14. Sachverständigentage der Fördergesellschaft des Deutschen Fliesengewerbes mbH

Verfasser des Beitrags: Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®


Pressebericht zu den 14. Sachverständigentagen der Fördergesellschaft des Deutschen Fliesengewerbes mbH mit dem Industrieverband Keramische Fliesen und Platten e.V. sowie der Säurefliesner-Vereinigung e.V.

 

Veranstaltungsort: Hotel Esperanto in Fulda

Veranstaltungszeit: 6. und 7. November 2012

Bericht verfasst von Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Der folgende Bericht bezieht sich auf die Vorträge, welche am 7. November 2012 stattfanden:

Zunächst ist zu erwähnen, dass die Sachverständigentage innerhalb der Branche auf große Resonanz stießen. Es waren insgesamt ca. 250 Zuhörer aus den Bereichen ‚Handwerk’ und ‚Industrie’ anwesend. Das Hotel ‚Esperanto’ erwies sich als sehr geeigneter Veranstaltungsort, da es einerseits die große Menge an Zuhörern fasste und andererseits noch die Möglichkeit für eine begleitende Ausstellung ließ. Auch die Verpflegung kam bei den Zuhörern bestens an. Herr H. W. Ramrath führte als Moderator der Sachverständigentage sehr angenehm, kompetent und auch humorvoll durch die einzelnen Themen und begleitete die Referenten bei der anschließenden Diskussion.

Der erste Vortrag von Bernd Henskes aus Mönchengladbach befasste sich mit dem Thema „Vor Gericht bekommt man ein Urteil, aber kein Recht“.

Der Fliesenlegermeister berichtete über einen haarsträubenden Fall, bei dem ein Kunde bei nur geringfügigen Mängeln am verlegten Boden über Jahre die Zahlung hinausschob und schließlich eine signifikante Reduktion des Werklohnes erreichte. Dies ist ein Problem für viele Handwerker, vor allem jedoch für Kleinbetriebe. Diese haben häufig nicht die Möglichkeit, hohe ausstehende Forderungen über Jahre zwischenzufinanzieren. Häufig sind sich auch die Gerichte in der Beurteilung der Fälle unsicher und wissen nicht, inwieweit sie den Gutachten der Sachverständigen folgen können. Häufig werden dann Sachverständige für Schäden an Gebäuden eingesetzt, die nicht unbedingt immer die gleiche Wissenstiefe haben, wie ein Fachsachverständiger. Herr Henske schloss mit den Worten, dass es gut wäre, bauspezialisierte Gerichte anzurufen, was auch möglicherweise eine kürzere Bearbeitungsdauer gewährleisten würde.

Der zweite Vortrag von Marcel Engels vom Forschungsinstitut für anorganische Werkstoffe Glas/Keramik GmbH befasste sich mit der „Beurteilung der Oberflächen von polierten, glasierten Bodenflächen“.

Es wurde schnell klar, dass es zunächst einmal gar nicht so leicht ist, völlig klar zu beurteilen, ob eine Platte glasiert oder unglasiert ist. Dies hängt in erster Linie mit der Dicke der Oberflächenschicht zusammen. Als Resümee konnte man schließen, dass es bei der Verwendung von polierten Fliesen gewisse Unsicherheitsfaktoren gibt. Bei dem maschinellen Polieren kommt es häufig zu einem Abtrag von bis zu 10%, was dann eine ungleiche Oberflächenoptik mit sich bringen kann. Zudem fehlt es an stabilen Bewertungskriterien, wie eine polierte Oberfläche mit gewissen visuellen Effekten einzustufen ist. China ist in der Zwischenzeit weltweit größter Hersteller von Natursteinen. Häufig kommt es in diesem Bezug zu Verwechslungen, wenn Handwerker eine CE-ähnliche Kennzeichnung sehen und davon ausgehen, dass es sich um das Verwaltungszeichen für die freie Verkehrsfähigkeit innerhalb des Europäischen Binnenmarktes handelt. In Wirklichkeit kann ein sehr ähnliches Zeichen für ‚China Export’ stehen.

Nach einer Kaffeepause referierte der Fliesenlegermeister Stefan Rehberg über „Wasserrückstände auf keramischen Oberbelägen von Terrassen und Stufen bei fachgerechtem Gefälle“.

Wasseransammlungen auf keramischen Oberbelägen müssen soweit wie möglich vermieden werden, sodass es nicht zur Rutschgefahr kommt. Beim Autofahren wissen wir, dass sich Wasser durch seine Adhäsionskräfte und Oberflächenspannung sogar auf intensiv geneigten Front- und Heckscheiben hält und wir es nur mit Hilfe eines Scheibenwischers entfernen können. Dadurch erklärt es sich von selbst, dass auch bei Vorhandensein von Gefälle bei keramischen Oberbelägen, Wasser nicht unbedingt immer geeignet abläuft. Rehberg betonte, dass sich zur Anlage von Gefällesituationen generell kleinere Fliesenformate eignen. Wenn man Schmutzansammlungen vor Gullies in Außenbereichen antrifft, so liegt dies häufig daran, dass zwar ein Gefälle vorhanden ist, aber der Gully selbst wieder etwas höher liegt als seine Umgebung. Feuchtigkeitsrückstände sind i. d. R. auch bei geeignetem Gefälle kaum zu vermeiden, während jedoch Pfützenbildung vorgebeugt werden soll. Prüfen kann man das als Praxistipp wie folgt: Man legt bei leichter Wasseransammlung eine Ein-Cent-Münze flach auf den Boden. Wird die Münzoberfläche durch den Wasserpegel nass, so kann man von einer Pfütze und nicht mehr von einem Feuchtigkeitsrückstand sprechen. Problematisch ist die Situation auf Außentreppen, da dort die DIN-Norm eigentlich kein geplantes Gefälle vorsieht. Andererseits wissen wir, dass Außentreppen mit keramischen Belägen ohne geeignetes Gefälle durch Wasseransammlungen eine intensive Rutschgefahr beinhalten.

Im Anschluss referierte Herr Fliesenlegermeister Stahl in Vertretung von Herrn Mack über einige Praxisfälle, die im Nachgang durch den Vorsitzenden Richter am OLG Hamm a.D. Uwe Liebheit rechtlich eingeordnet wurden.

Bei einem Fall wurde ein Carbonatgestein (Flusskiesel) in einer Dusche verlegt. Die sauren Reiniger führten zu einer Schädigung der Oberfläche. Hier ging Herr Liebheit davon aus, dass der Handwerker aufgrund seines Spezialwissens eine Hinweispflicht gehabt hätte. In einem anderen Fall kam es auf einem schwarzen Schieferboden, angrenzend an eine Dusche, zu weißen Kalkflecken, die sich jedoch mit einem normalen Badreiniger entfernen ließen. Hier ging Herr Liebheit davon aus, dass der Fliesenleger keine Hinweispflicht hatte, da es zur üblichen Praxis gehöre, dass der Boden im Bad in regelmäßigen Abständen mit geeigneten Produkten gereinigt wird.

Nach einem Mittagsimbiss beschrieben Fliesenlegermeister/Steinmetzmeister Markus Ramrath und Fliesenlegermeister Georg Bösl noch weitere Praxisfälle, wiederum in Zusammenarbeit mit Herrn Liebheit.

Einerseits stellte sich die Frage, inwiefern der Fliesenleger Ersatzfliesen für jede Baustelle bereithalten muss, für den Fall, dass es später zu einer Reklamation kommt und einzelne Flächen ausgetauscht werden müssen. Hier bietet es sich aus wirtschaftlichen Gründen an, dem Kunden einen bis mehrere Quadratmeter des Belages zusätzlich zu verkaufen, sodass derartige Auswechslungen möglich sind. Sonst müsste jeder Fliesenlegerbetrieb ein sehr großes Lager haben, um entsprechende Ware im Nachhinein zur Verfügung zu haben. Herr Liebheit wies nochmals auf die Wichtigkeit der Abnahme hin, die häufig von Handwerksbetrieben nicht ernst genommen genommen wird. Er unterschied in seiner Beurteilung bei der Oberflächenwirkung von keramischen Belägen zwischen ‚Geltungsbereichen’, ‚Normalbereichen’ und ‚untergeordneten Bereichen’.

Herr Bösl stellte im Anschluss einen Fall vor, bei dem nicht genormte Zementfliesen verlegt worden waren und bei denen es zu Flecken in der Oberfläche kam. Bei Fugenversätzen empfahl der Hersteller das Überschleifen mit einem entsprechenden Exzenterschleifer. Dabei nahm jedoch auch der Dekor Schaden, sodass eine solche Vorgehensweise eher nicht zu empfehlen ist. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass die Produkte eine entsprechende CE-Kennzeichnung aufweisen, sodass es nicht im Nachhinein zu Diskussionen mit dem Kunden kommt.

Die Veranstaltung kann insgesamt aus meiner Sicht als sehr gelungen bezeichnet werden. Möglicherweise könnte man die rechtlichen Einordnungen für zukünftige Veranstaltungen auf eine kürzere Zusammenfassung reduzieren.

 
Bild 1
             Vortragssaal

 
Bild 2            
Bernd Henskes

 
Bild 3            
Marcel Engels

 
Bild 4            
Ausstellung

 
Bild 5            
Ausstellung

 
Bild 6            
Ausstellung

 
Bild 7            
Stefan Rehberg

 
Bild 8            
Hr. Liebheit (li.) und Hr. Stahl (re.)

 
Bild 9            
Hr. Liebheit (li.) und Hr. Bösl (re.)

 
Bild 10          
H. W. Ramrath

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One Comment

  1. Mr WordPress sagt:

    Hallo, das hier ist ein Kommentar.
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