Die Novelle des JVEG – Auswirkungen auf die Praxis des Sachverständigen

Bericht verfasst von Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Am 16. Mai 2014 befand ich mich auf Einladung des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.) in München, um das Hauptreferat von Herrn Rechtsanwalt Prof. Wolfgang Roeßner zu hören, welches sich mit dem o. g. Thema befasste.

Herr Prof. Roeßner kann auf eine langjährige Erfahrung in diesem Bereich aus juristischer Sicht zurückblicken.

Der Referent verwies zunächst darauf, dass es eigentlich gar nicht mehr richtig sei, auf Grund der Novelle von einer ‚Entschädigung’ des Sachverständigen zu sprechen. Vielmehr sollte es sich nun korrekterweise um eine ‚Vergütung’ seiner/ihrer Leistungen handeln. Ein Gerichtsauftrag ist, genau betrachtet, die Anordnung, dass der Staatsbürger als Sachverständiger dem Gericht zur Verfügung stellen muss. Von dieser Verpflichtung kann er nur durch die im Gesetz genannten Gründe befreit werden.

Die Höhe der Stundensätze geht auf eine Marktanalyse von Hommrich aus dem Jahre 2010 zurück. Dort wurden übliche Stundensätze von Sachverständigen innerhalb einer Studie eingeholt. Auf diese Stundensätze verordnete sich der Staat einen Abschlag in Höhe von ca. 20%. Auf diese Weise entstanden die entsprechenden Honorargruppen. Bisher gab es 10 Honorargruppen von 50,00 EUR bis 95,00 EUR. Gemäß der Novelle sind es nun 13 Honorargruppen von 65,00 EUR bis 125,00 EUR. Wichtig ist, dass die Sachverständigen die Drei-Monats-Frist beachten, denn drei Monate nach Abgabe eines Gutachtens gibt es keinen Anspruch mehr auf Vergütung. Die versammelten Sachverständigen empfahlen deshalb dringend, die Rechnung jedem einzelnen Gutachten beizulegen und nicht am Ende auf eine Gesamtabrechnung abzuzielen. Wichtig sei es auch, die Gerichtsakte grundsätzlich in nachweisbarer Form z. B. als Paket oder als Einschreiben an das Gericht zu verschicken, sodass hier nichts verloren gehen kann.

Bei den Honorargruppen sind die Aufzählungen und Bezeichnungen der Sachgebiete teilweise neu festgelegt worden.

Im Übrigen wurde auch die Zeugenentschädigung angehoben. Bisher gab es 3,00 EUR, jetzt 3,50 EUR für die Zeitversäumnis. Die Haushaltsführung wurde von 12,00 EUR auf 14,00 EUR angehoben und der Verdienstausfall von 17,00 EUR auf 21,00 EUR.

Beim pauschalen Ersatz für Aufwendungen gibt es für Fotos, wie bisher, 2,00 EUR für den ersten Abzug und für weitere Abzüge 0,50 EUR. Für das Schreiben des Originals des Gutachtens werden nun 0,90 EUR pro 1.000 angefangener Anschläge statt, wie bisher, 0,75 EUR vergütet. Die Pauschale für Farbkopien bis DIN A3 beträgt nun 1,00 EUR statt, wie bisher, 2,00 EUR; ab der 51. Kopie gibt es nun 0,30 EUR statt, wie bisher, 2,00 EUR. Bei Schwarz-Weiß-Kopien bis DIN A3 bleibt es bei 0,50 EUR für die ersten 50 Seiten und 0,15 EUR ab der 51. Seite. Für Schwarz-Weiß-Kopien größer als DIN A3 gibt es nun 3,00 EUR, für Farbkopien 6,00 EUR. Falls der Sachverständige die Kopien von einer dritten Person herstellen lässt, kann er/sie die Barauslagen ersetzt bekommen.

Alle nach dem 1.8.2013 erteilten Aufträge sind nach der Novelle abzurechnen. Neu ist auch Folgendes: Die Ersetzung der Zustimmung einer Partei zu einem erhöhtem Sachverständigenhonorar durch das Gericht soll nur erfolgen, wenn das doppelte (früher: das 1,5-fache) des nach § 9 zulässigen Honorars nicht überschritten wird und kein anderer Sachverständiger bereit ist, zu den üblichen Sätzen zu arbeiten. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Richter dann wohl mehrere Sachverständige anfragen und Preise vergleichen werden. Ob dies der Qualität der Gutachten zuträglich ist, kann bezweifelt werden.

Es gibt jetzt auch einen völlig neuen Paragraph (§ 8a) über den Verlust und die Kürzung der Vergütung des Sachverständigen. Hier steht wortwörtlich Folgendes:

„(…) (1) Der Anspruch auf Vergütung entfällt, wenn der Berechtigte es unterlässt, der heranziehenden Stelle unverzüglich solche Umstände anzuzeigen, die zu seiner Ablehnung durch einen Beteiligten berechtigen, es sei denn, er hat die Unterlassung nicht zu vertreten.

(2) Der Berechtigte erhält eine Vergütung nur insoweit, als seine Leistung bestimmungsgemäß verwertbar ist (…)“.

Soweit das Gericht das Gutachten berücksichtigt, gilt es als verwertbar. Folgende Positionen können zum vollständigen Verlust oder zur Kürzung der Vergütung führen:

  1. Unterlassener Hinweis auf Befangenheitsgründe, die schon bei Auftragserteilung dem Sachverständigen bekannt sind.
  2. Unterlassen einer Mitteilung an das Gericht, wenn der Gegenstand des Gutachtens ganz oder teilweise nicht in die fachliche Zuständigkeit des Sachverständigen fällt.
  3. Unterlassen der Mitteilung an das Gericht, dass weitere Sachverständige hinzugezogen werden müssen.
  4. Verstoß gegen die Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstattung (hier müssen fachliche Hilfskräfte benannt und festgehalten werden, was diese konkret geleistet haben).
  5. Zweifel am Inhalt und Umfang des Gutachtenauftrags nicht geklärt durch Rückfrage beim Gericht.
  6. Mangelhafte Leistung des Gutachters.

Der Vortragende wies in dem Zusammenhang auch darauf hin, dass Kostenbeamte zunächst immer unterstellen müssen, dass die Stundenabrechnung durch den Sachverständigen korrekt aufgestellt ist. Der Sachverständige sollte in seinem eigenen Interesse genau darauf achten, dass er/sie sich im Rahmen des Kostenvorschusses bewegt.

Bei späterer erfolgreicher Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit kann die gesamte Vergütung einschließlich vom Sachverständigen verauslagter Beträge (z. B. für Laboruntersuchungen) seitens des Gerichts zurückverlangt werden. Dies kann bei einem länger laufenden Verfahren schnell hohe Summen bedeuten.

Das Resümee des Vortragenden lautete, dass das JVEG eigentlich insgesamt mehr oder weniger überflüssig sei. Die Pflicht eines Staatsbürgers, den Gerichten als Sachverständiger gegen Entschädigung zur Verfügung stehen zu müssen, passe nicht mehr in die heutige Zeit. Es wäre günstiger, Gutachten nach Privatrecht zu beauftragen und abzuwickeln. Dies würde zu höheren Honoraren und natürlich auch einer intensiveren Haftung führen.

Von meiner Seite konnte der Besuch der Veranstaltung als positiv bewertet werden. Interessant war auch der Erfahrungsaustausch innerhalb der Sachverständigen, der im Anschluss an das Referat von Herrn Prof. Roeßner erfolgte. Weitere Infos zum b.v.s unter:

www.bvs-ev.de

 


Prof. Roeßner bei seinem Vortrag


Erfahrungsaustausch unter Sachverständigen

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Seminarveranstaltung ‚Kunden- und verkaufsorientierter Umgang mit Interessenten und Kunden’ am 24.02.2014

Bericht verfasst von Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

 

Auf Einladung der KRAFT Baustoffe GmbH in München befand ich mich zum o. g. Zeitpunkt im Achat-Hotel in München, wo das Seminar stattfand. Vortragender war Herr Thomas Stahl von der IcosAkademie. Die Begrüßung übernahm der Geschäftsführer der KRAFT-Gruppe, Herr Thomas Reichenspurner. Die KRAFT Baustoffe GmbH hatte Kunden ihres Unternehmens geladen, um diesen dort im Zuge der Veranstaltung einen Sondernutzen zukommen zu lassen.

Es wurden folgende Themen behandelt:

     › Themenblock 1: „Wege zu neuen Kunden – Wie Sie in 2014 mehr Anfragen generieren“

     › Themenblock 2: „Beratungs- & Verkaufsgespräche souverän führen“

     › Themenblock 3: „Angebote schreiben und nachfassen“

     › Themenblock 4: „Mit Reklamationen, Beschwerden und Kritik umgehen“

Als wesentliches Hilfsmittel im Bereich der Neukundengewinnung identifizierte der Vortragende das Internet. Dabei sollten die Webseiten der Firmen möglichst konkrete Problemlösungsansätze für den Kunden bieten. Kunden werden häufig dazu neigen, bei den Suchbegriffen ihre individuelle Problemstellung einzugeben, wie z. B. Schimmelbildung, Zugerscheinungen oder feuchte Wände. Hierbei ist es günstig, wenn sich die Firma im Internet um einen Expertenstatus bemüht macht und damit dem Kunden Problemlösungsansätze bietet. Eine Internetseite sollte immer deutlich kommunizieren, was sie will: Nämlich mit dem Kunden in Kontakt zu treten. Sagen Sie ihm dies auch deutlich und geben Sie überall ihre E-Mail und Telefonnummer an. Es hat sich als günstiger Platz für diese Information der Bereich rechts oben auf der Webseite herauskristallisiert.

So wie heute schon Bewertungsportale für den Urlaubsbereich und Hotels feste Größen für User sind werden sich auch die Handwerker in den nächsten Jahren darauf einstellen müssen / dürfen, dass sie von ihren Kunden bewertet werden. Schon heute gibt es einige Portale, die sich auf dieses Segment spezialisiert haben wie z. B. www.kennstdueinen.de

Die Webseite sollte inhaltsbezogen kurz und knapp dem Kunden die wesentlichen Informationen vermitteln. Dabei sollte sie nicht zu sehr in den Fachjargon abdriften. Motto: „Fachidiot schlägt Kunden tot“.

Günstige Hilfsmittel für die Kundenwerbung sind in diesem Zusammenhang google adwords, google maps, google places und youtube. Auch facebook kommt in Frage, wenn man sich in erster Linie an Privatkunden wendet.

Es ist günstig, den QR-Code auf Fahrzeugbeschriftungen und Bautafeln zu nutzen, um dem User das Auffinden der eigenen Webseite möglichst einfach zu machen.

Günstig ist es auch, dem Kunden Ratgeber zu Fachthemen mit an die Hand zu geben und auf diese Weise bei der Bestellung dieser Schriften mit dem Kunden in Kontakt zu treten.

Der Referent wies darauf hin, dass heute eine gute Qualität die Grundvoraussetzung für die Geschäftsbasis ist, aber die Beratung weltklasse sein müsse.

Mit kleinen Kundengeschenken, wie z. B. Gummibärchen oder Süßigkeiten, kann man durchaus Punkte sammeln. Wichtig ist es, dem Kunden seinen Zusatznutzen klarzumachen, um einen gerechtfertigten Preis zu untermauern, nach dem Motto: „Wer den Preis nicht akzeptiert, hat die Leistung nicht kapiert“.

Das Erstellen von Angeboten kann man sich eigentlich ganz sparen, wenn man diesen später nicht nachtelefoniert. Dies sollte grundsätzlich derjenige übernehmen, der das Angebot auch erstellt hat. Wenn sie dem Angebot nachtelefonieren, so sollten sie möglichst offene Fragen verwenden, wie z. B. „Welche Details des Angebotes sind noch zu besprechen“ anstatt geschlossene wie z. B. „Haben Sie das Angebot schon gelesen?“. Man kann eigentlich davon ausgehen, dass das Angebot gelesen wurde. Hier handelt es sich nur um eine Floskel.

Wenn man den Auftrag nicht bekommt, so sollte man möglichst nicht ‚schmollen‘, sondern dem Kunden kommunizieren, dass man auch in Zukunft gerne mit ihm in Geschäftsbeziehung treten würde.

Als nächstes wurde ein Gesprächsleitfaden durchgesprochen, wie man mit dem Kunden Gespräche über die Thematik Preis und Qualität führen kann. Ein hilfreicher Satz in diesem Zusammenhang lautete: „Wenn ich Sie richtig verstehe, kommen wir heute zusammen, wenn der Preis stimmt, oder?“.

Häufig ist der Preis nur ein Vorwand, weil man den Auftrag eigentlich einem anderen geben möchte. Hier sollte man nachfassen, ob der Auftrag wirklich bereits schon vergeben ist, oder eben nur gedanklich. Es ist sinnvoll, den Namen des Kunden in Gesprächen dosiert zu verwenden, da dies einen guten Eindruck macht und die Spannung aus der Situation nehmen kann. Es ist durchaus auch sinnvoll, den Kunden nach seiner konkreten Meinung zu fragen, wie ein Problem zu lösen sei, für den Fall, dass es zu Reklamationen kommt.

Insgesamt kann man die Veranstaltung sehr gut empfehlen. Es waren viele Anregungen dabei, die im Tagesgeschäft häufig leider wenig Beachtung finden. Gerade die Handwerker neigen manchmal dazu, die Vorteile des Internets zu unterschätzen, vor allem, wenn sie selbst dort nicht so ‚zu Hause sind‘.

Weitere Infos zu der KRAFT Baustoffe GmbH sowie zur IcosAkademie finden Sie unter:

www.kraft-baustoffe.de

www.icos-akademie.de

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ExpertenForum Sachverständige an der Bayerischen BauAkademie 2013

Verfasser des Beitrags: Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Am 26. und 27.09.2013 fand die Veranstaltung in Feuchtwangen statt. Begrüßt wurden die Sachverständigen aus verschiedenen Fachrichtungen von Herrn Dipl.-Ing. (FH) Stephan Rost. Er zeichnete als Leiter der Abteilung Bautechnik innerhalb der Bayerischen BauAkademie für die Organisation der Veranstaltung verantwortlich.

Als vorgezogenes Resümee der Veranstaltung darf bereits gesagt werden, dass sich die Bayerische BauAkademie als sehr geeignete Veranstaltungsstätte erwies. Die Organisation verlief reibungslos, die Verpflegung war beispielhaft, wie auch die Freundlichkeit des Personals. So sieht aus meiner Sicht eine fachlich gute Veranstaltung aus, die mit Herz und Verstand organisiert wird.

Infos zur Bayerischen BauAkademie finden Sie unter

http://www.baybauakad.de/

Zu den einzelnen Vorträgen:

  1. Aktuelle Rechtssprechung für den Sachverständigen von Herrn Dr. Michael Kögl, Rechtsanwalt Bauinnung Augsburg

Zunächst referierte Herr Dr. Kögl zu generellen Bauthemen, die derzeit von Interesse sind. Er wies darauf hin, dass der Bauunternehmer i. d. R. immer als Mindeststandard die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik schuldet, auch wenn der Vertrag evtl. davon abweicht. In diesem Fall hat der AN regelmäßig eine Hinweispflicht. Im Anschluss ging er mehr auf Themen ein, die speziell die Sachverständigen betreffen. Hier ging es zunächst darum, wann die Parteien die Möglichkeit haben, einen Sachverständigen abzulehnen (z. B. wegen der Besorgnis der Befangenheit). Hier ergab sich, dass gewisse Fehler des Sachverständigen verzeihlich sind, jedoch keine solchen, die eine Partei bevorteilen könnten. Eine grober Fehler könnte z. B. vorliegen, wenn der Sachverständige einen Ortstermin durchführt hat und vergisst, eine Partei zu laden. Weiterhin thematisierte Dr. Kögl die „leidigen“ Bauteilöffnungen. Er wies darauf hin, dass der Sachverständige natürlich nur dann eine Bauteilöffnung durchführen darf, wenn der Betroffene zustimmt. Dies kann bei Gemeinschafseigentum problematisch sein. Hier muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen. In Sonderfällen kann das Gericht die Duldung einer Bauteilöffnung anordnen. Dies gilt jedoch nicht für Wohnungen, da es sich hier um einen geschützten Bereich handelt. Allerdings kann eine mangelnde Zustimmung möglicherweise als Beweisvereitelung vom Gericht gewertet werden. Am besten sollte der Sachverständige, wann immer möglich, den Parteien die Bauteilöffnung überlassen. Um Fehler im Umgang mit den Parteien und Rechtsvertretern zu vermeiden, empfiehlt Dr. Kögl den Sachverständigen, möglich sachlich zu bleiben und sich nicht provozieren zu lassen. Auch Fristen sollten beachtet werden, zumal die Gerichte darauf in Zukunft mehr achten werden als in der Vergangenheit. Ein Obergutachten kann in Frage kommen, wenn das Gericht begründete Zweifel an der Sachkunde des gerichtlich beauftragten Sachverständigen hat. Hierzu kann selbstverständlich ein von den Parteien eingeholtes Privatgutachten beitragen. Das Gericht muss dann eigene Sachkunde haben, um eine Entscheidung zu fällen, was selbst bei Spezialkammern nicht immer der Fall ist. Insofern ist eine Tendenz in Richtung Obergutachten erkennbar.

  1. Die häufigsten Fehler von Sachverständigen als Privat- bzw. Gerichtsgutachter von Prof. Dr. Gerd Motzke, Vors. Richter a. D. am OLG München

Der Vortragende wies zunächst darauf hin, dass bereits die Erwähnung des Wortes „Mangel“ sowohl rechtlich als auch technisch belegt sei und es insofern evtl. günstiger ist, von einem „Erscheinungsbild“ zu sprechen. Ganz besonders warnte Prof. Dr. Motzke die Anwesenden vor Gefälligkeitsgutachten, da diese im ungünstigen Fall sogar die Bestellung gefährden können. Der Vortragende wies darauf hin, dass Gutachten persönlich erstattet werden müssen und erwähnte die besondere Verantwortung des Sachverständigen. Diese komme lt. Prof. Dr. Motzke auch durch das Wissensgefälle zwischen Sachverständigen und dem beauftragenden Laien zustande. Günstig ist es bei einer Beauftragung auch, den Gutachtenzweck festzuhalten und den Auftrag genau zu beschreiben. Prof. Dr. Motzke warnte die Sachverständigen davor, von dem reinen Gutachtengegenstand in eine planerische Haftung zu geraten. Gutachten und Planungen werden davon abgegrenzt, dass ein Gutachten i. d. R. nichts Neues schafft, eine Planung jedoch schon. Weiterhin empfahl Prof. Dr. Motzke, dass der Sachverständige möglichst keine Zeugenbefragungen durchführen sollte, sondern dies besser dem Gericht überlässt. Weiterhin ermunterte Prof. Dr. Motzke sein Publikum bei einer gerichtlichen Befragung durchaus auch einmal zuzugeben, wenn man sich geirrt hat, da dies von den Richtern meist besser akzeptiert wird als stur einen falschen Kurs zu verfolgen. Der Unterschied zwischen Privatgutachten und gerichtlichem Gutachten besteht darin, dass ein Privatgutachten kein Beweis ist, sondern lediglich eine Information. Üblicherweise erfolgen keine Entscheidungen auf Basis von Parteigutachten, außer die Parteien stimmen dem zu.

  1. Problemlösungstechniken für den Sachverständigen von Herrn Prof. Dipl.-Ing. Bernhard Denk, Fachhochschule Regensburg Bauingenieurwesen

In dem Vortrag ging es um die unterschiedlichen Problemlösungstechniken und Strategien. Hier holte Prof. Denk zunächst weit aus und erläuterte z. B. bei solchen Strategien die heuristische Herangehensweise. Diese löst komplexe Probleme durch das Herunterbrechen in einzelne Schritte mittels einfacher Techniken. Manche sprechen auch von sog. „Faustregeln“. Seine Argumente untermauerte Prof. Denk durch zahlreiche Beispiele und Versuche. Man muss sich immer wieder vor Augen führen, dass das menschliche Gehirn für nicht lineare Verläufe kaum geeignet ausgelegt ist. Jedem ist das Beispiel geläufig, wie viel Reiskörner am Ende herauskommen, wenn man ein Schachbrett nimmt, auf das erste Feld ein Korn legt und auf alle nachfolgenden Felder jeweils das doppelte der vorherigen Zahl. Derartige Effekte werden regelmäßig unterschätzt. Weiterhin war interessant, festzustellen, dass eine hochgradige Konzentration auf ein Einzelthema häufig zum Übersehen begleitender Faktoren führt. Diesbezüglich zeigte Prof. Denk einen Film und das Publikum hatte die Aufgabe, zu zählen, wie oft sich die Mannschaft in den weißen Shirts einen Ball zuwirft. Der Akteur, welcher im schwarzen Gorillakostüm den Bildschirm durchquerte wurde von weniger als der Hälfte derer bemerkt, die das Ergebnis der Zuwürfe richtig nennen konnten. Die Vorausschau der Menschen für die Zukunft erfolgt i. d. R. auf Basis eigener Erfahrungen der Vergangenheit. Häufig können nicht einmal mehr die Erfahrungen der Vorgeneration mit verwertet werden. Dies ist natürlich schade für die Bauwirtschaft, wo man in der Antike ja bereits tolle Werke zustande brachte.

  1. Die verschiedenen Gutachten – wann empfiehlt sich was von Herrn Hilmar Toppe, Rechtsanwalt Bauinnung München

Der Vortragende ging zunächst darauf ein, in welcher Situation sich welcher Gutachtentyp am ehesten anbietet. Die Einholung eines Privatgutachtens kann durchaus sinnvoll sein, da dieses regelmäßig schnell erbracht werden kann und eine Einbringung in den Prozess als Parteienvortrag möglich ist. Immer wieder ergibt sich die Frage, wann die Kosten für den Privatgutachter von der Gegenpartei zu übernehmen sind. Hierfür gibt es einige Bedingungen wie z. B. Verschulden und das Vorhandensein eines Mangels. In diesem Fall kann sich der Laie sachverständiger Hilfe bedienen, um einen Mangel aufzudecken. Ärgerlich für die Anwesenden war es, dass der Bauherr vor Einholung eines Privatgutachtens nicht verpflichtet ist, dem Auftragnehmer gegenüber einen Mangel anzumelden. Schiedsgutachten gelten für diejenigen Parteien, die sich daran beteiligen. Wichtig ist, zu wissen, dass diese die Gewährleistungsdauer bis zum Abschluss des Gutachtens hemmen. Privatgutachten hemmen jedoch die Gewährleistungsdauer nicht. Vereinbarungen von Schiedsgutachterklauseln in AGB sind häufig unwirksam, da dadurch den Parteien der Weg zum ordentlichen Gericht versperrt ist. Ein Schiedsgutachter ist deutlich freier in seinen Aktivitäten als der gerichtlich bestellte Sachverständige und es ist deutlich schwerer, ein Schiedsgutachten „auszuhebeln“. Ist eine Schiedsgutachtervereinbarung wirksam abgeschlossen, dann wird ein ordentliches Gericht in der Sache nicht tätig. Bei Parteigutachten haftet der Sachverständige i. d. R. gegenüber seinem Auftraggeber, nicht jedoch gegenüber der gegnerischen Seite. Diese Aussage führte zu einer Diskussion, ob nicht doch ein Unternehmer Forderungen gegenüber einem Sachverständigen erheben kann, wenn er durch ein falsches Gutachten benachteiligt wird. Der Vortragende plädierte für die Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle an der Innung. Wenn beide Seiten einverstanden sind, dann können sie dort ein Schlichtungsverfahren vereinbaren. Dies ist wesentlich billiger und schneller als ein ordentliches Gericht. Kommt es zu keiner Einigung, so kann die Schlichtungsstelle am Ende eine Entscheidung fällen, für die die entsprechende Partei auch einen Titel erlangen kann. In Anspruch nehmen können diesen Service allerdings nur Innungsmitglieder, wobei Rechtsanwalt Toppe darauf hinwies, dass die Bauinnung in diesem Zusammenhang zur Neutralität verpflichtet ist. Hier wäre es andenkenswert, ob man eine Schlichtung bei der Innung nicht schon von vornherein bei der Angebotsabgabe bereits mit vorsieht. Abschließend kam das Thema noch auf die Streitverkündeten in einem Beweisverfahren. Hier ist es regelmäßig ärgerlich, dass selbst beim Obsiegen der unterstützten Partei, die Streitverkündeten die Kosten nach dem Abschluss des Verfahrens nicht erstattet bekommen.

  1. Beweissicherung aus Sicht des Bausachverständigen von Herrn Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Lauerer, Ingenieurbüro Lauerer Laaber

Der Vortragende erläuterte in einem sehr anschaulichen Referat, wie er vorgeht, wenn er eine Beweissicherung durchführt. Solche Beweissicherungen werden häufig vor der Durchführung von Baumaßnahmen beauftragt, um den Zustand der umliegenden Gebäude zu dokumentieren. Kommt es dann z. B. zu Setzungen, dann kann es im Nachhinein sehr gut nachvollzogen werden, welche Schäden bereits vor Beginn der Baumaßnahme vorhanden waren. Herr Lauerer verwies darauf, dass er für derartige Zwecke sehr intensiven Gebrauch von einer digitalen Videokamera mache. Hier hat er die Möglichkeit, das Gebäude in verschiedenen Ausschnitten zu zeigen und später dann die einzelnen Stellen detailliert in Augenschein zu nehmen. Hier können dann entsprechende Risse oder Schimmelerscheinungen aufgenommen werden. Die Videokamera erlaubt gleichzeitig, einen gesprochenen Kommentar, der dann direkt der Aufnahme zugeordnet ist. Die Anbringung von Gipsmarken empfahl der Vortragende aus seiner Erfahrung weniger, da diese häufig nicht geeignet anhaften und deren Entfernung problematisch ist. Er empfahl eher, entsprechende Schrauben zu setzen und in Bezugnahme auf diese den Riss genau zu vermessen. Hierfür hatte er auch entsprechende Muster dabei. Die Details wie z. B. das Umhängestativ zeigten, wie intensiv sich der Vortragende mit dieser Thematik auseinandersetzt.

  1. Innovative Bodenlasertechnik zur Ebenheitskontrolle von Herrn Joachim Egeler von der Robert Bosch GmbH in Leinfelden-Echterdingen

Der Vortragende machte nur wenige Vorworte und stieg direkt in die praktische Vorführung ein. Das von der Fa. Robert Bosch GmbH angebotene Produkt ermöglicht es dem Bediener des Lasers sehr schnell festzustellen, in welchen Bereichen Höhendifferenzen zwischen einem Referenzpunkt und den geprüften Bereichen auftreten. Diese sind sowohl nach unten als auch nach oben durch die unterschiedliche Stellung des Laserstrahls erkennbar. Es handelt sich damit natürlich nicht um eine Prüfung auf Ebenheit nach DIN 18202, da eben nur die Höhenlage im Vergleich zueinander erfasst wird. Ein anderer Laser ermöglichte die Prüfung einer lotrechten Situation am Bauwerk.

  1. Aktuelle EU-Bauproduktenverordnung von Herrn Dipl.-Ing. Dietmar Ulonska, Geschäftsführer Betonverband SLG Bonn

Hierzu ist festzuhalten, dass die Bau-PVO am 01. Juli 2013 in Kraft getreten ist. Sie ist die Grundlage für das Inverkehrbringen von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt. Die bisherige Konformitätserklärung wird von der Leistungserklärung abgelöst. Bauprodukte nach Bau-PVO, die im europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht und frei gehandelt werden, sind mit der CE-Kennzeichnung zu versehen. Die neue Verordnung betrifft in erster Linie die Hersteller, Händler und Importeure. Es geht hier um die genaue Dokumentation zu den einzelnen Produkten. Hersteller, Händler, Importeure und Bevollmächtigte müssen über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren belegen können, von welchem Wirtschaftsakteur sie Bauprodukte bezogen haben bzw. an welchen Wirtschaftsakteur sie Bauprodukte abgegeben haben.

Für das Publikum ergab sich die Frage, mit welchem Engagement diese Neuregelung umgesetzt werden muss. Wird dies alles in Papierform vorgehalten, so entstünde ein unglaublicher Aufwand. Insofern wurde hierfür eine geeignete unabhängige Internetplattform (DoPCAP.eu) aufgebaut. Die Pflicht zur CE-Kennzeichnung hat sich nicht geändert, lediglich die Kennzeichnung selbst wurde etwas modifiziert. Im Publikum entstand daraufhin eine Diskussion, inwiefern diese neue Richtlinie überhaupt sinnvoll sei. Schließlich sei noch völlig unklar, ob nun auch der Bauherr entsprechende Ansprüche habe. Besteht nun die Verpflichtung, dass diese ganzen Informationen mit der Unternehmerrechnung dem Bauherrn übergeben werden? Eine genaue Antwort ist bis dato nicht bekannt. Man hat den Eindruck, dass hier ein weiterer „Papiertiger“ geschaffen wurde, der wahrscheinlich in letzter Konsequenz nicht mal mehr auf dem Papier, sondern nur noch im Internet existiert und dessen baupraktische Umsetzung fraglich ist.

  1. EnEV ein Ausblick speziell für Bausachverständige; Anforderungen nach EnEV bei Änderung, Erweiterung oder Ausbau von bestehenden Gebäuden einschl. Nachrüstverpflichtung von Herrn Dipl.-Ing. (FH) Alfons Fischer, Ingenieurbüro Fischer Dinkelsbühl

Der Vortragende erläuterte nicht nur die derzeit geltenden Regeln, sondern gab auch einen Ausblick in die Zukunft. Diesbezüglich ist noch nicht klar, wann die neue EnEV herauskommen wird. Diesbezüglich gibt es unterschiedliche Aussagen und es könnte auch noch einige Zeit dauern. Die Anforderungen im Neubau sind in der Zwischenzeit ziemlich klar geregelt. Hier muss eine entsprechende Berechnung erfolgen und dann kann klar gesagt werden, wo welche Anforderungen vorhanden sind. Der Altbau ist hier spannender. Häufig geht es darum, dass EnEV-Anforderungen einzuhalten sind, sobald eine gewisse Prozentmenge bei der Sanierung überschritten wird. Zu Diskussionen führten die Anforderungen an nicht gedämmte oberste Geschoßdecken, die begehbar oder nicht begehbar sein können. Hier ist zwar ein U-Wert ≤ 0,24 W/m2 K vorgeschrieben, jedoch ist fraglich, ob diese Regelung bei minimal gedämmten Massivdecken und Holzbalkendecken überhaupt greift. In jedem Fall ist es aus energietechnischen Gründen zu empfehlen, diese oberste Geschoßdecke gegenüber einem kalten Dachraum zu dämmen. Es ist jetzt schon absehbar, dass die Fußbodenkonstruktionshöhen weiter ansteigen werden, um hier die notwendigen Dämmungen einbauen zu können.

  1. Beurteilung und Instandsetzung von Schäden durch Chloride im Stahl- und Spannbetonbau von Herrn Dr.-Ing. Frank Ross, Sachverständiger Neuried

Der Vortragende zeigte zunächst, auf welchen Wegen Chloride ihren Weg in die Bauteile finden, wobei das Transportmedium immer Wasser ist. Einerseits werden Salze in Tiefgaragen durch den Schnee an den Autoreifen mit eingeschleppt, wo entsprechende Taumittel anhaften. Hier ergibt sich durch einen Wagen mit vier Radkästen unter dem Strich ca. ein Teelöffel Salz, der mehr als ausreichend ist, um entsprechende Schäden anzurichten. Kommt es auf einem bewehrten Beton zu einer Brandentwicklung von PVC, so entstehen auch hier Chloride, die mit dem Löschwasser in den Beton transportiert werden. Nach einem Brand ist der Beton entsprechend ausgetrocknet und nimmt derartiges Löschwasser „gierig“ auf. Weiterhin kann gerade im Bereich von Brücken, die an Straßen angrenzen, bereits der Sprühnebel der Fahrzeuge ausreichen, um hier Chloride einzubringen. Ein anderes Problem sind Betonfertigteile, die auf der Straße transportiert werden. Problematisch sind natürlich undichte Streusalzlager, die Hausmeister häufig in Tiefgaragen anlegen. Noch schwieriger ist es, wenn der Hausmeister selbst Gullies und Betonflächen mit Streusalz beaufschlagt.

Immer wieder zu Diskussionen führt die Prozentangabe, ab welcher Maßnahmen zu ergreifen sind. Dr. Ross wies darauf hin, dass aus seiner Sicht bereits Werte zwischen 0,1 und 0,7 Masse-%, bezogen auf das Zementgewicht, kritisch sind. Ab 0,5 Masse-% besteht die Verpflichtung, dass ein Sachverständiger zur Beuteilung eingeschaltet wird.

  1. Gutachtliche Einstufung von Sichtbetonmängeln von Herrn Dr.-Ing. Denis Kiltz, DBV-Gutachter und Leiter der DBV West (Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V.) Bochum

Der Vortragende zeigte eine ganze Reihe von Fotos verschiedener Sichtbetonanwendungen. Es wurde zur Diskussion gestellt, wann aus Sicht des Publikums welche Anforderung an den Sichtbeton berechtigt sei. Nicht jeder Beton, den man sieht, sei auch „Sichtbeton“. Hier können Auftraggeber durchaus kreativ sein. Dr. Kiltz wies darauf hin, dass besonders die vertraglichen Anforderungen beachtet werden müssen. Möglichst sollte bei Sichtbeton nach DBV-Merkblatt eine bestimmte Sichtbetonklasse vereinbart sein. Häufig ist jedoch im LV nur von „Sichtbeton“ die Rede. Bei repräsentativen Bauteilen im Hochbau geht man i. d. R. von Sichtbetonklasse SB 4 aus (besonders hohe gestalterische Anforderung). SB 3 unterstellt hohe, SB 2 normale und SB 1 geringe gestalterische Anforderungen an die Betonoberfläche. „Bei der Beurteilung der Sichtbetonflächen ist der Gesamteindruck aus dem üblichen Betrachtungsabstand maßgebend. Einzelne Kriterien werden nur geprüft, wenn der Gesamteindruck der Ansichtsflächen den vereinbarten Anforderungen nicht entspricht.“ (Beurteilung von Sichtbetonflächen nach DBV-Merkblatt).

Abschließend kann die angebotene Veranstaltung als interessant und weiterbringend für die Sachverständigen eingestuft werden. Die zwei Tage waren haben sich aus meiner Sicht gelohnt.

Prof. Denk bei seinem Vortrag vor dem Publikum

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Interview vom 23.3.2013 zum Thema ‚Feuchtemessung’ mit Herrn Walter Denzel, Geschäftsführer der Fa. DNS-Denzel Feuchte-Messtechnik Natursteinschutz GmbH in Börtlingen und Erfinder des Denzel Feuchte-Messgerätes

Verfasser des Beitrags: Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®


Unger:
Sehr geehrter Herr Denzel, bitte teilen Sie den Lesern der Kolumne in einigen Worten mit, warum die Estrichfeuchtemessmethode so oft diskutiert wird und welche Feuchtemesstechnik Sie persönlich aktuell für Nassestriche empfehlen.

Denzel: Estrich-Hersteller können nicht wissen, ob in der 200 Liter-Mörtelmischung 12 Liter Wasser (6,0 % des Sand-Volumens) schon „drin“ sind, die sie von der notwendigen Wasserzugabemenge abziehen müssten. Der Maschinist entscheidet, ob der Bodenleger gute Arbeit liefern kann, oder nicht. Der Bodenleger soll dann prüfen, ob 0,1 % (~115 g in 1 m² / bei 5 cm Estrichdicke) mehr oder weniger Feuchte enthalten ist. Also: 2,0 CM-% ? Ja !  /  2,1 CM-% ? Nein ! Der Bodenleger soll demnach eine Eignungsprüfung ohne Grenzwert durchführen und man empfiehlt ihm, bei 2,0 CM-% zu belegen, ohne anzugeben, wie viel Wasser 2,0 CM-%, bei welcher Bindemittelart, entspricht.

Feuchte ist Wasserdampf, der sich sofort verflüchtigt, wenn er mit trockenerer Luftmasse in Berührung kommt. Zerstörende Methoden sind deshalb gemäß meiner Meinung zur Feuchtemessung ungeeignet, zumal sie nur einen momentanen Feuchtezustand, (der sich stündlich ändern bzw. reduzieren kann) und einen sehr kleinen Teil der Estrichmasse (50 g = 0,0000217 % einer 20 m² / bei 5 cm Estrichdicke) abbilden können.

Feuchte kann man laut meinem Verständnis nur dann messen, wenn das elektronische, zerstörungsfreie Feuchtemessgerät mit dem Trockenwert (20°C-Ausgleichsfeuchtewert) und dem Feuchteprofil (baustellengerechte Trocknungshärtungsverlaufkurve) der konkreten Estrichsorte kalibriert ist. Wenn man nicht weiß, was „trocken“ bedeutet, kann man nicht messen, was „feucht“ ist. Wenn man nicht weiß, welches Trockengewicht die Estrichschicht erreichen bzw. annehmen kann, kann man nicht wissen, ob 2,0 % Feuchte, 2 Gramm, 2 Kilogramm, oder 2 Tonnen Feuchte bedeutet!

Feuchtemessungen können laut meiner Auslegung nur elektronische Messgeräte leisten, deren Messfeld die Feuchtemoleküle (zerstörungsfrei) erkennt, und als Gewichts-% anzeigen kann.

Unger: Wie funktioniert das von Ihnen entwickelte Feuchtemessgerät und wie genau und reproduzierbar sind die gemessenen Werte?

Denzel: DNS-Feuchte-Sensoren senden ein zerstörungsfreies Messfeld (ähnlich einer Handywelle) in den Estrich, das nur Wasser und Wasserdampfmengen (anhand der Dielektrizitätskonstanten von Wasser  > 80) misst und ein Resonanzfeld entstehen lässt, dessen Kapazität in Gewichts-%, bezogen auf die jeweilige Estrichsorte, angezeigt wird. Mehrere hundert Feuchteprofile bestimmter Estrichmischungen bilden die Basis für >99,9 % genaue DNS-Messergebnisse, die in mehreren Gutachten und Prüfberichten bestätigt wurden. Da DNS-Feuchtemessgeräte nur Wassermoleküle erkennen, haben Stahlbewehrungen und wasserführende Heizungsrohre keinen Einfluss auf das Messergebnis, wenn sie fachgerecht verlegt wurden.

Unger: Besteht die Gefahr bei Ihrem Messgerät, dass die Estrichdichte und die Estrichdicke das Messergebnis verfälschen können?

Denzel: Da DNS-Feuchteprofile an 5 cm dicken, möglichst baustellengerecht verdichteten Estrichproben erarbeitet wurden, werden geringere Estrichdichten und kleinere Estrichdicken mit kleineren Messergebnissen und höhere Verdichtungen und größere Estrichdicken, als höhere Messergebnisse dargestellt. Das größere Feuchterisiko ist aber (für alle Feuchtemessmethoden) in unterschiedlich trocknenden Binde- und Zusatzmitteln zu suchen, die unterschiedliche Wassermengen verschieden schnell verdampfen lassen.

Unger: Was ist Ihre Prognose für die Zukunft? Wie werden wir in 10 Jahren aus Ihrer Sicht Estriche auf Feuchtigkeit hin prüfen?

Denzel: Es ist Estrichlegern aus meiner Sicht dringend zu empfehlen, die 2,0 bzw. 0,5 CM-%-Grenzwertempfehlung aufzugeben, die nach eigenen Untersuchungsergebnissen zwischen 0,3 bis 1,7 CM-% variiert und damit ein Empfehlungsrisiko von 1,7 bis 0,3 % beinhaltet, das für jeden Bodenleger Anlass genug ist, jede Estrichschicht mit Bedenken zu belegen und die Gesamtverantwortung für den Bodenbelag beim Estrichhersteller zu belassen! Wir sollten im Zeitalter der Higgs-Teilchen-Erkennung, Mars-Feuchte-Messungen und Handyelektronik, nicht mehr durch die Lande ziehen, und Hammer und Meißel als „Stand der Technik“ bezeichnen, was schon vor 14.000 Jahren veraltet war!

BAM, Fraunhofer, und andere namhafte Baustoffprüfinstitute haben sich kürzlich unter dem Dach der DGZfP (Deutsche Gesellschaft für zerstörungsfreie Prüfung) in einem Arbeitskreis zusammengeschlossen, der Messmethoden auf Eignung untersuchen soll, um Baustoffherstellern, Architekten, Bauherren und Bodenlegern zutreffende Grenzwerte und geeignete Messmethoden empfehlen zu können.

DNS-Denzel hat sich mangels einheitlicher Richtlinien, für ein Wohnklima mit 20°C bei 55 % r. Lf. als Prüfparameter für die Kalibrierung ihrer Feuchtemessgeräte entschieden, weil alle andere Messmethoden keine „Trockengrenzwerte“ bieten!

Unger: Vielen Dank für das Interview.

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Seminarveranstaltung von PCT Chemie – Lernen aus Schäden

Verfasser des Beitrags: Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Im Februar 2013 besuchte ich für einen Tag die Veranstaltung der PCI Akademie mit der Bezeichnung „PAKAD Modul 7 – Lernen aus Schäden“. Der Referent war Herr Prof. Dr. Andreas Rapp, der mir als hervorragender Holzkenner bereits im Vorfeld bekannt war. Deswegen reizte mich einerseits der Besuch des Seminars, andererseits wollte ich gerne einmal die Schulungsakademie der PCT Chemie kennenlernen.

Thematisch standen folgende Punkte im Mittelpunkt der Veranstaltung:

  • Schnittstellenkoordination
  • Prüf- und Hinweispflichten
  • Feuchteverhalten von jungen Estrichen
  • Belegreife und nachstoßende Feuchte
  • relative Luftfeuchte an beheizten/gekühlten Fußböden

Zunächst ging Prof. Dr. Rapp auf die CM-Messung ein. Er erwähnte, dass er in eigenen Prüfreihen festgestellt habe, dass Zementestriche nach einer langen Trocknungszeit in Gebäuden eine Ausgleichsfeuchte von ca. 1 CM-% erreichen können. Bei höherem Ze-mentgehalt ist die Ausgleichsfeuchte tendenziell etwas höher, da die Hauptwassermenge im Zementleim beinhaltet ist. Wenn ein unbeheizter Zementestrich also bei 2 CM-% belegt wird und dieser später im Laufe der Nutzung auf 1 CM-% austrocknet, so ist dies im Regelfall unschädlich für die Konstruktion. Wenn man versucht, einen Zementestrich mit einem CM-Feuchtegehalt von ca. 5% zu beschichten, so muss man wissen, dass bei einem so hohen Feuchtewert häufig die Poren mit Wasser gefüllt sind. Dann kann es schwierig sein, dort eine Beschichtung zum Haften zu bringen.

Der Vortragende ging auch auf Besonderheiten der Darrfeuchtemessung ein und erwähnte, dass hier häufig Fehler gemacht werden. Die Darrfeuchte bezieht sich auf das Trockengewicht. Wiegt die feuchte Probe vor dem Darren 100 g und verliert diese 2 g an Wasser, dann beträgt der Darrwert eben nicht 2%, sondern vielmehr 2,04%.

Prof. Dr. Rapp ging auch auf andere Feuchtigkeitsmesstechniken wie z. B. die elektrische Feuchtemessung und die kapazitative Messmethode ein. Näher erläuterte er in diesem Zusammenhang die zweite Technik. Bei dieser wird die Estrichfeuchte mit Hilfe eines induzierten Hochfrequenzfeldes gemessen. Dabei ist zu beachten, dass Estriche mit einer höheren Rohdichte i. d. R. feuchter gemessen werden als solche mit einer niedrigeren Dichte. Dies liegt daran, da bei der Messung die Dipole erfasst werden und bei einem dichteren Estrich schlicht und einfach mehr Dipole enthalten sind. Dies führt dazu, dass relativ trockene, aber dichte Estriche als eher feucht gemessen werden und relativ feuchte, aber wenig dichte Estriche als ziemlich trocken. Dies beinhaltet natürlich ein gewisses Gefahrenpotential.

Nachdem das Messgerät an der Estrichoberfläche aufliegt, werden auch die oberen Estrichzonen intensiver gemessen als die unteren. Dies führt dazu, dass gerade Estriche mit hohen Dicken eher trockener gemessen werden als sie wirklich sind. Bei der kapazitativen Kugelkopfmessung muss man darauf achten, den Messfühler möglichst weit hinten am Griff anzufassen, da dieser sonst die Hand als Feuchtigkeitspotential erfasst, was das Messergebnis verfälscht. Die Salzionen im Körper führen diesbezüglich zu einer höheren Digit-Anzeige als reines Wasser. Holz wird eher selten kapazitativ gemessen, da hier ein großer Dichteeinfluss vorhanden ist. Bei dieser Gelegenheit machte der Vortragende einen Exkurs in die Holztechnologie und erwähnte, dass bei Nadelhölzern enge Jahresringe, bei ringporigen Laubhölzern hingegen breite Jahresringe auf ein schweres und dichtes Holz hinweisen. Diesen Unterschied muss man kennen.

Prof. Dr. Rapp lobte in diesem Zusammenhang die CM-Methode als eine Technik, bei der in erster Linie freies bzw. mobiles Wasser erfasst wird. Als wesentliche Fehlerquelle bei der CM-Messung identifizierte Herr Prof. Dr. Rapp die ungenügende Zerkleinerung des Messgutes. Wenn nach der Messung in der Flasche noch größere Estrichbrocken vorhanden sind, so muss die Messung wiederholt werden.

Als nächstes Thema ging der Referent auf die Schnittstellenkoordinationen ein und sag-te, dass hier leider durch die Zusammenlegung der Thematik ‚Boden’ und ‚Wand’ in der Zwischenzeit eine gewisse Unübersichtlichkeit vorhanden ist.

Beim nächsten Thema zeigte Prof. Dr. Rapp auf, wie wichtig es ist, auf Zwischenge-schossbetonplatten zunächst eine Dampfsperre mit bremsender Wirkung (z. B. 2-lagige PE-Folie, je 0,2 mm) zu verlegen. In einer überzeugenden Präsentation schilderte er seine eigenen Forschungsergebnisse, bei denen trockene Estriche mit Bodenbelag auf junge Betonplatten platziert wurden. Hier war deutlich zu erkennen, dass es dort, wo keine Folie zwischengelegt wurde, zu deutlichen Auffeuchtungen von Estrich und Belag kam. Dort, wo eine Folie auf die Betonplatte verlegt wurde, kam es nicht zu diesem Erscheinungsbild. Es wäre wünschenswert, wenn die Folie auch normativ deutlicher erwähnt würde, als dies derzeit der Fall ist.

Weiterhin plauderte Prof. Dr. Rapp ein wenig aus dem Nähkästchen und zeigte auf, wie er als zusätzliches Instrument zur Feuchtemessung eine Wärmebildkamera einsetzt. Dies ist z. B. interessant, wenn der Estrich noch nicht belegt ist und man feststellen möchte, wo dieser noch relativ feucht ist. Nachdem die Verdunstungsreaktion Kälte absondert, können mit der Wärmebildkamera häufig unterschiedlich warme und kalte Bereiche bei Estrichen ohne Fußbodenheizung detektiert werden. Die kälteren Bereiche sind mit großer Wahrscheinlichkeit noch feuchter als die wärmeren.

Der Referent erwähnte in diesem Zusammenhang, dass er häufig in Altbauten ohne Fußbodenheizung feststellte, dass die Holzfeuchten in an das Erdreich oder an ein kaltes Kellergeschoss angrenzenden Erdgeschossen höher seien als die in den Obergeschossen. Dies liegt häufig daran, weil das Holz hier kälter ist und sich dann an der Grenzschicht zur Parkettoberfläche eine höhere Luftfeuchtigkeit einstellt. Diesen Effekt kann man auch beobachten, wenn z. B. ein Meter breite Rohrstränge links und rechts mit Wärmedämmung angearbeitet werden, jedoch über den Rohren nur noch eine dünne Schalldämmung platziert werden kann. Dann kann über einem solchen Streifen im Parkett ebenfalls oberkantig eine niedrige Luftfeuchtigkeit vorhanden sein, was dann ein anderes Fugenbild als auf der Restfläche bedingen kann. Interessant ist der nicht ganz zu erklärende Effekt, dass nicht die absolute Luftfeuchtigkeit, sondern eben die relative Luftfeuchtigkeit, die Materialien beeinflusst.

Als nächstes ging es um die maximalen Oberflächentemperaturen in Verbindung mit Par-kett. Diesbezüglich plädierte der Referent für eine maximale Oberflächentemperatur von 29° C. In Kaltbereichen (Ränder und Fensterflächen) sind jedoch häufig höhere Temperaturen notwendig. Der Wärmeeinfluss allein führt bei Holzbelägen jedoch nicht zu einer wesentlichen Ausdehnung, wie dies z. B. bei anderen Materialien (z. B. Zementestrich) der Fall ist. Hier sind die Einflüsse durch feuchtebedingtes Schwinden und Quellen deutlich intensiver. Schadenswirksame, hohe Temperaturen können bei Parketten z. B. dann entstehen, wenn einzelne Heizkreise abgeschaltet sind. Dann müssen die verbleibenden Heizkreise besonders hohe Temperaturen produzieren, um den Raum auf eine geeignete Temperatur zu erwärmen. Derart hohe Temperaturen können dann den Parkett schädigen. Auch beim Abschrauben einzelner Stellventile der Fußbodenheizung können sich durch den dann erreichten maximalen Durchfluss hohe Parketttemperaturen ergeben. Oft besteht das Problem auch darin, dass die Parkettfläche durch hochflorige Teppiche oder andere flächige Gegenstände wie Matratzen, etc. abgedeckt ist. Dann ergibt sich die gleiche Problematik, wie wenn einzelne Heizkreise abgeschaltet sind.

Prof. Dr. Rapp empfahl im Winter eine geeignete Raumluftbefeuchtung. Gerade in Verbindung mit Fußbodenheizung wurde diese Maßnahme in der Vergangenheit häufig in Frage gestellt. Durch eine geeignete Raumluftbefeuchtung wird jedoch erreicht, dass die Luftfeuchtigkeit direkt oberhalb dem Parkett nicht so extrem absinken kann, wie dies der Fall wäre, wenn man auf eine Luftbefeuchtung verzichten würde. Prof. Dr. Rapp stellte ein Berechnungsprogramm vor, bei dem man diese Einflüsse sehr anschaulich dem Architekten oder Bauherrn präsentieren kann. Hierzu eine Faustformel: Jedes 1° K Temperaturerhöhung am Boden senkt die relative Luftfeuchtigkeit am Boden um den Faktor 0,94 bzw. senkt die Holzfeuchte am Boden um den Faktor 0,95.

Berechnungsbeispiel: Nehmen wir bei 20° C eine relative Luftfeuchtigkeit von 50% an. Erhöht man die Temperatur um 1° K, dann muss man die relative Luftfeuchtigkeit von 50 mit dem Faktor 0,94 multiplizieren. Als Ergebnis erhält man dann 47% relative Luftfeuchtigkeit. Verändert man die Lufttemperatur um 3° K nach oben, dann müsste man die 50% relative Luftfeuchtigkeit dreimal mit 0,94 multiplizieren (= 41,53%). Senkt man die Lufttemperatur am Boden hingegen um 1 K, dann rechnet man: 50% relative Luftfeuchtigkeit dividiert durch 0,94 = 53,19% relative Luftfeuchtigkeit. Bei der Holzfeuchteberechnung funktioniert dies gleichlautend mit dem Faktor 0,95.

Der Trend wird auch in Zukunft energetisch immer mehr in Richtung Fußbodenheizung und Wandheizung gehen, da diese große Heizflächen aufweisen und damit niedrige Systemtemperaturen möglich sind.

In der Folge wies der Holzexperte auf die Gefahren von Fußbodenkühlung hin. Sie wird häufig ebenfalls durch das Fußbodenheizsystem realisiert, welches sich im Estrich befin-det. In heißen Sommermonaten werden diese Systeme häufig überstrapaziert, vor allem, wenn sich viele Mitarbeiter und zahlreiche Wärmequellen wie z. B. PC’s oder Kopierer auf engem Raum befinden. Dann kann die relative Luftfeuchtigkeit des Parketts extrem ansteigen. Prof. Dr. Rapp betreute einen Schadensfall als Sachverständiger, bei dem ganze 14% Holzfeuchte erreicht wurden. Dies führte zum Totalschaden an der Konstruktion. Häufig wäre es dann unter dem Strich doch besser, eine wirksame Klimaanlage einzubauen, die auch die Raumluft entfeuchten kann. Man sieht diesen Effekt häufig anhand der Wasserspuren, die klimatisierte Autos beim Parken hinterlassen.

Der Referent wies darauf hin, dass auch die Ausgleichsfeuchten der Hölzer zu beachten sind. Bei Eiche stellt sich bei 50% relativer Luftfeuchtigkeit ungefähr ein Wert von 9% Holzfeuchte ein. Bei Bambus sind dies bei 50% relativer Luftfeuchtigkeit i. d. R. nur 7,5%, hingegen bei einer Eukalyptusart bis zu 11,5% Holzfeuchte.

Weiterhin beschrieb Prof. Dr. Rapp die Funktionsweise von Thermoholz, welches im Zuge des Produktionsprozesses auf sehr hohe Temperaturen erhitzt wird. Durch die Behandlung schwindet und quillt das Produkt kaum noch. Allerdings wird das Material relativ spröde und auch die Festigkeitswerte können sinken.

Resümee:

Ich empfand die Veranstaltung als sehr gelungen. Prof. Dr. Rapp ist ein ausgezeichneter Experte für dieses Thema, der die Begabung hat, den Zuhörern die Zusammenhänge anschaulich und verständlich zu erläutern. Die Fa. PCT Chemie leistet mit ihrer Schulungsinitiative aus meiner Sicht einen wichtigen Beitrag bei der Fort- und Weiterbildung der Handwerker.

Dr. A. Unger



Prof. Rapp (re.) vor Publikum (Quelle: PCT)

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Parkett-Fachtagung am 08.03.2013 in Feuchtwangen

Verfasser des Beitrags: Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®


10. Tagung des Landesinnungsverbandes Parkettlegerhandwerk und Fußbodentechnik Bayern an der Bayerischen Bauakademie in Feuchtwangen

Auf freundliche Einladung von Herrn Peter Fendt befand ich mich am 08.03.2013 in der Bayerischen Bauakademie in Feuchtwangen, um der 10. Tagung des Landesinnungsverbandes Parkettlegerhandwerk und Fußbodentechnik Bayern beizuwohnen.

Den Anfang machte Herr Heinz Brehm, der einige Hinweise zum Thema ‚Arbeitsschutz bei der Parkettverlegung’ gab. Herr Fendt empfahl in diesem Zusammenhang, Rechnungen für Arbeitsschutzmaßnahmen (z. B. Staubmasken, etc.) aufzuheben und in einem eigenen Ordner zu sammeln. Auf diese Weise könne man zu einem späteren Zeitpunkt darauf zurückgreifen und nachweisen, entsprechende Vorkehrungen getroffen zu haben.


Ausbildungsoffensive der Industrie

Den nächsten Vortragspart übernahm Herr Dr. Norbert Arnold von der Fa. Uzin. Er stellte die Ausbildungsoffensive der Industrie vor, welche zum Ziel hat, mehr junge Leute für die Karriere im Bodenhandwerk zu begeistern. In einer Präsentation erläuterte Dr. Arnold, dass sich die Anzahl der Firmen im Parkett- und Estrichhandwerk zwischen 2001 und 2011 ca. vervier- bis verfünffacht hat. Dies würde ja zunächst gut klingen, allerdings handelt es sich um eine extrem hohe Menge an Kleinstbetrieben mit nur sehr geringen Umsätzen. Im gleichen Zeitraum hat sich die Anzahl der Gesellen halbiert. Es gibt kaum noch Interessenten für die Meisterprüfung im Estrichhandwerk und die Ausbildungsquote im Bodenhandwerk hat ebenfalls extrem nachgelassen. Es stellt sich also die Frage, wer in Zukunft in Deutschland die Produkte der Industrie verarbeiten wird. Dr. Arnold stellte ein sehr professionell gemachtes Video des deutschen Handwerks vor mit dem Titel: Was wäre die Welt ohne das Handwerk? (zu finden in youtube). Unter www.initiative-pik.de finden interessierte Firmen einen Film, welcher für die Ausbildung im Parkettbereich wirbt. Möglicherweise können Firmen diesen auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellen und damit für Nachwuchs werben. Lt. Dr. Arnold sind die österreichischen und schweizer Kollegen dahingehend sehr aktiv. Da die Innungen selbst nicht über ausreichende Mittel verfügen, hat die Industrie in Aussicht gestellt, hier umfangreiche Beträge zur Nachwuchsgewinnung bereitzustellen.


Mineralisch gebundene Fertigteilestriche

Der nächste Vortrag von Herrn Andreas Seifert (Fa. Knauf) befasste sich mit dem Thema der mineralisch gebundenen Fertigteilestriche. Herr Seifert schätzte den Marktanteil dieser Lastverteilungsplatten auf ungefähr 15% des Estrichmarktes. Die Gipskartonplatten verloren in den letzten Jahren in diesem Bereich Marktanteile, während die Gipsfaserplatten hinzugewannen. Es versteht sich von selbst, dass bei allen Fertigteilestrichen die Untergrundnivellierung eine wesentliche Rolle spielt. Während Mörtelestriche E-Module von ca. 16.000 bis 20.000 MN/m2 aufweisen, liegen viele Fertigteilestriche lediglich bei 3.000 bis 6.000 MN/m2. Dies führt unter Last zu Verformungen und bei kleineren Aufstandsflächen und hoher Last zu Eindrückungen nach unten. Aus diesem Grund werden für diese Estriche steifere Dämmschichten benötigt, als bei Mörtelestrichen. Leider gibt es keine Norm für Fertigteilestriche, weshalb hier die Herstellervorgaben von wesentlicher Bedeutung sind. Gerade im Randbereich kann es zu intensiven Verformungen bei Last kommen, weshalb derartige Estriche ungünstig für die Aufbringung starrer und großformatiger Beläge sind wie z. B. Fliesen. Bei Parkettaufbringung können intensive Kräfte durch Schwinden und Quellen auf den Fertigteilestrich wirken, denen letzterer häufig wenig entgegenzusetzen hat. Wenn es dann bei einer Verformung zum Schaden kommt, so ist die beeinträchtigte Stelle häufig im Bereich der Stufenfalz zu finden. Bei höheren Lasten empfahl Herr Seifert unbedingt die Verwendung von gebundenen Schüttungen statt Trockenschüttungen. Der Vortragende lobte die Brandschutzeigenschaften von Gipsfaserprodukten. Dies führte der Vortragende darauf zurück, dass Kristallwasser aus dem Dihydrat im Brandfall verdampft und damit dem Feuer Energie durch den Dampfschleier nimmt. Schalltechnisch haben Fertigteilestriche häufig die Schwierigkeit, dass sie nicht auf die notwendigen 70 kg pro m2 kommen und ihnen damit Masse fehlt. Diese wird häufig dann in der Unterkonstruktion ergänzt. Verwendete Schüttungen dürfen nicht in die Dämmschicht eindringen, weshalb bei Vorhandensein von Mineralwolle entsprechende Trennschichten vorgesehen werden sollen. Bei hohen Lasten kann man die Fertigteilestriche auch doppellagig verlegen, wobei dann im Regelfall die obere Schicht vollflächig auf die erste Schicht geklebt werden muss und zusätzlich im Falzbereich geklebt und gebohrt werden muss. Wenn Baustellenverkehr die Platten verschmutzt hat, so ist auch hier vor Belegung ein Reinigungsschliff erforderlich. Eine Grundierung ist ohnehin ein wesentlicher Bestandteil des Bodenaufbaus. Als Parketttypen eignen sich auf Fertigteilestrichen vor allem verklebtes Mehrschichtparkett, verklebtes Mosaikparkett und generell schwimmend verlegtes Parkett. Herr Seifert wies darauf hin, dass die Gipsfaserplatten ungefähr mit einer Feuchtigkeit von 0,2 Masse-% ausgeliefert werden und diese im Bau dann etwas auffeuchten können. Aus dem Publikum kam daraufhin die Frage, ob man bei jedem Fertigteilestrich dann vor Belegung eine CM-Prüfung durchführen sollte, was konträr diskutiert wurde.


‚Hacking-Angriffe im EDV-Bereich’

Als nächstes folgte ein Thema, was man im Rahmen einer Parketttagung nicht unbedingt erwartet hätte. Trotzdem fand ich es toll, so etwas auf das Programm zu bringen. Es handelte sich um die Thematik von ‚Hacking-Angriffen im EDV-Bereich’. Das Thema wurde von Herrn Steglich und einem Kollegen von der Fa. SySS GmbH sehr professionell live vorgeführt. Nahezu jeder Handwerksbetrieb verfügt heute über eine umfangreiche EDV-Ausstattung und die gilt es, gegenüber Angriffen zu schützen.

Zunächst zeigten die EDV-Experten, wie schlecht Online-Shops häufig gegen Manipulationen geschützt sind. Unter den Augen der Zuhörer wurde ein real existenter Shop dahingehend manipuliert, dass nicht nur die bestellte Ware nichts kostete, sondern man sogar noch eine Gutschrift bekam. Dies wurde möglich durch editierbare und damit manipulierbare Elemente innerhalb des Shops. Manchmal gelingt es auch im Shop, den Bestellbereich zu überspringen und direkt zu bestellen, ohne dass man vorher den lästigen Umweg über den Bezahlbereich gewählt hat.

Heute werden häufig Chips genutzt, um per Funk den Laptop oder Computer zu entsperren und damit z. B. Daten in der Mittagspause zu sichern. Ähnliche Systeme werden heute für das Entsperren von Türen, Zugangsberechtigung in Mensen, für Hoteltüren, Autoschlüssel, etc. verwendet. Die Experten zeigten, wie einfach es ist, mit geeigneten Klon-Programmen derartige Hürden zu überwinden und dabei sogar die Original-Seriennummer wieder zu verwenden. Weiterhin erläuterten sie, wie Internetangriffe funktionieren. Häufig wird hierbei versucht, die Systeme durch eine Vielzahl an Anfragen zu überlasten. Diesbezüglich ist es wichtig, eine aktuelle Software zu nutzen, die Lücken im Sicherheitssystem möglichst schließt. Auch zunächst ungefährlich aussehende Anlagen wie PDF-Dateien können sich beim Öffnen negativ auswirken, wenn sie entsprechende Schadsoftware enthalten. Im ungünstigen Fall kann ein Externer den Rechner übernehmen und Einsicht in Daten erhalten. Es sollte unbedingt ein geeigneter Virenscanner eingesetzt werden, wobei diese letztendlich keinen 100%igen Schutz bieten. Sie sichern gegen schon bekannte Angriffe, Modifikationen führen jedoch zu individuellen Schadprogrammen, die dann häufig von den Virenscannern nicht erfasst werden. Ein Gefahrenpotential sahen die Referenten auch bei der Nutzung des öffentlichen WLAN. EDV-Kriminelle generieren teilweise eigene WLAN-Netze und schalten sich dann zwischen Benutzer und Internetverbindung. Man sollte sich deshalb nur mit bekannten WLAN-Systemen verbinden.


Aktuelle Entwicklungen im Baurecht

Als nächstes referierte Herr Rechtsanwalt Andreas Demharter, Hauptgeschäftsführer im Landesverband Bayerischer Bauinnungen. Es ging um aktuelle Entwicklungen im Baurecht wie z. B. die Änderungen in der VOB 2012. Hier gab es in erster Linie Modifikationen in §16. Gemäß VOB 2012 werden Abschlagszahlungen nun 21 Tage nach Zustellung fällig und Schlussrechnungen i. d. R. 30 Tage nach Zustellung. Was das BGB im Vergleich dazu interessant macht, ist, dass hier sowohl Abschlagszahlungen als auch Schlussrechnungen direkt nach Zustellung fällig werden. Gemäß der neuen VOB 2012 geraten Kunden 30 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in Verzug. Dies ist beim BGB identisch.

Es gibt eine Vorgabe für eine Zahlungsverzugsrichtlinie der EU, welche Zahlungen beschleunigen soll. Herr Demharter wies darauf hin, dass der momentane Entwurf allerdings eher Zahlungen verzögern würde und insofern für die Unternehmen kein Interesse besteht, dass dies in der derzeitigen Form Gesetz wird. Weiterhin wies Herr Demharter nochmals auf die Schwierigkeit hin, wenn Baustoffe mangelhaft sind und dann der Lieferant nur für die Bereitstellung eines neuen, mangelfreien Baustoffes aufkommt. Die Aus- und Einbaukosten bleiben i. d. R. bei den ausführenden Firmen hängen. Die Verbraucher sind in diesem Zusammenhang besser geschützt als Firmen, was der Landesverband Bayerischer Bauinnungen verändern möchte. Herr Demharter wies auf die Möglichkeit geeigneter Versicherungen für die ausführenden Betriebe hin.

Weiterhin zeigte Herr Demharter auf, dass die Gerichte in letzter Zeit dazu neigen, Hinweispflichten der Firmen sehr weit auszulegen, wenn der Unternehmer einen deutlichen Wissensvorsprung gegenüber dem Kunden hat. Wenn ein Architekt mit von der Partie ist, dann wird hier von ungefähr gleichen Bedingungen ausgegangen. E-Mails erfüllen nicht die schriftliche Formvorschrift, wenn sie ohne elektronische Signatur zugestellt werden. Dies mag z. B. für Maßnahmen gegenüber Nachunternehmern in letzter Sekunde vor Fristablauf interessant sein. Anschließend wies der Vortragende darauf hin, dass es immer schwieriger wird, die Mangelbeseitigung wegen Unverhältnismäßigkeit zu verweigern, vor allem, wenn es um funktionelle Themen geht.


Interessante Parkettschadensfälle

Den Schlusspunkt der Veranstaltung gestaltete der Sachverständige Peter Kummerhoff und erläuterte einige interessante Parkettschadensfälle.

Zum Einen zeigte der Vortragende einige Fotos von mysteriösen Flecken in Jatoba-Parkett. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass dies bei dieser Holzart vorkommen kann und handwerklich nicht zu verhindern ist. Die Flecken sind auf Flavonoide zurückzuführen, pflanzentypische Inhaltsstoffe, die unter UV-Einstrahlung zu Ausbleichungen führen und mit dem Stressverhalten des Baumes zu tun haben. Diesbezüglich findet man auch Hinweise in der Holzfachpresse.

In einem zweiten Fall wies Herr Kummerhoff darauf hin, dass IPE/Lapacho-Parkett i. d. R. schwer zu versiegeln ist. Es kommt hier relativ schnell zu einer unschönen Optik, weshalb man eher auf Wachsen oder Ölen zurückgreifen sollte, um die Verbindungsproblematik zu entschärfen.

Eine Diskussion entzündete sich zu dem Punkt ‚künstlich gealterte Dielen’, wobei einige im Raum vertretene Sachverständige darauf hinwiesen, dass diese nicht normenkonform seien und teilweise unschöne Eindrücke bzw. Dellen aufwiesen.


Resümee:

Abschließend kann gesagt werden, dass die mit einer Ausstellung verbundene Fachtagung für die Anwesenden eine Bereicherung war und den Verantwortlichen rund um Herrn Fendt für das Engagement im Sinne der Handwerker zu danken ist. Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.parkettfussbodentechnik.de/index.php

Die Bauakademie Feuchtwangen erwies sich als guter Austragungsort für die Fachtagung und stellte nicht nur die geeigneten Räumlichkeiten, sondern auch eine funktionierende kulinarische Betreuung der Seminarteilnehmer zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.baybauakad.de/ausbildung

Dr. A. Unger

 


Dr. Arnold von Fa. Uzin


Heinz Brehm


Hr. Seifert von Fa. Knauf


Hr. Steglich (li.) mit Kollege


Peter Fendt


Peter Kummerhoff


Praktische Vorführung


RA Demharter

 

 

 

 

 

 

 

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Seminarveranstaltung aus der Reihe ‚Unternehmen Erfolg’: Andreas Buhr „Vertrieb geht heute anders“

Verfasser des Beitrags: Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Seminarveranstaltung aus der Reihe ‚Unternehmen Erfolg’: Andreas Buhr „Vertrieb geht heute anders“

Am 04. März 2013 hatte ich die Gelegenheit, den Referenten Andreas Buhr im Rahmen der o. g. Seminarreihe in Augsburg zu hören. Wie der Name der Veranstaltung schon andeutet, ging es hier in erster Linie um die Themen ‚Verkauf’ und ‚Vertrieb’. Andreas Buhr ist ein Experte für den Bereich ‚Führen im Vertrieb’ und kann eine jahrelange Vertriebserfahrung in Top-Positionen nachweisen.

Der Anspruch von Herrn Buhr lautete, den Zuhörern zu vermitteln, wie sie den ‚Kunden 3.0’ begeistern können. Die Schlagworte des Programms lauteten wie folgt:

  • Der Kunde ist die neue Prinzessin
  • Social Media: Tod der Kaltakquise
  • Sympathie und Kompetenz

Zunächst zeigte Herr Buhr auf, was sich im Bereich des Vertriebs in den letzten Jahren so alles verändert hat und wie sich Produkte überholt haben, die vorher fester Lebensbestandteil waren. Ausgewählte Beispiele waren: Telefon mit Wählscheibe, Musikkassetten und generell die Geschwindigkeit der Nachrichtenübermittlung. Da sich die Kunden verändert haben, ergibt sich nun die Notwendigkeit, dass sich auch die Verkäufer verändern. Eine Veränderung beinhaltet immer auch das Brechen mit alten Mustern. Dazu müssen neue Routinen etabliert werden. Die Anzahl der Hilfsmittel ist nahezu grenzenlos: Internet ganz allgemein, Social Media, google, Apps und QR-Codes im Besonderen. Heute geht es vielleicht weniger um das ‚Verkaufen’, sondern vielmehr um das ‚Kaufen lassen’. Herr Buhr wies darauf hin, dass der Kunde im Baumarkt nicht einen Bohrer kauft, sondern vielmehr das Loch in der Wand. Es geht insofern nicht um den konkreten Gegenstand, sondern darum, was der Kunde damit bezweckt. Interessant war, dass sich heute ca. 80% aller Kunden vor dem Kauf eines Produktes ausführlich im Internet informieren. Dies war vor einigen Jahren noch nicht so. Dadurch trifft der Verkäufer auf einen hoch informierten Kunden, der auch ganz detaillierte Fragen zum Produkt stellt. Hierauf muss der Verkäufer vorbereitet sein und sollte den Kunden nicht mit Pauschalinformationen abspeisen.

Bei Treffen im wirtschaftlichen Bereich geht es immer darum, in kurzen Worten dem potentiellen Geschäftspartner zu vermitteln, wie man ihm möglicherweise nützlich sein könnte. Ein guter Satz könnte sein:

„Mein Name ist Max Mustermann und ich sorge dafür, dass Ihr knapp bemessener Urlaub zu einem unvergesslichen Erlebnis wird.“ Dies könnte z. B. die Aufgabenstellung eines Reisebüros sein. Hier muss jede Branche ihren eigenen Satz finden.

Interessant war, dass sich der Verkäufer heute viel mehr mit dem Kunden befassen muss, als dies früher der Fall war. Hierzu können Social Media-Seiten wie facebook, Xing, linked-in, etc. wertvolle Hinweise liefern. Es gibt heute schon Fluglinien, die über Social Media-Abgleich dafür sorgen, dass Passagiere mit ähnlichen Interessen im Flugzeug nebeneinander sitzen. Dies erhöht die Kundenzufriedenheit. Der Trend geht immer mehr dahin, Stellenangebote in Social Media-Seiten zu platzieren, um damit Mitarbeiter zu gewinnen. Für Firmen ist die Mitgliedschaft in facebook in der Zwischenzeit nahezu ein Muss.

Herr Buhr wies das Publikum darauf hin, dass Verkäufer dazu neigen, zu viel zu erzählen und zu wenig zu fragen. Sie verlieren sich in technischen Details, haben aber gar nicht mehr im Blick, was den Kunden interessiert. Diesbezüglich wäre es viel besser, wenn der Verkäufer zunächst einmal herausfindet, was dem Kunden bei seiner Auftragsvergabe konkret wichtig ist. Wie wesentlich ist die Zeitkomponente? Gelingt es dem Verkäufer, das ‚Problem’ (den kybernetischen Punkt) des Kunden herauszufinden? Auch eine Worst-Case-Betrachtung kann hier von Nutzen sein: „Was würde passieren, wenn das Projekt nicht rechtzeitig fertig wird?“ Letztlich geht es darum, dass es dem Verkäufer gelingt, seinen individuellen Nutzen herauszustellen, den er mit seinem Produkt/Dienstleistung bieten kann.

Wenn dem Kunden schließlich verschiedene Alternativen aufgezeigt werden, so hat sich herausgestellt, dass Kunden oft dazu neigen, den zuletzt formulierten Vorschlag zu wählen. Dies kann jeder selbst überprüfen, wenn er in einem Fast-Food-Restaurant bestellt.

Interessant war auch, zu erfahren, dass Branchenriesen im Elektronikmarktbereich nicht etwa ihren wesentlichen Gewinn mit Elektrogeräten wie Fernseher, DVD-Player, etc. machen, sondern vielmehr mit Steckern und Kabeln. Elektrogeräte sind offensichtlich in erster Linie dazu notwendig, den Kunden in den Laden zu locken. Ein anderer Branchenriese im Bereich Versandhandel schafft zusätzlichen Umsatz, indem er den Kunden nach dem Motto berät: „Wenn Ihnen das gefallen hat, dann gefällt Ihnen auch …“

Menschen treffen ihre Kaufentscheidung in erster Linie aus Lust oder Frust. Auch hier hat ein Verkäufer Vorteile, der sich psychologisch in seinen Kunden hineinversetzen kann. Wenn es dem Verkäufer dann noch gelingt, dem Kunden seine Visitenkarte zwischen Zeige- und Mittelfinger zu übergeben, dieser einen Blick darauf wirft und sie einsteckt, dann geht der Vertrieb allerdings auch manchmal heute genauso wie früher; nämlich gut…

Weitere Infos zu dem Seminar und der Seminarreihe unter:

www.andreas-buhr.com

www.unternehmen-erfolg.de

 

 

Dr. A. Unger

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Schäden durch nachstoßende Feuchtigkeit aus der Rohbetonplatte

Verfasser des Beitrags: Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Bei dem nachfolgenden Artikel handelt es sich um einen Auszug aus dem FUSSBODEN ATLAS®www.fussbodenatlas.de

16.2 Schäden durch nachstoßende Feuchtigkeit aus der Rohbetonplatte
Was geschieht mit dem Wasser aus der Betonplatte? Haben Sie sich die Frage im Hinblick auf dieses Bauteil bereits einmal gestellt? Dies war in der Vergangenheit kaum nötig, da bei der Erstellung der Rohbetonplatten noch keine Fließmittel eingesetzt wurden und deshalb zur Austrocknung eine Vielzahl an Kapillaren zur Verfügung stand. Zudem ließ man den Rohbau schlicht und einfach in der Winterphase trocknen. Heute jedoch können wir uns derartige Verzögerungen nicht mehr leisten, weshalb im Regelfall eine Betonplatte bereits einige Monate nach ihrer Erstellung mit Dämmstoff und Estrich versehen wird. Heißt das jedoch automatisch, dass diese bereits als ‘trocken’ angesehen werden kann? Wir wissen aus der alten DIN 4 108-4 (Anhang A), dass eine ausreichend ausgetrocknete Betonplatte nach vielen Jahren immer noch 2 [Masse-%] ihres Gewichts an Feuchtigkeit aufweist l146l. Bei einem Alter von nur sechs Monaten l46l rechnet man mit einem Wert von circa 5 [Masse-%], was ca. 12 Vol-% entspricht. Ausgehend von einer Betonrohdichte von 2 400 kg/m³ und einer Plattendicke von 20 cm bedeutet dies überschlagsmäßig immerhin circa 24 l Wasser pro [m²] Rohbetonplatte. Wenn wir also einen solchen Betonuntergrund belegen, nehmen wir der Überschussmenge von circa 14,5 l Wasser (Differenz zwischen 2 und 5 Masse-%) die Möglichkeit, nach oben hin auszutrocknen. Kommen ‘diffusionshemmende’ Materialien an der Plattenunterseite hinzu, wird das Wasser weitgehend in der Konstruktion ‘eingesperrt’. Dies wäre zunächst nicht weiter schlimm, da die Festigkeit der Betonplatte durch diesen Umstand nicht gefährdet ist. Jedoch wird die Feuchtigkeit in der Platte ‘das Bestreben haben’, sich den Verhältnissen des Rauminnenklimas anzupassen. Bedingt durch den hohen Feuchtegehalt wird deshalb ein Dampfdruckgefälle von der Betonplatte ausgehend zu den angrenzenden Räumen vorliegen. Die Folge wird sein, dass durch die Betonkapillaren sowie durch Diffusion Wasser an die Grenzflächen transportiert wird. Die Tatsache, dass es zu einem Diffusionsstrom aus der Betonplatte sowohl nach oben wie nach unten kommt, liegt daran, dass beidseitig i. d. R. jeweils niedrigere Wasserdampfdiffusionspartialdrücke als innerhalb der Geschossplatte vorliegen. Wie ist dies zu begründen? Gehen wir davon aus, dass wir es im Fall einer Zwischengeschossplatte in den Räumen darüber und darunter mit folgenden Raumluftwerten zu tun haben:

Temperatur: 20 Grad Celsius
Relative Luftfeuchte: 50 %

Innerhalb der Betonplatte ergibt sich aufgrund der konstanten Lufttemperatur in den Räumen darüber und darunter ebenfalls eine Temperatur von 20 Grad Celsius. Wie hoch aber ist die relative Luftfeuchte innerhalb der Betonplatte?Der Dampfsättigungsdruck bei 20 Grad Celsius liegt bei 2 340 Pa. Bei 50 % relativer Luftfeuchte müssen wir diesen Wert halbieren. Dadurch resultiert ein Dampfdruck von 1 170 Pa (siehe Abbildung 94 in Kapitel 3.2.5).

Hier hilft uns eine Darstellung weiter, welche sich mit den Sorptionsisothermen befasst. Das Diagramm in Abbildung 542 zeigt unter anderem, welche relative Luftfeuchte sich bei Kontakt der Luft zu Baustoffen mit einem bestimmten Wassergehalt in [Masse-%] bei konstanter Temperatur einstellt. Man kann aus ihr z. B. auch entnehmen, dass Baustoffe aus Holz verhältnismäßig viel Wasser aus der Umgebungsluft aufnehmen und dass ein Estrichmörtel wiederum mehr Wasser aufnimmt als Normalbeton. Dies liegt in diesem Fall daran, dass bedingt durch die kleinere Körnung des Estrichs mehr wasserbindender Zement in einem Estrich enthalten ist.

Wir haben also festgestellt, dass 6 Monate alte Betonplatten ca. 5 [Masse-%] an Feuchtigkeit enthalten. Konsultiert man die Abbildung 94, so stellt man fest, dass dies einer relativen Luftfeuchtigkeit von ca. 98 % entspricht. Damit ergeben sich folgende Raumluftwerte in der Betonplatte:

Temperatur: 20 Grad Celsius
Relative Luftfeuchte: 98 %

• Daraus resultiert ein Dampfdruck von 2 294 Pa (2 340 Pa x 0,98).
• 2 294 Pa innerhalb der Betonplatte > 1 170 Pa in den angrenzenden Räumen

Dadurch ergibt sich ein Diffusionsstrom aus der Betonplatte nach oben und nach unten in die angrenzenden Räume.


Sorptionsisothermen nach Grimscher

Da bei Zwischengeschossplatten die Kontakt-Temperatur an der Unterseite der Platte aufgrund der aufsteigenden Wärme höher ist als die Boden-Kontakt-Temperatur an der Plattenoberseite, liegt sogar ein etwas intensiverer Dampfdiffusionsstrom aus der Platte nach oben vor. Verstärkt wird dieser Effekt, wenn sich unterhalb der Platte Heizleitungen oder andere Wärmeerzeuger befinden, die durch ihre Temperatur das in der Betonplatte eingeschlossene Wasser zusätzlich aktivieren. Das Feuchtepotenzial innerhalb von Betonplatten kann über das genannte Maß durch weitere Faktoren zusätzlich erhöht werden.


Zusätzliche ‘Betonauffeuchtung’ durch ungeeignetes Entleeren der Heizkörper


Zusätzliche ‘Betonauffeuchtung’ durch Betonieren bei Regen

Die vorgenannte Konstellation kann zu einer Durchfeuchtung des Dämmstoffes führen, welcher leider oft ohne Dampfsperre direkt auf den Betonuntergrund verlegt wird. Dies ist gemäß DIN 18 560-2, Absatz 5.1.3 ‘Schutzmaßnahmen’ nicht zulässig, denn:

„(…) Die Dämmschicht ist, falls erforderlich, durch geeignete Maßnahmen vor Feuchte zu schützen. Solche Maßnahmen sind vom Planer bei der Bauwerksplanung festzulegen (…)“ l20l.

Diese Aussage gilt nicht nur für Anmachwasser aus dem Estrich, sondern auch für nachstoßende Feuchtigkeit aus der Rohbetonplatte. Eine ähnliche Information ist auch dem folgendem Hinweisblatt zu entnehmen: BEB-Merkblatt ‘Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen – Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen, Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und Holzpflaster – beheizte und unbeheizte Fußbodenkonstruktionen’ l114l.


Hohe Feuchtewerte zwischen Dämmung und Abdeckung

Eine Durchfeuchtung des Dämmstoffs muss verhindert werden, da feuchte Materialien die Wärme intensiver leiten, was zu einer Verschlechterung des angesetzten Dämmwertes führen wird. Es besteht weiterhin die Gefahr, dass es zur Schimmelbildung im Dämmstoffbereich kommt (siehe Kapitel 12.8.7). Zudem kann es bei feuchtigkeitsempfindlichen Dämmstoffen soweit gehen, dass diese in ihrem Standvermögen beeinflusst werden und die gesamte Konstruktion ‘nachsackt’. In Verbindung mit Wasserschäden konnte dieser Effekt häufig beobachtet werden.

16.2.1 Vorsicht bei Verbundkonstruktionen
Wenn bei Verbundkonstruktionen auf Dämmstoffe verzichtet wird, bleibt die Schwierigkeit, dass sich in diesem Fall die Materialfeuchten aus Verbundestrich und Betonplatte addieren.


Feuchtigkeitsverteilung in Betonplatte und Estrich

Die Austrocknungszeit wird deshalb deutlich ansteigen. Werden dann Dampf hemmende Bodenbeläge ohne weitere Maßnahmen auf dem Verbundestrich platziert, so ist ein Mangel durch Schädigung der Klebeverbindung und Blasenbildung vorprogrammiert. In diesem Zusammenhang ist auch eine CM-Feuchtigkeitsmessung vor Belagsverlegung wenig aussagekräftig, da jederzeit Feuchtigkeit aus dem großen Reservoir der Betonplatte nachstoßen und das Feuchtigkeitsniveau innerhalb des Verbundestrichs erhöhen kann (siehe auch Kapitel 14.5.1.5). In diesem Zusammenhang gibt es u. a. die Möglichkeit, als eine Art ‘Notlösung’ unterhalb des Verbundestrichs eine Feuchtigkeitssperre vorzusehen. Diese wird i. d. R. durch zweimaligen Epoxidharzauftrag mit nachfolgender Quarzsandabstreuung (für die Haftbrücke) erstellt. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Harzhersteller sein Produkt für diese Nutzung freigibt und durch sein System (inklusive Haftbrücke) ein definierter sd-Wert erreicht wird. Die Höhe des notwendigen sd-Wertes ist vom Bauwerksplaner vorzugeben.


Blasenbildung in einem elastischen Bodenbelag

16.2.2 Bodenbelagsart beachtenswert
Ein weiterer, im Hinblick auf die Feuchtigkeit im Betonuntergrund sensibler Bodenbelag ist mit Sicherheit das Parkett. Dieses kann durch eindiffundierendes Wasser aus der Betonplatte zum Quellen gebracht werden, was zu immensen Schäden an Parkett und Estrich führen kann. Besonders kritisch ist die Situation, wenn eine Versiegelung des Parketts vorgenommen wird, da diese dem Diffusionsstrom meist mehr Widerstand entgegensetzt und sich das Wasser unterhalb der Versiegelung ansammelt. Dies führt bei verklebtem Parkett i. d. R. zu einer konkaven Verformung der Parkettstäbe, eine konvexe Verformung wäre nur bei einem sehr elastischen Klebstoff denkbar. Bei nicht verklebtem Parkett könnte es auch zu einer konvexen Verformung des Parketts kommen.


Konkav verformte Parkettstäbe

Im Umgang mit diesbezüglichen Schadensfällen wurden in der Vergangenheit fälschlicherweise lediglich die stationären Raumluftzustände innerhalb der Räume überprüft, die Betonplatte mit ihrem bedeutenden Feuchtigkeitspotenzial jedoch oft außer Acht gelassen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass nachstoßende Feuchtigkeit aus dem Betonuntergrund als besonders problematisch angesehen werden muss, wenn nachfolgend feuchtigkeitsempfindliche Estriche (z. B. auf Calciumsulfatbasis) zur Verlegung kommen oder es sich beim Bodenbelag um Dampf hemmendes Material oder Parkett handelt.


Welligkeiten in einem elastischen Bodenbelag auf CAF ohne Dampfsperre mit bremsender Wirkung


Anhaftung der Spachtelung am Bodenbelag deutet bei CAF auf Feuchtigkeitseinwirkung von unten hin


Die Überprüfung mit dem CM-Gerät zeigt eine ‚Auffeuchtung‘ der Konstruktion an

16.2.3 Folien als Problemlöser
Was können wir also tun, um zu erreichen, dass das ausdiffundierende Wasser nicht zu Schäden am Bodenbelag führt? Wenn wir die Regelwerke der Baukonstruktion zurate ziehen, stellen wir fest, dass auch in wischengeschossen unterhalb der Dämmung jeweils eine Trennlage/Dampfsperre vorzusehen ist. Diese besteht üblicherweise aus zwei Lagen PE-Folie der Dicke (jeweils) 0,2 mm oder anderen geeigneten Materialien. Die Folien sollten entweder ausreichend überlappt (ca. 30 cm) oder alternativ miteinander verbunden werden. An den Wänden sind die Folien bis OK FFB hochzuziehen. Es ist darauf zu achten, dass die Folien nicht durch spitze Steine von unten perforiert werden. Wir können die Folien rechnerisch als Dampfsperre mit bremsender Wirkung ansetzen, und sie dienen als Puffer zwischen dem Feuchtigkeitspotenzial des Betonuntergrunds und der folgenden Konstruktion.Sie können und sollen nicht völlig verhindern, dass Wasser aus der Betonplatte abgegeben wird, werden jedoch die Dosis soweit begrenzen, dass dieser Umstand i. d. R. nicht zu Schäden führt. Verantwortungsbewusste Bodenleger, die diese Zusammenhänge erkannt haben, melden heute regelmäßig Bedenken an, wenn eine solche Trennlage auf dem Betonuntergrund nicht vorhanden ist. Eine Abdeckung der Dämmung mit Folie ist zusätzlich nötig, kann jedoch die Folienlage auf der Betonplatte nicht ersetzen Fachkundige Planer sollten deshalb dafür sorgen, dass die Menge an Rohren auf dem Betonuntergrund möglichst begrenzt wird, um ein ordnungsgemäßes Auslegen der Folie zu ermöglichen. Die Dampfsperre sollte auch auf Zwischengeschossplatten grundsätzlich mit einer Horizontalsperre unter der Wand kombiniert werden. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass es zu einer vermehrten Feuchtigkeitswanderung (Trichterwirkung) über die Randfuge kommt. Dies hat bei sehr jungen Betonplatten ansonsten evtl. die Anfeuchtung der Holzsockelleiste mit  Schimmelbildung zur Folge.

16.2.4 Hauptverantwortung beim Planer
Es gibt Sonderfälle, wie Betonplatten zu angrenzenden Kalträumen (z. B. zu Tiefgaragen), bei denen vor Platzierung der Folie in jedem Fall eine Diffusionsberechnung durchgeführt werden muss. Dies hat damit zu tun, dass Baustoffe im Übergang zum Kaltbereich immer möglichst dampfdurchlässig sein sollten. Angrenzendes Erdreich ist meist nicht als ‘Kaltbereich’ anzusehen, wobei in diesem Fall ohnehin eine Abdichtung nach DIN 18 195 notwendig ist.


‚Auffeuchtung‘ der Konstruktion durch fehlende Dampfsperre mit bremsender Wirkung


Dampfsperre mit bremsender Wirkung verhindert Auffeuchtung der Konstruktion


Verschimmelte Holzsockelleiste durch Feuchtigkeitseintrag über die Randfuge

Die Verantwortung für das Vorsehen der beschriebenen Folien liegt beim Bauwerksplan nur er/sie kennt im Detail die geplanten Aufbauten wie auch die vorgesehene Nutzung. In der Mehrzahl der Fälle jedoch können wir mit der Verlegung von zwei Lagen PE-Folie der Dicke (jeweils) 0,2 mm Schäden durch Betonplattenfeuchte abwenden. Die zwei Lagen PEFolie sollten im Kreuzverband eingebracht werden. Die Dicke der Folienlagen ist entscheidend, um diese gegen Perforierungen aus dem Untergrund zu schützen. Verbundkonstruktionen sind unter diesem Gesichtspunkt besonders zu überprüfen, da hier die Platzierung einer Folie nicht möglich ist. In den meisten Fällen bleibt keine andere Wahl, als unterhalb des Dampf hemmenden bzw. feuchtigkeitsempfindlichen Bodenbelags oder unterhalb des Estrichs (siehe Kapitel 16.2.1) eine verhältnismäßig kostspielige Dampfsperre mit bremsender Wirkung, z. B. in Form eines Epoxidharzauftrages, vorzusehen. Hier ist jedoch im Vorfeld produktbezogen zu ermitteln, inwieweit die aus dieser Maßnahme resultierende wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke ausreichend ist (siehe diesbezüglich auch Kapitel 3.2.6 ‘Technische Kennwerte verschiedener Fußbodenmaterialien’), um Schäden am Bodenbelag zu vermeiden. Unabhängig davon ist zu prüfen, inwiefern die Konstruktion generell für eine solche Maßnahme geeignet ist.

16.2.5 Resümee
Abschließend kann festgestellt werden, dass mit Hilfe einer zweilagigen PE-Folie der Dicke (jeweils 0,2 mm) bei geringen Investitionskosten Schäden in Höhe von mehrstelligen Summen vermieden werden können. Und das Beste daran ist, dass wir gar nichts Neues einführen müssen, sondern uns lediglich an das erinnern brauchen, was baukonstruktiv im Regelfall bereits vorgesehen sein sollte. Man darf jedoch nun nicht den Fehler begehen, alle Fußbodenschäden ähnlicher Ausprägung ohne eingehende Untersuchung auf nachstoßende Feuchte aus der Betonplatte zurückzuführen. Es handelt sich hier meist um einen Langzeitprozess, der in der Regel frühestens zwei Monate nach Belagsverlegung zum Tragen kommt (der Kapillartransport geht weitaus schneller vor sich als Dampfdiffusion). Tritt der Schaden vorher auf, so kann dies an extrem jungen Betonplatten (Liegezeit < 6 Monate) liegen, häufiger jedoch ist Feuchtigkeit aus dem Estrich oder der Raumluft der Auslöser. Auch der Zeitpunkt der erstmaligen Schadensfeststellung kann Hinweise geben. Nachstoßende Feuchtigkeit aus Betonplatten wird aufgrund des dann größeren Diffusionsgradienten oft während oder nach der Heizperiode zu Schäden führen.

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Abrisse bei elastischen Fugen/Extreme Randabsenkungen

Verfasser des Beitrags: Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Bei dem nachfolgenden Artikel handelt es sich um einen Auszug aus dem FUSSBODEN ATLAS® – www.fussbodenatlas.de

16.1 Abrisse bei elastischen Fugen/Extreme Randabsenkungen
Seit Jahren mehren sich die Anfragen von Bauherren, welche die Erstellung eines Gutachtens wegen der abgerissenen, elastischen Verfugung zwischen Wand- und Bodenfliese wünschen. „Erst vor einem Jahr bin ich eingezogen und schon der erste Bauschaden …“ – ist der Kommentar, den ich in diesem Zusammenhang häufig höre. Was hat es mit diesem Phänomen auf sich? Lassen Sie uns kurz die möglichen Gründe analysieren.

16.1.1 Lösungsansatz
Früher wurde eine entstandene Distanz zwischen Wand und Bodenfliese in der Regel einem Absenkvorgang zugeschrieben, dessen Ursache man im Nachgeben der Dämmung sah. Wenn man jedoch die Konstruktion öffnete, stellte man häufig fest, dass die Dämmung ihre geplante Dicke unter Belastung aufwies. Wir wissen heute, dass insofern kein Wasserschaden vorlag und normengerechtes, der Belastung angepasstes Dämmmaterial verwendet wurde, die Ursachen auch an anderer Stelle zu suchen sind. Wie fast überall am Bau ist auch hier der richtige Umgang mit dem Wasser von entscheidender Bedeutung. Nach Verlegen des Estrichs, der in gefliesten Räumen häufig Zement als Bindemittel aufweist, wird das in der Konstruktion eingeschlossene Wasser ‘bestrebt’ sein, sich den Feuchtigkeitsverhältnissen der Raumluft anzupassen. Dies bringt einen intensiven Wasserverlust, insbesondere in der Estrichrandzone, mit sich, der zu einer Volumenverringerung und damit zu einer Verkürzung der Plattenoberseite führt. Dies bedingt ein Anheben der Randbereiche im Verhältnis zur Restplatte, was im Fachjargon als ‘Aufschüsseln’ der Konstruktion bezeichnet wird. Der hier dargestellte Effekt ist vergleichbar mit einer Brotscheibe, die über Nacht auf einem Tisch liegen gelassen wird und bei der am nächsten Tag eine ähnliche Verformung festgestellt werden kann. Weitere Informationen zum Verschüsselungsverhalten finden Sie in Kapitel 12.9.1.1. Nachdem der Faktor ‘Zeit’ eine immer wichtigere Rolle auf unseren Baustellen spielt, kommt es leider immer wieder vor, dass der Fliesenleger entgegen seiner Prüfpflicht auf eine Feuchtigkeitsmessung des Estrichs verzichtet. Dieser Umstand wirkt sich heute noch negativer als in der Vergangenheit aus, da Fliesen immer dichter gesintert werden (Stichwort ‘Feinsteinzeug’), damit sie möglichst wenig Wasser, z. B. in Außenbereichen, aufnehmen. Dadurch wird die Feuchtigkeit im Estrich zu einem zunehmenden Problem, an dem auch die weniger dampfhemmende zementäre Verfugung in der Fläche kaum etwas verändert. Wenn der Fliesenleger also ohne CM-Messung seine Fliesen auf die aufgeschüsselte Lastverteilungsplatte schon zwei bis drei Wochen nach deren Verlegung aufbringt, kann man davon ausgehen, dass er kurz darauf die elastische Verfugung zwischen Wand und Bodenfliese vornimmt. Im Laufe der Zeit trocknet nun die noch relativ feuchte Konstruktion entsprechend ihren Möglichkeiten aus, was zu einer Entspannung und zu einer Veränderung der Höhenlage führt. Die ehemals erhöhten Ränder werden sich absenken; dies wäre allein schon ausreichend, um den Abriss der Fuge zu bedingen. Hinzu kommt aber nun noch die Tatsache, dass sich die zu früh belegte Estrichplatte noch im Zustand des Austrocknens befindet, ein Vorgang, der unweigerlich einen Schwindvorgang mit sich bringt. Der Estrich ‘möchte’ sich über seine gesamte Dicke verkürzen, woran er an seiner Oberseite durch den starren Fliesenbelag gehindert wird. Es kommt zu einer konvexen Verformung der Gesamtkonstruktion, die eine zusätzliche Randabsenkung bewirkt. Dieses Phänomen bezeichnet man allgemein als ‘Bimaterialeffekt’, welcher durch eine zu früh vorgenommene zementäre Fliesenverfugung innerhalb der Fläche sowie durch eindringendes Putzwasser noch verstärkt wird. Solche Schäden können bei hohen Feuchtegehalten aus meiner Sicht auch nicht oder kaum durch das Absperren des Untergrundes mit EP-Harz verhindert werden, da eine solche Maßnahme die Schwindung des Estrichs in der Praxis meist nur verlangsamt.

Randabsenkung mit konvexer Verformung der Konstruktion durch zu frühe Belegung mit dem Fliesenbelag

Randabsenkung Zoom

Hohllage der Fliesen im Randbereich durch konvexe Verformung Geplant werden elastische Fugen meist mit einer Dicke von 1 cm, wobei sie in der Realität meist dünner ausfallen. Sie verfügen üblicherweise über eine Dehnfähigkeit von ca. 20 % bezogen auf ihre Dicke, was bedeutet, dass sich der Estrich um maximal 2 mm absenken dürfte, ohne dass die Fuge dadurch schadhaft würde. Ein normengerecht eingebrachter Estrich darf sich aus den oben genannten Gründen jedoch ohne weiteres um 5 mm (evtl. sogar mehr) absenken, ohne dass dies zu beanstanden wäre. Der Abriss der Fuge wird deshalb die Regel sein, Ansprüche können daraus üblicherweise nicht abgeleitet werden.

16.1.2 Resümee
Die Situation ist in Fachkreisen heute bekannt und wird nicht mehr kontrovers diskutiert. Dies ist auch dem Merkblatt l3l ‘Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen mit Dämmschichten’ des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, Stand September 1995, zu entnehmen, welches darauf hinweist, dass „(…) die unvermeidbaren Verformungen der schwimmenden Konstruktionen in der Regel die Elastizität der Fugenfüllstoffe überschreiten. (…)“. Bereits im Jahre 1983 wurde darauf hingewiesen, dass elastische Fugendichtungsmassen ‘wartungsbedürftig’ sind. Will der Bauherr diese Erscheinung also vermeiden, bleibt ihm nichts anderes übrig, als mit der Verfugung so lange zu warten, bis die Aufschüsselung des Estrichs auf ein akzeptables Maß zurückgegangen ist. Nachdem hierfür mindestens ein Jahr eingeplant werden sollte, läuft er Gefahr, dass Wasser in die nicht verschlossene Randfuge eindringen kann. Insofern halte ich es für sinnvoll, die Verfugung nach Verlegung der Fliesen vorzunehmenund die Bauherrschaft darauf hinzuweisen, dass sie diese innerhalb von ca. zwei Jahren erneuern sollte. Verzichten sollten wir in diesem Zusammenhang auf den Terminus ‘dauerelastische Fuge’, da uns allen bekannt ist, dass auf Dauer nur wenige Materialien als ‘elastisch’ bezeichnet werden können und diese Titulierung falsche Erwartungen weckt. Wird die Bauherrschaft in dieser Weise bereits vorbereitet, ist der Schreck auch nicht mehr so groß, wenn sie eines Tages das Bad betritt und den Fugenabriss vorfindet. Um zu wissen, dass es hierzu kommen wird, ist es nicht notwendig, mit astrologischen Kenntnissen bewandert zu sein – in derRegel genügt ein wenig Verständnis für Bauphysik und unser gesunder Menschenverstand.

Mögliche Wirkungsmechanismen beim Abriss elastischer Fugen

16.1.3 Extreme Randabsenkungen bei Parkettböden
In letzter Zeit habe ich auch in vereinzelten Fällen sehr intensive Randabsenkungen in Zementestrichen unter Parkettböden festgestellt. Hier liegen ähnliche, wenn auch nicht die exakt gleichen Wirkfaktoren, wie bei keramischen Böden vor. Manchmal spielt hier der Faktor eine Rolle, dass die Estriche mit dem Ziel der früheren Belegung mit Kunstharz abgesperrt wurden. Es ist zu erwarten, dass zu diesem Zeitpunkt die Estriche auch noch relativ intensiv verschüsselt waren. Später trocknet dann der Estrich oft per Diffusion durch die Absperrung hindurch und es kommt zu einer Schwindung des Estrichs, die mit einer Absenkung einhergeht. Es sind in dieser Konstellation auch bei Parkett konvexe Verformungen, d. h. Absenkungen über die Nulllage hinweg denkbar, wenn der Parkett schubfest mit dem Estrich verbunden wird. In anderen Fällen wurde spekuliert, ob die Verwendung von Trocknungsbeschleunigern eine Rolle spielen kann. Der ‘Trick’ einiger Beschleuniger besteht darin, auf Dauer eine in Relation zum Standardestrich erhöhte Haushaltsfeuchte im Estrich zu gewährleisten, die gebunden und damit unschädlich für den Bodenbelag ist. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Differenz zwischen Belegfeuchte und Haushaltsfeuchte nicht zu relevanten Schwindverformungen führt. Dieser Faktor könnte als Auslöser für extreme Randabsenkungen nur dann eine Rolle spielen, wenn es tatsächlich nicht gelingen würde, die Haushaltsfeuchte dauerhaft auf einem höheren Niveau zu halten. Ich habe einen solchen Fall in der Praxis noch nicht angetroffen. Man hat in diesem Zusammenhang festgestellt, dass bei in der kalten Jahreszeit hergestellten Zementestrichen (auch ohne Beschleuniger) häufig intensivere Rückverformungen auftreten. Dies mag mit der Tatsache zusammenhängen, dass diese an der Oberfläche durch die günstigeren Bedingungen oft zu schnell trocknen und es dann zu einem Kapillarabriss zwischen der Ober- und der Unterseite kommt. Die Trocknung erfolgt dann verstärkt über Diffusion und dieser Prozess kann relativ lang dauern. Es kommt dann im Zuge der weiteren Trocknung häufig noch zu einer weiteren Rückverformung. Es sollte hier streng getrennt werden zwischen den völlig normalen leichten Absenkungen, die bei fast jedem Zementestrich auch unter Parkett auftreten und extremen Absenkungen wie in dem folgenden Bild zu sehen.

Intensive Randabsenkung bei einem Parkettboden

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INTES Seminarveranstaltung „Führen nach den Regeln des Heiligen Benedikt“ mit Pater Anselm Grün

Verfasser des Beitrags: Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Als ich von der Akademie für Familienunternehmen INTES die Einladung für das oben genannte Seminar erhielt, war ich neugierig, ob Regeln, welche vor ca. 1.500 Jahren zur Führung eines Klosters ausgearbeitet wurden, auch in unserer heutigen Business-Welt noch Bestand haben würden. Ich meldete mich schließlich für die Veranstaltung an, welche am 23. Januar 2013 in der Abtei Münsterschwarzach stattfand.

Der Vortragende Pater Anselm Grün ist Doktor der Theologie und studierte Philosophie sowie BWL. Ohne bereits jetzt zu viel zu verraten, darf ich sagen, dass gerade dieser Mix den Vortrag zu einer spannenden Angelegenheit machte.

Die damals von Benedikt verfassten Führungssätze wandten sich an den Abt und an den Cellerar, den wirtschaftlichen Leiter des Klosters. Im Grunde haben sich die Führungsaufgaben bis zum heutigen Tage nicht wesentlich verändert. Es stellen sich auch aktuell die gleichen Fragen:

  1. „Wie können insbesondere Unternehmer von den Regeln des heiligen Benedikt profitieren?“
  2. „Wie lassen sich diese Regeln in eine zeitgemäße Führungskultur einfassen?“
  3. „Was müssen wir an uns selbst verändern, um erfolgreiche Führungspersönlichkeiten zu bleiben bzw. zu werden?“
  4. „Aus welchen Quellen können wir schöpfen, ohne selbst erschöpft zu werden?“
  5. „Welche Führungsgrundsätze lassen sich aus den Regeln des heiligen Benedikt ableiten?“

Zunächst beschrieb Pater Anselm Grüber über welche Eigenschaften eine Führungskraft verfügen sollte: 

  1. Er/sie darf nicht maßlos sein. Dies bedeutet, man solle auch mit sich selbst Maß halten, sodass man nicht zum „Workaholic“ wird. Der sog. „Burnout“ hat allerdings häufig nicht allein mit der Arbeit zu tun, sondern mit Zusatzbelastungen, die sich die Entsprechenden häufig aufhalsen, ohne sich dessen bewusst zu sein. Wenn wir in Sitzungen müde werden, so hat dies oft damit zu tun, dass nebensächliche Themen abgehandelt werden, die keinen wirklich interessieren.
  2. Ein guter Rhythmus bei der Arbeit ist wichtig. Dazu gehören auch Pausen, in denen man wieder aufatmen kann.
  3. Er/sie darf nicht überheblich sein. Wenn wir ein zu hohes Selbstbild von uns selbst haben, so führt dies wieder zu Maßlosigkeit. Wir stellen an uns den Anspruch, perfekt sein zu müssen, was i. d. R. eine Depression fast vorprogrammiert.
  4. Er/sie darf nicht stürmisch sein. Hier geht es darum, innere Ruhe zu bewahren und die Dinge zunächst so zu akzeptieren, wie sie sind. Um sie in die richtige Richtung zu befördern, geht es mehr um eine pazifistische Verwandlung als um eine aggressive Veränderung.
  5. Er/sie darf andere nicht verletzen. Dies trifft jedoch nicht nur auf Andere zu, sondern auch auf sich selbst. Manche Menschen neigen dazu, sich immer selbst zu verletzen, was häufig unterbewusst den Wunsch darstellt, sich für etwas zu bestrafen.
  6. Er/sie darf nicht umständlich/langsam sein. Wir kennen sie alle, die Mitarbeiter, die laufend um sich selbst kreisen und nicht zu Entscheidungen kommen. Langsamkeit bei Entscheidungen hängt häufig mit Angst zusammen und dem unrealistischen Wunsch, alles perfekt machen zu wollen.
  7. Er/sie darf nicht verschwenderisch sein.
  8. Er/sie soll gottesfürchtig und allen wie ein Vater sein. Während die Mutter beim Kind das Urvertrauen fördern soll, hat der Vater die Aufgabe, dem Kind den Rücken für die Risiken des Lebens zu stärken. Gibt es Probleme mit der Mutter, so kommt es häufig zu Suchtproblemen beim Kind wegen der Angst vor dem Außen. Außerdem neiden diese Menschen Anderen häufig die Zuneigung, welche sie erhalten.  Gibt es Probleme mit dem Vater, so fehlt diesen Menschen nicht selten das Rückgrat und als Ersatz dient oft die Flucht in die Ideologie. Außerdem sind diese Menschen häufig sehr misstrauisch und scheuen Konflikte. Entscheidungen fallen ihnen oft schwer.

In den Pausen bestand die Möglichkeit, die Mönche in der danebenliegenden Klosterkirche beim Gesang und Gebet zu beobachten und in die Klosteratmosphäre einzutauchen. In der Mittagspause wurde ein Film vorgeführt, der unter dem Titel „Ora et Labora“ das Leben im Kloster Münsterschwarzach darstellte. Bruder Bonifaz plauderte im Anschluss noch etwas aus dem Nähkästchen, wie man sich ein Leben im Kloster so vorzustellen habe.

Der zweite Teil des Vortrags zeigte auf, was notwendig ist, um erfolgreiche Führungskraft zu werden bzw. zu bleiben. Pater Anselm empfahl den Teilnehmern, Schwächen ruhig auch einmal zuzugeben, da sie menschlich machen. Der Chef, der auch einmal sagt, „die Sache sei ihm durch die Lappen gegangen“ schrumpft selbst auf menschliches Normalmaß und zeigt gleichzeitig Größe. Der Vortragende warnte Unternehmer davor, „Bewunderungszwerge“ um sich zu sammeln, um selbst gut und groß dazustehen. Manche Chefs sind geradezu eifersüchtig auf gute Mitarbeiter, da sie insgeheim selbst der Beste sein wollen und ihre Stellung von niemandem gefährdet sehen möchten. Eine solche Führungskraft wird sich schwer tun, gute Mitarbeiter zu finden bzw. zu erreichen, dass diese bleiben.

Alle Führungskräfte kennen die Aussage von Mitarbeitern, „sie hätten eine Sache einfach vergessen“. Psychologisch betrachtet, kann dies auch unbewusster Widerstand gegen eine Anordnung sein. Insofern kann manchmal das „Vergessen“ die einfachere Alternative sein, die nicht zum Eklat führt.

Wichtig ist auch innerhalb der Firma eine Sprachkultur zu gewährleisten. Wärmende Sprache öffnet den Menschen, während aggressive Worte und negative Kommentare über Mitarbeiter automatisch gegen einen selbst schlagen und die Atmosphäre in der Firma vergiften.

Wenn man sich von einem Mitarbeiter trennen muss, dann empfahl Pater Anselm Grün, dass der Vorgesetzte sich selbst darum kümmert. Auf diese Weise bleibt die Sache persönlich und der Chef hat die Möglichkeit, dem Mitarbeiter sein Bedauern über die Trennung mitzuteilen und ihm auch die Hoffnung zu geben, dass sich Alles zum Guten wendet. Verantwortungsvolle Chefs helfen teilweise sogar entlassenen Mitarbeitern, danach eine Neuanstellung zu finden.

Im Anschluss ging es darum, wie die Führungskraft selbst Kraftreserven für sich schafft, damit es nicht zur Erschöpfung kommt. Manche Teilnehmer äußerten, dass es ihnen schwer falle, Geschäft und Familie zu verbinden. Hier gab Pater Anselm Grün den Tipp gegenüber der Familie verlässlich zu sein. Auch, wenn es nur einen Tag in der Woche ist, an dem man zu Hause ist, dann ist es wichtig, dass die Familie sich darauf verlassen kann und diese Zeit nicht in Frage gestellt wird. Wenn man zuhause ist, dann sollte man ganz dort sein und nicht noch gedanklich halb im Geschäft hängen. Rituale, wie die Verabschiedung vom Arbeitsplatz und der Übergang in die Familiensphäre können dabei helfen.

Weiterhin ist es wichtig, festzustellen, mit welchem Bild man in die Arbeit geht. Ist man der „Hamster im Rad“, befindet man sich an der „Front“ oder genießt man die Gestaltungsmöglichkeiten, die jeder Tag einräumt. Pater Anselm stellte die Frage, womit sich der Einzelne in seiner Kindheit am Liebsten stundenlang beschäftigt hat. War man z. B. ein leidenschaftlicher Fußballer, so kann im Geschäftsleben das Bild weiterhelfen, dort eine optimale Mannschaft für das tägliche Spiel zusammenzustellen

Natürlich ist es genauso wichtig, dass die Firma Werte hat, welche auch die Mitarbeiter mittragen können.

Viele Führungskräfte leiden darunter, dass sie sich falsche Entscheidungen nicht verzeihen. Hier ist Nachtrauern aber kontraproduktiv und lähmend. Das Schlimmste ist, nicht zu entscheiden. Ansonsten gibt es eben meist nicht nur einen einzigen Weg, sondern mehrere, welche nach Rom führen. Wenn die Mannschaft dahinter steht, dann kann jeder dieser Wege Erfolg bringen. Wichtig ist es nur, sich für einen zu entscheiden und diesen konsequent zu gehen.

Pater Anselm Grün wies darauf hin, dass Rituale zur Identität einer Firma beitragen. Dazu gehören z. B. Weihnachtsfeiern, Abschiedsrituale von Mitarbeitern, Betriebsjubiläen, etc. Selbstverständlich ist auch die tägliche Begrüßung und Verabschiedung der Mitarbeiter ein Teil davon.

Fazit:

Ich empfand die Veranstaltung als sehr interessante Mischung aus spirituellen Anreizen, Exkursen in die Psychologie und ganz handfesten Ratschlägen, die für Führungskräfte unerlässlich sind – heute genauso wie vor 1.500 Jahren.

Informationen zu INTES Akademie für Familienunternehmen finden Sie unter:

www.intes-akademie.de

Dr. Unger

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