DEUTSCHER SACHVERSTÄNDIGENTAG 2015 für Parkett, Fußbodentechnik und Unterböden des Zentralverbandes Parkett und Fußbodentechnik

Termin:                     Donnerstag, 18. Juni und Freitag, 19. Juni 2015
Veranstaltungsort:   Bayerische BauAkademie, Ansbacher Str. 20 in

.                                 91555 Feuchtwangen

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist, Sachverständiger und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Auf Einladung des Zentralverbandes Parkett und Fußbodentechnik befand ich mich am 18. Juni 2015 in der Bayerischen BauAkademie. Der nachfolgende Bericht betrifft ausschließlich diesen ersten Tag der Schulung.

Nach einer Begrüßung durch den Bundesinnungsmeister, Herrn Peter Fendt und stellvertretenden Bundesinnungsmeister, Herrn Manfred Weber kam es zur Vorstellung einiger struktureller Änderungen in Bezug auf die neue Prüfungsordnung im Sachverständigenwesen, sowie zu einer Vorstellung der Fachgruppe Sachverständigenwesen und deren Arbeitskreise.

Die Moderation übernahm an diesem Tag Herr Manfred Weber aus Bonn.

Bericht über das ZVPF-Forschungsprojekt:
Klassifizierung für Mehrschichtparkett auf Fußbodenheizung
Herr Prof. Dr. Andreas O. Rapp, Universität Hannover

Herr Prof. Dr. Andreas O. Rapp von der Universität Hannover befasste sich mit diesem Thema und stellte die Ergebnisse des Projekts vor. Er erläuterte auch die Schäden, zu denen es bei Verwendung von Parkett auf Fußbodenheizung kommen kann. Die Aussagen der Fußbodenheizungssystemhersteller gehen in die Richtung, dass eine Oberflächentemperatur ≤ 26°C zur Beheizung eines modernen Hauses mit geeigneten Dämmstandards reichen sollte. In der Praxis kommt es jedoch trotzdem oft zu Oberflächentemperaturen um die 29°C, welche dem Parkett schaden können. Die kontrollierte Wohnraumlüftung mit ihrer Wärmerückgewinnung ohne Feuchtezufuhr sorgt in diesem Zusammenhang regelmäßig für ein sehr trockenes Raumklima. Dadurch werden die Holzfeuchtewerte nochmals negativ beeinflusst. Lt. DIN EN 1264 kann es bei der Verwendung einer Fußbodenheizung zu Oberflächentemperaturen von 29°C in den Aufenthaltszonen und von 35°C im Randbereich kommen. Verschiedene Hersteller bezeichnen ihr Holz zwar als fußbodenheizungstauglich, machen dann aber gleichzeitig wieder Einschränkungen in Bezug auf die Oberflächentemperaturen. Die versammelten Sachverständigen waren sich einig, dass wenn ein Hersteller sein Holz als fußbodenheizungstauglich ausweist, es dann auch die 29°C in den Aufenthaltszonen bzw. 35°C im Randbereich aushalten muss. Das entsprechende Votum des Fachpublikums ging eindeutig in diese Richtung. Es wurde befürwortet, dass die Hersteller ihre Produkte mit einem entsprechenden Piktogramm für Fußbodenheizungstauglichkeit ausstatten, wenn diese die vorgenannten Anforderungen erfüllen.

Der interessante Schadensfall 1
„Phänomen Nadelvlies“
Herr SV Karsten Krause, Wedel – Fachgruppe Sachverständigenwesen

Viele Sachverständige kennen das Problem: Plötzlich entstehen offene Fugen im Nadelvlies und werden vom Auftraggeber reklamiert. Hier erhebt sich dann regelmäßig die Frage, ob dies als Mangel einzustufen ist oder nicht. Dies zeigte sich auch als Karsten Krause das Publikum befragt, ob hier von einem Mangel auszugehen ist, oder nicht. Hierzu ergaben sich unterschiedliche Meinungen. Es ist bekannt, dass Polyamidfasern Feuchte aufnehmen können. Quellen können die Raumluft oder der Estrich selbst sein. Das Volumen der Polyamidfaser nimmt dann zu. Wenn später die Feuchte wieder abgegeben wird, dann kann es zur Schrumpfung des Belages kommen. Durch Fußbodenheizung und kontrollierte Wohnraumlüftung wird diese Problematik durch die extrem niedrige Luftfeuchtigkeit noch verstärkt.

Die allgemein bekannten Ursachen für derartigen Schrumpf sind:

  • „Klebstoff im Nahtbereich totgerieben
  • Naht im Klebstoff geschnitten
  • Naht gar nicht geschnitten/Produktionskanten gestoßen
  • Estrich war zu feucht
  • Raumklima ist/war nicht in Ordnung
  • Raumklima war gleich nach der Verlegung nicht in Ordnung“

Bis zu 6% Luftfeuchte sind in dieser Form vom Bodenbelag aufnehmbar. Wenn eine Raumluftfeuchte zwischen 50 und 65% vorliegt, dann sind i. d. R. keine Fugen sichtbar. Der Referent sagte, aus seiner Sicht sei insofern Nadelvlies nicht für eine Nassreinigung geeignet. Aus dem Publikum kam der Hinweis, dass eine Nassreinigung in erster Linie dann problematisch sei, wenn der Klebstoff noch jung und verformbar ist. Der Referent schloss mit dem Hinweis, dass ein verbindlicher Grenzwert notwendig sei, wie breit Fugen in Nadelvlies-Belägen sein dürfen.

Vorstellung „Technisches Hinweisblatt- Verlegung von Nadelvlies-Bodenbelägen“
Herr Dr. Norbert Arnold, Würzburg – Fachgruppe Sachverständigenwesen

Als nächstes stellte Herr Dr. Norbert Arnold das Hinweisblatt Nr. 1 „Bewertung des Nahtbildes von verlegten Nadelvlies-Bodenbelägen mit Hauptfaserbestandteil Polyamid in der Nutzschicht“ vor.

Der Vorschlag für das Merkblatt sieht folgende Kernaussagen vor:

  • „Fugenbreiten bis 0,2 mm → hinzunehmen (handwerkliche Leistung)
  • Fugenbreiten über 1,0 mm → nicht fachgerecht
  • Fugenbreiten über 0,2 bis 1,0 mm → gutachterliche Bewertung“

Herr Dr. Norbert Arnold wies nochmals darauf hin, dass häufiger Schadensfälle auftreten, wenn der Belag in der heißen Jahreszeit verlegt wird und es im Zuge niedriger Luftfeuchtigkeit später im Winter zu niedrigen Luftfeuchtigkeiten kommt. Gerade bei lang anhaltenden relativen Luftfeuchtigkeiten ≤ 30% sind erhöhte Fugenbreiten möglich.

Stippnähte haben bei Nadelvlies-Belägen kaum Relevanz und müssen im Streitfall durch den Sachverständigen bewertet werden.

Anforderungen stellt Herr Dr. Norbert Arnold auch an den Klebstoff:

  • „Minimierung von feuchtebedingten Dimensionsänderungen
  • möglichst hohe Zugscherfestigkeit
  • möglichst schneller Kraftaufbau“

Der interessante Schadensfall 2
Ursache des schnellen Verschleißes einer Linoleumbeschichtung
Herr SV Thomas Allmendinger, Ellwangen
Herr Prof. Dr. Andreas O. Rapp, Universität Hannover

Der Vortrag wurde von Herrn Prof. Dr. Andreas O. Rapp gehalten, da Herr Allmendinger kurzfristig erkrankt war. Der Referent stellte einen Fall vor, bei welchem eine werkseitig aufgebrachte PU-Versiegelung auf einem Linoleumbelag rückstandsfrei entfernt werden sollte. Im Nachhinein sollte der Belag mit dem Produkt KG „S 734 Corridor glorin“ nachbeschichtet werden. Es handelte sich um 4.000 m2 Linoleum-Fußboden in Unterrichts- und Werkräumen. Nach Durchführung der Arbeiten kam es zu Beschichtungsstörungen und zu einem Abtrag durch Tisch- und Stuhlbeine, aber auch durch völlig normale Nutzung und Reinigung. Die Fehlstellen waren immer in den Vertiefungen oder in gleichmäßig ebenflächig vorliegenden Flächenbereichen zu finden. Als mögliche Ursachen kam Folgendes in Frage:

  • Verwendete Produkte nicht kompatibel
  • PU-Beschichtung wurde nicht rückstandsfrei entfernt

Herr Allmendinger wurde mit dem Gutachten beauftragt und nahm für die Laboruntersuchung Herr Prof. Dr. Andreas O. Rapp ins Boot. Die wesentlichen Fragen lauteten:

„Wurde die werksseitige Originalbeschichtung am verlegten Linoleum abgeschliffen?“
„Wurde das vereinbarte Beschichtungsprodukt eingesetzt?“

Herr Prof. Dr. Andreas O. Rapp griff bei seiner Laboruntersuchung zu einer Topo-Chemischen Mikro-Kartierung mittels FT-IR-Spektroskopie-Mikroskop. Hier handelt es sich um ein bildgebendes Verfahren, bei dem (vereinfacht gesagt) der identische Chemismus zweier Stoffe durch die gleiche Farbe ausgedrückt wird. Es entstehen damit evtl. unterschiedliche Plateaus, die farblich voneinander abgegrenzt sind. Auf diese Weise ist z. B. feststellbar, ob es sich um das gleiche Produkt an den untersuchten Stellen handelt. Hierfür sind nur sehr kleine Ausbaustücke erforderlich. Anhand der Untersuchung konnte festgestellt werden, dass zwar das richtige Produkt verwendet wurde, der Boden jedoch nicht oder zumindest nicht gleichmäßig geschliffen wurde. Dadurch kam es zu dem unbefriedigenden Ergebnis und zum Vorhandensein von beiden Beschichtungstypen auf der Oberfläche.

Problematik von Flächendesinfektion bei Bodenbelägen
Herr SV Karsten Krause, Wedel

In diesem Vortrag ging es um die Desinfektion von elastischen, homogenen PVC-Bodenbelägen, wie sie aus Hygienegründen z. B. in Krankenhäusern regelmäßig durchgeführt werden muss. Es gab bereits zahlreiche Fälle, bei denen es zu einem Schrumpf des Bodenbelages (teilweise bis zu 1 cm!) gekommen ist. Die Fugen gehen auf, obwohl die Verklebung eigentlich als „gut“ bewertet werden müsste. In einem solchen Fall sieht sich ein Sachverständiger zunächst die Schweißnähte an. Wenn diese offen sind, dann kommt man schnell zu dem Ergebnis, es läge an der handwerklichen Leistung des Bodenlegers. Sind Schweißnähte offen, so argumentieren Hersteller gerne mit eindringendem Putzwasser im Bereich der Schweißnaht und erklären dadurch die Schrumpfung nach der Trocknung. Es gibt aber auch durchaus Schadensfälle mit intakten Schweißnähten und solche, wo sich die Schweißnähte nur zum Teil geöffnet haben. Der Referent wies darauf hin, dass PVC-Plankenbeläge für Krankenhäuser auf Grund ihres Fugenanteils i. d. R. nicht geeignet sind. Linoleum wird in solchen Bereichen selten verwendet, da es gerade im Bereich von Handdesinfektionsstationen zu einer Verfärbung des Bodenbelags kommen kann. Letztlich besteht die Schwierigkeit darin, dass es allgemein bekannt ist, dass die Chemie in den Desinfektionsmitteln zu einem Schrumpf des Bodenbelags führen kann. Dies ist jedoch schwer greifbar, da sich die Zusammensetzung derartiger Stoffe je nach Anpassung an entsprechende Keime relativ häufig ändert.

Mikrobieller Befall in Fußbodenkonstruktionen –
Wenn der Schimmelpilz den Fußboden unterwandert
Herr Dipl.-Ing. (FH) Matthias C. Becker, Ingenieur u. Sachverständigenbüro, Bonn

Der Referent zeigte zunächst einige typische Wasserschadensfälle und ihre Auswirkungen. Er wies darauf hin, dass häufig beobachtet werden kann, dass sich Schimmelpilze besser innerhalb der Trockenbauwand als an deren Außenbeplankung entwickeln. Dies liegt an dem speziellen Mikroklima innerhalb der Trockenbauwand, die für den Pilz günstig ist. Das Vorhandensein von Staubläusen, welche sich von Schimmelpilzen ernähren, kann ein Indikator für das Vorhandsein eines Wasserschadens sein, auch wenn man dessen Auswirkungen noch nicht sieht. Es gibt unterschiedliche Schimmelpilze, welche auf verschiedene Schadensformen hinweisen. Es gibt z. B. typische Schimmelpilze, die auf Kondensatschäden zurückzuführen sind, da sie relativ wenig Feuchte benötigen (ca. 70% relative Luftfeuchte). Auch Estriche mit für Schimmelpilze eigentlich ungünstigen pH-Werten können befallen werden. Dies liegt daran, dass der darauf befindliche Staub ein guter Nährstoff für mikrobiellen Befall ist. Im Fall des Auftretens eines Wasserschadens empfiehlt es sich, sehr schnell zu reagieren. Schimmelpilzwachstum ist bereits nach 5 bis 7 Tagen bei entsprechenden Bedingungen möglich. Eine der wesentlichen Bedingungen ist eben das Vorhandensein von Feuchtigkeit. Das Thema der physiologischen Auswirkungen von Schimmelpilzen ist relativ divergent zu betrachten. Ähnlich wie bei Allergien gibt es Leute, die nahezu nicht darauf reagieren, andere reagieren sehr intensiv. Dies hängt von möglichen Vorschädigungen (Asthma) und natürlich von der Art der Schimmelpilze ab. Eine negative Folge eines Wasserschadens besteht darin, dass es durch die Einwirkung von Wasser und Schimmel zur Zerstörung von Materialien wie Dämmung, Holz und Gips kommen kann. Schimmel kann auch eine Geruchsbelästigung durch die sich entwickelten Bakterien mit sich bringen, was dann an den muffigen Geruch eines Kartoffelkellers erinnert. Der Sachverständige empfahl grundsätzlich, nach länger einwirkendem Wasser, die Dämmung auf ihren Gehalt an koloniebildenden Einheiten zu untersuchen, um abschätzen zu können, ob eine Trocknung sinnvoll ist. Üblicherweise wird dies parallel zu den Sofortmaßnahmen wie Wasserabsaugen und Aufstellen einer Trocknung erfolgen. Bei einer Menge von 102 bis 103 / g koloniebildenden Einheiten (KBE) kann man bei Dämmschichten i. d. R. noch Entwarnung geben. Bei einem Anteil von ≥ 100.000 KBE / g ist ein Ausbau von EPS-Polystyrol aus gesundheitlichen Gründen zu empfehlen. Nach einem Wasserschaden kann theoretisch selbst bei Trennschichtestrichen die Folie von Schimmel befallen sein. Kondensatschäden zeigen sich meist nur oberflächlich und sind deswegen auch eher leicht zu sanieren, da man i. d. R. nicht tief in die Bausubstanz eingreifen muss. Das Unterdruckverfahren für die Fußbodenunterlüftung ist heute Stand der Technik, da dabei die Entfeuchtung über einen entsprechenden Filter läuft, was dazu führt, dass die Raumluft nicht durch Sporen kontaminiert wird. Zuletzt zeigte der Sachverständige noch einen interessanten Schadensfall, bei dem der Einsatz von Glättschemeln zu einem Durchstanzen der Abdeckung und der Dämmung geführt hatte, was hier entsprechende Feuchtigkeitsnester zur Folge hatte. In letzter Konsequenz kam es in der Dämmung zu Schimmelwachstum.

Lightning Talk – Blitzvorträge – Die Teilnehmer der Tagung stellen vor!

Blitzvortrag 1 „2-K-ÖL“:
Dieses Thema brachte Herr Ralf Kohfeldt ein. Es wurde ein 2-K oxidativ erhärtendes Öl auf einen zwei Jahre alten Dielenboden der Holzart Eiche aufgebracht. Der Holzboden war verschraubt. Die Oberfläche wurde einmal geschliffen und mit 2-K-Öl eingelassen. Der Hersteller versprach eine „lösemittelfreie Öl-Wachs-Kombination mit natürlichen Ölen und Wachsen, oxidativ trocknend und vernetzend durch den Zusatz der Härterkomponente.“ Es kam zu einer Tröpfchenbildung und ‚Fugenschwitzen‘, wobei das Öl wieder im Fugenbereich hochgedrückt wurde. Dabei kam es zu Schäden an z. B. auf dem Holzboden liegenden Fellen und Teppichen. Das Fachpublikum hielt es für wahrscheinlich, dass die Holzdielen durch eine erhöhte Luftfeuchte zu einem späteren Zeitpunkt gequollen sind und es dadurch zum Hochdrücken des noch nicht abgebundenen Öls im Fugenbereich kam. Nach Überzeugung des Referenten hatte die zweite Komponente gar keinen Einfluss auf das Trocknungsverhalten und es fehlte ein Hinweis des Herstellers, dass es zum Fugenschwitzen kommen kann.

Blitzvortrag 2 „Klebstoffauftrag“:
Herr Klaus Bauer brachte dieses Thema mit. Seine Fragen lauteten: „Wenn die Zahnung auf die Klebstoffriefe passt – war es dann auch die richtige Klebstoffmenge?“ In vielen Fällen ist es nicht möglich, durch den Riefenabstand einen Rückschluss auf die entsprechende Zahnung zu schließen. Oftmals stehen nur kleine Teilflächen von Klebstoffriefen zur Verfügung, die vom Parkett nicht ‚gequetscht‘ wurden. Auch ist nicht zu ersehen, ob die Kleberspachtel  im rechten Winkel zur Klebstoffriefe oder schräg gehalten wurde. Des Weiteren spielt bei der Betrachtung der Riefe die Viskosität des Klebstoffes eine große Rolle. Das Fazit aus dem Publikum: Es bleibt dem Sachverständigen nur die Möglichkeit, eine Probe mit dem entsprechenden Klebstoff anzulegen und die Klebstoffriefen im ausgehärteten Zustand zu vergleichen.

Blitzvortrag 3 „Hartwachsöle- Öl oder Versiegelung“:
Dieses Thema stellte Herr Christian Gangloff vor. Bei Verwendung eines Hartwachsöls kam es zu sichtbaren Kratzern bzw. Weißbrüchen, die durch ein „Nachölen“ nicht zu beseitigen waren. Es war eigentlich daran gedacht, ein Öl einzusetzen und kein Lack. Öle sollen eben nur imprägnieren und keine Schicht bilden. Bei Hartwachs handelt es sich jedoch meist um einen Lack – insofern ist diese Bezeichnung irreführend. Es ging ein Aufruf an die Industrie, ihre Produkte korrekt zu bezeichnen, sodass man weiß, ob es sich wirklich um ein Öl oder um einen Lack handelt. Hier sollten Marketingthemen zurückstehen.

Blitzvortrag 4 „Risse im Holz- was ist erlaubt ?“:
Der Referent dieses Themas war Herr Jochen Michalik. Er sagte, bei Exotenhölzern und breiten Nutzholzschichten von Dielen kommt es häufig zu Rissbildungen. Bei den Exotenhölzern liegt es daran, dass es sich hier meist um sehr große und schwere Stämme handelt. Hier kommt es oft zu Brüchen und Beschädigungen beim Fällen des Baumes. Rein aus Produktsicht sind Vertikalrisse zulässig, wenn die Rissbreiten schmal sind, keine Überzähne vorhanden sind, keine Einschränkung der Funktion vorliegt und keine zu erwartende Einschränkung der Gebrauchsdauer vorhanden ist. Die Risse müssen allerdings gekittet sein. Wenn die Risse allerdings überhand nehmen, so kann nach Meinung der versammelten Sachverständigen trotzdem ein optischer Mangel gegeben sein.

Blitzvortrag 5 „Ablösungen bei einigen Silan-Klebstoffen“:
Herr Prof. Dr. Andreas Rapp brachte dieses Thema ein und befragte das Publikum nach seinen Erfahrungen im Hinblick auf Schadensfälle mit diesen Klebstoffen. Das Ergebnis war, dass es bei Silan-Klebstoffen insbesondere der ersten Generation unter gewissen Umständen zu einer Gefügestörung kommen kann, welche sich in einer gewissen Klebrigkeit bzw. Schmierigkeit oder aber durch eine ‚Bröselbildung‘ darstellen kann. Es gibt offensichtlich Faktoren, die diese Tendenzen verstärken. Herr Prof. Dr. Andreas Rapp geht von einer Katalysatorwirkung durch Calciumsulfatfließestriche in Verbindung mit Fußbodenheizung aus. Es stellte sich heraus, dass die versammelten Sachverständigen bei ganz unterschiedlichen Untergründen (Zementestrich, OSB-Platten, etc.) solche Erscheinungen beobachten konnten. Herr Peter Kummerhoff stellte die These auf, dass es sich hierbei um Weichmacherwanderungen aus den Silan-Klebstoffen handele. Dieses Thema wird in der Zukunft weiter zu beobachten sein. Möglicherweise gibt es auch weitere Untersuchungen hierzu.

Blitzvortrag 6 „Alternative Abdichtung nach DIN 18195-4 und ihre Folgen“:
Herr Jörg Schülein stellte einen Fall vor, bei dem eine neue Stahlbetonplatte mit einem Vinyl-Belag versehen werden sollte. Als Absperrung gegen Feuchtigkeit sollte eine Epoxidharzschicht unterhalb des Belags eingebaut werden. Hier gab es Fragen zu der richtigen Schichtenreihenfolge, da laut Angabe des Herstellers bereits die erste Lage Epoxidharz mit einem Quarzsand der Körnung 0,2 bis 0,8 mm abgestreut werden sollte. Dies sollte offensichtlich als eine Art Haftbrücke für die zweite Lage der Feuchtigkeitssperre wirken. Die Verarbeitungsempfehlungen waren hier aus Sicht des Publikums etwas widersprüchlich. In jedem Fall war man sich einig, dass eine solche Epoxidharzabsperrung nur als Dampfsperre mit bremsender Wirkung angesehen werden kann, da für eine Dampfsperre mit sperrender Wirkung sowohl die Schichtdicke als auch die Sperrwirkung fehle.

Blitzvortrag 7 „Untergrundprüfung Altestrich“:
Herr Günther Saussele konfrontierte die Teilnehmer mit einem Altbau, bei dem der alte Estrich und die alte Spachtelmasse belassen wurden. Der Teppichboden wurde entfernt und es sollte danach ein Mosaikparkett Buche mit 2K-PU Kleber befestigt werden. Nach Verlegung kam es zur Fugenbildung sowie zu knirschenden Geräuschen beim Begehen sowie zur Schüsselung und Hohlstellen des Parketts. Bei der Prüfung stellte man fest, dass sich die alte Spachtelmasse vom Estrich abgelöst hatte und nicht geeignet für Parkett war. In solchen Fällen kann man nur empfehlen, die alte Spachtelmasse und alte Klebstoffe komplett zu entfernen. Will man diese belassen, so sind intensive Prüfungen wie z. B. Hammerschlag- und Haftzugsfestigkeitsprüfung notwendig. Möglicherweise ergeben aber auch diese Prüfungen nicht unbedingt auf die komplette Fläche ein aufschlussreiches Bild.

Die Veranstaltung des DEUTSCHEN SACHVERSTÄNDIGENTAGS war wieder sehr interessant und kann aus meiner Sicht uneingeschränkt zum Besuch empfohlen werden.

 

 

 

IMG_1017

Bild    Teilnehmer im Tagungssaal während des Vortrags von Dr. Arnold

Bookmark and Share

Comments are closed.