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DEUTSCHER SACHVERSTÄNDIGENTAG 2015 für Parkett, Fußbodentechnik und Unterböden des Zentralverbandes Parkett und Fußbodentechnik

Termin:                     Donnerstag, 18. Juni und Freitag, 19. Juni 2015
Veranstaltungsort:   Bayerische BauAkademie, Ansbacher Str. 20 in

.                                 91555 Feuchtwangen

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist, Sachverständiger und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Auf Einladung des Zentralverbandes Parkett und Fußbodentechnik befand ich mich am 18. Juni 2015 in der Bayerischen BauAkademie. Der nachfolgende Bericht betrifft ausschließlich diesen ersten Tag der Schulung.

Nach einer Begrüßung durch den Bundesinnungsmeister, Herrn Peter Fendt und stellvertretenden Bundesinnungsmeister, Herrn Manfred Weber kam es zur Vorstellung einiger struktureller Änderungen in Bezug auf die neue Prüfungsordnung im Sachverständigenwesen, sowie zu einer Vorstellung der Fachgruppe Sachverständigenwesen und deren Arbeitskreise.

Die Moderation übernahm an diesem Tag Herr Manfred Weber aus Bonn.

Bericht über das ZVPF-Forschungsprojekt:
Klassifizierung für Mehrschichtparkett auf Fußbodenheizung
Herr Prof. Dr. Andreas O. Rapp, Universität Hannover

Herr Prof. Dr. Andreas O. Rapp von der Universität Hannover befasste sich mit diesem Thema und stellte die Ergebnisse des Projekts vor. Er erläuterte auch die Schäden, zu denen es bei Verwendung von Parkett auf Fußbodenheizung kommen kann. Die Aussagen der Fußbodenheizungssystemhersteller gehen in die Richtung, dass eine Oberflächentemperatur ≤ 26°C zur Beheizung eines modernen Hauses mit geeigneten Dämmstandards reichen sollte. In der Praxis kommt es jedoch trotzdem oft zu Oberflächentemperaturen um die 29°C, welche dem Parkett schaden können. Die kontrollierte Wohnraumlüftung mit ihrer Wärmerückgewinnung ohne Feuchtezufuhr sorgt in diesem Zusammenhang regelmäßig für ein sehr trockenes Raumklima. Dadurch werden die Holzfeuchtewerte nochmals negativ beeinflusst. Lt. DIN EN 1264 kann es bei der Verwendung einer Fußbodenheizung zu Oberflächentemperaturen von 29°C in den Aufenthaltszonen und von 35°C im Randbereich kommen. Verschiedene Hersteller bezeichnen ihr Holz zwar als fußbodenheizungstauglich, machen dann aber gleichzeitig wieder Einschränkungen in Bezug auf die Oberflächentemperaturen. Die versammelten Sachverständigen waren sich einig, dass wenn ein Hersteller sein Holz als fußbodenheizungstauglich ausweist, es dann auch die 29°C in den Aufenthaltszonen bzw. 35°C im Randbereich aushalten muss. Das entsprechende Votum des Fachpublikums ging eindeutig in diese Richtung. Es wurde befürwortet, dass die Hersteller ihre Produkte mit einem entsprechenden Piktogramm für Fußbodenheizungstauglichkeit ausstatten, wenn diese die vorgenannten Anforderungen erfüllen.

Der interessante Schadensfall 1
„Phänomen Nadelvlies“
Herr SV Karsten Krause, Wedel – Fachgruppe Sachverständigenwesen

Viele Sachverständige kennen das Problem: Plötzlich entstehen offene Fugen im Nadelvlies und werden vom Auftraggeber reklamiert. Hier erhebt sich dann regelmäßig die Frage, ob dies als Mangel einzustufen ist oder nicht. Dies zeigte sich auch als Karsten Krause das Publikum befragt, ob hier von einem Mangel auszugehen ist, oder nicht. Hierzu ergaben sich unterschiedliche Meinungen. Es ist bekannt, dass Polyamidfasern Feuchte aufnehmen können. Quellen können die Raumluft oder der Estrich selbst sein. Das Volumen der Polyamidfaser nimmt dann zu. Wenn später die Feuchte wieder abgegeben wird, dann kann es zur Schrumpfung des Belages kommen. Durch Fußbodenheizung und kontrollierte Wohnraumlüftung wird diese Problematik durch die extrem niedrige Luftfeuchtigkeit noch verstärkt.

Die allgemein bekannten Ursachen für derartigen Schrumpf sind:

  • „Klebstoff im Nahtbereich totgerieben
  • Naht im Klebstoff geschnitten
  • Naht gar nicht geschnitten/Produktionskanten gestoßen
  • Estrich war zu feucht
  • Raumklima ist/war nicht in Ordnung
  • Raumklima war gleich nach der Verlegung nicht in Ordnung“

Bis zu 6% Luftfeuchte sind in dieser Form vom Bodenbelag aufnehmbar. Wenn eine Raumluftfeuchte zwischen 50 und 65% vorliegt, dann sind i. d. R. keine Fugen sichtbar. Der Referent sagte, aus seiner Sicht sei insofern Nadelvlies nicht für eine Nassreinigung geeignet. Aus dem Publikum kam der Hinweis, dass eine Nassreinigung in erster Linie dann problematisch sei, wenn der Klebstoff noch jung und verformbar ist. Der Referent schloss mit dem Hinweis, dass ein verbindlicher Grenzwert notwendig sei, wie breit Fugen in Nadelvlies-Belägen sein dürfen.

Vorstellung „Technisches Hinweisblatt- Verlegung von Nadelvlies-Bodenbelägen“
Herr Dr. Norbert Arnold, Würzburg – Fachgruppe Sachverständigenwesen

Als nächstes stellte Herr Dr. Norbert Arnold das Hinweisblatt Nr. 1 „Bewertung des Nahtbildes von verlegten Nadelvlies-Bodenbelägen mit Hauptfaserbestandteil Polyamid in der Nutzschicht“ vor.

Der Vorschlag für das Merkblatt sieht folgende Kernaussagen vor:

  • „Fugenbreiten bis 0,2 mm → hinzunehmen (handwerkliche Leistung)
  • Fugenbreiten über 1,0 mm → nicht fachgerecht
  • Fugenbreiten über 0,2 bis 1,0 mm → gutachterliche Bewertung“

Herr Dr. Norbert Arnold wies nochmals darauf hin, dass häufiger Schadensfälle auftreten, wenn der Belag in der heißen Jahreszeit verlegt wird und es im Zuge niedriger Luftfeuchtigkeit später im Winter zu niedrigen Luftfeuchtigkeiten kommt. Gerade bei lang anhaltenden relativen Luftfeuchtigkeiten ≤ 30% sind erhöhte Fugenbreiten möglich.

Stippnähte haben bei Nadelvlies-Belägen kaum Relevanz und müssen im Streitfall durch den Sachverständigen bewertet werden.

Anforderungen stellt Herr Dr. Norbert Arnold auch an den Klebstoff:

  • „Minimierung von feuchtebedingten Dimensionsänderungen
  • möglichst hohe Zugscherfestigkeit
  • möglichst schneller Kraftaufbau“

Der interessante Schadensfall 2
Ursache des schnellen Verschleißes einer Linoleumbeschichtung
Herr SV Thomas Allmendinger, Ellwangen
Herr Prof. Dr. Andreas O. Rapp, Universität Hannover

Der Vortrag wurde von Herrn Prof. Dr. Andreas O. Rapp gehalten, da Herr Allmendinger kurzfristig erkrankt war. Der Referent stellte einen Fall vor, bei welchem eine werkseitig aufgebrachte PU-Versiegelung auf einem Linoleumbelag rückstandsfrei entfernt werden sollte. Im Nachhinein sollte der Belag mit dem Produkt KG „S 734 Corridor glorin“ nachbeschichtet werden. Es handelte sich um 4.000 m2 Linoleum-Fußboden in Unterrichts- und Werkräumen. Nach Durchführung der Arbeiten kam es zu Beschichtungsstörungen und zu einem Abtrag durch Tisch- und Stuhlbeine, aber auch durch völlig normale Nutzung und Reinigung. Die Fehlstellen waren immer in den Vertiefungen oder in gleichmäßig ebenflächig vorliegenden Flächenbereichen zu finden. Als mögliche Ursachen kam Folgendes in Frage:

  • Verwendete Produkte nicht kompatibel
  • PU-Beschichtung wurde nicht rückstandsfrei entfernt

Herr Allmendinger wurde mit dem Gutachten beauftragt und nahm für die Laboruntersuchung Herr Prof. Dr. Andreas O. Rapp ins Boot. Die wesentlichen Fragen lauteten:

„Wurde die werksseitige Originalbeschichtung am verlegten Linoleum abgeschliffen?“
„Wurde das vereinbarte Beschichtungsprodukt eingesetzt?“

Herr Prof. Dr. Andreas O. Rapp griff bei seiner Laboruntersuchung zu einer Topo-Chemischen Mikro-Kartierung mittels FT-IR-Spektroskopie-Mikroskop. Hier handelt es sich um ein bildgebendes Verfahren, bei dem (vereinfacht gesagt) der identische Chemismus zweier Stoffe durch die gleiche Farbe ausgedrückt wird. Es entstehen damit evtl. unterschiedliche Plateaus, die farblich voneinander abgegrenzt sind. Auf diese Weise ist z. B. feststellbar, ob es sich um das gleiche Produkt an den untersuchten Stellen handelt. Hierfür sind nur sehr kleine Ausbaustücke erforderlich. Anhand der Untersuchung konnte festgestellt werden, dass zwar das richtige Produkt verwendet wurde, der Boden jedoch nicht oder zumindest nicht gleichmäßig geschliffen wurde. Dadurch kam es zu dem unbefriedigenden Ergebnis und zum Vorhandensein von beiden Beschichtungstypen auf der Oberfläche.

Problematik von Flächendesinfektion bei Bodenbelägen
Herr SV Karsten Krause, Wedel

In diesem Vortrag ging es um die Desinfektion von elastischen, homogenen PVC-Bodenbelägen, wie sie aus Hygienegründen z. B. in Krankenhäusern regelmäßig durchgeführt werden muss. Es gab bereits zahlreiche Fälle, bei denen es zu einem Schrumpf des Bodenbelages (teilweise bis zu 1 cm!) gekommen ist. Die Fugen gehen auf, obwohl die Verklebung eigentlich als „gut“ bewertet werden müsste. In einem solchen Fall sieht sich ein Sachverständiger zunächst die Schweißnähte an. Wenn diese offen sind, dann kommt man schnell zu dem Ergebnis, es läge an der handwerklichen Leistung des Bodenlegers. Sind Schweißnähte offen, so argumentieren Hersteller gerne mit eindringendem Putzwasser im Bereich der Schweißnaht und erklären dadurch die Schrumpfung nach der Trocknung. Es gibt aber auch durchaus Schadensfälle mit intakten Schweißnähten und solche, wo sich die Schweißnähte nur zum Teil geöffnet haben. Der Referent wies darauf hin, dass PVC-Plankenbeläge für Krankenhäuser auf Grund ihres Fugenanteils i. d. R. nicht geeignet sind. Linoleum wird in solchen Bereichen selten verwendet, da es gerade im Bereich von Handdesinfektionsstationen zu einer Verfärbung des Bodenbelags kommen kann. Letztlich besteht die Schwierigkeit darin, dass es allgemein bekannt ist, dass die Chemie in den Desinfektionsmitteln zu einem Schrumpf des Bodenbelags führen kann. Dies ist jedoch schwer greifbar, da sich die Zusammensetzung derartiger Stoffe je nach Anpassung an entsprechende Keime relativ häufig ändert.

Mikrobieller Befall in Fußbodenkonstruktionen –
Wenn der Schimmelpilz den Fußboden unterwandert
Herr Dipl.-Ing. (FH) Matthias C. Becker, Ingenieur u. Sachverständigenbüro, Bonn

Der Referent zeigte zunächst einige typische Wasserschadensfälle und ihre Auswirkungen. Er wies darauf hin, dass häufig beobachtet werden kann, dass sich Schimmelpilze besser innerhalb der Trockenbauwand als an deren Außenbeplankung entwickeln. Dies liegt an dem speziellen Mikroklima innerhalb der Trockenbauwand, die für den Pilz günstig ist. Das Vorhandensein von Staubläusen, welche sich von Schimmelpilzen ernähren, kann ein Indikator für das Vorhandsein eines Wasserschadens sein, auch wenn man dessen Auswirkungen noch nicht sieht. Es gibt unterschiedliche Schimmelpilze, welche auf verschiedene Schadensformen hinweisen. Es gibt z. B. typische Schimmelpilze, die auf Kondensatschäden zurückzuführen sind, da sie relativ wenig Feuchte benötigen (ca. 70% relative Luftfeuchte). Auch Estriche mit für Schimmelpilze eigentlich ungünstigen pH-Werten können befallen werden. Dies liegt daran, dass der darauf befindliche Staub ein guter Nährstoff für mikrobiellen Befall ist. Im Fall des Auftretens eines Wasserschadens empfiehlt es sich, sehr schnell zu reagieren. Schimmelpilzwachstum ist bereits nach 5 bis 7 Tagen bei entsprechenden Bedingungen möglich. Eine der wesentlichen Bedingungen ist eben das Vorhandensein von Feuchtigkeit. Das Thema der physiologischen Auswirkungen von Schimmelpilzen ist relativ divergent zu betrachten. Ähnlich wie bei Allergien gibt es Leute, die nahezu nicht darauf reagieren, andere reagieren sehr intensiv. Dies hängt von möglichen Vorschädigungen (Asthma) und natürlich von der Art der Schimmelpilze ab. Eine negative Folge eines Wasserschadens besteht darin, dass es durch die Einwirkung von Wasser und Schimmel zur Zerstörung von Materialien wie Dämmung, Holz und Gips kommen kann. Schimmel kann auch eine Geruchsbelästigung durch die sich entwickelten Bakterien mit sich bringen, was dann an den muffigen Geruch eines Kartoffelkellers erinnert. Der Sachverständige empfahl grundsätzlich, nach länger einwirkendem Wasser, die Dämmung auf ihren Gehalt an koloniebildenden Einheiten zu untersuchen, um abschätzen zu können, ob eine Trocknung sinnvoll ist. Üblicherweise wird dies parallel zu den Sofortmaßnahmen wie Wasserabsaugen und Aufstellen einer Trocknung erfolgen. Bei einer Menge von 102 bis 103 / g koloniebildenden Einheiten (KBE) kann man bei Dämmschichten i. d. R. noch Entwarnung geben. Bei einem Anteil von ≥ 100.000 KBE / g ist ein Ausbau von EPS-Polystyrol aus gesundheitlichen Gründen zu empfehlen. Nach einem Wasserschaden kann theoretisch selbst bei Trennschichtestrichen die Folie von Schimmel befallen sein. Kondensatschäden zeigen sich meist nur oberflächlich und sind deswegen auch eher leicht zu sanieren, da man i. d. R. nicht tief in die Bausubstanz eingreifen muss. Das Unterdruckverfahren für die Fußbodenunterlüftung ist heute Stand der Technik, da dabei die Entfeuchtung über einen entsprechenden Filter läuft, was dazu führt, dass die Raumluft nicht durch Sporen kontaminiert wird. Zuletzt zeigte der Sachverständige noch einen interessanten Schadensfall, bei dem der Einsatz von Glättschemeln zu einem Durchstanzen der Abdeckung und der Dämmung geführt hatte, was hier entsprechende Feuchtigkeitsnester zur Folge hatte. In letzter Konsequenz kam es in der Dämmung zu Schimmelwachstum.

Lightning Talk – Blitzvorträge – Die Teilnehmer der Tagung stellen vor!

Blitzvortrag 1 „2-K-ÖL“:
Dieses Thema brachte Herr Ralf Kohfeldt ein. Es wurde ein 2-K oxidativ erhärtendes Öl auf einen zwei Jahre alten Dielenboden der Holzart Eiche aufgebracht. Der Holzboden war verschraubt. Die Oberfläche wurde einmal geschliffen und mit 2-K-Öl eingelassen. Der Hersteller versprach eine „lösemittelfreie Öl-Wachs-Kombination mit natürlichen Ölen und Wachsen, oxidativ trocknend und vernetzend durch den Zusatz der Härterkomponente.“ Es kam zu einer Tröpfchenbildung und ‚Fugenschwitzen‘, wobei das Öl wieder im Fugenbereich hochgedrückt wurde. Dabei kam es zu Schäden an z. B. auf dem Holzboden liegenden Fellen und Teppichen. Das Fachpublikum hielt es für wahrscheinlich, dass die Holzdielen durch eine erhöhte Luftfeuchte zu einem späteren Zeitpunkt gequollen sind und es dadurch zum Hochdrücken des noch nicht abgebundenen Öls im Fugenbereich kam. Nach Überzeugung des Referenten hatte die zweite Komponente gar keinen Einfluss auf das Trocknungsverhalten und es fehlte ein Hinweis des Herstellers, dass es zum Fugenschwitzen kommen kann.

Blitzvortrag 2 „Klebstoffauftrag“:
Herr Klaus Bauer brachte dieses Thema mit. Seine Fragen lauteten: „Wenn die Zahnung auf die Klebstoffriefe passt – war es dann auch die richtige Klebstoffmenge?“ In vielen Fällen ist es nicht möglich, durch den Riefenabstand einen Rückschluss auf die entsprechende Zahnung zu schließen. Oftmals stehen nur kleine Teilflächen von Klebstoffriefen zur Verfügung, die vom Parkett nicht ‚gequetscht‘ wurden. Auch ist nicht zu ersehen, ob die Kleberspachtel  im rechten Winkel zur Klebstoffriefe oder schräg gehalten wurde. Des Weiteren spielt bei der Betrachtung der Riefe die Viskosität des Klebstoffes eine große Rolle. Das Fazit aus dem Publikum: Es bleibt dem Sachverständigen nur die Möglichkeit, eine Probe mit dem entsprechenden Klebstoff anzulegen und die Klebstoffriefen im ausgehärteten Zustand zu vergleichen.

Blitzvortrag 3 „Hartwachsöle- Öl oder Versiegelung“:
Dieses Thema stellte Herr Christian Gangloff vor. Bei Verwendung eines Hartwachsöls kam es zu sichtbaren Kratzern bzw. Weißbrüchen, die durch ein „Nachölen“ nicht zu beseitigen waren. Es war eigentlich daran gedacht, ein Öl einzusetzen und kein Lack. Öle sollen eben nur imprägnieren und keine Schicht bilden. Bei Hartwachs handelt es sich jedoch meist um einen Lack – insofern ist diese Bezeichnung irreführend. Es ging ein Aufruf an die Industrie, ihre Produkte korrekt zu bezeichnen, sodass man weiß, ob es sich wirklich um ein Öl oder um einen Lack handelt. Hier sollten Marketingthemen zurückstehen.

Blitzvortrag 4 „Risse im Holz- was ist erlaubt ?“:
Der Referent dieses Themas war Herr Jochen Michalik. Er sagte, bei Exotenhölzern und breiten Nutzholzschichten von Dielen kommt es häufig zu Rissbildungen. Bei den Exotenhölzern liegt es daran, dass es sich hier meist um sehr große und schwere Stämme handelt. Hier kommt es oft zu Brüchen und Beschädigungen beim Fällen des Baumes. Rein aus Produktsicht sind Vertikalrisse zulässig, wenn die Rissbreiten schmal sind, keine Überzähne vorhanden sind, keine Einschränkung der Funktion vorliegt und keine zu erwartende Einschränkung der Gebrauchsdauer vorhanden ist. Die Risse müssen allerdings gekittet sein. Wenn die Risse allerdings überhand nehmen, so kann nach Meinung der versammelten Sachverständigen trotzdem ein optischer Mangel gegeben sein.

Blitzvortrag 5 „Ablösungen bei einigen Silan-Klebstoffen“:
Herr Prof. Dr. Andreas Rapp brachte dieses Thema ein und befragte das Publikum nach seinen Erfahrungen im Hinblick auf Schadensfälle mit diesen Klebstoffen. Das Ergebnis war, dass es bei Silan-Klebstoffen insbesondere der ersten Generation unter gewissen Umständen zu einer Gefügestörung kommen kann, welche sich in einer gewissen Klebrigkeit bzw. Schmierigkeit oder aber durch eine ‚Bröselbildung‘ darstellen kann. Es gibt offensichtlich Faktoren, die diese Tendenzen verstärken. Herr Prof. Dr. Andreas Rapp geht von einer Katalysatorwirkung durch Calciumsulfatfließestriche in Verbindung mit Fußbodenheizung aus. Es stellte sich heraus, dass die versammelten Sachverständigen bei ganz unterschiedlichen Untergründen (Zementestrich, OSB-Platten, etc.) solche Erscheinungen beobachten konnten. Herr Peter Kummerhoff stellte die These auf, dass es sich hierbei um Weichmacherwanderungen aus den Silan-Klebstoffen handele. Dieses Thema wird in der Zukunft weiter zu beobachten sein. Möglicherweise gibt es auch weitere Untersuchungen hierzu.

Blitzvortrag 6 „Alternative Abdichtung nach DIN 18195-4 und ihre Folgen“:
Herr Jörg Schülein stellte einen Fall vor, bei dem eine neue Stahlbetonplatte mit einem Vinyl-Belag versehen werden sollte. Als Absperrung gegen Feuchtigkeit sollte eine Epoxidharzschicht unterhalb des Belags eingebaut werden. Hier gab es Fragen zu der richtigen Schichtenreihenfolge, da laut Angabe des Herstellers bereits die erste Lage Epoxidharz mit einem Quarzsand der Körnung 0,2 bis 0,8 mm abgestreut werden sollte. Dies sollte offensichtlich als eine Art Haftbrücke für die zweite Lage der Feuchtigkeitssperre wirken. Die Verarbeitungsempfehlungen waren hier aus Sicht des Publikums etwas widersprüchlich. In jedem Fall war man sich einig, dass eine solche Epoxidharzabsperrung nur als Dampfsperre mit bremsender Wirkung angesehen werden kann, da für eine Dampfsperre mit sperrender Wirkung sowohl die Schichtdicke als auch die Sperrwirkung fehle.

Blitzvortrag 7 „Untergrundprüfung Altestrich“:
Herr Günther Saussele konfrontierte die Teilnehmer mit einem Altbau, bei dem der alte Estrich und die alte Spachtelmasse belassen wurden. Der Teppichboden wurde entfernt und es sollte danach ein Mosaikparkett Buche mit 2K-PU Kleber befestigt werden. Nach Verlegung kam es zur Fugenbildung sowie zu knirschenden Geräuschen beim Begehen sowie zur Schüsselung und Hohlstellen des Parketts. Bei der Prüfung stellte man fest, dass sich die alte Spachtelmasse vom Estrich abgelöst hatte und nicht geeignet für Parkett war. In solchen Fällen kann man nur empfehlen, die alte Spachtelmasse und alte Klebstoffe komplett zu entfernen. Will man diese belassen, so sind intensive Prüfungen wie z. B. Hammerschlag- und Haftzugsfestigkeitsprüfung notwendig. Möglicherweise ergeben aber auch diese Prüfungen nicht unbedingt auf die komplette Fläche ein aufschlussreiches Bild.

Die Veranstaltung des DEUTSCHEN SACHVERSTÄNDIGENTAGS war wieder sehr interessant und kann aus meiner Sicht uneingeschränkt zum Besuch empfohlen werden.

 

 

 

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Bild    Teilnehmer im Tagungssaal während des Vortrags von Dr. Arnold

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15. Internationales Treffen der Fußbodensachverständigen im November 2014

Bericht verfasst von Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten

Am 14. und 15. November 2014 fand die vom Bundesverband Estrich & Belag (BEB) organisierte Veranstaltung im Mercure Hotel in Schweinfurt statt. Begrüßt wurden die Sachverständigen zunächst durch den BEB-Vorsitzenden Heinz Schmitt und den Obmann des Arbeitskreises Sachverständige, Dipl.-Ing. Simon Thanner. In diesem Zusammenhang erfolgte auch ein Rundgang durch die umfangreiche Ausstellung, bei der Anbieter die Möglichkeit hatten, die aktuellsten Bodenbelags- und Estrichinnovationen zu präsentieren.

Bereits vorab kann gesagt werden, dass die Veranstaltung sehrt gut besucht war und auf großes Interesse bei den Sachverständigen stieß. Besondere Verdienste lagen beim Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung, welches für die Organisation verantwortlich zeichnete. Vielen am Bau Beteiligten ist das Institut in erster Linie durch seine umfangreichen Prüfmöglichkeiten im Bereich ‚Fußboden‘ bekannt.

Zu den einzelnen Vorträgen:

I. Themenkomplex „Korrosion und Betonschutz“
Grundlagen der Korrosion an metallischen Ein- und Anbauteilen mit Auswertung von Schadensfällen
Referentin: Frau Dr. Sabine Schulze

Die Referentin zeigte zunächst die Zusammenhänge auf, welche Korrosion an Eisen und Zink begünstigen. Hier handelt es sich in erster Linie um das Zusammentreffen von Sauerstoff, Feuchtigkeit und das Vorliegen von Elektrolyten. Frau Dr. Schulze zeigte einen Schadensfall auf, bei welchem Spachtelmasse in die abgeschnittene Dämmhülse im Bereich eines Heizkörperzulaufes eindrang. Die Spachtelmasse umgab auf den ersten Meter das Rohr nahezu komplett. In derartigen Fällen kommt noch hinzu, dass durch die hohe Temperatur im Bereich des Heizrohres die chemischen Prozesse und damit auch die Korrosionsgeschwindigkeit erhöht werden. Außerdem wurde die Korrosionsgeschwindigkeit weiter gesteigert, da die Spachtelmasse als Elektrolyt eine hohe elektrische Leitfähigkeit aufwies.

Die Referentin empfahl den Zuhörern, keine zu breiten Dämmhülsen zu verwenden, sondern diese genau auf die Heizungsrohre abzustimmen. Außerdem sollten diese natürlich nicht vor dem Spachteln abgeschnitten werden. Die Vortragende warnte auch vor den teilweise an den Baustellen eingebauten Polystyrolkästen im Bereich von Rohrkreuzungen. Diese sind teilweise nicht dicht und können durch Mörtel hinterlaufen werden. Frau Dr. Schulze empfahl, korrodierte Rohre auszutauschen, auch wenn der Korrosionsprozess gestoppt ist. In vielen Fällen ist die Wandungsdicke reduziert und deshalb die Lebensdauer der Rohre bereits eingeschränkt. Die Vortragende hielt galvanisch verzinkte Rohre eher für problematisch, da die Verzinkung mehr als Lagerschutz diene. Bei Verbauung im Objekt kommt es eben häufiger zu Problemen. Sie wies darauf hin, dass auch Aluminium bei starker Alkalität korrodieren kann.

Lösungsansätze:

  • Stahlrohre durch spezielle geeignete Anstriche schützen
  • Kunststoffverbundrohre mit Metallfittings verwenden
  • Kupferrohre verwenden
  • Rohrsysteme aus V2 A oder Ähnliches einbauen

Besonders interessierte die Zuhörer, ob es auch zu Korrosionsproblemen an Rohren kommen kann, welche in feucht eingebauten Leichtausgleichschichten (z. B. zementgebunden) eingebettet werden. Hier kann es Probleme geben, wenn die Feuchte innerhalb der Leichtausgleichschicht zum Zeitpunkt der Belegung mit den weiteren Fußbodenschichten zu hoch ist, zumal die Schüttungen häufig alkalisch und elektrolytreich sind.

Auffällig ist, dass die Schäden i. d. R. dort auftreten, wo auch ausreichend Sauerstoff vorhanden ist. Dies ist meist im Randbereich zu den Anbindeleitungen hin der Fall. Der Korrosionsprozess kommt dann häufig in Raummitte mangels Sauerstoff zum Erliegen.

I. Themenkomplex „Korrosion und Betonschutz“
Neue Möglichkeiten für den Estrichleger beim kathodischen Korrosionsschutz
Referentin: Frau Dipl.-Ing. Susanne Gieler-Breßmer

Der kathodische Korrosionsschutz (KKS) ist eine Instandsetzungsvariante bei chloridinduzierter Korrosion der Bewehrung. Dies ist z. B. in Tiefgaragen ein wichtiges Thema. Heute werden ca. 30% der Verkehrsbauwerke (z. B. Parkhäuser und Tiefgaragen) mit KKS instandgesetzt. Bei dieser Technik kann der chloridbelastete Beton dort verbleiben, wo noch keine Betonabplatzungen über korrodierender Bewehrung vorliegen. Bei konventionellen Verfahren muss der mit Chlorid belastete Beton (z. B. mittels Wasserhochdruckstrahlen) entfernt werden. Beim kathodischen Korrosionsschutz muss Beton nur dort abgetragen werden, wo er abplatzt oder die Bewehrungskorrosion soweit fortgeschritten ist, dass die Armierung ersetzt werden muss. Im Vorfeld der Instandsetzung werden zunächst die aktiven Korrosionsvorgänge an der Bewehrung durch eine Potentialfeldmessung detektiert.

Zweck der Anwendung des Instandsetzungsprinzips KKS ist es, aktive  Korrosion soweit durch kathodische Polarisation der Bewehrung zu reduzieren, dass sie weitgehend zum Erliegen kommt.

Für den kathodischen Korrosionsschutz (KKS) werden Fremdstromsysteme oder galvanische Anodensysteme verwendet, wobei letztere häufig weniger dauerhaft und nicht regelbar sind. Bei den Fremdstromsystemen mit Titangittern oder -bändern werden zementäre Produkte zur Einbettung des Titangitters eingesetzt werden, welche eine ausreichende Leitfähigkeit aufweisen müssen. Das Titangitter wird auf die instand gesetzte Betonoberfläche verlegt und in das Estrichsystem eingebettet. Mit den eingebauten Referenzelektroden kann später die Wirksamkeit der Maßnahme fernüberwacht werden. Wichtig ist, dass der entsprechende Einbettungsmörtel auch unter die Titanbänder gelangen kann. Der Stromverbrauch für diese Maßnahme ist sehr überschaubar. Für 1.000 m² Fläche entstehen laut der Referentin Stromkosten im Bereich des Betriebs einer Glühlampe. Die konventionelle Technik (kompletter Abtrag des belasteten Betons) ist allerdings i. d. R. deutlich teurer. Dieses Betätigungsgebiet kann für Estrichleger in der Zukunft insofern noch sehr interessant werden.

II. Themenkomplex „Auswirkungen auf Baustoffe in
                        Niedrigenergiehäusern“
Anforderungen aus der EnEV an Heizungssysteme – welches Raumklima erwartet uns? (Teil 1)
Referent: Prof. Dr.-Ing. Michael Günther

Der Referent machte zunächst einen Exkurs zu den verschiedenen Regelwerken betreffend den Wärmeschutz im Wandel der Zeit. Sodann erfolgte eine Analyse der momentanen Situation sowie ein Ausblick in die Zukunft. Prof. Dr. Günther wies darauf hin, dass hoch verglaste Gebäude in der Zwischenzeit vom sommerlichen Wärmeschutz her als problematisch eingestuft werden müssen. Häufig ist es im Sommer nicht möglich, diese auf einer geeigneten Temperatur zu halten und es sind umfangreiche Beschattungsmaßnahmen notwendig. In Passivhäusern wird mehr und mehr die niedrige relative Luftfeuchtigkeit um die 20% im Winter zum Problem. Dies liegt zum großen Teil an den kontrollierten Wohnraumlüftungen. Insofern ist es in der Zwischenzeit ein wichtiges Ziel, in Passivhäusern die interne Überhitzung durch Wärmequellen (z. B. Kochen, Beleuchtung, Computer, etc.) zu verhindern. Häufig muss dazu ein Kühlsystem (z. B. über Fußbodenheizungsrohre) verwendet werden.

Zuluftheizungen ordnete der Referent im Allgemeinen als weniger behaglich ein, da sie zusätzlich im Winter noch niedrigere Luftfeuchtigkeiten begünstigen. Prof. Dr. Günther wies darauf hin, dass es in der Zwischenzeit auch Lüftungen mit Feuchterückgewinnung gäbe, die jedoch in der Praxis umstritten sind. Manche Architekten setzen auf eine Luftbefeuchtung durch Pflanzen und ähnliche Maßnahmen. Bei Fußbodenheizungen kommt es teilweise zu Problemen, wenn zahlreiche Anbindeleitungen im Flur nebeneinander laufen und unkontrolliert Wärme an den Raum abgeben. Hier denkt man in der Zwischenzeit über die Dämmung solcher Anbindeleitungen nach. Die dünnen Wellrohre, welche teilweise die Elektriker einsetzen, eignen sich jedoch nicht für diese Maßnahme. In der Zwischenzeit gibt es Heizungssystemhersteller, welche bei der Sanierung den Platz für die Heizrohre in den bestehenden Estrich einfräsen. Dies entspricht jedoch im Allgemeinen nicht den anerkannten Regeln der Technik und stellt eine Sonderkonstruktion dar. Häufig ist der Bestandsestrich von seiner Festigkeit und Tragfähigkeit für eine solche Maßnahme nicht geeignet. Außerdem kommt es oft zu überhöhten Oberflächentemperaturen, da die Rohrleitungen direkt am Bodenbelag anliegen.

II. Themenkomplex „Auswirkungen auf Baustoffe in
                      Niedrigenergiehäusern“
Die Auswirkungen von sehr niedriger Raumluftfeuchte auf das Verhalten von Holzbelägen
Referent: Prof. Dr. Andreas O. Rapp

Zunächst einmal könnte man meinen, dass niedrige Luftfeuchtigkeit auf ein Holz eher positive Auswirkungen haben müsse. Das Holz altert dann nicht bzw. kaum und auch die Festigkeitswerte steigen. In Saunen gibt es auch bei 100°C Umgebungstemperatur und 5°C relative Luftfeuchtigkeit kaum Hölzer, die Probleme machen. Das große Manko liegt daran, dass das Holz bei niedrigen Luftfeuchtigkeiten beginnt, zu schwinden. Gerade breite Parkettelemente sind dahingehend problematisch, da sich die Fugenbildung auf wenige Elemente aufteilt. Sperrholz zeigt i. d. R. weniger Verformung bei Feuchteschwankungen, weshalb Mehrschichtparkette auf Fußbodenheizung eine günstige Alternative sind. Der Vortragende betrachtete die kontrollierte Wohnraumbefeuchtung als geeignete Gegenmaßnahme in Bezug auf niedrige Luftfeuchtigkeiten und darauffolgenden Schwund. Mehrschichtparkette bezeichnete Prof. Dr. Rapp als “Bi-Hölzer”, da sich die beiden Schichten unterschiedlich in Bezug auf Feuchtedifferenzen verhalten. Insofern empfahl der Referent die Verwendung von symmetrischen Aufbauten, bei denen dies nicht zu Problemen führt. Das Aufkleben auf den Estrich dient häufig dem Ziel, derartige Verformungen aus Bi-Materialien bzw. Bi-Hölzern zu vermeiden. Je weicher der Klebstoff ist, umso mehr Parkettverformung ist möglich. Insofern geht derzeit die Tendenz hin zu etwas härteren Klebstoffen.

Das Problem der Decklamellenablösung ordnete der Vortragende häufig einer mangelhaften Verleimung im Werk zu. Risse in der Mittellage des Parketts entstehen hingegen häufig, wenn sich die Decklage intensiv verformt und die Mittellage eine niedrige Festigkeit aufweist. Hersteller weisen häufig in ihren Datenblättern auf derartige Situationen hin. Insofern ist den Firmen zu empfehlen, diese Datenblätter auch an den Endkunden im Zuge des Angebotes zu übergeben, sodass dieser abschätzen kann, worauf er sich einlässt. Manchmal wird Mehrschichtparkett bereits mit Rissen vom Hersteller ausgeliefert. Diese sind jedoch nicht sichtbar, da sie mit der Versiegelung bzw. Lack geschlossen sind. Oft werden diese erst im Zuge des Schwindprozesses offensichtlich. Estriche unter Parkett sollten eine geeignete Festigkeit aufweisen und nicht zu dünn sein, sodass sie eine Verformung des Holzes entsprechend behindern können. Bei Fußbodenheizungen würden sich natürlich eher dünnere, schmalere Parkettelemente in Bezug auf die Schwindung und Verformung anbieten. Der Trend gehe jedoch dahin, dass Architekten und Verbraucher breite dicke Parkettelemente bevorzugen. Bei Schwund des Holzes kommt es im Regelfall nicht zu Rissen im Estrich, jedoch beim Quellen des Holzes durchaus, wenn dieses z. B. untertrocknet eingebaut wird. Blockabrissfugen in Parkettversiegelungen können häufig beobachtet werden, wenn weiche Klebstoffe und harte Versiegelungen in Verbindung mit einer Seitenverleimung der Parkettelemente vorkommen.

II. Themenkomplex „Auswirkungen auf Baustoffe in
                         Niedrigenergiehäusern“
Das Verhalten von textilen und elastischen Bodenbelägen bei niedrigen Luftfeuchten bzw. bei schnellen Feuchtewechseln
Referentin: Frau Dipl.-Chem. Ulrike Bittorf

Die Referentin stellte umfangreich die Wechselwirkungen zwischen Raumklima und Bodenbelag vor. Interessant war für die Zuhörer die Information aus der Schnittstellenkoordination, dass bei Verlegung auf Fußbodenheizung die Heizung drei Tage vor, während und drei bis zu sieben Tage nach der Verlegung mit einer Oberflächentemperatur von 18 bis 22°C im Betrieb zu halten ist. Temperatur und Feuchtigkeit können Bodenbeläge hinsichtlich diverser materialspezifischer Eigenschaften beeinflussen. Es ist zu beachten, dass die thermische Behaglichkeit keine feste Größe darstellt, sondern individuell je nach Person sehr intensiv schwankt. Insofern wirken je nach Haushalt völlig unterschiedliche Klimafaktoren auf den jeweiligen Bodenbelag ein. Die Bodenbeläge selbst verhalten sich je nach Zusammensetzung völlig divergent in Bezug auf diese Klimaschwankungen. Es gibt thermoplastische Bodenbeläge, welche intensiv auf Temperaturwechsel reagieren. Bodenbeläge mit Holzwerkstoffen und hygroskopischen Bestandteilen reagieren wiederum intensiv auf Feuchtigkeit.

Mehrschichtige Systeme unterschiedlicher Zusammensetzung können wiederum Verformungen begünstigen. Als Beispiel nannte Frau Bittorf Polyamidfasern, welche eine deutliche Volumenvergrößerung bei Feuchtigkeitsaufnahme durchlaufen. Wolle kann große Mengen an Wasserdampf aufnehmen. Die Aufnahme kann bis zu 33% des Trockengewichts der Wolle ausmachen. Jute hat eine extrem hohe Hygroskopizität und kann bis zu 34% Feuchtigkeit aufnehmen, ohne sich feucht anzufühlen. Holzwerkstoffe reagieren extrem hygroskopisch und ändern bei Feuchteschwankungen intensiv ihre Dimension. Prüfungen i. S. der Dimensionsstabilität von Bodenbelägen werden am unverklebten Material vorgenommen. Insofern kann man dahingehend keine Beurteilung der zulässigen Toleranzen bei Fugenbildungen vornehmen. Bei verklebten Bodenbelägen ist es die Aufgabe des Klebstoffes, den Bodenbelag so fest auf dem Untergrund zu arretieren, dass derartige Dimensionsänderungen nicht oder kaum auftreten.

III. Themenkomplex „Recht“
Das novellierte JVEG – Endlich eine leistungsgerechte Vergütung für Sachverständige? – Praxiserfahrungen und Praxistipps
Referentin: Frau RA’in Katharina Bleutge

Die Novelle der JVEG gilt für alle Gutachten, die nach dem 01.08.2013 beim jeweiligen Sachverständigen eingehen. Es kann durchaus passieren, dass Teile des Gutachtens nach altem Recht und Teile des Gutachtens nach dem neuen Recht abgerechnet werden müssen (je nach Vereinbarung bzw. Festlegung).

Neu ist, dass nicht verwendete Fotos nicht unbedingt ausgedruckt werden müssen, um sie abrechnen zu dürfen. Allerdings sollte man sie digital archivieren. Einige Beispiele für verschiedene Honorargruppen:

  • Bauwesen/Planung: 80,00 EUR (Honorargruppe 4)
  • Bauwesen/handwerkliche Ausführung: 70,00 EUR (Honorargruppe 2)
  • Bauwesen/Schadensermittlung: 85,00 EUR (Honorargruppe 5)
  • Bauwesen/Baustoffe: 90,00 EUR (Honorargruppe 6)
  • Akustik: 80,00 EUR (Honorargruppe 5)

Betrifft ein Gutachten mehrere der vorgenannten Themen, so muss die Honorargruppe abgerechnet werden, wo der Schwerpunkt des Gutachtens liegt. Bei Richterzustimmung ist es möglich, dass doppelte des gesetzlichen Honorars abzurechnen.

Im Übrigen wurde die Zeugenentschädigung angehoben. Bisher gab es 3,00 EUR, jetzt 3,50 EUR für die Zeitversäumnis. Die Haushaltsführung wurde von 12,00 EUR auf 14,00 EUR angehoben und der Verdienstausfall von 17,00 EUR auf 21,00 EUR.

Beim pauschalen Ersatz für Aufwendungen gibt es für Fotos, wie bisher, 2,00 EUR für den ersten Abzug und für weitere Abzüge 0,50 EUR. Für das Schreiben des Originals des Gutachtens werden nun 0,90 EUR pro 1.000 angefangener Anschläge statt, wie bisher, 0,75 EUR vergütet. Die Pauschale für Farbkopien bis DIN A3 beträgt nun 1,00 EUR statt, wie bisher, 2,00 EUR; ab der 51. Kopie gibt es nun 0,30 EUR statt, wie bisher, 2,00 EUR. Bei Schwarz-Weiß-Kopien bis DIN A3 bleibt es bei 0,50 EUR für die ersten 50 Seiten und 0,15 EUR ab der 51. Seite. Für Schwarz-Weiß-Kopien,  größer als DIN A3 gibt es nun 3,00 EUR, für Farbkopien 6,00 EUR. Falls der Sachverständige die Kopien von einer dritten Person herstellen lässt, kann er/sie die Barauslagen ersetzt bekommen.

IV. Themenkomplex „Neue Hinweisblätter“
Vorstellung des BEB-Hinweisblattes „Designfußböden – Hinweise zu Planung, Ausführung und Eigenschaften gestalteter mineralischer Fußböden“
Referent: Michael Schlag

Der Referent zeigte zunächst einige Fotos von gelungenen Designfußböden, für welche das Merkblatt gilt. Herr Schlag wies ausdrücklich darauf hin, dass unbedingt absolute Baufreiheit gegeben sein muss, wenn der entsprechende Designfußboden eingebaut wird. Es kommt regelmäßig zu Schäden an derartigen Böden, wenn sich noch mehrere Handwerker am Bau befinden und teilweise den neu eingebrachten Boden zu Zeitpunkten begehen, wo dies noch nicht schadensfrei möglich ist. Außerdem wies er darauf hin, dass alle Anschlussdetails und Fugen detailliert zwischen Planung/Bauleitung und der verlegenden Estrichfirma durchgegangen werden müssen. Hier liegt ‚der Teufel im Detail‘. Weiterhin muss es ein genaues Reinigungs- und Pflegekonzept geben, was im günstigsten Fall direkt gleich dem Angebot beigelegt wird. Dann kann sich der Betreiber selbst ein Bild machen, ob er/sie den jeweiligen Aufwand betreiben möchte. Das komplette Merkblatt ist unter folgender Adresse anzufordern:

BEB Bundesverband Estrich und Belag e.V.
Industriestraße 19
53842 Troisdorf-Oberlar
E-Mail: info@beb-online.de
www.beb-online.de
Tel.-Nr.: 0 22 41 / 3 97 39 60

IV. Themenkomplex „Neue Hinweisblätter“
Vorstellung der IBF-Untersuchungen zum Trag- und Verformungsverhalten von schwimmend verlegten Gussasphaltestrichen
Referent: Dipl.-Ing. Egbert MüllerVorstellung des BEB-Hinweisblattes „Hinweise für die Verlegung von Belägen auf Gussasphaltestrichen in normal beheizten Gebäuden“
Referent: Dipl.-Ing. Egbert Müller

Ausgangspunkt für die Untersuchungen war die Beobachtung in der Praxis, dass dünne Gussasphaltestriche häufig intensiven Verformungen unterliegen. In der DIN 18 560 wird für Wohnraumbelastungen für Gussasphalt eine Dicke von 25 mm genannt. Um diese Dickenangabe zu verifizieren, führte das IBF (Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung, welches Herr Müller gemeinsam mit Herrn Limp leitet) verschiedene Untersuchungen durch. Es kamen unterschiedliche Dämmungsaufbauten unter dem Gussasphalt zur Verlegung, wobei teilweise auch relativ harte Abdeckplatten zum Einsatz kamen. Die Abdeckung oberhalb der Dämmung erfolgte mit einer Rippenpappe, da dies auf Grund der möglichen Eindrückungen eher einen ungünstigen Fall darstellt. Dies wird jedoch von der Norm ausdrücklich erlaubt. Die Belastung des Gussasphaltestrichs erfolgte mit Einzellasten in Feldmitte und an den Plattenecken. Relativ schnell war erkennbar, dass es bei Belastung in Feldmitte im Gussasphalt muldenförmige Einsenkungen ergab. Bei weichen Dämmplatten kam es zu Verformungen zwischen 7 und 8 mm, während bei harten Dämmplatten es nur ungefähr 1 und 2 mm waren. Nach Wegnahme der Last kam es zu einer gewissen Rückverformung, die Nulllage wurde jedoch nicht mehr erreicht.

Bei 35 mm dickem Gussasphaltestrichs kam es zu geringeren Verformungen. Außerdem konnte die Formveränderung verringert werden, wenn Lastausgleichsplatten auf dem Estrich verlegt wurden. Bei der Eckbelastung kam es zu extremen Verformungen, welche oft bis zum Plattenbruch bei Gussasphalt ging.

Als nächstes wurden die Gussasphalte mit unterschiedlich dicken Spachtelungen versehen. Die Spannung der Spachtelmasse führte teilweise zu einer Verschüsselung um 7 mm, um die die Estrichecken nach oben gingen. Allerdings können einmal abgebundene Spachtelmassen den Gussasphalt in einem gewissen Umfang gegen Verformungen durch Auflast schützen. Je dicker die Spachtelmasse, desto weniger konnte die Last den Estrich verformen.

In einem weiteren Versuch wurden Fliesen ohne Spachtelung auf den Estrich aufgeklebt. Die Fliesen führten nicht zu einer Verformung des Gussasphaltes (im Gegensatz zu den Spachtelmassen). Außerdem schützten die 1 cm dicken Fliesen den Gussasphalt gegen Verformung aus Last. Trotzdem kam es bei Eckbelastung noch zu Verformungen von bis zu 8 mm.

Zuletzt machte das IBF noch Versuche, bei denen Parkett direkt auf den Gussasphalt geklebt wurde. Danach wurden die Probeflächen im Klimaraum bei 20°C und  65% relative Luftfeuchtigkeit, bei 20°C und 30% relative Luftfeuchtigkeit und bei 20°C und 80% relative Luftfeuchtigkeit gelagert. Bei 80% relativer Luftfeuchtigkeit kam es bei Buchenholz zu einer horizontalen Ausdehnung von 12 mm/m !. Das Holz quoll und der Gussasphaltestrich ging zum großen Teil mit. Die Ecken bewegten sich um bis zu 8 mm nach unten. Teilweise kam es zum Bruch des Gussasphaltestrichs durch das Quellen des Holzes. Bei trockenem Klima (20°C und 30% relative Luftfeuchtigkeit) kam es zu einem Schwund des Holzes. Die Plattenecken schüsselten um ca. 4 mm nach oben.

Zusammenfassung:

Zunächst sollte auf den Untergrund eine Ausgleichsschicht platziert werden, damit Dämmstoffe möglichst plan aufliegen. Im Wohnbau sollte der Gussasphalt mindestens eine Dicke von 35 mm haben. In Eckbereichen bietet es sich an, 10 x 10 cm große Lastabtragsplatten zu platzieren. Die Dämmung sollte eine maximale Zusammendrückbarkeit von ≤ 3 mm haben, besser sogar ≤ 2 mm. Außerdem sollte eine druckfeste Abdeckplatte mit einer Dicke von ≥ 13 mm zur Verwendung kommen. Als Abdeckungen bieten sich besser Glasvliese als Rippenpappen an, da sich Erstere kaum zusammendrücken. Bei größeren Lasten als Wohnraumlasten sind deutlich größere Lastverteilplatten notwendig, die in der Praxis wohl eher nicht eingesetzt werden.

Die Erfahrungen aus der oben genannten Untersuchung des IBF sind in das folgende BEB-Merkblatt eingeflossen:

„Hinweise für die Verlegung von Belägen auf Gussasphaltestrichen in normal beheizten Gebäuden“.

Das Merkblatt gibt Hinweise zu Untergründen, zu Fugen,  zur Ausführung des Gussasphaltestrichs sowie zu Spachtelmassen und Fliesenkleber. Weiterhin sind Hinweise zur Verlegung von Bodenbelägen vorhanden sowie auch zur Prüfung des Gussasphaltes vor Platzierung des Oberbelags. In der Folge werden die verschiedenen Beläge vorgestellt, welche auf Gussasphalt zum Einsatz kommen. Das Merkblatt kann unter folgender Adresse bezogen werden:

BEB Bundesverband Estrich und Belag e.V.
Industriestraße 19
53842 Troisdorf-Oberlar
E-Mail: info@beb-online.de
www.beb-online.de
Tel.-Nr.: 0 22 41 / 3 97 39 60

V. Themenkomplex „Fußbodenbeläge in Nassräumen“
Verlegung von Fliesen in Großküchen – Anforderungen an die chemische Resistenz von Verlegemörteln und Verbundabdichtungen
Referent: Dipl.-Ing. Burkhard Prechel

In Großküchen kommt es häufig zu unterschiedlichen chemischen Beanspruchungen. Es können sowohl einzelne Chemikalien, wie auch die Kombination verschiedener Chemikalien einwirken, was i. d. R. die Beanspruchung erhöht. Höhere Temperaturen (z. B. im Bereich von Rinnen) verschärfen ebenfalls die Beanspruchung für den Boden. Schwimmende Konstruktionen sind in dieser Hinsicht häufig problematisch. Oft wird in solchen Fällen eine Flächenabdichtung unter dem Estrich vorgesehen und auf dem Estrich eine Verbundabdichtung unter den Fliesen.

Der Referent wies darauf hin, dass in diesem Zusammenhang auch im Wandbereich unbedingt feuchteresistente Putzmaterialien notwendig sind. Der Planer sollte sich insbesondere die Anschlussdetails genau unter die Lupe nehmen. Im Randbereich sind Hohlkehlsockel sinnvoll, bei denen die elastische Fuge um einige Zentimeter erhöht liegt. Soweit möglich, sollte der Planer darauf achten, Bewegungsfugen möglichst an den Hochpunkten vorzusehen, wo weniger Feuchte vorhanden ist. Außerdem sollte man Bodenabläufe möglichst nicht direkt in der Nähe von Wänden platzieren, um derartige Gullys fachgerecht eindichten zu können. Die verwendeten Gullys müssen geeignet sein, um eine Verbundabdichtung systemgerecht anschließen zu können. Außerdem sollten im Bereich von Gullys möglichst keine anderen Durchdringungen (z. B. durch Rohre) vorliegen. Sollten unvermeidbare Durchdringungen der Abdichtung vorliegen, so benötigen diese spezielle Flanschkonstruktionen, oder Ähnliches. Hier sollte jedochgeprüft werden, ob sich die Konstruktion jenseits der Flanschkonstruktion dynamisch durch die Dämmschicht absenken kann. In diesem Fall sind hier Trennungen mit Bewegungsfugen notwendig. Dies könnte z. B. der Fall sein, wo eine schwimmende Konstruktion in eine Trennschichtkonstruktion übergeht.

Abläufe, welche die Abdichtung durchdringen, müssen in der Lage sein, beide Abdichtungsebenen zu entwässern. In der unteren Ebene kommt bei Trennschichtestrichen meist nur Tropfwasser oder kapillar übertragene Feuchtigkeit an. Die Rinnen müssen thermisch entkoppelt sein, sodass es durch Ausdehnungen nicht zu Schäden kommt. Man sollte auch darauf achten, dass die Verbundabdichtung im  Bereich elastischer Fugen durchläuft und nicht von diesen getrennt wird. Auch Rinnen müssen so ausgestaltet sein, dass man Verbundabdichtungen fachgerecht anschließen kann. Bei den Klebstoffen unter den Fliesen sollte man reaktionsbasierte Materialien verwenden, welche auf die jeweiligen Chemikalien abgestimmt sind. Zementäre Klebstoffe sind häufig in diesem Zusammenhang überfordert. Sind Klebstoffriefen unter der Fliese vorhanden, so können sich hier Chemikalien sammeln und aufkonzentrieren. Bei der Verwendung von Bewegungsfugenprofilen müssen auch diese wieder für den Anschluss mit Verbundabdichtungen geeignet sein. Wenn schützenswerte Räume unter den entsprechenden Flächen liegen, sollte in jedem Fall über eine Flächenabdichtung als zusätzliche Maßnahme zur Verbundabdichtung nachgedacht werden. In Küchen ist in diesem Zusammenhang immer mit Fetten und Milchsäuren zu rechnen. Deshalb müssen auch die entsprechenden Abdichtungen diesbezüglich resistent sein.

V. Themenkomplex „Fußbodenbeläge in Nassräumen“
Vorstellung des BEB-Arbeitsblattes „KH-6“
Referent: Dipl.-Chem. Ingo Niedner

In diesem Vortrag ging es um flüssigkeitsdichte Kunststoffbeschichtungen in Lebensmittelbereichen. Für derartige Nutzungen sollten in erster Linie Verbundkonstruktionen zum Einsatz kommen. Als Beschichtungsmaterialien werden meistens Epoxidharz und Meth-acrylatharz verwendet. Bitumenabdichtungen und Gussasphalte eignen sich i. d. R. nicht oder kaum für derartige Nutzungen, da sie häufig nicht oder nur eingeschränkt fettbeständig sind. Herr Niedner wies zunächst darauf hin, dass i. d. R. bei der Verbundlösung keine Abdichtung nach DIN 18 195 realisierbar ist. Derartige Aufbauten arbeiten üblicherweise mit einem Verbundestrich und einer darauf befindlichen Beschichtung mit einer Mindestbelagsdicke zwischen 4 bis 6 mm.

Eine Haftbrücke aus Epoxidharz unter dem Estrich ist zwar keine Abdichtung nach DIN 18 195, kann jedoch trotzdem vorteilhaft sein. Die Beschichtung sollte immer eine elastische Zwischenschicht aufweisen. Bei Temperaturen > 60°C kann als Untergrund unter der Beschichtung in erster Linie PU-Beton eingesetzt werden. Manche Zuhörer waren erstaunt, dass Silikonfugen i. d. R. nicht chemikalienbeständig sind. Insofern sollte man auf andere elastische Füllstoffe ausweichen. Für den Planer ist interessant, dass in derartigen Nutzungen runde Gullys zu empfehlen sind, da diese spannungsfreier wirken. Bei Rinnen ist darauf zu achten, dass diese kraftschlüssig und hohlraumfrei eingebaut werden müssen.

Resümee:

Der Besuch der Veranstaltung hat sich gelohnt. Es war eine ganze Reihe von Anregungen für den Sachverständigen dabei. Wünschenswert wäre, wenn auch der Bauwerksplaner Zugriff auf diese für ihn wichtigen Informationen hätte.

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Bild 1:            Vortragssaal

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Bild 2:            Teil der Ausstellung

 

 

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Die Novelle des JVEG – Auswirkungen auf die Praxis des Sachverständigen

Bericht verfasst von Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Am 16. Mai 2014 befand ich mich auf Einladung des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.) in München, um das Hauptreferat von Herrn Rechtsanwalt Prof. Wolfgang Roeßner zu hören, welches sich mit dem o. g. Thema befasste.

Herr Prof. Roeßner kann auf eine langjährige Erfahrung in diesem Bereich aus juristischer Sicht zurückblicken.

Der Referent verwies zunächst darauf, dass es eigentlich gar nicht mehr richtig sei, auf Grund der Novelle von einer ‚Entschädigung’ des Sachverständigen zu sprechen. Vielmehr sollte es sich nun korrekterweise um eine ‚Vergütung’ seiner/ihrer Leistungen handeln. Ein Gerichtsauftrag ist, genau betrachtet, die Anordnung, dass der Staatsbürger als Sachverständiger dem Gericht zur Verfügung stellen muss. Von dieser Verpflichtung kann er nur durch die im Gesetz genannten Gründe befreit werden.

Die Höhe der Stundensätze geht auf eine Marktanalyse von Hommrich aus dem Jahre 2010 zurück. Dort wurden übliche Stundensätze von Sachverständigen innerhalb einer Studie eingeholt. Auf diese Stundensätze verordnete sich der Staat einen Abschlag in Höhe von ca. 20%. Auf diese Weise entstanden die entsprechenden Honorargruppen. Bisher gab es 10 Honorargruppen von 50,00 EUR bis 95,00 EUR. Gemäß der Novelle sind es nun 13 Honorargruppen von 65,00 EUR bis 125,00 EUR. Wichtig ist, dass die Sachverständigen die Drei-Monats-Frist beachten, denn drei Monate nach Abgabe eines Gutachtens gibt es keinen Anspruch mehr auf Vergütung. Die versammelten Sachverständigen empfahlen deshalb dringend, die Rechnung jedem einzelnen Gutachten beizulegen und nicht am Ende auf eine Gesamtabrechnung abzuzielen. Wichtig sei es auch, die Gerichtsakte grundsätzlich in nachweisbarer Form z. B. als Paket oder als Einschreiben an das Gericht zu verschicken, sodass hier nichts verloren gehen kann.

Bei den Honorargruppen sind die Aufzählungen und Bezeichnungen der Sachgebiete teilweise neu festgelegt worden.

Im Übrigen wurde auch die Zeugenentschädigung angehoben. Bisher gab es 3,00 EUR, jetzt 3,50 EUR für die Zeitversäumnis. Die Haushaltsführung wurde von 12,00 EUR auf 14,00 EUR angehoben und der Verdienstausfall von 17,00 EUR auf 21,00 EUR.

Beim pauschalen Ersatz für Aufwendungen gibt es für Fotos, wie bisher, 2,00 EUR für den ersten Abzug und für weitere Abzüge 0,50 EUR. Für das Schreiben des Originals des Gutachtens werden nun 0,90 EUR pro 1.000 angefangener Anschläge statt, wie bisher, 0,75 EUR vergütet. Die Pauschale für Farbkopien bis DIN A3 beträgt nun 1,00 EUR statt, wie bisher, 2,00 EUR; ab der 51. Kopie gibt es nun 0,30 EUR statt, wie bisher, 2,00 EUR. Bei Schwarz-Weiß-Kopien bis DIN A3 bleibt es bei 0,50 EUR für die ersten 50 Seiten und 0,15 EUR ab der 51. Seite. Für Schwarz-Weiß-Kopien größer als DIN A3 gibt es nun 3,00 EUR, für Farbkopien 6,00 EUR. Falls der Sachverständige die Kopien von einer dritten Person herstellen lässt, kann er/sie die Barauslagen ersetzt bekommen.

Alle nach dem 1.8.2013 erteilten Aufträge sind nach der Novelle abzurechnen. Neu ist auch Folgendes: Die Ersetzung der Zustimmung einer Partei zu einem erhöhtem Sachverständigenhonorar durch das Gericht soll nur erfolgen, wenn das doppelte (früher: das 1,5-fache) des nach § 9 zulässigen Honorars nicht überschritten wird und kein anderer Sachverständiger bereit ist, zu den üblichen Sätzen zu arbeiten. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Richter dann wohl mehrere Sachverständige anfragen und Preise vergleichen werden. Ob dies der Qualität der Gutachten zuträglich ist, kann bezweifelt werden.

Es gibt jetzt auch einen völlig neuen Paragraph (§ 8a) über den Verlust und die Kürzung der Vergütung des Sachverständigen. Hier steht wortwörtlich Folgendes:

„(…) (1) Der Anspruch auf Vergütung entfällt, wenn der Berechtigte es unterlässt, der heranziehenden Stelle unverzüglich solche Umstände anzuzeigen, die zu seiner Ablehnung durch einen Beteiligten berechtigen, es sei denn, er hat die Unterlassung nicht zu vertreten.

(2) Der Berechtigte erhält eine Vergütung nur insoweit, als seine Leistung bestimmungsgemäß verwertbar ist (…)“.

Soweit das Gericht das Gutachten berücksichtigt, gilt es als verwertbar. Folgende Positionen können zum vollständigen Verlust oder zur Kürzung der Vergütung führen:

  1. Unterlassener Hinweis auf Befangenheitsgründe, die schon bei Auftragserteilung dem Sachverständigen bekannt sind.
  2. Unterlassen einer Mitteilung an das Gericht, wenn der Gegenstand des Gutachtens ganz oder teilweise nicht in die fachliche Zuständigkeit des Sachverständigen fällt.
  3. Unterlassen der Mitteilung an das Gericht, dass weitere Sachverständige hinzugezogen werden müssen.
  4. Verstoß gegen die Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstattung (hier müssen fachliche Hilfskräfte benannt und festgehalten werden, was diese konkret geleistet haben).
  5. Zweifel am Inhalt und Umfang des Gutachtenauftrags nicht geklärt durch Rückfrage beim Gericht.
  6. Mangelhafte Leistung des Gutachters.

Der Vortragende wies in dem Zusammenhang auch darauf hin, dass Kostenbeamte zunächst immer unterstellen müssen, dass die Stundenabrechnung durch den Sachverständigen korrekt aufgestellt ist. Der Sachverständige sollte in seinem eigenen Interesse genau darauf achten, dass er/sie sich im Rahmen des Kostenvorschusses bewegt.

Bei späterer erfolgreicher Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit kann die gesamte Vergütung einschließlich vom Sachverständigen verauslagter Beträge (z. B. für Laboruntersuchungen) seitens des Gerichts zurückverlangt werden. Dies kann bei einem länger laufenden Verfahren schnell hohe Summen bedeuten.

Das Resümee des Vortragenden lautete, dass das JVEG eigentlich insgesamt mehr oder weniger überflüssig sei. Die Pflicht eines Staatsbürgers, den Gerichten als Sachverständiger gegen Entschädigung zur Verfügung stehen zu müssen, passe nicht mehr in die heutige Zeit. Es wäre günstiger, Gutachten nach Privatrecht zu beauftragen und abzuwickeln. Dies würde zu höheren Honoraren und natürlich auch einer intensiveren Haftung führen.

Von meiner Seite konnte der Besuch der Veranstaltung als positiv bewertet werden. Interessant war auch der Erfahrungsaustausch innerhalb der Sachverständigen, der im Anschluss an das Referat von Herrn Prof. Roeßner erfolgte. Weitere Infos zum b.v.s unter:

www.bvs-ev.de

 


Prof. Roeßner bei seinem Vortrag


Erfahrungsaustausch unter Sachverständigen

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Seminarveranstaltung ‚Kunden- und verkaufsorientierter Umgang mit Interessenten und Kunden’ am 24.02.2014

Bericht verfasst von Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

 

Auf Einladung der KRAFT Baustoffe GmbH in München befand ich mich zum o. g. Zeitpunkt im Achat-Hotel in München, wo das Seminar stattfand. Vortragender war Herr Thomas Stahl von der IcosAkademie. Die Begrüßung übernahm der Geschäftsführer der KRAFT-Gruppe, Herr Thomas Reichenspurner. Die KRAFT Baustoffe GmbH hatte Kunden ihres Unternehmens geladen, um diesen dort im Zuge der Veranstaltung einen Sondernutzen zukommen zu lassen.

Es wurden folgende Themen behandelt:

     › Themenblock 1: „Wege zu neuen Kunden – Wie Sie in 2014 mehr Anfragen generieren“

     › Themenblock 2: „Beratungs- & Verkaufsgespräche souverän führen“

     › Themenblock 3: „Angebote schreiben und nachfassen“

     › Themenblock 4: „Mit Reklamationen, Beschwerden und Kritik umgehen“

Als wesentliches Hilfsmittel im Bereich der Neukundengewinnung identifizierte der Vortragende das Internet. Dabei sollten die Webseiten der Firmen möglichst konkrete Problemlösungsansätze für den Kunden bieten. Kunden werden häufig dazu neigen, bei den Suchbegriffen ihre individuelle Problemstellung einzugeben, wie z. B. Schimmelbildung, Zugerscheinungen oder feuchte Wände. Hierbei ist es günstig, wenn sich die Firma im Internet um einen Expertenstatus bemüht macht und damit dem Kunden Problemlösungsansätze bietet. Eine Internetseite sollte immer deutlich kommunizieren, was sie will: Nämlich mit dem Kunden in Kontakt zu treten. Sagen Sie ihm dies auch deutlich und geben Sie überall ihre E-Mail und Telefonnummer an. Es hat sich als günstiger Platz für diese Information der Bereich rechts oben auf der Webseite herauskristallisiert.

So wie heute schon Bewertungsportale für den Urlaubsbereich und Hotels feste Größen für User sind werden sich auch die Handwerker in den nächsten Jahren darauf einstellen müssen / dürfen, dass sie von ihren Kunden bewertet werden. Schon heute gibt es einige Portale, die sich auf dieses Segment spezialisiert haben wie z. B. www.kennstdueinen.de

Die Webseite sollte inhaltsbezogen kurz und knapp dem Kunden die wesentlichen Informationen vermitteln. Dabei sollte sie nicht zu sehr in den Fachjargon abdriften. Motto: „Fachidiot schlägt Kunden tot“.

Günstige Hilfsmittel für die Kundenwerbung sind in diesem Zusammenhang google adwords, google maps, google places und youtube. Auch facebook kommt in Frage, wenn man sich in erster Linie an Privatkunden wendet.

Es ist günstig, den QR-Code auf Fahrzeugbeschriftungen und Bautafeln zu nutzen, um dem User das Auffinden der eigenen Webseite möglichst einfach zu machen.

Günstig ist es auch, dem Kunden Ratgeber zu Fachthemen mit an die Hand zu geben und auf diese Weise bei der Bestellung dieser Schriften mit dem Kunden in Kontakt zu treten.

Der Referent wies darauf hin, dass heute eine gute Qualität die Grundvoraussetzung für die Geschäftsbasis ist, aber die Beratung weltklasse sein müsse.

Mit kleinen Kundengeschenken, wie z. B. Gummibärchen oder Süßigkeiten, kann man durchaus Punkte sammeln. Wichtig ist es, dem Kunden seinen Zusatznutzen klarzumachen, um einen gerechtfertigten Preis zu untermauern, nach dem Motto: „Wer den Preis nicht akzeptiert, hat die Leistung nicht kapiert“.

Das Erstellen von Angeboten kann man sich eigentlich ganz sparen, wenn man diesen später nicht nachtelefoniert. Dies sollte grundsätzlich derjenige übernehmen, der das Angebot auch erstellt hat. Wenn sie dem Angebot nachtelefonieren, so sollten sie möglichst offene Fragen verwenden, wie z. B. „Welche Details des Angebotes sind noch zu besprechen“ anstatt geschlossene wie z. B. „Haben Sie das Angebot schon gelesen?“. Man kann eigentlich davon ausgehen, dass das Angebot gelesen wurde. Hier handelt es sich nur um eine Floskel.

Wenn man den Auftrag nicht bekommt, so sollte man möglichst nicht ‚schmollen‘, sondern dem Kunden kommunizieren, dass man auch in Zukunft gerne mit ihm in Geschäftsbeziehung treten würde.

Als nächstes wurde ein Gesprächsleitfaden durchgesprochen, wie man mit dem Kunden Gespräche über die Thematik Preis und Qualität führen kann. Ein hilfreicher Satz in diesem Zusammenhang lautete: „Wenn ich Sie richtig verstehe, kommen wir heute zusammen, wenn der Preis stimmt, oder?“.

Häufig ist der Preis nur ein Vorwand, weil man den Auftrag eigentlich einem anderen geben möchte. Hier sollte man nachfassen, ob der Auftrag wirklich bereits schon vergeben ist, oder eben nur gedanklich. Es ist sinnvoll, den Namen des Kunden in Gesprächen dosiert zu verwenden, da dies einen guten Eindruck macht und die Spannung aus der Situation nehmen kann. Es ist durchaus auch sinnvoll, den Kunden nach seiner konkreten Meinung zu fragen, wie ein Problem zu lösen sei, für den Fall, dass es zu Reklamationen kommt.

Insgesamt kann man die Veranstaltung sehr gut empfehlen. Es waren viele Anregungen dabei, die im Tagesgeschäft häufig leider wenig Beachtung finden. Gerade die Handwerker neigen manchmal dazu, die Vorteile des Internets zu unterschätzen, vor allem, wenn sie selbst dort nicht so ‚zu Hause sind‘.

Weitere Infos zu der KRAFT Baustoffe GmbH sowie zur IcosAkademie finden Sie unter:

www.kraft-baustoffe.de

www.icos-akademie.de

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ExpertenForum Sachverständige an der Bayerischen BauAkademie 2013

Verfasser des Beitrags: Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Am 26. und 27.09.2013 fand die Veranstaltung in Feuchtwangen statt. Begrüßt wurden die Sachverständigen aus verschiedenen Fachrichtungen von Herrn Dipl.-Ing. (FH) Stephan Rost. Er zeichnete als Leiter der Abteilung Bautechnik innerhalb der Bayerischen BauAkademie für die Organisation der Veranstaltung verantwortlich.

Als vorgezogenes Resümee der Veranstaltung darf bereits gesagt werden, dass sich die Bayerische BauAkademie als sehr geeignete Veranstaltungsstätte erwies. Die Organisation verlief reibungslos, die Verpflegung war beispielhaft, wie auch die Freundlichkeit des Personals. So sieht aus meiner Sicht eine fachlich gute Veranstaltung aus, die mit Herz und Verstand organisiert wird.

Infos zur Bayerischen BauAkademie finden Sie unter

http://www.baybauakad.de/

Zu den einzelnen Vorträgen:

  1. Aktuelle Rechtssprechung für den Sachverständigen von Herrn Dr. Michael Kögl, Rechtsanwalt Bauinnung Augsburg

Zunächst referierte Herr Dr. Kögl zu generellen Bauthemen, die derzeit von Interesse sind. Er wies darauf hin, dass der Bauunternehmer i. d. R. immer als Mindeststandard die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik schuldet, auch wenn der Vertrag evtl. davon abweicht. In diesem Fall hat der AN regelmäßig eine Hinweispflicht. Im Anschluss ging er mehr auf Themen ein, die speziell die Sachverständigen betreffen. Hier ging es zunächst darum, wann die Parteien die Möglichkeit haben, einen Sachverständigen abzulehnen (z. B. wegen der Besorgnis der Befangenheit). Hier ergab sich, dass gewisse Fehler des Sachverständigen verzeihlich sind, jedoch keine solchen, die eine Partei bevorteilen könnten. Eine grober Fehler könnte z. B. vorliegen, wenn der Sachverständige einen Ortstermin durchführt hat und vergisst, eine Partei zu laden. Weiterhin thematisierte Dr. Kögl die „leidigen“ Bauteilöffnungen. Er wies darauf hin, dass der Sachverständige natürlich nur dann eine Bauteilöffnung durchführen darf, wenn der Betroffene zustimmt. Dies kann bei Gemeinschafseigentum problematisch sein. Hier muss die Eigentümergemeinschaft zustimmen. In Sonderfällen kann das Gericht die Duldung einer Bauteilöffnung anordnen. Dies gilt jedoch nicht für Wohnungen, da es sich hier um einen geschützten Bereich handelt. Allerdings kann eine mangelnde Zustimmung möglicherweise als Beweisvereitelung vom Gericht gewertet werden. Am besten sollte der Sachverständige, wann immer möglich, den Parteien die Bauteilöffnung überlassen. Um Fehler im Umgang mit den Parteien und Rechtsvertretern zu vermeiden, empfiehlt Dr. Kögl den Sachverständigen, möglich sachlich zu bleiben und sich nicht provozieren zu lassen. Auch Fristen sollten beachtet werden, zumal die Gerichte darauf in Zukunft mehr achten werden als in der Vergangenheit. Ein Obergutachten kann in Frage kommen, wenn das Gericht begründete Zweifel an der Sachkunde des gerichtlich beauftragten Sachverständigen hat. Hierzu kann selbstverständlich ein von den Parteien eingeholtes Privatgutachten beitragen. Das Gericht muss dann eigene Sachkunde haben, um eine Entscheidung zu fällen, was selbst bei Spezialkammern nicht immer der Fall ist. Insofern ist eine Tendenz in Richtung Obergutachten erkennbar.

  1. Die häufigsten Fehler von Sachverständigen als Privat- bzw. Gerichtsgutachter von Prof. Dr. Gerd Motzke, Vors. Richter a. D. am OLG München

Der Vortragende wies zunächst darauf hin, dass bereits die Erwähnung des Wortes „Mangel“ sowohl rechtlich als auch technisch belegt sei und es insofern evtl. günstiger ist, von einem „Erscheinungsbild“ zu sprechen. Ganz besonders warnte Prof. Dr. Motzke die Anwesenden vor Gefälligkeitsgutachten, da diese im ungünstigen Fall sogar die Bestellung gefährden können. Der Vortragende wies darauf hin, dass Gutachten persönlich erstattet werden müssen und erwähnte die besondere Verantwortung des Sachverständigen. Diese komme lt. Prof. Dr. Motzke auch durch das Wissensgefälle zwischen Sachverständigen und dem beauftragenden Laien zustande. Günstig ist es bei einer Beauftragung auch, den Gutachtenzweck festzuhalten und den Auftrag genau zu beschreiben. Prof. Dr. Motzke warnte die Sachverständigen davor, von dem reinen Gutachtengegenstand in eine planerische Haftung zu geraten. Gutachten und Planungen werden davon abgegrenzt, dass ein Gutachten i. d. R. nichts Neues schafft, eine Planung jedoch schon. Weiterhin empfahl Prof. Dr. Motzke, dass der Sachverständige möglichst keine Zeugenbefragungen durchführen sollte, sondern dies besser dem Gericht überlässt. Weiterhin ermunterte Prof. Dr. Motzke sein Publikum bei einer gerichtlichen Befragung durchaus auch einmal zuzugeben, wenn man sich geirrt hat, da dies von den Richtern meist besser akzeptiert wird als stur einen falschen Kurs zu verfolgen. Der Unterschied zwischen Privatgutachten und gerichtlichem Gutachten besteht darin, dass ein Privatgutachten kein Beweis ist, sondern lediglich eine Information. Üblicherweise erfolgen keine Entscheidungen auf Basis von Parteigutachten, außer die Parteien stimmen dem zu.

  1. Problemlösungstechniken für den Sachverständigen von Herrn Prof. Dipl.-Ing. Bernhard Denk, Fachhochschule Regensburg Bauingenieurwesen

In dem Vortrag ging es um die unterschiedlichen Problemlösungstechniken und Strategien. Hier holte Prof. Denk zunächst weit aus und erläuterte z. B. bei solchen Strategien die heuristische Herangehensweise. Diese löst komplexe Probleme durch das Herunterbrechen in einzelne Schritte mittels einfacher Techniken. Manche sprechen auch von sog. „Faustregeln“. Seine Argumente untermauerte Prof. Denk durch zahlreiche Beispiele und Versuche. Man muss sich immer wieder vor Augen führen, dass das menschliche Gehirn für nicht lineare Verläufe kaum geeignet ausgelegt ist. Jedem ist das Beispiel geläufig, wie viel Reiskörner am Ende herauskommen, wenn man ein Schachbrett nimmt, auf das erste Feld ein Korn legt und auf alle nachfolgenden Felder jeweils das doppelte der vorherigen Zahl. Derartige Effekte werden regelmäßig unterschätzt. Weiterhin war interessant, festzustellen, dass eine hochgradige Konzentration auf ein Einzelthema häufig zum Übersehen begleitender Faktoren führt. Diesbezüglich zeigte Prof. Denk einen Film und das Publikum hatte die Aufgabe, zu zählen, wie oft sich die Mannschaft in den weißen Shirts einen Ball zuwirft. Der Akteur, welcher im schwarzen Gorillakostüm den Bildschirm durchquerte wurde von weniger als der Hälfte derer bemerkt, die das Ergebnis der Zuwürfe richtig nennen konnten. Die Vorausschau der Menschen für die Zukunft erfolgt i. d. R. auf Basis eigener Erfahrungen der Vergangenheit. Häufig können nicht einmal mehr die Erfahrungen der Vorgeneration mit verwertet werden. Dies ist natürlich schade für die Bauwirtschaft, wo man in der Antike ja bereits tolle Werke zustande brachte.

  1. Die verschiedenen Gutachten – wann empfiehlt sich was von Herrn Hilmar Toppe, Rechtsanwalt Bauinnung München

Der Vortragende ging zunächst darauf ein, in welcher Situation sich welcher Gutachtentyp am ehesten anbietet. Die Einholung eines Privatgutachtens kann durchaus sinnvoll sein, da dieses regelmäßig schnell erbracht werden kann und eine Einbringung in den Prozess als Parteienvortrag möglich ist. Immer wieder ergibt sich die Frage, wann die Kosten für den Privatgutachter von der Gegenpartei zu übernehmen sind. Hierfür gibt es einige Bedingungen wie z. B. Verschulden und das Vorhandensein eines Mangels. In diesem Fall kann sich der Laie sachverständiger Hilfe bedienen, um einen Mangel aufzudecken. Ärgerlich für die Anwesenden war es, dass der Bauherr vor Einholung eines Privatgutachtens nicht verpflichtet ist, dem Auftragnehmer gegenüber einen Mangel anzumelden. Schiedsgutachten gelten für diejenigen Parteien, die sich daran beteiligen. Wichtig ist, zu wissen, dass diese die Gewährleistungsdauer bis zum Abschluss des Gutachtens hemmen. Privatgutachten hemmen jedoch die Gewährleistungsdauer nicht. Vereinbarungen von Schiedsgutachterklauseln in AGB sind häufig unwirksam, da dadurch den Parteien der Weg zum ordentlichen Gericht versperrt ist. Ein Schiedsgutachter ist deutlich freier in seinen Aktivitäten als der gerichtlich bestellte Sachverständige und es ist deutlich schwerer, ein Schiedsgutachten „auszuhebeln“. Ist eine Schiedsgutachtervereinbarung wirksam abgeschlossen, dann wird ein ordentliches Gericht in der Sache nicht tätig. Bei Parteigutachten haftet der Sachverständige i. d. R. gegenüber seinem Auftraggeber, nicht jedoch gegenüber der gegnerischen Seite. Diese Aussage führte zu einer Diskussion, ob nicht doch ein Unternehmer Forderungen gegenüber einem Sachverständigen erheben kann, wenn er durch ein falsches Gutachten benachteiligt wird. Der Vortragende plädierte für die Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle an der Innung. Wenn beide Seiten einverstanden sind, dann können sie dort ein Schlichtungsverfahren vereinbaren. Dies ist wesentlich billiger und schneller als ein ordentliches Gericht. Kommt es zu keiner Einigung, so kann die Schlichtungsstelle am Ende eine Entscheidung fällen, für die die entsprechende Partei auch einen Titel erlangen kann. In Anspruch nehmen können diesen Service allerdings nur Innungsmitglieder, wobei Rechtsanwalt Toppe darauf hinwies, dass die Bauinnung in diesem Zusammenhang zur Neutralität verpflichtet ist. Hier wäre es andenkenswert, ob man eine Schlichtung bei der Innung nicht schon von vornherein bei der Angebotsabgabe bereits mit vorsieht. Abschließend kam das Thema noch auf die Streitverkündeten in einem Beweisverfahren. Hier ist es regelmäßig ärgerlich, dass selbst beim Obsiegen der unterstützten Partei, die Streitverkündeten die Kosten nach dem Abschluss des Verfahrens nicht erstattet bekommen.

  1. Beweissicherung aus Sicht des Bausachverständigen von Herrn Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Lauerer, Ingenieurbüro Lauerer Laaber

Der Vortragende erläuterte in einem sehr anschaulichen Referat, wie er vorgeht, wenn er eine Beweissicherung durchführt. Solche Beweissicherungen werden häufig vor der Durchführung von Baumaßnahmen beauftragt, um den Zustand der umliegenden Gebäude zu dokumentieren. Kommt es dann z. B. zu Setzungen, dann kann es im Nachhinein sehr gut nachvollzogen werden, welche Schäden bereits vor Beginn der Baumaßnahme vorhanden waren. Herr Lauerer verwies darauf, dass er für derartige Zwecke sehr intensiven Gebrauch von einer digitalen Videokamera mache. Hier hat er die Möglichkeit, das Gebäude in verschiedenen Ausschnitten zu zeigen und später dann die einzelnen Stellen detailliert in Augenschein zu nehmen. Hier können dann entsprechende Risse oder Schimmelerscheinungen aufgenommen werden. Die Videokamera erlaubt gleichzeitig, einen gesprochenen Kommentar, der dann direkt der Aufnahme zugeordnet ist. Die Anbringung von Gipsmarken empfahl der Vortragende aus seiner Erfahrung weniger, da diese häufig nicht geeignet anhaften und deren Entfernung problematisch ist. Er empfahl eher, entsprechende Schrauben zu setzen und in Bezugnahme auf diese den Riss genau zu vermessen. Hierfür hatte er auch entsprechende Muster dabei. Die Details wie z. B. das Umhängestativ zeigten, wie intensiv sich der Vortragende mit dieser Thematik auseinandersetzt.

  1. Innovative Bodenlasertechnik zur Ebenheitskontrolle von Herrn Joachim Egeler von der Robert Bosch GmbH in Leinfelden-Echterdingen

Der Vortragende machte nur wenige Vorworte und stieg direkt in die praktische Vorführung ein. Das von der Fa. Robert Bosch GmbH angebotene Produkt ermöglicht es dem Bediener des Lasers sehr schnell festzustellen, in welchen Bereichen Höhendifferenzen zwischen einem Referenzpunkt und den geprüften Bereichen auftreten. Diese sind sowohl nach unten als auch nach oben durch die unterschiedliche Stellung des Laserstrahls erkennbar. Es handelt sich damit natürlich nicht um eine Prüfung auf Ebenheit nach DIN 18202, da eben nur die Höhenlage im Vergleich zueinander erfasst wird. Ein anderer Laser ermöglichte die Prüfung einer lotrechten Situation am Bauwerk.

  1. Aktuelle EU-Bauproduktenverordnung von Herrn Dipl.-Ing. Dietmar Ulonska, Geschäftsführer Betonverband SLG Bonn

Hierzu ist festzuhalten, dass die Bau-PVO am 01. Juli 2013 in Kraft getreten ist. Sie ist die Grundlage für das Inverkehrbringen von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt. Die bisherige Konformitätserklärung wird von der Leistungserklärung abgelöst. Bauprodukte nach Bau-PVO, die im europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht und frei gehandelt werden, sind mit der CE-Kennzeichnung zu versehen. Die neue Verordnung betrifft in erster Linie die Hersteller, Händler und Importeure. Es geht hier um die genaue Dokumentation zu den einzelnen Produkten. Hersteller, Händler, Importeure und Bevollmächtigte müssen über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren belegen können, von welchem Wirtschaftsakteur sie Bauprodukte bezogen haben bzw. an welchen Wirtschaftsakteur sie Bauprodukte abgegeben haben.

Für das Publikum ergab sich die Frage, mit welchem Engagement diese Neuregelung umgesetzt werden muss. Wird dies alles in Papierform vorgehalten, so entstünde ein unglaublicher Aufwand. Insofern wurde hierfür eine geeignete unabhängige Internetplattform (DoPCAP.eu) aufgebaut. Die Pflicht zur CE-Kennzeichnung hat sich nicht geändert, lediglich die Kennzeichnung selbst wurde etwas modifiziert. Im Publikum entstand daraufhin eine Diskussion, inwiefern diese neue Richtlinie überhaupt sinnvoll sei. Schließlich sei noch völlig unklar, ob nun auch der Bauherr entsprechende Ansprüche habe. Besteht nun die Verpflichtung, dass diese ganzen Informationen mit der Unternehmerrechnung dem Bauherrn übergeben werden? Eine genaue Antwort ist bis dato nicht bekannt. Man hat den Eindruck, dass hier ein weiterer „Papiertiger“ geschaffen wurde, der wahrscheinlich in letzter Konsequenz nicht mal mehr auf dem Papier, sondern nur noch im Internet existiert und dessen baupraktische Umsetzung fraglich ist.

  1. EnEV ein Ausblick speziell für Bausachverständige; Anforderungen nach EnEV bei Änderung, Erweiterung oder Ausbau von bestehenden Gebäuden einschl. Nachrüstverpflichtung von Herrn Dipl.-Ing. (FH) Alfons Fischer, Ingenieurbüro Fischer Dinkelsbühl

Der Vortragende erläuterte nicht nur die derzeit geltenden Regeln, sondern gab auch einen Ausblick in die Zukunft. Diesbezüglich ist noch nicht klar, wann die neue EnEV herauskommen wird. Diesbezüglich gibt es unterschiedliche Aussagen und es könnte auch noch einige Zeit dauern. Die Anforderungen im Neubau sind in der Zwischenzeit ziemlich klar geregelt. Hier muss eine entsprechende Berechnung erfolgen und dann kann klar gesagt werden, wo welche Anforderungen vorhanden sind. Der Altbau ist hier spannender. Häufig geht es darum, dass EnEV-Anforderungen einzuhalten sind, sobald eine gewisse Prozentmenge bei der Sanierung überschritten wird. Zu Diskussionen führten die Anforderungen an nicht gedämmte oberste Geschoßdecken, die begehbar oder nicht begehbar sein können. Hier ist zwar ein U-Wert ≤ 0,24 W/m2 K vorgeschrieben, jedoch ist fraglich, ob diese Regelung bei minimal gedämmten Massivdecken und Holzbalkendecken überhaupt greift. In jedem Fall ist es aus energietechnischen Gründen zu empfehlen, diese oberste Geschoßdecke gegenüber einem kalten Dachraum zu dämmen. Es ist jetzt schon absehbar, dass die Fußbodenkonstruktionshöhen weiter ansteigen werden, um hier die notwendigen Dämmungen einbauen zu können.

  1. Beurteilung und Instandsetzung von Schäden durch Chloride im Stahl- und Spannbetonbau von Herrn Dr.-Ing. Frank Ross, Sachverständiger Neuried

Der Vortragende zeigte zunächst, auf welchen Wegen Chloride ihren Weg in die Bauteile finden, wobei das Transportmedium immer Wasser ist. Einerseits werden Salze in Tiefgaragen durch den Schnee an den Autoreifen mit eingeschleppt, wo entsprechende Taumittel anhaften. Hier ergibt sich durch einen Wagen mit vier Radkästen unter dem Strich ca. ein Teelöffel Salz, der mehr als ausreichend ist, um entsprechende Schäden anzurichten. Kommt es auf einem bewehrten Beton zu einer Brandentwicklung von PVC, so entstehen auch hier Chloride, die mit dem Löschwasser in den Beton transportiert werden. Nach einem Brand ist der Beton entsprechend ausgetrocknet und nimmt derartiges Löschwasser „gierig“ auf. Weiterhin kann gerade im Bereich von Brücken, die an Straßen angrenzen, bereits der Sprühnebel der Fahrzeuge ausreichen, um hier Chloride einzubringen. Ein anderes Problem sind Betonfertigteile, die auf der Straße transportiert werden. Problematisch sind natürlich undichte Streusalzlager, die Hausmeister häufig in Tiefgaragen anlegen. Noch schwieriger ist es, wenn der Hausmeister selbst Gullies und Betonflächen mit Streusalz beaufschlagt.

Immer wieder zu Diskussionen führt die Prozentangabe, ab welcher Maßnahmen zu ergreifen sind. Dr. Ross wies darauf hin, dass aus seiner Sicht bereits Werte zwischen 0,1 und 0,7 Masse-%, bezogen auf das Zementgewicht, kritisch sind. Ab 0,5 Masse-% besteht die Verpflichtung, dass ein Sachverständiger zur Beuteilung eingeschaltet wird.

  1. Gutachtliche Einstufung von Sichtbetonmängeln von Herrn Dr.-Ing. Denis Kiltz, DBV-Gutachter und Leiter der DBV West (Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V.) Bochum

Der Vortragende zeigte eine ganze Reihe von Fotos verschiedener Sichtbetonanwendungen. Es wurde zur Diskussion gestellt, wann aus Sicht des Publikums welche Anforderung an den Sichtbeton berechtigt sei. Nicht jeder Beton, den man sieht, sei auch „Sichtbeton“. Hier können Auftraggeber durchaus kreativ sein. Dr. Kiltz wies darauf hin, dass besonders die vertraglichen Anforderungen beachtet werden müssen. Möglichst sollte bei Sichtbeton nach DBV-Merkblatt eine bestimmte Sichtbetonklasse vereinbart sein. Häufig ist jedoch im LV nur von „Sichtbeton“ die Rede. Bei repräsentativen Bauteilen im Hochbau geht man i. d. R. von Sichtbetonklasse SB 4 aus (besonders hohe gestalterische Anforderung). SB 3 unterstellt hohe, SB 2 normale und SB 1 geringe gestalterische Anforderungen an die Betonoberfläche. „Bei der Beurteilung der Sichtbetonflächen ist der Gesamteindruck aus dem üblichen Betrachtungsabstand maßgebend. Einzelne Kriterien werden nur geprüft, wenn der Gesamteindruck der Ansichtsflächen den vereinbarten Anforderungen nicht entspricht.“ (Beurteilung von Sichtbetonflächen nach DBV-Merkblatt).

Abschließend kann die angebotene Veranstaltung als interessant und weiterbringend für die Sachverständigen eingestuft werden. Die zwei Tage waren haben sich aus meiner Sicht gelohnt.

Prof. Denk bei seinem Vortrag vor dem Publikum

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Interview vom 23.3.2013 zum Thema ‚Feuchtemessung’ mit Herrn Walter Denzel, Geschäftsführer der Fa. DNS-Denzel Feuchte-Messtechnik Natursteinschutz GmbH in Börtlingen und Erfinder des Denzel Feuchte-Messgerätes

Verfasser des Beitrags: Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®


Unger:
Sehr geehrter Herr Denzel, bitte teilen Sie den Lesern der Kolumne in einigen Worten mit, warum die Estrichfeuchtemessmethode so oft diskutiert wird und welche Feuchtemesstechnik Sie persönlich aktuell für Nassestriche empfehlen.

Denzel: Estrich-Hersteller können nicht wissen, ob in der 200 Liter-Mörtelmischung 12 Liter Wasser (6,0 % des Sand-Volumens) schon „drin“ sind, die sie von der notwendigen Wasserzugabemenge abziehen müssten. Der Maschinist entscheidet, ob der Bodenleger gute Arbeit liefern kann, oder nicht. Der Bodenleger soll dann prüfen, ob 0,1 % (~115 g in 1 m² / bei 5 cm Estrichdicke) mehr oder weniger Feuchte enthalten ist. Also: 2,0 CM-% ? Ja !  /  2,1 CM-% ? Nein ! Der Bodenleger soll demnach eine Eignungsprüfung ohne Grenzwert durchführen und man empfiehlt ihm, bei 2,0 CM-% zu belegen, ohne anzugeben, wie viel Wasser 2,0 CM-%, bei welcher Bindemittelart, entspricht.

Feuchte ist Wasserdampf, der sich sofort verflüchtigt, wenn er mit trockenerer Luftmasse in Berührung kommt. Zerstörende Methoden sind deshalb gemäß meiner Meinung zur Feuchtemessung ungeeignet, zumal sie nur einen momentanen Feuchtezustand, (der sich stündlich ändern bzw. reduzieren kann) und einen sehr kleinen Teil der Estrichmasse (50 g = 0,0000217 % einer 20 m² / bei 5 cm Estrichdicke) abbilden können.

Feuchte kann man laut meinem Verständnis nur dann messen, wenn das elektronische, zerstörungsfreie Feuchtemessgerät mit dem Trockenwert (20°C-Ausgleichsfeuchtewert) und dem Feuchteprofil (baustellengerechte Trocknungshärtungsverlaufkurve) der konkreten Estrichsorte kalibriert ist. Wenn man nicht weiß, was „trocken“ bedeutet, kann man nicht messen, was „feucht“ ist. Wenn man nicht weiß, welches Trockengewicht die Estrichschicht erreichen bzw. annehmen kann, kann man nicht wissen, ob 2,0 % Feuchte, 2 Gramm, 2 Kilogramm, oder 2 Tonnen Feuchte bedeutet!

Feuchtemessungen können laut meiner Auslegung nur elektronische Messgeräte leisten, deren Messfeld die Feuchtemoleküle (zerstörungsfrei) erkennt, und als Gewichts-% anzeigen kann.

Unger: Wie funktioniert das von Ihnen entwickelte Feuchtemessgerät und wie genau und reproduzierbar sind die gemessenen Werte?

Denzel: DNS-Feuchte-Sensoren senden ein zerstörungsfreies Messfeld (ähnlich einer Handywelle) in den Estrich, das nur Wasser und Wasserdampfmengen (anhand der Dielektrizitätskonstanten von Wasser  > 80) misst und ein Resonanzfeld entstehen lässt, dessen Kapazität in Gewichts-%, bezogen auf die jeweilige Estrichsorte, angezeigt wird. Mehrere hundert Feuchteprofile bestimmter Estrichmischungen bilden die Basis für >99,9 % genaue DNS-Messergebnisse, die in mehreren Gutachten und Prüfberichten bestätigt wurden. Da DNS-Feuchtemessgeräte nur Wassermoleküle erkennen, haben Stahlbewehrungen und wasserführende Heizungsrohre keinen Einfluss auf das Messergebnis, wenn sie fachgerecht verlegt wurden.

Unger: Besteht die Gefahr bei Ihrem Messgerät, dass die Estrichdichte und die Estrichdicke das Messergebnis verfälschen können?

Denzel: Da DNS-Feuchteprofile an 5 cm dicken, möglichst baustellengerecht verdichteten Estrichproben erarbeitet wurden, werden geringere Estrichdichten und kleinere Estrichdicken mit kleineren Messergebnissen und höhere Verdichtungen und größere Estrichdicken, als höhere Messergebnisse dargestellt. Das größere Feuchterisiko ist aber (für alle Feuchtemessmethoden) in unterschiedlich trocknenden Binde- und Zusatzmitteln zu suchen, die unterschiedliche Wassermengen verschieden schnell verdampfen lassen.

Unger: Was ist Ihre Prognose für die Zukunft? Wie werden wir in 10 Jahren aus Ihrer Sicht Estriche auf Feuchtigkeit hin prüfen?

Denzel: Es ist Estrichlegern aus meiner Sicht dringend zu empfehlen, die 2,0 bzw. 0,5 CM-%-Grenzwertempfehlung aufzugeben, die nach eigenen Untersuchungsergebnissen zwischen 0,3 bis 1,7 CM-% variiert und damit ein Empfehlungsrisiko von 1,7 bis 0,3 % beinhaltet, das für jeden Bodenleger Anlass genug ist, jede Estrichschicht mit Bedenken zu belegen und die Gesamtverantwortung für den Bodenbelag beim Estrichhersteller zu belassen! Wir sollten im Zeitalter der Higgs-Teilchen-Erkennung, Mars-Feuchte-Messungen und Handyelektronik, nicht mehr durch die Lande ziehen, und Hammer und Meißel als „Stand der Technik“ bezeichnen, was schon vor 14.000 Jahren veraltet war!

BAM, Fraunhofer, und andere namhafte Baustoffprüfinstitute haben sich kürzlich unter dem Dach der DGZfP (Deutsche Gesellschaft für zerstörungsfreie Prüfung) in einem Arbeitskreis zusammengeschlossen, der Messmethoden auf Eignung untersuchen soll, um Baustoffherstellern, Architekten, Bauherren und Bodenlegern zutreffende Grenzwerte und geeignete Messmethoden empfehlen zu können.

DNS-Denzel hat sich mangels einheitlicher Richtlinien, für ein Wohnklima mit 20°C bei 55 % r. Lf. als Prüfparameter für die Kalibrierung ihrer Feuchtemessgeräte entschieden, weil alle andere Messmethoden keine „Trockengrenzwerte“ bieten!

Unger: Vielen Dank für das Interview.

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Seminarveranstaltung von PCT Chemie – Lernen aus Schäden

Verfasser des Beitrags: Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Im Februar 2013 besuchte ich für einen Tag die Veranstaltung der PCI Akademie mit der Bezeichnung „PAKAD Modul 7 – Lernen aus Schäden“. Der Referent war Herr Prof. Dr. Andreas Rapp, der mir als hervorragender Holzkenner bereits im Vorfeld bekannt war. Deswegen reizte mich einerseits der Besuch des Seminars, andererseits wollte ich gerne einmal die Schulungsakademie der PCT Chemie kennenlernen.

Thematisch standen folgende Punkte im Mittelpunkt der Veranstaltung:

  • Schnittstellenkoordination
  • Prüf- und Hinweispflichten
  • Feuchteverhalten von jungen Estrichen
  • Belegreife und nachstoßende Feuchte
  • relative Luftfeuchte an beheizten/gekühlten Fußböden

Zunächst ging Prof. Dr. Rapp auf die CM-Messung ein. Er erwähnte, dass er in eigenen Prüfreihen festgestellt habe, dass Zementestriche nach einer langen Trocknungszeit in Gebäuden eine Ausgleichsfeuchte von ca. 1 CM-% erreichen können. Bei höherem Ze-mentgehalt ist die Ausgleichsfeuchte tendenziell etwas höher, da die Hauptwassermenge im Zementleim beinhaltet ist. Wenn ein unbeheizter Zementestrich also bei 2 CM-% belegt wird und dieser später im Laufe der Nutzung auf 1 CM-% austrocknet, so ist dies im Regelfall unschädlich für die Konstruktion. Wenn man versucht, einen Zementestrich mit einem CM-Feuchtegehalt von ca. 5% zu beschichten, so muss man wissen, dass bei einem so hohen Feuchtewert häufig die Poren mit Wasser gefüllt sind. Dann kann es schwierig sein, dort eine Beschichtung zum Haften zu bringen.

Der Vortragende ging auch auf Besonderheiten der Darrfeuchtemessung ein und erwähnte, dass hier häufig Fehler gemacht werden. Die Darrfeuchte bezieht sich auf das Trockengewicht. Wiegt die feuchte Probe vor dem Darren 100 g und verliert diese 2 g an Wasser, dann beträgt der Darrwert eben nicht 2%, sondern vielmehr 2,04%.

Prof. Dr. Rapp ging auch auf andere Feuchtigkeitsmesstechniken wie z. B. die elektrische Feuchtemessung und die kapazitative Messmethode ein. Näher erläuterte er in diesem Zusammenhang die zweite Technik. Bei dieser wird die Estrichfeuchte mit Hilfe eines induzierten Hochfrequenzfeldes gemessen. Dabei ist zu beachten, dass Estriche mit einer höheren Rohdichte i. d. R. feuchter gemessen werden als solche mit einer niedrigeren Dichte. Dies liegt daran, da bei der Messung die Dipole erfasst werden und bei einem dichteren Estrich schlicht und einfach mehr Dipole enthalten sind. Dies führt dazu, dass relativ trockene, aber dichte Estriche als eher feucht gemessen werden und relativ feuchte, aber wenig dichte Estriche als ziemlich trocken. Dies beinhaltet natürlich ein gewisses Gefahrenpotential.

Nachdem das Messgerät an der Estrichoberfläche aufliegt, werden auch die oberen Estrichzonen intensiver gemessen als die unteren. Dies führt dazu, dass gerade Estriche mit hohen Dicken eher trockener gemessen werden als sie wirklich sind. Bei der kapazitativen Kugelkopfmessung muss man darauf achten, den Messfühler möglichst weit hinten am Griff anzufassen, da dieser sonst die Hand als Feuchtigkeitspotential erfasst, was das Messergebnis verfälscht. Die Salzionen im Körper führen diesbezüglich zu einer höheren Digit-Anzeige als reines Wasser. Holz wird eher selten kapazitativ gemessen, da hier ein großer Dichteeinfluss vorhanden ist. Bei dieser Gelegenheit machte der Vortragende einen Exkurs in die Holztechnologie und erwähnte, dass bei Nadelhölzern enge Jahresringe, bei ringporigen Laubhölzern hingegen breite Jahresringe auf ein schweres und dichtes Holz hinweisen. Diesen Unterschied muss man kennen.

Prof. Dr. Rapp lobte in diesem Zusammenhang die CM-Methode als eine Technik, bei der in erster Linie freies bzw. mobiles Wasser erfasst wird. Als wesentliche Fehlerquelle bei der CM-Messung identifizierte Herr Prof. Dr. Rapp die ungenügende Zerkleinerung des Messgutes. Wenn nach der Messung in der Flasche noch größere Estrichbrocken vorhanden sind, so muss die Messung wiederholt werden.

Als nächstes Thema ging der Referent auf die Schnittstellenkoordinationen ein und sag-te, dass hier leider durch die Zusammenlegung der Thematik ‚Boden’ und ‚Wand’ in der Zwischenzeit eine gewisse Unübersichtlichkeit vorhanden ist.

Beim nächsten Thema zeigte Prof. Dr. Rapp auf, wie wichtig es ist, auf Zwischenge-schossbetonplatten zunächst eine Dampfsperre mit bremsender Wirkung (z. B. 2-lagige PE-Folie, je 0,2 mm) zu verlegen. In einer überzeugenden Präsentation schilderte er seine eigenen Forschungsergebnisse, bei denen trockene Estriche mit Bodenbelag auf junge Betonplatten platziert wurden. Hier war deutlich zu erkennen, dass es dort, wo keine Folie zwischengelegt wurde, zu deutlichen Auffeuchtungen von Estrich und Belag kam. Dort, wo eine Folie auf die Betonplatte verlegt wurde, kam es nicht zu diesem Erscheinungsbild. Es wäre wünschenswert, wenn die Folie auch normativ deutlicher erwähnt würde, als dies derzeit der Fall ist.

Weiterhin plauderte Prof. Dr. Rapp ein wenig aus dem Nähkästchen und zeigte auf, wie er als zusätzliches Instrument zur Feuchtemessung eine Wärmebildkamera einsetzt. Dies ist z. B. interessant, wenn der Estrich noch nicht belegt ist und man feststellen möchte, wo dieser noch relativ feucht ist. Nachdem die Verdunstungsreaktion Kälte absondert, können mit der Wärmebildkamera häufig unterschiedlich warme und kalte Bereiche bei Estrichen ohne Fußbodenheizung detektiert werden. Die kälteren Bereiche sind mit großer Wahrscheinlichkeit noch feuchter als die wärmeren.

Der Referent erwähnte in diesem Zusammenhang, dass er häufig in Altbauten ohne Fußbodenheizung feststellte, dass die Holzfeuchten in an das Erdreich oder an ein kaltes Kellergeschoss angrenzenden Erdgeschossen höher seien als die in den Obergeschossen. Dies liegt häufig daran, weil das Holz hier kälter ist und sich dann an der Grenzschicht zur Parkettoberfläche eine höhere Luftfeuchtigkeit einstellt. Diesen Effekt kann man auch beobachten, wenn z. B. ein Meter breite Rohrstränge links und rechts mit Wärmedämmung angearbeitet werden, jedoch über den Rohren nur noch eine dünne Schalldämmung platziert werden kann. Dann kann über einem solchen Streifen im Parkett ebenfalls oberkantig eine niedrige Luftfeuchtigkeit vorhanden sein, was dann ein anderes Fugenbild als auf der Restfläche bedingen kann. Interessant ist der nicht ganz zu erklärende Effekt, dass nicht die absolute Luftfeuchtigkeit, sondern eben die relative Luftfeuchtigkeit, die Materialien beeinflusst.

Als nächstes ging es um die maximalen Oberflächentemperaturen in Verbindung mit Par-kett. Diesbezüglich plädierte der Referent für eine maximale Oberflächentemperatur von 29° C. In Kaltbereichen (Ränder und Fensterflächen) sind jedoch häufig höhere Temperaturen notwendig. Der Wärmeeinfluss allein führt bei Holzbelägen jedoch nicht zu einer wesentlichen Ausdehnung, wie dies z. B. bei anderen Materialien (z. B. Zementestrich) der Fall ist. Hier sind die Einflüsse durch feuchtebedingtes Schwinden und Quellen deutlich intensiver. Schadenswirksame, hohe Temperaturen können bei Parketten z. B. dann entstehen, wenn einzelne Heizkreise abgeschaltet sind. Dann müssen die verbleibenden Heizkreise besonders hohe Temperaturen produzieren, um den Raum auf eine geeignete Temperatur zu erwärmen. Derart hohe Temperaturen können dann den Parkett schädigen. Auch beim Abschrauben einzelner Stellventile der Fußbodenheizung können sich durch den dann erreichten maximalen Durchfluss hohe Parketttemperaturen ergeben. Oft besteht das Problem auch darin, dass die Parkettfläche durch hochflorige Teppiche oder andere flächige Gegenstände wie Matratzen, etc. abgedeckt ist. Dann ergibt sich die gleiche Problematik, wie wenn einzelne Heizkreise abgeschaltet sind.

Prof. Dr. Rapp empfahl im Winter eine geeignete Raumluftbefeuchtung. Gerade in Verbindung mit Fußbodenheizung wurde diese Maßnahme in der Vergangenheit häufig in Frage gestellt. Durch eine geeignete Raumluftbefeuchtung wird jedoch erreicht, dass die Luftfeuchtigkeit direkt oberhalb dem Parkett nicht so extrem absinken kann, wie dies der Fall wäre, wenn man auf eine Luftbefeuchtung verzichten würde. Prof. Dr. Rapp stellte ein Berechnungsprogramm vor, bei dem man diese Einflüsse sehr anschaulich dem Architekten oder Bauherrn präsentieren kann. Hierzu eine Faustformel: Jedes 1° K Temperaturerhöhung am Boden senkt die relative Luftfeuchtigkeit am Boden um den Faktor 0,94 bzw. senkt die Holzfeuchte am Boden um den Faktor 0,95.

Berechnungsbeispiel: Nehmen wir bei 20° C eine relative Luftfeuchtigkeit von 50% an. Erhöht man die Temperatur um 1° K, dann muss man die relative Luftfeuchtigkeit von 50 mit dem Faktor 0,94 multiplizieren. Als Ergebnis erhält man dann 47% relative Luftfeuchtigkeit. Verändert man die Lufttemperatur um 3° K nach oben, dann müsste man die 50% relative Luftfeuchtigkeit dreimal mit 0,94 multiplizieren (= 41,53%). Senkt man die Lufttemperatur am Boden hingegen um 1 K, dann rechnet man: 50% relative Luftfeuchtigkeit dividiert durch 0,94 = 53,19% relative Luftfeuchtigkeit. Bei der Holzfeuchteberechnung funktioniert dies gleichlautend mit dem Faktor 0,95.

Der Trend wird auch in Zukunft energetisch immer mehr in Richtung Fußbodenheizung und Wandheizung gehen, da diese große Heizflächen aufweisen und damit niedrige Systemtemperaturen möglich sind.

In der Folge wies der Holzexperte auf die Gefahren von Fußbodenkühlung hin. Sie wird häufig ebenfalls durch das Fußbodenheizsystem realisiert, welches sich im Estrich befin-det. In heißen Sommermonaten werden diese Systeme häufig überstrapaziert, vor allem, wenn sich viele Mitarbeiter und zahlreiche Wärmequellen wie z. B. PC’s oder Kopierer auf engem Raum befinden. Dann kann die relative Luftfeuchtigkeit des Parketts extrem ansteigen. Prof. Dr. Rapp betreute einen Schadensfall als Sachverständiger, bei dem ganze 14% Holzfeuchte erreicht wurden. Dies führte zum Totalschaden an der Konstruktion. Häufig wäre es dann unter dem Strich doch besser, eine wirksame Klimaanlage einzubauen, die auch die Raumluft entfeuchten kann. Man sieht diesen Effekt häufig anhand der Wasserspuren, die klimatisierte Autos beim Parken hinterlassen.

Der Referent wies darauf hin, dass auch die Ausgleichsfeuchten der Hölzer zu beachten sind. Bei Eiche stellt sich bei 50% relativer Luftfeuchtigkeit ungefähr ein Wert von 9% Holzfeuchte ein. Bei Bambus sind dies bei 50% relativer Luftfeuchtigkeit i. d. R. nur 7,5%, hingegen bei einer Eukalyptusart bis zu 11,5% Holzfeuchte.

Weiterhin beschrieb Prof. Dr. Rapp die Funktionsweise von Thermoholz, welches im Zuge des Produktionsprozesses auf sehr hohe Temperaturen erhitzt wird. Durch die Behandlung schwindet und quillt das Produkt kaum noch. Allerdings wird das Material relativ spröde und auch die Festigkeitswerte können sinken.

Resümee:

Ich empfand die Veranstaltung als sehr gelungen. Prof. Dr. Rapp ist ein ausgezeichneter Experte für dieses Thema, der die Begabung hat, den Zuhörern die Zusammenhänge anschaulich und verständlich zu erläutern. Die Fa. PCT Chemie leistet mit ihrer Schulungsinitiative aus meiner Sicht einen wichtigen Beitrag bei der Fort- und Weiterbildung der Handwerker.

Dr. A. Unger



Prof. Rapp (re.) vor Publikum (Quelle: PCT)

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Parkett-Fachtagung am 08.03.2013 in Feuchtwangen

Verfasser des Beitrags: Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®


10. Tagung des Landesinnungsverbandes Parkettlegerhandwerk und Fußbodentechnik Bayern an der Bayerischen Bauakademie in Feuchtwangen

Auf freundliche Einladung von Herrn Peter Fendt befand ich mich am 08.03.2013 in der Bayerischen Bauakademie in Feuchtwangen, um der 10. Tagung des Landesinnungsverbandes Parkettlegerhandwerk und Fußbodentechnik Bayern beizuwohnen.

Den Anfang machte Herr Heinz Brehm, der einige Hinweise zum Thema ‚Arbeitsschutz bei der Parkettverlegung’ gab. Herr Fendt empfahl in diesem Zusammenhang, Rechnungen für Arbeitsschutzmaßnahmen (z. B. Staubmasken, etc.) aufzuheben und in einem eigenen Ordner zu sammeln. Auf diese Weise könne man zu einem späteren Zeitpunkt darauf zurückgreifen und nachweisen, entsprechende Vorkehrungen getroffen zu haben.


Ausbildungsoffensive der Industrie

Den nächsten Vortragspart übernahm Herr Dr. Norbert Arnold von der Fa. Uzin. Er stellte die Ausbildungsoffensive der Industrie vor, welche zum Ziel hat, mehr junge Leute für die Karriere im Bodenhandwerk zu begeistern. In einer Präsentation erläuterte Dr. Arnold, dass sich die Anzahl der Firmen im Parkett- und Estrichhandwerk zwischen 2001 und 2011 ca. vervier- bis verfünffacht hat. Dies würde ja zunächst gut klingen, allerdings handelt es sich um eine extrem hohe Menge an Kleinstbetrieben mit nur sehr geringen Umsätzen. Im gleichen Zeitraum hat sich die Anzahl der Gesellen halbiert. Es gibt kaum noch Interessenten für die Meisterprüfung im Estrichhandwerk und die Ausbildungsquote im Bodenhandwerk hat ebenfalls extrem nachgelassen. Es stellt sich also die Frage, wer in Zukunft in Deutschland die Produkte der Industrie verarbeiten wird. Dr. Arnold stellte ein sehr professionell gemachtes Video des deutschen Handwerks vor mit dem Titel: Was wäre die Welt ohne das Handwerk? (zu finden in youtube). Unter www.initiative-pik.de finden interessierte Firmen einen Film, welcher für die Ausbildung im Parkettbereich wirbt. Möglicherweise können Firmen diesen auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellen und damit für Nachwuchs werben. Lt. Dr. Arnold sind die österreichischen und schweizer Kollegen dahingehend sehr aktiv. Da die Innungen selbst nicht über ausreichende Mittel verfügen, hat die Industrie in Aussicht gestellt, hier umfangreiche Beträge zur Nachwuchsgewinnung bereitzustellen.


Mineralisch gebundene Fertigteilestriche

Der nächste Vortrag von Herrn Andreas Seifert (Fa. Knauf) befasste sich mit dem Thema der mineralisch gebundenen Fertigteilestriche. Herr Seifert schätzte den Marktanteil dieser Lastverteilungsplatten auf ungefähr 15% des Estrichmarktes. Die Gipskartonplatten verloren in den letzten Jahren in diesem Bereich Marktanteile, während die Gipsfaserplatten hinzugewannen. Es versteht sich von selbst, dass bei allen Fertigteilestrichen die Untergrundnivellierung eine wesentliche Rolle spielt. Während Mörtelestriche E-Module von ca. 16.000 bis 20.000 MN/m2 aufweisen, liegen viele Fertigteilestriche lediglich bei 3.000 bis 6.000 MN/m2. Dies führt unter Last zu Verformungen und bei kleineren Aufstandsflächen und hoher Last zu Eindrückungen nach unten. Aus diesem Grund werden für diese Estriche steifere Dämmschichten benötigt, als bei Mörtelestrichen. Leider gibt es keine Norm für Fertigteilestriche, weshalb hier die Herstellervorgaben von wesentlicher Bedeutung sind. Gerade im Randbereich kann es zu intensiven Verformungen bei Last kommen, weshalb derartige Estriche ungünstig für die Aufbringung starrer und großformatiger Beläge sind wie z. B. Fliesen. Bei Parkettaufbringung können intensive Kräfte durch Schwinden und Quellen auf den Fertigteilestrich wirken, denen letzterer häufig wenig entgegenzusetzen hat. Wenn es dann bei einer Verformung zum Schaden kommt, so ist die beeinträchtigte Stelle häufig im Bereich der Stufenfalz zu finden. Bei höheren Lasten empfahl Herr Seifert unbedingt die Verwendung von gebundenen Schüttungen statt Trockenschüttungen. Der Vortragende lobte die Brandschutzeigenschaften von Gipsfaserprodukten. Dies führte der Vortragende darauf zurück, dass Kristallwasser aus dem Dihydrat im Brandfall verdampft und damit dem Feuer Energie durch den Dampfschleier nimmt. Schalltechnisch haben Fertigteilestriche häufig die Schwierigkeit, dass sie nicht auf die notwendigen 70 kg pro m2 kommen und ihnen damit Masse fehlt. Diese wird häufig dann in der Unterkonstruktion ergänzt. Verwendete Schüttungen dürfen nicht in die Dämmschicht eindringen, weshalb bei Vorhandensein von Mineralwolle entsprechende Trennschichten vorgesehen werden sollen. Bei hohen Lasten kann man die Fertigteilestriche auch doppellagig verlegen, wobei dann im Regelfall die obere Schicht vollflächig auf die erste Schicht geklebt werden muss und zusätzlich im Falzbereich geklebt und gebohrt werden muss. Wenn Baustellenverkehr die Platten verschmutzt hat, so ist auch hier vor Belegung ein Reinigungsschliff erforderlich. Eine Grundierung ist ohnehin ein wesentlicher Bestandteil des Bodenaufbaus. Als Parketttypen eignen sich auf Fertigteilestrichen vor allem verklebtes Mehrschichtparkett, verklebtes Mosaikparkett und generell schwimmend verlegtes Parkett. Herr Seifert wies darauf hin, dass die Gipsfaserplatten ungefähr mit einer Feuchtigkeit von 0,2 Masse-% ausgeliefert werden und diese im Bau dann etwas auffeuchten können. Aus dem Publikum kam daraufhin die Frage, ob man bei jedem Fertigteilestrich dann vor Belegung eine CM-Prüfung durchführen sollte, was konträr diskutiert wurde.


‚Hacking-Angriffe im EDV-Bereich’

Als nächstes folgte ein Thema, was man im Rahmen einer Parketttagung nicht unbedingt erwartet hätte. Trotzdem fand ich es toll, so etwas auf das Programm zu bringen. Es handelte sich um die Thematik von ‚Hacking-Angriffen im EDV-Bereich’. Das Thema wurde von Herrn Steglich und einem Kollegen von der Fa. SySS GmbH sehr professionell live vorgeführt. Nahezu jeder Handwerksbetrieb verfügt heute über eine umfangreiche EDV-Ausstattung und die gilt es, gegenüber Angriffen zu schützen.

Zunächst zeigten die EDV-Experten, wie schlecht Online-Shops häufig gegen Manipulationen geschützt sind. Unter den Augen der Zuhörer wurde ein real existenter Shop dahingehend manipuliert, dass nicht nur die bestellte Ware nichts kostete, sondern man sogar noch eine Gutschrift bekam. Dies wurde möglich durch editierbare und damit manipulierbare Elemente innerhalb des Shops. Manchmal gelingt es auch im Shop, den Bestellbereich zu überspringen und direkt zu bestellen, ohne dass man vorher den lästigen Umweg über den Bezahlbereich gewählt hat.

Heute werden häufig Chips genutzt, um per Funk den Laptop oder Computer zu entsperren und damit z. B. Daten in der Mittagspause zu sichern. Ähnliche Systeme werden heute für das Entsperren von Türen, Zugangsberechtigung in Mensen, für Hoteltüren, Autoschlüssel, etc. verwendet. Die Experten zeigten, wie einfach es ist, mit geeigneten Klon-Programmen derartige Hürden zu überwinden und dabei sogar die Original-Seriennummer wieder zu verwenden. Weiterhin erläuterten sie, wie Internetangriffe funktionieren. Häufig wird hierbei versucht, die Systeme durch eine Vielzahl an Anfragen zu überlasten. Diesbezüglich ist es wichtig, eine aktuelle Software zu nutzen, die Lücken im Sicherheitssystem möglichst schließt. Auch zunächst ungefährlich aussehende Anlagen wie PDF-Dateien können sich beim Öffnen negativ auswirken, wenn sie entsprechende Schadsoftware enthalten. Im ungünstigen Fall kann ein Externer den Rechner übernehmen und Einsicht in Daten erhalten. Es sollte unbedingt ein geeigneter Virenscanner eingesetzt werden, wobei diese letztendlich keinen 100%igen Schutz bieten. Sie sichern gegen schon bekannte Angriffe, Modifikationen führen jedoch zu individuellen Schadprogrammen, die dann häufig von den Virenscannern nicht erfasst werden. Ein Gefahrenpotential sahen die Referenten auch bei der Nutzung des öffentlichen WLAN. EDV-Kriminelle generieren teilweise eigene WLAN-Netze und schalten sich dann zwischen Benutzer und Internetverbindung. Man sollte sich deshalb nur mit bekannten WLAN-Systemen verbinden.


Aktuelle Entwicklungen im Baurecht

Als nächstes referierte Herr Rechtsanwalt Andreas Demharter, Hauptgeschäftsführer im Landesverband Bayerischer Bauinnungen. Es ging um aktuelle Entwicklungen im Baurecht wie z. B. die Änderungen in der VOB 2012. Hier gab es in erster Linie Modifikationen in §16. Gemäß VOB 2012 werden Abschlagszahlungen nun 21 Tage nach Zustellung fällig und Schlussrechnungen i. d. R. 30 Tage nach Zustellung. Was das BGB im Vergleich dazu interessant macht, ist, dass hier sowohl Abschlagszahlungen als auch Schlussrechnungen direkt nach Zustellung fällig werden. Gemäß der neuen VOB 2012 geraten Kunden 30 Tage nach Zugang der Rechnung automatisch in Verzug. Dies ist beim BGB identisch.

Es gibt eine Vorgabe für eine Zahlungsverzugsrichtlinie der EU, welche Zahlungen beschleunigen soll. Herr Demharter wies darauf hin, dass der momentane Entwurf allerdings eher Zahlungen verzögern würde und insofern für die Unternehmen kein Interesse besteht, dass dies in der derzeitigen Form Gesetz wird. Weiterhin wies Herr Demharter nochmals auf die Schwierigkeit hin, wenn Baustoffe mangelhaft sind und dann der Lieferant nur für die Bereitstellung eines neuen, mangelfreien Baustoffes aufkommt. Die Aus- und Einbaukosten bleiben i. d. R. bei den ausführenden Firmen hängen. Die Verbraucher sind in diesem Zusammenhang besser geschützt als Firmen, was der Landesverband Bayerischer Bauinnungen verändern möchte. Herr Demharter wies auf die Möglichkeit geeigneter Versicherungen für die ausführenden Betriebe hin.

Weiterhin zeigte Herr Demharter auf, dass die Gerichte in letzter Zeit dazu neigen, Hinweispflichten der Firmen sehr weit auszulegen, wenn der Unternehmer einen deutlichen Wissensvorsprung gegenüber dem Kunden hat. Wenn ein Architekt mit von der Partie ist, dann wird hier von ungefähr gleichen Bedingungen ausgegangen. E-Mails erfüllen nicht die schriftliche Formvorschrift, wenn sie ohne elektronische Signatur zugestellt werden. Dies mag z. B. für Maßnahmen gegenüber Nachunternehmern in letzter Sekunde vor Fristablauf interessant sein. Anschließend wies der Vortragende darauf hin, dass es immer schwieriger wird, die Mangelbeseitigung wegen Unverhältnismäßigkeit zu verweigern, vor allem, wenn es um funktionelle Themen geht.


Interessante Parkettschadensfälle

Den Schlusspunkt der Veranstaltung gestaltete der Sachverständige Peter Kummerhoff und erläuterte einige interessante Parkettschadensfälle.

Zum Einen zeigte der Vortragende einige Fotos von mysteriösen Flecken in Jatoba-Parkett. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass dies bei dieser Holzart vorkommen kann und handwerklich nicht zu verhindern ist. Die Flecken sind auf Flavonoide zurückzuführen, pflanzentypische Inhaltsstoffe, die unter UV-Einstrahlung zu Ausbleichungen führen und mit dem Stressverhalten des Baumes zu tun haben. Diesbezüglich findet man auch Hinweise in der Holzfachpresse.

In einem zweiten Fall wies Herr Kummerhoff darauf hin, dass IPE/Lapacho-Parkett i. d. R. schwer zu versiegeln ist. Es kommt hier relativ schnell zu einer unschönen Optik, weshalb man eher auf Wachsen oder Ölen zurückgreifen sollte, um die Verbindungsproblematik zu entschärfen.

Eine Diskussion entzündete sich zu dem Punkt ‚künstlich gealterte Dielen’, wobei einige im Raum vertretene Sachverständige darauf hinwiesen, dass diese nicht normenkonform seien und teilweise unschöne Eindrücke bzw. Dellen aufwiesen.


Resümee:

Abschließend kann gesagt werden, dass die mit einer Ausstellung verbundene Fachtagung für die Anwesenden eine Bereicherung war und den Verantwortlichen rund um Herrn Fendt für das Engagement im Sinne der Handwerker zu danken ist. Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.parkettfussbodentechnik.de/index.php

Die Bauakademie Feuchtwangen erwies sich als guter Austragungsort für die Fachtagung und stellte nicht nur die geeigneten Räumlichkeiten, sondern auch eine funktionierende kulinarische Betreuung der Seminarteilnehmer zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter:

http://www.baybauakad.de/ausbildung

Dr. A. Unger

 


Dr. Arnold von Fa. Uzin


Heinz Brehm


Hr. Seifert von Fa. Knauf


Hr. Steglich (li.) mit Kollege


Peter Fendt


Peter Kummerhoff


Praktische Vorführung


RA Demharter

 

 

 

 

 

 

 

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Seminarveranstaltung aus der Reihe ‚Unternehmen Erfolg’: Andreas Buhr „Vertrieb geht heute anders“

Verfasser des Beitrags: Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Seminarveranstaltung aus der Reihe ‚Unternehmen Erfolg’: Andreas Buhr „Vertrieb geht heute anders“

Am 04. März 2013 hatte ich die Gelegenheit, den Referenten Andreas Buhr im Rahmen der o. g. Seminarreihe in Augsburg zu hören. Wie der Name der Veranstaltung schon andeutet, ging es hier in erster Linie um die Themen ‚Verkauf’ und ‚Vertrieb’. Andreas Buhr ist ein Experte für den Bereich ‚Führen im Vertrieb’ und kann eine jahrelange Vertriebserfahrung in Top-Positionen nachweisen.

Der Anspruch von Herrn Buhr lautete, den Zuhörern zu vermitteln, wie sie den ‚Kunden 3.0’ begeistern können. Die Schlagworte des Programms lauteten wie folgt:

  • Der Kunde ist die neue Prinzessin
  • Social Media: Tod der Kaltakquise
  • Sympathie und Kompetenz

Zunächst zeigte Herr Buhr auf, was sich im Bereich des Vertriebs in den letzten Jahren so alles verändert hat und wie sich Produkte überholt haben, die vorher fester Lebensbestandteil waren. Ausgewählte Beispiele waren: Telefon mit Wählscheibe, Musikkassetten und generell die Geschwindigkeit der Nachrichtenübermittlung. Da sich die Kunden verändert haben, ergibt sich nun die Notwendigkeit, dass sich auch die Verkäufer verändern. Eine Veränderung beinhaltet immer auch das Brechen mit alten Mustern. Dazu müssen neue Routinen etabliert werden. Die Anzahl der Hilfsmittel ist nahezu grenzenlos: Internet ganz allgemein, Social Media, google, Apps und QR-Codes im Besonderen. Heute geht es vielleicht weniger um das ‚Verkaufen’, sondern vielmehr um das ‚Kaufen lassen’. Herr Buhr wies darauf hin, dass der Kunde im Baumarkt nicht einen Bohrer kauft, sondern vielmehr das Loch in der Wand. Es geht insofern nicht um den konkreten Gegenstand, sondern darum, was der Kunde damit bezweckt. Interessant war, dass sich heute ca. 80% aller Kunden vor dem Kauf eines Produktes ausführlich im Internet informieren. Dies war vor einigen Jahren noch nicht so. Dadurch trifft der Verkäufer auf einen hoch informierten Kunden, der auch ganz detaillierte Fragen zum Produkt stellt. Hierauf muss der Verkäufer vorbereitet sein und sollte den Kunden nicht mit Pauschalinformationen abspeisen.

Bei Treffen im wirtschaftlichen Bereich geht es immer darum, in kurzen Worten dem potentiellen Geschäftspartner zu vermitteln, wie man ihm möglicherweise nützlich sein könnte. Ein guter Satz könnte sein:

„Mein Name ist Max Mustermann und ich sorge dafür, dass Ihr knapp bemessener Urlaub zu einem unvergesslichen Erlebnis wird.“ Dies könnte z. B. die Aufgabenstellung eines Reisebüros sein. Hier muss jede Branche ihren eigenen Satz finden.

Interessant war, dass sich der Verkäufer heute viel mehr mit dem Kunden befassen muss, als dies früher der Fall war. Hierzu können Social Media-Seiten wie facebook, Xing, linked-in, etc. wertvolle Hinweise liefern. Es gibt heute schon Fluglinien, die über Social Media-Abgleich dafür sorgen, dass Passagiere mit ähnlichen Interessen im Flugzeug nebeneinander sitzen. Dies erhöht die Kundenzufriedenheit. Der Trend geht immer mehr dahin, Stellenangebote in Social Media-Seiten zu platzieren, um damit Mitarbeiter zu gewinnen. Für Firmen ist die Mitgliedschaft in facebook in der Zwischenzeit nahezu ein Muss.

Herr Buhr wies das Publikum darauf hin, dass Verkäufer dazu neigen, zu viel zu erzählen und zu wenig zu fragen. Sie verlieren sich in technischen Details, haben aber gar nicht mehr im Blick, was den Kunden interessiert. Diesbezüglich wäre es viel besser, wenn der Verkäufer zunächst einmal herausfindet, was dem Kunden bei seiner Auftragsvergabe konkret wichtig ist. Wie wesentlich ist die Zeitkomponente? Gelingt es dem Verkäufer, das ‚Problem’ (den kybernetischen Punkt) des Kunden herauszufinden? Auch eine Worst-Case-Betrachtung kann hier von Nutzen sein: „Was würde passieren, wenn das Projekt nicht rechtzeitig fertig wird?“ Letztlich geht es darum, dass es dem Verkäufer gelingt, seinen individuellen Nutzen herauszustellen, den er mit seinem Produkt/Dienstleistung bieten kann.

Wenn dem Kunden schließlich verschiedene Alternativen aufgezeigt werden, so hat sich herausgestellt, dass Kunden oft dazu neigen, den zuletzt formulierten Vorschlag zu wählen. Dies kann jeder selbst überprüfen, wenn er in einem Fast-Food-Restaurant bestellt.

Interessant war auch, zu erfahren, dass Branchenriesen im Elektronikmarktbereich nicht etwa ihren wesentlichen Gewinn mit Elektrogeräten wie Fernseher, DVD-Player, etc. machen, sondern vielmehr mit Steckern und Kabeln. Elektrogeräte sind offensichtlich in erster Linie dazu notwendig, den Kunden in den Laden zu locken. Ein anderer Branchenriese im Bereich Versandhandel schafft zusätzlichen Umsatz, indem er den Kunden nach dem Motto berät: „Wenn Ihnen das gefallen hat, dann gefällt Ihnen auch …“

Menschen treffen ihre Kaufentscheidung in erster Linie aus Lust oder Frust. Auch hier hat ein Verkäufer Vorteile, der sich psychologisch in seinen Kunden hineinversetzen kann. Wenn es dem Verkäufer dann noch gelingt, dem Kunden seine Visitenkarte zwischen Zeige- und Mittelfinger zu übergeben, dieser einen Blick darauf wirft und sie einsteckt, dann geht der Vertrieb allerdings auch manchmal heute genauso wie früher; nämlich gut…

Weitere Infos zu dem Seminar und der Seminarreihe unter:

www.andreas-buhr.com

www.unternehmen-erfolg.de

 

 

Dr. A. Unger

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Schäden durch nachstoßende Feuchtigkeit aus der Rohbetonplatte

Verfasser des Beitrags: Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Bei dem nachfolgenden Artikel handelt es sich um einen Auszug aus dem FUSSBODEN ATLAS®www.fussbodenatlas.de

16.2 Schäden durch nachstoßende Feuchtigkeit aus der Rohbetonplatte
Was geschieht mit dem Wasser aus der Betonplatte? Haben Sie sich die Frage im Hinblick auf dieses Bauteil bereits einmal gestellt? Dies war in der Vergangenheit kaum nötig, da bei der Erstellung der Rohbetonplatten noch keine Fließmittel eingesetzt wurden und deshalb zur Austrocknung eine Vielzahl an Kapillaren zur Verfügung stand. Zudem ließ man den Rohbau schlicht und einfach in der Winterphase trocknen. Heute jedoch können wir uns derartige Verzögerungen nicht mehr leisten, weshalb im Regelfall eine Betonplatte bereits einige Monate nach ihrer Erstellung mit Dämmstoff und Estrich versehen wird. Heißt das jedoch automatisch, dass diese bereits als ‘trocken’ angesehen werden kann? Wir wissen aus der alten DIN 4 108-4 (Anhang A), dass eine ausreichend ausgetrocknete Betonplatte nach vielen Jahren immer noch 2 [Masse-%] ihres Gewichts an Feuchtigkeit aufweist l146l. Bei einem Alter von nur sechs Monaten l46l rechnet man mit einem Wert von circa 5 [Masse-%], was ca. 12 Vol-% entspricht. Ausgehend von einer Betonrohdichte von 2 400 kg/m³ und einer Plattendicke von 20 cm bedeutet dies überschlagsmäßig immerhin circa 24 l Wasser pro [m²] Rohbetonplatte. Wenn wir also einen solchen Betonuntergrund belegen, nehmen wir der Überschussmenge von circa 14,5 l Wasser (Differenz zwischen 2 und 5 Masse-%) die Möglichkeit, nach oben hin auszutrocknen. Kommen ‘diffusionshemmende’ Materialien an der Plattenunterseite hinzu, wird das Wasser weitgehend in der Konstruktion ‘eingesperrt’. Dies wäre zunächst nicht weiter schlimm, da die Festigkeit der Betonplatte durch diesen Umstand nicht gefährdet ist. Jedoch wird die Feuchtigkeit in der Platte ‘das Bestreben haben’, sich den Verhältnissen des Rauminnenklimas anzupassen. Bedingt durch den hohen Feuchtegehalt wird deshalb ein Dampfdruckgefälle von der Betonplatte ausgehend zu den angrenzenden Räumen vorliegen. Die Folge wird sein, dass durch die Betonkapillaren sowie durch Diffusion Wasser an die Grenzflächen transportiert wird. Die Tatsache, dass es zu einem Diffusionsstrom aus der Betonplatte sowohl nach oben wie nach unten kommt, liegt daran, dass beidseitig i. d. R. jeweils niedrigere Wasserdampfdiffusionspartialdrücke als innerhalb der Geschossplatte vorliegen. Wie ist dies zu begründen? Gehen wir davon aus, dass wir es im Fall einer Zwischengeschossplatte in den Räumen darüber und darunter mit folgenden Raumluftwerten zu tun haben:

Temperatur: 20 Grad Celsius
Relative Luftfeuchte: 50 %

Innerhalb der Betonplatte ergibt sich aufgrund der konstanten Lufttemperatur in den Räumen darüber und darunter ebenfalls eine Temperatur von 20 Grad Celsius. Wie hoch aber ist die relative Luftfeuchte innerhalb der Betonplatte?Der Dampfsättigungsdruck bei 20 Grad Celsius liegt bei 2 340 Pa. Bei 50 % relativer Luftfeuchte müssen wir diesen Wert halbieren. Dadurch resultiert ein Dampfdruck von 1 170 Pa (siehe Abbildung 94 in Kapitel 3.2.5).

Hier hilft uns eine Darstellung weiter, welche sich mit den Sorptionsisothermen befasst. Das Diagramm in Abbildung 542 zeigt unter anderem, welche relative Luftfeuchte sich bei Kontakt der Luft zu Baustoffen mit einem bestimmten Wassergehalt in [Masse-%] bei konstanter Temperatur einstellt. Man kann aus ihr z. B. auch entnehmen, dass Baustoffe aus Holz verhältnismäßig viel Wasser aus der Umgebungsluft aufnehmen und dass ein Estrichmörtel wiederum mehr Wasser aufnimmt als Normalbeton. Dies liegt in diesem Fall daran, dass bedingt durch die kleinere Körnung des Estrichs mehr wasserbindender Zement in einem Estrich enthalten ist.

Wir haben also festgestellt, dass 6 Monate alte Betonplatten ca. 5 [Masse-%] an Feuchtigkeit enthalten. Konsultiert man die Abbildung 94, so stellt man fest, dass dies einer relativen Luftfeuchtigkeit von ca. 98 % entspricht. Damit ergeben sich folgende Raumluftwerte in der Betonplatte:

Temperatur: 20 Grad Celsius
Relative Luftfeuchte: 98 %

• Daraus resultiert ein Dampfdruck von 2 294 Pa (2 340 Pa x 0,98).
• 2 294 Pa innerhalb der Betonplatte > 1 170 Pa in den angrenzenden Räumen

Dadurch ergibt sich ein Diffusionsstrom aus der Betonplatte nach oben und nach unten in die angrenzenden Räume.


Sorptionsisothermen nach Grimscher

Da bei Zwischengeschossplatten die Kontakt-Temperatur an der Unterseite der Platte aufgrund der aufsteigenden Wärme höher ist als die Boden-Kontakt-Temperatur an der Plattenoberseite, liegt sogar ein etwas intensiverer Dampfdiffusionsstrom aus der Platte nach oben vor. Verstärkt wird dieser Effekt, wenn sich unterhalb der Platte Heizleitungen oder andere Wärmeerzeuger befinden, die durch ihre Temperatur das in der Betonplatte eingeschlossene Wasser zusätzlich aktivieren. Das Feuchtepotenzial innerhalb von Betonplatten kann über das genannte Maß durch weitere Faktoren zusätzlich erhöht werden.


Zusätzliche ‘Betonauffeuchtung’ durch ungeeignetes Entleeren der Heizkörper


Zusätzliche ‘Betonauffeuchtung’ durch Betonieren bei Regen

Die vorgenannte Konstellation kann zu einer Durchfeuchtung des Dämmstoffes führen, welcher leider oft ohne Dampfsperre direkt auf den Betonuntergrund verlegt wird. Dies ist gemäß DIN 18 560-2, Absatz 5.1.3 ‘Schutzmaßnahmen’ nicht zulässig, denn:

„(…) Die Dämmschicht ist, falls erforderlich, durch geeignete Maßnahmen vor Feuchte zu schützen. Solche Maßnahmen sind vom Planer bei der Bauwerksplanung festzulegen (…)“ l20l.

Diese Aussage gilt nicht nur für Anmachwasser aus dem Estrich, sondern auch für nachstoßende Feuchtigkeit aus der Rohbetonplatte. Eine ähnliche Information ist auch dem folgendem Hinweisblatt zu entnehmen: BEB-Merkblatt ‘Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen – Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen, Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und Holzpflaster – beheizte und unbeheizte Fußbodenkonstruktionen’ l114l.


Hohe Feuchtewerte zwischen Dämmung und Abdeckung

Eine Durchfeuchtung des Dämmstoffs muss verhindert werden, da feuchte Materialien die Wärme intensiver leiten, was zu einer Verschlechterung des angesetzten Dämmwertes führen wird. Es besteht weiterhin die Gefahr, dass es zur Schimmelbildung im Dämmstoffbereich kommt (siehe Kapitel 12.8.7). Zudem kann es bei feuchtigkeitsempfindlichen Dämmstoffen soweit gehen, dass diese in ihrem Standvermögen beeinflusst werden und die gesamte Konstruktion ‘nachsackt’. In Verbindung mit Wasserschäden konnte dieser Effekt häufig beobachtet werden.

16.2.1 Vorsicht bei Verbundkonstruktionen
Wenn bei Verbundkonstruktionen auf Dämmstoffe verzichtet wird, bleibt die Schwierigkeit, dass sich in diesem Fall die Materialfeuchten aus Verbundestrich und Betonplatte addieren.


Feuchtigkeitsverteilung in Betonplatte und Estrich

Die Austrocknungszeit wird deshalb deutlich ansteigen. Werden dann Dampf hemmende Bodenbeläge ohne weitere Maßnahmen auf dem Verbundestrich platziert, so ist ein Mangel durch Schädigung der Klebeverbindung und Blasenbildung vorprogrammiert. In diesem Zusammenhang ist auch eine CM-Feuchtigkeitsmessung vor Belagsverlegung wenig aussagekräftig, da jederzeit Feuchtigkeit aus dem großen Reservoir der Betonplatte nachstoßen und das Feuchtigkeitsniveau innerhalb des Verbundestrichs erhöhen kann (siehe auch Kapitel 14.5.1.5). In diesem Zusammenhang gibt es u. a. die Möglichkeit, als eine Art ‘Notlösung’ unterhalb des Verbundestrichs eine Feuchtigkeitssperre vorzusehen. Diese wird i. d. R. durch zweimaligen Epoxidharzauftrag mit nachfolgender Quarzsandabstreuung (für die Haftbrücke) erstellt. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Harzhersteller sein Produkt für diese Nutzung freigibt und durch sein System (inklusive Haftbrücke) ein definierter sd-Wert erreicht wird. Die Höhe des notwendigen sd-Wertes ist vom Bauwerksplaner vorzugeben.


Blasenbildung in einem elastischen Bodenbelag

16.2.2 Bodenbelagsart beachtenswert
Ein weiterer, im Hinblick auf die Feuchtigkeit im Betonuntergrund sensibler Bodenbelag ist mit Sicherheit das Parkett. Dieses kann durch eindiffundierendes Wasser aus der Betonplatte zum Quellen gebracht werden, was zu immensen Schäden an Parkett und Estrich führen kann. Besonders kritisch ist die Situation, wenn eine Versiegelung des Parketts vorgenommen wird, da diese dem Diffusionsstrom meist mehr Widerstand entgegensetzt und sich das Wasser unterhalb der Versiegelung ansammelt. Dies führt bei verklebtem Parkett i. d. R. zu einer konkaven Verformung der Parkettstäbe, eine konvexe Verformung wäre nur bei einem sehr elastischen Klebstoff denkbar. Bei nicht verklebtem Parkett könnte es auch zu einer konvexen Verformung des Parketts kommen.


Konkav verformte Parkettstäbe

Im Umgang mit diesbezüglichen Schadensfällen wurden in der Vergangenheit fälschlicherweise lediglich die stationären Raumluftzustände innerhalb der Räume überprüft, die Betonplatte mit ihrem bedeutenden Feuchtigkeitspotenzial jedoch oft außer Acht gelassen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass nachstoßende Feuchtigkeit aus dem Betonuntergrund als besonders problematisch angesehen werden muss, wenn nachfolgend feuchtigkeitsempfindliche Estriche (z. B. auf Calciumsulfatbasis) zur Verlegung kommen oder es sich beim Bodenbelag um Dampf hemmendes Material oder Parkett handelt.


Welligkeiten in einem elastischen Bodenbelag auf CAF ohne Dampfsperre mit bremsender Wirkung


Anhaftung der Spachtelung am Bodenbelag deutet bei CAF auf Feuchtigkeitseinwirkung von unten hin


Die Überprüfung mit dem CM-Gerät zeigt eine ‚Auffeuchtung‘ der Konstruktion an

16.2.3 Folien als Problemlöser
Was können wir also tun, um zu erreichen, dass das ausdiffundierende Wasser nicht zu Schäden am Bodenbelag führt? Wenn wir die Regelwerke der Baukonstruktion zurate ziehen, stellen wir fest, dass auch in wischengeschossen unterhalb der Dämmung jeweils eine Trennlage/Dampfsperre vorzusehen ist. Diese besteht üblicherweise aus zwei Lagen PE-Folie der Dicke (jeweils) 0,2 mm oder anderen geeigneten Materialien. Die Folien sollten entweder ausreichend überlappt (ca. 30 cm) oder alternativ miteinander verbunden werden. An den Wänden sind die Folien bis OK FFB hochzuziehen. Es ist darauf zu achten, dass die Folien nicht durch spitze Steine von unten perforiert werden. Wir können die Folien rechnerisch als Dampfsperre mit bremsender Wirkung ansetzen, und sie dienen als Puffer zwischen dem Feuchtigkeitspotenzial des Betonuntergrunds und der folgenden Konstruktion.Sie können und sollen nicht völlig verhindern, dass Wasser aus der Betonplatte abgegeben wird, werden jedoch die Dosis soweit begrenzen, dass dieser Umstand i. d. R. nicht zu Schäden führt. Verantwortungsbewusste Bodenleger, die diese Zusammenhänge erkannt haben, melden heute regelmäßig Bedenken an, wenn eine solche Trennlage auf dem Betonuntergrund nicht vorhanden ist. Eine Abdeckung der Dämmung mit Folie ist zusätzlich nötig, kann jedoch die Folienlage auf der Betonplatte nicht ersetzen Fachkundige Planer sollten deshalb dafür sorgen, dass die Menge an Rohren auf dem Betonuntergrund möglichst begrenzt wird, um ein ordnungsgemäßes Auslegen der Folie zu ermöglichen. Die Dampfsperre sollte auch auf Zwischengeschossplatten grundsätzlich mit einer Horizontalsperre unter der Wand kombiniert werden. Auf diese Weise kann vermieden werden, dass es zu einer vermehrten Feuchtigkeitswanderung (Trichterwirkung) über die Randfuge kommt. Dies hat bei sehr jungen Betonplatten ansonsten evtl. die Anfeuchtung der Holzsockelleiste mit  Schimmelbildung zur Folge.

16.2.4 Hauptverantwortung beim Planer
Es gibt Sonderfälle, wie Betonplatten zu angrenzenden Kalträumen (z. B. zu Tiefgaragen), bei denen vor Platzierung der Folie in jedem Fall eine Diffusionsberechnung durchgeführt werden muss. Dies hat damit zu tun, dass Baustoffe im Übergang zum Kaltbereich immer möglichst dampfdurchlässig sein sollten. Angrenzendes Erdreich ist meist nicht als ‘Kaltbereich’ anzusehen, wobei in diesem Fall ohnehin eine Abdichtung nach DIN 18 195 notwendig ist.


‚Auffeuchtung‘ der Konstruktion durch fehlende Dampfsperre mit bremsender Wirkung


Dampfsperre mit bremsender Wirkung verhindert Auffeuchtung der Konstruktion


Verschimmelte Holzsockelleiste durch Feuchtigkeitseintrag über die Randfuge

Die Verantwortung für das Vorsehen der beschriebenen Folien liegt beim Bauwerksplan nur er/sie kennt im Detail die geplanten Aufbauten wie auch die vorgesehene Nutzung. In der Mehrzahl der Fälle jedoch können wir mit der Verlegung von zwei Lagen PE-Folie der Dicke (jeweils) 0,2 mm Schäden durch Betonplattenfeuchte abwenden. Die zwei Lagen PEFolie sollten im Kreuzverband eingebracht werden. Die Dicke der Folienlagen ist entscheidend, um diese gegen Perforierungen aus dem Untergrund zu schützen. Verbundkonstruktionen sind unter diesem Gesichtspunkt besonders zu überprüfen, da hier die Platzierung einer Folie nicht möglich ist. In den meisten Fällen bleibt keine andere Wahl, als unterhalb des Dampf hemmenden bzw. feuchtigkeitsempfindlichen Bodenbelags oder unterhalb des Estrichs (siehe Kapitel 16.2.1) eine verhältnismäßig kostspielige Dampfsperre mit bremsender Wirkung, z. B. in Form eines Epoxidharzauftrages, vorzusehen. Hier ist jedoch im Vorfeld produktbezogen zu ermitteln, inwieweit die aus dieser Maßnahme resultierende wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke ausreichend ist (siehe diesbezüglich auch Kapitel 3.2.6 ‘Technische Kennwerte verschiedener Fußbodenmaterialien’), um Schäden am Bodenbelag zu vermeiden. Unabhängig davon ist zu prüfen, inwiefern die Konstruktion generell für eine solche Maßnahme geeignet ist.

16.2.5 Resümee
Abschließend kann festgestellt werden, dass mit Hilfe einer zweilagigen PE-Folie der Dicke (jeweils 0,2 mm) bei geringen Investitionskosten Schäden in Höhe von mehrstelligen Summen vermieden werden können. Und das Beste daran ist, dass wir gar nichts Neues einführen müssen, sondern uns lediglich an das erinnern brauchen, was baukonstruktiv im Regelfall bereits vorgesehen sein sollte. Man darf jedoch nun nicht den Fehler begehen, alle Fußbodenschäden ähnlicher Ausprägung ohne eingehende Untersuchung auf nachstoßende Feuchte aus der Betonplatte zurückzuführen. Es handelt sich hier meist um einen Langzeitprozess, der in der Regel frühestens zwei Monate nach Belagsverlegung zum Tragen kommt (der Kapillartransport geht weitaus schneller vor sich als Dampfdiffusion). Tritt der Schaden vorher auf, so kann dies an extrem jungen Betonplatten (Liegezeit < 6 Monate) liegen, häufiger jedoch ist Feuchtigkeit aus dem Estrich oder der Raumluft der Auslöser. Auch der Zeitpunkt der erstmaligen Schadensfeststellung kann Hinweise geben. Nachstoßende Feuchtigkeit aus Betonplatten wird aufgrund des dann größeren Diffusionsgradienten oft während oder nach der Heizperiode zu Schäden führen.

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