16. Internationales Treffen der Fußbodensachverständigen im September 2015

16. Internationales Treffen der Fußbodensachverständigen im September 2015

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten

Am 25.09. und 26. September 2015 fand die vom Bundesverband Estrich & Belag (BEB) organisierte Veranstaltung im Mercure Hotel in Schweinfurt statt.

Wie auch die Jahre zuvor war die Veranstaltung wieder sehr gut besucht und stieß auf großes Interesse beim versammelten Publikum. Organisiert wurde die Tagung vom ‚Arbeitskreis Sachverständige‘ in Kooperation mit dem Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung.

Der nachfolgende Text befasst sich ausschließlich mit den von mir besuchten Vorträgen anlässlich des Treffens.

Zu den einzelnen Vorträgen:

I.  Themenkomplex „Untergründe“
Möglichkeiten der Untergrundvorbereitung
Referent: Andreas Funke

Herr Funke von der Fa. MKS ist in der Branche als Kenner der Materie bekannt. Er befasste sich in seinem Vortrag vorwiegend mit den Maschinentypen, den Werkzeugarten und den Einsatzbereichen der Schleiftechnik in der Untergrundvorbereitung. In seiner Einführung stellte er Hochleistungsschleifgeräte, Beton- und Estrichschleifgeräte sowie Einscheibenmaschinen vor und beschrieb ihre Arbeitsweise. Als nächstes ging er auf die Diamantwerkzeuge ein, die sich in die Gruppen „Diamantschleifer“ und „Werkzeuge auf Basis von PKD-Werkstoffen (polykristalline Diamanten)“ unterteilen lassen. Bei den „PKD-Werkstoffen“ wird noch in Plaketten und Splitt unterschieden. Für einen optimalen Schleiferfolg sind nicht nur das geeignete Schleifmittel, sondern auch die richtige Geschwindigkeit sowie das Gewicht der Schleifmaschine ausschlaggebend. Mineralische Baustoffe wie Estriche sind für die Schleiftechnik prädestiniert. Als groben Anhaltspunkt gab der Referent an, dass man mit einem Diamantwerkzeug ca. 1.000 m2 Boden schleifen kann. Dabei wies er darauf hin, dass der Lohnkostenanteil sogar relevanter sei als das jeweilige Werkzeug.

Bei den Diamantschleifwerkzeugen erfolgt der Abtrag durch kontrolliertes Abtrennen von Partikeln aus dem Untergrund durch die scharfkantige Geometrie der Diamanten. Diamantschleifwerkzeuge werden vor allem für den Abtrag von thermisch unempfindlichen Untergründen verwendet. Will man hohe Schichtdicken von mehreren Millimetern abtragen, dann kann diese Werkzeugart unwirtschaftlich sein. In erster Linie will man eine definierte Rautiefe erreichen. Als wichtige Grundregeln nannte der Referent, dass weiche Estriche mit hart gebundenen Diamanten geschliffen werden, harte Estriche hingegen mit weicher Werkzeugbindung. Wollte man einen harten Estrich mit zu hart gelagerten Diamantwerkzeugen schleifen, so würde man eine zu geringe Schleifleistung und lediglich einen Poliereffekt anstelle des beabsichtigten definierten Abtrags erreichen. Dies liegt daran, dass sich die Diamanten zu schnell abnutzen, da die harte Bindung durch den Estrich kaum abgetragen wird. Wollte man einen weichen Estrich mit einer weichen Bindung schleifen, dann würde man zu viel Abtrag verursachen. Dies liegt daran, dass dann sowohl die Bindung selbst, als auch die Diamanten hohen Abtrag am Boden verursachen. Ziel ist immer, dass die Diamanten gerade so viel überstehen, dass die gewünschte Rautiefe erreicht wird, wobei die Bindung selbst ja auch abtragend am Untergrund wirkt (und andersrum).

Der Referent wies darauf hin, dass bei den meisten Anwendungen trocken geschliffen wird. Dies ist z. B. der Fall, wenn es um das Entfernen von Unebenheiten, Abschleifen dünner Schichtaufbauten, Anschleifen von Estrichen und Reaktionsharzbeschichtungen geht. Wenn beim Schleifen der Boden zu warm wird, so ist häufig ungeeignetes (zu hartes) Werkzeug dafür verantwortlich oder evtl. eine ungeeignete Maschinentechnik.

Als nächstes stellte Herr Funke Werkzeuge auf Basis von PKD-Werkstoffen vor. Die PKD-Plaketten erzeugen mit einigen wenigen großen Schneidkörpern pflugartige Scharten im Untergrund. Sie werden für den Abtrag von thermisch empfindlichen Untergründen, für die Entfernung elastischer Aufbauten sowie für den Abtrag großer Schichtdicken von mehreren Millimetern verwendet. PKD-Splittwerkzeuge erzeugen ebenfalls pflugartige Scharten im Untergrund. Sie werden für den Abtrag von thermisch empfindlichen Untergründen, für die Entfernung elastischer Aufbauten sowie für den Abtrag großer Schichtdicken von mehreren Millimetern verwendet. Sie eignen sich besonders für härtere Untergründe, bei denen die Plaketten kaum eindringen können. Bei temperaturempfindlichen
Oberflächen muss über den Schleifstaub die Wärme in den Sauger bzw. Abscheider abgeführt werden (z. B. bei Gussasphaltestrichen). Aufpassen muss man bei PKD-Plaketten bei Metall im Boden, da dadurch das Schleifwerkzeug zerstört werden kann. Hier sollte man vorher Metall im Untergrund mit geeigneten Detektoren auffinden und markieren.

Der Referent wies darauf hin, dass verbleibender Staub im Porenraum bei der Schleiftechnik in erster Linie dann ein Thema ist, wenn die Rautiefe zu gering ist. Gerade Kleberreste von Fliesen können mit der Schleiftechnik sehr gut beseitigt werden. Wenn die optimale Schleiftechnik eingesetzt wird und trotzdem noch einzelne Schichten am Untergrund verbleiben, so kann es sein, dass diese manchmal so gut verbunden sind, dass sie auch verbleiben können. Voraussetzung ist, dass sie keine trennende Wirkung aufweisen. Schleiftechnik wird auch häufig verwendet, wenn sehr große Plattenformate zum Einsatz kommen sollen, um den Untergrund plan zu schleifen. Herr Funke wies darauf hin, dass Untergründe, die mit alten Klebstoffen und Spachtelmassen behaftet sind,
keinen normgerechten Untergrund darstellen und komplett entfernt werden müssen.

Der Referent sah die Diamantschleiftechnik auch als günstig an, um einen Weißschliff auf bestehenden Beschichtungen zu erzeugen. Es ist im Markt bekannt, dass das Fräsen eines Estrichs i. d. R. seine Oberflächenzugfestigkeit deutlich vermindert. Deswegen sollte man danach im Grundsatz zur Stabilisierung kugelstrahlen. Herr Ing. Funke wies darauf hin, dass auch geeignetes Schleifen die Oberflächenzugfestigkeit wieder erhöhen kann. Außerdem wies er darauf hin, dass das „Stocken von Oberflächen“ für eine definierte Trittsicherheit und zur Vorbereitung für eine spätere Beschichtung sehr günstig sein kann, da auch hier eine gute Oberflächenzugfestigkeit gewährleistet wird. Er sprach sich dafür aus, im Fußbodenbereich statt von „Stocken“ von „Feinfräsen“ zu sprechen, da hierbei nur eine geringe vertikale Krafteinleitung in die Estrichoberfläche erfolgt.

II.  Themenkomplex „Estrich“
Lasteinwirkungen und deren Kombinationen auf schwimmende Estriche
Referent: Prof. Dr. Alfred Stein

Herr Prof. Dr. Alfred Stein befasste sich aus der Sicht des Statikers mit der Tragfähigkeit von schwimmenden Estrichen. Insbesondere ging es ihm um die Überlagerung verschiedener Lastarten. Zunächst zeigte der Referent verschiedene Tragsysteme auf. Bei intensiv sich durchbiegenden Holzbalkendecken wies Prof. Dr. Stein darauf hin, dass es sinnvoll sein kann im Bereich der Zwischenauflager (also über Holzbalken) Dehnfugen im Estrich anzulegen. Dann wird in diesem Bereich die Beanspruchung des Estrichs gemindert. Der Referent wies darauf hin, dass bei der Dimensionierung des Estrichs das Eigengewicht desselben bei flächenhafter Belastung keine Rolle spielt. Herr Prof. Dr. Stein zeigte auf, dass Einzellasten, welche 20 bis 30 cm vom Rand entfernt sind, den Estrich ca. um die Hälfte weniger belasten, als solche am Rand.

Weiterhin war es für die Anwesenden interessant, zu erfahren, dass (in Bezug auf die Fugenwirkung) im Halbverband verlegte Plattenbeläge wie durchgehende Beläge zu werten sind. Bei der Verdübelung von Estrichfugen sollte darauf geachtet werden, diese nur in der Längs- oder Querachse eines Estrichfeldes vorzunehmen. Durch Verdübelungen an allen Seiten des Estrichfeldes kann es bei größeren Abständen im Zuge der Ausdehnung zu Zwängungen, insbesondere in Eckbereichen des Estrichs kommen.

Häufig ergibt sich an Objekten, bei denen die Estrichdicken bzw. Estrichfestigkeiten unterschritten werden, die Frage, ob man den Estrich gefahrlos belassen kann. Hierzu sollte man wissen, dass gemäß dem Merkblatt ‚Mechanisch hoch beanspruchte keramische Beläge‘ des ZDB ein allgemeiner Sicherheitsbeiwert von 1,8 empfohlen wird, die Tabellen in DIN 18 560-2 aber nur einen Wert von 1,25 vorsehen. Insofern sollte man bei Unterschreitung der dort vorgegebenen Dicken und Festigkeiten generell sehr vorsichtig sein.

Häufig befassen wir uns bei der Beurteilung schwimmender Estriche mit deren Biegezugfestigkeit. Der begrenzende Faktor ist jedoch in aller Regel die zentrische Zugfestigkeit, die zum Tragen kommt, wenn Estriche sich so verformen, dass der Mittelbereich nach oben und die Ränder nach unten kommen. Dann entsteht im mittleren Plattenbereich zentrischer Zug. Estriche können meist quantitativ nur die Hälfte ihrer Biegezugfestigkeit an zentrischem Zug aufnehmen, weshalb es bei diesem Lastfall häufig zu Schäden kommt.

Zusammenfassend schloss der Referent, dass die Bemessung von Estrichen derzeit in erster Linie von randnahen Punktlasten ausgeht. Allerdings kommt es durch das Verbundsystem mit dem Belag häufig zu Zwängungsspannungen, welche sich aus dem Austrocknungsverhalten der Baustoffe oder/und einer unterschiedlichen thermischen Ausdehnung ergeben. Solche Zusatzbeanspruchungen können durchaus überlagernd auftreten. Aus diesem Grunde wäre es erforderlich, die Regelwerke für die Bemessung mit kombinierten Belastungen zu erweitern.

II.  Themenkomplex „Estrich“
Estriche mit beschleunigenden Zusatzmitteln – Untersuchungsergebnisse
Referenten: Michael Ruhland und Dipl.-Ing. Wolfgang Limp

Herr Dipl.-Ing. Wolfgang Limp stellte in seinem Vortrag die Prüfergebnisse des Instituts für Fußbodenforschung und Baustoffprüfung in Troisdorf vor. Es wurde eine Reihe von Estrichzusatzmitteln getestet, bei denen manche als ‚verflüssigende Zusatzmittel‘, andere als ‚Beschleuniger‘ vom Hersteller deklariert wurden. Die damit hergestellten Prüfkörper wurden danach auf unterschiedliche Eigenschaften hin untersucht. Eine der wesentlichen Fragen war das Austrocknungsverhalten. Eine Schwierigkeit ergab sich durch die Tatsache, dass von den meisten Herstellern eine Sandqualität A/B8 vorgegeben wird, von den Estrichlegern aber meist traditionell eher Sand des Typs C8 benutzt wird.

Weiterhin befasste man sich mit dem Luftporengehalt, welcher in den geprüften Mischungen festgestellt wurde. 3% Luftporengehalt wären möglich, wenn man in einem Estrich das Zusatzmittel ganz weg lässt, da viele Additive die verbesserte Verarbeitbarkeit des Mörtels durch den Eintrag von Luftporen gewährleisten. Bei den geprüften Mischungen wurden divergierende Luftporengehalte meist um die 10% festgestellt.

Weiterhin teilte Herr Limp mit, dass das Ausbreitmaß häufig nicht aussagekräftig war für die Verarbeitbarkeit des Mörtels. Das Schwindmaß der meisten Prüfkörper lag um die -0,5 mm pro m. Auffällig war laut Hr. Limp, dass bei den getesteten Produkten die ‚normalen‘ Zusatzmittel häufig ähnlich schnell trockneten wie diejenigen, welche vom Hersteller als ‚Beschleuniger‘ ausgewiesen waren. Ein deutlich schnellerer Beschleuniger erkaufte sich seine Vorteile durch einen hohen Luftporeneintrag. Interessant war, dass die Ausgleichsfeuchte der mit Beschleunigern hergestellten Prüfkörper bei ca. 1 CM-% lag. Wenn man das Wissen zugrunde legt, dass die Differenz zwischen Belegfeuchte und Ausgleichsfeuchte nur ca. 1% betragen sollte, dann muss man die Aussagen einiger
Hersteller auf den Prüfstand stellen, wonach angeblich auch höhere CM-Werte als 2% bei ihren Produkten tolerierbar sind. Die Untersuchungen werden noch fortgeführt, aber per heute kann man laut Hr. Limp folgendes Fazit ziehen:

Zusatzmittel (auch einige Beschleuniger) erreichen ihren Haupteffekt durch die Reduzierung des Anmachwassers, durch eine geringere Rohdichte und durch den
Eintrag von Luftporen.

III.  Themenkomplex „Recht“
Ortstermin inklusive Bauteilöffnungen und Befangenheitsfallen
Referentin: Katharina Bleutge

Zunächst wies die Referentin darauf hin, dass derzeitig die Zivilprozessordnung neu gestaltet wird. Angedachte Änderungen sind, dass Gerichte Sachverständigen grundsätzlich Fristen für die Ableistung ihrer Gutachten setzen sollen und höhere Bußgelder bis zu 5.000,00 EUR bei Zeitverzug gegen die Sachverständigen verhängen können. Außerdem sollen die Parteien zu Beginn des Verfahrens einen gewissen Einfluss auf die Auswahl des Sachverständigen erhalten.

Im Anschluss gab Frau Bleutge einige Tipps, wie sich Gerichtssachverständige bei Ableistung ihres Auftrags verhalten sollen. Sie wies u. a. darauf hin, dass Gerichtsgutachter keine Hoheitsbefugnisse haben. Sie müssen z. B. die Erlaubnis des Berechtigten erbeten, bevor sie ungefragt ein Objekt betreten. Auch bei Bauteilöffnungen muss der Berechtigte zustimmen. Wichtig ist, wirklich nur das abzuarbeiten, was konkret im Beweisbeschluss steht. Sonst sieht man sich schnell dem Vorwurf der Befangenheit ausgesetzt.

Die Referentin empfahl auch unbedingt alle Streifhelfer zum Ortstermin zu laden. Zudem riet sie den versammelten Sachverständigen keine Vergleichsverhandlungen während des Ortstermins zu führen. Auch dies führt schnell zum Vorwurf der Befangenheit. Die Ladung an die Parteien sollte mit ca. zwei bis drei Wochen Vorlauf erfolgen. Wird die Terminabstimmung schwierig, so ist es besser, wenn der Sachverständige nicht selbst die Parteien anruft, sondern dies z. B. dem Sekretariat überlässt. Auch hier geht es wiederum darum, nicht den Eindruck zu erwecken, man habe mit den Parteien hier schon vor dem Ortstermin gesprochen. Überraschende Ortstermine sind nur nach Abstimmung mit dem Gericht möglich, wenn z. B. zu befürchten steht, dass eine Partei Beweismittel manipulieren könnte. Wenn Parteien oder deren Rechtsanwälte „chronische Verschieberitis“ bei der Terminfestlegung an den Tag legen, so kann es durchaus sein, dass das Gericht einen Termin vorschreibt. Dieser findet dann auch statt, wenn z. B. einer der Rechtsanwälte nicht kann.Sind zu Beginn des Ortstermins noch nicht alle Parteien vor Ort, so ist es für den Sachverständigen besser, draußen bzw. abseits zu warten, bis alle

Parteien da sind. Kommt allerdings ein Geladener zum Ortstermin gar nicht, dann kann man den Termin nach einer gewissen Zeit, wie geplant, durchführen. Wenn der Berechtigte eine geladene Partei oder Streithelfer zum Ortstermin nicht einlässt (dies könnte auch ein beratender Sachverständiger sein), dann empfiehlt es sich, den Ortstermin abzubrechen. Fallen dem Sachverständigen sicherheitsrelevante Bauthemen auf, die in sein Fachgebiet fallen, aber nichts mit dem Beweisbeschluss zu tun haben, so ist es laut Fr. Bleutge empfehlenswert, einen entsprechenden Hinweis an den Richter außerhalb des eigentlichen Gutachtens vorzunehmen. Um später nicht leer auszugehen, sollten Sachverständige beachten, dass der gezahlte Vorschuss immer die Umsatzsteuer beinhaltet.

V.  Themenkomplex „Bodenbeläge“
Designbodenbeläge (oben hui, unten pfui) Wohnzimmer-Arztpraxen-Kliniken: Wo sind die Grenzen?
Referent: Richard Kille

Der Vortrag von Herrn Richard Kille befasste sich einerseits mit den technischen und optischen Anforderungen an Designbeläge, andererseits aber auch immer wieder mit rechtlichen Belangen. Der Referent befürchtete, dass durch die Werbeaussagen der Hersteller ein später beurteilendes Gericht den Schluss ziehen könnte, es würde sich hier um eine fixe Beschaffenheitsvereinbarung handeln. Wenn es ungünstig läuft, könnte dann der ausführende Handwerksbetrieb für diese Werbeaussagen haften.

Ein leidiges, wiederkehrendes Thema aus Erfahrung des Sachverständigen sind im Streiflicht sichtbare Unebenheiten unter Designbelägen, wobei die Toleranzen laut DIN 18 202 eingehalten sind. Derartige Erscheinungen entstehen z. B. häufig durch Kellenschläge bei der Spachtelung. Die derzeitige Normenlage geht davon aus, dass diese zu tolerieren sind, wenn die Ebenheitsanforderung der DIN 18 202 eingehalten sind. Für selbstverlaufende Massen gelte DIN 18 202, Tabelle 3, Zeile 4 (erhöhte Anforderungen), während für normale Spachtelungen wie auch für Estriche (ohne besondere Vereinbarung) die Zeile 3 gelte. Die Regelung, dass der Estrich und der Bodenbelag in Zeile 4 die gleichen Ebenheitsanforderungen erfüllen müssen, empfand der Referent als unlogisch. Herr Kille arbeitet derzeit an einem Entwurf für ein Merkblatt, welches Ebenheitsklassen von 1 bis 4 vorschreibt (analog zum Malergewerk, bezogen auf deren Qualitätsanforderungen).

Bei der Beurteilung von Design-Plankenbelägen wies der Sachverständige darauf hin, dass Fugen bei Schrumpf meist in Längsrichtung entstehen und oft mehrere Millimeter breit sein können. Herr Kille sagte, dass er derartige Plankenbeläge wegen ihrer Fugen als nicht geeignet für die Hygieneanforderung in Krankenhäusern und ähnlichen Nutzungen halte. Gemäß seinen Erfahrungen können die dort verwendeten Desinfektionsmittel sogar Spachtelmassen angreifen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass Weichmacher aus den Belägen ausgelaugt werden und danach in den Klebstoff wandern.

Bei erhöhten Anforderungen an die Trittsicherheit kann es trotz Desinfektion zur Verdreckung/optischen Verschmutzung von Designbelägen kommen. Gemäß der Rechtsvorschrift „TRBA 250 – Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe, – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege“ müssen Fußböden in Hygienebereichen „wasserdicht“ (fugenlos), leicht zu reinigen und beständig gegen Reinigungs- und Desinfektionsmittel sein. Insofern dürfen dort keine Teppichböden eingesetzt werden, bei Holzböden ist eine spezielle Versiegelung notwendig. Operationssäle müssen fugenlos, mit glattem Belag und Hohlkehle ausgeführt sein. Insofern wunderte sich der Vortragende, dass es teilweise Institute gibt, welche bestätigen, dass die Verwendung von Design-Plankenbelägen trotz Fugen in Krankenhäusern fachlich korrekt sei.

IV.  Themenkomplex „Normung“
Neuerungen in der Normung – DIN 18560 „Estriche im Bauwesen“
Referent: Dipl.-Kfm. Peter Erbertz

Der Vortrag von Herrn Erbertz befasste sich mit den Änderungen in DIN 18 560, Teil 1. Diese ist nun mit Erscheinungsdatum November 2015 neu erschienen.

Als Neuerung ist in der DIN 18 560, Teil 1 nun die Messung des Estrichfeuchtegehaltes mit dem CM-Gerät geregelt. Dort befindet sich auch ein Protokoll zur Dokumentation der CM-Messung. Es steht hier deutlich, dass ein Estrich erst mit dem Bodenbelag versehen werden kann, wenn dessen Belegreife durch den Bodenleger mit der Calciumcarbid-Methode überprüft wurde.

Weiterhin ist in DIN 18 560, Teil 1 nun noch der Hinweis enthalten, dass mineralisch gebundene Estriche nach ihrer Verlegung Feuchte an die Raumluft abgeben und sich der Bauherr darauf einrichten muss. Dies kann auch die Belegfähigkeit des Estrichs nach hinten zeitlich verlagern. Durch geeignete Maßnahmen wie z. B. Trocknung kann der Bauherr günstig auf das Bauklima einwirken.

Beheizte Calciumsulfatestriche üblicher Zusammensetzung sollen in Zukunft belegreif sein, wenn ihr CM-Wert ≤ 0,5 CM-% erreicht bzw. unterschreitet. Bisher war hierfür ein Wert von ≤ 0,3 CM-% vorgegeben. Diese Information führte im Zuge der weiteren Diskussion zu Protesten seitens der Boden- und vor allem der Parkettleger, da hier negative Auswirkungen auf deren Systeme befürchtet werden.

Bezüglich der alternativen Feuchtemessmethoden (wie z. B. dielektrische Verfahren) wurde festgelegt, dass diese ausschließlich zur Vorprüfung und zur Eingrenzung von feuchten Bereichen verwendet werden sollen. Zudem gab es weitere Spezifikationen zum Messzubehör i. S. der CM-Messung. Es wurde nochmals darauf hingewiesen, dass eine Durchschnittsprobe über den ganzen Querschnitt des Estrichs zu entnehmen ist und zur Homogenisierung in einen PE-Beutel umgefüllt werden soll. Bei Estrichen höherer Festigkeitsklassen bzw. höherer Schichtdicken kann die Verwendung eines elektrischen Stemmgerätes sinnvoll sein. Später soll das Probematerial zur weiteren Homogenisierung in einen anderen PE-Beutel umgefüllt werden. Bei den Gussasphaltestrichen wurde die zu erwartenden Arbeitstemperaturen von bisher bis 250°C auf eine Maximaltemperatur von 230°C verändert. Bezüglich der Kunstharzestriche hat man die Informationen zur Begehbarkeit und mechanischen Belastbarkeit, abhängig von den Temperaturen, weggelassen.

IV.  Themenkomplex „Normung“
Stand der Normung zu DIN 18534 „Innenraumabdichtungen“
Referent: Dipl.-Ing. Gerhard Klingelhöfer

Der ö. b. u. v. Sachverständige für Schäden an Gebäuden stellte den aktuellen Stand der neuen E DIN 18534 „Abdichtung von Innenräumen“ vor. Er wies darauf hin, dass gemäß Musterbauverordnung bauliche Anlagen so beschaffen sein müssen, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.

Wasser dringt auch durch die kleinsten Ritzen hindurch. Nach den Erfahrungen von Prof. Eisenhauer der Hochschule Karlsruhe passen in einen 0,2 mm breiten Spalt ganze 430.000 H2O-Moleküle in Reihe nebeneinander. Man spricht in diesem Zusammenhang auch davon, dass „Wasser eine spitzen Kopf hat“. Zudem „sucht“ sich Wasser häufig die kleinen Undichtigkeiten in einer Abdichtung und durchdringt diese dann i. d. R. auf schädigende Weise für die angrenzenden Bauteile. Man muss auch wissen, dass Abdichtungen einem allmählichen Verschleiß unterliegen und insofern nach einer gewissen Nutzungsdauer zu erneuern sind.

Besonders weitreichende Auswirkungen können Wasserschäden in Holzhäusern haben. Gerade in historischen Bauten fehlt häufig der Platz für eine geeignete Fußbodenkonstruktion mit passender Abdichtung. Ganz besonders beim Vorhandensein von Holzwerkstoffen ist darauf zu achten, dass es durch die Feuchtigkeit nicht zur Entwicklung von Schädlingen kommt.

Alle bewährten und noch gebräuchlichen Regelungen aus DIN 18 195, Teil 5 und den mit geltenden Teilen 1 bis 3 und 7 bis 10 wurden in der E DIN 18 534 übernommen und je nach Erfordernis aktualisiert, ergänzt oder überarbeitet. Teil 1 enthält die allgemeinen Regelungen, in Teil 2 wurden einige aktuelle Bahnentypen (KTG, u.a.) neu aufgenommen. Ansonsten verbleibt die Bahnenliste analog zu DIN 18 195-5. In Teil 3 wurden die flüssig zu verarbeitenden Abdichtungen (sog. ‚AIV-Abdichtungen‘) im Verbund mit Fliesen und Platten neu aufgenommen und deren Planung, Stoffe, Ausführung und Instandhaltung beschrieben.

Die E DIN 18534 gilt nicht für wasserabweisende Beschichtungen, vorgefertigte Duscheinheiten, WHG-Abdichtungen und wasserundurchlässige Bauteile aus Beton.

Der Vortragende wies darauf hin, dass es durchaus üblich ist, auch in Großküchen ohne Gefälle zu arbeiten. Dies kann dadurch begründet sein, dass man die Belastung durch Schiefstehen für die Mitarbeiter verringern möchte oder dass z. B. Tablettwägen nicht davonfahren. Bei flüssig zu verarbeitenden Abdichtungen wies der Referent darauf hin, dass man hier vermehrt ein Augenmerk auf die Trockenschichtdicken werfen muss. Unter Badewannen empfahl Herr Klingelhöfer die Verbundabdichtung hinweg zu führen.

Abschließend sagte der Referent, dass derzeit die plattenförmigen Verbundabdichtungssysteme unter Bodenbelägen derzeit noch diskutiert werden, sodass diese wohl auch weiterhin als Sonderkonstruktion zu werten sind.

V.   Themenkomplex „Bodenbeläge“
Erforderliches oder anzunehmendes Gefälle von Belagsflächen unter den Gesichtspunkten von hygienischen und nutzungsbedingten Anforderungen
Referent: Erich Zanocco

Der Referent stellte Belagsflächen unterschiedlicher Nutzung vor und wies darauf hin, welche Aspekte bei der Planung und Ausführung von Belagsflächen in Bezug auf die Trittsicherheit zu beachten sind. Weiterhin gab es einen kurzen Exkurs zur schiefen Ebene und in die Bewertungsgruppen i. S. Verdrängungsraum und Rutschhemmung. Herr Zanocco wies darauf hin, dass in trockenen Nutzungen meist keine Anforderungen an die Trittsicherheit bestehen. Hier könnte man das Beispiel einer Hotellobby anführen. Wird diese nass gereinigt, so müssen Schilder aufgestellt werden, um auf diesen Zustand hinzuweisen. Der Referent stellte die Frage, welchen konkreten Verdrängungsraum Beschichtungen bieten können, wenn z. B. in Schlachthäusern die Anforderung R13 V10 besteht.

Herr Zanocco definierte den Begriff ‚Nassraum‘ dahingehend, dass es sich hier um einen Raum handelt, in welchem Wasser in einer solchen Menge anfällt, dass zu seiner Ableitung einer Fußbodenentwässerung erforderlich ist. Bäder im Wohnungsbau ohne Bodenablauf zählen nicht zu den Nassräumen. Sieht man ein Gefälle gemäß BGR 181 zur Ableitung von Feuchtigkeit vor, so kann dies durchaus kontraproduktiv sein. Es kommt leichter zur Ermüdung der dort tätigen Mitarbeiter. Manchmal kann es günstiger sein, das Wasser durch Absaugen und mit Hilfe eines Gummischiebers zu entfernen. Das maximale Gefälle bei kleinen Flächen wird mit ungefähr 5% angegeben (bei erhöhter Rutschhemmung des Bodenbelags).

Bodenabläufe untereinander sollten einen Mindestabstand von ca. 5 m haben. In Autowerkstätten wäre im Grundsatz auch ein Gefälle erforderlich. Dies wird jedoch häufig nicht umgesetzt, da die Gefahr bestünde, dass Autos davonrollen. Eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Entwässerung sind ausreichend dimensionierte Entwässerungsanlagen. Bei der Festlegung eines Gefälles ist auch zu beachten, dass die Toleranzen der DIN 18 202 auch für geneigte und im Gefälle ausgeführte Oberflächen gelten.

Immer wieder problematisch sind Gullys, welche nicht in Raummitte, sondern an einer Raumseite angeordnet werden. Dann entsteht häufig ein extremes Gefälle vom Randbereich weg in der Ecke, wo der Gully angeordnet wird. Das vorhandene Gefälle kann dann je nach Raumgröße z. B. zwischen 2 und 8% schwanken. Dass es gar nicht so leicht ist, Wasser abzuführen, sieht man daran, dass auch an senkrecht stehenden Duschtrennwänden häufig noch Wasser steht. Trotz Gefälles kann es passieren, dass Wasser bei stark profilierten Belägen stehen bleibt.

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Bild: Versammelte Sachverständige

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