9. FUSSBODEN-FORUM® 2024

Berichtet wurde in der Kolumne von Dr. A. Unger.
Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Die Wahl von Dr. A. Unger für das FUSSBODEN-FORUM 2024 fiel in Abstimmung mit den Mitveranstaltern auf die Motorworld in München. Hier kamen sowohl Motorsportbegeisterte als auch Architekturfans auf ihre Kosten. Das Gebäude beherbergt nicht nur viele Autos, sondern ist auch wegen seines industriellen Designs ein absoluter Hingucker. Dieses Mal war das Forum mit ca. 120 Besuchern voll ausgebucht und es mussten sogar einige zusätzliche Stühle in den Vortragsraum gebracht werden, um allen Zuhörern Platz zu bieten. Die Moderation des Forums übernahm wie schon in den vorangegangenen Jahren Dr. A. Unger, stellvertretend für den Hauptveranstalter Unger Firmengruppe. Die Teilnehmer hatten als Novum die Gelegenheit, mit freiwilligen Spenden statt einer Teilnahmegebühr die Umweltstiftung WWF (World Wide Fund For Nature) zu unterstützen, da die Erhaltung des Regenwaldes ein besonderes Anliegen der Unger Firmengruppe ist.

1) Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Urteile für Architekten und Bauleiter
    Referent: Dipl.-Ing. Syndikus-RA Hilmar Toppe, Bauinnung München

Den Vortrag von Herrn Toppe erwarteten viele Teilnehmer mit Spannung, weil er jedes Jahr interessante Neuigkeiten aus diesem Bereich präsentiert.

Erstes Thema war die Frage, ob unwirksame AGB zur Unwirksamkeit eines gesamten Vertrages führen können. Besprochen wurde dies anhand des Urteils des Kammergerichtes Berlin (KG) vom 19.12.2023- Az.: 21 U 24/23.

In dem entschiedenen Fall beauftragte ein Auftraggeber einen Planer mit Plancontrolling. Ziel des Vertrages sollte es sein, Einsparmöglichkeiten zu ermitteln. Der zugrundeliegende Vertrag wurde von dem Planer vorgegeben. Er enthielt Regelungen zur Vergütung und zu Vertragsstrafen. Bei diesen handelte es sich um AGB. Die Regelungen hielten der durchzuführenden AGB Inhaltskontrolle nicht stand. Dies hatte in dem vom KG entschiedenen Fall zur Folge, dass nicht nur die einzelnen AGB als unwirksam angesehen wurden, sondern der Vertrag insgesamt nach § 306 Abs.3 BGB unwirksam war, weil kein sinnvoller, billigenswerter Kern des Vertrags verblieb, der durch dispositives Recht aufgefüllt oder durch ergänzende Vertragsauslegung noch als vom Parteiwillen getragen angesehen werden konnte. Für den Planer hatte dies zur Folge, dass das KG ihm sowohl einen vertraglichen Vergütungsanspruch versagte als auch sonstige Aufwendungsersatzansprüche. Dies hielt das KG auch im konkreten Fall für billig.

Herr Toppe wies die Teilnehmer daraufhin, dass die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages wegen AGB, die der Inhaltskontrolle nicht standhielten, die Ausnahme sei. Die Entscheidung verdeutliche aber, welche Risiken im ungünstigsten Fall Verwender unangemessener AGB eingehen.

Weiter wurde anhand des Urteils des BGH vom 09.11.2023- Az.: VII ZR 190/22 besprochen, ob Planer sich schadensersatzpflichtig für unwirksame Vertragsbedingungen machen, die sie ihren Auftraggebern zur Verfügung stellen. In dem vom BGH entschieden Fall stellte ein Planer seinem Auftraggeber eine Skontoregelung zur Verfügung. Der Auftraggeber verwendete diese in seinem Vertrag mit einem Bauunternehmer. Der Bauunternehmer klagte erfolgreich gegen den Auftraggeber auf Auszahlung des Skontoabzugs, wegen der Unwirksamkeit der vom Auftraggeber verwendeten Skontoregelung. Sie stellte eine unwirksame AGB dar. Daraufhin forderte der Auftraggeber von dem Planer Schadensersatz wegen des verlorenen Rechtsstreits.

Der BGH verneinte vertragliche Schadensersatzansprüche wegen einer mangelhaften Leistung, weil der Vertrag zwischen Planer und Auftraggeber nach § 134 BGB nichtig war, wegen eines Verstoßes gegen § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz. Allerdings sei zu klären, ob nicht Schadensersatzansprüche aus vorvertraglichem Verschulden oder gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 3 RDG bestünden. Deshalb wurde der Rechtsstreit zurückverwiesen.

Herr Toppe nahm die Entscheidung als Anlass, die Teilnehmer dafür zu sensibilisieren, wie problematisch die oftmals gängige Praxis sei, dass Planer ihren Auftraggebern vollständige Vertragsmuster zur Verfügung stellten. Er empfahl dringend, auch wenn dann nicht auf „lieb gewonnene Muster“ zurückgegriffen werden könne, von der Zurverfügungstellung von Vertragsmustern abzusehen, und Auftraggeber hier an die zu verweisen, die rechtsberatend tätig werden dürfen.

Ein spannendes Thema betraf die Fragestellung, ob eine WhatsApp die vertragliche Schriftform erfülle, die zum Beispiel zur „Quasiunterbrechung“ der Verjährungsfrist nach der VOB/B durch die erste schriftliche Mängelrüge einzuhalten sei. Die Richter des OLG Frankfurt sahen dies Urteil vom 21.12.2023 mit Az.: 15 U 211/21 so, dass die erforderliche Schriftform nicht eingehalten wurde. Sie begründeten dies mit einer nicht hinreichend sicheren Möglichkeit der dauerhaften Archivierung der Nachricht.  Außerdem ist der Absender nicht ohne weiteres erkennbar.

Herr Toppe äußerte Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung, empfahl aber gleichwohl die Entscheidung zu beachten, solange der BGH nicht anders entschieden habe. Vorsorglich sollten Mängel in einer Form gerügt werden, die von den Gerichten als sicher eingestuft wird (z. b. Einschreiben oder Telefax), sollte auf die in der VOB/B vorgesehene Möglichkeit zur Verlängerung der Verjährungsfrist abgezielt werden.

Beim nächsten Fall ging es darum, wie genau der Auftraggeber einen Mangel beschreiben muss. Hier gibt es die sogenannte ‚Symptomtheorie‘, gemäß der es für eine Mängelrüge ausreicht, wenn der Auftraggeber die Mangelerscheinung hinreichend beschreibt. Er muss also nicht die Ursache klären und z. B. Sachverständige beauftragen, um herauszufinden, auf welche Ursache ein Mangel zurückzuführen ist. Besprochen wurden die Auswirkungen der Symptomtheorie auf die Verjährung von Mängelansprüchen, aber auch auf die Abgeltung von Mängelansprüchen im Wege von vergleichsweisen Einigungen.

Der nächste Fall drehte sich um das Bauforderungssicherungsgesetz. Hier geht es darum, dass derjenige, der Leistungen für ein Bauwerk erbringt, auch mit dem dafür vorhandenen Baugeld bezahlt werden soll. Erhält ein Bauträger somit eine Abschlagszahlung für das Decken eines Daches, so muss auch der Bauträger die dafür empfangenen Gelder an den Dachdecker weitergeben. Im gegenständlichen Fall ging es um die Frage, wer den Empfang von Baugeld beweisen muss. Ein GU erhielt Zahlungen, von dessen Auftraggeber (= Baugeld), wobei die Höhe unklar war. Der GU ging in die Insolvenz und der Subunternehmer forderte Schadensersatz vom damaligen Geschäftsführer des GU. Er behauptete pauschal, dass der GU Baugeld mindestens in Höhe des Betrages erhalten habe, der ihm durch den Ausfall auf Grund der Insolvenz verloren ging. Das Gericht (OLG Rostock, Urteil vom 21.01.2022- Az.: 5 U 236/20) entschied, dass dem Subunternehmer kein Schadensanspruch zustand, da er den erforderlichen Empfang von Baugeld in der gebotenen Art und Weise nicht beweisen konnte. Hier hätte er darstellen und beweisen müssen, in welcher Höhe der GU Gelder von seinem AG für die konkrete Leistung erhielt.

Im letzten Fall wurde die Frage beantwortet, ob es auch bei kleinen Forderungen, z.B. in Höhe von unter 100,-Euro, die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 Euro verlangt werden dürfe, oder ab dies unverhältnismäßig sei. Der EuGH entschied, dass die Pauschale verlangt werden dürfe. Herr Toppe wies aber darauf hin, dass die Regelung nach dem Gesetz nicht bei Verbrauchern anwendbar sei.

2) Zementäre Industrieböden – die Geheimnisse ihrer Langlebigkeit
    Referent: Daniel May, KORODUR International GmbH

Der Referent stellte zunächst die Fa. KORODUR vor, eine Firma, die seit über 88 Jahren Produkte für hochbeanspruchbare Industrieböden herstellt, wie z. B. für Parkhäuser, Industriehallen, Montagehallen, Flugzeughallen, Werkstätten, Hochregallager und sonstige Industrieflächen mit hoher Beanspruchung. Die Produkte müssten den Normen DIN EN 18560 Teil 7 (Industrieestriche) und DIN 1100 (Hartstoffe für zementgebundene Hartstoffestriche) entsprechen. Folgende weitere Eigenschaften sind notwendig:

  • hohe Oberflächendichtigkeit
  • beständig gegen Benzin, Mineralöl und Lösungsmittel
  • hubladerfest
  • wasserfest, nassraumtauglich
  • trittsicher
  • frost- und tausalzbeständig
  • elektrostatisch nicht aufladbar
  • chloridfrei
  • physiologisch und ökologisch unbedenklich
  • pumpfähig
  • gleichbleibende Qualität durch Qualitätssicherung gem. DIN EN 13813

 

Was sind die Geheimnisse der Langlebigkeit von Industrieböden?

„Der Industrieboden zählt zu dem am stärksten beanspruchten Bauteil des gesamten Industriegebäudes. Spart man an der Qualität des Bodens, gefährdet das die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens.“ Zitat von Herrn J. Heckmann (KORODUR, Geschäftsführer 1970-2020).

Was sind jedoch die Geheimisse der Langlebigkeit von Industrieböden:

1. Geheimnis:

Die Planer und Architekten sind das erste und wichtigste Geheimnis, da die zukünftigen Beanspruchungen auf den Industrieboden einzuschätzen sind und entsprechend geplant und ausgeschrieben werden müssen.

2. Geheimnis:

Wenn man weiß, um welche Belastungen es sich bei dem Industrieboden handelt, ist die richtige System- und Produktauswahl wesentlich.
Eine Hartstoffestrich-Schicht kann klare Vorteile gegenüber anderen Industrieböden haben.

Sollte ein Boden durch schwere Belastungen sanierungsbedürftig sein, hat KORODUR auch verschiedene Lösungen – abgängig von der erwarteten Belastung und der Zeitspanne für die Wiederbenutzung.

Es gibt sogar ein System mit Spezialzement (B-CSA), wo bereits nach einer Stunde die Fläche wieder voll belastbar ist.
KORODUR hat auch ein nachhaltiges Hartstoff-Einstreumaterial mit eigener Produkt-EPD.

3. Geheimnis:
Die Zusammenarbeit zwischen Planern und Architekten mit den Produkt-Herstellern.

3) Energetische Sanierung – der Fußboden als Heizkörper
    Referent: Bernd Lesker, Leiter Anwendungstechnik und Produktmanager Mapei

In dem Vortrag ging es um die Möglichkeiten der energetischen Sanierung in Verbindung mit dem Fußboden als Heizkörper. Wer bei der Fußbodensanierung nur an neue Oberbeläge denkt, verschenkt großes Potenzial. Die Möglichkeit, Gebäude dabei auch ‚energetisch fit zu machen‘, bietet Bodenlegern, die im Bereich Sanierung und Modernisierung aktiv sind, ein zukunftsfähiges Aufgabenfeld. Beim aktuellen Energiethema geht es nicht nur darum, ein Haus vom Keller bis zum Dach warm ‚einzupacken‘, sondern auch über ein energieeffizientes Heizsystem nachzudenken. Konkret sind Energieeinsparungen im Sinne der EU nur mit Niedrigenergieheizungen zu erreichen, insbesondere mit Fußbodenheizungen in Kombination mit regenerativen Energiequellen/Wärmepumpen. Der Boden ist das ideale Medium, Wärme gleichmäßig über die Fläche abzugeben. Und je größer die ‚Wärmefläche‘, desto niedriger kann die benötigte Vorlauftemperatur gefahren werden. Im privaten Neubau ist der Einbau solcher energieeffizienten Heizsysteme inzwischen Standard und schon heute werden im Wohnungsbau nahezu alle Estriche mit Fußbodenheizung ausgeführt. Auch für viele Bestandsgebäude (in Deutschland gibt es einen Bestand von ca. 20 Mio. beheizter Gebäude) könnten die energieeffizienten Systeme eine zukunftsfähige Lösung sein, z. B. indem Fußbodenheizungen nachträglich eingebaut werden.

Der Anschluss bzw. die Installation einer Fußbodenheizung wird in der Regel nicht durch den Bodenleger vorgenommen. Dieser kommt meist dann zum Einsatz, wenn es um das ‚Einspachteln‘ der Fußbodenheizsysteme geht. Das stellt ihn durchaus vor einige Fragen:

  • Welche Spachtelmasse ist geeignet und wie dick muss gespachtelt werden?
  • Wie ist der Untergrund vorzubereiten und zu grundieren?
  • Wann kann aufgeheizt werden und wie lange?
  • Welche Temperaturen sind hier zulässig?
  • Welche Bodenbeläge sind geeignet?

Dabei geht es um unterschiedliche Ansätze bzw. Fußbodenheizungssysteme, die ‚eingespachtelt‘ werden sollen, wie warmwassergeführte Niedrigaufbauheizsysteme, nachträglich in den Estrich eingefräste Heizungsleitungen oder elektrische Fußbodenheizungen. Egal für welches System Planer bzw. Bauherren sich entscheiden, gibt es passende Systemlösungen, die in Kooperation mit den Herstellern der Heizungssysteme erarbeitet werden sollten.

Alle Informationen, technische Dokumentationen und praxisrelevanten Tipps zu den drei zuvor genannten Systemen wurden vorgestellt und erläutert. Zudem sind die Informationen bei MAPEI auf der ‚Wir sanieren Deutschland‘ Landingpage unter wsd.mapei.de zu finden. Auch eine Broschüre steht dort zur Verfügung, in der den interessierten Personen das Thema näher gebracht wird und Fragen beantwortet werden. Zusätzlich werden im Rahmen des MAPEI ACADEMY Programms Schulungen zu diesem Thema angeboten, um Verarbeiter für das Thema mit Kompetenz und handwerklichem Know-how fit zu machen.


Bild 1 MAPEI_Anwendungsbild_EingefrästeFussbodenheizung


Bild 2 MAPEI_Produkte_eingefrästeFussbodenheizung


Bild 3 MAPEI_System_Duennschichtheizsystem


Bild 4 MAPEI_System_EingefraesteFussbodenheizung


Bild 5 MAPEI_System_ElektrischeFussbodenheizung

4) Hygienische Kunstharz-Bodenbeläge mit Verbundabdichtung (in Nassräumen und Küchen)
    Referent: Dr. Julian Kehrle, KLB Kötztal

In modernen Nassbereichen, sowohl im privaten als auch im gewerblichen Umfeld, setzen fugenlose Kunstharzbeläge mit Verbundabdichtung seit Jahren Maßstäbe in der Raumgestaltung. Ob in Bädern, Duschbereichen oder Großküchen – kunstharzbasierte Boden- und Wandbeläge verbinden Ästhetik und Funktionalität auf hohem Niveau. Der Einsatz emissionsgeprüfter Produkte ermöglicht zudem die Erreichung höchster Standards bei Gebäudezertifizierungen.

Die Anforderungen an Fußböden mit Verbundabdichtungen sind in der DIN 18534 geregelt (Neufassung 2025 erwartet). Der erste Teil der Norm behandelt die grundsätzlichen Anforderungen an Planung und Ausführung. Relevanz für Flüssigkunststoff-Verbundabdichtungen hat der dritte Normenteil.

Die Leistungsfähigkeit der Verbundabdichtung lässt sich anhand des Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) 030352-00-0503 (vormals ETAG 022) oder den Prüfgrundsätzen Abdichtung im Verbund unter Nutzschichten (PG AIV-N) bewerten. Diese wurden 2021 veröffentlicht und 2023 in die Musterverwaltungsvorschrift ‚Technische Baubedingungen‘ (MVV-TB) im Abschnitt C.27 aufgenommen. Die PG AIV-N prüfen neben den Abdichtungsstoffen auch die Eignung des gesamten Schichtaufbaus mit Nutzschichten, ein wesentliches Kriterium in Großküchen.

Am Beispiel der Verbundabdichtungen KLB SYSTEM Abdichtung CW 510 und CW 512, wurde im Vortrag erläutert, inwiefern Polyurethanabdichtungen leistungsstarke und geprüfte Lösungen für Nassräume mit den relevanten Wassereinwirkklassen W1-I bis W3-I nach DIN 18534 sind. Geeignete Abdichtungen verfügen über eine Europäische Technische Bewertung (ETA), bzw. ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP). Sie überzeugen durch ihre Rissüberbrückungsfähigkeit bei einer guten mechanischen chemischen Beständigkeit in der Beanspruchungsklasse C. In Kombination mit geeigneten Dichtbändern, Durchführungen, Rinnen und Abläufen sorgen sie für langfristige Dichtigkeit, auch bei Temperaturwechselbelastungen.

Ergänzt durch dekorative und dauernassbeständige Nutzschichten, wie bspw. KLB SYSTEM EC 450 DECOR oder KLB SYSTEM Polyurethan PU 414 FLAIR sind geeignete Verbundabdichtungen ideal für den Einsatz in privaten Bädern, gewerblichen Duschräumen oder Schwimmbadumrandungen. Diese Systeme bieten nicht nur dauerhafte Dichtigkeit, sondern auch ein ansprechendes, hochwertiges Design.

Besonders anspruchsvoll sind Nassräume in Großküchen und lebensmittelverarbeitenden Bereichen. Hier müssen Böden hohen mechanischen Belastungen durch Servier- und Hubwagen sowie chemischen Einflüssen wie Reinigungsmitteln, Farbstoffen, Essensresten und Hitze standhalten. Um den Arbeitsschutz zu gewährleisten, werden die Beläge rutschhemmend ausgeführt. Aus ergonomischen Gründen wird in der Regel weitgehend auf eine Gefälleausbildung verzichtet. Nach neuesten Erkenntnissen erfolgt die Entwässerung oberhalb der Verbundabdichtung auf der Nutzschicht. Bei Bedarf kann eine zusätzliche Abdichtungslage unter dem Estrich als Sicherungsebene integriert werden.

Am Beispiel des Systems H2 – KLB KITCHEN LOW-VOC PU wurde eine besonders robuste Lösung vorgestellt, die nach den aktuellen Richtlinien umfassend auf die Anforderungen in Großküchen geprüft wurde. Dank der Emissionsprüfung ist dieses System ideal für DGNB-zertifizierte Küchen der Qualitätsstufe 4 geeignet.

Die Einbauqualität eines Bodens in Nassbereichen hängt nicht ausschließlich vom geeigneten Abdichtungs- und Beschichtungssystem ab. Entscheidend ist die enge Abstimmung zwischen Architekten, Planern, Beschichtungsherstellern und Verarbeitern. Um dauerhafte Dichtigkeit sicherzustellen, müssen die Anschlussdetails und Einbauteile präzise abgestimmt und ausgeführt werden. Im Rahmen der Übergabe der Bodenfläche an die Bauherrschaft ist es darüber hinaus wichtig, diese über die Reinigung, Nutzung und Wartung des Bodens zu unterrichten, um dessen Langlebigkeit zu gewährleisten.

Hierfür bietet die KLB Kötztal mit ihren qualifizierten Fachberatern umfassende Unterstützung bei der Erstellung von Nassraumbelägen für Architekten, Planer und Verarbeiter, um für Bauherren und Nutzer optimale Lösungen zu erreichen.

5) Fußböden mit Wasserschäden – trocknen oder rausreißen?
    Referent: Dr. A. Unger, SV und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Zunächst zeigte der Fußbodensachverständige auf, in welcher Form es zu einer Wasserbelastung innerhalb von Objekten kommen kann. Dies ging von Überschwemmungen über aufsteigendes Grundwasser, Rohrbrüche, Leckagen, verstopfte Dachrinnen sowie starker Regen- oder Schneefall.

Gerade die diesjährigen Überschwemmungen im schwäbischen Raum hatten viele Gebäudeeigentümer schwer getroffen. Wer eine Elementarschadenversicherung hatte, konnte das von außen ins Objekt laufende Wasser über die Versicherung abwickeln. Anders sieht dies i.d.R. bei aufsteigendem Grundwasser aus, wenn das Wasser nicht von oben ins Gebäude läuft. Dies ist i.d.R. nicht versichert. Bei Überschwemmungen empfahl Dr. A. Unger sofort den Strom abzustellen, sodass Personen beim Betreten der Räume nicht in Gefahr geraten.

Im Schnitt entsteht in Deutschland alle 30 Sekunden ein Wasserschaden durch ein Leck in der Wasserleitung. 2017 gab es z.B. 1,1 Millionen Schäden mit einer Schadenssumme von ca. 2,76 Milliarden Euro.

Bei eindringendem Wasser ist grundsätzlich zu klären, ob es sich dabei um sauberes Trinkwasser oder möglicherweise um mit coliformen Keimen verunreinigtes Wasser (z.B. aus einem Fluss) handelt. Bei entsprechenden Wasserstandshöhen ist es häufig erforderlich, dass der Putz bis zu einer gewissen Höhe abgeschlagen und Elektrorohre sowie alle Rohrummantelungen ausgetauscht werden. Dieser Bereich ist einer Trocknung im Regelfall nicht zugänglich. Auch Gipskartonplatten sind bis zu einer Höhe zu entfernen, wo diese nicht mehr durchfeuchtet oder von Schimmel befallen sind.

Zudem spielt der Bodenbelag natürlich eine Rolle, der im Regelfall bei einer Durchfeuchtung des Estrichs entfernt werden muss. Sonst ist i.d.R. eine Trocknung des Estrichs kaum möglich.

Werden z.B. Fliesen auf einem feuchten Zementestrich belassen, so kann es durch Sekundärschwindprozesse zu einer konvexen Verformung der Fußbodenkonstruktion kommen, womit z.B. Türen häufig nicht mehr aufgehen.

Andere Bodenbeläge wie Laminat, Kautschuk, Linoleumböden und PVC sowie Parkett werden durch eine Überschwemmung üblicherweise so in Mitleidenschaft gezogen, sodass eine Entfernung unumgänglich ist.

Was die Estriche betrifft, so sind Zementestriche als hydraulische Systeme resistent und werden durch das Wasser i. d. R. nicht geschädigt. Calciumsulfatestriche hingegen sollten nicht auf Dauer durchfeuchtet sein, da sie ansonsten ihre Festigkeit verlieren. Gleiches gilt für Magnesiaestriche.

Fertigteilestriche sind bei Überschwemmungen i.d.R. schon wegen der darunter befindlichen Schüttung und der häufig feuchtigkeitsempfindlichen Lastverteilungsplatte (z.B. Gips, Holz) ausgetauscht werden.

Gussasphaltestriche sind gegenüber Wassereinfluss unempfindlich. Allerdings befinden sich darunter häufig Kokosfasermatten oder Kork. Erstere drücken sich unter Belastung häufig in Richtung Null zusammen, letztere verlieren durch Feuchtigkeitseinfluss häufig ihre Bindung und wirken dann nicht mehr als durchgehende Dämmschicht.

Generell muss man sich die Frage stellen, ob nach einem Feuchtigkeitsschaden bei fachgerechter Trocknung die Stoffe wieder ihre technischen Kennwerte erlangen. Dies ist häufig nicht möglich. Auch Mineralwolledämmplatten und expandierte Polystyrolschäume können nach ca. fünf bis sieben Tagen bereits Schimmelwachstum aufweisen. Extrudierte Polystyrole und auch PUR-Schäume sind auf Grund ihrer Zusammensetzung dahingehend nicht so empfindlich. Allerdings weisen PUR-Schäume ober- und unterseitig eine Aluminiumkaschierung auf, weshalb die Feuchtigkeit kaum entweichen kann.

Holzfaserplatten sollten als organischer Baustoff i.d.R. nach Wasserschäden entfernt werden, da sie zu Schimmelbildung neigen. Gleiches gilt für Hartfaserplatten zur Aufnahme von Heizestrichen, die kaum einer Trocknung zugänglich sind.

Generell ist es so, dass umso mehr Schichten vorhanden sind (Stichwort: Sandwichbauweise), es komplizierter ist, Trocknungen fachgerecht durchzuführen. Holzbalkenkonstruktionen mit entsprechenden Unterdecken können bei nicht fachgerechter Trocknung den echten Hausschwamm ausbilden, insofern entsprechende Sporen vorhanden sind.

Generell ist es auch bei dünnen Dämmstoffen mit um die 5 mm Dicke und gebundenen Leichtausgleichsschüttungen theoretisch möglich, einen Trocknungsversuch durchzuführen. Hier sollte man auf einer Probefläche starten, bevor die ganze Fläche in Angriff genommen wird.

Wichtig ist eine geeignete Analyse im Vorfeld, bei der festgestellt wird, wie intensiv die einzelnen Fußbodenschichten durchfeuchtet sind und ob und wenn ja, in welcher Höhe eine mikrobielle Belastung vorhanden ist. Zudem gibt es eine Einteilung in Nutzungsklassen bei Gebäuden, aus der hervorgeht, wie dringend eine Sanierung anzugehen ist.

Schimmel sollte zunächst mit geeigneten Mitteln (wie z.B. Wasserstoffperoxid) behandelt werden, bevor die Trocknung beginnt. Die Trocknung selbst wird dann i.d.R. im Überdruck- oder Unterdruckverfahren stattfinden, wobei das Unterdruckverfahren hier Vorteile bietet. Man kann die entsprechende Luft, welche aus der Dämmung entweicht, über einen HEPA-Filter reinigen.

Insofern kein relevanter Biomasseneintrag stattgefunden hat, kann möglicherweise auch eine Desinfektion der Dämmstoffschicht erfolgen, um Schimmelpilze und Bakterien in ihrer Anzahl abzusenken. Bei sehr hohen Feuchten in der Dämmung sollte diese zusätzlich vor Einbringung des Sanierungsmittels technisch getrocknet werden und nach dem Schäumen bzw. Fluten nochmals. Dies funktioniert auch bei Vorhandensein von coliformen Bakterien. Tote Keime und Sporen in der Konstruktion werden i.d.R. durch eine fachgerechte Desinfektion inaktiviert. Das Ergebnis sollte nach Durchführung der Desinfektion kontrolliert werden. Bei Bedarf ist diese zu wiederholen.

Bei Geruchsbelastungen, die nach einer Trocknung verbleiben, kann möglicherweise eine Ozonbehandlung der Luft erfolgen.

Organische Teilchen wie Bakterien und Pilze zerfallen nach dem Lüften oder Absaugen zu normalem Sauerstoff. Die Wertgegenstände müssen vorher geräumt bzw. entfernt werden, da Ozon Gummi- und Kunststoffteile schwächen kann.

Abschließend plädierte Dr. A. Unger dafür, dass bei einem Wasserschaden nicht einfach ziellos irgendwelche Trocknungen erfolgen, sondern dass zunächst eine gründliche Analyse Aufschluss verschaffen soll, wie am besten vorgegangen und der Wasserschaden nachhaltig beseitigt werden kann. Dies beinhaltet auch, dass möglicherweise keine Trocknung möglich ist, sondern eine Entfernung und ein Neueinbau der Fußbodenkonstruktion sich als richtiger Weg darstellt.

6) Löst die Bauteilaktivierung (TABS) die klassische Fußbodenheizung in Wohnneubauten ab?
     Referent: Prof. Dr.-Ing. Michael Günther, TGA Consulting, Dozent, Fachautor

Erneuerbare Energien werden die Heizstrategien verändern. Der Kühlbedarf wird zunehmen. Und: Wir müssen einfacher bauen.

Diese Thesen bestimmen gegenwärtig die Entwicklungsrichtungen im Wohnungs(neu)bau. Wärmepumpenanlagen mit Niedertemperatur-Flächenheizungen prägen die Heiztechnik, wobei Luft, Erdwärme, Grundwasser, Abwärme und (grüner) Strom die klassischen Energieträger ablösen. Eine hohe Energieeffizienz wird erreicht, wenn sehr niedrige Systemtemperaturen von ca. 30 °C ausreichen, den Heizwärmebedarf zu decken. Diese Temperaturen sind möglich, wenn (bei sehr gutem baulichem Wärmeschutz im Sinne des Effizienzhauses EH 55 und 40) auf die Bauteilaktivierung, neu bezeichnet als ‚Thermisch Aktive Bauteilsysteme (TABS)‘, zurückgegriffen wird. Die massiven Decken gleichzeitig als thermische Speicher nutzen zu können, erleichtert außerdem das komplexe Wärme-Strom-Management in Gebäuden und Quartieren. In Österreich werden bereits derartige Lösungen für Bestandsgebäude realisiert, indem Rohrregister auf die Außenschale des Gebäudes montiert und anschließend wärmegedämmt werden, sodass sich die Speichereffekte auf die vorhandene Bausubstanz übertragen.

Mit der Decke als thermisch aktives Bauteil kühlen zu können, galt bisher als Vorzug der Lösung im Nichtwohnungsbau. Zunehmende sommerliche Außentemperaturen bedingen, ungeachtet des sommerlichen Wärmeschutzes der Gebäude, jedoch nicht selten auch Überhitzungserscheinungen in Wohnbauten, sodass alternativ nach dem Ersatz von Klimageräten gesucht wird. Dabei spielt die passive Kühlung, z.B. über Erdwärmesonden, und die Nutzung von Eisspeichern im Zusammenwirken mit den zu kühlenden Decken eine wichtige Rolle, sodass sich der energetische Aufwand in Grenzen hält. Die Wirkung einer Fußbodenkühlung ist allerdings sehr begrenzt (Senken der Raumtemperatur um max. 3 K), sodass sich das Kühlen über die Decke anbietet (Reduzierung der Raumtemperatur um ca. 6 K).

Einfacher zu bauen muss bedeuten, das hohe technische Niveau etablierter Baukonstruktionen einerseits nicht aufzugeben. Das neue Konzept „Gebäudetyp E“ (E wie „Einfacher“) wird andererseits nur dann eine Chance haben, wenn Vereinfachungen und Erleichterungen ohne jegliches Schadenspotenzial angestrebt werden. In diesem Zusammenhang ist der Verweis auf simple Fußboden- und Deckenkonstruktionen in den Niederlanden wenig hilfreich, auch wenn sich dadurch das Anwenden der energetisch vorteilhaften Bauteilaktivierung erleichtern würde. Wärme-, Schall- und Brandschutz sind ohne Minderungen zu gewährleisten. Und: In den Niederlanden werden massivere Decken als in Deutschland ausgeführt. Zu bedenken ist allerdings durchaus, dass einfachere Systeme der Rohrregister einschl. Montage und der Verzicht auf aufwändige Regelungsstrategien die Baukosten mindern könnten.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bauteilaktivierung (TABS) die Bandbreite der Flächenheiz- und -kühlsysteme im Wohnungsbau erweitern wird. Mit Blick auf den hohen Anteil der Bestandsgebäude am Gebäudebestand sowie das Effizienzhausniveau EH 70 werden sich die bekannten Systeme für Fußboden, Wand und Decke jedoch behaupten und weniger effiziente Systeme, zu denen die Heizkörper gehören, ersetzen.


Bild 1: Vortragsraum mit Publikum


Bild 2: Vortragsraum mit Publikum


Bild 3: Motorworld Innenraum

 

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Expertenkreistreffen FUSSBODEN 2024 in Donauwörth

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Wieder einmal trafen sich nach Aufruf von Dr. A. Unger internationale Experten aus dem Fußbodengewerk in Donauwörth, um über interessante aktuelle Schadensfälle zu diskutieren.

1) Orientierende Haftzugmessungen auf einem verklebten elastischen Belag und in-situ Schälversuche
     Referent: Dr. A. Unger

Der erste Teil dieser Thematik wurde bereits beim letzten Expertenkreis besprochen. Es ging darum, dass ein verklebter Kautschukbelag in einer Büronutzung relativ intensive Stippnähte aufwies. Diese waren deutlich thermischen Einflüssen zuzuordnen. Allerdings war erstaunlich, wie wenig offensichtlich der Klebstoff den Bodenbelag an seinem Platz halten konnte. Deshalb wurde die Verklebung etwas näher untersucht und dabei festgestellt, dass die Verbindung zum Untergrund eher schlecht war. Die vor Ort orientierenden Schälzugmessungen und Haftzugmessungen deuteten ebenfalls auf eine ungünstige Verbindung hin. Auffällig war auch, dass an der Rückseite des Bodenbelags kaum Klebstoff zu erkennen war. Auf Grund eigener Untersuchungen entschied sich die Verlegefirma dafür, den Kautschukbelag im Büro zu entnehmen und neu zu verlegen.

Nachdem in einem nahe gelegenen großen Reinraum die Situation ähnlich war, wünschte der Auftraggeber weitere Untersuchungen. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Qualität der Verbindung per Klebung zu der darunter liegenden Spachtelmasse auch hier eher grenzwertig war. Dies war umso schwieriger, da die Fläche auch mit Hubwägen befahren werden sollte. Der Hersteller des Kautschukbelags verlangte in seinem Datenblatt in einem solchen Fall die Verwendung von PUR-Klebstoff. Vor Ort wurde jedoch ein leitfähiger Dispersionsklebstoff eingesetzt. Die Klebstofffirma hielt diesen auch für geeignet, wies jedoch darauf hin, dass nur Hubwägen mit Luftbereifung eingesetzt werden sollten (!).

In Untersuchungen wurde auch die Haftung der Spachtelmasse auf dem darunter liegenden sehr dicken Calciumsulfatestrich untersucht. Hier hätte der Auftraggeber sich einen Wert von 1,5 N/mm2 wegen der Befahrung mit Hubwägen gewünscht. Die mehr als 60 Haftzugmessungen hatten als Durchschnitt 1 N/mm2, aber der kleinste Einzelwert lag ca. bei 0,3 N/mm2. Trotz dieser Einschränkungen entschied der Auftraggeber mit dieser Unsicherheit ‚zu leben‘. Die Haftzugfestigkeit des Estrichs machte i. M. mit ca. 2 N/mm2 einen guten Eindruck. Die orientierenden Schälzugprüfungen im Reinraum ergaben Werte zwischen 1 und 9 kg, was kein besonders guter Wert ist. Bei einer neu angelegten Probefläche konnten wir 11 bis 21 kg Schälzug feststellen.

Auch die rein orientierenden Haftzugfestigkeiten ergaben nur einen Durchschnittswert von 0,5 N/mm2 auf dem Kautschuk, während auf einer neu angelegten Prüffläche das Doppelte herauskam.

Auf Grund der Ergebnisse wurden einige Bereiche vom Bodenleger nachgearbeitet.

Im Nachgang wurde die Situation nochmals in einem eigenen Versuch nachgestellt. Dabei konnte festgestellt werden, dass sich mit dem verwendeten Dispersionsklebstoff, die eigentlich früher zu erwartenden Festigkeiten erst relativ spät einstellten. Interessant war, dass auch bei idealer Verarbeitung kaum Klebstoffanhaftung an der Belagsrückseite zu konstatieren war. Somit war dieses Erscheinungsbild wohl nicht auf eine mangelhafte Verklebung zurückzuführen, sondern zeigte lediglich den Adhäsionsbruch an der schwächsten Stelle.

2) Sichere Planung von Estrichböden in Fitness-Center
     Referent: Carlo Diliberto

Herr Dipl.-Ing. Carlo Diliberto wies in seinem Vortrag auf zahlreiche Schäden hin, die speziell in Hantelbereichen von Fitnesscentern Estriche teilweise völlig zerstört hinterlassen.

Hantelbereiche weisen alleine durch Hantelbänke bereits Belastungen von bis zu 10 kN/m² auf, was der Belastung mit Hubwagen in Einkaufszentren gleichkommt.

In Hantelbereichen steigen diese Belastungen durch fallende Gewichte auf ein Mehrfaches an; teilweise beträgt der dabei entstehende Schlagstoß bis zu 1 to. Hier liegen Aufprallspannungen von über 15 N/mm² vor, die gerade bei schwimmenden Estrichsystemen zu einer Überlastung führen.

Der Vortragende wies darauf hin, dass hier eine sichere Planung nur möglich sei, wenn man mit dem späteren Betreiber der Fitness-Studios einen genauen Lastplan erstellt und die Auswirkungen von hygrischen Verformungen bei der Statik der Estrichsysteme berücksichtigt.

Ferner sei es enorm wichtig, in Hantelbereichen durch speziell auf die Belastung konzipierte mehrschichtige Abprall-Matten den Schlagstoß zu mindern.

Gerade in Fitness-Centern, die sich in Wohn- oder Bürokomplexen in urbaner Umgebung befinden, verschärft sich die Situation durch die Notwendigkeit, diese Bodensysteme unter Berücksichtigung der TA Lärm auch trittschallschutztechnisch zu planen.

Hier mahnte der Vortragende dazu, dass man die Aufprallspannung unter 3 N/mm² belässt und somit bei Ausführung eines schwundarm formulierten, stahlfaserarmierten und damit schlagzähen Estrichs der Festigkeitsklasse CT-45-F7-S80-SW1 einen Mindeststandard definieren sollte.

Für Schwergewichtsbereiche, in denen zum Beispiel sehr schwere Hanteln aus über 2 m Höhe fallen, gibt es keine praktikable Lösung; hier sollte mit einer gesondert zu planenden Abfederungskonstruktion gearbeitet werden.

3) Auswirkungen von dünnen und dicken Verbundestrichen
     Referent: Carlo Diliberto

Herr Dipl.-Ing. Carlo Diliberto wies in seinem Vortrag auf die Risiken der Ausführung dünner Verbundestriche auf leichten und verformbaren Altbaudecken hin. Durch die Durchbiegung dieser Decken entstehen bei dünnen Verbundestrichen ab 25 mm hohe Schubspannungen, so dass Hohllagen und Schäden in Estrichen sich bis hin zum Totalschaden des gesamten Bodenbelages auswirken können.

Hierzu hat Dipl.-Ing. Diliberto eine Software ermittelt, mit der sich diese Schubspannungen abschätzen lassen.

Die speziell für diesen Sachverhalt entwickelte Software lässt auch hier Rückschlüsse auf mögliche Spannungsüberschreitungen und deren Lösung zu. Am Beispiel der unteren Grafiken werden sowohl für dünne als auch für besonders dicke Verbundestriche Lösungen errechnet.

Oder wie hier ein Lösungsansatz bei dicken Verbundestrichen:

Zusammengefasst empfiehlt der Vortragende, sowohl Konstruktionen in Fitness-Centern und auch Verbundestrichkonstruktionen bei Zweifeln von Sachverständigen prüfen und konzipieren zu lassen.

4) Richtige Durchführung von CM-Messungen
      Referent: Dr. A. Unger

Ganz kurz wurde auch das Thema der richtigen CM-Messung besprochen und ob es immer notwendig sei, bei der Durchführung Handschuhe zu tragen. Nach Rücksprache mit Dr. Frank Radtke (bekannter Hersteller von CM-Messgeräten) ergab sich, dass er generell die Durchführung der Messung mit Handschuhen empfiehlt, um von vornherein Diskussionen vorzubeugen. In der Praxis hat es jedoch kaum Auswirkungen auf das Messergebnis, außer ein Bodenleger würde bei der Durchführung extrem schwitzen und sehr nasse Hände haben. Dies ist jedoch in der Praxis eher selten anzutreffen.

5) Untersuchungen zu dampfhemmenden Abdeckungen von Parkettbelägen
      Referent: Dr. A. Unger

In einem hochwertigen Villenprojekt war es im Zuge des Umbaus zu intensiven Schäden am sehr hochwertigen Parkett gekommen; darunter befand sich ein zementärer Heizestrich. Dieser wurde während der Beheizung mit Milchtütenpapier und Holzplatten abgedeckt. In diesem Zusammenhang kam es zur Auffeuchtung des Parketts mit den entsprechenden Schäden. Der Parkettleger sah jedoch die Verantwortlichkeit bei anderen Faktoren.

Insofern wurde ein Versuchsaufbau im Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung in Troisdorf durchgeführt. Dabei wurde exakt die Situation nochmals anhand von Probeflächen nachgestellt. Der Estrich wies bei Belegung <= 1,8 CM-% auf. Das Milchtütenpapier wurde 24 Std. nach Auftragen der Wischpflege aufgelegt und die Fußbodenheizung mit einer Vorlauftemperatur von 35°C gefahren, was den Parkett auf ca. 26°C erhitzte. Nach 117tägigen Beheizung wurden die Werte ermittelt. Es war feststellbar, dass im Bereich der Abdeckung mit Milchtütenpapier Wasser an der Rückseite des Papiers bzw. an der Oberfläche des Parkettbelags in Tropfenform vorhanden war.

Wohlgemerkt war hier der Estrich zunächst auf seinen Belegreifewert getrocknet worden. Eine Differenz zwischen Belegreifwert und Ausgleichsfeuchte von ca. 1% kann bereits demnach zu einer relevanten Auffeuchtung des Parketts führen.

Wenn man aber nun nicht so genau vorgeht und den Estrich zu einem Zeitpunkt belegt, an dem der Belegreifwert noch nicht erreicht ist, dann ist mit wesentlich umfangreicheren Schäden am Parkettbelag zu rechnen, z.B. Ablösung vom Untergrund und Verformungen etc.

6) Richtiges Lüften nach Estrichverlegung in einem Holzhaus
      Referent: Dr. A. Unger

Aktuell gab es im Sachverständigenbüro Unger eine Anfrage, ob generell in einem reinen Holzhaus normale Zementestriche überhaupt verlegt werden können, oder ob hier ternäre Systeme notwendig sind. Dem Estrichverleger ging es hier insbesondere um mögliche Schäden, ausgelöst durch das Wasser, welches im Zuge des Trocknungsprozesses an die Raumluft abgegeben wird. Die Diskussion entzündete sich an dem Punkt, weil in einschlägigen Merkblättern empfohlen wird, mit dem Lüften erst sieben Tage nach Estrichverlegung zu beginnen.

Gemeinsam mit dem Planer wurde in diesem Zusammenhang eine Sonderlösung entwickelt. Beim gegenständlichen Objekt wurden bereits im Zuge der Estrichverlegung die Fenster auf einer Gebäudeseite gekippt. Nach drei Tagen hat man vorsichtig durch komplettes Öffnen der Fenster auf einer Gebäudeseite dreimal pro Tag 10 Minuten stoßgelüftet (ohne Luftzug bei geeigneten Außentemperaturen). Nach 10 Tagen hat man pro Tag dreimal stoßgelüftet, und dann auch gegenüberliegende Fenster geöffnet. Nach 10 bis 14 Tagen konnte man auch bei Bedarf Trockengeräte aufbauen.

Die Einhaltung dieser Regeln wurde anhand von Messungen auch durch das Sachverständigenbüro Unger überwacht. Das eingebaute Fichtenholz hatte zum Zeitpunkt der Estrichverlegung ca. 11% Materialfeuchte. Im Zuge der Auffeuchtung durch die Wasserabgabe des Estrichs stieg die Holzfeuchte auf maximal ca. 14% an, ohne dass dies nun zu Problemen führte. So lange die Fenster gekippt waren, war auch die Luftfeuchtigkeit direkt oberhalb des Estrichs nicht extrem hoch (nach fünf Tagen Estrichalter ca. 65%). Schloss man die Fenster, dann stieg die Luftfeuchtigkeit direkt oberhalb des Estrichs auf bis zu 90% an, was als ungünstig zu werten ist.

Es war gut, zu sehen, dass auch im Sommer mit hoher absoluter Luftfeuchtigkeit von außen immer wieder Zeiträume entstehen, die eine geeignete Trocknung durch Lüften ermöglichen.

7) Schallschutz im Holzbau – Beschwerung bei Holzdecken
     Referent: Christoph Wagner

Christoph Wagner gibt in seinem Vortrag zunächst einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen der Akustik, um dann mögliche schalltechnische Verbesserungen im Holzbau zu besprechen. Aufgrund der Bauteileigenschaften von Holzmassivdecken ist hier eine zusätzliche Beschwerung erforderlich. Die gängigen Systeme, Betonplatten im Sandbett, Schüttung in Wabenform oder gebundene Splittschüttung, wurden erörtert. Im weiteren Verlauf wurden gebundene Splittschüttungen detaillierter betrachtet. Anhand aktueller Projekte und Veröffentlichungen erfolgte ein Vergleich einer zementgebundenen und einer elastisch gebundenen Schüttung. Eine zementgebundene Platte weist aufgrund ihrer hohen Biegesteifigkeit eine verminderte Schalldämmung im bauakustisch relevanten Bereich auf. Dies führt dazu, dass das Bau-Schalldämm-Maß oder auch der Norm-Trittschallpegel im Vergleich zu einer elastisch gebundenen Schüttung um ca. 10 dB verschlechtert wird. Neben der zusätzlichen Masse ist beim Fußbodenaufbau ein schwimmender Estrich erforderlich. Der Einfluss der Zusatzmasse und des schwimmenden Estrichs auf die frequenzabhängigen Messkurven wurde anhand eines Vergleichs dargestellt und mögliche Optimierungen aufgelistet. Abschließend wurden noch Fehlerquellen an Beispielbildern verdeutlicht.


Bild: Vortragssaal mit Publikum
Quelle: A. Unger

 

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Expertenkreistreffen FUSSBODEN 2023 in Donauwörth

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Wie jedes Jahr trafen sich Experten zum Thema ‚Fußboden und angrenzende Gewerke mit internationaler Zusammensetzung zu einem technischen Austausch in Donauwörth. Organisator war, wie gewohnt, Dr. A. Unger.

Der Organisator stieg in das Thema mit einer aktuellen Fragestellung ein. Es ging um eine Rinne in einer Tiefgarage, die auf Epoxidharz gesetzt war und an die seitlich ein Zementverbundestrich angrenzte. Die nachfolgende Beschichtung wurde ebenfalls press an die Rinne herangeführt. Der beauftragte Sachverständige bemängelte, dass auf diese Weise keine Dichtigkeit gegen eindringende Chloride vorhanden sei. Dies wurde von Dr. A. Unger und den anwesenden Sachverständigen kritisch gesehen. Es wurde im gegenständlichen Fall dann von dem beauftragten Sachverständigen gefordert, dass hier ein Flansch vorhanden sein sollte, auf welchen die Beschichtung geführt wird. Hier sahen die Anwesenden Probleme bei der technischen Umsetzung. In der Regel gelingt es nicht, den Flansch so zu unterfüttern, dass es nicht zu Verformungen bei entsprechender Befahrung kommt. Hier besteht dann aus Sachverständigensicht eher das Problem, dass es genau im Flanschbereich zu Schäden an der Beschichtung kommt.

Zudem ist zu klären, ob die in der Tiefgarage verbaute Rinne überhaupt in sich dicht ist. Häufig ist das nicht der Fall. Wenn dies zutreffend ist, dann bringt auch ein dichter Anschluss der Beschichtung nichts, wenn dann das eindringende Chlorid direkt über die Rinne in die Betonplatte gelangen kann. Die Experten waren sich dahingehend einig, dass hier eine Gesamtplanung erforderlich ist, die dafür sorgt, dass Chloride nicht zum Problem werden. Hier spielt sicher auch die Bettung der Rinne möglicherweise in einem Epoxidharzlager eine wichtige Rolle.

1) Risse in OS 11b Beschichtung

Als nächstes beschrieb Dr. A. Unger einen Fall, bei dem es bauseits gewünscht war, dass auf eine erdangrenzende Betonplatte in einer Tiefgarage eine OS 11b Beschichtung aufgebracht werden sollte. Die ausführende Firma wies darauf hin, dass derartige Beschichtungen meist nicht sonderlich dampfdiffusionsoffen seien und dass durch die rissüberbrückende Wirkung möglicherweise in der Betonplatte entstehende Risse nicht festgestellt würden. Das Mittel der Wahl für diesen Anwendungsfall ist i.d.R. eher eine OS 8. Der Auftraggeber bestand trotzdem auf die Ausführung der OS 11b. Einige Zeit nach Einbringung der Beschichtung kam es in der Beschichtung zu Rissbildungen. Nach der Entnahme von Bohrkernen konnte festgestellt werden, dass diese zum großen Teil auch in der Betonplatte vorhanden waren. Der eingeschaltete Gutachter kam zu dem Schluss, dass die primären Auslöser für die Rissbildung wie folgt zu sehen waren:

  • Nicht vorhandene Rissbreitenbeschränkung im Beton durch mangelnde Bewehrung
  • Nicht ausreichend dicke Schwimmschicht der Beschichtung

Interessant war, dass die Risse wohl auch dann aufgetreten wären, wenn die Beschichtung ausreichend dick gewesen wäre. Allerdings gab dies dem Auftraggeber eine Möglichkeit zur Reklamation. Am Ende lief es darauf hinaus, dass die Beschichtungsfirma ihr Gewerk zurückbaute. Im Anschluss wurde die Betonplatte von einem Sachverständigen des Auftraggebers auf ihre Tauglichkeit hin überprüft und in Teilen nachbearbeitet. Im Anschluss kam eine OS 8 Flex zum Einsatz. Hier handelt es sich um eine OS 8 Beschichtung, die aber etwas flexibilisierter eingestellt ist.

2) Feuchtigkeitsmessung von Estrichen

Im Anschluss ergab sich eine Diskussion zur richtigen Überprüfung von Estrichen auf ihre Belegreife. Die Anwesenden waren sich dahingehend einig, dass das Mittel der Wahl an der Baustelle die CM-Messung ist. Hier wies der Sachverständige Unger darauf hin, dass teilweise auch die Anwendungstechnik renommierter Firmen bei großen Flächen oft so vorgeht, dass mittels kapazitativer Messtechniken die feuchteste Stelle im Estrich gesucht wird und dann an dieser Stelle eine CM-Messung durchgeführt wird. Dies führt dann teilweise dazu, dass bei einer Fläche von ca. 1.000 m2 nur eine einzige CM-Messung erfolgt. Hiervon riet Dr. A. Unger intensiv ab, da es häufig nicht möglich ist, mit der kapazitativen Messtechnik die feuchteste Stelle sicher aufzufinden. Dies liegt daran, dass die Rundstrahlcharakteristik dazu führt, dass nur der obere Estrichbereich gemessen wird und nicht die untere Estrichzone, die i.d.R. feuchter ist. Dies ist insbesondere bei dicken Estrichen ein Thema. Stattdessen empfahl Unger, sich an die Regeln zu halten und bei großen Flächen ohne Fußbodenheizung zumindest alle 200 m2 eine CM-Messung durchzuführen. Bei dieser Gelegenheit sollte auch die Dicke des Estrichs dokumentiert werden.

3) Ablösungen eines elastischen Belags vom Untergrund
     Referent: Bastian Nickolaus

Zuletzt berichtete der Sachverständige Nickolaus über die Thematik der Anhaftung von Kautschukbelägen am Untergrund. Normalerweise lassen sich verklebte Kautschukbeläge kaum ohne Einschneiden in Streifen vom Untergrund lösen. Er war in einen Fall involviert, bei welchem man die Kautschukfliesen mehr oder weniger mit der Hand aus dem Kleberbett ziehen konnte. Daraufhin wurden vor Ort Schälzugmessungen und Haftzugmessungen durchgeführt. Beides diente nur zur Orientierung des Sachverständigen. Es ergaben sich Schälzugwerte zwischen 1 und 9 kg, währenddessen bei guter Verbindung eher Schälzugwerte über 10 kg i.d.R. vorhanden sind. Bei den orientierenden Haftzugmessungen ergaben sich Werte zwischen 0,5 m2 i. M., während bei guter Verbindung i.d.R. eher Werte >= 1 N/mm2 gemessen werden können. Beide Techniken dienen rein zur Orientierung und sollen quantitativ die gewonnenen Eindrücke vor Ort untermauern. Eigentlich müsste man die Schälzugprüfung im Labor durchführen, was in der Praxis jedoch kaum auf einen bereits verlegten Belag anwendbar ist. Im gegenständlichen Fall konnte man auch durch optische und mikroskopische Untersuchungen belegen, dass kaum Klebstoff an der Belagsrückseite vorhanden war und es insofern keine innige Verbindung zwischen dem Untergrund und der Belagsrückseite gegeben hatte.

Hinzu kam noch, dass teilweise auch die Spachtelmasse ein sehr heterogenes Bild in Bezug auf die Anhaftung am Untergrund ergab. Teilweise haftete die Spachtelmasse im Bereich einer Fliese sehr gut und 50 cm daneben ungenügend.

Die versammelten Sachverständigen lobten den Verlauf der heutigen Schulung und brachten bereits jetzt Ideen für die Veranstaltung im nächsten Jahr ein.

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8. FUSSBODEN-FORUM® 2023

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Die Veranstalter entschieden sich, das 8. FUSSBODEN-FORUM® in der Weitblick Eventlocation in München anzubieten. Ca. 100 Besucher kamen zu dem Event. Die Moderation übernahm wieder Dr. A. Unger als Hauptveranstalter für die Unger Firmengruppe.

1) Abdichtungssysteme und barrierefreie Übergänge bei Terrassen und Balkonen, Loggien und Laubengängen nach DIN 18531
    Referent: Dipl.-Ing. Uwe Haubitz, BMI Flachdachsysteme GmbH

Der Referent erläuterte die aktuell gültigen Normen und Fachregeln für die Ausführung von Bauwerksabdichtungen in ihren jeweiligen Anwendungsbereichen. Die Strukturen der Abdichtungsnormen erleichtern dem Planer eine zielorientierte fachlich korrekte Planung der jeweiligen Abdichtungsmaßnahme.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen hochwertigen Abdichtungsmaßnahmen bei Terrassen gegenüber auch einfacheren Lösungen bei Balkonen, Loggien und Laubengängen wurde aufgezeigt.

Grundsätzlich wird empfohlen, immer bei diesen Abdichtungsmaßnahmen den Lebenszyklus des Abdichtungssystem mit zu berücksichtigen. Die Materialkosten der Abdichtung betragen bei diesen Abdichtungsflächen ein Minimum gegenüber den Gesamtkosten der Abdichtungsmaßnahme. Somit sollte immer auf hochwertige Abdichtungsprodukte mit Langzeiterfahrung zurückgegriffen werden.

Hinzu kommt, dass diese Produkte bei der Vielzahl von Detailausbildungen bei diesen Abdichtungsmaßnahmen, wie z.B. Ecken, Türanschlüsse, Laibungen, einfach und dauerhaft sicher ausgeführt werden können. Hier haben sich hochwertige Kunststoffdachabdichtungsbahnen in den letzten Jahrzehnten bewährt.

Insbesondere der Anspruch von barrierefreien Übergängen bei der Abdichtung von Terrassen, Balkonen, Loggien und Laubengängen stellt eine besondere Herausforderung an den Planer dar.

Barrierefreie Übergänge sind Sonderkonstruktionen. Sonderkonstruktionen sind Konstruktionen die nicht normativ geregelt sind. Sie erfordern, so die Fachregeln, abdichtungstechnische Sonderlösungen die zwischen Planer und Türhersteller sowie ggf. dem Ausführenden der Abdichtungsmaßnahme abzustimmen sind. Diese planerischen Maßnahmen sind objektbezogen zu treffen und gesondert zu vereinbaren. Eine systemgerechte Sonderlösung mit einem ausgeklügelten System eines Türherstellers und einer Kunststoffdachabdichtungsbahn hat sich bereits in der Praxis bewährt.

Abschließend verwies der Referent Dipl.-Ing. Uwe Haubitz auf verschiedene Hilfen für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit barrierefreien Übergängen bei Terrassen, Balkonen, Loggien und Laubengängen.


Quelle: BMI WOLFIN


2) ‘we care – we act‘
     Der Wertekompass für nachhaltige Bauprodukte
     Referentin: Stefanie Jutkeit, Gerflor Mipolam GmbH

Frau Jutkeit gab in ihrem Vortrag einen Überblick darüber, wie sich Gerflor, als Hersteller für elastische Bodenbeläge, den Themen der Nachhaltigkeit nähert. Denn auch in der Baubranche wird es immer wichtiger, auf nachhaltige Lösungen zu setzen. Neben dem Schutz des Klimas und unserer Umwelt steigen auch die regulatorischen Anforderungen der EU und des Gesetzgebers. In diesem Ozean der Themen brauchen wir gute Kompasse, um navigieren zu können. Drei davon stellte Frau Jutkeit vor:

Als erstes bietet der jährlich erscheinende CSR-Report einen guten Überblick darüber, wo das Unternehmen insgesamt steht. Bei Gerflor zeigt er, wie die fünf selbst gesteckten Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie „we care / we act“ erreicht werden sollen und was bereits erreicht wurde. Bis 2025 möchte Gerflor seinen CO2-Fußabdruck um 20 % verringern, den Anteil natürlicher Rohstoffe in seinen Bodenbelägen verdoppeln, mehr Produkte für die klebstofffreie Verlegung anbieten und sowohl den Anteil an Recyclingmaterial im Bodenbelag als auch das Recyclingvolumen des aktiv zurück geholten Materials erhöhen. Letzteres geschieht über das Rücknahme-Programm „Second Life“, bei dem Bodenleger ihre Verschnittreste sammeln und von Gerflor abholen lassen können. Diese werden dann in den unternehmenseigenen Recyclingcentern an den jeweiligen Produktionsstandorten aufbereitet, um direkt wieder in die Produktion einzufließen. 2025 werden so voraussichtlich ca. 60.000 Tonnen Recyclingmaterial zurückgewonnen und zu neuen Produkten verarbeitet.

Als zweiten Kompass stellte Frau Jutkeit den, gemeinsam mit dem TFI (einem unabhängigen Prüfinstitut in Aachen) entwickelten Produktpass Nachhaltigkeit vor. Auf wenigen Seiten zeigt dieser klar und übersichtlich, was der jeweilige Bodenbelag zu einer bestimmte Gebäudezertifizierung wie z.B. LEED, BREEAM oder DGNB beitragen kann. Der Produktpass Nachhaltigkeit schließt eine Kommunikationslücke zwischen Hersteller und Planer bzw. Bauherr und gibt eine Orientierung darüber, was Produkte leisten – transparent und durch ein externes Institut verifiziert.

Zuletzt ging Frau Jutkeit auf das Environmental Datasheet ein, mit dem jedes Produkt von Gerflor sukzessiv ausgestattet wird. Hier werden z.B. Daten über den CO2-Fussabdruck transparent und unkompliziert aufbereitet. Unter anderem auf der Internetseite ist es direkt beim Produkt für jeden verfügbar. Eine Hilfe besonders für Planer, die eine Ökobilanz für Gebäude erstellen möchten.

Diese drei Kompasse helfen Gerflor auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft, aber deutlich wurde auch: Nachhaltigkeit geht nur zusammen. Kooperation und Austausch sind wesentlich für wirklich sinnhafte Lösungen.


3) Richtige Verlegung zur Vermeidung von Schäden bei großformatigen Fliesen
    Referent: Alexander Buck, codex GmbH & Co. KG

Der Referent Herr Buck befasste sich mit dem Thema ‚Großformatige Fliesen bzw. Megaformate‘.

Zunächst erörterte er, warum die großformatigen Fliesen voll im Trend liegen und stellte die Menge der Vorteile dar. Weiters zeigte er auch Möglichkeiten auf, wie weitere Aufträge durch z.B. Verkleidung eines Kamins oder Bau von Waschbecken generiert werden können. Im nächsten Punkt kamen die zurzeit gültigen Vorschriften und Normen zur Sprache, um auch zu definieren, was überhaupt Groß,- bzw. Megaformate sind.

Herr Buck wies aber auch darauf hin, das großformatige Fliesen einen erhöhten Planungsaufwand erfordern, sowie die Auswahl der richtigen Bauchemie sehr wichtig ist.

Denn die Norm „DIN 18202 Ebenheitstoleranzen im Hochbau“ reicht nicht immer für die benötigte Ebenheit des Untergrunds aus. Außerdem erfordern feuchteempfindliche Untergründe besondere Maßnahmen. Hierzu zeigte er unterschiedliche Lösungen auf.

Als Zusammenfassung kann festgestellt werden: Großformatige Fliesen fordern eine erhöhten Planungsaufwand sowie stellen Anforderungen an die Wahl der richtigen Bauchemie. Allerdings kann es als Chance genutzt werden, um zusätzliche Aufträge zu generieren.

4) Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Urteile für Architekten und Bauleiter
    Referent: Syndikus-RA Hilmar Toppe, Bauinnung München

Zunächst erläuterte Rechtsanwalt Toppe einen Fall, bei dem es um eine Mehrvergütung des Planers wegen Bauzeitverlängerung ging. Die vertraglich vorgesehene Bauzeit belief sich auf drei Jahre und es war geregelt, dass eine Bauzeitüberschreitung von 20% bereits durch das Honorar abgegolten sei. Ansonsten sollte nur ein Anspruch auf Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens bestehen. Insgesamt belief sich dann die Bauzeit auf fünf Jahre und der Planer verlangte 305.000,00 Euro mehr für seinen zusätzlichen Aufwand. Da sich die Bauzeit um 41% verlängert hatte, ging er auch von einem erhöhten Arbeitsaufwand in Höhe von 41% aus. Das entscheidende Gericht kam zu dem Schluss, dass kein Mehrvergütungsanspruch entstanden sei. Der Planer hätte darlegen müssen, ob und welche konkrete Pflichtverletzung oder Behinderung es seitens des Auftraggebers gab, zu welchen konkreten Verzögerungen diese führten und welcher Mehraufwand damit für ihn verbunden war. Fiktive Kosten und Hochrechnungen reichen nicht zur Begründung. Insofern ist für jede einzelne Behinderung gesondert festzuhalten, welche Auswirkungen diese auf den Bauablauf haben. Diese sind genau zu dokumentieren.

In einem anderen Fall ging es um einen Schadensersatzanspruch wegen einer Baukostenüberschreitung. Es sollte ein Wasserturm zu einem Wohngebäude umgebaut werden und das vorgesehene Budget lag bei 1,2 Millionen Euro. Es gab keine klare Vereinbarung zur Baukostenobergrenze und der Planer wies auf höhere Baukosten hin. Seitens des Auftraggebers gab es jedoch keine Bereitschaft für Einsparungen und im Nachhinein verlangte er trotzdem Schadensersatz wegen den erhöhten Baukosten. Das entscheidende Gericht kam zu dem Schluss, dass es an einem erstattungsfähigen Schaden fehlte, da der Auftraggeber trotz Hinweis auf die höheren Kosten nicht zu wesentlichen Kosteneinsparungen bereit war.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure Schäden aus Überschreitung von Kostenschätzungen und Kostenberechnungen i.d.R. nicht übernimmt.

Als nächstes ging es um eine Sicherheitsleistung nach § 650 f BGB bei einem gekündigten Bau- bzw. Planervertrag. Es wurden Bauleistungen beauftragt und es gab ein Sicherungsverlangen in Höhe von ca. 5 Millionen Euro unter Fristsetzung. Darauf reagierte der Auftraggeber mit fristbewährten Mängelrügen. Der Auftragnehmer stellte daraufhin die Arbeiten ein und klagte auf eine Sicherheit in Höhe von 2 Millionen Euro. Daraufhin kam es zu einer Kündigung des Bauvertrags durch den Auftraggeber. Der BGH gewährte die Sicherheit in Höhe von knapp 1.100.000,00 Euro aufgrund der schlüssigen Darstellung des Auftragnehmers. Entgegen der Vorinstanz hielt er eine Schätzung der Höhe der zu stellenden Sicherheit für nicht erforderlich.

RA Toppe machte darauf aufmerksam, dass auch Planer die Sicherheit nach § 650f BGB verlangen dürfen. Allein öffentlichen Auftraggebern sei die Sicherheit nicht zu stellen, da § 650f BGB gegenüber diesen nicht anwendbar ist.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650 e BGB. Dies geht jedoch nur, wenn der Auftraggeber Eigentümer des Baugrundstücks ist. In dem vorgestellten Fall erbat ein Planer die entsprechende Sicherheit, die der Auftraggeber nicht zur Verfügung stellen wollte. Daraufhin beantragte der Planer den Erlass einer Vormerkung zur Absicherung einer Bauhandwerkersicherungshypothek. Das letztendlich entscheidende Gericht kam zu dem Schluss, dass der Planer Anspruch auf die Vormerkung hatte. Es gab keinen Grund, den Planer schlechter als einen Bauausführenden zu stellen, auch wenn seine Planungsleistung noch nicht in einem Bauwerk umgesetzt worden war.

Schließlich ging es um das Widerrufsrecht von Verbrauchern. Im besprochenen Fall bot ein Planer einem Verbraucher, der ihn persönlich bereits kannte, Leistungen in einer E-Mail an. Am folgenden Tag wurde er beauftragt. Nachdem der Planer seine Leistungen erbracht hatte und der Verbraucher diese auch zahlte, widerrief der Verbraucher den Vertrag binnen eines Jahrs und 14 Tagen und verlangte die geleistete Zahlung zurück. Der BGH kam zu dem Urteil, dass kein Widerrufsrecht bestand. Weder würde ein Fernabsatz- noch ein außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossener Vertrag vorliegen, der Voraussetzung für ein gesetzliches Widerrufsrecht sei. Rechtsanwalt Toppe wies darauf hin, dass es in dem vom BGH entschiedenen Fall um einen Bauvertrag ging. Gleichwohl seien die vom BGH genannten Grundsätze auch für Planerverträge anwendbar.

5) Gewerbe- und Industrieböden aus Reaktionsharzen: funktional, robust und wirtschaftlich
    Referent: Dipl.-Ing. Artur Kehrle, KLB Kötztal

Moderne Beschichtungen aus 2-Komponenten-Reaktionsharzen machen vieles möglich. Heute werden Beschichtungen nicht nur in Industrieobjekten als wirtschaftlicher und robuster Bodenbelag eingesetzt, sondern auch in Bereichen mit hohen ästhetischen Anforderungen in gewerblichen Bereichen, öffentlichen Bauten und vieles andere mehr.

Betonplatten mit hochwertigem, geglättetem Beton haben in vielen Bereichen, wie z.B. in Lagern, Speditionen, Kommissionsbereichen durch die Belastung mit Flurfördergeräten und Warenumschlag eine hohe mechanische Belastung und sind in diesen Bereichen hervorragend geeignet.

Werden jedoch noch weitere Eigenschaften gefordert, so reichen Industriebetonflächen oft nicht aus. Betonflächen zeigen Schwächen bei Reinigung und Hygiene, chemischer Beständigkeit, haben keine Schutzfunktionen vor eindringenden Stoffen, weisen Krakeleerisse auf und natürlich ist Beton im Laufe der Nutzung nicht sonderlich dekorativ. Beschichtungen können in diesen Bereichen deutlich bessere Ergebnisse liefern, insbesondere dann, wenn eine Sanierung ansteht.

Wichtig für die Planung ist, dass die Anforderungen der geplanten Nutzung im Objekt, wie mechanische, chemische und thermische Belastungen bekannt sind und der Belag sowie die Materialauswahl gut abgestimmt werden.

Reaktionsharz-Beläge haben ein breites Eigenschaftsprofil und können in vielen Bereichen eingesetzt werden. Die Beschichtungen sind fugenlos verlegbar und eignen sich auf alten und neuen Untergründen. Aufgrund der großen Flächenleistung bei der Verlegung ist der Einbau wirtschaftlich. Durch abgestimmte Verlegematerialien können die Stillstandzeiten kurzgehalten werden. Hinzu kommen geringe Schichtdicken von 1 bis 10 mm, was insbesondere in der Sanierung, zum Beispiel auf Altbelägen, sinnvoll und hilfreich ist.

Reaktionsharz-Beschichtungen weisen eine Vielzahl von positiven Eigenschaften auf. Es können inzwischen auch strukturierte Oberflächen mit entsprechender Rutschhemmung oder abriebfeste, stoß- und schlagfeste Beschichtungen ausgeführt werden. Die Ausführung kann chemikalienbeständig, desinfektionsmittelbeständig sowie auch beim Einsatz von Heißwasser erfolgen. Dabei spannt sich der Bogen von der Chemie-, Pharmaindustrie bis hin zur Lebensmittelindustrie. Elastische Beschichtungen, die rissüberbrückend und kälteflexibel sind, eignen sich besonders zum Schutz von Baukörpern und Grundwasser, in Bereichen, wie Parkhäusern und der Abdichtung von Bauwerken.

Neben der Industrie werden auch immer mehr gewerbliche und auch private Objekte mit Beschichtungen ausgeführt. Dabei kommt es mehr auf den dekorativen Aspekt von Beschichtungen an. Durch eine Vielzahl neuer Werkstoffe, die in den letzten 20 Jahren auf den Markt gekommen sind, können Beschichtungen äußerst dekorativ, mit großer Farbvielfalt, Struktur und anderen Effekten ausgeführt werden. Dabei nimmt die fugenlose Optik sicher eine wichtige Rolle ein. Sogenannte „Betonlookoptiken“, Wischtechniken oder auch der Wunsch nach sehr hellen Fußböden liegen im Trend. Dabei ist zu berücksichtigen, dass solche Beläge nicht in den industriellen Bereichen einzusetzen sind.

Werden beanspruchbare Beschichtungen gefordert, werden diese als Beläge mit Colorsand, sowohl in Abstreutechnik als auch in Mörteltechnik, ausgeführt.

Reaktionsharz-Beläge haben eine wichtige Bedeutung in der Sanierung von Fußböden. Zum einen aufgrund der sehr schnellen Ausführung, die in der Industrie auch während des laufenden Betriebes erfolgen kann. Alte Reaktionsharz-Beschichtungen, soweit diese festhaftend sind, können überbeschichtet werden. Somit wird Zeit, Aufwand und Material eingespart. Beschichtungen eignen sich auf verschiedenen Untergründen, wenn die angepassten Materialien dazu eingesetzt werden. So können neben Beton, Zementestrich, Magnesia-, Gussasphaltestriche, aber auch eine Vielzahl anderer Untergründe beschichtet werden.

Reaktionsharz-Beschichtungen können eine Vielzahl bautechnischer Anforderungen erfüllen. Dazu zählen die Anforderungen an Oberflächenschutzsysteme, Rutschhemmung, Brandschutz u.a.m. Bedeutungsvoll ist auch, dass Beschichtungen in Aufenthaltsräumen eingesetzt werden können. Die meisten Beschichtungssysteme können in emissionsarmen, zertifizierten Systemen ausgeführt werden.

Beschichtungen können somit äußerst variabel in vielen Anwendungsbereichen eingesetzt werden und stellen oftmals eine interessante Alternative dar.

6) ‘Warm, weich, leise‘. Komfort, Wohlbefinden und akustisch wirksam: Teppichfliesen
     Referent: Jürgen Otto, Milliken Europe BV

Im Zeitalter des modernen Bürodesigns, in dem sitzende Tätigkeiten vorherrschen, ist die Bedeutung eines komfortablen und nachhaltigen Arbeitsumfeldes nicht zu unterschätzen.

Der US-amerikanische Teppichfliesen-Hersteller Milliken setzt Standards für das Bodenbelagsdesign in modernen Arbeits- bzw. Büroumgebungen.

Die Teppichfliesen sind nicht nur warm, weich und leise; sie sind ein Zeugnis für das Engagement eines Unternehmens, das Wohlbefinden der Menschen in Büros zu verbessern. Der einzigartige Polsterrücken, hergestellt aus recycelten Materialien, steigert signifikant den Komfort beim Gehen und Stehen. Diese Innovation verbessert nicht nur die Ergonomie, sondern trägt auch zur Langlebigkeit der Produkte und zum Umwelt- und Klimaschutz bei.

Im Geiste des biophilen Designs, das seine Inspiration aus der Liebe zur Natur zieht, integrieren diese Teppichfliesen natürliche Farben und Materialien, die positiv zur Atmosphäre und Akustik im Büro beitragen. Die spezialisierten Produktangebote des Unternehmens und ein engagiertes Team von Designerinnen und Designern arbeiten eng mit Kundinnen und Kunden weltweit zusammen, um das Wohlbefinden in Büroumgebungen mit durchdachtem Design zu fördern.

Millikens TractionBack-Innovation ermöglicht eine klebstofffreie Verlegung, reduziert die Präsenz flüchtiger organischer Verbindungen und vereinfacht die Wartung. Dieser Ansatz steht im Einklang mit der Nachhaltigkeitsphilosophie des Unternehmens, die im Nachhaltigkeitsprogramm M/PACT deutlich wird: Dieses stellt sicher, dass alle Produkte kohlenstoffneutral sind. Der Einsatz von Hochleistungsfasern und recycelten Materialien sowie erneuerbarer Energie in der Produktion sind wesentliche Bestandteile der Nachhaltigkeitsstrategie.

Die Vielseitigkeit von Teppichfliesen bietet sehr viele Möglichkeiten im Bodenbelagsdesign und unterstützt die moderne Innenarchitektur in Büros durch Zonierungskonzepte, nahtlose Optik und individuelle Farbschemata, die, wenn gewünscht, auch die Unternehmensidentität bzw. den visuellen Markenauftritt widerspiegeln können.

Die patentierte Digitaldrucktechnologie Millitron® ermöglicht ein personalisiertes Design, ohne bei Nachhaltigkeit oder Leistung Kompromisse einzugehen.

Darüber hinaus sind die akustischen Eigenschaften dieser modularen Bodenbeläge bemerkenswert. Der Aufbau der Fliesen zusammen mit dem Polsterrücken kann den Trittschall um bis zu 50% reduzieren, ein bedeutender Faktor zur Steigerung der Produktivität der Belegschaft durch Minderung von Lärm in Arbeitsumgebungen.

Zusammenfassend setzt das Unternehmen mit seinem innovativen Ansatz im Bodenbelagsdesign für Büro- und Arbeitsumgebungen neue Maßstäbe in Bezug auf Komfort, Nachhaltigkeit und ästhetische Flexibilität. Während das Unternehmen die Prinzipien von „reduce, reuse, recycle“ weiter erforscht, steht es an der Spitze der Schaffung von Büroumgebungen, die nicht nur funktional und schön, sondern auch verantwortungsbewusst und nachhaltig sind.

7) Neues zu Schnellzementen und Beschleunigern
    Referent: Uwe Kunzelmann, Uzin Utz SE

Einleitend wurde ein Fallbeispiel einer aktuellen Baustelle angesprochen. Es gab Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligten Architekt, Bauherr, Estrichleger und dem Bodenleger bezüglich der Trocknung und Belegreife des eingebrachten Zementestrichs. Obwohl ein Schnellestrich ausgeschrieben wurde, war der Feuchtegrenzwert des Bodenlegers zu hoch für die Verlegung des Vinylbodens. Die Baustelle war in Verzug.

Nachfolgend erklärte Hr. Kunzelmann, dass sich unter dem irreführenden Sammelbegriff ‚Schnellestrich‘ zwei grundverschiedene Estricharten verbergen.

  1. Schnellzementestriche
  2. Beschleunigte Zementestriche

Anhand der Zusammensetzung des Estrichmörtels ist die Wirkungsweise grundsätzlich unterschiedlich und anders zu bewerten. Geht es um Planungssicherheit bezüglich Trocknung und verformungsfreie Aushärtung, haben ternäre Schnellzementvollbindemittel Vorteile.

Auch bei hohen Estrichdicken, z.B. in Schulen, bei unterschiedlichen Estrichdicke, z.B. Gefälleestriche in Tiefgaragen oder bei ungünstigen klimatischen Verhältnissen, bedingt durch die chemische Wasserbindung, härtet der Estrich nahezu verformungsfrei aus und ist zielsicher belegreif. Noch dazu ist er sehr frühzeitig belastbar für den nachfolgenden Baustellenbetrieb.

Geht es um eine schnellere aber nicht unbedingt zielgerichtete Belegung des Zementestrichs, sind die beschleunigenden Estrichzusatzmittel gut verwendbar. Das eingesetzte Fließmittel reduziert das nötige Wasser zum Anmischen des Estrichmörtels. Je weniger Wasser in die Mischung reinkommt, desto weniger Wasser muss wieder raus.

Die Trocknungsphasen und Verformungen sind jedoch ähnlich wie bei herkömmlichen Zementestrichen.

Hohe Estrichdicken und die klimatischen Bedingungen sind ausschlaggebend für den Erfolg der Trocknung. Im Sommer, aufgrund der hohen Außenluftfeuchtewerte, wird die Trocknung erschwert.

Leider gibt es im Markt viel Unwissenheit und auch unseriöse Produktauslobungen mancher Zusatzmittellieferanten. Es werden Dinge versprochen, die größtenteils leider physikalisch nicht einhaltbar sind.

Die maßgeblichen Estrichnormen, Verbandsmitteilungen und Sachverständige warnen vor Schäden an Bodenbelägen bei abweichenden Belegreifgrenzwerten von > 1,8 CM-% beheizt und 2,0 CM-% unbeheizt.

Zudem sind die Vertragsverhältnisse im Auge zu behalten.

Zum Schluss noch ein weiteres Fallbeispiel:

Die Belegreife des Estrichs wurde nicht zielsicher erreicht, da der Estrich im Hochsommer eingebracht wurde. Die Feuchte gelangte erschwert aus dem Gebäude, die Fassade war verschlossen, der Maler und Fliesenleger waren zu Gange. Noch dazu betrug die Estrichdicke in der Schule knapp 9 cm. Die Fußbodenheizung war nicht im Betrieb.

Hier hätte ein Schnellzementestrich problemlos funktioniert. Die Kosten einer eventuell nötigen Absperrung hätten eingespart werden können und der Ärger wäre allen Beteiligten erspart geblieben.

8) Baukonstruktionen der Fußbodenheizung – vom Gebäudebestand bis zum Effizienzhaus im Jahr 2023
    Referent: Prof. Dr.-Ing. Michael Günther, TGA Consulting, Dozent, Fachautor

Das Baugeschehen der Gegenwart ist sowohl von der energetischen Gebäudesanierung als auch vom Neubau moderner Wohn- und Nichtwohngebäude geprägt. Dabei reichen die Konzepte vom Effizienzhaus Denkmal 160 bis zum Effizienzhaus 40+, wobei sich die Zahlen als Über- oder Unterschreitung der GEG-Vorgaben beziehen. Hinzu kommen Merkmale wie „EE“ (erneuerbare Energien) und NH („Nachhaltigkeit“), die im Zusammenhang mit den BEG-Fördermöglichkeiten besondere Beachtung erlangen. Die gesetzlichen Leitplanken werden durch das in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz GEG gesetzt.

Die Energiekonzepte, die kurzfristig oder mittelfristig (z.B. individueller Sanierungsfahrplan iSFP mit einer Zeitspanne von 15 Jahren) realisiert werden, beinhalten auch neue Möglichkeiten des Heizens dieser Gebäude. Dabei gewinnen elektrische Systeme, von der PV-Anlage mit Batterie über die Wärmepumpe bis hin zur Direktheizung als Wärmeübergabe im Raum, an Bedeutung. Die Pflicht, bei neuen Gebäuden 65 % erneuerbare Energien einsetzen zu müssen, überträgt sich auch auf zahlreiche Vorhaben der Gebäudesanierung. Auf der Grundlage einer zwingend vorgeschriebenen kommunalen Wärmeplanung, anzuwenden auf Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohner, werden zentrale und dezentrale Systemlösungen in Abhängigkeit der Abnehmerdichte, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit erneuerbarer Energien das Baugeschehen bestimmen.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie innerhalb der Wärmeübergabe im Raum künftige Heiztechniken aussehen sollen. Nach wie vor beinhalten im Estrich eingebettete, wasserführende Heizsysteme zahlreiche Vorteile gegenüber Konvektionsheizungen, aber auch gegenüber relativ neuen Strahlungsheizsystemen wie z.B. die Infrarotheizung. Positiv werden die thermische Behaglichkeit im gesamten Raum und die Möglichkeit des sommerlichen Kühlens wahrgenommen. Mit energetischer Bezugnahme zählen insbesondere die niedrige Vorlauftemperatur und eine ausgezeichnete Regelungsfähigkeit, insbesondere bei Systemen mit geringer Estrichüberdeckung der Heizrohre („Dünnschichtsysteme“), zu den Vorzügen. Daraus ergeben sich Energieeinsparungen, bei gleicher spezifischer Heizleistung, gegenüber Heizkörpern von bis zu 10 %. Außerdem zeigen Wirtschaftlichkeitsvergleiche einschließlich der Investitionskosten, dass die klassische Fußbodenheizung keine kostenseitigen Nachteile gegenüber Alternativen hat, wenn die gleichen Bilanzkreise berücksichtigt werden.

Im Neubau von Gebäuden kann eine massive Fußbodenkonstruktion, als thermischer Speicher, das Strom-Wärme-Management unterstützen. Die Baukonstruktion ist dann zusammen mit der Decke, als thermisch aktives Bauteilsystem (TABS) zu verstehen. Die Verbundkonstruktion ist dabei eine besondere Lösung des thermischen Ankoppelns des Fußbodens an speichernde Bauteile. Besonders in Österreich werden derartige Lösungen im Wohnungsneubau angewandt.

Im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung sind sämtliche Bauarten der Fußbodenheizung, beschrieben in DIN EN 1264 und DIN EN 11855, anwendbar. Jedoch finden Dünnschichtsysteme und auch Frästechnik-Systeme besonderen Marktzuwachs.

Vielfältige Dünnschichtsysteme weisen Konstruktionsdicken von minimal 15 mm auf und gelten (noch) als Sonderkonstruktionen, die sich jedoch seit mehr als 20 Jahren in der Praxis bewährt haben. Aber auch weitere spezielle Systemlösungen mit besonderen positiven Eigenschaften (z.B. RenoScreed® Energiespar & Sanierestrich) prägen das Geschehen bei der Modernisierung von Gebäuden.

Die ursprünglich in den Niederlanden entwickelte Frästechnik erweitert die Anwendung der Fußbodenheizung in Bestandsgebäuden. Beide vorgenannten Systemlösungen bedürfen einer objektspezifischen Planung, wobei der Ausgangszustand des Fußbodens resp. der Oberfläche auf Eignung zur Aufnahme der neuen Heizung geprüft werden muss. Hinzu kommen Anforderungen an die Rohrleitungsführung bis zum Verteiler/Sammler, sodass eine unkontrollierte und zugleich bauteilschädigende Wärmeabgabe sicher vermieden werden kann.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die traditionsreiche Vergangenheit der klassischen wasserführenden Fußbodenheizung eine sichere Grundlage für das Anwenden dieser Heiztechnik in jeglichen Gebäuden bildet. Letztendlich wertet das Heizen und Kühlen mit dem Fußboden die Bedeutung des Estrichs ebenso auf wie die Expertise der Planbeteiligten und ausführenden Handwerker.

 

 


Bild 1: Seminarraum vor Beginn des FORUMS

 


Bild 2:
Vortragsort mit Publikum

 

 

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RenoScreed® Verleger treffen sich November 2023 in Alzey

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Die Glass AG als Systemvertreiber und Dr. A. Unger als Entwickler luden die RenoScreed® Fachverleger zu einem gemeinsamen Treffen nach Alzey in das Dorint Hotel ein. Nach einer kurzen Begrüßung durch Prokurist Herbert Steinbrunner übernahm Key Account Manager Carlo Diliberto den ersten Vortrag.

1) Spin Tower Frankfurt – Fehlplanung führte fast zum Investorengau
     Referent: Ing. Carlo Diliberto

Vermeidung eines Investorengau am Projekt SpinTower Frankfurt am Main

 

 

Im August 2022 wurde Hr. Ing. Diliberto daher zur technischen Machbarkeit befragt, um Schadensersatzforderungen der Mieterseite bei Nichterfüllen der vereinbarten Verkehrslasten aus dem Weg zu gehen.

In diese Konsultation wurde ein Natursteinsachverständiger herangezogen, der die Daten und Einschätzungen zu zulässigen Lastaufnahmen und zulässigen Biegeverformungen prüfen und freigeben sollte.

In der technischen Konzeption wurde ein stahlfaserarmierter, hoch biegezugfester Estrich, das RenoScreed® Energieeinspar- und Sanierestrichsystem CT-35-F6-SW 1 zu Grunde gelegt. Die Berechnung erfolgte unter Berücksichtigung der Mittragewirkung des Natursteinbelages in Kombination mit dem darunterliegenden hochfesten Estrichsystem.

Hierbei wurden sowohl die Druck- als auch die Biegezugspannungen und die Verformungen mit einem Statikprogramm berechnet. Zur Berechnung der Biegeverformung des Natursteinbelages kam eine Durchbiegungsformel zur Anwendung, die eine zulässige Durchbiegung des Natursteins abschätzen half.

Die maximale Durchbiegung des Natursteinbelages lag bei ca. 0,65 mm, angesetzt wurden hingegen max. 0,5 mm. Der eingesetzte Flex-Fliesenkleber der Qualität C2 S2 wurde ebenso hinsichtlich der entstehenden schwund- und durchbiegungsbedingten Scherspannungen nachgewiesen, wie auch die Durchbiegung im Gesamtsystem, die dann auch nach der Ausführung vor Ort durch Belastungstest überprüft wurde.

Zur weiteren Abminderung der Durchbiegungen erhielt der Hubsteiger (ein Leo GT 15) zusätzliche Gummiunterbaumatten, die die Sohlpressung weiter sinken lassen.

Die Konstruktion konnte unter Koordination aller Gewerke schnell und fachgemäß fertiggestellt werden.

2) Mögliche Energieeinsparung durch RenoScreed® und daraus resultierende Chancen beim Verkauf
     Referenten: Dr. A. Unger / Ing. Carlo Diliberto

Dieser Vortrag wurde gemeinsam durch Carlo Diliberto und A. Unger gestaltet. Die Referenten spielten sich insofern gegenseitig die Bälle zu. Zunächst zeigte Herr Diliberto auf, dass mit RenoScreed® durch die geringe Rohrüberdeckung und gute Wärmeleitung nicht nur die Vorlauftemperaturen der Fußbodenheizung um ca. 2°C bis 5°C reduziert werden können, sondern dass dadurch auch CO2-Emissionen auch eingespart werden können. Hier sprechen wir bei einem Einfamilienhaus abhängig vom Gesamtverbrauch über eine mögliche Einsparung von ca. 2 to im Jahr.

Nachdem sowohl die Thematik der Energieeinsparung als auch die Reduktion der CO2-Emissionen immer wichtiger wird, kann man auf diese Weise den Kunden einen wesentlichen Vorteil bieten.

Zudem werden in Zukunft immer mehr Fußbodenheizungen eingesetzt werden, da diese ideal in Verbindung mit einer Wärmepumpe betrieben werden können. Das betrifft nicht nur den Neubau, wo die Fußbodenheizung ohnehin i. d. R. schon Standard ist, sondern auch die Altbauten. Hier wird sich die Problematik ergeben, dass mit den nachgerüsteten Luftwärmepumpen Radiatorenheizungen meist nur dann geeignet betrieben werden können, wenn diese großformatig umgerüstet werden können. Dies ist häufig auf Grund der Grundrisse nicht möglich. Insofern wird es sich hier immer mehr anbieten, bestehende Fußbodenkonstruktionen zu entnehmen und mit einer Fußbodenheizung in Verbindung mit Dünnschichtsystemen neu einzubauen. Da hierfür meist nicht hohe Aufbauhöhen zur Verfügung stehen, ist dies ein ideales Anwendungsgebiet für RenoScreed® EnergieSpar & SanierEstrich.

Herr Ing. Carlo Diliberto hat ein Programm entwickelt, mit welchem sich nicht nur die Energieeinsparung, sondern auch die Reduktion von CO2-Emissionen durch den Einsatz von RenoScreed® berechnen lässt. Dies führte er den anwesenden Fachverlegern vor, die sofort sehr interessiert waren und nachfragten, wie man diese Applikation beim Kunden verwenden kann.

3) Beachtenswertes beim Brandschutz i.S. RenoScreed®
     Referent: Dr. A. Unger

Der Referent zeigte die aktuelle Situation bei der Brandschutzthematik auf. Bei RenoScreed® wurde per Prüfzeugnis nachgewiesen, dass es als A1 Material nicht brennbar ist. Zusätzlich finden sich auf der Internetseite https://www.renoscreed.de/brandschutzbeanspruchung/ Beispielgutachten für eine Brandschutzbeanspruchungsdauer bei RenoScreed® ohne und mit Fußbodenheizung. Diese Gutachten wurden baustellenbezogen erstellt.

Wenn ein Bauherr eine konkrete Aussage für sein Projekt benötigt, so besteht die Möglichkeit, baustellenbezogene Gutachten gegen Kostenübernahme zu erstellen. Hierfür wird die Materialprüfanstalt der TU-Braunschweig eingeschaltet. Den Kontakt hierzu schafft Dr. A. Unger, die weitere Abwicklung übernimmt der jeweilige Systemverleger. Der Referent wies noch darauf hin, dass natürlich mit Hilfe einer Estrichkonstruktion nur eine Beanspruchungsdauer von oben realisiert werden kann. Hier ist eine F90-Einstufung durchaus realistisch, wobei es, wie gesagt, vom Einzelfall abhängt. Wichtig ist, dass man als Dämmstoff Steinwolle einsetzt, wie auch für die Randfuge.

4) Belastbarkeit von RenoScreed®
      Referent: Ing. Carlo Diliberto

Der Referent zeigte einige Objekte auf, bei welchen mit Hilfe von RenoScreed® erhöhte Lasten in Objekten abgetragen werden konnten. Hier ging es einmal um Fitnesscenter, wo herunterfallende Gewichte extreme Schäden an konventionellen Fußbodenkonstruktionen bewirken können, da teilweise durch den Schlagstoß fallender Hanteln Druckspannungen an der Estrichoberfläche von bis zu 45 N/mm² erreicht werden. Ing. Carlo Diliberto zeigte auf, dass mit einer Dicke von ca. 75 mm RenoScreed® EnergieSpar & SanierEstrich sehr gute Erfolge in Fitnesscentern erzielt werden konnten und Schäden auf diese Weise vermieden wurden. Im Bereich von Hantelzonen muss jedoch auch dann eine den Schlagstoß abdämpfende Spezialmatte oder alternativ eine Sperrholzkonstruktion eingesetzt werden.

Gerade bei Flächen in Einkaufscentern, welche mit Hubwägen befahren werden, wies Ing. Carlo Diliberto darauf hin, dass bei dynamischer Befahrung die Hersteller der Dämmstoffe häufig keine Mineralwolle und keinen expandierten Hartschaum in diesen Nutzungen freigeben. Hierfür bieten sich häufig entsprechende Gummigranulatmatten an, die einerseits einen gewissen Schallschutz bieten, andererseits hoch belastbar sind.

Bei einem kleinen Exkurs in den Bereich der Holzbalkendecken zeigte Ing. Carlo Diliberto auf, dass man mit einer Splittschüttung mit Glascofloor eine geeignete biegeweiche Beschwerung auf Holzbalkendecken herbeiführen kann, die ohne Latexmilch auskommt und dadurch Anbindungsthematiken an den Splitt vermeidet. Bei Verwendung von zusätzlichen Gummigranulatmatten kann man bei niedrigen Aufbauten zusätzlich das Dröhnen im Bereich von Holzbalkendecken effektiv vermindern.

Anhand seines Berechnungsprogrammes führte Carlo Diliberto anschließend vor, dass man durch RenoScreed® bei geeigneter Gesteinskörnung bereits die Schwindklasse II als schwindreduziertes Material erreicht. Will man die Schwindklasse I erzielen, so besteht die Möglichkeit, RenoScreed® mit einem Schnellzement der Fa. Glass zu kombinieren. Hierdurch können dann effektiv Scheinfugen vermieden werden und auch größere Flächen schadensfrei erstellt werden. Im Einzelfall sollte die Anwendungstechnik der Glass AG dazu befragt werden.

5) RenoScreed® Estrich zum iPhone machen
     Referent: Michael Rose

Den letzten Vortrag hielt Michael Rose, der in Bezug auf das Marketing die Fa. Apple lobte. Apple hat lt. seiner Aussage nur einen Kundenmarktanteil von ca. 30%, erzielt jedoch 70% der Gewinne in diesem Sektor. Dies führte Michael Rose darauf zurück, dass hier ein sehr hochwertiges Produkt am Start ist, das preislich auch immer angepasst wird. Steigen die Marktanteile, so steigt i.d.R. auch der Preis, wodurch sich eine gewisse Regulierung einstellt.

Er wies darauf hin, dass RenoScreed® EnergieSpar & SanierEstrich ebenfalls ein sehr innovatives Produkt ist, für das man beim Kunden auch einen angemessenen Preis verlangen kann. Durch die Zertifikation wird sichergestellt, dass nur fachlich qualifizierte Verleger das Produkt einbauen und sich die Kunden auf RenoScreed® verlassen können.

Nach dem gemeinsamen Mittagessen erfolgte noch eine offene Diskussionsrunde und danach näherte man sich dem Ende der Veranstaltung.

Die anwesenden Firmen waren sehr angetan von dem Treffen und Herr Steinbrunner sagte zu, nach der Pandemie nun wieder alle zwei Jahre ein solches Treffen für die Fachverleger zu organisieren.


Bild 1: Vortragssaal mit den RenoScreed®-Experten

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Feuchtigkeitsmessung verschiedener Estricharten inklusive Sonderprodukte

Estrichfeuchte richtig messen

Als alternative Messmethoden zur Bestimmung des Feuchtigkeitsgehalts eines Estrichs sind elektrische Widerstandsmessungen und kapazitative Messmethoden sowie die KRL-Prüfung bekannt. Diese Methoden können zusätzliche Aufschlüsse liefern. Letztendlich bleibt jedoch die CM-Messung ausschlaggebend.

Von Dr. A. Unger

Parkettleger legen aufgrund der Empfindlichkeit des Holzes gegenüber Feuchtigkeit oft größeren Wert auf eine korrekte Feuchtigkeitsüberprüfung als andere Handwerker. Verleger von Teppichböden meinen zum Beispiel häufig, dass es sich bei textilen Belägen um diffusionsoffene Produkte handelt. Dies ist aber nicht immer der Fall. Auf einen zu feuchten Estrich verlegt, können Geruchsbelästigungen und ein expandierter Belag die Folge sein. Fliesen und zugehörige Verklebemörtel sind meist gegenüber Feuchtigkeit resistent. Jedoch kommt es bei zu feuchter Belegung häufig zu einem weiteren Schwinden der Lastverteilungsplatte mit entsprechenden Verformungen. Laufende Untersuchungen deuten darauf hin, dass dies nicht nur Zementestriche, sondern teilweise auch Calciumsulfatestriche betrifft.

CM-Prüfung: aussagekräftige Methode zur Bestimmung der Estrichfeuchte

Richtig ausgeführt, ist die CM-Prüfung vor Ort die geeignete Methode, um einen Estrich auf seinen Feuchtigkeitsgehalt hin zu überprüfen. Dabei sollte die Prüfung über den ganzen Querschnitt erfolgen. Dies hat mehrere Gründe: Bei auslaufenden Flüssigkeiten kommt es vor, dass die Estrichoberseite feuchter als die Unterseite ist. Bei einer Messung im ausschließlich unteren Drittel des Estrichs, würde die CM-Technik diese Feuchtigkeit nicht erfassen. Im umgekehrten Fall zeigt die sachverständige Erfahrung, dass das untere Drittel des Estrichs langfristig feucht bleibt und entsprechend über lange Zeit eine mangelnde Belegfähigkeit signalisieren kann, die in der Praxis bei einer Messung über den gesamten Querschnitt nicht vorliegt. Diesen Erfahrungswert konnten umfangreich durchgeführte Darrprüfungen in einem Objekt belegen. In diesem Testfall war der Estrich bei Messung über den ganzen Kern belegbar, jedoch bei ausschließlicher Messung im unteren Drittel über lange Zeit nicht. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass eine CM-Messung, die nicht den gesamten Querschnitt berücksichtigt, eine Baustelle unnötig lange verzögern kann.


Eine CM-Messung sollte über den ganzen Querschnitt erfolgen. – © Bild: Unger

Kalibrierung der Geräte und Anzahl der Messungen

Sorgfalt zahlt sich auch im Umgang mit dem Messgerät selbst aus. Wer sein CM-Gerät regelmäßig kalibriert, erhält zuverlässigere Ergebnisse. Für Handwerker ist dies zweimal pro Jahr notwendig, für Prüfinstitute und Sachverständige viermal pro Jahr. Sollte zwischenzeitlich der Verdacht entstehen, dass die Messwerte nicht stimmen können, sollten Anwender eine zusätzliche Kalibrierung vornehmen. Bei einem eigens ausgewerteten empirischen Test wurden zwei beliebige CM-Geräte mit Kalibrierampullen geprüft. Bei einem Sollwert von 1 bar ergaben sich lediglich Werte von 0,7 und 0,8 bar, was ein wesentliches Risiko für eine spätere Fehlmessung darstellt. Sind CM-Geräte richtig kalibriert, sollten die Messwerte nur um ca. 10 Prozent voneinander abweichen. Es ist davon auszugehen, dass in der täglichen Anwendung zahlreiche Geräte unterwegs sind, die viel zu selten kalibriert werden und deshalb fehlerhafte Werte aufweisen. Die Ursache ist in diesem Fall nicht mit einer ungeeigneten Messmethode, sondern vielmehr mit Versäumnissen bei der regelmäßigen Wartung zu begründen.

Um die richtige Anzahl an Messungen durchzuführen gilt: Je Estrichebene bis 100 Quadratmeter ist bei unbeheizten Konstruktionen mindestens eine CM-Messung durchzuführen. Bei größeren Flächen ist eine Messung je 200 Quadratmeter ausreichend. Handelt es sich um Heizestriche, muss mindestens eine Messstelle pro Raum gekennzeichnet sein. Bei größeren Räumen, die eine größere Fläche als 50 Quadratmeter haben, sind entsprechend mehr Messstellen nötig. Bei Heizestrichen sind im Anschluss je 200 Quadratmeter Fläche beziehungsweise je Wohnung mindestens drei Messungen vorzunehmen. Viele Bodenleger arbeiten jedoch mit der Technik, dass sie mit kapazitativen Messmethoden versuchen, die feuchteste Stelle im Haus herauszufinden und dort eine CM-Messung durchführen. Ist dort der Wert ausreichend niedrig, wird davon ausgegangen, dass dies überall zutrifft. Erfahrungsgemäß ist diese Methode risikoreich. Es gilt daher die Empfehlung, nach den zuvor beschriebenen Regeln ausreichend viele CM-Messungen vorzunehmen und diese fachgerecht und sorgfältig durchzuführen. Wichtig ist, dass der gesamte Estrichquerschnitt erfasst wird und dass das Messgut entsprechend homogenisiert wird.

Alternative Messmethoden und beschleunigte Estriche

Als alternative Messmethoden sind elektrische Widerstandsmessungen und kapazitative Messmethoden sowie die KRL-Prüfung (korrespondierende relative Luftfeuchtigkeit) bekannt. Während diese Methoden durchaus zusätzliche Aufschlüsse liefern können, bleibt letztendlich die Prüfung mit einem CM-Gerät ausschlaggebend. Bei elektrischen Widerstandsmessungen können Metalle den Wert nach oben verfälschen. Bei kapazitativen Methoden (z. B. Kugelkopf) zeigen dichtere Estriche tendenziell höhere Feuchtigkeitswerte. Hinzu kommt, dass diese Messgeräte häufig die tieferen und damit meist feuchteren Estrichregionen nicht erfassen.


Kapazitative Messung mit dem Kugelkopf. – © Bild: Unger

Der Trend zur schnellen Baustelle bringt oft Zusatzmittel für eine schnellere Belegreife bei Zementestrichen zum Einsatz. Bei Calciumsulfatestrichen ist der Einsatz von Zusatzmitteln in beschränktem Ausmaß ebenfalls möglich. Fließestriche sind jedoch auf eine gewisse Wassermenge angewiesen, um verarbeitet werden zu können. Heute wird fast allen Zementestrichen in irgendeiner Form ein Zusatzmittel beigefügt, sei es auch nur, um die Verarbeitbarkeit des Materials zu verbessern.

Mit Superverflüssiger früher zur Belegreife

Die aktuelle Generation der Zusatzmittel sind die sogenannten „PCE’s“ (Polycarboxylatether), die als Superverflüssiger wirken. Es handelt sich meist um Konzentrate, welche auch bei wenig zugeführtem Wasser eine vernünftige Verarbeitungskonsistenz erreichen. „Wegzaubern“ können diese Zusatzmittel das Wasser nicht. Vielmehr wird von vornherein weniger Wasser pro Mischung beigefügt. Hier kann es sich durchaus um eine Wassereinsparung pro 200 Liter Mörtel von zehn Litern und mehr handeln. Wasser, welches sich nicht in der Mischung befindet, muss auch nicht austrocknen. Deswegen erreichen diese Estriche in der Regel früher ihre Belegreife, wenn die bauklimatischen Bedingungen vor Ort passen. Hier handelt es sich auch nicht um „Sonderprodukte“, sondern um Estriche nach DIN 18 560.

Eine Sonderkonstruktion außerhalb der Norm hat man dann vorliegen, wenn Belegreifwerte benannt werden, die bei beheizten Zementestrichen über 1,8 CM-Prozent liegen und bei unbeheizten Estrichen über 2 CM-Prozent. In Sachverständigengutachten werden immer wieder Fälle untersucht, ob derartige Versprechungen von Zusatzmittelherstellern zutrafen. Im Unterschied zu Flüssigbeschleunigern wirken ternäre Schnellzemente anders. Hier ist tatsächlich eine kristalline Wasserbindung durch primäre Ettringitbildung ein wesentlicher Wirkfaktor. Diese Produkte sind jedoch wesentlich teurer als Flüssigbeschleuniger. Zusammenfassend gilt, dass in jedem Fall vor Belegung auch bei beschleunigten Estrichen eine CM-Feuchtigkeitsmessung durchzuführen ist.

Beschleunigte Estriche und die CM-Messung

Zuletzt soll betrachtet werden, ob beschleunigte Estriche korrekt mit dem CM-Gerät auf ihren Feuchtigkeitsgehalt hin überprüft werden können. Aus der persönlichen Erfahrung ist kein Fall bekannt, in welchem eine korrekt durchgeführte CM-Messung bei einem beschleunigten Estrich zum Schaden geführt hätte, wenn die Belegreifwerte eingehalten wurden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Schäden auch in diesem Fall vor allem dann auftreten, wenn entweder keine oder eine fehlerhaft durchgeführte CM-Messung vorliegt. Regelmäßig stellt sich bei Zusatzmitteln die Frage, ob „PCE’s“ in irgendeiner Form die Sorptionsisotherme des Zementestrichs verändern und damit möglicherweise der Ausgleichsfeuchtewert des Estrichs niedriger liegt als üblich. Mit dem Wissen, dass bei Zementestrichen ca. 1 CM-Prozent Feuchtigkeitsabgabe nach der Belegreife regulär unproblematisch ist, könnte es bei niedrigeren Ausgleichsfeuchtewerten zu Problemen kommen.

Der Autor

Dr. A. Unger ist Mitglied des Normenausschusses Estriche im Bauwesen beim Deutschen Institut für Normung (DIN).

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Neuerungen aus der DIN 18 560-2

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®, Mitglied des Normenausschusses ‚Estriche im Bauwesen‘ (Sp CEN/TC 303) beim Deutschen Institut für Normung (DIN) als Vertreter für die Architektenkammer

Die vorgenannte Norm zum Thema ‚Estrich und Heizestrich auf Dämmschichten (schwimmende Estriche)‘ ist mit Datum vom August 2022 erschienen. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen gegenüber der Vorversion angesprochen:

Zunächst ist dort der Hinweis enthalten, dass derzeit ein Teil 8 der Norm entsteht. Hier geht es um oberflächenfertige Estriche mit gestalterischem Anspruch.

Neu aufgenommen wurde der Absatz 5.2 ‚Ausgleichsschicht für Installationsebene‘. Die Dicke der Ausgleichsschicht ist im verdichteten Zustand ausreichend oberhalb aller Einbauten zu bemessen. Zudem ist festgelegt, dass die Ausgleichsschicht vor Einbau der weiteren Fußbodenkonstruktion ausreichend trocken sein muss. Wenn diese zum Nachweis der Wärmedämmung gerechnet werden soll, so müssen ggf. Wärmebrücken, verursacht durch die Einbauten, planerisch berücksichtigt werden. Zudem wurde festgelegt, dass die Ausgleichsschicht im eingebauten Zustand eine Mindestdruckfestigkeit von C15 bzw. mindestens eine Druckspannung bei 10% Stauchung von 100 kPa aufweisen muss. Ist dies nicht der Fall, so können die in dieser Norm genannten Estrichnenndicken nicht angesetzt werden. Auch Mineralwolledämmstoffe der Bezeichnung DEO dürfen als Ausgleichsschicht zum Einsatz kommen. Die Estrichnenndicken in den Tabellen der DIN 18 560-2 dürfen jedoch auch hier nicht angewendet werden, wenn die 100 kPa Anforderung nicht erfüllt wird. Wenn der Hersteller zusätzlich für diese Produkte eine Zusammendrückbarkeit ausweist, kann jedoch normenkonform mit den Nenndicken der DIN 18 560-2 gerechnet werden.

Grundsätzlich kommen insofern als Ausgleichsschichten Estrichmörtel, Leichtausgleichsestriche, Dämmstoffe des Typs DEO, gebundene (nicht mechanisch gebundene) Schüttungen und mechanisch gebundene Schüttungen in Frage. Will man den Ausgleich mit Dämmstoffen herbeiführen, so muss die Anzahl der Rohrleitungen bzw. anderen Einbauteile gering sein und diese müssen weitgehend geradlinig und rechtwinklig verlaufen. Zudem dürfen diese nur zwei unterschiedliche Installationshöhen aufweisen, die jeweils mit der Höhe der jeweiligen Dämmplattenlage bündig abschließt. Die oberste Dämmplattenlage muss ausreichend trittfest sein. Einzelne Leitungen mit <= 30 mm Breite müssen nicht bündig mit der Höhe der jeweiligen umgebenden Dämmlage abschließen. Hier ist insofern auch keine Auffüllung mit Schüttung notwendig und vorgesehen, da diese häufig unter die Dämmplatten rieselt und damit deren Höhenlage verändern kann.

Neu ist der Begriff der ‚mechanisch gebundenen Schüttungen‘. Dies sind Schüttungen, die kein klassisches Bindemittel wie z.B. Zement oder Kunstharz beinhalten. Hier wird die Bindung z.B. über eine spezielle Zahnung der Körnung verursacht. Dafür ist i.d.R. auch eine gewisse Verdichtung erforderlich. Hier kann der Brauchbarkeitsnachweis über die Druckspannung bei 10% Stauchung oder per Druckfestigkeit nicht erfolgen, sondern dies muss der Hersteller entsprechend bestätigen. Derartige mechanisch gebundene Schüttungen sind entsprechend den Anforderungen immer vollflächig zu verlegen, zu verdichten und oberseitig mit Abdeckplatten zu versehen. Sie dürfen nicht mit anderen Ausgleichsschichten nebeneinander kombiniert werden und sie werden insbesondere in Kombination mit Gussasphaltestrichen eingesetzt. Werden mehrere Ausgleichsschichten nebeneinander verwendet, so sollte auf eine ähnliche Steifigkeit innerhalb des Estrichfeldes geachtet werden.

Bezüglich der Dämmschichten wurde aufgenommen, dass maximal zwei Lagen des Dämmschichtpaketes aus Trittschalldämmstoffen bestehen dürfen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Trittschalldämmung nur dann akustisch wirken kann, wenn sie nicht unterbrochen wird (z. B. durch Rohre). Spätestens nach Aufbringung des Estrichs muss die Dämmschicht vollflächig auf dem Untergrund aufliegen.

In Bezug auf die Dämmungsabdeckung wurde festgelegt, dass bei Kunstharzestrichen die Abdeckung gegen Bindemittelbestandteile und/oder Lösemittel beständig sein muss. Die Abdeckung ist an den Rändern bis zur Oberkante des Randstreifens hochzuführen, wenn nicht der Randstreifen selbst die Funktion der Abdeckung erfüllt. Bei Fließestrichen und Kunstharzestrichen ist es besonders wichtig, dass die Abdeckung der Dämmschicht durch Verkleben oder Verschweißen so ausgeführt werden muss, dass sie bis zum Abbinden des Estrichs gegenüber Flüssigkeiten dicht ist. Derartige Abdeckungen erfüllen keinen dauerhaften Schutz der Dämmschicht gegen Feuchtigkeitseinwirkung. Bezüglich der Randstreifen wurde nochmals darauf hingewiesen, dass diese über die Oberkante Bodenbelag reichen müssen. Ähnliches gilt für Rohrummantelungen, welche die Estrichoberfläche durchdringen. Bei einlagigen Dämmstoffen ist es notwendig, dass die Randstreifen auf dem tragenden Untergrund unterseitig aufliegen.

Der bisherige Abschnitt 6.2 bzgl. der Eignungsprüfung wurde komplett gestrichen. Hier ging es um Heizestriche, welche geringere Dicken, als in der Norm enthalten, aufweisen. Hierzu war in der Vergangenheit ein 60 mm breiter Probekörper aus dem Estrich auszuschneiden und auf seine Durchbiegung hin zu prüfen. Die Mitglieder des Normenausschusses waren sich einig, dass diese Prüfung ab sofort wegfällt.

Bei der Prüfung der Biegezugfestigkeit bei Heizestrichen der Bauart A ist zu beachten, dass der Probekörper weiterhin eines der quer zur Längsachse angeordneten Heizelemente enthält, welches in der Mitte zwischen den Auflagerschneiden liegen muss. Die Probeentnahme kann aber auch ohne Heizrohr erfolgen, wenn nur die Biegezugfestigkeit des verlegten Estrichmörtels nachgewiesen werden soll. Weggefallen ist die Regelung, dass bei Estrichdicken, welche größer als die vorgesehenen Nenndicken sind, die Prüfkörper vor Prüfung auf die Nenndicke abgearbeitet werden dürfen.

Zudem wurden neue Erkenntnisse zu den Gussasphaltestrichen eingearbeitet. Hier wird bei schwimmenden Estrichen die Tragfähigkeit in erster Linie durch die Dauerdruckbelastbarkeit der Dämmschicht definiert, da im Gussasphalt keine nennenswerte Lastverteilung von oben nach unten erfolgt. Insofern ist bei einer geeigneten Dämmschicht eine Nenndicke des Gussasphaltestrichs bei einer Härteklasse von IC10 von >= 25 mm ausreichend. Dies gilt auch für Lasten bis zu 500 kg/m2.

Allerdings sind dauerhafte Punktlasten (z.B. Möbelfüße) zu beachten. Bei schwimmenden Gussasphaltestrichen der Klasse IC 10 (IC 15) darf unter Punktlasten auf Dauer keine Pressung > 0,25 N/mm2 vorhanden sein. Die Dämmschicht muss das Kurzzeichen DEO ds bzw. DEO dx aufweisen. Die Zusammendrückbarkeit der Dämmschichten darf hier nicht mehr als 2 mm betragen.

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Expertenkreistreffen FUSSBODEN 2022 in Donauwörth

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Zahlreiche Fußbodensachverständige und Sachverständige für Schäden an Gebäuden aus Deutschland und Österreich trafen sich auf Einladung von Dr. A. Unger zu dem Treffen am Freitag, 07.10.2022 in Donauwörth. Nach einer kurzen Einführung übergab Dr. A. Unger das Wort an Herrn Dipl.-Ing. Carlo Diliberto für seinen Vortrag.

1) Statisches Mittrageverhalten von Fliesen und Natursteinbelägen unter Berücksichtigung verschiedener Einflussfaktoren und Beachtenswertes bei der Ausführung       von Verbundestrichen auf wenig tragfähigen Deckensystemen
Referent: Dipl.-Ing. Carlo Diliberto

Zunächst zeigte der Referent die Regelung der Nenndicken und Biegezugfestigkeiten beheizter schwimmender Estriche auf. Hier ging es insbesondere um die Flächenlasten bis 5 kN/m2. Gleichzeitig erwähnte der Referent, dass nicht die Flächenlast, sondern die Punktlast in diesem Zusammenhang entscheidend für die Dimensionierung sei. Gemäß DIN EN 1991 bräuchte man eigentlich für einen Kindergarten 500 kg/m2 Flächenlast und 4 kN Einzellast. Herr Diliberto erwähnte, dass aus seiner Sicht in diesem speziellen Fall auch mit geringeren Lastannahmen gearbeitet werden könnte. Wichtig ist, dass es sich um ruhende Lasten handeln muss. Die DIN 18 560 berücksichtigt nicht das Mittrageverhalten von Belägen, da diese i.d.R. austauschbar sind. Bezieht man den Bodenbelag in ein statisches Konzept ein, so kann man natürlich eine Sonderregelung für ein spezielles Objekt treffen. Dies kann z.B. bei Rüttelfliesen der Fall sein. Je größer und je dicker die Fliese ist, umso mehr trägt sie an Last mit. Schwimmende Rüttelböden werden als Sonderkonstruktion häufig mit einer Dicke von 95 mm Mörtelschicht für eine Belastung von 10 kN/m2 freigegeben. Am besten arbeitet man hier mit Material der Schwindklasse 1, um möglichst wenig Verformung zu erzeugen. Sowohl bei Rüttelböden als auch bei Zementverbundestrichen, sollte man größten Wert auf die Vorbereitung des Untergrundes im Randbereich und einen fachgerechten Auftrag der Haftbrücke legen, da hier die größten Spannungen durch Verformungstendenzen auftreten. Wichtig ist auch eine schubsichere Verbindung im Bereich des Rüttelbodens durch z.B. eine gute Kontaktschicht zu erreichen. Durch die Durchbiegung des Systems in Folge der Belastung, kommt es zu Schubspannungen in der Scherzone zwischen Estrich und Belag.

Bei der Verwendung von Naturstein gibt es in Bezug auf die Festigkeit des Steins große Unterschiede. Kritisch wird es häufig, wenn die Fläche durch einen Hubsteiger befahren werden soll. Gerade bei Hochhäusern spielt das Gewicht der Fußbodenkonstruktion eine große Rolle, da es eben viele Geschosse sind und die Fundamente nicht überlastet werden sollen.

Abschließend zu diesem Themenkomplex referierte Herr Diliberto über die Nutzung eines EDV-gestützten Berechnungsprogramms für derartige Lasten.

In der Folge befasste sich der Referent mit Verbundestrichen auf weniger tragfähigen Decken. Hier kann es durch Deckendurchbiegungen zu ungeeigneten Schubspannungen kommen. Diese können insbesondere bei dünnen Verbundestrichen problematisch sein. Auch die Konstellation ‚dicker Verbundestrich in kalter Jahreszeit‘ kann problematisch sein.

Oft ist jedoch bei der Sanierung von Altbaudecken höhenbedingt eben nur die Verlegung eines Verbundestrichs möglich. Hier ist genau darauf zu achten, dass es zu keinen Hohllagen in Folge einer zu hohen Scherspannung in der Haftbrücke kommt. So, wie es rissverursachende Zwangsbeanspruchungen bei dicken Verbundestrichen zu beachten gilt, sollte auch bei extrem dünnen Verbundestrichen in Sanierbereichen eine hohe Aufmerksamkeit auf die Scherspannung gelegt werden.

2) Gussasphaltestrich vor aufgeglaster Fassade
Referent: Dr. A. Unger (ö. b. u. v Sachverständiger)

Als nächstes referierte der Ausrichter des Expertenkreises über einen schwimmenden Gussasphaltestrich, der im Foyer und in anderen Bereichen im Objekt eines Bildungsträgers eingebaut war. Es war im Estrich zu Rissbildungen, Ausbrüchen und Verformungen gekommen. Analysen zeigten, dass die Festigkeit des Gussasphalts am unteren Ende des Toleranzbereichs lag. Allein wäre dies wahrscheinlich jedoch kein Auslöser für einen Schaden gewesen.

Entnahmen aus dem Bodenaufbau zeigten, dass die Fußbodenkonstruktion unter dem Gussasphalt sehr inhomogen aufgebaut war und sie im gleichen Raum stark schwankte. Sie setzte sich aus Perlite-Dämmplatten, Perlite-Schüttungen, Mineralwolle-Platten, Rippenpappe und Gussasphaltestrich, jeweils unterschiedlicher Dicken, zusammen. Häufig befand sich unter dem Gussasphaltestrich keine lastverteilende Schicht, was aus technischen Gesichtspunkten nicht empfehlenswert ist. Für die Belastung von 4 kN Einzellast befand sich auch der Gussasphalt dickenmäßig im unteren Grenzbereich. Nach heutigen Erkenntnissen wird bei Gussasphaltestrichen auf Dämmschicht die Tragfähigkeit der Estrichkonstruktion durch die Dauerdruckbelastbarkeit der Dämmschicht definiert, da im Gussasphalt keine wirkliche Lastverteilung von oben nach unten erfolgt. Somit ist bei geeigneter Unterkonstruktion eine Nenndicke des Gussasphaltestrichs der Härteklasse IC10 von >= 25 mm i.d.R. ausreichend.

Allerdings kann es trotzdem durch dauerhafte Punktlasten wie z.B. Möbelfüße mit Pressungen > 0,25 N/mm2 zu Eindrückungen kommen. Bei Gussasphaltestrichen darf die Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht nicht mehr als 2 mm betragen.

Diese Anforderungen waren im gegenständlichen Fall nicht eingehalten.

Hinzu kam noch, dass teilweise Durchfeuchtungen der Unterkonstruktion festgestellt werden konnten, die eine Zusammendrückung der Dämmstoffe begünstigten.

Ein wesentlicher Faktor war die Tatsache, dass in dem Foyer (mit intensiver Sonneneinstrahlung) keine Fugen in der großen Estrichfläche angelegt waren. Gussasphaltestriche haben einen relativ hohen Wärmeausdehnungskoeffizient von 0,035 mm/m K, der ca. dreimal höher als bei Zementestrichen ist. Bei einer großen Fläche und entsprechender Sonneneinstrahlung sind i.d.R. Fugenbreiten im Randbereich von ca. 2 cm Breite und zusätzliche Fugen in der Fläche notwendig. Beides war hier nicht der Fall. Zudem gab es feste Randanschlussstellen zu angrenzenden Bauteilen.

3) Durchfeuchtung einer Steinwolledämmung im Schnittpunkt zur darauffolgenden Folie
Referent: Dr. A. Unger (ö. b. u. v Sachverständiger)

Als aktuelles Thema zeigte der Referent Bilder einer Mineralwolle-Dämmung, welche ohne Trennlage auf eine darunter liegende zementgebundene Tonkügelchen-Schüttung verlegt wurde. Dies erfolgte bereits wenige Tage nach Einbringung der Schüttung. Auf die Mineralwolle wurden sodann eine PE-Folie und die Unterlage für die Aufnahme der Fußbodenheizungsrohre verlegt. Es kam in der Folge zu einer Anfeuchtung lediglich an der Oberseite der Mineralwolle im Schnittpunkt zur PE-Folie. Dies war dadurch zu erklären, dass es in der Fußbodenkonstruktion während der Verlegung und danach zur Bildung einer sehr hohen relativen Luftfeuchtigkeit gekommen sein musste. Diese führte zu einer Tauwasserbildung an der Unterseite der PE-Folie.

Als Resümee ist zu empfehlen, derartige zementgebundene Schüttungen ausreichend lange trocknen zu lassen und vor der Belegung auf ihren Feuchtigkeitsgehalt hin zu überprüfen. Hierfür bieten sich CM-Messungen oder Darrprüfungen an. Im gegenständlichen Fall wurde die Trocknung der Fußbodenkonstruktion mit Hilfe des Unterdruckverfahrens in Erwägung gezogen.

4) Beachtenswertes bei der Verwendung von CM-Geräten
Referenten: Dr. A. Unger (ö. b. u. v. Sachverständiger) und Bastian Nickolaus (Sachverständiger)

Die beteiligten Experten waren sich einig, dass derzeit als Baustellenmethode die CM-Messung das Mittel der Wahl ist, um den Feuchtigkeitsgehalt im Estrich zu bestimmen. Erfolgt dies nicht, dann können verlegte Bodenbeläge entsprechende Schäden erleiden. Wichtig ist jedoch, dass die CM-Geräte regelmäßig gewartet und kalibriert werden. Bei der Wartung geht es insbesondere um das Manometer und den Dichtungsgummi. Mit Hilfe einer Kalibrierampulle kann überprüft werden, ob das Gerät zuverlässig misst. Ist dies nicht der Fall, dann sind Wartungsarbeiten notwendig. Es ist zu befürchten, dass bei vielen von Handwerkern nicht geeignet gewarteten Geräten entsprechende Abweichungen bei der Messung erfolgen können. Wir haben dies bei drei Geräten von Handwerkern getestet. Die Zielgröße lag bei 1,8 CM-%. Gemessen wurden Werte von 2,34 CM-%, 1,44 CM-% und 1,26 CM-%, mithin eine gewaltige Abweichung untereinander.

Man sollte also immer auf ein geeignet gewartetes und kalibriertes Gerät Wert legen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Überprüfung des Estrichfeuchtegehalts per Darrprobe.

5) Dröhn-Geräusche in Einfamilienhaus
Referent: Dr. A. Unger (ö. b. u. v Sachverständiger)

Als nächstes zeigte der Veranstalter des Expertenkreises einen Fall auf, in welchem ein Einfamilienhaus Gegenstand schalltechnischer Beanstandungen wurde. Es ging im Konkreten um Dröhn-Geräusche. Diese machten sich bemerkbar, wenn man auf Fersen den Parkett-Belag im Objekt beging oder auch in Form von Rückkopplungen bei Inbetriebnahme des Fernsehers mit einem niederfrequenten ‚Subwoofer‘.

Nun ging es zunächst darum, ob der Handwerker technische Fehlleistungen erbracht hatte. Hier fiel schnell auf, dass in Teilbereichen feste Randanschlussstellen zu angrenzenden Bauteilen erzeugt wurden. Dies ist zwar ein technischer Fehler, wirkt sich jedoch i.d.R. nicht dahingehend aus, dass Dröhn-Geräusche erzeugt werden. Es kommt vielmehr zu Schallbrücken.

Auch die dynamische Steifigkeit der Dämmung war in diesem Sinne nicht besonders auffällig. Es gab jedoch einen Umstand, der tatsächlich Dröhn-Geräusche befördern kann. In dem schwimmenden Heizestrich waren keine Fugen in Türbereichen und auch sonst keine Feldbegrenzungsfugen (außer im Randbereich) eingebracht worden. Eine solche ‚Zusammenhängung‘ der Flächen kann durchaus Dröhn-Geräusche begünstigen. Allerdings werden Dröhn-Geräusche nicht von der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) erfasst. In letzter Konsequenz ist es nun eine rechtliche und schalltechnisch zu beurteilende Frage, ob im gegenständlichen Fall ein zu beanstandender Mangel vorliegt oder nicht. Der Aufwand, im Nachhinein die Dehnfugen im Estrich und Belag wirksam anzulegen, ist sehr groß und es kann auch zu Beschädigungen an den Rohrleitungen kommen.

6) Verbundestrich im Becken eines Hallenbades
Referenten: Dr. A. Unger (ö. b. u. v. Sachverständiger) und Bastian Nickolaus (Sachverständiger)

Hier zeigten die Referenten Dr. A. Unger und Bastian Nickolaus einen Fall auf, bei welchem im Becken eines Hallenbades eine Fußbodenkonstruktion saniert wurde. Es wurde der dort vorhandene Verbundzementestrich mit den darauf befindlichen Fliesen rückgebaut. Dabei entstanden jedoch tiefe Furchen in dem darunter befindlichen Beton. Dieser wurde in der Folge bestmöglich oberflächlich vorbereitet und danach sollte eine Haftbrücke aus Kunstharz eingebracht und abgequarzt werden. Auf diese sollte dann der neue Zementverbundestrich ‚frisch auf frisch‘ auf eine weitere Lage Kunstharzhaftbrücke aufgebracht werden. Es handelte sich hier um ein hochwertiges schwindarmes Zementestrichsystem.

Leider gab es verschiedene handwerkliche Fehlleistungen bei der Einbringung der vorgenannten Leistungen. Zunächst einmal wurde die Epoxidharzhaftbrücke nicht überall geeignet abgequarzt und es kam zu entsprechenden ‚Harzglatzen‘, welche dann Trennschichten darstellen. Zudem wurde im Zuge der Aufbringung des Schnellzementestrichs die neue Lage Epoxidharzhaftbrücke nicht in ausreichender Menge und nicht überall unter dem Estrich platziert. Zudem kam es zu handwerklichen Fehlleistungen bei der Einbringung des Estrichs. Unter anderem wurden die Arbeitsfugen nicht abgeschalt. Dadurch kam es zu Verunreinigungen des Untergrundes im angrenzenden Bereich durch Mörtel. Hier konnte dann natürlich auch keine wirksame Haftbrücke mehr zwischen Untergrund und Estrich platziert werden.

Insgesamt kam es zu Hohlstellen in verschiedenen Bereichen, vor allem aber im Fugenbereich. Außerdem wurden Haufwerksporigkeiten im Estrich bemängelt.

Dies war so gravierend, dass sich die Estrichfirma dafür entschied, den Estrich komplett wieder zurückzubauen. Dies erfolgte durch kleinteiliges Einschneiden, um den Estrich danach herauszubrechen. Dabei stellte sich dann auch heraus, dass es Mischfehler bei der Epoxidharzhaftbrücke gegeben hatte, die dort wie Kaugummi verformbar war.

Nun war der Betonuntergrund endgültig intensiv beschädigt und die Bewehrung lag teilweise frei. Es wurde dann zunächst ein PCC-Mörtel als Ausgleich aufgebracht und darauf das Schnellzementestrichsystem im Verbund. Dieses Mal kam eine mineralische Haftbrücke zum Einsatz. Im Anschluss daran konnten die Fliesen im ‚Buttering-Floating-Verfahren‘ verlegt werden.

7) Bitu-Terrazzo im Wohnbau, bzw. geschliffener Gussasphalt
Gebundene Schüttungen aus EPS- Granulat und Schaumbeton
Welche Vor- und Nachteile haben diese Produkte?“
Referent: SV Johann Geyer

Der Sachverständige aus Österreich zeigte einen Fall auf, bei dem es bei einem Bitu-Terrazzo zu zahlreichen Eindrückungen durch Punktlasten gekommen war. Nachdem es sich bei Gussasphalt eigentlich um eine sehr viskose Flüssigkeit handelt, sind derartige Effekte niemals ganz zu vermeiden. Verdrückungen kamen z.B. durch Barhocker zustande, bei denen entsprechende Filzgleiter fehlten. Auch eine Standgarderobe führte zu Verdrückungen und Kratzspuren. Das Muster eines ausgelegten Teppichbodens war im Bereich eines Estrichplatzes feststellbar. Dies lag an den verwendeten Weichmachern. Teppichböden müssen sehr weich und elastisch sein. Deshalb enthalten Teppiche oft einen hohen Anteil an Weichmachern. Teppiche aus Wolle werden sehr häufig mit Permethrin behandelt, damit sie nicht von Motten angefressen werden. Diese Weichmacher können zu einem Oberflächenangriff auf dem Gussasphalt führen.

In einem anderen Fall untersuchte Herr Geyer eine Konstruktion, bei der die zementgebundene Polystyrol-Schüttung nicht ausreichend trocken war. Dies zeigte sich bereits in der Estrichoberfläche im Randbereich, die ‚Feuchtefahnen‘ aufwies. Bei der Öffnung der Konstruktion zeigte sich, dass bereits Schimmel im Bereich der Gipsständerwände vorhanden war, gepaart mit hohen Feuchtewerten innerhalb der Schüttung. Die Mineralwolle aus dem Bereich der Ständerwand zeigte ebenfalls Feuchte- und Schimmelschäden. Dies war so intensiv, dass sie teilweise schon einen weißen Schimmelbewuchs aufwies. Die EPS-Schüttung war hier auch nach neun Wochen Liegezeit noch nicht ausreichend trocken.

Herr Geyer wies darauf hin, dass man unbedingt angrenzende Gipskartonwände mit geeigneten Maßnahmen (z.B. Abdichtungsstreifen) gegen Feuchtigkeit aus Schüttungen und Estrich schützen muss.

Zudem sind die technischen Angaben der Hersteller manchmal fraglich. Hier stand z.B. im Datenblatt eines Herstellers, dass die gebundene Schüttung bereits nach 24 Std. belegreif sei. Diese Angaben sind aus Sachverständigensicht mehr als zu bezweifeln. Derartige Produkte haben häufig zu diesem Zeitpunkt noch über 90% relative Luftfeuchtigkeit im Querschnitt, was zu entsprechenden Schäden führen kann. Herr Geyer zeigte einen Fall auf, bei dem durchlaufender Zementleim aus der Schüttung auch unter den Ständerwänden in den nächsten Raum Betonplatte lief.

Zum Abschluss zeigte Herr Geyer einige Fotos über Schaumbeton als Ausgleichsschicht. Hier wird häufig damit geworben, dass dieser zu 80% aus Luftporen und zu 20% aus einem mineralischen Bindemittel besteht. Hier sollte das einzelne Produkt beurteilt werden. Aus Sicht von Herrn Geyer sind hier in jedem Fall umfangreiche Wartezeiten zu berücksichtigen, bevor die weitere Konstruktion eingebracht wird. Es sollte der Hersteller nach einem Belegreifgrenzwert gefragt werden, der mit dem CM-Gerät überprüfbar ist.

Als letzten Fall zeigte der Referent Fotos eines Wandrammschutzes für einen Hygienebereich. Hier war für den Rammschutz ein Zementsulfat-Estrich eingesetzt worden. Durch die angrenzende Feuchtigkeit kam es zu einem Sulfat-Treiben mit Volumenvergrößerung und zu einem entsprechenden Schaden an der Leiste durch Expansion des Mörtels.

Als letzten Fall behandelte Herr Geyer ein Autohaus, in welchem Fliesen auf Entkopplungsvlies verlegt wurden. Hier wollte man mehr Sicherheit gewinnen für die Lagestabilität der Fliesen. Tatsächlich war es jedoch so, dass durch die hohen dynamischen Einzellasten das Entkopplungsvlies überfordert wurde und es zu einem Totalschaden an der Konstruktion kam. Entkopplungsvliese können durchaus eine sinnvolle Lösung als Sonderkonstruktion darstellen. Man sollte jedoch mit dem Hersteller im Einzelfall klären, ob sie sich für hohe Punktlasten eignen und eine entsprechende schriftliche Aufbauanleitung anfordern. Diese sollte sich auf das gegenständliche Projekt beziehen.

8) Konkave Verformung eines Gussasphaltestrichs infolge einer aufgebrachten Beschichtung
Referent: BERNHARDT-van Laak

Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden zeigte einen interessanten Fall auf, der auf den ersten Blick zunächst bekannte Verformungstheorien auf den Kopf stellt. Seit Mitte der 1980er Jahre beherrschte das Thema der Verwölbung und Rissbildung bei keramischen oder Naturstein-Belägen auf schwimmend verlegten Zementestrichen die Fachwelt. Hier kam es häufig zu konvexen Verformungen durch den Bimaterialeffekt noch schwindender Zementestrichschichten und nicht schwindendem, aber verklebtem Fliesenbelägen. Dies passierte oft bei schwimmenden Konstruktionen und solchen auf Trennschicht. Hier kam es dann auch zu entsprechenden Rissbildungen in Feldmitte mit abgesenkten Rändern.

Im gegenständlichen Fall war dies etwas anders. Auf einen Gussasphaltestrich in einem Verkaufsraum wurde eine Epoxidharzbeschichtung aufgebracht, die dann Risse zeigte. Die Rissbereiche waren sehr breit (bis zu 2 cm und hatten sich teilweise auch um ca. 1 cm versetzt). Zusätzlich kam es zu Rissen im Bereich von Einschnürungen wie Stützen. Die Beschichtung hatte eine Dicke zwischen 1,6 und 3,3 mm. Der Gussasphaltestrich war im Bestand vorhanden, während in Neubereichen ein PCC-Estrich im Verbund eingebracht wurde. Die Beschichtung wurde über den ganzen Bereich gezogen.

Der Gussasphalt zeigte sein typisches viskoelastisches Verhalten. Unter Druck- und Zugspannungen erfolgt der Abbau durch Relaxation in Form von Kriechverformungen. Dies war natürlich beim PCC-Mörtel nicht der Fall. Die EP-Beschichtung war eine zweikomponentige wasserverdünnbare Epoxidharzmasse. Hier war lt. Hersteller von einem relevanten Schwund von ca. 0,35% auszugehen. Zum Vergleich sei darauf hingewiesen, dass normengerechte Zementestriche Schwindmaße zwischen 0,5 bis 1 mm pro m aufweisen, also nur 0,05 bis 0,1%. Damit betrug das Schwindmaß der im vorliegenden Fall verwendeten EP-Dickbeschichtung das 3,5- bis 7-fache eines Zementestrichs!

Es kam insofern durch den Schwund der Beschichtung zu einer Verschüsselung der Konstruktion, die dann im Bereich der Einschnürungen einriss und sich diese Risse versetzten. Legt man das von dem Hersteller der EP-Beschichtung genannte Schwindmaß von 0,35% zugrunde, so ergeben sich bei Längenabmessungen von etwa 5 m bereits 17,5 mm. Dieser Wert entspricht in etwa der maximal festgestellten Rissbreite von 20 mm. Im Bereich der nachträglich ergänzten neuen Estrichfläche als Verbundestrichkonstruktion mit offensichtlich gutem Haftvermögen konnten die angestrebten Schwindverkürzungen durch die Verbundwirkung verhindert werden. Hier waren auch keine Risse vorhanden.

Auch im Labor ließen sich die entsprechenden Verformungen der Beschichtung nachweisen.


Bild: Vortragssaal mit Publikum
Quelle: A. Unger

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7. FUSSBODEN-FORUM® 2022

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Die Veranstalter entschieden sich, auch das 7. FUSSBODEN-FORUM® in der BMW Welt anzubieten. Ca. 80 Besucher kamen zu dem Event. Die Moderation übernahm wieder Dr. A. Unger als Hauptveranstalter für die Unger Firmengruppe.

 

1) Aktuelle Fußboden-Schadensfälle aus der Sachverständigenpraxis
Referent: Dr. A. Unger, SV und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Der Estrichexperte widmete sich anlässlich seines Vortrags der Leistungsfähigkeit und den Grenzen von Zementestrichen in der praktischen Anwendung. Zunächst wies er darauf hin, dass ca. 50% aller Estriche als Bindemittel Zement aufweisen. Mit Zementestrichen kann man sowohl schwimmende, Trennschichtestriche als auch Verbundestriche verlegen. Sie eignen sich auch gut als Heizestriche, da der Zementmörtel eine gute Wärmeleitfähigkeit aufweist. Bei Verwendung eines geeigneten Zusatzmittels kann auch die Anbindung an die Heizrohre geeignet gestaltet werden. Schwimmende Estriche und Trennschichtestriche dürfen zwar im Gefälle verlegt werden, aber nicht mit unterschiedlichen Schichtdicken. Bei Verbundestrichen gibt es keine solche Vorschrift. Hier wird jedoch das Dickenspektrum eng durch die Normangaben eingegrenzt. Estriche sollten bei einem 8er Korn i.d.R. zwischen 30 und 50 mm an Dicke aufweisen. Bei besonders dicken Zementestrichen (> 50 mm) kann es schnell zur Entstehung von wabenförmigen Rissen an der Oberfläche kommen. Eine mehrlagige Verlegung dicker Estriche funktioniert nur, wenn das Estrichmaterial ‚frisch auf frisch‘ aufgebracht wird.

Als nächstes zeigte der Referent auf, in welcher Form gegenständliche Lasten auf Estrichen platziert werden. Estriche in Wohnräumen können üblicherweise mit 200 kg/m2 Verkehrslast bzw. 100 kg Einzellast beaufschlagt werden. Jedoch gibt es zahlreiche Wohnnutzungen, die diese Vorgaben überschreiten wie z.B. schwere Aquarien, große Wannen, Bibliotheksschränke, Wasserbetten, Konzertflügel, Pufferspeicher, etc. Hier sind teilweise weitere Überlegungen notwendig, um diese Lasten schadensfrei abtragen zu können.

Die Hauptbelastung findet für die Estrichkonstruktion i.d.R. während der Bauphase statt. Hier werden teilweise sehr hohe Lasten über die Estriche bewegt bzw. dort abgestellt. Zementestriche sollten erst nach drei Tagen begangen und nach ca. 14 Tagen belastet werden. In der kalten Jahreszeit ist noch zu beachten, dass niedrige Temperaturen den Hydratationsprozess ins Stocken bringen können, was bei gleichzeitiger Verdunstung Festigkeitsprobleme mit sich bringen kann. Scherenarbeitsbühnen, Hubwägen, Gabelstapler, Hubarbeitsbühnen und schwere Reinigungsgeräte mit eigenen Wassertanks können sowohl eine schwimmende Konstruktion wie auch eine Trennschichtkonstruktion schnell überlasten. Hier gibt es kaum normgerechte Lösungen, da die Angaben in DIN 18560 bei 500 kg/m2 Verkehrslast und 400 kg Einzellast enden. Schädigen können Zementestriche Fette, Zucker und Fruchtsäuren, welche die zementäre Struktur angreifen können.

Es ist auch die Baustellenrealität zu beachten, da durch Einflussfaktoren wie Toleranzen, Mischungenauigkeiten und Ausführungsmängel die geplante Leistung häufig nicht das angepeilte Niveau erreicht.

Für die Estrichverlegung muss der Bau zugfrei sein und Türen- und Fensteröffnungen müssen verschlossen werden. Es soll eine Bodenkontakttemperatur von >= 5°C und maximal 25°C als Mörteltemperatur vorliegen.

Als nächstes zeigte der Referent auf, wie Zementestriche im Einzelnen verlegt werden und wie wichtig ein ausreichend langes Mischen wie auch die Verwendung der richtigen Gesteinskörnung ist. Wenn möglich, empfahl der Referent Estriche nur zu scheiben, da durch das Glätten die Poren in einem gewissen Umfang verschlossen werden. Dies ist nachteilig für den Trocknungsprozess.

Im Anschluss führte Dr. A. Unger aus, wie wichtig in der Zwischenzeit Beschleuniger für die Kunden geworden sind. In der Zwischenzeit wird eine Vielzahl von Estrichen mit derartigen Zusatzmitteln verlegt. In erster Linie funktionieren Flüssigzusatzmittel und pulverförmige Zusatzmittel über eine Reduzierung des Wassergehaltes. Das nicht vorhandene Wasser muss dann schließlich auch nicht austrocknen und insofern kann eine verkürzte Zeit bis zur Trocknung auf den Belegreifewert erreicht werden. Eine teurere Variante sind ternäre Schnellzementsysteme, die dann häufig Trockenzeiten zwischen drei bis fünf Tagen ermöglichen.

Zum Abschluss ging der Referent noch auf die Möglichkeit ein, Zementestriche als terrazzoähnliche Böden wie auch mit gestalteter geglätteter Oberfläche einzubauen. Diese Konstruktionen werden häufiger für repräsentative Objekte verwendet.

2) Was unter dem Fußboden geschieht – Vom Umgang mit geschwächtem Baugrund
Referent: Michael Hermann, URETEK Deutschland GmbH

Die Fa. Uretek bewirkt mit einer speziellen Injektionshebetechnik die Baugrundverstärkung bei bestehenden Gebäuden und Verkehrsflächen. Durch Veränderungen im Baugrund, etwa durch Austrocknung oder Ausspülungen durch Wassereinflüsse, fehlt Untergründen und Fundamenten oft die notwendige Stabilität. Dies führt zu Setzungsrissen im Mauerwerk, zu Rissen oder Absenkungen in Industrieböden und abgesackten Fahrbahnen sowie Verkehrswegen. Immer öfter stehen diese Probleme in Verbindung mit Lasterhöhungen durch die Aufstockung von Gebäuden oder die Umnutzung alter Gebäude. Konventionelle Verfahren bringen meist aufwändige Räumungs- und Grabungsarbeiten mit sich und beinhalten einen hohen Zeit- und Kostenaufwand.

Die Fa. Uretek arbeitet hingegen mit minimal-invasiven Injektionsmethoden und hat mit dieser Technik in Deutschland bereits mehrere tausend Projekte erfolgreich abgeschlossen. Verwendet wird ein spezielles Expansionsharz auf PU-Basis mit einer enormen Expansionskraft von bis zu 500 kN/m2. Über schmale Injektionslanzen wird das Expansionsharz in den Baugrund gepresst. Es kommt zu einer sekundenschnellen Ausdehnung und einer unmittelbaren Belastbarkeit. Das Harz wird natürlich entsprechend qualitätsüberwacht, auch in Bezug auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit für den Menschen. Die Anwendung der innovativen Injektionsmethode erfolgt zur Baugrundverbesserung beim Einsatz unter Fundamenten von Bestandsbebauung, zur  Verdichtung locker gelagerter Böden sowie zur Stabilisierung von Fugen in Betonböden. Die millimetergenaue Anhebung wird per Lastertechnik überwacht.

3) Dünnschichtige Fußbodenkonstruktionen – Chancen von Sonderkonstruktionen
Referent: Dr. Norbert Arnold, Uzin Utz AG

Der Referent führte aus, dass ‚Sonderkonstruktionen‘ sprachlich unterschiedlich betrachtet werden können. Einerseits klingt es nach einer möglicherweise unsicheren Lösung, andererseits steht sie für Fortschritt und ist oft in der Praxis die einzige Möglichkeit, eine Konstruktion geeignet auszuführen. Oft sind sie neben einer geeigneten technischen Lösung nicht nur schneller, sondern auch ökologischer als andere Produkte. Manchmal ist es jedoch nicht ohne weiteres möglich, mit einem bestehenden Verarbeiter neue Verfahren umzusetzen.

Im Anschluss zeigte Dr. Arnold drei dünnschichtige Estrichkonstruktionen und deren Lastaufnahmen auf. Hier ändern sich die Werte, wenn z.B. statt einer Trennfolie eine Dämmunterlage unterschiedlicher Dicke verwendet wird. Im Anschluss verglich der Referent verschiedene marktgängige Systeme, bestehend aus Calciumsulfatfließestrich, Zementestrich mit unterschiedlichen Fasern bewehrt sowie glasfaserbewehrten und normalen Gipsdünnestrich.

Bei sehr dünnen Aufbauten auf Fußbodenheizungen kommt es oft zu deutlichen Temperaturunterschieden an der Oberfläche, welche aus Sicht von Dr. Arnold ca. 5°C betragen dürfen. Abschließend verglich der Referent unterschiedliche Heizsysteme und erwähnte dabei ‚Uponor Minitec‘ mit einer Aufbauhöhe von ca. 17 mm, ‚Thermisto Neo‘ mit ca. 46 mm und ‚Wieland ekoLight‘ mit ca. 33 mm.

Als Zusammenfassung kann man feststellen, dass dünne und leichte Fußbodenkonstruktionen normgemäß nur eingeschränkt umsetzbar sind, aber als Sonderkonstruktionen vielfältige Lösungen ermöglichen. Man sollte immer eine baustellenbezogene Betrachtung anstellen und das jeweils optimale System auswählen.

4) Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Urteile für Architekten und Bauleiter
Referent: Syndikus-RA Hilmar Toppe, Bauinnung München

Zunächst befasste sich der Rechtsexperte mit der Fragestellung, wann Erklärungen (z.B. eine Behinderungsanzeige) wirksam werden. Beweisen kann man den Zugang z.B. über ein Einschreiben mit Rückschein, ein Einwurf-Einschreiben oder per Bote. Natürlich ergibt sich dann immer wieder die Problematik, dass Parteien behaupten, es habe sich nur ein leeres Stück Papier in dem Umschlag befunden. Hier sind die Richter in der Bewertung solcher Aussagen jedoch in der Zwischenzeit kritisch. Will man ganz sicher gehen, so zeigt man dem Boten vorher den Inhalt des Umschlags.

Bei der Verwendung eines E-Mails kann eine Lesebestätigung den Beweis des ersten Anscheins beinhalten, dass die Unterlage zugegangen ist. Ansonsten kann man auch einen Zeugen bitten, dort anzurufen, um zu fragen, ob die Erklärung lesbar einging. Der Zeuge kann diesbezüglich auch eine entsprechende Aktennotiz erstellen. Interessant war für das Publikum, dass hierfür im Grundsatz auch Familienangehörige herangezogen werden können, die jedoch ein Aussageverweigerungsrecht haben.

Als nächstes befasste sich Herr Toppe mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und den Folgen eines Widerrufes.

Er zeigte auf, dass die Widerrufsfrist ein Jahr und zwei Woche wegen einer fehlenden ordnungsgemäßer Belehrung betragen würde, werde ein bestehendes Widerrufsrecht nicht beachtet.

Bestehe ein Widerrufsrecht, berge dies für Unternehmer das Risiko, im Fall des Widerrufes kein Geld für fachgerecht erbrachte Leistungen zu erhalten. Der Auftraggeber dürfe eingebaute Leistungen behalten und sogar bereits erhaltene Zahlungen zurückfordern. Schließlich bestehe eine Wertersatzverpflichtung für erbrachte Leistungen nur unter strengen Voraussetzungen, die nicht erfüllt würden, wenn der Unternehmer sich dem bestehenden Widerrufsrecht nicht einmal bewusst war, da es dann immer an den hierfür erforderlichen Belehrungen des Verbrauchers fehlen würde.

Anschließend wurde die Fragestellung anhand einer Entscheidung des OLG Schleswig besprochen, ob ein Fernabsatzvertrag vorliegen würde, wenn dem Vertragsschluss mittels Fernkommunikationsmitteln ein gemeinsamer Ortstermin zwischen den Vertragsparteien voran gegangen war, indem die zu erbringende Leistung besprochen wurde und die Parteien sich persönlich kennenlernten. Für diese Fälle lehnte das OLG Schleswig einen Fernabsatzvertrag ab.

Nachfolgend ging es um die Anwendung der Mindestsätze der HOAI 2013 zwischen Privatpersonen und die Möglichkeit von Aufstockungsklagen. Hierunter versteht man eine Klage auf das sich aus den Mindestsätzen der HOAI ergebende Honorar, wenn ein niedrigeres Honorar vereinbart wurde. Rechtlich war strittig, ob diese Möglichkeit noch bestehe. Die Unsicherheit wurde vom EuGH beendet durch eine ausdrückliche Entscheidung, die Aufstockungsklagen gegenüber privaten Auftraggebern generell zulässt. Allerdings ist in diesen Fällen auch zu beachten, dass der Aufstockungsklage der Einwand der Treuwidrigkeit entgegenstehe könne.

Herr Toppe machte darauf aufmerksam, dass die HOAI 2021 keine verbindlichen Mindestsätze mehr vorsehe und damit keine Aufstockungsklagen mehr gestützt auf Mindestsätze ermögliche.

Dass die unberechtigte Verwendung eines Architektenstempels keine Lappalie darstelle, sondern man sich dadurch strafbar machen könne, wurde anhand zwei verschiedener Entscheidungen aufgezeigt.

Anschließend wurde das Thema Streitverkündung von Rechtsanwalt Toppe behandelt. Dabei ging er nebenbei darauf ein, dass ein Auftraggeber vom bauüberwachenden Planer erst Schadensersatz für Baumängel verlangen könne, nachdem er dem Bauausführenden vergeblich eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt habe. Auch wies er darauf hin, dass ein Bauherr, der ohne Wissen des bauüberwachenden Planers einen Unternehmer „schwarz“ bezahlt habe, keine Schadensersatzansprüche gegen den bauüberwachenden Planer habe, wenn es zu Baumängeln auch wegen eines Bauüberwachungsfehlers gekommen sei. Anders wäre es möglicherweise dann, wenn der Planer von der rechtswidrigen Zahlungsweise gewusst hätte.

Der Rechtsanwalt erläuterte dann die Streitverkündung und die von ihr ausgehende bindungs- und verjährungshemmende Wirkung.

Generell empfahl der Referent im Zweifel eine Streitverkündung vorzunehmen, um z.B. einen Handwerker in ein Gerichtsverfahren einzubinden.

Auch zeigte er anhand einer aktuellen Entscheidung des BGH auf, dass das Kostenrisiko im Fall eines Beitritts zum Rechtsstreit begrenzt sei auf das Risiko, das sich aus dem Streitgegenstand ergebe, wegen dem der Beitritt erfolgte. Folglich empfehle sich nach einer Prüfung des konkreten Falles meist der Beitritt.

Abschließend ging der Referent auf die Möglichkeit der Absicherung von Honorarforderungen über eine Bauhandwerkersicherungshypothek ein. Insbesondere machte er anhand einer besprochenen Entscheidung deutlich, dass der Anspruch auf diese Sicherheit bei einem Eigentümerwechsel des Baugrundstückes nicht mehr bestehe. Deshalb sei es wichtig, den Anspruch rechtzeitig durchzusetzen und abzusichern, indem z. B. im einstweiligen Rechtsschutz der Erlass einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek beantragt werde, die dann im Grundbuch eingetragen werden könne.

5) Herausforderungen am Boden – Lose liegende Fußbodensysteme als Problemlöser
Referent: Frank Selbeck, Gerflor Mipolam GmbH

Herr Selbeck zeigte zunächst das Leistungsspektrum der Fa. Gerflor auf, welches sich intensiv mit Linoleumböden, PVC-Belägen, Sportböden und Designbelägen befasst. Eine Sonderkonstruktion sind lose liegende Fußbodensysteme als Lösung für Problemuntergründe. Vorteile solcher losen Bodenbeläge sind eine sehr schnelle Verlegung, keine Trocknungszeiten, keine Schließzeiten, die Verlegung direkt auf den Altuntergründen und die Möglichkeit des Austausches sowohl einzelner als auch der kompletten Elemente. Derartige Problemuntergründe können z.B. alte und beschädigte Epoxidharzbeschichtungen sein, rissige Betonböden, Altböden, die mit Ölen belastet sind oder bei nachdrückender Feuchtigkeit aus dem Untergrund.

Herkömmliche Sanierungsarten sind oft zeitaufwändig, führen zu Staubentwicklungen und Ausdünstungen beim Einbau und bringen häufig einen Betriebsstillstand mit sich.

Herr Selbeck zeigte den Anwesenden eine extrem belastbare Vinylbodenplatte von ca. 60 x 60 cm mit einer homogenen Nutzschicht von 2 mm zzgl. Untergrundkonstruktion, welche z.B. auch für Stapler und Hubwägen geeignet ist. Die Gesamtdicke des Systems beträgt ca. 6 mm. Auf diese Weise können Betriebsunterbrechungen vermieden werden und eine Verlegung kann im laufenden Betrieb erfolgen. Auch bei vorhandener Schadstoffbelastung im Untergrund kann möglicherweise ein solches System eingesetzt werden, wobei hier immer die lokalen Vorschriften zu beachten sind.

Nicht zuletzt ist zu beachten, dass elastische Böden eine bessere Schalldämmung bieten als z.B. starre Keramik und als elastisches Material für einen hohen Steh- und Gehkomfort sorgen.

6) Abdichtung von Großküchen und hoch belasteten Nassräumen zur Vermeidung von Schäden an der Gebäudesubstanz
Referent: Dipl.-Ing. Uwe Haubitz, BMI Flachdachsysteme GmbH

Der Referent zeigte zunächst die verschiedenen Wassereinwirkungsklassen und die neue Struktur der Abdichtungsnormen auf. In letzter Konsequenz ist es eine planerische Entscheidung, wie mit der Abdichtung der Räumlichkeiten umgegangen wird. Bei hoch belasteten Küchenabdichtungen war es aus seiner Sicht zu empfehlen, redundante Systeme vorzusehen. Dies bedeutet, dass an der Unterseite einerseits eine Flächenabdichtung vorhanden ist und zusätzlich oben nochmals eine Verbundabdichtung mit dem Bodenbelag (z.B. Fliese). Als Bodenbeläge sind in diesem Zusammenhang natürlich feuchtigkeitsbeständige Materialien zu verwenden.

Wenn Abdichtungen in Großküchen eingebaut werden, so müssen diese u. A. fettbeständig und milchsäurebeständig sein. Bei einer (bio)chemischen Reaktion (Mikroorganismen) entsteht aus Fetten als Abbauprodukt Milchsäure, die neben dem Beton auch dessen Stahlbewehrung angreifen kann. Bitumenabdichtungen sind z.B. i.d.R. nicht fettbeständig und sollten in solchen Nutzungen nicht eingesetzt werden.

Durchführungen durch Flächenabdichtungen müssen geeignet geplant werden. Hier können z.B. entsprechende Flansche oder ganze Kästen helfen, um diese in die Abdichtungsebene zu integrieren. In letzter Konsequenz sollte auch geplant sein, wie im Randbereich sowohl die Flächenabdichtung als auch die Verbundabdichtung nach oben geführt wird.

Auch die Verbundabdichtungen müssen natürlich eine entsprechende Resistenz gegenüber den einwirkenden Medien aufweisen. Hier bezog er sich in erster Linie auf Verbundabdichtungen unter Fliesen bzw. keramischen Belägen. Als Verbundabdichtung kommen in diesen Nutzungen häufig zweilagige Epoxidharzmaterialien zur Verwendung. Zusätzlich ist es wichtig, dass im Randbereich entsprechende Dichtbänder eingesetzt werden. Der Referent empfahl, sowohl für die Verklebung der Fliesen als auch für den Fugenmörtel Epoxidharzmörtel einzusetzen. Abschließend sprach der Referent verschiedene Anschlussdetails mit den Anwesenden durch.

7) Inspired by Nature – Der Boden als natürliche Basis
Referent: Dipl.-Ing. Stefan Dröge, Marke arturo, Uzin Utz AG

Key Account Manager Stefan Dröge zeigte auf, dass  Arturo Spezialist für fugenlose Bodenbeschichtungen mit einem repräsentativen Design ist. Es geht den Verantwortlichen in letzter Konsequenz um das Gleichgewicht zwischen Mensch, Umwelt und Wirtschaft.

Der Produktionsstandort ist im niederländischen Haaksbergen. Es handelt sich hierbei lt. Aussage des Referenten um die grünste Fabrik der Niederlande. Sowohl der gesamte Betrieb als auch die Produktion erfolgen CO2-neutral.

Wichtig war Hr. Dröge auch, zu erwähnen, dass die von Arturo vertriebenen Beschichtungssysteme in Bezug auf ihre Emissionen zertifiziert sind, lösemittelfrei und das Cradle-to-Cradle Zertifikat aufweisen.

Nicht zuletzt geht es aber neben technischen Themen auch um das Design. Hier zeigte der Referent verschiedene Linien auf. Er erwähnte in diesem Zusammenhang, die Kollektion ‚VANCOUVER‘ mit sanfter, ruhiger und entspannter Atmosphäre, im Anschluss die Kollektion ‚KALAHARI‘ mit warmen und leuchtenden Tönen, dann die Linie ‚AMAZONE‘ mit organischen Formen und natürlichen Farben, die Linie ‚ARCTIC‘ mit cooler, warmer und lebendiger Atmosphäre und ‚ROCKIES‘, mit einem coolen, robusten Look und last but not least ‚Rivièra‘ mit glamourösen Einflüssen.

8) FLOORING 4.0 – Innovative Bodenlösungen im Spannungsfeld von Funktion und Nachhaltigkeit
Referent: Thomas Zimmermann, nora systems GmbH

Die Fa. Nora wird vielen Baubeteiligten noch unter dem Namen ‚Freudenberg Bausysteme KG‘ bekannt sein, da auch der entsprechende Kautschuk-Belag unter diesem Namen geläufig war. Seit 2018 gehört das Unternehmen zu Interface und ist nach eigener Aussage Weltmarktführer für Kautschukbodenbeläge mit über 70 Jahren Erfahrung. Im Hauptsitz in Weinheim arbeiten 821 Personen für Nora.

Der Referent zeigte zunächst das Spannungsfeld auf, in welchem sich innovative Bodenlösungen zwischen Funktion und Nachhaltigkeit bewegen. Hier geht es um Themen wie Innenraumluft, Widerstandsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, CO2-Neutralität und nicht zuletzt Design- und Farbauswahl. Kautschuk-Beläge werden insbesondere in Marktsegmenten eingesetzt wie Bildungswesen, öffentliche Gebäude, Gesundheitswesen sowie Industrie- und Life Science. In diesem Zusammenhang zeigte der Referent einige Referenzobjekte aus den unterschiedlichen Bereichen. Anhand der Bilder wurde auch klar, in welcher Form optische Elemente wie Raumintarsien und Grafiken in Kombination mit Kautschuk-Belägen möglich sind. Gerade die Themen ‚Ergonomie‘ und ‚Akustik‘ sowie ‚Trittsicherheit‘ sind wesentliche Faktoren bei der Entscheidung für diesen Bodenbelag. Besonders in Bildungseinrichtungen ist es wichtig, den Lärm als zusätzlichen Stressfaktor zu minimieren. Da Kautschuk-Beläge Sturzenergie reduzieren, werden sie gern z. B. in Bewegungsräumen und ähnlichen Bereichen in Schulen eingesetzt. In diesem Zusammenhang wirkt sich auch die Trittsicherheit unfallreduzierend aus, da R-Klassen von R9 bis R11 realisiert werden können.

Auch Treppenlösungen können mit vorgefertigten Kanten und Orientierungshilfen an Treppen- und Einzelstufen gefertigt werden. Schnellverlege-Systeme führen zu einer Zeitersparnis von bis zu 60% gegenüber der herkömmlichen Nassverklebung. Es ist nicht nur eine sofortige Nutzbarkeit möglich, sondern auch ein Einsatz bei Restfeuchte im Untergrund und bei einer gewünschten Verlegung von ‚Belag auf Belag‘. Gerade im Bereich von Nutzungen mit Hygieneanforderungen ist die hohe Resistenz der Kautschuk-Beläge gegenüber Chemikalien und medizinischen Medien wie Jod von großem Vorteil. Gerade bei Handdesinfektionsmitteln können diese Beläge durch ihre Fleckbeständigkeit punkten.

Mit Nora-Belägen kann sowohl eine unverfugte als auch eine verfugte Verlegung erfolgen. Wichtig war Herrn Zimmermann auch, zu erwähnen, dass norament 975LL und norament 992 – Beläge bereits heute 30% bzw. 37% Recyclingmaterial beinhalten und in der Produktion anfallende Belagsreste und Schleifstäube in neuen Produktionsläufen direkt wieder verwendet werden. Zudem sind nora-Bodenbeläge über den gesamten Produktlebenszyklus CO2-neutral.

9) Schalltechnik für Planer: Wie verhalten sich Schüttungen?
Referent: Dipl.-Ing. Christian Burkhart, Sachverständiger für Raumakustik und Beschallungstechnik

Herr Burkhart berichtete über Resonanzeffekte in Fußbodenkonstruktionen, insbesondere in Kombination mit Luftschichten und Schüttungen. Luftschichten spielen eine schalltechnische Rolle zwischen Wärme- und Trittschalldämmplatten aus EPS oder vergleichbaren Materialien. Hier wirken die Luftschichten als zusätzliche Feder. Diese sind zwar relativ steif, führen jedoch zu einer Verringerung der resultierenden dynamischen Steifigkeit und sind schalltechnisch als positiv zu bewerten. Bei Estrichen auf Trennlage bildet sich typischerweise ebenfalls eine Luftschicht aus, die als relativ steife Feder wirkt. Da es sich um die einzige „Feder“ in der Fußbodenkonstruktion handelt, entsteht eine Resonanzüberhöhung im bauakustischen Messbereich, die sich in der Regel negativ auswirkt.

Dann berichtete Herr Burkhart über einen speziellen Fall einer schalltechnisch ungünstigen Dickenresonanz, die sich in gebundenen Schüttungen innerhalb von Fußbodenkonstruktionen ausbilden kann. Ob sich solche Dickenresonanzen tatsächlich schalltechnisch ungünstig auswirken, hängt von mehreren Randbedingungen ab. Grundvoraussetzung ist eine dünne bzw. recht leichte Rohdecke und eine dicke Schüttung. In dieser Kombination kann es dann dazu kommen, dass die entstehende, so genannte ‚stehende Welle‘ im Material zu einer Resonanz im bauakustisch relevanten Frequenzbereich führt. Diese wiederum wirkt sich dann negativ auf die Trittschalldämmung aus und kann zur Verfehlung der gestellten Anforderungen führen. Durch Experimentalaufbauten und schalltechnische Messungen mit verschiedenen Materialdicken konnte der Effekt und die Ursache eindeutig nachgewiesen werden.

Im Anschluss hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, an einer exklusiven Führung durch die BMW Welt teilzunehmen, was auch von vielen in Anspruch genommen wurde. Die nachträgliche Befragung zeigte, dass das Publikum sehr zufrieden mit den ausgewählten Themen und auch der Tagungsstätte war. Auch im nächsten Jahr ist wieder daran gedacht, ein FUSSBODEN-FORUM® durchzuführen.


Bild 1: Seminarraum während der Pause


Bild 2: Seminarraum während des Vortrags

 

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Expertenkreistreffen FUSSBODEN 2021 in Donauwörth

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Zahlreiche Fußbodensachverständige trafen sich auf Einladung von Dr. A. Unger zu dem Treffen am Freitag, 08.10.2021 in Donauwörth. Natürlich wurden die geltenden Corona-Regeln beachtet und der Seminarraum entsprechend gestaltet.

1) Sind Schlauchkupplungen bei Fußbodenheizungen im Neubau erlaubt?
Referent: Dr. A. Unger (ö. b. u. v Sachverständiger)

Der Referent zeigte auf, dass es manchmal bei Neubauten zu Diskussionen kommt, ob z. B. bei der Sanierung eines Raumes es statthaft sei, die verbleibenden Räume über Kupplungen im Bereich der Fußbodenheizung anzuschließen. Letztere gelten den Beteiligten oft als Sicherheitsrisiko. In der Praxis werden Schlauchkupplungen zur Reparatur defekter Heizungsrohre verwendet, um ein intaktes Rohrteil ‚anzustückeln’. Fußbodenheizkreise sollen vorteilhafterweise, aber nicht zwingender Weise, mit durchgehendem Systemrohr ohne unnötige Unterbrechung installiert werden. Verbindungsstellen im Estrich sind so weit wie möglich zu vermeiden. Sollte dennoch der Einbau einer Kupplung z. B. im Reparaturfall notwendig sein, ist darauf zu achten, dass diese in einer gestreckten Rohrlänge eingebaut wird.

Die Lage der Kupplungen ist einzumessen und in einem Plan festzuhalten. Am besten macht man auch Fotos. Die Kupplungen sind durch bauseitige Maßnahmen vor dem Kontakt mit Estrich zu schützen. Kupplungen sind gemäß DIN 4 726 i. d. R. erlaubt, ihr Einsatz sollte jedoch mit dem Hersteller der Fußbodenheizung geklärt werden. Er legt fest, welche Kupplungen verwendet werden sollen, da die meisten Hersteller eigene Kupplungen anbieten. Das Fußbodenheizsystem eines Herstellers ist oft komplett zertifiziert ist und mit einer 10-jährigen Gewährleistung verbunden, wenn alle Komponenten zu dem gleichen System gehören.

2) Schimmelschaden durch Diffusion und Taupunktbildung im Fußboden des KG
Referent: Dr. A. Unger (ö. b. u. v Sachverständiger)

Der Referent zeigte einen Fall auf, bei welchem es in einem Neubau im Kellergeschoss direkt oberhalb des elastischen Linoleumbelages zu einer Schimmelbildung gekommen war. Dies geschah, obwohl die bauphysikalischen Daten in Bezug auf Feuchte und Temperatur eigentlich geeignet waren, um hier kein Tauwasser entstehen zu lassen.

Bei näherer Betrachtung ergaben sich jedoch Faktoren, welche diese Schimmelentstehung wohl begünstigt haben.

Zum einen hatte der Bodenleger den Linoleumbelag weitgehend bis zur Wand verlegt und damit den Randstreifen effektiv überbrückt. Im Bereich des Randstreifens verliert jedoch gerade eine vorhandene WU-Betonwanne noch Feuchtigkeit über längere Zeit, die hier ausdiffundieren kann. Der Belag verhinderte dies und drückte das Wasser seitlich in den Wandputz.
Hinzu kam die Tatsache, dass dies hier zwar eine Abdichtung als dampfhemmende Maßnahme auf die weiße Wanne verlegt wurde, jedoch diese nicht ganz den gesamten Fußbodenaufbau abschottete, sondern einen Teil davon. Dadurch konnte Wasser über diesen Zwischenbereich seitlich eindiffundieren.

Zudem wurden unterhalb der Wärmedämmung im Schnittpunkt zur Abdichtung auch eine geringe Menge Feuchtigkeit festgestellt. Diese war wohl darauf zurückzuführen, dass durch die vorgenannten Faktoren die relative Luftfeuchtigkeit in der Fußbodenkonstruktion angestiegen war und die Temperatur auf Oberkante Abdichtung dann in dieser Kombination zu einem Tauwasserausfall führte. Die Betonplatte war von unten nicht gedämmt.

Vermeiden kann man derartige Schadensfälle, in dem man die Abdichtung über den gesamten Fußbodenquerschnitt führt, möglichst Betonplatten von unten dämmt und den elastischen Belag nur bis zum Randstreifen führt.

Gelöst wurde dies im gegenständlichen Fall durch eine fachgerechte Schimmelentfernung, Raumlufttrocknung, technische Trocknung des Fußbodens in den betroffenen Bereichen, Zurückschneiden des elastischen Belags und eine dauerhafte Belüftung der Sockelleisten im Randbereich.

3) Weiche Calciumsulfatfließestriche mit variierenden Oberflächenzugfestigkeitswerten
Referent: Dr. A. Unger (ö. b. u. v Sachverständiger)

Der Referent zeigte einen Fall auf, bei welchem in einem Bürogebäude ein Calciumsulfatfließestrich auf Hohlboden mit einem elastischen Bodenbelag versehen werden sollte. Dem Bodenleger viel auf, dass einerseits beim Anschleifen des Estrichs extrem viel Schleifstaub anfiel und auch der Estrich beim Ritzen einen sehr weichen Eindruck machte.

Daraufhin wurde ein Prüfinstitut zur Untersuchung der Oberflächenstabilität des Estrichs eingeschaltet. Dieses kam bei der Verwendung des Produktes ‚Silikal RI/21‘ auf der Basis von PMMA zu dem Ergebnis, dass die Oberflächenzugfestigkeit des Estrichs nicht ausreichend für die vorgesehene Nutzung mit Stuhlrollen, etc. war.

Darauf beschwerte sich der Hersteller des Calciumsulfatfließestrichs und begründete seine technische Ansicht damit, dass es sich bei seinem Produkt in erster Linie um ein Naturanhydrit basiertes Material handelte. Dieses sei generell etwas weicher einzustufen, könne aber trotzdem die technischen Anforderungen erfüllen.

Zur weiteren Klärung wurde dann noch ein zusätzlicher Gutachter eingeschaltet. Dieser wiederholte die Proben mit dem Klebstoff ‚MC-Quicksolid‘ auf PUR-Basis von der Firma MC Bauchemie. Dieses zeigt i.d.R. ähnliche Werte wie der Silikal RI/21 auf PMMA-Basis. Bei dem Silikal-Klebstoff kam es jedoch teilweise zu Erhärtungsstörungen bei Kontakt mit dispersionsvergütenden Oberflächen. Das Produkt sei lt. Hersteller für alle Untergründe geeignet und könne auch auf Altanstrichen angewendet werden. Die Aushärtezeit sei abhängig von der Bauteiltemperatur. Wenn man es lange genug einwirken lässt, dann bekommt man durch die Polyaddition realistische Werte. Der Klebstoff hat auch ein höheres Benetzungsvermögen und liegt dadurch i.d.R. weitgehend vollflächig auf. So ergeben sich manchmal höhere Werte als beim PMMA-Klebstoff.

Dies war auch beim gegenständlichen Objekt so. Mit dem PMMA-Klebstoff wurden höhere Werte erzielt. Trotzdem kam es am Ende des Vortrags zu einer Diskussion, ob nicht trotzdem eine für den Bodenleger zu weiche Oberfläche vorgelegt haben könnte.

4) Aktuelle Infos zum Thema Schallschutz
Referent: Dipl.-Ing. Univ. Christian Burkhart

Herr Burkhart berichtete über Resonanzeffekte in Fußbodenkonstruktionen, insbesondere Luftschichten und Schüttungen. Luftschichten spielen eine schalltechnische Rolle zwischen Wärme- und Trittschalldämmplatten aus EPS oder vergleichbaren Materialien. Hier wirken die Luftschichten als zusätzliche Feder. Diese sind zwar relativ steif, führen jedoch zu einer Verringerung der resultierenden dynamischen Steifigkeit und sind schalltechnisch als positiv zu bewerten. Bei Estrichen auf Trennlage bildet sich typischerweise ebenfalls eine Luftschicht aus, die als relativ steife Feder wirkt. Da es sich um die einzige „Feder“ in der Fußbodenkonstruktion handelt, entsteht eine Resonanzüberhöhung im bauakustischen Messbereich, die sich in der Regel negativ auswirkt.

Dann berichtete Herr Burkhart über einen speziellen Fall einer schalltechnisch ungünstigen Dickenresonanz, die sich in gebundenen Schüttungen innerhalb von Fußbodenkonstruktionen ausbilden können. Ob sich solche Dickenresonanzen tatsächlich schalltechnisch ungünstig auswirken, hängt von mehreren Randbedingungen ab. Grundvoraussetzung ist eine dünne bzw. recht leichte Rohdecke und eine dicke Schüttung. In dieser Kombination kann es dann dazu kommen, dass die entstehende, so genannte ‚stehende Welle‘ im Material zu einer Resonanz im bauakustisch relevanten Frequenzbereich führt. Diese wiederum wirkt sich dann negativ auf die Trittschalldämmung aus und kann zur Verfehlung der zu stellenden Anforderungen führen. Durch Experimantalaufbauten und schalltechnische Messungen mit verschiedenen Materialdicken konnte der Effekt und die Ursache eindeutig nachgewiesen werden.

5) Hausschwamm in Bodenaufbauten“
Referent: Ing. Paul-Michael Böhm

Immer öfter wird der Gerichtssachverständige Paul M. Böhm, eingetragen u.a. für die Beurteilung von Schäden an Gebäuden, durch holzzerstörende Pilze und Insekten, mit Schäden konfrontiert, die vom echten Hausschwamm (Serpula lacrymans) ausgelöst werden. In der Regel handelt es sich um Schäden im Fußbodenaufbau, in Erdgeschoßen alter Gebäuden, die einige Zeit zuvor (meist 1-2 Jahre) ‚saniert‘ wurden. Bei all diesen Fällen stellte sich heraus, dass vorhandene Bodenaufbauten einfach als Basis für den neuen Bodenbelag genutzt wurden und im Zuge der Sanierung moderne Trittschalldämmungen aus Kunststoffen, Verlegeplatten aus Holzverbundwerkstoffen und ähnliches zum Einsatz kamen.

Feuchtigkeit, die sich vor der Sanierung unter dem alten Fußbodenbelag bildete, konnte durch die meist sehr diffusionsoffenen Konstruktionen alter Fußbodenaufbauten entweichen, ohne dass sich über Jahrzehnte irgendwelche Schäden durch holzzerstörende Pilze manifestierten.

Durch die Sanierung wird die Konstruktion meist dampfdiffusionsdicht bzw. -hemmend ausgeführt, was zu einer Auffeuchtung der bestehenden Holzkonstruktion führt, was wiederum die Grundlage für den Bewuchs durch holzzerstörende Pilze bildet. Auslöser für diese Fälle waren meist Faktoren wie Zeitdruck, Kostendruck, fehlende Voruntersuchungen über den Aufbau bzw. den Zustand des bestehenden Fußbodenaufbaus und mangelndes Verständnis für Konstruktionen früherer Zeiten.

Durch Untersuchungen von Dr. Huckfeldt stellte sich heraus, dass ca. 66% der Schäden in Gebäuden durch holzzerstörende Pilze durch Braunfäule-Pilze ausgelöst werden und davon wiederum ca. 23% vom echten Hausschwamm verursacht werden. Die Chance bei einer überhasteten Sanierung eines alten Gebäudes mit dem echten Hausschwamm konfrontiert zu werden, ist also hoch und sollte im Hinblick auf die enormen Sanierungskosten, die solch ein Ereignis nach sich zieht, unbedingt vermieden werden.

6) Selbstheilung von Wasserrohrleitungen
Referent: Dipl.-Ing. Jochen Fleischer, ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Herr Fleischer stellte einen Schadensfall dar, bei dem er vom Gericht beauftragt wurde, eine Überprüfung der bisher durchgeführten Rückbau- und Trocknungsmaßnahmen bei einem eingetretenen Wasserschaden in einem Einfamilienhaus durchzuführen.

Strittig zwischen der Versicherung, die sich im unteren Marktsegment bewegt, und der Eigentümerin, sind weitgehende Sanierungsmaßnahmen, da trotz durchgeführter Trocknung beim Betreten des Hauses im EG ein ‚muffiger‘ Geruch wahrnehmbar war.

Letztendlich handelt es sich hier um einen verschleppten Leitungswasserschaden. Der erstmalige Wasseraustritt wurde im Jahr 2011 dadurch festgestellt, dass in der Küche im EG (die sich unter dem Bad im DG befindet) und im angrenzenden Flur im EG Feuchteflecken aufgetreten sind.

Seitens der Versicherung wurde eine Leckageortung durchgeführt, ohne dass vorher eine Leckagestelle geortet wurde. Die Versicherung hat dahingehend argumentiert, dass bei dem Kupferrohrleitungssystem eine ‚Selbstheilung‘ eingetreten sei, da bei Wasseraustritt Fehlstellen wieder verkalken. Weder dem Referenten noch den Zuhörern ist dieses Phänomen bekannt. Es wird wohl so gewesen sein, dass ein dauerhafter Wasseraustritt stattgefunden hat, dieser aber in einem Gleichgewicht zu der Verdunstung im Gebäude gestanden hat und somit keine Verfärbung der Putzflächen im Erdgeschoss ersichtlich waren.

Eine ‚Selbstheilung‘ findet lediglich bei Betonkonstruktionen im Bereich von kalkhaltigen Grundwasser statt.

Im Jahr 2017 wurde der Leitungswasserschaden erneut von der Versicherten zur Anzeige gebracht, da ab diesem Zeitpunkt wieder Feuchteflecken im Erdgeschoss ersichtlich waren. Der lange Zeitraum zwischen den Schadensmeldungen liegt wohl darin begründet, dass die Leckage an einem Kupferrohrbogen im Zuleitungsbereich des Waschbeckens im Bad des DG im daneben liegenden Schlafzimmer durch den Schlafzimmerschrank verstellt war und somit die Durchfeuchtung der rückwärtigen Wand nicht erkennbar war.

Im Jahr 2017 ergriff die Versicherung Trocknungsmaßnahmen in der Form, dass der Putz auf dem Ziegelmauerwerk hinter dem Waschbecken abgeschlagen wurde, allerdings nur bis zur Oberkante des Estrichs, Des Weiteren wurde lediglich im Bereich des Schlafzimmers (und nicht des Bades) der schwimmende Estrich technisch getrocknet.

Bei der Untersuchung im Jahr 2018, bei der der vom Gericht angeordnete Ortstermin durchgeführt wurde, konnte in der angrenzenden Wand in der Estrichebene bei der Entnahme der Putzproben festgestellt werden, dass der Gipsputz immer noch leicht feucht ist und stark muffig riecht. Der muffige Geruch ist entsprechend den Laboruntersuchungen auf Bakterienbesiedlung zurückzuführen. Bei einer Bauteilöffnung unter der Badewanne wurde ebenso ein deutlich muffiger Geruch wahrgenommen.

Da sich die ursprünglich geplante Desinfektion des Bades auch aus rechtlicher Sicht als schwierig darstellt, da in diesem Fall die abgestorbenen Schimmelsporen als Biomasse verbleiben, wurde letztendlich von Herrn Fleischer zugestanden, dass der Estrich im Bad, im Schlafzimmer und im Flur auszubauen ist und die Wandputzfläche, bei der gipshaltige Baustoffe verwendet wurden, bis auf 30 cm abzufräsen ist, mit zugehörigem Einbau des Estrichs und des Putzes, sowie den Fliesenarbeiten im Wand- und Bodenbereich im Bad.

Aufgrund dieser durchzuführenden Maßnahmen wurde von Herrn Fleischer eine Kostenschätzung vorgenommen, die bei Mindestkosten von brutto 33.000 EUR lag und maximal bei brutto 43.000 EUR zu sehen ist.

Hätte man den Wasserschaden im Jahr 2011 ordnungsgemäß beseitigt, wäre der Rückbau der Estrichkonstruktion im Bad einschließlich der Wandfliesen vermeidbar gewesen, so dass dann Aufwendungen von ca. 15.000 EUR bis 18.000 EUR angefallen wären.

Die Versicherte hat weitere Schimmeluntersuchungen auch in den Kinderzimmern im Dachgeschoss durchführen lassen. Diese Räume liegen ca. 8 m vom Schadensaustrittsort entfernt. Bei dem von Herrn Fleischer durchgeführten Ortstermin wurden in diesen Kinderzimmern keine Schäden aufgezeigt.

Nunmehr beantragt die Versicherte, dass Kosten von 110.000 EUR zu erstatten sind, da bei den durchgeführten Schimmeluntersuchungen im Dachgebälk (Schrägdachbereich) Schimmelsporen vorgefunden wurden, und sie neben dem Dachgebälk auch den kompletten Putz in der unter dem Bad im DG liegenden Küche im EG zurückgebaut hat.

Diese Maßnahmen stehen allerdings nach den Ausführungen von Herrn Fleischer nicht im Zusammenhang mit dem Wasserschaden. Schimmelbelastungen mögen dort durchaus vorliegen. Hierbei handelt es sich nach Einschätzung von Herrn Fleischer allerdings nur um abgestorbene Schimmelsporen.

Letztendlich steht Herr Fleischer nunmehr in der Kritik, keine ordnungsgemäße Gutachtenerstellung durchgeführt zu haben. Herr Fleischer hat diesbezüglich aufgezeigt, dass die Laufwege des Wassers anhand der Deckenverformung der Betondecke über dem EG gar nicht den Bereich der Kinderzimmer erreicht haben können, geschweige denn, dass der Wasseraustritt hinter dem Waschbecken irgend einen Einfluss auf die Dachkonstruktion hat.

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