15. Internationales Treffen der Fußbodensachverständigen im November 2014

Bericht verfasst von Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten

Am 14. und 15. November 2014 fand die vom Bundesverband Estrich & Belag (BEB) organisierte Veranstaltung im Mercure Hotel in Schweinfurt statt. Begrüßt wurden die Sachverständigen zunächst durch den BEB-Vorsitzenden Heinz Schmitt und den Obmann des Arbeitskreises Sachverständige, Dipl.-Ing. Simon Thanner. In diesem Zusammenhang erfolgte auch ein Rundgang durch die umfangreiche Ausstellung, bei der Anbieter die Möglichkeit hatten, die aktuellsten Bodenbelags- und Estrichinnovationen zu präsentieren.

Bereits vorab kann gesagt werden, dass die Veranstaltung sehrt gut besucht war und auf großes Interesse bei den Sachverständigen stieß. Besondere Verdienste lagen beim Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung, welches für die Organisation verantwortlich zeichnete. Vielen am Bau Beteiligten ist das Institut in erster Linie durch seine umfangreichen Prüfmöglichkeiten im Bereich ‚Fußboden‘ bekannt.

Zu den einzelnen Vorträgen:

I. Themenkomplex „Korrosion und Betonschutz“
Grundlagen der Korrosion an metallischen Ein- und Anbauteilen mit Auswertung von Schadensfällen
Referentin: Frau Dr. Sabine Schulze

Die Referentin zeigte zunächst die Zusammenhänge auf, welche Korrosion an Eisen und Zink begünstigen. Hier handelt es sich in erster Linie um das Zusammentreffen von Sauerstoff, Feuchtigkeit und das Vorliegen von Elektrolyten. Frau Dr. Schulze zeigte einen Schadensfall auf, bei welchem Spachtelmasse in die abgeschnittene Dämmhülse im Bereich eines Heizkörperzulaufes eindrang. Die Spachtelmasse umgab auf den ersten Meter das Rohr nahezu komplett. In derartigen Fällen kommt noch hinzu, dass durch die hohe Temperatur im Bereich des Heizrohres die chemischen Prozesse und damit auch die Korrosionsgeschwindigkeit erhöht werden. Außerdem wurde die Korrosionsgeschwindigkeit weiter gesteigert, da die Spachtelmasse als Elektrolyt eine hohe elektrische Leitfähigkeit aufwies.

Die Referentin empfahl den Zuhörern, keine zu breiten Dämmhülsen zu verwenden, sondern diese genau auf die Heizungsrohre abzustimmen. Außerdem sollten diese natürlich nicht vor dem Spachteln abgeschnitten werden. Die Vortragende warnte auch vor den teilweise an den Baustellen eingebauten Polystyrolkästen im Bereich von Rohrkreuzungen. Diese sind teilweise nicht dicht und können durch Mörtel hinterlaufen werden. Frau Dr. Schulze empfahl, korrodierte Rohre auszutauschen, auch wenn der Korrosionsprozess gestoppt ist. In vielen Fällen ist die Wandungsdicke reduziert und deshalb die Lebensdauer der Rohre bereits eingeschränkt. Die Vortragende hielt galvanisch verzinkte Rohre eher für problematisch, da die Verzinkung mehr als Lagerschutz diene. Bei Verbauung im Objekt kommt es eben häufiger zu Problemen. Sie wies darauf hin, dass auch Aluminium bei starker Alkalität korrodieren kann.

Lösungsansätze:

  • Stahlrohre durch spezielle geeignete Anstriche schützen
  • Kunststoffverbundrohre mit Metallfittings verwenden
  • Kupferrohre verwenden
  • Rohrsysteme aus V2 A oder Ähnliches einbauen

Besonders interessierte die Zuhörer, ob es auch zu Korrosionsproblemen an Rohren kommen kann, welche in feucht eingebauten Leichtausgleichschichten (z. B. zementgebunden) eingebettet werden. Hier kann es Probleme geben, wenn die Feuchte innerhalb der Leichtausgleichschicht zum Zeitpunkt der Belegung mit den weiteren Fußbodenschichten zu hoch ist, zumal die Schüttungen häufig alkalisch und elektrolytreich sind.

Auffällig ist, dass die Schäden i. d. R. dort auftreten, wo auch ausreichend Sauerstoff vorhanden ist. Dies ist meist im Randbereich zu den Anbindeleitungen hin der Fall. Der Korrosionsprozess kommt dann häufig in Raummitte mangels Sauerstoff zum Erliegen.

I. Themenkomplex „Korrosion und Betonschutz“
Neue Möglichkeiten für den Estrichleger beim kathodischen Korrosionsschutz
Referentin: Frau Dipl.-Ing. Susanne Gieler-Breßmer

Der kathodische Korrosionsschutz (KKS) ist eine Instandsetzungsvariante bei chloridinduzierter Korrosion der Bewehrung. Dies ist z. B. in Tiefgaragen ein wichtiges Thema. Heute werden ca. 30% der Verkehrsbauwerke (z. B. Parkhäuser und Tiefgaragen) mit KKS instandgesetzt. Bei dieser Technik kann der chloridbelastete Beton dort verbleiben, wo noch keine Betonabplatzungen über korrodierender Bewehrung vorliegen. Bei konventionellen Verfahren muss der mit Chlorid belastete Beton (z. B. mittels Wasserhochdruckstrahlen) entfernt werden. Beim kathodischen Korrosionsschutz muss Beton nur dort abgetragen werden, wo er abplatzt oder die Bewehrungskorrosion soweit fortgeschritten ist, dass die Armierung ersetzt werden muss. Im Vorfeld der Instandsetzung werden zunächst die aktiven Korrosionsvorgänge an der Bewehrung durch eine Potentialfeldmessung detektiert.

Zweck der Anwendung des Instandsetzungsprinzips KKS ist es, aktive  Korrosion soweit durch kathodische Polarisation der Bewehrung zu reduzieren, dass sie weitgehend zum Erliegen kommt.

Für den kathodischen Korrosionsschutz (KKS) werden Fremdstromsysteme oder galvanische Anodensysteme verwendet, wobei letztere häufig weniger dauerhaft und nicht regelbar sind. Bei den Fremdstromsystemen mit Titangittern oder -bändern werden zementäre Produkte zur Einbettung des Titangitters eingesetzt werden, welche eine ausreichende Leitfähigkeit aufweisen müssen. Das Titangitter wird auf die instand gesetzte Betonoberfläche verlegt und in das Estrichsystem eingebettet. Mit den eingebauten Referenzelektroden kann später die Wirksamkeit der Maßnahme fernüberwacht werden. Wichtig ist, dass der entsprechende Einbettungsmörtel auch unter die Titanbänder gelangen kann. Der Stromverbrauch für diese Maßnahme ist sehr überschaubar. Für 1.000 m² Fläche entstehen laut der Referentin Stromkosten im Bereich des Betriebs einer Glühlampe. Die konventionelle Technik (kompletter Abtrag des belasteten Betons) ist allerdings i. d. R. deutlich teurer. Dieses Betätigungsgebiet kann für Estrichleger in der Zukunft insofern noch sehr interessant werden.

II. Themenkomplex „Auswirkungen auf Baustoffe in
                        Niedrigenergiehäusern“
Anforderungen aus der EnEV an Heizungssysteme – welches Raumklima erwartet uns? (Teil 1)
Referent: Prof. Dr.-Ing. Michael Günther

Der Referent machte zunächst einen Exkurs zu den verschiedenen Regelwerken betreffend den Wärmeschutz im Wandel der Zeit. Sodann erfolgte eine Analyse der momentanen Situation sowie ein Ausblick in die Zukunft. Prof. Dr. Günther wies darauf hin, dass hoch verglaste Gebäude in der Zwischenzeit vom sommerlichen Wärmeschutz her als problematisch eingestuft werden müssen. Häufig ist es im Sommer nicht möglich, diese auf einer geeigneten Temperatur zu halten und es sind umfangreiche Beschattungsmaßnahmen notwendig. In Passivhäusern wird mehr und mehr die niedrige relative Luftfeuchtigkeit um die 20% im Winter zum Problem. Dies liegt zum großen Teil an den kontrollierten Wohnraumlüftungen. Insofern ist es in der Zwischenzeit ein wichtiges Ziel, in Passivhäusern die interne Überhitzung durch Wärmequellen (z. B. Kochen, Beleuchtung, Computer, etc.) zu verhindern. Häufig muss dazu ein Kühlsystem (z. B. über Fußbodenheizungsrohre) verwendet werden.

Zuluftheizungen ordnete der Referent im Allgemeinen als weniger behaglich ein, da sie zusätzlich im Winter noch niedrigere Luftfeuchtigkeiten begünstigen. Prof. Dr. Günther wies darauf hin, dass es in der Zwischenzeit auch Lüftungen mit Feuchterückgewinnung gäbe, die jedoch in der Praxis umstritten sind. Manche Architekten setzen auf eine Luftbefeuchtung durch Pflanzen und ähnliche Maßnahmen. Bei Fußbodenheizungen kommt es teilweise zu Problemen, wenn zahlreiche Anbindeleitungen im Flur nebeneinander laufen und unkontrolliert Wärme an den Raum abgeben. Hier denkt man in der Zwischenzeit über die Dämmung solcher Anbindeleitungen nach. Die dünnen Wellrohre, welche teilweise die Elektriker einsetzen, eignen sich jedoch nicht für diese Maßnahme. In der Zwischenzeit gibt es Heizungssystemhersteller, welche bei der Sanierung den Platz für die Heizrohre in den bestehenden Estrich einfräsen. Dies entspricht jedoch im Allgemeinen nicht den anerkannten Regeln der Technik und stellt eine Sonderkonstruktion dar. Häufig ist der Bestandsestrich von seiner Festigkeit und Tragfähigkeit für eine solche Maßnahme nicht geeignet. Außerdem kommt es oft zu überhöhten Oberflächentemperaturen, da die Rohrleitungen direkt am Bodenbelag anliegen.

II. Themenkomplex „Auswirkungen auf Baustoffe in
                      Niedrigenergiehäusern“
Die Auswirkungen von sehr niedriger Raumluftfeuchte auf das Verhalten von Holzbelägen
Referent: Prof. Dr. Andreas O. Rapp

Zunächst einmal könnte man meinen, dass niedrige Luftfeuchtigkeit auf ein Holz eher positive Auswirkungen haben müsse. Das Holz altert dann nicht bzw. kaum und auch die Festigkeitswerte steigen. In Saunen gibt es auch bei 100°C Umgebungstemperatur und 5°C relative Luftfeuchtigkeit kaum Hölzer, die Probleme machen. Das große Manko liegt daran, dass das Holz bei niedrigen Luftfeuchtigkeiten beginnt, zu schwinden. Gerade breite Parkettelemente sind dahingehend problematisch, da sich die Fugenbildung auf wenige Elemente aufteilt. Sperrholz zeigt i. d. R. weniger Verformung bei Feuchteschwankungen, weshalb Mehrschichtparkette auf Fußbodenheizung eine günstige Alternative sind. Der Vortragende betrachtete die kontrollierte Wohnraumbefeuchtung als geeignete Gegenmaßnahme in Bezug auf niedrige Luftfeuchtigkeiten und darauffolgenden Schwund. Mehrschichtparkette bezeichnete Prof. Dr. Rapp als “Bi-Hölzer”, da sich die beiden Schichten unterschiedlich in Bezug auf Feuchtedifferenzen verhalten. Insofern empfahl der Referent die Verwendung von symmetrischen Aufbauten, bei denen dies nicht zu Problemen führt. Das Aufkleben auf den Estrich dient häufig dem Ziel, derartige Verformungen aus Bi-Materialien bzw. Bi-Hölzern zu vermeiden. Je weicher der Klebstoff ist, umso mehr Parkettverformung ist möglich. Insofern geht derzeit die Tendenz hin zu etwas härteren Klebstoffen.

Das Problem der Decklamellenablösung ordnete der Vortragende häufig einer mangelhaften Verleimung im Werk zu. Risse in der Mittellage des Parketts entstehen hingegen häufig, wenn sich die Decklage intensiv verformt und die Mittellage eine niedrige Festigkeit aufweist. Hersteller weisen häufig in ihren Datenblättern auf derartige Situationen hin. Insofern ist den Firmen zu empfehlen, diese Datenblätter auch an den Endkunden im Zuge des Angebotes zu übergeben, sodass dieser abschätzen kann, worauf er sich einlässt. Manchmal wird Mehrschichtparkett bereits mit Rissen vom Hersteller ausgeliefert. Diese sind jedoch nicht sichtbar, da sie mit der Versiegelung bzw. Lack geschlossen sind. Oft werden diese erst im Zuge des Schwindprozesses offensichtlich. Estriche unter Parkett sollten eine geeignete Festigkeit aufweisen und nicht zu dünn sein, sodass sie eine Verformung des Holzes entsprechend behindern können. Bei Fußbodenheizungen würden sich natürlich eher dünnere, schmalere Parkettelemente in Bezug auf die Schwindung und Verformung anbieten. Der Trend gehe jedoch dahin, dass Architekten und Verbraucher breite dicke Parkettelemente bevorzugen. Bei Schwund des Holzes kommt es im Regelfall nicht zu Rissen im Estrich, jedoch beim Quellen des Holzes durchaus, wenn dieses z. B. untertrocknet eingebaut wird. Blockabrissfugen in Parkettversiegelungen können häufig beobachtet werden, wenn weiche Klebstoffe und harte Versiegelungen in Verbindung mit einer Seitenverleimung der Parkettelemente vorkommen.

II. Themenkomplex „Auswirkungen auf Baustoffe in
                         Niedrigenergiehäusern“
Das Verhalten von textilen und elastischen Bodenbelägen bei niedrigen Luftfeuchten bzw. bei schnellen Feuchtewechseln
Referentin: Frau Dipl.-Chem. Ulrike Bittorf

Die Referentin stellte umfangreich die Wechselwirkungen zwischen Raumklima und Bodenbelag vor. Interessant war für die Zuhörer die Information aus der Schnittstellenkoordination, dass bei Verlegung auf Fußbodenheizung die Heizung drei Tage vor, während und drei bis zu sieben Tage nach der Verlegung mit einer Oberflächentemperatur von 18 bis 22°C im Betrieb zu halten ist. Temperatur und Feuchtigkeit können Bodenbeläge hinsichtlich diverser materialspezifischer Eigenschaften beeinflussen. Es ist zu beachten, dass die thermische Behaglichkeit keine feste Größe darstellt, sondern individuell je nach Person sehr intensiv schwankt. Insofern wirken je nach Haushalt völlig unterschiedliche Klimafaktoren auf den jeweiligen Bodenbelag ein. Die Bodenbeläge selbst verhalten sich je nach Zusammensetzung völlig divergent in Bezug auf diese Klimaschwankungen. Es gibt thermoplastische Bodenbeläge, welche intensiv auf Temperaturwechsel reagieren. Bodenbeläge mit Holzwerkstoffen und hygroskopischen Bestandteilen reagieren wiederum intensiv auf Feuchtigkeit.

Mehrschichtige Systeme unterschiedlicher Zusammensetzung können wiederum Verformungen begünstigen. Als Beispiel nannte Frau Bittorf Polyamidfasern, welche eine deutliche Volumenvergrößerung bei Feuchtigkeitsaufnahme durchlaufen. Wolle kann große Mengen an Wasserdampf aufnehmen. Die Aufnahme kann bis zu 33% des Trockengewichts der Wolle ausmachen. Jute hat eine extrem hohe Hygroskopizität und kann bis zu 34% Feuchtigkeit aufnehmen, ohne sich feucht anzufühlen. Holzwerkstoffe reagieren extrem hygroskopisch und ändern bei Feuchteschwankungen intensiv ihre Dimension. Prüfungen i. S. der Dimensionsstabilität von Bodenbelägen werden am unverklebten Material vorgenommen. Insofern kann man dahingehend keine Beurteilung der zulässigen Toleranzen bei Fugenbildungen vornehmen. Bei verklebten Bodenbelägen ist es die Aufgabe des Klebstoffes, den Bodenbelag so fest auf dem Untergrund zu arretieren, dass derartige Dimensionsänderungen nicht oder kaum auftreten.

III. Themenkomplex „Recht“
Das novellierte JVEG – Endlich eine leistungsgerechte Vergütung für Sachverständige? – Praxiserfahrungen und Praxistipps
Referentin: Frau RA’in Katharina Bleutge

Die Novelle der JVEG gilt für alle Gutachten, die nach dem 01.08.2013 beim jeweiligen Sachverständigen eingehen. Es kann durchaus passieren, dass Teile des Gutachtens nach altem Recht und Teile des Gutachtens nach dem neuen Recht abgerechnet werden müssen (je nach Vereinbarung bzw. Festlegung).

Neu ist, dass nicht verwendete Fotos nicht unbedingt ausgedruckt werden müssen, um sie abrechnen zu dürfen. Allerdings sollte man sie digital archivieren. Einige Beispiele für verschiedene Honorargruppen:

  • Bauwesen/Planung: 80,00 EUR (Honorargruppe 4)
  • Bauwesen/handwerkliche Ausführung: 70,00 EUR (Honorargruppe 2)
  • Bauwesen/Schadensermittlung: 85,00 EUR (Honorargruppe 5)
  • Bauwesen/Baustoffe: 90,00 EUR (Honorargruppe 6)
  • Akustik: 80,00 EUR (Honorargruppe 5)

Betrifft ein Gutachten mehrere der vorgenannten Themen, so muss die Honorargruppe abgerechnet werden, wo der Schwerpunkt des Gutachtens liegt. Bei Richterzustimmung ist es möglich, dass doppelte des gesetzlichen Honorars abzurechnen.

Im Übrigen wurde die Zeugenentschädigung angehoben. Bisher gab es 3,00 EUR, jetzt 3,50 EUR für die Zeitversäumnis. Die Haushaltsführung wurde von 12,00 EUR auf 14,00 EUR angehoben und der Verdienstausfall von 17,00 EUR auf 21,00 EUR.

Beim pauschalen Ersatz für Aufwendungen gibt es für Fotos, wie bisher, 2,00 EUR für den ersten Abzug und für weitere Abzüge 0,50 EUR. Für das Schreiben des Originals des Gutachtens werden nun 0,90 EUR pro 1.000 angefangener Anschläge statt, wie bisher, 0,75 EUR vergütet. Die Pauschale für Farbkopien bis DIN A3 beträgt nun 1,00 EUR statt, wie bisher, 2,00 EUR; ab der 51. Kopie gibt es nun 0,30 EUR statt, wie bisher, 2,00 EUR. Bei Schwarz-Weiß-Kopien bis DIN A3 bleibt es bei 0,50 EUR für die ersten 50 Seiten und 0,15 EUR ab der 51. Seite. Für Schwarz-Weiß-Kopien,  größer als DIN A3 gibt es nun 3,00 EUR, für Farbkopien 6,00 EUR. Falls der Sachverständige die Kopien von einer dritten Person herstellen lässt, kann er/sie die Barauslagen ersetzt bekommen.

IV. Themenkomplex „Neue Hinweisblätter“
Vorstellung des BEB-Hinweisblattes „Designfußböden – Hinweise zu Planung, Ausführung und Eigenschaften gestalteter mineralischer Fußböden“
Referent: Michael Schlag

Der Referent zeigte zunächst einige Fotos von gelungenen Designfußböden, für welche das Merkblatt gilt. Herr Schlag wies ausdrücklich darauf hin, dass unbedingt absolute Baufreiheit gegeben sein muss, wenn der entsprechende Designfußboden eingebaut wird. Es kommt regelmäßig zu Schäden an derartigen Böden, wenn sich noch mehrere Handwerker am Bau befinden und teilweise den neu eingebrachten Boden zu Zeitpunkten begehen, wo dies noch nicht schadensfrei möglich ist. Außerdem wies er darauf hin, dass alle Anschlussdetails und Fugen detailliert zwischen Planung/Bauleitung und der verlegenden Estrichfirma durchgegangen werden müssen. Hier liegt ‚der Teufel im Detail‘. Weiterhin muss es ein genaues Reinigungs- und Pflegekonzept geben, was im günstigsten Fall direkt gleich dem Angebot beigelegt wird. Dann kann sich der Betreiber selbst ein Bild machen, ob er/sie den jeweiligen Aufwand betreiben möchte. Das komplette Merkblatt ist unter folgender Adresse anzufordern:

BEB Bundesverband Estrich und Belag e.V.
Industriestraße 19
53842 Troisdorf-Oberlar
E-Mail: info@beb-online.de
www.beb-online.de
Tel.-Nr.: 0 22 41 / 3 97 39 60

IV. Themenkomplex „Neue Hinweisblätter“
Vorstellung der IBF-Untersuchungen zum Trag- und Verformungsverhalten von schwimmend verlegten Gussasphaltestrichen
Referent: Dipl.-Ing. Egbert MüllerVorstellung des BEB-Hinweisblattes „Hinweise für die Verlegung von Belägen auf Gussasphaltestrichen in normal beheizten Gebäuden“
Referent: Dipl.-Ing. Egbert Müller

Ausgangspunkt für die Untersuchungen war die Beobachtung in der Praxis, dass dünne Gussasphaltestriche häufig intensiven Verformungen unterliegen. In der DIN 18 560 wird für Wohnraumbelastungen für Gussasphalt eine Dicke von 25 mm genannt. Um diese Dickenangabe zu verifizieren, führte das IBF (Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung, welches Herr Müller gemeinsam mit Herrn Limp leitet) verschiedene Untersuchungen durch. Es kamen unterschiedliche Dämmungsaufbauten unter dem Gussasphalt zur Verlegung, wobei teilweise auch relativ harte Abdeckplatten zum Einsatz kamen. Die Abdeckung oberhalb der Dämmung erfolgte mit einer Rippenpappe, da dies auf Grund der möglichen Eindrückungen eher einen ungünstigen Fall darstellt. Dies wird jedoch von der Norm ausdrücklich erlaubt. Die Belastung des Gussasphaltestrichs erfolgte mit Einzellasten in Feldmitte und an den Plattenecken. Relativ schnell war erkennbar, dass es bei Belastung in Feldmitte im Gussasphalt muldenförmige Einsenkungen ergab. Bei weichen Dämmplatten kam es zu Verformungen zwischen 7 und 8 mm, während bei harten Dämmplatten es nur ungefähr 1 und 2 mm waren. Nach Wegnahme der Last kam es zu einer gewissen Rückverformung, die Nulllage wurde jedoch nicht mehr erreicht.

Bei 35 mm dickem Gussasphaltestrichs kam es zu geringeren Verformungen. Außerdem konnte die Formveränderung verringert werden, wenn Lastausgleichsplatten auf dem Estrich verlegt wurden. Bei der Eckbelastung kam es zu extremen Verformungen, welche oft bis zum Plattenbruch bei Gussasphalt ging.

Als nächstes wurden die Gussasphalte mit unterschiedlich dicken Spachtelungen versehen. Die Spannung der Spachtelmasse führte teilweise zu einer Verschüsselung um 7 mm, um die die Estrichecken nach oben gingen. Allerdings können einmal abgebundene Spachtelmassen den Gussasphalt in einem gewissen Umfang gegen Verformungen durch Auflast schützen. Je dicker die Spachtelmasse, desto weniger konnte die Last den Estrich verformen.

In einem weiteren Versuch wurden Fliesen ohne Spachtelung auf den Estrich aufgeklebt. Die Fliesen führten nicht zu einer Verformung des Gussasphaltes (im Gegensatz zu den Spachtelmassen). Außerdem schützten die 1 cm dicken Fliesen den Gussasphalt gegen Verformung aus Last. Trotzdem kam es bei Eckbelastung noch zu Verformungen von bis zu 8 mm.

Zuletzt machte das IBF noch Versuche, bei denen Parkett direkt auf den Gussasphalt geklebt wurde. Danach wurden die Probeflächen im Klimaraum bei 20°C und  65% relative Luftfeuchtigkeit, bei 20°C und 30% relative Luftfeuchtigkeit und bei 20°C und 80% relative Luftfeuchtigkeit gelagert. Bei 80% relativer Luftfeuchtigkeit kam es bei Buchenholz zu einer horizontalen Ausdehnung von 12 mm/m !. Das Holz quoll und der Gussasphaltestrich ging zum großen Teil mit. Die Ecken bewegten sich um bis zu 8 mm nach unten. Teilweise kam es zum Bruch des Gussasphaltestrichs durch das Quellen des Holzes. Bei trockenem Klima (20°C und 30% relative Luftfeuchtigkeit) kam es zu einem Schwund des Holzes. Die Plattenecken schüsselten um ca. 4 mm nach oben.

Zusammenfassung:

Zunächst sollte auf den Untergrund eine Ausgleichsschicht platziert werden, damit Dämmstoffe möglichst plan aufliegen. Im Wohnbau sollte der Gussasphalt mindestens eine Dicke von 35 mm haben. In Eckbereichen bietet es sich an, 10 x 10 cm große Lastabtragsplatten zu platzieren. Die Dämmung sollte eine maximale Zusammendrückbarkeit von ≤ 3 mm haben, besser sogar ≤ 2 mm. Außerdem sollte eine druckfeste Abdeckplatte mit einer Dicke von ≥ 13 mm zur Verwendung kommen. Als Abdeckungen bieten sich besser Glasvliese als Rippenpappen an, da sich Erstere kaum zusammendrücken. Bei größeren Lasten als Wohnraumlasten sind deutlich größere Lastverteilplatten notwendig, die in der Praxis wohl eher nicht eingesetzt werden.

Die Erfahrungen aus der oben genannten Untersuchung des IBF sind in das folgende BEB-Merkblatt eingeflossen:

„Hinweise für die Verlegung von Belägen auf Gussasphaltestrichen in normal beheizten Gebäuden“.

Das Merkblatt gibt Hinweise zu Untergründen, zu Fugen,  zur Ausführung des Gussasphaltestrichs sowie zu Spachtelmassen und Fliesenkleber. Weiterhin sind Hinweise zur Verlegung von Bodenbelägen vorhanden sowie auch zur Prüfung des Gussasphaltes vor Platzierung des Oberbelags. In der Folge werden die verschiedenen Beläge vorgestellt, welche auf Gussasphalt zum Einsatz kommen. Das Merkblatt kann unter folgender Adresse bezogen werden:

BEB Bundesverband Estrich und Belag e.V.
Industriestraße 19
53842 Troisdorf-Oberlar
E-Mail: info@beb-online.de
www.beb-online.de
Tel.-Nr.: 0 22 41 / 3 97 39 60

V. Themenkomplex „Fußbodenbeläge in Nassräumen“
Verlegung von Fliesen in Großküchen – Anforderungen an die chemische Resistenz von Verlegemörteln und Verbundabdichtungen
Referent: Dipl.-Ing. Burkhard Prechel

In Großküchen kommt es häufig zu unterschiedlichen chemischen Beanspruchungen. Es können sowohl einzelne Chemikalien, wie auch die Kombination verschiedener Chemikalien einwirken, was i. d. R. die Beanspruchung erhöht. Höhere Temperaturen (z. B. im Bereich von Rinnen) verschärfen ebenfalls die Beanspruchung für den Boden. Schwimmende Konstruktionen sind in dieser Hinsicht häufig problematisch. Oft wird in solchen Fällen eine Flächenabdichtung unter dem Estrich vorgesehen und auf dem Estrich eine Verbundabdichtung unter den Fliesen.

Der Referent wies darauf hin, dass in diesem Zusammenhang auch im Wandbereich unbedingt feuchteresistente Putzmaterialien notwendig sind. Der Planer sollte sich insbesondere die Anschlussdetails genau unter die Lupe nehmen. Im Randbereich sind Hohlkehlsockel sinnvoll, bei denen die elastische Fuge um einige Zentimeter erhöht liegt. Soweit möglich, sollte der Planer darauf achten, Bewegungsfugen möglichst an den Hochpunkten vorzusehen, wo weniger Feuchte vorhanden ist. Außerdem sollte man Bodenabläufe möglichst nicht direkt in der Nähe von Wänden platzieren, um derartige Gullys fachgerecht eindichten zu können. Die verwendeten Gullys müssen geeignet sein, um eine Verbundabdichtung systemgerecht anschließen zu können. Außerdem sollten im Bereich von Gullys möglichst keine anderen Durchdringungen (z. B. durch Rohre) vorliegen. Sollten unvermeidbare Durchdringungen der Abdichtung vorliegen, so benötigen diese spezielle Flanschkonstruktionen, oder Ähnliches. Hier sollte jedochgeprüft werden, ob sich die Konstruktion jenseits der Flanschkonstruktion dynamisch durch die Dämmschicht absenken kann. In diesem Fall sind hier Trennungen mit Bewegungsfugen notwendig. Dies könnte z. B. der Fall sein, wo eine schwimmende Konstruktion in eine Trennschichtkonstruktion übergeht.

Abläufe, welche die Abdichtung durchdringen, müssen in der Lage sein, beide Abdichtungsebenen zu entwässern. In der unteren Ebene kommt bei Trennschichtestrichen meist nur Tropfwasser oder kapillar übertragene Feuchtigkeit an. Die Rinnen müssen thermisch entkoppelt sein, sodass es durch Ausdehnungen nicht zu Schäden kommt. Man sollte auch darauf achten, dass die Verbundabdichtung im  Bereich elastischer Fugen durchläuft und nicht von diesen getrennt wird. Auch Rinnen müssen so ausgestaltet sein, dass man Verbundabdichtungen fachgerecht anschließen kann. Bei den Klebstoffen unter den Fliesen sollte man reaktionsbasierte Materialien verwenden, welche auf die jeweiligen Chemikalien abgestimmt sind. Zementäre Klebstoffe sind häufig in diesem Zusammenhang überfordert. Sind Klebstoffriefen unter der Fliese vorhanden, so können sich hier Chemikalien sammeln und aufkonzentrieren. Bei der Verwendung von Bewegungsfugenprofilen müssen auch diese wieder für den Anschluss mit Verbundabdichtungen geeignet sein. Wenn schützenswerte Räume unter den entsprechenden Flächen liegen, sollte in jedem Fall über eine Flächenabdichtung als zusätzliche Maßnahme zur Verbundabdichtung nachgedacht werden. In Küchen ist in diesem Zusammenhang immer mit Fetten und Milchsäuren zu rechnen. Deshalb müssen auch die entsprechenden Abdichtungen diesbezüglich resistent sein.

V. Themenkomplex „Fußbodenbeläge in Nassräumen“
Vorstellung des BEB-Arbeitsblattes „KH-6“
Referent: Dipl.-Chem. Ingo Niedner

In diesem Vortrag ging es um flüssigkeitsdichte Kunststoffbeschichtungen in Lebensmittelbereichen. Für derartige Nutzungen sollten in erster Linie Verbundkonstruktionen zum Einsatz kommen. Als Beschichtungsmaterialien werden meistens Epoxidharz und Meth-acrylatharz verwendet. Bitumenabdichtungen und Gussasphalte eignen sich i. d. R. nicht oder kaum für derartige Nutzungen, da sie häufig nicht oder nur eingeschränkt fettbeständig sind. Herr Niedner wies zunächst darauf hin, dass i. d. R. bei der Verbundlösung keine Abdichtung nach DIN 18 195 realisierbar ist. Derartige Aufbauten arbeiten üblicherweise mit einem Verbundestrich und einer darauf befindlichen Beschichtung mit einer Mindestbelagsdicke zwischen 4 bis 6 mm.

Eine Haftbrücke aus Epoxidharz unter dem Estrich ist zwar keine Abdichtung nach DIN 18 195, kann jedoch trotzdem vorteilhaft sein. Die Beschichtung sollte immer eine elastische Zwischenschicht aufweisen. Bei Temperaturen > 60°C kann als Untergrund unter der Beschichtung in erster Linie PU-Beton eingesetzt werden. Manche Zuhörer waren erstaunt, dass Silikonfugen i. d. R. nicht chemikalienbeständig sind. Insofern sollte man auf andere elastische Füllstoffe ausweichen. Für den Planer ist interessant, dass in derartigen Nutzungen runde Gullys zu empfehlen sind, da diese spannungsfreier wirken. Bei Rinnen ist darauf zu achten, dass diese kraftschlüssig und hohlraumfrei eingebaut werden müssen.

Resümee:

Der Besuch der Veranstaltung hat sich gelohnt. Es war eine ganze Reihe von Anregungen für den Sachverständigen dabei. Wünschenswert wäre, wenn auch der Bauwerksplaner Zugriff auf diese für ihn wichtigen Informationen hätte.

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Bild 1:            Vortragssaal

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Bild 2:            Teil der Ausstellung

 

 

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