Seminarveranstaltung ‚Dauerhafte Parkbauten in Betonbauweise – Gut informiert, sicher planen und bauen’ am 17.06.2015

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Am 17. Juni 2015 befand ich mich auf Einladung des Deutschen Beton- und BautechnikVereins e. V. im Wolf-Ferrari-Haus in München-Ottobrunn.

Die Referenten des Tages waren Herr Dipl.-Ing. Andreas Meier und Herr Dr.-Ing. Lars Meyer.

Zu den einzelnen Vorträgen:

 

Bedarfsermittlung bei Parkbauten – Grundlage für eine erfolgreiche Bauaufgabe

Herr Dipl.-Ing. Andreas Meier informierte in seinem Vortrag über die Grundlagen der Bedarfsplanung, sowie über einige Inhalte der DIN 18205 ‚Bedarfsplanung im Bauwesen‘. Der Referent ging insbesondere auf das Spannungsfeld aus Wirtschaftlichkeit, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und Nutzungsfreundlichkeit ein. Bei der Bedarfsermittlung empfahl er zunächst eine gründliche Grundlagenermittlung, die Faktoren wie z. B. die Anzahl der gewünschten Stellplätze, den Bebauungsplan, die Nachbarbebauung sowie die Frage klärte, ob es sich um ein oberirdisches Parkhaus oder um eine unterirdische Tiefgarage handelte. Weiterhin muss die bevorzugte Bauweise (z. B. Stahlbetonbauweise), der bevorzugte Parkhaustyp (z. B. Split-Level), die Ausführung der Rampen, sowie die Frage einer WU-Bauweise oder einer klassischen Abdichtung geklärt werden.

Für die Fragestellung der Gebrauchstauglichkeit ist ein zentrales Thema die vorgesehene Nutzung. Hier kann es sich um eine private Nutzung handeln, bei der z. B. verschiedene Eigentümer die Garage für ihre persönlichen Fahrzeuge verwenden. Bei einer öffentlichen Nutzung handelt es sich häufig um Einkaufszentren, Kinos oder Ähnliches. Eine weitere wichtige Frage ist, ob es sich hier um Kurz- oder Dauerparker handelt. Zudem muss geklärt werden, ob eine freie Bewitterung erfolgt, was Pfützenfreiheit und damit ein Gefälle erfordern würde.

In Bezug auf die Dauerhaftigkeit sollte man dem Auftraggeber die Frage stellen, wieviel Geld er/sie in das Bauwerk (z. B. in Bezug auf Dichte und Dicke der Betondeckung) investieren möchte. Alternativ/zusätzlich kann man über Oberflächenschutzsysteme mit geringerer Lebensdauer als das Betontragwerk oder über eine Abdichtung mit Schutzschicht aus Gussasphalt nachdenken.

In Sachen der Nutzungsfreundlichkeit geht es um Themen wie Pfützenfreiheit (Gefälle), Abstand von Stützen, besondere Anforderungen an Rampen, Fahrgassen und Parkplätze. Zudem sollten Faktoren wie die Raumhöhe, die Helligkeit und die farbliche Gestaltung beachtet werden.

In Sachen der Wirtschaftlichkeit ergeben sich wesentliche Fragen, z. B. ob der Investor und der Betreiber identisch sind, ob die Herstellkosten oder der Instandhaltungsaufwand minimiert werden sollen und wie wesentlich ein möglicher Nutzungsausfall betrachtet wird.

 

Dauerhaftigkeit von Parkbauten in Betonbauweise

Herr Dr.-Ing. Lars Meyer befasste sich mit den Grundlagen zur Dauerhaftigkeit bei direkt befahrenen Parkdecks und erläuterte Ausführungsvarianten nach DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen“. Weiterhin gab er einen Ausblick zum aktuellen Stand des DAfStb und gab Hinweise zu Beratungen durch planende Ingenieure.

Er wies darauf hin, dass eine Inspektion von Parkbauten möglichst immer in regelmäßigen Abständen erfolgen soll. Wenn dies der Fall ist, so kann häufig größeren Sanierungen vorgebeugt werden. Er unterschied diesbezüglich insbesondere zwischen dem Begriff ‚Inspektion‘ und dem Begriff ‚Instandhaltung‘. Häufige Inspektionen mindern den Instandhaltungsaufwand, seltene Inspektion erhöhen den Instandhaltungsaufwand. Der Referent empfahl, eine Betondeckung der Bewehrung von ≥ 5 cm, um Themen wie Chlorideintrag zumindest etwas vorzubeugen. Er wies darauf hin, dass in Bezug auf die Dauerhaftigkeit kein Gefälle zwingend notwendig ist, wenn Fugen und Risse geschlossen sind. Ist schon Chlorid eingedrungen, so kann es sein, dass nach der Riss- und Fugenverfüllung die Abtragsrate durch den Chlorideintrag zum Erliegen kommen kann (Einzelfallprüfung erforderlich!).

Der Vortragende wies darauf hin, dass OS-Systeme i. d. R. nicht so lange halten wie das Betontragwerk. Möglicherweise kann eine Flächenabdichtung in Verbindung mit einem Gussasphaltestrich dahingehend von Vorteil sein, dass weniger Wartung notwendig ist.

 

Gefälle bei Parkdecks – ja oder nein?

Herr Dr.-Ing. Lars Meyer befasste sich hier mit den Vor- und Nachteilen eines Gefälles in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit und Nutzungsfreundlichkeit. Er erläuterte Möglichkeiten zur Entwässerung von Parkplätzen mit und ohne Gefälle und gab Hinweise zu deren Konstruktion. Das Thema der Pfützenbildung sollte generell mit dem Auftraggeber erörtert werden, sodass es hier später nicht zu Auseinandersetzungen kommt.

Er wies darauf hin, dass in Norddeutschland und im Kölner Raum z. B. Chlorid in Parkbauten eher ein untergeordnetes Thema ist, da dort kaum Taumittel eingesetzt werden. Im Süden Deutschlands wird dies anders betrachtet, da hier das Klima den Einsatz von Taumitteln erfordert. Herr Dr.-Ing. Lars Meyer hielt jedoch Pfützen bei der Gefahr der Eisbildung generell für nicht hinnehmbar wegen der daraus folgenden Unfallgefahr. Wenn aber ein Gefälle angeordnet wird, so ist mindestens ≥ 2,5%, besser 3% erforderlich. Allerdings stellen sich Entwässerungssysteme häufig als Schwachstellen der Konstruktion dar und müssen gewartet werden. Ein Gefälle kann vorteilhaft sein, um Wassermengen schnell abzuführen und eine witterungsunabhängige Nutzungsfreundlichkeit zu gewährleisten. Außerdem besteht eine geringere Wahrscheinlichkeit des Eintrags von Chloriden in nicht geschlossene Rissen und Fugen. Nachteile entstehen wegen der Mehrkosten durch Gefälle, wegen der Einschränkung der Nutzungsfreundlichkeit bei Anlage von intensivem Gefälle und wegen der Anfälligkeit der Entwässerungssysteme.

In Bezug auf Verdunstungsrinnen ist zu erwähnen, dass diese schnell überlastet sein können, wenn sie nicht richtig dimensioniert sind. Außerdem müssen sie ständig gewartet bzw. gereinigt werden. Ein Oberflächenschutzsystem sollte an Stützen bei Bauten ohne Gefälle ≥ 50 cm hoch gezogen werden, bei Ausführung mit Gefälle i. d. R. ≥ 15 cm. Der Nutzer sollte darüber aufgeklärt werden, dass auch bei der Anlage eines Gefälles evtl. geringfügige Pfützenbildung durch Ausführungstoleranzen durchaus noch möglich ist.

Wenn man Risse in Betonplatten möglichst vermeiden möchte, dann kann man über eine Vorspannung nachdenken. Diese Maßnahme bringt allerdings Mehrkosten mit sich.

Es ist zu beachten, dass OS 11-Systeme häufig auf Grundplatten wegen ihrer mangelnden Diffusionsoffenheit nicht funktionieren, wenn dort Wasser ansteht. Dies wird teilweise von den Herstellern unterschiedlich gesehen.

Der Vortragende wies darauf hin, dass die Rissbreite direkt am Stahl ermittelt wird und dass eine Beschränkung der Rissbreite auf 0,1 mm nicht automatisch dazu führt, dass dies am gesamten Objekt der Fall sein wird. Je höher die Beschränkung der Rissbreite ist, desto höher ist auch eine mögliche Varianz. Es kann also trotz der Beschränkung möglicherweise zu größeren Rissbreiten im Objekt kommen. Legt man eine Betonplatte als weiße Wanne aus, so sollte man die Betonoberseite später möglichst sichtbar lassen, sodass eine spätere Wartung möglich ist. Wenn man diese z. B. mit einem Estrich abdeckt, so findet man mögliche Leckagen später nicht mehr.

 

Dauerhaftigkeit von aufgehenden Bauteilen und Fundamenten unter durchlässigem Belag (gepflasterte Parkflächen)

Herr Dipl.-Ing. Andreas Meier befasste sich mit den Themen der aufgehenden Bauteile, der Wasserdurchlässigkeit von gepflasterten Parkflächen und den Grundsätzen zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit sowie Lösungsmöglichkeiten.

Viele Bauherren sind der Meinung, dass bei Verwendung eines Pflasterbelages in der Tiefgarage die Thematik des Chlorideintrages gelöst sei. Allerdings kann sich Tauwasser auf der gepflasterten Fläche verteilen und wird dann möglicherweise auch im Bereich von Stützen- und Wandfundamenten eindringen. Am Fundamentfuß kann es dann gerade im Bereich von Arbeitsfugen zum Chloridangriff kommen. Allerdings wird dieser Schaden selten bemerkt, da dieser Bereich nicht einsehbar ist. Herr Dipl.-Ing. Andreas Meier wies hier auf die Möglichkeiten einer bituminösen Abdichtung zum Schutz solcher Bereiche hin. Er erwähnte auch, dass es statisch manchmal möglich sei, solche Fundamente ohne Bewehrung auszuführen oder nicht rostenden Stahl einzusetzen. Der Referent wies darauf hin, dass es teilweise mit der Beschichtung derartiger Bauteile noch keine längeren Erfahrungen gibt, inwiefern diese dann effektiv auch langfristig vor Chlorideintrag schützen.

Instandhaltungsplan für Parkbauten in Betonbauweise – Inhalte und Beispiele 

Herr Dr.-Ing. Lars Meyer befasste sich hier mit dem Begriff der „üblichen Instandhaltung“ und erläuterte diverse Instandhaltungskonzepte für Parkbauten. Weiterhin erläuterte er einen beispielhaften Instandhaltungsplan für derartige Objekte. Diesbezüglich ist zwischen Bestandsbauten und Neubauten zu unterscheiden. Auch die Inspektionsintervalle sind in Bezug auf die unterschiedlichen Bauteile verschieden anzusetzen.

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Bild    Publikum im Wolf-Ferrari-Haus in München-Ottobrunn

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