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Dr. A. Unger hält Vortrag über Oberflächengestaltungen und Terrazzo an der Architektenkammer Baden-Württemberg in Stuttgart

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Seit vielen Jahren kümmert Dr. A. Unger sich um die Fußboden-Fortbildung der Architekten in verschiedenen Bundesländern. Er hält z. B. Vorträge in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen und Niedersachsen. Hierzu gibt es drei Tagesvorträge:

  • Estriche in Planung und Bauleitung 
  • Bodenbeläge in Planung und Bauleitung
  • Beschichtungen, andere gestaltete Oberflächen sowie Terrazzo in Planung und Bauleitung 

Natürlich können auch eine ganze Reihe von weiteren Themen gewählt werden; siehe: https://www.fussboden-experte.info/ unter ‚Vortragender‘
Technische Grundlage ist der von Dr. Unger verfasste https://fussbodenatlas.de/, der zuletzt in 8. Auflage erschienen ist. Auftraggeber sind nicht nur Architektenkammern und Hochschulen, sondern auch Firmen und Architekturbüros, bei denen neben Online-Vorträgen gerne auch Inhouse-Veranstaltungen in Präsenz möglich sind.


Bild 1: Architektenkammer


Bild 2: Veranstaltungshinweis

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Betonwerkstein in Regel- und Sonderbauweise auf begehbaren und befahrbaren Flächen – Eine gemeinsame Veranstaltung von GUTJAHR, RINN und tubag

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Die veranstaltenden Firmen hatten die Teilnehmer in das Gut Keferloh in Grasbrunn bei München geladen. Zahlreiche Galabauer und Architekten waren dem Aufruf gefolgt und wohnten der Veranstaltung bei.

1) Theoretische Grundlagen:

  • Komplette Systemaufbauten aus Betonstein für begeh- und befahrbare Flächen regelkonform planen
  • Mit Drainagesystemen und dem passenden Mörtel Außenbeläge dauerhaft sicher verlegen
  • Barrierefreie Übergänge sicher planen und ausführen
  • Gewährleistungspartnerschaften – Normen und Richtlinien

 2) Praxisvorführung 1
Balkon- und Terrassensysteme, begehbar und barrierefrei

3) Praxisvorführung 2
Privater und öffentlicher Bereich, befahrbar und hochbelastbar

4) Praxisvorführung 3
Aufgestelzte Systeme, begehbar als Drain-Stelzlager oder als Aluminium Rahmensystem

Der erste Vortrag wurde durch die Firma GUTJAHR referiert (https://www.gutjahr.com). Hier ging es insbesondere um das Thema der Drainagen in Freibereichen. Zunächst wies der Referent darauf hin, dass generell Belagskonstruktionen im Außenbereich nicht komplett dicht seien. Es kann (wenn auch oft erst nach Jahren) Wasser in diese eindringen und dann z.B. Kalk ausspülen. Um Schäden zu begrenzen, sollte die Abdichtungsebene im Gefälle liegen. Dies ist insbesondere notwendig, wenn Stauwasser z.B. in Form von Pfützen negative Auswirkungen haben kann. Um eine geeignete Wasserabführung zu gewährleisten, bietet sich die Kombination aus Drainagematten mit darauf befindlichen Drainagemörtel an, wobei letztere kalkarm sein müssen, um keine Kalkauswaschungen zu befördern. Statt einem Drainagemörtel ist auch Drainagekies bzw. Drainagesplitt möglich. Zu beachten ist, dass man die Drainagematte in Kombination mit losem Splitt mit Geotextil abdeckt, während bei Drainagemörtel besser ein feines Gitter zur Abdeckung Verwendung findet. Dies liegt daran, dass das Geotextil sich durch Ausschwemmungen aus dem Drainagemörtel zusetzen könnte und dadurch seine Wasserabführfähigkeit verliert. Der Drainagemörtel muss in jedem Fall so formuliert sein, dass er möglichst zementarm ist. Die Drainagematten sollen von der Höhe her so dimensioniert ausgelegt werden, dass zwischen Oberkante stehendes Wasser innerhalb der Drainagematte und der nächsten Schicht mindestens 4 mm (besser mehr) an ‚Luft‘ vorhanden sind.

Es ist zu beachten, dass Wasser auch in Splittschüttungen kapillar aufsteigt. Je feiner die Splittschüttung, umso intensiver ist die Saugwirkung nach oben. Steigt man hier auf eine Stelzkonstruktion um, so hat man mehr Abstand zwischen Wasser und der nächsten Ebene. Hier gibt es von der Firma GUTJAHR z.B. auch höhenverstellbare Rahmensysteme, welche ohne Mörtel verlegt werden. Beim Einsatz von Drainagerinnen sollte man darauf achten, dass diese an der Oberseite ein Filtervlies aufweisen, sodass dort kein Schmutz eindringen kann, der z.B. zum Zusetzen des angrenzenden Drainagemörtels führt.

Der zweite Vortrag der Firma RINN (https://www.rinn.net) befasste sich mit ungebundenen Konstruktionen im Außenbereich. Hier wies der Vortragende unter anderem darauf hin, dass er im Bereich von Rasensteinen eher Sedum als Rasen empfehle (auf Grund der Optik über die Jahre). Befahrbare Steine in ungebundener Bettung haben häufig Dicken von ca. 18 cm. Für die Bettung bietet sich eher groberes Material an als zu feines. Einen Sonderfall stellen in diesem Zusammenhang Carports dar. Hier ergibt sich oft die Situation, dass durch die Überdachung keine direkte Sonneneinstrahlung dort einfällt, während Wasser seitlich zugeführt werden kann. Dies führt dann dazu, dass dort keine geeignete Trocknung erfolgen kann, was manchmal zu Ausblühungen führt.

Die Tragschicht muss ausreichend eben sein, da es sonst durch unterschiedliche Verdichtungen und Setzungen zu Verformungen der gesamten Konstruktion inklusive Oberbelag kommen kann. Als Körnung empfand der Referent Material mit 2 bis 5 mm für günstig. Wichtig sind auch die offenen Fugen, welche eine Breite von ungefähr 3 bis 4 mm aufweisen sollen. Die offene Fuge ist dann auch für den Wassertransport in beide Richtungen da. Der Referent wies darauf hin, dass Betonsteinplatten vor allem bei größeren Dimensionen gegenüber Punktlasten empfindlich sind und leicht brechen können. Dies ist z.B. der Fall, wenn man diese auf Teilflächen mit einer Rüttelplatte belastet. Bei Fugenfüllsand war es dem Referenten wichtig, dass dieser komplett nach Applikation abgewaschen wird, da es sonst zu Verfärbungen kommen kann.

Der dritte Vortrag wurde durch die Firma tubag (https://tubag.com) referiert. Hier ging es in erster Linie um hoch belastete gebundene Konstruktionen, die z.B. auch für den Straßenbau geeignet sind. Die Bindung wird häufig mit einer Haftschlämme erreicht und der Bettungsmörtel weist häufig Dicken von ca. 10 cm auf. Der Referent empfahl dem Publikum, mit ihren Kunden die ZTV-Wegebau zu vereinbaren, um eine klare Rechtsgrundlage für deren Arbeiten zu haben. Konstruktion in diesem Bereich werden in Oberbau und Unterbau aufgeteilt. Dabei erfasst der Oberbau sowohl die Tragschicht als auch den Belag. Als Gefälle empfahl der Referent mindestens 2%, sodass eine geeignete Wasserabführung erfolgen kann.

Aus dem Publikum kam die Frage, ob man in Außenbereichen auch Fliesenkleber als Haftbrücke verwenden könne, was von dem Referenten als ungünstig angesehen wurde. Die Mindestfugenbreite sah der Referent bei 5 mm; je größer die Plattendimensionen werden, umso größer sollte auch die entsprechende Plattendicke sein. Tubag empfiehlt bei ihren Schnellsystemen eine Verkehrslastenfreigabe ungefähr nach sieben Tagen.

Im Anschluss kamen die Praxisvorführungen. In Bezug auf die Drainageroste wies der Anwendungstechniker darauf hin, dass auch Edelstahl rosten kann, wenn man vorher mit der gleichen Trennscheibe normalen Stahl geschnitten hat. Deswegen sollte in solchen Fällen immer das Blatt gewechselt werden. Auf Schweißbahnen könnte, bedingt durch die Überlappungen, durchaus Wasser von bis zu 10 mm Höhe stehen, weshalb eine 8 mm Drainagematte hier zu gering wäre. Wie gesagt, sollten hier mindestens noch 4 mm ‚Luft‘ sein.

Es wurde dann ein Drainage-Einkornmörtel auf einer Drainagematte eingebaut und auf diesen frisch auf frisch Platten auf Haftschlämme verlegt. Die Haftschlämme war weißzementbasiert, der i.d.R. teurer und hochwertiger ist, aber weniger Verfärbungen für den Oberbelag mit sich bringt. Der Anwendungstechniker wies darauf hin, dass ohne Haftschlämme i.d.R. keine gute Anhaftung der Platte möglich ist, da dafür der Einkornmörtel zu wenig Wasser enthält. Wichtig ist, dass die Haftschlämme zwischen den Platten unterbrochen wird, sodass diese nicht das Einsickern von Oberflächenwasser in den Einkornmörtel verhindert.

Bei der gebundenen Konstruktion zeigte der Anwendungstechniker die Aufbringung von polymergebundenen Einkehrsanden. Hierfür ist i.d.R. eine Plattendicke von ungefähr 4 cm erforderlich. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Fuge nur gering wasserdurchlässig ist. Ein Teilnehmer wies darauf hin, dass selbst mit Splitt gefüllte Fugen sich mit der Zeit in einem gewissen Maße zusetzen. Der Referent wies darauf hin, dass bei ungebundener Verlegung generell keine starren Fugen (z.B. auf Zementbasis oder Epoxidharz) zu empfehlen sind. Dies liegt an den unvermeidlichen Bewegungen in der Konstruktion, die dann zu einem Ausbruch der starren Fugen führen. Bei gebundener Bauweise jedoch kann eine starre Fuge Verwendung finden.

Bevor das höhenverstellbare Rahmensystem für Außenbereiche vorgeführt wurde, zeigte der Anwendungstechniker die Einbringung von befahrbarem Einkornmörtel direkt auf eine Matte, wobei hier der Mörtel auch in die Sicken eindrang, um eine höhere Belastbarkeit zu erzielen. Auch hier wurde eine entsprechende Platte darauf verlegt.

Zudem wurde noch ein alternatives Stelzlagersystem vorgeführt, bei dem Drainagemörtel in Plastiktellern eingefüllt wird und dann in den haufenförmigen Drainagemörtel die Belagsplatten eingeklopft werden.

Eine andere Konstruktion zeigte eine lose Splittschüttung mit darauf eingebrachten Kunststofffugenkreuzen, auf welche der Plattenbelag weitgehend ohne Überzähne flächig arretiert wird.

Insgesamt war es eine interessante Veranstaltung, bei der klar wurde, dass viele Galabauer häufig auf Konstruktionen zurückgreifen, die eher als Sonderlösungen zu bezeichnen sind. Hier ist dann die korrekte vertragliche Vereinbarung mit dem Bauherrn wichtig, sodass dies später nicht zu einem Gewährleistungsproblem wird.



Bild 1:
Praxisvorführung

Bild 2: Vortragsraum mit Publikum

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Urteil des Bundesgerichtshofs führt zu einer neuen rechtlichen Situation bei Fugenschäden

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Am 20.10.2021 wurde das folgende Urteil mit dem Aktenzeichen IV ZR 236/20 verkündet:

„(…) Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen (…)!

Der Rechtsstreit entzündete sich also an der Fragestellung, ob Versicherungen dafür aufkommen müssen, wenn es durch eine undichte elastische Verfugung z.B. im Bereich einer Duschwanne zu einem Schaden kommt. In diesem Fall waren in der Vergangenheit die Versicherungen angehalten, für den Schaden aufzukommen. Bei Privattarifen der Versicherung ist dies derzeit auch weiterhin noch so, nur Firmentarife sind von der Neuregelung betroffen.

Bei der Leckortung gelangen Fachfirmen häufig zu der Erkenntnis, dass die Hauptursache nicht etwa ein Leitungsbruch, sondern in erster Linie Schäden an der Verfugung sind. Nun handelt es sich bei einer elastischen Verfugung ja nicht um eine Abdichtung, sondern um eine wartungsbedürftige Fuge.

Nach heutiger Bauart weisen Duschwannen üblicherweise Dichtstreifen vor, welche in die Wandabdichtung unter den Fliesen integriert wird. Auf diese Weise wird eine dichte Wanne im Übergang zur Wand erreicht. Dies geschieht unabhängig von einer elastischen Verfugung, die im besten Fall noch eine zusätzliche Wasserbarriere schafft, aber in erster Linie für eine gute Optik vorhanden ist.

Bei älteren Duschwannen im Bestand sieht dies allerdings i.d.R. anders aus. Damals war es noch nicht Stand der Technik, dass die vorbeschriebenen Dichtstreifen vorhanden und fest mit dem Wannenkörper verbunden sind. Hier war die elastische Fuge nicht nur optischen Gründen geschuldet, sondern erfüllte auch in gewisser Weise eine abdichtende Funktion, die sie eigentlich nicht wirklich erbringen kann.

Gerade im ersten Jahr nach der Verlegung von schwimmenden Estrichen kommt es noch zu relevanten Setzungen und Rückverformungen der Lastverteilungsplatte. Dies bedingt Setzungen und Abrisse in der elastischen Verfugung. Nach einem Jahr ist es insofern fast immer notwendig, die elastische Verfugung zu erneuern. Danach sollte dies ungefähr alle fünf Jahre erfolgen.

Bei Dichtstoffen ist zudem noch zu beachten, dass diese eine Zweiflankenhaftung aufweisen müssen, was im Regelfall nur durch entsprechende Dichtschnüre erreichbar ist. Diese werden jedoch in der Praxis bei Bauteilöffnungen nur selten angetroffen. Nur bei einer wirklichen Zweiflankenhaftung kann die Dichtmasse ihre maximale Belastbarkeit auf Dehnung erzielen, die üblicherweise 20% der Dicke ausmacht. Eine 10 mm dicke Fuge könnte sich insofern maximal um 2 mm dehnen, bis sie abreißt. Rückverformungen des Estrichs und Setzungen der Dämmschicht in Summe führen eigentlich fast regelmäßig zu einem Abriss, da diese quantitativ i.d.R. mehr als 2 mm ausmachen

Häufig wird optisch nicht erkannt, dass die elastische Fuge nicht mehr funktionsfähig ist. Dies ist oft dann der Fall, wenn diese keine optisch erkennbaren Risse und Versätze aufweist, sondern einfach unterseitig flächig nicht mehr anhaftet.

Resümee:

Die wesentliche Konsequenz aus dem neuen Urteil besteht darin, dass nun der Wohnungsnutzer bzw. Eigentümer bei Bestandswannen älterer Bauart dafür verantwortlich ist, dass die elastische Verfugung intakt ist und regelmäßig gewartet wird. Tut er/sie das nicht und es kommt dadurch zu einem Wasserschaden, so wird i.d.R. die Versicherung die Kosten hierfür nicht übernehmen, da bestehende Tarife den Schaden nicht mehr decken. Falls es Einschlussmöglichkeiten geben wird, sind diese wohl nur gegen weiteren Beitrag zu erwerben. Die Versicherungen bezahlen i.d.R. in erster Linie für Wasserschäden, wenn das Leitungswasser aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder verbundenen Bauteilen austritt.

Es empfiehlt sich den Wohnungsnutzern bzw. Eigentümern einen Wartungsvertrag mit einer Fachfirma zu vereinbaren, die den Zustand der Dichtstoffe alle ca. fünf Jahre untersucht und diese bei Bedarf erneuert. Zudem sollte der jeweilige Versicherungsvertrag konsultiert werden, ob Wasser Wasserschäden durch gerissene Fugen davon abgedeckt sind.


Bild: Dr. A. Unger

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9. FUSSBODEN-FORUM® 2024

Berichtet wurde in der Kolumne von Dr. A. Unger.
Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Die Wahl von Dr. A. Unger für das FUSSBODEN-FORUM 2024 fiel in Abstimmung mit den Mitveranstaltern auf die Motorworld in München. Hier kamen sowohl Motorsportbegeisterte als auch Architekturfans auf ihre Kosten. Das Gebäude beherbergt nicht nur viele Autos, sondern ist auch wegen seines industriellen Designs ein absoluter Hingucker. Dieses Mal war das Forum mit ca. 120 Besuchern voll ausgebucht und es mussten sogar einige zusätzliche Stühle in den Vortragsraum gebracht werden, um allen Zuhörern Platz zu bieten. Die Moderation des Forums übernahm wie schon in den vorangegangenen Jahren Dr. A. Unger, stellvertretend für den Hauptveranstalter Unger Firmengruppe. Die Teilnehmer hatten als Novum die Gelegenheit, mit freiwilligen Spenden statt einer Teilnahmegebühr die Umweltstiftung WWF (World Wide Fund For Nature) zu unterstützen, da die Erhaltung des Regenwaldes ein besonderes Anliegen der Unger Firmengruppe ist.

1) Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Urteile für Architekten und Bauleiter
    Referent: Dipl.-Ing. Syndikus-RA Hilmar Toppe, Bauinnung München

Den Vortrag von Herrn Toppe erwarteten viele Teilnehmer mit Spannung, weil er jedes Jahr interessante Neuigkeiten aus diesem Bereich präsentiert.

Erstes Thema war die Frage, ob unwirksame AGB zur Unwirksamkeit eines gesamten Vertrages führen können. Besprochen wurde dies anhand des Urteils des Kammergerichtes Berlin (KG) vom 19.12.2023- Az.: 21 U 24/23.

In dem entschiedenen Fall beauftragte ein Auftraggeber einen Planer mit Plancontrolling. Ziel des Vertrages sollte es sein, Einsparmöglichkeiten zu ermitteln. Der zugrundeliegende Vertrag wurde von dem Planer vorgegeben. Er enthielt Regelungen zur Vergütung und zu Vertragsstrafen. Bei diesen handelte es sich um AGB. Die Regelungen hielten der durchzuführenden AGB Inhaltskontrolle nicht stand. Dies hatte in dem vom KG entschiedenen Fall zur Folge, dass nicht nur die einzelnen AGB als unwirksam angesehen wurden, sondern der Vertrag insgesamt nach § 306 Abs.3 BGB unwirksam war, weil kein sinnvoller, billigenswerter Kern des Vertrags verblieb, der durch dispositives Recht aufgefüllt oder durch ergänzende Vertragsauslegung noch als vom Parteiwillen getragen angesehen werden konnte. Für den Planer hatte dies zur Folge, dass das KG ihm sowohl einen vertraglichen Vergütungsanspruch versagte als auch sonstige Aufwendungsersatzansprüche. Dies hielt das KG auch im konkreten Fall für billig.

Herr Toppe wies die Teilnehmer daraufhin, dass die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages wegen AGB, die der Inhaltskontrolle nicht standhielten, die Ausnahme sei. Die Entscheidung verdeutliche aber, welche Risiken im ungünstigsten Fall Verwender unangemessener AGB eingehen.

Weiter wurde anhand des Urteils des BGH vom 09.11.2023- Az.: VII ZR 190/22 besprochen, ob Planer sich schadensersatzpflichtig für unwirksame Vertragsbedingungen machen, die sie ihren Auftraggebern zur Verfügung stellen. In dem vom BGH entschieden Fall stellte ein Planer seinem Auftraggeber eine Skontoregelung zur Verfügung. Der Auftraggeber verwendete diese in seinem Vertrag mit einem Bauunternehmer. Der Bauunternehmer klagte erfolgreich gegen den Auftraggeber auf Auszahlung des Skontoabzugs, wegen der Unwirksamkeit der vom Auftraggeber verwendeten Skontoregelung. Sie stellte eine unwirksame AGB dar. Daraufhin forderte der Auftraggeber von dem Planer Schadensersatz wegen des verlorenen Rechtsstreits.

Der BGH verneinte vertragliche Schadensersatzansprüche wegen einer mangelhaften Leistung, weil der Vertrag zwischen Planer und Auftraggeber nach § 134 BGB nichtig war, wegen eines Verstoßes gegen § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz. Allerdings sei zu klären, ob nicht Schadensersatzansprüche aus vorvertraglichem Verschulden oder gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 3 RDG bestünden. Deshalb wurde der Rechtsstreit zurückverwiesen.

Herr Toppe nahm die Entscheidung als Anlass, die Teilnehmer dafür zu sensibilisieren, wie problematisch die oftmals gängige Praxis sei, dass Planer ihren Auftraggebern vollständige Vertragsmuster zur Verfügung stellten. Er empfahl dringend, auch wenn dann nicht auf „lieb gewonnene Muster“ zurückgegriffen werden könne, von der Zurverfügungstellung von Vertragsmustern abzusehen, und Auftraggeber hier an die zu verweisen, die rechtsberatend tätig werden dürfen.

Ein spannendes Thema betraf die Fragestellung, ob eine WhatsApp die vertragliche Schriftform erfülle, die zum Beispiel zur „Quasiunterbrechung“ der Verjährungsfrist nach der VOB/B durch die erste schriftliche Mängelrüge einzuhalten sei. Die Richter des OLG Frankfurt sahen dies Urteil vom 21.12.2023 mit Az.: 15 U 211/21 so, dass die erforderliche Schriftform nicht eingehalten wurde. Sie begründeten dies mit einer nicht hinreichend sicheren Möglichkeit der dauerhaften Archivierung der Nachricht.  Außerdem ist der Absender nicht ohne weiteres erkennbar.

Herr Toppe äußerte Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung, empfahl aber gleichwohl die Entscheidung zu beachten, solange der BGH nicht anders entschieden habe. Vorsorglich sollten Mängel in einer Form gerügt werden, die von den Gerichten als sicher eingestuft wird (z. b. Einschreiben oder Telefax), sollte auf die in der VOB/B vorgesehene Möglichkeit zur Verlängerung der Verjährungsfrist abgezielt werden.

Beim nächsten Fall ging es darum, wie genau der Auftraggeber einen Mangel beschreiben muss. Hier gibt es die sogenannte ‚Symptomtheorie‘, gemäß der es für eine Mängelrüge ausreicht, wenn der Auftraggeber die Mangelerscheinung hinreichend beschreibt. Er muss also nicht die Ursache klären und z. B. Sachverständige beauftragen, um herauszufinden, auf welche Ursache ein Mangel zurückzuführen ist. Besprochen wurden die Auswirkungen der Symptomtheorie auf die Verjährung von Mängelansprüchen, aber auch auf die Abgeltung von Mängelansprüchen im Wege von vergleichsweisen Einigungen.

Der nächste Fall drehte sich um das Bauforderungssicherungsgesetz. Hier geht es darum, dass derjenige, der Leistungen für ein Bauwerk erbringt, auch mit dem dafür vorhandenen Baugeld bezahlt werden soll. Erhält ein Bauträger somit eine Abschlagszahlung für das Decken eines Daches, so muss auch der Bauträger die dafür empfangenen Gelder an den Dachdecker weitergeben. Im gegenständlichen Fall ging es um die Frage, wer den Empfang von Baugeld beweisen muss. Ein GU erhielt Zahlungen, von dessen Auftraggeber (= Baugeld), wobei die Höhe unklar war. Der GU ging in die Insolvenz und der Subunternehmer forderte Schadensersatz vom damaligen Geschäftsführer des GU. Er behauptete pauschal, dass der GU Baugeld mindestens in Höhe des Betrages erhalten habe, der ihm durch den Ausfall auf Grund der Insolvenz verloren ging. Das Gericht (OLG Rostock, Urteil vom 21.01.2022- Az.: 5 U 236/20) entschied, dass dem Subunternehmer kein Schadensanspruch zustand, da er den erforderlichen Empfang von Baugeld in der gebotenen Art und Weise nicht beweisen konnte. Hier hätte er darstellen und beweisen müssen, in welcher Höhe der GU Gelder von seinem AG für die konkrete Leistung erhielt.

Im letzten Fall wurde die Frage beantwortet, ob es auch bei kleinen Forderungen, z.B. in Höhe von unter 100,-Euro, die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 Euro verlangt werden dürfe, oder ab dies unverhältnismäßig sei. Der EuGH entschied, dass die Pauschale verlangt werden dürfe. Herr Toppe wies aber darauf hin, dass die Regelung nach dem Gesetz nicht bei Verbrauchern anwendbar sei.

2) Zementäre Industrieböden – die Geheimnisse ihrer Langlebigkeit
    Referent: Daniel May, KORODUR International GmbH

Der Referent stellte zunächst die Fa. KORODUR vor, eine Firma, die seit über 88 Jahren Produkte für hochbeanspruchbare Industrieböden herstellt, wie z. B. für Parkhäuser, Industriehallen, Montagehallen, Flugzeughallen, Werkstätten, Hochregallager und sonstige Industrieflächen mit hoher Beanspruchung. Die Produkte müssten den Normen DIN EN 18560 Teil 7 (Industrieestriche) und DIN 1100 (Hartstoffe für zementgebundene Hartstoffestriche) entsprechen. Folgende weitere Eigenschaften sind notwendig:

  • hohe Oberflächendichtigkeit
  • beständig gegen Benzin, Mineralöl und Lösungsmittel
  • hubladerfest
  • wasserfest, nassraumtauglich
  • trittsicher
  • frost- und tausalzbeständig
  • elektrostatisch nicht aufladbar
  • chloridfrei
  • physiologisch und ökologisch unbedenklich
  • pumpfähig
  • gleichbleibende Qualität durch Qualitätssicherung gem. DIN EN 13813

 

Was sind die Geheimnisse der Langlebigkeit von Industrieböden?

„Der Industrieboden zählt zu dem am stärksten beanspruchten Bauteil des gesamten Industriegebäudes. Spart man an der Qualität des Bodens, gefährdet das die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens.“ Zitat von Herrn J. Heckmann (KORODUR, Geschäftsführer 1970-2020).

Was sind jedoch die Geheimisse der Langlebigkeit von Industrieböden:

1. Geheimnis:

Die Planer und Architekten sind das erste und wichtigste Geheimnis, da die zukünftigen Beanspruchungen auf den Industrieboden einzuschätzen sind und entsprechend geplant und ausgeschrieben werden müssen.

2. Geheimnis:

Wenn man weiß, um welche Belastungen es sich bei dem Industrieboden handelt, ist die richtige System- und Produktauswahl wesentlich.
Eine Hartstoffestrich-Schicht kann klare Vorteile gegenüber anderen Industrieböden haben.

Sollte ein Boden durch schwere Belastungen sanierungsbedürftig sein, hat KORODUR auch verschiedene Lösungen – abgängig von der erwarteten Belastung und der Zeitspanne für die Wiederbenutzung.

Es gibt sogar ein System mit Spezialzement (B-CSA), wo bereits nach einer Stunde die Fläche wieder voll belastbar ist.
KORODUR hat auch ein nachhaltiges Hartstoff-Einstreumaterial mit eigener Produkt-EPD.

3. Geheimnis:
Die Zusammenarbeit zwischen Planern und Architekten mit den Produkt-Herstellern.

3) Energetische Sanierung – der Fußboden als Heizkörper
    Referent: Bernd Lesker, Leiter Anwendungstechnik und Produktmanager Mapei

In dem Vortrag ging es um die Möglichkeiten der energetischen Sanierung in Verbindung mit dem Fußboden als Heizkörper. Wer bei der Fußbodensanierung nur an neue Oberbeläge denkt, verschenkt großes Potenzial. Die Möglichkeit, Gebäude dabei auch ‚energetisch fit zu machen‘, bietet Bodenlegern, die im Bereich Sanierung und Modernisierung aktiv sind, ein zukunftsfähiges Aufgabenfeld. Beim aktuellen Energiethema geht es nicht nur darum, ein Haus vom Keller bis zum Dach warm ‚einzupacken‘, sondern auch über ein energieeffizientes Heizsystem nachzudenken. Konkret sind Energieeinsparungen im Sinne der EU nur mit Niedrigenergieheizungen zu erreichen, insbesondere mit Fußbodenheizungen in Kombination mit regenerativen Energiequellen/Wärmepumpen. Der Boden ist das ideale Medium, Wärme gleichmäßig über die Fläche abzugeben. Und je größer die ‚Wärmefläche‘, desto niedriger kann die benötigte Vorlauftemperatur gefahren werden. Im privaten Neubau ist der Einbau solcher energieeffizienten Heizsysteme inzwischen Standard und schon heute werden im Wohnungsbau nahezu alle Estriche mit Fußbodenheizung ausgeführt. Auch für viele Bestandsgebäude (in Deutschland gibt es einen Bestand von ca. 20 Mio. beheizter Gebäude) könnten die energieeffizienten Systeme eine zukunftsfähige Lösung sein, z. B. indem Fußbodenheizungen nachträglich eingebaut werden.

Der Anschluss bzw. die Installation einer Fußbodenheizung wird in der Regel nicht durch den Bodenleger vorgenommen. Dieser kommt meist dann zum Einsatz, wenn es um das ‚Einspachteln‘ der Fußbodenheizsysteme geht. Das stellt ihn durchaus vor einige Fragen:

  • Welche Spachtelmasse ist geeignet und wie dick muss gespachtelt werden?
  • Wie ist der Untergrund vorzubereiten und zu grundieren?
  • Wann kann aufgeheizt werden und wie lange?
  • Welche Temperaturen sind hier zulässig?
  • Welche Bodenbeläge sind geeignet?

Dabei geht es um unterschiedliche Ansätze bzw. Fußbodenheizungssysteme, die ‚eingespachtelt‘ werden sollen, wie warmwassergeführte Niedrigaufbauheizsysteme, nachträglich in den Estrich eingefräste Heizungsleitungen oder elektrische Fußbodenheizungen. Egal für welches System Planer bzw. Bauherren sich entscheiden, gibt es passende Systemlösungen, die in Kooperation mit den Herstellern der Heizungssysteme erarbeitet werden sollten.

Alle Informationen, technische Dokumentationen und praxisrelevanten Tipps zu den drei zuvor genannten Systemen wurden vorgestellt und erläutert. Zudem sind die Informationen bei MAPEI auf der ‚Wir sanieren Deutschland‘ Landingpage unter wsd.mapei.de zu finden. Auch eine Broschüre steht dort zur Verfügung, in der den interessierten Personen das Thema näher gebracht wird und Fragen beantwortet werden. Zusätzlich werden im Rahmen des MAPEI ACADEMY Programms Schulungen zu diesem Thema angeboten, um Verarbeiter für das Thema mit Kompetenz und handwerklichem Know-how fit zu machen.


Bild 1 MAPEI_Anwendungsbild_EingefrästeFussbodenheizung


Bild 2 MAPEI_Produkte_eingefrästeFussbodenheizung


Bild 3 MAPEI_System_Duennschichtheizsystem


Bild 4 MAPEI_System_EingefraesteFussbodenheizung


Bild 5 MAPEI_System_ElektrischeFussbodenheizung

4) Hygienische Kunstharz-Bodenbeläge mit Verbundabdichtung (in Nassräumen und Küchen)
    Referent: Dr. Julian Kehrle, KLB Kötztal

In modernen Nassbereichen, sowohl im privaten als auch im gewerblichen Umfeld, setzen fugenlose Kunstharzbeläge mit Verbundabdichtung seit Jahren Maßstäbe in der Raumgestaltung. Ob in Bädern, Duschbereichen oder Großküchen – kunstharzbasierte Boden- und Wandbeläge verbinden Ästhetik und Funktionalität auf hohem Niveau. Der Einsatz emissionsgeprüfter Produkte ermöglicht zudem die Erreichung höchster Standards bei Gebäudezertifizierungen.

Die Anforderungen an Fußböden mit Verbundabdichtungen sind in der DIN 18534 geregelt (Neufassung 2025 erwartet). Der erste Teil der Norm behandelt die grundsätzlichen Anforderungen an Planung und Ausführung. Relevanz für Flüssigkunststoff-Verbundabdichtungen hat der dritte Normenteil.

Die Leistungsfähigkeit der Verbundabdichtung lässt sich anhand des Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) 030352-00-0503 (vormals ETAG 022) oder den Prüfgrundsätzen Abdichtung im Verbund unter Nutzschichten (PG AIV-N) bewerten. Diese wurden 2021 veröffentlicht und 2023 in die Musterverwaltungsvorschrift ‚Technische Baubedingungen‘ (MVV-TB) im Abschnitt C.27 aufgenommen. Die PG AIV-N prüfen neben den Abdichtungsstoffen auch die Eignung des gesamten Schichtaufbaus mit Nutzschichten, ein wesentliches Kriterium in Großküchen.

Am Beispiel der Verbundabdichtungen KLB SYSTEM Abdichtung CW 510 und CW 512, wurde im Vortrag erläutert, inwiefern Polyurethanabdichtungen leistungsstarke und geprüfte Lösungen für Nassräume mit den relevanten Wassereinwirkklassen W1-I bis W3-I nach DIN 18534 sind. Geeignete Abdichtungen verfügen über eine Europäische Technische Bewertung (ETA), bzw. ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP). Sie überzeugen durch ihre Rissüberbrückungsfähigkeit bei einer guten mechanischen chemischen Beständigkeit in der Beanspruchungsklasse C. In Kombination mit geeigneten Dichtbändern, Durchführungen, Rinnen und Abläufen sorgen sie für langfristige Dichtigkeit, auch bei Temperaturwechselbelastungen.

Ergänzt durch dekorative und dauernassbeständige Nutzschichten, wie bspw. KLB SYSTEM EC 450 DECOR oder KLB SYSTEM Polyurethan PU 414 FLAIR sind geeignete Verbundabdichtungen ideal für den Einsatz in privaten Bädern, gewerblichen Duschräumen oder Schwimmbadumrandungen. Diese Systeme bieten nicht nur dauerhafte Dichtigkeit, sondern auch ein ansprechendes, hochwertiges Design.

Besonders anspruchsvoll sind Nassräume in Großküchen und lebensmittelverarbeitenden Bereichen. Hier müssen Böden hohen mechanischen Belastungen durch Servier- und Hubwagen sowie chemischen Einflüssen wie Reinigungsmitteln, Farbstoffen, Essensresten und Hitze standhalten. Um den Arbeitsschutz zu gewährleisten, werden die Beläge rutschhemmend ausgeführt. Aus ergonomischen Gründen wird in der Regel weitgehend auf eine Gefälleausbildung verzichtet. Nach neuesten Erkenntnissen erfolgt die Entwässerung oberhalb der Verbundabdichtung auf der Nutzschicht. Bei Bedarf kann eine zusätzliche Abdichtungslage unter dem Estrich als Sicherungsebene integriert werden.

Am Beispiel des Systems H2 – KLB KITCHEN LOW-VOC PU wurde eine besonders robuste Lösung vorgestellt, die nach den aktuellen Richtlinien umfassend auf die Anforderungen in Großküchen geprüft wurde. Dank der Emissionsprüfung ist dieses System ideal für DGNB-zertifizierte Küchen der Qualitätsstufe 4 geeignet.

Die Einbauqualität eines Bodens in Nassbereichen hängt nicht ausschließlich vom geeigneten Abdichtungs- und Beschichtungssystem ab. Entscheidend ist die enge Abstimmung zwischen Architekten, Planern, Beschichtungsherstellern und Verarbeitern. Um dauerhafte Dichtigkeit sicherzustellen, müssen die Anschlussdetails und Einbauteile präzise abgestimmt und ausgeführt werden. Im Rahmen der Übergabe der Bodenfläche an die Bauherrschaft ist es darüber hinaus wichtig, diese über die Reinigung, Nutzung und Wartung des Bodens zu unterrichten, um dessen Langlebigkeit zu gewährleisten.

Hierfür bietet die KLB Kötztal mit ihren qualifizierten Fachberatern umfassende Unterstützung bei der Erstellung von Nassraumbelägen für Architekten, Planer und Verarbeiter, um für Bauherren und Nutzer optimale Lösungen zu erreichen.

5) Fußböden mit Wasserschäden – trocknen oder rausreißen?
    Referent: Dr. A. Unger, SV und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Zunächst zeigte der Fußbodensachverständige auf, in welcher Form es zu einer Wasserbelastung innerhalb von Objekten kommen kann. Dies ging von Überschwemmungen über aufsteigendes Grundwasser, Rohrbrüche, Leckagen, verstopfte Dachrinnen sowie starker Regen- oder Schneefall.

Gerade die diesjährigen Überschwemmungen im schwäbischen Raum hatten viele Gebäudeeigentümer schwer getroffen. Wer eine Elementarschadenversicherung hatte, konnte das von außen ins Objekt laufende Wasser über die Versicherung abwickeln. Anders sieht dies i.d.R. bei aufsteigendem Grundwasser aus, wenn das Wasser nicht von oben ins Gebäude läuft. Dies ist i.d.R. nicht versichert. Bei Überschwemmungen empfahl Dr. A. Unger sofort den Strom abzustellen, sodass Personen beim Betreten der Räume nicht in Gefahr geraten.

Im Schnitt entsteht in Deutschland alle 30 Sekunden ein Wasserschaden durch ein Leck in der Wasserleitung. 2017 gab es z.B. 1,1 Millionen Schäden mit einer Schadenssumme von ca. 2,76 Milliarden Euro.

Bei eindringendem Wasser ist grundsätzlich zu klären, ob es sich dabei um sauberes Trinkwasser oder möglicherweise um mit coliformen Keimen verunreinigtes Wasser (z.B. aus einem Fluss) handelt. Bei entsprechenden Wasserstandshöhen ist es häufig erforderlich, dass der Putz bis zu einer gewissen Höhe abgeschlagen und Elektrorohre sowie alle Rohrummantelungen ausgetauscht werden. Dieser Bereich ist einer Trocknung im Regelfall nicht zugänglich. Auch Gipskartonplatten sind bis zu einer Höhe zu entfernen, wo diese nicht mehr durchfeuchtet oder von Schimmel befallen sind.

Zudem spielt der Bodenbelag natürlich eine Rolle, der im Regelfall bei einer Durchfeuchtung des Estrichs entfernt werden muss. Sonst ist i.d.R. eine Trocknung des Estrichs kaum möglich.

Werden z.B. Fliesen auf einem feuchten Zementestrich belassen, so kann es durch Sekundärschwindprozesse zu einer konvexen Verformung der Fußbodenkonstruktion kommen, womit z.B. Türen häufig nicht mehr aufgehen.

Andere Bodenbeläge wie Laminat, Kautschuk, Linoleumböden und PVC sowie Parkett werden durch eine Überschwemmung üblicherweise so in Mitleidenschaft gezogen, sodass eine Entfernung unumgänglich ist.

Was die Estriche betrifft, so sind Zementestriche als hydraulische Systeme resistent und werden durch das Wasser i. d. R. nicht geschädigt. Calciumsulfatestriche hingegen sollten nicht auf Dauer durchfeuchtet sein, da sie ansonsten ihre Festigkeit verlieren. Gleiches gilt für Magnesiaestriche.

Fertigteilestriche sind bei Überschwemmungen i.d.R. schon wegen der darunter befindlichen Schüttung und der häufig feuchtigkeitsempfindlichen Lastverteilungsplatte (z.B. Gips, Holz) ausgetauscht werden.

Gussasphaltestriche sind gegenüber Wassereinfluss unempfindlich. Allerdings befinden sich darunter häufig Kokosfasermatten oder Kork. Erstere drücken sich unter Belastung häufig in Richtung Null zusammen, letztere verlieren durch Feuchtigkeitseinfluss häufig ihre Bindung und wirken dann nicht mehr als durchgehende Dämmschicht.

Generell muss man sich die Frage stellen, ob nach einem Feuchtigkeitsschaden bei fachgerechter Trocknung die Stoffe wieder ihre technischen Kennwerte erlangen. Dies ist häufig nicht möglich. Auch Mineralwolledämmplatten und expandierte Polystyrolschäume können nach ca. fünf bis sieben Tagen bereits Schimmelwachstum aufweisen. Extrudierte Polystyrole und auch PUR-Schäume sind auf Grund ihrer Zusammensetzung dahingehend nicht so empfindlich. Allerdings weisen PUR-Schäume ober- und unterseitig eine Aluminiumkaschierung auf, weshalb die Feuchtigkeit kaum entweichen kann.

Holzfaserplatten sollten als organischer Baustoff i.d.R. nach Wasserschäden entfernt werden, da sie zu Schimmelbildung neigen. Gleiches gilt für Hartfaserplatten zur Aufnahme von Heizestrichen, die kaum einer Trocknung zugänglich sind.

Generell ist es so, dass umso mehr Schichten vorhanden sind (Stichwort: Sandwichbauweise), es komplizierter ist, Trocknungen fachgerecht durchzuführen. Holzbalkenkonstruktionen mit entsprechenden Unterdecken können bei nicht fachgerechter Trocknung den echten Hausschwamm ausbilden, insofern entsprechende Sporen vorhanden sind.

Generell ist es auch bei dünnen Dämmstoffen mit um die 5 mm Dicke und gebundenen Leichtausgleichsschüttungen theoretisch möglich, einen Trocknungsversuch durchzuführen. Hier sollte man auf einer Probefläche starten, bevor die ganze Fläche in Angriff genommen wird.

Wichtig ist eine geeignete Analyse im Vorfeld, bei der festgestellt wird, wie intensiv die einzelnen Fußbodenschichten durchfeuchtet sind und ob und wenn ja, in welcher Höhe eine mikrobielle Belastung vorhanden ist. Zudem gibt es eine Einteilung in Nutzungsklassen bei Gebäuden, aus der hervorgeht, wie dringend eine Sanierung anzugehen ist.

Schimmel sollte zunächst mit geeigneten Mitteln (wie z.B. Wasserstoffperoxid) behandelt werden, bevor die Trocknung beginnt. Die Trocknung selbst wird dann i.d.R. im Überdruck- oder Unterdruckverfahren stattfinden, wobei das Unterdruckverfahren hier Vorteile bietet. Man kann die entsprechende Luft, welche aus der Dämmung entweicht, über einen HEPA-Filter reinigen.

Insofern kein relevanter Biomasseneintrag stattgefunden hat, kann möglicherweise auch eine Desinfektion der Dämmstoffschicht erfolgen, um Schimmelpilze und Bakterien in ihrer Anzahl abzusenken. Bei sehr hohen Feuchten in der Dämmung sollte diese zusätzlich vor Einbringung des Sanierungsmittels technisch getrocknet werden und nach dem Schäumen bzw. Fluten nochmals. Dies funktioniert auch bei Vorhandensein von coliformen Bakterien. Tote Keime und Sporen in der Konstruktion werden i.d.R. durch eine fachgerechte Desinfektion inaktiviert. Das Ergebnis sollte nach Durchführung der Desinfektion kontrolliert werden. Bei Bedarf ist diese zu wiederholen.

Bei Geruchsbelastungen, die nach einer Trocknung verbleiben, kann möglicherweise eine Ozonbehandlung der Luft erfolgen.

Organische Teilchen wie Bakterien und Pilze zerfallen nach dem Lüften oder Absaugen zu normalem Sauerstoff. Die Wertgegenstände müssen vorher geräumt bzw. entfernt werden, da Ozon Gummi- und Kunststoffteile schwächen kann.

Abschließend plädierte Dr. A. Unger dafür, dass bei einem Wasserschaden nicht einfach ziellos irgendwelche Trocknungen erfolgen, sondern dass zunächst eine gründliche Analyse Aufschluss verschaffen soll, wie am besten vorgegangen und der Wasserschaden nachhaltig beseitigt werden kann. Dies beinhaltet auch, dass möglicherweise keine Trocknung möglich ist, sondern eine Entfernung und ein Neueinbau der Fußbodenkonstruktion sich als richtiger Weg darstellt.

6) Löst die Bauteilaktivierung (TABS) die klassische Fußbodenheizung in Wohnneubauten ab?
     Referent: Prof. Dr.-Ing. Michael Günther, TGA Consulting, Dozent, Fachautor

Erneuerbare Energien werden die Heizstrategien verändern. Der Kühlbedarf wird zunehmen. Und: Wir müssen einfacher bauen.

Diese Thesen bestimmen gegenwärtig die Entwicklungsrichtungen im Wohnungs(neu)bau. Wärmepumpenanlagen mit Niedertemperatur-Flächenheizungen prägen die Heiztechnik, wobei Luft, Erdwärme, Grundwasser, Abwärme und (grüner) Strom die klassischen Energieträger ablösen. Eine hohe Energieeffizienz wird erreicht, wenn sehr niedrige Systemtemperaturen von ca. 30 °C ausreichen, den Heizwärmebedarf zu decken. Diese Temperaturen sind möglich, wenn (bei sehr gutem baulichem Wärmeschutz im Sinne des Effizienzhauses EH 55 und 40) auf die Bauteilaktivierung, neu bezeichnet als ‚Thermisch Aktive Bauteilsysteme (TABS)‘, zurückgegriffen wird. Die massiven Decken gleichzeitig als thermische Speicher nutzen zu können, erleichtert außerdem das komplexe Wärme-Strom-Management in Gebäuden und Quartieren. In Österreich werden bereits derartige Lösungen für Bestandsgebäude realisiert, indem Rohrregister auf die Außenschale des Gebäudes montiert und anschließend wärmegedämmt werden, sodass sich die Speichereffekte auf die vorhandene Bausubstanz übertragen.

Mit der Decke als thermisch aktives Bauteil kühlen zu können, galt bisher als Vorzug der Lösung im Nichtwohnungsbau. Zunehmende sommerliche Außentemperaturen bedingen, ungeachtet des sommerlichen Wärmeschutzes der Gebäude, jedoch nicht selten auch Überhitzungserscheinungen in Wohnbauten, sodass alternativ nach dem Ersatz von Klimageräten gesucht wird. Dabei spielt die passive Kühlung, z.B. über Erdwärmesonden, und die Nutzung von Eisspeichern im Zusammenwirken mit den zu kühlenden Decken eine wichtige Rolle, sodass sich der energetische Aufwand in Grenzen hält. Die Wirkung einer Fußbodenkühlung ist allerdings sehr begrenzt (Senken der Raumtemperatur um max. 3 K), sodass sich das Kühlen über die Decke anbietet (Reduzierung der Raumtemperatur um ca. 6 K).

Einfacher zu bauen muss bedeuten, das hohe technische Niveau etablierter Baukonstruktionen einerseits nicht aufzugeben. Das neue Konzept „Gebäudetyp E“ (E wie „Einfacher“) wird andererseits nur dann eine Chance haben, wenn Vereinfachungen und Erleichterungen ohne jegliches Schadenspotenzial angestrebt werden. In diesem Zusammenhang ist der Verweis auf simple Fußboden- und Deckenkonstruktionen in den Niederlanden wenig hilfreich, auch wenn sich dadurch das Anwenden der energetisch vorteilhaften Bauteilaktivierung erleichtern würde. Wärme-, Schall- und Brandschutz sind ohne Minderungen zu gewährleisten. Und: In den Niederlanden werden massivere Decken als in Deutschland ausgeführt. Zu bedenken ist allerdings durchaus, dass einfachere Systeme der Rohrregister einschl. Montage und der Verzicht auf aufwändige Regelungsstrategien die Baukosten mindern könnten.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bauteilaktivierung (TABS) die Bandbreite der Flächenheiz- und -kühlsysteme im Wohnungsbau erweitern wird. Mit Blick auf den hohen Anteil der Bestandsgebäude am Gebäudebestand sowie das Effizienzhausniveau EH 70 werden sich die bekannten Systeme für Fußboden, Wand und Decke jedoch behaupten und weniger effiziente Systeme, zu denen die Heizkörper gehören, ersetzen.


Bild 1: Vortragsraum mit Publikum


Bild 2: Vortragsraum mit Publikum


Bild 3: Motorworld Innenraum

 

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Expertenkreistreffen FUSSBODEN 2024 in Donauwörth

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Wieder einmal trafen sich nach Aufruf von Dr. A. Unger internationale Experten aus dem Fußbodengewerk in Donauwörth, um über interessante aktuelle Schadensfälle zu diskutieren.

1) Orientierende Haftzugmessungen auf einem verklebten elastischen Belag und in-situ Schälversuche
     Referent: Dr. A. Unger

Der erste Teil dieser Thematik wurde bereits beim letzten Expertenkreis besprochen. Es ging darum, dass ein verklebter Kautschukbelag in einer Büronutzung relativ intensive Stippnähte aufwies. Diese waren deutlich thermischen Einflüssen zuzuordnen. Allerdings war erstaunlich, wie wenig offensichtlich der Klebstoff den Bodenbelag an seinem Platz halten konnte. Deshalb wurde die Verklebung etwas näher untersucht und dabei festgestellt, dass die Verbindung zum Untergrund eher schlecht war. Die vor Ort orientierenden Schälzugmessungen und Haftzugmessungen deuteten ebenfalls auf eine ungünstige Verbindung hin. Auffällig war auch, dass an der Rückseite des Bodenbelags kaum Klebstoff zu erkennen war. Auf Grund eigener Untersuchungen entschied sich die Verlegefirma dafür, den Kautschukbelag im Büro zu entnehmen und neu zu verlegen.

Nachdem in einem nahe gelegenen großen Reinraum die Situation ähnlich war, wünschte der Auftraggeber weitere Untersuchungen. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Qualität der Verbindung per Klebung zu der darunter liegenden Spachtelmasse auch hier eher grenzwertig war. Dies war umso schwieriger, da die Fläche auch mit Hubwägen befahren werden sollte. Der Hersteller des Kautschukbelags verlangte in seinem Datenblatt in einem solchen Fall die Verwendung von PUR-Klebstoff. Vor Ort wurde jedoch ein leitfähiger Dispersionsklebstoff eingesetzt. Die Klebstofffirma hielt diesen auch für geeignet, wies jedoch darauf hin, dass nur Hubwägen mit Luftbereifung eingesetzt werden sollten (!).

In Untersuchungen wurde auch die Haftung der Spachtelmasse auf dem darunter liegenden sehr dicken Calciumsulfatestrich untersucht. Hier hätte der Auftraggeber sich einen Wert von 1,5 N/mm2 wegen der Befahrung mit Hubwägen gewünscht. Die mehr als 60 Haftzugmessungen hatten als Durchschnitt 1 N/mm2, aber der kleinste Einzelwert lag ca. bei 0,3 N/mm2. Trotz dieser Einschränkungen entschied der Auftraggeber mit dieser Unsicherheit ‚zu leben‘. Die Haftzugfestigkeit des Estrichs machte i. M. mit ca. 2 N/mm2 einen guten Eindruck. Die orientierenden Schälzugprüfungen im Reinraum ergaben Werte zwischen 1 und 9 kg, was kein besonders guter Wert ist. Bei einer neu angelegten Probefläche konnten wir 11 bis 21 kg Schälzug feststellen.

Auch die rein orientierenden Haftzugfestigkeiten ergaben nur einen Durchschnittswert von 0,5 N/mm2 auf dem Kautschuk, während auf einer neu angelegten Prüffläche das Doppelte herauskam.

Auf Grund der Ergebnisse wurden einige Bereiche vom Bodenleger nachgearbeitet.

Im Nachgang wurde die Situation nochmals in einem eigenen Versuch nachgestellt. Dabei konnte festgestellt werden, dass sich mit dem verwendeten Dispersionsklebstoff, die eigentlich früher zu erwartenden Festigkeiten erst relativ spät einstellten. Interessant war, dass auch bei idealer Verarbeitung kaum Klebstoffanhaftung an der Belagsrückseite zu konstatieren war. Somit war dieses Erscheinungsbild wohl nicht auf eine mangelhafte Verklebung zurückzuführen, sondern zeigte lediglich den Adhäsionsbruch an der schwächsten Stelle.

2) Sichere Planung von Estrichböden in Fitness-Center
     Referent: Carlo Diliberto

Herr Dipl.-Ing. Carlo Diliberto wies in seinem Vortrag auf zahlreiche Schäden hin, die speziell in Hantelbereichen von Fitnesscentern Estriche teilweise völlig zerstört hinterlassen.

Hantelbereiche weisen alleine durch Hantelbänke bereits Belastungen von bis zu 10 kN/m² auf, was der Belastung mit Hubwagen in Einkaufszentren gleichkommt.

In Hantelbereichen steigen diese Belastungen durch fallende Gewichte auf ein Mehrfaches an; teilweise beträgt der dabei entstehende Schlagstoß bis zu 1 to. Hier liegen Aufprallspannungen von über 15 N/mm² vor, die gerade bei schwimmenden Estrichsystemen zu einer Überlastung führen.

Der Vortragende wies darauf hin, dass hier eine sichere Planung nur möglich sei, wenn man mit dem späteren Betreiber der Fitness-Studios einen genauen Lastplan erstellt und die Auswirkungen von hygrischen Verformungen bei der Statik der Estrichsysteme berücksichtigt.

Ferner sei es enorm wichtig, in Hantelbereichen durch speziell auf die Belastung konzipierte mehrschichtige Abprall-Matten den Schlagstoß zu mindern.

Gerade in Fitness-Centern, die sich in Wohn- oder Bürokomplexen in urbaner Umgebung befinden, verschärft sich die Situation durch die Notwendigkeit, diese Bodensysteme unter Berücksichtigung der TA Lärm auch trittschallschutztechnisch zu planen.

Hier mahnte der Vortragende dazu, dass man die Aufprallspannung unter 3 N/mm² belässt und somit bei Ausführung eines schwundarm formulierten, stahlfaserarmierten und damit schlagzähen Estrichs der Festigkeitsklasse CT-45-F7-S80-SW1 einen Mindeststandard definieren sollte.

Für Schwergewichtsbereiche, in denen zum Beispiel sehr schwere Hanteln aus über 2 m Höhe fallen, gibt es keine praktikable Lösung; hier sollte mit einer gesondert zu planenden Abfederungskonstruktion gearbeitet werden.

3) Auswirkungen von dünnen und dicken Verbundestrichen
     Referent: Carlo Diliberto

Herr Dipl.-Ing. Carlo Diliberto wies in seinem Vortrag auf die Risiken der Ausführung dünner Verbundestriche auf leichten und verformbaren Altbaudecken hin. Durch die Durchbiegung dieser Decken entstehen bei dünnen Verbundestrichen ab 25 mm hohe Schubspannungen, so dass Hohllagen und Schäden in Estrichen sich bis hin zum Totalschaden des gesamten Bodenbelages auswirken können.

Hierzu hat Dipl.-Ing. Diliberto eine Software ermittelt, mit der sich diese Schubspannungen abschätzen lassen.

Die speziell für diesen Sachverhalt entwickelte Software lässt auch hier Rückschlüsse auf mögliche Spannungsüberschreitungen und deren Lösung zu. Am Beispiel der unteren Grafiken werden sowohl für dünne als auch für besonders dicke Verbundestriche Lösungen errechnet.

Oder wie hier ein Lösungsansatz bei dicken Verbundestrichen:

Zusammengefasst empfiehlt der Vortragende, sowohl Konstruktionen in Fitness-Centern und auch Verbundestrichkonstruktionen bei Zweifeln von Sachverständigen prüfen und konzipieren zu lassen.

4) Richtige Durchführung von CM-Messungen
      Referent: Dr. A. Unger

Ganz kurz wurde auch das Thema der richtigen CM-Messung besprochen und ob es immer notwendig sei, bei der Durchführung Handschuhe zu tragen. Nach Rücksprache mit Dr. Frank Radtke (bekannter Hersteller von CM-Messgeräten) ergab sich, dass er generell die Durchführung der Messung mit Handschuhen empfiehlt, um von vornherein Diskussionen vorzubeugen. In der Praxis hat es jedoch kaum Auswirkungen auf das Messergebnis, außer ein Bodenleger würde bei der Durchführung extrem schwitzen und sehr nasse Hände haben. Dies ist jedoch in der Praxis eher selten anzutreffen.

5) Untersuchungen zu dampfhemmenden Abdeckungen von Parkettbelägen
      Referent: Dr. A. Unger

In einem hochwertigen Villenprojekt war es im Zuge des Umbaus zu intensiven Schäden am sehr hochwertigen Parkett gekommen; darunter befand sich ein zementärer Heizestrich. Dieser wurde während der Beheizung mit Milchtütenpapier und Holzplatten abgedeckt. In diesem Zusammenhang kam es zur Auffeuchtung des Parketts mit den entsprechenden Schäden. Der Parkettleger sah jedoch die Verantwortlichkeit bei anderen Faktoren.

Insofern wurde ein Versuchsaufbau im Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung in Troisdorf durchgeführt. Dabei wurde exakt die Situation nochmals anhand von Probeflächen nachgestellt. Der Estrich wies bei Belegung <= 1,8 CM-% auf. Das Milchtütenpapier wurde 24 Std. nach Auftragen der Wischpflege aufgelegt und die Fußbodenheizung mit einer Vorlauftemperatur von 35°C gefahren, was den Parkett auf ca. 26°C erhitzte. Nach 117tägigen Beheizung wurden die Werte ermittelt. Es war feststellbar, dass im Bereich der Abdeckung mit Milchtütenpapier Wasser an der Rückseite des Papiers bzw. an der Oberfläche des Parkettbelags in Tropfenform vorhanden war.

Wohlgemerkt war hier der Estrich zunächst auf seinen Belegreifewert getrocknet worden. Eine Differenz zwischen Belegreifwert und Ausgleichsfeuchte von ca. 1% kann bereits demnach zu einer relevanten Auffeuchtung des Parketts führen.

Wenn man aber nun nicht so genau vorgeht und den Estrich zu einem Zeitpunkt belegt, an dem der Belegreifwert noch nicht erreicht ist, dann ist mit wesentlich umfangreicheren Schäden am Parkettbelag zu rechnen, z.B. Ablösung vom Untergrund und Verformungen etc.

6) Richtiges Lüften nach Estrichverlegung in einem Holzhaus
      Referent: Dr. A. Unger

Aktuell gab es im Sachverständigenbüro Unger eine Anfrage, ob generell in einem reinen Holzhaus normale Zementestriche überhaupt verlegt werden können, oder ob hier ternäre Systeme notwendig sind. Dem Estrichverleger ging es hier insbesondere um mögliche Schäden, ausgelöst durch das Wasser, welches im Zuge des Trocknungsprozesses an die Raumluft abgegeben wird. Die Diskussion entzündete sich an dem Punkt, weil in einschlägigen Merkblättern empfohlen wird, mit dem Lüften erst sieben Tage nach Estrichverlegung zu beginnen.

Gemeinsam mit dem Planer wurde in diesem Zusammenhang eine Sonderlösung entwickelt. Beim gegenständlichen Objekt wurden bereits im Zuge der Estrichverlegung die Fenster auf einer Gebäudeseite gekippt. Nach drei Tagen hat man vorsichtig durch komplettes Öffnen der Fenster auf einer Gebäudeseite dreimal pro Tag 10 Minuten stoßgelüftet (ohne Luftzug bei geeigneten Außentemperaturen). Nach 10 Tagen hat man pro Tag dreimal stoßgelüftet, und dann auch gegenüberliegende Fenster geöffnet. Nach 10 bis 14 Tagen konnte man auch bei Bedarf Trockengeräte aufbauen.

Die Einhaltung dieser Regeln wurde anhand von Messungen auch durch das Sachverständigenbüro Unger überwacht. Das eingebaute Fichtenholz hatte zum Zeitpunkt der Estrichverlegung ca. 11% Materialfeuchte. Im Zuge der Auffeuchtung durch die Wasserabgabe des Estrichs stieg die Holzfeuchte auf maximal ca. 14% an, ohne dass dies nun zu Problemen führte. So lange die Fenster gekippt waren, war auch die Luftfeuchtigkeit direkt oberhalb des Estrichs nicht extrem hoch (nach fünf Tagen Estrichalter ca. 65%). Schloss man die Fenster, dann stieg die Luftfeuchtigkeit direkt oberhalb des Estrichs auf bis zu 90% an, was als ungünstig zu werten ist.

Es war gut, zu sehen, dass auch im Sommer mit hoher absoluter Luftfeuchtigkeit von außen immer wieder Zeiträume entstehen, die eine geeignete Trocknung durch Lüften ermöglichen.

7) Schallschutz im Holzbau – Beschwerung bei Holzdecken
     Referent: Christoph Wagner

Christoph Wagner gibt in seinem Vortrag zunächst einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen der Akustik, um dann mögliche schalltechnische Verbesserungen im Holzbau zu besprechen. Aufgrund der Bauteileigenschaften von Holzmassivdecken ist hier eine zusätzliche Beschwerung erforderlich. Die gängigen Systeme, Betonplatten im Sandbett, Schüttung in Wabenform oder gebundene Splittschüttung, wurden erörtert. Im weiteren Verlauf wurden gebundene Splittschüttungen detaillierter betrachtet. Anhand aktueller Projekte und Veröffentlichungen erfolgte ein Vergleich einer zementgebundenen und einer elastisch gebundenen Schüttung. Eine zementgebundene Platte weist aufgrund ihrer hohen Biegesteifigkeit eine verminderte Schalldämmung im bauakustisch relevanten Bereich auf. Dies führt dazu, dass das Bau-Schalldämm-Maß oder auch der Norm-Trittschallpegel im Vergleich zu einer elastisch gebundenen Schüttung um ca. 10 dB verschlechtert wird. Neben der zusätzlichen Masse ist beim Fußbodenaufbau ein schwimmender Estrich erforderlich. Der Einfluss der Zusatzmasse und des schwimmenden Estrichs auf die frequenzabhängigen Messkurven wurde anhand eines Vergleichs dargestellt und mögliche Optimierungen aufgelistet. Abschließend wurden noch Fehlerquellen an Beispielbildern verdeutlicht.


Bild: Vortragssaal mit Publikum
Quelle: A. Unger

 

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Expertenkreistreffen FUSSBODEN 2023 in Donauwörth

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Wie jedes Jahr trafen sich Experten zum Thema ‚Fußboden und angrenzende Gewerke mit internationaler Zusammensetzung zu einem technischen Austausch in Donauwörth. Organisator war, wie gewohnt, Dr. A. Unger.

Der Organisator stieg in das Thema mit einer aktuellen Fragestellung ein. Es ging um eine Rinne in einer Tiefgarage, die auf Epoxidharz gesetzt war und an die seitlich ein Zementverbundestrich angrenzte. Die nachfolgende Beschichtung wurde ebenfalls press an die Rinne herangeführt. Der beauftragte Sachverständige bemängelte, dass auf diese Weise keine Dichtigkeit gegen eindringende Chloride vorhanden sei. Dies wurde von Dr. A. Unger und den anwesenden Sachverständigen kritisch gesehen. Es wurde im gegenständlichen Fall dann von dem beauftragten Sachverständigen gefordert, dass hier ein Flansch vorhanden sein sollte, auf welchen die Beschichtung geführt wird. Hier sahen die Anwesenden Probleme bei der technischen Umsetzung. In der Regel gelingt es nicht, den Flansch so zu unterfüttern, dass es nicht zu Verformungen bei entsprechender Befahrung kommt. Hier besteht dann aus Sachverständigensicht eher das Problem, dass es genau im Flanschbereich zu Schäden an der Beschichtung kommt.

Zudem ist zu klären, ob die in der Tiefgarage verbaute Rinne überhaupt in sich dicht ist. Häufig ist das nicht der Fall. Wenn dies zutreffend ist, dann bringt auch ein dichter Anschluss der Beschichtung nichts, wenn dann das eindringende Chlorid direkt über die Rinne in die Betonplatte gelangen kann. Die Experten waren sich dahingehend einig, dass hier eine Gesamtplanung erforderlich ist, die dafür sorgt, dass Chloride nicht zum Problem werden. Hier spielt sicher auch die Bettung der Rinne möglicherweise in einem Epoxidharzlager eine wichtige Rolle.

1) Risse in OS 11b Beschichtung

Als nächstes beschrieb Dr. A. Unger einen Fall, bei dem es bauseits gewünscht war, dass auf eine erdangrenzende Betonplatte in einer Tiefgarage eine OS 11b Beschichtung aufgebracht werden sollte. Die ausführende Firma wies darauf hin, dass derartige Beschichtungen meist nicht sonderlich dampfdiffusionsoffen seien und dass durch die rissüberbrückende Wirkung möglicherweise in der Betonplatte entstehende Risse nicht festgestellt würden. Das Mittel der Wahl für diesen Anwendungsfall ist i.d.R. eher eine OS 8. Der Auftraggeber bestand trotzdem auf die Ausführung der OS 11b. Einige Zeit nach Einbringung der Beschichtung kam es in der Beschichtung zu Rissbildungen. Nach der Entnahme von Bohrkernen konnte festgestellt werden, dass diese zum großen Teil auch in der Betonplatte vorhanden waren. Der eingeschaltete Gutachter kam zu dem Schluss, dass die primären Auslöser für die Rissbildung wie folgt zu sehen waren:

  • Nicht vorhandene Rissbreitenbeschränkung im Beton durch mangelnde Bewehrung
  • Nicht ausreichend dicke Schwimmschicht der Beschichtung

Interessant war, dass die Risse wohl auch dann aufgetreten wären, wenn die Beschichtung ausreichend dick gewesen wäre. Allerdings gab dies dem Auftraggeber eine Möglichkeit zur Reklamation. Am Ende lief es darauf hinaus, dass die Beschichtungsfirma ihr Gewerk zurückbaute. Im Anschluss wurde die Betonplatte von einem Sachverständigen des Auftraggebers auf ihre Tauglichkeit hin überprüft und in Teilen nachbearbeitet. Im Anschluss kam eine OS 8 Flex zum Einsatz. Hier handelt es sich um eine OS 8 Beschichtung, die aber etwas flexibilisierter eingestellt ist.

2) Feuchtigkeitsmessung von Estrichen

Im Anschluss ergab sich eine Diskussion zur richtigen Überprüfung von Estrichen auf ihre Belegreife. Die Anwesenden waren sich dahingehend einig, dass das Mittel der Wahl an der Baustelle die CM-Messung ist. Hier wies der Sachverständige Unger darauf hin, dass teilweise auch die Anwendungstechnik renommierter Firmen bei großen Flächen oft so vorgeht, dass mittels kapazitativer Messtechniken die feuchteste Stelle im Estrich gesucht wird und dann an dieser Stelle eine CM-Messung durchgeführt wird. Dies führt dann teilweise dazu, dass bei einer Fläche von ca. 1.000 m2 nur eine einzige CM-Messung erfolgt. Hiervon riet Dr. A. Unger intensiv ab, da es häufig nicht möglich ist, mit der kapazitativen Messtechnik die feuchteste Stelle sicher aufzufinden. Dies liegt daran, dass die Rundstrahlcharakteristik dazu führt, dass nur der obere Estrichbereich gemessen wird und nicht die untere Estrichzone, die i.d.R. feuchter ist. Dies ist insbesondere bei dicken Estrichen ein Thema. Stattdessen empfahl Unger, sich an die Regeln zu halten und bei großen Flächen ohne Fußbodenheizung zumindest alle 200 m2 eine CM-Messung durchzuführen. Bei dieser Gelegenheit sollte auch die Dicke des Estrichs dokumentiert werden.

3) Ablösungen eines elastischen Belags vom Untergrund
     Referent: Bastian Nickolaus

Zuletzt berichtete der Sachverständige Nickolaus über die Thematik der Anhaftung von Kautschukbelägen am Untergrund. Normalerweise lassen sich verklebte Kautschukbeläge kaum ohne Einschneiden in Streifen vom Untergrund lösen. Er war in einen Fall involviert, bei welchem man die Kautschukfliesen mehr oder weniger mit der Hand aus dem Kleberbett ziehen konnte. Daraufhin wurden vor Ort Schälzugmessungen und Haftzugmessungen durchgeführt. Beides diente nur zur Orientierung des Sachverständigen. Es ergaben sich Schälzugwerte zwischen 1 und 9 kg, währenddessen bei guter Verbindung eher Schälzugwerte über 10 kg i.d.R. vorhanden sind. Bei den orientierenden Haftzugmessungen ergaben sich Werte zwischen 0,5 m2 i. M., während bei guter Verbindung i.d.R. eher Werte >= 1 N/mm2 gemessen werden können. Beide Techniken dienen rein zur Orientierung und sollen quantitativ die gewonnenen Eindrücke vor Ort untermauern. Eigentlich müsste man die Schälzugprüfung im Labor durchführen, was in der Praxis jedoch kaum auf einen bereits verlegten Belag anwendbar ist. Im gegenständlichen Fall konnte man auch durch optische und mikroskopische Untersuchungen belegen, dass kaum Klebstoff an der Belagsrückseite vorhanden war und es insofern keine innige Verbindung zwischen dem Untergrund und der Belagsrückseite gegeben hatte.

Hinzu kam noch, dass teilweise auch die Spachtelmasse ein sehr heterogenes Bild in Bezug auf die Anhaftung am Untergrund ergab. Teilweise haftete die Spachtelmasse im Bereich einer Fliese sehr gut und 50 cm daneben ungenügend.

Die versammelten Sachverständigen lobten den Verlauf der heutigen Schulung und brachten bereits jetzt Ideen für die Veranstaltung im nächsten Jahr ein.

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8. FUSSBODEN-FORUM® 2023

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Die Veranstalter entschieden sich, das 8. FUSSBODEN-FORUM® in der Weitblick Eventlocation in München anzubieten. Ca. 100 Besucher kamen zu dem Event. Die Moderation übernahm wieder Dr. A. Unger als Hauptveranstalter für die Unger Firmengruppe.

1) Abdichtungssysteme und barrierefreie Übergänge bei Terrassen und Balkonen, Loggien und Laubengängen nach DIN 18531
    Referent: Dipl.-Ing. Uwe Haubitz, BMI Flachdachsysteme GmbH

Der Referent erläuterte die aktuell gültigen Normen und Fachregeln für die Ausführung von Bauwerksabdichtungen in ihren jeweiligen Anwendungsbereichen. Die Strukturen der Abdichtungsnormen erleichtern dem Planer eine zielorientierte fachlich korrekte Planung der jeweiligen Abdichtungsmaßnahme.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen hochwertigen Abdichtungsmaßnahmen bei Terrassen gegenüber auch einfacheren Lösungen bei Balkonen, Loggien und Laubengängen wurde aufgezeigt.

Grundsätzlich wird empfohlen, immer bei diesen Abdichtungsmaßnahmen den Lebenszyklus des Abdichtungssystem mit zu berücksichtigen. Die Materialkosten der Abdichtung betragen bei diesen Abdichtungsflächen ein Minimum gegenüber den Gesamtkosten der Abdichtungsmaßnahme. Somit sollte immer auf hochwertige Abdichtungsprodukte mit Langzeiterfahrung zurückgegriffen werden.

Hinzu kommt, dass diese Produkte bei der Vielzahl von Detailausbildungen bei diesen Abdichtungsmaßnahmen, wie z.B. Ecken, Türanschlüsse, Laibungen, einfach und dauerhaft sicher ausgeführt werden können. Hier haben sich hochwertige Kunststoffdachabdichtungsbahnen in den letzten Jahrzehnten bewährt.

Insbesondere der Anspruch von barrierefreien Übergängen bei der Abdichtung von Terrassen, Balkonen, Loggien und Laubengängen stellt eine besondere Herausforderung an den Planer dar.

Barrierefreie Übergänge sind Sonderkonstruktionen. Sonderkonstruktionen sind Konstruktionen die nicht normativ geregelt sind. Sie erfordern, so die Fachregeln, abdichtungstechnische Sonderlösungen die zwischen Planer und Türhersteller sowie ggf. dem Ausführenden der Abdichtungsmaßnahme abzustimmen sind. Diese planerischen Maßnahmen sind objektbezogen zu treffen und gesondert zu vereinbaren. Eine systemgerechte Sonderlösung mit einem ausgeklügelten System eines Türherstellers und einer Kunststoffdachabdichtungsbahn hat sich bereits in der Praxis bewährt.

Abschließend verwies der Referent Dipl.-Ing. Uwe Haubitz auf verschiedene Hilfen für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit barrierefreien Übergängen bei Terrassen, Balkonen, Loggien und Laubengängen.


Quelle: BMI WOLFIN


2) ‘we care – we act‘
     Der Wertekompass für nachhaltige Bauprodukte
     Referentin: Stefanie Jutkeit, Gerflor Mipolam GmbH

Frau Jutkeit gab in ihrem Vortrag einen Überblick darüber, wie sich Gerflor, als Hersteller für elastische Bodenbeläge, den Themen der Nachhaltigkeit nähert. Denn auch in der Baubranche wird es immer wichtiger, auf nachhaltige Lösungen zu setzen. Neben dem Schutz des Klimas und unserer Umwelt steigen auch die regulatorischen Anforderungen der EU und des Gesetzgebers. In diesem Ozean der Themen brauchen wir gute Kompasse, um navigieren zu können. Drei davon stellte Frau Jutkeit vor:

Als erstes bietet der jährlich erscheinende CSR-Report einen guten Überblick darüber, wo das Unternehmen insgesamt steht. Bei Gerflor zeigt er, wie die fünf selbst gesteckten Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie „we care / we act“ erreicht werden sollen und was bereits erreicht wurde. Bis 2025 möchte Gerflor seinen CO2-Fußabdruck um 20 % verringern, den Anteil natürlicher Rohstoffe in seinen Bodenbelägen verdoppeln, mehr Produkte für die klebstofffreie Verlegung anbieten und sowohl den Anteil an Recyclingmaterial im Bodenbelag als auch das Recyclingvolumen des aktiv zurück geholten Materials erhöhen. Letzteres geschieht über das Rücknahme-Programm „Second Life“, bei dem Bodenleger ihre Verschnittreste sammeln und von Gerflor abholen lassen können. Diese werden dann in den unternehmenseigenen Recyclingcentern an den jeweiligen Produktionsstandorten aufbereitet, um direkt wieder in die Produktion einzufließen. 2025 werden so voraussichtlich ca. 60.000 Tonnen Recyclingmaterial zurückgewonnen und zu neuen Produkten verarbeitet.

Als zweiten Kompass stellte Frau Jutkeit den, gemeinsam mit dem TFI (einem unabhängigen Prüfinstitut in Aachen) entwickelten Produktpass Nachhaltigkeit vor. Auf wenigen Seiten zeigt dieser klar und übersichtlich, was der jeweilige Bodenbelag zu einer bestimmte Gebäudezertifizierung wie z.B. LEED, BREEAM oder DGNB beitragen kann. Der Produktpass Nachhaltigkeit schließt eine Kommunikationslücke zwischen Hersteller und Planer bzw. Bauherr und gibt eine Orientierung darüber, was Produkte leisten – transparent und durch ein externes Institut verifiziert.

Zuletzt ging Frau Jutkeit auf das Environmental Datasheet ein, mit dem jedes Produkt von Gerflor sukzessiv ausgestattet wird. Hier werden z.B. Daten über den CO2-Fussabdruck transparent und unkompliziert aufbereitet. Unter anderem auf der Internetseite ist es direkt beim Produkt für jeden verfügbar. Eine Hilfe besonders für Planer, die eine Ökobilanz für Gebäude erstellen möchten.

Diese drei Kompasse helfen Gerflor auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft, aber deutlich wurde auch: Nachhaltigkeit geht nur zusammen. Kooperation und Austausch sind wesentlich für wirklich sinnhafte Lösungen.


3) Richtige Verlegung zur Vermeidung von Schäden bei großformatigen Fliesen
    Referent: Alexander Buck, codex GmbH & Co. KG

Der Referent Herr Buck befasste sich mit dem Thema ‚Großformatige Fliesen bzw. Megaformate‘.

Zunächst erörterte er, warum die großformatigen Fliesen voll im Trend liegen und stellte die Menge der Vorteile dar. Weiters zeigte er auch Möglichkeiten auf, wie weitere Aufträge durch z.B. Verkleidung eines Kamins oder Bau von Waschbecken generiert werden können. Im nächsten Punkt kamen die zurzeit gültigen Vorschriften und Normen zur Sprache, um auch zu definieren, was überhaupt Groß,- bzw. Megaformate sind.

Herr Buck wies aber auch darauf hin, das großformatige Fliesen einen erhöhten Planungsaufwand erfordern, sowie die Auswahl der richtigen Bauchemie sehr wichtig ist.

Denn die Norm „DIN 18202 Ebenheitstoleranzen im Hochbau“ reicht nicht immer für die benötigte Ebenheit des Untergrunds aus. Außerdem erfordern feuchteempfindliche Untergründe besondere Maßnahmen. Hierzu zeigte er unterschiedliche Lösungen auf.

Als Zusammenfassung kann festgestellt werden: Großformatige Fliesen fordern eine erhöhten Planungsaufwand sowie stellen Anforderungen an die Wahl der richtigen Bauchemie. Allerdings kann es als Chance genutzt werden, um zusätzliche Aufträge zu generieren.

4) Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Urteile für Architekten und Bauleiter
    Referent: Syndikus-RA Hilmar Toppe, Bauinnung München

Zunächst erläuterte Rechtsanwalt Toppe einen Fall, bei dem es um eine Mehrvergütung des Planers wegen Bauzeitverlängerung ging. Die vertraglich vorgesehene Bauzeit belief sich auf drei Jahre und es war geregelt, dass eine Bauzeitüberschreitung von 20% bereits durch das Honorar abgegolten sei. Ansonsten sollte nur ein Anspruch auf Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens bestehen. Insgesamt belief sich dann die Bauzeit auf fünf Jahre und der Planer verlangte 305.000,00 Euro mehr für seinen zusätzlichen Aufwand. Da sich die Bauzeit um 41% verlängert hatte, ging er auch von einem erhöhten Arbeitsaufwand in Höhe von 41% aus. Das entscheidende Gericht kam zu dem Schluss, dass kein Mehrvergütungsanspruch entstanden sei. Der Planer hätte darlegen müssen, ob und welche konkrete Pflichtverletzung oder Behinderung es seitens des Auftraggebers gab, zu welchen konkreten Verzögerungen diese führten und welcher Mehraufwand damit für ihn verbunden war. Fiktive Kosten und Hochrechnungen reichen nicht zur Begründung. Insofern ist für jede einzelne Behinderung gesondert festzuhalten, welche Auswirkungen diese auf den Bauablauf haben. Diese sind genau zu dokumentieren.

In einem anderen Fall ging es um einen Schadensersatzanspruch wegen einer Baukostenüberschreitung. Es sollte ein Wasserturm zu einem Wohngebäude umgebaut werden und das vorgesehene Budget lag bei 1,2 Millionen Euro. Es gab keine klare Vereinbarung zur Baukostenobergrenze und der Planer wies auf höhere Baukosten hin. Seitens des Auftraggebers gab es jedoch keine Bereitschaft für Einsparungen und im Nachhinein verlangte er trotzdem Schadensersatz wegen den erhöhten Baukosten. Das entscheidende Gericht kam zu dem Schluss, dass es an einem erstattungsfähigen Schaden fehlte, da der Auftraggeber trotz Hinweis auf die höheren Kosten nicht zu wesentlichen Kosteneinsparungen bereit war.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure Schäden aus Überschreitung von Kostenschätzungen und Kostenberechnungen i.d.R. nicht übernimmt.

Als nächstes ging es um eine Sicherheitsleistung nach § 650 f BGB bei einem gekündigten Bau- bzw. Planervertrag. Es wurden Bauleistungen beauftragt und es gab ein Sicherungsverlangen in Höhe von ca. 5 Millionen Euro unter Fristsetzung. Darauf reagierte der Auftraggeber mit fristbewährten Mängelrügen. Der Auftragnehmer stellte daraufhin die Arbeiten ein und klagte auf eine Sicherheit in Höhe von 2 Millionen Euro. Daraufhin kam es zu einer Kündigung des Bauvertrags durch den Auftraggeber. Der BGH gewährte die Sicherheit in Höhe von knapp 1.100.000,00 Euro aufgrund der schlüssigen Darstellung des Auftragnehmers. Entgegen der Vorinstanz hielt er eine Schätzung der Höhe der zu stellenden Sicherheit für nicht erforderlich.

RA Toppe machte darauf aufmerksam, dass auch Planer die Sicherheit nach § 650f BGB verlangen dürfen. Allein öffentlichen Auftraggebern sei die Sicherheit nicht zu stellen, da § 650f BGB gegenüber diesen nicht anwendbar ist.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650 e BGB. Dies geht jedoch nur, wenn der Auftraggeber Eigentümer des Baugrundstücks ist. In dem vorgestellten Fall erbat ein Planer die entsprechende Sicherheit, die der Auftraggeber nicht zur Verfügung stellen wollte. Daraufhin beantragte der Planer den Erlass einer Vormerkung zur Absicherung einer Bauhandwerkersicherungshypothek. Das letztendlich entscheidende Gericht kam zu dem Schluss, dass der Planer Anspruch auf die Vormerkung hatte. Es gab keinen Grund, den Planer schlechter als einen Bauausführenden zu stellen, auch wenn seine Planungsleistung noch nicht in einem Bauwerk umgesetzt worden war.

Schließlich ging es um das Widerrufsrecht von Verbrauchern. Im besprochenen Fall bot ein Planer einem Verbraucher, der ihn persönlich bereits kannte, Leistungen in einer E-Mail an. Am folgenden Tag wurde er beauftragt. Nachdem der Planer seine Leistungen erbracht hatte und der Verbraucher diese auch zahlte, widerrief der Verbraucher den Vertrag binnen eines Jahrs und 14 Tagen und verlangte die geleistete Zahlung zurück. Der BGH kam zu dem Urteil, dass kein Widerrufsrecht bestand. Weder würde ein Fernabsatz- noch ein außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossener Vertrag vorliegen, der Voraussetzung für ein gesetzliches Widerrufsrecht sei. Rechtsanwalt Toppe wies darauf hin, dass es in dem vom BGH entschiedenen Fall um einen Bauvertrag ging. Gleichwohl seien die vom BGH genannten Grundsätze auch für Planerverträge anwendbar.

5) Gewerbe- und Industrieböden aus Reaktionsharzen: funktional, robust und wirtschaftlich
    Referent: Dipl.-Ing. Artur Kehrle, KLB Kötztal

Moderne Beschichtungen aus 2-Komponenten-Reaktionsharzen machen vieles möglich. Heute werden Beschichtungen nicht nur in Industrieobjekten als wirtschaftlicher und robuster Bodenbelag eingesetzt, sondern auch in Bereichen mit hohen ästhetischen Anforderungen in gewerblichen Bereichen, öffentlichen Bauten und vieles andere mehr.

Betonplatten mit hochwertigem, geglättetem Beton haben in vielen Bereichen, wie z.B. in Lagern, Speditionen, Kommissionsbereichen durch die Belastung mit Flurfördergeräten und Warenumschlag eine hohe mechanische Belastung und sind in diesen Bereichen hervorragend geeignet.

Werden jedoch noch weitere Eigenschaften gefordert, so reichen Industriebetonflächen oft nicht aus. Betonflächen zeigen Schwächen bei Reinigung und Hygiene, chemischer Beständigkeit, haben keine Schutzfunktionen vor eindringenden Stoffen, weisen Krakeleerisse auf und natürlich ist Beton im Laufe der Nutzung nicht sonderlich dekorativ. Beschichtungen können in diesen Bereichen deutlich bessere Ergebnisse liefern, insbesondere dann, wenn eine Sanierung ansteht.

Wichtig für die Planung ist, dass die Anforderungen der geplanten Nutzung im Objekt, wie mechanische, chemische und thermische Belastungen bekannt sind und der Belag sowie die Materialauswahl gut abgestimmt werden.

Reaktionsharz-Beläge haben ein breites Eigenschaftsprofil und können in vielen Bereichen eingesetzt werden. Die Beschichtungen sind fugenlos verlegbar und eignen sich auf alten und neuen Untergründen. Aufgrund der großen Flächenleistung bei der Verlegung ist der Einbau wirtschaftlich. Durch abgestimmte Verlegematerialien können die Stillstandzeiten kurzgehalten werden. Hinzu kommen geringe Schichtdicken von 1 bis 10 mm, was insbesondere in der Sanierung, zum Beispiel auf Altbelägen, sinnvoll und hilfreich ist.

Reaktionsharz-Beschichtungen weisen eine Vielzahl von positiven Eigenschaften auf. Es können inzwischen auch strukturierte Oberflächen mit entsprechender Rutschhemmung oder abriebfeste, stoß- und schlagfeste Beschichtungen ausgeführt werden. Die Ausführung kann chemikalienbeständig, desinfektionsmittelbeständig sowie auch beim Einsatz von Heißwasser erfolgen. Dabei spannt sich der Bogen von der Chemie-, Pharmaindustrie bis hin zur Lebensmittelindustrie. Elastische Beschichtungen, die rissüberbrückend und kälteflexibel sind, eignen sich besonders zum Schutz von Baukörpern und Grundwasser, in Bereichen, wie Parkhäusern und der Abdichtung von Bauwerken.

Neben der Industrie werden auch immer mehr gewerbliche und auch private Objekte mit Beschichtungen ausgeführt. Dabei kommt es mehr auf den dekorativen Aspekt von Beschichtungen an. Durch eine Vielzahl neuer Werkstoffe, die in den letzten 20 Jahren auf den Markt gekommen sind, können Beschichtungen äußerst dekorativ, mit großer Farbvielfalt, Struktur und anderen Effekten ausgeführt werden. Dabei nimmt die fugenlose Optik sicher eine wichtige Rolle ein. Sogenannte „Betonlookoptiken“, Wischtechniken oder auch der Wunsch nach sehr hellen Fußböden liegen im Trend. Dabei ist zu berücksichtigen, dass solche Beläge nicht in den industriellen Bereichen einzusetzen sind.

Werden beanspruchbare Beschichtungen gefordert, werden diese als Beläge mit Colorsand, sowohl in Abstreutechnik als auch in Mörteltechnik, ausgeführt.

Reaktionsharz-Beläge haben eine wichtige Bedeutung in der Sanierung von Fußböden. Zum einen aufgrund der sehr schnellen Ausführung, die in der Industrie auch während des laufenden Betriebes erfolgen kann. Alte Reaktionsharz-Beschichtungen, soweit diese festhaftend sind, können überbeschichtet werden. Somit wird Zeit, Aufwand und Material eingespart. Beschichtungen eignen sich auf verschiedenen Untergründen, wenn die angepassten Materialien dazu eingesetzt werden. So können neben Beton, Zementestrich, Magnesia-, Gussasphaltestriche, aber auch eine Vielzahl anderer Untergründe beschichtet werden.

Reaktionsharz-Beschichtungen können eine Vielzahl bautechnischer Anforderungen erfüllen. Dazu zählen die Anforderungen an Oberflächenschutzsysteme, Rutschhemmung, Brandschutz u.a.m. Bedeutungsvoll ist auch, dass Beschichtungen in Aufenthaltsräumen eingesetzt werden können. Die meisten Beschichtungssysteme können in emissionsarmen, zertifizierten Systemen ausgeführt werden.

Beschichtungen können somit äußerst variabel in vielen Anwendungsbereichen eingesetzt werden und stellen oftmals eine interessante Alternative dar.

6) ‘Warm, weich, leise‘. Komfort, Wohlbefinden und akustisch wirksam: Teppichfliesen
     Referent: Jürgen Otto, Milliken Europe BV

Im Zeitalter des modernen Bürodesigns, in dem sitzende Tätigkeiten vorherrschen, ist die Bedeutung eines komfortablen und nachhaltigen Arbeitsumfeldes nicht zu unterschätzen.

Der US-amerikanische Teppichfliesen-Hersteller Milliken setzt Standards für das Bodenbelagsdesign in modernen Arbeits- bzw. Büroumgebungen.

Die Teppichfliesen sind nicht nur warm, weich und leise; sie sind ein Zeugnis für das Engagement eines Unternehmens, das Wohlbefinden der Menschen in Büros zu verbessern. Der einzigartige Polsterrücken, hergestellt aus recycelten Materialien, steigert signifikant den Komfort beim Gehen und Stehen. Diese Innovation verbessert nicht nur die Ergonomie, sondern trägt auch zur Langlebigkeit der Produkte und zum Umwelt- und Klimaschutz bei.

Im Geiste des biophilen Designs, das seine Inspiration aus der Liebe zur Natur zieht, integrieren diese Teppichfliesen natürliche Farben und Materialien, die positiv zur Atmosphäre und Akustik im Büro beitragen. Die spezialisierten Produktangebote des Unternehmens und ein engagiertes Team von Designerinnen und Designern arbeiten eng mit Kundinnen und Kunden weltweit zusammen, um das Wohlbefinden in Büroumgebungen mit durchdachtem Design zu fördern.

Millikens TractionBack-Innovation ermöglicht eine klebstofffreie Verlegung, reduziert die Präsenz flüchtiger organischer Verbindungen und vereinfacht die Wartung. Dieser Ansatz steht im Einklang mit der Nachhaltigkeitsphilosophie des Unternehmens, die im Nachhaltigkeitsprogramm M/PACT deutlich wird: Dieses stellt sicher, dass alle Produkte kohlenstoffneutral sind. Der Einsatz von Hochleistungsfasern und recycelten Materialien sowie erneuerbarer Energie in der Produktion sind wesentliche Bestandteile der Nachhaltigkeitsstrategie.

Die Vielseitigkeit von Teppichfliesen bietet sehr viele Möglichkeiten im Bodenbelagsdesign und unterstützt die moderne Innenarchitektur in Büros durch Zonierungskonzepte, nahtlose Optik und individuelle Farbschemata, die, wenn gewünscht, auch die Unternehmensidentität bzw. den visuellen Markenauftritt widerspiegeln können.

Die patentierte Digitaldrucktechnologie Millitron® ermöglicht ein personalisiertes Design, ohne bei Nachhaltigkeit oder Leistung Kompromisse einzugehen.

Darüber hinaus sind die akustischen Eigenschaften dieser modularen Bodenbeläge bemerkenswert. Der Aufbau der Fliesen zusammen mit dem Polsterrücken kann den Trittschall um bis zu 50% reduzieren, ein bedeutender Faktor zur Steigerung der Produktivität der Belegschaft durch Minderung von Lärm in Arbeitsumgebungen.

Zusammenfassend setzt das Unternehmen mit seinem innovativen Ansatz im Bodenbelagsdesign für Büro- und Arbeitsumgebungen neue Maßstäbe in Bezug auf Komfort, Nachhaltigkeit und ästhetische Flexibilität. Während das Unternehmen die Prinzipien von „reduce, reuse, recycle“ weiter erforscht, steht es an der Spitze der Schaffung von Büroumgebungen, die nicht nur funktional und schön, sondern auch verantwortungsbewusst und nachhaltig sind.

7) Neues zu Schnellzementen und Beschleunigern
    Referent: Uwe Kunzelmann, Uzin Utz SE

Einleitend wurde ein Fallbeispiel einer aktuellen Baustelle angesprochen. Es gab Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligten Architekt, Bauherr, Estrichleger und dem Bodenleger bezüglich der Trocknung und Belegreife des eingebrachten Zementestrichs. Obwohl ein Schnellestrich ausgeschrieben wurde, war der Feuchtegrenzwert des Bodenlegers zu hoch für die Verlegung des Vinylbodens. Die Baustelle war in Verzug.

Nachfolgend erklärte Hr. Kunzelmann, dass sich unter dem irreführenden Sammelbegriff ‚Schnellestrich‘ zwei grundverschiedene Estricharten verbergen.

  1. Schnellzementestriche
  2. Beschleunigte Zementestriche

Anhand der Zusammensetzung des Estrichmörtels ist die Wirkungsweise grundsätzlich unterschiedlich und anders zu bewerten. Geht es um Planungssicherheit bezüglich Trocknung und verformungsfreie Aushärtung, haben ternäre Schnellzementvollbindemittel Vorteile.

Auch bei hohen Estrichdicken, z.B. in Schulen, bei unterschiedlichen Estrichdicke, z.B. Gefälleestriche in Tiefgaragen oder bei ungünstigen klimatischen Verhältnissen, bedingt durch die chemische Wasserbindung, härtet der Estrich nahezu verformungsfrei aus und ist zielsicher belegreif. Noch dazu ist er sehr frühzeitig belastbar für den nachfolgenden Baustellenbetrieb.

Geht es um eine schnellere aber nicht unbedingt zielgerichtete Belegung des Zementestrichs, sind die beschleunigenden Estrichzusatzmittel gut verwendbar. Das eingesetzte Fließmittel reduziert das nötige Wasser zum Anmischen des Estrichmörtels. Je weniger Wasser in die Mischung reinkommt, desto weniger Wasser muss wieder raus.

Die Trocknungsphasen und Verformungen sind jedoch ähnlich wie bei herkömmlichen Zementestrichen.

Hohe Estrichdicken und die klimatischen Bedingungen sind ausschlaggebend für den Erfolg der Trocknung. Im Sommer, aufgrund der hohen Außenluftfeuchtewerte, wird die Trocknung erschwert.

Leider gibt es im Markt viel Unwissenheit und auch unseriöse Produktauslobungen mancher Zusatzmittellieferanten. Es werden Dinge versprochen, die größtenteils leider physikalisch nicht einhaltbar sind.

Die maßgeblichen Estrichnormen, Verbandsmitteilungen und Sachverständige warnen vor Schäden an Bodenbelägen bei abweichenden Belegreifgrenzwerten von > 1,8 CM-% beheizt und 2,0 CM-% unbeheizt.

Zudem sind die Vertragsverhältnisse im Auge zu behalten.

Zum Schluss noch ein weiteres Fallbeispiel:

Die Belegreife des Estrichs wurde nicht zielsicher erreicht, da der Estrich im Hochsommer eingebracht wurde. Die Feuchte gelangte erschwert aus dem Gebäude, die Fassade war verschlossen, der Maler und Fliesenleger waren zu Gange. Noch dazu betrug die Estrichdicke in der Schule knapp 9 cm. Die Fußbodenheizung war nicht im Betrieb.

Hier hätte ein Schnellzementestrich problemlos funktioniert. Die Kosten einer eventuell nötigen Absperrung hätten eingespart werden können und der Ärger wäre allen Beteiligten erspart geblieben.

8) Baukonstruktionen der Fußbodenheizung – vom Gebäudebestand bis zum Effizienzhaus im Jahr 2023
    Referent: Prof. Dr.-Ing. Michael Günther, TGA Consulting, Dozent, Fachautor

Das Baugeschehen der Gegenwart ist sowohl von der energetischen Gebäudesanierung als auch vom Neubau moderner Wohn- und Nichtwohngebäude geprägt. Dabei reichen die Konzepte vom Effizienzhaus Denkmal 160 bis zum Effizienzhaus 40+, wobei sich die Zahlen als Über- oder Unterschreitung der GEG-Vorgaben beziehen. Hinzu kommen Merkmale wie „EE“ (erneuerbare Energien) und NH („Nachhaltigkeit“), die im Zusammenhang mit den BEG-Fördermöglichkeiten besondere Beachtung erlangen. Die gesetzlichen Leitplanken werden durch das in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz GEG gesetzt.

Die Energiekonzepte, die kurzfristig oder mittelfristig (z.B. individueller Sanierungsfahrplan iSFP mit einer Zeitspanne von 15 Jahren) realisiert werden, beinhalten auch neue Möglichkeiten des Heizens dieser Gebäude. Dabei gewinnen elektrische Systeme, von der PV-Anlage mit Batterie über die Wärmepumpe bis hin zur Direktheizung als Wärmeübergabe im Raum, an Bedeutung. Die Pflicht, bei neuen Gebäuden 65 % erneuerbare Energien einsetzen zu müssen, überträgt sich auch auf zahlreiche Vorhaben der Gebäudesanierung. Auf der Grundlage einer zwingend vorgeschriebenen kommunalen Wärmeplanung, anzuwenden auf Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohner, werden zentrale und dezentrale Systemlösungen in Abhängigkeit der Abnehmerdichte, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit erneuerbarer Energien das Baugeschehen bestimmen.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie innerhalb der Wärmeübergabe im Raum künftige Heiztechniken aussehen sollen. Nach wie vor beinhalten im Estrich eingebettete, wasserführende Heizsysteme zahlreiche Vorteile gegenüber Konvektionsheizungen, aber auch gegenüber relativ neuen Strahlungsheizsystemen wie z.B. die Infrarotheizung. Positiv werden die thermische Behaglichkeit im gesamten Raum und die Möglichkeit des sommerlichen Kühlens wahrgenommen. Mit energetischer Bezugnahme zählen insbesondere die niedrige Vorlauftemperatur und eine ausgezeichnete Regelungsfähigkeit, insbesondere bei Systemen mit geringer Estrichüberdeckung der Heizrohre („Dünnschichtsysteme“), zu den Vorzügen. Daraus ergeben sich Energieeinsparungen, bei gleicher spezifischer Heizleistung, gegenüber Heizkörpern von bis zu 10 %. Außerdem zeigen Wirtschaftlichkeitsvergleiche einschließlich der Investitionskosten, dass die klassische Fußbodenheizung keine kostenseitigen Nachteile gegenüber Alternativen hat, wenn die gleichen Bilanzkreise berücksichtigt werden.

Im Neubau von Gebäuden kann eine massive Fußbodenkonstruktion, als thermischer Speicher, das Strom-Wärme-Management unterstützen. Die Baukonstruktion ist dann zusammen mit der Decke, als thermisch aktives Bauteilsystem (TABS) zu verstehen. Die Verbundkonstruktion ist dabei eine besondere Lösung des thermischen Ankoppelns des Fußbodens an speichernde Bauteile. Besonders in Österreich werden derartige Lösungen im Wohnungsneubau angewandt.

Im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung sind sämtliche Bauarten der Fußbodenheizung, beschrieben in DIN EN 1264 und DIN EN 11855, anwendbar. Jedoch finden Dünnschichtsysteme und auch Frästechnik-Systeme besonderen Marktzuwachs.

Vielfältige Dünnschichtsysteme weisen Konstruktionsdicken von minimal 15 mm auf und gelten (noch) als Sonderkonstruktionen, die sich jedoch seit mehr als 20 Jahren in der Praxis bewährt haben. Aber auch weitere spezielle Systemlösungen mit besonderen positiven Eigenschaften (z.B. RenoScreed® Energiespar & Sanierestrich) prägen das Geschehen bei der Modernisierung von Gebäuden.

Die ursprünglich in den Niederlanden entwickelte Frästechnik erweitert die Anwendung der Fußbodenheizung in Bestandsgebäuden. Beide vorgenannten Systemlösungen bedürfen einer objektspezifischen Planung, wobei der Ausgangszustand des Fußbodens resp. der Oberfläche auf Eignung zur Aufnahme der neuen Heizung geprüft werden muss. Hinzu kommen Anforderungen an die Rohrleitungsführung bis zum Verteiler/Sammler, sodass eine unkontrollierte und zugleich bauteilschädigende Wärmeabgabe sicher vermieden werden kann.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die traditionsreiche Vergangenheit der klassischen wasserführenden Fußbodenheizung eine sichere Grundlage für das Anwenden dieser Heiztechnik in jeglichen Gebäuden bildet. Letztendlich wertet das Heizen und Kühlen mit dem Fußboden die Bedeutung des Estrichs ebenso auf wie die Expertise der Planbeteiligten und ausführenden Handwerker.

 

 


Bild 1: Seminarraum vor Beginn des FORUMS

 


Bild 2:
Vortragsort mit Publikum

 

 

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RenoScreed® Verleger treffen sich November 2023 in Alzey

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Die Glass AG als Systemvertreiber und Dr. A. Unger als Entwickler luden die RenoScreed® Fachverleger zu einem gemeinsamen Treffen nach Alzey in das Dorint Hotel ein. Nach einer kurzen Begrüßung durch Prokurist Herbert Steinbrunner übernahm Key Account Manager Carlo Diliberto den ersten Vortrag.

1) Spin Tower Frankfurt – Fehlplanung führte fast zum Investorengau
     Referent: Ing. Carlo Diliberto

Vermeidung eines Investorengau am Projekt SpinTower Frankfurt am Main

 

 

Im August 2022 wurde Hr. Ing. Diliberto daher zur technischen Machbarkeit befragt, um Schadensersatzforderungen der Mieterseite bei Nichterfüllen der vereinbarten Verkehrslasten aus dem Weg zu gehen.

In diese Konsultation wurde ein Natursteinsachverständiger herangezogen, der die Daten und Einschätzungen zu zulässigen Lastaufnahmen und zulässigen Biegeverformungen prüfen und freigeben sollte.

In der technischen Konzeption wurde ein stahlfaserarmierter, hoch biegezugfester Estrich, das RenoScreed® Energieeinspar- und Sanierestrichsystem CT-35-F6-SW 1 zu Grunde gelegt. Die Berechnung erfolgte unter Berücksichtigung der Mittragewirkung des Natursteinbelages in Kombination mit dem darunterliegenden hochfesten Estrichsystem.

Hierbei wurden sowohl die Druck- als auch die Biegezugspannungen und die Verformungen mit einem Statikprogramm berechnet. Zur Berechnung der Biegeverformung des Natursteinbelages kam eine Durchbiegungsformel zur Anwendung, die eine zulässige Durchbiegung des Natursteins abschätzen half.

Die maximale Durchbiegung des Natursteinbelages lag bei ca. 0,65 mm, angesetzt wurden hingegen max. 0,5 mm. Der eingesetzte Flex-Fliesenkleber der Qualität C2 S2 wurde ebenso hinsichtlich der entstehenden schwund- und durchbiegungsbedingten Scherspannungen nachgewiesen, wie auch die Durchbiegung im Gesamtsystem, die dann auch nach der Ausführung vor Ort durch Belastungstest überprüft wurde.

Zur weiteren Abminderung der Durchbiegungen erhielt der Hubsteiger (ein Leo GT 15) zusätzliche Gummiunterbaumatten, die die Sohlpressung weiter sinken lassen.

Die Konstruktion konnte unter Koordination aller Gewerke schnell und fachgemäß fertiggestellt werden.

2) Mögliche Energieeinsparung durch RenoScreed® und daraus resultierende Chancen beim Verkauf
     Referenten: Dr. A. Unger / Ing. Carlo Diliberto

Dieser Vortrag wurde gemeinsam durch Carlo Diliberto und A. Unger gestaltet. Die Referenten spielten sich insofern gegenseitig die Bälle zu. Zunächst zeigte Herr Diliberto auf, dass mit RenoScreed® durch die geringe Rohrüberdeckung und gute Wärmeleitung nicht nur die Vorlauftemperaturen der Fußbodenheizung um ca. 2°C bis 5°C reduziert werden können, sondern dass dadurch auch CO2-Emissionen auch eingespart werden können. Hier sprechen wir bei einem Einfamilienhaus abhängig vom Gesamtverbrauch über eine mögliche Einsparung von ca. 2 to im Jahr.

Nachdem sowohl die Thematik der Energieeinsparung als auch die Reduktion der CO2-Emissionen immer wichtiger wird, kann man auf diese Weise den Kunden einen wesentlichen Vorteil bieten.

Zudem werden in Zukunft immer mehr Fußbodenheizungen eingesetzt werden, da diese ideal in Verbindung mit einer Wärmepumpe betrieben werden können. Das betrifft nicht nur den Neubau, wo die Fußbodenheizung ohnehin i. d. R. schon Standard ist, sondern auch die Altbauten. Hier wird sich die Problematik ergeben, dass mit den nachgerüsteten Luftwärmepumpen Radiatorenheizungen meist nur dann geeignet betrieben werden können, wenn diese großformatig umgerüstet werden können. Dies ist häufig auf Grund der Grundrisse nicht möglich. Insofern wird es sich hier immer mehr anbieten, bestehende Fußbodenkonstruktionen zu entnehmen und mit einer Fußbodenheizung in Verbindung mit Dünnschichtsystemen neu einzubauen. Da hierfür meist nicht hohe Aufbauhöhen zur Verfügung stehen, ist dies ein ideales Anwendungsgebiet für RenoScreed® EnergieSpar & SanierEstrich.

Herr Ing. Carlo Diliberto hat ein Programm entwickelt, mit welchem sich nicht nur die Energieeinsparung, sondern auch die Reduktion von CO2-Emissionen durch den Einsatz von RenoScreed® berechnen lässt. Dies führte er den anwesenden Fachverlegern vor, die sofort sehr interessiert waren und nachfragten, wie man diese Applikation beim Kunden verwenden kann.

3) Beachtenswertes beim Brandschutz i.S. RenoScreed®
     Referent: Dr. A. Unger

Der Referent zeigte die aktuelle Situation bei der Brandschutzthematik auf. Bei RenoScreed® wurde per Prüfzeugnis nachgewiesen, dass es als A1 Material nicht brennbar ist. Zusätzlich finden sich auf der Internetseite https://www.renoscreed.de/brandschutzbeanspruchung/ Beispielgutachten für eine Brandschutzbeanspruchungsdauer bei RenoScreed® ohne und mit Fußbodenheizung. Diese Gutachten wurden baustellenbezogen erstellt.

Wenn ein Bauherr eine konkrete Aussage für sein Projekt benötigt, so besteht die Möglichkeit, baustellenbezogene Gutachten gegen Kostenübernahme zu erstellen. Hierfür wird die Materialprüfanstalt der TU-Braunschweig eingeschaltet. Den Kontakt hierzu schafft Dr. A. Unger, die weitere Abwicklung übernimmt der jeweilige Systemverleger. Der Referent wies noch darauf hin, dass natürlich mit Hilfe einer Estrichkonstruktion nur eine Beanspruchungsdauer von oben realisiert werden kann. Hier ist eine F90-Einstufung durchaus realistisch, wobei es, wie gesagt, vom Einzelfall abhängt. Wichtig ist, dass man als Dämmstoff Steinwolle einsetzt, wie auch für die Randfuge.

4) Belastbarkeit von RenoScreed®
      Referent: Ing. Carlo Diliberto

Der Referent zeigte einige Objekte auf, bei welchen mit Hilfe von RenoScreed® erhöhte Lasten in Objekten abgetragen werden konnten. Hier ging es einmal um Fitnesscenter, wo herunterfallende Gewichte extreme Schäden an konventionellen Fußbodenkonstruktionen bewirken können, da teilweise durch den Schlagstoß fallender Hanteln Druckspannungen an der Estrichoberfläche von bis zu 45 N/mm² erreicht werden. Ing. Carlo Diliberto zeigte auf, dass mit einer Dicke von ca. 75 mm RenoScreed® EnergieSpar & SanierEstrich sehr gute Erfolge in Fitnesscentern erzielt werden konnten und Schäden auf diese Weise vermieden wurden. Im Bereich von Hantelzonen muss jedoch auch dann eine den Schlagstoß abdämpfende Spezialmatte oder alternativ eine Sperrholzkonstruktion eingesetzt werden.

Gerade bei Flächen in Einkaufscentern, welche mit Hubwägen befahren werden, wies Ing. Carlo Diliberto darauf hin, dass bei dynamischer Befahrung die Hersteller der Dämmstoffe häufig keine Mineralwolle und keinen expandierten Hartschaum in diesen Nutzungen freigeben. Hierfür bieten sich häufig entsprechende Gummigranulatmatten an, die einerseits einen gewissen Schallschutz bieten, andererseits hoch belastbar sind.

Bei einem kleinen Exkurs in den Bereich der Holzbalkendecken zeigte Ing. Carlo Diliberto auf, dass man mit einer Splittschüttung mit Glascofloor eine geeignete biegeweiche Beschwerung auf Holzbalkendecken herbeiführen kann, die ohne Latexmilch auskommt und dadurch Anbindungsthematiken an den Splitt vermeidet. Bei Verwendung von zusätzlichen Gummigranulatmatten kann man bei niedrigen Aufbauten zusätzlich das Dröhnen im Bereich von Holzbalkendecken effektiv vermindern.

Anhand seines Berechnungsprogrammes führte Carlo Diliberto anschließend vor, dass man durch RenoScreed® bei geeigneter Gesteinskörnung bereits die Schwindklasse II als schwindreduziertes Material erreicht. Will man die Schwindklasse I erzielen, so besteht die Möglichkeit, RenoScreed® mit einem Schnellzement der Fa. Glass zu kombinieren. Hierdurch können dann effektiv Scheinfugen vermieden werden und auch größere Flächen schadensfrei erstellt werden. Im Einzelfall sollte die Anwendungstechnik der Glass AG dazu befragt werden.

5) RenoScreed® Estrich zum iPhone machen
     Referent: Michael Rose

Den letzten Vortrag hielt Michael Rose, der in Bezug auf das Marketing die Fa. Apple lobte. Apple hat lt. seiner Aussage nur einen Kundenmarktanteil von ca. 30%, erzielt jedoch 70% der Gewinne in diesem Sektor. Dies führte Michael Rose darauf zurück, dass hier ein sehr hochwertiges Produkt am Start ist, das preislich auch immer angepasst wird. Steigen die Marktanteile, so steigt i.d.R. auch der Preis, wodurch sich eine gewisse Regulierung einstellt.

Er wies darauf hin, dass RenoScreed® EnergieSpar & SanierEstrich ebenfalls ein sehr innovatives Produkt ist, für das man beim Kunden auch einen angemessenen Preis verlangen kann. Durch die Zertifikation wird sichergestellt, dass nur fachlich qualifizierte Verleger das Produkt einbauen und sich die Kunden auf RenoScreed® verlassen können.

Nach dem gemeinsamen Mittagessen erfolgte noch eine offene Diskussionsrunde und danach näherte man sich dem Ende der Veranstaltung.

Die anwesenden Firmen waren sehr angetan von dem Treffen und Herr Steinbrunner sagte zu, nach der Pandemie nun wieder alle zwei Jahre ein solches Treffen für die Fachverleger zu organisieren.


Bild 1: Vortragssaal mit den RenoScreed®-Experten

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Feuchtigkeitsmessung verschiedener Estricharten inklusive Sonderprodukte

Estrichfeuchte richtig messen

Als alternative Messmethoden zur Bestimmung des Feuchtigkeitsgehalts eines Estrichs sind elektrische Widerstandsmessungen und kapazitative Messmethoden sowie die KRL-Prüfung bekannt. Diese Methoden können zusätzliche Aufschlüsse liefern. Letztendlich bleibt jedoch die CM-Messung ausschlaggebend.

Von Dr. A. Unger

Parkettleger legen aufgrund der Empfindlichkeit des Holzes gegenüber Feuchtigkeit oft größeren Wert auf eine korrekte Feuchtigkeitsüberprüfung als andere Handwerker. Verleger von Teppichböden meinen zum Beispiel häufig, dass es sich bei textilen Belägen um diffusionsoffene Produkte handelt. Dies ist aber nicht immer der Fall. Auf einen zu feuchten Estrich verlegt, können Geruchsbelästigungen und ein expandierter Belag die Folge sein. Fliesen und zugehörige Verklebemörtel sind meist gegenüber Feuchtigkeit resistent. Jedoch kommt es bei zu feuchter Belegung häufig zu einem weiteren Schwinden der Lastverteilungsplatte mit entsprechenden Verformungen. Laufende Untersuchungen deuten darauf hin, dass dies nicht nur Zementestriche, sondern teilweise auch Calciumsulfatestriche betrifft.

CM-Prüfung: aussagekräftige Methode zur Bestimmung der Estrichfeuchte

Richtig ausgeführt, ist die CM-Prüfung vor Ort die geeignete Methode, um einen Estrich auf seinen Feuchtigkeitsgehalt hin zu überprüfen. Dabei sollte die Prüfung über den ganzen Querschnitt erfolgen. Dies hat mehrere Gründe: Bei auslaufenden Flüssigkeiten kommt es vor, dass die Estrichoberseite feuchter als die Unterseite ist. Bei einer Messung im ausschließlich unteren Drittel des Estrichs, würde die CM-Technik diese Feuchtigkeit nicht erfassen. Im umgekehrten Fall zeigt die sachverständige Erfahrung, dass das untere Drittel des Estrichs langfristig feucht bleibt und entsprechend über lange Zeit eine mangelnde Belegfähigkeit signalisieren kann, die in der Praxis bei einer Messung über den gesamten Querschnitt nicht vorliegt. Diesen Erfahrungswert konnten umfangreich durchgeführte Darrprüfungen in einem Objekt belegen. In diesem Testfall war der Estrich bei Messung über den ganzen Kern belegbar, jedoch bei ausschließlicher Messung im unteren Drittel über lange Zeit nicht. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass eine CM-Messung, die nicht den gesamten Querschnitt berücksichtigt, eine Baustelle unnötig lange verzögern kann.


Eine CM-Messung sollte über den ganzen Querschnitt erfolgen. – © Bild: Unger

Kalibrierung der Geräte und Anzahl der Messungen

Sorgfalt zahlt sich auch im Umgang mit dem Messgerät selbst aus. Wer sein CM-Gerät regelmäßig kalibriert, erhält zuverlässigere Ergebnisse. Für Handwerker ist dies zweimal pro Jahr notwendig, für Prüfinstitute und Sachverständige viermal pro Jahr. Sollte zwischenzeitlich der Verdacht entstehen, dass die Messwerte nicht stimmen können, sollten Anwender eine zusätzliche Kalibrierung vornehmen. Bei einem eigens ausgewerteten empirischen Test wurden zwei beliebige CM-Geräte mit Kalibrierampullen geprüft. Bei einem Sollwert von 1 bar ergaben sich lediglich Werte von 0,7 und 0,8 bar, was ein wesentliches Risiko für eine spätere Fehlmessung darstellt. Sind CM-Geräte richtig kalibriert, sollten die Messwerte nur um ca. 10 Prozent voneinander abweichen. Es ist davon auszugehen, dass in der täglichen Anwendung zahlreiche Geräte unterwegs sind, die viel zu selten kalibriert werden und deshalb fehlerhafte Werte aufweisen. Die Ursache ist in diesem Fall nicht mit einer ungeeigneten Messmethode, sondern vielmehr mit Versäumnissen bei der regelmäßigen Wartung zu begründen.

Um die richtige Anzahl an Messungen durchzuführen gilt: Je Estrichebene bis 100 Quadratmeter ist bei unbeheizten Konstruktionen mindestens eine CM-Messung durchzuführen. Bei größeren Flächen ist eine Messung je 200 Quadratmeter ausreichend. Handelt es sich um Heizestriche, muss mindestens eine Messstelle pro Raum gekennzeichnet sein. Bei größeren Räumen, die eine größere Fläche als 50 Quadratmeter haben, sind entsprechend mehr Messstellen nötig. Bei Heizestrichen sind im Anschluss je 200 Quadratmeter Fläche beziehungsweise je Wohnung mindestens drei Messungen vorzunehmen. Viele Bodenleger arbeiten jedoch mit der Technik, dass sie mit kapazitativen Messmethoden versuchen, die feuchteste Stelle im Haus herauszufinden und dort eine CM-Messung durchführen. Ist dort der Wert ausreichend niedrig, wird davon ausgegangen, dass dies überall zutrifft. Erfahrungsgemäß ist diese Methode risikoreich. Es gilt daher die Empfehlung, nach den zuvor beschriebenen Regeln ausreichend viele CM-Messungen vorzunehmen und diese fachgerecht und sorgfältig durchzuführen. Wichtig ist, dass der gesamte Estrichquerschnitt erfasst wird und dass das Messgut entsprechend homogenisiert wird.

Alternative Messmethoden und beschleunigte Estriche

Als alternative Messmethoden sind elektrische Widerstandsmessungen und kapazitative Messmethoden sowie die KRL-Prüfung (korrespondierende relative Luftfeuchtigkeit) bekannt. Während diese Methoden durchaus zusätzliche Aufschlüsse liefern können, bleibt letztendlich die Prüfung mit einem CM-Gerät ausschlaggebend. Bei elektrischen Widerstandsmessungen können Metalle den Wert nach oben verfälschen. Bei kapazitativen Methoden (z. B. Kugelkopf) zeigen dichtere Estriche tendenziell höhere Feuchtigkeitswerte. Hinzu kommt, dass diese Messgeräte häufig die tieferen und damit meist feuchteren Estrichregionen nicht erfassen.


Kapazitative Messung mit dem Kugelkopf. – © Bild: Unger

Der Trend zur schnellen Baustelle bringt oft Zusatzmittel für eine schnellere Belegreife bei Zementestrichen zum Einsatz. Bei Calciumsulfatestrichen ist der Einsatz von Zusatzmitteln in beschränktem Ausmaß ebenfalls möglich. Fließestriche sind jedoch auf eine gewisse Wassermenge angewiesen, um verarbeitet werden zu können. Heute wird fast allen Zementestrichen in irgendeiner Form ein Zusatzmittel beigefügt, sei es auch nur, um die Verarbeitbarkeit des Materials zu verbessern.

Mit Superverflüssiger früher zur Belegreife

Die aktuelle Generation der Zusatzmittel sind die sogenannten „PCE’s“ (Polycarboxylatether), die als Superverflüssiger wirken. Es handelt sich meist um Konzentrate, welche auch bei wenig zugeführtem Wasser eine vernünftige Verarbeitungskonsistenz erreichen. „Wegzaubern“ können diese Zusatzmittel das Wasser nicht. Vielmehr wird von vornherein weniger Wasser pro Mischung beigefügt. Hier kann es sich durchaus um eine Wassereinsparung pro 200 Liter Mörtel von zehn Litern und mehr handeln. Wasser, welches sich nicht in der Mischung befindet, muss auch nicht austrocknen. Deswegen erreichen diese Estriche in der Regel früher ihre Belegreife, wenn die bauklimatischen Bedingungen vor Ort passen. Hier handelt es sich auch nicht um „Sonderprodukte“, sondern um Estriche nach DIN 18 560.

Eine Sonderkonstruktion außerhalb der Norm hat man dann vorliegen, wenn Belegreifwerte benannt werden, die bei beheizten Zementestrichen über 1,8 CM-Prozent liegen und bei unbeheizten Estrichen über 2 CM-Prozent. In Sachverständigengutachten werden immer wieder Fälle untersucht, ob derartige Versprechungen von Zusatzmittelherstellern zutrafen. Im Unterschied zu Flüssigbeschleunigern wirken ternäre Schnellzemente anders. Hier ist tatsächlich eine kristalline Wasserbindung durch primäre Ettringitbildung ein wesentlicher Wirkfaktor. Diese Produkte sind jedoch wesentlich teurer als Flüssigbeschleuniger. Zusammenfassend gilt, dass in jedem Fall vor Belegung auch bei beschleunigten Estrichen eine CM-Feuchtigkeitsmessung durchzuführen ist.

Beschleunigte Estriche und die CM-Messung

Zuletzt soll betrachtet werden, ob beschleunigte Estriche korrekt mit dem CM-Gerät auf ihren Feuchtigkeitsgehalt hin überprüft werden können. Aus der persönlichen Erfahrung ist kein Fall bekannt, in welchem eine korrekt durchgeführte CM-Messung bei einem beschleunigten Estrich zum Schaden geführt hätte, wenn die Belegreifwerte eingehalten wurden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Schäden auch in diesem Fall vor allem dann auftreten, wenn entweder keine oder eine fehlerhaft durchgeführte CM-Messung vorliegt. Regelmäßig stellt sich bei Zusatzmitteln die Frage, ob „PCE’s“ in irgendeiner Form die Sorptionsisotherme des Zementestrichs verändern und damit möglicherweise der Ausgleichsfeuchtewert des Estrichs niedriger liegt als üblich. Mit dem Wissen, dass bei Zementestrichen ca. 1 CM-Prozent Feuchtigkeitsabgabe nach der Belegreife regulär unproblematisch ist, könnte es bei niedrigeren Ausgleichsfeuchtewerten zu Problemen kommen.

Der Autor

Dr. A. Unger ist Mitglied des Normenausschusses Estriche im Bauwesen beim Deutschen Institut für Normung (DIN).

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Neuerungen aus der DIN 18 560-2

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®, Mitglied des Normenausschusses ‚Estriche im Bauwesen‘ (Sp CEN/TC 303) beim Deutschen Institut für Normung (DIN) als Vertreter für die Architektenkammer

Die vorgenannte Norm zum Thema ‚Estrich und Heizestrich auf Dämmschichten (schwimmende Estriche)‘ ist mit Datum vom August 2022 erschienen. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen gegenüber der Vorversion angesprochen:

Zunächst ist dort der Hinweis enthalten, dass derzeit ein Teil 8 der Norm entsteht. Hier geht es um oberflächenfertige Estriche mit gestalterischem Anspruch.

Neu aufgenommen wurde der Absatz 5.2 ‚Ausgleichsschicht für Installationsebene‘. Die Dicke der Ausgleichsschicht ist im verdichteten Zustand ausreichend oberhalb aller Einbauten zu bemessen. Zudem ist festgelegt, dass die Ausgleichsschicht vor Einbau der weiteren Fußbodenkonstruktion ausreichend trocken sein muss. Wenn diese zum Nachweis der Wärmedämmung gerechnet werden soll, so müssen ggf. Wärmebrücken, verursacht durch die Einbauten, planerisch berücksichtigt werden. Zudem wurde festgelegt, dass die Ausgleichsschicht im eingebauten Zustand eine Mindestdruckfestigkeit von C15 bzw. mindestens eine Druckspannung bei 10% Stauchung von 100 kPa aufweisen muss. Ist dies nicht der Fall, so können die in dieser Norm genannten Estrichnenndicken nicht angesetzt werden. Auch Mineralwolledämmstoffe der Bezeichnung DEO dürfen als Ausgleichsschicht zum Einsatz kommen. Die Estrichnenndicken in den Tabellen der DIN 18 560-2 dürfen jedoch auch hier nicht angewendet werden, wenn die 100 kPa Anforderung nicht erfüllt wird. Wenn der Hersteller zusätzlich für diese Produkte eine Zusammendrückbarkeit ausweist, kann jedoch normenkonform mit den Nenndicken der DIN 18 560-2 gerechnet werden.

Grundsätzlich kommen insofern als Ausgleichsschichten Estrichmörtel, Leichtausgleichsestriche, Dämmstoffe des Typs DEO, gebundene (nicht mechanisch gebundene) Schüttungen und mechanisch gebundene Schüttungen in Frage. Will man den Ausgleich mit Dämmstoffen herbeiführen, so muss die Anzahl der Rohrleitungen bzw. anderen Einbauteile gering sein und diese müssen weitgehend geradlinig und rechtwinklig verlaufen. Zudem dürfen diese nur zwei unterschiedliche Installationshöhen aufweisen, die jeweils mit der Höhe der jeweiligen Dämmplattenlage bündig abschließt. Die oberste Dämmplattenlage muss ausreichend trittfest sein. Einzelne Leitungen mit <= 30 mm Breite müssen nicht bündig mit der Höhe der jeweiligen umgebenden Dämmlage abschließen. Hier ist insofern auch keine Auffüllung mit Schüttung notwendig und vorgesehen, da diese häufig unter die Dämmplatten rieselt und damit deren Höhenlage verändern kann.

Neu ist der Begriff der ‚mechanisch gebundenen Schüttungen‘. Dies sind Schüttungen, die kein klassisches Bindemittel wie z.B. Zement oder Kunstharz beinhalten. Hier wird die Bindung z.B. über eine spezielle Zahnung der Körnung verursacht. Dafür ist i.d.R. auch eine gewisse Verdichtung erforderlich. Hier kann der Brauchbarkeitsnachweis über die Druckspannung bei 10% Stauchung oder per Druckfestigkeit nicht erfolgen, sondern dies muss der Hersteller entsprechend bestätigen. Derartige mechanisch gebundene Schüttungen sind entsprechend den Anforderungen immer vollflächig zu verlegen, zu verdichten und oberseitig mit Abdeckplatten zu versehen. Sie dürfen nicht mit anderen Ausgleichsschichten nebeneinander kombiniert werden und sie werden insbesondere in Kombination mit Gussasphaltestrichen eingesetzt. Werden mehrere Ausgleichsschichten nebeneinander verwendet, so sollte auf eine ähnliche Steifigkeit innerhalb des Estrichfeldes geachtet werden.

Bezüglich der Dämmschichten wurde aufgenommen, dass maximal zwei Lagen des Dämmschichtpaketes aus Trittschalldämmstoffen bestehen dürfen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Trittschalldämmung nur dann akustisch wirken kann, wenn sie nicht unterbrochen wird (z. B. durch Rohre). Spätestens nach Aufbringung des Estrichs muss die Dämmschicht vollflächig auf dem Untergrund aufliegen.

In Bezug auf die Dämmungsabdeckung wurde festgelegt, dass bei Kunstharzestrichen die Abdeckung gegen Bindemittelbestandteile und/oder Lösemittel beständig sein muss. Die Abdeckung ist an den Rändern bis zur Oberkante des Randstreifens hochzuführen, wenn nicht der Randstreifen selbst die Funktion der Abdeckung erfüllt. Bei Fließestrichen und Kunstharzestrichen ist es besonders wichtig, dass die Abdeckung der Dämmschicht durch Verkleben oder Verschweißen so ausgeführt werden muss, dass sie bis zum Abbinden des Estrichs gegenüber Flüssigkeiten dicht ist. Derartige Abdeckungen erfüllen keinen dauerhaften Schutz der Dämmschicht gegen Feuchtigkeitseinwirkung. Bezüglich der Randstreifen wurde nochmals darauf hingewiesen, dass diese über die Oberkante Bodenbelag reichen müssen. Ähnliches gilt für Rohrummantelungen, welche die Estrichoberfläche durchdringen. Bei einlagigen Dämmstoffen ist es notwendig, dass die Randstreifen auf dem tragenden Untergrund unterseitig aufliegen.

Der bisherige Abschnitt 6.2 bzgl. der Eignungsprüfung wurde komplett gestrichen. Hier ging es um Heizestriche, welche geringere Dicken, als in der Norm enthalten, aufweisen. Hierzu war in der Vergangenheit ein 60 mm breiter Probekörper aus dem Estrich auszuschneiden und auf seine Durchbiegung hin zu prüfen. Die Mitglieder des Normenausschusses waren sich einig, dass diese Prüfung ab sofort wegfällt.

Bei der Prüfung der Biegezugfestigkeit bei Heizestrichen der Bauart A ist zu beachten, dass der Probekörper weiterhin eines der quer zur Längsachse angeordneten Heizelemente enthält, welches in der Mitte zwischen den Auflagerschneiden liegen muss. Die Probeentnahme kann aber auch ohne Heizrohr erfolgen, wenn nur die Biegezugfestigkeit des verlegten Estrichmörtels nachgewiesen werden soll. Weggefallen ist die Regelung, dass bei Estrichdicken, welche größer als die vorgesehenen Nenndicken sind, die Prüfkörper vor Prüfung auf die Nenndicke abgearbeitet werden dürfen.

Zudem wurden neue Erkenntnisse zu den Gussasphaltestrichen eingearbeitet. Hier wird bei schwimmenden Estrichen die Tragfähigkeit in erster Linie durch die Dauerdruckbelastbarkeit der Dämmschicht definiert, da im Gussasphalt keine nennenswerte Lastverteilung von oben nach unten erfolgt. Insofern ist bei einer geeigneten Dämmschicht eine Nenndicke des Gussasphaltestrichs bei einer Härteklasse von IC10 von >= 25 mm ausreichend. Dies gilt auch für Lasten bis zu 500 kg/m2.

Allerdings sind dauerhafte Punktlasten (z.B. Möbelfüße) zu beachten. Bei schwimmenden Gussasphaltestrichen der Klasse IC 10 (IC 15) darf unter Punktlasten auf Dauer keine Pressung > 0,25 N/mm2 vorhanden sein. Die Dämmschicht muss das Kurzzeichen DEO ds bzw. DEO dx aufweisen. Die Zusammendrückbarkeit der Dämmschichten darf hier nicht mehr als 2 mm betragen.

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