Schall- und Blend- sowie Wärmeschutz mit geeigneten Vorhängen

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Am 06.02.2017 befand ich mich auf Einladung der Fa. Création Baumann auf einer Schulungsveranstaltung in München. Dort ging es insbesondere darum, wie man mit raumgestalterischen Mitteln die Thematik Akustik, Wärmeschutz und Blendschutz innerhalb von Objekten in den Griff bekommen kann.

Den Akustikteil übernahm Herr Stefan Schütz, um die Thematik von Blend- und Wärmeschutz kümmerte sich Frau Hornik.

Zu den einzelnen Vorträgen:

Akustik im Raum

Herr Schütz wies darauf hin, dass man mit Vorhängen nur den Schall beeinflussen kann, welcher innerhalb des Raumes entsteht, nicht jedoch z.B. den von außen eindringenden Schall. Je kürzer die Nachhallzeit ist, umso besser ist die Raumakustik in Bezug auf die Verständlichkeit von Sprache. Es kommt hier zu weniger Überlagerung von Schallwellen. Das Ziel ist, Reflexionen zu vermeiden. Will man erreichen, dass sich der Schall innerhalb z.B. eines langgezogenen Raumes nicht so weit ausbreitet, so sind Schallschotts erforderlich. Durch den Einbau von Schallabsorbern wird die Nachhallzeit verkürzt. Hierfür kommen Stoffpaneele, Akustikvorhänge, Teppichböden, gelochte Akustikdecken, Stoffe, Personen oder auch Bücherregale in Frage. Die unterschiedlichen Materialien haben natürlich ein abweichendes Absorptionsvermögen. Es geht in diesem Zusammenhang bis 100% Absorptionsgrad des Schalls, welcher auf den Stoff trifft.

Die Dichte und das Gewicht der Vorhänge sind nicht allein ausschlaggebend für den Absorptionsgrad. Die Akustik ist ganz besonders in Unterrichtsräumen oder Seniorenwohnanlagen ein wichtiges Thema. Mit zunehmendem Alter lässt das Gehör nach und der richtige Helligkeitsgrad ist entscheidend für das Verstehen von Sprache. Es gibt in diesem Zusammenhang zwar keine gesetzlichen Regelungen, aber einige VDI-Richtlinien. Spezielle Smartphone-Apps können uns helfen, Nachhallzeit und Schallpegel innerhalb eines Raumes orientierend zu messen. Für professionelle Messungen ist es natürlich besser, einen Schallsachverständigen einzuschalten.

Man kann einen Raum auch ‚überdämpfen‘, sodass es zu einer extrem niedrigen Nachhallzeit kommt. Dies kann dann durchaus negative Folgen haben.

Ein Stoff wirkt akustisch am besten, wenn er noch einen gewissen Abstand zur Wand aufweist. Auch Falten im Stoff wirken sich positiv aus. Es gibt verschiedene Schallabsorptionsklassen, wobei A mit ca. 1,0 die beste Klasse darstellt. 1,8 Sekunden ist z.B. eine hohe Nachhallzeit für ein Wohnzimmer. Mit einem geeigneten Stoff kann man auf ca. 0,6 s herunterkommen. Ein Soll im Wohnbereich wäre 0,5 bis 0,7 Sekunden. Günstig ist es, wenn die Textilien auch über die Raumecke gehängt werden.

Blendschutz/Wärmeschutz

Hier geht es darum, die störende Blendung z.B. in einem Büro zu minimieren. Blendung hat z.B. ermüdende Effekte, weshalb auch die meisten Arbeitgeber daran interessiert sein sollten, dass dies vermieden wird. Einen gewissen Wärmeschutz kann man über eine geeignete Metall-Bedampfung erreichen, die dann auf der Seite platziert wird, wo die Wärme eindringt. Für die metallische Bedampfung kommen verschiedene Materialien in Frage. Aluminium hat z.B. auf einem identischen, transparenten Grundgewebe den höchsten Lichtreflexionswert von 34% gegenüber Messing mit ca. 31%, Edelstahl von ca. 17% und Kupfer von ca. 15%. Es ist jedoch zu beachten, dass alubedampfte Vorhänge nicht gewaschen werden sollen.

Derartige Maßnahmen bieten jedoch keinen Schutz gegen Elektrosmog, da dafür die aufgebrachten Metall-Bedampfungen schlicht und einfach zu dünn sind.

Es ist zu beachten, dass der primäre Wärmeschutz durch die Anordnung des Gebäudes und z.B. Bäume erreicht werden soll, der sekundäre Wärmeschutz über außen liegende Beschattungsanlagen und erst der tertiäre Wärmeschutz über Maßnahmen wie entsprechende Vorhänge. Zu einem gewissen Konflikt kommt es, da einerseits die Sicht nach außen ermöglicht werden soll und andererseits Blendschutz gegeben sein muss.

Es gibt auch spezielle Vorhänge, welche die Funktionen Blendschutz/Wärmeschutz und Schallschutz verbinden.


Quelle: Création Baumann GmbH, Dietzenbach/Deutschland

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Seminar „Industrieböden aus Beton“ am 24.11.2016 in Augsburg aus der Reihe der Beton-Seminare 2016

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Auf Einladung des InformationsZentrum Beton GmbH befand ich mich am 24. November 2016 im Ausbildungszentrum Baugewerbe in der Stätzlinger Str. 111 in Augsburg, um den entsprechenden Vorträgen beizuwohnen.

Vorab kann bereits gesagt werden, dass es ein sehr interessantes Seminar war, das mit kompetenten Referenten und einer guten Themenauswahl aufwartete. Auch der Seminarort mit dem Ausbildungszentrum ist aus meiner Sicht empfehlenswert.

Planung von Industrieböden aus Beton
Regelwerke, Expositionsklassen, Betontechnik
Dipl.-Ing. Thomas Bose

Der erste Vortrag befasste sich mit der Belastung von betongebundenen Industrieböden. Herr Dipl.-Ing. Bose wies darauf hin, dass in diesem Zusammenhang eine LKW-Überfahrt lastbezogen ungefähr 10.000 Überfahrten mit dem PKW entspräche. Dies ist ein Punkt, den man sich immer wieder vor Augen führen muss, wenn man die Nutzung überprüft und eine entsprechende Planung anfertigt. Kiesunterbauten unter derartigen monolithischen Betonplatten dürfen beim Einfahren mit dem LKW keine ‚Bugwelle‘ zeigen. Sonst ist dies ein Zeichen dafür, dass hier nicht geeignet verdichtet wurde. Bei diesen Unterbauten ist zu beachten, dass es sich um eine elastische Bettung handelt, die sich in einem gewissen Umfang setzen kann. Es ist wichtig, dass die Tragschicht (Kies, Schotter) über die Fundamte gezogen wird, sodass es nicht zu ungleichen Setzbewegungen kommt.

Herr Bose wies darauf hin, dass streng genommen, eine Bewehrung nicht notwendig ist, wenn das Bauteil selbst nicht statisch tragend oder aussteifend ist. Deshalb kommt sie häufig in Industrieböden nicht zum Einsatz. Als Beispiel werden Autobahnen aus Beton i.d.R. unbewehrt ausgeführt. Lediglich die Fugen werden zur Querkraftübertragung verdübelt. Trotzdem kann die Bewehrung in solchen Betonplatten durchaus sinnvoll sein und folgende Eigenschaften sicherstellen:

• Dickenreduzierung
• Querkraftübertragung
• Durchstanzschutz
• Rissbreitenbeschränkung

Setzt man hier eine geeignete Stahlfaserbewehrung ein, so hat man den Vorteil, dass man zur Einbringung des Betons in die Verlegefläche einfahren kann und keine Pumpe notwendig ist.

Der Referent warnte vor leichtgewichtigen Verunreinigungen im Zuschlag, wie z.B. Holz und Kohle. Diese schwimmen auf Grund ihrer geringeren Rohdichte auf und es kommt dann zu unschönen Betonoberflächen. Will man dies weitgehend verhindern, so sollte man auf ein gebrochenes Korn wechseln. Weiterhin wies Dipl.-Ing. Bose darauf hin, dass sich die Betonexpositionsklassen auf die natürlichen Umgebungsbedingungen (wie z.B. Frost beziehen) und nicht auf die Belastung im Zuge der Nutzung (wie z.B. Säuren). Zudem ist zu beachten, dass der Industrieboden einerseits die Kontaktpressung aus der Bereifung aufnehmen können muss. Hierfür ist in erster Linie die Festigkeit der Oberfläche entscheidend. Andererseits muss gewährleistet sein, dass die entsprechende Last von der monolithischen Betonplatte schadensfrei aufgenommen werden kann. Hier spielen Dicke, Lagerungszustand und Festigkeit eine wichtige Rolle. Es kann allerdings nicht Ziel sein, lediglich einen härteren Beton herzustellen. Dieser wird dann i.d.R. spröder und damit rissanfälliger.

Eine Bewehrung in solchen monolithischen Betonplatten kommt erst dann zur Wirkung, sobald Risse entstehen. Außerdem ist das Schwindmaß des Betons zu beachten. Hat dieser z.B. 0,4 mm pro m Schwindmaß, so bedeutet dies, dass sich bei einem 10 Meter-Feld eine Fuge von 4 mm bilden kann.

Das Einschneiden von Scheinfugen in monolithische Betonplatten ist abhängig von der Festigkeitsentwicklung und erfolgt i. d. R. im Sommer früher, im Winter später auf Grund der Umgebungstemperaturen. Hier ist es schwer, einen pauschalen Wert anzugeben.

Betonzusatzmittel und Nachbehandlungsmittel
im Industriebodenbau
Dr.-Ing. Jürgen Huber
BASF Construction Solutions GmbH, Mannheim

Der Experte für Zusatzmittel aus dem Hause BASF zeigte zunächst zum Erstaunen der Zuhörer auf, dass ‚Bluten‘ bei Industrieböden auch positiv sein kann. Einerseits wirkt das Wasser an der Oberfläche in einer gewissen Weise als Verdunstungsschutz. Wenn nun noch eine Hartkorneinstreuung zum Einsatz kommt, dann ist sichergestellt, dass auch ausreichend Wasser für deren Bindung und Einarbeitung vorhanden ist. Dr. Huber stellte fest, dass viele aktuelle Betonmischungen etwas zu trocken sind, um Einstreuungen geeignet einzubringen. Außerdem wies er darauf hin, dass heutzutage zur Sicherstellung des Frosthaushaltswiderstandes in den Betonen vermehrt Mikrokugeln zum Einsatz kommen, um das geeignete Maß an Porigkeit sicherzustellen.

Moderne Fließmittel verhindern die Klumpenbildung in der Mörtelmischung durch Dispergierung. Dies wird i.d.R. durch Ladungen erreicht, die sich gegenseitig abstoßen. Ein aktuelles Betonzusatzmittel als Fließmittel sind z.B. die PCE’s (Polycarboxilatether). Im Anschluss beschrieb Dr. Huber Fälle, bei denen es zur Bildung einer ‚Elefantenhaut‘ an der Betonoberfläche gekommen war. Dies bedeutet, dass die Oberfläche fest, die Schichten darunter jedoch noch weich und verformbar waren. Prüfte man dies mit einem Druckstempel, so zeigte dieser zunächst hohen Widerstand und danach weniger. Aus Erfahrung des Referenten neigen Betone bei Verwendung von PCE’s weniger zum Bluten.

Eine geeignete Nachbehandlung von Industrieestrichen bezeichnete der Referent als dringend notwendig. Direkt nach dem Einbau kommt es zu einer intensiven Verdunstung, die sich mit der Zeit verlangsamt. Ohne Nachbehandlung trocknet die Betonoberfläche aus und es kommt zu einer Behinderung des weiteren Wassertransportes aus den tieferen Schichten an die Oberfläche. Diese Feuchtigkeit muss dann über eine lange Zeit per Diffusion austreten und die Betonoberfläche hat nicht genügend Wasser für die Hydratation. Dies führt in letzter Konsequenz zu einer Randzone mit niedriger Oberflächenzugfestigkeit.

Dr. Huber wies darauf hin, dass Nachbehandlungsmittel i.d.R. die Haftung nachfolgender Beschichtungen nicht stören. Im Winter kann man aus Temperaturgründen Warmbeton bestellen. Dieser hat jedoch den Nachteil, dass er sich bei Kontakt mit dem kalten Un-tergrund abkühlt und sich dann möglicherweise verformt. In dieser Jahreszeit bietet sich die Verwendung geeigneter Fließmittel an, welche eine schnellere Hydratation mit sich bringen. Es gibt in diesem Zusammenhang sogar Produkte zur Reduzierung der Oberflächenspannung, mit denen man den Schwund in einem gewissen Maß reduzieren kann. Lässt sich die Estrichoberfläche nicht geeignet glätten, so empfahl der Referent, besser Glätthilfen anstatt von Wasser einzusetzen, um den Wasserzementwert der Oberfläche nicht ungünstig zu beeinflussen.

Faserbetone
Stahlfaserbeton, Beton mit Kunststoff- und Glasfasern
Dipl.-Ing. Markus Schulz
Schulz Concrete Engineering GmbH, Hamm

Der Bewehrungsexperte wies darauf hin, dass in Betonen kaum Kunststofffasern zum Einsatz kommen. Dies liegt primär an der fehlenden Anwendungsnorm bei den PP-Fasern. Es gibt mit der DIN EN 14 889-2 zwar eine Produktnorm, aber keine Norm zur Verwendung. Wenn Kunststofffasern verwendet werden, so erfolgt dies mit dem Ziel des Abplatzschutzes im Brandfall. Ziel eines Bewehrungseinsatzes ist es i.d.R. eine duktile Bauweise zu erzielen. Dies führt dazu, dass ein Bauteil aus Beton im Belastungsfall Risse bekommt, jedoch nicht versagt. Im Anschluss erläuterte Dipl.-Ing. Schulz die Verwendung von Stahlfasern in derartigen Produkten. Er wies darauf hin, dass Stahlfasern wenig bei Belastung durch zentrischen Zug ausrichten können. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Betonplatte schwindet. Auch können die Fasern wenig beitragen, wenn es z.B. im Zuge eines Erdbebens es zur Beanspruchung des Bauteils auf Zug kommt. Hingegen funktionieren die Stahlfasern sehr gut bei Druck von oben.

Bei Belastung werden die Hakenenden der Stahlfasern i.d.R. gerade gezogen. Es ist zu empfehlen, dass die Faserlänge größer als das Größtkorn des Zuschlags sein sollte, um Risse zwischen den Größtkörnern zu überspannen. Beim Einsatz verzinkter Fasern in Mörteln mit chromatreduziertem Zement kann es zur Entstehung von Wasserstoff kommen. Bei dieser Reaktion lagert sich der gasförmige Wasserstoff bevorzugt porenförmig an der Grenzfläche zwischen der Zinkschicht und dem umgebenden Beton/Estrich an.
Den Hauptvorteil bei der Verwendung von Stahlfasern sah Dipl.-Ing. Schulz in der Minimierung der Betondicke. Aus seiner Erfahrung bietet es sich auch häufig an, eine Kombination aus Betonstahl und Stahlfasern zu wählen, um die unterschiedlichen Anforderung abzudecken.

Thermisch aktivierte Betonböden
Prof. Dr.-Ing. Michael Günther, TU Dresden

Prof. Dr. Günther eröffnete sein Referat mit der Aussage, dass eine thermische Aktivierung nicht nur heizt, sondern eben auch das Kühlen entsprechender Bauteile beinhaltet. Eine aktuelle Thematik besteht darin, wie sich solare Gewinne in geeigneten Speichermedien (Sohlplatte, Wasser) festhalten lassen. Hier laufen derzeit eine ganze Reihe von Projekten. Auf Grund der aktuell gefassten neuen Klimaschutzziele ist zu erwarten, dass sich die Regelungenh der Energieeinsparverordnung nochmals verschärfen werden.

Für die Beheizung von größeren Hallen werden häufig Gasstrahler, Lufterhitzer (Konvektion), Deckenstrahlplatten und Fußbodenheizungen eingesetzt. Hier kann die Fußbodenheizung mit diversen Vorteilen aufwarten, die nicht zuletzt in der Möglichkeit einer Kühlung des Bauteils liegen. Für derartige Verwendungen wird in der Zwischenzeit sogar oft Grundwasser eingesetzt.

In der Vergangenheit verwendete man häufig Stahlrohre für thermisch aktivierte Betone. Hier kam es jedoch häufig zu Korrosion durch Sauerstoff in Folge der Befüllung mit Trinkwasser und hohen Betriebstemperaturen im Winter um die 50 Grad Celsius. Heute kommen i.d.R. geeignete Polyethylenrohre zur Verwendung, am günstigsten PEXa-Rohre mit geeigneter Vernetzung. Werden diese in Betonplatten verlegt, so ist es gemäß geltender Regel nicht notwendig, die Bauteildicke des Betons aus Lastgründen anzuheben, wenn die Rohre ca. 35 mm Abstand zum Untergrund haben.

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Bild   Herr Bose beim Vortrag

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17. Internationales Sachverständigentreffen des Bundesverbands Estrich und Belag e.V. im November 2016

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten

Am 25. und 26. November 2016 fand die vom Bundesverband Estrich und Belag e.V. organisierte Veranstaltung im ARCADIA-Hotel in Schweinfurt statt. Wie immer war sie gut besucht und ihr Besuch empfehlenswert.

Zu den einzelnen Vorträgen:

I. Themenkomplex „Neue Anforderungen an Bodenkonstruktionen – Emissionen in Innenräumen“
Folgen des EuGH-Urteils und die baupraktischen Konsequenzen
Referent: Dipl.-Ing. (FH) Andreas Eisenreich

Nach einer kurzen Einführung durch den Obmann des AK „Sachverständige“ Dipl.-Ing. Simon Thanner begann Hr. Eisenreich von der Fa. Chemotechnik mit seinem Vortrag. Er wies darauf hin, dass die Bauproduktenverordnung europaweit Gültigkeit habe und die Grundanforderungen an Bauwerk regele. Ziel ist ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes. Der Schutz der Bürger vor Gefahren durch Baustoffe ist Sache der einzelnen Staaten. In erster Linie sind die Leistungserklärung und das CE-Kennzeichen für Produkte entscheidend. Das DiBt hat die Aufgabe, tätig zu werden, wenn jemand eine falsche CE-Kennzeichnung anbringt. Ziel der Produktenverordnung ist es unter anderem, dass Baustoffe nach dem Abriss wiederverwendet oder recycelt werden. In Deutschland ist nach den letzten Gerichtsurteilen kein Ü-Zeichen als Verwendungsnachweis mehr erforderlich. Die in Deutschland bisher gültige Bauregelliste wird durch eine Musterverwaltungsvorschrift in Form einer technischen Baubestimmung ersetzt. In diesem Zusammenhang wird auch eine neue Musterbauordnung herausgegeben..

Fazit:

Durch den Wegfall des Ü-Zeichens werden nicht mehr im gleichen Umfang wie früher die Eigenschaften der in den Verkehr gebrachten Produkte überwacht werden.

I. Themenkomplex „Neue Anforderungen an Bodenkonstruktionen – Emissionen in Innenräumen“
Emissionsprüfung und hedonische Bewertung von Baumaterialien und Gewerken
Referent: Dr. Roland Augustin

Der neue Geschäftsführer des IBF, Dr. Roland Augustin, wies zu Eingang seines Vortrages hin, dass früher zum ‚Trockenwohnen‘ von Neubauten gerne Mieter eingesetzt wurden. Der Hintergrund bestand darin, dass die feuchten Kalkputze zum Abbinden CO2 benötigten, das durch die Mieter zur Verfügung gestellt wurde. Allerdings trugen diese häufig Erkrankungen, wie Tuberkulose davon. Nachdem wir uns zu ca. 80% unserer Zeit in Innenräumen aufhalten, ist es wichtig, dass die dort vorhandene Luft von geeigneter Qualität ist. Dies wird umso mehr relevant, als unsere Gebäudehülle immer dichter wird.

Die Qualität der Innenraumluft wird jedoch nicht nur durch evtl. Emissionen aus Bauprodukten beeinflusst, sondern z.B. auch durch Produkte, die seitens des Nutzers zum Einsatz kommen, wie z.B. Duftkerzen, Laserdrucker, etc.

Bei der Überprüfung der Raumluft geht es häufig um flüchtige organische Verbindungen (VOC’s). In diesem Zusammenhang wird eine Emissionsprüfung derzeit nur an einzelnen Produkten durchgeführt. Das AgBB-Schema zur Kontrolle der Emissionen stammt in diesem Zusammenhang vom Umweltbundesamt. Von Anfang an war eine sensorische Prüfung Bestandteil des Prüfschemas. Diese wurde jedoch nicht angewendet, da es kein validiertes Prüfverfahren gab. Was die Grenzwerte für Emissionen in Innenräumen angeht, so ist festzustellen, dass es sehr unterschiedliche Anforderungen in den europäischen Ländern gibt (z.B. in Bezug auf Formaldehyde).

Zu 22% ist der Grund für eine Messung der Innenraumluft in Bezug auf Schadstoffe ein unangenehmer Geruch in der entsprechenden Wohnung. Zu 37% sind es gesundheitliche Einschränkungen der Nutzer, welche zu diesem Schritt führen.

Erfolgt die Messung auf Grund eines anhaltend unangenehmen Geruchs, so wird häufig festgestellt, dass die Emissionen nach einer gewissen Zeit im Normbereich liegen, jedoch die Räumlichkeiten immer noch unangenehm riechen. Dies liegt einerseits daran, dass wir ein sehr gutes Geruchsgedächtnis haben, welches im limbischen System beheimatet ist. Andererseits hängen sich die Gerüche häufig an kleinste Partikel, die in den Räumen noch vorhanden sind. Der unangenehme Geruch ist insofern dann nicht gesundheitsschädlich, jedoch ein Stressfaktor für die Nutzer. Man hat festgestellt, dass eine hedonische Bewertung (wie angenehm ist die Luftqualität?) i.d.R. nicht zielführend ist. Dies liegt daran, dass es hier bei unterschiedlichen Beurteilenden zu variierenden Aussagen kommen wird. Zudem hat die Mehrzahl der Bauprodukte aus Nutzersicht eher eine negative Hedonik. Interessanterweise wurde der Geruch von Estrichen in diesem Zusammenhang von der Mehrzahl der Nutzer als angenehm beurteilt.

Auch wenn es keinen Zusammenhang zwischen der VOC-Konzentration und der Geruchsintensität gibt, wird in Zukunft die Geruchsintensität als Kriterium für die Qualität der Innenraumluft herangezogen.

Man hat festgestellt, dass Geruchserfahrene bis zu 20 g Aceton pro m3 Luft i. d. R. nicht wahrnehmen. Deshalb wurde dieser Wert mit 0 pi definiert. Der Grenzwert wurde insofern mit 7 pi festgelegt. Die Prüfung findet z.B. nach 28 Tagen statt und der gemessene Wert muss dann < 7 pi betragen. Die Anwendung dieser Prüfung z.B. im Blauen Engel für textile Bodenbeläge (UZ 128) könnte in Zukunft ein Problem werden. Im Schadensfall wird dann vor Ort gemessen.

Diesbezüglich kam es zu einer gewissen Diskussion im Publikum. Kohlenmonoxid ist z.B. ohne Zweifel ein wesentlicher Schadstoff, der jedoch gar nicht riecht und insofern auch bei einer sensorischen Prüfung nicht festgestellt würde. Es kann sich insofern hier bestenfalls um eine Ergänzung der bekannten Maßnahmen handeln.

II. Themenkomplex ,,Estriche“
Estriche mit beschleunigenden Zusatzmitteln – Untersuchungsergebnisse
Referenten: Dipl.-lng. Egbert Müller / Michael Ruhland

Der Institutsleiter des IBF, Dipl.-lng. Müller verabschiedete zunächst seinen langjährigen Kollegen Wolfgang Limp, der in Kürze aus dem Institut ausscheidet. Dies war für beide sichtlich ein bewegender Moment.

Im Anschluss stellte Hr. Müller die aktuellen Forschungserkenntnisse in Bezug auf einen mit Beschleuniger hergestellten Zementestrich vor. Zur Verwendung kam ein Zement des Typs CEM II mit einem WZ-Wert von 0,56 und einem festgestellten Luftporenanteil von ca. 4,5%. Er hatte eine Rohdichte von 2,3 und erreichte bei der Prismenprüfung die Güte C 45 – F 7. Es wurden Versuchsflächen mit diesem Mörtel angelegt, der eine Dicke von 45 mm aufwies.

Als Bodenbeläge kamen Kautschuk und lackierter Eichen- sowie Buchenparkett zum Einsatz. Die vorgenannten Beläge wurden auf den Versuchsflächen einerseits nach Erreichen von 3,2 CM-%, andererseits nach dem Erreichen von 2% verlegt. Der Hersteller des Beschleunigers gab einen Belegreifwert seines Produktes mit 3,2 CM-% an. Dieser Wert wurde nach fünf bis sieben Tagen erreicht, während der 2%-Wert sich nach 25 bis 27 Tagen einstellte. Bei einer Bestätigungsprüfung erreichte der Estrich ca. 3,3 N/mm2 Biegezugfestigkeit. In der Folge wurden die Estriche geschliffen, grundiert und gespachtelt. Als Klebstoff unter dem Parkett wurde ein 2 K-PUR-Klebstoff verwendet, um keine zusätzliche Feuchtigkeit einzutragen.

Fazit:

Es wurde festgestellt, dass der Estrich über einen Zeitraum von 240 Tagen nach Verlegung ständig trockener wurde, aber der Feuchtewert konstant in den unteren Schichten höher war als in den oberen. Dies war der Fall, obwohl teilweise ja nach sechs Tagen bereits der Belag aufgebracht wurde. Dipl.-lng. Müller führte diesen Effekt möglicherweise auf eine fortlaufende Hydratation zurück. Interessanterweise kam es auch bei den elastischen Belägen nicht zu einem Feuchteabgleich zwischen der unteren und der oberen Zone.

Es konnte festgestellt werden, dass das Holz nicht aufgefeuchtet war und auch keinen Schaden erlitten hatte. Möglicherweise lag dies jedoch auch an dem PUR-Klebstoff, der eine gewisse Feuchtesperrung aufweist. Es war feststellbar, dass in wesentlichen Zügen die Holzfeuchtigkeit der Raumluftfeuchte folgte.

Bei alten Proben ergab sich eine gewisse Rückbildung der ursprünglichen Verschüsselung von ca. 5 mm in Richtung der Nulllage.

Nach 60 Tagen konnten im Kautschukbelag bei dem Estrich, welcher mit 3,2 CM-% belegt wurde, mehrere Blasen festgestellt werden. Die Prüfungen dauern derzeit noch an und Dipl.-lng. Müller versprach beim nächsten Treffen darüber zu berichten.

II. Themenkomplex ,,Estriche“
Belegreife von Calciumsulfatestrichen
Referent: Dipl.-lng. Andres Seifert

Dipl.-Ing. Seifert aus dem Hause Knauf zeigte zunächst die grundsätzlichen Eigenschaften von Gips auf. Er wies darauf hin, dass Calciumsulfatfließestriche am Tag nach der Verlegung ungefähr 8 CM-% aufweisen. Wenn Feuchtigkeit in der Frühphase aus dem System herausgebracht wird, so gelingt eine relativ schnelle Trocknung. Funktioniert dies nicht, so dauert dieser Prozess i.d.R. deutlich länger. Das Hauptthema des Vortrags bestand in der Frage, ob die Anhebung des Belegreifgrenzwertes von beheizten Calciumsulfatestrichen von früher 0,3 auf jetzt 0,5 CM-% angemessen ist. Dipl.-Ing. Seifert wies darauf hin, dass in Frankreich und England schon seit Jahren der 0,5%-Grenzwert gelte. Er erklärte, dass Calciumsulfatfließestriche ungefähr eine Ausgleichsfeuchte von 0,2 CM-% haben und im beheizten Fall von ungefähr 0 CM-%.

Es kam in der Folge zu einer intensiven Diskussion zu diesem Thema. Herr Georg Mayrhofer, Bundesinnungsmeister der Bodenleger in Österreich, wies darauf hin, dass er eine ganze Reihe von Schäden in der Zukunft durch die Anhebung des Grenzwertes befürchte. Dagegen wurde vom SV Bernhard Lysser die Herabsetzung des Wertes von 0,5% auf 0,3% vor 20 Jahren in Frage gestellt, die er aufgrund der Erfahrungen in der Schweiz für nicht erforderlich ansieht.

Insbesondere wurde vom Publikum kritisiert, in welcher Form die Anhebung des Wertes erfolgte, nämlich ohne vorherige Rücksprache mit den anderen Verbänden. Zu beachten in diesem Zusammenhang aus meiner Sicht auch die Tatsache, dass unsere Raumluft durch die technische Wohnraumentlüftung im Winter immer trockener wird und sich dadurch ein ungünstiges Dampfdruckgefälle aus dem Estrich heraus in Richtung Raumluft bilden kann.

III. Themenkomplex ,,Abdichtung“
Neue Normen der Bauwerksabdichtung DIN 18531 – DIN 18535 als Ersatz für DIN 18195 – Bearbeitungstand der neuen E DIN 18533
Referent: Dipl.-lng. Gerhard Klingelhöfer

Der Referent wies zunächst darauf hin, dass grundsätzlich vor der Bauplanung ein Baugrundgutachten eingeholt werden soll, zumal der Grundwasserspiegel höhenmäßig deutlich variieren kann. Es geht darum, den Bemessungswasserspiegel in diesem Zusammenhang herauszufinden. Ist dies nicht möglich, so sehen die neuen Regelungen vor, dass die Geländeoberkante DOK oder der höchste Hochwasserstand als relevantes Niveau gegen drückendes Wasser anzusetzen ist. Nachdem die Bauregelliste in Zukunft entfallen wird, sind hier Vorgaben auf Ebene der Bundesländer zu erwarten. Dipl.-lng. Klingelhöfer zeigte einen Fall auf, bei welchem anstauendes Sickerwasser zu einem erheblichen Wasserschaden an einem Objekt führte.

Die neue DIN 18195 wird lediglich Begriffsdefinitionen enthalten. Neu aufgenommen wurden nun auch die Polymerbitumenbahnen mit Alueinlage (= Estrichbahnen). Man muss darauf hinweisen, dass die Estrichbahnen ‚bei bindigen Böden mit Drainagen nach momentaner Lage nicht zugelassen sind. Die Wassereinwirkungsklassen wurden von W1-E bis W4-E eingeordnet.

In Zukunft wird es keine Unterscheidung mehr nach Haftwasser, Sickerwasser, etc. geben. Wenn Wasser sich aufstaut, so handelt es sich um Druckwasser. Zudem ist zu beachten, dass zulässige Dichtungsschlämmen i.d.R. wenig Rissüberbrückung haben. Hier sind bahnenförmige Abdichtungen i. d. R. günstiger. Je höher die Anforderung an die Abdichtung, desto höher sollten auch die Anforderungen an die Rissüberbrückung sein.

Bei der Beurteilung der richtigen Abdichtungsmaßnahme wird es in Zukunft von wesentlicher Bedeutung sein, zu definieren, welche Ansprüche in einem Raum an z.B. Luftfeuchtegehalt gestellt werden. Dies ist insbesondere ein Thema bei erdangrenzenden Kellerräumen.

Zudem wies der Referent darauf hin, dass möglicherweise sich unter Betonplatten ansammelndes Wasser auch in die Drainage vordringen können muss. Hierfür sind z. B. entsprechende Ableitungen im Fundamentbereich erforderlich.

Auch in Zukunft wird es bei Bodenfeuchte ausreichend sein, die Abdichtungsbahn mit der Horizontalsperre zu überlappen, da es hier nur um eine Unterbindung des kapillaren Wassertransportes geht. Wasser in körperlicher Form darf hier nicht anstehen.

Nachdem die alte DIN 18195 weitgehend in die Neuregelungen übernommen wurde, geht Dipl.-lng. Klingelhöfer davon aus, dass die neue DIN 18533 Teil 1-3 nach ihrem Erscheinen als anerkannte Regel der Technik angesehen werden wird.

IV. Themenkomplex „Recht“
Änderung des Sachverständigenrechts in der ZPO- Rechtssprechung zur Haftung, Vergütung, Befangenheit
Referentin: RA’in Katharina Bleutge

RA’in Bleutge hatte die Ehre, den letzten Vortrag vor dem Abendessen zu referieren. Dies meisterte sie souverän in der ihr eigenen ‚kölnerischen Vortragsweise‘.

Zunächst zeigte sie einige Änderungen der ZPO auf. Vor Beauftragung von Sachverständigen können in Zukunft die Parteien gehört werden. Sachverständige müssen bereits im Vorfeld auf Interessenskonflikte hinweisen. Sonst drohen ihnen Vergütungsverlust und möglicherweise ein Ordnungsgeld. Richter müssen in Zukunft Fristen für die Gutachtenerstattung setzen. Ist diese vom Sachverständigen nicht einzuhalten, so muss er um Fristverlängerung bitten. Es wird in Zukunft kaum mehr Sachstandsanfragen mehr geben, sondern es werden relativ schnell Ordnungsgelder als Sollvorschrift bis zu 3.000 EUR erhoben werden. Die Erläuterung des Gutachtens kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die RA’in beruhigte jedoch die versammelten Sachverständigen mit der Aussage, dass bei unverschuldeten Fristversäumnissen kein Ordnungsgeld erhoben wird. Die vorgenannten Regelungen gelten seit dem 15.10.2016.

Sachverständige sollten auch insbesondere darauf achten, den Kostenvorschuss nicht zu überziehen. Überschreitet der Sachverständige diesen um mehr als 20-25% inkl. Steuern, so ist er in seiner Abrechnung auf die Höhe des Vorschusses reduziert. Nach der Rechtssprechung werden auch Fremdfotos gemäß JVEG mit 2 EUR vergütet.

Interessant war für die versammelten Sachverständigen auch zu hören, dass eine willkürliche Stundenkürzung durch Kostenbeamte nicht zulässig ist. Ein Gutachten mit wenigen Seiten bedeutet nicht automatisch, dass hierfür wenig Stunden aufgewendet wurden. Gemäß eines Erlasses des Justizministeriums  Bayern muss eine minutengenaue Abrechnung von Honoraren erfolgen.

Muss der Sachverständige einen weiteren Sachverständigen in einem Gerichtsgutachten hinzuziehen, so muss dies vom Gericht erfolgen. Hat der Sachverständige mit dem Gericht einen erhöhten Stundenlohn gemäß 13 JVEG vereinbart, so gilt dieser nicht automatisch für Folgeaufträge.
Abschließend empfahl die RA’in den Sachverständigen, möglichst keine Unterlagen beim Ortstermin von einer Partei anzunehmen, sondern sich diese über das Gericht zuleiten zu lassen.

Danach ging sie auf Regelungen bei Privatgutachten ein. Sollte ein Sachverständiger keinen Vertrag mit dem Auftraggeber abschließen, so gilt lt. Werkvertragsrecht die übliche Vergütung. Empfohlen werden kann diese Vorgehensweise natürlich nicht.

V. Themenkomplex „Sachverständigenwesen“
Vorführung Software: Gutachtenmanager und FixFoto
Referent: Andreas Waning

Als nächstes zeigte Andreas Waning ein Programm auf, welches Sachverständigen ihre Arbeit erleichtern soll. Zunächst müssen dort die Daten des jeweiligen Falles eingepflegt werden, wie z.B. zuständiges Gericht, Prozessbeteiligte und Rechtsanwälte. Weiterhin sind die Informationen bzgl. des Gutachtens (z.B. Beweisbeschluss) einzugeben. Ist das gemacht, so generiert das Programm eine ganze Reihe von praktischen Vordrucken wie z.B. Auftragsbestätigungen an das Gericht, Ladungen für die Parteien, Umladungen, Arbeitszettel für den Ortstermin und natürlich Grundlagen für das Gutachten selbst. Später kann man direkt daraus auch eine entsprechende Rechnung schreiben.

Ein weiterer Vorteil bestand darin, dass man Bilder direkt in das Gutachten einfügen kann. Ein Bildbearbeitungsprogramm ermöglicht das Einfügen von Pfeilen und ähnlichen Bearbeitungshilfen. Außerdem ist praktisch, dass man alle Informationen zu dem jeweiligen Fall mit dem entsprechenden Parteienschriftverkehr in der jeweiligen Datei speichern kann.

Andreas Waning bietet auch Hilfe bei der Erstinstallation an, sowie eine Hotline bei Fragen während dem Betrieb.

VI. Themenkomplex ,,Aktuelle Schadensfälle“
Elastische Klebstoffe für Parkett – augenblicklicher Zustand, Rückblick und Aufarbeitung
Referenten: Gert F. Hausmann und Ing. Georg Mayrhofer

Die Erfolgsgeschichte der Silanklebstoffe (= silanmodifizierten Polymerklebstoffe) ist schon einige Jahre alt. Der große Vorteil dieses Produktes liegt daran, dass man lösemittelfrei Parkett elastisch auf Untergründe verlegen kann. Es gab schon Fälle, in denen sich der Parkett durch Spannungen teilweise vom Untergrund gelöst hat und trotzdem durch den Silanklebstoff nach einer elastischen Verformung wieder auf dem Estrich anhaftete.

In letzter Zeit häufen sich jedoch die Reklamationen, bei denen elastische Kleber auf Silanbasis nach ca. acht Jahren versagen und sich der Parkett vom Untergrund löst. Nimmt man dann diesen auf, so stellt man häufig einen unangenehmen Geruch fest und der Klebstoff ist nur noch in Krümeln vorhanden. 2011 gab es eine Diplomarbeit, die sich damit befasste, das Alterungsverhalten von Silanklebstoffen unter hoher Temperatur zu untersuchen. Dabei konnte festgestellt werden, dass unter hohen Temperaturen der Klebstoff bereits nach kurzer Zeit seinen Dienst versagte.
Sachverständige, welche solche Fälle untersuchen, stellen häufig keine Dimensionsänderungen der Parkettelemente fest. Der Schaden wird häufig erst nach Ablauf der Gewährleistung festgestellt.

Bei der vorgenannten Diplomarbeit klebte man mit den Silanklebstoffen auf Calciumsulfatestriche. Bei den Weichmachern in den Klebstoffen kam es bei 75 Grad nach sieben Wochen zu Problemen. Beim Versagen des Materials wurde ein intensiver Geruch freigesetzt. Offensichtlich spielt der Sauerstoff in den Estrichporen eine wesentliche Rolle, um diese oxidativen Prozesse auszulösen. Außerdem scheinen weichmachende Öle an diesen Prozessen beteiligt zu sein.

Es ist zu beachten, dass es ein europäisches Produkthaftungsgesetz gibt. Lt. diesem kann der Kunde ca. zehn Jahre, nachdem ein Produkt auf den Markt gekommen ist, direkt gegen den Hersteller klagen, wenn entsprechende Mängel festgestellt werden.

In der Schweiz wurden derartige Schäden bereits zwei Jahre nach Einbau der Klebstoffe auf unterschiedlichen Untergründen festgestellt. Es ist auch wahrscheinlich, dass die residuale Feuchtigkeit im Estrich einen Einfluss hat.

Fazit:

Es scheint einerseits an den Komponenten in den Klebstoffen zu liegen, die eine gewisse Qualität haben müssen, um alterungsbeständig zu sein. Andererseits ist eine geeignete Grundierung notwendig, um den Klebstoff gegen oxidative Alterungsprozesse zu schützen. Die Elastikklebstoffe wurden im Schadensfall häufig direkt ohne Grundierung auf den Untergrund aufgebracht.

VI. Themenkomplex ,,Aktuelle Schadensfälle“
Entkopplungssysteme im Innen- und Außenbereich, Chancen und Grenzen
Referent: Walter Gutjahr

Entkopplungsmatten können die unterschiedlichsten Funktionen erfüllen wie z.B. abdichten, entlüften, Trittschall dämmen, vom Untergrund trennen, Spannungen abbauen, etc. Man muss wissen, dass die Mindesthaftwerte für Mörtel am Untergrund i.d.R. durch den Einsatz von Entkopplungsmatten unterschritten werden. Insofern ist häufig keine Eignung für gewerbliche Nutzungen vorhanden, da dort hohe Schlagfestigkeiten und Belastbarkeiten für Hubwägen, etc. gefragt sind. Die Haftzugfestigkeit der Beläge liegt häufig statt bei 0,5 N pro mm2 eher zwischen 0,2 bis 0,3 N pro mm2.

Walter Gutjahr stellte einen Versuch vor, bei welchem die Scherfestigkeit der Beläge unter Einsatz von Entkopplungsmatten auf Estrich gemessen wurde. Entkopplungen können in diesem Zusammenhang auch versteifende Wirkungen haben. Weiterhin wurden Stanztests durchgeführt, bei welchen festgestellt wurde, dass die Härte des Belags durch die Entkopplung zurückgeht.

Interessant war, festzustellen, dass die Verwendung von Entkopplungsmatten teilweise die Schlagfestigkeit gegenüber der Verwendung ohne Entkopplungsmatte sogar erhöht hat. Hier gab es beim Test mit der fallenden Stahlkugel teilweise weniger Spuren an den Fliesen. Hr. Gutjahr wies darauf hin, dass er trotzdem relativ weiche Entkopplungsmatten für gewerbliche Nutzungen wie Diskotheken nicht empfehlen würde. Zu erklären war dieser Effekt wegen der Dämpfung und Kraftabsorption durch die Matte.

Für die Verkrallung der Matten am Untergrund ist die unterseitige Profilierung von großer Wichtigkeit. Walter Gutjahr zeigte auch Fälle, in welchen Bewegungsfugen mit Hilfe von Entkopplungsmatten überspannt wurden. Dies hielt Walter Gutjahr für möglich, wenn eine Höhensicherung im Bereich der Fugen erfolgt. In Autohäusern hat sich die Verwendung von Entkopplungsmatten in der Zwischenzeit bewährt, da hier weiche Gummireifen vorhanden sind, die keine so hohen Pressungen auf den Untergrund übertragen.

VI. Themenkomplex ,,Aktuelle Schadensfälle“
Einfluss von Feuchtigkeit auf zementgebundene Spachtelmassen
Referent: Dipl.-lng. Horst Müller

Der Referent wies darauf hin, dass die aktuelle Spachtelmassentechnik Komponenten wie Zement, Zuschlag, Gips und Superverflüssiger kombiniert. Damit werden im Grundsatz auch nahezu durchweg positive Erfahrungen gemacht. Allerdings hatte es der Sachverständige mit einem Spachtelmassentyp zu tun, bei dem offensichtlich in der Mischung verhältnismäßig viel Gips bzw. latent reagierende Komponenten enthalten waren. Hier kam es dann im eingebauten Zustand zu Volumenvergrößerungen im Bereich der Spachtelmasse mit Schichtenbildung. Das Ende vom Lied war ein Kohäsionsbruch mit Spachtelmassen, die sich darstellten „wie ein Blätterteig“.

Offensichtlich spielte hier Wasser eine Rolle, die den Effekt auslöste. Es gab z.B. Feuchtenester bei sehr dicken Spachtelmassen und teilweise kam das Wasser aus Dispersionsklebstoffen von oben. Herr Altmann wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in derartigen Systemen der Gips komplett aufgebraucht werden muss. Ist das nicht der Fall, so kommt es zu einer Nachhydratation in Verbindung mit Volumenvergrößerung. Dies kann zu den angegebenen Schäden führen. Es ist zu erwarten, dass die versammelten Sachverständigen noch auf Fälle stoßen werden, wo das betreffende Produkt verbaut wurde und sollten deshalb auf die genannten Symptome achten.

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Bild    Vortragssaal mit Publikum

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Seminar „Beschichtungen für Fußböden – Kenntnisse und Applikationsverfahren“ am 17.11.2016

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Am 17.11.2016 befand ich mich auf Einladung von Frau Dipl.-Ing. Gabriela Gottwald in der Bayerischen BauAkademie in Feuchtwangen. Die Begrüßung der Teilnehmer übernahm Herr Dipl.-Ing. Stephan Rost. Als Leiter der Abt. Bautechnik innerhalb der Bayerischen BauAkademie kümmerte er sich um die Organisation der Veranstaltung.

Vorab darf ich bereits sagen, dass sowohl das Seminar selbst gut gehalten war, als auch der Veranstaltungsort Bayerische BauAkademie sich sehr gut für derartige Veranstaltungen anbietet. Neben guten Schulungsräumen bieten sich hier auch Möglichkeiten für praktische Vorführungen in den naheliegenden Hallen.

Infos zur Bayerischen BauAkademie finden Sie unter

www.baybauakad.de

Zu den einzelnen Vorträgen:

Normungen, Grundlagen
Anforderungen an den Untergrund,
referiert von Herrn Sachverständigen Peter Körber, der im Bereich von Industrieböden, Reaktionsharzböden, Estrichen und Bodenbelägen tätig ist

Der Referent wies zunächst darauf hin, welche Untergründe generell beschichtet werden können. Er zeigte auf, dass Bituphalt- und Thermophaltestriche i.d.R. selbst mit weichen Beschichtungen nicht versehen werden sollten. Probleme gibt es auch regelmäßig bei Doppelbodenelementen oder Steinholzestrichen sowie Holzplatten wegen deren Flexibilität. Weiterhin wies er darauf hin, dass Wassergläser auf Betonen oder Zementestrichen bei einer späteren Beschichtung Osmose fördern können, insofern noch freies Wasser vorhanden ist. Bei hohen Einzellasten sollten auf Grund der Druckkegeltheorie dickere Beläge statt dünnen Beschichtungen zum Einsatz kommen.

Der Referent wies darauf hin, dass viele Beschichtungshersteller Untergründe bei ≤ 4 CM-% zur Beschichtung frei geben. Hier sollte man abklären, ob es sich tatsächlich um CM-% oder Masse-% handelt. Weiterhin stellte Herr Körber die Rautiefenprüfung mit Hilfe von feinem Quarzsand vor. Sollte zur Untergrundvorbereitung Flammstrahlen zum Einsatz kommen, so sollte man im Nachgang auch immer fräsen. Aus eigener Erfahrung stellte der Referent bei der Untergrundvorbehandlung mit Kugelstrahlen häufig höhere Oberflächenzugfestigkeitswerte fest, als mit dem Diamantschleifen. Er führte dies in letzter Konsequenz auf die verbleibende Rauigkeit beim Kugelstrahlen zurück.

Besonderen Wert legte der Sachverständige auf die Einhaltung der 3 Grad-Regel über dem Taupunkt, sodass im Zuge des Beschichtens keine Schäden durch Tauwasserbildung z.B. an PUR- und EP-Materialien auftreten, die dahingehend empfindlich sind. Wichtig war dem Referenten auch, dass Grundierungen generell die Kapillaren schließen müssen, um folgende Blasen zu vermeiden. Eine dichte und ausreichend dicke Grundierung kann in diesem Zusammenhang auch Osmose reduzieren. Man sollte unbedingt daran denken, die Gebinde umzutopfen, um Materialstörungen durch nicht homogenvermischte Komponenten zu vermeiden. Weiterhin sollten die folgenden Mindestdicken beachtet werden:

  • Kunstharzestrich ≥ 5 mm
  • Kunstharzversiegelung ≥ 0,10 mm
  • Kunstharzbeschichtung ≥ 0,5 mm
  • Kunstharzbeläge ≥ 2 mm

Herr Körber wies darauf hin, dass bei Ingenieurbauten Firmen möglichst keine freien Angebote abgeben sollten. Hier ist ein sachkundiger Planer einzuschalten, der mindestens einen SIVV-Schein vorweisen können sollte. Bei Pressfugen wies Herr Körber darauf hin, dass diese trotz der Tatsache, dass die Bewehrung durchgeht, wie Scheinfugen bewertet werden müssen. Insofern sollten hier entsprechende Fugen in der Beschichtung angelegt werden. Die Abweichung aus der Geraden von solchen Fugen darf ungefähr ± 3 mm betragen. Diesbezüglich ist sehr viel Information dem neu erarbeiteten BEB-Merkblatt ‚Industrieböden aus Reaktionsharz – Leitfaden für Fußbodenkonstruktionen im nassbelasteten Lebensmittelbereich -‘, Stand: Oktober 2015, BEB – Arbeitsblatt KH 6 zu entnehmen.

Nass belastete Lebensmittelbereiche, referiert von Herrn Peter Körber

In derartigen Flächen ist häufig nicht nur mit dem Einsatz von heißem Wasser, sondern auch mit Fetten, Milchsäuren und Desinfektionsmitteln zu rechnen. Gerade in Schlachthöfen werden z.B. auch regelmäßig die Wände desinfiziert. Standardbeschichtungen sind i.d.R. bis 60 Grad Celsius dauerhaft temperaturbeständig. Kurzfristig können es durchaus auch einmal 80 Grad Celsius sein. Benötigt man höhere Resistenzen, so sollte man z.B. auf PU-Beton zurückgreifen, der ca. bis 120 Grad Celsius beständig sein kann.

In derartigen Nutzungen sollten generell keine Bitumenbeschichtungen eingebracht werden, wenn mit Fett und Milchsäureanfall zu rechnen ist. Ein wichtiges Thema ist auch regelmäßig die Trittsicherheit. Bei Klassen ≥ R10 ist im Regelfall kein Wischen mehr möglich, sondern es müssen geeignete Reinigungsmaschinen eingesetzt werden. Bei schwimmenden Konstruktionen sollten auf Abdichtungen in nassbelasteten Lebensmittelbereichen grundsätzlich Drainage-Matten zum Einsatz kommen.

Hier gibt es generell die Diskussion, ob eher schwimmenden Aufbauten mit Abdichtungen oder Verbundkonstruktionen mit Verbundabdichtungen an der Oberseite der Vorzug gegeben werden sollte. Vom Aufbau sind die Verbundkonstruktionen etwas leichter einzubringen. Wenn es darum geht, dass das Wasser in Rinnen besonders schnell ablaufen soll, so kann man elektropolierte Materialien verwenden. Auf diese Weise wirkt die Temperatur kürzer auf den Boden ein.

Harze der Bauchemie, referiert von Herrn Stefan Großmann aus dem Hause Silikal

Der Beschichtungsexperte zeigte zunächst die grundsätzlichen Eigenschaften der verschiedenen Beschichtungsmaterialien auf.

Epoxidharz

Diese Materialien können in einem Temperaturbereich von 10 bis 35 Grad Celsius eingesetzt werden; die Härtung erfolgt zwischen zehn und 24 Stunden, die vollständige Durchhärtung ungefähr nach drei bis fünf Tagen. Die Reaktion erfolgt durch eine Polyaddition, bei der zwei Komponenten miteinander reagieren. Liegt die Temperatur unter 10 Grad Celsius, so kommt die Reaktion nicht geeignet zustande, auch, wenn es später wieder wärmer wird. Wenn Wasser in der Frühphase auf Epoxidharz einwirkt, so kommt es beim Zutritt von CO2 zu der Bildung von Carbonatsalz. Dies kann die Haftung zu darunter liegenden Schichten deutlich verschlechtern und es kommt zu einer Kreidung. Der Vorteil von Epoxidharz ist von jeher sein geringer Schrumpf und seine gute Haftung (auch auf Metallen). Eine gute chemische Beständigkeit ist besonders im alkalischen Bereich gegeben, sowie eine hohe Festigkeit. Leider neigt das Material zu einer gewissen Vergilbung, die einerseits durch Sonneneinstrahlung, andererseits aber auch bei Alterung auftreten kann. Epoxidharze sind i.d.R. kaum flexibel. Man sollte darauf achten, genau die richtige Menge Härter zuzugeben, damit die gewünschten Materialeigenschaften erzielt werden. Ein Mehr an Härter verbessert nicht die Qualität des Produktes.

Polyurethane

Diese Materialien können im Temperaturbereich zwischen 5 und 30 Grad Celsius verarbeitet werden, die Härtung dauert zehn bis 24 Stunden und eine vollständige Härtung drei bis fünf Tage. Bei der Reaktion handelt es sich um eine Polyaddition. Der Zutritt von Wasser in der Frühphase kann zu Schaumbildung und Blasen führen. Bei dem Material ist durch die Polyaddition mit wenig Schrumpf zu rechnen. Es haftet i.d.R. gut auf Untergründen und weist eine gute chemische Beständigkeit vor allem im sauren Bereich auf. Polyurethan kann gut flexibilisiert werden, wobei dies bei sehr weichen Produkten zu Lasten der Härte geht. Mit PUR können auch weitgehend vergilbungsfreie Produkte hergestellt werden. Auch dies kann jedoch ein wenig zu Lasten der Festigkeit gehen.

Acrylatbeschichtungen

Als ausgemachter Spezialist für Acrylatharzbeschichtungen befasste sich der Referent in der Folge insbesondere mit diesem Material. Dieses kann auch bei sehr niedrigen Temperaturen in einem Bereich zwischen -25 Grad Celsius bis ca. 30 Grad Celsius verarbeitet werden; die Härtezeit beträgt 20 bis 60 Minuten und eine vollständige Härtung ist nach zwei Stunden zu erwarten. Dies ist dann der Fall, wenn das Material nicht mehr warm ist und der sehr markante Geruch abgeklungen ist. Es handelt sich hier um eine Polymerisation, welche einen Aktivator benötigt.

Als Untergrund für diese Beschichtung sollte man calciumsulfatgebundene oder magnesitgebundene Untergründe meiden und in erster Linie hydraulisch gebundene Untergründe beschichten. In diesem Zusammenhang wies Herr Großmann noch darauf hin, dass Magnesiaestriche bei extremen Temperaturen durchaus untertrocknen können und dabei ihre Festigkeit verlieren. Deshalb versah man die Magnesiaestriche bereits damals mit einer Wachsschicht. Dies ist jedoch bei üblichen Raumtemperaturen kein Thema, sondern eher ein Fall für spezielle Klimata.

Das Aufbringen der Materialien auf Kunstharzestriche und Gussasphaltestriche ist möglich, es können im Ausnahmefall auch Fliesen und Metall beschichtet werden. Oberflächen müssen mindestens 1,5 N/mm2 an Oberflächenzugfestigkeit aufweisen, um mit Acrylat beschichtet werden zu können. Es ist immer eine Untergrundvorbehandlung z.B. durch Kugelstrahlen erforderlich. Nachfolgende Acrylatschichten lösen bestehende Acrylat-Materialien an und verbinden sich mit diesen.

Das Material ‚Acrylat‘ kennt man in fester Form als Plexiglas. Bei der Reaktion von MMA zu PMMA kommt es zu einem gewissen Schrumpf. Dieser muss jedoch durch die Oberflächenzone des festen Untergrunds abgetragen werden. Es kommt zu einer sehr schnellen Reaktion, die auch hohe Temperaturen freisetzt. Die Materialien haften sehr gut an Untergründen und weisen eine gute chemische Beständigkeit, besonders gegenüber organischen Säuren auf. Deshalb werden derartige Beschichtungen auch gerne im Lebensmittelbereich eingesetzt.

Der weitere Vorteil liegt in der schnellen Aushärtung der von MMA, was auch ‚Über- nachtsanierungen‘ möglich macht. Eine Flexibilisierung des Materials ist machbar und die Druckfestigkeit kann variabel eingestellt werden. Je nach Rezeptur kommt es zu einer gewissen Vergilbung, allerdings weniger als Epoxidharze und mehr als PUR. Bei hohen Umgebungstemperaturen kommt es zu sehr schnellen Reaktionen, was die Verarbeitung in warmen Räumen und Ländern zu einer sportlichen Angelegenheit macht.

Es sollte insbesondere darauf geachtet werden muss, dass der Aktivator feuergefährlich ist und bei Kontakt mit Funkenflug ein Brand entstehen kann. Insofern darf natürlich bei der Verarbeitung nicht geraucht werden und es dürfen auch keine leeren oder volle Fässer mit der Flex (Trennscheibe) angeschnitten werden. Acrylatbeschichtungen sind generell matt und können eher nicht glänzend ausgeführt werden.

Die Problematik bei Acrylat liegt an dem sehr intensiven Geruch. Der Arbeitsschutzwert liegt bei 50 ppm und eine dauernde Lüftung ist sicher zu stellen. Eine Überschreitung des Wertes macht in gewissen Fällen die Verwendung von Atemschutzgeräten notwendig. Die Explosionsgrenze liegt bei > 2100 ppm. Nachdem sich die Dämpfe nach unten absetzen, ist es besonders unangenehm, wenn man niedrig gelegene Bauteile bearbeitet. Der Vorteil besteht darin, dass die Reaktion relativ schnell verläuft und sich deswegen der Geruch auch bald wieder verzieht.

Luftsauerstoff stört die Reaktion des Materials; deswegen wird zum Schutz Paraffin beigesetzt, was den matten Oberflächeneindruck erklärt. Gerade auf Beton sind dicke Beschichtungen notwendig, damit von unten keine Luft zutritt. Aus diesem Grund eignet sich MMA auch nicht für Quarzkieselböden, da hier komplett eine Luftbenetzung vorhanden ist, da ja nur die einzelnen Körner verklebt sind. Wenn Wasser während der Reaktion hinzutritt, so wirkt dieses wie ein Stellmittel und das Material fließt kaum noch.

Ungesättigte Polyesterharze

Diese Materialien reagieren ebenfalls durch Polymerisation und beinhalten sehr viel Schrumpf. Deswegen werden diese in erster Linie mit einer Armierung eingebaut. Sie sind sehr gut chemisch beständig gegenüber Lösemitteln und Säuren, weshalb sie intensiv für Tankbeschichtungen verwendet werden. Es handelt sich um eine sehr schnelle Reaktion, die ähnlich wie bei Acrylatharzen verläuft.

PU-Betone
Polyurethanbetone

Es handelt sich um eine Kombination von Weißzement und Polyurethan, bei der drei bis vier Komponenten zusammengemischt werden. Diese starr eingestellten Materialien können zwischen 10 und 30 Grad Celsius verarbeitet werden und härten innerhalb von sechs bis 12 Stunden aus. Temperaturen über 30 Grad Celsius machen die Verarbeitung sehr schwierig. Eine vollständige Härtung ist innerhalb von drei bis vier Tagen zu erwarten. Insofern eignen sie sich nicht so gut für sehr schnelle Sanierungen, da der Weißzement etwas Zeit für die Härtung benötigt und zu einem hohen Schrumpf führt. Der Referent wies darauf hin, dass ca. 10 bis 15 cm vom Rand entsprechende Verankerungsschnitte als Nuten notwendig sind, sodass der Materialschwund und eine folgende Verformung vermieden werden.

Das Material ist gut thermisch beständig bis ungefähr 120 Grad Celsius. Es ist zu beachten, dass Fette z.B. durchaus über 100 Grad Celsius erreichen können. Eine gute chemische Beständigkeit ist gegeben, weshalb auch eine Verwendung in der Lebensmittelindustrie möglich ist. Die Festigkeit ist relativ hoch, aber es kommt zu einer gewissen Vergilbung, weshalb man nicht zu helle Farben für die Beschichtung wählen sollte. Die Mindestdicke beträgt 4 mm, da 2 mm dicke Beschichtungen auf Grund der Regel der dreifachen Körngröße nicht dauerhaft wären. Das Material ist häufig relativ teuer, was manche Nutzer abschreckt.

Praktische Vorführungen durch Herrn Großmann und Herrn Körber

Wir wechselten daraufhin in die in der Nähe gelegene Werkhalle für die praktischen Vorführungen.

Herr Körber zeigte nachfolgend die verschiedenen Vorprüfungen an Untergründen, die vor der Platzierung einer Beschichtung notwendig sind. Unter anderem kam der Hinweis, dass bei der CM-Messung das verbleibende Calciumcarbidgemisch nach der Messung feuergefährlich ist. Man sollte dies immer erst mit Wasser löschen und nicht einfach in den Müll werfen. Eine später in den Müll geworfene Zigarette kann bereits einen Brand verursachen.

Weiterhin zeigte Herr Körber weitere Techniken zur Feuchtigkeitsmessung wie z. B. dielektrische Verfahren und elektrische Methoden. Zudem führte er vor, wie Ritzprüfungen an Untergründen fachgerecht durchgeführt werden und zeigte eine ganze Reihe von interessanten Gerätschaften, welche die Untergrundprüfung erleichtern.

Herr Großmann applizierte Acrylat-Materialien als Grundierung, als Reparaturmörtel und als Versiegelung sowie Einstreuungen auf vorbereitete Untergründe.

Die Anwesenden waren erstaunt, zu sehen, wie flüssig Acrylatmörtel bei geeigneter Rezeptur sind, da sie nur wenig und relativ feines Korn enthalten.

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Bild 1                   Hr. Körber mit Publikum bei der praktischen Vorführung

 

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Bild 2                   Hr. Großmann mit Publikum bei der praktischen Vorführung

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Internationaler Fußboden-Expertenkreis tagt bei der Unger Firmengruppe in Donauwörth

Dr. A. Unger lud als Leiter des europäischen Expertenkreises innerhalb des Fachbuchprojekts FUSSBODEN ATLAS® zahlreiche Kapazitäten zum Thema ‚Fußboden‘ aus ganz Europa nach Donauwörth ein. Der Kreis tagte am 19.02.2016 und war zusammengesetzt aus Experten verschiedener Fachrichtungen zum Thema ‚Bodenbelag, Estrich und Beschichtungen‘.

Der erste Redner des Tages war Herr Dipl.-Ing. Wolfgang Müller von der Kingspan Insulation GmbH & Co. KG. Er referierte über Spezialdämmstoffe, wie Phenolharzschäume und Vakuumdämmungen, welche ganz besonders hohe Dämmwerte erbringen. Außerdem wies er auf Neuerungen der Dämmstoffzulassung innerhalb des DIBt hin.

Den zweiten Vortrag referierte der Sachverständige Peter Erbertz, der gemeinsam mit Dr. Unger Mitglied der Normenkommission ‚Estrich‘ innerhalb des DIN ist. Sein Vortrag hatte die aktuell eingebrachten Änderungen innerhalb der Estrichnorm DIN 18 560-1 zum Inhalt. Diskutiert wurden von den Teilnehmern die auf 0,5 CM-% erhöhten Belegreifwerte bei beheizten Calciumsulfatestrichen.

Nach einer Kaffeepause sprach der Chemiker Dr. Joachim Raddatz über einige typische Schäden an Beschichtungen. Dabei ging es um wiederkehrende Themen wie Vergilbungen, Blasenbildung und Ablösungen. Besonders interessant war ein Fall, bei dem es zu Wellenbildung in Form von Schlangenlinien in einer Beschichtung gekommen war. Dies war letztlich auf die erhöhte Ausdehnung des Rissharzes zurückzuführen.

In der Folge befasste sich der Gastgeber Dr. Unger mit einem Schaden in einer Seniorenwohnanlage, in welcher ein zu feuchter Estrich mit Hilfe einer PU-Grundierung abgesperrt worden war. Trotzdem kam es zur Entwicklung von Blasen und Ablösungen im Randbereich des Belags. Dr. A. Unger wies darauf hin, dass in solchen Fällen nicht nur handwerklich besonders exakt gearbeitet werden muss, sondern dass es auch nötig sei, derartige Konstruktionen daraufhin zu prüfen, ob nicht der Randbereich auch mit abgesperrt werden sollte.

Als nächstes referierte Frank Ruschke (Leiter der Anwendungstechnik der Fa. Glass) über die Abschätzung der Trockenzeit von Zementestrichen durch Anwendung der Diffusionstheorie. Er war für seinen kurzfristig erkrankten Kollegen Carlo Diliberto eingesprungen und räumte mit einigen Irrglauben zum Thema ‚Trocknung von Estrichen‘ auf. Insbesondere betonte er die Wichtigkeit der Betrachtung der Wasserdampfpartialdrücke zur Einordnung einer späteren Schadenswahrscheinlichkeit am Bodenbelag.

Als nächstes folgten einige von Dr. A. Unger moderierte Diskussionen zu den Themen, wie Risse und Oberflächenabweichungen in terrazzoähnlichen Estrichen zu beurteilen sind und zu aktuellen Entwicklungen im Bereich ‚Gussasphaltestrich‘.

Herr Dipl.-Ing. Wolfgang Limp vom Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung in Troisdorf übernahm den abschließenden Vortrag zum Thema ‚Eigenschaften verschiedener Zusatzmittel‘, welche in Estrichen Verwendung finden. Hier erstaunte die Teilnehmer die Tatsache, welche Menge Luftporen teilweise durch einige Zusatzmittelprodukte in den Mörtel eingebracht werden. Diese verbessern dann zwar die Verarbeitbarkeit, gehen jedoch zulasten der Festigkeit.

Gegen 17:00 Uhr endete die Veranstaltung, die von allen Beteiligten als technisch hochklassig und interessant eingestuft wurde. Die Unger Firmengruppe ist stolz darauf, eine solche Veranstaltung wiederkehrend im bayerischen Raum auszurichten.


Bild   Vortrag von Herrn Peter Ebertz vor dem Expertenkreis

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DEUTSCHER SACHVERSTÄNDIGENTAG 2016 für Parkett, Fußbodentechnik und Unterböden, ausgerichtet vom Zentralverband Parkett und Fußboden-technik

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Am 17.06.2016 hatte ich die Gelegenheit, den zweiten Tag der Vortragsveranstaltung des Deut-schen Sachverständigentags 2016 zu besuchen, welche sich intensiv mit den Themen ‚Parkett, Fußbodentechnik und Unterböden‘ befasste. Ich danke nochmals Herrn Weber und Hr. Fendt für die freundliche Einladung. Die Veranstaltung war, wie immer, gut besucht und bot im Foyer eine kleine Ausstellung.

 

Darrmessung / CM‐Messung / KRL‐Messmethode / Kapazitive
Messung ‐ Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Dr. Frank Radtke, Baar/Schweiz, www.radtke-messtechnik.com

Der Schweizer Experte Dr. Radtke zeigte in seinem Vortrag, wie tief er sich mit dieser Thematik befasst. Zunächst verglich er die Darr-Methode mit der Carbid-Methode, der kapazitativen Me-thode und der KRL-Messmethode (korrespondierende Luftfeuchtigkeit). Hier hatten die Anwe-senden auch die Möglichkeit zur Mitwirkung. Im Anschluss zeigte er Vor- und Nachteile der verschiedenen Techniken auf. Bei der kapazitativen Methode wies er darauf hin, dass Prüfgut-temperatur und Salz das Messergebnis beeinflussen können und dass das Gerät auf das jeweilige Messgut kalibriert sein muss. Nach Kenntnis des Referenten führt eine trockene Estrichoberfläche zu einer geringeren Eindringtiefe des Fühlers und damit zu möglichen Fehlmessungen.

Bei der korrespondierenden relativen Luftfeuchtigkeit wies Herr Dr. Radtke darauf hin, dass hö-here Temperaturen die Mobilität des Wassers erhöhen. Herr Dr. Radtke erklärte, dass Zemen-testriche kleinere Poren und damit eine größere innere Oberfläche aufweisen. Sie haben insofern mehr Möglichkeit zur Wasserspeicherung. Mit einer Wärmebildkamera kann man bei Heizestri-chen die kälteste und damit feuchteste Stelle vor Durchführung der CM-Messung feststellen. Nach der Zerkleinerung des Messguts empfahl der Referent eine maximale Kantenlänge von ca. 10 mm. Bei der Darr-Messung wies Herr Dr. Radtke darauf hin, dass die resultierenden Messwer-te auf Grund unterschiedlicher Klimadaten zwischen Sommer und Winter etwas abweichen kön-nen. Dies wird umso vernachlässigbarer, je höher die Darrtemperatur ist. Weiterhin ist bei der CM-Messung darauf zu achten, dass feines Carbid-Pulver schneller reagiert als gröberes. Eine massebezogene Erhöhung des Probematerials bei Zementestrichen führt zu einer langsameren Reaktion, da das Carbid mit mehr Material reagieren muss. Ein Estrich mit einem höheren Ze-mentleimgehalt kann mehr Wasser speichern und gibt insofern bei der Ofentrocknung bei 105°C auch mehr Wasser ab. Bei 40°C Trocknung im Darrofen ergibt sich bei Zementestrichen übli-cherweise keine bzw. nur eine geringe Abweichung zur CM-Messung, sofern die relative Luft-feuchte im Ofen nicht unter 15% relative Luftfeuchte fällt. Bei zementreichen Estrichen ergibt sich bei 105°C Darrung ein Differenzwert zur CM-Messung von ca. 1,6% – bei eher zementarmen Systemen eher ein Wert von 1%.

 

Grundlagen zur Bewertung mit dem Graumaßstab
SV Peter Schwarzmann, Bielefeld

Der Sachverständige Schwarzmann erläuterte die Verwendung des Graumaßstabs zur Bewertung der Änderung von Farben. Hierbei können nicht nur Farben, sondern Farbveränderungen, der Glanzgrad von Oberflächen und die Bewertung der Lichtbrechung von Textilien gemessen wer-den. Insofern kommt diese Technik gerade im Bereich der Bodenbelagsindustrie zur Beurteilung von Bahn zu Bahn zur Verwendung. Hierfür ist geschultes Personal mit einem guten Farberken-nungsvermögen erforderlich. Fehlsichtige Sachverständige sollten diese Prüfungen nicht durch-führen. In DIN 18 365 ist festgehalten, dass Farbabweichungen gegenüber Proben (z.B. Muster) nur geringfügig ausfallen dürfen. Die Verwendung des kleinen Graumaßstabes ist in diesem Zu-sammenhang nur orientierender Natur. Bei sachverständiger Prüfung sollte man die große Vari-ante verwenden. Hierbei wird z.B. der Ausschnitt auf den zu bewertenden Teppichboden im Nahtbereich aufgelegt und dann die Vergleichswerte aus dem Graumaßstab zur Bewertung der Änderung der Farbe herangezogen. Mit dem großen Halbstufenmaßstab wird die Beurteilung noch exakter. Nicht verwechselt werden sollte der Graumaßstab mit dem Blaumaßstab, welcher zur Beurteilung der Lichtechtheit bei der Prüfung mit der Xenon-Bogenlampe dient.

 

Vorstellung TKB‐Merkblatt 16
Anerkannte Regeln der Technik bei der CM‐Messung
Dr. Gahlmann, TKB Technische Kommission Bauklebstoffe

Rechtliche Aspekte der Untergrundfeuchtebestimmung
Rechtsanwalt Martin Kuschel, Attendorn

Das TKB-Merkblatt 16 befasst sich mit den anerkannten Regeln der Technik bei der CM-Messung. Es trägt das Datum ‚März 2016‘ und wurde von der technischen Kommission Baukleb-stoffe (TKB) im Industrieverband Klebstoffe e.V. Düsseldorf erstellt. Den ersten Teil des Vor-trags übernahm Dr. Gahlmann von der TKB (Technische Kommission Bauklebstoffe). Er befasste sich mit den technischen Inhalten des Merkblattes. Zunächst wies er darauf hin, dass die TKB hinter der CM-Messung als Prüfmethode steht. Er machte jedoch deutlich, dass die TKB einige Punkte anders sieht, als dies nun in der DIN 18 560-1 aktuell geregelt ist. Eine der divergierenden Aussagen im TKB-Merkblatt ist z.B. die Empfehlung, das Estrichprüfgut gleichmäßig über die untere Hälfte der Estrichdicke zu entnehmen, während die DIN 18 560 vielmehr die Entnahme über den ganzen Querschnitt vorschreibt. Hierzu kam aus dem Publikum das Argument, dass bei erhöhter Feuchtigkeit im oberen Estrichbereich (z.B. durch ausgeschüttete Flüssigkeiten) bei Anwendung der TKB-Messmethode diese Feuchtigkeit nicht erfasst würde. Dr. Gahlmann wies darauf hin, dass der Bodenleger zwar über die CM-Methode den Feuchtegehalt des Estrichs fest-stellen kann, jedoch die Belegreifefeuchte des Produkts häufig nicht kennt. Er zeigte in diesem Zusammenhang auch die Situation in anderen Ländern auf. In der Schweiz wird z.B. der CM-Wert nach 20 Minuten abgelesen, was i.d.R. zu höheren Werten führt. Aktuelle Strömungen bei den Fliesenlegern sehen eine Belegung von beheizten Zementestrichen bei 2 bis 2,5 CM-% als möglich, wenn der Estrich 28 Tage alt ist und kaum noch Verformungen zu erwarten sind.

Eine ganz andere Vorstellung hat die TKB in Bezug auf die neue Festlegung in DIN 18 560, dass beheizte Calciumsulfatestriche bei einem CM-Wert ≤ 0,5% belegt werden können. Hier empfahl der Referent dringend, bei dem Wert von 0,3 als Grenzwert zu bleiben und wies darauf hin, dass es noch zu wenig Erfahrungen über die Schadenswirksamkeit in diesem Zusammenhang bei be-heizten Calciumsulfatestrichen gäbe. Das neue TKB-Merkblatt sieht vor, dass der Auftraggeber den CM-Grenzwert vorgeben soll. Hierbei muss er sich i.d.R. dann wahrscheinlich beim Estrich-bauer oder Estrichhersteller erkundigen.

Danach leitete Dr. Gahlmann langsam zur rechtlichen Thematik über. Er wies noch darauf hin, dass DIN-Normen die Vermutung beinhalten, dass sie den aktuellen Stand der Technik abbilden. Anders sind in diesem Zusammenhang die Herstellervorschriften zu sehen. Werden diese miss-achtet, so kann, muss es sich aber nicht um einen Verstoß gegen die Regeln der Technik handeln. Herstellervorschriften müssen in erster Linie dann eingehalten werden, wenn sie vertraglich aus-drücklich vereinbart werden. Hier geht es wieder in erster Linie um das, was geschuldet wurde und den Erfolg. Verstößt ein Verleger gegen die Herstellervorschriften, erreicht jedoch trotzdem den gewünschten Erfolg und das vertragliche Soll, so ist i.d.R. hier kein Mangel an der Leistung zu sehen.

Im Anschluss befasste sich Hr. Rechtsanwalt Kuschel eingehend mit der Thematik der Regeln bei der CM-Messung. Er vertrat die These, dass die DIN 18 560-1 die Leistungspflichten des Estrichlegers regele. Der Bodenleger muss hingegen prüfen, ob er sich zutraut, auf dem Estrich seinen Bodenbelag mangelfrei zu verlegen. Er muss einerseits mehr prüfen als nur die Feuchtigkeit und andererseits aufgrund aller erforderlicher Prüfungen zu dem Ergebnis gekommen sein, dass er auf den Estrich aufbauen kann. Prüfungspflichten und gegebenenfalls erforderliche Bedenkenhinweise führen zu einer Risikoverlagerung („Wer hält den Kopf dafür hin?“).

Herr RA Kuschel vertrat die Meinung, dass wenn nach Erscheinen einer Norm derartige intensive Gegenreaktionen durch die Fachverleger erfolgten, man daran zweifeln kann, dass hier wirklich der aktuelle Stand der Technik korrekt abgebildet werde. Er empfahl den Bodenlegern, Bedenken gegenüber dem Auftraggeber anzumelden, wenn sie der Meinung sind, dass ein Estrich für die Belegung zu feucht ist. Dies gelte auch dann, wenn der Wert in einer DIN-Norm veran-kert sei.

 

Öle, Fette, Wachse ‐ Oberflächenbehandlungen
Dr. Thomas Brokamp, Bona

Herr Dr. Brokamp von Bona erklärte den Teilnehmern zunächst die Unterschiede zwischen Ölen, Fetten und Wachsen. Öle und Fette sind zunächst, chemisch gesehen, weitgehend identisch. Man spricht von ‚Öl‘, wenn das Produkt bei Raumtemperatur flüssig ist und von ‚Fett‘, wenn es bei Raumtemperatur fest ist. Kokosöl ist in warmen Ländern als Öl vorhanden, wird bei uns jedoch auf Grund unserer niedrigeren Temperaturen als fester Stoff verkauft. Dies liegt daran, dass sein Schmelzpunkt bei 24°C liegt. Es handelt sich insofern nur um einen unterschiedlichen Aggregat-zustand des gleichen Produktes.

Es gibt eine ganze Reihe verschiedener Fettsäuren, während interessanterweise Ölsäure wiederum eine bestimmte Fettsäure darstellt. Wachse sind bei Raumtemperatur feste Substanzen. Es handelt sich hier um Ester von Fettsäuren, allerdings von einfachen Alkoholen. Wachse wurden früher auf Parketten häufig verwendet, da sie zu einem effektiven Porenverschluss führten. Allerdings schmutzten sie auch relativ intensiv an und mussten dann nach einer gewissen Nutzungszeit wieder aufwändig entfernt werden.

Bei den Ölen ist darauf zu achten, dass es manche gibt, welche zum Verharzen neigen und ande-re, welche das nicht tun. Dies ist z.B. bei Maschinen ein wichtiger Aspekt. Mehrfach ungesättigte Fettsäuren neigen zu einer sehr guten Vernetzung. Bei Leinöl ist zu beachten, dass dieses relativ intensiv zur Vergilbung neigt. In diesem Zusammenhang erläuterte der Referent auch die Her-kunft von Terpentin, das als Verdünnung verwendet wird und aus dem Harz von Bäumen gewonnen wird. Als nächstes ging Herr Dr. Brokamp auf die Sikkative ein, welche man auch ‚Trockenstoffe‘ nennt. Allerdings handelt es sich hier nicht um eine physikalische Trocknung, sondern um eine chemische Katalyse. Nachdem viele Öle sehr lange zum Trocknen benötigen, werden die Sikkative gerne als Katalysator verwendet, um die Reaktion zu beschleunigen.

Der Referent wies darauf hin, dass Antioxidantien die Wirkung der Sikkative aufheben können. Er machte darauf aufmerksam, dass Holzwerkstoffe i.d.R. nicht gegen Ausbleichen geschützt sind. Diese Aufgabe übernimmt nicht das Holz im Innenbereich des Baumes, sondern vielmehr die Borke. Diese wäre weitgehend UV-stabil. Dr. Brokamp ging auch auf Schadstoffe in Anstri-chen ein. In den USA wurden z.B. häufig bleihaltige Anstriche verwendet, welche süßlich schmeckten. Hier kam es zu gefährlichen Situationen mit Kleinkindern, welche den Anstrich auf-grund des Bleis als süß empfanden und an diesem schleckten.

Die ersten Seifen entstanden aus einer Mischung zwischen Fett und Asche und wurden im alten Germanien häufig verwendet. Abschließend wies der Referent darauf hin, dass es sich bei UV-Öl im eigentlichen Sinn nicht um ein Öl handelt, sondern vielmehr um einen Lack. Insofern könne man diesen nicht nachbessern.

 

Der interessante Schadensfall 3
Ammoniak aus dem Untergrund
Prof. Dr. Andreas O. Rapp, Universität Hannover

Anschließend referierte Herr Prof. Dr. Rapp über eine dunkle Verfärbung an einem amerikani-schen Kirschbaumparkett. Diese Dunkelverfärbung konnte nicht im Lack, sondern vielmehr in der Holzschicht festgestellt werden. Tests konnten Ammoniakgas unter dem Parkett nachweisen. Weiterhin wiesen die Verfärbungen geometrische Muster auf und standen in Beziehung zum Auf-tragsmuster des Klebstoffs an der Belagsunterseite. Die Färbung war nur dort festzustellen, wo an der Unterseite kein Klebstoff vorhanden war. Es war auch erkennbar, dass eine ähnliche Verfärbung unterhalb der Holzsockelleiste vorhanden war. Es war also naheliegend, dass die Ammoniakquelle im Bereich der Unterkonstruktion (Estrich und Dämmung) lag. Herr Prof. Dr. Rapp forschte weiter nach und fand bei ähnlich gelagerten Schadensfällen einige Gemeinsamkeiten: Es handelte sich meist um relativ dicke und noch etwas feuchte Estriche, die möglicherweise auch etwas früh belegt wurden. Hierauf deuteten abgesunkene Ränder bei den Randleisten hin. Zudem war häufig ein intensiver Wärmeeinfluss (z. B. in Penthousewohnungen) vorhanden.

Als mögliche Quellen stellte der Referent folgende Faktoren zur Diskussion:

1. Mahlhilfen im Zement
2. Flugaschenbeimischungen innerhalb des Zementes
3. Biomasse in der Gesteinskörnung
4. Besondere Zusatzmittel im Zement
5. Besondere Leichtausgleichschichten unterhalb der Dämmung

Herr Prof. Dr. Rapp bat die versammelten Sachverständigen in diesem Zusammenhang, wachsam zu sein und mögliche Erkenntnisse bei der Untersuchung eigener Fälle an ihn heranzutragen.

 

Der interessante Schadensfall 5
Einbau von Lehm – ein Proble(h)m?
SV Peter Kummerhoff, München

Der Münchner Parkett-Experte Peter Kummerhoff stellte im Anschluss einen interessanten Scha-densfall vor, bei welchem ein ökologisch orientierter Bauherr eine Lehmgranulatschüttung unter-halb eines Parkettbodens zwischen Holzlagern einbauen ließ. In diesem Zusammenhang gab es bis zum Jahr 2013 in Deutschland keine validen Normen für Lehmbauten. Es kam zu einer Expansion des Holzes durch Auffeuchtung. Der praktische Feuchtegehalt in der Lehmschüttung wurde mit ca. 10 bis 12% ermittelt. Dies klingt zunächst nicht als besonders besorgniserregend, führte jedoch zu relativen Luftfeuchten unterhalb des Parkettbelages von ca. 95%. Die Lehmtro-ckenschüttung (die alles andere als trocken war) verursachte bei einer Einbauhöhe von 6 cm die Abgabe von ungefähr 6,5 Liter überschüssigen Wasserdampf pro m2 bis zum Erlangen einer Haushaltsfeuchte mit 50% relativer Luftfeuchtigkeit und 20°C. Für den Parkettleger war offen-sichtlich nicht erkennbar, dass die Schüttung derartige Mengen Feuchtigkeit enthielt. Bestellt wurde ‚Trockenschüttung für Innenräume‘, geliefert wurde offensichtlich ein Produkt, welches diese Anforderung nicht erfüllte.

 

Welche Auswirkungen hat das Ende der Zulassungspflicht des
DiBt für Parkett, Industrie, Handel und Institute
Dr. Roland Augustin, Troisdorf

Dr. Augustin vom Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung (IBF) stellte zunächst kurz das Tätigkeitsprofil des IBF vor. Anschließend erklärte er die Entstehungsgeschichte der AgBB-Prüfungen. Weiterhin wies er auf unzureichende Harmonisierung in den einzelnen Pro-duktnormen hin. Dies hat das DIBt dazu veranlasst, hier eine eigene Regelung basierend auf den AgBB-Grundsätzen und einer Rezepturprüfung einzuführen.Bisher gab es für derartig geregelte Produkte die Kombination aus CE-Zeichen in Kombination mit dem Ü-Zeichen für die entspre-chende Überwachung. Auf Grund eines EuGH-Urteils vom 16.10.2014 und einer entsprechenden Umsetzung der deutschen Behörden, können von der Bauaufsicht für Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung nach Bauproduktenverordnung keine nationalen Verwendbarkeits- und Überein-stimmungsnachweise verlangt werden.

Dies bedeutet für die Industrie, dass seit dem 31.01.2016 keine Zulassungen mehr für Parkette beantragt werden können. Die vorhandenen Zulassungen gelten jedoch weiter. Ab dem 15.10.2016 ist die Verwendung des Ü-Zeichens bei CE-gekennzeichneten Produkten (Parkett) nicht mehr zulässig. Parkettbeschichtungen, als nicht durch einen Produktstandard geregelte Ma-terialien, werden weiterhin vom DIBt zugelassen.

Das DIBt teilte Ende des letzten Jahres im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise mit, dass sich für eine Heranziehung geltender Zulassungen als technischer Nachweis die Einhaltung der Regelung zur Eigen- bzw. Fremdüberwachung empfiehlt, da nur so die Übereinstimmung des Bauproduktes mit den Regelungen der Zulassung sichergestellt werden kann.

Für die Institute bedeutet dies, dass deren Leistungen in dem Zusammenhang weiterhin erforder-lich sind. Für den Handel sind das CE-Zeichen und die Leistungserklärung wichtig.

Es besteht aber Unsicherheit bei Lagerware und Ü-Zeichen ab dem 15.10.2016. Ein Ausweichen auf andere Gütelabel wie z.B. ‚blauer Engel‘ ist festzustellen. Als Fazit sagte der Referent, dass der Gesundheitsschutz für Bauprodukte durch das DiBt revisioniert werden müsse, zumal Frank-reich und Belgien einfachere und industriefreundlichere Systeme haben. Dort ist z.B. auch keine Rezepturoffenlegung notwendig, wie dies beim DiBt bisher der Fall ist. Möglicherweise werden ETAs die Zukunft darstellen.

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Bild: Vortragssaal

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Das haben wir noch nie so gemacht!

Gemeinschaftsveranstaltung der Firmen Uzin Utz AG, Unger Firmengruppe und TOUCAN-T zum Thema ‚Optisch ansprechende und technisch ausgereifte Sonderlösungen im Fußbodenbereich‘

Am 28.04.2016 hatten die oben genannten Firmen viele Planer und Bauleiter aus dem Münchner Raum in die Allianz Arena geladen. Ganze 60 Teilnehmer folgten dem Ruf und sorgten für eine ausgebuchte Veranstaltung.

Die Begrüßung der Gäste übernahm Dr. A. Unger von der Unger Firmengruppe. Er stimmte das Publikum auf die Thematik von Sonderlösungen ein und bemühte dazu sogar Experimente aus dem verhaltenspsychologischen Sektor. Der Vergleich lief darauf hinaus, dass wir oft völlig unbegründet der festen Überzeugung sind, gewisse Dinge auf Grund von Tradition zu tun – ohne zu wissen warum.

Belegreife von Estrichen
Referent: Dr. Arnold (Uzin Utz AG)

Den ersten Fachvortrag des Tages gestaltete Dr. Arnold von Uzin. Er sprach über die Abgrenzung der Begriffe ‚Schnellestrich‘ und ‚beschleunigter Estrich‘. Den anwesenden Planern empfahl er, in der Ausschreibung deutlich zu machen, ob es sich z.B. um einen Schnellzementestrich oder aber um einen Estrich mit Trocknungsbeschleuniger handelt. Diesbezüglich wies er auf das TKB-Merkblatt 14 ‚Schnellzementestriche und Zementestriche mit Estrichzusatzmitteln‘ mit Stand vom 11. August 2015 hin, in welchem u.a. diese Begriffe definiert sind. Er wies darauf hin, dass i. d. R. flüssige Trocknungsbeschleuniger den Hydratationsprozess kaum beeinflussen können. Weiterhin erklärte er den Unterschied zwischen binären und ternären Schnellzement-Estrichsystemen. Binäre Systeme sind meist preislich etwas günstiger, schnellerhärtend und müssen noch physikalisch trocknen. Ternäre Systeme arbeiten i.d.R. mit einer beabsichtigten Ettringitbildung, was für eine kristalline Bindung des Anmachwassers sorgt. Er wies darauf hin, dass jedes System seine Berechtigung habe, man jedoch im Umgang mit dem Kunden ehrlich sein sollte, was diese leisten können

Oberflächenfertige Design-Estriche im Terrazzostil
Referent: Bernd Greipel (Geschäftsführer
Unger Thermo-Boden GmbH)

Im Anschluss berichtete Bernd Greipel über seine Erfahrungen mit Design-Estrichen. Der Referent kann über eine langjährige praktische Erfahrung bei der Verlegung dieser Systeme verweisen. Er wies darauf hin, dass echte Terrazzi im Unterschied zu terrazzoähnlichen geschliffenen Estrichen i. d. R. einen zweischichtigen Aufbau aufweisen. Als Bindemittel hat Herr Greipel insbesondere mit zementären System Erfahrung, wobei er darauf hinwies, dass in manchen Fällen auch Bitumen und Calciumsulfat zur Verwendung kommen. Hier sind dann jedoch noch zusätzliche Themen zu beachten (z.B. Punktlasten, Feuchtigkeitsanfall, etc.).

Herr Greipel wies darauf hin, dass für oberflächenfertige Design-Estriche eine besonders detaillierte Planung erforderlich sei, wie auch eine große Sorgfalt bei der Ausführung und der Baustellenabwicklung. Bei Elektrodosen zeigte er auf, dass ein komplettes Ausfüllen mit geschliffenem Estrich zu einer schweren Beweglichkeit der Deckel führen kann, was in letzter Konsequenz die Bedienbarkeit der Dosen einschränke. Großen Wert legte er auch auf den richtigen Schutz der Estriche nach der Verlegung. Hier sind i.d.R. dampfdiffusionsoffene Abdeckungen erforderlich, sodass es nicht zu einer unschönen Oberflächenoptik, z.B. durch Salzausblühungen kommt. Er wies auch darauf hin, wie wichtig die richtige Oberflächenbehandlung sei und welch großen Einfluss sie in letzter Konsequenz auf den visuellen Eindruck des Estrichs habe. Er zeigte eine große Zahl von Beispielen von erfolgreich ausgeführten Design-Estrichen durch die Firma Unger auf und ging insbesondere auf die große Variabilität derartiger Estriche ein. Herr Greipel betonte die Möglichkeit der Anlage von Randfriesen, der Einstreuung von Glas- und Metallbestandteilen, ja sogar von Fossilien. Als typische Anwendungsbeispiele listete er Mensen, Kindergärten, Museen, Verkaufsräume sowie private Nutzungen auf.

Wiederkehrende Fußbodenschäden aus der Sachverständigenpraxis
Referent: Dr. A. Unger (ö. b. u. v Sachverständiger und Autor des FUSSBODEN ATLAS®)

Nach einer Kaffeepause zeigte der Autor des FUSSBODEN ATLAS® auf, welch vielschichtigen Belastungen Estriche ausgesetzt sind. Hier geht es nicht nur um die rein körperlichen Lasten in Form von ruhenden und bewegten Gegenständen, welche sich auf dem Estrich befinden. Neben diesen statischen bzw. dynamischen Lasten ging er auch auf den Einfluss von Feuchtigkeit auf Estriche ein. Er wies darauf hin, dass die Einwirkung von leicht saurem Regen auf Dauer zur Beeinträchtigung alkalischer Strukturen im Außenbereich führen kann. Weiterhin wies er darauf hin, dass thermische Einflüsse in Form von sehr hohen oder niedrigen Temperaturen zu intensiven Verformungen und in letzter Konsequenz zu Schäden, z.B. in Form von Rissbildungen führen können. Nachfolgend ging er auf chemische Einflüsse, wie z.B. Chloride und verschiedener Chemikalien ein. Nachdem Fußböden häufig unterdimensioniert werden, führen die vorgenannten Belastungen häufig zu Schäden an derartigen Strukturen. Hinzu kommen die üblichen Toleranzen am Bauwerk, die gemeinsam mit einer manchmal schlampigen handwerklichen Verlegung den Estrich zu einem schadensanfälligen Bauteil machen. Wenn man dann die hohen Ansprüche der Bauherren hinzurechnet, so ergibt sich oft ein explosiver Cocktail.

Was können spezielle Sanierestriche im Altbaubereich leisten?
Referent: Dr. A. Unger (Entwickler von RenoScreed® EnergieSpar & SanierEstrich)

Hier ging hier insbesondere um den RenoScreed® EnergieSpar & SanierEstrich, der von dem Referenten im Zuge einer Dissertation entwickelt wurde. Es handelt sich ebenfalls um eine Sonderkonstruktion, weshalb das Thema gut zu der Vortragsveranstaltung passte. RenoScreed® hat den Vorteil, im Vergleich zu herkömmlichen Estrichen verhältnismäßig leicht und dünn zu sein. Dies wird durch eine hohe Biegezugfestigkeit kompensiert. Es können alle Standardbodenbeläge platziert werden. Das Gesamtsystem ist dampfdiffusionsoffen, was sich gerade auf Holzbalkenkonstruktionen als großer Vorteil herausstellt. Die niedrige Heizrohrüberdeckung in Verbindung mit der guten Leitfähigkeit des Estrichs (begünstigt durch die speziellen Stahlfasern) sorgt für eine schnelle Aufheizung der Fußbodenkonstruktion. Auf diese Weise können Vorlauftemperaturen, abhängig vom Bodenbelag, um 2 bis 5 °C reduziert werden. Auf diese Weise leistet der Estrich seinen Beitrag zur Energieeinsparung. Als zementäres System ist das Produkt nachhaltig und kann nach seiner Nutzungsdauer kostengünstig recycelt werden. Hier hat er deutliche Vorteile gegenüber anderen Bindemitteln. RenoScreed® bestand die Emissionsprüfung und ist als A1-Material nicht brennbar. Bei Einhaltung gewisser Bauteilbedingungen ist per Gutachten eine Feuerwiderstandsklasse F90 von oben nachgewiesen. Der schwindarme Estrich trocknet schneller und kann i.d.R. bereits nach einer Woche mit dem Bodenbelag versehen werden. Im Fall von Fußbodenheizung muss man ca. zwei Wochen Wartezeit bis zur Belegung einplanen.

Für die Estrichplanung relevante Normen, Schnellzementestriche UZIN SC 980 und UZIN SC 970
Referent: Alexander Schneid (Uzin Utz AG)

Nach einer kurzen Vorstellung der Uzin Utz AG erläuterte der Referent die in der DIN 18 560 niedergelegten Vorschriften für Estriche. Danach erklärte Herr Schneid, welche Vorteile mit der Verwendung der Uzin-eigenen Schnellzementestriche verbunden sind. Er wies insbesondere auf die Vorzüge der ternären Systeme hin:

  • Weitgehend schwund- und spannungsfrei, kristalline Wasserbindung – daher keine Aufschüsselungen oder Randabsenkungen
  • Sichere frühe, klima- und schichtdickenunabhängige Belegreife

Als nächstes zeigte Herr Schneid, wie mit Hilfe von Uzin-Schnellbaumaterialien bei großer Zeitnot eine komplette Neuverlegung von Schnellzementestrich inkl. Bodenbelag innerhalb von drei Tagen von statten gehen kann.

UZIN Turbolight®-System – Problemlöser für geringste Aufbauhöhen bei der Renovierung
Referent: Alexander Schneid (Uzin Utz AG)

Das Turbolight®-System bietet sich immer an, wenn sehr geringe Aufbauhöhen und/oder geringe Tragfähigkeit des Untergrundes vorhanden sind. Hier wird ein spezieller Leichtestrich im Verbund oder auf Trennschicht auf dem Altbauuntergrund aufgebracht. Im Anschluss wird ein Glasfaservlies platziert und darauf der Dünnestrich verlegt. Auf diese Weise wird ein sehr geringes Gewicht in Verbindung mit einer sehr dünnen Aufbauhöhe erreicht. Herr Schneid wies darauf hin, dass hierauf alle üblichen Oberbeläge, wie auch z.B. Massivholzdielen oder großformatige Fliesen, verlegt werden können. Die Firma Unger Thermo-Boden GmbH hatte bereits Erfahrung mit dem System gesammelt und konnte die positiven Schlussfolgerungen von Herrn Schneid durchaus bestätigen.

Optisch ansprechende Teppichböden als Plankenware für das Objekt
Referent: Volker Knieß (TOUCAN-T Carpet Manufacture GmbH)

Während in Deutschland die Verbraucher im textilen Bereich vornehmlich zu Bahnenware greifen, werden in anderen Ländern stattdessen mehr Teppichfliesen verwendet. Hierfür wird meist eine Größe von 50 x 50 zum Einsatz gebracht. TOUCAN-T wollte diesbezüglich neue Akzente setzen und brachte die genannte Plankenware mit den Maßen 100 cm x 25 cm auf den Markt. Optisch gestaltet wurden die in unterschiedlichen Designs zu erhaltenden Teppichfliesen von hochqualifizierten Designern, welche sich ihre Inspirationen mehr oder weniger aus Regionen quer über den Globus verteilt holten. Eine Ware lehnt sich optisch an eine Holzstruktur an. Für diese entschied sich z. B. eine Kanzlei in München, die den Holzcharakter gerne mit einem laufruhigen Teppichboden verbinden wollte. Ein anderes Design nimmt sich Betonstrukturen zum Vorbild und weist eine entsprechende Oberflächenstruktur auf. Eine andere Qualität mit Industriecharakter verbindet technische Elemente mit wildem Farbenspiel. Ein großer Vorteil der Plankenware besteht darin, dass man diese nahezu beliebig kombinieren kann und keinen speziellen Rapport einhalten muss. Zur Erreichung gewünschter akustischer Eigenschaften bietet die Fa. TOUCAN-T spezielle Beschichtungen an.

Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Urteile für Architekten und Bauleiter
Referent: Rechtsanwalt Hilmar Toppe
(Bauinnung München)

Als letzter Referent des Tages berichtete Herr Rechtsanwalt Hilmar Toppe zunächst über einen Fall, bei dem ein Architekt mit einem Kunden vereinbart hatte, dass ein Teil des Honorars in bar unter Vermeidung einer Steuerzahlung geleistet werden sollte. Als es später zu einem Rechtsstreit wegen Planungsmängeln kam, lehnte der Architekt eine Schadensersatzverpflichtung ab, weil der zugrundeliegende Vertrag wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig sei. Das Gericht gab dem Architekten Recht (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2015 – Az.: 10 U 14/15). Allerdings hatten sich Kunde und Architekt einer Steuerhinterziehung schuldig gemacht. Zudem wies er darauf hin, dass in Fällen von „Abreden ohne Rechnung“ auch kein Honoraranspruch bestehe. Insgesamt sei daher dringend von dahingehenden Vereinbarungen abzuraten.

Herr Rechtsanwalt Toppe stellte eine Entscheidung des BGH vor, in der es um die Frage ging, unter welchen Voraussetzungen eine Wohnungseigentümergemeinschaft in den Genuss der Verbraucherschutzrechte käme (BGH, Urteil vom 25.03.2015 – VIII ZR 243/13). Die damit verbundenen Konsequenzen wurden aufgezeigt, insbesondere das Widerrufsrecht. Dieses könne zur Folge haben, dass ein Architekt im Fall eines berechtigten Widerrufes weder Honorar noch eine Entschädigung für die bis dahin geleistete Arbeit erhalte. Herr Rechtsanwalt Toppe empfahl den versammelten Architekten und Bauleitern deshalb dringend, Planungsverträge unter Beachtung der seit dem 13.6.2014 geltenden gesetzlichen Neuregelungen zu Verbraucherverträgen so abzuschließen, dass kein Widerrufsrecht entstehe, z.B. bei einem Vertragsschluss innerhalb des Geschäftsräume des jeweiligen Planers. Dabei sei sicherzustellen, dass der Vertragsschluss an diesem Ort bewiesen werden könne.

Ein weiterer Schwerpunkt war die Frage der Mangelhaftigkeit von Planungsleistungen, wenn die Ursache für den Mangel aus der Sphäre anderer Baubeteiligter stamme.

Vorgestellt wurde das Urteil des OLG Köln vom 24.02.2016 – Az.: 16 U 50/15, in dem von einer gesamtschuldnerischen Haftung von Statiker und Architekten ausgegangen wurde, weil vom Statiker ohne tatsächliche Notwendigkeit eine Tiefgaragenstütze so versetzt wurde, dass ein Stellplatz, ohne die Inanspruchnahme eines anderen Stellplatzes, nicht mehr angefahren werden konnte. Die Verantwortlichkeit des Architekten wurde in der Entscheidung auf die fehlende Aufklärung des Bauherrn über die eingeschränkte Nutzbarkeit gestützt.

Besprochen wurde im Zusammenhang mit Aufklärungspflichten und Beschaffenheitsvereinbarungen auch das Urteil des OLG Karlsruhe vom 17.2.2015 – Az.: 19 U 32/13. In diesem ging es um die Frage von Schadensersatzansprüchen wegen einer nicht genehmigungsfähigen Planung wegen Schallemissionen. Der Architekt konnte sich in dem Fall nicht mit dem Argument durchsetzen, der Bauherr habe das Risiko übernommen. Nach Auffassung des Gerichtes fehlte es an der für eine Risikoübernahme notwendigen Kenntnis des Bauherrn über Umfang und Tragweite des übernommenen Risikos.

 

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Bild 1                   Vortragssaal

K800_Aussicht vom Vortragssaal aus
Bild 2                   Aussicht vom Vortragssaal aus

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Seminar am Bauzentrum München: Abnahme und Mängelhaftung – ein rechtlicher Leitfaden (Referent: Cornelius Hartung, Rechtsanwalt) 20. April 16:00-19:00 Uhr

(Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus dem Skript und wurde verfasst von Sandra Schubert in Vertretung von Dr. A. Unger – Fachjournalist)

Am 20. April 2016 besuchte ich das Seminar ‚Abnahme und Mängelhaftung‘ von Herrn Cornelius Hartung am Bauzentrum München.

Zu Beginn schilderte der Vortragende die zentrale Rolle der Abnahme beim Bauvertrag. Er charakterisiert sie bildhaft als ‚Schlusspunkt auf der vom Auftragnehmer (AN) erbrachten Werkleistung‘, der zudem eine Reihe rechtlicher Folgen mit sich bringt. Hierzu zählen v.a. die Beweislastumkehr bei Mängeln, der Beginn der Verjährungsfrist der Mängelansprüche, der Gefahrenübergang der zufälligen Beschädigung oder Zerstörung der Leistung bzw. der Entfall der Schutzpflicht.  Da sich diese Folgen in der Regel günstig für den AN auswirken, erfolgt die Aufforderung zur Abnahme meist von seiner Seite aus, kann grundsätzlich aber von beiden Parteien gestellt werden.

Man unterscheidet zwischen verschiedenen Formen der Abnahme: die formlose Abnahme (Erstellung eines Protokolls nicht zwingend), die förmliche Abnahme (gemeinsamer Vor-Ort-Termin mit Erstellung eines Abnahmeprotokolls – Standard bei VOB-Verträgen), die konkludente Abnahme (durch schlüssiges Verhalten, z.B. Auftragsgeber (AG) zahlt vorbehaltslos die vereinbarte Vergütung) sowie die fiktive Abnahme (keine Partei hat eine Abnahme verlangt; Abnahme erfolgt automatisch unter zwei Voraussetzungen:  12 Tagen nach Fertigstellungsmitteilung oder 6 Tage nach Inbetriebnahme/Einzug). Die Schlussrechnung wird i. d. R. als Fertigstellungsmitteilung angesehen. Auch Teilabnahmen können bei in sich abgeschlossenen und funktionsfähigen Bauleistungen durchgeführt werden.

Der Referent rät darauf zu achten, ob der Abnehmende überhaupt bevollmächtigt ist, die Abnahme durchzuführen. Dies ist in der Praxis oft undurchsichtig. Nach HOAI ist z.B. ein eingesetzter  Architekt nicht ohne weiteres befugt die Abnahme aufgrund der rechtlichen Folgen durchzuführen. Hierzu benötigt er eine zusätzliche Bevollmächtigung. Auch bei der Abnahme von Gemeinschaftseigentum ist die Lage undurchsichtig. Sondereigentum (z.B. gekaufte Wohnung, Garage, etc.) ist von jedem Käufer separat abzunehmen. Für Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Waschkeller, etc.) muss die Abnahme durch alle Käufer erfolgen.

Wie bereits beschrieben sind beide Vertragsparteien berechtigt die Abnahme zu fordern und diesem Gesuch muss auch entsprochen werden. Streit gibt es in Fällen in denen der AG die Abnahme verweigert. Dies ist nur rechtens, wenn erhebliche Mängel vorliegen. Um dies zu klären bleibt oft nur der Gang vors Gericht. In jedem Fall ist dem AN zu raten, dem AG eine angemessene Frist zur Abnahme zu setzen und nach Ablauf der Frist den Ist-Zustand seiner Bauleistung genauestens zu dokumentieren (ein Sachverständiger ist empfehlenswert). Nur so kann auch im Nachhinein festgestellt werden, ob die Abnahmeverweigerung berechtigt oder unberechtigt war, und wer die finanziellen Folgen tragen muss.

Im Weiteren referierte Herr Hartung über den Umgang mit vorhandenen Mängeln. Bei einem mangelhaften Werk hat der AN zunächst das Recht / die Pflicht zur eigenständigen Nacherfüllung. Nach Ablauf einer gesetzten Frist hat nun der AG das Recht zur Selbstvornahme/Ersatzvornahme. Die Kosten zur Mangelbeseitigung trägt der AN. Herr Hartung empfiehlt alternativ sein Recht auf Kostenvorschussanspruch geltend zu machen. Die Abrechnung erfolgt dann, nachdem die Sanierung durchgeführt ist. Entscheidender Vorteil kann sein, dass dadurch im Nachhinein eindeutig belegbar ist, dass ein anerkannter Mangel vorhanden war. Weiter hat der AG die Möglichkeit auf Minderung sowie Schadenersatz. Das BGB sieht bei einem erheblichen Mangel zusätzlich die Möglichkeit, vom Werkvertrag zurückzutreten.

Je nach abgeschlossenem Vertrag (BGB/VOB) gibt es selbstverständlich Unterschiede betreffend Abnahmearten und Mängelansprüche. Herr Hartung ging darauf detailliert ein, jedoch würde eine vollständige Wiedergabe den Rahmen dieses Artikels sprengen.

Insgesamt wurde das Thema sehr gut nahegebracht.

In meinen Augen war es insbesondere auch eine Bereicherung, dass das Publikum so bunt gemischt war (Planer, Handwerker, Bauleiter, WEG-Vertretern, Bauherren) und man so das Thema auch von anderen Blickwinkeln heraus betrachten konnte. Auch dass sich Herr Hartung die Zeit genommen hat die verschiedenen Fallbeispiele der Teilnehmer zu bewerten, möchte ich abschließend noch lobend erwähnen.

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Viele Hunderttausend Quadratmeter RenoScreed® in Europa verlegt – ab jetzt sogar in Irland

Die Fa. Glass AG lud die RenoScreed® SystemFachbetriebe zum VerlegerTreffen 2015 in das Airport Conference Center in Frankfurt ein. Zusätzlich zu zahlreichen Estrichbetrieben war auch ein Teil des Außendienstes der Fa. Glass AG anwesend.

Die Begrüßung übernahm Dr. Alexander Unger und stellte den aktuellen Stand des RenoScreed® Projektes vor. Stolz war er darauf, dass alle RenoScreed® SystemFachbetriebe zusammen in Europa bereits viele Hunderttausend Quadratmeter RenoScreed® verlegt haben und das ohne einen einzigen relevanten Schaden! Diese Zahl beeindruckte nicht nur die versammelten Betriebe sondern auch die Mitarbeiter der Fa. Glass AG. Mit einem so schnellen Wachstum hatte man nicht gerechnet.

Frau Glass ließ es sich nicht nehmen, während des Treffens gemeinsam mit Herrn Diliberto das Zertifikat an den ersten irischen SystemFachbetrieb auszuhändigen. Herr Mohally wird in Zukunft im Raum ‚Cork‘ RenoScreed® EnergieSpar & SanierEstrich anbieten und verlegen. Er erwähnte in diesem Zusammenhang, dass die in der Zwischenzeit in fünf Sprachen vorhandene RenoScreed®-Internetseite ihm große Dienste beim Marketing für das Produkt leisten wird.

Ansonsten gab es verschiedene Fachvorträge zu RenoScreed®, welche einerseits von Herrn Ing. Diliberto und andererseits von Dr. A. Unger gehalten wurden.

Zunächst befasste sich Herr Diliberto mit statischen Berechnungen zum Thema ‚Estrich‘. Er zeigte auf, dass die Fa. Glass AG durch ihr besonderes Berechnungsprogramm in der Lage ist, für ihre Kunden genau zu berechnen, welche Lasten ein Estrich aufnehmen kann. Dies betrifft insbesondere auch hochbelastete Bereiche.  Er sah dort ganz besondere Vorteile beim System RenoScreed®, da die Stahlfasern eine lineare Kraftübertragung sichern und es nicht zum plötzlichen Versagen des Bauteils kommt. Dies ist auch gerade beim Thema ‚Brandschutz‘ sehr wichtig.

In einem weiteren Vortrag ging Herr Diliberto intensiv auf die Thematik der Belegreife von Estrichen ein. Auch hier haben die Kunden von RenoScreed® große Vorteile. Alle durchgeführten Untersuchungen belegen, dass RenoScreed®-Estriche in aller Regel bei Einhaltung der klimatischen Mindestbedingungen bereits eine Woche nach Verlegung mit dem Bodenbelag versehen werden können, mit Fußbodenheizung nach ca. zwei Wochen. In diesem Zusammenhang sah es Herr Diliberto auch als wichtig an, das Feuchtepotential der Betonplatte mit zu beachten. Wird hier bei Zwischengeschossbetonplatten keine Dampfsperre mit bremsender Wirkung aufgebracht, so kommt es schnell zu Feuchteschäden am Belag. Dies ist umso mehr der Fall, wenn in den Räumlichkeiten sehr niedrige Luftfeuchtigkeitswerte herrschen. Aufgrund der heute notwendigen kontrollierten Wohnraumlüftung wird es in Zukunft in der kalten Jahreszeit vermehrt zu extrem niedriger relativer Luftfeuchtigkeit in den Räumlichkeiten kommen.

In seinem abschließenden Referat schilderte Herr Diliberto wie wichtig es ist, Estrichsysteme nach den ‚anerkannten Regeln der Technik‘ oder dem ‚Stand der Technik‘ zu verwenden. Hier kann der Estrichleger schnell in eine Haftungsfalle laufen, wenn er dies nicht beachtet. Herr Diliberto wies darauf hin, dass RenoScreed® durch die umfangreichen durchgeführten Untersuchungen auf jeden Fall den ‚Stand der Technik‘ markiere.

Dr. A. Unger wies zum Ende der Veranstaltung noch auf neue Projekte für das RenoScreed®-System hin.

 

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Bild 1 Herr Ing. Diliberto bei seinem Vortrag vor den RenoScreed® Fachverlegern

 

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Bild 2 Frau Glass und Herr Diliberto verleihen dem ersten irischen RenoScreed®
Systemverleger das Zertifikat

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16. Internationales Treffen der Fußbodensachverständigen im September 2015

16. Internationales Treffen der Fußbodensachverständigen im September 2015

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten

Am 25.09. und 26. September 2015 fand die vom Bundesverband Estrich & Belag (BEB) organisierte Veranstaltung im Mercure Hotel in Schweinfurt statt.

Wie auch die Jahre zuvor war die Veranstaltung wieder sehr gut besucht und stieß auf großes Interesse beim versammelten Publikum. Organisiert wurde die Tagung vom ‚Arbeitskreis Sachverständige‘ in Kooperation mit dem Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung.

Der nachfolgende Text befasst sich ausschließlich mit den von mir besuchten Vorträgen anlässlich des Treffens.

Zu den einzelnen Vorträgen:

I.  Themenkomplex „Untergründe“
Möglichkeiten der Untergrundvorbereitung
Referent: Andreas Funke

Herr Funke von der Fa. MKS ist in der Branche als Kenner der Materie bekannt. Er befasste sich in seinem Vortrag vorwiegend mit den Maschinentypen, den Werkzeugarten und den Einsatzbereichen der Schleiftechnik in der Untergrundvorbereitung. In seiner Einführung stellte er Hochleistungsschleifgeräte, Beton- und Estrichschleifgeräte sowie Einscheibenmaschinen vor und beschrieb ihre Arbeitsweise. Als nächstes ging er auf die Diamantwerkzeuge ein, die sich in die Gruppen „Diamantschleifer“ und „Werkzeuge auf Basis von PKD-Werkstoffen (polykristalline Diamanten)“ unterteilen lassen. Bei den „PKD-Werkstoffen“ wird noch in Plaketten und Splitt unterschieden. Für einen optimalen Schleiferfolg sind nicht nur das geeignete Schleifmittel, sondern auch die richtige Geschwindigkeit sowie das Gewicht der Schleifmaschine ausschlaggebend. Mineralische Baustoffe wie Estriche sind für die Schleiftechnik prädestiniert. Als groben Anhaltspunkt gab der Referent an, dass man mit einem Diamantwerkzeug ca. 1.000 m2 Boden schleifen kann. Dabei wies er darauf hin, dass der Lohnkostenanteil sogar relevanter sei als das jeweilige Werkzeug.

Bei den Diamantschleifwerkzeugen erfolgt der Abtrag durch kontrolliertes Abtrennen von Partikeln aus dem Untergrund durch die scharfkantige Geometrie der Diamanten. Diamantschleifwerkzeuge werden vor allem für den Abtrag von thermisch unempfindlichen Untergründen verwendet. Will man hohe Schichtdicken von mehreren Millimetern abtragen, dann kann diese Werkzeugart unwirtschaftlich sein. In erster Linie will man eine definierte Rautiefe erreichen. Als wichtige Grundregeln nannte der Referent, dass weiche Estriche mit hart gebundenen Diamanten geschliffen werden, harte Estriche hingegen mit weicher Werkzeugbindung. Wollte man einen harten Estrich mit zu hart gelagerten Diamantwerkzeugen schleifen, so würde man eine zu geringe Schleifleistung und lediglich einen Poliereffekt anstelle des beabsichtigten definierten Abtrags erreichen. Dies liegt daran, dass sich die Diamanten zu schnell abnutzen, da die harte Bindung durch den Estrich kaum abgetragen wird. Wollte man einen weichen Estrich mit einer weichen Bindung schleifen, dann würde man zu viel Abtrag verursachen. Dies liegt daran, dass dann sowohl die Bindung selbst, als auch die Diamanten hohen Abtrag am Boden verursachen. Ziel ist immer, dass die Diamanten gerade so viel überstehen, dass die gewünschte Rautiefe erreicht wird, wobei die Bindung selbst ja auch abtragend am Untergrund wirkt (und andersrum).

Der Referent wies darauf hin, dass bei den meisten Anwendungen trocken geschliffen wird. Dies ist z. B. der Fall, wenn es um das Entfernen von Unebenheiten, Abschleifen dünner Schichtaufbauten, Anschleifen von Estrichen und Reaktionsharzbeschichtungen geht. Wenn beim Schleifen der Boden zu warm wird, so ist häufig ungeeignetes (zu hartes) Werkzeug dafür verantwortlich oder evtl. eine ungeeignete Maschinentechnik.

Als nächstes stellte Herr Funke Werkzeuge auf Basis von PKD-Werkstoffen vor. Die PKD-Plaketten erzeugen mit einigen wenigen großen Schneidkörpern pflugartige Scharten im Untergrund. Sie werden für den Abtrag von thermisch empfindlichen Untergründen, für die Entfernung elastischer Aufbauten sowie für den Abtrag großer Schichtdicken von mehreren Millimetern verwendet. PKD-Splittwerkzeuge erzeugen ebenfalls pflugartige Scharten im Untergrund. Sie werden für den Abtrag von thermisch empfindlichen Untergründen, für die Entfernung elastischer Aufbauten sowie für den Abtrag großer Schichtdicken von mehreren Millimetern verwendet. Sie eignen sich besonders für härtere Untergründe, bei denen die Plaketten kaum eindringen können. Bei temperaturempfindlichen
Oberflächen muss über den Schleifstaub die Wärme in den Sauger bzw. Abscheider abgeführt werden (z. B. bei Gussasphaltestrichen). Aufpassen muss man bei PKD-Plaketten bei Metall im Boden, da dadurch das Schleifwerkzeug zerstört werden kann. Hier sollte man vorher Metall im Untergrund mit geeigneten Detektoren auffinden und markieren.

Der Referent wies darauf hin, dass verbleibender Staub im Porenraum bei der Schleiftechnik in erster Linie dann ein Thema ist, wenn die Rautiefe zu gering ist. Gerade Kleberreste von Fliesen können mit der Schleiftechnik sehr gut beseitigt werden. Wenn die optimale Schleiftechnik eingesetzt wird und trotzdem noch einzelne Schichten am Untergrund verbleiben, so kann es sein, dass diese manchmal so gut verbunden sind, dass sie auch verbleiben können. Voraussetzung ist, dass sie keine trennende Wirkung aufweisen. Schleiftechnik wird auch häufig verwendet, wenn sehr große Plattenformate zum Einsatz kommen sollen, um den Untergrund plan zu schleifen. Herr Funke wies darauf hin, dass Untergründe, die mit alten Klebstoffen und Spachtelmassen behaftet sind,
keinen normgerechten Untergrund darstellen und komplett entfernt werden müssen.

Der Referent sah die Diamantschleiftechnik auch als günstig an, um einen Weißschliff auf bestehenden Beschichtungen zu erzeugen. Es ist im Markt bekannt, dass das Fräsen eines Estrichs i. d. R. seine Oberflächenzugfestigkeit deutlich vermindert. Deswegen sollte man danach im Grundsatz zur Stabilisierung kugelstrahlen. Herr Ing. Funke wies darauf hin, dass auch geeignetes Schleifen die Oberflächenzugfestigkeit wieder erhöhen kann. Außerdem wies er darauf hin, dass das „Stocken von Oberflächen“ für eine definierte Trittsicherheit und zur Vorbereitung für eine spätere Beschichtung sehr günstig sein kann, da auch hier eine gute Oberflächenzugfestigkeit gewährleistet wird. Er sprach sich dafür aus, im Fußbodenbereich statt von „Stocken“ von „Feinfräsen“ zu sprechen, da hierbei nur eine geringe vertikale Krafteinleitung in die Estrichoberfläche erfolgt.

II.  Themenkomplex „Estrich“
Lasteinwirkungen und deren Kombinationen auf schwimmende Estriche
Referent: Prof. Dr. Alfred Stein

Herr Prof. Dr. Alfred Stein befasste sich aus der Sicht des Statikers mit der Tragfähigkeit von schwimmenden Estrichen. Insbesondere ging es ihm um die Überlagerung verschiedener Lastarten. Zunächst zeigte der Referent verschiedene Tragsysteme auf. Bei intensiv sich durchbiegenden Holzbalkendecken wies Prof. Dr. Stein darauf hin, dass es sinnvoll sein kann im Bereich der Zwischenauflager (also über Holzbalken) Dehnfugen im Estrich anzulegen. Dann wird in diesem Bereich die Beanspruchung des Estrichs gemindert. Der Referent wies darauf hin, dass bei der Dimensionierung des Estrichs das Eigengewicht desselben bei flächenhafter Belastung keine Rolle spielt. Herr Prof. Dr. Stein zeigte auf, dass Einzellasten, welche 20 bis 30 cm vom Rand entfernt sind, den Estrich ca. um die Hälfte weniger belasten, als solche am Rand.

Weiterhin war es für die Anwesenden interessant, zu erfahren, dass (in Bezug auf die Fugenwirkung) im Halbverband verlegte Plattenbeläge wie durchgehende Beläge zu werten sind. Bei der Verdübelung von Estrichfugen sollte darauf geachtet werden, diese nur in der Längs- oder Querachse eines Estrichfeldes vorzunehmen. Durch Verdübelungen an allen Seiten des Estrichfeldes kann es bei größeren Abständen im Zuge der Ausdehnung zu Zwängungen, insbesondere in Eckbereichen des Estrichs kommen.

Häufig ergibt sich an Objekten, bei denen die Estrichdicken bzw. Estrichfestigkeiten unterschritten werden, die Frage, ob man den Estrich gefahrlos belassen kann. Hierzu sollte man wissen, dass gemäß dem Merkblatt ‚Mechanisch hoch beanspruchte keramische Beläge‘ des ZDB ein allgemeiner Sicherheitsbeiwert von 1,8 empfohlen wird, die Tabellen in DIN 18 560-2 aber nur einen Wert von 1,25 vorsehen. Insofern sollte man bei Unterschreitung der dort vorgegebenen Dicken und Festigkeiten generell sehr vorsichtig sein.

Häufig befassen wir uns bei der Beurteilung schwimmender Estriche mit deren Biegezugfestigkeit. Der begrenzende Faktor ist jedoch in aller Regel die zentrische Zugfestigkeit, die zum Tragen kommt, wenn Estriche sich so verformen, dass der Mittelbereich nach oben und die Ränder nach unten kommen. Dann entsteht im mittleren Plattenbereich zentrischer Zug. Estriche können meist quantitativ nur die Hälfte ihrer Biegezugfestigkeit an zentrischem Zug aufnehmen, weshalb es bei diesem Lastfall häufig zu Schäden kommt.

Zusammenfassend schloss der Referent, dass die Bemessung von Estrichen derzeit in erster Linie von randnahen Punktlasten ausgeht. Allerdings kommt es durch das Verbundsystem mit dem Belag häufig zu Zwängungsspannungen, welche sich aus dem Austrocknungsverhalten der Baustoffe oder/und einer unterschiedlichen thermischen Ausdehnung ergeben. Solche Zusatzbeanspruchungen können durchaus überlagernd auftreten. Aus diesem Grunde wäre es erforderlich, die Regelwerke für die Bemessung mit kombinierten Belastungen zu erweitern.

II.  Themenkomplex „Estrich“
Estriche mit beschleunigenden Zusatzmitteln – Untersuchungsergebnisse
Referenten: Michael Ruhland und Dipl.-Ing. Wolfgang Limp

Herr Dipl.-Ing. Wolfgang Limp stellte in seinem Vortrag die Prüfergebnisse des Instituts für Fußbodenforschung und Baustoffprüfung in Troisdorf vor. Es wurde eine Reihe von Estrichzusatzmitteln getestet, bei denen manche als ‚verflüssigende Zusatzmittel‘, andere als ‚Beschleuniger‘ vom Hersteller deklariert wurden. Die damit hergestellten Prüfkörper wurden danach auf unterschiedliche Eigenschaften hin untersucht. Eine der wesentlichen Fragen war das Austrocknungsverhalten. Eine Schwierigkeit ergab sich durch die Tatsache, dass von den meisten Herstellern eine Sandqualität A/B8 vorgegeben wird, von den Estrichlegern aber meist traditionell eher Sand des Typs C8 benutzt wird.

Weiterhin befasste man sich mit dem Luftporengehalt, welcher in den geprüften Mischungen festgestellt wurde. 3% Luftporengehalt wären möglich, wenn man in einem Estrich das Zusatzmittel ganz weg lässt, da viele Additive die verbesserte Verarbeitbarkeit des Mörtels durch den Eintrag von Luftporen gewährleisten. Bei den geprüften Mischungen wurden divergierende Luftporengehalte meist um die 10% festgestellt.

Weiterhin teilte Herr Limp mit, dass das Ausbreitmaß häufig nicht aussagekräftig war für die Verarbeitbarkeit des Mörtels. Das Schwindmaß der meisten Prüfkörper lag um die -0,5 mm pro m. Auffällig war laut Hr. Limp, dass bei den getesteten Produkten die ‚normalen‘ Zusatzmittel häufig ähnlich schnell trockneten wie diejenigen, welche vom Hersteller als ‚Beschleuniger‘ ausgewiesen waren. Ein deutlich schnellerer Beschleuniger erkaufte sich seine Vorteile durch einen hohen Luftporeneintrag. Interessant war, dass die Ausgleichsfeuchte der mit Beschleunigern hergestellten Prüfkörper bei ca. 1 CM-% lag. Wenn man das Wissen zugrunde legt, dass die Differenz zwischen Belegfeuchte und Ausgleichsfeuchte nur ca. 1% betragen sollte, dann muss man die Aussagen einiger
Hersteller auf den Prüfstand stellen, wonach angeblich auch höhere CM-Werte als 2% bei ihren Produkten tolerierbar sind. Die Untersuchungen werden noch fortgeführt, aber per heute kann man laut Hr. Limp folgendes Fazit ziehen:

Zusatzmittel (auch einige Beschleuniger) erreichen ihren Haupteffekt durch die Reduzierung des Anmachwassers, durch eine geringere Rohdichte und durch den
Eintrag von Luftporen.

III.  Themenkomplex „Recht“
Ortstermin inklusive Bauteilöffnungen und Befangenheitsfallen
Referentin: Katharina Bleutge

Zunächst wies die Referentin darauf hin, dass derzeitig die Zivilprozessordnung neu gestaltet wird. Angedachte Änderungen sind, dass Gerichte Sachverständigen grundsätzlich Fristen für die Ableistung ihrer Gutachten setzen sollen und höhere Bußgelder bis zu 5.000,00 EUR bei Zeitverzug gegen die Sachverständigen verhängen können. Außerdem sollen die Parteien zu Beginn des Verfahrens einen gewissen Einfluss auf die Auswahl des Sachverständigen erhalten.

Im Anschluss gab Frau Bleutge einige Tipps, wie sich Gerichtssachverständige bei Ableistung ihres Auftrags verhalten sollen. Sie wies u. a. darauf hin, dass Gerichtsgutachter keine Hoheitsbefugnisse haben. Sie müssen z. B. die Erlaubnis des Berechtigten erbeten, bevor sie ungefragt ein Objekt betreten. Auch bei Bauteilöffnungen muss der Berechtigte zustimmen. Wichtig ist, wirklich nur das abzuarbeiten, was konkret im Beweisbeschluss steht. Sonst sieht man sich schnell dem Vorwurf der Befangenheit ausgesetzt.

Die Referentin empfahl auch unbedingt alle Streifhelfer zum Ortstermin zu laden. Zudem riet sie den versammelten Sachverständigen keine Vergleichsverhandlungen während des Ortstermins zu führen. Auch dies führt schnell zum Vorwurf der Befangenheit. Die Ladung an die Parteien sollte mit ca. zwei bis drei Wochen Vorlauf erfolgen. Wird die Terminabstimmung schwierig, so ist es besser, wenn der Sachverständige nicht selbst die Parteien anruft, sondern dies z. B. dem Sekretariat überlässt. Auch hier geht es wiederum darum, nicht den Eindruck zu erwecken, man habe mit den Parteien hier schon vor dem Ortstermin gesprochen. Überraschende Ortstermine sind nur nach Abstimmung mit dem Gericht möglich, wenn z. B. zu befürchten steht, dass eine Partei Beweismittel manipulieren könnte. Wenn Parteien oder deren Rechtsanwälte „chronische Verschieberitis“ bei der Terminfestlegung an den Tag legen, so kann es durchaus sein, dass das Gericht einen Termin vorschreibt. Dieser findet dann auch statt, wenn z. B. einer der Rechtsanwälte nicht kann.Sind zu Beginn des Ortstermins noch nicht alle Parteien vor Ort, so ist es für den Sachverständigen besser, draußen bzw. abseits zu warten, bis alle

Parteien da sind. Kommt allerdings ein Geladener zum Ortstermin gar nicht, dann kann man den Termin nach einer gewissen Zeit, wie geplant, durchführen. Wenn der Berechtigte eine geladene Partei oder Streithelfer zum Ortstermin nicht einlässt (dies könnte auch ein beratender Sachverständiger sein), dann empfiehlt es sich, den Ortstermin abzubrechen. Fallen dem Sachverständigen sicherheitsrelevante Bauthemen auf, die in sein Fachgebiet fallen, aber nichts mit dem Beweisbeschluss zu tun haben, so ist es laut Fr. Bleutge empfehlenswert, einen entsprechenden Hinweis an den Richter außerhalb des eigentlichen Gutachtens vorzunehmen. Um später nicht leer auszugehen, sollten Sachverständige beachten, dass der gezahlte Vorschuss immer die Umsatzsteuer beinhaltet.

V.  Themenkomplex „Bodenbeläge“
Designbodenbeläge (oben hui, unten pfui) Wohnzimmer-Arztpraxen-Kliniken: Wo sind die Grenzen?
Referent: Richard Kille

Der Vortrag von Herrn Richard Kille befasste sich einerseits mit den technischen und optischen Anforderungen an Designbeläge, andererseits aber auch immer wieder mit rechtlichen Belangen. Der Referent befürchtete, dass durch die Werbeaussagen der Hersteller ein später beurteilendes Gericht den Schluss ziehen könnte, es würde sich hier um eine fixe Beschaffenheitsvereinbarung handeln. Wenn es ungünstig läuft, könnte dann der ausführende Handwerksbetrieb für diese Werbeaussagen haften.

Ein leidiges, wiederkehrendes Thema aus Erfahrung des Sachverständigen sind im Streiflicht sichtbare Unebenheiten unter Designbelägen, wobei die Toleranzen laut DIN 18 202 eingehalten sind. Derartige Erscheinungen entstehen z. B. häufig durch Kellenschläge bei der Spachtelung. Die derzeitige Normenlage geht davon aus, dass diese zu tolerieren sind, wenn die Ebenheitsanforderung der DIN 18 202 eingehalten sind. Für selbstverlaufende Massen gelte DIN 18 202, Tabelle 3, Zeile 4 (erhöhte Anforderungen), während für normale Spachtelungen wie auch für Estriche (ohne besondere Vereinbarung) die Zeile 3 gelte. Die Regelung, dass der Estrich und der Bodenbelag in Zeile 4 die gleichen Ebenheitsanforderungen erfüllen müssen, empfand der Referent als unlogisch. Herr Kille arbeitet derzeit an einem Entwurf für ein Merkblatt, welches Ebenheitsklassen von 1 bis 4 vorschreibt (analog zum Malergewerk, bezogen auf deren Qualitätsanforderungen).

Bei der Beurteilung von Design-Plankenbelägen wies der Sachverständige darauf hin, dass Fugen bei Schrumpf meist in Längsrichtung entstehen und oft mehrere Millimeter breit sein können. Herr Kille sagte, dass er derartige Plankenbeläge wegen ihrer Fugen als nicht geeignet für die Hygieneanforderung in Krankenhäusern und ähnlichen Nutzungen halte. Gemäß seinen Erfahrungen können die dort verwendeten Desinfektionsmittel sogar Spachtelmassen angreifen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass Weichmacher aus den Belägen ausgelaugt werden und danach in den Klebstoff wandern.

Bei erhöhten Anforderungen an die Trittsicherheit kann es trotz Desinfektion zur Verdreckung/optischen Verschmutzung von Designbelägen kommen. Gemäß der Rechtsvorschrift „TRBA 250 – Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe, – Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege“ müssen Fußböden in Hygienebereichen „wasserdicht“ (fugenlos), leicht zu reinigen und beständig gegen Reinigungs- und Desinfektionsmittel sein. Insofern dürfen dort keine Teppichböden eingesetzt werden, bei Holzböden ist eine spezielle Versiegelung notwendig. Operationssäle müssen fugenlos, mit glattem Belag und Hohlkehle ausgeführt sein. Insofern wunderte sich der Vortragende, dass es teilweise Institute gibt, welche bestätigen, dass die Verwendung von Design-Plankenbelägen trotz Fugen in Krankenhäusern fachlich korrekt sei.

IV.  Themenkomplex „Normung“
Neuerungen in der Normung – DIN 18560 „Estriche im Bauwesen“
Referent: Dipl.-Kfm. Peter Erbertz

Der Vortrag von Herrn Erbertz befasste sich mit den Änderungen in DIN 18 560, Teil 1. Diese ist nun mit Erscheinungsdatum November 2015 neu erschienen.

Als Neuerung ist in der DIN 18 560, Teil 1 nun die Messung des Estrichfeuchtegehaltes mit dem CM-Gerät geregelt. Dort befindet sich auch ein Protokoll zur Dokumentation der CM-Messung. Es steht hier deutlich, dass ein Estrich erst mit dem Bodenbelag versehen werden kann, wenn dessen Belegreife durch den Bodenleger mit der Calciumcarbid-Methode überprüft wurde.

Weiterhin ist in DIN 18 560, Teil 1 nun noch der Hinweis enthalten, dass mineralisch gebundene Estriche nach ihrer Verlegung Feuchte an die Raumluft abgeben und sich der Bauherr darauf einrichten muss. Dies kann auch die Belegfähigkeit des Estrichs nach hinten zeitlich verlagern. Durch geeignete Maßnahmen wie z. B. Trocknung kann der Bauherr günstig auf das Bauklima einwirken.

Beheizte Calciumsulfatestriche üblicher Zusammensetzung sollen in Zukunft belegreif sein, wenn ihr CM-Wert ≤ 0,5 CM-% erreicht bzw. unterschreitet. Bisher war hierfür ein Wert von ≤ 0,3 CM-% vorgegeben. Diese Information führte im Zuge der weiteren Diskussion zu Protesten seitens der Boden- und vor allem der Parkettleger, da hier negative Auswirkungen auf deren Systeme befürchtet werden.

Bezüglich der alternativen Feuchtemessmethoden (wie z. B. dielektrische Verfahren) wurde festgelegt, dass diese ausschließlich zur Vorprüfung und zur Eingrenzung von feuchten Bereichen verwendet werden sollen. Zudem gab es weitere Spezifikationen zum Messzubehör i. S. der CM-Messung. Es wurde nochmals darauf hingewiesen, dass eine Durchschnittsprobe über den ganzen Querschnitt des Estrichs zu entnehmen ist und zur Homogenisierung in einen PE-Beutel umgefüllt werden soll. Bei Estrichen höherer Festigkeitsklassen bzw. höherer Schichtdicken kann die Verwendung eines elektrischen Stemmgerätes sinnvoll sein. Später soll das Probematerial zur weiteren Homogenisierung in einen anderen PE-Beutel umgefüllt werden. Bei den Gussasphaltestrichen wurde die zu erwartenden Arbeitstemperaturen von bisher bis 250°C auf eine Maximaltemperatur von 230°C verändert. Bezüglich der Kunstharzestriche hat man die Informationen zur Begehbarkeit und mechanischen Belastbarkeit, abhängig von den Temperaturen, weggelassen.

IV.  Themenkomplex „Normung“
Stand der Normung zu DIN 18534 „Innenraumabdichtungen“
Referent: Dipl.-Ing. Gerhard Klingelhöfer

Der ö. b. u. v. Sachverständige für Schäden an Gebäuden stellte den aktuellen Stand der neuen E DIN 18534 „Abdichtung von Innenräumen“ vor. Er wies darauf hin, dass gemäß Musterbauverordnung bauliche Anlagen so beschaffen sein müssen, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.

Wasser dringt auch durch die kleinsten Ritzen hindurch. Nach den Erfahrungen von Prof. Eisenhauer der Hochschule Karlsruhe passen in einen 0,2 mm breiten Spalt ganze 430.000 H2O-Moleküle in Reihe nebeneinander. Man spricht in diesem Zusammenhang auch davon, dass „Wasser eine spitzen Kopf hat“. Zudem „sucht“ sich Wasser häufig die kleinen Undichtigkeiten in einer Abdichtung und durchdringt diese dann i. d. R. auf schädigende Weise für die angrenzenden Bauteile. Man muss auch wissen, dass Abdichtungen einem allmählichen Verschleiß unterliegen und insofern nach einer gewissen Nutzungsdauer zu erneuern sind.

Besonders weitreichende Auswirkungen können Wasserschäden in Holzhäusern haben. Gerade in historischen Bauten fehlt häufig der Platz für eine geeignete Fußbodenkonstruktion mit passender Abdichtung. Ganz besonders beim Vorhandensein von Holzwerkstoffen ist darauf zu achten, dass es durch die Feuchtigkeit nicht zur Entwicklung von Schädlingen kommt.

Alle bewährten und noch gebräuchlichen Regelungen aus DIN 18 195, Teil 5 und den mit geltenden Teilen 1 bis 3 und 7 bis 10 wurden in der E DIN 18 534 übernommen und je nach Erfordernis aktualisiert, ergänzt oder überarbeitet. Teil 1 enthält die allgemeinen Regelungen, in Teil 2 wurden einige aktuelle Bahnentypen (KTG, u.a.) neu aufgenommen. Ansonsten verbleibt die Bahnenliste analog zu DIN 18 195-5. In Teil 3 wurden die flüssig zu verarbeitenden Abdichtungen (sog. ‚AIV-Abdichtungen‘) im Verbund mit Fliesen und Platten neu aufgenommen und deren Planung, Stoffe, Ausführung und Instandhaltung beschrieben.

Die E DIN 18534 gilt nicht für wasserabweisende Beschichtungen, vorgefertigte Duscheinheiten, WHG-Abdichtungen und wasserundurchlässige Bauteile aus Beton.

Der Vortragende wies darauf hin, dass es durchaus üblich ist, auch in Großküchen ohne Gefälle zu arbeiten. Dies kann dadurch begründet sein, dass man die Belastung durch Schiefstehen für die Mitarbeiter verringern möchte oder dass z. B. Tablettwägen nicht davonfahren. Bei flüssig zu verarbeitenden Abdichtungen wies der Referent darauf hin, dass man hier vermehrt ein Augenmerk auf die Trockenschichtdicken werfen muss. Unter Badewannen empfahl Herr Klingelhöfer die Verbundabdichtung hinweg zu führen.

Abschließend sagte der Referent, dass derzeit die plattenförmigen Verbundabdichtungssysteme unter Bodenbelägen derzeit noch diskutiert werden, sodass diese wohl auch weiterhin als Sonderkonstruktion zu werten sind.

V.   Themenkomplex „Bodenbeläge“
Erforderliches oder anzunehmendes Gefälle von Belagsflächen unter den Gesichtspunkten von hygienischen und nutzungsbedingten Anforderungen
Referent: Erich Zanocco

Der Referent stellte Belagsflächen unterschiedlicher Nutzung vor und wies darauf hin, welche Aspekte bei der Planung und Ausführung von Belagsflächen in Bezug auf die Trittsicherheit zu beachten sind. Weiterhin gab es einen kurzen Exkurs zur schiefen Ebene und in die Bewertungsgruppen i. S. Verdrängungsraum und Rutschhemmung. Herr Zanocco wies darauf hin, dass in trockenen Nutzungen meist keine Anforderungen an die Trittsicherheit bestehen. Hier könnte man das Beispiel einer Hotellobby anführen. Wird diese nass gereinigt, so müssen Schilder aufgestellt werden, um auf diesen Zustand hinzuweisen. Der Referent stellte die Frage, welchen konkreten Verdrängungsraum Beschichtungen bieten können, wenn z. B. in Schlachthäusern die Anforderung R13 V10 besteht.

Herr Zanocco definierte den Begriff ‚Nassraum‘ dahingehend, dass es sich hier um einen Raum handelt, in welchem Wasser in einer solchen Menge anfällt, dass zu seiner Ableitung einer Fußbodenentwässerung erforderlich ist. Bäder im Wohnungsbau ohne Bodenablauf zählen nicht zu den Nassräumen. Sieht man ein Gefälle gemäß BGR 181 zur Ableitung von Feuchtigkeit vor, so kann dies durchaus kontraproduktiv sein. Es kommt leichter zur Ermüdung der dort tätigen Mitarbeiter. Manchmal kann es günstiger sein, das Wasser durch Absaugen und mit Hilfe eines Gummischiebers zu entfernen. Das maximale Gefälle bei kleinen Flächen wird mit ungefähr 5% angegeben (bei erhöhter Rutschhemmung des Bodenbelags).

Bodenabläufe untereinander sollten einen Mindestabstand von ca. 5 m haben. In Autowerkstätten wäre im Grundsatz auch ein Gefälle erforderlich. Dies wird jedoch häufig nicht umgesetzt, da die Gefahr bestünde, dass Autos davonrollen. Eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Entwässerung sind ausreichend dimensionierte Entwässerungsanlagen. Bei der Festlegung eines Gefälles ist auch zu beachten, dass die Toleranzen der DIN 18 202 auch für geneigte und im Gefälle ausgeführte Oberflächen gelten.

Immer wieder problematisch sind Gullys, welche nicht in Raummitte, sondern an einer Raumseite angeordnet werden. Dann entsteht häufig ein extremes Gefälle vom Randbereich weg in der Ecke, wo der Gully angeordnet wird. Das vorhandene Gefälle kann dann je nach Raumgröße z. B. zwischen 2 und 8% schwanken. Dass es gar nicht so leicht ist, Wasser abzuführen, sieht man daran, dass auch an senkrecht stehenden Duschtrennwänden häufig noch Wasser steht. Trotz Gefälles kann es passieren, dass Wasser bei stark profilierten Belägen stehen bleibt.

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Bild: Versammelte Sachverständige

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