Kann man beschleunigte Estriche korrekt mit dem CM-Gerät messen?

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Immer wieder ergab sich in den letzten Jahren die Frage, ob man Zementestriche mit Flüssigbeschleunigern korrekt mit dem CM-Gerät auf ihren Feuchtigkeitsgehalt hin untersuchen kann. Man hörte immer wieder von Fällen, bei denen dies nicht der Fall gewesen und es dadurch zu Schäden gekommen sein soll. In meiner Praxis bin ich einem solchen Fall noch nicht begegnet, aber man ist ja durchaus immer bereit, dazuzulernen.

In diesem Zusammenhang hatten wir dann einen konkreten Fall, bei welchem dem Zementestrich ein Flüssigbeschleuniger hinzugefügt wurde. Es gab jedoch keine abweichenden Aussagen oder Abzugswerte in Bezug auf den CM-Wert lt. Norm. Der Parkettleger behauptete, eine CM-Messung durchgeführt zu haben und trotzdem kam es zu Feuchtigkeitsschäden am Parkett durch Einwirkung aus dem Estrich. Wieder ergab sich die Frage, ob das Estrichzusatzmittel daran schuld sein könne.

Die Argumentation bezieht sich darauf, dass ein solcher Estrich ja möglicherweise eine abweichende Sorptionsisotherme von einem Standardzementestrich aufweisen und deshalb fälschlicherweise Belegreife vorgaukeln könnte. Für mich war dies kaum nachvollziehbar, da ja heute mehr oder weniger alle Estriche zumindest irgendeine Art Flüssigzusatzmittel beinhalten. Hier geht es um die Verarbeitbarkeit aber natürlich auch um die Gesamtmenge an Wasser, die dem System beigefügt wird.

Um dies ein für allemal zu klären, entschieden wir uns für den Weg, das Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung (IBF) in Troisdorf damit zu beauftragen, dies nun definitiv herauszufinden. Wir stellten dem IBF das verwendete Zusatzmittel und die Dosierungsangabe zur Verfügung. Die Zementestriche für die Prüfungen sollten mit einem Mischungsverhältnis Zement zu Gesteinskörnung von 1:6 Masse-Teilen mit einem Wasserzementwert von 0,55 gemischt werden. Für die Herstellung der Zementestriche sollte der Zement CEM I 42,5 verwendet werden und die Gesteinskörnung sollte der Regelsieblinie B8 nach DIN 1045-2 entsprechen. Das Zusatzmittel wurde in einer Dosierung von 0,2%, bezogen auf das Zementgewicht, zugegeben.

Sodann wurden eine Nullmischung und eine Mischung mit dem Zusatzmittel vorgenommen.

Zur Bestimmung der Sorptionsisotherme der Zementestriche wurden aus dem Zementestrich Prismen von 4x4x16 cm hergestellt. Die Prismen wurden vollständig verdichtet. Sie lagerten zwei Tage abgedeckt in der Form und anschließend entformt bis zum Alter von sieben Tagen im Feuchtkasten bei 20°C und 95% relativer Luftfeuchtigkeit.

Danach lagerten die Prismen jeweils bis zum Erreichen der Gewichtskonstanz in einer Klimakammer nacheinander bei 80% relativer Luftfeuchtigkeit, bei 65% relativer Luftfeuchtigkeit, 50% relativer Luftfeuchtigkeit und 35% relativer Luftfeuchtigkeit bei einer Lufttemperatur von 20°C. Nach Erreichen der Gewichtskonstanz wurde der Feuchtegehalt durch Darren bei 105°C sowie durch eine CM-Messung nach DIN 18 560-1 bestimmt. Die festgestellten Feuchtegehalte sind in den folgenden Tabellen dargestellt wie auch der Verlauf der Ausgleichsfeuchten.

Resümee:

Bei der Prüfung wurde kein Unterschied bei den Sorptionsisothermen des Zementestrichs ohne Zusatzmittel und des Zementestrichs mit Zusatzmittel festgestellt. Die CM-Messung war bei beiden Zementestrichen uneingeschränkt möglich.

Dieses Ergebnis hatte ich durchaus schon vermutet, da nicht klar sein soll, wie 100 ml Zusatzmittel selbst als Konzentrat bei 200 l Gesamtmörtelmenge pro Pumpe wesentliche technisch physikalische Eigenschaften des Konglomerats verändern sollen. Ich gehe insofern davon aus, dass dies nicht nur für das getestete Zusatzmittel auf PCE-Basis gilt, sondern auch für ähnlich zusammengesetzte Zusatzmittel, die üblicherweise für diese Produkte Verwendung finden.

Meiner Meinung nach, kommt es eher dann zu Schäden, wenn von Firmen, welche Beschleuniger vertreiben, ungeeignet hohe Abzugswerte propagiert werden, die man noch vom CM-Wert herunterrechnen könne. Hier wäre im Einzelfall zu klären, inwiefern derartige Produkte zusätzlich Wasser binden können, wie dies z.B. bei Schnellzementestrichen der Fall ist. Diese sind in der Lage, Wasser kristallin auf Dauer einzubinden.

Wenn aber das Produkt korrekt eingebaut ist und der Belegreifwert lt. Norm beachtet wird, dann liegt es i.d.R. nicht an der ungeeigneten Messbarkeit des Estrichs per CM-Messung, wenn es zu einem Schaden am Parkett kommt. Dann liegt es aus meiner Sicht eher häufiger daran, dass entweder der CM-Wert ungeeignet ermittelt wurde (z.B. nur in der oberen Zone) oder eben nicht ausreichend häufig per CM-Gerät gemessen wurde.

Tabelle 2: Ausgleichsfeuchtegehalte der Zementestriche

Skizze 1: Sorptionsisothermen der Zementestriche

Bookmark and Share

6. Fussboden-Forum 2021

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Für das 6. FUSSBODEN-FORUM wählten die Veranstalter eine neue Location, um den Besuchern in regelmäßigen Abständen einen neuen und interessanten Seminarort anzubieten. Man entschied sich schließlich für die BMW Welt, gepaart mit einem Catering von Käfer. Auf Grund des Hygieneschutzkonzeptes wählte man den größten Raum in der BMW Welt, nämlich den sogenannten ‚Doppelkegel‘. Hier fand im Erdgeschoß die Referentenveranstaltung statt mit gleichzeitiger Übertragung in das Untergeschoß über Zoom.

90 Besucher waren somit in Präsenz vorhanden und weitere Besucher über Zoom zugeschaltet.

Die Moderation übernahm wieder Dr. A. Unger als Hauptveranstalter für die Unger Firmengruppe.

1) Aktuelle Fußboden-Schadensfälle aus der Sachverständigenpraxis
     Referent: Dr. A. Unger, SV und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Zunächst zeigte Dr. A. Unger einen spannenden Sachverständigenfall, bei welchem es in einem Eichenparkett nicht nur zu dunklen Flecken, sondern auch zu extremer Geruchsbelastung im ganzen Haus gekommen war. Die Bauherren berichteten, dass es beim Begehen des Objektes intensiv nach Urin oder Ähnlichem roch. Unger wurde schließlich von der Versicherung beauftragt, den Fall zu untersuchen. Dazu wurden neben Vorortbegehungen auch Proben aus den unterschiedlichsten Baumaterialien genommen. Dies ging über die gesamte beheizte Fußbodenkonstruktion mit allen Schichten, den von unten angrenzenden Dachaufbau und den Verputz.

In gleicher Bauweise war zeitgleich ein Nachbarhaus erstellt worden, allerdings mit Fliesen statt Parkett. Hier gab es keinerlei Geruchsbelästigung.

Die Untersuchungen zeigten, dass die erhöhten Ammoniakgehalte ausschließlich im Parkettbelag, der Holzunterlage und im Klebstoff der Holzunterlage festgestellt werden konnten. In allen anderen geprüften Bauteilschichten waren nur geringe Ammoniakgehalte vorhanden. Dies galt auch für den Estrich, wo zunächst vermutet wurde, dass ein beschleunigendes Zusatzmittel die Geruchsbelastung ausgelöst hätte. Es wurde schließlich vermutet, dass der Parkett im Zuge seiner Produktion oder Lagerung mit Ammoniak in Berührung gekommen sein musste. Nachdem Ammoniak zum Räuchern von Parkett verwendet wird, kommt es dann zu den entsprechenden dunklen Verfärbungen und zu Geruchsbelästigungen. Diese waren allerdings erst entstanden, nachdem die Fußbodenheizung beim Objekt in Betrieb genommen wurde.

Der zweite Schadensfall befasste sich wiederum mit Parkett auf einer Fußbodenheizung. Dieser war nach dem Einbau mit einem beschichteten Vlies und teilweise mit Folie abgedeckt worden. Nun wurden Verwerfungen beim Parkett festgestellt. Als untersuchender Sachverständiger wies Dr. A. Unger zunächst darauf hin, dass Parkett generell nur dampfdiffusionsoffen abgedeckt werden sollte. Sonst läuft man immer die Gefahr, dass auch bei Vorhandensein der Belegreife noch Restfeuchtigkeit aus dem Estrich ausgetrieben wird und diese sich dann zwischen Parkett und Abdeckung staut. Selbst dampfdiffusionsoffene Abdeckungen sind im Regelfall nicht statthaft, so lange die Fußbodenheizung läuft. Im gegenständlichen Fall war jedoch schnell zu vermuten, dass auch die Restfeuchtigkeit des Estrichs zum Zeitpunkt der Belegung mit dem Parkett offensichtlich noch zu hoch gewesen sein musste. Dies ergaben die gravimetrischen Untersuchungen. Dies lag offensichtlich daran, dass zu wenige und nicht repräsentative CM-Messungen durchgeführt wurden. Die diffusionshemmende Abdeckung kam dann noch hinzu. Zusätzliche auslösende Faktoren waren Feuchtigkeit in den Dämmziegeln der Umfassungswände, da der Sperrputz außen noch nicht aufgebracht war. Hier waren ca. 11 M-% enthalten, wobei der Hersteller darauf hinwies, dass 0,5% normal sei. Diese Feuchtigkeit erhöhte jedoch in erster Linie die Raumluftfeuchtigkeit und hätte zum Schimmeln von Holzsockelleisten führen können. Weitere ‚Auslöser waren die Nichtübernahme der Bewegungsfugen in den Parkett und ein mangelndes Schleifen des Estrichs vor Belegung.

2) „Creative by Nature“ – die neue Dimension der Bodengestaltung mit Linoleum
     Referent: Frank Selbeck, Gerflor Mipolam GmbH

Frank Selbeck berichtete zu den aktuellen Gegebenheiten bei der Produktion und Verkauf von Linoleum. Dieser Belag ist besonders in öffentlichen Gebäuden, Kindergärten, Schulen, Sporthallen und Krankenhäusern beliebt. Linoleum ist der älteste elastische Bodenbelag und der einzige, der weitgehend aus natürlichen Materialien besteht. Die Hauptbestandteile sind Leinöl, Jute, Holzmehl, Kork, Kalkstein, Farbpigmente und Harze. Im Anschluss zeigte Herr Selbeck einige repräsentative historische Gebäude, in denen Linoleum zum Einsatz gekommen war, wie z.B. das neue Rathaus in Bremen, die Bauhausuniversität in Weimar und die Weißenhofsiedlung in Stuttgart. Auch im Le Corbusier Haus in Berlin wurde das Material verwendet. Der Referent wies darauf hin, dass im Linoleum 98% natürliche Inhaltsstoffe vorhanden sind, 76% schnellnachwachsende und mit bis zu 40% Recyclinganteil. Als nächstes erläuterte der Referent das ‚Cradle to Cradle Prinzip‘, das zur finalen Ausrichtung hat, möglichst keinen Müll zu produzieren. Die eingesetzten Rohstoffe sollen komplett wiederverwertet werden.

Als nächstes wurden die verschiedenen Farbspektren des Belages näher beleuchtet sowie die üblichen Erscheinungsbilder. Dabei werden in Linoleumbelägen auch immer mehr Farben und Designs verwendet, die in der modernen Architektur ebenfalls Verwendung finden. In der Folge ging Herr Selbeck auf den Oberflächenschutz NEOCARE ein, der die Oberflächen der Beläge von Gerflor durch dreifache Vernetzung und Laser-UV-Technologie besonders schützt. Wichtig war dem Referenten, auch darauf hinzuweisen, dass Linoleum sowohl antibakterielle als auch antivirale Eigenschaften aufweist. Zuletzt zeigte Frank Selbeck noch auf, dass durch NEOCARE auch die Reinigung des Belages wesentlich vereinfacht wird und auch das Einziehen von Flecken verzögert bzw. sogar verhindert.

3) Fugenlose Zementböden für höchste Ansprüche – zeitlos schön und robust!
     Referent: Mathias Kessler, IBOD

Wegen Erkrankung des Referenten übernahm den Vortrag Matthias Kessler. Die Fa. ibod ist Hersteller mineralischer Wand- und Bodenbeschichtungen mit über 30 Jahren Erfahrung. Ihre Spezialität sind fugenlose, farblich gestaltete Bodenbeläge auf mineralischer Basis in Form von Spachtel- und Terrazzoböden mit dem Namen ‚doppo Ambiente‘. Diese Böden finden besonders im gehobenen Wohnungsbau sowie  für repräsentative Räume im Industriebau, bei Unternehmen oder in öffentlichen Einrichtungen Verwendung. Es sind über 64 Farbtöne möglich, die physiologischen Eigenschaften sind geprüft, sie sind spannungsarm und feuchtigkeitsstabil, da sie keine relevanten Gipsanteile aufweisen. Im Anschluss wurden die verschiedenen Varianten aufgezeigt, nämlich fugenlos gegossene Zementböden in verschiedenen Farben, in Abgrenzung zu gespachtelten Zementböden und Gussterrazzo, der als fließfähige Masse eingebracht wird.

Besondern wichtig für die Böden ist die Untergrundvorbereitung. Hierbei wird der Untergrund mit Epoxidharz grundiert und im Überschuss abgesandet. Es sind als Untergründe z.B. Zementestriche, Calciumsulfatestriche, Betonböden, etc. möglich. Allerdings dürfen die jeweiligen CM-Grenzwerte des Untergrundes nicht überschritten werden. Im Anschluss erläuterte Herr Kessler die verschiedenen Beimischungen und groben Rezepturen und zeigte dann verschiedene Referenzobjekte. Zudem ging er auf die verschiedenen verwendbaren Gesteinskörnungen wie z.B. Marmorsplitt ein und wies auch darauf hin, dass als besonderer optischer Effekt z.B. auch Spiegelglas in die Oberfläche eingearbeitet werden kann.

4) Auf sicherem Boden in eine CO2-neutrale Zukunft
     Referentin: Bettina Haffelder, nora systems GmbH

Bettina Haffelder hob in ihrem Vortrag hervor, dass das Thema Klimaschutz in hohem Maße auch die Bauindustrie betrifft. Denn der Gebäude- und Bausektor ist für 38 Prozent der globalen energiebedingten CO2-Emissionen verantwortlich, wobei 28 Prozent beim Betreiben von Gebäuden und 10 Prozent bei der Herstellung von Bauprodukten entstehen. Haffelder unterstrich, dass Umweltschutz und Wohngesundheit für nora systems schon seit Langem Kernbestandteile der Unternehmensausrichtung sind: Die Weinheimer Kautschuk-Spezialist ist Gründungsmitglied der DGNB, verfügt seit 1996 über ein zertifiziertes Umweltmanagement und erhielt als erster Hersteller elastischer Bodenbeläge den „Blauen Engel“.

Durch den Zusammenschluss mit der Interface-Gruppe und deren großer Expertise habe der nora Nachhaltigkeitsweg noch einmal neue Impulse erhalten, erläuterte Haffelder. Das Besondere und ein Alleinstellungsmerkmal sei der ganzheitliche Ansatz: Nicht einzelne Produkte, sondern alle Interface wie nora Bodenbeläge sind über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg CO₂ neutral. Das bedeutet, dass nicht nur einzelne Phasen betrachtet werden, wie zum Beispiel die Herstellung des Bodenbelags, sondern auch die Beschaffung der Rohstoffe, die Produktion, die Nutzungsphase und die spätere Verwertung. Bei der Verringerung des CO2-Fußabdrucks folgt nora systems exakt dem vom Bundesumweltministerium vorgegebenen Weg: An erster Stelle steht die Vermeidung, dann die Reduzierung und zum Schluss die Kompensation der verbleibenden Treibhausgas-Emissionen durch den Erwerb von Zertifikaten in geprüfte Projekte zur Emissionsminderung.

nora systems unterstützt seine Kunden auch auf ihrem eignen Nachhaltigkeitsweg, wie Haffelder betonte. Die unabhängige Zertifizierungsgesellschaft APEX Companies verifiziert im Rahmen des Interface Carbon Neutral Floor-Programms jährlich die CO2-Neutralität aller Interface/nora Bodenbeläge.

Zum Schluss ihres Vortrags brachte Haffelder noch einmal die beeindruckende Reise namens Mission Zero® in Erinnerung, die Interface bereits 1994 gestartet hatte und deren Ziel es war, bis zum Jahr 2020 keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt mehr zu verursachen. 2019, also schon ein Jahr früher als geplant, feierte Interface den Erfolg von Mission Zero und versprach gleichzeitig, noch weiterzugehen: Climate Take Back™ heißt die neue Initiative. Das Unternehmen möchte andere dazu inspirieren, sich zusammenzuschließen, um die globale Erwärmung umzukehren und ein lebensfähiges Klima zu schaffen. Die Erfahrungen seiner Nachhaltigkeitsreise hat Interface in neun Lektionen für die Zukunft zusammengefasst.

5) Beschichtungen von Estrichen
     Referent: Dr. A. Unger, SV und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Eigentlich war an dieser Stelle der Vortrag ‚Langlebige Versiegelungen für dauerhaften Schutz und ansprechende Optik‘ von Arturo Flooring durch Herrn Zubke geplant. Der Referent fiel jedoch krankheitsbedingt kurzfristig aus, weshalb Dr. A. Unger mit einem Ersatzvortrag einsprang. Der Referent zeigte zunächst die Unterschiede zwischen den einzelnen oberflächengestaltenden Maßnahmen auf. Er sprach hier als einfachste Maßnahme zunächst über Imprägnierungen bzw. Verkieselungen. Diese dringen in die Estrichoberfläche ein und bewirken in erster Linie technisch etwas. Hier geht es um Porenfüllung, manchmal auch um eine Verbesserung der Oberflächenstabilität. Optisch finden jedoch hier keine Effekte statt.

Eine schichtbildende Maßnahme ist eine Versiegelung, die man dickenmäßig mit einem Farbanstrich an der Wand vergleichen kann. Versiegelungen dienen durchaus zur Gestaltung der Oberfläche, können jedoch gröbere Unebenheiten des Untergrunds nicht ausgleichen. Sie können sehr stabil sein, allerdings werden Sie, bedingt durch ihre Dünnheit, bei intensiver Belastung in einem gewissen Zeitraum verschlissen werden. Dr. A. Unger wies auch darauf hin, dass er bei der Verwendung von Stuhlrollen auf Versiegelungen grundsätzlich die Verwendung von Polycarbonatmatten empfiehlt, damit es dort nicht zum Verschleiß kommt. Auch Kunststoff mit weicheren Rollen führt hier zu einem Abtrag. Als dritte Variante zeigte Dr. A. Unger die Eigenschaften von Beschichtungen auf. Diese sind dann i.d.R. mehrere Millimeter dick und können nicht nur optisch eine Oberfläche gezielt verschönern, sondern auch gute technische Eigenschaften aufweisen. Er zeigte hier verschiedene Folien der Fa. Arturo, wie Beschichtungen aufgebaut sind. Es gibt auch die Möglichkeit, diese auf elastische Dämmunterlagen zu applizieren, um einen gewissen Schallschutz und einen besonderen Gehkomfort zu erreichen.

Im Anschluss zeigte der Referent die Eigenschaften verschiedener Beschichtungen auf wie Epoxidharz, PUR und Methacrylat. Bei PUR-Beschichtungen tragen die Verleger häufig Stirnbänder, damit es nicht durch Schweißtropfen zum Aufschäumen des Materials kommt. Elastifizierte PUR-Beschichtungen der Fa. Arturo können bis zu 0,7 mm Rissüberbrückung aufweisen. Er zeigte auch Bilder des Herstellers, bei denen überversiegelte Folien zu sehr schönen optischen Gestaltungsmöglichkeiten führen, und z.B. ganze Logos zwischen Beschichtung und Versiegelung eingearbeitet werden können. Dies zeigte er am Beispiel des Fußballclubs Ajax Amsterdam.

Bei Kantinen und Großküchen sollten Beschichtungsmaterialien zum Einsatz kommen, welche nicht durch Medien wie Milchsäure und Fette geschädigt werden können. Hohe Temperaturen wie z.B. beim Schweißen oder Flexen können zu Verbrennungen an organischen Polymerbeschichtungen führen, die nicht reversibel sind.

Zuletzt zeigte Dr. A. Unger Oberflächenschutzsysteme in Parkbauten auf, die z.B. aus starren Beschichtungen, elastifizierten Beschichtungen oder Lösungen in Verbindung mit Brückenabdichtungsbahnen und Gussasphalt bestehen können. Der Referent wies darauf hin, dass es besonders wichtig sei, entsprechende Wartungsverträge abzuschließen.

Zuletzt empfahl Dr. A. Unger bei der Aushändigung von Pflegehinweisen an den Bauherrn, nicht von ‚Pflegeempfehlungen‘ zu sprechen, sondern von ‚Pflegeanleitungen‘, da diese im Unterschied zu einer reinen Empfehlung rechtlich bindend sind.

6) Nachhaltigkeit in der Bau-Chemie
     Referent: Alexander Schneid, Uzin Utz AG

Wegen Erkrankung der Referentin übernahm den Vortrag Herr Alexander Schneid.

Aus aktuellem Anlass rücken die Themen Nachhaltigkeit und Umweltschutz immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit. Zunächst stellte der Referent die Uzin Utz Gruppe mit 14 Produktionsstandorten, 16 Vertriebsgesellschaften und 50 Ländern mit aktivem Geschäft vor. Die Gruppe konnte 2011 ihr 100-jähriges Firmenjubiläum feiern. Durch Expansion und Zukäufe wurde in den vergangenen zwei Jahrzehnten der Übergang vom kleinen und regionalen Klebstoffhersteller zum weltweit agierenden Komplettanbieter und Systempartner i.S. Bodenkompetenz vollzogen.

Zum Thema der Nachhaltigkeit verwies Herr Schneid auf Hans Carl von Carlowitz, den Vater der Nachhaltigkeit. Er schrieb damals in seinem Buch, dass in einem Wald nur so viel abgeholzt werden soll, wie der Wald auf natürliche Weise in absehbarer Zeit regenerieren kann. Nachhaltiges Bauen betrachtet ganzheitlich den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden, vom Neubau über Unterhaltung und Nutzung bis zum Abriss und Recycling. Es geht darum, effizient mit Rohstoffen und Energie umzugehen, sowie die Umwelt möglichst wenig zu belasten. Wesentliche Themen sind die ökologische Nachhaltigkeit, die ökonomische Nachhaltigkeit und die soziale Nachhaltigkeit.

Bei verklebten Bodenbelägen beträgt der Anteil des Klebstoffes weniger als 1% der Gesamtmasse. Durch den Einsatz von modernen Maschinen wird der Bodenbelag so vom Untergrund abgeschält, dass der Klebstoff vom Altbelag fast komplett entfernt wird. Minimale verbleibende Rückstände verschwinden durch weitere Recyclingmaßnahmen wie Waschen, Zerkleinern, etc. Die Vorteile von geklebten Böden sind:

  • ein verminderter Trittschallpegel,
  • eine effizientere Wirkung von Fußbodenheizungen,
  • eine hohe Wertigkeit durch verbesserte Ebenheit und
  • eine längere Nutzungsdauer, z.B. bei verklebten Parkettböden.

Das Vier-Säulen-Nachhaltigkeitsmodell der Uzin Utz Gruppe besteht aus den Komponenten ‚Planet, Profit, People, Products und Services‘. Eine geeignete Entwicklung von Umsatz und Ergebnis sorgt für ein ordentliches Geschäftsergebnis seit 1990. Uzin versucht, seine Mitarbeiter durch die Schaffung identifizierbarer Unternehmenswerte und Kontinuität zu binden. In diesem Zusammenhang wurde das Unternehmen in den Jahren 2016 bis 2019 als zur Gruppe ‚Deutschlands bester Arbeitgeber im Vergleich‘ gehörend, ausgezeichnet. Was die Produkte angeht, so legt Uzin großen Wert auf emissionsarme und umweltbewusste Produkte mit Gütesiegel. Bereits 2018 hatte Uzin Utz Nederland den weltweit ersten 10 Liter-Kanister aus vollständig recycelten Altkunststoffen entwickelt. Heute bestehen diese aus 100% PCR-Kunststoff (Post-Consumer Recycled). Zudem werden Bag in Box-Verpackungen eingesetzt, bei denen der Umkarton zu 82% aus Altpapier besteht.

Auch für Feuchtesperren auf Untergründen hat die Uzin Gruppe ökologische Komplettsysteme entwickelt, die auf Zementestrichen bis 5 CM-% Restfeuchte funktionieren. Sie sind eine vollwertige Alternative zu Epoxidharz und Polyurethanprodukten. Im Werk in Ulm kann man bereits beobachten, dass die dieselbetriebenen Shuttles durch strombetriebene ersetzt wurden und teilweise selbstfahrend sind. Seit 2010 wird der Strombedarf des Ulmer Werks durch den natürlichen Strom der SWU gedeckt. In 2014 konnte die grünste Fabrik in Haaksbergen/Niederlande durch die niederländische Königin Maxima eröffnet werden. Unter anderem wies dieses Gebäude keinen Gasanschluss auf, Wärmespeicher unter anderem in Reinwasserkeller, Regenwasserbecken als Brauchwasserreservoir sowie Sedumteppich auf dem Dach. Die Innenwand wurde mit einem speziellen Moos bepflanzt, um ein gesundes Raumklima zu erzeugen.

7) Neue Estrichnorm DIN 18 560 Teil 1 – Wichtiges für den Planer
     Referent: Dr. Norbert Arnold, Uzin Utz AG

Nach einer kurzen Vorstellung der Firma Uzin stieg Herr Dr. Arnold in seinen Vortrag ein. Zunächst wies er darauf hin, dass es bzgl. der Neuerscheinung der DIN 18 560, Teil 1 einen Schlichtungsprozess gab, da es im Vorfeld technische Unstimmigkeiten und insgesamt 127 Einsprüche gab. Diese hatten jedoch keine Auswirkung auf das Erscheinen der Norm. Der Arbeitskreis musste sich lediglich mit den Einsprüchen befassen.

Eine Neuerung der DIN besteht darin, dass die Verlegung des Bodenbelages nur auf belegreifen Untergrund erfolgen darf und die Belegreiffeststellung unmittelbar vor der Verlegung erfolgen muss. Damit soll vermieden werden, dass Auffeuchtungen des Estrichs zu einem späten Zeitpunkt nicht erkannt wurden. Kritisch sah der Referent die ‚Freistellungserklärung‘, die manche Hersteller von Trocknungsbeschleunigern zur Verfügung stellen. In letzter Konsequenz ist nämlich der Bodenleger für die Prüfung der Belegreife verantwortlich. Positiv ist, dass nun dahingehend Klarheit herrscht, dass sowohl Flüssigtrocknungsbeschleuniger als auch Schnellzemente der Norm entsprechen. Es sind jedoch die bekannten Belegreifwerte anzusetzen. Schreibt der Systemgeber Abzugswerte oder ähnliches vor, so handelt es sich um eine Sonderkonstruktion, die nicht der Norm entspricht. Hier ist dann der Hersteller verantwortlich. Wichtig war auch die Ergänzung in der Norm, dass ein exakter Belegreifezeitpunkt nicht vorhergesagt werden kann, auch wenn ein entsprechender Beschleuniger eingesetzt wird. Das Baustellenklima kann in erster Linie vom Bauherrn beeinflusst werden.

Ein anderes Novum ist die Einführung von Schwindklassen in die Norm. SW1 steht hier für ‚schwindarm‘ mit unter 0,2 mm pro m Schwindung, SW2 für ‚schwindreduziert‘ (zwischen 0,2 und 0,5 mm pro m) und SW3 mit > 0,5 mm pro m ist dann als normal anzusetzen. Wenn nichts angegeben ist, so ist von SW3 auszugehen. Wichtig ist dies für hochfeste Zementestriche auf Dämm- und Trennlagen. Für Calciumsulfatestriche gibt es hier keine Angabe.

Neu war auch die Aufnahme der Leichtausgleichsestriche in die Norm, die damit auch mit dieser technisch konform sind.
Offene Punkte aus der Schlichtung sind noch Fragen, ob zusätzliche, durch den Bodenbelag bedingte Einschränkungen des Feuchtegehaltes zur Bestimmung der Belegreife eingefügt werden können und mögliche Alternativen zu CM-Messungen zu betrachten. Hier ist z.B. ein Thema, dass bei den keramischen Fliesen teilweise bis zu 2,5 CM-% in der Fliesennorm freigegeben werden, während in der Estrichnorm der Grenzwert 2,0 bzw. 1,8 CM-% beträgt.

8) Aktuelle Erkenntnisse zur tieffrequenten Trittschallübertragung auf Holzbalkendecken
     Referent: Adrian Blödt, Bauphysiker M.BP

Zunächst zeigte der Referent einen Systemüberblick über die verschiedenen Konstruktionen in Verbindung mit Holzbalkendecken, Massivholzdecken und Massivdecken auf. Im Anschluss ging er auf hybride Bauweisen ein, bei welchen z.B. Hohlkörperdecken mit schwimmendem Estrich auf Mineralfaserdämmung mit Massivholzelementen für die Fassade kombiniert werden.

Holzbauteilen wird häufig eine schlechte schalldämmende Wirkung bei tiefen Frequenzen nachgesagt, speziell bei Trittschallanregungen. Bei tiefen Frequenzen sind beim Trittschallschutz von 50 dB als Mindestanforderung die Geräusche spielender Kinder deutlich bzw. sehr deutlich hörbar, beim erhöhten Schallschutz mit 45 dB sind die Geräusche spielender Kinder zumindest noch hörbar. Im Anschluss verglich der Referent zwei verschiedene Aufbauten. Einmal handelte es sich um einen Aufbau auf Holzbalkendecke mit 40 mm Splittschüttung und bei dem anderen war ein entkoppeltes Abhängesystem vorhanden. Der erste Aufbau erbrachte 31 dB und der zweite 42 dB Trittschallpegel. Probanden konnten diesbezüglich keinen subjektiv erkennbaren Unterschied feststellen. Dies lag daran, dass in erster Linie die tiefen Frequenzen hier für die Störerscheinungen sorgten. Wichtig ist, den Frequenzbereich von 50 bis 2.500 Hz mit einzubeziehen, da dann ein realistischer Beurteilungsrahmen erreicht wird. Es wird bei Betrachtung deutlich, dass die tiefen Frequenzen i.d.R. sowohl bei Holzbalkendecken als auch bei Betonplatten dominieren. Betrachtet man dann diese Frequenzen bis 50 Hz, besteht bei den vorgenannten beiden Decken kein Unterschied mehr.

Wichtig für die Trittschallverbesserung sind eine Hohlraumbedämpfung, die Massenverteilung auf der Decke, die Eigenfrequenz der Unterdecke und die flankierende Übertragung. Die Art des Dämmstoffes ist bei der Bedämpfung von untergeordneter Bedeutung. Ein schwerer Estrich ist schlechter anzuregen und wirkt im Wesentlichen im Zielbereich 100 Hz. Wichtig ist auch die Eigenfrequenz der Unterdecke. Durch günstige Massenverteilungen lassen sich Estrich und Unterdecke in einem klassischen Feder-/Massesystem optimieren. Elastomerabhänger bringen in diesem Zusammenhang wesentlich mehr als die bekannten Federschienen. Die Belästigungswirkung von Trittschallgeräuschen sinkt mit sinkender Unterdeckeneigenfrequenz. Dies gilt für Decken mit Schüttungsbeschwerung und ohne Abhänger. Weiche Elastomere und schwere Decken helfen bei der Optimierung.

Zusammenfassend kann man feststellen, dass folgende Parameter den Trittschallschutz optimieren:

  • Dicke Estriche (geringe Anregbarkeit)
  • Trittschalldämmungen mit geringer dynamischer Steifigkeit
  • Rohdecken mit möglichst hoher Masse, wenn möglich
  • Bedämpfungen, insofern Hohlräume vorhanden sind
  • Unterdecken mit möglichst weicher Abhängung und hoher Masse, sodass diese schlechter angeregt werden können

Zusammenfassend wies der Referent darauf hin, dass es auch mit Holzbalkendecken durchaus möglich ist, einen sehr guten Trittschallschutz zu erzielen, wenn man technisch die wesentlichen Punkte beachtet.

9) Forst-Wirtschaft im Wandel – Nachhaltiger Bezug von Holz für Parkett heute und morgen
     Referent: Alexander Drüsedau, Holzexperte

Zunächst stellte der Referent die 1947 gegründete Firma Drüsedau mit ihren zwei Standorten, 55 Mitarbeitern und ca. 6,5 Millionen Umsatz vor. Ca. 100.000 m2 Holzböden werden von dieser im Jahr produziert. Im Anschluss erläuterte Herr Drüsedau die Begriffe ‚Nachhaltigkeit‘ und die ‚Helsinki Resolution von 1993‘. Im Anschluss zeigte der Referent den üblichen Aufbau von Parkettbelägen auf, in der Unterscheidung zwischen Vollholzparketten und Mehrschichtparkett. Er wies darauf hin, dass Mehrschichtparkett in der Zwischenzeit ca. 90% Marktanteil habe und das Material Eiche an den Parketten ca. 80% Marktanteil. Im Anschluss illustrierte Herr Drüsedau die Wertschöpfungskette zwischen Forst, Sägewerk und Parkettwerk. Im Anschluss zeigte er die Einflussfaktoren auf die Holzbeschaffung auf, die sich mit Mengen, Kapazitäten, Größen, Frachtkosten und Zertifikaten befassen. Der Lieferant (Wald) hat dabei durchaus unterschiedliche Aufgaben. Einerseits fungiert er als Holzbeschaffer, als Erholungsgebiet, sorgt für den Naturschutz sowie für eine CO2-Senke. Die Voraussetzung für dauerhaft nachhaltiges Holz sind keine übermäßige Stilllegung der Wirtschaftswälder, sorgsamer Umgang mit der Ressource Holz, Holzartenvielfalt, Vielfalt an Dimensionen und Sortierungen sowie langfristiges Denken und das Pflegen von Partnerschaften. Herr Drüsedau wies auf den Interessenskonflikt hin, dass einerseits am besten immer mehr Wälder vorhanden sein sollten, um als CO2-Speicher zu dienen. Andererseits wird Holz ja gerade jetzt dringend als Baumaterial benötigt, weshalb beide Bedürfnisse wahrscheinlich schwer zu bedienen sein werden.

10) Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Urteile für Architekten und Bauleiter
       Referent: Syndikus-RA Hilmar Toppe, Bauinnung München

Im Anschluss hielt Herr Toppe wieder seinen, zum festen Bestandteil des Forums gewordenen Vortrag zum Thema der aktuell interessanten Rechtsprechungen. Zunächst ging es um die Sinnhaftigkeit von Privatgutachten bzw. Parteigutachten. Diese entfalten natürlich keine Bindungswirkung. Allerdings ist das Gericht dazu angehalten, ein vorgelegtes Parteigutachten bei seiner Entscheidung zu beachten. Die Gerichte müssten den Erkenntnissen von Privatgutachten nachgehen und hätten den Sachverhalt weiter aufzuklären. Sollte dann der gerichtliche Sachverständige die Einwände nicht ausräumen können, die sich aus dem Privatgutachten ergeben, dann sei ein weiteres gerichtliches Gutachten einzuholen. Privatgutachten können damit gerichtliche Gutachten durchaus erschüttern. Der Referent wies darauf hin, dass Abzüge ‚neu für alt‘ bei Gewährleistungsansprüchen nur in besonderen Ausnahmen zulässig sind. Häufig werden auch sog. ‚Sowiesokosten‘ nicht oder unrichtig berücksichtigt. Maßgeblich ist nicht das aktuelle Preisniveau, sondern das Preisniveau zum Zeitpunkt der Bauausführung.
Als nächsten Fall zeigte der Referent die Thematik der Prüfbarkeit einer Honorarabrechnung auf. Ein Planer klagte in diesem Zusammenhang sein Pauschalhonorar ein. Die zugrunde liegende Honorarvereinbarung wurde 2018 abgeschlossen. Die Prüfbarkeit der gestellten Schlussrechnung wurde vom Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen beanstandet. Der Auftraggeber hielt der eingeklagten Honorarforderung u.a. die fehlende Prüfbarkeit der Schlussrechnung entgegen. Kann er damit eine Zahlungspflicht abwenden? Nach § 650 BGB gilt eine Rechnung als prüffähig, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen begründete Einwändungen gegen die Prüfbarkeit erhoben habe. Da der Auftraggeber dies versäumt hatte, galt die Rechnung als prüfbar. Der Auftraggeber muss auch erklären, weshalb ihm eine Überprüfung der Richtigkeit der Rechnung nicht möglich war. Er muss sich tatsächlich mit der Rechnung sachlich auseinandersetzen.

In einem folgenden Fall ergab sich die Frage, ob es bei den Baukosten immer das Billigste sein muss. In einem Beispiel sollte ein Gasthof zu einem Wohngebäude umgewandelt werden. Vorgesehen für die Lastabtragung waren sog. ‚Mikropfähle‘. Der Auftraggeber beauftragte einen Fachplaner mit statischen Berechnungen in diesem Zusammenhang. Nachdem der Umbau fertig war, verlangte der Auftraggeber vom Fachplaner Schadensersatz. Die Mikropfähle seien nicht erforderlich gewesen. Es hätte wohl eine günstigere Möglichkeit gegeben. Das OLG kam zu der Erkenntnis, dass die Leistung mangelfrei war. Es war Aufgabe des Auftragnehmers, die Mikropfähle zu berechnen. Es gab keinen Auftrag dazu, die Erforderlichkeit der Mikropfähle zu überprüfen. Es gäbe laut BGH auch keine generelle Pflicht, so kostengünstig wie möglich zu bauen. Herr Toppe empfahl vor dem Hintergrund der besprochenen Entscheidung in Planungsverträgen auf die Vereinbarung eindeutiger Planungsziele zu achten. Die seit 2018 im Gesetz vorgesehene Zielfindungsphase sei ernst zu nehmen.

Im Anschluss ging es um das Widerrufsrecht bei Planungsverträgen. Diesbezüglich haben Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht, wenn es sich um Fernabsatzverträge oder um einen Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräume handelt. Auch Planer müssen bei eigenen Verträgen das Widerrufsrecht beachten. Verbraucher sind darüber aufzuklären. Ansonsten beträgt die Widerrufsrist ein Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss. Im konkreten Fall ergab sich die Frage, ob ein Widerrufsrecht bei Planungsverträgen nur dann möglich ist, wenn eine Überrumpelung vorliegt. Ein Verbraucher verlangte von einem Treppenbauer nach dem Widerruf des Vertrages die Rückzahlung geleisteter Abschlagszahlungen. Allerdings hatte der Verbraucher den Treppenbauer um ein Angebot gebeten, weshalb keine Überrumpelung vorlag. Das OLG kam zu der Entscheidung, dass das Widerrufsrecht auch dann besteht, wenn die Veranlassung zum Vertragsabschluss vom Verbraucher ausging. Es ist generell eine Belehrung des Verbrauchers notwendig und auf die gesetzlichen Verbraucherschutzrechte kann der Verbraucher nicht wirksam verzichten.

Häufig kommt es vor, dass Firmen ihren Auftraggeber um eine Sicherung nach § 650f BGB bitten. Dies können sowohl Planer als auch Auftragnehmer eines Bauvortrages sein. Öffentliche Auftraggeber müssen diese Sicherheit generell nicht erbringen. Wird die Sicherheit nicht in einer gesetzten Frist gestellt, dann besteht ein Leistungsverweigerungs- und Kündigungsrecht. Die Stellung einer Sicherheit kann auch eingeklagt werden. Ein Verbraucher, der einen Verbraucherbauvertrag abschließt, muss die Sicherheit allerdings nicht stellen. Dies gilt auch für Großbauvorhaben wie Mehrfamilienhäusern. Man kann durchaus auch Instandhaltungsaufträge per Bürgschaft absichern, auch wenn diese in einem Einfamilienhaus erbracht werden. Für die Zurverfügungstellung der Sicherheit muss allerdings eine angemessene Frist gesetzt werden. Was angemessen sei, hänge vom Einzelfall ab. Maßgeblich sei, wie viel Zeit benötigt werde, um die geschuldete Sicherheit ohne schuldhaftes Zögern im Einzelfall zu stellen. Dies kann zur Folge haben, dass die Frist für einen Projektentwickler kürzer sein kann als für eine Eigentümergemeinschaft. Die Empfehlung lautet: Kurze Frist setzen, lange warten! Man muss auch keine Gründe angeben, warum eine solche Bauhandwerkersicherheit verlangt wird.

Dann ging es um die Thematik der Verjährung und die Wirkung von Verjährungsverzichtserklärungen. Durch einen befristeten Verjährungsverzicht werde der Verjährungseintritt nicht verschoben. Der Schuldner dürfe sich nur nicht innerhalb des Zeitraumes des Verzichtes auf die Einrede der Verjährung berufen. Dies gelte bei einer vorbehaltslosen Verjährungsverzichtserklärung sogar für bereits verjährte Ansprüche. Der Referent wies die Teilnehmer ausgehend von der besprochenen Entscheidung des BGH daraufhin, dass rechtzeitig vor Ablauf des Verzichts entweder dessen Verlängerung zu bewirken sei oder eine Klage erhoben werden müsse, sollte nicht während des Laufes einer Verjährungsverzichtserklärung eine zufriedenstellende eindeutige Einigung gelingen. Weiter verhandeln reiche meist nicht.

Im Anschluss hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, an einer exklusiven Führung durch die BMW Welt teilzunehmen, was auch von vielen in Anspruch genommen wurde. Die nachträgliche Befragung zeigte, dass das Publikum sehr zufrieden mit den ausgewählten Themen und auch der Tagungsstätte war. Auch im nächsten Jahr ist wieder daran gedacht, ein FUSSBODEN-FORUM durchzuführen.


Bild 1: Doppelkegel von außen


Bild 2: Loungebereich des Seminarraums


Bild 3: Seminarraum während der Pause


Bild 4: Seminarraum während des Vortrags

Bookmark and Share

Risse an Gebäuden

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Die im Beitrag veröffentlichen Bilder und kurze Textabschnitte stammen von der Fa. Uretek Deutschland GmbH.

Am Mittwoch, 16.06.2021 führte die URETEK Deutschland GmbH ein Webinar zu dem o.g. Thema durch.

Seitdem gebaut wird, gibt es auch Bauschäden. Und das Problem hat sich trotz aller Wissensvermittlung bis heute gehalten. Nicht oder nicht ausreichend untersuchter Baugrund, missverständliche Planung mit entsprechender Bauausführung, Einwirkungen von außen – die Liste von möglichen Schadenursachen ließe sich noch fortsetzen. Das Ergebnis davon sind Gebäude, die entsprechende Rissbilder zeigen und deren Tragfähigkeit manchmal bedroht ist.

Dies zeigte zunächst Herr Dipl.-Ing. Michael Soretz von ELH Erdbaulabor Hannover Ingenieure GmbH anhand konkreter Schadensbilder auf.

Zunächst wurden grundsätzliche Informationen zu der Thematik vermittelt. Vielen im Bau tätigen Personen ist das Rissbild bekannt, wenn es zu Setzungen im Baugrund kommt. Die Risse verlaufen dann üblicherweise im Mauerbereich unter und überhalb der Fenster als schwächster Teil des Gebäudes. Häufig laufen die Rissbildungen dann schräg von Fenster zu Fenster.

Schräg verlaufende Risse in der Fassade können möglicherweise andeuten, in welche Richtung die Setzung verläuft. Dazu sind aber jedoch immer noch genauere Untersuchungen notwendig.

Achtung bei großen Bäumen

Ein anderes Thema sind Absackungen des Baugrundes. Zu diesen kann es z.B. kommen, wenn ein großer Baum einem tonhaltigen Untergrund extrem viel Feuchtigkeit entzieht und dieser dann bei Belastung unter dem Fundament nachgibt. Ein sehr häufiges Bild ist das Sacken einer Hausecke, wodurch die Kellerdecke auskragt. Typisch für Schrumpfsetzungen sind eine Horizontalverschiebung des Kellermauerwerks nach außen – zum Baum hin mit vertikalen und horizontalen Rissen. Der Grund ist einfach: Ton schrumpft dreidimensional in Richtung Baum. Es gibt also nicht nur Setzungen, sondern auch Horizontalverschiebungen infolge des Schrumpfens. Demgegenüber wird zum Beispiel eine undichte Regenwasserleitung durch Bodenausspülung nur eine vertikale Setzung zur Folge haben.

Sind erst einmal Risse im Bau entstanden, dann können über diese keine weiteren Kräfte übertragen werden, da hier dann eine gewisse Entspannung eingetreten ist. Ein horizontaler Riss kann natürlich keine generellen Kräfte in vertikaler Richtung übertragen.

Aufgrund von Beobachtungen der englischen Building Research Station wurde schon vor rund 100 Jahren empfohlen, bei Anwesenheit von Tonböden die Baumhöhe auf das Maß des Abstandes von Gebäuden zu begrenzen. Diese Regel gilt auch heute noch, ergänzt um die Empfehlung, dass bei einer Baumreihe der Abstand mindestens das 1,5-fache der Baumhöhe betragen sollte, wenn Schrumpfschäden vermieden werden sollen. Um die Thematik seriös zu beurteilen, sollten zunächst die Setzungen mit Hilfe eines Lasers oder einem ähnlichen Gerät gemessen werden. Bauwerksrelevante Setzungen sind häufig im Zentimeterbereich festzustellen.

Ein partiell unter einem Gebäude vorhandener ungünstiger bzw. nicht tragfähiger Baugrund kann durchaus zum Abkippen eines ganzen Gebäudeteils führen. Hier sollte man dann ansehen, wie sich die Risse entwickeln (z. B. oben oder unten breiter).

Hohe turmartige Bauten

Bei hohen Turmbauten oder Kaminen werden häufig Gurte um das schlanke Bauteil geführt. Dies hängt häufig mit thermischen Lasten zusammen, die z.B. innerhalb des Kamins oder auch von außen durch Sonneneinstrahlung entstehen können. Die Temperaturschwankungen fördern, dass sich Risse mit der Zeit durch Abtrag immer mehr ausweiten.

Häufig werden bei Gebäuden Ringanker eingesetzt, die bei der Entstehung von Schwindrissen in der Fassade Versätze von möglicherweise entstehenden vertikalen Rissen vermeiden sollen. Hier ist zu beachten, dass sehr viele Baumaterialien schwinden. Dies trifft z.B. auch für Kalksandsteinmauerwerk zu.

Wenn es zu dünnen Rissen in einem Betonfußboden kommt, so ist auch hier zu beachten, dass sich Risse durch Temperaturunterschiede oder Feuchtigkeitsunterschiede weiter bewegen können und sich dadurch möglicherweise erweitern.

Der Referent ging auch auf die Geothermiebohrungen in Staufen ein. Hier kam es zum Anheben von ganzen Gebäuden im Zuge von Geothermiebohrungen. Hier traf Calciumsulfat auf Grundwasser und durch die Expansion des entstehenden Gipses wurden die Gebäude entsprechend nach oben gedrückt. Extreme Rissbildungen waren die Folge.

Alkalikieselsäurereaktionen

Risse in Bauwerken können auch durch Alkalikieselsäurereaktionen entstehen, bei denen die Bestandteile des Baugrunds oder von Baustoffen zu einem Treibeffekt führen. Körnungen können alkalireaktive Kieselsäure beinhalten und reagieren dann evtl. mit dem im Porenwasser des im Beton gelösten Alkalihydroxid zu einem Alkalisilikat. Unter bestimmten Bedingungen kann es durch diese Reaktion zu einer Volumenvergrößerung mit anschließender Betonschädigung kommen, was auch als ‚Alkalitreiben‘ bezeichnet wird.

Sprechen wir über Setzungen in Gebäuden, so sollte man primär die Untergeschoße in Augenschein nehmen, da im Obergeschoß diese Effekte eher selten zu beobachten sind. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, immer auch das Mauerwerk im Kellergeschoß in Augenschein zu nehmen, auch wenn dort zunächst kein Schaden sichtbar ist.

In der Folge sprach Herr Dipl.-Ing. (FH) Jens Gnauck von der URETEK Deutschland GmbH über deren Sanierungsverfahren, wenn es darum geht, einen Baugrund wieder anzuheben bzw. zu verbessern. Hierfür bieten sich unterschiedliche Verfahren an. Manche befassen sich primär mit Verbesserungen des Untergrundes, andere mit dem Anheben z.B. von Betonplatten.

Es ist nachvollziehbar, dass man hier sehr vorsichtig vorgehen muss. Beim Anheben geht es immer darum, dass nicht eine Seite übermäßig intensiv angehoben wird, sodass hier Spannungen und Risse vermieden werden. Der Vorteil der gezeigten Verfahren war, dass der Aufwand relativ gering ist und man auch z.B. in Kellergeschoßen schräg unter das Fundament mit Injektionslanzen injizieren kann, ohne dass hier aufwändige Abgrabungen grundsätzlich notwendig wären. Beachtenswert ist immer, dass es bei denkmalgeschützten Gebäuden häufig gar nicht gewünscht ist, hier in einem großen Maß in die Bausubstanz einzugreifen.

Zur Verwendung kommt seitens der URETEK Deutschland GmbH ein spezielles PUR-Harz mit einer hohen Druckfestigkeit und einer steuerbaren Expansion. Diese Expansion steht jedoch nicht mit Wasser in Verbindung, da sonst der gesamte Prozess schlecht kontrollierbar wäre.

Im Anschluss sprach Herr Dipl.-Ing. Michael Soretz auch noch über seine Erfahrungen bei den verschiedenen Sanierungsverfahren. Er erwähnte in diesem Zusammenhang noch, dass häufig nachträglich erfolgte Aufstockungen von Gebäuden zu Problemen führen.

Zudem wies er auch noch auf die verschiedenen Bodenarten wie Kies, Sand, Schluff und Torf hin, bei denen Setzungen sehr intensiv variieren (zwischen 2 mm bis zu 100 cm).

Für technische Rückfragen steht Ihnen die URETEK Deutschland GmbH gerne zur Verfügung:

Weseler Str. 110 | 45478 Mülheim an der Ruhr
T 0208 377325-115 | F 0208 377325-10
michael.hermann@uretek.de | www.uretek.de

Bookmark and Share

Expertenkreistreffen FUSSBODEN 2020 in Donauwörth

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Zahlreiche Fußbodensachverständige trafen sich auf Einladung von Dr. A. Unger zu dem Treffen am Freitag, 09.10.2020 in Donauwörth. Natürlich wurden die geltenden Corona-Regeln beachtet und der Seminarraum entsprechend gestaltet.

Zunächst galt es, sich von einem langjährigen Mitglied zu verabschieden. Kommerzialrat Robert Speigner hatte den Kreis viele Jahre besucht und war vor kurzem im Alter von 89 Jahren verstorben. Dr. A. Unger sprach den Teilnehmern von Herzen, als er die Erinnerung an den sypmathischen Robert Speigner wachrief, der sein ganzes Leben lang für den Berufsstand des Boden- und Estrichlegers mit vollem Herzblut gekämpft hatte.

  • Feuchte in Fußbodenkonstruktion
    Referent: Dr. A. Unger (ö. b. u. v Sachverständiger)

Dr. A. Unger begann die Fachthemen mit einem aktuellen Schaden, den er gerade am Vortag angesehen hatte. In einer neu gebauten Münchner Villa hatte sich der abgedeckte Parkett auf Fußbodenheizung verformt. Ein Einflussfaktor in diesem Zusammenhang könnte die nicht diffusionsoffene Abdeckung sein. Von Seiten des Bodenlegers wurde auch das Thema der Dämmziegel im Außenbereich eingebracht. Hier wies einiges darauf hin, dass diese durch die Witterung durchfeuchtet waren.

Die Untersuchungen dauern zum derzeitigen Zeitpunkt noch an und es wird zum nächsten Treffen berichtet.

  • Zusammendrückung Trittschalldämmung
    Referent: Dr. A. Unger (ö. b. u. v Sachverständiger)

Zudem stellte Dr. A. Unger das Ergebnis eines von ihm untersuchten Schadenfalles vor. Hier war auf einer Zwischengeschoßbetonplatte eine Mineralwolledämmung direkt auf die Betonplatte ohne entsprechende Dampfbremse verlegt worden. Es kam zu einer Komprimierung der Trittschalldämmung von ca. 15 mm. Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden führte dies allein auf die fehlende Dampfbremse zurück. Dr. A. Unger ist zwar selbst ein großer Verfechter der Dampfbremse an dieser Stelle, wies jedoch darauf hin, dass er sich in diesem speziellen Fall eine 15 mm Zusammendrückung kausal nicht vorstellen könne. In letzter Konsequenz wurde beim IBF in Troisdorf ein Versuch in Auftrag gegeben, bei welchem die Situation praxisgerecht nachgestellt wurde. Es konnte festgestellt werden, dass selbst bei hohen Luftfeuchtigkeiten in der Dämmung die erlaubte Zusammendrückung von 5 mm nicht überschritten wurde. Damit war bewiesen, dass in diesem speziellen Fall eine übermäßige Zusammendrückung nicht möglich war. Hier müsste es schon einen Wasserschaden oder Ähnliches gegeben haben, bei dem eine komplette Durchfeuchtung der Mineralwolle stattgefunden hätte. Dies war jedoch nicht der Fall.

  • Extreme Porosität in einem Calciumsulfatfließestrich
    Referent: Dr. A. Unger (ö. b. u. v Sachverständiger)

Hier handelte es sich um einen oberflächenfertig, zu nutzenden Estrich in einem Künstleratelier. Es war ein Calciumsulfatfließestrich zur Verwendung gekommen, welcher eine extreme Porosität an der Oberfläche aufwies. Dies lag vermutlich daran, dass dem Produkt aus Gründen der Austrocknung ein Luftporenbildner beigegeben wurde. Obwohl der Hersteller sich darauf berief, dass bei dem gegenständlichen Estrich keine optischen Ansprüche vereinbart waren, schätzte Dr. A. Unger das Endergebnis als nicht gebrauchstauglich in einem Atelier ein. Der Boden war schlicht und einfach nicht zu pflegen. Er empfahl insofern, ein Abschleifen, Grundieren und Spachteln mit möglicher Imprägnierung der Oberfläche.

  • Ansätze zur Vorabschätzung schwund- und aufheizbedingter Schüsselungen mineralischer Estrichsysteme und deren Einsatz in der Praxis
    Referent: Carlo Diliberto

Carlo Diliberto war dem Kreis bereits bekannt, den er durch zahlreiche Berechnungsprogramme rund um den Fußboden bereichert hat. Auch dieses Mal zeigte er ein solches Programm auf. Es ging darum, die Verformungen von zementären Estrichen ungefähr vorauszusagen und entsprechend durch technische Maßnahmen darauf zu reagieren. Generell kann man sagen, dass sich Estrichkleinflächen weniger verformen als große Estrichflächen. Zudem haben dicke Zementestriche ein größeres Widerstandsmoment und können sich insofern auch unter Raumlasten intensiv verformen.

Das Programm zeigte unter anderem auch auf, wie intensiv die Verformung im Einzelfall ist und wie weit im Raum die Randflächen verformt sind.

Carlo Diliberto wies auch darauf hin, dass er gute Erfahrung damit gemacht hatte, Zementestriche im Bewegungsfugenbereich mit Folie abzudecken, um dort die Verformungen zu minimieren.

  • Hygiene-Fuge (HY-FU)
    Referent: Paul Michael Böhm

Der Experte für Wasserschäden und Schimmelthematik zeigte auf, dass es nicht immer möglich ist, einen Wasserschaden komplett zu trocknen. Für bleibende Restrisiken, hervorgerufen durch mikrobiellen Bewuchs, durch Bakterien oder Schimmelpilze im Fußbodenaufbau, stellte er eine neu entwickelte Hygienefuge, die HY-FU vor. Die, mit einem Kondensationsschutz ausgestattete HY-FU verhindert, wie ein Filter in einem Luftkanal, dass Stoffwechselprodukte des mikrobiellen Bewuchses, Mikroorganismen oder Fragmente der Biomasse, in die Raumatmosphäre gelangen. Auf diese Weise soll es möglich sein, technisch intakte Fußböden mit z.B. Restschimmelbelastungen so auszustatten, dass es nicht zu einer Belastung der Innenraumluft kommt. Ansonsten wäre es notwendig, die Estriche auszubauen, was manchmal z.B. denkmalschutztechnisch nicht möglich oder vom Bauherrn nicht gewünscht ist.

Herr Böhm wies auch darauf hin, dass der häufig anzutreffende ‚Kartoffelkellergeruch‘ i.d.R. auf Stoffwechselprodukte von Mikroorganismen zurückzuführen ist. Zudem machte er deutlich, dass die orale Aufnahme von Schimmelpilzen häufig schlimmere Auswirkungen auf den Gesundheitszustand einer gesunden Person hat, als das Einatmen von Sporen und Pilzfragmenten. In diesem Zusammenhang wurde aber deutlich, dass die Sanierung von Schimmelschäden immer individuell und in Abhängigkeit des Gesundheitszu- bzw. dem Entwicklungsstands der Gebäudenutzer, beurteilt werden müssen.  

  • Themenkreis Heizestriche:
  • Probleme beim Aufheizen mit Heizmobilen und Wärmepumpen
    Referent: Dr. A. Unger (ö. b. u. v Sachverständiger)

Dr. A. Unger wies darauf hin, dass es häufig nicht möglich ist, das Trockenheizen des Estrichs mit einer Wärmepumpe allein zu realisieren. Hierzu ist im Sommer üblicherweise noch die Verwendung eines zusätzlichen Heizstabs notwendig. Im Winter kann es jedoch zum Vereisen der Wärmepumpe kommen. Hier ist es dann besser, auf eine ausreichend dimensionierte mobile Heizstation umzustellen.

Ergreift man diese Maßnahmen nicht, so ist es üblicherweise nicht möglich, die notwendige Aufheiztemperatur zum Trockenheizen des Estrichs zu erreichen. Zudem erreicht der Estrich dann nicht seine maximale Expansion.

  • Ammoniak-Bildung in einer Fußbodenkonstruktion
    Referent: Dr. A. Unger (ö. b. u. v Sachverständiger)

Zudem teilte Dr. A. Unger die Ergebnisse eines beim letzten Treffen besprochenen Schadenfalles mit. Es war an einem Eichenparkett zu Fleckenbildung und intensivem Ammoniakgeruch im Objekt gekommen. Hier bestand die Diskussion, wo das Ammoniak herkomme. Hierzu wurden nahezu alle relevanten Baustoffe untersucht. Hierzu gehörten z.B. das Estrichzusatzmittel, der Estrich als Ganzes, der Verputz, der Parkett selbst, OSB-Platten und die einzelnen Fußbodenschichten wie Klebstoff, Spachtelung, etc.

Als Fazit konnte man nur im Parkett selbst und in der OSB-Platte auf der Treppe (als Parkettunterlage) erhöhte Ammoniakwerte feststellen. In der OSB-Platte waren diese offensichtlich durch Feuchteeintrag von unten entstanden. Alles deutete darauf hin, dass das Ammoniak im Parkett bereits enthalten war, als dieser zur Baustelle geliefert wurde. Durch den Betrieb der Fußbodenheizung und möglicherweise erhöhte residuale Estrichrestfeuchte wurde dann das Ammoniak aktiviert und es kam nicht nur zu der Geruchsbildung, sondern auch zu den Flecken im Parkett. Der Parkett wurde im Objekt vollflächig entfernt und der Estrich sicherheitshalber mit Epoxidharz abgesperrt. Danach kam erneut ein Eichenparkett zur Verlegung. Diese lag bis dato ohne Beanstandung. 

  • Verbindliche Anschlusshöhen bei Estrichfixpunkten
    Referent: Bernd Greipel

Bernd Greipel stellte die wesentlichen Inhalte der Veröffentlichung ‚Verbindliche Anschlusshöhen bei Estrichfixpunkten‘ vor. Hier gab es aus seiner Sicht ein paar Punkte, die für den Praktiker etwas schwer verständlich sind. Als Resümee kam er zu folgendem Schluss: Der Meterriss kann vom vorgegebenen Höhenbezugspunkt, z.B. im Treppenhaus, auf einen Punkt im Raum mit einer Toleranz von +/- 3 mm bei Verwendung handwerksüblicher Techniken übertragen werden. Die mögliche Genauigkeit, mit welcher der Estrich dann ausgehend von den Markierungen verlegt werden kann, beträgt ca. +/- 2 mm. In der Fläche selbst gelten dann die Anforderungen der DIN 18 202 in Bezug auf Ebenheits-  und Winkeltoleranzen. Die DIN 18 202, Tab. 1 ist auf Ausbaugewerke nicht anwendbar. 

  • Wann ist nach einem Wasserschaden ein Ausbau der Konstruktion erforderlich, wann reicht eine Desinfektion?
    Referent: Franz Schott

Herr Schott, als Experte für Fußbodentrocknungen, zeigte das Spannungsfeld auf, in welchem in diesem Bereich üblicherweise gearbeitet wird. Versicherungen haben oft ein Interesse daran, dass wenn immer möglich, eine Sanierung per Trocknung stattfindet. Dies ist jedoch nicht durchwegs sinnvoll. Es muss immer der Einzelfall betrachtet werden.

Problematisch sind z.B. Wasserschäden mit Fäkalwasser. Auch hier kann oft eine Desinfektion durchgeführt werden, jedoch ist auch die einzelne Situation zu betrachten. Mit einer Desinfektion ist es i.d.R. möglich, die mikrobielle Belastung in solchen Konstruktionen abzusenken. Dafür muss aber immer die technische Gebrauchstauglichkeit nach der Sanierung gegeben sein. Hier empfahl Herr Schott generell einen Ausbau der Konstruktion zumindest zu prüfen.

Mit geeigneten Mitteln kann man auch mit Hilfe des ‚genetischen Fingerabdrucks‘ herausfinden, ob es sich bei dem ausgetretenen Wasser um Leitungswasser, Regenwasser oder Schmutzwasser handelt. Diese Überprüfungen sind jedoch nicht ganz billig.

Mit einem entsprechenden Aufwand kann man i.d.R. auch gute Trocknungsergebnisse erzielen. Herr Schott schilderte einen Fall, bei welchem sogar ein Trennschichtestrich durch den geringen Luftstrom zwischen PE-Folie und Estrich getrocknet werden konnte. Es dauerte jedoch relativ lang und war relativ kostenintensiv.

Auf Probleme stößt man häufig bei dünnen, verformbaren Trittschalldämmungen, wenn sich durch den Wasserschaden hier bereits Komprimierungen ergeben haben. Dann ist es häufig nicht mehr möglich, entsprechende Luftmengen durch die komprimierte Schicht hindurchzuleiten. Ebenso problematisch sind Gussasphaltestriche auf komprimierten Kokosfasermatten.

Bei zementgebundenen Schüttungen sollte man zunächst einen Trocknungsversuch durchführen. Gleiches gilt für feuchte Ausgleichsschüttungen aus Perlite.

Da in Zukunft auch bei mehrgeschossigen Objekten intensiv in Holzbauweise gearbeitet werden wird, ist damit zu rechnen, dass die Trocknungsaufgaben für die in diesem Bereich tätigen Firmen anspruchsvoller werden.

 

Bookmark and Share

4. FUSSBODEN FORUM 2020

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Das FUSSBODEN-FORUM fand in diesem Jahr zum zweiten Jahr in der Jochen Schweizer Arena bei München statt. 90 Personen hatten den Weg zu der Veranstaltung gefunden und hörten spannende Vorträge

Im Anschluss an die Veranstaltung hatten die Teilnehmer noch die Möglichkeit, am Bodyflying und Indoor-Surfen in der Jochen Schweizer Arena teilzunehmen. Zahlreiche andere nutzten noch die Zeit zu einem Fachgespräch mit den Mitveranstaltern. Viele deckten sich an den kleinen Messeständen noch mit Informationsmaterial ein. Es wurden durchwegs die kompetenten Vorträge und die gute Location gelobt.

1) ‚Heizen, Kühlen und Lüften mit dem Fußboden‘
Referent: Prof. Dr. Michael Günther, Fa. Uponor

Der Experte für technische Gebäudeausrüstung zeigte aktuelle Trends zum Thema der Regelungstechnik von Heiz-, Kühl- und Lüftungssystemen auf. Im Zuge des digitalen Smart-Home-Programms gibt es derzeit Ansätze, dass die Bewohner durch eine Kamera beobachtet werden und per GPS ihr Standort ermittelt wird. Auf diese Weise fährt die Heizung automatisch runter, wenn die Bewohner das Gebäude verlassen und heizt wieder rechtzeitig an, bevor sie ins Gebäude zurückkehren. Ob dies ein möglicher Weg ist, wird die Akzeptanz seitens des Marktes zeigen. Sensoren sollen mithelfen, dass sich die Heizungen automatisch ausschalten, in dem Moment, wo Fenster geöffnet werden.

Über 80% der Neubauwohnungen weisen derzeit eine Flächenheizung zur Erwärmung und Kühlung der Räume auf. Dies liegt daran, dass sich diese Technik sehr gut mit Wärmepumpen koppeln lässt. Diese Wärmepumpen spielen in der Zwischenzeit nicht nur für Einzelobjekte, sondern für ganze Quartiere eine wichtige Rolle. Der Weg, die Kühlung über Klimaanlagen zu erreichen, ist aus Sicht des Referenten nicht so zielführend, da die Abwärme ja wieder zurück in die Atmosphäre geleitet werden muss.

Prof. Dr. Günther zeigte auch Techniken aus dem Hause Uponor auf, wie die Überheizung von kleinen Fluren durch zahlreiche Anbindeleitungen verhindert werden kann. Zudem wies er darauf hin, dass Parkettbeläge in Verbindung mit Fußbodenheizungen mindestens 29°C Oberflächentemperaturen vertragen müssen, um fachgerecht eingesetzt werden zu können. Durch die immer besser gedämmten Objekte spielt die engere Heizrohrverlegung in den Randzonen mit daraus resultierenden noch höheren Temperaturen immer weniger eine Rolle.

Die aktuelle Bauweise führt allerdings auch dazu, dass im Sommer der Kühlbedarf in Objekten zunimmt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn große Glasfassaden vorhanden sind. Hier bieten sich ebenfalls Kühlsysteme auf der Basis von wasserführenden Rohren an. Man sollte nur darauf achten, dass die Oberflächentemperatur der Bodenbeläge nicht zu weit nach unten gekühlt wird und andererseits die relative Luftfeuchtigkeit im Raum nicht zu hoch ist, sodass es nicht zu Kondensatbildung auf den Belägen kommt.

Das Thema der zentralen Wohnraumlüftung nimmt auch immer mehr Raum bei den Neubauten ein. Diesbezüglich wies der Referent darauf hin, dass bei Platzierung der Kanäle auf der Betonplatte die entsprechende zusätzliche Bauhöhe in Höhe von ca. >= 15 cm planerisch vorgesehen sein sollte. Durch den Einsatz der Lüftungsanlagen sinkt allerdings auch die relative Luftfeuchtigkeit im Winter in den Räumlichkeiten immer mehr ab, was Probleme für gewisse Bodenbeläge (wie z.B. Parkett) mit sich bringen kann. Insofern sollte man über entsprechende Befeuchtungssysteme nachdenken.

2) ‚Farbgestaltung: Zwischen Tradition und Trends‘
Referentin: Dr. Hildegard Kalthegener, Farbexpertin, Designerin, Dozentin

Architekten haben von der klassischen Moderne, also sowohl von Bauhaus-Arbeiten, wie auch von denen Le Corbusiers ein weitgehend unbuntes Klischee im Kopf: Schwarz-weiß eventuell flankiert von ein wenig grau und beige; Bauten aus Beton, Glas und Stahl sowie Möbel mit Chrom und schwarzem Leder. Zurückhaltende Materialfarbigkeit hingegen wird gern geduldet und manchmal sogar geschätzt, und erscheint bei Weitem unverfänglicher als ein ‚flacher bunter Anstrich‘. Rückblickend sei die Idee einer einheitlichen Farbentheorie im Bauhaus schon vom Ansatz her falsch. Künstler und Lehrer wie z.B. Klee, Kandinsky, Itten und Albers waren kreative Individualisten, die weniger ein Rezept als vielmehr eine Methodik gelehrt haben, die zu eigenständigen Lösungen pro Bauherr, pro Architekt, pro Projekt führte, – also zielgerichtete Kreativität ermöglichte. Welche Grundlagen von damals sind auf heute übertragbar?

Man wird sich in Deutschland nicht auf ein Farbsystem einigen, es gibt eine Vielzahl von marketingorientierten Ansätzen parallel, und nicht mal in den schulischen Grundlagen ist man sich einig, ob im Fach Kunst eher Kreativität oder Wissen vermittelt werden soll. Das Thema Farbgestaltung ist komplex, aber nach wie vor bieten die sieben Kontraste nach Johannes Itten als Bauhauslehrer einen verständlichen, hilfreichen Ansatz, auf dem man aufbauen kann.

Man kann als Gestalter nicht allein mit Farben heilen, weder einen Beinbruch noch eine Bulimie. Dennoch trägt Farbe massiv dazu bei, ob ein Patient in der Klinik oder ein Bauherr sich daheim wohlfühlt. Als Gestalter kann man Farbe sehr genau und gezielt einschätzen und nutzen, um bestimmte Wirkungen zu erzielen. Jede einzelne Farbfamilie unterscheidet sich dem Charakter nach sehr deutlich von einer anderen. Folgende Assoziationen und Anwendungstipps mögen das verdeutlichen:

Blau:

  • Kälte, im Mittelalter: Weiblichkeit
  • Unendlichkeit, Distanz, Tiefe, Ruhe, Wahrheit
  • Loyalität, Treue, Tradition, Konzentration
  • Blau macht Räume weit und Decken hoch
  • Blau braucht gute Kontraste in Form warmer Wohnholzfarben


Rot:

  • Impulsivität, Emotion, Energie, Feuer
  • Würde, Macht, Liebe, Leidenschaft
  • Beliebt, anregend, aktivierend, warm
  • Aber auch: Wut, Blut, Aggressivität, Revolution
  • kann große Räume intimer und kleiner machen

Gelb:

  • Gelb ist leicht und sonnig, die hellste Farbe nach weiß
  • Senftupfer und Gold-Ocker: trendy, verbreitet, beliebt
  • Hat Gelb einen kleinen Schwarzanteil, wird es leicht grünlich wahrgenommen!
  • Grünliches Gelb wurde traditionell mit Falschheit, Feigheit und Wahnsinn verbunden, ist aber stark vertreten seit der IMM COLOGNE 2019 und hat durchaus Zukunft!
  • Vorsicht: Gelb ist ein schlechter oder sogar gar kein Kontrast zu blondem Holz


Grün:

  • Natur, Chlorophyll, der grüne Daumen
  • Hoffnung, Frühling ebenso wie Unreife
  • Erholung, Ruhe, Harmonie und
  • Aber auch: Gift, Galle, Eifersucht
  • Beruhigender Kompromiss, weder kalt noch warm
  • Farbe zum Entspannen, wenn hell + nicht zu stark gesättigt

Verschiedene Firmen rufen eine Farbe des Jahres aus. Mehrfach ist es für 2020 ein dunkles, klassisches Blau, passend für eine Zeit, in der die Suche nach Wahrheit und Loyalität so wichtig ist. Aber auch Nuancen um Salbei und Eukalyptus wurden als Farbe des Jahres ausgerufen und passen gut zu kräftigen Akzentfarben auf kleinen Flächen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Suche nach der Nuance ebenso wichtig ist wie die Frage nach der richtigen Farbfamilie.
 

3) ‚Planung und Ausschreibung von redundanten Abdichtungen in besonders
hoch belasteten Nassräumen nach DIN 18 534
Teil 1: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen‘
Referent: Ing. Uwe Haubitz, BMI Wolfin Bautechnik GmbH

Der Referent zeigte zunächst die verschiedenen Wassereinwirkungsklassen und die neue Struktur der Abdichtungsnormen auf. In letzter Konsequenz ist es eine planerische Entscheidung, wie mit der Abdichtung der Räumlichkeiten umgegangen wird. Bei hoch belasteten Küchenabdichtungen war es aus seiner Sicht zu empfehlen, redundante Systeme vorzusehen. Dies bedeutet, dass an der Unterseite einerseits eine Flächenabdichtung vorhanden ist und zusätzlich oben nochmals eine Verbundabdichtung mit dem Bodenbelag (z.B. Fliese). Als Bodenbeläge sind in diesem Zusammenhang natürlich feuchtigkeitsbeständige Materialien zu verwenden.

Wenn Abdichtungen in Großküchen eingebaut werden, so müssen diese u. A. fettbeständig und milchsäurebeständig sein. Bei einer (bio)chemischen Reaktion (Mikroorganismen) entsteht aus Fetten als Abbauprodukt Milchsäure, die neben dem Beton auch dessen Stahlbewehrung angreifen kann. Bitumenabdichtungen sind z.B. i.d.R. nicht fettbeständig und sollten in solchen Nutzungen nicht eingesetzt werden.

Durchführungen durch Flächenabdichtungen müssen geeignet geplant werden. Hier können z.B. entsprechende Flansche oder ganze Kästen helfen, um diese in die Abdichtungsebene zu integrieren. In letzter Konsequenz sollte auch geplant sein, wie im Randbereich sowohl die Flächenabdichtung als auch die Verbundabdichtung nach oben geführt wird.
 

4) ‚Planung und Ausschreibung von redundanten Abdichtungen in besonders
hoch belasteten Nassräumen nach DIN 18 534
Teil 2: Verbundabdichtung unter dem Belag am Beispiel Großküche‘
Referent: Alexander Schneid, Uzin Utz AG

Als zweiten Teil, aufbauend auf den ersten Vortrag, sprach Herr Schneid über die Thematik der Verbundabdichtungen. Auch diese müssen natürlich eine entsprechende Resistenz gegenüber den einwirkenden Medien aufweisen. Hier bezog er sich in erster Linie auf Verbundabdichtungen unter Fliesen bzw. keramischen Belägen. Als Verbundabdichtung kommen in diesen Nutzungen häufig zweilagige Epoxidharzmaterialien zur Verwendung. Zusätzlich ist es wichtig, dass im Randbereich entsprechende Dichtbänder eingesetzt werden. Dr. A. Unger verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die Verwendung von Schnittschutzbändern im Randbereich sehr hilfreich sein kann, sodass bei einem späteren Austausch der elastischen Verfugung die Dichtbänder nicht durchgeschnitten werden.

Herr Schneid empfahl, sowohl für die Verklebung der Fliesen als auch für den Fugenmörtel Epoxidharzmörtel einzusetzen. Abschließend sprach der Referent verschiedene Anschlussdetails mit den Anwesenden durch.

5) ‚Flüssigkunststoffe und ihre Anwendungsgebiete auf dem Boden‘
Referent: Ing. Stefan Dröge, Fa. Arturo

Der Referent befasste sich in seinem Vortrag intensiv mit allen Arten der Oberflächenbeschichtungen. Hier ging er insbesondere auf die Materialien Epoxidharz und Polyurethan ein. Nutzungstechnisch sah er als mögliche Zielobjekte sowohl Industrieflächen, Gewerbeflächen, WHG-Nutzungen und dekorative Bereiche, sowie Parkdecks. In hoch belasteten Nutzungen empfahl Herr Dröge den Einsatz von Epoxidharzbeschichtungen, in Gewerbeflächen und im Bereich dekorativer Nutzungen sah er verschiedene Vorteile bei dem Material Polyurethan. Da dieses auch weicher eingestellt werden kann, kann es eine Rissüberbrückung bis zu 1 mm aufweisen und eine angenehme Elastizität beim Begehen.

Zudem ging der Referent auch auf Oberflächenschutzsysteme in Parkbauten ein. Hier empfahl er, auf der Grundplatte i.d.R. eine starre OS 8-Beschichtung, die i.d.R. dampfdiffusionsoffen sein sollte, in den Obergeschoßen riet er zu   OS 11b-Systemen und auf frei bewitterten Decks zu OS 11a-Systemen. Diese müssen an ihrer Unterseite eine Rissüberbrückung von meistens um die ca. 0,2 mm aufweisen. Die Bewehrung muss dann dafür sorgen, dass der Beton auch keine breiteren Risse bekommt.

Als großen Vorteil der Beschichtungen sah Herr Dröge die lange Lebensdauer dieser Materialien an, was natürlich bedingt, dass auch die Untergründe entsprechend lange Haltbarkeit aufweisen.

6) ‚Gefahr durch Baustaub – Neue gesetzliche Grenzwerte und Lösungsmöglichkeiten‘
Referent: Ingo Leber,
Team Direkt /Rentstauber

Der Referent wies zunächst auf die Gesundheitsgefahren hin, die durch Baustaub für die Beteiligten entstehen. Insofern sollte es allen ein Anliegen sein, die Staubmenge bei der Bearbeitung von Objekten möglichst zu reduzieren. Als Wesentlich sah Herr Leber es an, zunächst einmal vor Beginn der Baustelle entsprechende Schmutzfangmatten vor und hinter der Staubwand zu platzieren. Dort sollten alle Wege mit geeigneten Abdeckmaterialien geschützt werden. Gleiches gilt für die Türzargen, für die es entsprechende Formteile gibt. Abdeckungen von Böden sollten, wann immer möglich, diffusionsoffen sein.

Als Wesentlich sah Herr Leber es an, dass Staub immer sofort dort abgesaugt wird, wo er entsteht. Hier gibt es sowohl für Trennscheiben, wie auch für Bohrmaschinen, Brechhämmer, etc. entsprechende maßgeschneiderte Lösungen. Die Staubsauger gehören je nach Einsatzzweck entweder der Klasse M (mittlere Filterleistung) oder H (besonders hohe Filterleistung) an. . Sauger der Verwendungsklasse L sollten nicht mehr eingesetzt werden.

Neben der direkten Absaugung an der Staubquelle empfiehlt es sich, im Bereich der Baustelle mit einem Unterdrucksystem zu arbeiten. Hierbei kann der in der Luft befindliche Staub im Bereich der Baustelle durch einen Entstauber angesaugt und dann über eine Fensteröffnung gefiltert nach außen transportiert werden. Über ein anderes Fenster im nicht verstaubten Bereich sollte Frischluft nachgezogen werden. Eine alternative Lösung besteht darin, den Entstauber in den nicht staubbelasteten Bereich zu stellen und über eine Öffnung den Staub aus dem Baustellenbereich abzusaugen. Hierfür kann dann ein Fenster im Baustellenbereich geöffnet werden, sodass Luft nachgezogen wird. Gereinigte Luft könne dann in den nicht verstaubten Bereich zurückgeführt werden, wenn ein geeigneter HEPA Filter verbaut ist. Am wenigsten effizient ist ein Umluftsystem, wenn der Entstauber einfach im Baustellenbereich aufgestellt wird und dann an der einen Seite verstaubte Luft ansaugt und auf der anderen Seite wieder gereinigt ausbläst, da sich  beides  im Baustellenbereich befindet.

Der Referent wies darauf hin, dass es für derartige Entstauber und staubreduzierende Maßnahmen auch Förderungen seitens der Berufsgenossenschaft gibt


7) ‚Lernorte – Schulen unterschiedlich gedacht (mit Projektvorstellungen)‘
Referentin: Ing. Maria Hirnsperger, Behnisch Architekten

Für das Büro ‚Behnisch Architekten‘ ist das Planen und Bauen von Schulen ein Teil seiner Geschichte und eine Aufgabe, die ihm am Herzen gelegen ist. Dies ist nicht ein Bauen im herkömmlichen Sinne, sondern ein Schaffen von Lernorten, Orten, die Lehrende wie auch Kinder für ihr Leben prägen. Dort sieht man den Raum als den dritten Pädagogen – Räume können das Lernen fördern, sie können es aber auch verhindern oder zumindest erschweren. Im Folgenden sollen an vier Beispielen unterschiedliche Ansätze im Umgang mit Schul- bzw. Bildungsarchitektur gezeigt werden.

Gymnasium in Ergolding

Die Schule ist aufgrund ihrer direkten Lage an der stark befahrenen Bundesstraße mit ihren Klassenzimmern nach Norden hin ausgerichtet. Die Flure auf der Südseite dienen als Pufferzone für den Verkehrslärm der Straße und für die Wärme der sommerlichen Sonneneinstrahlung, zudem sind sie Erweiterung des Klassenraums und Treffpunkt für die Schüler. Auch die Klassenräume beschränken sich nicht mehr länger auf die reine Wissensvermittlung im Frontalunterricht. Die Unterrichtsräume des Gymnasiums Ergolding sind vielfältig nutzbar und richten sich dabei nach den Bedürfnissen der Kinder. Das zentrale Element des Hauses ist das Atrium; es dient als überdachter Aufenthaltsbereich und zugleich als Haupteingang zur Schule. Darüber hinaus bietet es, ausgebildet als Versammlungsstätte, Raum für Schulveranstaltungen, kleine Ausstellungen, Theatervorführungen und Konzerte. Besonders ins Auge sticht die Farbgestaltung der Schule. Um den Schülerinnen und Schülern die Orientierung zu erleichtern, hat jedes Geschoss eine andere Farbe, welche sich in der Pausenhalle treffen.

Neubau Mittelschule mit Sporthalle Gersthofen

Die bestehende Hauptschule in Gersthofen wurde durch den Neubau einer Mittelschule ersetzt. Während der Baumaßnahme sollten die bestehende Sporthallennutzung sowie die Schulnutzung, wenn auch mit Einschränkungen, auf dem Gelände möglich sein. Der Neubau hebt sich von den sachlichen Bauten der Umgebung ab und folgt einer freien Ordnung, die sich in kleine Gebäudeteile und Bereiche gliedert. Diese freie Formgebung wird dem Wunsch der Pädagogen nach Vielseitigkeit und Heterogenität für die Neuordnung des gesamten Schulcampus gerecht. Der bestehende Pausenhof des Paul-Klee-Gymnasiums wird mit dem Pausenhof der neuen Mittelschule zusammengefasst, wodurch eine Mitte für den Schulcampus entsteht. Der Topographiesprung des Grundstücks wird über eine Außentreppe überwunden, diese zieht sich ins Gebäude und bildet die Sitz- und Lernlandschaft der zentralen Aula. Vom pädagogischen Konzept her handelt sich hier nicht mehr um eine Gangschule, sondern je zwei Klassenräume bilden zusammen mit einem Ausweichraum ein Cluster. Die Klassenräume selbst sind nicht orthogonal geformt, die ungerichtete Form regt zur Auflösung des Frontalunterrichts an. Um auch die Erschließungsbereiche als offene Lernzonen nutzen zu können, führt der zweite Fluchtweg aus allen Klassen über einen vorgelagerten Balkon. Die Bereiche zwischen den Klassen lassen sich so beliebig möblieren und für den Unterricht nutzen.

Paul Winter Realschule, Neuburg an der Donau

Das Grundstück für die Paul Winter Realschule besticht durch seine besondere Topographie – vom nördlichsten bis zum südlichsten Punkt ergibt sich ein Höhenunterschied von 28 m. Wichtig war es hier, eine Schule zu schaffen, welche sich dieser Umgebung anpasst und nicht wie ein Fremdkörper die Landschaft durchschneidet. Aus diesen Überlegungen ergibt sich eine aufgereihte Schule, welche in keinem Bereich höher als zweigeschossig ist. Das Konzept der Schulstraße entstand, ein Weg an welchem sich die einzelnen Jahrgangscluster orientieren. Jedes Cluster für sich besteht aus vier Klassen, Sanitäreinrichtungen, einem Multifunktionsraum und dem Lehrerzimmer. Der Multifunktionsraum ist über mobile Trennwände zu öffnen, wodurch in der Mitte des Jahrgangsclusters ein Marktplatz entsteht, auf welchem Vorführungen oder Unterricht stattfinden kann. In die Klassenräume ist jeweils eine kleine Lernkoje integriert, die über eine schwenkbare Tafel abgetrennt und für Einzelunterricht verwendet werden kann. Damit sich die Lerncluster nicht nur nach außen wie einzelne Gebäude abzeichnen, sondern die Eingänge auch hin zur Lernstraße sichtbar werden, werden die Außenfassaden in den Innenraum gezogen. Die Dächer der einzelnen Gebäude sind mit PV-Paneelen belegt, die Schule produziert damit den gesamten Stromverbrauch selbst (ausgenommen der Sporthalle).

Karl Miller Center, Portland State University

In nächster Nähe zum Zentrum von Portland und integriert in das urbane Netzwerk der Stadt befindet sich das Karl Miller Center der Portland State University. Der bestehende Altbau aus den 1970er Jahren mit 9.300 m2 wurde saniert und komplett entkernt und erhielt eine Lochfassade aus Metallpaneelen mit unregelmäßigen Öffnungen, während der nahtlos angeschlossene Neubau mit zusätzlichen 4.200 mmit Holz verkleidet ist. Zum Zentrum wird das fünfstöckige Atrium, um welches sich alle Räume orientieren. Es ist mit verschiedenen Aktivitäten belebt und schafft mit seinen differenzierten Raumbereichen nicht nur eine integrative Haltung zum Lernen, sondern fördert auch die Kommunikation. Das Atrium ist mehr als ein Verbindungskorridor: Flexible, informelle Treffpunkte und Studienbereiche sind gleichmäßig im Gebäude verteilt und dienen als soziale Ankerpunkte; Gärten, Klassenräume, Gründerzentren, Studentenräume, Fakultätsbüros und administrative Bereiche sowie Einzelhandel schaffen eine Gemeinschaft von Schule, Universität und Nachbarschaft. Ein einstöckiger Höhenunterschied zwischen 6th Avenue und Broadway schafft zwei Erdgeschossebenen, welche über eine Sitztreppe miteinander verbunden werden. Durch die öffentliche Zugänglichkeit wird die Bedeutung des zentralen Innenraums als Bindeglied zwischen universitären und öffentlichen Nutzungen gestärkt.


8) 
‚Estrichauslobung und –ausschreibung – Fallstricke für den Planer‘
Referent: Dr. Norbert Arnold, Fa. UZIN

Der Experte aus dem Hause UZIN wies zunächst auf einige Unschärfen bei der Definition von ‚beschleunigten Estrichen‘ und ‚Schnellestrichen‘ hin. Aus seiner Sicht kann man mit entsprechenden Zusatzmitteln in erster Linie eine Verkürzung der Wartezeit bis zur Verlegung des Bodenbelags erreichen. Diese Materialien sind i.d.R. aus seiner Sicht nicht in der Lage, Wasser kristallin zu binden. Er sah es auch als kritisch an, wenn Zusatzmittelhersteller gegenüber dem Bodenleger irgendwelche Gewährleistungsaussagen treffen, da es hier kein Vertragsverhältnis zwischen diesen beiden Firmen gibt. Die Verantwortung müsste eigentlich der Estrichlegerbetrieb gegenüber seinem Auftraggeber übernehmen und sich selbst durch den Zusatzmittelhersteller absichern. Schwierig dabei ist, dass diese Estriche eben noch zur Trocknung Wasser abgeben müssen und der Estrichleger im Regelfall keinen Einfluss auf das Baustellenklima hat.

Es ging auch um die Thematik der Estrichrückfeuchtung bei hohen Luftfeuchtigkeiten. Hier bezweifelte der Referent, dass Estriche durch ein Zusatzmittel diese Rückfeuchtung wirksam verhindern können, obwohl dies teilweise von den Herstellern beworben wird. Dr. A. Unger wies darauf hin, dass bedingt durch die Hysterese Estriche beim Wiederauffeuchten i.d.R. weniger Massefeuchte bei gleicher Luftfeuchtigkeit aufnehmen als im Trocknungsmodus. Die entsprechende Kurve verläuft also etwas flacher. Zementestriche feuchten insofern ‚von Natur aus‘ nicht sehr leicht wieder auf.

Dr. Arnold warnte eindringlich vor Dumping-Angeboten. Manche Estrichleger bieten dem Bauherrn unrealistische Trocknungszeiten zu Schleuderpreisen an. Derartige Angebote sollte man grundsätzlich auf deren fachliche Substanz hin prüfen.

Für gesichert schnelle Belegungen empfahl Dr. Arnold die Verwendung ternärer Schnellzementestrichsysteme. Diese sind in der Lage, durch gezielte primäre Ettringitbildung Wasser kristallin zu binden. Dieser Anteil des Wassers muss dann tatsächlich nicht durch Trocknung den Estrich verlassen. Diese Systeme haben zudem den Vorteil, dass sie häufig relativ formstabil sind und nur eine sehr geringe Schwindung aufweisen.


9) ‚Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Urteile für Architekten und Bauleiter‘
Referent: Syndikus-RA Hilmar Toppe, Bauinnung München

Der Baurechtsexperte der Bauinnung München schilderte verschiedene Fälle, die aktuell eine große Relevanz für die Planer haben. Insbesondere wichtig schien ihm das Urteil des BGH wichtig, wonach Schadensersatz für Planungsmängel nicht mehr anhand der fiktiven Mängelbeseitigungskosten ermittelt werden dürfe, wenn der am Bauwerk verbleibende Mangel nicht beseitigt werde. Allerdings könne im Fall der Absicht, den Mangel zu beheben, Kostenvorschuss verlangt werden. Dieser müsse in Höhe der voraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten geleistet werden. Der bezahlte Vorschuss sei dann zur Mangelbeseitigung zu verwenden. Geschehe dies nicht in angemessener Zeit, könne der Vorschuss zurückgefordert werden. Hiergegen könne der Auftraggeber zwar auch weiterhin mit einem Schadensersatzanspruch aufrechnen, allerdings sei dieser anhand einer ‚Vermögensbilanz‘ zu ermitteln; hierbei wird der zu ersetzende Schaden aus der Differenz zwischen der Bauleistung ohne Mangel und der mit Mangel ermittelt. Werde z.B. ein mangelbehaftetes Objekt veräußert, ohne dass der Mangel zu einer Herabsetzung des Kaufpreises geführt habe, entfiele ein aufrechenbarer Schaden.

RA Toppe informierte die Teilnehmer über die offene Rechtsfrage, ob die Mindest- und Höchstsätze der HOAI bei privaten Nutzern trotz der Entscheidung der EuGH vom 04.07.2019 weiterhin Anwendung finden würden. Hierzu stellte er die unterschiedlichen Auffassungen verschiedener Oberlandesgerichte und Landgerichte vor. Im Hinblick auf die bestehende Rechtsunsicherheit empfahl er den Teilnehmern, sinnvolle schriftliche Honorarvereinbarungen zu treffen, und nicht auf Honoraranpassungen wegen Mindestsatzunterschreitungen zu vertrauen.

Außerdem wurden Entscheidungen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Schriftform besprochen, sowie der Umgang mit Auftraggebern, die erkennbar mangelhafte Planungen verlangten.

Bild: Vortragssaal mit Publikum
Quelle: A. Unger

Bookmark and Share

RenoScreed-Verleger treffen sich im Oktober 2019 in Frankfurt

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Die Glass AG und Dr. A. Unger als Systementwickler luden die RenoScreed®-Fachverleger wieder zu einem gemeinsamen Treffen nach Frankfurt in die ‚Station Lounge‘ ein. Nach einer kurzen Begrüßung durch Patricia Glass wurde Herr Herbert Steinbrunner als Assistent der Geschäftsleitung vorgestellt. Er wird sich in Zukunft auch um die Zertifizierung von RenoScreed®-Kunden kümmern und betreibt derzeit den Marktausbau in der Schweiz und in Österreich.

Alle RenoScreed®-Partner wurden nochmals seitens der Fa. Glass darum gebeten, einen Link zu RenoScreed® von ihrer Internetseite aus zu schalten. Gerne kann in diesem Zusammenhang auch eine technische Aussage zu RenoScreed® auf der Internetseite der Fachfirma erfolgen.

Technische Informationen durch Dr. A. Unger

Als nächstes informierte Dr. A. Unger über verschiedene aktuelle technische Gesichtspunkte von RenoScreed®. Hierbei ging es zunächst insbesondere um die Thematik der Heizestriche. In Zukunft wird die Anzahl der beheizten und gekühlten Konstruktionen sowohl im Neubau als auch in der Sanierung immer mehr zunehmen. Dies liegt an der guten Kombinierbarkeit mit Wärmepumpen. Insofern wird man sich immer mehr mit Systemen befassen müssen, welche Heiz- und Kühlrohre oberhalb der Dämmung vorsehen. Hier ist es wichtig, dass die Rohre einen gewissen Mindestabstand untereinander (i.d.R. >= 5 cm) aufweisen. Gerade in Türdurchgängen und im Bereich von Verteilern kann es zu einer Rohranhäufung kommen, die technisch vom Estrichleger nur schwer zu lösen ist. Wichtig ist auch, dass Räume über 6 m2 (z.B. Flure) einen eigenen Heizkreis benötigen. Ist dies nicht der Fall und läuft eine Vielzahl von Anbindeleitungen durch diesen kleinen Raum, so passiert es schnell, dass dieser überheizt wird und die Raumtemperaturen über das zulässige Maß ansteigen. Hierfür gibt es Systeme, in denen die Anbindeleitungen oberflächenbündig mit der Ausgleichsdämmung liegen und eine Hohlkammerplatte darauf platziert wird. Auf dieser kann man wiederum den regulären Heizkreis verlegen.

RenoScreed® als Heizestrich hat den Vorteil, dass durch die Stahlfasern eine gute Wärmeleitfähigkeit erzielt wird und die geringe Heizrohrüberdeckung in Kombination mit der guten Verdichtbarkeit die Absenkung der Vorlauftemperaturen um ca. 2 bis 4 Grad Celsius ermöglicht. Dies hängt in letzter Konsequenz auch vom verwendeten Bodenbelag ab. Ein Teppichboden wird hier in einem gewissen Maß die Wärme aus dem Heizestrich dämmen.

Dr. A. Unger zeigte auch auf, dass die Wahl des Rohrdurchmessers zwar wenig Auswirkung auf die Wärmeweitergabe an den Estrich hat, jedoch wichtige Auswirkungen auf die Hydraulik. Je dünner das Rohr, umso größer sind die Fließwiderstände. Man kann also z.B. mit 10 mm dicken Rohren nur ca. 40 m Rohrlänge erreichen, während man bei z.B. 17 mm Rohrdurchmesser ca. 120 m Rohrlänge erreichen kann. Je kürzer die Rohrlänge, umso mehr Anbindeleitungen werden notwendig, da auch mehr Heizkreise entstehen.

Grundsätzlich wichtig für die Funktionsweise einer Fußbodenheizung ist, dass die einzelnen Heizkreise nicht zu groß gewählt werden und ein hydraulischer Abgleich stattgefunden hat. Dieser hydraulische Abgleich kann nur durch den Heizungsbauer durchgeführt werden. Wird kein hydraulischer Abgleich durchgeführt, werden unter Umständen Heizkreise erheblich zu hoch oder zu gering beheizt: die Folge ist, dass es zu Wärmeübertragungsstörungen in einzelnen Feldern, speziell bei wärmedämmenden Bodenbelägen wie Parkett kommen kann und es infolge stark unterschiedlicher Temperaturen gleichgeschalteter Heizkreise zu Rissen im Estrich kommen kann. Ferner ist die Trocknungszeit von Heizestrichen länger, wenn ein Heizkreis beim Aufheizprozess nicht seine maximale Vorlauftemperatur entwickeln kann.

Insofern fand der Referent die Kombination einer Klettbahn für geeignet, welche unabhängig von der Dämmung des Estrichlegers auf dieser verlegt werden kann. Wenn man dann ein 14er Rohr im Bereich der Sanierung verwendet, so hat man eine gute Ausgangslage für die Beheizung.

Bei den Angaben im Datenblatt, empfahlen die Teilnehmer möglichst im Bereich der Heizestriche nur die notwendige Rohrüberdeckung statt eine Gesamtestrichdicke anzugeben. Diese müsste dann sowohl für ein 10 mm als auch für ein 17 mm dickes Rohr passen. Dem wollte sich Herr Diliberto annehmen.

Zudem baten einige Stimmen aus dem Publikum darum, dass auf der Internetseite konkretisiert wird, dass für RenoScreed® eine elektrische Feuchtemessung auf Grund der Stahlfasern nicht geeignet ist. Zudem ergab sich die Bitte, dass der Hinweis, dass RenoScreed® nach 24 Std. begehbar ist, deutlicher nur für den Personenverkehr und nicht für die Belastung durch Ausbaugewerke und Materialtransporte gilt.

Als nächstes zeigte Dr. A. Unger die überarbeitete RenoScreed®-Internetseite auf. Hier wurden die einzelnen Elemente durchgesprochen und die Änderungen präsentiert.
Es ging insbesondere um Konkretisierungen im Bereich der zu verwendeten Gesteinskörnung und um die Freigabe einer Dämmung mit einer Gesamtzusammendrückbarkeit von 5 mm bei 2 kN/m2 Verkehrslast und einer gleichzeitigen Erhöhung der RenoScreed®-Dicke um 5 mm.

Zudem empfahl der Referent in Zukunft bei RenoScreed® nur noch von ‚Aufheizanweisungen‘ und nicht mehr von ‚Aufheizempfehlungen‘ oder ‚Aufheizprotokollen‘ zu sprechen. Dies hat den Sinn, dass eine Anweisung klarer vorgibt, wie aufzuheizen ist. Wird nicht so vorgegangen, so kann dies im ungünstigen Fall zu Nachteilen führen.

Nach einem Mittagsimbiss übernahm Herr Diliberto die Moderation des Feedbacks der RenoScreed®-Verarbeiter zum Produkt. Insgesamt ergab sich, dass die versammelten Kollegen sowohl mit dem Produkt als auch mit der Zusammenarbeit mit der Fa. Glass sehr zufrieden sind. Gewünscht wurde eine noch bessere Bekanntmachung von RenoScreed® über das Internet gegenüber Planern und Bauherren. Hier bat Dr. A. Unger die Verleger darum, ihm die gewünschten Keywords mitzuteilen, sodass noch zielgerichteter im Internet geworben werden kann.

Technische Informationen durch Carlo Diliberto

In der Folge präsentierte Carlo Diliberto verschiedene Berechnungsprogramme, die einerseits erlauben, die Trocknungszeiten von Estrichen und feuchten Schüttungen auszurechnen, andererseits Fugenabstände bei verschiedenen Estricharten zu ermitteln. Ein anderes Programm zeigte auf, in welchem Maß sich beheizte und unbeheizte Zementestriche verformen. Wichtig in diesem Zusammenhang war Herrn Diliberto, dass zur Minderung der Schüsselung bei Heizestrichen der Anheizprozess zum kürzestmöglichen Zeitpunkt (nach 72 Stunden) erfolgen sollte, da der RenoScreed®-Estrich dann noch nicht sein volles Elastizitätsmodul erreicht hat. Die schwundreduzierende Eigenschaft von RenoScreed® ist ein Faktor, der nicht nur den Schallschutz, sondern auch die allgemeine Gebrauchstauglichkeit dieses Systems unterstreicht. Durch die Schwundreduktion von RenoScreed werden Spannungen erheblich abgebaut. Nun könnte man argumentieren, dass man dies mit anderen Bindemitteln (z. B. Calciumsulfat) auch erreichen kann. Bei feuchteempfindlichen Bindemitteln besteht allerdings das Problem, dass unter großformatigen Platten die Klebermenge bis zu 5 kg/m² betragen kann, so dass ganz erhebliche Feuchteeinträge in die Randzone des Estrichs stattfinden; diese können in Verbindung mit Kaliumsulfaten als Anreger zur Umwandlung der Randzone und Bildung weniger schubfester Estrichrandzonen führen; daraus resultiert eine deutliche Verminderung der Schubspannungsübertragung an diesen Stellen. Daher sind diese Bereiche nach den Empfehlungen der DIN 18157 mit Sperrgrundierungen bei feuchteempfindlichen Estrichen zu schützen. Diese Sperrgrundierungen sind i. d. R. teuer und häufig nicht emissionsfrei!

Die hohe Steifigkeit von RenoScreed®, die durch die Kombination des RenoScreed® Admixtures und der RenoScreed®-Steelfibre erzielt wird, ist im Hinblick auf die sichere Verlegung großformatiger Platten durch seine niedrige Verformbarkeit sehr vorteilhaft.

Im Weiteren zeigte Herr Diliberto auf, wie wichtig es gerade im Holzbau ist, die richtige Trittschalldämmung unter dem Estrich vorzusehen, um vor allem im tieffrequenten Bereich günstige Bedingungen zu schaffen. Hier können auch spezielle PU-basierte Matten bereits bei dünner Schichtdicke und hoher Belastbarkeit gute dynamische Steifigkeiten von ca. 10 MN / m³ bieten. Dies ist z.B. gerade in Fitnesscentern, in denen hohe Lasten auf die Unterkonstruktion einwirken, ein Thema. Hier sind jedoch i.d.R. auch spezielle Bodenbeläge nötig, die einerseits für die geeignete Abfederung sorgen, andererseits z.B. herunterfallende Hanteln durch eine teilplastische Verformung nicht zurückschleudern, was zu Verletzungen führen könnte.

Abschließend zeigte Herr Diliberto auf, welche zusätzliche Sicherheit durch RenoScreed® besonders in Sanierungsobjekten geboten werden kann. Gerade unter Großformatplatten im keramischen Bereich ist dies von besonderer Wichtigkeit. Durch den entstehenden Schwund in konventionellen Zementestrichen bauen sich hier erhebliche Scherspannungen in den Klebern auf, da das Zusammenziehen der Estrichplatte zum Schwerpunkt gerade bei großflächigen Fugenfeldern an den Rändern zu einer erheblichen Spannung im Fliesenbelag führt, der mit großem Widerstand aufgrund seiner Festigkeit (Keramik hat eine Druckfestigkeit, die 4x so hoch wie von Beton ist!) dagegen arbeitet.

Frau Glass verabschiedete die Teilnehmer, verbunden mit der Aufforderung, auch die weiteren Treffen mit Anregungen und Projektberichten zu RenoScreed® zu bereichern. Diese können dann jederzeit mit Fotos an die Glass AG eingesandt werden, um hierüber in Fachzeitschriften und im Internet zu berichten.


Bild: Vortragssaal mit Publikum
Quelle: A. Unger

Bookmark and Share

Internationale Fußbodenexperten treffen sich am 12.04.2019 in Donauwörth

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Der Autor des FUSSBODEN ATLAS®, Dr. A. Unger, veranstaltete auch dieses Jahr wieder ein Expertentreffen mit interessanten und aktuellen Themen zum ‚Fußboden‘. Mehr als 20 hochqualifizierte Teilnehmer waren dem Aufruf gefolgt und beteiligten sich intensiv, teils als Vortragende, teils bei den Diskussionen, an den Fachthemen.

    1) Schadhafte Fugen in einem PVC-Belag eines Pflegeheims
        Referent: Dr. A. Unger, Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Hier zeigte der Referent einen PVC-Belag in einem Seniorenpflegeheim auf. Dort war nahezu jede Fuge zwischen den Belagsbahnen aufgegangen. Um dem Phänomen auf die Spur zu kommen, wurde eine Vielzahl von Fugen geöffnet und festgestellt, ob hier fachlich korrekt gearbeitet wurde. Häufig konnte festgestellt werden, dass die Fugen handwerklich falsch hergestellt wurden. Teils war die Fuge nicht gefräst, sondern gerade geschnitten, sodass sich die Fugenschnur nicht geeignet verkrallen konnte. Häufig fehlte auch der parabelförmige Bauch nach unten oder die Fugenschnur war schlicht und einfach zu dünn. Dies konnte auch anhand von drei Ausbaustücken im Labor untermauert werden, bei welchen die Fugensituation nochmals genau unter dem Mikroskop angesehen wurde. Die Untersuchungen fanden beim iff – Institut für Fußbodenbau Torsten Grotjohann statt. Es wurde auch unverlegtes Material untersucht. Dabei konnte festgestellt werden, dass der PVC-Belag keinen übermäßigen Schrumpf bei der Prüfung zeigte. Es kam sogar zu einer gewissen Expansion. Es war natürlich nicht ganz klar, ob es bis zum Prüfzeitpunkt bereits zu einem gewissen Schwund gekommen war, da eben nur noch Restmaterial mit kleineren Dimensionen vorlag. Da allerdings viele Fugen trotz des Schadens die ursprüngliche Fräsbreite zeigten, war davon auszugehen, dass dieser Einfluss vermutlich gering war.

Fazit: Der Hauptteil der Fugenabrisse war auf eine ungeeignete handwerkliche Einbringung zurückzuführen. Die Restmenge, wo die Fugen handwerklich richtig eingebracht wurden, aber trotzdem Risse aufwiesen, war nach Ansicht des Referenten einer mangelnden Wartung und damit letztendlich dem Betreiber zuzuschreiben.

     2) Vom Bauherrn beanstandete, optische Mängel in einer mineralischen Industriebodenbeschichtung am Beispiel eines realen Objektes
          Referent: SV Klaus Rauer

Der Beschichtungsexperte zeigte auf, dass mineralische Beschichtungen derzeit auf Grund des Wunsches nach ‚natürlichen‘ Oberflächen derzeit besonders beliebt sind. Sie finden vor allem auch immer wieder im hochwertigen Wohnbereich mit hohem Geltungswert Verwendung. Dies birgt allerdings auch die Gefahr, dass es hier auf Grund von optischen Erscheinungen zu Beanstandungen kommt. Eine häufige Reklamation in diesem Zusammenhang sind Erhebungen in der Beschichtung durch Klumpenbildung wegen mangelndem Durchrühren des Beschichtungsmaterials. Ein anderes Problem kann z.B. entstehen, wenn die Beschichtung nicht gleichmäßig trocknen kann. Befindet sich z.B. ein Türblatt direkt über der Beschichtung, so wird es hier zu einer anderen Trocknungssituation kommen und möglicherweise zu einer Verfärbung. Klassische Reaktionsharzbeschichtungen auf Basis von PUR oder Epoxidharz können üblicherweise mit einer höheren Gleichmäßigkeit eingebracht werden.

Eine andere Problematik sind Verschmutzung der Beschichtung durch Weichmacher bzw. Alterungsschutzmittel, welche insbesondere in Reifen vorkommen. Hier gibt es in letzter Konsequenz keinen komplett wirksamen Schutz. Zu empfehlen ist z.B. in einer Autoausstellung, die Reifen durch ein Plexiglas von der Beschichtung zu trennen.

Wie eine mineralische Beschichtung im Endeffekt vom optischen Erscheinungsbild wirkt, kann man seriös erst nach kompletter Trocknung bewerten. Diese dauert i.d.R. ca. 5 Tage, je nach Fabrikat.

Ist es an der Beschichtung zu organischen Verunreinigungen gekommen, so kann man versuchen, diese mit Aceton zu entfernen. Lässt sich die Verschmutzung auf diesem Weg entfernen, so weiß man, dass diese organischer Natur ist.

Herr Rauer zeigte auch ein Bewertungsschema nach Aurnhammer auf, mit dessen Hilfe man Wertminderungen bei optisch mangelhaften Beschichtungen ermitteln kann. Das Publikum diskutierte allerdings über den Punkt, ob z.B. bei einer optischen Beeinträchtigung durch eine mangelhafte Versiegelung eine prozentuale Minderung nur auf die Versiegelung oder aber doch auf die gesamte Beschichtung anzusetzen sei.

     3) Reihenuntersuchungen an einem langsam trocknenden Zementestrich durch Darrprüfungen sowie entsprechende Rückschlüsse daraus
          Referent: Dr. A. Unger

Der Referent zeigte einen Fall auf, bei welchem auf mehreren tausend Quadratmetern in einer Wohnanlage ein ca. 80 mm dicker Zementheizestrich eingebracht wurde. Dieser sollte mit einem Parkettbelag versehen werden. Stein des Anstoßes war, dass der Bodenleger CM-Messungen durchgeführt hatte und lt. diesen eine Belegung auf Grund erhöhter Feuchtigkeitswerte nicht möglich schien. Wie häufig hatte der Parkettleger aus dem unteren Estrichdrittel die Proben für die CM-Messung entnommen. Obwohl dies in DIN 18 560 anders festgelegt ist (Entnahme über den kompletten Querschnitt), bestehen viele Parkettleger aus Traditionsgründen auf die Entnahme aus dem unteren Estrichbereich.

Dr. A. Unger war insofern als Sachverständiger vom Bauherr herangezogen worden, um Empfehlungen in diesem Zusammenhang zu geben. In großem Umfang wurde eine trockene Entnahme von Bohrkernen aus dem Estrich veranlasst. In diesem Zusammenhang kam auch eine Wärmebildkamera zum Einsatz, um die Fußbodenheizung nicht zu zerstören. Die entnommenen Bohrkerne wurden bei 105 Grad Celsius getrocknet und gravimetrisch deren Feuchtigkeitsgehalt ermittelt. Hierbei unterschied man zwischen dem Darrfeuchtegehalt unten und dem Darrfeuchtegehalt oben. Insgesamt gab es einen Mittelwert. Daran konnte man gut sehen, dass in den unteren Bereichen die Darrfeuchtigkeitsgehalte meist noch zu hoch waren, während im oberen Estrichbereich die Darrfeuchte schon relativ niedrig war. Auch die meisten Mittelwerte (Durchschnitt aus oben und unten) zeigten bereits Werte unterhalb 1,8 CM-% (umgerechnet).

Resümee: In letzter Konsequenz muss der Bauherr entscheiden, wann er eine Belegung vornimmt. Will man jedoch abwarten, bis derart dicke Estriche auch an ihrer Unterseite auf den Belegreifwert getrocknet sind, so kann dies sehr lange (im Extremfall sogar Jahre) dauern. Auf Grund des Risikos werden viele Estriche als Sonderlösung abgesperrt, was gar nicht immer notwendig ist.

Dr. A. Unger wies darauf hin, dass im Zuge des Trocknungsprozesses großer Wert darauf zu legen ist, dass die Oberfläche frühzeitig angeschliffen wird und dann die Fußbodenheizung auf Volllast betrieben wird. Hier ist wichtig, dass (wenn möglich) tatsächlich 55 Grad maximale Vorlauftemperatur erreicht werden. Im gegenständlichen Fall wurden die Estriche im maximal beheizten Zustand flächig mit einem berührungsfreien Laserthermometer überprüft. Hierbei ergab sich, dass die Oberflächentemperaturen des Estrichs stark schwankten. Es ist davon auszugehen, dass der hydraulische Abgleich nicht überall geeignet durchgeführt worden war.

Zudem empfahl der Sachverständige die Installation einer Bauwerkstrocknung mit Kondensationstrockengeräten in Verbindung mit ausreichenden Lüftern bzw. Ventilatoren. Es sollte darauf geachtet werden, dass alle Geräte ausreichend dimensioniert sind für die vorhandenen Räumlichkeiten.

     4) Diskussion über die KRL Messmethode
          Referent: Dr. Horst Schuh

Der Referent erläuterte zunächst nochmals den aktuellen Stand der Messung der korrespondierenden relativen Luftfeuchtigkeit. Bei funktionierender Messmethode bestünde der große Vorteil darin, eine materialunabhängige Messmethode zu haben. Es würde demnach dann keine Rolle spielen, ob es sich z.B. um einen Zementestrich, Calciumsulfatestrich oder um einen Holzwerkstoff handelte.

Nach aktuellem Stand gehe man derzeit davon aus, dass ein unbeheizter Estrich bei <= 75 KRL-% belegt werden kann, ein beheizter Estrich bei <= 65 KRL-%.

In diesem Zusammenhang kam es zu einer Diskussion zu dieser Messtechnik. In letzter Zeit hatte sich ja der Arbeitskreis Sachverständige im BEB gegen die KRL-Messmethode ausgesprochen. Herr Dr. Schuh erläuterte daraufhin die Einwendungen der Gegner dieser Methode und seine Meinung hierzu.

Dr. A. Unger brachte ein, dass er bei einigen Objekten parallel zu CM-Werten und Darrwerten auch die KRL-Prozentwerte gemäß der TKB-Messanleitung überprüfen ließ. Ergebnis war, dass sowohl bei unbeheizten als auch bei beheizten Zement- und Calciumsulfatestrichen die KRL-Methode teilweise noch erhöhte Feuchtigkeitswerte aufzeigte, als gemäß CM-Technik und Darr-Technik bereits Belegfähigkeit signalisiert war. Wenn die entsprechenden Werte der KRL-Methode Belegfähigkeit signalisierten, so zeigten Darr- und CM-Werte schon sehr niedrige Werte im Bereich zwischen der Belegreife und der Ausgleichsfeuchtigkeit.

Es ist zu erwarten, dass noch weitere Erfahrungen mit dieser Technik in den nächsten Monaten und Jahren gesammelt werden.

     5) Untersuchungen über die Rissbildung in kleinen Bädern einer Wohnanlage, Sulfatbelastung im Estrich – Quellverformung
          Referent: Dr. Horst Schuh

Der Referent illustrierte einen Schadensfall, bei dem es offensichtlich zu Expansionen in einem Zementestrich in der Weise gekommen war, dass ganze Wände in diesem Zusammenhang herausgeschoben wurden. Es handelte sich von der Nutzung her, um Bäder, welche mit Zementmörtel ausgestattet wurden, während die angrenzenden Bereiche mit Calciumsulfatestrich belegt wurden. Im Zuge der chemischen Analysen wurde festgestellt, dass der Estrich im Badbereich sehr hohe Sulfat-Werte aufwies.

Es erfolgte im Anschluss eine Diskussion innerhalb der Teilnehmer, wie es zu erhöhten Sulfat-Werten im Estrich kommen könnte.

Die wahrscheinlichste Lösung schien, dass es zu einer sekundären Ettringitbildung durch den Kontakt von Zementmörtel mit Calciumsulfat gekommen sein könnte. Zu derartigen Effekten kann es kommen, wenn z.B. Verunreinigungen im Liefermörtel auftreten oder wenn z.B. in einem Druckluftförderer die verschiedenen Mörtelarten hintereinander gepumpt werden, ohne entsprechende Reinigungen durchzuführen. Hierzu gehört auch das Spülen der Schläuche.

     6) Kontamination von Fußbodenaufbauten – oder Biotope im Verborgenen
          Referenten: Ing. Paul-Michael Böhm / Christian Irsa

Der Vortrag befasste sich insbesondere mit der Situation, wenn auf Dauer erhöhte Feuchtegehalte im Fußboden vorhanden sind. Dies kann z.B. im Rahmen eines Wasserschadens oder aber auf Grund von mangelnden Trocknungsmöglichkeiten der Fall sein. In diesem Zusammenhang zeigte der Referent verschiedene Indikatoren auf, welche abschätzen lassen, um welche Feuchtigkeitsmengen und welche Feuchtigkeitseinwirkdauer es sich hier im Einzelfall handelte. Indikatoren können z.B. entsprechende Pilze sein (die schnell oder langsam wachsen können) oder entsprechende Schädlinge.

Schimmelpilze benötigen üblicherweise Substrate mit niedrigen pH-Werten. Herr Böhm informierte jedoch darüber, dass es sogar spezielle Schimmelpilze gäbe, welche mit eigenen Mitteln den pH-Wert von befallenen Oberflächen absenken können, um dort trotzdem geeignete Wachstumsbedingungen zu erhalten.

Der Referent ging auch auf den echten Hausschwamm (Serpula lacrymans) ein und zeigte in diesem Zusammenhang einen Schadensfall auf. Hier war eine größere Sanierung vonnöten, da im größeren Umfeld das Baumaterial abgetragen werden musste.

Herr Böhm wies darauf hin, dass es zu gefährlichen Vergiftungen kommen kann, wenn z.B. Kleinkinder in der oralen Phase Pilze mit dem Mund aufnehmen. Dies ist häufig die größte Gefahr im Umgang mit Pilzen.

Um seriös beurteilen zu können, wie gefährlich ein Pilz im Einzelnen ist, sind umfangreiche Erfahrung und Laboranalysen notwendig.

Schimmelhunde sind in der Lage, sowohl Bakterien als auch die Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen aufzuspüren. Insofern kann aus Sicht des Referenten ihr Einsatz sinnvoll sein.

Eine große Gefahr sah der Referent in nass eingebrachten Ausgleichsschüttungen, die oft nicht ausreichend Gelegenheit zum Austrocknen haben. Hier kann es dann zu derartigen Effekten, wie beschrieben, kommen. Häufig besteht die Schwierigkeit darin, dass derartige Schüttungen z.B. direkten Kontakt zu feuchteempfindlichen Gipskartonplatten haben, die ein günstiges Substrat für Schimmelbildung bieten. Hier empfahl Herr Böhm eine entsprechende geeignete Feuchtigkeitssperre zwischen der Schüttung und dem Gipskarton zu platzieren. Zudem muss die Schüttung ausreichend Zeit zum Trocknen haben, bevor weitere Fußbodenschichten eingebracht werden.


Bild: Vortragssaal mit Publikum
Quelle: A. Unger

Bookmark and Share

FUSSBODEN FORUM erstmals in der Jochen Schweizer Arena

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Am 21.03.2019 fand das diesjährige Forum als Novum in der Jochen Schweizer Arena bei München statt. Bisher hatte die Veranstaltung den Namen ‚Optisch ansprechende und technisch ausgereifte Sonderlösungen im Fußbodenbereich‘. Nun entschied man sich der Einfachheit halber und wegen der besseren Transparenz für den Begriff ‚FUSSBODEN-FORUM‘. Es ist daran gedacht, dieses auch in die Zukunft zu tragen und einmal im Jahr für Planer und Bauleiter im Raum München anzubieten. Als Mitveranstalter konnte die Fa. Unger dieses Jahr folgende Firmen gewinnen: Uzin Utz AG, Arturo Unique Flooring, objectflor Art und Design Belags GmbH, Drüsedau u. Müller GmbH & Co. KG, Pfälzische Parkettfabrik GmbH und die ege GmbH. Mit vereinten Kräften stellte man ein interessantes Programm auf die Beine, welches großen Anklang beim Publikum fand. Dies zeigten auch nicht zuletzt die sehr guten Bewertungen der Veranstaltung. Attraktiv war für die Teilnehmer auch die Jochen Schweizer Arena, die nicht nur einen ansprechenden Vortragssaal, sondern auch eine gute Verpflegung anbot. Besonders attraktiv war die Option, einige Minuten pro Person per Bodyflying im hauseigenen Windkanal zu fliegen. Davon machten die Teilnehmer auch intensiv Gebrauch.

1. Gutes Design ist nachhaltig

Referent: Claudius Streit, ege GmbH

 Nach einer kurzen Firmenvorstellung verlieh der Referent dem allgemeinen Begriff ‚Nachhaltigkeit‘ Substanz. Der Begründer des Nachhaltigkeitsgedanken ist der kurfürstliche Forst-Verwalter Hans Carl von Carlowitz, der bereits im Jahr 1713 forderte, dass nur so viel Holz geschlagen werden sollte, wie durch planmäßige Aufforstung nachwachsen könne.

‚Nachhaltigkeit‘ im heutigen Sinne begründet sich auf die Parameter ‚Ökologie, Ökonomie und Soziales‘. Um diese Aspekte erfolgreich zu adaptieren, gibt es verschiedene Ansätze, Zertifizierungen und Leitfäden. Einer davon ist der Global Compact – eine UN-Richtlinie für die Förderung von Nachhaltigkeit. Hier sind Grundsätze zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung enthalten, deren ganzheitliche Umsetzung für jedes Unternehmen ein wesentlicher Anspruch sein sollte. Natürlich ist die Realisierung einer nachhaltigen Strategie ein Kraftakt, weswegen die ege GmbH eine eigene Abteilung dafür aufgebaut hat.  Im Fall eines Teppichbodenproduzenten bedeutet dies z.B. hundertprozentige Energieversorgung aus erneuerbaren Energien, Systeme zum Recycling des Wassers, keine Produktionsabfälle auf Deponien, Einsatz recycelter Fasern, Ableitung überschüssiger Wärme aus der Produktion an die Stadtwerke und Verpackung neuer Produkte mit recyceltem Material.

Bei den meisten Qualitäten von ege werden aktuell schon zu 100% recycelte Fasern (z.B. ehemalige Fischernetze) eingesetzt, um eine günstige CO2-Bilanz zu erreichen. Wichtig ist dem Unternehmen auch, dass alle textilen Designbeläge recycelbar sind. Zu diesem Zweck hat ege einen speziellen Teppichfliesenrücken entwickelt, der zu 100% aus recycelten PET-Flaschen hergestellt wird. Zusätzlich ergeben sich  positive Effekte auf die Raumakustik.

Ege möchte zeigen, dass es bei einem nachhaltig produzierten Produkt keine Abstriche bei Qualität, Preis oder Design gibt. Vielmehr sieht sich das dänische Unternehmen als Vorreiter, für kommende Generationen eine bessere Welt zu schaffen. 

2. Wie barrierefrei und trittsicher müssen Vinylbodenbeläge je nach Nutzung sein?

Referent: Ulrich Tendyra, objectflor GmbH

Nach einer kurzen Firmenvorstellung (objecflor ist vor kurzem 100 Jahre alt geworden) stieg der Referent in die Thematik des barrierefreien Bauens ein. Hierbei geht es nicht nur um ältere Leute, welche möglicherweise in ihren Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt sind, sondern auch um Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung oder motorischen Einschränkungen, sowie um Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen. Von einem barrierefreien Bau profitieren aber auch andere Personen, die z.B. Kinderwägen oder Gepäck mit sich führen. Es ist naheliegend, dass gerade öffentliche Gebäude möglichst barrierefrei errichtet werden sollen. Dazu gehört z.B., dass alle Ebenen des Gebäudes stufen- und schwellenlos zugängig sein müssen. Untere Türanschläge und –schwellen sind nicht zulässig. Wenn sie technisch unabdingbar sind, so dürfen sie nicht höher als 2 cm sein. Ist der barrierefreien Wohnung ein Freisitz (z.B. Loggia oder Balkon) zugeordnet, so muss auch dieser barrierefrei nutzbar sein. Insofern sind in diesem Kontext keine Schwellen erlaubt. Erschließungsflächen unmittelbar in den Eingängen dürfen nicht mehr als 3% geneigt sein, andernfalls sind Rampen oder Aufzüge vorzusehen. Auch Duschplätze sollten natürlich niveaugleich zu erreichen sein und dürfen nicht mehr als 2 cm abgesenkt werden. Der Übergang sollte am besten als geneigte Fläche ausgebildet werden und die Bodenbeläge innerhalb des Duschbereiches müssen rutschhemmend sein.

Im Allgemeinen gelten Höhenunterschiede von mehr als 4 mm als Stolperstellen. Für barrierefreies Bauen sind jedoch nur maximal 1,5 mm zulässig. Höhenversätze von bis zu 2 mm an Profilen sind i.d.R. nicht vermeidbar. Gerade für sehbehinderte Menschen sollte die Gestaltung im Innenbereich nicht über Farbkontraste, sondern über Leuchtdichtekontraste erfolgen. Hier werden unterschiedliche Farben häufig nicht als solche wahrgenommen, wenn sie die gleiche Helligkeit haben. Bei deutlichen Helligkeitsunterschieden ergibt sich jedoch ein gut wahrnehmbarer Kontrast. Ein ausreichender visueller Kontrast ist gegeben, wenn sich die Lichtreflexionswerte der kontrastierenden Bereiche um mindestens 30 Punkte unterscheiden. Zu diesem Zweck gibt z.B. die Fa. objectflor bei ihren Qualitäten die Lichtreflexionswerte mit an.

Als nächstes zeigte der Referent das Prüfverfahren der schiefen Rampe für die Bewertungsgruppen der Trittsicherheit auf. Besondere Anforderungen haben nass belastete Barfußbereiche, wie z.B. in Umkleiden und Duschräumen von Sportstätten. Hier wird auch die entsprechende Prüfung auf der schiefen Rampe barfuß durchgeführt.

Herr Tendyra zeigte auf, dass man für derartige Nutzungen spezielle PVC-Bodenbeläge mit partikelbasiertem, erhöhtem Gleitwiderstand nutzen kann. In England werden diese Sicherheitsbodenbeläge bereits in vielen Bereichen eingesetzt. Schon eine dünne Wasserschicht (gerade einmal ein Zehntel so dick wie ein menschliches Haar) kann den Kontakt zu den Schuhen am Boden verhindern uns so zu einem Unfall führen. Die Beläge von object-flor weisen die entsprechende Körnung über den gesamten Querschnitt auf, sodass lt. Referent eine dauerhafte sichere Begehbarkeit vorliegt.

3. Was müssen Architekten bei der Planung, Vorbereitung und Ausführung einer mineralischen Beschichtung beachten?

Referent: Dipl.-Ing. Stefan Dröge, Arturo® (Uzin Utz Gruppe)

Zunächst zeigte der Referent auf, dass die Erwartungshaltung der Nutzer häufig von Presseartikeln in Zeitschriften wie ‚Schöner Wohnen‘ geprägt wird. Oft entspricht jedoch das fertige Produkt bei mineralischen Beschichtungen nicht dem Kundenwunsch. Dies ist vor allem der Fall, wenn es zu wolkigen Oberflächen, Pinholes, Fleckenbildung, Rissen und Verfärbungen kommt. Es gilt also einerseits, dem Kunden deutlich zu sagen, was er erwarten kann und andererseits sollen unerwünschte Effekte soweit wie möglich eingeschränkt werden. Hierzu gibt es ein BEB-Hinweisblatt zum Thema ‚Designböden‘, welches eine gute Hilfestellung bietet. Als Untergrund benötigt man entweder einen Zementestrich mit weniger als 4 CM-% Feuchtegehalt und einer Oberflächenzugfestigkeit von i. M. 1 N/mm2 oder einen Calciumsulfatestrich mit > 0,5 CM-% Feuchtegehalt. Wichtig ist, dass während der Arbeiten keine Zugluft herrscht, welche für eine vorzeitige Trocknung sorgen könnte. Gegenstände, welche die Aushärtung verhindern können, sollten entfernt werden. Ein Türblatt direkt über der mineralischen Beschichtung bewirkt bereits einen Farbunterschied am Boden.

Wichtig war Herrn Dröge, dass konsequent Randdämmstreifen gesetzt werden, um Risse zu vermeiden. Im Allgemeinen weisen die meisten mineralischen Bodensysteme Schichtdicken von 4 bis 5 mm auf. Sie sollten UV-stabil, selbstverlaufend und fugenlos verlegbar sein. Natürlich muss eine Kombination mit einer Fußbodenheizung möglich sein. Unzureichendes Mischen der Beschichtung kann zu weißen Flecken und zu abgesondertem Wasser führen. Zudem kommt es häufiger zu Pinholes.

Beim Abdecken von mineralischen Beschichtungen mit Folien sollte man darauf achten, dass dies nicht zu früh erfolgt, sodass es nicht zu Farbveränderungen kommt. Imprägnierungen und Versiegelungen sollten immer gut ausgerollt werden, um zu dicken Auftrag mit Farbveränderungen zu vermeiden.

Natürlich sollte man auch an geeignete Sauberlaufzonen im Eingangsbereich denken und Füße von Tischen und Stühlen mit Gleitern versehen. Zusätzlich zu weichen Stuhlrollen sollten Polycarbonat-Matten zum Schutz der Beschichtung eingesetzt werden.

4. Beachtenswertes beim Rohrausgleich

Referent: Dr. A. Unger (Autor des FUSSBODEN ATLAS®)

Der Vortragende zeigte zuerst auf, dass unsere Untergründe immer mehr mit Rohrleitungen überfrachtet werden. Neuerdings kommen auch noch Kanäle für die Wohnraumlüftung hinzu. Häufig gelingt es nicht, die Vielzahl der Einbauten auf dem Untergrund fachgerecht mit Dämmstoffen auszugleichen. Ist nur eine Rohrhöhe vorhanden, so könnte man bis auf Oberkante Rohr mit einer harten Wärmedämmung ausgleichen und eine weiche Trittschalldämmung darüber führen. Bei bis zu zwei verschiedenen Rohrhöhen wäre es möglich, die erste Lage Rohrhöhe mit einer harten Wärmedämmung auszugleichen und mit der zweiten Lage Wärmedämmung dann das höhere Rohr oberflächenbündig anzuarbeiten. Dann könnte man die Trittschalldämmung darüber führen. Bei bis zu 3 cm Rohrbreite bleibt ein evtl. darüber entstehender Luftspalt in der untersten Dämmlage unberücksichtigt. Häufig macht jedoch die Vielzahl der Rohrleitungen die Verwendung von Dämmstoffen unmöglich und es müssen gebundene Leichtausgleichschichten zum Einsatz kommen. Hier werden z.B. häufig zementgebundene Polystyrol-Kugeln eingesetzt. Die gebundene Leichtschüttung wird auf Oberkante höchstes Rohr oder etwas darüber geführt. Danach können weitere Dämmlagen platziert werden. Es soll dabei beachtet werden, dass diese Leichtausgleichsschüttungen wie Dämmungen anzusehen sind. Lässt man den Baustellenverkehr darüber ziehen, dann ist häufig ein Ausbau notwendig. Zudem sollte auf eine geeignete Ebenheit der Schüttung geachtet werden, sodass fachgerecht weitergearbeitet werden kann.

Im Zuge des immer häufiger verwendeten Holzbaus besteht aus Schallgründen meist die Anforderung, die Holzbalkendecke biegeweich zu beschweren. Hierfür bieten sich z. B. Kiesschüttungen an, welche mit Latexmilch gebunden sind. Nach den Erfahrungen des Referenten, sollte man trotzdem auf eine dampfdiffusionsoffene Konstruktion achten. Sind für die Latexmilch ungeeignete Temperaturen und Luftfeuchtigkeiten gegeben, so kann es zu Abbindeverzögerungen kommen. Weiterhin wies Dr. A. Unger darauf hin, dass man gebundenen Leichtausgleichen, welche Feuchtigkeit beinhalten, auf jeden Fall ausreichend Trockenzeit einräumen muss. Wie viel dies im Einzelfall ist sollte der Hersteller beantworten können.

5. Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Urteile für Architekten und Bauleiter

Referent: RA Dr. jur. Tilo Pfau, Baurechtsexperte

Der Referent befasste sich zunächst mit den Neuerungen in der VOB, Teil A 2019. Hier ging es zunächst um die Verfahrensarten und Zulässigkeiten. Beachtenswert ist, dass befristet bis 31.12.2021 bei Bauleistungen für Wohnzwecke beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für jedes Gewerk bis zu einem Auftragswert von 1.000.000 EUR netto und freihändige Vergaben bis zu einem Auftragswert von 100.000 EUR netto erfolgen dürfen. Im Zuge eines Direktauftrages können außerdem Bauleistungen bis 3.000,00 Euro netto ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens beschafft werden. Hierbei sind natürlich Haushaltsgrundsätze zu beachten und der Auftraggeber sollte zwischen den Unternehmen wechseln.

Der Auftraggeber kann in den Vergabeunterlagen angeben, dass er die Abgabe mehrerer Hauptangebote nicht zulässt. Bis zu einem Auftragswert von 10.000,00 Euro netto kann der Auftraggeber auf folgende Angaben verzichten: Umsatznachweis, Referenzleistungen, Arbeitskräftenachweis, Insolvenzverfahren und Unternehmensliquidationen. Zudem kann der Auftraggeber auf die Vorlage von Nachweisen verzichten, insofern die Zuschlagsstelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Im Zuge der sonstigen Neuerungen ist in Zukunft die Einführung einer elektronischen Vergabe vorgesehen, wobei diese nicht verpflichtend ist. Allerdings müssen die Vergabeunterlagen elektronisch bereitgestellt werden.

In der Folge ging Dr. Pfau auf den Teil B der VOB und die Erfahrungen zum neuen Bauvertragsrecht ein. Interessant war, dass selbst Dr. Pfau als Baurechtsexperte sehr zurückhaltend mit der Erstellung von Vertragsunterlagen für dritte Parteien ist, weil bisher eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen völlig ungeklärt ist. Dies ist jedoch genau das, was viele Architekten tagtäglich vornehmen, indem sie ihrem Auftraggeber Vertragsunterlagen zur Abwicklung von Bauvorhaben zur Verfügung stellen.

Will der Auftragnehmer die VOB, Teil B in den Bauvertrag mit einem privaten Auftraggeber einbeziehen, so muss er diesem Auftragnehmer einen Text der VOB/B aushändigen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Auftraggeber bei Vertragsschluss durch einen Architekten vertreten ist.

Wichtig war dem Referenten auch, dass jede Art der Kündigung der Schriftform bedarf. Hierfür ist i.d.R. eine E-Mail nicht ausreichend.

Beachtenswert ist für die Baubeteiligten i.S. Nachträge ein wesentlicher Unterschied, je nachdem, ob BGB oder VOB Vertragsgrundlage ist. Nach VOB kann der Auftraggeber einen Nachtrag dem Grunde nach beauftragen, jedoch den genauen Preis erst später verhandeln. Nach BGB ist jedoch eine 30tägige Verhandlung vorgesehen und erst danach ist eine einseitige Anweisung des Auftraggebers möglich.

Welche Einflüsse die Neuerungen auf die zukünftige Rechtsprechung haben werden, wird sich erst im Zuge von Urteilen durch die regulären Gerichte ergeben. Hier ist es schwer, eine Prognose zu stellen.

Eine wesentliche Neuerung ist, dass in Zukunft bei Mängeln nur noch dann nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten abgerechnet werden kann, wenn tatsächlich eine Mängelbeseitigung vorgenommen wird. Ansonsten kann man auf eine Wertminderung des Objektes abstellen, die jedoch im Einzelfall schwer zu ermitteln sein wird. Hier wird im Enddefekt der Betrag entscheidend sein, den ein Veräußerer weniger für das Objekt erlösen kann, weil der entsprechende Mangel vorliegt.

6. Dünne und leichte Fußbodenkonstruktionen – die Grenzen des Machbaren

Referent: Dr. Norbert Arnold, Uzin Utz AG

Zunächst zeigte der Referent Einsatzgebiete für dünne und leichte Fußbodenkonstruktionen auf und wies darauf hin, dass es sich hier i.d.R. um Sonderkonstruktionen handelt. Der Nutzer möchte jedoch einen solchen Boden in ähnlicher Weise nutzen, wie er es von Standardlösungen her gewohnt ist. Hier kann es jedoch Einschränkungen z.B. i.S. Trittschalldämmung, verwendete Bodenbeläge und Eignung für Fußbodenheizungen geben. In der Folge zeigte Herr Dr. Arnold auf, mit welchen Lasten normengemäße Estriche auf Trennlage beaufschlagt werden dürfen und im Unterschied dazu, schwimmende Konstruktionen. Zudem bot er die Hilfe der Fa. Uzin an, wenn im Trittschallmesstand grundsätzliche Aussagen zu gewissen Aufbauten getroffen werden sollen. In der Folge verglich er verschiedene Dünnestriche in der Praxis. Einerseits ging es um einen Calciumsulfatfließestrich, einen faserverstärkten Zementestrich, stahlfaserbewehrtem Zementestrich, konventionellen Calciumsulfatfließestrich und Dünnestrich auf Calciumsulfatbasis. Zudem zeigte er auf, dass gerade bei dünnschichtigen Systemen eine gewisse Temperaturwelligkeit an der Estrich- und Belagsoberfläche spürbar ist. Diese nimmt zu, je breiter die Rohrabstände sind. Zudem zeigte er anhand des Aufheizverhaltens auf, dass natürlich Parkettbeläge (insbesondere mit Unterlagen) einen wesentlichen Einfluss auf die Oberflächentemperatur haben, da sie dämmend wirken. Bei Designbelägen war dieser Effekt wesentlich geringer. Die Designbeläge hatten lediglich um 2 K Auswirkung auf die Oberflächentemperatur, schwimmende Designbeläge um 9 K, Mehrschichtparkett geklebt um 8 K und Mehrschichtparkett schwimmend um 14 K.

Abschließend verglich Dr. Arnold verschiedene Heizsysteme in Form von Uponor Minitec (mit einem sehr geringen Aufbau von 17 mm), Thermisto (mit einer Aufbauhöhe von 46 mm) und Wieland ekoLight (mit 33 mm). Die maximalen Punktlasten schwanken zwischen 2 kN und 3 kN und die maximalen Flächenlasten zwischen 3 kN/m2 und 4 kN/m2.

Zusammenfassend sagte der Referent, dass dünne und leichte Fußbodenkonstruktionen normengemäß nur sehr eingeschränkt umsetzbar sind. Andererseits können Sonderkonstruktionen vielfältige Lösungen ermöglichen. Wichtig für die Auswahl ist immer eine objektbezogene Betrachtung.

7. Großformatige Parkettdielen – Chancen und Risiken

Referent: Norbert Strehle, Institut für Fußbodentechnik

Dieser kurzweilige Vortrag von Herrn Strehle zeigte die verschiedenen Normensituationen für Parkettbeläge und insbesondere Großformate auf. Viele Nutzer gehen hier noch von der Gültigkeit zurückgezogener Normen aus. Nicht alle Regelungen sind auf unsere aktuelle Situation optimal anwendbar und es gibt durchaus auch nationale Präferenzen, was die Auswahl der geeigneten Elemente betrifft. Die DIN EN 13226 regelt Holzfußböden – Massivholzelemente mit Nut/oder Feder. Hier ist auch geregelt, welche Merkmale (Sortierungen) zulässig sind. Beim Kreissymbol ist gesunder Splint z.B. unzulässig, bei Dreieck zulässig und bei dem Viereck sind leichte Beeinträchtigungen zulässig. Je mehr Ecken also das Zeichen hat, umso rustikaler wird die Sortierung. Der Kreis entspricht damit ungefähr der Premiumsortierung, das Dreieck der gestreiften Variante und das Viereck der rustikalen Lösung. Geregelt sind hier Elemente mit >= 14 mm Dicke, >= 250 mm Länge und > 40 mm Breite. Diese Angaben beziehen sich auf die Holzart ‚Eiche‘.

Die DIN EN 13629 regelt Holzfußböden – massive Laubholzdielen und zusammengesetzte massive Laubholzdielen. Hier ist bei der Kreissortierung gesunder Splint bis 10% der Oberseite zulässig, beim Dreieck bis 50% der Oberseite zulässig und nach dem Viereck sind alle möglichen Merkmale ohne Einschränkung zulässig. Diese Angaben beziehen sich auf die Holzart ‚Eiche‘.

Die schwimmende Verlegung empfahl Herr Strehle nur beim Mehrschichtparkett und nicht bei Massivdielen. Auf Holzkonstruktionen wäre eine Nagelung und eine Schraubung möglich. Bei der Nagelung sah jedoch der Referent die Gefahr von Knarrgeräuschen und bei der Schraubung sollte man auf durchgehende Gewinde achten. In erster Linie sah der Referent die Klebung auf einem funktionierenden Estrich bei geeigneter Untergrundsituation für sinnvoll.

Was die verwendeten Klebungen angeht, so sah er einen Trend in Richtung der elastischen Klebstoffe, da PUR-basierte Kleberverschmutzungen häufig nicht mehr geeignet oder nur mit einem gewissen Aufwand von der Parkettoberfläche entfernt werden können. Ansonsten wies er darauf hin, dass Klebungen zu Hohlklängen führen können und diese keinen Mangel darstellen, insofern sich der Stab bei Belastung nicht bewegt. Bewegungsfugen empfahl Herr Strehle in der Fläche nur dort, wo es im Untergrund Fugen gibt. Zudem empfahl er, die Fugen so weit wie technisch möglich, einzuschränken.

8. Schallschutz für Architekten – Aktuelle Tendenzen und Umsetzungen in der Planung

Referent:   Dipl.-Ing. Christian Burkhart, SV für Raumakustik und

Beschallungstechnik

Zunächst zeigte der Referent auf, dass Schallschutz nicht nur dem Gesundheitsschutz und der Beachtung von Persönlichkeitsrechten dient, sondern auch zum Schutz der privaten (Intim-) Sphäre/und gegen unzumutbare Belästigungen dienen soll. DIN 4109, Ausgabe 2016 wurde in Bayern im Oktober 2018 bauaufsichtlich eingeführt. Hier wurde der Schallschutz gegen Außenlärm grundlegend verändert und die nächtliche Belastung wird nun zusätzlich berücksichtigt. Dadurch ergeben sich gewisse Verschärfungen. Insgesamt gab es bzgl. der Anforderungen keine wesentlichen Änderungen, jedoch bei den Rechenverfahren und beim Bauteilkatalog. Die neue Fassung aus 2016 stellt im Wohnungsbau wohl eher keine anerkannte Regel der Technik dar, im Anforderungskatalog für sonstige Bauten jedoch schon. Auch die Rechenverfahren und der Bauteilkatalog sind als anerkannte Regel der Technik zu sehen.

Bei der Trittschalldämmung wurde der Mindestschallschutz etwas verschärft: bei Wohnungstrenndecken von bisher >= 53 dB auf jetzt >= 50 dB und bei Treppenläufen und Podesten von >= 58 dB auf >= 53 dB. Dies betrifft Geschoßhäuser mit Wohnungen und Arbeitsräumen.

Bei den Einfamilien-/Doppelhäusern und Einfamilienreihenhäusern hat sich der Trittschalldämmwert für die Decken von >= 48 dB auf >= 41 dB verändert, bei Decken über Kellergeschoßen von >= 53 dB auf >= 46 dB, bei Treppenläufen/Podesten, Decken unter Fluren von >= 53 dB auf >= 46 dB. Trittschallmindernde, leicht austauschbare Bodenbeläge (z.B. weich federnde Teppichböden) sowie schwimmend verlegte Parkett- und Laminatbeläge dürfen beim Nachweis im Wohnungsbau nicht angerechnet werden. Weiterhin möglich ist dies beim Nachweis des erhöhten Schallschutzes.

In der Folge erklärte der Schallexperte die Flankenschallübertragung im Hochbau und das neue Rechenverfahren. Hier kann entweder das genaue Rechenverfahren angesetzt werden oder das vereinfachte Nachweisverfahren, wie es bekannt ist.

In Wirklichkeit sah der Referent es nicht als zutreffend an, dass sich die Vorschriften jetzt deutlich verschärft hätten. Vielmehr tragen sie der technischen Entwicklung in einem gewissen Rahmen Rechnung.

Vorsichtig sollten Bauträger sein, wenn sie ihre Wohnung als „luxuriös, exklusiv und hochwertig“ bezeichnen. Hier wird dann auch schnell eine Erwartungshaltung in Bezug auf einen erhöhten Schallschutz genährt. Wenn ein Bauträger wirklich nur den Mindestschallschutz anbietet, dann tut er gut daran, dies ganz deutlich zu kommunizieren und auch auf mögliche Folgen hinzuweisen.

Zum Thema ‚Dröhnen‘ wies Herr Burkhart darauf hin, dass sich dieses nur mit erheblich baulichen Aufwendungen vermeiden lässt, was im Geschoßwohnungsbau eher unüblich ist. Insofern stellt dies im Regelfall keinen Mangel dar.

Abschließend gab der Referent noch Informationen zum Thema der Raumakustik. In Großraumbüros empfahl er, hohe Abtrennungen zwischen den einzelnen Schreibtischen, damit der Schall einen längeren Weg nach oben hat. Zudem wies er darauf hin, dass Störgeräusche wie z.B. eine laufende Lüftung den unangenehmen Lautstärkepegel innerhalb solcher Büros überdecken können. Wichtig ist es, ausreichend Absorberflächen einzusetzen, um den Schall aufzunehmen.

Bild: Vortragssaal mit Publikum
Quelle: A. Unger
Bookmark and Share

19. Internationales Sachverständigentreffen des Bundesverbands Estrich und Belag e.V. im November 2018

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten


Am 16. und 17. November 2018 fand die vom Bundesverband Estrich und Belag e.V. organisierte Veranstaltung im Mercure-Hotel in Schweinfurt statt. Wie immer war sie gut besucht und ihr Besuch aus meiner Sicht empfehlenswert.

Nach einer kurzen Begrüßung durch den Obmann des Arbeitskreises Simon Thanner und den BEB-Vorsitzenden Michael Schlag begannen auch schon die einzelnen Vorträge.

I. Abdichtung erdberührter Bodenplatte
Referent: Prof. Matthias Zöller

Der Referent wies zunächst darauf hin, dass für einen Kapillartransport von Feuchtigkeit innerhalb von Materialien durchgehende Poren notwendig sind. Feine Poren wie z.B. in Gipsputzen ermöglichen baupraktische Steighöhen von ca. 50 cm. An Mauerfugen entstehen hohe Übergangswiderstände an den Grenzflächen zwischen  Mörtel zu Mauerstein, so dass der Kapillaraufstieg auf wenige Mauersteinreihen beschränkt wird. Dies ist schön zu sehen an Häusern, welche am und im Wasser gebaut sind, z.B. die in Venedig oder an den Grachten niederländischer Städte, aber auch an den Wasserburgen in Deutschland. Obwohl die Grundmauern im Wasser stehen, ist ab einer gewissen Höhe kein weiterer Wassertransport nach oben zu erwarten. Prof. Zöller wies allerdings darauf hin, dass  z.B. gipsgebundene Bauteile, für Schimmelbildung günstige Substrate, Raufasertapeten und Dispersionsfarben, in Räumen mit dem Risiko hoher relativer Luftfeuchten, z.B. in Souterrainwohnung, nicht zu empfehlen sind.

In der Folge informierte der Referent, wie sich Wasser in Konstruktionen generell bewegen kann. Die Diffusion ist im Zuge der Brownschen Molekularbewegung eine relativ langsame Fortbewegungsmethode und sie richtet sich nach der absoluten Luftfeuchte in Bezug auf entsprechende Potentialunterschiede. Es ist ausdrücklich nicht die relative Luftfeuchte entscheidend. Im Verhältnis zur Diffusion geht die Konvektion sehr schnell, wenn hierzu entsprechende Möglichkeiten bestehen. Diffusionsströme aus dem Erdboden in einen angrenzenden Innenraum werden meistens überschätzt. Im Boden ist zwar 100% relative Luftfeuchtigkeit vorhanden, aber i.d.R. auch  eine relativ geringe Temperatur. Tauwasser entsteht aber nicht an wärmeren Schichten, sondern an kühleren, weswegen bei steigenden Temperaturen bei gasförmigem Diffusionsstrom kein flüssiges Wasser zu erwarten ist.

Was die Unterscheidung nach der Abdichtungsnorm zwischen bindigen und nicht bindigen Böden betrifft, so zeigte Prof. Zöller auf, dass der Wert k > 10-4 m/s eine extreme Durchlässigkeit (z.B. Kies oder mittlere Sande) bedeutet. Estrichbahnen mit Polymerbitumen sind nach DIN 18533 derzeit bei wenig durchlässigem Erdreich in Verbindung mit Dränungen nicht erlaubt. Die Festlegungen der Norm bilden aber worst-case-Szenarien ab und sind in Einzelfällen nicht zielführend. So kann bei der seitlichen Anfüllung von Bauwerken mit Kies von oben kommendes Sickerwasser schneller an die Schwachstelle, die Fuge zwischen Betonplatte und Mauerwerk, herangeführt werden als bei Anfüllungen mit weniger durchlässigem Material. Allerdings fordert die Norm vom Anwender, sich mit Einzelfällen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls von normativen Anforderungen abzuweichen.

Neu ist der Abstand zwischen Bemessungswasserstand und Abdichtung der 50 cm betragen soll. Das ist allerdings keine inhaltliche Änderung, weil bisher der Abstand von der Unterkante der Betonplatte zum Bemessungswasserstand entscheidend war.

Bei historischen Betonen mit hohen Hohlraumanteilen war es auf Grund der kapillaren Leitfähigkeit eher notwendig, Abdichtungen zu verlegen als heute. Der Referent zeigte auf, dass Lieferbeton heutiger Qualität bei üblicher Einbausorgfalt nur geringe Kapillareigenschaften hat und dem Wasser erfahrungsgemäß insbesondere ältere Betone mit höherem Kristallisationsgrad), nur eine Eindringtiefe von weniger als 5 cm ermöglicht. Wenn kein Wasser ankommt, könnte theoretisch auf die Verlegung einer Abdichtung auf der Bodenplatte verzichtet werden. Wesentlich ist, dass Tauwasser vermieden wird. Bei einem relativ kühlen Keller im Sommer sah der Referent eine Innendämmung als probates Mittel an,  weil durch die Temperaturträgheit der Außenbauteile bedingte kühle Innenoberflächen vermieden werden.

Bei der Beurteilung von Leistungen von Handwerkern empfahl der Referent besser von ‚fehlerhaft‘ als von ‚mangelhaft‘ zu sprechen, da die Bezeichnung ‚mangelhaft‘ immer auch eine rechtliche Bewertung beinhaltet.

Nach der Erfahrung des Referenten werden in letzter Zeit häufig eingeschossige Tiefgaragen gepflastert, um die Chlorid-Thematik zu umgehen. Hier sollte man prüfen, ob die Landesbauordnung gegen Flüssigkeiten dichte Beläge fordert und ob Pflasterbeläge als solche angesehen werden.

In der Folge sprach Prof. Zöller über Betonkonstruktionen, welche im Wasser gelagert wurden. Betonplatten sind i. d. R. an der Unterseite dauerhaft feucht und trocknen im besten Falle an deren Oberseite ab. Der ständig hohe Feuchtigkeitsgehalt im Kern wirkt als Dampfsperre An Innenseiten von ständig im Wasser stehenden Untergeschossen aus Beton wurden in der Raumluft Luftfeuchten festgestellt. Im Hohlraum aufgeständerter unterlüfteter Bodenaufbauten wurden hohe relative Luftfeuchtigkeiten gemessen, da die eingeblasene Innenraumluft abkühlte. Die Feuchtigkeitsbildung kommt dann von innen und entsteht unabhängig vom gewählten Feuchtigkeitsschutz. Das gleiche Phänomen ist bei abgedichteten Bodenplatten zu beobachten.

Abschließend wies Prof. Zöller darauf hin, dass i.d.R. das Heranführen der Abdichtung an die Horizontalsperre ausreicht, da es hier im Wesentlichen darum geht, den Kapillartransport zu verhindern – insofern dieser überhaupt vorkommt.

Fazit: Prof. Zöller plädierte dafür, mögliche Nacherfüllungen bei Objekten am heutigen Kenntnisstand zu orientieren. Er sah die Verwendung von Kapillarsperren als Folien oder auch nicht kapillar aktive, feuchtigkeitsunempfindliche Dämmstoffe als sinnvoll an. Bei einer Druckwasserbeanspruchung müsste ohnehin eine Abdichtung unterhalb der Bodenplatte verlegt werden, da sonst der Wasserdruck bei Fehlstellen in der Betonplatte die Abdichtung inkl. Fußbodenbau nach oben abheben könnte. Die Abdichtungsnorm DIN 18 533 gilt nicht für wasserundurchlässige Bauteile. Insofern ist es aus Sicht des Referenten fraglich, wenn nachträglich Abdichtungen auf Bodenplatten gefordert werden, obwohl es keine diesbezüglichen Schäden gibt und diese auch nicht zu erwarten sind.


I. Schall
Referent: Jan Mörchel

Zum Einstieg zeigte der Referent eine Vielzahl von Kenngrößen für den Schallschutz auf, die teilweise bei den Nutzern zur Verwirrung führen können. Bei allen Kerngrößen, die den Hochstrich ‘ wie bei L‘nw aufweisen, ist bereits eine Bewertung erfolgt und Flankenübertragungen berücksichtigt.

Beim Luftschall führt die Verwendung von zwei gleich lauten Lautsprechern nebeneinander zu einer Lautstärke-Erhöhung von 3 dB, 4 nebeneinander platzierte gleich laute Lautsprecher um 6 dB. Als vereinfachter Nachweis zum Thema ‚Luftschall‘ kann bei gleich guten, flankierenden Bauteilen davon ausgegangen werden, dass eine Schallübertragung über Außenfassade und Flur-Wand mit -3 dB zu berücksichtigen ist und eine Schallübertragung über Decke und Boden mit weiteren -3 dB. Die Schallübertragung über eine Trennwand schlägt mit ca. -1 dB zu Buche. Somit muss der Anforderungswert mindestens 7 dB unter dem Schalldämmmaß der Trennwand und den Norm-Flankenpegeldifferenzen der Begrenzungsfläche liegen.

Die DIN 4109 ist weiterhin das Maß aller Dinge für die Mindestanforderung in Bezug auf den Schall. Alles andere sind aus Sicht des Referenten privatrechtlich zu vereinbarende Themen. Eine wesentliche Änderung gibt es in Bezug auf DIN 4109: Bei Neubauten, welche dem Holz-, Leicht- und Trockenbau zuzuordnen sind, liegt die Mindestanforderung bei L‘nw <= 53 dB, beim Massivbau jedoch bei 50 dB. Bei der nächsten turnusmäßigen Überarbeitung der Normenreihe (voraussichtlich 2021) werden die Mindestanforderungen im Trittschall unabhängig von der Bauweise bei L’n,w ≤ 50 dB liegen. Trittschallmindernde, leicht austauschbare Bodenbeläge (Teppichböden) dürfen beim Nachweis im Wohnungsbau für die Mindestwerte nicht angerechnet werden, für den erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 zur DIN 4109:1989 jedoch schon. Körperschallbrücken wie z.B. feste Randanschlüsse können den Schallschutz erheblich verschlechtern. Aus dem gleichen Grund sollte man Treppenelemente im Geschoßwohnungsbau von der Wand möglichst entkoppeln, da hier eine Trittschallanregung erfolgt. Anhand eines Versuchsaufbaus zeigte der Referent auf, dass bei Trittschallanregung eine Entkopplung sehr wirksam ist, während eine Einhausung eher nur ergänzende Vorteile bringt.

Die Bauakustik befasst sich mit Frequenzbereichen zwischen 100 und 3.150 Hertz. Beim Luftschall kann der Mensch tiefere Frequenzen nur dann hören, wenn sie eine entsprechend hohe Lautstärke aufweisen. Beim Trittschall sind jedoch tiefe Frequenzen (z.B. Laufen ohne Schuhe) hingegen gut zu hören. Um diesem Dröhneffekt entgegen zu wirken, kann man die dynamische Steifigkeit der Trittschalldämmung reduzieren und gleichzeitig die flächenbezogene Masse des Estrichs erhöhen. Ziel ist es, dass die Betonplatte unter dem Estrich möglichst wenig zu Schwingungen angeregt wird. Dies ist eben durch eine Erhöhung der Estrichmasse in Verbindung mit einer weich federnden Dämmschicht gut zu erzielen. Der gewünschte Effekt wird dadurch erreicht, dass die Resonanzfrequenz der Decke insgesamt unter 50 Hertz und damit deutlich unterhalb der Anregefrequenz liegt.



I. Höhendifferenzen zu angrenzenden Bauteilen
Referent: Ralf Ertl


Als Einstieg zeigte der Referent den Anwendungsbereich der DIN 18 202 auf. Nebenbei erwähnte Herr Ertl, dass es in Deutschland ja eine Norm für nahezu alles gibt. Es gibt sogar eine Norm zum normen von Normen.

Die DIN 18 202 regelt Maßabweichungen, Ebenheitsabweichungen und Winkelabweichungen. Beim Letztgenannten geht es um eine Abweichung von der horizontalen oder von einer geneigten Linie (in letzter Konsequenz ein Richtungsfehler). Sie ist jedoch nicht zuständig zur Regelung von Höhenversätzen zwischen benachbarten Bauten.

Im Grundsatz ist jeder Handwerker bestrebt, möglichst genau das Planmaß zu erreichen. Dass dies zu 100% genau i.d.R. nicht möglich sein wird, zeigte Herr Ertl anhand einer Kurve auf. An dieser war erkennbar, dass nur eine kleine Menge von Handwerkern tat-sächlich exakt das gewünschte Maß erzielt, jedoch die entsprechenden Unter- oder Übermaße dann in einem bestimmten Korridor liegen. Ungenauigkeiten sind eben nicht komplett zu vermeiden.

Wenn der Planer z.B. extrem geringe Höhendifferenzen wünscht, so sollte er dies in seiner Ausschreibung präzisieren. Möglicherweise sind auch mechanische Höhensicherungsmaßnahmen möglich. Tut dies der Planer nicht, so ist mit der üblichen handwerklichen Leistungsqualität zu rechnen.

Zeit- und lastabhängige Verformungen von Bodenaufbauten dürfen natürlich bei der Beurteilung von Höhenversätzen nicht herangezogen werden.

Im Zuge der nachfolgenden Diskussion wurde noch angesprochen, ob allein der Einsatz von selbstverlaufenden Spachtelmassen automatisch dazu führt, dass die erhöhten Ebenheitsanforderungen nach der Tabelle 3, Zeile 4 der 18 202 geschuldet sind. Dies wurde vom Referenten jedoch verneint. Es muss in letzter Konsequenz wiederum im Vertrag geklärt werden, ob dort die erhöhten Toleranzanforderungen vereinbart sind. Allein die Verwendung von hierfür geeigneten Techniken, wie selbstverlaufenden Spachtelmassen, führt nicht zu einer solchen Verpflichtung.


I. Konstruktiver Holzschutz im Holzterrassenbau
Was gilt es bei Fußbodenkonstruktionen im Außenbereich zu beachten
Referent: Bernhard Lysser


Einige Zuhörer waren überrascht, zu erfahren, dass Holzoberflächen ohne Riffelungen nach Beregnung i.d.R. weniger rutschig sind als solche mit Rillen. Dies scheint daran zu liegen, dass Wasser in den Rillen steht und dann möglicherweise kapillar nach oben zieht. Unklar ist noch, wie sich dies im Winter bei Vereisung auswirkt.

Als wesentliche Konstruktionskomponente sah der Referent zunächst einen Wurzelschutz von unten an, sodass Pflanzen nicht durch den Belag wachsen. Herr Lysser empfahl ein gewisses Gefälle im Untergrund anzulegen. Im Terrassen-Belag oben selbst muss dann nicht unbedingt ein Gefälle bei der Verwendung von Massivholz vorhanden sein. Was die äußerste Unterstützung/Auflage der Terrassenbeplankung angeht, so sollte diese wegen evtl. Verformungen möglichst im Lattenendbereich platziert sein. Natürlich sind auch in der Fläche ausreichend viele Unterstützungen notwendig.

Wichtig ist es, den Holzbelag aus der Wasserzone herauszubringen. Um dies zu erreichen, empfahl er Distanzhalter zwischen Diele und Unterkonstruktion. Rostende Befestigungsmittel sollten hier nicht zur Verwendung kommen. Durch die Sonneneinstrahlung und die Bewitterung können sich mit der Zeit Holzfasern an der Oberfläche ablösen und sichtbar werden. Diese kann man am besten durch Bürsten und Ölen in den Griff bekom-men. Wichtig war Herrn Lysser, dass innerhalb der Unterkonstruktion keine Wasserspei-cher wie z.B. Vliese zum Einsatz kommen. Diese können im ungünstigen Fall die Feuch-tigkeit dann sehr lange, oft dauerhaft von unten an das Holz abgeben. Die Fugen zwi-schen den Deckhölzern sollten nicht zu schmal gewählt werden, sodass das Wasser hier ablaufen kann.

Die Haltbarkeit einer so konstruierten Holzterrasse sah Herr Lysser bei ungefähr 10 bis 15 Jahren, wobei er Eiche als Baustoff in diesem Zusammenhang nicht empfahl.



II. Holzböden auf gekühlten Fußbodenkonstruktionen
Referent: Manfred Weber

Herr Weber wies eingangs seines Vortrags zunächst darauf hin, dass Holz ein anisotroper Baustoff ist. Damit ist ein unterschiedliches Arbeiten in verschiedene Richtungen gemeint. Die generelle Problematik bei der Kühlung von Fußbodenkonstruktionen mit Holzbelägen ist, dass im Sommer das Holz ohnehin schon feuchter ist. Eine Kühlung kann den Feuchtegehalt

noch weiter erhöhen und damit einen gewissen Quelldruck erzeugen. Der Referent empfahl in diesem Zusammenhang als App den ‚Faktum Wood Calculator‘. Hiermit kann man bei Kenntnis der Raumluftdaten schnell Temperatur und Luftfeuchtigkeit am Fußboden errechnen. Interessant war der Rückschluss, dass auch wenn der Taupunkt noch lange nicht erreicht ist, trotzdem das Holz bei Betrieb einer Fußbodenkühlung auffeuchten kann. Wird z.B. die Raumlufttemperatur von 28 Grad Celsius auf 25 Grad Celsius heruntergekühlt, dann führt dies am Boden schon zu ca. 87% relativer Luftfeuchtigkeit und 19% Masse-Feuchtigkeit im Holz. Wird die Temperatur noch weiter abgesenkt, so kann sogar der Taupunkt erreicht werden. Als besser sah Herr Weber in diesem Zusammenhang eine Deckenkühlung an, da hierbei nicht unmittelar der Fußboden gekühlt wird.

Beim Betrieb von Fußbodenkühlungen ist meist ein Rohrabstand von 10 cm empfehlenswert; zudem wirken sich kurze Rohrlängen, dicke Rohre, geringe Estrichüberdeckung und Beläge, welche die Wärme gut leiten, günstig aus. Wichtig ist es, dass bei Planung von gekühlten Fußbodenkonstruktionen die Folgegewerke informiert werden. Sonst können diese auch nicht entsprechend darauf reagieren.

Sinnvoll wäre es, wenn erst über 26 Grad Celsius Raumtemperatur eine Kühlung anspringen würde und diese maximal 21 Tage im Jahr wegen der Holzfeuchtewechselzeiten betrieben wird. Die relative Luftfeuchte sollte bei Holzböden nicht über 75% betragen und es ist immer empfehlenswert, die Raumtemperatur nur um maximal 2-3 Grad Celsius herunter zu kühlen. Der Einbau und Betrieb von Datenloggern zur Überwachung der Raumluft ist empfehlenswert. Luftbefeuchter im Winter können sich ebenfalls positiv auswirken. Zudem sollten nicht mehr als 30% der Parkettfläche (‚Kälte‘-Stau) abgedeckt und Hygrometer im Objekt installiert werden. Zum Abschluss seines Vortrages warf der Referent noch die Frage ins Publikum, ob in einer so gekühlten Fußbodenkonstruktion die Verwendung eines Calciumsulfatestrichs geeignet sei.


II. Ungenormte Warmwasser-Fußbodenheizungen
Referent: Bertram Abert

Zunächst wies der Referent darauf hin, dass Auftragnehmer grundsätzlich die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme schulden. In diesem Zusammenhang tragen lt. BGH DIN-Normen die Vermutung in sich, dass sie den Stand der anerkannten Regeln der Technik wiedergeben. In letzter Konsequenz muss allerdings im Einzelfall geklärt werden, ob eine bestimmte Konstruktionsart den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Regeln der Technik sind sämtliche Vorschriften und Bestimmungen, die sich in der Theorie als richtig erwiesen und in der Praxis bewährt haben.

Bezüglich der Befestigung von Heizrohren zeigte Herr Abert auf, dass die vertikale Abweichung der Rohre nach oben vor und nach dem Einbringen des Estrichs an keiner Stelle mehr als 5 mm betragen darf. Bei Rohrbögen darf die Rohrüberdeckung mit Estrich reduziert sein. In diesem Zusammenhang zeigte er einen Schadensfall bei einem Calciumsulfatfließestrich auf, bei dem die Rohre relativ intensiv aufgeschwommen waren. Deshalb war hier die notwendige Rohrüberdeckung nicht mehr gewährleistet. In diesem Zusammenhang erwähnte der Referent, dass die Rohre an möglichst vielen Stellen befestigt sein sollen, um ein Aufschwimmen zwischen den Fixierungen zu vermeiden.

Darauf folgte eine Diskussion zu der Thematik, ob Rohrleitungen im Bereich von Bewegungsfugen mit Rohrhülsen geschützt werden sollen. Hier ist zu beachten, dass auch im Bereich dieser Rohrhülsen die notwendige Estrichüberdeckung erzielt werden sollte.

Eine spannende Frage behandelte das Thema, ob spezielle Schnellzementbinder eine Sonderkonstruktion darstellen können. Im Zweifelsfall ist es sicher sinnvoll, diese Konstruktionsart vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Fraglich ist von Sachverständigenseite auch die Technik, in einen bestehenden Estrich Rillen einzufräsen, um dort Heizungsrohre zu platzieren. Hier besteht regelmäßig die Frage, ob der Estrich nach dieser Einkerbung noch ausreichend tragfähig ist.

Gegen Ende seines Vortrages zeigte Herr Abert noch einen Schadensfall auf, bei welchem sich Zement und Calciumsulfat vermischten, da Geräte und Schläuche nicht ausreichend gereinigt wurden. Hier kam es zu einer sekundären Ettringitbildung mit entsprechenden Dimensionsänderungen. Dies kann als Argument gewertet werden, möglichst im Bereich einer Baustelle nur ein Bindemittel einzusetzen.

II. Ausführung von Fugen/Schadensanalyse
Referent: Dieter Altmann

Zunächst zeigte Herr Altmann auf, dass es aus seiner Sicht sinnvoll sei, Scheinfugen grundsätzlich zu verharzen, statt mit Hilfe einer elastischen Fuge in den Oberbelag zu übernehmen. Kommt es hier später im Fugenbereich zu Scherbewegungen, so kann dies eine Geräuschbelästigung nach sich ziehen. Bei der Ausbildung von Bewegungsfugen mit Hilfe von Randstreifen beobachtete Herr Altmann in seiner Praxis häufig Verdichtungsprobleme im Bereich, angrenzend an den wenig stabilen Randstreifen. Hier kam es auch häufiger zu ausbrechenden Rändern. Insofern empfahl der Referent in einem solchen Fall grundsätzlich die Fuge abzuschalen, um hier eine stabile Kante zu erhalten.

Herr Altmann empfahl eindringlich, bei beheizten Calciumsulfatfließestrichen unbedingt Rohrhülsen im Bereich der Bewegungsfugen einzubauen. Fließestriche liegen grundsätzlich sehr fest am Rohr an und durch die Estrichausdehnung im Fugenbereich könnte es sonst zu einer unzulässigen Spannung im Bereich der Rohre kommen.

Im Übrigen zeigte der Referent Bewegungsfugenprofile auf, bei welchen ein Dämmstreifen in einen Sockel aus Kunststoff geschoben wird. Derartige Profile sah Herr Altmann nicht als geeignet an, da im Bereich des Sockels in Wirklichkeit keine Bewegungsmöglichkeit vorhanden ist. Hier kann es dann durch die Ausdehnung des Estrichs sogar zu Beschädigungen des Kunststoffsockels selbst kommen.

Herr Altmann wies darauf hin, dass gemäß seiner Erfahrung, Risse in Türlaibungen bei beheizten Calciumsulfatfließestrichen meist durch Schwindspannungen des Estrichbinders ausgelöst werden. Allerdings kann auch allein die Rückbildung der Ausdehnung durch zentrischen Zug auch durchaus Risse im Estrich zur Folge haben. Hier kommt es dann durch die Reibung am Untergrund zu Rissen, die speziell im geschwächten Estrichbereich bei den Türen auftreten können.

III. Neues vom Sachverständigenrecht (elektronische Gerichtsakte, Datenschutz)
Referent: Volker Schlehe

Zunächst gab Herr Schlehe ein paar Tipps für die versammelten Sachverständigen, wie man in Zukunft am besten Gutachten versendet. Er wies darauf hin, dass man beim Versand des Gutachtens als PDF-Datei darauf hinweisen sollte, dass es sich hier nicht um das Original handelt. PDFs kann man relativ leicht fälschen, weshalb man gut daran tut, auf die letztendlich gültige Papierversion zu verweisen. Zudem empfahl der Referent eine Verschlüsselung für den Versand von E-Mails bei Gutachtenaufträgen zu verwenden. Wer Gerichtsgutachten elektronisch versenden möchte, muss hierfür einen sogenannten ‚sicheren Übertragungsweg‘ nutzen. Sichere Übertragungswege sind z.B. DE-Mailoder die qualifizierte elektronische Signatur In diesem Zusammenhang erwähnte er die Fa. D-Trust GmbH, bei welcher man eine Signaturkarte bestellen könne. Hierfür fallen ungefähr 175 Euro für zwei Jahre Nutzung an zzgl. den Kosten für das Kartenlesegerät in Höhe von 70 Euro.

Seit September 2019 wird die elektronische Kommunikation zwischen der Justiz und den Rechtsanwälten getestet, welche elektronische Postfächer erhalten haben. Der Referent geht davon aus, dass in Zukunft auch für die Sachverständigen die elektronische Übermittlung von Gutachten mittels qualifizierter Signatur zukunftsweisend sein wird.

In Bezug auf den Datenschutz erwähnte Herr Schlehe, dass durch die seit Mai 2018 geltende europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten noch stärker als bislang geschützt werden und im Falle eines Verstoßes erhebliche Strafen verhängt werden können. Dies hat auch Auswirkungen auf die Arbeit von Sachverständigen. Betroffene können u.a. Auskunft verlangen, welche Daten über sie gespeichert wurden und deren Löschung verlangen. . Es ist wichtig, dass auch auf den Sachverständigenwebseiten Datenschutzbeauftragte gemeldet werden und auf der Webseite eine eigene Datenschutzerklärung vorhanden ist. In diesem Zusammenhang wies der Vortragende darauf hin, dass die Fa. activeMind entsprechende Bausteine für Erklärungen kostenfrei zur Verfügung stellt.

Beim Abschluss eines Sachverständigenvertrages sollten auch Regelungen zum Datenschutz und den Rechten der Betroffenen enthalten sein. Wer mit normalem E-Mail mit seinem Auftraggeber kommunizieren will, sollte sich dies von seinem Auftraggeber im Vertrag genehmigen lassen.



IV. Entkopplung bei Fliesenbelägen
Referent: Prof. Alfred Stein

Der Vortragende überzog das Publikum mit einem wahren Feuerwerk an Fakten, Daten und Berechnungen. Prof. Stein wies darauf hin, dass man durch Scherversuche die horizontale Bettungsziffer von entkoppelten Fliesenbelägen ermitteln kann. Es zeigt sich, dass der Flexkleber sich als relativ harte Bettung darstellt. Als problematisch sah der Referent die Kombination von großen Formaten und zugleich dünnen Fliesen in Verbindung mit Entkopplungen an. Generell kann man davon ausgehen, dass Entkopplungsmatten die Tragfähigkeit der Konstruktion verringern. Interessant war der Effekt, dass manche Entkopplungsmatten mit hohen Sperrwerten gegenüber Dampfdiffusion wie eine Nachbehandlung des Estrichs wirken. Auf diese Weise kann teilweise die Estrichschwindung reduziert werden, was letztendlich Schäden vermindert. Prof. Stein sah insbesondere trittschallverbessernde Entkopplungsmatten für dünne Beläge als problematisch an. Auch die Verwendung von elektrischen Hubwägen sah der Referent kritisch. Im Unterschied zu den handgezogenen Hubwägen existiere bei den elektrischen keine natürliche Hemmschwelle und sie werden leicht überladen.


V. Auswertung eines Schadensfalls bei zementären Fugen
Referent: Dieter Altmann

Bei einem schadhaften Objekt ging es um 118 Hotelbäder mit Flexfugen innerhalb der Fliesen. Es war zu Fugenausbrüchen mit nachfolgenden Wasserschäden gekommen. Unter den Fliesen befand sich eine zementäre Verbundabdichtung. Als Auslöser konnte Herr Altmann die tägliche Reinigung mit Amidosulfonsäure (pH-Wert 0,5) ausmachen. Hier handelt es sich um einen Kalklöser, der auch für die Rostentfernung verwendet werden kann. Es ist ein extrem saurer Reiniger, der im gegenständlichen Fall nicht ausreichend verdünnt wurde. Das Produkt wirkt stärker und schneller als Zitronensäure und darf nicht zu lange auf zementäre Fugen einwirken.

Im gegenständlichen Schadensfall wurde durch die falsche Reinigung die zementäre Fuge um ca. 4 bis 5 mm abgetragen. Hier wäre mit großer Wahrscheinlichkeit eine chemisch beständigere Epoxidharzfuge besser gewesen. Herr Altmann wies darauf hin, dass man in solchen Fällen die schadhaften Fugen entnehmen und labortechnisch untersuchen könne. Im Zuge der Labortests stellte man hier fest, dass die Konzentration im Zuge der Automatenverdünnung ca. 40% Säureanteil statt 10% Säureanteil beinhaltete. Es kam daraus folgernd zu Querrissen im Fugenmörtel und die Fuge wurde durch die Säure rau und brüchig. Allein vom optischen Bild her hätte man auch davon ausgehen können, dass es sich um einen überwässerten Verfugmörtel handelte. Dies war jedoch nach Auswertung der Untersuchungen nicht der Fall.

V. Was ist nebelfeucht?
Referent: Thomas Allmendinger

Der Vortrag fiel relativ kurz aus, zumal Herr Allmendinger kurzfristig für Herrn Fendt eingesprungen war. Aus meiner Sicht bestand die wichtigste Information darin, dass eine ‚Pflegeanleitung‘ eine klare Vorschrift darstellt, wie Fußböden zu pflegen sind. Hierbei handelt es sich um eine juristische Bewertung. Eine Pflegeempfehlung hat hingegen eben nur Empfehlungscharakter. Man könnte also darauf schließen, dass dies nur eine Option zur Reinigung neben anderen Möglichkeiten ist. Herr Allmendinger empfahl deshalb, immer von einer ‚Pflegeanweisung‘ zu sprechen. Hier ist ganz klar ausgedrückt, dass das die richtige Art der Reinigung ist und andere Techniken möglicherweise auch zu Problemen führen können.

In der Folge wies Herr Allmendinger darauf hin, dass der Begriff ‚nebelfeucht‘ aus der Branche der Gebäudereiniger stammt. Es ist hierbei ungefähr die Feuchtigkeitsmenge gemeint, wie man sie bei der Applikation mithilfe einer Wasser-Zerstäuber-Flasche (z.B. für Pflanzen) durch Sprühen aufbringen kann.


V. Farbänderung bei textilen Bodenbelägen durch Nutzung?
Referent: Peter Schwarzmann

Der Vortrag von Herrn Schwarzmann zeigte eindrucksvoll auf, dass manchmal die naheliegende Lösung für Sachverständige nicht immer zum Ziel führt. Ein Teppichboden auf Doppelboden war nach einer Sprühextraktion schmutziger als vorher. Hier liegt es natürlich schnell nahe, dass möglicherweise falsch gereinigt wurde. Es ist in solchen Fällen wichtig, dass zunächst der Boden trocken abgesaugt wird und nicht vor der Trocknung begangen werden darf.

Im genannten Fall hielt der Referent für möglich, dass der Schmutz aus dem Bereich des Doppelbodens kam, was jedoch nicht der Fall war. Auffällig war, dass bei einem Reinigungsversuch mit Fasern angereicherter weißer Staub im Filter hängen blieb. Handelte es sich um Teppichfasern? Unter dem Mikroskop waren Aufspleißungen bei den weißen Teppichfasern aus Polyamid zu erkennen, während die schwarzen Fasern unversehrt waren. Es stellte sich heraus, dass die schwarzen Fasern durch die Farbe geschützt wurden und bei den weißen Fasern ohne Farbe es zu Schädigungen kam. Das war letztlich die Ursache der optischen Verschmutzung.

Bild: Saal mit Publikum
Bookmark and Share

Seminar Deutscher Sachverständigentag 2018 für Parkett, Fußbodentechnik und Unterböden

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Am 07.06.2018 hatte ich die Gelegenheit, den zweiten Tag der Vortragsveranstaltung des Deutschen Sachverständigentags 2018 zu besuchen, welcher sich intensiv mit den Themen Parkett, Fußbodentechnik und Unterböden befasste. Ich danke nochmals Herrn Weber und Herrn Fendt für die freundliche Einladung. Die Veranstaltung war gut besucht und bot im Foyer eine kleine Ausstellung. Nachfolgend berichte ich ausschließlich über die Vorträge, die ich an diesem Tag besucht habe.

TKB Ringversuch zur KRL-Messmethode
Ergebnisse und deren Folgen
Dr. Thomas Brokamp, Bona

Der Referent zeigte zunächst die unterschiedlichen Zustandsformen von Wasser in Form von fest, gasförmig und flüssig auf. Generell geht es bei der KRL-Technik darum, eine Alternative/Ergänzung zu den herkömmlichen Messmethoden in Form von Darrprüfung (= Labormethode) und CM-Messungen aufzuzeigen. Die technische Kommission Bauklebstoffe arbeitet an der Thematik, da es sich bei einer funktionierenden KRL-Methode um eine materialunabhängige Prüfung handeln würde, mit der man unterschiedliche Baustoffe messen könnte. Grundsätzlich ist die KRL-Messung nicht abhängig von der Probengröße oder Masse; i.d.R. werden die Messungen aber an Estrich-Stemmproben mit 50 bis 150 g durchgeführt, welche in einen PE-Beutel oder in eine CM-Flasche zerkleinert gegeben wird. Nach 20 bis 30 Minuten kann dann der Wert der relativen Luftfeuchtigkeit im Beutel bzw. in der Flasche abgelesen werden.

In diesem Zusammenhang zeigte Dr. Brokamp eine Grafik auf, welche von Herrn Ing. Schnell im Jahr 1985 veröffentlicht wurde. Die qualitative Skizze zeigt Sorptionsisotherme, aufgeteilt in eine Kurve für die Desorption und eine für die Adsorption (Hysterese). Auffällig war, dass die Desorptionskurve steiler verläuft als die Adsorptionskurve.

Dies bedeutet, dass bei einem Estrich im Trocknungsprozess (Desorption) bei gleicher relativer Raumluftfeuchtigkeit eine höhere Massefeuchtigkeit im Estrich vorhanden ist, als z. B. bei einem durch erhöhte Luftfeuchte auffeuchtenden Estrich. Letzterer hat dann bei gleicher relativer Raumluftfeuchtigkeit eine geringere Massefeuchtigkeit. Dies erklärt auch, warum Zementestriche nicht extrem empfindlich gegenüber nachträglicher Auffeuchtung durch die Raumluft sind.

Weiterhin ging der Referent auf die Temperaturabhängigkeit der KRL-Methode ein, die ungefähr eine Differenz von 10 KRL-% bei einem Temperaturunterschied von 25 °C (5 °C bis 30 °C) mit sich bringen kann.

Danach zeigte der Referent auf, dass Estrichporen über schmale Kanäle miteinander verbunden sind. Diese Kanäle nehmen Wasser schon bei niedrigen Luftfeuchten auf, wodurch diese verschlossen werden. Dies ist die Ursache der oben erwähnten Hysterese.

Im Anschluss zeigte Dr. Brokamp die Ergebnisse des Ringversuches, welche aus seiner Sicht eine gute Korrelation zur CM-Technik und zur Darrprüfung zeigten. Zwischen einer Querschnittsmessung und einer Messung aus der unteren Hälfte findet man einen Unterschied von nur ca. 5 KRL-%. Als Resümee ging der Referent davon aus, dass bei einem Zementestrich 2 CM-% ungefähr 80 KRL-% entsprächen. Gleiches würde für einen Calciumsulfatestrich gelten, bei welchem 0,3 CM-% ebenfalls ca. 80 KRL-% entsprächen. Dies würde bedeuten, dass man mit einem Wert von <= 75 KRL-% bei unbeheizten Estrichen auf der sicheren Seite sein müsste und bei beheizten Estrichen bei <= 65 KRL-%.

Podiumsdiskussion:
Feuchtemessungen an Untergründen – Quo vadis?
Walter Denzel, Alfred Puchegger, Dr. Thomas Brokamp, Dr. Norbert Arnold,
Dr. Frank Radtke, Prof. Dr. A.O. Rapp – Moderation Manfred Weber

Bei der Podiumsdiskussion wurde deutlich, dass es durchaus Diskussionsbedarf zu dieser Technik gibt. Anlass für deren Entwicklung war u.a. die Aussage, dass bei Estrichen mit speziellen Zusatzmitteln (flüssige Trocknungsbeschleuniger) angeblich auf Grund einer unterschiedlichen Sorptionskurve die CM-Messtechnik nicht anwendbar sei. Diesbezüglich meldete sich Herr Oliver Erning als Obmann der DIN 18 560 zu Wort und wies darauf hin, dass er derzeit die CM-Technik für geeignet zur Feuchtigkeitsmessung derartiger Estriche sieht und die KRL-Technik bestenfalls als komplementäre Lösung betrachte. Wenn man Estriche mit Trocknungsbeschleunigern gemäß der bekannten CM-Messtechnik ohne Abzüge oder Aufschläge misst, so würde diese durchaus das Feuchtigkeitsprofil derartiger Estriche geeignet abbilden.

Auf Rückfrage von Herrn Weber sagten von den 130 anwesenden Sachverständigen nur drei, dass ihnen Fälle bekannt seien, bei denen die CM-Messung eines beschleunigten Systems nicht funktioniert habe und dies Schäden nach sich gezogen habe. ‚Ross und Reiter‘ wurden jedoch nicht benannt.

Herr Denzel wies darauf hin, dass es ihm wichtig sei, in Zukunft eine Methode zur Hand zu haben, welche die Estrichfeuchtigkeit korrekt ermittelt unter gleichzeitiger Kenntnis, wohin die Reise feuchtetechnisch geht. Weiterhin erwähnte er, dass immer wieder davon gesprochen werde, dass die CM-Messung an ‘modernen’ (vergüteten) Estrichmischungen häufig zu Fehlmessungen führe und deshalb die KRL-Messung als Ergänzung dienen könne. Er empfahl zerstörungsfreie Messmethoden, die aus seiner Sicht genauere Messergebnisse als CM oder KRL liefern können.

Herr Dr. Radtke als Experte der CM-Methode sah die KRL-Technik als durchaus taugliche Zusatzmessung für Sachverständige bei der Beurteilung von Schadensfällen an.

Im Anschluss meldete sich der Bundesinnungsmeister Peter Fendt zu Wort und stellte nochmals die vorgenannten Grenzwerte in Form von 75 KRL-% bei unbeheizten Estrichen und 65 KRL-% bei beheizten Estrichen zur Diskussion. Einzelne Sachverständige versicherten, in Zukunft eigene Messungen durchführen zu wollen, um Erfahrungen mit dieser Messmethode zu sammeln.

Warum elektrische Holzfeuchtemessungen nicht immer sinnvoll
Sind!
SV Thomas Allmendinger, Parkett- und Estrichlegermeister, Ellwangen

Massivparkett muss im Mittel in unseren Breitengraden mit 9 Gewichtsprozent an Feuch-tigkeit geliefert und verlegt werden (Ausnahme z.B. Tropenholz). Der Wert soll elektrisch gemessen werden, im Streitfall per Darrprüfung. Bei Fertigparkett gilt ein Wert von 7 Gewichtsprozent, welcher mit der Darrprüfung ermittelt werden soll. Elektrische Messungen stellen Schätzungen dar. Nun wollte Herr Allmendinger testen, ob es überhaupt möglich ist, Fertigparkette mit einer elektrischen Messung auf ihren Feuchtigkeitsgehalt hin zu untersuchen. Bei Fertigparkett rechnet man im Bereich der Nutzschicht mit ungefähr 8 Gewichtsprozent an Feuchtegehalt, im Bereich des Gegenzugs ungefähr mit 6 Gewichtsprozent. Probleme kann es geben, wenn der Gegenzug z.B. zu trocken angeliefert wird. Während die Nutzschicht bei idealen raumklimatischen Bedingungen und einer r.F. um 50 % keine Dimensionsänderung erfährt, kommt es bei der untertrockneten Trägerschicht bereits hier zu einer Holzfeuchtezunahme aus der Raumluft und zu positiven Dimensionsänderungen. Über luftfeuchtehohe Sommermonate führt der dann deutlich stärkere Quelldruck an der Unterseite des Parketts zu sichtbaren Wellenbildungen in der diesen Bewegungen entgegenwirkenden Nutzschicht des Parketts. Wird die Tragschicht mit zu hohem Feuchtegehalt und die Nutzschicht mit ordnungsgemäßem Feuchtegehalt angeliefert, kommt es vorwiegend über die luftfeuchtearmen Wintermonate zu extremen Fugenbildungen, Verwerfungen und Rissbildungen innerhalb der Nutzschicht des Parketts. Wenn Risse im Mehrschichtparkett auftreten, so können diese im Übrigen auch ein Anzeichen für eine schlechte Verleimung sein.

Allgemein bekannt war, dass die Feuchtewerte der Räuchereiche wegen des Ammoniakgehaltes elektrisch nicht prüfbar sind. Die Untersuchungen haben deutlich gemacht, dass der Holzfeuchtegehalt bei Mehrschichtparkett jedoch prinzipiell nicht mit elektrischen Messgeräten zuverlässig gemessen werden kann, was im Übrigen der Obmann der EN 13 489 – Mehrschichtparkett, auf schriftliche Nachfrage des Referenten bestätigt hatte. Trifft man einen Parkettfußboden an, der trotz passender Holzfeuchtigkeit eine deutliche Fugenbildung aufweist, so kann man davon ausgehen, dass vorher wohl die Feuchtigkeit noch höher gewesen sein muss.

Das Fazit des Referenten: Die zahlreichen von ihm gemessenen Fertigparkette deckten sich bei der elektrischen Messung mit Messgeräten führender Hersteller am Markt nicht mit den Darrprüfungen und es ließ sich auch kein entsprechendes Muster erkennen. Dies bedeutet für den Referenten, dass man Fertigparkett schlicht und einfach wegen der heterogenen Zusammensetzung der unterschiedlichen Schichten nicht zuverlässig elektrisch messen kann. Theoretisch könnte lediglich die Massivholzschicht orientierend gemessen werden, was der Grund für den Zusatz in der Norm darstellt. Allerdings ist dies bei Mehrschichtparkett jedoch nicht praktikabel und zuverlässig durchführbar, weshalb auch eine Prüfpflicht zur Feuchtekontrolle bei Anlieferung nicht existent sein kann. Es ist also an den Herstellern, die ordnungsgemäßen Holzfeuchtewerte für ihr geliefertes Parkett den Bodenlegern zu garantieren.

Erschreckendes Zusatzergebnis der Untersuchungen war, dass die Holzfeuchtigkeit der original verpackten und neu bestellten Ware von einem bei Schadensfällen vehement auf die Kontrollpflicht der Verleger verweisendem Hersteller, allesamt, zum Teil extrem, von den zulässigen Feuchtewerten abwichen. Lediglich die Vergleichsprobe eines anderen Herstellers, war mit dem richtigen und notwendigen Feuchtegehalt ausgeliefert worden.

Auf Rückfrage von Herrn Allmendinger sagten selbst die Hersteller der elektrischen Messgeräte aus, dass man mit ihren Produkten Mehrschichtparkett nicht geeignet messen kann.

Abschließend stellte Herr Allmendinger die Frage in die Runde, ob ein Parkettleger eine Prüfpflicht haben kann, Mehrschichtparkett mit einer elektrischen Methode auf seinen Feuchtigkeitsgehalt hin zu messen, wenn man auf der anderen Seite weiß, dass dies gar nicht möglich ist.

Der interessante Schadensfall – Anhydrit
„nur“ 0,2 % außerhalb der Norm!?!
SV Norbert Strehle, Institut für Fußbodentechnik, Koblenz

Der Experte vom Institut für Fußbodentechnik zeigte zunächst auf, dass gemäß seiner Einschätzung eine Estrichnorm dem prüfenden Bodenleger keine Vorschriften machen kann, welche Grenzwerte für die Belegung mit Bodenbelägen gelten würden. Dies wäre nur dann denkbar, insofern die Estrichnorm gegenüber dem Parkettleger vertraglich vereinbart wäre.

Stein des Anstoßes war, dass in der DIN 18 560 der Belegreifgrenzwert für beheizte Calciumsulfatestriche von 0,3 auf 0,5 CM-% angehoben wurde.

Diesbezüglich wird häufig gesagt, dass es sich hier um einen Rechenfehler handele. Es wurde nämlich damals der Belegreifgrenzwert von Zementestrichen von 2 CM-% im Fall einer Beheizung um 10% auf 1,8 CM-% abgesenkt. Unter Beibehaltung dieser Logik hätte es bei Calciumsulfatestrichen ausgehend von 0,5 CM-% dann 0,45 CM-% lauten müssen. Laut Herrn Strehle war dies aber niemals ein Thema. Es ging immer darum, die jeweiligen Werte um 0,2% zu senken.

Dies untermauerte Herr Strehle mit dem Feuchtigkeitsgehalt eines 70 mm dicken Zementestrichs. Diesen setzte er mit einem Gewischt von 150 kg je m2 an. Bei einem Feuchtegehalt von 2 CM-% entspricht dies 3000 g Wasser pro m2. Bei 1,8 CM-% wären dies nur 2700 g Wasser pro m2. Es handelt sich also um eine Differenz von 300 g Wasser pro m2. Bei einem 70 mm dicken Calciumsulfatestrich mit einem Wassergehalt von 150 kg je m2 verhält sich dies wie folgt: 0,5 CM-% entsprechen 750 g Wasser pro m2. 0,3 CM-% entsprechen 450 g Wasser pro m2. Auch hier liegt die Differenz exakt bei 300 l Wasser pro m2.

Herr Strehle hat derzeit mit Schadensfällen zu tun, bei welchen beheizte Calciumsulfatfließestriche bei einem Wert von ca. 0,5 CM-% zu Feuchteschäden am darauf befindlichen Parkett geführt haben. Hier kam es zur flächigen Ablösung des Parketts vom Estrich sowie zu zahlreichen Verschüsselungen und Hohlstellen. Es ergab sich eine Holzfeuchtigkeit von 13%. Wäre die Holzfeuchte bei Lieferung zu gering gewesen (auch bei Untertrocknung), so hätte der Estrich im Zuge der Auffeuchtung wohl eher nur um die 9% Feuchtigkeit aufgewiesen.

Der Referent empfahl den versammelten Sachverständigen und Bodenlegern sowie Parkettlegern auch in Zukunft für beheizte Calciumsulfatestriche den Belegreifgrenzwert von 0,3% anzusetzen, wie dies auch die TKB empfiehlt.

BEB-Merkblatt 4.9
Fertigteilestriche auf Calciumsulfat- und Zementbasis
SV Ernst Weinzierl, Obmann AKF Fertigteilestrich BEB, Vilsbiburg

Das entsprechende Merkblatt über Fertigteilestriche soll in den nächsten Wochen veröffentlicht werden. Der Referent zeigte aber dem Publikum schon heute die wesentlichen Inhalte auf.

Dort ist festgehalten, dass Fertigteilestriche trotz ihres Namens nicht in den Geltungsbereich der DIN 18 560 fallen würden. Weiterhin empfahl Herr Weinzierl im Unterschied zu Nassestrichen Fertigteilestriche möglichst spät im Objekt einzubauen, da sie sonst aufwändig geschützt werden müssen. Problematische Effekte sind z. B. Auffeuchtungen, Verschmutzungen, Beschädigungen, etc. Wenn es bei stark schwingenden Holzbalkendecken im Übergang zum Mauerwerk zu großen Verformungen kommt, empfahl er Fugen in den Fertigteilestrichen anzuordnen. Als Raumluftbedingungen sah er eine relative Luftfeuchtigkeit von <= 75% und eine Raum- bzw. Bodenkontakttemperatur von >= 15 Grad Celsius als geeignet an.

Im Unterschied zu Nassestrichen sind Fertigteilestriche nicht so steif und lastverteilend. Deshalb sollten hier möglicherweise steifere Dämmungen darunter zum Einsatz kommen. Sollen höhere Lasten aufgebracht werden, wo großformatige Fliesen platziert werden oder spezielle Parkette zum Einsatz kommen, dann empfiehlt sich eine mehrlagige Verlegung. Die Randfuge sollte grundsätzlich >= 10 mm Dicke haben und bei Brandschutzanforderungen nicht brennbar sein. Besonders wichtig war dem Referent die vollflächige Auflage des Estrichs auf der Dämmschicht. Gerade bei Fußbodenheizungen sollten auf Schüttungen lastverteilende Schichten eingebracht werden. Der Verleger muss sich darauf verlassen können, dass die eingepackten Fertigteilestrichelemente die zugesicherten Eigenschaften aufweisen, eine Sichtprüfung ist jedoch trotzdem vonnöten..

Trennlagen im Kontaktbereich zu Schüttungen können Knirschgeräusche vermeiden. Die Verwendung von losen Schüttungen ist erlaubt, wenn sie lagerstabil sind und sich später nicht verändern.

Tritt an Stoßfugen Klebstoff aus, so muss dieser vom Verleger entfernt werden. Dies ist häufig erst am nächsten Tag möglich. Mosaik- und Mehrschichtparkette können i.d.R. auf Fertigteilestrichen platziert werden, während andere Parkette möglicherweise problematisch sind. Bei Keramik sah Herr Weinzierl eine maximale Kantenlänge von 33 cm als geeignet an.

Maßänderungen bei elastischen Belägen 3.0
SV Richard Kille, IFR Köln

Zunächst wies der Referent darauf hin, dass es in Verbindung mit Bodenbelagsmaterialien i.d.R. immer zu gewissen Maßänderungen kommt, auch wenn der Belag als maßhaltig ausgelobt ist. Damit ist i.d.R. nur gemeint, dass sich die Abmaße in einem gewissen Toleranzbereich bewegen. In einem solchen Fall kann auch eine fachlich korrekt eingebrachte Schweißnaht bzw. Schmelzdraht durch eine entsprechende Maßänderung des Belags überfordert sein. Üblicherweise ist es so, dass die Maßänderung des Bodenbelags durch eine geeignete Verklebung gemindert werden. Es gibt jedoch auch Fälle, bei denen dies genau anders herum ist. In einem Fall zeigte der geklebte Bodenbelag deutlich erhöhte Maßänderungen gegenüber dem unverklebten Bodenbelag. Dies erklärte Herr Kille durch eine Weichmacherwanderung aus dem PVC in den Klebstoff hinein. Laut Aussage des Referenten könne man die Weichmacher beim Öffnen der Konstruktion regelrecht riechen.

Bei Designplanken-Belägen (LVT = ‚luxury vinyl tile‘) kann man auf Grund der Maßtoleranzen 0,2 bis maximal 0,3 mm breite Fugen in Längsrichtung dem Kunden evtl. noch erklären. Alles, was darüber hinausgeht, ist aus Sicht von Herrn Kille nicht hinnehmbar. In diesem Zusammenhang wies der Referent darauf hin, dass das Resteindruckverhalten von PVC-Belägen i.d.R. geringer ist als das von Linoleumbelägen. Im Übrigen zeigte er auf, dass es korrekter sei, von ‚Bewegungsfugen‘ zu sprechen, als von ‚Dehnfugen‘. Bewegungsfugen müssen sowohl Dehnungen wie auch Kontraktionen aufnehmen können. Hohe einwirkende Temperaturen führen zu starken Expansionen, vor allem bei unverklebten Bodenbelägen. Bei verklebten Bodenbelägen kommt es hingegen häufig zur Bildung von Stippnähten.

Als Fazit wies Herr Kille darauf hin, dass es eben nicht nur zu Schrumpf-, sondern durchaus auch zum Quellen bei derartigen Belägen kommt, wenn die entsprechenden Temperaturen vorhanden sind. Stehen dann noch schwere Lasten (z.B. eine Küche) einseitig auf dem Bodenbelag, so ist in diese Richtung schon keine Bewegung mehr möglich. Auch, wenn diese derartigen Systeme häufig anders ausgelobt sind, gehören sie in die Hände von Experten und sind häufig für Laien nicht geeignet.

Funktionsweisen von Estrichbeschleuniger
Was beschleunigen denn diese?
Frank Ruschke, Parkett- und Estrichlegermeister,
e-4 Bauchemie GmbH, Mellau (Österreich)

Nach einer kurzen Vorstellung der Fa. e-4 Bauchemie GmbH zeigte Herr Ruschke zunächst , dass zur Herstellung von Estrichmörteln ausschließlich Ausgangstoffe wie Bindemittel, Gesteinskörnungen, Zusatzmittel, Zusatzstoffe und Wasser zu verwenden sind, die sich auch nachweislich hierfür eignen. Weiterhin wies er darauf hin, dass der Feuchtegehalt nur ein Kriterium zur Beurteilung der Belegreife ist. Nicht geeignete Raum- u. Bodentemperaturen, sowie Raumluftfeuchte stellen ebenfalls einen wesentlichen Bestandteil zur Beurteilung der Belegreife dar.

Als nächstes erläuterte Herr Ruschke verschiedene Porenarten im Estrich wie z.B.: Verdichtungsporen, Luftporen, Kapillarporen, Schrumpfporen und Gelporen. Luftporen im Estrich führen zur besseren Verarbeitbarkeit, jedoch wird dadurch auch die Festigkeit reduziert. Weiterhin wies er darauf hin, dass die Begriffe ‚Schnellestriche‘ und ‚beschleunigte‘ Estriche in letzter Konsequenz nicht ganz scharf voneinander abgetrennt werden können. Zum Einsatz kommen im Bereich der Estrichzusatzmittel in erster Linie Verarbeitungshilfen, Trocknungsbeschleuniger und Erhärtungsbeschleuniger. Trocknungsbeschleuniger verringern die Wartezeit bis zur Belegreife im Prüfpunkt Feuchte (normative Restfeuchte). Deshalb werden diese zur Verkürzung der Bauzeit eingesetzt. Vergütungen werden eingesetzt um gewisse Eigenschaften wie Biege- und Druckfestigkeiten des Estrichs zu verbessern.

Zudem zeigte Herr Ruschke anhand eines Beispiels auf, dass durch die Beigabe eines geeigneten Zusatzmittels unter anderem eine Reduktion des Anmachwassers pro Pumpe erzielt werden kann. Nimmt man bei einem Zementestrich die Glättung ‚per Hand‘ vor, so ergeben sich häufig w/z-Werte von bis zu 0,7. Dadurch wird wiederum eine große Menge an Überschusswasser im System belassen. Dies führt dann zu einer verzögerten Austrocknung, einer späten Belegreife und verminderten Festigkeiten. Durch die Nutzung geeigneter Estrichzusatzmittel neuerer Generationen, die aufgrund ihrer abstoßenden Ladung die Zementpartikel untereinander durch Ausbildung von speziellen Strukturen auf Abstand halten, wird eine bessere Verarbeitbarkeit ermöglicht.

In seinem Schlusswort plädierte Herr Ruschke dafür, einen Partner aus der Zusatzmittelbranche zu wählen, welcher die Estrichfirmen während und nach der Estrichausführung fachkundig berät und ein Bindeglied zwischen den beteiligten Parteien darstellt. In letzter Konsequenz geht es darum, den reibungslosen Baustellenablauf zu beschleunigen und diesen schadensfrei zu halten.

Hohlstellen bei Parkett –Unterschieldiches Klangverhalten
SV Dieter Humm, Parkettlegermeister und Restaurator, München

Der Sachverständige zeigte einen Schadensfall auf, bei welchem der erste Gutachter auf einer Fläche von 200 m2 ungefähr 40 Hohlstellen im Parkett feststellte. Der zweite Gutachter kam auf 70 Hohlstellen. Unter Anleitung eines dritten Sachverständigen wurden alle festgestellten Auffälligkeiten beseitigt. Eine Auswirkung auf die unterschiedlichen Feststellungen kann in diesem Zusammenhang die Verwendung von HDF-Trägern haben. Es handelt sich hier um hochdichte Faserplatten, bei denen die Holzfasern mit Leim gebunden werden. Hier bedarf es einiger Erfahrung in Bezug auf das unterschiedliche Klangverhalten, um festzustellen, ob wirklich zu wenig Klebstoff im Bereich eines HDF-Trägers verwendet wurde. Häufig ergibt sich trotz eines auffälligen Klangverhaltens keine Klebermindermengen bei einer Öffnung.

Im zweiten Praxisfall stellte ein Privatgutachter Hohlstellen und Delaminierungen im Parkett fest. Der Gerichtsgutachter kam lediglich zu dem Schluss, dass Hohlstellen, aber keine Delaminierungen vorhanden waren. In diesem Zusammenhang zeigte der Referent verschiedene Hilfsmittel auf, um Hohlstellen aufzudecken. Die professionellste Lösung sind die sog. ‚Resonanztaster‘, welche auch im Bereich der Fassaden eingesetzt werden. Der ‚Münztest‘ kann im Bereich von Delaminierungen sehr aufschlussreich sein. Lässt man die Münze mit geringem Abstand zur Parkettoberfläche fallen, so springt diese nicht mehr hoch, sondern versackt nahezu auf der Delaminierung. Alternativ kann man auch mit dem Schmidtschen Rückprallhammer arbeiten.

Bei Fischgrätparketten kommt es häufig zu Hohlstellen im Knickbereich des Parkettmusters. In diesem Bereich werden häufig Schnurschläge vorgenommen und der Klebstoff ist bereits angetrocknet, wenn weitergearbeitet wird.

Bild Vortragssaal mit Publikum im Maternushaus Köln
Quelle: Dr. A. UngerBookmark and Share