8. FUSSBODEN-FORUM® 2023

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Die Veranstalter entschieden sich, das 8. FUSSBODEN-FORUM® in der Weitblick Eventlocation in München anzubieten. Ca. 100 Besucher kamen zu dem Event. Die Moderation übernahm wieder Dr. A. Unger als Hauptveranstalter für die Unger Firmengruppe.

1) Abdichtungssysteme und barrierefreie Übergänge bei Terrassen und Balkonen, Loggien und Laubengängen nach DIN 18531
    Referent: Dipl.-Ing. Uwe Haubitz, BMI Flachdachsysteme GmbH

Der Referent erläuterte die aktuell gültigen Normen und Fachregeln für die Ausführung von Bauwerksabdichtungen in ihren jeweiligen Anwendungsbereichen. Die Strukturen der Abdichtungsnormen erleichtern dem Planer eine zielorientierte fachlich korrekte Planung der jeweiligen Abdichtungsmaßnahme.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen hochwertigen Abdichtungsmaßnahmen bei Terrassen gegenüber auch einfacheren Lösungen bei Balkonen, Loggien und Laubengängen wurde aufgezeigt.

Grundsätzlich wird empfohlen, immer bei diesen Abdichtungsmaßnahmen den Lebenszyklus des Abdichtungssystem mit zu berücksichtigen. Die Materialkosten der Abdichtung betragen bei diesen Abdichtungsflächen ein Minimum gegenüber den Gesamtkosten der Abdichtungsmaßnahme. Somit sollte immer auf hochwertige Abdichtungsprodukte mit Langzeiterfahrung zurückgegriffen werden.

Hinzu kommt, dass diese Produkte bei der Vielzahl von Detailausbildungen bei diesen Abdichtungsmaßnahmen, wie z.B. Ecken, Türanschlüsse, Laibungen, einfach und dauerhaft sicher ausgeführt werden können. Hier haben sich hochwertige Kunststoffdachabdichtungsbahnen in den letzten Jahrzehnten bewährt.

Insbesondere der Anspruch von barrierefreien Übergängen bei der Abdichtung von Terrassen, Balkonen, Loggien und Laubengängen stellt eine besondere Herausforderung an den Planer dar.

Barrierefreie Übergänge sind Sonderkonstruktionen. Sonderkonstruktionen sind Konstruktionen die nicht normativ geregelt sind. Sie erfordern, so die Fachregeln, abdichtungstechnische Sonderlösungen die zwischen Planer und Türhersteller sowie ggf. dem Ausführenden der Abdichtungsmaßnahme abzustimmen sind. Diese planerischen Maßnahmen sind objektbezogen zu treffen und gesondert zu vereinbaren. Eine systemgerechte Sonderlösung mit einem ausgeklügelten System eines Türherstellers und einer Kunststoffdachabdichtungsbahn hat sich bereits in der Praxis bewährt.

Abschließend verwies der Referent Dipl.-Ing. Uwe Haubitz auf verschiedene Hilfen für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit barrierefreien Übergängen bei Terrassen, Balkonen, Loggien und Laubengängen.


Quelle: BMI WOLFIN


2) ‘we care – we act‘
     Der Wertekompass für nachhaltige Bauprodukte
     Referentin: Stefanie Jutkeit, Gerflor Mipolam GmbH

Frau Jutkeit gab in ihrem Vortrag einen Überblick darüber, wie sich Gerflor, als Hersteller für elastische Bodenbeläge, den Themen der Nachhaltigkeit nähert. Denn auch in der Baubranche wird es immer wichtiger, auf nachhaltige Lösungen zu setzen. Neben dem Schutz des Klimas und unserer Umwelt steigen auch die regulatorischen Anforderungen der EU und des Gesetzgebers. In diesem Ozean der Themen brauchen wir gute Kompasse, um navigieren zu können. Drei davon stellte Frau Jutkeit vor:

Als erstes bietet der jährlich erscheinende CSR-Report einen guten Überblick darüber, wo das Unternehmen insgesamt steht. Bei Gerflor zeigt er, wie die fünf selbst gesteckten Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie „we care / we act“ erreicht werden sollen und was bereits erreicht wurde. Bis 2025 möchte Gerflor seinen CO2-Fußabdruck um 20 % verringern, den Anteil natürlicher Rohstoffe in seinen Bodenbelägen verdoppeln, mehr Produkte für die klebstofffreie Verlegung anbieten und sowohl den Anteil an Recyclingmaterial im Bodenbelag als auch das Recyclingvolumen des aktiv zurück geholten Materials erhöhen. Letzteres geschieht über das Rücknahme-Programm „Second Life“, bei dem Bodenleger ihre Verschnittreste sammeln und von Gerflor abholen lassen können. Diese werden dann in den unternehmenseigenen Recyclingcentern an den jeweiligen Produktionsstandorten aufbereitet, um direkt wieder in die Produktion einzufließen. 2025 werden so voraussichtlich ca. 60.000 Tonnen Recyclingmaterial zurückgewonnen und zu neuen Produkten verarbeitet.

Als zweiten Kompass stellte Frau Jutkeit den, gemeinsam mit dem TFI (einem unabhängigen Prüfinstitut in Aachen) entwickelten Produktpass Nachhaltigkeit vor. Auf wenigen Seiten zeigt dieser klar und übersichtlich, was der jeweilige Bodenbelag zu einer bestimmte Gebäudezertifizierung wie z.B. LEED, BREEAM oder DGNB beitragen kann. Der Produktpass Nachhaltigkeit schließt eine Kommunikationslücke zwischen Hersteller und Planer bzw. Bauherr und gibt eine Orientierung darüber, was Produkte leisten – transparent und durch ein externes Institut verifiziert.

Zuletzt ging Frau Jutkeit auf das Environmental Datasheet ein, mit dem jedes Produkt von Gerflor sukzessiv ausgestattet wird. Hier werden z.B. Daten über den CO2-Fussabdruck transparent und unkompliziert aufbereitet. Unter anderem auf der Internetseite ist es direkt beim Produkt für jeden verfügbar. Eine Hilfe besonders für Planer, die eine Ökobilanz für Gebäude erstellen möchten.

Diese drei Kompasse helfen Gerflor auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft, aber deutlich wurde auch: Nachhaltigkeit geht nur zusammen. Kooperation und Austausch sind wesentlich für wirklich sinnhafte Lösungen.


3) Richtige Verlegung zur Vermeidung von Schäden bei großformatigen Fliesen
    Referent: Alexander Buck, codex GmbH & Co. KG

Der Referent Herr Buck befasste sich mit dem Thema ‚Großformatige Fliesen bzw. Megaformate‘.

Zunächst erörterte er, warum die großformatigen Fliesen voll im Trend liegen und stellte die Menge der Vorteile dar. Weiters zeigte er auch Möglichkeiten auf, wie weitere Aufträge durch z.B. Verkleidung eines Kamins oder Bau von Waschbecken generiert werden können. Im nächsten Punkt kamen die zurzeit gültigen Vorschriften und Normen zur Sprache, um auch zu definieren, was überhaupt Groß,- bzw. Megaformate sind.

Herr Buck wies aber auch darauf hin, das großformatige Fliesen einen erhöhten Planungsaufwand erfordern, sowie die Auswahl der richtigen Bauchemie sehr wichtig ist.

Denn die Norm „DIN 18202 Ebenheitstoleranzen im Hochbau“ reicht nicht immer für die benötigte Ebenheit des Untergrunds aus. Außerdem erfordern feuchteempfindliche Untergründe besondere Maßnahmen. Hierzu zeigte er unterschiedliche Lösungen auf.

Als Zusammenfassung kann festgestellt werden: Großformatige Fliesen fordern eine erhöhten Planungsaufwand sowie stellen Anforderungen an die Wahl der richtigen Bauchemie. Allerdings kann es als Chance genutzt werden, um zusätzliche Aufträge zu generieren.

4) Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Urteile für Architekten und Bauleiter
    Referent: Syndikus-RA Hilmar Toppe, Bauinnung München

Zunächst erläuterte Rechtsanwalt Toppe einen Fall, bei dem es um eine Mehrvergütung des Planers wegen Bauzeitverlängerung ging. Die vertraglich vorgesehene Bauzeit belief sich auf drei Jahre und es war geregelt, dass eine Bauzeitüberschreitung von 20% bereits durch das Honorar abgegolten sei. Ansonsten sollte nur ein Anspruch auf Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens bestehen. Insgesamt belief sich dann die Bauzeit auf fünf Jahre und der Planer verlangte 305.000,00 Euro mehr für seinen zusätzlichen Aufwand. Da sich die Bauzeit um 41% verlängert hatte, ging er auch von einem erhöhten Arbeitsaufwand in Höhe von 41% aus. Das entscheidende Gericht kam zu dem Schluss, dass kein Mehrvergütungsanspruch entstanden sei. Der Planer hätte darlegen müssen, ob und welche konkrete Pflichtverletzung oder Behinderung es seitens des Auftraggebers gab, zu welchen konkreten Verzögerungen diese führten und welcher Mehraufwand damit für ihn verbunden war. Fiktive Kosten und Hochrechnungen reichen nicht zur Begründung. Insofern ist für jede einzelne Behinderung gesondert festzuhalten, welche Auswirkungen diese auf den Bauablauf haben. Diese sind genau zu dokumentieren.

In einem anderen Fall ging es um einen Schadensersatzanspruch wegen einer Baukostenüberschreitung. Es sollte ein Wasserturm zu einem Wohngebäude umgebaut werden und das vorgesehene Budget lag bei 1,2 Millionen Euro. Es gab keine klare Vereinbarung zur Baukostenobergrenze und der Planer wies auf höhere Baukosten hin. Seitens des Auftraggebers gab es jedoch keine Bereitschaft für Einsparungen und im Nachhinein verlangte er trotzdem Schadensersatz wegen den erhöhten Baukosten. Das entscheidende Gericht kam zu dem Schluss, dass es an einem erstattungsfähigen Schaden fehlte, da der Auftraggeber trotz Hinweis auf die höheren Kosten nicht zu wesentlichen Kosteneinsparungen bereit war.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure Schäden aus Überschreitung von Kostenschätzungen und Kostenberechnungen i.d.R. nicht übernimmt.

Als nächstes ging es um eine Sicherheitsleistung nach § 650 f BGB bei einem gekündigten Bau- bzw. Planervertrag. Es wurden Bauleistungen beauftragt und es gab ein Sicherungsverlangen in Höhe von ca. 5 Millionen Euro unter Fristsetzung. Darauf reagierte der Auftraggeber mit fristbewährten Mängelrügen. Der Auftragnehmer stellte daraufhin die Arbeiten ein und klagte auf eine Sicherheit in Höhe von 2 Millionen Euro. Daraufhin kam es zu einer Kündigung des Bauvertrags durch den Auftraggeber. Der BGH gewährte die Sicherheit in Höhe von knapp 1.100.000,00 Euro aufgrund der schlüssigen Darstellung des Auftragnehmers. Entgegen der Vorinstanz hielt er eine Schätzung der Höhe der zu stellenden Sicherheit für nicht erforderlich.

RA Toppe machte darauf aufmerksam, dass auch Planer die Sicherheit nach § 650f BGB verlangen dürfen. Allein öffentlichen Auftraggebern sei die Sicherheit nicht zu stellen, da § 650f BGB gegenüber diesen nicht anwendbar ist.

Alternativ gibt es auch die Möglichkeit der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650 e BGB. Dies geht jedoch nur, wenn der Auftraggeber Eigentümer des Baugrundstücks ist. In dem vorgestellten Fall erbat ein Planer die entsprechende Sicherheit, die der Auftraggeber nicht zur Verfügung stellen wollte. Daraufhin beantragte der Planer den Erlass einer Vormerkung zur Absicherung einer Bauhandwerkersicherungshypothek. Das letztendlich entscheidende Gericht kam zu dem Schluss, dass der Planer Anspruch auf die Vormerkung hatte. Es gab keinen Grund, den Planer schlechter als einen Bauausführenden zu stellen, auch wenn seine Planungsleistung noch nicht in einem Bauwerk umgesetzt worden war.

Schließlich ging es um das Widerrufsrecht von Verbrauchern. Im besprochenen Fall bot ein Planer einem Verbraucher, der ihn persönlich bereits kannte, Leistungen in einer E-Mail an. Am folgenden Tag wurde er beauftragt. Nachdem der Planer seine Leistungen erbracht hatte und der Verbraucher diese auch zahlte, widerrief der Verbraucher den Vertrag binnen eines Jahrs und 14 Tagen und verlangte die geleistete Zahlung zurück. Der BGH kam zu dem Urteil, dass kein Widerrufsrecht bestand. Weder würde ein Fernabsatz- noch ein außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossener Vertrag vorliegen, der Voraussetzung für ein gesetzliches Widerrufsrecht sei. Rechtsanwalt Toppe wies darauf hin, dass es in dem vom BGH entschiedenen Fall um einen Bauvertrag ging. Gleichwohl seien die vom BGH genannten Grundsätze auch für Planerverträge anwendbar.

5) Gewerbe- und Industrieböden aus Reaktionsharzen: funktional, robust und wirtschaftlich
    Referent: Dipl.-Ing. Artur Kehrle, KLB Kötztal

Moderne Beschichtungen aus 2-Komponenten-Reaktionsharzen machen vieles möglich. Heute werden Beschichtungen nicht nur in Industrieobjekten als wirtschaftlicher und robuster Bodenbelag eingesetzt, sondern auch in Bereichen mit hohen ästhetischen Anforderungen in gewerblichen Bereichen, öffentlichen Bauten und vieles andere mehr.

Betonplatten mit hochwertigem, geglättetem Beton haben in vielen Bereichen, wie z.B. in Lagern, Speditionen, Kommissionsbereichen durch die Belastung mit Flurfördergeräten und Warenumschlag eine hohe mechanische Belastung und sind in diesen Bereichen hervorragend geeignet.

Werden jedoch noch weitere Eigenschaften gefordert, so reichen Industriebetonflächen oft nicht aus. Betonflächen zeigen Schwächen bei Reinigung und Hygiene, chemischer Beständigkeit, haben keine Schutzfunktionen vor eindringenden Stoffen, weisen Krakeleerisse auf und natürlich ist Beton im Laufe der Nutzung nicht sonderlich dekorativ. Beschichtungen können in diesen Bereichen deutlich bessere Ergebnisse liefern, insbesondere dann, wenn eine Sanierung ansteht.

Wichtig für die Planung ist, dass die Anforderungen der geplanten Nutzung im Objekt, wie mechanische, chemische und thermische Belastungen bekannt sind und der Belag sowie die Materialauswahl gut abgestimmt werden.

Reaktionsharz-Beläge haben ein breites Eigenschaftsprofil und können in vielen Bereichen eingesetzt werden. Die Beschichtungen sind fugenlos verlegbar und eignen sich auf alten und neuen Untergründen. Aufgrund der großen Flächenleistung bei der Verlegung ist der Einbau wirtschaftlich. Durch abgestimmte Verlegematerialien können die Stillstandzeiten kurzgehalten werden. Hinzu kommen geringe Schichtdicken von 1 bis 10 mm, was insbesondere in der Sanierung, zum Beispiel auf Altbelägen, sinnvoll und hilfreich ist.

Reaktionsharz-Beschichtungen weisen eine Vielzahl von positiven Eigenschaften auf. Es können inzwischen auch strukturierte Oberflächen mit entsprechender Rutschhemmung oder abriebfeste, stoß- und schlagfeste Beschichtungen ausgeführt werden. Die Ausführung kann chemikalienbeständig, desinfektionsmittelbeständig sowie auch beim Einsatz von Heißwasser erfolgen. Dabei spannt sich der Bogen von der Chemie-, Pharmaindustrie bis hin zur Lebensmittelindustrie. Elastische Beschichtungen, die rissüberbrückend und kälteflexibel sind, eignen sich besonders zum Schutz von Baukörpern und Grundwasser, in Bereichen, wie Parkhäusern und der Abdichtung von Bauwerken.

Neben der Industrie werden auch immer mehr gewerbliche und auch private Objekte mit Beschichtungen ausgeführt. Dabei kommt es mehr auf den dekorativen Aspekt von Beschichtungen an. Durch eine Vielzahl neuer Werkstoffe, die in den letzten 20 Jahren auf den Markt gekommen sind, können Beschichtungen äußerst dekorativ, mit großer Farbvielfalt, Struktur und anderen Effekten ausgeführt werden. Dabei nimmt die fugenlose Optik sicher eine wichtige Rolle ein. Sogenannte „Betonlookoptiken“, Wischtechniken oder auch der Wunsch nach sehr hellen Fußböden liegen im Trend. Dabei ist zu berücksichtigen, dass solche Beläge nicht in den industriellen Bereichen einzusetzen sind.

Werden beanspruchbare Beschichtungen gefordert, werden diese als Beläge mit Colorsand, sowohl in Abstreutechnik als auch in Mörteltechnik, ausgeführt.

Reaktionsharz-Beläge haben eine wichtige Bedeutung in der Sanierung von Fußböden. Zum einen aufgrund der sehr schnellen Ausführung, die in der Industrie auch während des laufenden Betriebes erfolgen kann. Alte Reaktionsharz-Beschichtungen, soweit diese festhaftend sind, können überbeschichtet werden. Somit wird Zeit, Aufwand und Material eingespart. Beschichtungen eignen sich auf verschiedenen Untergründen, wenn die angepassten Materialien dazu eingesetzt werden. So können neben Beton, Zementestrich, Magnesia-, Gussasphaltestriche, aber auch eine Vielzahl anderer Untergründe beschichtet werden.

Reaktionsharz-Beschichtungen können eine Vielzahl bautechnischer Anforderungen erfüllen. Dazu zählen die Anforderungen an Oberflächenschutzsysteme, Rutschhemmung, Brandschutz u.a.m. Bedeutungsvoll ist auch, dass Beschichtungen in Aufenthaltsräumen eingesetzt werden können. Die meisten Beschichtungssysteme können in emissionsarmen, zertifizierten Systemen ausgeführt werden.

Beschichtungen können somit äußerst variabel in vielen Anwendungsbereichen eingesetzt werden und stellen oftmals eine interessante Alternative dar.

6) ‘Warm, weich, leise‘. Komfort, Wohlbefinden und akustisch wirksam: Teppichfliesen
     Referent: Jürgen Otto, Milliken Europe BV

Im Zeitalter des modernen Bürodesigns, in dem sitzende Tätigkeiten vorherrschen, ist die Bedeutung eines komfortablen und nachhaltigen Arbeitsumfeldes nicht zu unterschätzen.

Der US-amerikanische Teppichfliesen-Hersteller Milliken setzt Standards für das Bodenbelagsdesign in modernen Arbeits- bzw. Büroumgebungen.

Die Teppichfliesen sind nicht nur warm, weich und leise; sie sind ein Zeugnis für das Engagement eines Unternehmens, das Wohlbefinden der Menschen in Büros zu verbessern. Der einzigartige Polsterrücken, hergestellt aus recycelten Materialien, steigert signifikant den Komfort beim Gehen und Stehen. Diese Innovation verbessert nicht nur die Ergonomie, sondern trägt auch zur Langlebigkeit der Produkte und zum Umwelt- und Klimaschutz bei.

Im Geiste des biophilen Designs, das seine Inspiration aus der Liebe zur Natur zieht, integrieren diese Teppichfliesen natürliche Farben und Materialien, die positiv zur Atmosphäre und Akustik im Büro beitragen. Die spezialisierten Produktangebote des Unternehmens und ein engagiertes Team von Designerinnen und Designern arbeiten eng mit Kundinnen und Kunden weltweit zusammen, um das Wohlbefinden in Büroumgebungen mit durchdachtem Design zu fördern.

Millikens TractionBack-Innovation ermöglicht eine klebstofffreie Verlegung, reduziert die Präsenz flüchtiger organischer Verbindungen und vereinfacht die Wartung. Dieser Ansatz steht im Einklang mit der Nachhaltigkeitsphilosophie des Unternehmens, die im Nachhaltigkeitsprogramm M/PACT deutlich wird: Dieses stellt sicher, dass alle Produkte kohlenstoffneutral sind. Der Einsatz von Hochleistungsfasern und recycelten Materialien sowie erneuerbarer Energie in der Produktion sind wesentliche Bestandteile der Nachhaltigkeitsstrategie.

Die Vielseitigkeit von Teppichfliesen bietet sehr viele Möglichkeiten im Bodenbelagsdesign und unterstützt die moderne Innenarchitektur in Büros durch Zonierungskonzepte, nahtlose Optik und individuelle Farbschemata, die, wenn gewünscht, auch die Unternehmensidentität bzw. den visuellen Markenauftritt widerspiegeln können.

Die patentierte Digitaldrucktechnologie Millitron® ermöglicht ein personalisiertes Design, ohne bei Nachhaltigkeit oder Leistung Kompromisse einzugehen.

Darüber hinaus sind die akustischen Eigenschaften dieser modularen Bodenbeläge bemerkenswert. Der Aufbau der Fliesen zusammen mit dem Polsterrücken kann den Trittschall um bis zu 50% reduzieren, ein bedeutender Faktor zur Steigerung der Produktivität der Belegschaft durch Minderung von Lärm in Arbeitsumgebungen.

Zusammenfassend setzt das Unternehmen mit seinem innovativen Ansatz im Bodenbelagsdesign für Büro- und Arbeitsumgebungen neue Maßstäbe in Bezug auf Komfort, Nachhaltigkeit und ästhetische Flexibilität. Während das Unternehmen die Prinzipien von „reduce, reuse, recycle“ weiter erforscht, steht es an der Spitze der Schaffung von Büroumgebungen, die nicht nur funktional und schön, sondern auch verantwortungsbewusst und nachhaltig sind.

7) Neues zu Schnellzementen und Beschleunigern
    Referent: Uwe Kunzelmann, Uzin Utz SE

Einleitend wurde ein Fallbeispiel einer aktuellen Baustelle angesprochen. Es gab Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligten Architekt, Bauherr, Estrichleger und dem Bodenleger bezüglich der Trocknung und Belegreife des eingebrachten Zementestrichs. Obwohl ein Schnellestrich ausgeschrieben wurde, war der Feuchtegrenzwert des Bodenlegers zu hoch für die Verlegung des Vinylbodens. Die Baustelle war in Verzug.

Nachfolgend erklärte Hr. Kunzelmann, dass sich unter dem irreführenden Sammelbegriff ‚Schnellestrich‘ zwei grundverschiedene Estricharten verbergen.

  1. Schnellzementestriche
  2. Beschleunigte Zementestriche

Anhand der Zusammensetzung des Estrichmörtels ist die Wirkungsweise grundsätzlich unterschiedlich und anders zu bewerten. Geht es um Planungssicherheit bezüglich Trocknung und verformungsfreie Aushärtung, haben ternäre Schnellzementvollbindemittel Vorteile.

Auch bei hohen Estrichdicken, z.B. in Schulen, bei unterschiedlichen Estrichdicke, z.B. Gefälleestriche in Tiefgaragen oder bei ungünstigen klimatischen Verhältnissen, bedingt durch die chemische Wasserbindung, härtet der Estrich nahezu verformungsfrei aus und ist zielsicher belegreif. Noch dazu ist er sehr frühzeitig belastbar für den nachfolgenden Baustellenbetrieb.

Geht es um eine schnellere aber nicht unbedingt zielgerichtete Belegung des Zementestrichs, sind die beschleunigenden Estrichzusatzmittel gut verwendbar. Das eingesetzte Fließmittel reduziert das nötige Wasser zum Anmischen des Estrichmörtels. Je weniger Wasser in die Mischung reinkommt, desto weniger Wasser muss wieder raus.

Die Trocknungsphasen und Verformungen sind jedoch ähnlich wie bei herkömmlichen Zementestrichen.

Hohe Estrichdicken und die klimatischen Bedingungen sind ausschlaggebend für den Erfolg der Trocknung. Im Sommer, aufgrund der hohen Außenluftfeuchtewerte, wird die Trocknung erschwert.

Leider gibt es im Markt viel Unwissenheit und auch unseriöse Produktauslobungen mancher Zusatzmittellieferanten. Es werden Dinge versprochen, die größtenteils leider physikalisch nicht einhaltbar sind.

Die maßgeblichen Estrichnormen, Verbandsmitteilungen und Sachverständige warnen vor Schäden an Bodenbelägen bei abweichenden Belegreifgrenzwerten von > 1,8 CM-% beheizt und 2,0 CM-% unbeheizt.

Zudem sind die Vertragsverhältnisse im Auge zu behalten.

Zum Schluss noch ein weiteres Fallbeispiel:

Die Belegreife des Estrichs wurde nicht zielsicher erreicht, da der Estrich im Hochsommer eingebracht wurde. Die Feuchte gelangte erschwert aus dem Gebäude, die Fassade war verschlossen, der Maler und Fliesenleger waren zu Gange. Noch dazu betrug die Estrichdicke in der Schule knapp 9 cm. Die Fußbodenheizung war nicht im Betrieb.

Hier hätte ein Schnellzementestrich problemlos funktioniert. Die Kosten einer eventuell nötigen Absperrung hätten eingespart werden können und der Ärger wäre allen Beteiligten erspart geblieben.

8) Baukonstruktionen der Fußbodenheizung – vom Gebäudebestand bis zum Effizienzhaus im Jahr 2023
    Referent: Prof. Dr.-Ing. Michael Günther, TGA Consulting, Dozent, Fachautor

Das Baugeschehen der Gegenwart ist sowohl von der energetischen Gebäudesanierung als auch vom Neubau moderner Wohn- und Nichtwohngebäude geprägt. Dabei reichen die Konzepte vom Effizienzhaus Denkmal 160 bis zum Effizienzhaus 40+, wobei sich die Zahlen als Über- oder Unterschreitung der GEG-Vorgaben beziehen. Hinzu kommen Merkmale wie „EE“ (erneuerbare Energien) und NH („Nachhaltigkeit“), die im Zusammenhang mit den BEG-Fördermöglichkeiten besondere Beachtung erlangen. Die gesetzlichen Leitplanken werden durch das in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz GEG gesetzt.

Die Energiekonzepte, die kurzfristig oder mittelfristig (z.B. individueller Sanierungsfahrplan iSFP mit einer Zeitspanne von 15 Jahren) realisiert werden, beinhalten auch neue Möglichkeiten des Heizens dieser Gebäude. Dabei gewinnen elektrische Systeme, von der PV-Anlage mit Batterie über die Wärmepumpe bis hin zur Direktheizung als Wärmeübergabe im Raum, an Bedeutung. Die Pflicht, bei neuen Gebäuden 65 % erneuerbare Energien einsetzen zu müssen, überträgt sich auch auf zahlreiche Vorhaben der Gebäudesanierung. Auf der Grundlage einer zwingend vorgeschriebenen kommunalen Wärmeplanung, anzuwenden auf Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohner, werden zentrale und dezentrale Systemlösungen in Abhängigkeit der Abnehmerdichte, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit erneuerbarer Energien das Baugeschehen bestimmen.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie innerhalb der Wärmeübergabe im Raum künftige Heiztechniken aussehen sollen. Nach wie vor beinhalten im Estrich eingebettete, wasserführende Heizsysteme zahlreiche Vorteile gegenüber Konvektionsheizungen, aber auch gegenüber relativ neuen Strahlungsheizsystemen wie z.B. die Infrarotheizung. Positiv werden die thermische Behaglichkeit im gesamten Raum und die Möglichkeit des sommerlichen Kühlens wahrgenommen. Mit energetischer Bezugnahme zählen insbesondere die niedrige Vorlauftemperatur und eine ausgezeichnete Regelungsfähigkeit, insbesondere bei Systemen mit geringer Estrichüberdeckung der Heizrohre („Dünnschichtsysteme“), zu den Vorzügen. Daraus ergeben sich Energieeinsparungen, bei gleicher spezifischer Heizleistung, gegenüber Heizkörpern von bis zu 10 %. Außerdem zeigen Wirtschaftlichkeitsvergleiche einschließlich der Investitionskosten, dass die klassische Fußbodenheizung keine kostenseitigen Nachteile gegenüber Alternativen hat, wenn die gleichen Bilanzkreise berücksichtigt werden.

Im Neubau von Gebäuden kann eine massive Fußbodenkonstruktion, als thermischer Speicher, das Strom-Wärme-Management unterstützen. Die Baukonstruktion ist dann zusammen mit der Decke, als thermisch aktives Bauteilsystem (TABS) zu verstehen. Die Verbundkonstruktion ist dabei eine besondere Lösung des thermischen Ankoppelns des Fußbodens an speichernde Bauteile. Besonders in Österreich werden derartige Lösungen im Wohnungsneubau angewandt.

Im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung sind sämtliche Bauarten der Fußbodenheizung, beschrieben in DIN EN 1264 und DIN EN 11855, anwendbar. Jedoch finden Dünnschichtsysteme und auch Frästechnik-Systeme besonderen Marktzuwachs.

Vielfältige Dünnschichtsysteme weisen Konstruktionsdicken von minimal 15 mm auf und gelten (noch) als Sonderkonstruktionen, die sich jedoch seit mehr als 20 Jahren in der Praxis bewährt haben. Aber auch weitere spezielle Systemlösungen mit besonderen positiven Eigenschaften (z.B. RenoScreed® Energiespar & Sanierestrich) prägen das Geschehen bei der Modernisierung von Gebäuden.

Die ursprünglich in den Niederlanden entwickelte Frästechnik erweitert die Anwendung der Fußbodenheizung in Bestandsgebäuden. Beide vorgenannten Systemlösungen bedürfen einer objektspezifischen Planung, wobei der Ausgangszustand des Fußbodens resp. der Oberfläche auf Eignung zur Aufnahme der neuen Heizung geprüft werden muss. Hinzu kommen Anforderungen an die Rohrleitungsführung bis zum Verteiler/Sammler, sodass eine unkontrollierte und zugleich bauteilschädigende Wärmeabgabe sicher vermieden werden kann.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die traditionsreiche Vergangenheit der klassischen wasserführenden Fußbodenheizung eine sichere Grundlage für das Anwenden dieser Heiztechnik in jeglichen Gebäuden bildet. Letztendlich wertet das Heizen und Kühlen mit dem Fußboden die Bedeutung des Estrichs ebenso auf wie die Expertise der Planbeteiligten und ausführenden Handwerker.

 

 


Bild 1: Seminarraum vor Beginn des FORUMS

 


Bild 2:
Vortragsort mit Publikum

 

 

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RenoScreed® Verleger treffen sich November 2023 in Alzey

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Die Glass AG als Systemvertreiber und Dr. A. Unger als Entwickler luden die RenoScreed® Fachverleger zu einem gemeinsamen Treffen nach Alzey in das Dorint Hotel ein. Nach einer kurzen Begrüßung durch Prokurist Herbert Steinbrunner übernahm Key Account Manager Carlo Diliberto den ersten Vortrag.

1) Spin Tower Frankfurt – Fehlplanung führte fast zum Investorengau
     Referent: Ing. Carlo Diliberto

Vermeidung eines Investorengau am Projekt SpinTower Frankfurt am Main

 

 

Im August 2022 wurde Hr. Ing. Diliberto daher zur technischen Machbarkeit befragt, um Schadensersatzforderungen der Mieterseite bei Nichterfüllen der vereinbarten Verkehrslasten aus dem Weg zu gehen.

In diese Konsultation wurde ein Natursteinsachverständiger herangezogen, der die Daten und Einschätzungen zu zulässigen Lastaufnahmen und zulässigen Biegeverformungen prüfen und freigeben sollte.

In der technischen Konzeption wurde ein stahlfaserarmierter, hoch biegezugfester Estrich, das RenoScreed® Energieeinspar- und Sanierestrichsystem CT-35-F6-SW 1 zu Grunde gelegt. Die Berechnung erfolgte unter Berücksichtigung der Mittragewirkung des Natursteinbelages in Kombination mit dem darunterliegenden hochfesten Estrichsystem.

Hierbei wurden sowohl die Druck- als auch die Biegezugspannungen und die Verformungen mit einem Statikprogramm berechnet. Zur Berechnung der Biegeverformung des Natursteinbelages kam eine Durchbiegungsformel zur Anwendung, die eine zulässige Durchbiegung des Natursteins abschätzen half.

Die maximale Durchbiegung des Natursteinbelages lag bei ca. 0,65 mm, angesetzt wurden hingegen max. 0,5 mm. Der eingesetzte Flex-Fliesenkleber der Qualität C2 S2 wurde ebenso hinsichtlich der entstehenden schwund- und durchbiegungsbedingten Scherspannungen nachgewiesen, wie auch die Durchbiegung im Gesamtsystem, die dann auch nach der Ausführung vor Ort durch Belastungstest überprüft wurde.

Zur weiteren Abminderung der Durchbiegungen erhielt der Hubsteiger (ein Leo GT 15) zusätzliche Gummiunterbaumatten, die die Sohlpressung weiter sinken lassen.

Die Konstruktion konnte unter Koordination aller Gewerke schnell und fachgemäß fertiggestellt werden.

2) Mögliche Energieeinsparung durch RenoScreed® und daraus resultierende Chancen beim Verkauf
     Referenten: Dr. A. Unger / Ing. Carlo Diliberto

Dieser Vortrag wurde gemeinsam durch Carlo Diliberto und A. Unger gestaltet. Die Referenten spielten sich insofern gegenseitig die Bälle zu. Zunächst zeigte Herr Diliberto auf, dass mit RenoScreed® durch die geringe Rohrüberdeckung und gute Wärmeleitung nicht nur die Vorlauftemperaturen der Fußbodenheizung um ca. 2°C bis 5°C reduziert werden können, sondern dass dadurch auch CO2-Emissionen auch eingespart werden können. Hier sprechen wir bei einem Einfamilienhaus abhängig vom Gesamtverbrauch über eine mögliche Einsparung von ca. 2 to im Jahr.

Nachdem sowohl die Thematik der Energieeinsparung als auch die Reduktion der CO2-Emissionen immer wichtiger wird, kann man auf diese Weise den Kunden einen wesentlichen Vorteil bieten.

Zudem werden in Zukunft immer mehr Fußbodenheizungen eingesetzt werden, da diese ideal in Verbindung mit einer Wärmepumpe betrieben werden können. Das betrifft nicht nur den Neubau, wo die Fußbodenheizung ohnehin i. d. R. schon Standard ist, sondern auch die Altbauten. Hier wird sich die Problematik ergeben, dass mit den nachgerüsteten Luftwärmepumpen Radiatorenheizungen meist nur dann geeignet betrieben werden können, wenn diese großformatig umgerüstet werden können. Dies ist häufig auf Grund der Grundrisse nicht möglich. Insofern wird es sich hier immer mehr anbieten, bestehende Fußbodenkonstruktionen zu entnehmen und mit einer Fußbodenheizung in Verbindung mit Dünnschichtsystemen neu einzubauen. Da hierfür meist nicht hohe Aufbauhöhen zur Verfügung stehen, ist dies ein ideales Anwendungsgebiet für RenoScreed® EnergieSpar & SanierEstrich.

Herr Ing. Carlo Diliberto hat ein Programm entwickelt, mit welchem sich nicht nur die Energieeinsparung, sondern auch die Reduktion von CO2-Emissionen durch den Einsatz von RenoScreed® berechnen lässt. Dies führte er den anwesenden Fachverlegern vor, die sofort sehr interessiert waren und nachfragten, wie man diese Applikation beim Kunden verwenden kann.

3) Beachtenswertes beim Brandschutz i.S. RenoScreed®
     Referent: Dr. A. Unger

Der Referent zeigte die aktuelle Situation bei der Brandschutzthematik auf. Bei RenoScreed® wurde per Prüfzeugnis nachgewiesen, dass es als A1 Material nicht brennbar ist. Zusätzlich finden sich auf der Internetseite https://www.renoscreed.de/brandschutzbeanspruchung/ Beispielgutachten für eine Brandschutzbeanspruchungsdauer bei RenoScreed® ohne und mit Fußbodenheizung. Diese Gutachten wurden baustellenbezogen erstellt.

Wenn ein Bauherr eine konkrete Aussage für sein Projekt benötigt, so besteht die Möglichkeit, baustellenbezogene Gutachten gegen Kostenübernahme zu erstellen. Hierfür wird die Materialprüfanstalt der TU-Braunschweig eingeschaltet. Den Kontakt hierzu schafft Dr. A. Unger, die weitere Abwicklung übernimmt der jeweilige Systemverleger. Der Referent wies noch darauf hin, dass natürlich mit Hilfe einer Estrichkonstruktion nur eine Beanspruchungsdauer von oben realisiert werden kann. Hier ist eine F90-Einstufung durchaus realistisch, wobei es, wie gesagt, vom Einzelfall abhängt. Wichtig ist, dass man als Dämmstoff Steinwolle einsetzt, wie auch für die Randfuge.

4) Belastbarkeit von RenoScreed®
      Referent: Ing. Carlo Diliberto

Der Referent zeigte einige Objekte auf, bei welchen mit Hilfe von RenoScreed® erhöhte Lasten in Objekten abgetragen werden konnten. Hier ging es einmal um Fitnesscenter, wo herunterfallende Gewichte extreme Schäden an konventionellen Fußbodenkonstruktionen bewirken können, da teilweise durch den Schlagstoß fallender Hanteln Druckspannungen an der Estrichoberfläche von bis zu 45 N/mm² erreicht werden. Ing. Carlo Diliberto zeigte auf, dass mit einer Dicke von ca. 75 mm RenoScreed® EnergieSpar & SanierEstrich sehr gute Erfolge in Fitnesscentern erzielt werden konnten und Schäden auf diese Weise vermieden wurden. Im Bereich von Hantelzonen muss jedoch auch dann eine den Schlagstoß abdämpfende Spezialmatte oder alternativ eine Sperrholzkonstruktion eingesetzt werden.

Gerade bei Flächen in Einkaufscentern, welche mit Hubwägen befahren werden, wies Ing. Carlo Diliberto darauf hin, dass bei dynamischer Befahrung die Hersteller der Dämmstoffe häufig keine Mineralwolle und keinen expandierten Hartschaum in diesen Nutzungen freigeben. Hierfür bieten sich häufig entsprechende Gummigranulatmatten an, die einerseits einen gewissen Schallschutz bieten, andererseits hoch belastbar sind.

Bei einem kleinen Exkurs in den Bereich der Holzbalkendecken zeigte Ing. Carlo Diliberto auf, dass man mit einer Splittschüttung mit Glascofloor eine geeignete biegeweiche Beschwerung auf Holzbalkendecken herbeiführen kann, die ohne Latexmilch auskommt und dadurch Anbindungsthematiken an den Splitt vermeidet. Bei Verwendung von zusätzlichen Gummigranulatmatten kann man bei niedrigen Aufbauten zusätzlich das Dröhnen im Bereich von Holzbalkendecken effektiv vermindern.

Anhand seines Berechnungsprogrammes führte Carlo Diliberto anschließend vor, dass man durch RenoScreed® bei geeigneter Gesteinskörnung bereits die Schwindklasse II als schwindreduziertes Material erreicht. Will man die Schwindklasse I erzielen, so besteht die Möglichkeit, RenoScreed® mit einem Schnellzement der Fa. Glass zu kombinieren. Hierdurch können dann effektiv Scheinfugen vermieden werden und auch größere Flächen schadensfrei erstellt werden. Im Einzelfall sollte die Anwendungstechnik der Glass AG dazu befragt werden.

5) RenoScreed® Estrich zum iPhone machen
     Referent: Michael Rose

Den letzten Vortrag hielt Michael Rose, der in Bezug auf das Marketing die Fa. Apple lobte. Apple hat lt. seiner Aussage nur einen Kundenmarktanteil von ca. 30%, erzielt jedoch 70% der Gewinne in diesem Sektor. Dies führte Michael Rose darauf zurück, dass hier ein sehr hochwertiges Produkt am Start ist, das preislich auch immer angepasst wird. Steigen die Marktanteile, so steigt i.d.R. auch der Preis, wodurch sich eine gewisse Regulierung einstellt.

Er wies darauf hin, dass RenoScreed® EnergieSpar & SanierEstrich ebenfalls ein sehr innovatives Produkt ist, für das man beim Kunden auch einen angemessenen Preis verlangen kann. Durch die Zertifikation wird sichergestellt, dass nur fachlich qualifizierte Verleger das Produkt einbauen und sich die Kunden auf RenoScreed® verlassen können.

Nach dem gemeinsamen Mittagessen erfolgte noch eine offene Diskussionsrunde und danach näherte man sich dem Ende der Veranstaltung.

Die anwesenden Firmen waren sehr angetan von dem Treffen und Herr Steinbrunner sagte zu, nach der Pandemie nun wieder alle zwei Jahre ein solches Treffen für die Fachverleger zu organisieren.


Bild 1: Vortragssaal mit den RenoScreed®-Experten

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Feuchtigkeitsmessung verschiedener Estricharten inklusive Sonderprodukte

Estrichfeuchte richtig messen

Als alternative Messmethoden zur Bestimmung des Feuchtigkeitsgehalts eines Estrichs sind elektrische Widerstandsmessungen und kapazitative Messmethoden sowie die KRL-Prüfung bekannt. Diese Methoden können zusätzliche Aufschlüsse liefern. Letztendlich bleibt jedoch die CM-Messung ausschlaggebend.

Von Dr. A. Unger

Parkettleger legen aufgrund der Empfindlichkeit des Holzes gegenüber Feuchtigkeit oft größeren Wert auf eine korrekte Feuchtigkeitsüberprüfung als andere Handwerker. Verleger von Teppichböden meinen zum Beispiel häufig, dass es sich bei textilen Belägen um diffusionsoffene Produkte handelt. Dies ist aber nicht immer der Fall. Auf einen zu feuchten Estrich verlegt, können Geruchsbelästigungen und ein expandierter Belag die Folge sein. Fliesen und zugehörige Verklebemörtel sind meist gegenüber Feuchtigkeit resistent. Jedoch kommt es bei zu feuchter Belegung häufig zu einem weiteren Schwinden der Lastverteilungsplatte mit entsprechenden Verformungen. Laufende Untersuchungen deuten darauf hin, dass dies nicht nur Zementestriche, sondern teilweise auch Calciumsulfatestriche betrifft.

CM-Prüfung: aussagekräftige Methode zur Bestimmung der Estrichfeuchte

Richtig ausgeführt, ist die CM-Prüfung vor Ort die geeignete Methode, um einen Estrich auf seinen Feuchtigkeitsgehalt hin zu überprüfen. Dabei sollte die Prüfung über den ganzen Querschnitt erfolgen. Dies hat mehrere Gründe: Bei auslaufenden Flüssigkeiten kommt es vor, dass die Estrichoberseite feuchter als die Unterseite ist. Bei einer Messung im ausschließlich unteren Drittel des Estrichs, würde die CM-Technik diese Feuchtigkeit nicht erfassen. Im umgekehrten Fall zeigt die sachverständige Erfahrung, dass das untere Drittel des Estrichs langfristig feucht bleibt und entsprechend über lange Zeit eine mangelnde Belegfähigkeit signalisieren kann, die in der Praxis bei einer Messung über den gesamten Querschnitt nicht vorliegt. Diesen Erfahrungswert konnten umfangreich durchgeführte Darrprüfungen in einem Objekt belegen. In diesem Testfall war der Estrich bei Messung über den ganzen Kern belegbar, jedoch bei ausschließlicher Messung im unteren Drittel über lange Zeit nicht. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass eine CM-Messung, die nicht den gesamten Querschnitt berücksichtigt, eine Baustelle unnötig lange verzögern kann.


Eine CM-Messung sollte über den ganzen Querschnitt erfolgen. – © Bild: Unger

Kalibrierung der Geräte und Anzahl der Messungen

Sorgfalt zahlt sich auch im Umgang mit dem Messgerät selbst aus. Wer sein CM-Gerät regelmäßig kalibriert, erhält zuverlässigere Ergebnisse. Für Handwerker ist dies zweimal pro Jahr notwendig, für Prüfinstitute und Sachverständige viermal pro Jahr. Sollte zwischenzeitlich der Verdacht entstehen, dass die Messwerte nicht stimmen können, sollten Anwender eine zusätzliche Kalibrierung vornehmen. Bei einem eigens ausgewerteten empirischen Test wurden zwei beliebige CM-Geräte mit Kalibrierampullen geprüft. Bei einem Sollwert von 1 bar ergaben sich lediglich Werte von 0,7 und 0,8 bar, was ein wesentliches Risiko für eine spätere Fehlmessung darstellt. Sind CM-Geräte richtig kalibriert, sollten die Messwerte nur um ca. 10 Prozent voneinander abweichen. Es ist davon auszugehen, dass in der täglichen Anwendung zahlreiche Geräte unterwegs sind, die viel zu selten kalibriert werden und deshalb fehlerhafte Werte aufweisen. Die Ursache ist in diesem Fall nicht mit einer ungeeigneten Messmethode, sondern vielmehr mit Versäumnissen bei der regelmäßigen Wartung zu begründen.

Um die richtige Anzahl an Messungen durchzuführen gilt: Je Estrichebene bis 100 Quadratmeter ist bei unbeheizten Konstruktionen mindestens eine CM-Messung durchzuführen. Bei größeren Flächen ist eine Messung je 200 Quadratmeter ausreichend. Handelt es sich um Heizestriche, muss mindestens eine Messstelle pro Raum gekennzeichnet sein. Bei größeren Räumen, die eine größere Fläche als 50 Quadratmeter haben, sind entsprechend mehr Messstellen nötig. Bei Heizestrichen sind im Anschluss je 200 Quadratmeter Fläche beziehungsweise je Wohnung mindestens drei Messungen vorzunehmen. Viele Bodenleger arbeiten jedoch mit der Technik, dass sie mit kapazitativen Messmethoden versuchen, die feuchteste Stelle im Haus herauszufinden und dort eine CM-Messung durchführen. Ist dort der Wert ausreichend niedrig, wird davon ausgegangen, dass dies überall zutrifft. Erfahrungsgemäß ist diese Methode risikoreich. Es gilt daher die Empfehlung, nach den zuvor beschriebenen Regeln ausreichend viele CM-Messungen vorzunehmen und diese fachgerecht und sorgfältig durchzuführen. Wichtig ist, dass der gesamte Estrichquerschnitt erfasst wird und dass das Messgut entsprechend homogenisiert wird.

Alternative Messmethoden und beschleunigte Estriche

Als alternative Messmethoden sind elektrische Widerstandsmessungen und kapazitative Messmethoden sowie die KRL-Prüfung (korrespondierende relative Luftfeuchtigkeit) bekannt. Während diese Methoden durchaus zusätzliche Aufschlüsse liefern können, bleibt letztendlich die Prüfung mit einem CM-Gerät ausschlaggebend. Bei elektrischen Widerstandsmessungen können Metalle den Wert nach oben verfälschen. Bei kapazitativen Methoden (z. B. Kugelkopf) zeigen dichtere Estriche tendenziell höhere Feuchtigkeitswerte. Hinzu kommt, dass diese Messgeräte häufig die tieferen und damit meist feuchteren Estrichregionen nicht erfassen.


Kapazitative Messung mit dem Kugelkopf. – © Bild: Unger

Der Trend zur schnellen Baustelle bringt oft Zusatzmittel für eine schnellere Belegreife bei Zementestrichen zum Einsatz. Bei Calciumsulfatestrichen ist der Einsatz von Zusatzmitteln in beschränktem Ausmaß ebenfalls möglich. Fließestriche sind jedoch auf eine gewisse Wassermenge angewiesen, um verarbeitet werden zu können. Heute wird fast allen Zementestrichen in irgendeiner Form ein Zusatzmittel beigefügt, sei es auch nur, um die Verarbeitbarkeit des Materials zu verbessern.

Mit Superverflüssiger früher zur Belegreife

Die aktuelle Generation der Zusatzmittel sind die sogenannten „PCE’s“ (Polycarboxylatether), die als Superverflüssiger wirken. Es handelt sich meist um Konzentrate, welche auch bei wenig zugeführtem Wasser eine vernünftige Verarbeitungskonsistenz erreichen. „Wegzaubern“ können diese Zusatzmittel das Wasser nicht. Vielmehr wird von vornherein weniger Wasser pro Mischung beigefügt. Hier kann es sich durchaus um eine Wassereinsparung pro 200 Liter Mörtel von zehn Litern und mehr handeln. Wasser, welches sich nicht in der Mischung befindet, muss auch nicht austrocknen. Deswegen erreichen diese Estriche in der Regel früher ihre Belegreife, wenn die bauklimatischen Bedingungen vor Ort passen. Hier handelt es sich auch nicht um „Sonderprodukte“, sondern um Estriche nach DIN 18 560.

Eine Sonderkonstruktion außerhalb der Norm hat man dann vorliegen, wenn Belegreifwerte benannt werden, die bei beheizten Zementestrichen über 1,8 CM-Prozent liegen und bei unbeheizten Estrichen über 2 CM-Prozent. In Sachverständigengutachten werden immer wieder Fälle untersucht, ob derartige Versprechungen von Zusatzmittelherstellern zutrafen. Im Unterschied zu Flüssigbeschleunigern wirken ternäre Schnellzemente anders. Hier ist tatsächlich eine kristalline Wasserbindung durch primäre Ettringitbildung ein wesentlicher Wirkfaktor. Diese Produkte sind jedoch wesentlich teurer als Flüssigbeschleuniger. Zusammenfassend gilt, dass in jedem Fall vor Belegung auch bei beschleunigten Estrichen eine CM-Feuchtigkeitsmessung durchzuführen ist.

Beschleunigte Estriche und die CM-Messung

Zuletzt soll betrachtet werden, ob beschleunigte Estriche korrekt mit dem CM-Gerät auf ihren Feuchtigkeitsgehalt hin überprüft werden können. Aus der persönlichen Erfahrung ist kein Fall bekannt, in welchem eine korrekt durchgeführte CM-Messung bei einem beschleunigten Estrich zum Schaden geführt hätte, wenn die Belegreifwerte eingehalten wurden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Schäden auch in diesem Fall vor allem dann auftreten, wenn entweder keine oder eine fehlerhaft durchgeführte CM-Messung vorliegt. Regelmäßig stellt sich bei Zusatzmitteln die Frage, ob „PCE’s“ in irgendeiner Form die Sorptionsisotherme des Zementestrichs verändern und damit möglicherweise der Ausgleichsfeuchtewert des Estrichs niedriger liegt als üblich. Mit dem Wissen, dass bei Zementestrichen ca. 1 CM-Prozent Feuchtigkeitsabgabe nach der Belegreife regulär unproblematisch ist, könnte es bei niedrigeren Ausgleichsfeuchtewerten zu Problemen kommen.

Der Autor

Dr. A. Unger ist Mitglied des Normenausschusses Estriche im Bauwesen beim Deutschen Institut für Normung (DIN).

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Neuerungen aus der DIN 18 560-2

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®, Mitglied des Normenausschusses ‚Estriche im Bauwesen‘ (Sp CEN/TC 303) beim Deutschen Institut für Normung (DIN) als Vertreter für die Architektenkammer

Die vorgenannte Norm zum Thema ‚Estrich und Heizestrich auf Dämmschichten (schwimmende Estriche)‘ ist mit Datum vom August 2022 erschienen. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen gegenüber der Vorversion angesprochen:

Zunächst ist dort der Hinweis enthalten, dass derzeit ein Teil 8 der Norm entsteht. Hier geht es um oberflächenfertige Estriche mit gestalterischem Anspruch.

Neu aufgenommen wurde der Absatz 5.2 ‚Ausgleichsschicht für Installationsebene‘. Die Dicke der Ausgleichsschicht ist im verdichteten Zustand ausreichend oberhalb aller Einbauten zu bemessen. Zudem ist festgelegt, dass die Ausgleichsschicht vor Einbau der weiteren Fußbodenkonstruktion ausreichend trocken sein muss. Wenn diese zum Nachweis der Wärmedämmung gerechnet werden soll, so müssen ggf. Wärmebrücken, verursacht durch die Einbauten, planerisch berücksichtigt werden. Zudem wurde festgelegt, dass die Ausgleichsschicht im eingebauten Zustand eine Mindestdruckfestigkeit von C15 bzw. mindestens eine Druckspannung bei 10% Stauchung von 100 kPa aufweisen muss. Ist dies nicht der Fall, so können die in dieser Norm genannten Estrichnenndicken nicht angesetzt werden. Auch Mineralwolledämmstoffe der Bezeichnung DEO dürfen als Ausgleichsschicht zum Einsatz kommen. Die Estrichnenndicken in den Tabellen der DIN 18 560-2 dürfen jedoch auch hier nicht angewendet werden, wenn die 100 kPa Anforderung nicht erfüllt wird. Wenn der Hersteller zusätzlich für diese Produkte eine Zusammendrückbarkeit ausweist, kann jedoch normenkonform mit den Nenndicken der DIN 18 560-2 gerechnet werden.

Grundsätzlich kommen insofern als Ausgleichsschichten Estrichmörtel, Leichtausgleichsestriche, Dämmstoffe des Typs DEO, gebundene (nicht mechanisch gebundene) Schüttungen und mechanisch gebundene Schüttungen in Frage. Will man den Ausgleich mit Dämmstoffen herbeiführen, so muss die Anzahl der Rohrleitungen bzw. anderen Einbauteile gering sein und diese müssen weitgehend geradlinig und rechtwinklig verlaufen. Zudem dürfen diese nur zwei unterschiedliche Installationshöhen aufweisen, die jeweils mit der Höhe der jeweiligen Dämmplattenlage bündig abschließt. Die oberste Dämmplattenlage muss ausreichend trittfest sein. Einzelne Leitungen mit <= 30 mm Breite müssen nicht bündig mit der Höhe der jeweiligen umgebenden Dämmlage abschließen. Hier ist insofern auch keine Auffüllung mit Schüttung notwendig und vorgesehen, da diese häufig unter die Dämmplatten rieselt und damit deren Höhenlage verändern kann.

Neu ist der Begriff der ‚mechanisch gebundenen Schüttungen‘. Dies sind Schüttungen, die kein klassisches Bindemittel wie z.B. Zement oder Kunstharz beinhalten. Hier wird die Bindung z.B. über eine spezielle Zahnung der Körnung verursacht. Dafür ist i.d.R. auch eine gewisse Verdichtung erforderlich. Hier kann der Brauchbarkeitsnachweis über die Druckspannung bei 10% Stauchung oder per Druckfestigkeit nicht erfolgen, sondern dies muss der Hersteller entsprechend bestätigen. Derartige mechanisch gebundene Schüttungen sind entsprechend den Anforderungen immer vollflächig zu verlegen, zu verdichten und oberseitig mit Abdeckplatten zu versehen. Sie dürfen nicht mit anderen Ausgleichsschichten nebeneinander kombiniert werden und sie werden insbesondere in Kombination mit Gussasphaltestrichen eingesetzt. Werden mehrere Ausgleichsschichten nebeneinander verwendet, so sollte auf eine ähnliche Steifigkeit innerhalb des Estrichfeldes geachtet werden.

Bezüglich der Dämmschichten wurde aufgenommen, dass maximal zwei Lagen des Dämmschichtpaketes aus Trittschalldämmstoffen bestehen dürfen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Trittschalldämmung nur dann akustisch wirken kann, wenn sie nicht unterbrochen wird (z. B. durch Rohre). Spätestens nach Aufbringung des Estrichs muss die Dämmschicht vollflächig auf dem Untergrund aufliegen.

In Bezug auf die Dämmungsabdeckung wurde festgelegt, dass bei Kunstharzestrichen die Abdeckung gegen Bindemittelbestandteile und/oder Lösemittel beständig sein muss. Die Abdeckung ist an den Rändern bis zur Oberkante des Randstreifens hochzuführen, wenn nicht der Randstreifen selbst die Funktion der Abdeckung erfüllt. Bei Fließestrichen und Kunstharzestrichen ist es besonders wichtig, dass die Abdeckung der Dämmschicht durch Verkleben oder Verschweißen so ausgeführt werden muss, dass sie bis zum Abbinden des Estrichs gegenüber Flüssigkeiten dicht ist. Derartige Abdeckungen erfüllen keinen dauerhaften Schutz der Dämmschicht gegen Feuchtigkeitseinwirkung. Bezüglich der Randstreifen wurde nochmals darauf hingewiesen, dass diese über die Oberkante Bodenbelag reichen müssen. Ähnliches gilt für Rohrummantelungen, welche die Estrichoberfläche durchdringen. Bei einlagigen Dämmstoffen ist es notwendig, dass die Randstreifen auf dem tragenden Untergrund unterseitig aufliegen.

Der bisherige Abschnitt 6.2 bzgl. der Eignungsprüfung wurde komplett gestrichen. Hier ging es um Heizestriche, welche geringere Dicken, als in der Norm enthalten, aufweisen. Hierzu war in der Vergangenheit ein 60 mm breiter Probekörper aus dem Estrich auszuschneiden und auf seine Durchbiegung hin zu prüfen. Die Mitglieder des Normenausschusses waren sich einig, dass diese Prüfung ab sofort wegfällt.

Bei der Prüfung der Biegezugfestigkeit bei Heizestrichen der Bauart A ist zu beachten, dass der Probekörper weiterhin eines der quer zur Längsachse angeordneten Heizelemente enthält, welches in der Mitte zwischen den Auflagerschneiden liegen muss. Die Probeentnahme kann aber auch ohne Heizrohr erfolgen, wenn nur die Biegezugfestigkeit des verlegten Estrichmörtels nachgewiesen werden soll. Weggefallen ist die Regelung, dass bei Estrichdicken, welche größer als die vorgesehenen Nenndicken sind, die Prüfkörper vor Prüfung auf die Nenndicke abgearbeitet werden dürfen.

Zudem wurden neue Erkenntnisse zu den Gussasphaltestrichen eingearbeitet. Hier wird bei schwimmenden Estrichen die Tragfähigkeit in erster Linie durch die Dauerdruckbelastbarkeit der Dämmschicht definiert, da im Gussasphalt keine nennenswerte Lastverteilung von oben nach unten erfolgt. Insofern ist bei einer geeigneten Dämmschicht eine Nenndicke des Gussasphaltestrichs bei einer Härteklasse von IC10 von >= 25 mm ausreichend. Dies gilt auch für Lasten bis zu 500 kg/m2.

Allerdings sind dauerhafte Punktlasten (z.B. Möbelfüße) zu beachten. Bei schwimmenden Gussasphaltestrichen der Klasse IC 10 (IC 15) darf unter Punktlasten auf Dauer keine Pressung > 0,25 N/mm2 vorhanden sein. Die Dämmschicht muss das Kurzzeichen DEO ds bzw. DEO dx aufweisen. Die Zusammendrückbarkeit der Dämmschichten darf hier nicht mehr als 2 mm betragen.

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Expertenkreistreffen FUSSBODEN 2022 in Donauwörth

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Zahlreiche Fußbodensachverständige und Sachverständige für Schäden an Gebäuden aus Deutschland und Österreich trafen sich auf Einladung von Dr. A. Unger zu dem Treffen am Freitag, 07.10.2022 in Donauwörth. Nach einer kurzen Einführung übergab Dr. A. Unger das Wort an Herrn Dipl.-Ing. Carlo Diliberto für seinen Vortrag.

1) Statisches Mittrageverhalten von Fliesen und Natursteinbelägen unter Berücksichtigung verschiedener Einflussfaktoren und Beachtenswertes bei der Ausführung       von Verbundestrichen auf wenig tragfähigen Deckensystemen
Referent: Dipl.-Ing. Carlo Diliberto

Zunächst zeigte der Referent die Regelung der Nenndicken und Biegezugfestigkeiten beheizter schwimmender Estriche auf. Hier ging es insbesondere um die Flächenlasten bis 5 kN/m2. Gleichzeitig erwähnte der Referent, dass nicht die Flächenlast, sondern die Punktlast in diesem Zusammenhang entscheidend für die Dimensionierung sei. Gemäß DIN EN 1991 bräuchte man eigentlich für einen Kindergarten 500 kg/m2 Flächenlast und 4 kN Einzellast. Herr Diliberto erwähnte, dass aus seiner Sicht in diesem speziellen Fall auch mit geringeren Lastannahmen gearbeitet werden könnte. Wichtig ist, dass es sich um ruhende Lasten handeln muss. Die DIN 18 560 berücksichtigt nicht das Mittrageverhalten von Belägen, da diese i.d.R. austauschbar sind. Bezieht man den Bodenbelag in ein statisches Konzept ein, so kann man natürlich eine Sonderregelung für ein spezielles Objekt treffen. Dies kann z.B. bei Rüttelfliesen der Fall sein. Je größer und je dicker die Fliese ist, umso mehr trägt sie an Last mit. Schwimmende Rüttelböden werden als Sonderkonstruktion häufig mit einer Dicke von 95 mm Mörtelschicht für eine Belastung von 10 kN/m2 freigegeben. Am besten arbeitet man hier mit Material der Schwindklasse 1, um möglichst wenig Verformung zu erzeugen. Sowohl bei Rüttelböden als auch bei Zementverbundestrichen, sollte man größten Wert auf die Vorbereitung des Untergrundes im Randbereich und einen fachgerechten Auftrag der Haftbrücke legen, da hier die größten Spannungen durch Verformungstendenzen auftreten. Wichtig ist auch eine schubsichere Verbindung im Bereich des Rüttelbodens durch z.B. eine gute Kontaktschicht zu erreichen. Durch die Durchbiegung des Systems in Folge der Belastung, kommt es zu Schubspannungen in der Scherzone zwischen Estrich und Belag.

Bei der Verwendung von Naturstein gibt es in Bezug auf die Festigkeit des Steins große Unterschiede. Kritisch wird es häufig, wenn die Fläche durch einen Hubsteiger befahren werden soll. Gerade bei Hochhäusern spielt das Gewicht der Fußbodenkonstruktion eine große Rolle, da es eben viele Geschosse sind und die Fundamente nicht überlastet werden sollen.

Abschließend zu diesem Themenkomplex referierte Herr Diliberto über die Nutzung eines EDV-gestützten Berechnungsprogramms für derartige Lasten.

In der Folge befasste sich der Referent mit Verbundestrichen auf weniger tragfähigen Decken. Hier kann es durch Deckendurchbiegungen zu ungeeigneten Schubspannungen kommen. Diese können insbesondere bei dünnen Verbundestrichen problematisch sein. Auch die Konstellation ‚dicker Verbundestrich in kalter Jahreszeit‘ kann problematisch sein.

Oft ist jedoch bei der Sanierung von Altbaudecken höhenbedingt eben nur die Verlegung eines Verbundestrichs möglich. Hier ist genau darauf zu achten, dass es zu keinen Hohllagen in Folge einer zu hohen Scherspannung in der Haftbrücke kommt. So, wie es rissverursachende Zwangsbeanspruchungen bei dicken Verbundestrichen zu beachten gilt, sollte auch bei extrem dünnen Verbundestrichen in Sanierbereichen eine hohe Aufmerksamkeit auf die Scherspannung gelegt werden.

2) Gussasphaltestrich vor aufgeglaster Fassade
Referent: Dr. A. Unger (ö. b. u. v Sachverständiger)

Als nächstes referierte der Ausrichter des Expertenkreises über einen schwimmenden Gussasphaltestrich, der im Foyer und in anderen Bereichen im Objekt eines Bildungsträgers eingebaut war. Es war im Estrich zu Rissbildungen, Ausbrüchen und Verformungen gekommen. Analysen zeigten, dass die Festigkeit des Gussasphalts am unteren Ende des Toleranzbereichs lag. Allein wäre dies wahrscheinlich jedoch kein Auslöser für einen Schaden gewesen.

Entnahmen aus dem Bodenaufbau zeigten, dass die Fußbodenkonstruktion unter dem Gussasphalt sehr inhomogen aufgebaut war und sie im gleichen Raum stark schwankte. Sie setzte sich aus Perlite-Dämmplatten, Perlite-Schüttungen, Mineralwolle-Platten, Rippenpappe und Gussasphaltestrich, jeweils unterschiedlicher Dicken, zusammen. Häufig befand sich unter dem Gussasphaltestrich keine lastverteilende Schicht, was aus technischen Gesichtspunkten nicht empfehlenswert ist. Für die Belastung von 4 kN Einzellast befand sich auch der Gussasphalt dickenmäßig im unteren Grenzbereich. Nach heutigen Erkenntnissen wird bei Gussasphaltestrichen auf Dämmschicht die Tragfähigkeit der Estrichkonstruktion durch die Dauerdruckbelastbarkeit der Dämmschicht definiert, da im Gussasphalt keine wirkliche Lastverteilung von oben nach unten erfolgt. Somit ist bei geeigneter Unterkonstruktion eine Nenndicke des Gussasphaltestrichs der Härteklasse IC10 von >= 25 mm i.d.R. ausreichend.

Allerdings kann es trotzdem durch dauerhafte Punktlasten wie z.B. Möbelfüße mit Pressungen > 0,25 N/mm2 zu Eindrückungen kommen. Bei Gussasphaltestrichen darf die Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht nicht mehr als 2 mm betragen.

Diese Anforderungen waren im gegenständlichen Fall nicht eingehalten.

Hinzu kam noch, dass teilweise Durchfeuchtungen der Unterkonstruktion festgestellt werden konnten, die eine Zusammendrückung der Dämmstoffe begünstigten.

Ein wesentlicher Faktor war die Tatsache, dass in dem Foyer (mit intensiver Sonneneinstrahlung) keine Fugen in der großen Estrichfläche angelegt waren. Gussasphaltestriche haben einen relativ hohen Wärmeausdehnungskoeffizient von 0,035 mm/m K, der ca. dreimal höher als bei Zementestrichen ist. Bei einer großen Fläche und entsprechender Sonneneinstrahlung sind i.d.R. Fugenbreiten im Randbereich von ca. 2 cm Breite und zusätzliche Fugen in der Fläche notwendig. Beides war hier nicht der Fall. Zudem gab es feste Randanschlussstellen zu angrenzenden Bauteilen.

3) Durchfeuchtung einer Steinwolledämmung im Schnittpunkt zur darauffolgenden Folie
Referent: Dr. A. Unger (ö. b. u. v Sachverständiger)

Als aktuelles Thema zeigte der Referent Bilder einer Mineralwolle-Dämmung, welche ohne Trennlage auf eine darunter liegende zementgebundene Tonkügelchen-Schüttung verlegt wurde. Dies erfolgte bereits wenige Tage nach Einbringung der Schüttung. Auf die Mineralwolle wurden sodann eine PE-Folie und die Unterlage für die Aufnahme der Fußbodenheizungsrohre verlegt. Es kam in der Folge zu einer Anfeuchtung lediglich an der Oberseite der Mineralwolle im Schnittpunkt zur PE-Folie. Dies war dadurch zu erklären, dass es in der Fußbodenkonstruktion während der Verlegung und danach zur Bildung einer sehr hohen relativen Luftfeuchtigkeit gekommen sein musste. Diese führte zu einer Tauwasserbildung an der Unterseite der PE-Folie.

Als Resümee ist zu empfehlen, derartige zementgebundene Schüttungen ausreichend lange trocknen zu lassen und vor der Belegung auf ihren Feuchtigkeitsgehalt hin zu überprüfen. Hierfür bieten sich CM-Messungen oder Darrprüfungen an. Im gegenständlichen Fall wurde die Trocknung der Fußbodenkonstruktion mit Hilfe des Unterdruckverfahrens in Erwägung gezogen.

4) Beachtenswertes bei der Verwendung von CM-Geräten
Referenten: Dr. A. Unger (ö. b. u. v. Sachverständiger) und Bastian Nickolaus (Sachverständiger)

Die beteiligten Experten waren sich einig, dass derzeit als Baustellenmethode die CM-Messung das Mittel der Wahl ist, um den Feuchtigkeitsgehalt im Estrich zu bestimmen. Erfolgt dies nicht, dann können verlegte Bodenbeläge entsprechende Schäden erleiden. Wichtig ist jedoch, dass die CM-Geräte regelmäßig gewartet und kalibriert werden. Bei der Wartung geht es insbesondere um das Manometer und den Dichtungsgummi. Mit Hilfe einer Kalibrierampulle kann überprüft werden, ob das Gerät zuverlässig misst. Ist dies nicht der Fall, dann sind Wartungsarbeiten notwendig. Es ist zu befürchten, dass bei vielen von Handwerkern nicht geeignet gewarteten Geräten entsprechende Abweichungen bei der Messung erfolgen können. Wir haben dies bei drei Geräten von Handwerkern getestet. Die Zielgröße lag bei 1,8 CM-%. Gemessen wurden Werte von 2,34 CM-%, 1,44 CM-% und 1,26 CM-%, mithin eine gewaltige Abweichung untereinander.

Man sollte also immer auf ein geeignet gewartetes und kalibriertes Gerät Wert legen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Überprüfung des Estrichfeuchtegehalts per Darrprobe.

5) Dröhn-Geräusche in Einfamilienhaus
Referent: Dr. A. Unger (ö. b. u. v Sachverständiger)

Als nächstes zeigte der Veranstalter des Expertenkreises einen Fall auf, in welchem ein Einfamilienhaus Gegenstand schalltechnischer Beanstandungen wurde. Es ging im Konkreten um Dröhn-Geräusche. Diese machten sich bemerkbar, wenn man auf Fersen den Parkett-Belag im Objekt beging oder auch in Form von Rückkopplungen bei Inbetriebnahme des Fernsehers mit einem niederfrequenten ‚Subwoofer‘.

Nun ging es zunächst darum, ob der Handwerker technische Fehlleistungen erbracht hatte. Hier fiel schnell auf, dass in Teilbereichen feste Randanschlussstellen zu angrenzenden Bauteilen erzeugt wurden. Dies ist zwar ein technischer Fehler, wirkt sich jedoch i.d.R. nicht dahingehend aus, dass Dröhn-Geräusche erzeugt werden. Es kommt vielmehr zu Schallbrücken.

Auch die dynamische Steifigkeit der Dämmung war in diesem Sinne nicht besonders auffällig. Es gab jedoch einen Umstand, der tatsächlich Dröhn-Geräusche befördern kann. In dem schwimmenden Heizestrich waren keine Fugen in Türbereichen und auch sonst keine Feldbegrenzungsfugen (außer im Randbereich) eingebracht worden. Eine solche ‚Zusammenhängung‘ der Flächen kann durchaus Dröhn-Geräusche begünstigen. Allerdings werden Dröhn-Geräusche nicht von der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) erfasst. In letzter Konsequenz ist es nun eine rechtliche und schalltechnisch zu beurteilende Frage, ob im gegenständlichen Fall ein zu beanstandender Mangel vorliegt oder nicht. Der Aufwand, im Nachhinein die Dehnfugen im Estrich und Belag wirksam anzulegen, ist sehr groß und es kann auch zu Beschädigungen an den Rohrleitungen kommen.

6) Verbundestrich im Becken eines Hallenbades
Referenten: Dr. A. Unger (ö. b. u. v. Sachverständiger) und Bastian Nickolaus (Sachverständiger)

Hier zeigten die Referenten Dr. A. Unger und Bastian Nickolaus einen Fall auf, bei welchem im Becken eines Hallenbades eine Fußbodenkonstruktion saniert wurde. Es wurde der dort vorhandene Verbundzementestrich mit den darauf befindlichen Fliesen rückgebaut. Dabei entstanden jedoch tiefe Furchen in dem darunter befindlichen Beton. Dieser wurde in der Folge bestmöglich oberflächlich vorbereitet und danach sollte eine Haftbrücke aus Kunstharz eingebracht und abgequarzt werden. Auf diese sollte dann der neue Zementverbundestrich ‚frisch auf frisch‘ auf eine weitere Lage Kunstharzhaftbrücke aufgebracht werden. Es handelte sich hier um ein hochwertiges schwindarmes Zementestrichsystem.

Leider gab es verschiedene handwerkliche Fehlleistungen bei der Einbringung der vorgenannten Leistungen. Zunächst einmal wurde die Epoxidharzhaftbrücke nicht überall geeignet abgequarzt und es kam zu entsprechenden ‚Harzglatzen‘, welche dann Trennschichten darstellen. Zudem wurde im Zuge der Aufbringung des Schnellzementestrichs die neue Lage Epoxidharzhaftbrücke nicht in ausreichender Menge und nicht überall unter dem Estrich platziert. Zudem kam es zu handwerklichen Fehlleistungen bei der Einbringung des Estrichs. Unter anderem wurden die Arbeitsfugen nicht abgeschalt. Dadurch kam es zu Verunreinigungen des Untergrundes im angrenzenden Bereich durch Mörtel. Hier konnte dann natürlich auch keine wirksame Haftbrücke mehr zwischen Untergrund und Estrich platziert werden.

Insgesamt kam es zu Hohlstellen in verschiedenen Bereichen, vor allem aber im Fugenbereich. Außerdem wurden Haufwerksporigkeiten im Estrich bemängelt.

Dies war so gravierend, dass sich die Estrichfirma dafür entschied, den Estrich komplett wieder zurückzubauen. Dies erfolgte durch kleinteiliges Einschneiden, um den Estrich danach herauszubrechen. Dabei stellte sich dann auch heraus, dass es Mischfehler bei der Epoxidharzhaftbrücke gegeben hatte, die dort wie Kaugummi verformbar war.

Nun war der Betonuntergrund endgültig intensiv beschädigt und die Bewehrung lag teilweise frei. Es wurde dann zunächst ein PCC-Mörtel als Ausgleich aufgebracht und darauf das Schnellzementestrichsystem im Verbund. Dieses Mal kam eine mineralische Haftbrücke zum Einsatz. Im Anschluss daran konnten die Fliesen im ‚Buttering-Floating-Verfahren‘ verlegt werden.

7) Bitu-Terrazzo im Wohnbau, bzw. geschliffener Gussasphalt
Gebundene Schüttungen aus EPS- Granulat und Schaumbeton
Welche Vor- und Nachteile haben diese Produkte?“
Referent: SV Johann Geyer

Der Sachverständige aus Österreich zeigte einen Fall auf, bei dem es bei einem Bitu-Terrazzo zu zahlreichen Eindrückungen durch Punktlasten gekommen war. Nachdem es sich bei Gussasphalt eigentlich um eine sehr viskose Flüssigkeit handelt, sind derartige Effekte niemals ganz zu vermeiden. Verdrückungen kamen z.B. durch Barhocker zustande, bei denen entsprechende Filzgleiter fehlten. Auch eine Standgarderobe führte zu Verdrückungen und Kratzspuren. Das Muster eines ausgelegten Teppichbodens war im Bereich eines Estrichplatzes feststellbar. Dies lag an den verwendeten Weichmachern. Teppichböden müssen sehr weich und elastisch sein. Deshalb enthalten Teppiche oft einen hohen Anteil an Weichmachern. Teppiche aus Wolle werden sehr häufig mit Permethrin behandelt, damit sie nicht von Motten angefressen werden. Diese Weichmacher können zu einem Oberflächenangriff auf dem Gussasphalt führen.

In einem anderen Fall untersuchte Herr Geyer eine Konstruktion, bei der die zementgebundene Polystyrol-Schüttung nicht ausreichend trocken war. Dies zeigte sich bereits in der Estrichoberfläche im Randbereich, die ‚Feuchtefahnen‘ aufwies. Bei der Öffnung der Konstruktion zeigte sich, dass bereits Schimmel im Bereich der Gipsständerwände vorhanden war, gepaart mit hohen Feuchtewerten innerhalb der Schüttung. Die Mineralwolle aus dem Bereich der Ständerwand zeigte ebenfalls Feuchte- und Schimmelschäden. Dies war so intensiv, dass sie teilweise schon einen weißen Schimmelbewuchs aufwies. Die EPS-Schüttung war hier auch nach neun Wochen Liegezeit noch nicht ausreichend trocken.

Herr Geyer wies darauf hin, dass man unbedingt angrenzende Gipskartonwände mit geeigneten Maßnahmen (z.B. Abdichtungsstreifen) gegen Feuchtigkeit aus Schüttungen und Estrich schützen muss.

Zudem sind die technischen Angaben der Hersteller manchmal fraglich. Hier stand z.B. im Datenblatt eines Herstellers, dass die gebundene Schüttung bereits nach 24 Std. belegreif sei. Diese Angaben sind aus Sachverständigensicht mehr als zu bezweifeln. Derartige Produkte haben häufig zu diesem Zeitpunkt noch über 90% relative Luftfeuchtigkeit im Querschnitt, was zu entsprechenden Schäden führen kann. Herr Geyer zeigte einen Fall auf, bei dem durchlaufender Zementleim aus der Schüttung auch unter den Ständerwänden in den nächsten Raum Betonplatte lief.

Zum Abschluss zeigte Herr Geyer einige Fotos über Schaumbeton als Ausgleichsschicht. Hier wird häufig damit geworben, dass dieser zu 80% aus Luftporen und zu 20% aus einem mineralischen Bindemittel besteht. Hier sollte das einzelne Produkt beurteilt werden. Aus Sicht von Herrn Geyer sind hier in jedem Fall umfangreiche Wartezeiten zu berücksichtigen, bevor die weitere Konstruktion eingebracht wird. Es sollte der Hersteller nach einem Belegreifgrenzwert gefragt werden, der mit dem CM-Gerät überprüfbar ist.

Als letzten Fall zeigte der Referent Fotos eines Wandrammschutzes für einen Hygienebereich. Hier war für den Rammschutz ein Zementsulfat-Estrich eingesetzt worden. Durch die angrenzende Feuchtigkeit kam es zu einem Sulfat-Treiben mit Volumenvergrößerung und zu einem entsprechenden Schaden an der Leiste durch Expansion des Mörtels.

Als letzten Fall behandelte Herr Geyer ein Autohaus, in welchem Fliesen auf Entkopplungsvlies verlegt wurden. Hier wollte man mehr Sicherheit gewinnen für die Lagestabilität der Fliesen. Tatsächlich war es jedoch so, dass durch die hohen dynamischen Einzellasten das Entkopplungsvlies überfordert wurde und es zu einem Totalschaden an der Konstruktion kam. Entkopplungsvliese können durchaus eine sinnvolle Lösung als Sonderkonstruktion darstellen. Man sollte jedoch mit dem Hersteller im Einzelfall klären, ob sie sich für hohe Punktlasten eignen und eine entsprechende schriftliche Aufbauanleitung anfordern. Diese sollte sich auf das gegenständliche Projekt beziehen.

8) Konkave Verformung eines Gussasphaltestrichs infolge einer aufgebrachten Beschichtung
Referent: BERNHARDT-van Laak

Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden zeigte einen interessanten Fall auf, der auf den ersten Blick zunächst bekannte Verformungstheorien auf den Kopf stellt. Seit Mitte der 1980er Jahre beherrschte das Thema der Verwölbung und Rissbildung bei keramischen oder Naturstein-Belägen auf schwimmend verlegten Zementestrichen die Fachwelt. Hier kam es häufig zu konvexen Verformungen durch den Bimaterialeffekt noch schwindender Zementestrichschichten und nicht schwindendem, aber verklebtem Fliesenbelägen. Dies passierte oft bei schwimmenden Konstruktionen und solchen auf Trennschicht. Hier kam es dann auch zu entsprechenden Rissbildungen in Feldmitte mit abgesenkten Rändern.

Im gegenständlichen Fall war dies etwas anders. Auf einen Gussasphaltestrich in einem Verkaufsraum wurde eine Epoxidharzbeschichtung aufgebracht, die dann Risse zeigte. Die Rissbereiche waren sehr breit (bis zu 2 cm und hatten sich teilweise auch um ca. 1 cm versetzt). Zusätzlich kam es zu Rissen im Bereich von Einschnürungen wie Stützen. Die Beschichtung hatte eine Dicke zwischen 1,6 und 3,3 mm. Der Gussasphaltestrich war im Bestand vorhanden, während in Neubereichen ein PCC-Estrich im Verbund eingebracht wurde. Die Beschichtung wurde über den ganzen Bereich gezogen.

Der Gussasphalt zeigte sein typisches viskoelastisches Verhalten. Unter Druck- und Zugspannungen erfolgt der Abbau durch Relaxation in Form von Kriechverformungen. Dies war natürlich beim PCC-Mörtel nicht der Fall. Die EP-Beschichtung war eine zweikomponentige wasserverdünnbare Epoxidharzmasse. Hier war lt. Hersteller von einem relevanten Schwund von ca. 0,35% auszugehen. Zum Vergleich sei darauf hingewiesen, dass normengerechte Zementestriche Schwindmaße zwischen 0,5 bis 1 mm pro m aufweisen, also nur 0,05 bis 0,1%. Damit betrug das Schwindmaß der im vorliegenden Fall verwendeten EP-Dickbeschichtung das 3,5- bis 7-fache eines Zementestrichs!

Es kam insofern durch den Schwund der Beschichtung zu einer Verschüsselung der Konstruktion, die dann im Bereich der Einschnürungen einriss und sich diese Risse versetzten. Legt man das von dem Hersteller der EP-Beschichtung genannte Schwindmaß von 0,35% zugrunde, so ergeben sich bei Längenabmessungen von etwa 5 m bereits 17,5 mm. Dieser Wert entspricht in etwa der maximal festgestellten Rissbreite von 20 mm. Im Bereich der nachträglich ergänzten neuen Estrichfläche als Verbundestrichkonstruktion mit offensichtlich gutem Haftvermögen konnten die angestrebten Schwindverkürzungen durch die Verbundwirkung verhindert werden. Hier waren auch keine Risse vorhanden.

Auch im Labor ließen sich die entsprechenden Verformungen der Beschichtung nachweisen.


Bild: Vortragssaal mit Publikum
Quelle: A. Unger

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7. FUSSBODEN-FORUM® 2022

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Die Veranstalter entschieden sich, auch das 7. FUSSBODEN-FORUM® in der BMW Welt anzubieten. Ca. 80 Besucher kamen zu dem Event. Die Moderation übernahm wieder Dr. A. Unger als Hauptveranstalter für die Unger Firmengruppe.

 

1) Aktuelle Fußboden-Schadensfälle aus der Sachverständigenpraxis
Referent: Dr. A. Unger, SV und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Der Estrichexperte widmete sich anlässlich seines Vortrags der Leistungsfähigkeit und den Grenzen von Zementestrichen in der praktischen Anwendung. Zunächst wies er darauf hin, dass ca. 50% aller Estriche als Bindemittel Zement aufweisen. Mit Zementestrichen kann man sowohl schwimmende, Trennschichtestriche als auch Verbundestriche verlegen. Sie eignen sich auch gut als Heizestriche, da der Zementmörtel eine gute Wärmeleitfähigkeit aufweist. Bei Verwendung eines geeigneten Zusatzmittels kann auch die Anbindung an die Heizrohre geeignet gestaltet werden. Schwimmende Estriche und Trennschichtestriche dürfen zwar im Gefälle verlegt werden, aber nicht mit unterschiedlichen Schichtdicken. Bei Verbundestrichen gibt es keine solche Vorschrift. Hier wird jedoch das Dickenspektrum eng durch die Normangaben eingegrenzt. Estriche sollten bei einem 8er Korn i.d.R. zwischen 30 und 50 mm an Dicke aufweisen. Bei besonders dicken Zementestrichen (> 50 mm) kann es schnell zur Entstehung von wabenförmigen Rissen an der Oberfläche kommen. Eine mehrlagige Verlegung dicker Estriche funktioniert nur, wenn das Estrichmaterial ‚frisch auf frisch‘ aufgebracht wird.

Als nächstes zeigte der Referent auf, in welcher Form gegenständliche Lasten auf Estrichen platziert werden. Estriche in Wohnräumen können üblicherweise mit 200 kg/m2 Verkehrslast bzw. 100 kg Einzellast beaufschlagt werden. Jedoch gibt es zahlreiche Wohnnutzungen, die diese Vorgaben überschreiten wie z.B. schwere Aquarien, große Wannen, Bibliotheksschränke, Wasserbetten, Konzertflügel, Pufferspeicher, etc. Hier sind teilweise weitere Überlegungen notwendig, um diese Lasten schadensfrei abtragen zu können.

Die Hauptbelastung findet für die Estrichkonstruktion i.d.R. während der Bauphase statt. Hier werden teilweise sehr hohe Lasten über die Estriche bewegt bzw. dort abgestellt. Zementestriche sollten erst nach drei Tagen begangen und nach ca. 14 Tagen belastet werden. In der kalten Jahreszeit ist noch zu beachten, dass niedrige Temperaturen den Hydratationsprozess ins Stocken bringen können, was bei gleichzeitiger Verdunstung Festigkeitsprobleme mit sich bringen kann. Scherenarbeitsbühnen, Hubwägen, Gabelstapler, Hubarbeitsbühnen und schwere Reinigungsgeräte mit eigenen Wassertanks können sowohl eine schwimmende Konstruktion wie auch eine Trennschichtkonstruktion schnell überlasten. Hier gibt es kaum normgerechte Lösungen, da die Angaben in DIN 18560 bei 500 kg/m2 Verkehrslast und 400 kg Einzellast enden. Schädigen können Zementestriche Fette, Zucker und Fruchtsäuren, welche die zementäre Struktur angreifen können.

Es ist auch die Baustellenrealität zu beachten, da durch Einflussfaktoren wie Toleranzen, Mischungenauigkeiten und Ausführungsmängel die geplante Leistung häufig nicht das angepeilte Niveau erreicht.

Für die Estrichverlegung muss der Bau zugfrei sein und Türen- und Fensteröffnungen müssen verschlossen werden. Es soll eine Bodenkontakttemperatur von >= 5°C und maximal 25°C als Mörteltemperatur vorliegen.

Als nächstes zeigte der Referent auf, wie Zementestriche im Einzelnen verlegt werden und wie wichtig ein ausreichend langes Mischen wie auch die Verwendung der richtigen Gesteinskörnung ist. Wenn möglich, empfahl der Referent Estriche nur zu scheiben, da durch das Glätten die Poren in einem gewissen Umfang verschlossen werden. Dies ist nachteilig für den Trocknungsprozess.

Im Anschluss führte Dr. A. Unger aus, wie wichtig in der Zwischenzeit Beschleuniger für die Kunden geworden sind. In der Zwischenzeit wird eine Vielzahl von Estrichen mit derartigen Zusatzmitteln verlegt. In erster Linie funktionieren Flüssigzusatzmittel und pulverförmige Zusatzmittel über eine Reduzierung des Wassergehaltes. Das nicht vorhandene Wasser muss dann schließlich auch nicht austrocknen und insofern kann eine verkürzte Zeit bis zur Trocknung auf den Belegreifewert erreicht werden. Eine teurere Variante sind ternäre Schnellzementsysteme, die dann häufig Trockenzeiten zwischen drei bis fünf Tagen ermöglichen.

Zum Abschluss ging der Referent noch auf die Möglichkeit ein, Zementestriche als terrazzoähnliche Böden wie auch mit gestalteter geglätteter Oberfläche einzubauen. Diese Konstruktionen werden häufiger für repräsentative Objekte verwendet.

2) Was unter dem Fußboden geschieht – Vom Umgang mit geschwächtem Baugrund
Referent: Michael Hermann, URETEK Deutschland GmbH

Die Fa. Uretek bewirkt mit einer speziellen Injektionshebetechnik die Baugrundverstärkung bei bestehenden Gebäuden und Verkehrsflächen. Durch Veränderungen im Baugrund, etwa durch Austrocknung oder Ausspülungen durch Wassereinflüsse, fehlt Untergründen und Fundamenten oft die notwendige Stabilität. Dies führt zu Setzungsrissen im Mauerwerk, zu Rissen oder Absenkungen in Industrieböden und abgesackten Fahrbahnen sowie Verkehrswegen. Immer öfter stehen diese Probleme in Verbindung mit Lasterhöhungen durch die Aufstockung von Gebäuden oder die Umnutzung alter Gebäude. Konventionelle Verfahren bringen meist aufwändige Räumungs- und Grabungsarbeiten mit sich und beinhalten einen hohen Zeit- und Kostenaufwand.

Die Fa. Uretek arbeitet hingegen mit minimal-invasiven Injektionsmethoden und hat mit dieser Technik in Deutschland bereits mehrere tausend Projekte erfolgreich abgeschlossen. Verwendet wird ein spezielles Expansionsharz auf PU-Basis mit einer enormen Expansionskraft von bis zu 500 kN/m2. Über schmale Injektionslanzen wird das Expansionsharz in den Baugrund gepresst. Es kommt zu einer sekundenschnellen Ausdehnung und einer unmittelbaren Belastbarkeit. Das Harz wird natürlich entsprechend qualitätsüberwacht, auch in Bezug auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit für den Menschen. Die Anwendung der innovativen Injektionsmethode erfolgt zur Baugrundverbesserung beim Einsatz unter Fundamenten von Bestandsbebauung, zur  Verdichtung locker gelagerter Böden sowie zur Stabilisierung von Fugen in Betonböden. Die millimetergenaue Anhebung wird per Lastertechnik überwacht.

3) Dünnschichtige Fußbodenkonstruktionen – Chancen von Sonderkonstruktionen
Referent: Dr. Norbert Arnold, Uzin Utz AG

Der Referent führte aus, dass ‚Sonderkonstruktionen‘ sprachlich unterschiedlich betrachtet werden können. Einerseits klingt es nach einer möglicherweise unsicheren Lösung, andererseits steht sie für Fortschritt und ist oft in der Praxis die einzige Möglichkeit, eine Konstruktion geeignet auszuführen. Oft sind sie neben einer geeigneten technischen Lösung nicht nur schneller, sondern auch ökologischer als andere Produkte. Manchmal ist es jedoch nicht ohne weiteres möglich, mit einem bestehenden Verarbeiter neue Verfahren umzusetzen.

Im Anschluss zeigte Dr. Arnold drei dünnschichtige Estrichkonstruktionen und deren Lastaufnahmen auf. Hier ändern sich die Werte, wenn z.B. statt einer Trennfolie eine Dämmunterlage unterschiedlicher Dicke verwendet wird. Im Anschluss verglich der Referent verschiedene marktgängige Systeme, bestehend aus Calciumsulfatfließestrich, Zementestrich mit unterschiedlichen Fasern bewehrt sowie glasfaserbewehrten und normalen Gipsdünnestrich.

Bei sehr dünnen Aufbauten auf Fußbodenheizungen kommt es oft zu deutlichen Temperaturunterschieden an der Oberfläche, welche aus Sicht von Dr. Arnold ca. 5°C betragen dürfen. Abschließend verglich der Referent unterschiedliche Heizsysteme und erwähnte dabei ‚Uponor Minitec‘ mit einer Aufbauhöhe von ca. 17 mm, ‚Thermisto Neo‘ mit ca. 46 mm und ‚Wieland ekoLight‘ mit ca. 33 mm.

Als Zusammenfassung kann man feststellen, dass dünne und leichte Fußbodenkonstruktionen normgemäß nur eingeschränkt umsetzbar sind, aber als Sonderkonstruktionen vielfältige Lösungen ermöglichen. Man sollte immer eine baustellenbezogene Betrachtung anstellen und das jeweils optimale System auswählen.

4) Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Urteile für Architekten und Bauleiter
Referent: Syndikus-RA Hilmar Toppe, Bauinnung München

Zunächst befasste sich der Rechtsexperte mit der Fragestellung, wann Erklärungen (z.B. eine Behinderungsanzeige) wirksam werden. Beweisen kann man den Zugang z.B. über ein Einschreiben mit Rückschein, ein Einwurf-Einschreiben oder per Bote. Natürlich ergibt sich dann immer wieder die Problematik, dass Parteien behaupten, es habe sich nur ein leeres Stück Papier in dem Umschlag befunden. Hier sind die Richter in der Bewertung solcher Aussagen jedoch in der Zwischenzeit kritisch. Will man ganz sicher gehen, so zeigt man dem Boten vorher den Inhalt des Umschlags.

Bei der Verwendung eines E-Mails kann eine Lesebestätigung den Beweis des ersten Anscheins beinhalten, dass die Unterlage zugegangen ist. Ansonsten kann man auch einen Zeugen bitten, dort anzurufen, um zu fragen, ob die Erklärung lesbar einging. Der Zeuge kann diesbezüglich auch eine entsprechende Aktennotiz erstellen. Interessant war für das Publikum, dass hierfür im Grundsatz auch Familienangehörige herangezogen werden können, die jedoch ein Aussageverweigerungsrecht haben.

Als nächstes befasste sich Herr Toppe mit dem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und den Folgen eines Widerrufes.

Er zeigte auf, dass die Widerrufsfrist ein Jahr und zwei Woche wegen einer fehlenden ordnungsgemäßer Belehrung betragen würde, werde ein bestehendes Widerrufsrecht nicht beachtet.

Bestehe ein Widerrufsrecht, berge dies für Unternehmer das Risiko, im Fall des Widerrufes kein Geld für fachgerecht erbrachte Leistungen zu erhalten. Der Auftraggeber dürfe eingebaute Leistungen behalten und sogar bereits erhaltene Zahlungen zurückfordern. Schließlich bestehe eine Wertersatzverpflichtung für erbrachte Leistungen nur unter strengen Voraussetzungen, die nicht erfüllt würden, wenn der Unternehmer sich dem bestehenden Widerrufsrecht nicht einmal bewusst war, da es dann immer an den hierfür erforderlichen Belehrungen des Verbrauchers fehlen würde.

Anschließend wurde die Fragestellung anhand einer Entscheidung des OLG Schleswig besprochen, ob ein Fernabsatzvertrag vorliegen würde, wenn dem Vertragsschluss mittels Fernkommunikationsmitteln ein gemeinsamer Ortstermin zwischen den Vertragsparteien voran gegangen war, indem die zu erbringende Leistung besprochen wurde und die Parteien sich persönlich kennenlernten. Für diese Fälle lehnte das OLG Schleswig einen Fernabsatzvertrag ab.

Nachfolgend ging es um die Anwendung der Mindestsätze der HOAI 2013 zwischen Privatpersonen und die Möglichkeit von Aufstockungsklagen. Hierunter versteht man eine Klage auf das sich aus den Mindestsätzen der HOAI ergebende Honorar, wenn ein niedrigeres Honorar vereinbart wurde. Rechtlich war strittig, ob diese Möglichkeit noch bestehe. Die Unsicherheit wurde vom EuGH beendet durch eine ausdrückliche Entscheidung, die Aufstockungsklagen gegenüber privaten Auftraggebern generell zulässt. Allerdings ist in diesen Fällen auch zu beachten, dass der Aufstockungsklage der Einwand der Treuwidrigkeit entgegenstehe könne.

Herr Toppe machte darauf aufmerksam, dass die HOAI 2021 keine verbindlichen Mindestsätze mehr vorsehe und damit keine Aufstockungsklagen mehr gestützt auf Mindestsätze ermögliche.

Dass die unberechtigte Verwendung eines Architektenstempels keine Lappalie darstelle, sondern man sich dadurch strafbar machen könne, wurde anhand zwei verschiedener Entscheidungen aufgezeigt.

Anschließend wurde das Thema Streitverkündung von Rechtsanwalt Toppe behandelt. Dabei ging er nebenbei darauf ein, dass ein Auftraggeber vom bauüberwachenden Planer erst Schadensersatz für Baumängel verlangen könne, nachdem er dem Bauausführenden vergeblich eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt habe. Auch wies er darauf hin, dass ein Bauherr, der ohne Wissen des bauüberwachenden Planers einen Unternehmer „schwarz“ bezahlt habe, keine Schadensersatzansprüche gegen den bauüberwachenden Planer habe, wenn es zu Baumängeln auch wegen eines Bauüberwachungsfehlers gekommen sei. Anders wäre es möglicherweise dann, wenn der Planer von der rechtswidrigen Zahlungsweise gewusst hätte.

Der Rechtsanwalt erläuterte dann die Streitverkündung und die von ihr ausgehende bindungs- und verjährungshemmende Wirkung.

Generell empfahl der Referent im Zweifel eine Streitverkündung vorzunehmen, um z.B. einen Handwerker in ein Gerichtsverfahren einzubinden.

Auch zeigte er anhand einer aktuellen Entscheidung des BGH auf, dass das Kostenrisiko im Fall eines Beitritts zum Rechtsstreit begrenzt sei auf das Risiko, das sich aus dem Streitgegenstand ergebe, wegen dem der Beitritt erfolgte. Folglich empfehle sich nach einer Prüfung des konkreten Falles meist der Beitritt.

Abschließend ging der Referent auf die Möglichkeit der Absicherung von Honorarforderungen über eine Bauhandwerkersicherungshypothek ein. Insbesondere machte er anhand einer besprochenen Entscheidung deutlich, dass der Anspruch auf diese Sicherheit bei einem Eigentümerwechsel des Baugrundstückes nicht mehr bestehe. Deshalb sei es wichtig, den Anspruch rechtzeitig durchzusetzen und abzusichern, indem z. B. im einstweiligen Rechtsschutz der Erlass einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek beantragt werde, die dann im Grundbuch eingetragen werden könne.

5) Herausforderungen am Boden – Lose liegende Fußbodensysteme als Problemlöser
Referent: Frank Selbeck, Gerflor Mipolam GmbH

Herr Selbeck zeigte zunächst das Leistungsspektrum der Fa. Gerflor auf, welches sich intensiv mit Linoleumböden, PVC-Belägen, Sportböden und Designbelägen befasst. Eine Sonderkonstruktion sind lose liegende Fußbodensysteme als Lösung für Problemuntergründe. Vorteile solcher losen Bodenbeläge sind eine sehr schnelle Verlegung, keine Trocknungszeiten, keine Schließzeiten, die Verlegung direkt auf den Altuntergründen und die Möglichkeit des Austausches sowohl einzelner als auch der kompletten Elemente. Derartige Problemuntergründe können z.B. alte und beschädigte Epoxidharzbeschichtungen sein, rissige Betonböden, Altböden, die mit Ölen belastet sind oder bei nachdrückender Feuchtigkeit aus dem Untergrund.

Herkömmliche Sanierungsarten sind oft zeitaufwändig, führen zu Staubentwicklungen und Ausdünstungen beim Einbau und bringen häufig einen Betriebsstillstand mit sich.

Herr Selbeck zeigte den Anwesenden eine extrem belastbare Vinylbodenplatte von ca. 60 x 60 cm mit einer homogenen Nutzschicht von 2 mm zzgl. Untergrundkonstruktion, welche z.B. auch für Stapler und Hubwägen geeignet ist. Die Gesamtdicke des Systems beträgt ca. 6 mm. Auf diese Weise können Betriebsunterbrechungen vermieden werden und eine Verlegung kann im laufenden Betrieb erfolgen. Auch bei vorhandener Schadstoffbelastung im Untergrund kann möglicherweise ein solches System eingesetzt werden, wobei hier immer die lokalen Vorschriften zu beachten sind.

Nicht zuletzt ist zu beachten, dass elastische Böden eine bessere Schalldämmung bieten als z.B. starre Keramik und als elastisches Material für einen hohen Steh- und Gehkomfort sorgen.

6) Abdichtung von Großküchen und hoch belasteten Nassräumen zur Vermeidung von Schäden an der Gebäudesubstanz
Referent: Dipl.-Ing. Uwe Haubitz, BMI Flachdachsysteme GmbH

Der Referent zeigte zunächst die verschiedenen Wassereinwirkungsklassen und die neue Struktur der Abdichtungsnormen auf. In letzter Konsequenz ist es eine planerische Entscheidung, wie mit der Abdichtung der Räumlichkeiten umgegangen wird. Bei hoch belasteten Küchenabdichtungen war es aus seiner Sicht zu empfehlen, redundante Systeme vorzusehen. Dies bedeutet, dass an der Unterseite einerseits eine Flächenabdichtung vorhanden ist und zusätzlich oben nochmals eine Verbundabdichtung mit dem Bodenbelag (z.B. Fliese). Als Bodenbeläge sind in diesem Zusammenhang natürlich feuchtigkeitsbeständige Materialien zu verwenden.

Wenn Abdichtungen in Großküchen eingebaut werden, so müssen diese u. A. fettbeständig und milchsäurebeständig sein. Bei einer (bio)chemischen Reaktion (Mikroorganismen) entsteht aus Fetten als Abbauprodukt Milchsäure, die neben dem Beton auch dessen Stahlbewehrung angreifen kann. Bitumenabdichtungen sind z.B. i.d.R. nicht fettbeständig und sollten in solchen Nutzungen nicht eingesetzt werden.

Durchführungen durch Flächenabdichtungen müssen geeignet geplant werden. Hier können z.B. entsprechende Flansche oder ganze Kästen helfen, um diese in die Abdichtungsebene zu integrieren. In letzter Konsequenz sollte auch geplant sein, wie im Randbereich sowohl die Flächenabdichtung als auch die Verbundabdichtung nach oben geführt wird.

Auch die Verbundabdichtungen müssen natürlich eine entsprechende Resistenz gegenüber den einwirkenden Medien aufweisen. Hier bezog er sich in erster Linie auf Verbundabdichtungen unter Fliesen bzw. keramischen Belägen. Als Verbundabdichtung kommen in diesen Nutzungen häufig zweilagige Epoxidharzmaterialien zur Verwendung. Zusätzlich ist es wichtig, dass im Randbereich entsprechende Dichtbänder eingesetzt werden. Der Referent empfahl, sowohl für die Verklebung der Fliesen als auch für den Fugenmörtel Epoxidharzmörtel einzusetzen. Abschließend sprach der Referent verschiedene Anschlussdetails mit den Anwesenden durch.

7) Inspired by Nature – Der Boden als natürliche Basis
Referent: Dipl.-Ing. Stefan Dröge, Marke arturo, Uzin Utz AG

Key Account Manager Stefan Dröge zeigte auf, dass  Arturo Spezialist für fugenlose Bodenbeschichtungen mit einem repräsentativen Design ist. Es geht den Verantwortlichen in letzter Konsequenz um das Gleichgewicht zwischen Mensch, Umwelt und Wirtschaft.

Der Produktionsstandort ist im niederländischen Haaksbergen. Es handelt sich hierbei lt. Aussage des Referenten um die grünste Fabrik der Niederlande. Sowohl der gesamte Betrieb als auch die Produktion erfolgen CO2-neutral.

Wichtig war Hr. Dröge auch, zu erwähnen, dass die von Arturo vertriebenen Beschichtungssysteme in Bezug auf ihre Emissionen zertifiziert sind, lösemittelfrei und das Cradle-to-Cradle Zertifikat aufweisen.

Nicht zuletzt geht es aber neben technischen Themen auch um das Design. Hier zeigte der Referent verschiedene Linien auf. Er erwähnte in diesem Zusammenhang, die Kollektion ‚VANCOUVER‘ mit sanfter, ruhiger und entspannter Atmosphäre, im Anschluss die Kollektion ‚KALAHARI‘ mit warmen und leuchtenden Tönen, dann die Linie ‚AMAZONE‘ mit organischen Formen und natürlichen Farben, die Linie ‚ARCTIC‘ mit cooler, warmer und lebendiger Atmosphäre und ‚ROCKIES‘, mit einem coolen, robusten Look und last but not least ‚Rivièra‘ mit glamourösen Einflüssen.

8) FLOORING 4.0 – Innovative Bodenlösungen im Spannungsfeld von Funktion und Nachhaltigkeit
Referent: Thomas Zimmermann, nora systems GmbH

Die Fa. Nora wird vielen Baubeteiligten noch unter dem Namen ‚Freudenberg Bausysteme KG‘ bekannt sein, da auch der entsprechende Kautschuk-Belag unter diesem Namen geläufig war. Seit 2018 gehört das Unternehmen zu Interface und ist nach eigener Aussage Weltmarktführer für Kautschukbodenbeläge mit über 70 Jahren Erfahrung. Im Hauptsitz in Weinheim arbeiten 821 Personen für Nora.

Der Referent zeigte zunächst das Spannungsfeld auf, in welchem sich innovative Bodenlösungen zwischen Funktion und Nachhaltigkeit bewegen. Hier geht es um Themen wie Innenraumluft, Widerstandsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, CO2-Neutralität und nicht zuletzt Design- und Farbauswahl. Kautschuk-Beläge werden insbesondere in Marktsegmenten eingesetzt wie Bildungswesen, öffentliche Gebäude, Gesundheitswesen sowie Industrie- und Life Science. In diesem Zusammenhang zeigte der Referent einige Referenzobjekte aus den unterschiedlichen Bereichen. Anhand der Bilder wurde auch klar, in welcher Form optische Elemente wie Raumintarsien und Grafiken in Kombination mit Kautschuk-Belägen möglich sind. Gerade die Themen ‚Ergonomie‘ und ‚Akustik‘ sowie ‚Trittsicherheit‘ sind wesentliche Faktoren bei der Entscheidung für diesen Bodenbelag. Besonders in Bildungseinrichtungen ist es wichtig, den Lärm als zusätzlichen Stressfaktor zu minimieren. Da Kautschuk-Beläge Sturzenergie reduzieren, werden sie gern z. B. in Bewegungsräumen und ähnlichen Bereichen in Schulen eingesetzt. In diesem Zusammenhang wirkt sich auch die Trittsicherheit unfallreduzierend aus, da R-Klassen von R9 bis R11 realisiert werden können.

Auch Treppenlösungen können mit vorgefertigten Kanten und Orientierungshilfen an Treppen- und Einzelstufen gefertigt werden. Schnellverlege-Systeme führen zu einer Zeitersparnis von bis zu 60% gegenüber der herkömmlichen Nassverklebung. Es ist nicht nur eine sofortige Nutzbarkeit möglich, sondern auch ein Einsatz bei Restfeuchte im Untergrund und bei einer gewünschten Verlegung von ‚Belag auf Belag‘. Gerade im Bereich von Nutzungen mit Hygieneanforderungen ist die hohe Resistenz der Kautschuk-Beläge gegenüber Chemikalien und medizinischen Medien wie Jod von großem Vorteil. Gerade bei Handdesinfektionsmitteln können diese Beläge durch ihre Fleckbeständigkeit punkten.

Mit Nora-Belägen kann sowohl eine unverfugte als auch eine verfugte Verlegung erfolgen. Wichtig war Herrn Zimmermann auch, zu erwähnen, dass norament 975LL und norament 992 – Beläge bereits heute 30% bzw. 37% Recyclingmaterial beinhalten und in der Produktion anfallende Belagsreste und Schleifstäube in neuen Produktionsläufen direkt wieder verwendet werden. Zudem sind nora-Bodenbeläge über den gesamten Produktlebenszyklus CO2-neutral.

9) Schalltechnik für Planer: Wie verhalten sich Schüttungen?
Referent: Dipl.-Ing. Christian Burkhart, Sachverständiger für Raumakustik und Beschallungstechnik

Herr Burkhart berichtete über Resonanzeffekte in Fußbodenkonstruktionen, insbesondere in Kombination mit Luftschichten und Schüttungen. Luftschichten spielen eine schalltechnische Rolle zwischen Wärme- und Trittschalldämmplatten aus EPS oder vergleichbaren Materialien. Hier wirken die Luftschichten als zusätzliche Feder. Diese sind zwar relativ steif, führen jedoch zu einer Verringerung der resultierenden dynamischen Steifigkeit und sind schalltechnisch als positiv zu bewerten. Bei Estrichen auf Trennlage bildet sich typischerweise ebenfalls eine Luftschicht aus, die als relativ steife Feder wirkt. Da es sich um die einzige „Feder“ in der Fußbodenkonstruktion handelt, entsteht eine Resonanzüberhöhung im bauakustischen Messbereich, die sich in der Regel negativ auswirkt.

Dann berichtete Herr Burkhart über einen speziellen Fall einer schalltechnisch ungünstigen Dickenresonanz, die sich in gebundenen Schüttungen innerhalb von Fußbodenkonstruktionen ausbilden kann. Ob sich solche Dickenresonanzen tatsächlich schalltechnisch ungünstig auswirken, hängt von mehreren Randbedingungen ab. Grundvoraussetzung ist eine dünne bzw. recht leichte Rohdecke und eine dicke Schüttung. In dieser Kombination kann es dann dazu kommen, dass die entstehende, so genannte ‚stehende Welle‘ im Material zu einer Resonanz im bauakustisch relevanten Frequenzbereich führt. Diese wiederum wirkt sich dann negativ auf die Trittschalldämmung aus und kann zur Verfehlung der gestellten Anforderungen führen. Durch Experimentalaufbauten und schalltechnische Messungen mit verschiedenen Materialdicken konnte der Effekt und die Ursache eindeutig nachgewiesen werden.

Im Anschluss hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, an einer exklusiven Führung durch die BMW Welt teilzunehmen, was auch von vielen in Anspruch genommen wurde. Die nachträgliche Befragung zeigte, dass das Publikum sehr zufrieden mit den ausgewählten Themen und auch der Tagungsstätte war. Auch im nächsten Jahr ist wieder daran gedacht, ein FUSSBODEN-FORUM® durchzuführen.


Bild 1: Seminarraum während der Pause


Bild 2: Seminarraum während des Vortrags

 

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Expertenkreistreffen FUSSBODEN 2021 in Donauwörth

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Zahlreiche Fußbodensachverständige trafen sich auf Einladung von Dr. A. Unger zu dem Treffen am Freitag, 08.10.2021 in Donauwörth. Natürlich wurden die geltenden Corona-Regeln beachtet und der Seminarraum entsprechend gestaltet.

1) Sind Schlauchkupplungen bei Fußbodenheizungen im Neubau erlaubt?
Referent: Dr. A. Unger (ö. b. u. v Sachverständiger)

Der Referent zeigte auf, dass es manchmal bei Neubauten zu Diskussionen kommt, ob z. B. bei der Sanierung eines Raumes es statthaft sei, die verbleibenden Räume über Kupplungen im Bereich der Fußbodenheizung anzuschließen. Letztere gelten den Beteiligten oft als Sicherheitsrisiko. In der Praxis werden Schlauchkupplungen zur Reparatur defekter Heizungsrohre verwendet, um ein intaktes Rohrteil ‚anzustückeln’. Fußbodenheizkreise sollen vorteilhafterweise, aber nicht zwingender Weise, mit durchgehendem Systemrohr ohne unnötige Unterbrechung installiert werden. Verbindungsstellen im Estrich sind so weit wie möglich zu vermeiden. Sollte dennoch der Einbau einer Kupplung z. B. im Reparaturfall notwendig sein, ist darauf zu achten, dass diese in einer gestreckten Rohrlänge eingebaut wird.

Die Lage der Kupplungen ist einzumessen und in einem Plan festzuhalten. Am besten macht man auch Fotos. Die Kupplungen sind durch bauseitige Maßnahmen vor dem Kontakt mit Estrich zu schützen. Kupplungen sind gemäß DIN 4 726 i. d. R. erlaubt, ihr Einsatz sollte jedoch mit dem Hersteller der Fußbodenheizung geklärt werden. Er legt fest, welche Kupplungen verwendet werden sollen, da die meisten Hersteller eigene Kupplungen anbieten. Das Fußbodenheizsystem eines Herstellers ist oft komplett zertifiziert ist und mit einer 10-jährigen Gewährleistung verbunden, wenn alle Komponenten zu dem gleichen System gehören.

2) Schimmelschaden durch Diffusion und Taupunktbildung im Fußboden des KG
Referent: Dr. A. Unger (ö. b. u. v Sachverständiger)

Der Referent zeigte einen Fall auf, bei welchem es in einem Neubau im Kellergeschoss direkt oberhalb des elastischen Linoleumbelages zu einer Schimmelbildung gekommen war. Dies geschah, obwohl die bauphysikalischen Daten in Bezug auf Feuchte und Temperatur eigentlich geeignet waren, um hier kein Tauwasser entstehen zu lassen.

Bei näherer Betrachtung ergaben sich jedoch Faktoren, welche diese Schimmelentstehung wohl begünstigt haben.

Zum einen hatte der Bodenleger den Linoleumbelag weitgehend bis zur Wand verlegt und damit den Randstreifen effektiv überbrückt. Im Bereich des Randstreifens verliert jedoch gerade eine vorhandene WU-Betonwanne noch Feuchtigkeit über längere Zeit, die hier ausdiffundieren kann. Der Belag verhinderte dies und drückte das Wasser seitlich in den Wandputz.
Hinzu kam die Tatsache, dass dies hier zwar eine Abdichtung als dampfhemmende Maßnahme auf die weiße Wanne verlegt wurde, jedoch diese nicht ganz den gesamten Fußbodenaufbau abschottete, sondern einen Teil davon. Dadurch konnte Wasser über diesen Zwischenbereich seitlich eindiffundieren.

Zudem wurden unterhalb der Wärmedämmung im Schnittpunkt zur Abdichtung auch eine geringe Menge Feuchtigkeit festgestellt. Diese war wohl darauf zurückzuführen, dass durch die vorgenannten Faktoren die relative Luftfeuchtigkeit in der Fußbodenkonstruktion angestiegen war und die Temperatur auf Oberkante Abdichtung dann in dieser Kombination zu einem Tauwasserausfall führte. Die Betonplatte war von unten nicht gedämmt.

Vermeiden kann man derartige Schadensfälle, in dem man die Abdichtung über den gesamten Fußbodenquerschnitt führt, möglichst Betonplatten von unten dämmt und den elastischen Belag nur bis zum Randstreifen führt.

Gelöst wurde dies im gegenständlichen Fall durch eine fachgerechte Schimmelentfernung, Raumlufttrocknung, technische Trocknung des Fußbodens in den betroffenen Bereichen, Zurückschneiden des elastischen Belags und eine dauerhafte Belüftung der Sockelleisten im Randbereich.

3) Weiche Calciumsulfatfließestriche mit variierenden Oberflächenzugfestigkeitswerten
Referent: Dr. A. Unger (ö. b. u. v Sachverständiger)

Der Referent zeigte einen Fall auf, bei welchem in einem Bürogebäude ein Calciumsulfatfließestrich auf Hohlboden mit einem elastischen Bodenbelag versehen werden sollte. Dem Bodenleger viel auf, dass einerseits beim Anschleifen des Estrichs extrem viel Schleifstaub anfiel und auch der Estrich beim Ritzen einen sehr weichen Eindruck machte.

Daraufhin wurde ein Prüfinstitut zur Untersuchung der Oberflächenstabilität des Estrichs eingeschaltet. Dieses kam bei der Verwendung des Produktes ‚Silikal RI/21‘ auf der Basis von PMMA zu dem Ergebnis, dass die Oberflächenzugfestigkeit des Estrichs nicht ausreichend für die vorgesehene Nutzung mit Stuhlrollen, etc. war.

Darauf beschwerte sich der Hersteller des Calciumsulfatfließestrichs und begründete seine technische Ansicht damit, dass es sich bei seinem Produkt in erster Linie um ein Naturanhydrit basiertes Material handelte. Dieses sei generell etwas weicher einzustufen, könne aber trotzdem die technischen Anforderungen erfüllen.

Zur weiteren Klärung wurde dann noch ein zusätzlicher Gutachter eingeschaltet. Dieser wiederholte die Proben mit dem Klebstoff ‚MC-Quicksolid‘ auf PUR-Basis von der Firma MC Bauchemie. Dieses zeigt i.d.R. ähnliche Werte wie der Silikal RI/21 auf PMMA-Basis. Bei dem Silikal-Klebstoff kam es jedoch teilweise zu Erhärtungsstörungen bei Kontakt mit dispersionsvergütenden Oberflächen. Das Produkt sei lt. Hersteller für alle Untergründe geeignet und könne auch auf Altanstrichen angewendet werden. Die Aushärtezeit sei abhängig von der Bauteiltemperatur. Wenn man es lange genug einwirken lässt, dann bekommt man durch die Polyaddition realistische Werte. Der Klebstoff hat auch ein höheres Benetzungsvermögen und liegt dadurch i.d.R. weitgehend vollflächig auf. So ergeben sich manchmal höhere Werte als beim PMMA-Klebstoff.

Dies war auch beim gegenständlichen Objekt so. Mit dem PMMA-Klebstoff wurden höhere Werte erzielt. Trotzdem kam es am Ende des Vortrags zu einer Diskussion, ob nicht trotzdem eine für den Bodenleger zu weiche Oberfläche vorgelegt haben könnte.

4) Aktuelle Infos zum Thema Schallschutz
Referent: Dipl.-Ing. Univ. Christian Burkhart

Herr Burkhart berichtete über Resonanzeffekte in Fußbodenkonstruktionen, insbesondere Luftschichten und Schüttungen. Luftschichten spielen eine schalltechnische Rolle zwischen Wärme- und Trittschalldämmplatten aus EPS oder vergleichbaren Materialien. Hier wirken die Luftschichten als zusätzliche Feder. Diese sind zwar relativ steif, führen jedoch zu einer Verringerung der resultierenden dynamischen Steifigkeit und sind schalltechnisch als positiv zu bewerten. Bei Estrichen auf Trennlage bildet sich typischerweise ebenfalls eine Luftschicht aus, die als relativ steife Feder wirkt. Da es sich um die einzige „Feder“ in der Fußbodenkonstruktion handelt, entsteht eine Resonanzüberhöhung im bauakustischen Messbereich, die sich in der Regel negativ auswirkt.

Dann berichtete Herr Burkhart über einen speziellen Fall einer schalltechnisch ungünstigen Dickenresonanz, die sich in gebundenen Schüttungen innerhalb von Fußbodenkonstruktionen ausbilden können. Ob sich solche Dickenresonanzen tatsächlich schalltechnisch ungünstig auswirken, hängt von mehreren Randbedingungen ab. Grundvoraussetzung ist eine dünne bzw. recht leichte Rohdecke und eine dicke Schüttung. In dieser Kombination kann es dann dazu kommen, dass die entstehende, so genannte ‚stehende Welle‘ im Material zu einer Resonanz im bauakustisch relevanten Frequenzbereich führt. Diese wiederum wirkt sich dann negativ auf die Trittschalldämmung aus und kann zur Verfehlung der zu stellenden Anforderungen führen. Durch Experimantalaufbauten und schalltechnische Messungen mit verschiedenen Materialdicken konnte der Effekt und die Ursache eindeutig nachgewiesen werden.

5) Hausschwamm in Bodenaufbauten“
Referent: Ing. Paul-Michael Böhm

Immer öfter wird der Gerichtssachverständige Paul M. Böhm, eingetragen u.a. für die Beurteilung von Schäden an Gebäuden, durch holzzerstörende Pilze und Insekten, mit Schäden konfrontiert, die vom echten Hausschwamm (Serpula lacrymans) ausgelöst werden. In der Regel handelt es sich um Schäden im Fußbodenaufbau, in Erdgeschoßen alter Gebäuden, die einige Zeit zuvor (meist 1-2 Jahre) ‚saniert‘ wurden. Bei all diesen Fällen stellte sich heraus, dass vorhandene Bodenaufbauten einfach als Basis für den neuen Bodenbelag genutzt wurden und im Zuge der Sanierung moderne Trittschalldämmungen aus Kunststoffen, Verlegeplatten aus Holzverbundwerkstoffen und ähnliches zum Einsatz kamen.

Feuchtigkeit, die sich vor der Sanierung unter dem alten Fußbodenbelag bildete, konnte durch die meist sehr diffusionsoffenen Konstruktionen alter Fußbodenaufbauten entweichen, ohne dass sich über Jahrzehnte irgendwelche Schäden durch holzzerstörende Pilze manifestierten.

Durch die Sanierung wird die Konstruktion meist dampfdiffusionsdicht bzw. -hemmend ausgeführt, was zu einer Auffeuchtung der bestehenden Holzkonstruktion führt, was wiederum die Grundlage für den Bewuchs durch holzzerstörende Pilze bildet. Auslöser für diese Fälle waren meist Faktoren wie Zeitdruck, Kostendruck, fehlende Voruntersuchungen über den Aufbau bzw. den Zustand des bestehenden Fußbodenaufbaus und mangelndes Verständnis für Konstruktionen früherer Zeiten.

Durch Untersuchungen von Dr. Huckfeldt stellte sich heraus, dass ca. 66% der Schäden in Gebäuden durch holzzerstörende Pilze durch Braunfäule-Pilze ausgelöst werden und davon wiederum ca. 23% vom echten Hausschwamm verursacht werden. Die Chance bei einer überhasteten Sanierung eines alten Gebäudes mit dem echten Hausschwamm konfrontiert zu werden, ist also hoch und sollte im Hinblick auf die enormen Sanierungskosten, die solch ein Ereignis nach sich zieht, unbedingt vermieden werden.

6) Selbstheilung von Wasserrohrleitungen
Referent: Dipl.-Ing. Jochen Fleischer, ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Herr Fleischer stellte einen Schadensfall dar, bei dem er vom Gericht beauftragt wurde, eine Überprüfung der bisher durchgeführten Rückbau- und Trocknungsmaßnahmen bei einem eingetretenen Wasserschaden in einem Einfamilienhaus durchzuführen.

Strittig zwischen der Versicherung, die sich im unteren Marktsegment bewegt, und der Eigentümerin, sind weitgehende Sanierungsmaßnahmen, da trotz durchgeführter Trocknung beim Betreten des Hauses im EG ein ‚muffiger‘ Geruch wahrnehmbar war.

Letztendlich handelt es sich hier um einen verschleppten Leitungswasserschaden. Der erstmalige Wasseraustritt wurde im Jahr 2011 dadurch festgestellt, dass in der Küche im EG (die sich unter dem Bad im DG befindet) und im angrenzenden Flur im EG Feuchteflecken aufgetreten sind.

Seitens der Versicherung wurde eine Leckageortung durchgeführt, ohne dass vorher eine Leckagestelle geortet wurde. Die Versicherung hat dahingehend argumentiert, dass bei dem Kupferrohrleitungssystem eine ‚Selbstheilung‘ eingetreten sei, da bei Wasseraustritt Fehlstellen wieder verkalken. Weder dem Referenten noch den Zuhörern ist dieses Phänomen bekannt. Es wird wohl so gewesen sein, dass ein dauerhafter Wasseraustritt stattgefunden hat, dieser aber in einem Gleichgewicht zu der Verdunstung im Gebäude gestanden hat und somit keine Verfärbung der Putzflächen im Erdgeschoss ersichtlich waren.

Eine ‚Selbstheilung‘ findet lediglich bei Betonkonstruktionen im Bereich von kalkhaltigen Grundwasser statt.

Im Jahr 2017 wurde der Leitungswasserschaden erneut von der Versicherten zur Anzeige gebracht, da ab diesem Zeitpunkt wieder Feuchteflecken im Erdgeschoss ersichtlich waren. Der lange Zeitraum zwischen den Schadensmeldungen liegt wohl darin begründet, dass die Leckage an einem Kupferrohrbogen im Zuleitungsbereich des Waschbeckens im Bad des DG im daneben liegenden Schlafzimmer durch den Schlafzimmerschrank verstellt war und somit die Durchfeuchtung der rückwärtigen Wand nicht erkennbar war.

Im Jahr 2017 ergriff die Versicherung Trocknungsmaßnahmen in der Form, dass der Putz auf dem Ziegelmauerwerk hinter dem Waschbecken abgeschlagen wurde, allerdings nur bis zur Oberkante des Estrichs, Des Weiteren wurde lediglich im Bereich des Schlafzimmers (und nicht des Bades) der schwimmende Estrich technisch getrocknet.

Bei der Untersuchung im Jahr 2018, bei der der vom Gericht angeordnete Ortstermin durchgeführt wurde, konnte in der angrenzenden Wand in der Estrichebene bei der Entnahme der Putzproben festgestellt werden, dass der Gipsputz immer noch leicht feucht ist und stark muffig riecht. Der muffige Geruch ist entsprechend den Laboruntersuchungen auf Bakterienbesiedlung zurückzuführen. Bei einer Bauteilöffnung unter der Badewanne wurde ebenso ein deutlich muffiger Geruch wahrgenommen.

Da sich die ursprünglich geplante Desinfektion des Bades auch aus rechtlicher Sicht als schwierig darstellt, da in diesem Fall die abgestorbenen Schimmelsporen als Biomasse verbleiben, wurde letztendlich von Herrn Fleischer zugestanden, dass der Estrich im Bad, im Schlafzimmer und im Flur auszubauen ist und die Wandputzfläche, bei der gipshaltige Baustoffe verwendet wurden, bis auf 30 cm abzufräsen ist, mit zugehörigem Einbau des Estrichs und des Putzes, sowie den Fliesenarbeiten im Wand- und Bodenbereich im Bad.

Aufgrund dieser durchzuführenden Maßnahmen wurde von Herrn Fleischer eine Kostenschätzung vorgenommen, die bei Mindestkosten von brutto 33.000 EUR lag und maximal bei brutto 43.000 EUR zu sehen ist.

Hätte man den Wasserschaden im Jahr 2011 ordnungsgemäß beseitigt, wäre der Rückbau der Estrichkonstruktion im Bad einschließlich der Wandfliesen vermeidbar gewesen, so dass dann Aufwendungen von ca. 15.000 EUR bis 18.000 EUR angefallen wären.

Die Versicherte hat weitere Schimmeluntersuchungen auch in den Kinderzimmern im Dachgeschoss durchführen lassen. Diese Räume liegen ca. 8 m vom Schadensaustrittsort entfernt. Bei dem von Herrn Fleischer durchgeführten Ortstermin wurden in diesen Kinderzimmern keine Schäden aufgezeigt.

Nunmehr beantragt die Versicherte, dass Kosten von 110.000 EUR zu erstatten sind, da bei den durchgeführten Schimmeluntersuchungen im Dachgebälk (Schrägdachbereich) Schimmelsporen vorgefunden wurden, und sie neben dem Dachgebälk auch den kompletten Putz in der unter dem Bad im DG liegenden Küche im EG zurückgebaut hat.

Diese Maßnahmen stehen allerdings nach den Ausführungen von Herrn Fleischer nicht im Zusammenhang mit dem Wasserschaden. Schimmelbelastungen mögen dort durchaus vorliegen. Hierbei handelt es sich nach Einschätzung von Herrn Fleischer allerdings nur um abgestorbene Schimmelsporen.

Letztendlich steht Herr Fleischer nunmehr in der Kritik, keine ordnungsgemäße Gutachtenerstellung durchgeführt zu haben. Herr Fleischer hat diesbezüglich aufgezeigt, dass die Laufwege des Wassers anhand der Deckenverformung der Betondecke über dem EG gar nicht den Bereich der Kinderzimmer erreicht haben können, geschweige denn, dass der Wasseraustritt hinter dem Waschbecken irgend einen Einfluss auf die Dachkonstruktion hat.

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bwd-Umfrage: Was tun, wenn die bauklimatischen Bedingungen nicht stimmen?- Keine faulen Kompromisse!

Um einen Bodenbelag risikofrei zu verlegen, müssen auf Baustellen bestimmte Temperaturen und Luftfeuchtigkeiten eingehalten werden. Was aber tun, wenn die bauklimatischen Bedingungen nicht den Vorgaben entsprechen? Wir haben uns umgehört.

bwd Für die Verlegung von Bodenbelägen fordern die einschlägigen Normen, Merkblätter etc., beispielsweise eine Raumtemperatur über 18 Grad Celsius und eine Bodentemperatur über 15 Grad Celsius. Auch sollte das Verlegeklima idealerweise dem späteren Nutzungsklima entsprechen. In Wohnräumen und Büros beschreibt dies Temperaturen zwischen 22 und 26 Grad bei einer relativen Luftfeuchte von 30 bis 65 Prozent. Wie oft finden Sie diese idealen Bedingungen auf der Baustelle vor?

Sachverständigenbüro Dr. Unger Oberflächen- und Raumtemperatur passen im Normalfall. Zwischen Dezember und Februar werden diese gelegentlich unterschritten, wenn die Heizung noch nicht läuft oder Türen und Fenster noch nicht verbaut sind. Über das spätere Nutzungsklima klären wir im Zuge unserer Hinweispflicht auf. Kontrolliert wird dieses von uns nicht. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass die klimatischen Bedingungen während der Verlegung und in den darauf folgenden sieben Tagen konstant bleiben, da in dieser Zeit der Klebstoff abbindet und dieser einer Dimensionsveränderung der Beläge erst nach vollständiger Aushärtung standhält.

Martina Schott Man muss zwischen Verlegeklima und Nutzungsklima differenzieren. Bei der Verlegung finden wir die notwendigen Bedienungen vermehrt vor. Wenn nicht, schaffen wir diese. Nach Abnahme und durch die Übergabe der Pflegeanweisung des Herstellers wird der Nutzer angehalten, die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit auf dem vorgegebenen Niveau zu halten. Der Nutzer wurde aufgeklärt. Ich kontrolliere die Einhaltung der vorgegebenen Werte bei Nutzung nicht mehr.

Thomas Allmendinger Bis auf wenige Ausnahmen, zum Beispiel aufgrund von Heizproblematiken, entsprechen die angegebenen Klimata durchaus denen in der Regel vorherrschenden Bedingungen.

bwd Welche Faktoren führen am ehesten zu Problemen?

Sachverständigenbüro Dr. Unger In der heißen Jahreszeit die fehlende Beschattung, besonders bei der Verlegung von PVC- und Kautschukbelägen.  Der Klebstoff bindet zu schnell ab und es kommt zu Dimensionsänderungen am Belag. Im Sommer, vor allem in der  Nacht, die hohe Luftfeuchtigkeit, besonders dann, wenn zusätzlich durch andere Gewerke Feuchtigkeit in das Gebäude eingebracht wird. Dies wirkt sich besonders negativ auf Nadelvliesbeläge und Parkettböden aus sowie auf das Abbindeverhalten aller Dispersionsklebstoffe. Im Winter die fehlende Heizung, was jedoch selten vorkommt, da dadurch fast alle Gewerke behindert wären.

Martina Schott Die häufigsten Probleme liegen meines Erachtens in der Schnelligkeit der Ausführung. Überspitzt gesagt: Kaum ist der Dachstuhl auf dem Rohbau wollen die Nutzer einziehen und der Boden soll verlegt werden. Hierzu kommt, dass viele verschiedene Gewerke gleichzeitig auf der Baustelle arbeiten und kaum noch einer auf den anderen Rücksicht nimmt, da jeder seine vorgegebenen Ausführungsfristen einhalten möchte. In der Renovierung liegen die häufigsten Probleme bei dem Fehlen eines Planers. Trockenbauer, Maler, evtl. Heizungsbauer, Fensterbauer, Parkett-/Bodenleger müssen koordiniert werden. In vielen Fällen klappt das nicht, wenn keiner das „Zepter“ in der Hand hat. Mit Luftfeuchtigkeit, Temperatur usw. haben wir die wenigsten Probleme, da wir ja die Möglichkeit der schriftlichen Bedenkenanmeldung nutzen und auf diese Art der Beschwerde wird meist reagiert.

Thomas Allmendinger Nach meinen Erfahrungen liegen die häufigsten Problemstellungen während der Bauphase in – aufgrund fehlender Beheizungsmöglichkeiten – zu niedrigen Temperaturen und oft damit einhergehenden Trocknungsproblematiken vor.

bwd Wie gehen Sie vor, wenn die raumklimatischen Bedingungen nicht dem entsprechen, was für eine ordentliche Verlegung notwendig ist?

Sachverständigenbüro Dr. Unger Hier sollten wir als erstes im Zuge unserer Prüfpflichten Bedenken gegen die raumklimatischen Bedingungen anmelden und dies mit dem Auftraggeber besprechen. Als Lösung bieten wir Heizgebläse, bauliche Maßnahmen wie das provisorische Schließen von Fenstern und Beschattungen, und Luftentfeuchter an. Diese Leistungen müssen selbstverständlich vergütet werden.

Martina Schott Dann schaffen wir diese Voraussetzungen nach Absprache mit Eigentümer, Bauleiter etc. beispielsweise durch Heizen oder Lüften. Ohne annähernd vernünftiges Raumklima findet keine Verlegung statt. Und wenn sie denn sein muss, nur mit schriftlicher Bedenkenanmeldung.

Thomas Allmendinger Mit schriftlichem Anmelden von Bedenken gemäß den Vorgaben der gültigen Normen.

bwd Lassen sich Bauherren und Architekten für die Zusammenhänge zwischen einem ungeeignetem Verlegeklima und einem damit verbundenen Schadenrisiko sensibilisieren? Sind sie kooperativ? Verfügen sie über entsprechendes Fachwissen?

Sachverständigenbüro Dr. Unger Über eine dementsprechende Sensibilisierung für diese Themen verfügen viele Bauleiter und Bauherren nach unserer Erfahrung nicht. Des Weiteren wird diese Thematik von den meisten Bauleitern und Bauherren auch nicht wirklich ernst genommen, da es ja bei den „anderen Bauvorhaben“ auch immer irgendwie funktioniert hat. Man geht also davon aus, dass der Handwerker schon irgendwie zurechtkommen wird und sich ansonsten schon rühren mag. Wirklich ernst nehmen es nur diejenigen, die einen durch die raumklimatischen Bedingungen resultierenden Schadensfall an einem ihrer Objekte hatten oder über langjährige Bauerfahrung verfügen.

Martina Schott Bauherrn und Architekten, solange diese im privaten Wohnbau tätig sind, haben meist wenig Fachwissen, lassen sich aber sehr gut sensibilisieren, sind stellenweise sehr kooperativ und einsichtig. Schwieriger wird es bei Großbaustellen.  Hier hat der Bauleiter vom Generalunternehmer genaue Vorgaben zum Fertigstellungstermin. Teilweise drohen Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung. Hier ist der Ton schon mal rauer und die Einsicht wenig vorhanden. Es zählt nur die Einhaltung der Vorgaben. Wie diese erreicht werden, ist oft egal. Wobei auch hier wenig Fachwissen in speziellen Detailarbeiten vorhanden ist.

Thomas Allmendinger Privaten Auftraggebern können die Risiken durchaus vermittelt werden und entsprechenden Erläuterungen werden durchaus Rechnung getragen. Bei größeren Bauvorhaben und im Objektbereich gestaltet sich eine solche Aufgabe deutlich schwieriger. Hier werden Eigen­interessen oft möglichen Schadensrisiken vorangestellt. Gerade hier ist es notwendig, sich nicht auf faule Kompromisse einzulassen.

bwd Wie gehen Sie mit zu feuchten oder nicht belegreifen Estrichen um?

Sachverständigenbüro Dr. Unger Mit diesem Thema sind wir oft konfrontiert, zumal wir ja Estriche und Bodenbeläge verlegen. Als Bodenleger, der Fremd­estriche belegt, müssen wir im Zuge unserer Prüfpflichten Bedenken anmelden. In letzter Konsequenz entscheidet der von einem Planer beratene Bauherr, wie er damit umgeht. Die Mittel der Wahl sind Abwarten ­— häufig wenig geschätzt—, technische Trocknung — von uns empfohlen- oder als letzte Möglichkeit bei Zementestrichen die Absperrung mit einer Epoxidharz- oder PUR-Grundierung. Dies ist jedoch eine Sonderkonstruktion und bedarf einer einzelvertraglichen Vereinbarung. Es sollte dann auch über die Randfugen nachgedacht werden, da wir schon oft erlebt haben, dass die Restfeuchtigkeit hier mit der Zeit austritt und zu Schimmel an der Unterseite der Holzsockelleisten führt. Zudem  sollte man vor einer solchen Maßnahme die Verformung des Estrichs prüfen. Ist er noch sehr verschüsselt und trocknet danach der Estrich per Diffusion durch die Absperrung hindurch, kommt es oft zu intensiven Rückverformungen und in der Luft hängenden Randleisten.

Martina Schott Wenn die Zeit vorhanden ist, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Estrich vor der Belagsverlegung in einen verlegereifen Feuchtigkeitszustand zu bringen. In manchen Situationen wird der Estrich aber auch schon mal gegen Feuchtigkeit abgesperrt, wobei das nicht meine Lieblingsvorgehensweise ist.

Thomas Allmendinger Nicht verlegen.

bwd Sind Sie durch den Zwang, Fristen einzuhalten, schon einmal ins Risiko gegangen?

Sachverständigenbüro Dr. Unger Es wird oft versucht, das Risiko auf den Auftragnehmer abzuwälzen. Viele Handwerker lassen sich durch Fristsetzungen und böse Briefe einschüchtern, da sie sich ihrer Rechte und Verantwortung nicht bewusst sind. Damit ist aber niemand geholfen. Wir dürfen die Probleme von anderen nicht zu unseren machen, was natürlich nicht heißt, dass man nicht an einer gemeinsamen Lösung arbeiten sollte. Diese darf jedoch nicht auf dem Rücken des Bodenlegers ausgetragen werden. Eine rechtlich wirksame Freistellung mit dem Hinweis auf mögliche Folgen kann hier weiterhelfen, schützt aber meist nicht vor dem Ärger bei einem möglichen Rechtsstreit.

Martina Schott Das kommt vor. Wir werden jedoch nur tätig, wenn das Risiko überschaubar ist, der Bauherr schriftlich informiert und einverstanden ist und der eventuell mögliche Schaden händelbar ist.

Thomas Allmendinger In meiner Firma nicht. Dennoch sind mir sehr viele Betriebe bekannt, welche unter Druck gesetzt und dahingehend bedrängt werden, die Versäumnisse anderer Parteien auszugleichen.

bwd Hatten Sie schon einmal mit einem Schaden zu tun, der nachweislich auf ein ungeeignetes Verlegeklima zurückzuführen war?

Sachverständigenbüro Dr. Unger Ja, hauptsächlich mit wenig dimensionsstabilen PVC-Belägen. Bei einem Nadelvlies mit ungeeigneter Unterlage konnten wir im Winter zusehen, wie die Fugen aufgingen. Das lag aber am Klima im Zuge der Nutzung.

Martina Schott Ja, des Öfteren. In ganz unterschiedlichen Richtungen und mit ganz unterschiedlichen Auswirkungen. Auch die nicht eingehaltene Akklimatisierung des Belags vor der Verlegung war schon Schadensthema.

Thomas Allmendinger Ja.

bwd Erstaunlicherweise kommt es trotz häufig ungeeigneter klimatischer Bedingungen zu vergleichsweise wenig Schäden. Welche Erklärung haben Sie dafür?

Sachverständigenbüro Dr. Unger Die Industrie hat in ihren Verlegehinweisen einen großen Sicherheitspuffer eingeplant, so dass auch bei einer gewissen Überschreitung  bzw. Unterschreitung der raumklimatischen Toleranzen oft eine schadensfreie Verlegung möglich ist. Und manchmal haben wir halt einfach Glück gehabt! Allerdings haben wir auch einige heftige Schäden erlebt, die tatsächlich auf ungeeignete klimatische Bedingungen zurückzuführen waren. Ich hatte einmal bei einem Gutachten eine ca. 15 mm dicke Spachtelmasse auf einem Calciumsulfatfließestrich, die Letzteren auf ca. 1.000 Quadratmetern in handliche Stücke zerrissen hat. Auslöser war wohl unter anderem das Raumklima zum Zeitpunkt der Verlegung.

Martina Schott Die Vorgaben der klimatischen Bedingungen sind meines Erachtens sehr niedrig angesiedelt. Hier kommt es dann tatsächlich auf die Wahl der verwendeten Materialien an. Beispielsweise wird ein qualitativ hochwertiger textiler Bodenbelag weniger auf Feuchtigkeit aus dem Untergrund reagieren als ein dampfdichter PVC-Belag. Auch bei Holzbelägen gibt es anfälligere Holzarten und Holzarten, die einiges abkönnen. Ob bei ungeeigneten klimatischen Bedingungen Schäden entstehen oder nicht, liegt ebenfalls an der Wahl der verwendeten Bauchemie. Wir sind in der Lage, durch die fachgerechte Vorbereitung des Untergrundes und der Wahl einer für diesen Zweck geeigneten Bauchemie Beläge auf feuchte Estriche zu kleben. Hierfür ist es aber notwendig, sich mit den vorhandenen Bedingungen auseinanderzusetzten und auch die Bauchemiehersteller ins Boot zu holen. Bei solchen Extremfällen kann Fachwissen nicht schaden.

Eine einheitliche Lösung für solche Fälle gibt es nicht. Hier muss immer der Einzelfall bewertet und alle Materialien auf den Einzelfall abgestimmt werden.

Thomas Allmendinger Die Vorgaben für die klimatischen Bedingungen während den Einbauphasen von Fußbodenkonstruktionen werden durchaus beachtet. Zudem ist wohl auch die hohe Qualität von Hilfswerkstoffen ein Grund, weshalb es auch bei kritischen raumklimatischen Bedingungen nicht zwangsläufig zu Schäden kommt. Die meisten Beanstandungen, welche auf ungeeignete raumklimatische Bedingungen, aber auch auf nicht immer in hoher Qualität zur Anwendung kommenden Parkett- und Bodenbelagausstattungen selbst zurückzuführen sind, werden erst im Nutzungszeitraum angezeigt.

Die Fragen stellte Stefan Heinze

„Man geht davon aus, dass der Handwerker
schon irgendwie zurechtkommen wird.“

Sachverständigenbüro Dr. Unger

„Ohne annähernd vernünftiges Raumklima
findet keine Verlegung statt.“

Martina Schott

„Privaten Auftraggebern können die Risiken
durchaus vermittelt werden.“

Thomas Allmendinger

Thomas Allmendinger ist Inhaber der Parkett Allmendinger GmbH in Ellwangen.
Martina Schott ist Geschäftsführerin der M. Schott & Tochter Raumausstattung ­GmbH, Hebertshausen.
Für das Sachverständigenbüro Dr. ­Unger, Donauwörth, beantworteten die Fragen Dr. Alexander Unger und Bastian Nickolaus.

 

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Kann man beschleunigte Estriche korrekt mit dem CM-Gerät messen?

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Immer wieder ergab sich in den letzten Jahren die Frage, ob man Zementestriche mit Flüssigbeschleunigern korrekt mit dem CM-Gerät auf ihren Feuchtigkeitsgehalt hin untersuchen kann. Man hörte immer wieder von Fällen, bei denen dies nicht der Fall gewesen und es dadurch zu Schäden gekommen sein soll. In meiner Praxis bin ich einem solchen Fall noch nicht begegnet, aber man ist ja durchaus immer bereit, dazuzulernen.

In diesem Zusammenhang hatten wir dann einen konkreten Fall, bei welchem dem Zementestrich ein Flüssigbeschleuniger hinzugefügt wurde. Es gab jedoch keine abweichenden Aussagen oder Abzugswerte in Bezug auf den CM-Wert lt. Norm. Der Parkettleger behauptete, eine CM-Messung durchgeführt zu haben und trotzdem kam es zu Feuchtigkeitsschäden am Parkett durch Einwirkung aus dem Estrich. Wieder ergab sich die Frage, ob das Estrichzusatzmittel daran schuld sein könne.

Die Argumentation bezieht sich darauf, dass ein solcher Estrich ja möglicherweise eine abweichende Sorptionsisotherme von einem Standardzementestrich aufweisen und deshalb fälschlicherweise Belegreife vorgaukeln könnte. Für mich war dies kaum nachvollziehbar, da ja heute mehr oder weniger alle Estriche zumindest irgendeine Art Flüssigzusatzmittel beinhalten. Hier geht es um die Verarbeitbarkeit aber natürlich auch um die Gesamtmenge an Wasser, die dem System beigefügt wird.

Um dies ein für allemal zu klären, entschieden wir uns für den Weg, das Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung (IBF) in Troisdorf damit zu beauftragen, dies nun definitiv herauszufinden. Wir stellten dem IBF das verwendete Zusatzmittel und die Dosierungsangabe zur Verfügung. Die Zementestriche für die Prüfungen sollten mit einem Mischungsverhältnis Zement zu Gesteinskörnung von 1:6 Masse-Teilen mit einem Wasserzementwert von 0,55 gemischt werden. Für die Herstellung der Zementestriche sollte der Zement CEM I 42,5 verwendet werden und die Gesteinskörnung sollte der Regelsieblinie B8 nach DIN 1045-2 entsprechen. Das Zusatzmittel wurde in einer Dosierung von 0,2%, bezogen auf das Zementgewicht, zugegeben.

Sodann wurden eine Nullmischung und eine Mischung mit dem Zusatzmittel vorgenommen.

Zur Bestimmung der Sorptionsisotherme der Zementestriche wurden aus dem Zementestrich Prismen von 4x4x16 cm hergestellt. Die Prismen wurden vollständig verdichtet. Sie lagerten zwei Tage abgedeckt in der Form und anschließend entformt bis zum Alter von sieben Tagen im Feuchtkasten bei 20°C und 95% relativer Luftfeuchtigkeit.

Danach lagerten die Prismen jeweils bis zum Erreichen der Gewichtskonstanz in einer Klimakammer nacheinander bei 80% relativer Luftfeuchtigkeit, bei 65% relativer Luftfeuchtigkeit, 50% relativer Luftfeuchtigkeit und 35% relativer Luftfeuchtigkeit bei einer Lufttemperatur von 20°C. Nach Erreichen der Gewichtskonstanz wurde der Feuchtegehalt durch Darren bei 105°C sowie durch eine CM-Messung nach DIN 18 560-1 bestimmt. Die festgestellten Feuchtegehalte sind in den folgenden Tabellen dargestellt wie auch der Verlauf der Ausgleichsfeuchten.

Resümee:

Bei der Prüfung wurde kein Unterschied bei den Sorptionsisothermen des Zementestrichs ohne Zusatzmittel und des Zementestrichs mit Zusatzmittel festgestellt. Die CM-Messung war bei beiden Zementestrichen uneingeschränkt möglich.

Dieses Ergebnis hatte ich durchaus schon vermutet, da nicht klar sein soll, wie 100 ml Zusatzmittel selbst als Konzentrat bei 200 l Gesamtmörtelmenge pro Pumpe wesentliche technisch physikalische Eigenschaften des Konglomerats verändern sollen. Ich gehe insofern davon aus, dass dies nicht nur für das getestete Zusatzmittel auf PCE-Basis gilt, sondern auch für ähnlich zusammengesetzte Zusatzmittel, die üblicherweise für diese Produkte Verwendung finden.

Meiner Meinung nach, kommt es eher dann zu Schäden, wenn von Firmen, welche Beschleuniger vertreiben, ungeeignet hohe Abzugswerte propagiert werden, die man noch vom CM-Wert herunterrechnen könne. Hier wäre im Einzelfall zu klären, inwiefern derartige Produkte zusätzlich Wasser binden können, wie dies z.B. bei Schnellzementestrichen der Fall ist. Diese sind in der Lage, Wasser kristallin auf Dauer einzubinden.

Wenn aber das Produkt korrekt eingebaut ist und der Belegreifwert lt. Norm beachtet wird, dann liegt es i.d.R. nicht an der ungeeigneten Messbarkeit des Estrichs per CM-Messung, wenn es zu einem Schaden am Parkett kommt. Dann liegt es aus meiner Sicht eher häufiger daran, dass entweder der CM-Wert ungeeignet ermittelt wurde (z.B. nur in der oberen Zone) oder eben nicht ausreichend häufig per CM-Gerät gemessen wurde.

Tabelle 2: Ausgleichsfeuchtegehalte der Zementestriche

Skizze 1: Sorptionsisothermen der Zementestriche

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6. Fussboden-Forum 2021

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Für das 6. FUSSBODEN-FORUM wählten die Veranstalter eine neue Location, um den Besuchern in regelmäßigen Abständen einen neuen und interessanten Seminarort anzubieten. Man entschied sich schließlich für die BMW Welt, gepaart mit einem Catering von Käfer. Auf Grund des Hygieneschutzkonzeptes wählte man den größten Raum in der BMW Welt, nämlich den sogenannten ‚Doppelkegel‘. Hier fand im Erdgeschoß die Referentenveranstaltung statt mit gleichzeitiger Übertragung in das Untergeschoß über Zoom.

90 Besucher waren somit in Präsenz vorhanden und weitere Besucher über Zoom zugeschaltet.

Die Moderation übernahm wieder Dr. A. Unger als Hauptveranstalter für die Unger Firmengruppe.

1) Aktuelle Fußboden-Schadensfälle aus der Sachverständigenpraxis
     Referent: Dr. A. Unger, SV und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Zunächst zeigte Dr. A. Unger einen spannenden Sachverständigenfall, bei welchem es in einem Eichenparkett nicht nur zu dunklen Flecken, sondern auch zu extremer Geruchsbelastung im ganzen Haus gekommen war. Die Bauherren berichteten, dass es beim Begehen des Objektes intensiv nach Urin oder Ähnlichem roch. Unger wurde schließlich von der Versicherung beauftragt, den Fall zu untersuchen. Dazu wurden neben Vorortbegehungen auch Proben aus den unterschiedlichsten Baumaterialien genommen. Dies ging über die gesamte beheizte Fußbodenkonstruktion mit allen Schichten, den von unten angrenzenden Dachaufbau und den Verputz.

In gleicher Bauweise war zeitgleich ein Nachbarhaus erstellt worden, allerdings mit Fliesen statt Parkett. Hier gab es keinerlei Geruchsbelästigung.

Die Untersuchungen zeigten, dass die erhöhten Ammoniakgehalte ausschließlich im Parkettbelag, der Holzunterlage und im Klebstoff der Holzunterlage festgestellt werden konnten. In allen anderen geprüften Bauteilschichten waren nur geringe Ammoniakgehalte vorhanden. Dies galt auch für den Estrich, wo zunächst vermutet wurde, dass ein beschleunigendes Zusatzmittel die Geruchsbelastung ausgelöst hätte. Es wurde schließlich vermutet, dass der Parkett im Zuge seiner Produktion oder Lagerung mit Ammoniak in Berührung gekommen sein musste. Nachdem Ammoniak zum Räuchern von Parkett verwendet wird, kommt es dann zu den entsprechenden dunklen Verfärbungen und zu Geruchsbelästigungen. Diese waren allerdings erst entstanden, nachdem die Fußbodenheizung beim Objekt in Betrieb genommen wurde.

Der zweite Schadensfall befasste sich wiederum mit Parkett auf einer Fußbodenheizung. Dieser war nach dem Einbau mit einem beschichteten Vlies und teilweise mit Folie abgedeckt worden. Nun wurden Verwerfungen beim Parkett festgestellt. Als untersuchender Sachverständiger wies Dr. A. Unger zunächst darauf hin, dass Parkett generell nur dampfdiffusionsoffen abgedeckt werden sollte. Sonst läuft man immer die Gefahr, dass auch bei Vorhandensein der Belegreife noch Restfeuchtigkeit aus dem Estrich ausgetrieben wird und diese sich dann zwischen Parkett und Abdeckung staut. Selbst dampfdiffusionsoffene Abdeckungen sind im Regelfall nicht statthaft, so lange die Fußbodenheizung läuft. Im gegenständlichen Fall war jedoch schnell zu vermuten, dass auch die Restfeuchtigkeit des Estrichs zum Zeitpunkt der Belegung mit dem Parkett offensichtlich noch zu hoch gewesen sein musste. Dies ergaben die gravimetrischen Untersuchungen. Dies lag offensichtlich daran, dass zu wenige und nicht repräsentative CM-Messungen durchgeführt wurden. Die diffusionshemmende Abdeckung kam dann noch hinzu. Zusätzliche auslösende Faktoren waren Feuchtigkeit in den Dämmziegeln der Umfassungswände, da der Sperrputz außen noch nicht aufgebracht war. Hier waren ca. 11 M-% enthalten, wobei der Hersteller darauf hinwies, dass 0,5% normal sei. Diese Feuchtigkeit erhöhte jedoch in erster Linie die Raumluftfeuchtigkeit und hätte zum Schimmeln von Holzsockelleisten führen können. Weitere ‚Auslöser waren die Nichtübernahme der Bewegungsfugen in den Parkett und ein mangelndes Schleifen des Estrichs vor Belegung.

2) „Creative by Nature“ – die neue Dimension der Bodengestaltung mit Linoleum
     Referent: Frank Selbeck, Gerflor Mipolam GmbH

Frank Selbeck berichtete zu den aktuellen Gegebenheiten bei der Produktion und Verkauf von Linoleum. Dieser Belag ist besonders in öffentlichen Gebäuden, Kindergärten, Schulen, Sporthallen und Krankenhäusern beliebt. Linoleum ist der älteste elastische Bodenbelag und der einzige, der weitgehend aus natürlichen Materialien besteht. Die Hauptbestandteile sind Leinöl, Jute, Holzmehl, Kork, Kalkstein, Farbpigmente und Harze. Im Anschluss zeigte Herr Selbeck einige repräsentative historische Gebäude, in denen Linoleum zum Einsatz gekommen war, wie z.B. das neue Rathaus in Bremen, die Bauhausuniversität in Weimar und die Weißenhofsiedlung in Stuttgart. Auch im Le Corbusier Haus in Berlin wurde das Material verwendet. Der Referent wies darauf hin, dass im Linoleum 98% natürliche Inhaltsstoffe vorhanden sind, 76% schnellnachwachsende und mit bis zu 40% Recyclinganteil. Als nächstes erläuterte der Referent das ‚Cradle to Cradle Prinzip‘, das zur finalen Ausrichtung hat, möglichst keinen Müll zu produzieren. Die eingesetzten Rohstoffe sollen komplett wiederverwertet werden.

Als nächstes wurden die verschiedenen Farbspektren des Belages näher beleuchtet sowie die üblichen Erscheinungsbilder. Dabei werden in Linoleumbelägen auch immer mehr Farben und Designs verwendet, die in der modernen Architektur ebenfalls Verwendung finden. In der Folge ging Herr Selbeck auf den Oberflächenschutz NEOCARE ein, der die Oberflächen der Beläge von Gerflor durch dreifache Vernetzung und Laser-UV-Technologie besonders schützt. Wichtig war dem Referenten, auch darauf hinzuweisen, dass Linoleum sowohl antibakterielle als auch antivirale Eigenschaften aufweist. Zuletzt zeigte Frank Selbeck noch auf, dass durch NEOCARE auch die Reinigung des Belages wesentlich vereinfacht wird und auch das Einziehen von Flecken verzögert bzw. sogar verhindert.

3) Fugenlose Zementböden für höchste Ansprüche – zeitlos schön und robust!
     Referent: Mathias Kessler, IBOD

Wegen Erkrankung des Referenten übernahm den Vortrag Matthias Kessler. Die Fa. ibod ist Hersteller mineralischer Wand- und Bodenbeschichtungen mit über 30 Jahren Erfahrung. Ihre Spezialität sind fugenlose, farblich gestaltete Bodenbeläge auf mineralischer Basis in Form von Spachtel- und Terrazzoböden mit dem Namen ‚doppo Ambiente‘. Diese Böden finden besonders im gehobenen Wohnungsbau sowie  für repräsentative Räume im Industriebau, bei Unternehmen oder in öffentlichen Einrichtungen Verwendung. Es sind über 64 Farbtöne möglich, die physiologischen Eigenschaften sind geprüft, sie sind spannungsarm und feuchtigkeitsstabil, da sie keine relevanten Gipsanteile aufweisen. Im Anschluss wurden die verschiedenen Varianten aufgezeigt, nämlich fugenlos gegossene Zementböden in verschiedenen Farben, in Abgrenzung zu gespachtelten Zementböden und Gussterrazzo, der als fließfähige Masse eingebracht wird.

Besondern wichtig für die Böden ist die Untergrundvorbereitung. Hierbei wird der Untergrund mit Epoxidharz grundiert und im Überschuss abgesandet. Es sind als Untergründe z.B. Zementestriche, Calciumsulfatestriche, Betonböden, etc. möglich. Allerdings dürfen die jeweiligen CM-Grenzwerte des Untergrundes nicht überschritten werden. Im Anschluss erläuterte Herr Kessler die verschiedenen Beimischungen und groben Rezepturen und zeigte dann verschiedene Referenzobjekte. Zudem ging er auf die verschiedenen verwendbaren Gesteinskörnungen wie z.B. Marmorsplitt ein und wies auch darauf hin, dass als besonderer optischer Effekt z.B. auch Spiegelglas in die Oberfläche eingearbeitet werden kann.

4) Auf sicherem Boden in eine CO2-neutrale Zukunft
     Referentin: Bettina Haffelder, nora systems GmbH

Bettina Haffelder hob in ihrem Vortrag hervor, dass das Thema Klimaschutz in hohem Maße auch die Bauindustrie betrifft. Denn der Gebäude- und Bausektor ist für 38 Prozent der globalen energiebedingten CO2-Emissionen verantwortlich, wobei 28 Prozent beim Betreiben von Gebäuden und 10 Prozent bei der Herstellung von Bauprodukten entstehen. Haffelder unterstrich, dass Umweltschutz und Wohngesundheit für nora systems schon seit Langem Kernbestandteile der Unternehmensausrichtung sind: Die Weinheimer Kautschuk-Spezialist ist Gründungsmitglied der DGNB, verfügt seit 1996 über ein zertifiziertes Umweltmanagement und erhielt als erster Hersteller elastischer Bodenbeläge den „Blauen Engel“.

Durch den Zusammenschluss mit der Interface-Gruppe und deren großer Expertise habe der nora Nachhaltigkeitsweg noch einmal neue Impulse erhalten, erläuterte Haffelder. Das Besondere und ein Alleinstellungsmerkmal sei der ganzheitliche Ansatz: Nicht einzelne Produkte, sondern alle Interface wie nora Bodenbeläge sind über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg CO₂ neutral. Das bedeutet, dass nicht nur einzelne Phasen betrachtet werden, wie zum Beispiel die Herstellung des Bodenbelags, sondern auch die Beschaffung der Rohstoffe, die Produktion, die Nutzungsphase und die spätere Verwertung. Bei der Verringerung des CO2-Fußabdrucks folgt nora systems exakt dem vom Bundesumweltministerium vorgegebenen Weg: An erster Stelle steht die Vermeidung, dann die Reduzierung und zum Schluss die Kompensation der verbleibenden Treibhausgas-Emissionen durch den Erwerb von Zertifikaten in geprüfte Projekte zur Emissionsminderung.

nora systems unterstützt seine Kunden auch auf ihrem eignen Nachhaltigkeitsweg, wie Haffelder betonte. Die unabhängige Zertifizierungsgesellschaft APEX Companies verifiziert im Rahmen des Interface Carbon Neutral Floor-Programms jährlich die CO2-Neutralität aller Interface/nora Bodenbeläge.

Zum Schluss ihres Vortrags brachte Haffelder noch einmal die beeindruckende Reise namens Mission Zero® in Erinnerung, die Interface bereits 1994 gestartet hatte und deren Ziel es war, bis zum Jahr 2020 keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt mehr zu verursachen. 2019, also schon ein Jahr früher als geplant, feierte Interface den Erfolg von Mission Zero und versprach gleichzeitig, noch weiterzugehen: Climate Take Back™ heißt die neue Initiative. Das Unternehmen möchte andere dazu inspirieren, sich zusammenzuschließen, um die globale Erwärmung umzukehren und ein lebensfähiges Klima zu schaffen. Die Erfahrungen seiner Nachhaltigkeitsreise hat Interface in neun Lektionen für die Zukunft zusammengefasst.

5) Beschichtungen von Estrichen
     Referent: Dr. A. Unger, SV und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Eigentlich war an dieser Stelle der Vortrag ‚Langlebige Versiegelungen für dauerhaften Schutz und ansprechende Optik‘ von Arturo Flooring durch Herrn Zubke geplant. Der Referent fiel jedoch krankheitsbedingt kurzfristig aus, weshalb Dr. A. Unger mit einem Ersatzvortrag einsprang. Der Referent zeigte zunächst die Unterschiede zwischen den einzelnen oberflächengestaltenden Maßnahmen auf. Er sprach hier als einfachste Maßnahme zunächst über Imprägnierungen bzw. Verkieselungen. Diese dringen in die Estrichoberfläche ein und bewirken in erster Linie technisch etwas. Hier geht es um Porenfüllung, manchmal auch um eine Verbesserung der Oberflächenstabilität. Optisch finden jedoch hier keine Effekte statt.

Eine schichtbildende Maßnahme ist eine Versiegelung, die man dickenmäßig mit einem Farbanstrich an der Wand vergleichen kann. Versiegelungen dienen durchaus zur Gestaltung der Oberfläche, können jedoch gröbere Unebenheiten des Untergrunds nicht ausgleichen. Sie können sehr stabil sein, allerdings werden Sie, bedingt durch ihre Dünnheit, bei intensiver Belastung in einem gewissen Zeitraum verschlissen werden. Dr. A. Unger wies auch darauf hin, dass er bei der Verwendung von Stuhlrollen auf Versiegelungen grundsätzlich die Verwendung von Polycarbonatmatten empfiehlt, damit es dort nicht zum Verschleiß kommt. Auch Kunststoff mit weicheren Rollen führt hier zu einem Abtrag. Als dritte Variante zeigte Dr. A. Unger die Eigenschaften von Beschichtungen auf. Diese sind dann i.d.R. mehrere Millimeter dick und können nicht nur optisch eine Oberfläche gezielt verschönern, sondern auch gute technische Eigenschaften aufweisen. Er zeigte hier verschiedene Folien der Fa. Arturo, wie Beschichtungen aufgebaut sind. Es gibt auch die Möglichkeit, diese auf elastische Dämmunterlagen zu applizieren, um einen gewissen Schallschutz und einen besonderen Gehkomfort zu erreichen.

Im Anschluss zeigte der Referent die Eigenschaften verschiedener Beschichtungen auf wie Epoxidharz, PUR und Methacrylat. Bei PUR-Beschichtungen tragen die Verleger häufig Stirnbänder, damit es nicht durch Schweißtropfen zum Aufschäumen des Materials kommt. Elastifizierte PUR-Beschichtungen der Fa. Arturo können bis zu 0,7 mm Rissüberbrückung aufweisen. Er zeigte auch Bilder des Herstellers, bei denen überversiegelte Folien zu sehr schönen optischen Gestaltungsmöglichkeiten führen, und z.B. ganze Logos zwischen Beschichtung und Versiegelung eingearbeitet werden können. Dies zeigte er am Beispiel des Fußballclubs Ajax Amsterdam.

Bei Kantinen und Großküchen sollten Beschichtungsmaterialien zum Einsatz kommen, welche nicht durch Medien wie Milchsäure und Fette geschädigt werden können. Hohe Temperaturen wie z.B. beim Schweißen oder Flexen können zu Verbrennungen an organischen Polymerbeschichtungen führen, die nicht reversibel sind.

Zuletzt zeigte Dr. A. Unger Oberflächenschutzsysteme in Parkbauten auf, die z.B. aus starren Beschichtungen, elastifizierten Beschichtungen oder Lösungen in Verbindung mit Brückenabdichtungsbahnen und Gussasphalt bestehen können. Der Referent wies darauf hin, dass es besonders wichtig sei, entsprechende Wartungsverträge abzuschließen.

Zuletzt empfahl Dr. A. Unger bei der Aushändigung von Pflegehinweisen an den Bauherrn, nicht von ‚Pflegeempfehlungen‘ zu sprechen, sondern von ‚Pflegeanleitungen‘, da diese im Unterschied zu einer reinen Empfehlung rechtlich bindend sind.

6) Nachhaltigkeit in der Bau-Chemie
     Referent: Alexander Schneid, Uzin Utz AG

Wegen Erkrankung der Referentin übernahm den Vortrag Herr Alexander Schneid.

Aus aktuellem Anlass rücken die Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. Zunächst stellte der Referent die Uzin Utz Gruppe mit 14 Produktionsstandorten, 16 Vertriebsgesellschaften und 50 Ländern mit aktivem Geschäft vor. Die Gruppe konnte 2011 ihr 100-jähriges Firmenjubiläum feiern. Durch Expansion und Zukäufe wurde in den vergangenen zwei Jahrzehnten der Übergang vom kleinen und regionalen Klebstoffhersteller zum weltweit agierenden Komplettanbieter und Systempartner i.S. Bodenkompetenz vollzogen.

Zum Thema der Nachhaltigkeit verwies Herr Schneid auf Hans Carl von Carlowitz, den Vater der Nachhaltigkeit. Er schrieb damals in seinem Buch, dass in einem Wald nur so viel abgeholzt werden soll, wie der Wald auf natürliche Weise in absehbarer Zeit regenerieren kann. Nachhaltiges Bauen betrachtet ganzheitlich den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden, vom Neubau über Unterhaltung und Nutzung bis zum Abriss und Recycling. Es geht darum, effizient mit Rohstoffen und Energie umzugehen, sowie die Umwelt möglichst wenig zu belasten. Wesentliche Themen sind die ökologische Nachhaltigkeit, die ökonomische Nachhaltigkeit und die soziale Nachhaltigkeit.

Bei verklebten Bodenbelägen beträgt der Anteil des Klebstoffes weniger als 1% der Gesamtmasse. Durch den Einsatz von modernen Maschinen wird der Bodenbelag so vom Untergrund abgeschält, dass der Klebstoff vom Altbelag fast komplett entfernt wird. Minimale verbleibende Rückstände verschwinden durch weitere Recyclingmaßnahmen wie Waschen, Zerkleinern, etc. Die Vorteile von geklebten Böden sind:

  • ein verminderter Trittschallpegel,
  • eine effizientere Wirkung von Fußbodenheizungen,
  • eine hohe Wertigkeit durch verbesserte Ebenheit und
  • eine längere Nutzungsdauer, z.B. bei verklebten Parkettböden.

Das Vier-Säulen-Nachhaltigkeitsmodell der Uzin Utz Gruppe besteht aus den Komponenten ‚Planet, Profit, People, Products und Services‘. Eine geeignete Entwicklung von Umsatz und Ergebnis sorgt für ein ordentliches Geschäftsergebnis seit 1990. Uzin versucht, seine Mitarbeiter durch die Schaffung identifizierbarer Unternehmenswerte und Kontinuität zu binden. In diesem Zusammenhang wurde das Unternehmen in den Jahren 2016 bis 2019 als zur Gruppe ‚Deutschlands bester Arbeitgeber im Vergleich‘ gehörend, ausgezeichnet. Was die Produkte angeht, so legt Uzin großen Wert auf emissionsarme und umweltbewusste Produkte mit Gütesiegel. Bereits 2018 hatte Uzin Utz Nederland den weltweit ersten 10 Liter-Kanister aus vollständig recycelten Altkunststoffen entwickelt. Heute bestehen diese aus 100% PCR-Kunststoff (Post-Consumer Recycled). Zudem werden Bag in Box-Verpackungen eingesetzt, bei denen der Umkarton zu 82% aus Altpapier besteht.

Auch für Feuchtesperren auf Untergründen hat die Uzin Gruppe ökologische Komplettsysteme entwickelt, die auf Zementestrichen bis 5 CM-% Restfeuchte funktionieren. Sie sind eine vollwertige Alternative zu Epoxidharz und Polyurethanprodukten. Im Werk in Ulm kann man bereits beobachten, dass die dieselbetriebenen Shuttles durch strombetriebene ersetzt wurden und teilweise selbstfahrend sind. Seit 2010 wird der Strombedarf des Ulmer Werks durch den natürlichen Strom der SWU gedeckt. In 2014 konnte die grünste Fabrik in Haaksbergen/Niederlande durch die niederländische Königin Maxima eröffnet werden. Unter anderem wies dieses Gebäude keinen Gasanschluss auf, Wärmespeicher unter anderem in Reinwasserkeller, Regenwasserbecken als Brauchwasserreservoir sowie Sedumteppich auf dem Dach. Die Innenwand wurde mit einem speziellen Moos bepflanzt, um ein gesundes Raumklima zu erzeugen.

7) Neue Estrichnorm DIN 18 560 Teil 1 – Wichtiges für den Planer
     Referent: Dr. Norbert Arnold, Uzin Utz AG

Nach einer kurzen Vorstellung der Firma Uzin stieg Herr Dr. Arnold in seinen Vortrag ein. Zunächst wies er darauf hin, dass es bzgl. der Neuerscheinung der DIN 18 560, Teil 1 einen Schlichtungsprozess gab, da es im Vorfeld technische Unstimmigkeiten und insgesamt 127 Einsprüche gab. Diese hatten jedoch keine Auswirkung auf das Erscheinen der Norm. Der Arbeitskreis musste sich lediglich mit den Einsprüchen befassen.

Eine Neuerung der DIN besteht darin, dass die Verlegung des Bodenbelages nur auf belegreifen Untergrund erfolgen darf und die Belegreiffeststellung unmittelbar vor der Verlegung erfolgen muss. Damit soll vermieden werden, dass Auffeuchtungen des Estrichs zu einem späten Zeitpunkt nicht erkannt wurden. Kritisch sah der Referent die ‚Freistellungserklärung‘, die manche Hersteller von Trocknungsbeschleunigern zur Verfügung stellen. In letzter Konsequenz ist nämlich der Bodenleger für die Prüfung der Belegreife verantwortlich. Positiv ist, dass nun dahingehend Klarheit herrscht, dass sowohl Flüssigtrocknungsbeschleuniger als auch Schnellzemente der Norm entsprechen. Es sind jedoch die bekannten Belegreifwerte anzusetzen. Schreibt der Systemgeber Abzugswerte oder ähnliches vor, so handelt es sich um eine Sonderkonstruktion, die nicht der Norm entspricht. Hier ist dann der Hersteller verantwortlich. Wichtig war auch die Ergänzung in der Norm, dass ein exakter Belegreifezeitpunkt nicht vorhergesagt werden kann, auch wenn ein entsprechender Beschleuniger eingesetzt wird. Das Baustellenklima kann in erster Linie vom Bauherrn beeinflusst werden.

Ein anderes Novum ist die Einführung von Schwindklassen in die Norm. SW1 steht hier für ‚schwindarm‘ mit unter 0,2 mm pro m Schwindung, SW2 für ‚schwindreduziert‘ (zwischen 0,2 und 0,5 mm pro m) und SW3 mit > 0,5 mm pro m ist dann als normal anzusetzen. Wenn nichts angegeben ist, so ist von SW3 auszugehen. Wichtig ist dies für hochfeste Zementestriche auf Dämm- und Trennlagen. Für Calciumsulfatestriche gibt es hier keine Angabe.

Neu war auch die Aufnahme der Leichtausgleichsestriche in die Norm, die damit auch mit dieser technisch konform sind.
Offene Punkte aus der Schlichtung sind noch Fragen, ob zusätzliche, durch den Bodenbelag bedingte Einschränkungen des Feuchtegehaltes zur Bestimmung der Belegreife eingefügt werden können und mögliche Alternativen zu CM-Messungen zu betrachten. Hier ist z.B. ein Thema, dass bei den keramischen Fliesen teilweise bis zu 2,5 CM-% in der Fliesennorm freigegeben werden, während in der Estrichnorm der Grenzwert 2,0 bzw. 1,8 CM-% beträgt.

8) Aktuelle Erkenntnisse zur tieffrequenten Trittschallübertragung auf Holzbalkendecken
     Referent: Adrian Blödt, Bauphysiker M.BP

Zunächst zeigte der Referent einen Systemüberblick über die verschiedenen Konstruktionen in Verbindung mit Holzbalkendecken, Massivholzdecken und Massivdecken auf. Im Anschluss ging er auf hybride Bauweisen ein, bei welchen z.B. Hohlkörperdecken mit schwimmendem Estrich auf Mineralfaserdämmung mit Massivholzelementen für die Fassade kombiniert werden.

Holzbauteilen wird häufig eine schlechte schalldämmende Wirkung bei tiefen Frequenzen nachgesagt, speziell bei Trittschallanregungen. Bei tiefen Frequenzen sind beim Trittschallschutz von 50 dB als Mindestanforderung die Geräusche spielender Kinder deutlich bzw. sehr deutlich hörbar, beim erhöhten Schallschutz mit 45 dB sind die Geräusche spielender Kinder zumindest noch hörbar. Im Anschluss verglich der Referent zwei verschiedene Aufbauten. Einmal handelte es sich um einen Aufbau auf Holzbalkendecke mit 40 mm Splittschüttung und bei dem anderen war ein entkoppeltes Abhängesystem vorhanden. Der erste Aufbau erbrachte 31 dB und der zweite 42 dB Trittschallpegel. Probanden konnten diesbezüglich keinen subjektiv erkennbaren Unterschied feststellen. Dies lag daran, dass in erster Linie die tiefen Frequenzen hier für die Störerscheinungen sorgten. Wichtig ist, den Frequenzbereich von 50 bis 2.500 Hz mit einzubeziehen, da dann ein realistischer Beurteilungsrahmen erreicht wird. Es wird bei Betrachtung deutlich, dass die tiefen Frequenzen i.d.R. sowohl bei Holzbalkendecken als auch bei Betonplatten dominieren. Betrachtet man dann diese Frequenzen bis 50 Hz, besteht bei den vorgenannten beiden Decken kein Unterschied mehr.

Wichtig für die Trittschallverbesserung sind eine Hohlraumbedämpfung, die Massenverteilung auf der Decke, die Eigenfrequenz der Unterdecke und die flankierende Übertragung. Die Art des Dämmstoffes ist bei der Bedämpfung von untergeordneter Bedeutung. Ein schwerer Estrich ist schlechter anzuregen und wirkt im Wesentlichen im Zielbereich 100 Hz. Wichtig ist auch die Eigenfrequenz der Unterdecke. Durch günstige Massenverteilungen lassen sich Estrich und Unterdecke in einem klassischen Feder-/Massesystem optimieren. Elastomerabhänger bringen in diesem Zusammenhang wesentlich mehr als die bekannten Federschienen. Die Belästigungswirkung von Trittschallgeräuschen sinkt mit sinkender Unterdeckeneigenfrequenz. Dies gilt für Decken mit Schüttungsbeschwerung und ohne Abhänger. Weiche Elastomere und schwere Decken helfen bei der Optimierung.

Zusammenfassend kann man feststellen, dass folgende Parameter den Trittschallschutz optimieren:

  • Dicke Estriche (geringe Anregbarkeit)
  • Trittschalldämmungen mit geringer dynamischer Steifigkeit
  • Rohdecken mit möglichst hoher Masse, wenn möglich
  • Bedämpfungen, insofern Hohlräume vorhanden sind
  • Unterdecken mit möglichst weicher Abhängung und hoher Masse, sodass diese schlechter angeregt werden können

Zusammenfassend wies der Referent darauf hin, dass es auch mit Holzbalkendecken durchaus möglich ist, einen sehr guten Trittschallschutz zu erzielen, wenn man technisch die wesentlichen Punkte beachtet.

9) Forst-Wirtschaft im Wandel – Nachhaltiger Bezug von Holz für Parkett heute und morgen
     Referent: Alexander Drüsedau, Holzexperte

Zunächst stellte der Referent die 1947 gegründete Firma Drüsedau mit ihren zwei Standorten, 55 Mitarbeitern und ca. 6,5 Millionen Umsatz vor. Ca. 100.000 m2 Holzböden werden von dieser im Jahr produziert. Im Anschluss erläuterte Herr Drüsedau die Begriffe ‚Nachhaltigkeit‘ und die ‚Helsinki Resolution von 1993‘. Im Anschluss zeigte der Referent den üblichen Aufbau von Parkettbelägen auf, in der Unterscheidung zwischen Vollholzparketten und Mehrschichtparkett. Er wies darauf hin, dass Mehrschichtparkett in der Zwischenzeit ca. 90% Marktanteil habe und das Material Eiche an den Parketten ca. 80% Marktanteil. Im Anschluss illustrierte Herr Drüsedau die Wertschöpfungskette zwischen Forst, Sägewerk und Parkettwerk. Im Anschluss zeigte er die Einflussfaktoren auf die Holzbeschaffung auf, die sich mit Mengen, Kapazitäten, Größen, Frachtkosten und Zertifikaten befassen. Der Lieferant (Wald) hat dabei durchaus unterschiedliche Aufgaben. Einerseits fungiert er als Holzbeschaffer, als Erholungsgebiet, sorgt für den Naturschutz sowie für eine CO2-Senke. Die Voraussetzung für dauerhaft nachhaltiges Holz sind keine übermäßige Stilllegung der Wirtschaftswälder, sorgsamer Umgang mit der Ressource Holz, Holzartenvielfalt, Vielfalt an Dimensionen und Sortierungen sowie langfristiges Denken und das Pflegen von Partnerschaften. Herr Drüsedau wies auf den Interessenskonflikt hin, dass einerseits am besten immer mehr Wälder vorhanden sein sollten, um als CO2-Speicher zu dienen. Andererseits wird Holz ja gerade jetzt dringend als Baumaterial benötigt, weshalb beide Bedürfnisse wahrscheinlich schwer zu bedienen sein werden.

10) Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Urteile für Architekten und Bauleiter
       Referent: Syndikus-RA Hilmar Toppe, Bauinnung München

Im Anschluss hielt Herr Toppe wieder seinen, zum festen Bestandteil des Forums gewordenen Vortrag zum Thema der aktuell interessanten Rechtsprechungen. Zunächst ging es um die Sinnhaftigkeit von Privatgutachten bzw. Parteigutachten. Diese entfalten natürlich keine Bindungswirkung. Allerdings ist das Gericht dazu angehalten, ein vorgelegtes Parteigutachten bei seiner Entscheidung zu beachten. Die Gerichte müssten den Erkenntnissen von Privatgutachten nachgehen und hätten den Sachverhalt weiter aufzuklären. Sollte dann der gerichtliche Sachverständige die Einwände nicht ausräumen können, die sich aus dem Privatgutachten ergeben, dann sei ein weiteres gerichtliches Gutachten einzuholen. Privatgutachten können damit gerichtliche Gutachten durchaus erschüttern. Der Referent wies darauf hin, dass Abzüge ‚neu für alt‘ bei Gewährleistungsansprüchen nur in besonderen Ausnahmen zulässig sind. Häufig werden auch sog. ‚Sowiesokosten‘ nicht oder unrichtig berücksichtigt. Maßgeblich ist nicht das aktuelle Preisniveau, sondern das Preisniveau zum Zeitpunkt der Bauausführung.
Als nächsten Fall zeigte der Referent die Thematik der Prüfbarkeit einer Honorarabrechnung auf. Ein Planer klagte in diesem Zusammenhang sein Pauschalhonorar ein. Die zugrunde liegende Honorarvereinbarung wurde 2018 abgeschlossen. Die Prüfbarkeit der gestellten Schlussrechnung wurde vom Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen beanstandet. Der Auftraggeber hielt der eingeklagten Honorarforderung u.a. die fehlende Prüfbarkeit der Schlussrechnung entgegen. Kann er damit eine Zahlungspflicht abwenden? Nach § 650 BGB gilt eine Rechnung als prüffähig, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen begründete Einwändungen gegen die Prüfbarkeit erhoben habe. Da der Auftraggeber dies versäumt hatte, galt die Rechnung als prüfbar. Der Auftraggeber muss auch erklären, weshalb ihm eine Überprüfung der Richtigkeit der Rechnung nicht möglich war. Er muss sich tatsächlich mit der Rechnung sachlich auseinandersetzen.

In einem folgenden Fall ergab sich die Frage, ob es bei den Baukosten immer das Billigste sein muss. In einem Beispiel sollte ein Gasthof zu einem Wohngebäude umgewandelt werden. Vorgesehen für die Lastabtragung waren sog. ‚Mikropfähle‘. Der Auftraggeber beauftragte einen Fachplaner mit statischen Berechnungen in diesem Zusammenhang. Nachdem der Umbau fertig war, verlangte der Auftraggeber vom Fachplaner Schadensersatz. Die Mikropfähle seien nicht erforderlich gewesen. Es hätte wohl eine günstigere Möglichkeit gegeben. Das OLG kam zu der Erkenntnis, dass die Leistung mangelfrei war. Es war Aufgabe des Auftragnehmers, die Mikropfähle zu berechnen. Es gab keinen Auftrag dazu, die Erforderlichkeit der Mikropfähle zu überprüfen. Es gäbe laut BGH auch keine generelle Pflicht, so kostengünstig wie möglich zu bauen. Herr Toppe empfahl vor dem Hintergrund der besprochenen Entscheidung in Planungsverträgen auf die Vereinbarung eindeutiger Planungsziele zu achten. Die seit 2018 im Gesetz vorgesehene Zielfindungsphase sei ernst zu nehmen.

Im Anschluss ging es um das Widerrufsrecht bei Planungsverträgen. Diesbezüglich haben Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht, wenn es sich um Fernabsatzverträge oder um einen Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräume handelt. Auch Planer müssen bei eigenen Verträgen das Widerrufsrecht beachten. Verbraucher sind darüber aufzuklären. Ansonsten beträgt die Widerrufsrist ein Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss. Im konkreten Fall ergab sich die Frage, ob ein Widerrufsrecht bei Planungsverträgen nur dann möglich ist, wenn eine Überrumpelung vorliegt. Ein Verbraucher verlangte von einem Treppenbauer nach dem Widerruf des Vertrages die Rückzahlung geleisteter Abschlagszahlungen. Allerdings hatte der Verbraucher den Treppenbauer um ein Angebot gebeten, weshalb keine Überrumpelung vorlag. Das OLG kam zu der Entscheidung, dass das Widerrufsrecht auch dann besteht, wenn die Veranlassung zum Vertragsabschluss vom Verbraucher ausging. Es ist generell eine Belehrung des Verbrauchers notwendig und auf die gesetzlichen Verbraucherschutzrechte kann der Verbraucher nicht wirksam verzichten.

Häufig kommt es vor, dass Firmen ihren Auftraggeber um eine Sicherung nach § 650f BGB bitten. Dies können sowohl Planer als auch Auftragnehmer eines Bauvortrages sein. Öffentliche Auftraggeber müssen diese Sicherheit generell nicht erbringen. Wird die Sicherheit nicht in einer gesetzten Frist gestellt, dann besteht ein Leistungsverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stellung einer Sicherheit kann auch eingeklagt werden. Ein Verbraucher, der einen Verbraucherbauvertrag abschließt, muss die Sicherheit allerdings nicht stellen. Dies gilt auch für Großbauvorhaben wie Mehrfamilienhäusern. Man kann durchaus auch Instandhaltungsaufträge per Bürgschaft absichern, auch wenn diese in einem Einfamilienhaus erbracht werden. Für die Zurverfügungstellung der Sicherheit muss allerdings eine angemessene Frist gesetzt werden. Was angemessen sei, hänge vom Einzelfall ab. Maßgeblich sei, wie viel Zeit benötigt werde, um die geschuldete Sicherheit ohne schuldhaftes Zögern im Einzelfall zu stellen. Dies kann zur Folge haben, dass die Frist für einen Projektentwickler kürzer sein kann als für eine Eigentümergemeinschaft. Die Empfehlung lautet: Kurze Frist setzen, lange warten! Man muss auch keine Gründe angeben, warum eine solche Bauhandwerkersicherheit verlangt wird.

Dann ging es um die Thematik der Verjährung und die Wirkung von Verjährungsverzichtserklärungen. Durch einen befristeten Verjährungsverzicht werde der Verjährungseintritt nicht verschoben. Der Schuldner dürfe sich nur nicht innerhalb des Zeitraumes des Verzichtes auf die Einrede der Verjährung berufen. Dies gelte bei einer vorbehaltslosen Verjährungsverzichtserklärung sogar für bereits verjährte Ansprüche. Der Referent wies die Teilnehmer ausgehend von der besprochenen Entscheidung des BGH daraufhin, dass rechtzeitig vor Ablauf des Verzichts entweder dessen Verlängerung zu bewirken sei oder eine Klage erhoben werden müsse, sollte nicht während des Laufes einer Verjährungsverzichtserklärung eine zufriedenstellende eindeutige Einigung gelingen. Weiter verhandeln reiche meist nicht.

Im Anschluss hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, an einer exklusiven Führung durch die BMW Welt teilzunehmen, was auch von vielen in Anspruch genommen wurde. Die nachträgliche Befragung zeigte, dass das Publikum sehr zufrieden mit den ausgewählten Themen und auch der Tagungsstätte war. Auch im nächsten Jahr ist wieder daran gedacht, ein FUSSBODEN-FORUM durchzuführen.


Bild 1: Doppelkegel von außen


Bild 2: Loungebereich des Seminarraums


Bild 3: Seminarraum während der Pause


Bild 4: Seminarraum während des Vortrags

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