7. FUSSBODEN-FORUM® 2022

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Die Veranstalter entschieden sich, auch das 7. FUSSBODEN-FORUM® in der BMW Welt anzubieten. Ca. 80 Besucher kamen zu dem Event. Die Moderation übernahm wieder Dr. A. Unger als Hauptveranstalter für die Unger Firmengruppe.

 

1) Aktuelle Fußboden-Schadensfälle aus der Sachverständigenpraxis
Referent: Dr. A. Unger, SV und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Der Estrichexperte widmete sich anlässlich seines Vortrags der Leistungsfähigkeit und den Grenzen von Zementestrichen in der praktischen Anwendung. Zunächst wies er darauf hin, dass ca. 50% aller Estriche als Bindemittel Zement aufweisen. Mit Zementestrichen kann man sowohl schwimmende, Trennschichtestriche als auch Verbundestriche verlegen. Sie eignen sich auch gut als Heizestriche, da der Zementmörtel eine gute Wärmeleitfähigkeit aufweist. Bei Verwendung eines geeigneten Zusatzmittels kann auch die Anbindung an die Heizrohre geeignet gestaltet werden. Schwimmende Estriche und Trennschichtestriche dürfen zwar im Gefälle verlegt werden, aber nicht mit unterschiedlichen Schichtdicken. Bei Verbundestrichen gibt es keine solche Vorschrift. Hier wird jedoch das Dickenspektrum eng durch die Normangaben eingegrenzt. Estriche sollten bei einem 8er Korn i.d.R. zwischen 30 und 50 mm an Dicke aufweisen. Bei besonders dicken Zementestrichen (> 50 mm) kann es schnell zur Entstehung von wabenförmigen Rissen an der Oberfläche kommen. Eine mehrlagige Verlegung dicker Estriche funktioniert nur, wenn das Estrichmaterial ‚frisch auf frisch‘ aufgebracht wird.

Als nächstes zeigte der Referent auf, in welcher Form gegenständliche Lasten auf Estrichen platziert werden. Estriche in Wohnräumen können üblicherweise mit 200 kg/m2 Verkehrslast bzw. 100 kg Einzellast beaufschlagt werden. Jedoch gibt es zahlreiche Wohnnutzungen, die diese Vorgaben überschreiten wie z.B. schwere Aquarien, große Wannen, Bibliotheksschränke, Wasserbetten, Konzertflügel, Pufferspeicher, etc. Hier sind teilweise weitere Überlegungen notwendig, um diese Lasten schadensfrei abtragen zu können.

Die Hauptbelastung findet für die Estrichkonstruktion i.d.R. während der Bauphase statt. Hier werden teilweise sehr hohe Lasten über die Estriche bewegt bzw. dort abgestellt. Zementestriche sollten erst nach drei Tagen begangen und nach ca. 14 Tagen belastet werden. In der kalten Jahreszeit ist noch zu beachten, dass niedrige Temperaturen den Hydratationsprozess ins Stocken bringen können, was bei gleichzeitiger Verdunstung Festigkeitsprobleme mit sich bringen kann. Scherenarbeitsbühnen, Hubwägen, Gabelstapler, Hubarbeitsbühnen und schwere Reinigungsgeräte mit eigenen Wassertanks können sowohl eine schwimmende Konstruktion wie auch eine Trennschichtkonstruktion schnell überlasten. Hier gibt es kaum normgerechte Lösungen, da die Angaben in DIN 18560 bei 500 kg/m2 Verkehrslast und 400 kg Einzellast enden. Schädigen können Zementestriche Fette, Zucker und Fruchtsäuren, welche die zementäre Struktur angreifen können.

Es ist auch die Baustellenrealität zu beachten, da durch Einflussfaktoren wie Toleranzen, Mischungenauigkeiten und Ausführungsmängel die geplante Leistung häufig nicht das angepeilte Niveau erreicht.

Für die Estrichverlegung muss der Bau zugfrei sein und Türen- und Fensteröffnungen müssen verschlossen werden. Es soll eine Bodenkontakttemperatur von >= 5°C und maximal 25°C als Mörteltemperatur vorliegen.

Als nächstes zeigte der Referent auf, wie Zementestriche im Einzelnen verlegt werden und wie wichtig ein ausreichend langes Mischen wie auch die Verwendung der richtigen Gesteinskörnung ist. Wenn möglich, empfahl der Referent Estriche nur zu scheiben, da durch das Glätten die Poren in einem gewissen Umfang verschlossen werden. Dies ist nachteilig für den Trocknungsprozess.

Im Anschluss führte Dr. A. Unger aus, wie wichtig in der Zwischenzeit Beschleuniger für die Kunden geworden sind. In der Zwischenzeit wird eine Vielzahl von Estrichen mit derartigen Zusatzmitteln verlegt. In erster Linie funktionieren Flüssigzusatzmittel und pulverförmige Zusatzmittel über eine Reduzierung des Wassergehaltes. Das nicht vorhandene Wasser muss dann schließlich auch nicht austrocknen und insofern kann eine verkürzte Zeit bis zur Trocknung auf den Belegreifewert erreicht werden. Eine teurere Variante sind ternäre Schnellzementsysteme, die dann häufig Trockenzeiten zwischen drei bis fünf Tagen ermöglichen.

Zum Abschluss ging der Referent noch auf die Möglichkeit ein, Zementestriche als terrazzoähnliche Böden wie auch mit gestalteter geglätteter Oberfläche einzubauen. Diese Konstruktionen werden häufiger für repräsentative Objekte verwendet.

2) Was unter dem Fußboden geschieht – Vom Umgang mit geschwächtem Baugrund
Referent: Michael Hermann, URETEK Deutschland GmbH

Die Fa. Uretek bewirkt mit einer speziellen Injektionshebetechnik die Baugrundverstärkung bei bestehenden Gebäuden und Verkehrsflächen. Durch Veränderungen im Baugrund, etwa durch Austrocknung oder Ausspülungen durch Wassereinflüsse, fehlt Untergründen und Fundamenten oft die notwendige Stabilität. Dies führt zu Setzungsrissen im Mauerwerk, zu Rissen oder Absenkungen in Industrieböden und abgesackten Fahrbahnen sowie Verkehrswegen. Immer öfter stehen diese Probleme in Verbindung mit Lasterhöhungen durch die Aufstockung von Gebäuden oder die Umnutzung alter Gebäude. Konventionelle Verfahren bringen meist aufwändige Räumungs- und Grabungsarbeiten mit sich und beinhalten einen hohen Zeit- und Kostenaufwand.

Die Fa. Uretek arbeitet hingegen mit minimal-invasiven Injektionsmethoden und hat mit dieser Technik in Deutschland bereits mehrere tausend Projekte erfolgreich abgeschlossen. Verwendet wird ein spezielles Expansionsharz auf PU-Basis mit einer enormen Expansionskraft von bis zu 500 kN/m2. Über schmale Injektionslanzen wird das Expansionsharz in den Baugrund gepresst. Es kommt zu einer sekundenschnellen Ausdehnung und einer unmittelbaren Belastbarkeit. Das Harz wird natürlich entsprechend qualitätsüberwacht, auch in Bezug auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit für den Menschen. Die Anwendung der innovativen Injektionsmethode erfolgt zur Baugrundverbesserung beim Einsatz unter Fundamenten von Bestandsbebauung, zur  Verdichtung locker gelagerter Böden sowie zur Stabilisierung von Fugen in Betonböden. Die millimetergenaue Anhebung wird per Lastertechnik überwacht.

3) Dünnschichtige Fußbodenkonstruktionen – Chancen von Sonderkonstruktionen
Referent: Dr. Norbert Arnold, Uzin Utz AG

Der Referent führte aus, dass ‚Sonderkonstruktionen‘ sprachlich unterschiedlich betrachtet werden können. Einerseits klingt es nach einer möglicherweise unsicheren Lösung, andererseits steht sie für Fortschritt und ist oft in der Praxis die einzige Möglichkeit, eine Konstruktion geeignet auszuführen. Oft sind sie neben einer geeigneten technischen Lösung nicht nur schneller, sondern auch ökologischer als andere Produkte. Manchmal ist es jedoch nicht ohne weiteres möglich, mit einem bestehenden Verarbeiter neue Verfahren umzusetzen.

Im Anschluss zeigte Dr. Arnold drei dünnschichtige Estrichkonstruktionen und deren Lastaufnahmen auf. Hier ändern sich die Werte, wenn z.B. statt einer Trennfolie eine Dämmunterlage unterschiedlicher Dicke verwendet wird. Im Anschluss verglich der Referent verschiedene marktgängige Systeme, bestehend aus Calciumsulfatfließestrich, Zementestrich mit unterschiedlichen Fasern bewehrt sowie glasfaserbewehrten und normalen Gipsdünnestrich.

Bei sehr dünnen Aufbauten auf Fußbodenheizungen kommt es oft zu deutlichen Temperaturunterschieden an der Oberfläche, welche aus Sicht von Dr. Arnold ca. 5°C betragen dürfen. Abschließend verglich der Referent unterschiedliche Heizsysteme und erwähnte dabei ‚Uponor Minitec‘ mit einer Aufbauhöhe von ca. 17 mm, ‚Thermisto Neo‘ mit ca. 46 mm und ‚Wieland ekoLight‘ mit ca. 33 mm.

Als Zusammenfassung kann man feststellen, dass dünne und leichte Fußbodenkonstruktionen normgemäß nur eingeschränkt umsetzbar sind, aber als Sonderkonstruktionen vielfältige Lösungen ermöglichen. Man sollte immer eine baustellenbezogene Betrachtung anstellen und das jeweils optimale System auswählen.

4) Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Urteile für Architekten und Bauleiter
Referent: Syndikus-RA Hilmar Toppe, Bauinnung München

Zunächst befasste sich der Rechtsexperte mit der Fragestellung, wann Erklärungen (z.B. eine Behinderungsanzeige) wirksam werden. Beweisen kann man den Zugang z.B. über ein Einschreiben mit Rückschein, ein Einwurf-Einschreiben oder per Bote. Natürlich ergibt sich dann immer wieder die Problematik, dass Parteien behaupten, es habe sich nur ein leeres Stück Papier in dem Umschlag befunden. Hier sind die Richter in der Bewertung solcher Aussagen jedoch in der Zwischenzeit kritisch. Will man ganz sicher gehen, so zeigt man dem Boten vorher den Inhalt des Umschlags.

Bei der Verwendung eines E-Mails kann eine Lesebestätigung den Beweis des ersten Anscheins beinhalten, dass die Unterlage zugegangen ist. Ansonsten kann man auch einen Zeugen bitten, dort anzurufen, um zu fragen, ob die Erklärung lesbar einging. Der Zeuge kann diesbezüglich auch eine entsprechende Aktennotiz erstellen. Interessant war für das Publikum, dass hierfür im Grundsatz auch Familienangehörige herangezogen werden können, die jedoch ein Aussageverweigerungsrecht haben.

Als nächstes befasste sich Herr Toppe mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und den Folgen eines Widerrufes.

Er zeigte auf, dass die Widerrufsfrist ein Jahr und zwei Woche wegen einer fehlenden ordnungsgemäßer Belehrung betragen würde, werde ein bestehendes Widerrufsrecht nicht beachtet.

Bestehe ein Widerrufsrecht, berge dies für Unternehmer das Risiko, im Fall des Widerrufes kein Geld für fachgerecht erbrachte Leistungen zu erhalten. Der Auftraggeber dürfe eingebaute Leistungen behalten und sogar bereits erhaltene Zahlungen zurückfordern. Schließlich bestehe eine Wertersatzverpflichtung für erbrachte Leistungen nur unter strengen Voraussetzungen, die nicht erfüllt würden, wenn der Unternehmer sich dem bestehenden Widerrufsrecht nicht einmal bewusst war, da es dann immer an den hierfür erforderlichen Belehrungen des Verbrauchers fehlen würde.

Anschließend wurde die Fragestellung anhand einer Entscheidung des OLG Schleswig besprochen, ob ein Fernabsatzvertrag vorliegen würde, wenn dem Vertragsschluss mittels Fernkommunikationsmitteln ein gemeinsamer Ortstermin zwischen den Vertragsparteien voran gegangen war, indem die zu erbringende Leistung besprochen wurde und die Parteien sich persönlich kennenlernten. Für diese Fälle lehnte das OLG Schleswig einen Fernabsatzvertrag ab.

Nachfolgend ging es um die Anwendung der Mindestsätze der HOAI 2013 zwischen Privatpersonen und die Möglichkeit von Aufstockungsklagen. Hierunter versteht man eine Klage auf das sich aus den Mindestsätzen der HOAI ergebende Honorar, wenn ein niedrigeres Honorar vereinbart wurde. Rechtlich war strittig, ob diese Möglichkeit noch bestehe. Die Unsicherheit wurde vom EuGH beendet durch eine ausdrückliche Entscheidung, die Aufstockungsklagen gegenüber privaten Auftraggebern generell zulässt. Allerdings ist in diesen Fällen auch zu beachten, dass der Aufstockungsklage der Einwand der Treuwidrigkeit entgegenstehe könne.

Herr Toppe machte darauf aufmerksam, dass die HOAI 2021 keine verbindlichen Mindestsätze mehr vorsehe und damit keine Aufstockungsklagen mehr gestützt auf Mindestsätze ermögliche.

Dass die unberechtigte Verwendung eines Architektenstempels keine Lappalie darstelle, sondern man sich dadurch strafbar machen könne, wurde anhand zwei verschiedener Entscheidungen aufgezeigt.

Anschließend wurde das Thema Streitverkündung von Rechtsanwalt Toppe behandelt. Dabei ging er nebenbei darauf ein, dass ein Auftraggeber vom bauüberwachenden Planer erst Schadensersatz für Baumängel verlangen könne, nachdem er dem Bauausführenden vergeblich eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt habe. Auch wies er darauf hin, dass ein Bauherr, der ohne Wissen des bauüberwachenden Planers einen Unternehmer „schwarz“ bezahlt habe, keine Schadensersatzansprüche gegen den bauüberwachenden Planer habe, wenn es zu Baumängeln auch wegen eines Bauüberwachungsfehlers gekommen sei. Anders wäre es möglicherweise dann, wenn der Planer von der rechtswidrigen Zahlungsweise gewusst hätte.

Der Rechtsanwalt erläuterte dann die Streitverkündung und die von ihr ausgehende bindungs- und verjährungshemmende Wirkung.

Generell empfahl der Referent im Zweifel eine Streitverkündung vorzunehmen, um z.B. einen Handwerker in ein Gerichtsverfahren einzubinden.

Auch zeigte er anhand einer aktuellen Entscheidung des BGH auf, dass das Kostenrisiko im Fall eines Beitritts zum Rechtsstreit begrenzt sei auf das Risiko, das sich aus dem Streitgegenstand ergebe, wegen dem der Beitritt erfolgte. Folglich empfehle sich nach einer Prüfung des konkreten Falles meist der Beitritt.

Abschließend ging der Referent auf die Möglichkeit der Absicherung von Honorarforderungen über eine Bauhandwerkersicherungshypothek ein. Insbesondere machte er anhand einer besprochenen Entscheidung deutlich, dass der Anspruch auf diese Sicherheit bei einem Eigentümerwechsel des Baugrundstückes nicht mehr bestehe. Deshalb sei es wichtig, den Anspruch rechtzeitig durchzusetzen und abzusichern, indem z. B. im einstweiligen Rechtsschutz der Erlass einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek beantragt werde, die dann im Grundbuch eingetragen werden könne.

5) Herausforderungen am Boden – Lose liegende Fußbodensysteme als Problemlöser
Referent: Frank Selbeck, Gerflor Mipolam GmbH

Herr Selbeck zeigte zunächst das Leistungsspektrum der Fa. Gerflor auf, welches sich intensiv mit Linoleumböden, PVC-Belägen, Sportböden und Designbelägen befasst. Eine Sonderkonstruktion sind lose liegende Fußbodensysteme als Lösung für Problemuntergründe. Vorteile solcher losen Bodenbeläge sind eine sehr schnelle Verlegung, keine Trocknungszeiten, keine Schließzeiten, die Verlegung direkt auf den Altuntergründen und die Möglichkeit des Austausches sowohl einzelner als auch der kompletten Elemente. Derartige Problemuntergründe können z.B. alte und beschädigte Epoxidharzbeschichtungen sein, rissige Betonböden, Altböden, die mit Ölen belastet sind oder bei nachdrückender Feuchtigkeit aus dem Untergrund.

Herkömmliche Sanierungsarten sind oft zeitaufwändig, führen zu Staubentwicklungen und Ausdünstungen beim Einbau und bringen häufig einen Betriebsstillstand mit sich.

Herr Selbeck zeigte den Anwesenden eine extrem belastbare Vinylbodenplatte von ca. 60 x 60 cm mit einer homogenen Nutzschicht von 2 mm zzgl. Untergrundkonstruktion, welche z.B. auch für Stapler und Hubwägen geeignet ist. Die Gesamtdicke des Systems beträgt ca. 6 mm. Auf diese Weise können Betriebsunterbrechungen vermieden werden und eine Verlegung kann im laufenden Betrieb erfolgen. Auch bei vorhandener Schadstoffbelastung im Untergrund kann möglicherweise ein solches System eingesetzt werden, wobei hier immer die lokalen Vorschriften zu beachten sind.

Nicht zuletzt ist zu beachten, dass elastische Böden eine bessere Schalldämmung bieten als z.B. starre Keramik und als elastisches Material für einen hohen Steh- und Gehkomfort sorgen.

6) Abdichtung von Großküchen und hoch belasteten Nassräumen zur Vermeidung von Schäden an der Gebäudesubstanz
Referent: Dipl.-Ing. Uwe Haubitz, BMI Flachdachsysteme GmbH

Der Referent zeigte zunächst die verschiedenen Wassereinwirkungsklassen und die neue Struktur der Abdichtungsnormen auf. In letzter Konsequenz ist es eine planerische Entscheidung, wie mit der Abdichtung der Räumlichkeiten umgegangen wird. Bei hoch belasteten Küchenabdichtungen war es aus seiner Sicht zu empfehlen, redundante Systeme vorzusehen. Dies bedeutet, dass an der Unterseite einerseits eine Flächenabdichtung vorhanden ist und zusätzlich oben nochmals eine Verbundabdichtung mit dem Bodenbelag (z.B. Fliese). Als Bodenbeläge sind in diesem Zusammenhang natürlich feuchtigkeitsbeständige Materialien zu verwenden.

Wenn Abdichtungen in Großküchen eingebaut werden, so müssen diese u. A. fettbeständig und milchsäurebeständig sein. Bei einer (bio)chemischen Reaktion (Mikroorganismen) entsteht aus Fetten als Abbauprodukt Milchsäure, die neben dem Beton auch dessen Stahlbewehrung angreifen kann. Bitumenabdichtungen sind z.B. i.d.R. nicht fettbeständig und sollten in solchen Nutzungen nicht eingesetzt werden.

Durchführungen durch Flächenabdichtungen müssen geeignet geplant werden. Hier können z.B. entsprechende Flansche oder ganze Kästen helfen, um diese in die Abdichtungsebene zu integrieren. In letzter Konsequenz sollte auch geplant sein, wie im Randbereich sowohl die Flächenabdichtung als auch die Verbundabdichtung nach oben geführt wird.

Auch die Verbundabdichtungen müssen natürlich eine entsprechende Resistenz gegenüber den einwirkenden Medien aufweisen. Hier bezog er sich in erster Linie auf Verbundabdichtungen unter Fliesen bzw. keramischen Belägen. Als Verbundabdichtung kommen in diesen Nutzungen häufig zweilagige Epoxidharzmaterialien zur Verwendung. Zusätzlich ist es wichtig, dass im Randbereich entsprechende Dichtbänder eingesetzt werden. Der Referent empfahl, sowohl für die Verklebung der Fliesen als auch für den Fugenmörtel Epoxidharzmörtel einzusetzen. Abschließend sprach der Referent verschiedene Anschlussdetails mit den Anwesenden durch.

7) Inspired by Nature – Der Boden als natürliche Basis
Referent: Dipl.-Ing. Stefan Dröge, Marke arturo, Uzin Utz AG

Key Account Manager Stefan Dröge zeigte auf, dass  Arturo Spezialist für fugenlose Bodenbeschichtungen mit einem repräsentativen Design ist. Es geht den Verantwortlichen in letzter Konsequenz um das Gleichgewicht zwischen Mensch, Umwelt und Wirtschaft.

Der Produktionsstandort ist im niederländischen Haaksbergen. Es handelt sich hierbei lt. Aussage des Referenten um die grünste Fabrik der Niederlande. Sowohl der gesamte Betrieb als auch die Produktion erfolgen CO2-neutral.

Wichtig war Hr. Dröge auch, zu erwähnen, dass die von Arturo vertriebenen Beschichtungssysteme in Bezug auf ihre Emissionen zertifiziert sind, lösemittelfrei und das Cradle-to-Cradle Zertifikat aufweisen.

Nicht zuletzt geht es aber neben technischen Themen auch um das Design. Hier zeigte der Referent verschiedene Linien auf. Er erwähnte in diesem Zusammenhang, die Kollektion ‚VANCOUVER‘ mit sanfter, ruhiger und entspannter Atmosphäre, im Anschluss die Kollektion ‚KALAHARI‘ mit warmen und leuchtenden Tönen, dann die Linie ‚AMAZONE‘ mit organischen Formen und natürlichen Farben, die Linie ‚ARCTIC‘ mit cooler, warmer und lebendiger Atmosphäre und ‚ROCKIES‘, mit einem coolen, robusten Look und last but not least ‚Rivièra‘ mit glamourösen Einflüssen.

8) FLOORING 4.0 – Innovative Bodenlösungen im Spannungsfeld von Funktion und Nachhaltigkeit
Referent: Thomas Zimmermann, nora systems GmbH

Die Fa. Nora wird vielen Baubeteiligten noch unter dem Namen ‚Freudenberg Bausysteme KG‘ bekannt sein, da auch der entsprechende Kautschuk-Belag unter diesem Namen geläufig war. Seit 2018 gehört das Unternehmen zu Interface und ist nach eigener Aussage Weltmarktführer für Kautschukbodenbeläge mit über 70 Jahren Erfahrung. Im Hauptsitz in Weinheim arbeiten 821 Personen für Nora.

Der Referent zeigte zunächst das Spannungsfeld auf, in welchem sich innovative Bodenlösungen zwischen Funktion und Nachhaltigkeit bewegen. Hier geht es um Themen wie Innenraumluft, Widerstandsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, CO2-Neutralität und nicht zuletzt Design- und Farbauswahl. Kautschuk-Beläge werden insbesondere in Marktsegmenten eingesetzt wie Bildungswesen, öffentliche Gebäude, Gesundheitswesen sowie Industrie- und Life Science. In diesem Zusammenhang zeigte der Referent einige Referenzobjekte aus den unterschiedlichen Bereichen. Anhand der Bilder wurde auch klar, in welcher Form optische Elemente wie Raumintarsien und Grafiken in Kombination mit Kautschuk-Belägen möglich sind. Gerade die Themen ‚Ergonomie‘ und ‚Akustik‘ sowie ‚Trittsicherheit‘ sind wesentliche Faktoren bei der Entscheidung für diesen Bodenbelag. Besonders in Bildungseinrichtungen ist es wichtig, den Lärm als zusätzlichen Stressfaktor zu minimieren. Da Kautschuk-Beläge Sturzenergie reduzieren, werden sie gern z. B. in Bewegungsräumen und ähnlichen Bereichen in Schulen eingesetzt. In diesem Zusammenhang wirkt sich auch die Trittsicherheit unfallreduzierend aus, da R-Klassen von R9 bis R11 realisiert werden können.

Auch Treppenlösungen können mit vorgefertigten Kanten und Orientierungshilfen an Treppen- und Einzelstufen gefertigt werden. Schnellverlege-Systeme führen zu einer Zeitersparnis von bis zu 60% gegenüber der herkömmlichen Nassverklebung. Es ist nicht nur eine sofortige Nutzbarkeit möglich, sondern auch ein Einsatz bei Restfeuchte im Untergrund und bei einer gewünschten Verlegung von ‚Belag auf Belag‘. Gerade im Bereich von Nutzungen mit Hygieneanforderungen ist die hohe Resistenz der Kautschuk-Beläge gegenüber Chemikalien und medizinischen Medien wie Jod von großem Vorteil. Gerade bei Handdesinfektionsmitteln können diese Beläge durch ihre Fleckbeständigkeit punkten.

Mit Nora-Belägen kann sowohl eine unverfugte als auch eine verfugte Verlegung erfolgen. Wichtig war Herrn Zimmermann auch, zu erwähnen, dass norament 975LL und norament 992 – Beläge bereits heute 30% bzw. 37% Recyclingmaterial beinhalten und in der Produktion anfallende Belagsreste und Schleifstäube in neuen Produktionsläufen direkt wieder verwendet werden. Zudem sind nora-Bodenbeläge über den gesamten Produktlebenszyklus CO2-neutral.

9) Schalltechnik für Planer: Wie verhalten sich Schüttungen?
Referent: Dipl.-Ing. Christian Burkhart, Sachverständiger für Raumakustik und Beschallungstechnik

Herr Burkhart berichtete über Resonanzeffekte in Fußbodenkonstruktionen, insbesondere in Kombination mit Luftschichten und Schüttungen. Luftschichten spielen eine schalltechnische Rolle zwischen Wärme- und Trittschalldämmplatten aus EPS oder vergleichbaren Materialien. Hier wirken die Luftschichten als zusätzliche Feder. Diese sind zwar relativ steif, führen jedoch zu einer Verringerung der resultierenden dynamischen Steifigkeit und sind schalltechnisch als positiv zu bewerten. Bei Estrichen auf Trennlage bildet sich typischerweise ebenfalls eine Luftschicht aus, die als relativ steife Feder wirkt. Da es sich um die einzige „Feder“ in der Fußbodenkonstruktion handelt, entsteht eine Resonanzüberhöhung im bauakustischen Messbereich, die sich in der Regel negativ auswirkt.

Dann berichtete Herr Burkhart über einen speziellen Fall einer schalltechnisch ungünstigen Dickenresonanz, die sich in gebundenen Schüttungen innerhalb von Fußbodenkonstruktionen ausbilden kann. Ob sich solche Dickenresonanzen tatsächlich schalltechnisch ungünstig auswirken, hängt von mehreren Randbedingungen ab. Grundvoraussetzung ist eine dünne bzw. recht leichte Rohdecke und eine dicke Schüttung. In dieser Kombination kann es dann dazu kommen, dass die entstehende, so genannte ‚stehende Welle‘ im Material zu einer Resonanz im bauakustisch relevanten Frequenzbereich führt. Diese wiederum wirkt sich dann negativ auf die Trittschalldämmung aus und kann zur Verfehlung der gestellten Anforderungen führen. Durch Experimentalaufbauten und schalltechnische Messungen mit verschiedenen Materialdicken konnte der Effekt und die Ursache eindeutig nachgewiesen werden.

Im Anschluss hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, an einer exklusiven Führung durch die BMW Welt teilzunehmen, was auch von vielen in Anspruch genommen wurde. Die nachträgliche Befragung zeigte, dass das Publikum sehr zufrieden mit den ausgewählten Themen und auch der Tagungsstätte war. Auch im nächsten Jahr ist wieder daran gedacht, ein FUSSBODEN-FORUM® durchzuführen.


Bild 1: Seminarraum während der Pause


Bild 2: Seminarraum während des Vortrags

 

Bookmark and Share

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

question razz sad evil exclaim smile redface biggrin surprised eek confused cool lol mad twisted rolleyes wink idea arrow neutral cry mrgreen

*