Seminar Deutscher Sachverständigentag 2018 für Parkett, Fußbodentechnik und Unterböden

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Am 07.06.2018 hatte ich die Gelegenheit, den zweiten Tag der Vortragsveranstaltung des Deutschen Sachverständigentags 2018 zu besuchen, welcher sich intensiv mit den Themen Parkett, Fußbodentechnik und Unterböden befasste. Ich danke nochmals Herrn Weber und Herrn Fendt für die freundliche Einladung. Die Veranstaltung war gut besucht und bot im Foyer eine kleine Ausstellung. Nachfolgend berichte ich ausschließlich über die Vorträge, die ich an diesem Tag besucht habe.

TKB Ringversuch zur KRL-Messmethode
Ergebnisse und deren Folgen
Dr. Thomas Brokamp, Bona

Der Referent zeigte zunächst die unterschiedlichen Zustandsformen von Wasser in Form von fest, gasförmig und flüssig auf. Generell geht es bei der KRL-Technik darum, eine Alternative/Ergänzung zu den herkömmlichen Messmethoden in Form von Darrprüfung (= Labormethode) und CM-Messungen aufzuzeigen. Die technische Kommission Bauklebstoffe arbeitet an der Thematik, da es sich bei einer funktionierenden KRL-Methode um eine materialunabhängige Prüfung handeln würde, mit der man unterschiedliche Baustoffe messen könnte. Grundsätzlich ist die KRL-Messung nicht abhängig von der Probengröße oder Masse; i.d.R. werden die Messungen aber an Estrich-Stemmproben mit 50 bis 150 g durchgeführt, welche in einen PE-Beutel oder in eine CM-Flasche zerkleinert gegeben wird. Nach 20 bis 30 Minuten kann dann der Wert der relativen Luftfeuchtigkeit im Beutel bzw. in der Flasche abgelesen werden.

In diesem Zusammenhang zeigte Dr. Brokamp eine Grafik auf, welche von Herrn Ing. Schnell im Jahr 1985 veröffentlicht wurde. Die qualitative Skizze zeigt Sorptionsisotherme, aufgeteilt in eine Kurve für die Desorption und eine für die Adsorption (Hysterese). Auffällig war, dass die Desorptionskurve steiler verläuft als die Adsorptionskurve.

Dies bedeutet, dass bei einem Estrich im Trocknungsprozess (Desorption) bei gleicher relativer Raumluftfeuchtigkeit eine höhere Massefeuchtigkeit im Estrich vorhanden ist, als z. B. bei einem durch erhöhte Luftfeuchte auffeuchtenden Estrich. Letzterer hat dann bei gleicher relativer Raumluftfeuchtigkeit eine geringere Massefeuchtigkeit. Dies erklärt auch, warum Zementestriche nicht extrem empfindlich gegenüber nachträglicher Auffeuchtung durch die Raumluft sind.

Weiterhin ging der Referent auf die Temperaturabhängigkeit der KRL-Methode ein, die ungefähr eine Differenz von 10 KRL-% bei einem Temperaturunterschied von 25 °C (5 °C bis 30 °C) mit sich bringen kann.

Danach zeigte der Referent auf, dass Estrichporen über schmale Kanäle miteinander verbunden sind. Diese Kanäle nehmen Wasser schon bei niedrigen Luftfeuchten auf, wodurch diese verschlossen werden. Dies ist die Ursache der oben erwähnten Hysterese.

Im Anschluss zeigte Dr. Brokamp die Ergebnisse des Ringversuches, welche aus seiner Sicht eine gute Korrelation zur CM-Technik und zur Darrprüfung zeigten. Zwischen einer Querschnittsmessung und einer Messung aus der unteren Hälfte findet man einen Unterschied von nur ca. 5 KRL-%. Als Resümee ging der Referent davon aus, dass bei einem Zementestrich 2 CM-% ungefähr 80 KRL-% entsprächen. Gleiches würde für einen Calciumsulfatestrich gelten, bei welchem 0,3 CM-% ebenfalls ca. 80 KRL-% entsprächen. Dies würde bedeuten, dass man mit einem Wert von <= 75 KRL-% bei unbeheizten Estrichen auf der sicheren Seite sein müsste und bei beheizten Estrichen bei <= 65 KRL-%.

Podiumsdiskussion:
Feuchtemessungen an Untergründen – Quo vadis?
Walter Denzel, Alfred Puchegger, Dr. Thomas Brokamp, Dr. Norbert Arnold,
Dr. Frank Radtke, Prof. Dr. A.O. Rapp – Moderation Manfred Weber

Bei der Podiumsdiskussion wurde deutlich, dass es durchaus Diskussionsbedarf zu dieser Technik gibt. Anlass für deren Entwicklung war u.a. die Aussage, dass bei Estrichen mit speziellen Zusatzmitteln (flüssige Trocknungsbeschleuniger) angeblich auf Grund einer unterschiedlichen Sorptionskurve die CM-Messtechnik nicht anwendbar sei. Diesbezüglich meldete sich Herr Oliver Erning als Obmann der DIN 18 560 zu Wort und wies darauf hin, dass er derzeit die CM-Technik für geeignet zur Feuchtigkeitsmessung derartiger Estriche sieht und die KRL-Technik bestenfalls als komplementäre Lösung betrachte. Wenn man Estriche mit Trocknungsbeschleunigern gemäß der bekannten CM-Messtechnik ohne Abzüge oder Aufschläge misst, so würde diese durchaus das Feuchtigkeitsprofil derartiger Estriche geeignet abbilden.

Auf Rückfrage von Herrn Weber sagten von den 130 anwesenden Sachverständigen nur drei, dass ihnen Fälle bekannt seien, bei denen die CM-Messung eines beschleunigten Systems nicht funktioniert habe und dies Schäden nach sich gezogen habe. ‚Ross und Reiter‘ wurden jedoch nicht benannt.

Herr Denzel wies darauf hin, dass es ihm wichtig sei, in Zukunft eine Methode zur Hand zu haben, welche die Estrichfeuchtigkeit korrekt ermittelt unter gleichzeitiger Kenntnis, wohin die Reise feuchtetechnisch geht. Weiterhin erwähnte er, dass immer wieder davon gesprochen werde, dass die CM-Messung an ‘modernen’ (vergüteten) Estrichmischungen häufig zu Fehlmessungen führe und deshalb die KRL-Messung als Ergänzung dienen könne. Er empfahl zerstörungsfreie Messmethoden, die aus seiner Sicht genauere Messergebnisse als CM oder KRL liefern können.

Herr Dr. Radtke als Experte der CM-Methode sah die KRL-Technik als durchaus taugliche Zusatzmessung für Sachverständige bei der Beurteilung von Schadensfällen an.

Im Anschluss meldete sich der Bundesinnungsmeister Peter Fendt zu Wort und stellte nochmals die vorgenannten Grenzwerte in Form von 75 KRL-% bei unbeheizten Estrichen und 65 KRL-% bei beheizten Estrichen zur Diskussion. Einzelne Sachverständige versicherten, in Zukunft eigene Messungen durchführen zu wollen, um Erfahrungen mit dieser Messmethode zu sammeln.

Warum elektrische Holzfeuchtemessungen nicht immer sinnvoll
Sind!
SV Thomas Allmendinger, Parkett- und Estrichlegermeister, Ellwangen

Massivparkett muss im Mittel in unseren Breitengraden mit 9 Gewichtsprozent an Feuch-tigkeit geliefert und verlegt werden (Ausnahme z.B. Tropenholz). Der Wert soll elektrisch gemessen werden, im Streitfall per Darrprüfung. Bei Fertigparkett gilt ein Wert von 7 Gewichtsprozent, welcher mit der Darrprüfung ermittelt werden soll. Elektrische Messungen stellen Schätzungen dar. Nun wollte Herr Allmendinger testen, ob es überhaupt möglich ist, Fertigparkette mit einer elektrischen Messung auf ihren Feuchtigkeitsgehalt hin zu untersuchen. Bei Fertigparkett rechnet man im Bereich der Nutzschicht mit ungefähr 8 Gewichtsprozent an Feuchtegehalt, im Bereich des Gegenzugs ungefähr mit 6 Gewichtsprozent. Probleme kann es geben, wenn der Gegenzug z.B. zu trocken angeliefert wird. Während die Nutzschicht bei idealen raumklimatischen Bedingungen und einer r.F. um 50 % keine Dimensionsänderung erfährt, kommt es bei der untertrockneten Trägerschicht bereits hier zu einer Holzfeuchtezunahme aus der Raumluft und zu positiven Dimensionsänderungen. Über luftfeuchtehohe Sommermonate führt der dann deutlich stärkere Quelldruck an der Unterseite des Parketts zu sichtbaren Wellenbildungen in der diesen Bewegungen entgegenwirkenden Nutzschicht des Parketts. Wird die Tragschicht mit zu hohem Feuchtegehalt und die Nutzschicht mit ordnungsgemäßem Feuchtegehalt angeliefert, kommt es vorwiegend über die luftfeuchtearmen Wintermonate zu extremen Fugenbildungen, Verwerfungen und Rissbildungen innerhalb der Nutzschicht des Parketts. Wenn Risse im Mehrschichtparkett auftreten, so können diese im Übrigen auch ein Anzeichen für eine schlechte Verleimung sein.

Allgemein bekannt war, dass die Feuchtewerte der Räuchereiche wegen des Ammoniakgehaltes elektrisch nicht prüfbar sind. Die Untersuchungen haben deutlich gemacht, dass der Holzfeuchtegehalt bei Mehrschichtparkett jedoch prinzipiell nicht mit elektrischen Messgeräten zuverlässig gemessen werden kann, was im Übrigen der Obmann der EN 13 489 – Mehrschichtparkett, auf schriftliche Nachfrage des Referenten bestätigt hatte. Trifft man einen Parkettfußboden an, der trotz passender Holzfeuchtigkeit eine deutliche Fugenbildung aufweist, so kann man davon ausgehen, dass vorher wohl die Feuchtigkeit noch höher gewesen sein muss.

Das Fazit des Referenten: Die zahlreichen von ihm gemessenen Fertigparkette deckten sich bei der elektrischen Messung mit Messgeräten führender Hersteller am Markt nicht mit den Darrprüfungen und es ließ sich auch kein entsprechendes Muster erkennen. Dies bedeutet für den Referenten, dass man Fertigparkett schlicht und einfach wegen der heterogenen Zusammensetzung der unterschiedlichen Schichten nicht zuverlässig elektrisch messen kann. Theoretisch könnte lediglich die Massivholzschicht orientierend gemessen werden, was der Grund für den Zusatz in der Norm darstellt. Allerdings ist dies bei Mehrschichtparkett jedoch nicht praktikabel und zuverlässig durchführbar, weshalb auch eine Prüfpflicht zur Feuchtekontrolle bei Anlieferung nicht existent sein kann. Es ist also an den Herstellern, die ordnungsgemäßen Holzfeuchtewerte für ihr geliefertes Parkett den Bodenlegern zu garantieren.

Erschreckendes Zusatzergebnis der Untersuchungen war, dass die Holzfeuchtigkeit der original verpackten und neu bestellten Ware von einem bei Schadensfällen vehement auf die Kontrollpflicht der Verleger verweisendem Hersteller, allesamt, zum Teil extrem, von den zulässigen Feuchtewerten abwichen. Lediglich die Vergleichsprobe eines anderen Herstellers, war mit dem richtigen und notwendigen Feuchtegehalt ausgeliefert worden.

Auf Rückfrage von Herrn Allmendinger sagten selbst die Hersteller der elektrischen Messgeräte aus, dass man mit ihren Produkten Mehrschichtparkett nicht geeignet messen kann.

Abschließend stellte Herr Allmendinger die Frage in die Runde, ob ein Parkettleger eine Prüfpflicht haben kann, Mehrschichtparkett mit einer elektrischen Methode auf seinen Feuchtigkeitsgehalt hin zu messen, wenn man auf der anderen Seite weiß, dass dies gar nicht möglich ist.

Der interessante Schadensfall – Anhydrit
„nur“ 0,2 % außerhalb der Norm!?!
SV Norbert Strehle, Institut für Fußbodentechnik, Koblenz

Der Experte vom Institut für Fußbodentechnik zeigte zunächst auf, dass gemäß seiner Einschätzung eine Estrichnorm dem prüfenden Bodenleger keine Vorschriften machen kann, welche Grenzwerte für die Belegung mit Bodenbelägen gelten würden. Dies wäre nur dann denkbar, insofern die Estrichnorm gegenüber dem Parkettleger vertraglich vereinbart wäre.

Stein des Anstoßes war, dass in der DIN 18 560 der Belegreifgrenzwert für beheizte Calciumsulfatestriche von 0,3 auf 0,5 CM-% angehoben wurde.

Diesbezüglich wird häufig gesagt, dass es sich hier um einen Rechenfehler handele. Es wurde nämlich damals der Belegreifgrenzwert von Zementestrichen von 2 CM-% im Fall einer Beheizung um 10% auf 1,8 CM-% abgesenkt. Unter Beibehaltung dieser Logik hätte es bei Calciumsulfatestrichen ausgehend von 0,5 CM-% dann 0,45 CM-% lauten müssen. Laut Herrn Strehle war dies aber niemals ein Thema. Es ging immer darum, die jeweiligen Werte um 0,2% zu senken.

Dies untermauerte Herr Strehle mit dem Feuchtigkeitsgehalt eines 70 mm dicken Zementestrichs. Diesen setzte er mit einem Gewischt von 150 kg je m2 an. Bei einem Feuchtegehalt von 2 CM-% entspricht dies 3000 g Wasser pro m2. Bei 1,8 CM-% wären dies nur 2700 g Wasser pro m2. Es handelt sich also um eine Differenz von 300 g Wasser pro m2. Bei einem 70 mm dicken Calciumsulfatestrich mit einem Wassergehalt von 150 kg je m2 verhält sich dies wie folgt: 0,5 CM-% entsprechen 750 g Wasser pro m2. 0,3 CM-% entsprechen 450 g Wasser pro m2. Auch hier liegt die Differenz exakt bei 300 l Wasser pro m2.

Herr Strehle hat derzeit mit Schadensfällen zu tun, bei welchen beheizte Calciumsulfatfließestriche bei einem Wert von ca. 0,5 CM-% zu Feuchteschäden am darauf befindlichen Parkett geführt haben. Hier kam es zur flächigen Ablösung des Parketts vom Estrich sowie zu zahlreichen Verschüsselungen und Hohlstellen. Es ergab sich eine Holzfeuchtigkeit von 13%. Wäre die Holzfeuchte bei Lieferung zu gering gewesen (auch bei Untertrocknung), so hätte der Estrich im Zuge der Auffeuchtung wohl eher nur um die 9% Feuchtigkeit aufgewiesen.

Der Referent empfahl den versammelten Sachverständigen und Bodenlegern sowie Parkettlegern auch in Zukunft für beheizte Calciumsulfatestriche den Belegreifgrenzwert von 0,3% anzusetzen, wie dies auch die TKB empfiehlt.

BEB-Merkblatt 4.9
Fertigteilestriche auf Calciumsulfat- und Zementbasis
SV Ernst Weinzierl, Obmann AKF Fertigteilestrich BEB, Vilsbiburg

Das entsprechende Merkblatt über Fertigteilestriche soll in den nächsten Wochen veröffentlicht werden. Der Referent zeigte aber dem Publikum schon heute die wesentlichen Inhalte auf.

Dort ist festgehalten, dass Fertigteilestriche trotz ihres Namens nicht in den Geltungsbereich der DIN 18 560 fallen würden. Weiterhin empfahl Herr Weinzierl im Unterschied zu Nassestrichen Fertigteilestriche möglichst spät im Objekt einzubauen, da sie sonst aufwändig geschützt werden müssen. Problematische Effekte sind z. B. Auffeuchtungen, Verschmutzungen, Beschädigungen, etc. Wenn es bei stark schwingenden Holzbalkendecken im Übergang zum Mauerwerk zu großen Verformungen kommt, empfahl er Fugen in den Fertigteilestrichen anzuordnen. Als Raumluftbedingungen sah er eine relative Luftfeuchtigkeit von <= 75% und eine Raum- bzw. Bodenkontakttemperatur von >= 15 Grad Celsius als geeignet an.

Im Unterschied zu Nassestrichen sind Fertigteilestriche nicht so steif und lastverteilend. Deshalb sollten hier möglicherweise steifere Dämmungen darunter zum Einsatz kommen. Sollen höhere Lasten aufgebracht werden, wo großformatige Fliesen platziert werden oder spezielle Parkette zum Einsatz kommen, dann empfiehlt sich eine mehrlagige Verlegung. Die Randfuge sollte grundsätzlich >= 10 mm Dicke haben und bei Brandschutzanforderungen nicht brennbar sein. Besonders wichtig war dem Referent die vollflächige Auflage des Estrichs auf der Dämmschicht. Gerade bei Fußbodenheizungen sollten auf Schüttungen lastverteilende Schichten eingebracht werden. Der Verleger muss sich darauf verlassen können, dass die eingepackten Fertigteilestrichelemente die zugesicherten Eigenschaften aufweisen, eine Sichtprüfung ist jedoch trotzdem vonnöten..

Trennlagen im Kontaktbereich zu Schüttungen können Knirschgeräusche vermeiden. Die Verwendung von losen Schüttungen ist erlaubt, wenn sie lagerstabil sind und sich später nicht verändern.

Tritt an Stoßfugen Klebstoff aus, so muss dieser vom Verleger entfernt werden. Dies ist häufig erst am nächsten Tag möglich. Mosaik- und Mehrschichtparkette können i.d.R. auf Fertigteilestrichen platziert werden, während andere Parkette möglicherweise problematisch sind. Bei Keramik sah Herr Weinzierl eine maximale Kantenlänge von 33 cm als geeignet an.

Maßänderungen bei elastischen Belägen 3.0
SV Richard Kille, IFR Köln

Zunächst wies der Referent darauf hin, dass es in Verbindung mit Bodenbelagsmaterialien i.d.R. immer zu gewissen Maßänderungen kommt, auch wenn der Belag als maßhaltig ausgelobt ist. Damit ist i.d.R. nur gemeint, dass sich die Abmaße in einem gewissen Toleranzbereich bewegen. In einem solchen Fall kann auch eine fachlich korrekt eingebrachte Schweißnaht bzw. Schmelzdraht durch eine entsprechende Maßänderung des Belags überfordert sein. Üblicherweise ist es so, dass die Maßänderung des Bodenbelags durch eine geeignete Verklebung gemindert werden. Es gibt jedoch auch Fälle, bei denen dies genau anders herum ist. In einem Fall zeigte der geklebte Bodenbelag deutlich erhöhte Maßänderungen gegenüber dem unverklebten Bodenbelag. Dies erklärte Herr Kille durch eine Weichmacherwanderung aus dem PVC in den Klebstoff hinein. Laut Aussage des Referenten könne man die Weichmacher beim Öffnen der Konstruktion regelrecht riechen.

Bei Designplanken-Belägen (LVT = ‚luxury vinyl tile‘) kann man auf Grund der Maßtoleranzen 0,2 bis maximal 0,3 mm breite Fugen in Längsrichtung dem Kunden evtl. noch erklären. Alles, was darüber hinausgeht, ist aus Sicht von Herrn Kille nicht hinnehmbar. In diesem Zusammenhang wies der Referent darauf hin, dass das Resteindruckverhalten von PVC-Belägen i.d.R. geringer ist als das von Linoleumbelägen. Im Übrigen zeigte er auf, dass es korrekter sei, von ‚Bewegungsfugen‘ zu sprechen, als von ‚Dehnfugen‘. Bewegungsfugen müssen sowohl Dehnungen wie auch Kontraktionen aufnehmen können. Hohe einwirkende Temperaturen führen zu starken Expansionen, vor allem bei unverklebten Bodenbelägen. Bei verklebten Bodenbelägen kommt es hingegen häufig zur Bildung von Stippnähten.

Als Fazit wies Herr Kille darauf hin, dass es eben nicht nur zu Schrumpf-, sondern durchaus auch zum Quellen bei derartigen Belägen kommt, wenn die entsprechenden Temperaturen vorhanden sind. Stehen dann noch schwere Lasten (z.B. eine Küche) einseitig auf dem Bodenbelag, so ist in diese Richtung schon keine Bewegung mehr möglich. Auch, wenn diese derartigen Systeme häufig anders ausgelobt sind, gehören sie in die Hände von Experten und sind häufig für Laien nicht geeignet.

Funktionsweisen von Estrichbeschleuniger
Was beschleunigen denn diese?
Frank Ruschke, Parkett- und Estrichlegermeister,
e-4 Bauchemie GmbH, Mellau (Österreich)

Nach einer kurzen Vorstellung der Fa. e-4 Bauchemie GmbH zeigte Herr Ruschke zunächst , dass zur Herstellung von Estrichmörteln ausschließlich Ausgangstoffe wie Bindemittel, Gesteinskörnungen, Zusatzmittel, Zusatzstoffe und Wasser zu verwenden sind, die sich auch nachweislich hierfür eignen. Weiterhin wies er darauf hin, dass der Feuchtegehalt nur ein Kriterium zur Beurteilung der Belegreife ist. Nicht geeignete Raum- u. Bodentemperaturen, sowie Raumluftfeuchte stellen ebenfalls einen wesentlichen Bestandteil zur Beurteilung der Belegreife dar.

Als nächstes erläuterte Herr Ruschke verschiedene Porenarten im Estrich wie z.B.: Verdichtungsporen, Luftporen, Kapillarporen, Schrumpfporen und Gelporen. Luftporen im Estrich führen zur besseren Verarbeitbarkeit, jedoch wird dadurch auch die Festigkeit reduziert. Weiterhin wies er darauf hin, dass die Begriffe ‚Schnellestriche‘ und ‚beschleunigte‘ Estriche in letzter Konsequenz nicht ganz scharf voneinander abgetrennt werden können. Zum Einsatz kommen im Bereich der Estrichzusatzmittel in erster Linie Verarbeitungshilfen, Trocknungsbeschleuniger und Erhärtungsbeschleuniger. Trocknungsbeschleuniger verringern die Wartezeit bis zur Belegreife im Prüfpunkt Feuchte (normative Restfeuchte). Deshalb werden diese zur Verkürzung der Bauzeit eingesetzt. Vergütungen werden eingesetzt um gewisse Eigenschaften wie Biege- und Druckfestigkeiten des Estrichs zu verbessern.

Zudem zeigte Herr Ruschke anhand eines Beispiels auf, dass durch die Beigabe eines geeigneten Zusatzmittels unter anderem eine Reduktion des Anmachwassers pro Pumpe erzielt werden kann. Nimmt man bei einem Zementestrich die Glättung ‚per Hand‘ vor, so ergeben sich häufig w/z-Werte von bis zu 0,7. Dadurch wird wiederum eine große Menge an Überschusswasser im System belassen. Dies führt dann zu einer verzögerten Austrocknung, einer späten Belegreife und verminderten Festigkeiten. Durch die Nutzung geeigneter Estrichzusatzmittel neuerer Generationen, die aufgrund ihrer abstoßenden Ladung die Zementpartikel untereinander durch Ausbildung von speziellen Strukturen auf Abstand halten, wird eine bessere Verarbeitbarkeit ermöglicht.

In seinem Schlusswort plädierte Herr Ruschke dafür, einen Partner aus der Zusatzmittelbranche zu wählen, welcher die Estrichfirmen während und nach der Estrichausführung fachkundig berät und ein Bindeglied zwischen den beteiligten Parteien darstellt. In letzter Konsequenz geht es darum, den reibungslosen Baustellenablauf zu beschleunigen und diesen schadensfrei zu halten.

Hohlstellen bei Parkett –Unterschieldiches Klangverhalten
SV Dieter Humm, Parkettlegermeister und Restaurator, München

Der Sachverständige zeigte einen Schadensfall auf, bei welchem der erste Gutachter auf einer Fläche von 200 m2 ungefähr 40 Hohlstellen im Parkett feststellte. Der zweite Gutachter kam auf 70 Hohlstellen. Unter Anleitung eines dritten Sachverständigen wurden alle festgestellten Auffälligkeiten beseitigt. Eine Auswirkung auf die unterschiedlichen Feststellungen kann in diesem Zusammenhang die Verwendung von HDF-Trägern haben. Es handelt sich hier um hochdichte Faserplatten, bei denen die Holzfasern mit Leim gebunden werden. Hier bedarf es einiger Erfahrung in Bezug auf das unterschiedliche Klangverhalten, um festzustellen, ob wirklich zu wenig Klebstoff im Bereich eines HDF-Trägers verwendet wurde. Häufig ergibt sich trotz eines auffälligen Klangverhaltens keine Klebermindermengen bei einer Öffnung.

Im zweiten Praxisfall stellte ein Privatgutachter Hohlstellen und Delaminierungen im Parkett fest. Der Gerichtsgutachter kam lediglich zu dem Schluss, dass Hohlstellen, aber keine Delaminierungen vorhanden waren. In diesem Zusammenhang zeigte der Referent verschiedene Hilfsmittel auf, um Hohlstellen aufzudecken. Die professionellste Lösung sind die sog. ‚Resonanztaster‘, welche auch im Bereich der Fassaden eingesetzt werden. Der ‚Münztest‘ kann im Bereich von Delaminierungen sehr aufschlussreich sein. Lässt man die Münze mit geringem Abstand zur Parkettoberfläche fallen, so springt diese nicht mehr hoch, sondern versackt nahezu auf der Delaminierung. Alternativ kann man auch mit dem Schmidtschen Rückprallhammer arbeiten.

Bei Fischgrätparketten kommt es häufig zu Hohlstellen im Knickbereich des Parkettmusters. In diesem Bereich werden häufig Schnurschläge vorgenommen und der Klebstoff ist bereits angetrocknet, wenn weitergearbeitet wird.

Bild Vortragssaal mit Publikum im Maternushaus Köln
Quelle: Dr. A. Unger

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Seminar ‚Industrieböden aus Beton‘ am 12.04.2018 in Leinfelden-Echterdingen

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Auf freundliche Einladung des Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e.V. befand ich mich am 12.04.2018 im Dorint-Airport Hotel Stuttgart, um über die Seminarveranstaltung ‚Industrieböden aus Beton‘ zu berichten.

Das neue DBV-Merkblatt „Industrieböden aus Beton“ – wesentliche Neuerungen
– Inhalt und Konzept
– Entwurfsgrundsätze
– Sicherheitskonzept
Dr.-Ing. Enrico Schwabach, DBV, Berlin

Zunächst wies der Referent darauf hin, dass es sich bei Industrieböden um nicht tragende Bauteile handelt, die damit auch ein niedriges Gefährdungspotential aufweisen. Die Kernthemen des alten Merkblattes blieben weitgehend unverändert, es gab Neuerungen nur im Detail. Neu ist allerdings die Einführung von Entwurfsgrundsätzen. Wenn der Bauherr einen Stahlbeton bestellt, so bestellt er in gewisser Weise auch automatisch die damit verbundenen Risse mit. Der Umgang mit den Rissen ist allerdings zu planen. Dr. Schwabach unterschied in der Folge nach unterschiedlichen Rissarten. Hier ging es einmal um Risse in Folge von zentrischem Zwang, welche durch Reibung am Untergrund oder Verformungsbehinderung entstehen. Diese grenzte er ab gegenüber Rissen, welche durch Lasten entstehen. Der Referent zeigte auf, dass sowohl Stahlbewehrungen als auch Stahlfasern erst dann aktiviert werden, wenn Risse am Entstehen sind. Weiterhin grenzte er Primärrisse in Form z.B. von Trennrissen, von Sekundärrissen in Form von z.B. Craqueléerissen ab.

Gemäß den Entwurfsgrundsätzen sind Risse

a) zu vermeiden bzw.
b) zu verteilen bzw.
c) planmäßig zu behandeln (später zu verschließen).

Hierfür gibt es konstruktive, betontechnische und ausführungstechnische Maßnahmen. Häufig entstehen Risse z.B. auch durch Temperatureinwirkungen im jungen Betonalter. Eine konstruktive Maßnahme kann z.B. darin bestehen, Betonplattenfelder mit Scheinfugenabständen <= 8,50 m klein zu halten. Technologisch kann man z.B. den w/z-Wert optimieren und die Frischbetontemperatur reduzieren, sowie geeignete Nachbehandlungen vorsehen. Nachträgliche Rissbehandlung, z.B. durch Verschluss ist ebenfalls zu planen. Das Sicherheitskonzept/Bemessung geht von einer Lebensdauer von derartigen Betonböden von < 50 Jahren aus.

Ein wesentliches Ziel von konstruktiven Anforderungen ist es, den zentrischen Zwang zu minimieren. Sehr günstig ist dahingehend z.B. ein Sandbett als Tragschicht z.B. mit einem Geotextil und einem resultierenden Reibungsbeiwert von 0,9 bis 1,10. Ebenfalls sehr günstig sind flügelgeglättete Sauberkeitsschichten mit einer zweilagigen PE-Folie, was einen Reibungsbeiwert von 0,6 bis 0,8 mit sich bringt. Noch günstiger sind in diesem Zusammenhang Teflon-Folien, die in dieser Konstellation einen Reibungsbeiwert von 0,2 bis 0,5 erbringen. Kies als Tragschicht mit einem Geotextil hat z.B. einen deutlich höheren Reibungsbeiwert von 1,4 bis 2,10. Dämmungen kann man i.d.R. mit einem Reibungsbeiwert von ca. 1,0 ansetzen.

Dr. Schwabach zeigte als nächstes auf, dass je höher die Festigkeit, desto spröder ein Industrieboden i. d. R. ist. Hier kommt es dann schneller zu Rissflankenabbrüchen bei Überfahrungen. Deswegen sollte die Festigkeit nicht unnötig hoch gewählt werden. In diesem Zusammenhang wies der Referent auf die Tabelle ‚Praxisbewährte Anforderung zur Sicherung des Verschleißwiderstandes‘ im Merkblatt hin. Hier sind je nach Beanspruchung (z.B. luftbereifte Gabelstapler) Mindestdruckfestigkeitsklassen und Anforderungen z.B. an Hartstoffschichten enthalten. w/z-Gehalte von < 0,55 hielt der Referent in diesem Zusammenhang für nicht förderlich.

Nutzungsgerechte Anforderungen an Industrieböden, Planung und Ausführung
– Anforderungen aus der Nutzung
– Planung von Industrieböden
– Dimensionierung und Bemessung von unbewehrten Industrieböden
– Einbau des Betons, Zwischenbehandlung, Oberflächenbearbeitung und Nachbehandlung
Dr.-Ing. Gerhard Stenzel, ALLVIA Ingenieurgesellschaft mbH, Maisach

Zunächst wies der Referent darauf hin, dass eine genaue Bedarfsplanung entsprechend der geplanten Nutzung erfolgen muss. Gabelstapler haben heute meist Vollgummireifen, Luftbereifung ist eher selten. Diese ist meist dort anzutreffen, wo PKWs oder LKWs die Fläche befahren. Dr. Stenzel sah insbesondere die Polyamid-Bereifung verschiedener Transportfahrzeuge als problematisch an.

Wichtig kann in diesem Zusammenhang z.B. auch der optische Eindruck der Fläche sein. Völlig optisch einheitliche Betonoberflächen ohne die typischen Marmorierungen, Wolkigkeiten sowie Craqueléerisse sind im Regelfall nicht erreichbar. Dies liegt z.B. an den Folienabdeckungen. Wo die Folie sich ansaugt, bleibt der ursprüngliche W/Z-Wert erhalten, während bei den Falten ein Teil des Anmachwassers verdunstet. Dadurch sinkt der W/Z-Wert und es entsteht eine Dunkelfärbung der Falte. Bei gewässerten oder verregneten Betonen reichert sich bei den Falten Kondenswasser an, wodurch der W/Z-Wert steigt und sich die Falte hell verfärbt.

Durch die Anordnung von Schnittfugen kann man den zentrischen Zwang und damit auch die Gefahr von Rissbildungen reduzieren. Es ist wichtig, dass die Scheinfugen möglichst früh eingeschnitten werden, bevor die Verkürzung der Platte (durch Abkühlung des Frischbetons und durch Schwinden) beginnt.

Beton auf Autobahnen wird üblicherweise mit Luftporenbildner zum Einsatz gebracht, mittlerweile werden aber höhere Betonfestigkeiten ohne künstliche Luftporen verwendet. Auf Betonautobahnen wird üblicherweise alle 5,0 m eine Fuge ausgebildet.
Als Mindestdicke sieht das DBV-Merkblatt für Industrieböden 18 cm vor. Der Referent wies darauf hin, dass insbesondere eine gleichmäßige Auflagerung auf dem Untergrund wichtig sei. Danach zeigte Dr. Stenzel die Tabelle 2 aus dem neuen DBV-Merkblatt mit unterschiedlichen Oberflächenbearbeitungen und dadurch erfahrungsgemäß erreichbaren Anforderungen an die Rutschhemmung. Mit dem Abscheiben von derartigen Betonböden lässt sich z.B. eine Rutschhemmung von R12 erreichen.

Als nächstes zeigte Dr. Stenzel die vielseitigen Beanspruchungen von Industrieböden auf. Problematisch sind z.B. plötzliche Temperaturveränderungen. Flächen im Außenbereich sind davon insbesondere betroffen. In diesem Zusammenhang kann intensive Sonneneinstrahlung auf einer noch sehr kalten Platte ebenso zu Schäden führen wie ein kühler Gewitterregen auf einer aufgeheizten Betonplatte.

Große und schwere Maschinen auf derartigen monolithischen Betonplatten sollten einen eigenen Sockel und eine Abfugung zur restlichen Platte erhalten. Manchen Besuchern aus dem Publikum war nicht bewusst, dass zu einem späteren Zeitpunkt durchfeuchteter Beton durchaus quellen kann, wobei das real resultierende Quellmaß üblicherweise unterhalb der Schwindverformungen liegt. Es kommt in diesem Zusammenhang eher zu Verformungen bei ungleicher Durchfeuchtung der oberen zur unteren Schicht. Kommt es zu Expansionen des Betons, die behindert werden, so sind hier üblicherweise nicht Risse die Folge, da Beton Druck gut aufnehmen kann. Es kommt eher zu Verschiebungen. Gleiches gilt z.B. auch für schwimmende Zementestriche, die auf Grund von Randfugenverschlüssen in ihrem Ausdehnungsverhalten behindert sind. Auch hier kommt es meist nicht zur Entstehung von Rissen.

Als Schwindmaß für monolithische Betonplatten unterstellte der Referent einen Wert zwischen ca. 0,4 und 0,5 mm pro m.

Während Betonplatten, die im Winter im Freien bei geeigneten Temperaturen hergestellt werden, meist weniger problematisch sind, kommt es häufig zu Schäden bei solchen, welche im Sommer bei hohen Temperaturen innerhalb von Hallen eingebaut werden. Hohe Betontemperaturen von ca. 35 Grad Celsius führen zu einem starken zentrischen Zug beim Abkühlung und Schwinden, was in letzter Konsequenz zu Rissen führen kann. Der Referent empfahl, die Frischbetontemperatur auf <= 25 Grad Celsius zu beschränken. Zudem zeigte Dr. Stenzel auf, dass es aus seiner Sicht bei Freiflächen sinnvoll ist, Scheinfugen zu verdübeln, wie man dies auch im Autobahnbau vorsieht. Bei beheizten monolithischen Betonplatten empfahl er, spätestens nach 40 m eine richtige Dehnfuge einzubauen. Scheinfugen sollten oberseitig angefast werden, um ein besseres Überfahren ohne Gefahr von Ausbrüchen zu ermöglichen.

In Bezug auf die Dimensionierung hängt die Nutzungsdauer von monolithischen Betonplatten ausschließlich von ihrer Festigkeit und Dicke ab, wenn ein gleichmäßiger Untergrund vorhanden ist. Dünne Platten haben i.d.R. auch eine etwas geringere Lebensdauer. Daraufhin verglich der Referent verschiedene Konstruktionsarten wie unbewehrter Beton, Stahlfaserbeton, Stahlbeton und Spannbeton. Die Verwendung von Kunststofffasern im Beton sah der Referent als problematisch, da diese wie auch Luftporen i.d.R. eine Verschlechterung der Tragfähigkeit mit sich bringen. In unbewehrtem Beton und Stahlfaserbeton sind Fugen zur Reduzierung des zentrischen Zuges erforderlich. Bei Stahlbeton ist eine Rissbreitenvereinbarung zu treffen. Spannbeton sah der Referent als Exot an, der heute meist nur noch bei Spezialbauwerken Verwendung findet und bei besonders hohen Anforderungen wie z.B. an die Dichtigkeit.

Wichtig war für Dr. Stenzel, dass eine Baufirma immer die Planung und insbesondere die Detailplanung der Fugen („Fugenplan“) vom Bauherrn anfordert, da sie sonst im Zweifelsfall selbst planerisch tätig ist und in die Gewährleistung hierfür einsteigt.

Im Anschluss zeigte der Referent ein Negativbeispiel in einem Baumarkt auf, in welchem die Betonscheinfuge direkt unter dem Oberlichtband platziert wurde. Hier kam es durch die Aufheizung im Fugenbereich zu einer Aufschüsselung und Unebenheiten jenseits der Fuge. Es ist insofern anzuraten, solche Fugen nicht unter derartigen Oberlichtbändern zu platzieren.

In Bezug auf das Bettungsmodul sagte Dr. Stenzel, dass XPS-Schäume i.d.R. immer steifer sind als der Untergrund. Sie sollten lediglich nicht auf zu dicke Splitt-Schichten verlegt werden.

Zweilagig bewehrte, fugenlose Bodenplatten sah der Referent immer dann als zweckmäßig an, wenn die Bodenplatte beschichtet werden soll, die Bodenplatte wasserundurchlässig sein soll oder besonders hohe Lasten aufnehmen muss. Beim Einfahren mit dem LKW darf sich die fertiggestellte Tragschicht kaum sichtbar zusammendrücken. Sie soll gemäß DBV-Merkblatt eine Ebenheit von +/- 20 mm gegenüber der Soll-Höhenlage aufweisen.

Beurteilung von Industrieböden
– Risse
– Toleranzen
– Erscheinungsbild
– Baugrund
Dr.-Ing. Lutz Pisarsky, DBV, Hamburg

Nach allgemeinen Hinweisen zum Ist- und Sollzustand von derartigen Industrieböden zeigte der Referent einen Fall auf, bei welchem zu tiefe Pfützen im von der Seite bewitterten monolithischen Betonboden bemängelt wurden. Problematisch war, dass keine konkrete Zeile nach DIN 18 202 vereinbart war. Hier ist es letztlich eine juristische Auslegungssache, ob hier eine bestimmte Ebenheit geschuldet war. Aus dem Publikum kam der Hinweis, dass ohne Planung eines geeigneten Gefälles Pfützen ohnehin nicht völlig vermieden werden können, auch wenn die Ebenheitsanforderungen erfüllt sind.

In einem anderen Fall war ebenfalls die Vertragsgrundlage unklar. Es war einerseits eine rechnerische Rissbreitenbegrenzung von 0,20 mm gefordert und andererseits in den Vorbemerkungen erwähnt, dass der Betonboden rissfrei sein soll. Hier empfahl Dr. Pisarsky solche technischen Widersprüche unbedingt vor Ausführung zu klären.

Als nächstes zeigte Dr. Pisarsky einen Fall auf, bei dem gerichtete Risse senkrecht zur Längsrichtung einer Halle in der Betonplatte festgestellt wurden. Die Betonplatte war umlaufend an eine Frostschürze und zudem in Hallenlängsrichtung an massive Einzelfundamente angebunden. Dabei waren die senkrecht zur Hallenlängsrichtung geschnittenen Scheinfugen ohne Wirkung, weil sie jeweils zwischen den Einzelfundamenten und nicht dazwischen angeordnet wurden.

Bei der Beurteilung von Rissen wies der Referent darauf hin, dass wabenförmig verlaufende Risse häufig eine Folge von Frühschwinden sind. Je größer die Waben, desto größer i.d.R. die Risstiefe. Bei 10 bis 30 mm großen Waben ist meist nur eine Risstiefe von 1 bis 2 mm zu erwarten.

Ein besonderer chemischer Angriff ist die Einwirkung von Fruchtsäure auf derartige Böden, wobei Dr. Pisarsky speziell vor Äpfeln in diesem Zusammenhang warnte. Hier hatte er schon mit einigen Schadensfällen zu tun, bei denen die Apfelfruchtsäure die obere Randzone des monolithischen Bodens angelöst hatte.

Der Referent schloss seine Ausführungen mit einem Fall, bei dem es in einer Halle zu breiten Rissen, die parallel mit geringem Abstand zu einer Hallenwand verliefen, gekommen war, verbunden mit einem Knick in der Bodenplatte senkrecht zum Rissverlauf. Auslöser war in diesem Zusammenhang eine nicht ausreichend verdichtete Auffüllung im Hallenuntergrund.

Entwurf und Bemessung von Industrieböden aus Stahlfaserbeton
– statisches System
– Berechnungsmethoden
– Betonzusammensetzung/Leistungsklassenversuche
– Überwachung und Prüfung
Dipl.-Ing. Markus Schulz, Schulz Concrete Engineering GmbH, Hamm

Der Referent zeigte zunächst das Materialverhalten von unbewehrtem Beton, Stahlbeton und Stahlfaserbeton auf.

Bei Überlastung des Betons kommt es zu einem plötzlichen Versagen und einem breiten Riss. Beim Stahlbeton kommt es nach dem Riss im Beton durch die Aktivierung des Stahls zu einem duktilen Tragverhalten. Risse werden begrenzt, anstatt weniger großer Risse werden viele kleine Risse erzeugt. Beim Stahlfaserbeton wird die Zugfestigkeit nicht verbessert, allerdings kommt es nach der Rissbildung zu einem weiteren Tragverhalten durch die Endhaken der Stahlfasern. Man kann insofern auch hier von einem duktilen Verhalten sprechen. Allerdings bringt die Stahlfaser nichts zur Abtragung des zentrischen Zuges bzw. Zwangs. Dies liegt daran, dass hier kein durchgehendes Bewehrungselement vorhanden ist, sondern sich die Stahlfasern zwischen der Gesteinskörnung (eingebettet im Zementleim) befinden. Sie können auch keine definierte Rissbreitenbegrenzung bei Belastung auf Zug erbringen. Ihr Hauptvorteil liegt in der Nachrisszugfestigkeit. Günstig ist in diesem Zusammenhang, dass sie sich in Betonböden oder Estrichen horizontal ausrichten und damit eine statische Wirkung in Richtung der Hauptbelastungsachse haben bzw. dahingehend eine wirksame Rissversatzbewehrung erbringen. Kommt es zum Riss, so verteilt die Stahlfaser die Risse durchaus in einem gewissen Rahmen in zahlreiche dünne Risse (aber eben nicht definiert).

Im Anschluss zeigte der Referent einen Fall auf, bei welchem in einer monolithischen Betonplatte im Randbereich zahlreiche Risse entstanden waren, jedoch in den Mittelbereichen diese nicht anzutreffen waren. Hier lag es daran, dass eine Mattenbewehrung am Rand eingelegt und an das Fundament angeschlossen wurde.

Dipl.-Ing. Schulz erläuterte nachfolgend die verschiedenen Normen und Regelwerke, vor allem in Bezug auf die Verwendung von Stahlfasern. Bei den Leistungsklassen wies er darauf hin, dass dünnere Stahlfasern leistungsfähiger sind, aber möglicherweise schwerer verarbeitet werden können. Längere Fasern sind besser als kürzere, da sie besser verankern und das Zuschlagskorn besser überspannen. Weiterhin sah der Referent einen wesentlichen Gesichtspunkt in der Betonfestigkeit selbst, was z.B. durch die Zugabe von Splitt erreicht werden kann. Je mehr Stahlfasern zur Verwendung kommen, umso höher ist natürlich in letzter Konsequenz auch die Wirkung. Wichtig ist auch die Endverankerung der Fasern. Weiterhin sah es der Referent als beachtenswert an, dass dem Beton ausreichend Feinanteile beigegeben werden.

Im Anschluss zeigte Herr Schulz die Schnittkraftermittlung und Bemessung anhand von elastischen Verfahren, nicht linearen Verfahren und plastischen Verfahren auf. Als wichtige Konstruktionsregel sah der Referent die Tatsache, dass bei Bauteilen aus Stahlfaserbeton der Gefahr der Rissbildung in Folge von Zwang wirksam begegnet werden sollte (z.B. durch reibungsmindernde Maßnahmen). Wenn als Folge von Spannungskonzentrationen Rissbildungen zu befürchten ist, so empfahl Herr Schulz die Anordnung einer zusätzlichen Stabstahlbewehrung. Zudem zeigte der Referent auf, dass es bei der Verwendung von verzinkten Stahlfasern im Mörtel mit chromatreduziertem Zement zur Entstehung von Wasserstoff kommen kann. Bei dieser Reaktion lagert sich der gasförmige Wasserstoff, bevorzugt porenförmig an der Grenzfläche zwischen der Zinkschicht und dem umgebenden Beton an.


Bild: Vortragssaal mit Publikum im Dorint-Airport Hotel
Quelle: Dr. A. Unger

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Veranstaltung über Sonderkonstruktionen geht in die dritte Runde

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Die diesjährige Veranstaltung platzte von Ihrer Kapazität her aus allen Nähten. Im letzten Moment musste noch ein zusätzlicher Raum angemietet werden, um alle Besucher unterzubringen. Kurzzeitig gab es bis zu 130 Anmeldungen. Die Moderation übernahm, wie die Jahre zuvor, der Autor des FUSSBODEN ATLAS®, Dr. A. Unger.

1) Optisch anspruchsvolle Beschichtungen für verschiedene Anwendungsbereiche
Referent: Dipl.-Ing. Stefan Dröge (Fa. Arturo)

Der Referent stellte zunächst die Fa. Arturo aus den Niederlanden vor, welche zur Uzin Utz Gruppe gehört und sich intensiv mit dem Thema der Beschichtungen befasst. Der Referent wies darauf hin, dass Beschichtungen üblicherweise 3 bis 4 mm dick sind und es ein großes Spektrum von Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Seidenmatte Beschichtungen, welche etwas glänzender als die matte Ausführung sind, liegen derzeit im Trend. Interessant ist auch die Möglichkeit, Trittschalldämmmatten unter der Beschichtung zu platzieren. Auf diese Weise kann die Schallabstrahlung reduziert werden. Dies ist wichtig, da die dünnen Beschichtungen zwar trittelastisch eingestellt werden können, sie jedoch weder Schall aufnehmen, noch Schall dämmen. Eine besondere Möglichkeit stellen auf die Beschichtung geklebte Folien dar, welche später versiegelt werden. Diese bieten ganz neue Gestaltungsdimensionen.

Wenn Sauberlaufzonen mit Beschichtungen kombiniert werden sollen, so ist es meist notwendig, diese in den Estrich einzufräsen, um einen höhengleichen Übergang zu erzielen. In gewerblichen Küchen ist i.d.R. eine Trittsicherheit von R10/R11 notwendig, weshalb sich hierfür als Material Polyurethan weniger anbietet. Hier greift die Fa. Arturo gerne auf Epoxidharz zurück, was aus ihrer Sicht auch gut beständig in Küchen ist. Bei Polyurethan sind wiederum unterschiedliche Härteeinstellungen möglich und das Material ist meist sehr schlagzäh. Epoxidharze dagegen sind i.d.R. hart und spröde.

Es hat sich gezeigt, dass je heller eine Beschichtung ist, diese umso häufiger gereinigt wird. Der Glasübergang bei Beschichtungen auf Basis organischer Polymere liegt ungefähr bei 80 Grad Celsius. Der Aufbau von Regelbeschichtungen ist immer wie folgt:

• Untergrund (z.B. Estrich)
• Kugelstrahlen
• Grundierung
• Kratzspachtelung
• Beschichtung
• Versiegelung

2) Carbonbeton im Bauwesen – Rechnet es sich?
Referent: Prof. Dr.-Ing. habil. Ralf Cuntze

Prof. Cuntze wies darauf hin, dass Carbon wesentlich zugfester und leichter ist als Stahl und sich deshalb seine Anwendung als nicht korrodierender Baustoff, gerade z.B. in Parkbauten anbietet. Dort hat man es sehr häufig mit Chlorid-Ionen durch die verwendeten Taumittel zu tun. Eine aktuelle Studie legt nahe, dass der Baustoff Carbon in der Zukunft gute Chancen hat, sich im Baumarkt fest zu verankern. In der Schweiz wird das Material z.B. schon seit 40 Jahren eingesetzt und auch in Holland und Deutschland kommt es seit etwas kürzerer Zeit zur Anwendung, wobei derzeit der Textilbeton-Forschungsschwerpunkt in Deutschland liegt . Ein Hintergrund für den Einsatz von Carbon ist auch der Wunsch, den CO2 Ausstoß zu reduzieren.

Von den Dimensionen her kann man sich Carbon-Fasern zehnmal dünner als das menschliche Haar vorstellen. Derzeit rechnet sich Carbon in erster Linie für Maßnahmen der Instandsetzung, in Zukunft könnte dies auch im Neubau ein echtes Thema sein. In Deutschland ist allerdings für dessen Verwendung entweder eine Zulassung im Einzelfall oder eine bauaufsichtliche Zulassung notwendig. Mit dem Material können dünnwandige Konstruktionen erzeugt werden, es ist beständig und dauerhaft.

Derzeit rechnet der Referent noch mit Kosten von ca. 70 EUR pro m2 für ein Textilgitter bei ca. 20 EUR pro kg Carbonfasern, später könnten sich die Kosten auf ca. 10 EUR pro kg reduzieren. Durch die Dünnwandigkeit ist im Übrigen auch ein Flächengewinn im Objekt möglich. Dies ist durchaus auch im Wohnungsbau ein Thema. Es sind geringere Aufbeton-Mengen notwendig, kleinere Rissbreiten erreichbar und insgesamt ergibt sich ein reduziertes Gesamtgewicht. Prof. Dr. Cuntze zeigte auch auf, dass durch die Rissbreitenverkleinerung in letzter Konsequenz auch ein wasserundurchlässiges Bauteil geschaffen werden kann.

Vergleicht man Textilbeton mit Stahlbeton, z.B. am Beispiel einer Fußgängerüberbrücke, dann kommt ein Textilbetoneinsatz nach etwa 25 Jahren Nutzungszeit durch seine geringeren Instandhaltungskosten in Kostenvorteil.

3) „out of the box“– Fußböden als kreatives Potential
Referentin: Dorothee Maier (Innenarchitektin und German Design Award Winner 2017)

Die Referentin zeigt in ihrem kreativen Vortrag zunächst zahlreiche aktuelle Trends auf. Als solchen sah sie z.B. das Patchwork-Parkett, bei dem z.B. orthogonale Formen puzzleförmig in unterschiedlichen Farben und Helligkeitsstufen zusammengesetzt werden. Das Parkett wirkt hier als lebender Organismus und weist in einem Fall sogar eine leichte Wölbung im Randbereich auf, die einen plastischen Oberflächeneindruck vermittelt. Interessant ist auch das Überfließen verschiedener Bodenbeläge ineinander, das Frau Maier anhand eines Küchenfliesenbelages zeigte, welcher sich nicht in einer geraden Linie, sondern invasiv mit einem Parkettboden verband. Hier kam es zu einer Verzahnung der beiden Bodenbeläge, wodurch das Auge keinen punktuellen Übergang ausmachen kann und keine klare Grenze zwischen den Räumen zieht. Es vermischen sich somit Nutzungseinheiten. Spiegelwände können solche Effekte, gerade bei schmalen Durchgängen, nochmals verstärken.
Die Steigerung des vorgenannten Effektes kann dadurch erfolgen, dass der Materialwechsel nicht einmal entlang einer changierenden Kante, sondern vielmehr so stattfindet, dass auch nach dem eigentlichen Übergang noch einzelne Elemente des daneben befindlichen anderen Parketts oder Fliesenbelages eingebaut werden

In einem Restaurant wurde der Essensbereich mit einem hellen Fliesenbelag belegt, während der sonstige Aufenthaltsbereich wie in einer englischen Bibliothek mit dunklem Holz versehen wurde. Hierdurch entstehen spannende optische Effekte. Man kann sich vorstellen, dass derartige Gestaltungen einer exakten Planung bedürfen. Jedes einzelne Element muss in Bezug auf seine Lage geplant sein.

Weiterhin im Trend sind oberflächenfertige Estriche, die daneben z. B. an Fliesen angrenzen. Im Bereich ‚Textiles‘ verwendet die Gestalterin Teppichböden gerne zur Bedämpfung der ansonsten im Regelfall sehr harten Oberflächen. Zudem sah Frau Maier große Vorteile bei Teppichfliesen, da sie umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten bieten. Sie zeigte z.B. ein Design auf, bei welchem ein Bild von Van Gogh als Vorlage genommen wurde und dann dieses im Anschluss verpixelt wurde. Die Originalfarben blieben jedoch erhalten. Hierdurch ergeben sich eine ganze Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten wie z.B. das Spiel mit Hell und Dunkel, welches Spannung erzeugt.

Bringt man Objekte aus ihrer gewohnten Achse (z.B., indem man ansteigende Linie entwickelt), ziehen diese die Aufmerksamkeit auf sich, da man als visueller Beobachter andere Erfahrungen hat. Abschließend wies Frau Maier darauf hin, dass auch Le Corbusier kein Vertreter der grauweißen Architektur war, sondern vielmehr eine ganze Farbpalette entwickelte und diese als wichtiges Architekturmittel sah.

4) Anspruchsvolle oberflächenfertige Fußböden wie Terrazzoestriche und dekorative Spachtelböden
Referent: Bernd Greipel (Terrazzo-Experte und GF der Unger Thermo Boden GmbH)

Zunächst zeigte der Referent die Unterschiede zwischen einem Terrazzo, einem terrazzoähnlichen Estrich, einem geglätteten Estrich und Designspachtelmassen auf. Echte Terrazzi sind i.d.R. zweischichtig, terrazzoähnliche Estriche sind einschichtig und ihr Korn ist wie bei einem Terrazzo angeschliffen und damit freigelegt. Bei den geglätteten Estrichen ist das Korn nicht sichtbar, sondern lediglich eine i.d.R. eingefärbte Verschleißschicht. Bei den Designspachtelmassen kommt auf einen geeigneten Untergrund eine durchgefärbte Spachtelmasse zur Verlegung.

Bezüglich aller Techniken ist eine genaue Planung wichtig. Diese muss sich vor allem mit folgenden Themen auseinandersetzen:

• Konkrete Nutzung
• Farbkonzept
• Pflege
• Randausbildung
• Fugenausbildung
• Aufbringung evtl. auf Treppen
• Zeitschiene

Teilweise werden spezielle Parkettlacke auf diesen Böden eingesetzt, um einen guten Oberflächenschutz bei leichter Reinigbarkeit zu erzielen. Herr Greipel wies darauf hin, dass üblicherweise diese Böden nur bis zu einer Trittsicherheit von R9 eingesetzt werden sollten. Es hat sich auch hier gezeigt, dass weiße Böden intensiver verschmutzen und man auch kleinste Ungenauigkeiten gut sieht. Kommt es zu Rissen, dann dringt mit Schmutz angereichertes Wasser dort ein und wird wesentlich besser sichtbar als bei einem dunklen Boden. Im Zweifelsfall sollte man daher eher einen dunkleren oder gesprenkelten Boden einsetzen.

Wird im Randbereich nur eine elastische Fuge eingebracht, dann ist zu beachten, dass hier in diesem Bereich die Wand z. B. bei Reinigungsarbeiten verschrammt werden kann. Derartige elastische Fugenmassen findet man in der Zwischenzeit in nahezu allen RAL-Farbtönen. Für einen geschliffenen Boden muss man ungefähr ein Zeitfenster von ca. vier Wochen einplanen, eine Designspachtelung geht entsprechend schneller. Auf die Härte einer solchen Oberflächenschicht angesprochen, wies Herr Greipel darauf hin, dass terrazzoähnliche Estriche durch das Korn an der Oberfläche ungefähr die Härte eines Granitbodens aufweisen.

5) Feuchtemessung in Fußbodenkonstruktionen – Stand der Technik und aktuelle Entwicklungen
Referent: Dr. Norbert Arnold (Uzin Utz AG)

In den Unterlagen der Bodenleger ist nachzulesen, dass die Feuchtigkeit des Estrichs vor Belegung gemessen werden muss. Es befinden sich jedoch dort zunächst keine Informationen zur richtigen Messmethode. Dr. Arnold zeigte in der Folge die Sorptionsisothermen der verschiedenen Estricharten auf, wobei hier die Kurve bei einem Calciumsulfatestrich deutlich niedriger verläuft als die eines Zementestrichs. Bei Zementestrichen führen höhere Zementgehalte i.d.R. zu höheren Ausgleichsfeuchten. Gemäß den Erfahrungen des Referenten schwankt das Ergebnis von CM-Messungen, messgenauigkeitsbedingt und je nachdem, ob man über den Estrichquerschnitt- oder an der Estrichunterseite entnimmt, um ungefähr 0,5%. Dr. Arnold zeigte diverse Messmethoden auf und unterschied dahingehend, ob eine Methode präzise und richtig ist. Aus seiner Sicht ist die CM-Messung relativ unpräzise, führt aber zum richtigen Ergebnis. Elektrische Messungen sind relativ präzise, führen aber nicht unbedingt zum richtigen Ergebnis. Die Messung der korrelierenden Luftfeuchtigkeit sah der Referent als präzise und richtig an.

Dr. Arnold wies darauf hin, dass bereits 50 g pro m2 Wasser aus dem Untergrund den Belag intensiv schädigen können. Kautschukböden sperren in diesem Zusammenhang Feuchtigkeit mehr als z.B. ein Linoleumboden. Feuchte Polystyroldämmungen könnten so viel nicht emittieren, Estriche jedoch schon. Bei Prüfungen der Fa. Uzin zeigte ein Zementestrich bei Lagerung mit 75% relativer Luftfeuchtigkeit einen CM-Wert von 1,4%.

Bei Verwendung der korrelierenden relativen Luftfeuchtigkeit ist die Handhabung in England, Skandinavien und den USA bzgl. der Grenzwerte belagsabhängig unterschiedlich. Manche geben bei <= 75% relative Luftfeuchtigkeit Estriche zur Belegung frei, manche bereits bei <= 90% relative Luftfeuchtigkeit.

Dr. Arnold stellte daraufhin die HM-Box auf, welche auf die Estrichoberfläche aufgeklebt wird. Sie misst die relative Luftfeuchtigkeit, die sich dort einstellt.

Die besten Erfahrungen hat Dr. Arnold mit einer Stemmprobe von 150 g gemacht, welche in einen PE-Beutel oder in eine CM-Flasche zerkleinert gegeben werden oder dort zerkleinert werden. Nach 20 bis 30 Minuten kann dann der Wert der relativen Luftfeuchtigkeit im Beutel bzw. in der Flasche abgelesen werden. Seiner Meinung nach wird sich der Grenzwert ca. bei <= 75% einpendeln, wobei hier noch Gesprächsbedarf vorhanden ist. So lange auch Material aus dem unteren Estrichbereich dabei ist, ist gemäß seiner Meinung sichergestellt, dass die maximale relative Luftfeuchtigkeit in dem Messbeutel/CM-Flasche erreicht wird. Insofern spielt hier die Frage des Entnahmebereichs keine so wesentliche Rolle, wie bei der CM-Messung oder solange nicht nur Material von oben entnommen wird.

Der Vorteil der korrespondierenden Luftfeuchtigkeit ist, dass für alle Estricharten die gleichen Grenzwerte gelten würden. Einen weiteren Vorteil sah der Referent in der direkten Messtechnik der KRL-Methode, währenddessen die CM-Methode eine indirekte Methode ist, bei der über einen Manometerdruck auf die vorhandene Feuchte geschlossen wird.

6) Was können innovative Designbodenbeläge technisch leisten?
Referent: Erik von Lünen (Technikexperte Fa. objectflor Art und Design Belags GmbH)

Der Referent zeigte zunächst auf, dass elastische Bodenbeläge in einem gewissen Ausmaß schallschluckende Ausmaße haben. Es ist grundsätzlich eine mind. 2 mm dicke Spachtelung unter diesen Belägen notwendig. Herr von Lünen unterschied daraufhin die unterschiedlichen Verklebtechniken:

• Nassbettklebstoff
• Haftklebstoff
• Trockenklebstoff
• Rollklebstoff

Insbesondere empfahl der Referent die Einlegung ins nasse Klebstoffbett, da hier eine gute Bettung vorhanden ist und dem Bodenbelag besonders wenig Bewegung erlaubt wird.

Als nächstes zeigte Herr von Lünen zahlreiche Varianten von Designbelägen, welche nach sorgfältiger Planung ausführbar sind. Ein eigener Cut-Center schneidet die Ware nach den Wünschen der Kunden zu. Herr von Lünen sah für die Entwicklung der Designbeläge einen wachsenden Markt. An ihrer Oberseite weisen derartige Beläge eine transparente Nutzschicht und darauf eine PUR-Versiegelung auf. Mit Hilfe von Klicksystemen auf Trittschalldämmunterlagen ist auch die Verlegung auf Altbelägen kein Problem.

Wenn der Belag erwärmt wird, so führt dies zu einer Expansion, was dem Klebstoff eine wichtige Rolle verleiht. Fugen bis zu 0,5 mm sind üblicherweise hinnehmbar, bei hellen Bodenbelägen wird hier allerdings schneller reklamiert. Wenn Planken-Beläge auf Grund hygienischer Anforderung z.B. in Krankenhäusern problematisch sind, empfahl der Referent einen Verschluss der Fugen durch eine nachträglich aufgebrachte Versiegelung.

7) Aktuelle Schadensfälle im Bereich Fußboden aus der Sachverständigenpraxis
Referent: Dr. A. Unger (Sachverständiger und Autor des FUSSBODEN ATLAS®)

Der Referent lag den Fokus auf zwei Bauteilsituationen, welche häufig in der Diskussion stehen. Einmal ging es um die Thematik der Beschichtungen und ansonsten um großformatige keramische Bodenbeläge.

Bei den Beschichtungen zeigte Dr. A. Unger zunächst auf, welche grundsätzlichen Beschichtungstypen es gibt und beschrieb generelle Eigenschaften von Epoxidharz-, PUR- und Methacrylatbeschichtungen. Als nächstes ging er auf die Oberflächenschutzsysteme ein, welche z.B. auf Parkdecks Verwendung finden. Hier illustrierte er, wie es zu osmotischen Blasen in Beschichtungen kommen kann. Notwendig sind ein Feuchteüberschuss im Substrat, eine semipermeable Membran und ein Elektrolytgefälle zwischen Beschichtung und Untergrund. Als Vergleichsbeispiel nannte er eine Kartoffel, welche einmal in reinem Wasser und einmal in hoch konzentriertem Salzwasser gekocht wird. Im ersten Fall kann die Kartoffel platzen, im zweiten Fall kann bei entsprechender Salzkonzentration im Kochwasser die Kartoffel sogar Wasser verlieren (‚patatas arrugadas‘).

Bei den großformatigen Fliesen und Platten wies Dr. A. Unger darauf hin, dass es streng genommen, für diese keine Norm gibt. Man spricht nur ab einer Kantenlänge von 60 cm bis 1,20 m von großformatigen Elementen, die dann einer ingenieurmäßige Planung bedürfen. Auf Grund des hohen notwendigen Anpressdrucks werden in erster Linie Fließmörtel im Buttering-Floating-Verfahren eingesetzt. Zu beachten sind die erlaubten Toleranzen, die schnell zu Problemen bei der Verlegung derartiger Fliesen, z.B. durch eine Mittelpunktwölbung, führen können.

Der Untergrund muss mit einer 3 bis 6 mm dicken Spachtelung ausgeglichen sein und es sollte möglichst auf Kreuzfuge gelegt werden. Bei beheizten bzw. von der Sonne erwärmten Konstruktionen sollte alle 5 bis 8 m eine Bewegungsfuge vorgesehen werden. Eine Mindestfugenbreite von 3 bis 5 mm ermöglicht ein besseres Verlegebild und sorgt für einen gewissen Spannungsabbau.

8) Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Urteile für Architekten und Bauleiter
Referent: Rechtsanwalt Hilmar Toppe

Der Referent startete mit einem Fall, bei welchem ein Ehepartner einen Handwerker beauftragte, später jedoch die Rechnung nicht bezahlte. Hier stellte ich die Frage, ob auch der andere Ehepartner verklagt werden könnte. Bei einem Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfes wäre dies möglich. Bei diesen Geschäften würden beide Ehegatten Vertragspartei, ohne dass es einer ausdrücklichen Vertretung bedürfe. Fraglich sei allerdings, ob derartige Geschäfte nur in Frage kämen, wenn regelmäßig keine Abstimmung der Ehegatten hierfür erforderlich sei. Das OLG Karlsruhe kam allerdings in der besprochenen Entscheidung zu dem Schluss, dass auch abstimmungsbedürftige Geschäfte umfasst sein können, wenn der nicht handelnde Ehepartner erkennbar mit dem Geschäft einverstanden und es zur Deckung des Lebensbedarfes eingegangen wurde. Entscheidend sei der Einzelfall. In dem konkreten Fall verurteilte es beide Ehegatten.
Der nächste Fall befasste sich mit der Fragestellung, ob eine BGB-Gesellschaft (GbR) als „Verbraucher“ gelten könne. Dies ist von Bedeutung wegen der ab 2014 geltenden Verbraucherschutzregelungen, die unter anderem ein Widerrufsrecht des Verbrauchers vorsehen würden. Dieses Widerrufsrecht könne zur Folge haben, dass Unternehmer- wozu auch Planer rechtlich zählen – letztlich keine Vergütung für ihre Leistungen erhalten würden, obwohl der Verbraucher trotz Widerrufes die empfangenen Leistungen behalten darf, ohne hierfür eine Entschädigung leisten zu müssen.

Im Gegensatz zu Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die unter gewissen Voraussetzungen in den Genuss der Verbraucherschutzrechte kommen können, entschied der BGH, dass eine GbR keinen Verbraucherschutz erhält.

Rechtsanwalt Toppe empfahl den Teilnehmern, Verbraucher über bestehende Widerrufsrechte in der gebotenen Art und Weise unter Verwendung des vom Gesetzgeber erstellten Belehrungsmusters aufzuklären, um den Lauf der Widerrufsrist von zwei Wochen in Gang zu setzen. Ohne ordnungsgemäße Belehrung betrage diese ein Jahr und zwei Wochen. Alternativ käme ein Vertragsschluss in Frage, bei dem der Verbraucher ausnahmsweise kein Widerrufsrecht erhalten würde, wie z.B. beim Geschäftsabschluss in den Geschäftsräumen des Unternehmens.

Besprochen wurde, für welche Dauer der Lauf von Verjährungsfristen durch Verhandlungen gehemmt wird, wenn diese immer wieder unterbrochen wurden, weil keine Seite sie fortführte. Der BGH entschied, dass allein für die Dauer der konkreten Verhandlungen der Lauf der Verjährungsfristen gehemmt wird. Deshalb empfahl der Referent darauf zu achten, bei „eingeschlafenen“ Verhandlungen rechtzeitig erneut verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen. Notfalls seien Ansprüche dann gerichtlich durchzusetzen, sollte der Schuldner nicht nachweisbar erneut verhandeln.

Immer wieder trete die Frage auf, ob es durch den Einzug in das Objekt zu einer Abnahme durch die Nutzung gekommen ist. Hier wies Rechtsanwalt Toppe für Planungsleistungen auf zwei Entscheidungen hin, die eine Abnahme sechs Monate nach Nutzungsbeginn annahmen, wenn in dieser Zeit keine Beanstandungen erhoben wurden, die einer Abnahme entgegen stehen würden und die Leistungen abnahmereif erbracht worden seien. Er empfahl allerdings eindringlich, sich als Unternehmer um eine ausdrückliche Abnahme zu kümmern. Hierzu stellte er die Möglichkeiten vor, eine fiktive Abnahme nach altem Recht (§ 640 Abs. 1 S 3 BGB aF) und nach neuem Recht (§ 640 Abs. 2 BGB nF) herbeizuführen.

Ferner warnte der Referent die Architekten vor der Leistungsphase 9. Bei verhältnismäßig geringer Honorierung bewirke diese eine wesentlich längere Mängelhaftung. Regelmäßig könne der Planer erst fünf Jahre nach Fertigstellung aller Bauleistungen die Abnahme seiner Leistungen nach altem Recht verlangen, sollte er nicht einen vertraglichen Anspruch auf eine Teilabnahme nach Fertigstellung der Leistungen gemäß der Leistungsphase 8 vereinbart haben. Faktisch habe er dann 10 Jahre für Mangelhaftungsansprüche ohne vorangegangene Teilabnahme einzustehen.

Schließlich verwies er die anwesenden Planer auf den neu in das Gesetz aufgenommenen Anspruch auf eine Teilabnahme der Planungsleistungen nach Abnahme der letzten Leistung des bauausführenden Unternehmens nach § 650 s BGB nF. Dieser Anspruch besteht aber nur für Verträge, die ab dem 1.1.2018 abgeschlossen worden sind.

Wesentlich war auch die Information, dass bauleitende Planer bei gefahrträchtigen Leistungen unbedingt anwesend sein müssen und bei mangelhafter Ausführung die Arbeiten stoppen sollten.

Anhand einer Entscheidung des Kammergerichtes Berlin wurden schließlich von Rechtsanwalt Toppe die Auswirkungen des neuen Bauvertragsrechtes auf die VOB/B dargestellt. Das Kammergericht entschied sich für einen Eingriff in die VOB/B, wenn ein Auftraggeber in seinen von ihm vorgegebenen Bauverträgen eine förmliche Abnahme vorsehe. Dieser Eingriff habe den Entfall der Privilegierung der VOB/B zur Folge. Daher sei dann jede Regelung der VOB/B dahingehend zu überprüfen, ob sie als allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) wirksam sei. Einige Regelungen der VOB/B würden dieser Inhaltskontrolle nicht standhalten, wie z.B. die Regelungen in § 16 Abs. 3 Nr. 2-5 VOB/B (Ausschluss von Nachforderungen bei fehlendem Vorbehalt gegen die Schlusszahlung).

Abzuwarten sei nun die Frage, ob ein Auftraggeber als Verwender der VOB/B, die nicht als Ganzes vereinbart sei, sich auf die Nachtragsregelungen der VOB/B berufen dürfe (§ 1 Abs. 3 f und § 2 Abs. 5 f. VOB/B), oder anstelle dessen die Nachtragsregeln des BGB in den §§ 650 b f. BGB gelten würden. Bei der Geltung des BGB könne dies für Auftraggeber die Folge haben, dass er erst nach einer Verhandlungsphase von 30 Tagen Änderungsanordnungen unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen einseitig anordnen könne. Unter anderem dies und die Pflicht bei fehlender Preisvereinbarung für Nachtragsleistungen 80 % des vom Unternehmer für die Nachtragsleistung angebotenen Preises als Abschlagszahlung zu schulden, seien für Auftraggeber deutlich ungünstiger als die Regelungen nach der VOB/B. Der Referent teilt deshalb die momentan herrschende Meinung in der juristischen Literatur, wonach auch die Nachtragsregelungen der VOB/B nicht gelten würden, wenn ein Auftraggeber einen VOB/B Vertrag vorgebe, in den er nicht die VOB/B als Ganzes einbezogen habe. Er bat die Teilnehmer allerdings, die Rechtsprechung hierzu zu verfolgen, da es bisher noch keine Entscheidungen zu dieser Frage gäbe.

Rechtsanwalt Toppe empfahl deshalb Auftraggebern, die ihren Vertragspartnern die VOB/B vorgeben, darauf zu achten, dass die sonstigen Vertragsregelungen nicht den Inhalt der VOB/B abändern. Aus Auftragnehmersicht sei es tendenziell günstiger, BGB-Verträge abzuschließen.

Auf Nachfrage erläuterte der Referent dann noch, dass die engen für AGB geltenden Wirksamkeitsgrenzen nicht für Preisvereinbarungen gelten würden.


Bild: Vortragssaal mit Publikum
Quelle: A. Unger

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Interessante Neuigkeiten beim Expertenkreis Fußboden 2018

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSS-BODEN ATLAS®

Am 09. März 2018 fand bei der Unger Thermo-Boden GmbH in Unterschleißheim das internationale Treffen der Fußbodenexperten statt. Zahlreiche illustre Gäste waren der Einladung von Dr. A. Unger gefolgt. Das Besondere an diesem Treffen ist die Mischung aus Sachverständigen, Planern und Baupraktikern, welche in der Ausführung tätig sind.

1) Versuch einer Planung nach analytischer Bemessung von Fugen in Estrichen mit einem EDV-Programm
    Referent: Dipl.-Ing. Carlo Diliberto

Der Referent führte ein von ihm entwickeltes EDV-Programm vor, welches helfen soll, Bewegungsfugen in schwimmenden und Trennschichtkonstruktionen zu dimensionieren. Dieses macht Empfehlungen zu den jeweiligen Fugenabständen und Fugenbreiten.

Häufig befassen wir uns bei der Beurteilung schwimmender Estriche mit deren Biegezugfestigkeit. Oft ist jedoch der begrenzende Faktor die zentrische Zugfestigkeit, die zum Tragen kommt, wenn Estriche sich z. B. so verformen, dass der Mittelbereich nach oben und die Ränder nach unten kommen. Dann entsteht im mittleren Plattenbereich zentrischer Zug. Dieser entsteht auch beim normalen Schwinden von zementgebundenen Estrichen. Hier helfen auch keine Stahlfasern, da diese zwar gut Druck, aber kaum Zug aufnehmen. Estriche können meist quantitativ nur die Hälfte ihrer Biegezugfestigkeit an zentrischem Zug aufnehmen, weshalb es bei diesem Lastfall häufig zu Schäden kommt. Je höher die Reibung am Untergrund, desto mehr zentrischer Zug entsteht. Bei schwimmenden Estrichen liegt im Regelfall weniger Reibung am Untergrund vor, als bei Trennschichtestrichen. Weiche Dämmungen führen ebenfalls zu weniger Reibung als harte Dämmungen. Calciumsulfatfließestriche haben i. d. R. eine größere zentrische Zugfestigkeit als konventionelle Zementestriche. Durch ausreichend Bewegungsfugen kann man diese Thematik entschärfen.

Folgende Faktoren machen tendenziell mehr Fugen notwendig:

• Hohe Rauigkeit des Untergrundes
• Niedrige Estrichfestigkeit
• Niedrige Estrichdicke
• Hohe Verkehrslasten
• Sehr dünne Estriche
• Hohe thermische Unterschiede (vor allem bei Abkühlung)

Wer mehr zu diesem Programm wissen möchte, kann sich direkt mit Herrn Diliberto in Verbindung setzen: cd@glass.ag

2) Vorstellung des BTE-Lebensdauerkataloges einzelner Bauteile und Berechnung von Restnutzungszeiten
     Referent: Dr. A. Unger

Der Referent zeigte anhand von einem konkreten Beispiel auf, wie man die Lebensdauer von Bauteilen mit Hilfe des vorgenannten Kataloges abschätzen kann. Eine Bauherrin wollte gerne wissen, welche Lebensdauer einem auf einer Unterkonstruktion befindlichen Parkett zugeordnet werden kann. Das gegenständliche Parkett war bei dem Einzug 1995 bereits vorhanden. Hier ergab sich nun die Frage, welche Wertminderung zwischen 1995 und 2016 eingetreten war.

Gemäß dem BTE-Merkblatt war bei Hartholz (Punkt 4.3.3) gemäß Empfehlung der BTE-Arbeitsgruppe von 80 Jahren technische Lebensdauer als Mittelwert auszugehen. Daraus resultierend ließ sich errechnen, dass das Parkett (isoliert betrachtet) in diesem Zeitraum um 26,25% an Wert verloren hatte.

Rechenweg: 80 Jahre entsprechen 100%, 21 Jahre entsprechen 26,25%.

Diese Berechnung unterstellte, dass die Unterkonstruktion des Parketts mindestens die gleiche Lebensdauer wie das Parkett selbst gehabt hätte. Angabegemäß war das Parkett auf Spanplatten verlegt. Selbst wenn man für diese eine Dauerhaftigkeit wie bei einem Estrich ansetzt (was optimistisch ist), so ergab sich gemäß dem beiliegenden Merkblatt nur eine technische Lebensdauer von 50 Jahren.

Das Parkett war jedoch eine ‚Schicksalsgemeinschaft‘ mit der Unterkonstruktion eingegangen und konnte keine höhere technische Lebensdauer aufweisen, als es die Unterkonstruktion erlaubte.

Insofern ergab sich die Nutzungsdauer der Gesamtkonstruktion (Parkett und Unterkonstruktion) mit nur 50 (statt 80) Jahren.

Der Wertverlust der Gesamtkonstruktion ergab sich mit 42 %. Der Zeitwert in 2016 ergab sich mit 58 % des ursprünglichen Wertes bei der Erstellung 1995.

Rechenweg: 50 Jahre entsprechen 100%, 21 Jahre entsprechen 42%.

Online findet man den BTE-Lebensdauerkatalog unter:

http://www.bte-mitglieder.de

3) Grundlage oberflächenfertiger Estriche und Terrazzo- Estrich
     Referent: Bernd Greipel, Terrazzoexperte

Zunächst zeigte Hr. Greipel die Unterschiede zwischen einem Terrazzo, einem terrazzoähnlichen Estrich, einem geglätteten Estrich und Designspachtelmassen auf. Echte Terrazzi sind i.d.R. zweischichtig, terrazzoähnliche Estriche sind einschichtig und ihr Korn ist wie bei einem Terrazzo angeschliffen und damit freigelegt. Bei den geglätteten Estrichen ist das Korn nicht sichtbar, sondern es ist an der Oberfläche eine i.d.R. eingefärbte Verschleißschicht vorhanden. Bei den Designspachtelmassen kommt auf einen geeigneten Untergrund eine durchgefärbte Spachtelmasse zur Verlegung.

Bezüglich aller Techniken ist eine genaue Planung wichtig. Diese muss sich vor allem mit folgenden Themen auseinandersetzen:

• Konkrete Nutzung
• Farbkonzept
• Pflege
• Randausbildung
• Fugenausbildung
• Aufbringung evtl. auf Treppen
• Zeitschiene

Herr Greipel zeigte auch auf, dass bereits die Gesteinskörnung allein dem Estrich bei einem Schliff eine gewisse Farbe verleiht.

Weiterhin warnte der Referent davor, bei per Mörtelband auf die Dämmung oder Trennfolie gesetzten Fugenprofilen den Estrich im Bereich des Profils nicht zu unterbrechen. Unterlässt man dies, so läuft man Gefahr, dass der Estrich vom Profil wegschwindet und sich hier eine unschöne Lücke ergibt. Es ist in jedem Fall ein Einbau in der Form vonnöten, dass der schwindende Estrich den Profilschenkel ‚mitnimmt‘.

Die Teilnehmer diskutierten warum es bei manchen oberflächenfertigen Terrazzoestrichen verstärkt zu Rissen kommt. Herr Greipel wies darauf hin, dass seiner Erfahrung nach folgende Themen eine Rolle spielen können:

• Zu feine Körnung verwendet (z.B. 0-4 mm)
• Hoher Zementanteil
• Verwendung weicher Kalkgesteine als Zuschlag, die mehr saugen
• Luftzug während Ausführung

Wenn es zu Rissen kommt, so waren sich die Experten einig, dass eine wirksame Rissverpressung in erster Linie bei Verbundestrichen funktionieren kann, nicht jedoch bei Trennschichtestrichen oder solchen auf Dämmung. Hier entsteht an der Unterseite ein Hohlraum, wo das Fugenharz austreten könnte. Herr Greipel empfahl auf Grund der Porigkeiten, Terrazzo auf jeden Fall zwischenzuspachteln.

Im Anschluss diskutierte man über ein Objekt, bei welchem ein schwerer Gabelstapler immer wieder zu Rissen und Haftungsproblemen bei einem Verbundestrich geführt hatte. Hier wies Herr Thanner darauf hin, dass aus seiner Erfahrung Probleme durch den zu schweren Gabelstaplern sich in erster Linie direkt an der Oberfläche des Estrichs auswirken dürften und nicht zunächst in der Verbundzone. Herr Diliberto sah als mögliche Lösung die Verwendung einer Epoxidharzhaftbrücke zur Verbesserung des Haftverbundes. Dies kann speziell bei Altuntergründen ein Thema sein, die einerseits stark saugen und andererseits nicht mehr schwinden (im Gegensatz zum darauf befindlichen Verbundzementestrich).

4) Aktuelle Informationen zum Wärmeschutz
     Referent: Prof. Dr. Michael Günther

Generell ist die Fußbodenheizung weiterhin im Trend. In anderen Ländern sind sogar die Marktanteile noch höher als bei uns (z.B. in Korea 90%). Der Marktanteil der Fußbodenheizung wird für Deutschland im Wohnungsneubau auf mehr als 80 Prozent geschätzt.

Der Experte aus dem Hause Uponor zeigte zunächst aktuelle Probleme auf, wenn Fußbodenheizungsanbindeleitungen die Temperaturen z.B. in Fluren gefährlich erhöhen. Hier kann bei engen Rohrabständen eine Dämmung der Rohre allein nicht ausreichen. Dies kann zu überhöhten Raumtemperaturen von bis zu 28 Grad Celsius führen. Dies heißt letztendlich, dass die Raumtemperatur zu hoch ist, die Oberflächentemperatur in der Randzone jedoch möglicherweise laut Norm noch zulässig wäre. Übrigens benötigen Räume über 6 m2 nach EnEV einen eigenen Heizkreis. Dr. Günther stellte ein System vor, bei welchem die Heizrohre in eine Dämmungssystemplatte integriert werden und dann mit einer Kunststoffplatte überdeckt werden. Das Verlegen eines eigenen Heizkreises ist dann auf dieser Platte möglich.

Einige Einfrässysteme, bei denen für die Fußbodenheizungsleitungen entsprechende Kanäle in den Estrich eingeschnitten werden, sah der Referent als evtl. problematisch an, insbesondere dann, wenn sehr geringe Rohrabstände gewählt werden. Problematisch kann bei diesen die Belastbarkeit und die geringe Überdeckung in Verbindung mit einer hohen Vorlauftemperatur (im Altbau) sein. Es muss auch nach der Restlebensdauer eines Bestandsestrichs gefragt werden.

Das im Entwurf vorliegende Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird den Niedrigstenergie-Status (in Anlehnung an KfW 55), zunächst bei öffentlichen Gebäuden, vorschreiben. Bei Privatobjekten wird es noch etwas dauern. Generell gibt es eine Tendenz hin zum sogenannten ‚Effizienzhaus Plus‘, welche mehr Energie erzeugt als es verbraucht. – Das Energieeinspargesetz EnEG steht über der EnEV und auch über dem ‚Erneuerbare-Energie-Wärme-Gesetz‘ (EEWÄrmeG). Das GEG soll die genannten Vorgaben vereinen. Allerdings müssen Maßnahmen zur energetischen Verbesserung auch wirtschaftlich sein. Derzeit ist die Pellets-Heizung energetisch eine der günstigsten Lösungen, jedoch auch die teuerste. Als Energieträger der Zukunft sah Dr. Günther den Strom bei derzeitiger Sachlage, sofern Preisminderung und Effizienz der Stromerzeugung zunehmen. An ‚Power-to-heat-Konzepten‘ wird intensiv gearbeitet.

Wenn das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Entwurfsfassung käme, dann würde KfW55 zum Standard werden (dies würde bedeuten, 45% verschärfte Anforderung gegenüber EnEV 2009). Man wäre dann ungefähr bei einer Heizlastdichte von 40 Watt pro m2 mit Vorlauftemperaturen von ca. 35 Grad Celsius. Heute benötigen wir real teilweise noch bis zu 45 Grad Celsius und mehr an Vorlauftemperatur. Baukonstruktiv wird im Zuge des GEG erwartet, bei Decken gegenüber unbeheizten Räumen einen U-Wert von <= 0,25 W/m² x K vorzusehen (gegenüber bisher <= 0,35 W/m² x K).

Dr. Günther wies darauf hin, dass in schlecht gedämmten Altbauten häufig die Fußbodenheizung allein nicht ausreicht, um das Gebäude auf geeignete Temperaturen zu heizen.


Bild:   Vortragssaal mit den Experten
Quelle: A. Unger

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18. Internationales Sachverständigentreffen des Bundesverbands Estrich und Belag e.V. im November 2017

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten

Am 17. und 18. November 2017 fand die vom Bundesverband Estrich und Belag e.V. organisierte Veranstaltung im Mercure-Hotel in Schweinfurt statt. Wie immer war sie gut besucht und ihr Besuch empfehlenswert.

Nach einer kurzen Begrüßung durch den Obmann des Arbeitskreises Simon Thanner und den BEB-Vorsitzenden Michael Schlag gab es eine kurze, aber wichtige Information. Gemäß aktueller Sachlage wird es i.S. Emissionsprüfungen wohl keine Anforderungen an mineralische Estriche geben, auch wenn diesen entsprechende Zusatzmittel beigemischt werden. Dies ist ein relevantes Thema gerade auch für die Hersteller von Baustellenestrichen.

Ansonsten wurde Herr Leonhardt als langjähriger Geschäftsführer des BEB verabschiedet und ihm für seine gute Arbeit bedankt. Zudem wurden Umstrukturierungen im Bereich der Verbände (BEB/ZDB) angekündigt.

Zu den einzelnen Vorträgen:

I. Themenkomplex „Hygiene im Fußbodenbereich“
Schimmelpilzschäden – von der Probenentnahme bis zur Bewertung der Sanierungsfähigkeit
Referent: Dr.-Ing. Dipl.-Biol. Mario Blei

Der allseits bekannte Fachmann zeigte zunächst auf, dass Hygieia die griechische Göttin der Gesundheit war. Insofern verstehen wir unter dem Begriff ‚Hygiene‘ im Regelfall Maßnahmen zur Gesunderhaltung. Dr. Blei wies darauf hin, dass jedes Jahr sehr hohe Schäden durch Leitungswasserschäden entstehen, sodass es sich hier um einen wesentlichen Kostenpunkt für die Versicherungen handelt. Hier sind oft Sachverständige gefragt, festzustellen, ob neben einem aktuellen Schadensereignis auch Altschäden vorhanden sind, die z.B. Pilzwachstum oder Insektenbefall verursacht haben können. Spezialisierte Sachverständige können z.B. über Fraßgänge von Insekten abschätzen, dass der Schaden wohl etwas weiter zurück liegt, da derartige Maßnahmen länger dauern als z.B. Pilzwachstum.

Außerdem machte Herr Dr. Blei darauf aufmerksam, dass Raumluftmessungen in Innenräumen nur dann sinnvoll sind, wenn man auch eine Referenzmessung im Außenbereich vornimmt. Gerade im Herbst, bei intensivem Vorhandensein von Laub auf den Straßen, ist mit erhöhten Schimmelpilzwerten zu rechnen. Bei der Bewertung von Keimbelastungen innerhalb von Dämmungen sind auch die unterschiedlichen Dämmstoffe voneinander abzugrenzen. Hier gibt es völlig unterschiedliche Hintergrundbelastungen. Die Baustoffe Lehm und Stroh weisen z.B. immer eine relativ hohe Keimbelastung als Hintergrund auf, ohne dass sie feucht geworden wären.

In den USA wird eine Luftqualität als gut eingeordnet, wenn keine krankheitserregenden Faktoren feststellbar sind und 80% der Personen die Luftqualität als passend empfinden. Nicht selten kommt es zu Toxikopien, bei denen Patienten typische Krankheitsbilder entwickeln, obwohl die entsprechenden auslösenden Faktoren gar nicht vorhanden sind. Hier spielen häufig psychologische Komponenten eine wichtige Rolle. Ein Kunde, der davon überzeugt ist, dass seine Wohnung nicht gut für ihn ist, wird auch bei objektiv bester Luftqualität hier etwas zu beanstanden haben.

Dr. Blei wies darauf hin, dass es sich z.B. bei Legionellen, Salmonellen, etc. um Bakterien handelt, die Menschen intensiv schädigen können. Viele Pilze machen in erster Linie Probleme bei Menschen mit schlechten Abwehrsystemen, Allergikern und Asthmatikern. Sie können z.B. im ungünstigen Fall zu einer Lungenentzündung führen. Wichtig ist, zu wissen, dass es keine allgemein anerkannten gesetzlichen Grenzwerte für Schimmelpilzexpositionen gibt. Die Fachleute sind sich jedoch dahingehend einig, dass an Nichtaufenthaltsräume wie Keller und Dachböden reduzierte Anforderung an die Luftqualität nach einer Sanierung zu stellen sind. Beim Fußboden handelt es sich auch nicht um einen Wohnraum, vor allem, wenn dieser entsprechend abgekapselt wird.

Mögliche Sanierungsmethoden nach Schimmelbefall können sein: Reinigen, Desinfizieren, Abschotten und Rückbauen. Es können auch Kombinationen dieser Sanierungsmöglichkeiten sein. Wichtig ist letztendlich, immer die entsprechende Ursache zu beseitigen. Widersprüchliche Aussagen gibt es aus Sicht des Referenten von Seiten des Umweltbundesamtes. Hier sind einerseits Biozide zur Desinfektion unerwünscht, da deren Wirkung nicht nachgewiesen sei. Dr. Blei wies jedoch darauf hin, dass eine richtig durchgeführte Desinfektion die Keimanzahl in jedem Fall reduziert und insofern durchaus ein valides Mittel sein kann.

Eine Fragestellung, die in Zukunft häufiger auf die Sachverständigen zukommen wird, ist, ob ein Schimmelpilzbefall die direkte Folge eines vorliegenden Wasserschadens ist. Wenn dies nämlich nicht der Fall ist, dann könnte die Versicherung nur die Sanierung des Wasserschadens erstatten, nicht jedoch die Bekämpfung des Schimmelpilzes. Es ist davon auszugehen, dass es hierzu noch Grundsatzurteile in Zukunft geben wird.

Die häufig angetroffenen Sandwichbauweisen mit einer Vielzahl von Schichten bringen zahlreiche Probleme für eine Sanierung mit sich, da häufig hier eine Trocknung kaum möglich ist. Nochmals schwieriger wird es, wenn hier Holzbestandteile vorhanden sind.

Abschließend wies Dr. Blei darauf hin, dass sog. ‚Schimmelschnüffelhunde‘ aus seiner Sicht kein probates Mittel sind, um die Raumluft auf derartige Belastung zu untersuchen. Dies liegt daran, dass die Hunde oft falsch trainiert sind und z.B. beim Aussteigen aus dem Auto bei hohen Schimmelpilzaußenbelastungen bereits „mit einer vorbelasteten Nase“ in die entsprechenden Räumlichkeiten gehen.

I. Themenkomplex „Hygiene im Fußbodenbereich“
Flächendesinfektion in hygienerelevanten Bereichen
Referent: Dipl.-oec.-troph. Hans-Leo Fernschild

Herr Fernschild wies zunächst auf die unterschiedlichen Definitionen hin.

‚Desinfektion‘ beschreibt den Prozess, die Anzahl vermehrungsfähiger Mikroorganismen und Viren durch irreversible Inaktivierung auf ein sicheres Level zu reduzieren.Von ‚Desinfektion‘ spricht man bei einer Keimreduktion um einen Faktor von mindestens 105 (dies entspricht 99,999 %) – soll heißen: von ursprünglich 100.000 vermehrungsfähigen Keimen (sogenannte ‚koloniebildende Einheiten‘ – KBE) überlebt nicht mehr als ein Einziger. Ziel: Kreuzkontamination sowie Vermehrung reduzieren/verhindern, sodass das Risiko einer Infektion reduziert wird.

Mit ‚Sterilisation, Sterilisierung und Entkeimung‘ bezeichnet man Verfahren, durch die Materialien und Gegenstände von lebenden Mikroorganismen einschließlich ihrer Ruhestadien (z. B. Sporen) befreit werden. Den damit erreichten Zustand der Materialien und Gegenstände bezeichnet man als ‚steril‘. In der technischen Abgrenzung zur Desinfektion wird bei der Sterilisation in der Regel eine um eine Zehnerpotenz höhere Wahrscheinlichkeit der vollständigen Sterilisation gefordert. Die Sterilisation erfolgt durch physikalische (thermisch, Bestrahlung) oder chemische Verfahren.

Bei Bakterien handelt es sich um Lebewesen, die durch Zellteilung sehr schnell wachsen können. Diese kann man durch entsprechende Produkte abtöten.

Viren können sich nicht selbstständig vermehren. Da sie kein Zytoplasma und keine Ribosomen besitzen, können sie weder ihr Erbgut selbst kopieren, noch ihre Hülle selbst herstellen. Viren befallen daher fremde Zellen, die sogenannten ‚Wirtszellen‘, in die sie ihre eigene Erbinformation einschleusen.

Je nach Risikobereich, Anwendungsbereich und zu erwartender Kontamination wird die Maßnahme zur Reinigung und/oder Desinfektion bestimmt. In der Fachsprache werden 3 Arten der Desinfektion unterschieden: Routinemäßige bzw. laufende Desinfektion, gezielte Desinfektion und behördlich angeordnete Entseuchung.

Ob und wie ein Desinfektionsmittel wirkt, ist für den Anwender nicht offensichtlich zu erkennen, zumal Mikroorganismen mit dem bloßen Auge nicht wahrgenommen werden können. Aus diesem Grund haben sich Listen etabliert, in denen je nach Anwendungsbereich geprüfte Desinfektionsmittel zusammengestellt sind und dem Anwender eine Hilfestellung bei der Auswahl geben.

Die Häufigkeiten von Reinigung und Desinfektion müssen in Reinigungs- und Desinfektionsplänen festgelegt werden (auch bei Fremdvergabe, u. a. auch schon im Leistungsverzeichnis).

Reinigungsmittel bzw. Pflegemittel dürfen nur dann mit Desinfektionslösungen vermischt werden, wenn die mikrobiologische (per Gutachten) und anwendungstechnische Verträglichkeit nachgewiesen ist.

Um desinfizieren zu können, benötigt man eine glatte und abwischbare Oberfläche. Das entsprechende Substrat muss also feuchtebeständig sein und die Reinigungsflotte muss eine gewisse Zeit an der Oberfläche stehen, um die entsprechende Wirkstoffmenge ihren Dienst tun zu lassen. Eine nebelfeuchte Desinfektion ist nicht ausreichend, insofern kommen hier Beläge wie Parkett i.d.R. nicht in Frage.

In Bereichen, wo Desinfektionen notwendig sind, sind i.d.R. Dosierstationen vorhanden, da eine fertig einsetzbare Gebrauchslösung nur einen Tag verwendbar ist. Es gibt manche Desinfektionsmittel, die mit der Zeit einen Klebefilm auf dem Untergrund zurück lassen, den man mit handelsüblichen Reinigern wiederum entfernen kann. Manche Produkte enthalten Alkohole, welche bei Kontakt mit Plexiglas dazu führen, dass Letzteres trübe und brüchig werden kann. Zudem können lackierte Flächen oder Parkettversiegelungen bzw. Polymerbeschichtungen beschädigt werden. Dies ist z.B. bei Handdesinfektionsstationen häufig der Fall.

Beim Einsatz von hochalkalischen Reinigern kann es zu einem Angriff auf Linoleumbeläge kommen.

Nicht zu unterschätzen ist auch die Migration von Hautdesinfektionsprodukten und Medikamenten in die Belagsoberfläche. Einige Substanzen können in Kombination mit UV-Licht dunkle Flecken nach sich ziehen. Hier ist i.d.R. dann eine Intensivreinigung und ggf. der Einsatz von bleichenden Produkten notwendig. Problematisch sind auch offene Fugen im Bodenbelag, da hier keine effektive Reinigung möglich ist.

II. Themenkomplex „Estriche/Designestriche“
10 Jahre Erfahrungen mit Designestrichen: Entwicklung/Tendenzen Neues BEB-Hinweisblatt
Referent: Dipl.-Ing. (FH) Andreas Funke

Herr Funke räumte zunächst mit der Kalkulationsanleitung einiger Estrichleger auf, welche dahin geht, für Designestriche das doppelte als bei den normalen Estrichen zu verlangen. Dies wird häufig damit begründet, dass man dann einmal aus- und wiedereinbauen kann. Diese Beträge reichen jedoch i.d.R. für eine wirkliche Sanierung nicht aus.

Werden Designestriche dem Kunden teuer verkauft, dann entstehen daraus auch entsprechend hohe Ansprüche, die der Kunde befriedigt sehen möchte. Manche Architekten verstehen unter einem Designestrich einen ‚Sichtbeton für den Boden‘, was objektiv jedoch nicht zutreffend ist. Für Sichtbeton gibt es eindeutige Klassen und Kriterien, für den Boden jedoch nicht. Auch Bezeichnungen wie ‚Fleckschutz‘ führen beim Kunden zu Missverständnissen, da er meint, dass ein solcher Boden nicht mehr verflecken wird. Dies ist natürlich nur bei entsprechender Reinigung der Fall.

In Kürze wird das BEB-Hinweisblatt über Designfußböden herausgegeben. Hier wird z.B. empfohlen, ein genaues Bausoll zu vereinbaren. Außerdem enthält es grundlegende Informationen zu Designböden sowie das Muster einer Beschaffenheitsvereinbarung. Momentan befindet sich das Hinweisblatt im Gelbdruckstadium.

Als Musterprojekte sollten dem Kunden Flächen angeboten werden, welche ca. zwei Jahre in Nutzung sind und insofern auch bereits eine gewisse Patina erhalten haben. Wichtig ist auch, darauf hinzuweisen, dass die Oberfläche von Designböden in einer gewissen optischen Bandbreite variieren kann. Unrealistischen Ansprüchen von Planern wie ‚ein R 13 in hochglanzpoliert‘ sollte man bereits am Anfang deutlich widersprechen, um keine falschen Hoffnungen zu wecken. In keinem Fall handelt es sich bei Designböden um eine billige Alternative, um sich den Bodenbelag zu ersparen. Auch auf Seiten der Designbodenverleger wird man in letzter Zeit zunehmend kreativ. Craquelierungsrisse werden dem Kunden schon mal als ‚Ice-Crack-Effect‘ verkauft. Man sollte auch über Kriterien wie ‚Wolkigkeit, abweichende Randbereiche, Applikationsspuren des Oberflächenschutzes und Porigkeit‘ sprechen.

II. Themenkomplex „Estriche/Designestriche“
Dekorative Reaktionsharzböden
Referent: Dipl.-Ing. Artur Kehrle

Der Fachmann aus dem Hause KLB wies zunächst darauf hin, dass die Auswahl eines weißen Reaktionsharzbodens häufig zu Problemen führt, da es sehr unterschiedliche Weißtöne gibt und diese durchaus verschieden wirken können. Herr Kehrle zeigte auf, dass elastifizierte Beschichtungen i.d.R. dem Kunden einen erhöhten Trittkomfort bieten. Ein wichtiges Kriterium ist die Lichtstabilität. In der Fa. KLB versteht man unter ‚Granitoptik‘ eine grobkörnige Füllung, die einen gewissen optischen Effekt mit sich bringt. Erhöhte Verschleißfestigkeiten kann man durch Einstreuungen bzw. Abstreuungen erreichen.

Der Vortragende machte auch einen Abstecher zu den Quarzkieselböden. Hier handelt es sich um offene Beläge, die gerade von der Autoindustrie gerne im Bereich ihrer Autoübergabe genutzt werden, da es hier bei laufendem Motor zu interessanten akustischen Effekten kommt.

Normale Beschichtungen sind i.d.R. aus drei Komponenten aufgebaut: Grundierung, Spachtelung und Beschichtung. Bei dekorativen Beschichtungen sind jedoch mehr Schichten notwendig, die durchaus bis zur Zahl acht gehen können. Zusätzliche Schichten können hier z. B. weitere Versiegelungen und Schliffe sein.

Den Verlegern ist zuzuraten, in erster Linie matte Versiegelungen zu verwenden, da diese kleinere Unregelmäßigkeiten im Boden kaschieren können.

Nutzer stellen i.d.R. hohe Anforderungen an industrielle Beschichtungen, auch i.S. der Gleichmäßigkeit. Bunte Beschichtungen sind dazu geeignet, Verkratzungen in einem gewissen Rahmen zu kaschieren. Wichtig ist, zu wissen, dass Beschichtungen oft nicht auf kunststoffvergüteten Spachtelungen haften, da die Vergütung häufig an die Oberfläche wandert und dadurch zu Haftungsproblemen führen kann.

Als nächstes machte Herr Kehrle einen Exkurs in die verschiedenen Untergründe, welche für die Applikation von Beschichtungen geeignet sind. Er wies darauf hin, dass Substrate i.d.R. nicht segmentiert sein dürfen und dass sich Steinholzestriche mit Holzbestandteilen i.d.R. nicht als Untergrund für Beschichtungen eignen. Gussasphaltestriche kann man mit Polyurethan beschichten, nicht jedoch mit Epoxidharzen.

Die Verwendung von Acrylatbeschichtungen sah der Referent für dekorative Böden als kritisch, da diese häufig zu schnell fest werden. Epoxidharzbeschichtungen bieten sich in erster Linie für innen an, da es im Außenbereich zu Vergilbungen kommen kann. Epoxidharze sind i.d.R. hoch vernetzt, dadurch sehr hart und chemisch beständig. Polyurethane sind weniger vernetzt, flexibler und damit auch weniger chemisch beständig.

Eine Vergilbung ist ein rein optischer Effekt und hat keine Folgen auf die technische Tauglichkeit. Auch PU-Beschichtungen verkratzen; häufig verschwinden diese Kratzer jedoch mit der Zeit zum Teil durch den sog. ‚kalten Fluss‘. Eine gute Versiegelung wird i.d.R. die Kratzresistenz verbessern. Weißbrüche sind umso sichtbarer, je dunkler der Boden ist. Schützen kann man Beschichtungen durch eine Art ‚Steinbewehrung‘ mit Hilfe von Abstreuen.

Problematisch in Richtung Fleckenbildung sind häufig Wein, Kaffee und Senf. Außerdem wird oft eine Glanzgradveränderung der Beschichtung bemängelt. Matte Beschichtungen fangen dann in Teilbereichen an, zu glänzen und glänzende Beschichtungen werden in Teilbereichen matt. Dies hat häufig mit der Nutzung zu tun. Zudem wies Herr Kehrle darauf hin, dass es wichtig ist, Beschichtungen rückstandsfrei zu reinigen und weiche Stuhlrollen zu verwenden.

III. Themenkomplex „Systemböden“
Systemböden – Grundlagen und Merkmale
Referent: Staatl. geprüfter Techniker Christian Dirnberger

Herr Dirnberger von der Fa. Lindner wies zunächst darauf hin, dass schon die Griechen und Römer Systemböden für Fußbodenheizungen hatten. Damals wurde in Hohlräumen unter dem Boden warme Luft geführt.

Zunächst unterschied der Referent die Begrifflichkeiten ‚Doppelboden‘ und ‚Hohlboden‘. Bei Doppelböden liegen die Platten lose auf und bestehen häufig aus Calciumsulfat. Hier sind Maßnahmen im Hohlraum wie Heizen, Kühlen und Lüften möglich. Außerdem gibt es auch Deckplatten aus dem Material Holz, welches üblicherweise preisgünstiger sind. Genutzt werden Doppelböden i.d.R. für hochvariable Bereiche wie Flure und EDV-Räume.

Hohlböden sind nicht so variabel wie Doppelböden und weisen i.d.R. Schalungen aus Gipsmaterial auf. Darauf werden Calciumsulfatfließestriche platziert. Diese Maßnahme findet häufig in Bürobereichen Verwendung und es sind nahezu alle Beläge einsetzbar.

Ein Trockenhohlboden ist eine spezielle Konstruktion, bei welchem die Gipsschalung mit einem Fertigteilestrich kombiniert wird. Dies ist eine sehr schnelle Lösung und es wird kaum Feuchtigkeit eingebracht. Derartige Böden sind i.d.R. bereits nach einem Tag belegreif, jedoch sind nicht alle Beläge einsetzbar.

Genormt sind derartige Konstruktionen in DIN EN 13 213. Die üblichen Angaben in der als Eurocode bekannten DIN EN 1991 in Form von Nutzlast und Flächenlast sind für auf Stützen gelagerte Systemböden eher ungeeignet. Stattdessen wird hier eine Punktlast bzw. eine Nennpunktlast angegeben. Hierzu teilt man die Bruchlast in der Prüfung durch zwei, was den entsprechenden Sicherheitsfaktor darstellt. Teilweise werden auch Einzelbemessungen am Objekt durchgeführt. Neben dem Plattenbruch ist auch eine zu hohe Durchbiegung der Platte ein Problem. Die Lasttests werden üblicherweise in Plattenmitte, an einer Plattenecke und einmal am Rand der Platte (mittig) durchgeführt. Der schwächste Lastpunkt ist für die Dimensionierung entscheidend. Bei der Fragestellung, ob Fliesen auf Systemböden verlegbar sind, ist auch insbesondere die Durchbiegung zu beachten. Nicht immer ist eine Verlegung von keramischen Belägen möglich.

Eine Trittschallverbesserung ist u.a. durch die Auswahl eines weichen Bodenbelags möglich. Es ist zu beachten, dass es durch hohe Temperaturen oder niedrige Luftfeuchtigkeiten zu einer Schüsselung von Doppelbodenplatten kommen kann.

Die Metallstützen unter dem Boden sind mit einem Korrosionsschutz ausgestattet; bei hohen Feuchten aus dem Beton kann es jedoch trotzdem zu einem korrosiven Angriff kommen.

Werden Systemfüße auf dicken Bitumenabdichtungen platziert, so können diese sich in das Abdichtungsmaterial einsinken. Dann kann es zum Klappern von Doppelbodenplatten oder Rissen im Steinbelag kommen. Hier sollten insofern besser dünne alternative Abdichtungsbahnen verwendet werden.

Ist man sich über die Belastbarkeit eines bestehenden Systembodens unsicher, so kann man Tests vor Ort durchführen, wenn eine Spreizung gegen die Decke möglich ist. Bei entsprechender Notwendigkeit können auch Verstärkungsprofile platziert werden.

Kommen bewegte Lasten zum Einsatz (z.B. Hubwagen), dann müssen diese durch einen Faktor berücksichtigt werden.

Risse und Verformungen in Systemböden entstehen fast immer im Stützenbereich, wo sich auch der Plattenstoß befindet. Hier kommt es bei entsprechender Belastung zu Plattenverformungen, die dann oft Risse nach sich ziehen. In Plattenmitte ist dies hingegen sehr selten der Fall.

III. Themenkomplex „Systemböden“
Systemböden – Grundlagen und Merkmale
Referent: Staatl. geprüfter Techniker Christian Dirnberger

Herr Dirnberger von der Fa. Lindner wies zunächst darauf hin, dass schon die Griechen und Römer Systemböden für Fußbodenheizungen hatten. Damals wurde in Hohlräumen unter dem Boden warme Luft geführt.

Zunächst unterschied der Referent die Begrifflichkeiten ‚Doppelboden‘ und ‚Hohlboden‘. Bei Doppelböden liegen die Platten lose auf der Unterkonstruktion auf und bestehen meist aus Holzwerkstoff oder Calciumsulfat. Es sind Zusatzfunktionen wie Heizen, Kühlen und Lüften möglich. Genutzt werden Doppelböden i.d.R. für hochvariable Bereiche wie Flure, Bürobereiche und EDV-Räume.

Hohlböden sind nicht so variabel wie Doppelböden und weisen i.d.R. Schalungen aus Gipsmaterial auf. Darauf werden Calciumsulfatfließestriche platziert. Diese Maßnahme findet häufig in Bürobereichen Verwendung und es sind nahezu alle Beläge einsetzbar.

Ein Trockenhohlboden ist eine spezielle Konstruktion, bei welchem die Gipsschalung und der Estrich durch untereinander verklebte Plattenelemente ersetzt wird. Dies ist eine sehr schnelle Lösung und es wird keine zusätzliche Feuchtigkeit in den Baukörper eingebracht. Derartige Böden sind i.d.R. bereits nach einem Tag belegreif, die Belagseignung ist jedoch abhängig vom eingesetzten System.

Genormt sind derartige Konstruktionen in DIN EN 12 825 (Doppelböden) und
DIN EN 13 213 (Hohlböden) sowie in den für Deutschland gültigen Anwendungsrichtlinien zu den genannten Normen. Die üblichen Angaben in der als Eurocode 1 bekannten DIN EN 1991 in Form von Nutzlast und Flächenlast sind für auf Stützen gelagerte Systemböden nicht geeignet. Stattdessen wird hier eine Lastklasse bzw. eine Nennpunktlast angegeben. Hierzu wird die durch Prüfung ermittelte Bruchlast halbiert, was einem Sicherheitsfaktor von zwei entspricht. Neben dem Plattenbruch wird auch die System- bzw. Plattendurchbiegung während den Prüfungen betrachtet. Festgelegte Grenzwerte dürfen dabei nicht überschritten werden. Die Lasttests werden üblicherweise in Plattenmitte, an einer Plattenecke und Plattenrand (mittig) durchgeführt. Der schwächste Lastpunkt ist für die Dimensionierung entscheidend. Bei der Fragestellung, ob Fliesen auf Systemböden verlegbar sind, ist auch insbesondere die Durchbiegung zu beachten. Nicht auf allen Systemböden ist eine Verlegung von keramischen Belägen möglich.
Teilweise werden auch Einzelbemessungen am Objekt durchgeführt.

Eine zusätzliche Trittschallverbesserung ist u.a. durch die Auswahl eines weichen Bodenbelags, sowie schallentkoppelnde Zusatzmaßnahmen möglich.

Die Metallstützen, sowie alle anderen Bestandteile der Unterkonstruktion sind mit einem Korrosionsschutz ausgestattet; bei hohen Feuchten aus dem Beton kann es jedoch trotzdem zu einem korrosiven Angriff kommen.

Werden Systemfüße auf dicken Bitumenabdichtungen platziert, so können diese in das Abdichtungsmaterial einsinken. Bei Doppelböden führt dies zu einem Klappern der Platten, bei Hohlböden mit starren Belägen können Risse oder Belagsablösungen auftreten. Hier sollten insofern besser dünne alternative Abdichtungsbahnen, oder lastverteilende Ausgleichsestriche verwendet werden.

Ist man sich über die Belastbarkeit eines bestehenden Systembodens unsicher, so kann man Tests vor Ort durchführen, wenn eine Spreizung gegen die Decke möglich ist. Je nach vorhandenem System können belastungserhöhende Maßnahmen nachgerüstet werden. Kommen bewegte Lasten zum Einsatz (z.B. Hubwagen), dann müssen diese durch einen sog. Dynamikfaktor berücksichtigt werden.

Risse in den Oberbelägen auf Systemböden entstehen fast immer bei ungeeigneten Kombinationen aus Oberbelag und Bodensystem. Von den Herstellern für die jeweilige Belagsart freigegebene Systeme bieten hier die Sicherheit für schadensfreie Systembodenflächen.

V. Themenkomplex „Aktuelle Schadensfälle“
Messung der Oberflächenzugfestigkeit und Haftzugfestigkeit – aktuelle Untersuchungsergebnisse Neues BEB-Hinweisblatt
Referent: Dipl.-Ing. Egbert Müller

Zunächst wies Herr Müller darauf hin, dass Zementestriche zum Prüfzeitpunkt ihre Nennfestigkeit erreicht haben müssen. Dies ist lt. Merkblatt nach 28 Tagen der Fall. Bei feuchteempfindlichen Estrichen wie Calciumsulfat-, Calciumsulfatfließestrich und Magnesiaestrich ist zur Prüfung die Erreichung der Belegreife notwendig. Eine nach der Prüfungsdurchführung entstandene Ausfransung der Prüffläche darf auch bei der Überprüfung der Oberflächenzugfestigkeit nicht geschehen, weshalb derartige Prüfungen zu wiederholen sind.

Bei der Fragestellung der Genauigkeit von Handkurbelgeräten wies der Referent auf alte Untersuchungen hin, welche Ungenauigkeiten gegenüber Geräten mit elektrisch gesteuertem Kraftaufbau von 0,2 bis 0,3 N/mm2 nahe legen. Auf sehr glatten Untergründen haftet der Kleber oft nicht geeignet und es kommt zu einem Abriss in der Klebstofffuge. Bei sehr rauen Untergründen muss häufig sehr viel Klebstoff verwendet werden, was den entsprechenden Wert nach unten verfälschen kann. Dies ist insbesondere bei Acrylatklebstoffen der Fall, weshalb in solchen Fällen neuerdings der PU-Klebstoff MC Quicksolid verwendet werden kann. Hier hat man in der Zwischenzeit festgestellt, dass dieser ansonsten ähnliche Werte wie der Acrylatklebstoff zeitigt. Auf Dispersionsgrundierungen kann es zu Erhärtungsstörungen von Acrylatklebstoffen kommen.

In diesem Zusammenhang wies Herr Müller darauf hin, dass das Hinweisblatt über die Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden im Oktober 2017 neu herausgegeben wurde. Dort wurde nun auch der vorgenannte PUR-Klebstoff als Alternative zu dem Acrylatklebstoff aufgenommen. In dem Hinweisblatt gibt es auch einige gewichtige textliche Änderungen. Neu ist die Einordnung der elastischen und textilen Bodenbelägen sowie Keramik- und Naturstein mit einer Mindestanforderung bei der Oberflächenzugfestigkeit von ≥ 0,8 N/mm2 und im Bürobereich von ≥ 1 N/mm2.
Für alle Beläge mit Fahrbeanspruchung und/oder im Außenbereich gilt eine notwendige Oberflächenzugfestigkeit von ≥ 1,5 N/mm2.

Bei der Oberflächenzugfestigkeit von Beton gab es in der Vergangenheit die Anforderung, dass unter Magnesiaverbundestrich ein Wert von ≥ 0,8 N/mm2 erforderlich ist. Diese Regelung existiert nicht mehr.

Bei den Haftzugfestigkeiten von Verbundestrichen gelten im Innenbereich von Gebäuden ohne thermische Beanspruchung nach Erreichen der Ausgleichsfeuchte folgende Werte:

– Ohne Fahrbeanspruchung ≥ 0,8 N/mm2
– Mit Fahrbeanspruchung ≥ 1,0 N/mm2
– Im Außenbereich und thermisch beanspruchten Innenbereichen: Mindestanforderung ≥ 1,2 N/mm2

Bei den Orientierungswerten für die erreichbare Oberflächenzugfestigkeit von Estrichen hat es keine Änderungen gegeben. Es wird lediglich ergänzt, dass zur Erreichung der Anhaltswerte/Richtwerte in vielen Fällen weitergehende Maßnahmen notwendig werden, wie z.B. zusätzliche Untergrundvorbereitungen oder Verfestigungen. Diese sind vom Planer festzulegen und gesondert zu beauftragen.

Häufig wird argumentiert, dass die Oberflächenzugfestigkeit bei Zementestrichen nicht die richtige Prüfung für einen Estrich ist. Bei Verbundestrichen ist jedoch auszusagen, dass es im Bereich von Fugen durch Verformungstendenzen genau zu dieser Belastung kommt und insofern die Prüfung durchaus relevant ist. Es ist anzumerken, dass die Haftzugfestigkeit von Estrichen am Rand durch Schwindspannungen häufig schlechter ist als in Raummitte.

‚Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden‘, Stand: Oktober 2017.

V. Themenkomplex „Aktuelle Schadensfälle“
Elektrische Messung der Holzfeuchte noch zeitgemäß?
Referent: Thomas Allmendinger

Massivparkett muss im Mittel in unseren Breitengraden mit 9 Gewichtsprozent an Feuchtigkeit geliefert und verlegt werden (Ausnahme z.B. Tropenholz). Der Wert soll elektrisch gemessen werden, im Streitfall per Darrprüfung. Bei Fertigparkett gilt ein Wert von 7 Gewichtsprozent, welcher mit der Darrprüfung ermittelt werden soll. Elektrische Messungen stellen Schätzungen dar. Nun wollte Herr Allmendinger testen, ob es überhaupt möglich ist, Fertigparkette mit einer elektrischen Messung auf ihren Feuchtigkeitsgehalt hin zu untersuchen. Bei Fertigparkett rechnet man im Bereich der Nutzschicht mit ungefähr 8 Gewichtsprozent an Feuchtegehalt, im Bereich des Gegenzugs ungefähr mit 6 Gewichtsprozent. Probleme kann es geben, wenn der Gegenzug z.B. zu trocken angeliefert wird. Während die Nutzschicht bei idealen raumklimatischen Bedingungen und einer r.F. um 50 % keine Dimensionsänderung erfährt, kommt es bei der untertrockneten Trägerschicht bereits hier zu einer Holzfeuchtezunahme aus der Raumluft und zu positiven Dimensionsänderungen. Über luftfeuchtehohe Sommermonate führt der dann deutlich stärkere Quelldruck an der Unterseite des Parketts zu sichtbaren Wellenbildungen in der diesen Bewegungen entgegenwirkenden Nutzschicht des Parketts. Wird die Tragschicht mit zu hohem Feuchtegehalt und die Nutzschicht mit ordnungsgemäßem Feuchtegehalt angeliefert, kommt es vorwiegend über die luftfeuchtearmen Wintermonate zu extremen Fugenbildungen, Verwerfungen und Rissbildungen innerhalb der Nutzschicht des Parketts.

Allgemein bekannt war, dass die Feuchtewerte der Räuchereiche wegen des Ammoniakgehaltes elektrisch nicht prüfbar sind. Die Untersuchungen haben deutlich gemacht, dass der Holzfeuchtegehalt bei Mehrschichtparkett jedoch prinzipiell nicht mit elektrischen Messgeräten zuverlässig gemessen werden kann, was im Übrigen der Obmann der EN 13 489 – Mehrschichtparkett, auf schriftliche Nachfrage des Referenten bestätigt hatte. Trifft man einen Parkettfußboden an, der trotz passender Holzfeuchtigkeit eine deutliche Fugenbildung aufweist, so kann man davon ausgehen, dass vorher wohl die Feuchtigkeit noch höher gewesen sein muss.

Das Fazit des Referenten: Die zahlreichen von ihm gemessenen Fertigparkette deckten sich bei der elektrischen Messung mit Messgeräten führender Hersteller am Markt nicht mit den Darrprüfungen und es ließ sich auch kein entsprechendes Muster erkennen. Dies bedeutet für den Referenten, dass man Fertigparkett schlicht und einfach wegen der heterogenen Zusammensetzung der unterschiedlichen Schichten nicht zuverlässig elektrisch messen kann. Theoretisch könnte lediglich die Massivholzschicht orientierend gemessen werden, was der Grund für den Zusatz in der Norm darstellt. Allerdings ist dies bei Mehrschichtparkett jedoch nicht praktikabel und zuverlässig durchführbar, weshalb auch eine Prüfpflicht zur Feuchtekontrolle bei Anlieferung nicht existent sein kann. Es ist also an den Herstellern, die ordnungsgemäßen Holzfeuchtewerte für ihr geliefertes Parkett den Bodenlegern zu garantieren.

Erschreckendes Zusatzergebnis der Untersuchungen war, dass die Holzfeuchtigkeit der original verpackten und neu bestellten Ware von einem bei Schadensfällen vehement auf die Kontrollpflicht der Verleger verweisendem Hersteller, allesamt, zum Teil extrem, von den zulässigen Feuchtewerten abwichen. Lediglich die Vergleichsprobe eines anderen Herstellers, war mit dem richtigen und notwendigen Feuchtegehalt ausgeliefert worden.

VI. Themenkomplex „Technik“
Verbundabdichtungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik nach DIN 18534 und DIN 18531
Referent: Dipl.-Ing. Mario Sommer

Zunächst berichtete der Referent über die neue Struktur der Abdichtungsnormen.

DIN 18 531 behandelt die Abdichtung von genutzten und nicht genutzten Dächern. DIN 18 532 befasst sich mit der Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton. DIN 18 533 behandelt die Abdichtung von erdberührten Bauteilen, DIN 18 535 bespricht die Abdichtung von Behältern und Becken. Der wesentliche Vortragsbestandteil war die DIN 18 534, welche die Abdichtung von Innenräumen behandelt.

Es ist zu beachten, dass die neue Abdichtungsnorm bereits im Juli 2017 in Kraft getreten ist. Zunächst berichtete der Referent über die verschiedenen Materialien, mit denen die Abdichtungen in Zukunft hergestellt werden können. Bei flüssigen Materialien geht es insbesondere auch um die Erreichung der geeigneten Mindesttrockenschichtdicken. Im Anschluss ging es um bahnenförmige Fliesenverbundabdichtungen, deren Dichtigkeit häufig durch die Platte selbst erreicht wird. Flüssig aufzubringenden Abdichtungsstoffe im Verbund müssen in Innenräumen eine Wassersäule von 10 cm aushalten. Wichtig ist hier, dass grundsätzlich alle Systemkomponenten des Herstellers, wie z.B. Klebebänder verwendet werden.

Neu in DIN 18 534-1 ist die Einteilung nach den verschiedenen Wassereinwirkungsklassen: W 0-I betrifft geringe Wassereinwirkung, W 1-I mäßige, W 2-I hohe und W 3-I sehr hohe. Hier sind entsprechende Anwendungsbeispiele zugeordnet. Befindet man sich in Grenzbereichen kann es sinnvoll sein, diese der jeweils höheren Wassereinwirkungsklasse zuzuordnen. Ein wirksamer Spritzwasserschutz kann z.B. in Duschen i.d.R. nicht durch Vorhänge erreicht werden. Hier sind wahrscheinlich eher Glastüren, Abtrennungen oder Ähnliches vonnöten.

Bodengleiche Duschen werden der Wassereinwirkungsklasse W 2-I zugeordnet. Bei barrierefreier Bauweise ist immer auch zu beachten, dass in diesem Bereich dann auch das Wasser keine Barrieren hat und sich entsprechend ausbreiten kann. Ein häusliches Bad mit einem Ablauf soll nun auch der Wassereinwirkungsklasse W 1-I zugeordnet werden.

Schwimmbadbereiche und auch Großküchen kommen in die Klasse W 3-I. Schwimmbäder selbst werden wiederum von der DIN 18 535 ‚Behältnisse‘ geregelt. In Großküchen müssen Abdichtungen nicht nur chemisch beständig, sondern auch mechanisch belastbar sein (z.B. bei der Nutzung mit Hubwägen). Balkone und Terrassen werden in Zukunft in der DIN 18 531 ‚Dächer‘ geregelt. Bei der Verwendung von Verbundabdichtungen in Verbindung mit Fliesen und Platten sollten Letztere möglichst weitgehend vollflächig gebettet sein. Besser ist eine Verlegung auf Kreuzfuge. Die Mörtelstege unter den Fliesen sollten möglichst parallel ausgerichtet sein, um eine optimale Bettung zu erzielen.

Bei den Wassereinwirkungsklassen W 2-I und W 3-I müssen immer Abdichtungen verwendet werden. Bei Wassereinwirkungsklasse W 0-I ist eine wasserabweisende Oberfläche ausreichend. Ansonsten müssen auch hier Abdichtungen eingesetzt werden.

Abdichtungen müssen immer 20 cm über die höchste Wasserentnahmestelle hochgezogen werden. Auch Zementestriche müssen gemäß der entsprechenden Wassereinwirkungsklasse abgedichtet werden, da körperliches Wasser den Estrich durchdringen und auf die Dämmung laufen kann. Am Rand soll die Abdichtung mindestens 5 cm hochgeführt werden. Anstatt im gleichen Raum mit zwei verschiedenen Abdichtungsarten zu arbeiten, sollte man im Zweifelsfall die bessere Abdichtungsklasse durchziehen. Bei Wassereinwirkungsklasse W 0-I und Wassereinwirkungsklasse W 1-I können feuchtigkeitsempfindliche Baustoffe verwendet werden, bei höheren Einwirkungsklassen nicht.

Es ist zu beachten, dass wasserführende Ebenen Gefälle benötigen, außer das Wasser wird anders entfernt. Dies kann z.B. durch Wasserschieber erfolgen, wie dies häufig bei Großküchen der Fall ist, wo man ‚Berg- und Talbahnen‘ nicht wünscht. Für Durchdringungen sollten grundsätzlich die passenden Manschetten zum Einsatz kommen. Kleb- und Pressflansche müssen mindestens eine Breite von ≥ 5 cm aufweisen. Bei Flanschbreiten um die 3 cm ist die Verwendung von Spezialmaterialen wie z.B. Reaktionsharzen notwendig.

Es ist zu beachten, dass auf Polyethylen i.d.R. kaum ein Material hält. Hier sollte unter diesem Aspekt ein anderes Material, wie z.B. Edelstahl zum Einsatz kommen. Bei zwei Abdichtungsebenen muss jede extra entwässert werden. In der Vergangenheit kam es hier häufig zu einem Rückstau in der unteren Ebene und damit zu einer Überflutung dieses Bereiches. Hier erging die Empfehlung, in Zukunft die untere Ebene als Sicherheitsebene zu betrachten. Die Abdichtung wird dort verlegt, aber diese Ebene nicht an den Gully angeschlossen. Es ist insofern in der unteren Ebene kein Ablaufen in den Gully möglich, da das Rohr weiter nach oben geführt wird. Damit ist ein Rückstau in dieser Ebene nicht möglich. Lediglich die obere Abdichtung wird an den Gully angeschlossen.

Unter Bade- und Duschwannen dürfen sich nur noch z.B. die zur Entwässerung notwendigen Rohre befinden, um die Abdichtung zu erleichtern. Elastische Fugenbereiche sollte man sicherheitshalber mit Schnittschutzbändern ausrüsten, sodass bei einer Erneuerung hier keine Abdichtungsmaterialien durchgeschnitten werden. Auch in barrierefreien Bädern sollte ein kleines Wasserhindernis Verwendung finden. Bei der Wassereinwirkungsklasse W 3-I ist z.B. sogar eine Rinne zur Trennung vonnöten. Auf Rückfrage sagte der Referent, dass in W 3-I Bereichen bei aufgeständerten Böden keine feuchtigkeitsempfindlichen Materialien wie z.B. Calciumsulfat für Trägerplatten zum Einsatz kommen. Bei Wannen sollte man entweder seitlich andichten oder aber unter der Wanne.

VI. Themenkomplex „Technik“
Wirkungsweise von Grundierungen unter Spachtelmassen, Klebstoffen
Referent: Dr. Dipl.-Chem.-Ing. Jörg Sieksmeier

Das abschließende Thema“ wurde durch den sehr detaillierten und anwendungsbezogenen Vortrag von Dr. Jörg Sieksmeier (Leiter Forschung und Entwicklung der ARDEX GmbH) präsentiert. Kernpunkte waren die Wirkungen und chemischen Unterschiede von Grundierungen und hier insbesondere die Wasserdampfdiffusionsbremsen. Werden Untergründe gegen Restfeuchtigkeit abgesperrt, so wies der Referent darauf hin, dass häufig der erreichte Sperrwert solcher Produkte bei maximal 70 m sd liegt. Insofern funktionieren derartige Systeme gut, wenn z.B. ein weniger sperrender Kautschukbelag mit 40 m sd darauf zum Liegen kommt. Wenn manchmal Absperrprodukte mit niedrigeren sd-Werten als der Bodenbelag trotzdem funktionieren, dann liegt es oft daran, dass nicht nur ein Film an der Oberseite entsteht, sondern auch die Kapillaren des Estrichs bis zu einer gewissen Tiefe verstopft werden.

Zunächst fragte der Vortragende das Publikum, für welchen Zweck Grundierungen eingesetzt werden. Es kamen Argumente wie Staubbindung, Homogenisierung der Saugfähigkeit, Vermeiden des Verdurstens der Spachtelmasse, Verwendung als Haftbrücke zu schwierigen Untergründen wie Keramik, als Absperrung gegenüber Untergrundfeuchtigkeit und zur Untergrundverbesserung.

Dr. Sieksmeier wies darauf hin, dass auf saugfähigen mineralischen Untergründen häufig wässrige, alkalistabile Styrol-/Acrylatdispersionen eingesetzt werden. Auf nicht saugfähigen mineralischen Untergründen, wie z.B. Fliesen kommen häufig wässrige Spezialgrundierungen in hoher Konzentration oder reaktive Systeme zur Verwendung. Auf nicht saugfähigen und nicht mineralischen Untergründen wie z.B. Gussasphalt verwendet man Spezialgrundierungen oder reaktive Systeme. Auf sonstigen Untergründen wie z.B. feuchten Estrichen kommen reaktive Systeme zum Einsatz.

Bei einkomponentigen PU-Grundierungen zeigte der Referent auf , dass es sich im Grunde auch hier um 2K-Produkte handelt. Die zweite Komponente ist die Luftfeuchtigkeit oder die Feuchte aus dem Untergrund, durch welche es zur Erhärtung kommt. 1K-PU-Produkte sind nicht wässrige Komponenten. Bei Dispersionsgrundierungen ist eine Mindesttemperatur für die Verfilmung notwendig. Ist diese unterschritten, so wird die Dispersion schnell pulverförmig und funktioniert nicht. 1K-PU funktioniert nur, wenn auch tatsächlich eine ausreichende Luftfeuchtigkeit bzw. Untergrundfeuchtigkeit zur Verfügung steht. Bei 2K-PU-Produkten kommt ein Härter zum Einsatz. Hier ist wichtig, dass genau die richtige Härtemenge verwendet wird, da sowohl ein zu viel wie auch ein zu wenig zu Problemen führen kann.

Unerlässlich für eine mangelfreie Ausführung ist lt. Dr. Sieksmeier die Verwendung von Spachtelmassen, da die Saugfähigkeit und Ebenheitsanforderungen von Estrichen oft für eine mangelfreie Ausführung nicht ausreichend sind. Im System mit Grundierungen und Klebstoffen wies Dr. Sieksmeier insbesondere auf die Notwendigkeit von emissionskontrollierten Verlegewerkstoffen hin. Systemprodukte, die nach der GEV-Methode gemessen werden, erfüllen aus seiner Sicht höchste Ansprüche bezüglich der VOC- Minimierung (VOC = volatile organic compounds; flüchtige organische Bestandteile). Durch einen ‚Selbsttest‘ mit 10 Sachverständigen demonstrierte der Referent auch den ‚Sinn oder Unsinn‘ sogenannter Geruchsprüfungen in anschaulicher Weise.

Dr. Sieksmeier wies darauf hin, dass bei nachstoßender Feuchtigkeit keine Gipsspachtelmassen zum Einsatz kommen sollten. Zudem beinhalteten die heute verwendeten Spachtelmassensysteme immer weniger Portlandzement. Probleme kann es geben, wenn Weichmacher aus einem Klebstoff (z.B. Silan) in die Spachtelmasse penetrieren. Ist diese dann nicht ausreichend dick, dann kann es Reaktionen zwischen der Grundierung und den Weichmachern aus den Klebern geben, die das Gesamtsystem stören können.


Bild    Vortragssaal mit Publikum

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RenoScreed® EnergieSpar & SanierEstrich Fachverlegertreffen am 20.10.2017 in Frankfurt

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Die Firma Glass AG als Vertriebspartner lud gemeinsam mit Systemgeber, Dr. Alexander Unger, die RenoScreed® SystemFachbetriebe zu einem Erfahrungsaustausch am 20.10.2017 in die Station Lounge in Frankfurt ein. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist eine wichtige Voraussetzung für eine weitere Zertifizierung der Firmen.

Man freute sich über eine rege Beteiligung und Frau Glass gab daraufhin zunächst das Wort an Herrn Werner Geib als zuständigen Leiter der Anwendungstechnik im Hause Glass.

Vortrag: Werner Geib, Leiter der Anwendungstechnik
über die Emissionszertifizierung, Aufnahme von
RenoScreed® in die Positivliste der Stadt Köln

Herr Geib berichtete davon, dass RenoScreed® auf Grund seiner günstigen Emissionszertifizierung in der Zwischenzeit in die Positivliste der Städte Köln/Bonn aufgenommen wurde. Dies ist eine große Auszeichnung, da diese Liste nicht nur im Raum Nordrhein-Westfalen, sondern deutschlandweit Beachtung findet. Nachdem die Anfragen zur physiologischen Verträglichkeit von Bauprodukten generell zunehmen, betonten die versammelten RenoScreed®-Verlegebetriebe, die Wichtigkeit dieses Dokumentes.

Vortrag: Herr Karl-Heinz Niebler, Fa. Bauernfeind
Herr Bert Orbanz, Fa. Orbanz & Lorenz
Erfahrungen aus der Praxis
(Anforderung/ Lösung/ Umsetzung)

Herr Karl-Heinz Niebler und Herr Bert Orbanz gestalteten den Vortrag gemeinsam. Sie teilten dem Publikum ihre aktuellen Erfahrungen mit dem System RenoScreed® in der Praxis mit und machten deutlich, dass sie ein sehr großes Potential in dem Produkt sehen. Wichtig war ihnen vor allem die Qualität der ausführenden Betriebe, verbunden mit der Bitte, das Produkt besonders im Raum Berlin noch bekannter zu machen, als es derzeit schon ist. Hierum wollte sich die Glass AG gemeinsam mit Dr. A. Unger annehmen.

Vortrag: Dr. Alexander Unger
Nachweisbarkeit von RenoScreed® sowie
den Einträgen von Objekten in die Referenzliste

Dr. Alexander Unger berichtete über einen Fall, bei welchem die Verlegekolonne vergaß, bei einem schwimmenden RenoScreed®-Estrich die Stahlfasern beizumischen. Nun hatte der Auftraggeber Zweifel, ob es sich tatsächlich um das ausgeschriebene Produkt handelte. Dr. Unger zeigte auf, dass es nicht ohne weiteres möglich sei, chemisch das Vorhandensein von Zusatzmitteln im abgebundenen Mörtel nachzuweisen. In diesem Zusammenhang sind typische Merkmale, wie gerade die speziellen RenoScreed®-Stahlfasern, ein gutes Kriterium. Gerade die waren aber im gegenständlichen Fall nicht beigefügt. Insofern wurde der Estrich auf seine technischen Werte hin untersucht. Anhand der sehr guten Biegezug- und Druckfestigkeitswerte in Verbindung mit Oberflächenzugfestigkeiten um die 2 N/mm2 konnte nachgewiesen werden, dass es sich um RenoScreed® oder zumindest um ein gleichwertiges Produkt handeln musste.

Dr. Unger wies nochmals auf die Wichtigkeit der Stahlfasern hin. Diese wirken als Rissversatzbewehrung, erhöhen die Wärmeleitfähigkeit in Heizestrichen, dienen der Nachweisbarkeit von RenoScreed® und können evtl. den Durchstanzschutz in Brandfällen verbessern. Abschließend bat Dr. Unger die Anwesenden, interessante Objektberichte und Referenzen in die Internetseite www.renoscreed.de einzubringen.

Vortrag: Herr Gücker
Vorstellung Fa. BSW Berleburger Schaumstoffwerke

Nach einer kurzen Vorstellung der Fa. BSW Berleburger Schaumstoffwerke referierte Herr Gücker zunächst über die Anwendungsmöglichkeiten von hochbelastbaren Trittschalldämmungen in Verbindung mit Rüttelböden. Die Glass AG hat hier ein entsprechendes Produkt mit dem Markennamen ‚VibroScreed® ‘ auf den Markt gebracht.

Im Anschluss ging es um die Kombination von ähnlichen Produkten in Verbindung mit RenoScreed®; die Tests erfolgten einmal auf Holzbalkendecken und anderseits auf dünnen Betonplatten. Es konnten hier sehr positive Trittschallverbesserungsmaße erreicht werden. Herr Gücker wies jedoch darauf hin, dass durch die Neuerung der DIN 4109 es in Zukunft etwas schwieriger sein wird, die Anforderungen zu erfüllen. Hier arbeitet die Fa. BSW derzeit an neuen Produkten, welche nochmals verbesserte Schallschutzeigenschaften aufweisen.

Vortrag: Fa. herotec
Vorstellung der Systeme der Fa. herotec und der
Zertifizierung zum Wärmebodentechniker

Herr Arnd Richarz stellte den Anwesenden ein interessantes Konzept vor, nach welchem die versammelten Estrichunternehmer auf entsprechenden Wunsch in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland zu herotec-Wärmebodentechnikern geschult werden können. Das Ziel ist in letzter Konsequenz eine Erweiterung des Angebotsspektrums des Estrichunternehmers. Diesem wird von der Fa. herotec im Rahmen einer Zertifizierung gezeigt, wie nicht nur die Befestigungsmaterialien oberhalb der Dämmung, sondern auch die Fußbodenheizungsrohre selbst verlegt werden können und an den Raumverteiler anzuschließen sind. Dies ist eine interessante Erweiterung der Leistungskapazität des Estrichunternehmers, da die Bauherren mittlerweile möglichst nur einen Ansprechpartner zum Thema ‚Fußboden‘ haben wollen. Wenn dann noch die Bodenbeläge ebenfalls von dieser Firma kommen, so hat der Bauherr in letzter Konsequenz fast nur noch einen Gewährleistungspartner für dieses Gewerk.

Vortrag: Herr Carlo Diliberto
Abschätzung von Trocknungszeiten, Dicken und Fugen
für RenoScreed® Estrich mit einem neuen EDV System
der Objektberatung der Glass AG

Ing. Carlo Diliberto stellte ein sehr interessantes computerbasiertes Berechnungsprogramm vor, mit welchem sowohl die Estrichtrockenzeiten, Estrichdicken und Estrichfestigkeiten je nach Lasteinwirkung und schließlich auch noch notwendige Fugen dimensioniert werden können.

Bei den Trocknungszeiten wies der Referent auf die Wichtigkeit hin, bereits während der Verlegung oder kurz nachher, Fenster zu kippen (ohne Luftzug). Dadurch kann im Zuge der Evaporation zu einem frühen Zeitpunkt Überschusswasser abgegeben werden, welches später nicht über lange Zeit austrocknen muss. Zudem machte Herr Diliberto darauf aufmerksam, dass einerseits natürlich die Estrichdicke eine wesentliche Rolle bei der Trocknungszeit habe, andererseits aber auch das Raumklima zu berücksichtigen sei. Bei ungünstigen Bedingungen können auch flüssige Trocknungsbeschleuniger möglicherweise nicht zum Ziel führen.

Mit seinem Berechnungsprogramm für die Lastaufnahmekapazität von Estrichen zeigte Herr Diliberto auf, wie man auch erhöhte Lasten erfassen und damit Estriche schadensfrei dimensionieren kann. Dieser Service ist natürlich rechtlich unverbindlich und muss vom Statiker bzw. Gebäudeplaner überprüft werden. In jedem Fall ergibt sich z.B. für das hochfeste RenoScreed® System die große Chance, dass auch hohe Lasten außerhalb der Norm über dieses Programm erfasst werden können.

Bei den Fugen gab es einige Faktoren, welche vermehrte Fugenmengen sowohl im Bereich von Scheinfugen als auch bei Bewegungsfugen erforderlich machen. Dies sind z.B.:

  • Geringe Estrichdicken
  • Geringe Estrichfestigkeiten
  • Erhöhte Verkehrslasten
  • Rauer Untergrund

Hier kann es z. B. durchaus auch ohne Fußbodenheizung notwendig sein, in eigentlich schwindarmen Calciumsulfatfließestrichen vermehrt Bewegungsfugen anzulegen, wenn die entsprechenden Randbedingungen (wie oben erwähnt) vorliegen.


Bild: Fr. Patricia Glass bei der Begrüßung


Bild: RenoScreed® Fachverleger

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Unger Raumgestaltung stolz auf Landessiegerin

Seit einigen Monaten verstärkt Alina Thiem als Raumausstatterin das Personal der Fa. Unger in Donauwörth. Die aus dem Raum Franken stammende Gesellin suchte ein neues Betätigungsgebiet im Raum Nordschwaben. Nun ist Frau Thiem eine besondere Ehrung zuteil geworden. Im Landeswettbewerb der Raumausstatter belegte sie den dritten Platz und ist somit bayernweit die drittbeste Raumausstatterin. Hierzu waren eine theoretische sowie eine praktische Prüfung vonnöten. Die praktische Prüfung dauerte eine Woche und behandelte die Bereiche Polstern, Bodenlegen, Dekoration von Vorhängen und Tapezieren von Wänden. Durch ihre besonders gute praktische Prüfung wurde Frau Thiem zur Kammersiegerin in Oberfranken. Von dort ging es zum Landeswettbewerb, zu welchem die Handwerkskammer einlud. Als Landessiegerin kommt sie in den Genuss einer besonders Begabtenförderung und wird nun in Kürze ihre Meisterausbildung im Raumausstatter-Handwerk beginnen.

Die Geschäftsleitung und die Kollegen der Unger Raumgestaltung sind stolz auf ihre Landessiegerin und gratulierten ihr recht herzlich zu dem tollen Erfolg. Derzeit befindet sich die Unger Raumgestaltung auf Expansionskurs und hat nun auch eine Innenarchitektin als Kooperationspartnerin, welche in Zukunft ganze Wohnkonzepte für Kunden entwerfen soll. Natürlich werden auch alle Planungsaufgaben im Zuge von Umbauten in diesem Zusammenhang übernommen und die entsprechenden Arbeiten im eigenen Haus durchgeführt.

Fr. Alina Thiem mit Urkunde

Bildquelle: Tobias Sanktjohanser

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Unger Firmengruppe baut mit am „Koloss auf Rügen“

In Prora auf der Insel Rügen entstand ab 1936 eine riesige Ferienanlage mit bis zu acht kolossalen Bettenhäusern. Die Anlage erstreckt sich über ganze 5 km am östlichen Strand der Ostseeinsel und beinhaltete 20.000 Betten. Während des zweiten Weltkriegs wurde das Objekt jedoch zunächst militärisch genutzt. Allein der Häuserblock ist 500 m lang und weist 30.000 m2 Fläche auf. Derzeit läuft die Renovierung der in die Jahre gekommenen und vom Verfall bedrohten Anlage.

Ein bautechnisches Problem bestand darin, dass die Räume nur knapp 2,50 m hoch sind und insofern wenig Platz für einen modernen Fußbodenaufbau zur Verfügung stand. Die Wärmeschutzvorschriften haben sich seit 1936 natürlich wesentlich verschärft. Aus diesem Grund kommt dort nun ein System aus dem Hause Unger zum Einsatz: Es handelt sich um den RenoScreed® EnergieSpar & SanierEstrich, der vom Firmeninhaber Dr. A. Unger entwickelt wurde. Der Estrich kann nicht nur deutlich dünner verlegt werden als herkömmliche Zementestriche, sondern man kann durch seine hohe Wärmeleitfähigkeit die Vorlauftemperaturen der Fußbodenheizung absenken und damit aktiv Energie sparen. In Kombination mit den besonders dünnen Heizrohren der Fa. Empur konnte schließlich die gewünschte Fußbodenhöhe ohne Komplikationen eingehalten werden. Die Unger Firmengruppe stellt hier nicht nur das System zur Verfügung, sondern verlegt dieses auch selbst handwerklich vor Ort.

Koloss von Prora

Bildquelle: ©EMPUR

 

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Veranstaltung über Sonderkonstruktionen geht in die zweite Runde

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Nach dem großen Erfolg der Veranstaltung im zurückliegenden Jahr entschied sich die Unger Firmengruppe gemeinsam mit Uzin für eine Neuauflage. Dieses Mal wurde mit der Fa. Anker ein neuer Partner ins Boot geholt, der eigene Themen mitbrachte. Nicht zuletzt deshalb war die Veranstaltung ein voller Erfolg, was sich an einem ausgebuchten Haus mit ingesamt nahezu 100 Personen zeigte.

Die Moderation übernahm in gewohnter Weise Dr. A. Unger als Vertreter der Unger Firmengruppe und Sprecher der drei veranstaltenden Firmen.

1) Emissionsverhalten von Baustoffen im Fußbodenbereich
Referent: Dr. Arnold (Uzin Utz AG)

Dr. Arnold, der gemeinsam mit Dr. A. Unger im Normenausschuss der DIN 18 560 sitzt, zeigte auf, wie Emissionen im Fußbodenbereich zu beurteilen sind.

Er veranschaulichte auch, dass es bei der Regulierung gewisse Logiklücken gibt. So bedürfen z.B. Bodenbeläge und Parkettversiegelungen einer Emissionsprüfung, während dies z.B. bei Grundierungen auf dem Estrich, Spachtelmassen oder Estrichen im Allgemeinen nicht der Fall ist. Lediglich bei Kunstharzestrichen ist ein entsprechender Test erforderlich. Zudem gibt es unterschiedliche Beurteilungsverfahren, wie z.B. den EMICODE, den Blauen Engel oder das AgBBSchema (Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten). Die beste Klasse beim EMICODE-Verfahren ist z. B. derzeit EC 1 plus. Interessant war, zu erfahren, dass Emissionen aus Pflegeprodukten nicht geregelt sind, obwohl diese durchaus relevant sein können.

Von wesentlicher Bedeutung ist auch die CO2 Konzentration in Räumlichkeiten, welche durch eine geeignete Lüftung reduziert werden kann. In der Zwischenzeit besteht die Problematik allerdings bereits darin, dass die Raumluft häufig weniger mit Schadstoffen belastet ist, als die Außenluft.

Die Zulassungspflicht gilt nur für Aufenthaltsräume und nicht für kleinflächige Anwendungen wie z.B. beim Verkleben von Sockelleisten. Der Hintergrund beim Blauen Engel ist, dass in erster Linie die ökologisch günstigen Produkte erfasst werden sollen und nicht der gesamte Markt. Träger ist das Umweltbundesamt.

Zuletzt ging der Referent auf die Bewertung von Gerüchen ein und stellte klar, dass man nicht von einem unangenehmen Geruch auf eine relevante Emission schließen könne. Die diesbezüglichen Überlegungen und teilweise schon erfolgten Regelungen in Bezug auf eine Beurteilung nach Geruchsintensität hielt Dr. Arnold für nicht zielführend.

2) Fugenplanung für Architekten
Referent: Dr. A. Unger (Sachverständiger und Autor des FUSSBODEN ATLAS®)

Der Architekt Dr. A. Unger zeigte zunächst die wesentlichen vier Fugenarten auf. Dabei handelt es sich um Tagesfugen, Randfugen, Schwindfugen und Bewegungsfugen, wobei in gewisser Weise die Randfuge eine Spezialform der Bewegungsfuge ist. Unger verwies auf die Notwendigkeit, Tagesfugen möglichst am Übergang zum nächsten Feld höhenmäßig zu arretieren, sodass es später dort nicht zu Versätzen kommt.

Bei den Randfugen plädierte der Referent dafür, diese generell etwas dicker zu gestalten, um einerseits gerade in Altbauten bei Heizestrichen keine Wärmebrücke zum Wandbereich hin zu riskieren. Andererseits wirkt sich eine dicke Randfuge sowohl schalltechnisch als auch in Bezug auf die Ausdehnungsmöglichkeit der Konstruktion positiv aus.

Bei den Bewegungsfugen unterschied Unger nach Baukörperbewegungsfugen und Fußbodenbewegungsfugen bei Heizestrichen. Bei Letzteren war es wichtig, dass diese über den gesamten Estrichquerschnitt durchgehen und Felder mit max. ca. 8 x 8 m entstehen. Generell plädierte er für den Einsatz von geeigneten Profilen. In Bezug auf die Schwindfugen zeigte Unger auf, in welcher Form insbesondere Zementestriche schwinden und empfahl als groben Anhaltspunkt die Anlage von gedrungenen Feldern mit ca. 5 x 5 m.

3) Farbenlehre der Polychromie Architecturale von Le Corbusier
Referent: Prof. Dr. Thomas Luippold (Präsident des Vorstands Les Couleurs Suisse AG)

Als nächstes kam der heiß ersehnte Vortrag über die Farbenlehre nach Le Corbusier.

Prof. Dr. Luippold zeigte zunächst den Werdegang des weltberühmten Architekten, Künstlers und Designers auf. Interessant war zu hören, wo überall Le Corbusier weltweit ein Vermächtnis mit seinen Bauten hinterlassen hat. In Zusammenarbeit mit einem Tapetenhersteller entwarf er 1931 und 1959 mit zwei Farbkollektionen die sog. ‚Polychromie Architecturale‘, mit der Entwürfe von Anfang an farbig gedacht werden konnten – die Farbe an Fläche und Objekt als Bestandteil der architektonischen Konzeption.

Im Mittelpunkt des Farbsystems stehen die räumlichen und menschlichen Wirkungen der spezifisch definierten Farbtöne, die Le Corbusier sehr gezielt einsetzte. Mit Weiß kommen Gebäude und Bauteile in ihrer Struktur sehr deutlich zur Wirkung. Mit den blauen Tönen können Wände und Objekte in die Ferne gerückt und Räume aufgelockert und in der Wahrnehmung vergrößert werden; die Stimmungen wirken beruhigend und vermitteln Empfindungen von Wasserlandschaft und Himmel. Die grünen Töne schaffen u.a. eine Verbindung zur Natur. Grau steht für Ruhe und Indifferenz; mit den hellen Grautönen kann (als Alternative zu Weiß) eine samtige Atmosphäre geschaffen werden, mit den dunkleren Nuancen lassen sich Objekte und Flächen in den Hintergrund versetzen. Die Umbra-Töne wirken sehr dezent, verziehen sich in den Schatten und entziehen sich der Aufmerksamkeit. Dagegen wirken die intensiven roten Nuancen stimulierend und vermitteln Kraft und Aktion; sie treten hervor und bekräftigen bzw. markieren einzelne Bauteile.

Die Umsetzung der Farblehre nach Le Corbusier ist in der Zwischenzeit bei einer ganzen Reihe von Herstellern gelungen, wie z.B. bei JUNG (Schalter und Steckdosen), bei ANKER (Teppichböden) und bei KEIM (Wandfarben).

4) Fußbodenaufbauten für großformatige Beläge aus Holz und Keramik
Referent: Dr. A. Unger (Sachverständiger und Autor des FUSSBODEN ATLAS®)

Derzeit ist eine architektonische Strömung dahingehend zu beobachten, dass die Belagselemente immer größer werden. Dies betrifft sowohl Parkettbeläge als auch keramische Fliesen und Platten sowie Naturstein. Dr. A. Unger wies darauf hin, dass größere Elemente deutlich höhere Anforderungen an die darunter befindlichen Lastverteilungsplatten stellen. Zunächst einmal müssen diese extrem eben sein und eine gute Oberflächenfestigkeit aufweisen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Massivparkettbeläge großer Dimensionen aufgebracht werden, welche bei Luftfeuchteschwankungen entsprechende Spannungen auf den Estrich übertragen. Ist eine Fußbodenheizung vorhanden, so ist bei breiten Parkettelementen mit entsprechend großen Fugenspalten zu rechnen.

Ein anderes Thema ist, dass sich der Estrich möglichst nicht bzw. nur gering verformen darf, wenn derartig großformatige Elemente aufgebracht werden. Ein Abschleifen von vorhandenen Verformungen führt regelmäßig zu späteren Absenkungen. Großer Wert ist in solchen Fällen auch auf eine fachgerechte Feuchtigkeitsmessung per CM-Gerät zu achten. Beinhalten die Estriche doch noch zu viel Feuchtigkeit, so kommt es durch die umfangreichen Dimensionen gerade bei Massivparketten sehr schnell zu extremen Verformungen, welche die Estrichstruktur überlasten. Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass im Fall von keramischen Platten und Naturstein alle Plattengrößen über 40 x 40 cm Sonderkonstruktionen darstellen und eine besondere ingenieurmäßige Planung benötigen. Hierzu gehören z.B. spezielle Klebstoffe, durchlaufende Kreuzfugen, Mindestfugenbreiten, etc. Möglicherweise ist es zusätzlich notwendig, den Estrich gegen Restfeuchte aus dem Klebstoff zu schützen, der auf Grund des geringen Fugenanteils nur langsam entweichen kann.

5) Raumgestaltung mit modularen textilen Bodenbelägen
Referent: Kai Kraemer (ANKER Gebr. Schoeller GmbH + Co. KG)

Mit einem Impulsvortrag zur Gestaltung von Innenräumen, speziell mit modularen textilen Bodenbelägen, schlug K. Kraemer den Bogen von den zuvor behandelten Themen der Anwendungstechnik und allgemeinen Wirkung von Farben und Oberflächen hin zu einer bewussten Integration in die Raumplanung. Dabei zeigte er zunächst die historische Entwicklung bei der Verwendung und Anordnung von farbigen Flächen in verschiedenen Architektur- und Kunstrichtungen auf. Beginnend bei den Mosaiken und Bodenarbeiten der Antike aus überwiegend keramischen Materialien und Steinarten hin zur Kunst und Architektur des Bauhaus zu Beginn des 20. Jahrhunderts, bei der die gerasterte Anordnung von Strukturen und Farbflächen Thema vieler Studien und Arbeiten war. Oftmals unbeachtet ist, dass selbst bis in die jüngste Moderne die bewusste Kombination von gerasterten Farbflächen aktueller denn je ist, so z.B. in Werken von Gerhard Richter oder Grafiken und Installationen der Pixel-Art im digitalen Zeitalter. Darauf aufbauend stellte K. Kraemer die vorherrschende Bodengestaltung in überwiegend monotonen, uniformen Bodenflächen kritisch zur Diskussion und griff auf seine jahrelange Erfahrung als Vertriebsleiter in der Beratung von Architekten sowie Bauherren und die Begleitung unzähliger Projekte zurück. So leitete er, über ausgewählte Gefühlswelten und Inspirationsmotive kommend, beispielhaft die Berücksichtigung des Bodens in der kreativen Raumgestaltung und Integration von Teppichbodenfliesen ab. Dabei konnten anhand von realisierten Objekten auch die veränderten Raumempfindungen in Bestandsgebäuden vor und nach der Umgestaltung dargestellt und so ein idealer Praxisbezug der bisherigen Vortragsthemen erreicht werden. Besonders interessant war, wie dabei produkttechnische Eigenschaften, z.B. die Florrichtung eines Velours, einfach und ohne aufwendige oder kostenintensive Sonderkonstruktionen durch gezielt eingesetzte Verlegetechniken die Umsetzungen in der Praxis ermöglichen und neue Gestaltungsimpulse geben können.

6) Dünnestriche und dünnschichtige Heizungs-Systeme (z. B. UZIN Turbolight®-System) in Sanierung und Neubau
Referent: Alexander Schneid (Uzin Utz AG) und Dr. A. Unger (Sachverständiger und Autor des FUSSBODEN ATLAS®)

Zunächst startete A. Unger mit dem Thema der Entwicklung eines speziellen EnergieSpar & SanierEstrich mit dem speziellen Namen RenoScreed®. Dieser Estrich kommt häufig dann zum Einsatz, wenn besonders niedrige Estrichdicken in Verbindung mit reduziertem Gewicht gefragt sind. Andererseits versprechen sich Bauherren von einer niedrigen Heizrohrüberdeckung abgesenkte Vorlauftemperaturen und eine gute Regelbarkeit. Bei unbeheizten Konstruktionen sind Dicken zwischen 30 und 35 mm möglich, bei beheizten Konstruktionen zwischen 45 bis 50 mm. Es handelt sich kurz gesagt um ein hochkunstharzmodifiziertes zementäres Sondersystem mit systemkonformen Stahlfasern und einer besonderen Verlegetechnik. Das diffusionsoffene Estrichsystem trocknet i.d.R. innerhalb einer Woche auf unter 2 CM% und kann im Fall von Fußbodenheizung bereits nach 72 Stunden aufgeheizt werden. Bei Heizestrichen ist eine Belegung i.d.R. 14 Tage nach Einbringung möglich. Weitere Vorteile des Systems bestehen z.B. in der Schwundreduzierung, dem feuchtigkeitsunempfindlichen Bindemittel, dem F90-Gutachten und einer guten Recyclingfähigkeit.

Den zweiten Teil des Vortrags übernahm Herr Schneid aus dem Hause Uzin, der in erster Linie über das Turbolight®-System sprach. Es handelt sich summiert um einen Leichtmörtel, der nach Zwischenlage eines Glasgeleges mit einem Dünnestrich versehen wird. Auf diese Weise können auch Aufbauhöhen unterhalb 3 bis 3,5 cm realisiert werden. Herr Schneid wies auf verschiedene Referenzobjekte hin und betonte auch die Kombinierbarkeit mit Fußbodenheizungen und diversen Bodenbelägen. Zudem empfahl er den Service seines Hauses zu nutzen, da Uzin auch gerne vor Ort an die Baustelle kommt und entsprechende Aufbauempfehlungen an die Hand gibt. Auf diese Weise steigt Uzin dann auch mit in die Gewährleistung ein.

Im Anschluss beschrieb Herr Schneid noch die Palette von Schnellzementsystemen aus dem Hause Uzin sowie ein Zusatzmittel, welches einer beschleunigten Trocknung dienen soll. Im Fall der Schnellzementestriche zeigte Herr Schneid auf, dass im Extremfall auch eine Komplettsanierung einzelner Bauteile innerhalb von vier Tagen möglich ist.

7) Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Urteile für Architekten und Bauleiter
Referent: Rechtsanwalt Dr. Hilmar Toppe (Bauinnung München)

Den letzten Vortragspart übernahm Rechtsanwalt Toppe. Die von ihm vorgetragenen Fälle waren speziell auf das Fachpublikum zugeschnitten.

Beim ersten Thema zeigte Herr Toppe auf, dass bei beidseitiger Missachtung der bestehenden Ausschreibungsregelungen für öffentliche Auftraggeber ein Planervertrag wegen eines Verstoßes gegen die guten Sitten durchaus nichtig sein könne. Der Planer könne bei Nichtigkeit aus diesem Grund allein das bereits erhaltene Honorar behalten, nicht aber Weiteres fordern.

Thema in einem anderen Fall war eine Ausschreibung, in der für die Abdichtung einer Bodenplatte ‚neuester Standard der Technik‘ vorgegeben wurde. Dabei handelt es sich um einen ungebräuchlichen Beschaffenheitsstandard. Was darunter zu verstehen ist, ist unklar und führt zu Risiken. Um diese zu vermeiden, sollten nur gebräuchliche Standards verwendet werden. Auch wurde vor Haftungsrisiken gewarnt, die Unterschreitungen der Mindeststandards mit sich bringen würden. Grundsätzlich sollten nicht die Mindestanforderungen der ‚allgemein anerkannten Regeln der Technik‘ unterschritten werden.

In der Folge zeigte Herr Rechtsanwalt Toppe anhand eines Falles auf, wann auf den Verwender von vorformulierten Vertragsbedingungen die Beweislast übergehe, dass für diese keine Mehrfachverwendungsabsicht bestehe. Die Frage der Mehrfachverwendungsabsicht sei relevant für die Einstufung als allgemeine Geschäftsbedingung (AGB), was Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Regelungen hätte. Schließlich gelten für die Wirksamkeit von AGB strengere Kriterien, die bei Nichtbeachtung zur Unwirksamkeit der Regelung führten. Zu einem Beweislastübergang könne es kommen, wenn eine Regelung einen allgemeinen und abstrakten Inhalt habe.

Danach kam ein Fall zur Sprache, bei dem zwischen zwei Parteien ein Vergleich geschlossen wurde, der zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche aus einem Bauvorhaben noch einen Zahlungsbetrag aufwies. Gegen diesen Zahlbetrag wurde dann mit einem Anspruch aus einem anderen Bauvorhaben die Aufrechnung erklärt. Das Gericht erklärte nach Auslegung des Vergleiches die Aufrechnung für unzulässig. Es sei ein tatsächlicher Geldfluss zugesagt worden. Es fehle ein ausdrücklicher Vorbehalt, der die Möglichkeit zur Aufrechnung gestatte. Die Empfehlung des Referenten ging in die Richtung, bereits bei Abschluss derartiger Vereinbarungen/Vergleiche ausdrücklich festzulegen, ob Aufrechnungen möglich sind. Schließlich seien Auslegungsfragen immer mit Rechtsunsicherheit verbunden.

Nachfolgend referierte der Jurist über die Thematik des Gesamtschuldnerausgleichs. Er empfahl den Planern in einem solchen Fall wegen Schäden an einem Gebäude sofort Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintritt der Verjährung bezüglich eines Gesamtschuldnerausgleichsanspruches auszuschließen. Keinesfalls sollte man abwarten, ob es dem Auftraggeber gelingt, Schadensersatzansprüche gegen den Planer durchzusetzen. In diesem Zusammenhang wurde kurz auf das ab dem 01.01.2018 geltende neue Bauvertragsrecht hingewiesen und das Zurückbehaltungsrecht des objektüberwachenden Planers aus dem neu eingeführten § 650 t BGB.

Zudem riet der Referent, Baukostenobergrenzen auf jeden Fall mit dem Auftraggeber verbindlich und eindeutig zu klären, da die Nichteinhaltung einer Kostenobergrenze einen Mangel darstelle, der möglicherweise ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund einräume.

Zudem wies Herr Toppe darauf hin, dass auch Planer eines Bauwerkes die Möglichkeit hätten, eine Sicherheit vom Bauherrn nach § 648a BGB einzuholen. Nicht möglich sei dies i.d.R. bei Einfamilienhausbauten mit Einliegerwohnung, wenn der Auftraggeber eine natürliche Person sei. Diese Ausnahme gelte selbst dann nach der Rechtsprechung des BGH, wenn eine kleine gewerbliche Zusatznutzung in Form eines Büros vorliege. Auch könne keine Sicherheit nach § 648a BGB von öffentlichen Auftraggebern verlangt werden.

Als letztes verwies der Rechtsanwalt auf ein aktuelles Urteil des BGH. Grundstückseigentümern sei es gestattet, auf ihren Grundstücken widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen zu lassen. Dies sei auf Baustellen häufig ein wichtiges Thema.

Im Anschluss verabschiedete Dr. A. Unger die Anwesenden in den wohlverdienten Feierabend, nicht ohne vorher detailliert nachzufragen, welche Themenvorstellungen für das nächste Jahr vorliegen.


Vortragssaal
Bild: Unger

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Interessante Neuigkeiten beim Expertenkreis Fußboden 2017

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Am 17. März 2017 fand bei der Unger Thermo-Boden GmbH in Unterschleißheim das internationale Treffen der Fußbodenexperten statt. Zahlreiche illustre Gäste waren der Einladung von Dr. A. Unger gefolgt. Das Besondere an diesem Treffen ist die Mischung aus Sachverständigen, Planern und Baupraktikern, welche in der Ausführung tätig sind.

1) Analytische Einschätzung von Estrichtrockenzeiten mit Hilfe einer EDV-basierten Programmlösung
Referent: Dipl.-.Ing. Carlo Diliberto / Glass AG

Herr Diliberto von der Glass AG zeigte ein sehr interessantes Berechnungsprogramm auf, mit dessen Hilfe man annäherungsweise die Trocknungszeit von Estrichen und gebundenen Schüttungen abschätzen kann. Er räumte mit den Mythen um bestehende Schätzungsverfahren auf, wie z.B. die Trocknung von einer Woche pro cm Estrichdicke.

Zunächst wies der Referent darauf hin, welche wichtige Rolle die Evaporation (Verdunstung) in der Estrichfrühphase hat. Hier ist es wichtig, dass Feuchtigkeit das System verlassen kann. Der Referent empfahl, nach der Begehbarkeit des Estrichs (ca. nach 24 Stunden) durch Lüftung ohne Zugentstehung dafür zu sorgen, dass Feuchtigkeit abgeführt wird und nach drei Tagen wieder zugfrei zu lüften. Die Verdunstung ist so wichtig, da zu einem späteren Zeitpunkt der Estrich nur noch per Diffusion trocknet, was deutlich länger dauert. So lässt sich auch erklären, warum manche Estriche zu einem gewissen Zeitpunkt kaum noch Feuchte an die Raumluft abgeben und es den Anschein macht, als sei die Trocknung zum Erliegen gekommen.

Herr Diliberto wies auch darauf hin, dass es lt. seiner Erfahrung nicht so ist, dass (z.B. mit Zement oder Calciumsulfat) gebundene Schüttungen dickenunabhängig in einem gewissen Zeitraum auf ihre Belegfeuchte trocknen. Je dicker desto länger dauert die Trocknungszeit, insofern nicht z. B. spezielle Schnellzemente zur Bindung herangezogen werden. Weiterhin wies der Referent darauf hin, wie wichtig es ist, das entsprechende Raumklima der späteren Nutzung in die Berechnung einzubeziehen. Ist diese z.B. auf Grund von Lüftungsanlagen sehr trocken, dann ergibt sich immer ein höherer Dampfdruckgradient aus dem Estrich in die Raumluft heraus. So lassen sich dann auch Schäden erklären, die bei Normalklimata nicht auftreten.

2) Neue Erkenntnisse zur Notwendigkeit von Dampfsperren mit bremsender Wirkung auf neuen Betonplatten
Referent: Dipl.-.Ing. Carlo Diliberto / Glass AG

In diesem Referat zeigte Herr Diliberto auf, wie wichtig es ist, eine geeignete dampfbremsende Maßnahme auf Oberkante Betonplatte vorzusehen. Auch hier spielt eine wesentliche Rolle, wie trocken das jeweilige spätere Bauklima ist. Je trockener umso höher der Gradient zum noch feuchten Restbeton. Wenn man auf die Verwendung von Dampfsperren verzichtet, dann kommt es sehr schnell zur Auffeuchtung von Dämmung und Belag. Bei dampfdichten elastischen Belägen kann dies zum Beispiel zu Schäden in Form von Blasen führen, etc. Im Fall von leitfähigen Kautschukbelägen kam es auch bereits zu relevanten Expansionen.

Herr Diliberto wies darauf hin, dass je nach Raumklima möglicherweise die Platzierung von zwei Lagen PE-Folie der Dicke jeweils 0,2 mm auf der Betonplatte nicht ausreichend sein kann. In Einzelfällen ist es möglichweise notwendig, eine richtige Dampfsperre mit sd ≥ 1.500 m zu platzieren. In letzter Konsequenz ist es Aufgabe des Planers, derartige Maßnahmen vorzusehen.

3) Vorstellung eines Schadenfalles, bei welchem eine ca. 1,5 cm dick aufgebrachte Spachtelmasse zu Schäden am darunter liegenden Calciumsulfatestrich führte
Referent: Dr. A. Unger / Leiter des europäischen Expertenkreises Fußboden innerhalb des FUSSBODEN ATLAS®

Dr. A. Unger schilderte einen Fall, bei welchem auf einem Calciumsulfatfließestrich über einem Hohlboden eine ca. 1,5 cm dicke Spachtelung als Höhenausgleich zum Einsatz kam. Diese wies einige Wochen nach ihrer Applikation deutliche Rissbildungen auf. Diese waren durch einen Schwindungsprozess der Spachtelmasse entstanden. Vor einer Sanierung der Risse wollte man die weitere Trocknung der Spachtelmasse in Verbindung mit einer Reduktion der Raumtemperatur abwarten, sodass danach keine zusätzlichen Formveränderungen der Spachtelmasse mehr zu erwarten waren. Dabei kam es zu derartigen Verformungen der Spachtelmasse, dass diese den darunter befindlichen Trennschichtestrich mit nach oben riss. Die Spachtelmasse verhielt sich in dem Zusammenhang wie ein schüsselnder Zementestrich, wobei die Risse in der Spachtelmasse als Randbereiche wirkten, sodass später die Randbereiche und die Risse gegenüber den Restflächen erhöht waren. Nach einer Schwindprüfung an neuem Spachtelmassenmaterial ergab sich, dass die geprüften Spachtelmasse eigentlich einen normalen Schwindwert im Bereich von 0,2 mm pro m aufwies. Möglicherweise hatte ein Materialfehler zu der extremen Schwindung der Spachtelmasse im Objekt geführt.

4) Ist der neu eingeführte Grenzwert bei beheizten Calciumsulfatestrichen mit 0,5 CM-% für die Belegung praxisgerecht?
Referent: Dr. A. Unger

Dr. A. Unger und sein Kollege Peter Erbertz wiesen darauf hin, dass nun in der DIN 18 560 ein neuer Grenzwert für beheizte Calciumsulfatkonstruktionen bei der CM-Messung festgelegt ist. Dieser liegt nun, wie für unbeheizte Calciumsulfate, bei 0,5 CM-%. A. Unger wies darauf hin, dass man beim Zementestrich vor einigen Jahren den Wert um 10% bei beheizten Konstruktionen schärfer fasste als bei unbeheizten Konstruktionen (von 2 auf 1,8%). Im Calciumsulfatbereich übernahm man die Differenz mit 0,2%, wobei es evtl. richtiger gewesen wäre, bei einer 10%igen Minderung den Wert von 0,5 auf 0,45 CM-% zu reduzieren. Trotzdem wies Dr. A. Unger darauf hin, dass seiner Erfahrung nach der Grenzwert von 0,3% bei beheizten Calciumsulfatestrichen i.d.R. erreicht wird. Bemängelt wurde von Seiten des Publikums, in welcher Art die Festlegung der neuen Grenzwerte in der Normenkommission der DIN 18 560 erfolgte. Man hätte dort die Bodenleger auf jeden Fall viel früher in eine derartige Entscheidungsfindung einbinden müssen. Allerdings unterliegen derartige Entscheidungen auch in Normengremien immer einer Abstimmung, bei der die Mehrheit ausschlaggebend ist.

5) Gutachtenfall, bei welchem eine glatte monolithische Betonplatte mit einem Zementverbundestrich versehen werden sollte
Referent: Dr. A. Unger

Dr. A. Unger referierte über einen Fall, bei welchem auf eine ausgeglättete monolithische Betonplatte aus Höhengründen ein Zementverbundestrich aufgebracht wurde. Dieser zeigte nun auf Teilflächen deutliche Risse und Hohlstellen. Bei näherer Untersuchung stellte sich heraus, dass mittels Kugelstrahlen die sehr glatte monolithische Betonplatte nicht geeignet aufgeraut und damit griffig gemacht wurde. Dadurch konnte die wahrscheinlich auch etwas zu spärlich aufgebrachte Haftbrücke nicht geeignet in den Porenraum und in die Zwischenräume des Betons eindringen. Insofern kam es zu keiner geeigneten Verbindung über die Haftbrücke zwischen Beton und Estrich. In letzter Konsequenz mussten Teilflächen wieder ausgebaut und neu eingebaut werden. Bestehende Hohlstellen und Risse mussten verharzt bzw. drucklos verpresst werden.

Aktuelle Stunde

Im Rahmen der aktuellen Stunde wies Herr Johann Geyer auf eine Untersuchung bei der technischen Universität Wien hin, aus welcher hervorging, dass Estrichmischungen sehr unterschiedliche Qualitäten haben können, wenn der Förderschlauch ausschließlich waagerecht liegt. Die Qualität wird dann verbessert, wenn der Schlauch immer wieder in gewissen Abständen überhöht wird.

Weiterhin brachte er einen Fall mit, bei welchem ein Terrazzoestrich deutliche Mängel im Fugenbereich aufwies und zusätzlich in erheblichem Umfang Risse gebildet hatte. Das versammelte Fachpublikum gab seine Einschätzung ab, inwiefern hier eine Sanierung sinnvoll sein konnte.

Herr Denzel wies als Experte für die Feuchtigkeitsmessung von Estrichen darauf hin, wie wichtig es ist, bei Aussagen zum Trocknungszustand von Baustoffen den letztendlichen Ausgleichsfeuchtezustand zu kennen, um profunde Aussagen treffen zu können, ob die festgestellte Feuchtigkeit im Bauteil noch schadensrelevant sein wird. Zudem zeigte er dem Publikum das aktuelle Exemplar seines Feuchtigkeitsmessgerätes.

Der Veranstalter Dr. A. Unger bedankte sich bei allen Beteiligten für ihre Anregungen und ihre Mitarbeit und verabschiedete die Teilnehmer in das wohlverdiente Wochenende.


Bild 1: Dipl.-Ing. Diliberto beim Vortrag

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