19. Internationales Sachverständigentreffen des Bundesverbands Estrich und Belag e.V. im November 2018

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten


Am 16. und 17. November 2018 fand die vom Bundesverband Estrich und Belag e.V. organisierte Veranstaltung im Mercure-Hotel in Schweinfurt statt. Wie immer war sie gut besucht und ihr Besuch aus meiner Sicht empfehlenswert.

Nach einer kurzen Begrüßung durch den Obmann des Arbeitskreises Simon Thanner und den BEB-Vorsitzenden Michael Schlag begannen auch schon die einzelnen Vorträge.

I. Abdichtung erdberührter Bodenplatte
Referent: Prof. Matthias Zöller

Der Referent wies zunächst darauf hin, dass für einen Kapillartransport von Feuchtigkeit innerhalb von Materialien durchgehende Poren notwendig sind. Feine Poren wie z.B. in Gipsputzen ermöglichen baupraktische Steighöhen von ca. 50 cm. An Mauerfugen entstehen hohe Übergangswiderstände an den Grenzflächen zwischen  Mörtel zu Mauerstein, so dass der Kapillaraufstieg auf wenige Mauersteinreihen beschränkt wird. Dies ist schön zu sehen an Häusern, welche am und im Wasser gebaut sind, z.B. die in Venedig oder an den Grachten niederländischer Städte, aber auch an den Wasserburgen in Deutschland. Obwohl die Grundmauern im Wasser stehen, ist ab einer gewissen Höhe kein weiterer Wassertransport nach oben zu erwarten. Prof. Zöller wies allerdings darauf hin, dass  z.B. gipsgebundene Bauteile, für Schimmelbildung günstige Substrate, Raufasertapeten und Dispersionsfarben, in Räumen mit dem Risiko hoher relativer Luftfeuchten, z.B. in Souterrainwohnung, nicht zu empfehlen sind.

In der Folge informierte der Referent, wie sich Wasser in Konstruktionen generell bewegen kann. Die Diffusion ist im Zuge der Brownschen Molekularbewegung eine relativ langsame Fortbewegungsmethode und sie richtet sich nach der absoluten Luftfeuchte in Bezug auf entsprechende Potentialunterschiede. Es ist ausdrücklich nicht die relative Luftfeuchte entscheidend. Im Verhältnis zur Diffusion geht die Konvektion sehr schnell, wenn hierzu entsprechende Möglichkeiten bestehen. Diffusionsströme aus dem Erdboden in einen angrenzenden Innenraum werden meistens überschätzt. Im Boden ist zwar 100% relative Luftfeuchtigkeit vorhanden, aber i.d.R. auch  eine relativ geringe Temperatur. Tauwasser entsteht aber nicht an wärmeren Schichten, sondern an kühleren, weswegen bei steigenden Temperaturen bei gasförmigem Diffusionsstrom kein flüssiges Wasser zu erwarten ist.

Was die Unterscheidung nach der Abdichtungsnorm zwischen bindigen und nicht bindigen Böden betrifft, so zeigte Prof. Zöller auf, dass der Wert k > 10-4 m/s eine extreme Durchlässigkeit (z.B. Kies oder mittlere Sande) bedeutet. Estrichbahnen mit Polymerbitumen sind nach DIN 18533 derzeit bei wenig durchlässigem Erdreich in Verbindung mit Dränungen nicht erlaubt. Die Festlegungen der Norm bilden aber worst-case-Szenarien ab und sind in Einzelfällen nicht zielführend. So kann bei der seitlichen Anfüllung von Bauwerken mit Kies von oben kommendes Sickerwasser schneller an die Schwachstelle, die Fuge zwischen Betonplatte und Mauerwerk, herangeführt werden als bei Anfüllungen mit weniger durchlässigem Material. Allerdings fordert die Norm vom Anwender, sich mit Einzelfällen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls von normativen Anforderungen abzuweichen.

Neu ist der Abstand zwischen Bemessungswasserstand und Abdichtung der 50 cm betragen soll. Das ist allerdings keine inhaltliche Änderung, weil bisher der Abstand von der Unterkante der Betonplatte zum Bemessungswasserstand entscheidend war.

Bei historischen Betonen mit hohen Hohlraumanteilen war es auf Grund der kapillaren Leitfähigkeit eher notwendig, Abdichtungen zu verlegen als heute. Der Referent zeigte auf, dass Lieferbeton heutiger Qualität bei üblicher Einbausorgfalt nur geringe Kapillareigenschaften hat und dem Wasser erfahrungsgemäß insbesondere ältere Betone mit höherem Kristallisationsgrad), nur eine Eindringtiefe von weniger als 5 cm ermöglicht. Wenn kein Wasser ankommt, könnte theoretisch auf die Verlegung einer Abdichtung auf der Bodenplatte verzichtet werden. Wesentlich ist, dass Tauwasser vermieden wird. Bei einem relativ kühlen Keller im Sommer sah der Referent eine Innendämmung als probates Mittel an,  weil durch die Temperaturträgheit der Außenbauteile bedingte kühle Innenoberflächen vermieden werden.

Bei der Beurteilung von Leistungen von Handwerkern empfahl der Referent besser von ‚fehlerhaft‘ als von ‚mangelhaft‘ zu sprechen, da die Bezeichnung ‚mangelhaft‘ immer auch eine rechtliche Bewertung beinhaltet.

Nach der Erfahrung des Referenten werden in letzter Zeit häufig eingeschossige Tiefgaragen gepflastert, um die Chlorid-Thematik zu umgehen. Hier sollte man prüfen, ob die Landesbauordnung gegen Flüssigkeiten dichte Beläge fordert und ob Pflasterbeläge als solche angesehen werden.

In der Folge sprach Prof. Zöller über Betonkonstruktionen, welche im Wasser gelagert wurden. Betonplatten sind i. d. R. an der Unterseite dauerhaft feucht und trocknen im besten Falle an deren Oberseite ab. Der ständig hohe Feuchtigkeitsgehalt im Kern wirkt als Dampfsperre An Innenseiten von ständig im Wasser stehenden Untergeschossen aus Beton wurden in der Raumluft Luftfeuchten festgestellt. Im Hohlraum aufgeständerter unterlüfteter Bodenaufbauten wurden hohe relative Luftfeuchtigkeiten gemessen, da die eingeblasene Innenraumluft abkühlte. Die Feuchtigkeitsbildung kommt dann von innen und entsteht unabhängig vom gewählten Feuchtigkeitsschutz. Das gleiche Phänomen ist bei abgedichteten Bodenplatten zu beobachten.

Abschließend wies Prof. Zöller darauf hin, dass i.d.R. das Heranführen der Abdichtung an die Horizontalsperre ausreicht, da es hier im Wesentlichen darum geht, den Kapillartransport zu verhindern – insofern dieser überhaupt vorkommt.

Fazit: Prof. Zöller plädierte dafür, mögliche Nacherfüllungen bei Objekten am heutigen Kenntnisstand zu orientieren. Er sah die Verwendung von Kapillarsperren als Folien oder auch nicht kapillar aktive, feuchtigkeitsunempfindliche Dämmstoffe als sinnvoll an. Bei einer Druckwasserbeanspruchung müsste ohnehin eine Abdichtung unterhalb der Bodenplatte verlegt werden, da sonst der Wasserdruck bei Fehlstellen in der Betonplatte die Abdichtung inkl. Fußbodenbau nach oben abheben könnte. Die Abdichtungsnorm DIN 18 533 gilt nicht für wasserundurchlässige Bauteile. Insofern ist es aus Sicht des Referenten fraglich, wenn nachträglich Abdichtungen auf Bodenplatten gefordert werden, obwohl es keine diesbezüglichen Schäden gibt und diese auch nicht zu erwarten sind.


I. Schall
Referent: Jan Mörchel

Zum Einstieg zeigte der Referent eine Vielzahl von Kenngrößen für den Schallschutz auf, die teilweise bei den Nutzern zur Verwirrung führen können. Bei allen Kerngrößen, die den Hochstrich ‘ wie bei L‘nw aufweisen, ist bereits eine Bewertung erfolgt und Flankenübertragungen berücksichtigt.

Beim Luftschall führt die Verwendung von zwei gleich lauten Lautsprechern nebeneinander zu einer Lautstärke-Erhöhung von 3 dB, 4 nebeneinander platzierte gleich laute Lautsprecher um 6 dB. Als vereinfachter Nachweis zum Thema ‚Luftschall‘ kann bei gleich guten, flankierenden Bauteilen davon ausgegangen werden, dass eine Schallübertragung über Außenfassade und Flur-Wand mit -3 dB zu berücksichtigen ist und eine Schallübertragung über Decke und Boden mit weiteren -3 dB. Die Schallübertragung über eine Trennwand schlägt mit ca. -1 dB zu Buche. Somit muss der Anforderungswert mindestens 7 dB unter dem Schalldämmmaß der Trennwand und den Norm-Flankenpegeldifferenzen der Begrenzungsfläche liegen.

Die DIN 4109 ist weiterhin das Maß aller Dinge für die Mindestanforderung in Bezug auf den Schall. Alles andere sind aus Sicht des Referenten privatrechtlich zu vereinbarende Themen. Eine wesentliche Änderung gibt es in Bezug auf DIN 4109: Bei Neubauten, welche dem Holz-, Leicht- und Trockenbau zuzuordnen sind, liegt die Mindestanforderung bei L‘nw <= 53 dB, beim Massivbau jedoch bei 50 dB. Bei der nächsten turnusmäßigen Überarbeitung der Normenreihe (voraussichtlich 2021) werden die Mindestanforderungen im Trittschall unabhängig von der Bauweise bei L’n,w ≤ 50 dB liegen. Trittschallmindernde, leicht austauschbare Bodenbeläge (Teppichböden) dürfen beim Nachweis im Wohnungsbau für die Mindestwerte nicht angerechnet werden, für den erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 zur DIN 4109:1989 jedoch schon. Körperschallbrücken wie z.B. feste Randanschlüsse können den Schallschutz erheblich verschlechtern. Aus dem gleichen Grund sollte man Treppenelemente im Geschoßwohnungsbau von der Wand möglichst entkoppeln, da hier eine Trittschallanregung erfolgt. Anhand eines Versuchsaufbaus zeigte der Referent auf, dass bei Trittschallanregung eine Entkopplung sehr wirksam ist, während eine Einhausung eher nur ergänzende Vorteile bringt.

Die Bauakustik befasst sich mit Frequenzbereichen zwischen 100 und 3.150 Hertz. Beim Luftschall kann der Mensch tiefere Frequenzen nur dann hören, wenn sie eine entsprechend hohe Lautstärke aufweisen. Beim Trittschall sind jedoch tiefe Frequenzen (z.B. Laufen ohne Schuhe) hingegen gut zu hören. Um diesem Dröhneffekt entgegen zu wirken, kann man die dynamische Steifigkeit der Trittschalldämmung reduzieren und gleichzeitig die flächenbezogene Masse des Estrichs erhöhen. Ziel ist es, dass die Betonplatte unter dem Estrich möglichst wenig zu Schwingungen angeregt wird. Dies ist eben durch eine Erhöhung der Estrichmasse in Verbindung mit einer weich federnden Dämmschicht gut zu erzielen. Der gewünschte Effekt wird dadurch erreicht, dass die Resonanzfrequenz der Decke insgesamt unter 50 Hertz und damit deutlich unterhalb der Anregefrequenz liegt.



I. Höhendifferenzen zu angrenzenden Bauteilen
Referent: Ralf Ertl


Als Einstieg zeigte der Referent den Anwendungsbereich der DIN 18 202 auf. Nebenbei erwähnte Herr Ertl, dass es in Deutschland ja eine Norm für nahezu alles gibt. Es gibt sogar eine Norm zum normen von Normen.

Die DIN 18 202 regelt Maßabweichungen, Ebenheitsabweichungen und Winkelabweichungen. Beim Letztgenannten geht es um eine Abweichung von der horizontalen oder von einer geneigten Linie (in letzter Konsequenz ein Richtungsfehler). Sie ist jedoch nicht zuständig zur Regelung von Höhenversätzen zwischen benachbarten Bauten.

Im Grundsatz ist jeder Handwerker bestrebt, möglichst genau das Planmaß zu erreichen. Dass dies zu 100% genau i.d.R. nicht möglich sein wird, zeigte Herr Ertl anhand einer Kurve auf. An dieser war erkennbar, dass nur eine kleine Menge von Handwerkern tat-sächlich exakt das gewünschte Maß erzielt, jedoch die entsprechenden Unter- oder Übermaße dann in einem bestimmten Korridor liegen. Ungenauigkeiten sind eben nicht komplett zu vermeiden.

Wenn der Planer z.B. extrem geringe Höhendifferenzen wünscht, so sollte er dies in seiner Ausschreibung präzisieren. Möglicherweise sind auch mechanische Höhensicherungsmaßnahmen möglich. Tut dies der Planer nicht, so ist mit der üblichen handwerklichen Leistungsqualität zu rechnen.

Zeit- und lastabhängige Verformungen von Bodenaufbauten dürfen natürlich bei der Beurteilung von Höhenversätzen nicht herangezogen werden.

Im Zuge der nachfolgenden Diskussion wurde noch angesprochen, ob allein der Einsatz von selbstverlaufenden Spachtelmassen automatisch dazu führt, dass die erhöhten Ebenheitsanforderungen nach der Tabelle 3, Zeile 4 der 18 202 geschuldet sind. Dies wurde vom Referenten jedoch verneint. Es muss in letzter Konsequenz wiederum im Vertrag geklärt werden, ob dort die erhöhten Toleranzanforderungen vereinbart sind. Allein die Verwendung von hierfür geeigneten Techniken, wie selbstverlaufenden Spachtelmassen, führt nicht zu einer solchen Verpflichtung.


I. Konstruktiver Holzschutz im Holzterrassenbau
Was gilt es bei Fußbodenkonstruktionen im Außenbereich zu beachten
Referent: Bernhard Lysser


Einige Zuhörer waren überrascht, zu erfahren, dass Holzoberflächen ohne Riffelungen nach Beregnung i.d.R. weniger rutschig sind als solche mit Rillen. Dies scheint daran zu liegen, dass Wasser in den Rillen steht und dann möglicherweise kapillar nach oben zieht. Unklar ist noch, wie sich dies im Winter bei Vereisung auswirkt.

Als wesentliche Konstruktionskomponente sah der Referent zunächst einen Wurzelschutz von unten an, sodass Pflanzen nicht durch den Belag wachsen. Herr Lysser empfahl ein gewisses Gefälle im Untergrund anzulegen. Im Terrassen-Belag oben selbst muss dann nicht unbedingt ein Gefälle bei der Verwendung von Massivholz vorhanden sein. Was die äußerste Unterstützung/Auflage der Terrassenbeplankung angeht, so sollte diese wegen evtl. Verformungen möglichst im Lattenendbereich platziert sein. Natürlich sind auch in der Fläche ausreichend viele Unterstützungen notwendig.

Wichtig ist es, den Holzbelag aus der Wasserzone herauszubringen. Um dies zu erreichen, empfahl er Distanzhalter zwischen Diele und Unterkonstruktion. Rostende Befestigungsmittel sollten hier nicht zur Verwendung kommen. Durch die Sonneneinstrahlung und die Bewitterung können sich mit der Zeit Holzfasern an der Oberfläche ablösen und sichtbar werden. Diese kann man am besten durch Bürsten und Ölen in den Griff bekom-men. Wichtig war Herrn Lysser, dass innerhalb der Unterkonstruktion keine Wasserspei-cher wie z.B. Vliese zum Einsatz kommen. Diese können im ungünstigen Fall die Feuch-tigkeit dann sehr lange, oft dauerhaft von unten an das Holz abgeben. Die Fugen zwi-schen den Deckhölzern sollten nicht zu schmal gewählt werden, sodass das Wasser hier ablaufen kann.

Die Haltbarkeit einer so konstruierten Holzterrasse sah Herr Lysser bei ungefähr 10 bis 15 Jahren, wobei er Eiche als Baustoff in diesem Zusammenhang nicht empfahl.



II. Holzböden auf gekühlten Fußbodenkonstruktionen
Referent: Manfred Weber

Herr Weber wies eingangs seines Vortrags zunächst darauf hin, dass Holz ein anisotroper Baustoff ist. Damit ist ein unterschiedliches Arbeiten in verschiedene Richtungen gemeint. Die generelle Problematik bei der Kühlung von Fußbodenkonstruktionen mit Holzbelägen ist, dass im Sommer das Holz ohnehin schon feuchter ist. Eine Kühlung kann den Feuchtegehalt

noch weiter erhöhen und damit einen gewissen Quelldruck erzeugen. Der Referent empfahl in diesem Zusammenhang als App den ‚Faktum Wood Calculator‘. Hiermit kann man bei Kenntnis der Raumluftdaten schnell Temperatur und Luftfeuchtigkeit am Fußboden errechnen. Interessant war der Rückschluss, dass auch wenn der Taupunkt noch lange nicht erreicht ist, trotzdem das Holz bei Betrieb einer Fußbodenkühlung auffeuchten kann. Wird z.B. die Raumlufttemperatur von 28 Grad Celsius auf 25 Grad Celsius heruntergekühlt, dann führt dies am Boden schon zu ca. 87% relativer Luftfeuchtigkeit und 19% Masse-Feuchtigkeit im Holz. Wird die Temperatur noch weiter abgesenkt, so kann sogar der Taupunkt erreicht werden. Als besser sah Herr Weber in diesem Zusammenhang eine Deckenkühlung an, da hierbei nicht unmittelar der Fußboden gekühlt wird.

Beim Betrieb von Fußbodenkühlungen ist meist ein Rohrabstand von 10 cm empfehlenswert; zudem wirken sich kurze Rohrlängen, dicke Rohre, geringe Estrichüberdeckung und Beläge, welche die Wärme gut leiten, günstig aus. Wichtig ist es, dass bei Planung von gekühlten Fußbodenkonstruktionen die Folgegewerke informiert werden. Sonst können diese auch nicht entsprechend darauf reagieren.

Sinnvoll wäre es, wenn erst über 26 Grad Celsius Raumtemperatur eine Kühlung anspringen würde und diese maximal 21 Tage im Jahr wegen der Holzfeuchtewechselzeiten betrieben wird. Die relative Luftfeuchte sollte bei Holzböden nicht über 75% betragen und es ist immer empfehlenswert, die Raumtemperatur nur um maximal 2-3 Grad Celsius herunter zu kühlen. Der Einbau und Betrieb von Datenloggern zur Überwachung der Raumluft ist empfehlenswert. Luftbefeuchter im Winter können sich ebenfalls positiv auswirken. Zudem sollten nicht mehr als 30% der Parkettfläche (‚Kälte‘-Stau) abgedeckt und Hygrometer im Objekt installiert werden. Zum Abschluss seines Vortrages warf der Referent noch die Frage ins Publikum, ob in einer so gekühlten Fußbodenkonstruktion die Verwendung eines Calciumsulfatestrichs geeignet sei.


II. Ungenormte Warmwasser-Fußbodenheizungen
Referent: Bertram Abert

Zunächst wies der Referent darauf hin, dass Auftragnehmer grundsätzlich die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme schulden. In diesem Zusammenhang tragen lt. BGH DIN-Normen die Vermutung in sich, dass sie den Stand der anerkannten Regeln der Technik wiedergeben. In letzter Konsequenz muss allerdings im Einzelfall geklärt werden, ob eine bestimmte Konstruktionsart den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Regeln der Technik sind sämtliche Vorschriften und Bestimmungen, die sich in der Theorie als richtig erwiesen und in der Praxis bewährt haben.

Bezüglich der Befestigung von Heizrohren zeigte Herr Abert auf, dass die vertikale Abweichung der Rohre nach oben vor und nach dem Einbringen des Estrichs an keiner Stelle mehr als 5 mm betragen darf. Bei Rohrbögen darf die Rohrüberdeckung mit Estrich reduziert sein. In diesem Zusammenhang zeigte er einen Schadensfall bei einem Calciumsulfatfließestrich auf, bei dem die Rohre relativ intensiv aufgeschwommen waren. Deshalb war hier die notwendige Rohrüberdeckung nicht mehr gewährleistet. In diesem Zusammenhang erwähnte der Referent, dass die Rohre an möglichst vielen Stellen befestigt sein sollen, um ein Aufschwimmen zwischen den Fixierungen zu vermeiden.

Darauf folgte eine Diskussion zu der Thematik, ob Rohrleitungen im Bereich von Bewegungsfugen mit Rohrhülsen geschützt werden sollen. Hier ist zu beachten, dass auch im Bereich dieser Rohrhülsen die notwendige Estrichüberdeckung erzielt werden sollte.

Eine spannende Frage behandelte das Thema, ob spezielle Schnellzementbinder eine Sonderkonstruktion darstellen können. Im Zweifelsfall ist es sicher sinnvoll, diese Konstruktionsart vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Fraglich ist von Sachverständigenseite auch die Technik, in einen bestehenden Estrich Rillen einzufräsen, um dort Heizungsrohre zu platzieren. Hier besteht regelmäßig die Frage, ob der Estrich nach dieser Einkerbung noch ausreichend tragfähig ist.

Gegen Ende seines Vortrages zeigte Herr Abert noch einen Schadensfall auf, bei welchem sich Zement und Calciumsulfat vermischten, da Geräte und Schläuche nicht ausreichend gereinigt wurden. Hier kam es zu einer sekundären Ettringitbildung mit entsprechenden Dimensionsänderungen. Dies kann als Argument gewertet werden, möglichst im Bereich einer Baustelle nur ein Bindemittel einzusetzen.

II. Ausführung von Fugen/Schadensanalyse
Referent: Dieter Altmann

Zunächst zeigte Herr Altmann auf, dass es aus seiner Sicht sinnvoll sei, Scheinfugen grundsätzlich zu verharzen, statt mit Hilfe einer elastischen Fuge in den Oberbelag zu übernehmen. Kommt es hier später im Fugenbereich zu Scherbewegungen, so kann dies eine Geräuschbelästigung nach sich ziehen. Bei der Ausbildung von Bewegungsfugen mit Hilfe von Randstreifen beobachtete Herr Altmann in seiner Praxis häufig Verdichtungsprobleme im Bereich, angrenzend an den wenig stabilen Randstreifen. Hier kam es auch häufiger zu ausbrechenden Rändern. Insofern empfahl der Referent in einem solchen Fall grundsätzlich die Fuge abzuschalen, um hier eine stabile Kante zu erhalten.

Herr Altmann empfahl eindringlich, bei beheizten Calciumsulfatfließestrichen unbedingt Rohrhülsen im Bereich der Bewegungsfugen einzubauen. Fließestriche liegen grundsätzlich sehr fest am Rohr an und durch die Estrichausdehnung im Fugenbereich könnte es sonst zu einer unzulässigen Spannung im Bereich der Rohre kommen.

Im Übrigen zeigte der Referent Bewegungsfugenprofile auf, bei welchen ein Dämmstreifen in einen Sockel aus Kunststoff geschoben wird. Derartige Profile sah Herr Altmann nicht als geeignet an, da im Bereich des Sockels in Wirklichkeit keine Bewegungsmöglichkeit vorhanden ist. Hier kann es dann durch die Ausdehnung des Estrichs sogar zu Beschädigungen des Kunststoffsockels selbst kommen.

Herr Altmann wies darauf hin, dass gemäß seiner Erfahrung, Risse in Türlaibungen bei beheizten Calciumsulfatfließestrichen meist durch Schwindspannungen des Estrichbinders ausgelöst werden. Allerdings kann auch allein die Rückbildung der Ausdehnung durch zentrischen Zug auch durchaus Risse im Estrich zur Folge haben. Hier kommt es dann durch die Reibung am Untergrund zu Rissen, die speziell im geschwächten Estrichbereich bei den Türen auftreten können.

III. Neues vom Sachverständigenrecht (elektronische Gerichtsakte, Datenschutz)
Referent: Volker Schlehe

Zunächst gab Herr Schlehe ein paar Tipps für die versammelten Sachverständigen, wie man in Zukunft am besten Gutachten versendet. Er wies darauf hin, dass man beim Versand des Gutachtens als PDF-Datei darauf hinweisen sollte, dass es sich hier nicht um das Original handelt. PDFs kann man relativ leicht fälschen, weshalb man gut daran tut, auf die letztendlich gültige Papierversion zu verweisen. Zudem empfahl der Referent eine Verschlüsselung für den Versand von E-Mails bei Gutachtenaufträgen zu verwenden. Wer Gerichtsgutachten elektronisch versenden möchte, muss hierfür einen sogenannten ‚sicheren Übertragungsweg‘ nutzen. Sichere Übertragungswege sind z.B. DE-Mailoder die qualifizierte elektronische Signatur In diesem Zusammenhang erwähnte er die Fa. D-Trust GmbH, bei welcher man eine Signaturkarte bestellen könne. Hierfür fallen ungefähr 175 Euro für zwei Jahre Nutzung an zzgl. den Kosten für das Kartenlesegerät in Höhe von 70 Euro.

Seit September 2019 wird die elektronische Kommunikation zwischen der Justiz und den Rechtsanwälten getestet, welche elektronische Postfächer erhalten haben. Der Referent geht davon aus, dass in Zukunft auch für die Sachverständigen die elektronische Übermittlung von Gutachten mittels qualifizierter Signatur zukunftsweisend sein wird.

In Bezug auf den Datenschutz erwähnte Herr Schlehe, dass durch die seit Mai 2018 geltende europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten noch stärker als bislang geschützt werden und im Falle eines Verstoßes erhebliche Strafen verhängt werden können. Dies hat auch Auswirkungen auf die Arbeit von Sachverständigen. Betroffene können u.a. Auskunft verlangen, welche Daten über sie gespeichert wurden und deren Löschung verlangen. . Es ist wichtig, dass auch auf den Sachverständigenwebseiten Datenschutzbeauftragte gemeldet werden und auf der Webseite eine eigene Datenschutzerklärung vorhanden ist. In diesem Zusammenhang wies der Vortragende darauf hin, dass die Fa. activeMind entsprechende Bausteine für Erklärungen kostenfrei zur Verfügung stellt.

Beim Abschluss eines Sachverständigenvertrages sollten auch Regelungen zum Datenschutz und den Rechten der Betroffenen enthalten sein. Wer mit normalem E-Mail mit seinem Auftraggeber kommunizieren will, sollte sich dies von seinem Auftraggeber im Vertrag genehmigen lassen.



IV. Entkopplung bei Fliesenbelägen
Referent: Prof. Alfred Stein

Der Vortragende überzog das Publikum mit einem wahren Feuerwerk an Fakten, Daten und Berechnungen. Prof. Stein wies darauf hin, dass man durch Scherversuche die horizontale Bettungsziffer von entkoppelten Fliesenbelägen ermitteln kann. Es zeigt sich, dass der Flexkleber sich als relativ harte Bettung darstellt. Als problematisch sah der Referent die Kombination von großen Formaten und zugleich dünnen Fliesen in Verbindung mit Entkopplungen an. Generell kann man davon ausgehen, dass Entkopplungsmatten die Tragfähigkeit der Konstruktion verringern. Interessant war der Effekt, dass manche Entkopplungsmatten mit hohen Sperrwerten gegenüber Dampfdiffusion wie eine Nachbehandlung des Estrichs wirken. Auf diese Weise kann teilweise die Estrichschwindung reduziert werden, was letztendlich Schäden vermindert. Prof. Stein sah insbesondere trittschallverbessernde Entkopplungsmatten für dünne Beläge als problematisch an. Auch die Verwendung von elektrischen Hubwägen sah der Referent kritisch. Im Unterschied zu den handgezogenen Hubwägen existiere bei den elektrischen keine natürliche Hemmschwelle und sie werden leicht überladen.


V. Auswertung eines Schadensfalls bei zementären Fugen
Referent: Dieter Altmann

Bei einem schadhaften Objekt ging es um 118 Hotelbäder mit Flexfugen innerhalb der Fliesen. Es war zu Fugenausbrüchen mit nachfolgenden Wasserschäden gekommen. Unter den Fliesen befand sich eine zementäre Verbundabdichtung. Als Auslöser konnte Herr Altmann die tägliche Reinigung mit Amidosulfonsäure (pH-Wert 0,5) ausmachen. Hier handelt es sich um einen Kalklöser, der auch für die Rostentfernung verwendet werden kann. Es ist ein extrem saurer Reiniger, der im gegenständlichen Fall nicht ausreichend verdünnt wurde. Das Produkt wirkt stärker und schneller als Zitronensäure und darf nicht zu lange auf zementäre Fugen einwirken.

Im gegenständlichen Schadensfall wurde durch die falsche Reinigung die zementäre Fuge um ca. 4 bis 5 mm abgetragen. Hier wäre mit großer Wahrscheinlichkeit eine chemisch beständigere Epoxidharzfuge besser gewesen. Herr Altmann wies darauf hin, dass man in solchen Fällen die schadhaften Fugen entnehmen und labortechnisch untersuchen könne. Im Zuge der Labortests stellte man hier fest, dass die Konzentration im Zuge der Automatenverdünnung ca. 40% Säureanteil statt 10% Säureanteil beinhaltete. Es kam daraus folgernd zu Querrissen im Fugenmörtel und die Fuge wurde durch die Säure rau und brüchig. Allein vom optischen Bild her hätte man auch davon ausgehen können, dass es sich um einen überwässerten Verfugmörtel handelte. Dies war jedoch nach Auswertung der Untersuchungen nicht der Fall.

V. Was ist nebelfeucht?
Referent: Thomas Allmendinger

Der Vortrag fiel relativ kurz aus, zumal Herr Allmendinger kurzfristig für Herrn Fendt eingesprungen war. Aus meiner Sicht bestand die wichtigste Information darin, dass eine ‚Pflegeanleitung‘ eine klare Vorschrift darstellt, wie Fußböden zu pflegen sind. Hierbei handelt es sich um eine juristische Bewertung. Eine Pflegeempfehlung hat hingegen eben nur Empfehlungscharakter. Man könnte also darauf schließen, dass dies nur eine Option zur Reinigung neben anderen Möglichkeiten ist. Herr Allmendinger empfahl deshalb, immer von einer ‚Pflegeanweisung‘ zu sprechen. Hier ist ganz klar ausgedrückt, dass das die richtige Art der Reinigung ist und andere Techniken möglicherweise auch zu Problemen führen können.

In der Folge wies Herr Allmendinger darauf hin, dass der Begriff ‚nebelfeucht‘ aus der Branche der Gebäudereiniger stammt. Es ist hierbei ungefähr die Feuchtigkeitsmenge gemeint, wie man sie bei der Applikation mithilfe einer Wasser-Zerstäuber-Flasche (z.B. für Pflanzen) durch Sprühen aufbringen kann.


V. Farbänderung bei textilen Bodenbelägen durch Nutzung?
Referent: Peter Schwarzmann

Der Vortrag von Herrn Schwarzmann zeigte eindrucksvoll auf, dass manchmal die naheliegende Lösung für Sachverständige nicht immer zum Ziel führt. Ein Teppichboden auf Doppelboden war nach einer Sprühextraktion schmutziger als vorher. Hier liegt es natürlich schnell nahe, dass möglicherweise falsch gereinigt wurde. Es ist in solchen Fällen wichtig, dass zunächst der Boden trocken abgesaugt wird und nicht vor der Trocknung begangen werden darf.

Im genannten Fall hielt der Referent für möglich, dass der Schmutz aus dem Bereich des Doppelbodens kam, was jedoch nicht der Fall war. Auffällig war, dass bei einem Reinigungsversuch mit Fasern angereicherter weißer Staub im Filter hängen blieb. Handelte es sich um Teppichfasern? Unter dem Mikroskop waren Aufspleißungen bei den weißen Teppichfasern aus Polyamid zu erkennen, während die schwarzen Fasern unversehrt waren. Es stellte sich heraus, dass die schwarzen Fasern durch die Farbe geschützt wurden und bei den weißen Fasern ohne Farbe es zu Schädigungen kam. Das war letztlich die Ursache der optischen Verschmutzung.

Bild: Saal mit Publikum
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