Category Archives: Home

Unger Firmengruppe baut mit am „Koloss auf Rügen“

In Prora auf der Insel Rügen entstand ab 1936 eine riesige Ferienanlage mit bis zu acht kolossalen Bettenhäusern. Die Anlage erstreckt sich über ganze 5 km am östlichen Strand der Ostseeinsel und beinhaltete 20.000 Betten. Während des zweiten Weltkriegs wurde das Objekt jedoch zunächst militärisch genutzt. Allein der Häuserblock ist 500 m lang und weist 30.000 m2 Fläche auf. Derzeit läuft die Renovierung der in die Jahre gekommenen und vom Verfall bedrohten Anlage.

Ein bautechnisches Problem bestand darin, dass die Räume nur knapp 2,50 m hoch sind und insofern wenig Platz für einen modernen Fußbodenaufbau zur Verfügung stand. Die Wärmeschutzvorschriften haben sich seit 1936 natürlich wesentlich verschärft. Aus diesem Grund kommt dort nun ein System aus dem Hause Unger zum Einsatz: Es handelt sich um den RenoScreed® EnergieSpar & SanierEstrich, der vom Firmeninhaber Dr. A. Unger entwickelt wurde. Der Estrich kann nicht nur deutlich dünner verlegt werden als herkömmliche Zementestriche, sondern man kann durch seine hohe Wärmeleitfähigkeit die Vorlauftemperaturen der Fußbodenheizung absenken und damit aktiv Energie sparen. In Kombination mit den besonders dünnen Heizrohren der Fa. Empur konnte schließlich die gewünschte Fußbodenhöhe ohne Komplikationen eingehalten werden. Die Unger Firmengruppe stellt hier nicht nur das System zur Verfügung, sondern verlegt dieses auch selbst handwerklich vor Ort.

Koloss von Prora

Bildquelle: ©EMPUR

 

Bookmark and Share

Veranstaltung über Sonderkonstruktionen geht in die zweite Runde

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Nach dem großen Erfolg der Veranstaltung im zurückliegenden Jahr entschied sich die Unger Firmengruppe gemeinsam mit Uzin für eine Neuauflage. Dieses Mal wurde mit der Fa. Anker ein neuer Partner ins Boot geholt, der eigene Themen mitbrachte. Nicht zuletzt deshalb war die Veranstaltung ein voller Erfolg, was sich an einem ausgebuchten Haus mit ingesamt nahezu 100 Personen zeigte.

Die Moderation übernahm in gewohnter Weise Dr. A. Unger als Vertreter der Unger Firmengruppe und Sprecher der drei veranstaltenden Firmen.

1) Emissionsverhalten von Baustoffen im Fußbodenbereich
Referent: Dr. Arnold (Uzin Utz AG)

Dr. Arnold, der gemeinsam mit Dr. A. Unger im Normenausschuss der DIN 18 560 sitzt, zeigte auf, wie Emissionen im Fußbodenbereich zu beurteilen sind.

Er veranschaulichte auch, dass es bei der Regulierung gewisse Logiklücken gibt. So bedürfen z.B. Bodenbeläge und Parkettversiegelungen einer Emissionsprüfung, während dies z.B. bei Grundierungen auf dem Estrich, Spachtelmassen oder Estrichen im Allgemeinen nicht der Fall ist. Lediglich bei Kunstharzestrichen ist ein entsprechender Test erforderlich. Zudem gibt es unterschiedliche Beurteilungsverfahren, wie z.B. den EMICODE, den Blauen Engel oder das AgBBSchema (Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten). Die beste Klasse beim EMICODE-Verfahren ist z. B. derzeit EC 1 plus. Interessant war, zu erfahren, dass Emissionen aus Pflegeprodukten nicht geregelt sind, obwohl diese durchaus relevant sein können.

Von wesentlicher Bedeutung ist auch die CO2 Konzentration in Räumlichkeiten, welche durch eine geeignete Lüftung reduziert werden kann. In der Zwischenzeit besteht die Problematik allerdings bereits darin, dass die Raumluft häufig weniger mit Schadstoffen belastet ist, als die Außenluft.

Die Zulassungspflicht gilt nur für Aufenthaltsräume und nicht für kleinflächige Anwendungen wie z.B. beim Verkleben von Sockelleisten. Der Hintergrund beim Blauen Engel ist, dass in erster Linie die ökologisch günstigen Produkte erfasst werden sollen und nicht der gesamte Markt. Träger ist das Umweltbundesamt.

Zuletzt ging der Referent auf die Bewertung von Gerüchen ein und stellte klar, dass man nicht von einem unangenehmen Geruch auf eine relevante Emission schließen könne. Die diesbezüglichen Überlegungen und teilweise schon erfolgten Regelungen in Bezug auf eine Beurteilung nach Geruchsintensität hielt Dr. Arnold für nicht zielführend.

2) Fugenplanung für Architekten
Referent: Dr. A. Unger (Sachverständiger und Autor des FUSSBODEN ATLAS®)

Der Architekt Dr. A. Unger zeigte zunächst die wesentlichen vier Fugenarten auf. Dabei handelt es sich um Tagesfugen, Randfugen, Schwindfugen und Bewegungsfugen, wobei in gewisser Weise die Randfuge eine Spezialform der Bewegungsfuge ist. Unger verwies auf die Notwendigkeit, Tagesfugen möglichst am Übergang zum nächsten Feld höhenmäßig zu arretieren, sodass es später dort nicht zu Versätzen kommt.

Bei den Randfugen plädierte der Referent dafür, diese generell etwas dicker zu gestalten, um einerseits gerade in Altbauten bei Heizestrichen keine Wärmebrücke zum Wandbereich hin zu riskieren. Andererseits wirkt sich eine dicke Randfuge sowohl schalltechnisch als auch in Bezug auf die Ausdehnungsmöglichkeit der Konstruktion positiv aus.

Bei den Bewegungsfugen unterschied Unger nach Baukörperbewegungsfugen und Fußbodenbewegungsfugen bei Heizestrichen. Bei Letzteren war es wichtig, dass diese über den gesamten Estrichquerschnitt durchgehen und Felder mit max. ca. 8 x 8 m entstehen. Generell plädierte er für den Einsatz von geeigneten Profilen. In Bezug auf die Schwindfugen zeigte Unger auf, in welcher Form insbesondere Zementestriche schwinden und empfahl als groben Anhaltspunkt die Anlage von gedrungenen Feldern mit ca. 5 x 5 m.

3) Farbenlehre der Polychromie Architecturale von Le Corbusier
Referent: Prof. Dr. Thomas Luippold (Präsident des Vorstands Les Couleurs Suisse AG)

Als nächstes kam der heiß ersehnte Vortrag über die Farbenlehre nach Le Corbusier.

Prof. Dr. Luippold zeigte zunächst den Werdegang des weltberühmten Architekten, Künstlers und Designers auf. Interessant war zu hören, wo überall Le Corbusier weltweit ein Vermächtnis mit seinen Bauten hinterlassen hat. In Zusammenarbeit mit einem Tapetenhersteller entwarf er 1931 und 1959 mit zwei Farbkollektionen die sog. ‚Polychromie Architecturale‘, mit der Entwürfe von Anfang an farbig gedacht werden konnten – die Farbe an Fläche und Objekt als Bestandteil der architektonischen Konzeption.

Im Mittelpunkt des Farbsystems stehen die räumlichen und menschlichen Wirkungen der spezifisch definierten Farbtöne, die Le Corbusier sehr gezielt einsetzte. Mit Weiß kommen Gebäude und Bauteile in ihrer Struktur sehr deutlich zur Wirkung. Mit den blauen Tönen können Wände und Objekte in die Ferne gerückt und Räume aufgelockert und in der Wahrnehmung vergrößert werden; die Stimmungen wirken beruhigend und vermitteln Empfindungen von Wasserlandschaft und Himmel. Die grünen Töne schaffen u.a. eine Verbindung zur Natur. Grau steht für Ruhe und Indifferenz; mit den hellen Grautönen kann (als Alternative zu Weiß) eine samtige Atmosphäre geschaffen werden, mit den dunkleren Nuancen lassen sich Objekte und Flächen in den Hintergrund versetzen. Die Umbra-Töne wirken sehr dezent, verziehen sich in den Schatten und entziehen sich der Aufmerksamkeit. Dagegen wirken die intensiven roten Nuancen stimulierend und vermitteln Kraft und Aktion; sie treten hervor und bekräftigen bzw. markieren einzelne Bauteile.

Die Umsetzung der Farblehre nach Le Corbusier ist in der Zwischenzeit bei einer ganzen Reihe von Herstellern gelungen, wie z.B. bei JUNG (Schalter und Steckdosen), bei ANKER (Teppichböden) und bei KEIM (Wandfarben).

4) Fußbodenaufbauten für großformatige Beläge aus Holz und Keramik
Referent: Dr. A. Unger (Sachverständiger und Autor des FUSSBODEN ATLAS®)

Derzeit ist eine architektonische Strömung dahingehend zu beobachten, dass die Belagselemente immer größer werden. Dies betrifft sowohl Parkettbeläge als auch keramische Fliesen und Platten sowie Naturstein. Dr. A. Unger wies darauf hin, dass größere Elemente deutlich höhere Anforderungen an die darunter befindlichen Lastverteilungsplatten stellen. Zunächst einmal müssen diese extrem eben sein und eine gute Oberflächenfestigkeit aufweisen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Massivparkettbeläge großer Dimensionen aufgebracht werden, welche bei Luftfeuchteschwankungen entsprechende Spannungen auf den Estrich übertragen. Ist eine Fußbodenheizung vorhanden, so ist bei breiten Parkettelementen mit entsprechend großen Fugenspalten zu rechnen.

Ein anderes Thema ist, dass sich der Estrich möglichst nicht bzw. nur gering verformen darf, wenn derartig großformatige Elemente aufgebracht werden. Ein Abschleifen von vorhandenen Verformungen führt regelmäßig zu späteren Absenkungen. Großer Wert ist in solchen Fällen auch auf eine fachgerechte Feuchtigkeitsmessung per CM-Gerät zu achten. Beinhalten die Estriche doch noch zu viel Feuchtigkeit, so kommt es durch die umfangreichen Dimensionen gerade bei Massivparketten sehr schnell zu extremen Verformungen, welche die Estrichstruktur überlasten. Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass im Fall von keramischen Platten und Naturstein alle Plattengrößen über 40 x 40 cm Sonderkonstruktionen darstellen und eine besondere ingenieurmäßige Planung benötigen. Hierzu gehören z.B. spezielle Klebstoffe, durchlaufende Kreuzfugen, Mindestfugenbreiten, etc. Möglicherweise ist es zusätzlich notwendig, den Estrich gegen Restfeuchte aus dem Klebstoff zu schützen, der auf Grund des geringen Fugenanteils nur langsam entweichen kann.

5) Raumgestaltung mit modularen textilen Bodenbelägen
Referent: Kai Kraemer (ANKER Gebr. Schoeller GmbH + Co. KG)

Mit einem Impulsvortrag zur Gestaltung von Innenräumen, speziell mit modularen textilen Bodenbelägen, schlug K. Kraemer den Bogen von den zuvor behandelten Themen der Anwendungstechnik und allgemeinen Wirkung von Farben und Oberflächen hin zu einer bewussten Integration in die Raumplanung. Dabei zeigte er zunächst die historische Entwicklung bei der Verwendung und Anordnung von farbigen Flächen in verschiedenen Architektur- und Kunstrichtungen auf. Beginnend bei den Mosaiken und Bodenarbeiten der Antike aus überwiegend keramischen Materialien und Steinarten hin zur Kunst und Architektur des Bauhaus zu Beginn des 20. Jahrhunderts, bei der die gerasterte Anordnung von Strukturen und Farbflächen Thema vieler Studien und Arbeiten war. Oftmals unbeachtet ist, dass selbst bis in die jüngste Moderne die bewusste Kombination von gerasterten Farbflächen aktueller denn je ist, so z.B. in Werken von Gerhard Richter oder Grafiken und Installationen der Pixel-Art im digitalen Zeitalter. Darauf aufbauend stellte K. Kraemer die vorherrschende Bodengestaltung in überwiegend monotonen, uniformen Bodenflächen kritisch zur Diskussion und griff auf seine jahrelange Erfahrung als Vertriebsleiter in der Beratung von Architekten sowie Bauherren und die Begleitung unzähliger Projekte zurück. So leitete er, über ausgewählte Gefühlswelten und Inspirationsmotive kommend, beispielhaft die Berücksichtigung des Bodens in der kreativen Raumgestaltung und Integration von Teppichbodenfliesen ab. Dabei konnten anhand von realisierten Objekten auch die veränderten Raumempfindungen in Bestandsgebäuden vor und nach der Umgestaltung dargestellt und so ein idealer Praxisbezug der bisherigen Vortragsthemen erreicht werden. Besonders interessant war, wie dabei produkttechnische Eigenschaften, z.B. die Florrichtung eines Velours, einfach und ohne aufwendige oder kostenintensive Sonderkonstruktionen durch gezielt eingesetzte Verlegetechniken die Umsetzungen in der Praxis ermöglichen und neue Gestaltungsimpulse geben können.

6) Dünnestriche und dünnschichtige Heizungs-Systeme (z. B. UZIN Turbolight®-System) in Sanierung und Neubau
Referent: Alexander Schneid (Uzin Utz AG) und Dr. A. Unger (Sachverständiger und Autor des FUSSBODEN ATLAS®)

Zunächst startete A. Unger mit dem Thema der Entwicklung eines speziellen EnergieSpar & SanierEstrich mit dem speziellen Namen RenoScreed®. Dieser Estrich kommt häufig dann zum Einsatz, wenn besonders niedrige Estrichdicken in Verbindung mit reduziertem Gewicht gefragt sind. Andererseits versprechen sich Bauherren von einer niedrigen Heizrohrüberdeckung abgesenkte Vorlauftemperaturen und eine gute Regelbarkeit. Bei unbeheizten Konstruktionen sind Dicken zwischen 30 und 35 mm möglich, bei beheizten Konstruktionen zwischen 45 bis 50 mm. Es handelt sich kurz gesagt um ein hochkunstharzmodifiziertes zementäres Sondersystem mit systemkonformen Stahlfasern und einer besonderen Verlegetechnik. Das diffusionsoffene Estrichsystem trocknet i.d.R. innerhalb einer Woche auf unter 2 CM% und kann im Fall von Fußbodenheizung bereits nach 72 Stunden aufgeheizt werden. Bei Heizestrichen ist eine Belegung i.d.R. 14 Tage nach Einbringung möglich. Weitere Vorteile des Systems bestehen z.B. in der Schwundreduzierung, dem feuchtigkeitsunempfindlichen Bindemittel, dem F90-Gutachten und einer guten Recyclingfähigkeit.

Den zweiten Teil des Vortrags übernahm Herr Schneid aus dem Hause Uzin, der in erster Linie über das Turbolight®-System sprach. Es handelt sich summiert um einen Leichtmörtel, der nach Zwischenlage eines Glasgeleges mit einem Dünnestrich versehen wird. Auf diese Weise können auch Aufbauhöhen unterhalb 3 bis 3,5 cm realisiert werden. Herr Schneid wies auf verschiedene Referenzobjekte hin und betonte auch die Kombinierbarkeit mit Fußbodenheizungen und diversen Bodenbelägen. Zudem empfahl er den Service seines Hauses zu nutzen, da Uzin auch gerne vor Ort an die Baustelle kommt und entsprechende Aufbauempfehlungen an die Hand gibt. Auf diese Weise steigt Uzin dann auch mit in die Gewährleistung ein.

Im Anschluss beschrieb Herr Schneid noch die Palette von Schnellzementsystemen aus dem Hause Uzin sowie ein Zusatzmittel, welches einer beschleunigten Trocknung dienen soll. Im Fall der Schnellzementestriche zeigte Herr Schneid auf, dass im Extremfall auch eine Komplettsanierung einzelner Bauteile innerhalb von vier Tagen möglich ist.

7) Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Urteile für Architekten und Bauleiter
Referent: Rechtsanwalt Dr. Hilmar Toppe (Bauinnung München)

Den letzten Vortragspart übernahm Rechtsanwalt Toppe. Die von ihm vorgetragenen Fälle waren speziell auf das Fachpublikum zugeschnitten.

Beim ersten Thema zeigte Herr Toppe auf, dass bei beidseitiger Missachtung der bestehenden Ausschreibungsregelungen für öffentliche Auftraggeber ein Planervertrag wegen eines Verstoßes gegen die guten Sitten durchaus nichtig sein könne. Der Planer könne bei Nichtigkeit aus diesem Grund allein das bereits erhaltene Honorar behalten, nicht aber Weiteres fordern.

Thema in einem anderen Fall war eine Ausschreibung, in der für die Abdichtung einer Bodenplatte ‚neuester Standard der Technik‘ vorgegeben wurde. Dabei handelt es sich um einen ungebräuchlichen Beschaffenheitsstandard. Was darunter zu verstehen ist, ist unklar und führt zu Risiken. Um diese zu vermeiden, sollten nur gebräuchliche Standards verwendet werden. Auch wurde vor Haftungsrisiken gewarnt, die Unterschreitungen der Mindeststandards mit sich bringen würden. Grundsätzlich sollten nicht die Mindestanforderungen der ‚allgemein anerkannten Regeln der Technik‘ unterschritten werden.

In der Folge zeigte Herr Rechtsanwalt Toppe anhand eines Falles auf, wann auf den Verwender von vorformulierten Vertragsbedingungen die Beweislast übergehe, dass für diese keine Mehrfachverwendungsabsicht bestehe. Die Frage der Mehrfachverwendungsabsicht sei relevant für die Einstufung als allgemeine Geschäftsbedingung (AGB), was Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Regelungen hätte. Schließlich gelten für die Wirksamkeit von AGB strengere Kriterien, die bei Nichtbeachtung zur Unwirksamkeit der Regelung führten. Zu einem Beweislastübergang könne es kommen, wenn eine Regelung einen allgemeinen und abstrakten Inhalt habe.

Danach kam ein Fall zur Sprache, bei dem zwischen zwei Parteien ein Vergleich geschlossen wurde, der zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche aus einem Bauvorhaben noch einen Zahlungsbetrag aufwies. Gegen diesen Zahlbetrag wurde dann mit einem Anspruch aus einem anderen Bauvorhaben die Aufrechnung erklärt. Das Gericht erklärte nach Auslegung des Vergleiches die Aufrechnung für unzulässig. Es sei ein tatsächlicher Geldfluss zugesagt worden. Es fehle ein ausdrücklicher Vorbehalt, der die Möglichkeit zur Aufrechnung gestatte. Die Empfehlung des Referenten ging in die Richtung, bereits bei Abschluss derartiger Vereinbarungen/Vergleiche ausdrücklich festzulegen, ob Aufrechnungen möglich sind. Schließlich seien Auslegungsfragen immer mit Rechtsunsicherheit verbunden.

Nachfolgend referierte der Jurist über die Thematik des Gesamtschuldnerausgleichs. Er empfahl den Planern in einem solchen Fall wegen Schäden an einem Gebäude sofort Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintritt der Verjährung bezüglich eines Gesamtschuldnerausgleichsanspruches auszuschließen. Keinesfalls sollte man abwarten, ob es dem Auftraggeber gelingt, Schadensersatzansprüche gegen den Planer durchzusetzen. In diesem Zusammenhang wurde kurz auf das ab dem 01.01.2018 geltende neue Bauvertragsrecht hingewiesen und das Zurückbehaltungsrecht des objektüberwachenden Planers aus dem neu eingeführten § 650 t BGB.

Zudem riet der Referent, Baukostenobergrenzen auf jeden Fall mit dem Auftraggeber verbindlich und eindeutig zu klären, da die Nichteinhaltung einer Kostenobergrenze einen Mangel darstelle, der möglicherweise ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund einräume.

Zudem wies Herr Toppe darauf hin, dass auch Planer eines Bauwerkes die Möglichkeit hätten, eine Sicherheit vom Bauherrn nach § 648a BGB einzuholen. Nicht möglich sei dies i.d.R. bei Einfamilienhausbauten mit Einliegerwohnung, wenn der Auftraggeber eine natürliche Person sei. Diese Ausnahme gelte selbst dann nach der Rechtsprechung des BGH, wenn eine kleine gewerbliche Zusatznutzung in Form eines Büros vorliege. Auch könne keine Sicherheit nach § 648a BGB von öffentlichen Auftraggebern verlangt werden.

Als letztes verwies der Rechtsanwalt auf ein aktuelles Urteil des BGH. Grundstückseigentümern sei es gestattet, auf ihren Grundstücken widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen zu lassen. Dies sei auf Baustellen häufig ein wichtiges Thema.

Im Anschluss verabschiedete Dr. A. Unger die Anwesenden in den wohlverdienten Feierabend, nicht ohne vorher detailliert nachzufragen, welche Themenvorstellungen für das nächste Jahr vorliegen.


Vortragssaal
Bild: Unger

Bookmark and Share

Interessante Neuigkeiten beim Expertenkreis Fußboden 2017

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Am 17. März 2017 fand bei der Unger Thermo-Boden GmbH in Unterschleißheim das internationale Treffen der Fußbodenexperten statt. Zahlreiche illustre Gäste waren der Einladung von Dr. A. Unger gefolgt. Das Besondere an diesem Treffen ist die Mischung aus Sachverständigen, Planern und Baupraktikern, welche in der Ausführung tätig sind.

1) Analytische Einschätzung von Estrichtrockenzeiten mit Hilfe einer EDV-basierten Programmlösung
Referent: Dipl.-.Ing. Carlo Diliberto / Glass AG

Herr Diliberto von der Glass AG zeigte ein sehr interessantes Berechnungsprogramm auf, mit dessen Hilfe man annäherungsweise die Trocknungszeit von Estrichen und gebundenen Schüttungen abschätzen kann. Er räumte mit den Mythen um bestehende Schätzungsverfahren auf, wie z.B. die Trocknung von einer Woche pro cm Estrichdicke.

Zunächst wies der Referent darauf hin, welche wichtige Rolle die Evaporation (Verdunstung) in der Estrichfrühphase hat. Hier ist es wichtig, dass Feuchtigkeit das System verlassen kann. Der Referent empfahl, nach der Begehbarkeit des Estrichs (ca. nach 24 Stunden) durch Lüftung ohne Zugentstehung dafür zu sorgen, dass Feuchtigkeit abgeführt wird und nach drei Tagen wieder zugfrei zu lüften. Die Verdunstung ist so wichtig, da zu einem späteren Zeitpunkt der Estrich nur noch per Diffusion trocknet, was deutlich länger dauert. So lässt sich auch erklären, warum manche Estriche zu einem gewissen Zeitpunkt kaum noch Feuchte an die Raumluft abgeben und es den Anschein macht, als sei die Trocknung zum Erliegen gekommen.

Herr Diliberto wies auch darauf hin, dass es lt. seiner Erfahrung nicht so ist, dass (z.B. mit Zement oder Calciumsulfat) gebundene Schüttungen dickenunabhängig in einem gewissen Zeitraum auf ihre Belegfeuchte trocknen. Je dicker desto länger dauert die Trocknungszeit, insofern nicht z. B. spezielle Schnellzemente zur Bindung herangezogen werden. Weiterhin wies der Referent darauf hin, wie wichtig es ist, das entsprechende Raumklima der späteren Nutzung in die Berechnung einzubeziehen. Ist diese z.B. auf Grund von Lüftungsanlagen sehr trocken, dann ergibt sich immer ein höherer Dampfdruckgradient aus dem Estrich in die Raumluft heraus. So lassen sich dann auch Schäden erklären, die bei Normalklimata nicht auftreten.

2) Neue Erkenntnisse zur Notwendigkeit von Dampfsperren mit bremsender Wirkung auf neuen Betonplatten
Referent: Dipl.-.Ing. Carlo Diliberto / Glass AG

In diesem Referat zeigte Herr Diliberto auf, wie wichtig es ist, eine geeignete dampfbremsende Maßnahme auf Oberkante Betonplatte vorzusehen. Auch hier spielt eine wesentliche Rolle, wie trocken das jeweilige spätere Bauklima ist. Je trockener umso höher der Gradient zum noch feuchten Restbeton. Wenn man auf die Verwendung von Dampfsperren verzichtet, dann kommt es sehr schnell zur Auffeuchtung von Dämmung und Belag. Bei dampfdichten elastischen Belägen kann dies zum Beispiel zu Schäden in Form von Blasen führen, etc. Im Fall von leitfähigen Kautschukbelägen kam es auch bereits zu relevanten Expansionen.

Herr Diliberto wies darauf hin, dass je nach Raumklima möglicherweise die Platzierung von zwei Lagen PE-Folie der Dicke jeweils 0,2 mm auf der Betonplatte nicht ausreichend sein kann. In Einzelfällen ist es möglichweise notwendig, eine richtige Dampfsperre mit sd ≥ 1.500 m zu platzieren. In letzter Konsequenz ist es Aufgabe des Planers, derartige Maßnahmen vorzusehen.

3) Vorstellung eines Schadenfalles, bei welchem eine ca. 1,5 cm dick aufgebrachte Spachtelmasse zu Schäden am darunter liegenden Calciumsulfatestrich führte
Referent: Dr. A. Unger / Leiter des europäischen Expertenkreises Fußboden innerhalb des FUSSBODEN ATLAS®

Dr. A. Unger schilderte einen Fall, bei welchem auf einem Calciumsulfatfließestrich über einem Hohlboden eine ca. 1,5 cm dicke Spachtelung als Höhenausgleich zum Einsatz kam. Diese wies einige Wochen nach ihrer Applikation deutliche Rissbildungen auf. Diese waren durch einen Schwindungsprozess der Spachtelmasse entstanden. Vor einer Sanierung der Risse wollte man die weitere Trocknung der Spachtelmasse in Verbindung mit einer Reduktion der Raumtemperatur abwarten, sodass danach keine zusätzlichen Formveränderungen der Spachtelmasse mehr zu erwarten waren. Dabei kam es zu derartigen Verformungen der Spachtelmasse, dass diese den darunter befindlichen Trennschichtestrich mit nach oben riss. Die Spachtelmasse verhielt sich in dem Zusammenhang wie ein schüsselnder Zementestrich, wobei die Risse in der Spachtelmasse als Randbereiche wirkten, sodass später die Randbereiche und die Risse gegenüber den Restflächen erhöht waren. Nach einer Schwindprüfung an neuem Spachtelmassenmaterial ergab sich, dass die geprüften Spachtelmasse eigentlich einen normalen Schwindwert im Bereich von 0,2 mm pro m aufwies. Möglicherweise hatte ein Materialfehler zu der extremen Schwindung der Spachtelmasse im Objekt geführt.

4) Ist der neu eingeführte Grenzwert bei beheizten Calciumsulfatestrichen mit 0,5 CM-% für die Belegung praxisgerecht?
Referent: Dr. A. Unger

Dr. A. Unger und sein Kollege Peter Erbertz wiesen darauf hin, dass nun in der DIN 18 560 ein neuer Grenzwert für beheizte Calciumsulfatkonstruktionen bei der CM-Messung festgelegt ist. Dieser liegt nun, wie für unbeheizte Calciumsulfate, bei 0,5 CM-%. A. Unger wies darauf hin, dass man beim Zementestrich vor einigen Jahren den Wert um 10% bei beheizten Konstruktionen schärfer fasste als bei unbeheizten Konstruktionen (von 2 auf 1,8%). Im Calciumsulfatbereich übernahm man die Differenz mit 0,2%, wobei es evtl. richtiger gewesen wäre, bei einer 10%igen Minderung den Wert von 0,5 auf 0,45 CM-% zu reduzieren. Trotzdem wies Dr. A. Unger darauf hin, dass seiner Erfahrung nach der Grenzwert von 0,3% bei beheizten Calciumsulfatestrichen i.d.R. erreicht wird. Bemängelt wurde von Seiten des Publikums, in welcher Art die Festlegung der neuen Grenzwerte in der Normenkommission der DIN 18 560 erfolgte. Man hätte dort die Bodenleger auf jeden Fall viel früher in eine derartige Entscheidungsfindung einbinden müssen. Allerdings unterliegen derartige Entscheidungen auch in Normengremien immer einer Abstimmung, bei der die Mehrheit ausschlaggebend ist.

5) Gutachtenfall, bei welchem eine glatte monolithische Betonplatte mit einem Zementverbundestrich versehen werden sollte
Referent: Dr. A. Unger

Dr. A. Unger referierte über einen Fall, bei welchem auf eine ausgeglättete monolithische Betonplatte aus Höhengründen ein Zementverbundestrich aufgebracht wurde. Dieser zeigte nun auf Teilflächen deutliche Risse und Hohlstellen. Bei näherer Untersuchung stellte sich heraus, dass mittels Kugelstrahlen die sehr glatte monolithische Betonplatte nicht geeignet aufgeraut und damit griffig gemacht wurde. Dadurch konnte die wahrscheinlich auch etwas zu spärlich aufgebrachte Haftbrücke nicht geeignet in den Porenraum und in die Zwischenräume des Betons eindringen. Insofern kam es zu keiner geeigneten Verbindung über die Haftbrücke zwischen Beton und Estrich. In letzter Konsequenz mussten Teilflächen wieder ausgebaut und neu eingebaut werden. Bestehende Hohlstellen und Risse mussten verharzt bzw. drucklos verpresst werden.

Aktuelle Stunde

Im Rahmen der aktuellen Stunde wies Herr Johann Geyer auf eine Untersuchung bei der technischen Universität Wien hin, aus welcher hervorging, dass Estrichmischungen sehr unterschiedliche Qualitäten haben können, wenn der Förderschlauch ausschließlich waagerecht liegt. Die Qualität wird dann verbessert, wenn der Schlauch immer wieder in gewissen Abständen überhöht wird.

Weiterhin brachte er einen Fall mit, bei welchem ein Terrazzoestrich deutliche Mängel im Fugenbereich aufwies und zusätzlich in erheblichem Umfang Risse gebildet hatte. Das versammelte Fachpublikum gab seine Einschätzung ab, inwiefern hier eine Sanierung sinnvoll sein konnte.

Herr Denzel wies als Experte für die Feuchtigkeitsmessung von Estrichen darauf hin, wie wichtig es ist, bei Aussagen zum Trocknungszustand von Baustoffen den letztendlichen Ausgleichsfeuchtezustand zu kennen, um profunde Aussagen treffen zu können, ob die festgestellte Feuchtigkeit im Bauteil noch schadensrelevant sein wird. Zudem zeigte er dem Publikum das aktuelle Exemplar seines Feuchtigkeitsmessgerätes.

Der Veranstalter Dr. A. Unger bedankte sich bei allen Beteiligten für ihre Anregungen und ihre Mitarbeit und verabschiedete die Teilnehmer in das wohlverdiente Wochenende.


Bild 1: Dipl.-Ing. Diliberto beim Vortrag

Bookmark and Share

Schall- und Blend- sowie Wärmeschutz mit geeigneten Vorhängen

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Am 06.02.2017 befand ich mich auf Einladung der Fa. Création Baumann auf einer Schulungsveranstaltung in München. Dort ging es insbesondere darum, wie man mit raumgestalterischen Mitteln die Thematik Akustik, Wärmeschutz und Blendschutz innerhalb von Objekten in den Griff bekommen kann.

Den Akustikteil übernahm Herr Stefan Schütz, um die Thematik von Blend- und Wärmeschutz kümmerte sich Frau Hornik.

Zu den einzelnen Vorträgen:

Akustik im Raum

Herr Schütz wies darauf hin, dass man mit Vorhängen nur den Schall beeinflussen kann, welcher innerhalb des Raumes entsteht, nicht jedoch z.B. den von außen eindringenden Schall. Je kürzer die Nachhallzeit ist, umso besser ist die Raumakustik in Bezug auf die Verständlichkeit von Sprache. Es kommt hier zu weniger Überlagerung von Schallwellen. Das Ziel ist, Reflexionen zu vermeiden. Will man erreichen, dass sich der Schall innerhalb z.B. eines langgezogenen Raumes nicht so weit ausbreitet, so sind Schallschotts erforderlich. Durch den Einbau von Schallabsorbern wird die Nachhallzeit verkürzt. Hierfür kommen Stoffpaneele, Akustikvorhänge, Teppichböden, gelochte Akustikdecken, Stoffe, Personen oder auch Bücherregale in Frage. Die unterschiedlichen Materialien haben natürlich ein abweichendes Absorptionsvermögen. Es geht in diesem Zusammenhang bis 100% Absorptionsgrad des Schalls, welcher auf den Stoff trifft.

Die Dichte und das Gewicht der Vorhänge sind nicht allein ausschlaggebend für den Absorptionsgrad. Die Akustik ist ganz besonders in Unterrichtsräumen oder Seniorenwohnanlagen ein wichtiges Thema. Mit zunehmendem Alter lässt das Gehör nach und der richtige Helligkeitsgrad ist entscheidend für das Verstehen von Sprache. Es gibt in diesem Zusammenhang zwar keine gesetzlichen Regelungen, aber einige VDI-Richtlinien. Spezielle Smartphone-Apps können uns helfen, Nachhallzeit und Schallpegel innerhalb eines Raumes orientierend zu messen. Für professionelle Messungen ist es natürlich besser, einen Schallsachverständigen einzuschalten.

Man kann einen Raum auch ‚überdämpfen‘, sodass es zu einer extrem niedrigen Nachhallzeit kommt. Dies kann dann durchaus negative Folgen haben.

Ein Stoff wirkt akustisch am besten, wenn er noch einen gewissen Abstand zur Wand aufweist. Auch Falten im Stoff wirken sich positiv aus. Es gibt verschiedene Schallabsorptionsklassen, wobei A mit ca. 1,0 die beste Klasse darstellt. 1,8 Sekunden ist z.B. eine hohe Nachhallzeit für ein Wohnzimmer. Mit einem geeigneten Stoff kann man auf ca. 0,6 s herunterkommen. Ein Soll im Wohnbereich wäre 0,5 bis 0,7 Sekunden. Günstig ist es, wenn die Textilien auch über die Raumecke gehängt werden.

Blendschutz/Wärmeschutz

Hier geht es darum, die störende Blendung z.B. in einem Büro zu minimieren. Blendung hat z.B. ermüdende Effekte, weshalb auch die meisten Arbeitgeber daran interessiert sein sollten, dass dies vermieden wird. Einen gewissen Wärmeschutz kann man über eine geeignete Metall-Bedampfung erreichen, die dann auf der Seite platziert wird, wo die Wärme eindringt. Für die metallische Bedampfung kommen verschiedene Materialien in Frage. Aluminium hat z.B. auf einem identischen, transparenten Grundgewebe den höchsten Lichtreflexionswert von 34% gegenüber Messing mit ca. 31%, Edelstahl von ca. 17% und Kupfer von ca. 15%. Es ist jedoch zu beachten, dass alubedampfte Vorhänge nicht gewaschen werden sollen.

Derartige Maßnahmen bieten jedoch keinen Schutz gegen Elektrosmog, da dafür die aufgebrachten Metall-Bedampfungen schlicht und einfach zu dünn sind.

Es ist zu beachten, dass der primäre Wärmeschutz durch die Anordnung des Gebäudes und z.B. Bäume erreicht werden soll, der sekundäre Wärmeschutz über außen liegende Beschattungsanlagen und erst der tertiäre Wärmeschutz über Maßnahmen wie entsprechende Vorhänge. Zu einem gewissen Konflikt kommt es, da einerseits die Sicht nach außen ermöglicht werden soll und andererseits Blendschutz gegeben sein muss.

Es gibt auch spezielle Vorhänge, welche die Funktionen Blendschutz/Wärmeschutz und Schallschutz verbinden.


Quelle: Création Baumann GmbH, Dietzenbach/Deutschland

Bookmark and Share

Seminar „Industrieböden aus Beton“ am 24.11.2016 in Augsburg aus der Reihe der Beton-Seminare 2016

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Auf Einladung des InformationsZentrum Beton GmbH befand ich mich am 24. November 2016 im Ausbildungszentrum Baugewerbe in der Stätzlinger Str. 111 in Augsburg, um den entsprechenden Vorträgen beizuwohnen.

Vorab kann bereits gesagt werden, dass es ein sehr interessantes Seminar war, das mit kompetenten Referenten und einer guten Themenauswahl aufwartete. Auch der Seminarort mit dem Ausbildungszentrum ist aus meiner Sicht empfehlenswert.

Planung von Industrieböden aus Beton
Regelwerke, Expositionsklassen, Betontechnik
Dipl.-Ing. Thomas Bose

Der erste Vortrag befasste sich mit der Belastung von betongebundenen Industrieböden. Herr Dipl.-Ing. Bose wies darauf hin, dass in diesem Zusammenhang eine LKW-Überfahrt lastbezogen ungefähr 10.000 Überfahrten mit dem PKW entspräche. Dies ist ein Punkt, den man sich immer wieder vor Augen führen muss, wenn man die Nutzung überprüft und eine entsprechende Planung anfertigt. Kiesunterbauten unter derartigen monolithischen Betonplatten dürfen beim Einfahren mit dem LKW keine ‚Bugwelle‘ zeigen. Sonst ist dies ein Zeichen dafür, dass hier nicht geeignet verdichtet wurde. Bei diesen Unterbauten ist zu beachten, dass es sich um eine elastische Bettung handelt, die sich in einem gewissen Umfang setzen kann. Es ist wichtig, dass die Tragschicht (Kies, Schotter) über die Fundamte gezogen wird, sodass es nicht zu ungleichen Setzbewegungen kommt.

Herr Bose wies darauf hin, dass streng genommen, eine Bewehrung nicht notwendig ist, wenn das Bauteil selbst nicht statisch tragend oder aussteifend ist. Deshalb kommt sie häufig in Industrieböden nicht zum Einsatz. Als Beispiel werden Autobahnen aus Beton i.d.R. unbewehrt ausgeführt. Lediglich die Fugen werden zur Querkraftübertragung verdübelt. Trotzdem kann die Bewehrung in solchen Betonplatten durchaus sinnvoll sein und folgende Eigenschaften sicherstellen:

• Dickenreduzierung
• Querkraftübertragung
• Durchstanzschutz
• Rissbreitenbeschränkung

Setzt man hier eine geeignete Stahlfaserbewehrung ein, so hat man den Vorteil, dass man zur Einbringung des Betons in die Verlegefläche einfahren kann und keine Pumpe notwendig ist.

Der Referent warnte vor leichtgewichtigen Verunreinigungen im Zuschlag, wie z.B. Holz und Kohle. Diese schwimmen auf Grund ihrer geringeren Rohdichte auf und es kommt dann zu unschönen Betonoberflächen. Will man dies weitgehend verhindern, so sollte man auf ein gebrochenes Korn wechseln. Weiterhin wies Dipl.-Ing. Bose darauf hin, dass sich die Betonexpositionsklassen auf die natürlichen Umgebungsbedingungen (wie z.B. Frost beziehen) und nicht auf die Belastung im Zuge der Nutzung (wie z.B. Säuren). Zudem ist zu beachten, dass der Industrieboden einerseits die Kontaktpressung aus der Bereifung aufnehmen können muss. Hierfür ist in erster Linie die Festigkeit der Oberfläche entscheidend. Andererseits muss gewährleistet sein, dass die entsprechende Last von der monolithischen Betonplatte schadensfrei aufgenommen werden kann. Hier spielen Dicke, Lagerungszustand und Festigkeit eine wichtige Rolle. Es kann allerdings nicht Ziel sein, lediglich einen härteren Beton herzustellen. Dieser wird dann i.d.R. spröder und damit rissanfälliger.

Eine Bewehrung in solchen monolithischen Betonplatten kommt erst dann zur Wirkung, sobald Risse entstehen. Außerdem ist das Schwindmaß des Betons zu beachten. Hat dieser z.B. 0,4 mm pro m Schwindmaß, so bedeutet dies, dass sich bei einem 10 Meter-Feld eine Fuge von 4 mm bilden kann.

Das Einschneiden von Scheinfugen in monolithische Betonplatten ist abhängig von der Festigkeitsentwicklung und erfolgt i. d. R. im Sommer früher, im Winter später auf Grund der Umgebungstemperaturen. Hier ist es schwer, einen pauschalen Wert anzugeben.

Betonzusatzmittel und Nachbehandlungsmittel
im Industriebodenbau
Dr.-Ing. Jürgen Huber
BASF Construction Solutions GmbH, Mannheim

Der Experte für Zusatzmittel aus dem Hause BASF zeigte zunächst zum Erstaunen der Zuhörer auf, dass ‚Bluten‘ bei Industrieböden auch positiv sein kann. Einerseits wirkt das Wasser an der Oberfläche in einer gewissen Weise als Verdunstungsschutz. Wenn nun noch eine Hartkorneinstreuung zum Einsatz kommt, dann ist sichergestellt, dass auch ausreichend Wasser für deren Bindung und Einarbeitung vorhanden ist. Dr. Huber stellte fest, dass viele aktuelle Betonmischungen etwas zu trocken sind, um Einstreuungen geeignet einzubringen. Außerdem wies er darauf hin, dass heutzutage zur Sicherstellung des Frosthaushaltswiderstandes in den Betonen vermehrt Mikrokugeln zum Einsatz kommen, um das geeignete Maß an Porigkeit sicherzustellen.

Moderne Fließmittel verhindern die Klumpenbildung in der Mörtelmischung durch Dispergierung. Dies wird i.d.R. durch Ladungen erreicht, die sich gegenseitig abstoßen. Ein aktuelles Betonzusatzmittel als Fließmittel sind z.B. die PCE’s (Polycarboxilatether). Im Anschluss beschrieb Dr. Huber Fälle, bei denen es zur Bildung einer ‚Elefantenhaut‘ an der Betonoberfläche gekommen war. Dies bedeutet, dass die Oberfläche fest, die Schichten darunter jedoch noch weich und verformbar waren. Prüfte man dies mit einem Druckstempel, so zeigte dieser zunächst hohen Widerstand und danach weniger. Aus Erfahrung des Referenten neigen Betone bei Verwendung von PCE’s weniger zum Bluten.

Eine geeignete Nachbehandlung von Industrieestrichen bezeichnete der Referent als dringend notwendig. Direkt nach dem Einbau kommt es zu einer intensiven Verdunstung, die sich mit der Zeit verlangsamt. Ohne Nachbehandlung trocknet die Betonoberfläche aus und es kommt zu einer Behinderung des weiteren Wassertransportes aus den tieferen Schichten an die Oberfläche. Diese Feuchtigkeit muss dann über eine lange Zeit per Diffusion austreten und die Betonoberfläche hat nicht genügend Wasser für die Hydratation. Dies führt in letzter Konsequenz zu einer Randzone mit niedriger Oberflächenzugfestigkeit.

Dr. Huber wies darauf hin, dass Nachbehandlungsmittel i.d.R. die Haftung nachfolgender Beschichtungen nicht stören. Im Winter kann man aus Temperaturgründen Warmbeton bestellen. Dieser hat jedoch den Nachteil, dass er sich bei Kontakt mit dem kalten Un-tergrund abkühlt und sich dann möglicherweise verformt. In dieser Jahreszeit bietet sich die Verwendung geeigneter Fließmittel an, welche eine schnellere Hydratation mit sich bringen. Es gibt in diesem Zusammenhang sogar Produkte zur Reduzierung der Oberflächenspannung, mit denen man den Schwund in einem gewissen Maß reduzieren kann. Lässt sich die Estrichoberfläche nicht geeignet glätten, so empfahl der Referent, besser Glätthilfen anstatt von Wasser einzusetzen, um den Wasserzementwert der Oberfläche nicht ungünstig zu beeinflussen.

Faserbetone
Stahlfaserbeton, Beton mit Kunststoff- und Glasfasern
Dipl.-Ing. Markus Schulz
Schulz Concrete Engineering GmbH, Hamm

Der Bewehrungsexperte wies darauf hin, dass in Betonen kaum Kunststofffasern zum Einsatz kommen. Dies liegt primär an der fehlenden Anwendungsnorm bei den PP-Fasern. Es gibt mit der DIN EN 14 889-2 zwar eine Produktnorm, aber keine Norm zur Verwendung. Wenn Kunststofffasern verwendet werden, so erfolgt dies mit dem Ziel des Abplatzschutzes im Brandfall. Ziel eines Bewehrungseinsatzes ist es i.d.R. eine duktile Bauweise zu erzielen. Dies führt dazu, dass ein Bauteil aus Beton im Belastungsfall Risse bekommt, jedoch nicht versagt. Im Anschluss erläuterte Dipl.-Ing. Schulz die Verwendung von Stahlfasern in derartigen Produkten. Er wies darauf hin, dass Stahlfasern wenig bei Belastung durch zentrischen Zug ausrichten können. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Betonplatte schwindet. Auch können die Fasern wenig beitragen, wenn es z.B. im Zuge eines Erdbebens es zur Beanspruchung des Bauteils auf Zug kommt. Hingegen funktionieren die Stahlfasern sehr gut bei Druck von oben.

Bei Belastung werden die Hakenenden der Stahlfasern i.d.R. gerade gezogen. Es ist zu empfehlen, dass die Faserlänge größer als das Größtkorn des Zuschlags sein sollte, um Risse zwischen den Größtkörnern zu überspannen. Beim Einsatz verzinkter Fasern in Mörteln mit chromatreduziertem Zement kann es zur Entstehung von Wasserstoff kommen. Bei dieser Reaktion lagert sich der gasförmige Wasserstoff bevorzugt porenförmig an der Grenzfläche zwischen der Zinkschicht und dem umgebenden Beton/Estrich an.
Den Hauptvorteil bei der Verwendung von Stahlfasern sah Dipl.-Ing. Schulz in der Minimierung der Betondicke. Aus seiner Erfahrung bietet es sich auch häufig an, eine Kombination aus Betonstahl und Stahlfasern zu wählen, um die unterschiedlichen Anforderung abzudecken.

Thermisch aktivierte Betonböden
Prof. Dr.-Ing. Michael Günther, TU Dresden

Prof. Dr. Günther eröffnete sein Referat mit der Aussage, dass eine thermische Aktivierung nicht nur heizt, sondern eben auch das Kühlen entsprechender Bauteile beinhaltet. Eine aktuelle Thematik besteht darin, wie sich solare Gewinne in geeigneten Speichermedien (Sohlplatte, Wasser) festhalten lassen. Hier laufen derzeit eine ganze Reihe von Projekten. Auf Grund der aktuell gefassten neuen Klimaschutzziele ist zu erwarten, dass sich die Regelungenh der Energieeinsparverordnung nochmals verschärfen werden.

Für die Beheizung von größeren Hallen werden häufig Gasstrahler, Lufterhitzer (Konvektion), Deckenstrahlplatten und Fußbodenheizungen eingesetzt. Hier kann die Fußbodenheizung mit diversen Vorteilen aufwarten, die nicht zuletzt in der Möglichkeit einer Kühlung des Bauteils liegen. Für derartige Verwendungen wird in der Zwischenzeit sogar oft Grundwasser eingesetzt.

In der Vergangenheit verwendete man häufig Stahlrohre für thermisch aktivierte Betone. Hier kam es jedoch häufig zu Korrosion durch Sauerstoff in Folge der Befüllung mit Trinkwasser und hohen Betriebstemperaturen im Winter um die 50 Grad Celsius. Heute kommen i.d.R. geeignete Polyethylenrohre zur Verwendung, am günstigsten PEXa-Rohre mit geeigneter Vernetzung. Werden diese in Betonplatten verlegt, so ist es gemäß geltender Regel nicht notwendig, die Bauteildicke des Betons aus Lastgründen anzuheben, wenn die Rohre ca. 35 mm Abstand zum Untergrund haben.

k640_img_8916
Bild   Herr Bose beim Vortrag

Bookmark and Share

17. Internationales Sachverständigentreffen des Bundesverbands Estrich und Belag e.V. im November 2016

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten

Am 25. und 26. November 2016 fand die vom Bundesverband Estrich und Belag e.V. organisierte Veranstaltung im ARCADIA-Hotel in Schweinfurt statt. Wie immer war sie gut besucht und ihr Besuch empfehlenswert.

Zu den einzelnen Vorträgen:

I. Themenkomplex „Neue Anforderungen an Bodenkonstruktionen – Emissionen in Innenräumen“
Folgen des EuGH-Urteils und die baupraktischen Konsequenzen
Referent: Dipl.-Ing. (FH) Andreas Eisenreich

Nach einer kurzen Einführung durch den Obmann des AK „Sachverständige“ Dipl.-Ing. Simon Thanner begann Hr. Eisenreich von der Fa. Chemotechnik mit seinem Vortrag. Er wies darauf hin, dass die Bauproduktenverordnung europaweit Gültigkeit habe und die Grundanforderungen an Bauwerk regele. Ziel ist ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes. Der Schutz der Bürger vor Gefahren durch Baustoffe ist Sache der einzelnen Staaten. In erster Linie sind die Leistungserklärung und das CE-Kennzeichen für Produkte entscheidend. Das DiBt hat die Aufgabe, tätig zu werden, wenn jemand eine falsche CE-Kennzeichnung anbringt. Ziel der Produktenverordnung ist es unter anderem, dass Baustoffe nach dem Abriss wiederverwendet oder recycelt werden. In Deutschland ist nach den letzten Gerichtsurteilen kein Ü-Zeichen als Verwendungsnachweis mehr erforderlich. Die in Deutschland bisher gültige Bauregelliste wird durch eine Musterverwaltungsvorschrift in Form einer technischen Baubestimmung ersetzt. In diesem Zusammenhang wird auch eine neue Musterbauordnung herausgegeben..

Fazit:

Durch den Wegfall des Ü-Zeichens werden nicht mehr im gleichen Umfang wie früher die Eigenschaften der in den Verkehr gebrachten Produkte überwacht werden.

I. Themenkomplex „Neue Anforderungen an Bodenkonstruktionen – Emissionen in Innenräumen“
Emissionsprüfung und hedonische Bewertung von Baumaterialien und Gewerken
Referent: Dr. Roland Augustin

Der neue Geschäftsführer des IBF, Dr. Roland Augustin, wies zu Eingang seines Vortrages hin, dass früher zum ‚Trockenwohnen‘ von Neubauten gerne Mieter eingesetzt wurden. Der Hintergrund bestand darin, dass die feuchten Kalkputze zum Abbinden CO2 benötigten, das durch die Mieter zur Verfügung gestellt wurde. Allerdings trugen diese häufig Erkrankungen, wie Tuberkulose davon. Nachdem wir uns zu ca. 80% unserer Zeit in Innenräumen aufhalten, ist es wichtig, dass die dort vorhandene Luft von geeigneter Qualität ist. Dies wird umso mehr relevant, als unsere Gebäudehülle immer dichter wird.

Die Qualität der Innenraumluft wird jedoch nicht nur durch evtl. Emissionen aus Bauprodukten beeinflusst, sondern z.B. auch durch Produkte, die seitens des Nutzers zum Einsatz kommen, wie z.B. Duftkerzen, Laserdrucker, etc.

Bei der Überprüfung der Raumluft geht es häufig um flüchtige organische Verbindungen (VOC’s). In diesem Zusammenhang wird eine Emissionsprüfung derzeit nur an einzelnen Produkten durchgeführt. Das AgBB-Schema zur Kontrolle der Emissionen stammt in diesem Zusammenhang vom Umweltbundesamt. Von Anfang an war eine sensorische Prüfung Bestandteil des Prüfschemas. Diese wurde jedoch nicht angewendet, da es kein validiertes Prüfverfahren gab. Was die Grenzwerte für Emissionen in Innenräumen angeht, so ist festzustellen, dass es sehr unterschiedliche Anforderungen in den europäischen Ländern gibt (z.B. in Bezug auf Formaldehyde).

Zu 22% ist der Grund für eine Messung der Innenraumluft in Bezug auf Schadstoffe ein unangenehmer Geruch in der entsprechenden Wohnung. Zu 37% sind es gesundheitliche Einschränkungen der Nutzer, welche zu diesem Schritt führen.

Erfolgt die Messung auf Grund eines anhaltend unangenehmen Geruchs, so wird häufig festgestellt, dass die Emissionen nach einer gewissen Zeit im Normbereich liegen, jedoch die Räumlichkeiten immer noch unangenehm riechen. Dies liegt einerseits daran, dass wir ein sehr gutes Geruchsgedächtnis haben, welches im limbischen System beheimatet ist. Andererseits hängen sich die Gerüche häufig an kleinste Partikel, die in den Räumen noch vorhanden sind. Der unangenehme Geruch ist insofern dann nicht gesundheitsschädlich, jedoch ein Stressfaktor für die Nutzer. Man hat festgestellt, dass eine hedonische Bewertung (wie angenehm ist die Luftqualität?) i.d.R. nicht zielführend ist. Dies liegt daran, dass es hier bei unterschiedlichen Beurteilenden zu variierenden Aussagen kommen wird. Zudem hat die Mehrzahl der Bauprodukte aus Nutzersicht eher eine negative Hedonik. Interessanterweise wurde der Geruch von Estrichen in diesem Zusammenhang von der Mehrzahl der Nutzer als angenehm beurteilt.

Auch wenn es keinen Zusammenhang zwischen der VOC-Konzentration und der Geruchsintensität gibt, wird in Zukunft die Geruchsintensität als Kriterium für die Qualität der Innenraumluft herangezogen.

Man hat festgestellt, dass Geruchserfahrene bis zu 20 g Aceton pro m3 Luft i. d. R. nicht wahrnehmen. Deshalb wurde dieser Wert mit 0 pi definiert. Der Grenzwert wurde insofern mit 7 pi festgelegt. Die Prüfung findet z.B. nach 28 Tagen statt und der gemessene Wert muss dann < 7 pi betragen. Die Anwendung dieser Prüfung z.B. im Blauen Engel für textile Bodenbeläge (UZ 128) könnte in Zukunft ein Problem werden. Im Schadensfall wird dann vor Ort gemessen.

Diesbezüglich kam es zu einer gewissen Diskussion im Publikum. Kohlenmonoxid ist z.B. ohne Zweifel ein wesentlicher Schadstoff, der jedoch gar nicht riecht und insofern auch bei einer sensorischen Prüfung nicht festgestellt würde. Es kann sich insofern hier bestenfalls um eine Ergänzung der bekannten Maßnahmen handeln.

II. Themenkomplex ,,Estriche“
Estriche mit beschleunigenden Zusatzmitteln – Untersuchungsergebnisse
Referenten: Dipl.-lng. Egbert Müller / Michael Ruhland

Der Institutsleiter des IBF, Dipl.-lng. Müller verabschiedete zunächst seinen langjährigen Kollegen Wolfgang Limp, der in Kürze aus dem Institut ausscheidet. Dies war für beide sichtlich ein bewegender Moment.

Im Anschluss stellte Hr. Müller die aktuellen Forschungserkenntnisse in Bezug auf einen mit Beschleuniger hergestellten Zementestrich vor. Zur Verwendung kam ein Zement des Typs CEM II mit einem WZ-Wert von 0,56 und einem festgestellten Luftporenanteil von ca. 4,5%. Er hatte eine Rohdichte von 2,3 und erreichte bei der Prismenprüfung die Güte C 45 – F 7. Es wurden Versuchsflächen mit diesem Mörtel angelegt, der eine Dicke von 45 mm aufwies.

Als Bodenbeläge kamen Kautschuk und lackierter Eichen- sowie Buchenparkett zum Einsatz. Die vorgenannten Beläge wurden auf den Versuchsflächen einerseits nach Erreichen von 3,2 CM-%, andererseits nach dem Erreichen von 2% verlegt. Der Hersteller des Beschleunigers gab einen Belegreifwert seines Produktes mit 3,2 CM-% an. Dieser Wert wurde nach fünf bis sieben Tagen erreicht, während der 2%-Wert sich nach 25 bis 27 Tagen einstellte. Bei einer Bestätigungsprüfung erreichte der Estrich ca. 3,3 N/mm2 Biegezugfestigkeit. In der Folge wurden die Estriche geschliffen, grundiert und gespachtelt. Als Klebstoff unter dem Parkett wurde ein 2 K-PUR-Klebstoff verwendet, um keine zusätzliche Feuchtigkeit einzutragen.

Fazit:

Es wurde festgestellt, dass der Estrich über einen Zeitraum von 240 Tagen nach Verlegung ständig trockener wurde, aber der Feuchtewert konstant in den unteren Schichten höher war als in den oberen. Dies war der Fall, obwohl teilweise ja nach sechs Tagen bereits der Belag aufgebracht wurde. Dipl.-lng. Müller führte diesen Effekt möglicherweise auf eine fortlaufende Hydratation zurück. Interessanterweise kam es auch bei den elastischen Belägen nicht zu einem Feuchteabgleich zwischen der unteren und der oberen Zone.

Es konnte festgestellt werden, dass das Holz nicht aufgefeuchtet war und auch keinen Schaden erlitten hatte. Möglicherweise lag dies jedoch auch an dem PUR-Klebstoff, der eine gewisse Feuchtesperrung aufweist. Es war feststellbar, dass in wesentlichen Zügen die Holzfeuchtigkeit der Raumluftfeuchte folgte.

Bei alten Proben ergab sich eine gewisse Rückbildung der ursprünglichen Verschüsselung von ca. 5 mm in Richtung der Nulllage.

Nach 60 Tagen konnten im Kautschukbelag bei dem Estrich, welcher mit 3,2 CM-% belegt wurde, mehrere Blasen festgestellt werden. Die Prüfungen dauern derzeit noch an und Dipl.-lng. Müller versprach beim nächsten Treffen darüber zu berichten.

II. Themenkomplex ,,Estriche“
Belegreife von Calciumsulfatestrichen
Referent: Dipl.-lng. Andres Seifert

Dipl.-Ing. Seifert aus dem Hause Knauf zeigte zunächst die grundsätzlichen Eigenschaften von Gips auf. Er wies darauf hin, dass Calciumsulfatfließestriche am Tag nach der Verlegung ungefähr 8 CM-% aufweisen. Wenn Feuchtigkeit in der Frühphase aus dem System herausgebracht wird, so gelingt eine relativ schnelle Trocknung. Funktioniert dies nicht, so dauert dieser Prozess i.d.R. deutlich länger. Das Hauptthema des Vortrags bestand in der Frage, ob die Anhebung des Belegreifgrenzwertes von beheizten Calciumsulfatestrichen von früher 0,3 auf jetzt 0,5 CM-% angemessen ist. Dipl.-Ing. Seifert wies darauf hin, dass in Frankreich und England schon seit Jahren der 0,5%-Grenzwert gelte. Er erklärte, dass Calciumsulfatfließestriche ungefähr eine Ausgleichsfeuchte von 0,2 CM-% haben und im beheizten Fall von ungefähr 0 CM-%.

Es kam in der Folge zu einer intensiven Diskussion zu diesem Thema. Herr Georg Mayrhofer, Bundesinnungsmeister der Bodenleger in Österreich, wies darauf hin, dass er eine ganze Reihe von Schäden in der Zukunft durch die Anhebung des Grenzwertes befürchte. Dagegen wurde vom SV Bernhard Lysser die Herabsetzung des Wertes von 0,5% auf 0,3% vor 20 Jahren in Frage gestellt, die er aufgrund der Erfahrungen in der Schweiz für nicht erforderlich ansieht.

Insbesondere wurde vom Publikum kritisiert, in welcher Form die Anhebung des Wertes erfolgte, nämlich ohne vorherige Rücksprache mit den anderen Verbänden. Zu beachten in diesem Zusammenhang aus meiner Sicht auch die Tatsache, dass unsere Raumluft durch die technische Wohnraumentlüftung im Winter immer trockener wird und sich dadurch ein ungünstiges Dampfdruckgefälle aus dem Estrich heraus in Richtung Raumluft bilden kann.

III. Themenkomplex ,,Abdichtung“
Neue Normen der Bauwerksabdichtung DIN 18531 – DIN 18535 als Ersatz für DIN 18195 – Bearbeitungstand der neuen E DIN 18533
Referent: Dipl.-lng. Gerhard Klingelhöfer

Der Referent wies zunächst darauf hin, dass grundsätzlich vor der Bauplanung ein Baugrundgutachten eingeholt werden soll, zumal der Grundwasserspiegel höhenmäßig deutlich variieren kann. Es geht darum, den Bemessungswasserspiegel in diesem Zusammenhang herauszufinden. Ist dies nicht möglich, so sehen die neuen Regelungen vor, dass die Geländeoberkante DOK oder der höchste Hochwasserstand als relevantes Niveau gegen drückendes Wasser anzusetzen ist. Nachdem die Bauregelliste in Zukunft entfallen wird, sind hier Vorgaben auf Ebene der Bundesländer zu erwarten. Dipl.-lng. Klingelhöfer zeigte einen Fall auf, bei welchem anstauendes Sickerwasser zu einem erheblichen Wasserschaden an einem Objekt führte.

Die neue DIN 18195 wird lediglich Begriffsdefinitionen enthalten. Neu aufgenommen wurden nun auch die Polymerbitumenbahnen mit Alueinlage (= Estrichbahnen). Man muss darauf hinweisen, dass die Estrichbahnen ‚bei bindigen Böden mit Drainagen nach momentaner Lage nicht zugelassen sind. Die Wassereinwirkungsklassen wurden von W1-E bis W4-E eingeordnet.

In Zukunft wird es keine Unterscheidung mehr nach Haftwasser, Sickerwasser, etc. geben. Wenn Wasser sich aufstaut, so handelt es sich um Druckwasser. Zudem ist zu beachten, dass zulässige Dichtungsschlämmen i.d.R. wenig Rissüberbrückung haben. Hier sind bahnenförmige Abdichtungen i. d. R. günstiger. Je höher die Anforderung an die Abdichtung, desto höher sollten auch die Anforderungen an die Rissüberbrückung sein.

Bei der Beurteilung der richtigen Abdichtungsmaßnahme wird es in Zukunft von wesentlicher Bedeutung sein, zu definieren, welche Ansprüche in einem Raum an z.B. Luftfeuchtegehalt gestellt werden. Dies ist insbesondere ein Thema bei erdangrenzenden Kellerräumen.

Zudem wies der Referent darauf hin, dass möglicherweise sich unter Betonplatten ansammelndes Wasser auch in die Drainage vordringen können muss. Hierfür sind z. B. entsprechende Ableitungen im Fundamentbereich erforderlich.

Auch in Zukunft wird es bei Bodenfeuchte ausreichend sein, die Abdichtungsbahn mit der Horizontalsperre zu überlappen, da es hier nur um eine Unterbindung des kapillaren Wassertransportes geht. Wasser in körperlicher Form darf hier nicht anstehen.

Nachdem die alte DIN 18195 weitgehend in die Neuregelungen übernommen wurde, geht Dipl.-lng. Klingelhöfer davon aus, dass die neue DIN 18533 Teil 1-3 nach ihrem Erscheinen als anerkannte Regel der Technik angesehen werden wird.

IV. Themenkomplex „Recht“
Änderung des Sachverständigenrechts in der ZPO- Rechtssprechung zur Haftung, Vergütung, Befangenheit
Referentin: RA’in Katharina Bleutge

RA’in Bleutge hatte die Ehre, den letzten Vortrag vor dem Abendessen zu referieren. Dies meisterte sie souverän in der ihr eigenen ‚kölnerischen Vortragsweise‘.

Zunächst zeigte sie einige Änderungen der ZPO auf. Vor Beauftragung von Sachverständigen können in Zukunft die Parteien gehört werden. Sachverständige müssen bereits im Vorfeld auf Interessenskonflikte hinweisen. Sonst drohen ihnen Vergütungsverlust und möglicherweise ein Ordnungsgeld. Richter müssen in Zukunft Fristen für die Gutachtenerstattung setzen. Ist diese vom Sachverständigen nicht einzuhalten, so muss er um Fristverlängerung bitten. Es wird in Zukunft kaum mehr Sachstandsanfragen mehr geben, sondern es werden relativ schnell Ordnungsgelder als Sollvorschrift bis zu 3.000 EUR erhoben werden. Die Erläuterung des Gutachtens kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die RA’in beruhigte jedoch die versammelten Sachverständigen mit der Aussage, dass bei unverschuldeten Fristversäumnissen kein Ordnungsgeld erhoben wird. Die vorgenannten Regelungen gelten seit dem 15.10.2016.

Sachverständige sollten auch insbesondere darauf achten, den Kostenvorschuss nicht zu überziehen. Überschreitet der Sachverständige diesen um mehr als 20-25% inkl. Steuern, so ist er in seiner Abrechnung auf die Höhe des Vorschusses reduziert. Nach der Rechtssprechung werden auch Fremdfotos gemäß JVEG mit 2 EUR vergütet.

Interessant war für die versammelten Sachverständigen auch zu hören, dass eine willkürliche Stundenkürzung durch Kostenbeamte nicht zulässig ist. Ein Gutachten mit wenigen Seiten bedeutet nicht automatisch, dass hierfür wenig Stunden aufgewendet wurden. Gemäß eines Erlasses des Justizministeriums  Bayern muss eine minutengenaue Abrechnung von Honoraren erfolgen.

Muss der Sachverständige einen weiteren Sachverständigen in einem Gerichtsgutachten hinzuziehen, so muss dies vom Gericht erfolgen. Hat der Sachverständige mit dem Gericht einen erhöhten Stundenlohn gemäß 13 JVEG vereinbart, so gilt dieser nicht automatisch für Folgeaufträge.
Abschließend empfahl die RA’in den Sachverständigen, möglichst keine Unterlagen beim Ortstermin von einer Partei anzunehmen, sondern sich diese über das Gericht zuleiten zu lassen.

Danach ging sie auf Regelungen bei Privatgutachten ein. Sollte ein Sachverständiger keinen Vertrag mit dem Auftraggeber abschließen, so gilt lt. Werkvertragsrecht die übliche Vergütung. Empfohlen werden kann diese Vorgehensweise natürlich nicht.

V. Themenkomplex „Sachverständigenwesen“
Vorführung Software: Gutachtenmanager und FixFoto
Referent: Andreas Waning

Als nächstes zeigte Andreas Waning ein Programm auf, welches Sachverständigen ihre Arbeit erleichtern soll. Zunächst müssen dort die Daten des jeweiligen Falles eingepflegt werden, wie z.B. zuständiges Gericht, Prozessbeteiligte und Rechtsanwälte. Weiterhin sind die Informationen bzgl. des Gutachtens (z.B. Beweisbeschluss) einzugeben. Ist das gemacht, so generiert das Programm eine ganze Reihe von praktischen Vordrucken wie z.B. Auftragsbestätigungen an das Gericht, Ladungen für die Parteien, Umladungen, Arbeitszettel für den Ortstermin und natürlich Grundlagen für das Gutachten selbst. Später kann man direkt daraus auch eine entsprechende Rechnung schreiben.

Ein weiterer Vorteil bestand darin, dass man Bilder direkt in das Gutachten einfügen kann. Ein Bildbearbeitungsprogramm ermöglicht das Einfügen von Pfeilen und ähnlichen Bearbeitungshilfen. Außerdem ist praktisch, dass man alle Informationen zu dem jeweiligen Fall mit dem entsprechenden Parteienschriftverkehr in der jeweiligen Datei speichern kann.

Andreas Waning bietet auch Hilfe bei der Erstinstallation an, sowie eine Hotline bei Fragen während dem Betrieb.

VI. Themenkomplex ,,Aktuelle Schadensfälle“
Elastische Klebstoffe für Parkett – augenblicklicher Zustand, Rückblick und Aufarbeitung
Referenten: Gert F. Hausmann und Ing. Georg Mayrhofer

Die Erfolgsgeschichte der Silanklebstoffe (= silanmodifizierten Polymerklebstoffe) ist schon einige Jahre alt. Der große Vorteil dieses Produktes liegt daran, dass man lösemittelfrei Parkett elastisch auf Untergründe verlegen kann. Es gab schon Fälle, in denen sich der Parkett durch Spannungen teilweise vom Untergrund gelöst hat und trotzdem durch den Silanklebstoff nach einer elastischen Verformung wieder auf dem Estrich anhaftete.

In letzter Zeit häufen sich jedoch die Reklamationen, bei denen elastische Kleber auf Silanbasis nach ca. acht Jahren versagen und sich der Parkett vom Untergrund löst. Nimmt man dann diesen auf, so stellt man häufig einen unangenehmen Geruch fest und der Klebstoff ist nur noch in Krümeln vorhanden. 2011 gab es eine Diplomarbeit, die sich damit befasste, das Alterungsverhalten von Silanklebstoffen unter hoher Temperatur zu untersuchen. Dabei konnte festgestellt werden, dass unter hohen Temperaturen der Klebstoff bereits nach kurzer Zeit seinen Dienst versagte.
Sachverständige, welche solche Fälle untersuchen, stellen häufig keine Dimensionsänderungen der Parkettelemente fest. Der Schaden wird häufig erst nach Ablauf der Gewährleistung festgestellt.

Bei der vorgenannten Diplomarbeit klebte man mit den Silanklebstoffen auf Calciumsulfatestriche. Bei den Weichmachern in den Klebstoffen kam es bei 75 Grad nach sieben Wochen zu Problemen. Beim Versagen des Materials wurde ein intensiver Geruch freigesetzt. Offensichtlich spielt der Sauerstoff in den Estrichporen eine wesentliche Rolle, um diese oxidativen Prozesse auszulösen. Außerdem scheinen weichmachende Öle an diesen Prozessen beteiligt zu sein.

Es ist zu beachten, dass es ein europäisches Produkthaftungsgesetz gibt. Lt. diesem kann der Kunde ca. zehn Jahre, nachdem ein Produkt auf den Markt gekommen ist, direkt gegen den Hersteller klagen, wenn entsprechende Mängel festgestellt werden.

In der Schweiz wurden derartige Schäden bereits zwei Jahre nach Einbau der Klebstoffe auf unterschiedlichen Untergründen festgestellt. Es ist auch wahrscheinlich, dass die residuale Feuchtigkeit im Estrich einen Einfluss hat.

Fazit:

Es scheint einerseits an den Komponenten in den Klebstoffen zu liegen, die eine gewisse Qualität haben müssen, um alterungsbeständig zu sein. Andererseits ist eine geeignete Grundierung notwendig, um den Klebstoff gegen oxidative Alterungsprozesse zu schützen. Die Elastikklebstoffe wurden im Schadensfall häufig direkt ohne Grundierung auf den Untergrund aufgebracht.

VI. Themenkomplex ,,Aktuelle Schadensfälle“
Entkopplungssysteme im Innen- und Außenbereich, Chancen und Grenzen
Referent: Walter Gutjahr

Entkopplungsmatten können die unterschiedlichsten Funktionen erfüllen wie z.B. abdichten, entlüften, Trittschall dämmen, vom Untergrund trennen, Spannungen abbauen, etc. Man muss wissen, dass die Mindesthaftwerte für Mörtel am Untergrund i.d.R. durch den Einsatz von Entkopplungsmatten unterschritten werden. Insofern ist häufig keine Eignung für gewerbliche Nutzungen vorhanden, da dort hohe Schlagfestigkeiten und Belastbarkeiten für Hubwägen, etc. gefragt sind. Die Haftzugfestigkeit der Beläge liegt häufig statt bei 0,5 N pro mm2 eher zwischen 0,2 bis 0,3 N pro mm2.

Walter Gutjahr stellte einen Versuch vor, bei welchem die Scherfestigkeit der Beläge unter Einsatz von Entkopplungsmatten auf Estrich gemessen wurde. Entkopplungen können in diesem Zusammenhang auch versteifende Wirkungen haben. Weiterhin wurden Stanztests durchgeführt, bei welchen festgestellt wurde, dass die Härte des Belags durch die Entkopplung zurückgeht.

Interessant war, festzustellen, dass die Verwendung von Entkopplungsmatten teilweise die Schlagfestigkeit gegenüber der Verwendung ohne Entkopplungsmatte sogar erhöht hat. Hier gab es beim Test mit der fallenden Stahlkugel teilweise weniger Spuren an den Fliesen. Hr. Gutjahr wies darauf hin, dass er trotzdem relativ weiche Entkopplungsmatten für gewerbliche Nutzungen wie Diskotheken nicht empfehlen würde. Zu erklären war dieser Effekt wegen der Dämpfung und Kraftabsorption durch die Matte.

Für die Verkrallung der Matten am Untergrund ist die unterseitige Profilierung von großer Wichtigkeit. Walter Gutjahr zeigte auch Fälle, in welchen Bewegungsfugen mit Hilfe von Entkopplungsmatten überspannt wurden. Dies hielt Walter Gutjahr für möglich, wenn eine Höhensicherung im Bereich der Fugen erfolgt. In Autohäusern hat sich die Verwendung von Entkopplungsmatten in der Zwischenzeit bewährt, da hier weiche Gummireifen vorhanden sind, die keine so hohen Pressungen auf den Untergrund übertragen.

VI. Themenkomplex ,,Aktuelle Schadensfälle“
Einfluss von Feuchtigkeit auf zementgebundene Spachtelmassen
Referent: Dipl.-lng. Horst Müller

Der Referent wies darauf hin, dass die aktuelle Spachtelmassentechnik Komponenten wie Zement, Zuschlag, Gips und Superverflüssiger kombiniert. Damit werden im Grundsatz auch nahezu durchweg positive Erfahrungen gemacht. Allerdings hatte es der Sachverständige mit einem Spachtelmassentyp zu tun, bei dem offensichtlich in der Mischung verhältnismäßig viel Gips bzw. latent reagierende Komponenten enthalten waren. Hier kam es dann im eingebauten Zustand zu Volumenvergrößerungen im Bereich der Spachtelmasse mit Schichtenbildung. Das Ende vom Lied war ein Kohäsionsbruch mit Spachtelmassen, die sich darstellten „wie ein Blätterteig“.

Offensichtlich spielte hier Wasser eine Rolle, die den Effekt auslöste. Es gab z.B. Feuchtenester bei sehr dicken Spachtelmassen und teilweise kam das Wasser aus Dispersionsklebstoffen von oben. Herr Altmann wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in derartigen Systemen der Gips komplett aufgebraucht werden muss. Ist das nicht der Fall, so kommt es zu einer Nachhydratation in Verbindung mit Volumenvergrößerung. Dies kann zu den angegebenen Schäden führen. Es ist zu erwarten, dass die versammelten Sachverständigen noch auf Fälle stoßen werden, wo das betreffende Produkt verbaut wurde und sollten deshalb auf die genannten Symptome achten.

k640_img_8923
Bild    Vortragssaal mit Publikum

Bookmark and Share

Seminar „Beschichtungen für Fußböden – Kenntnisse und Applikationsverfahren“ am 17.11.2016

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Am 17.11.2016 befand ich mich auf Einladung von Frau Dipl.-Ing. Gabriela Gottwald in der Bayerischen BauAkademie in Feuchtwangen. Die Begrüßung der Teilnehmer übernahm Herr Dipl.-Ing. Stephan Rost. Als Leiter der Abt. Bautechnik innerhalb der Bayerischen BauAkademie kümmerte er sich um die Organisation der Veranstaltung.

Vorab darf ich bereits sagen, dass sowohl das Seminar selbst gut gehalten war, als auch der Veranstaltungsort Bayerische BauAkademie sich sehr gut für derartige Veranstaltungen anbietet. Neben guten Schulungsräumen bieten sich hier auch Möglichkeiten für praktische Vorführungen in den naheliegenden Hallen.

Infos zur Bayerischen BauAkademie finden Sie unter

www.baybauakad.de

Zu den einzelnen Vorträgen:

Normungen, Grundlagen
Anforderungen an den Untergrund,
referiert von Herrn Sachverständigen Peter Körber, der im Bereich von Industrieböden, Reaktionsharzböden, Estrichen und Bodenbelägen tätig ist

Der Referent wies zunächst darauf hin, welche Untergründe generell beschichtet werden können. Er zeigte auf, dass Bituphalt- und Thermophaltestriche i.d.R. selbst mit weichen Beschichtungen nicht versehen werden sollten. Probleme gibt es auch regelmäßig bei Doppelbodenelementen oder Steinholzestrichen sowie Holzplatten wegen deren Flexibilität. Weiterhin wies er darauf hin, dass Wassergläser auf Betonen oder Zementestrichen bei einer späteren Beschichtung Osmose fördern können, insofern noch freies Wasser vorhanden ist. Bei hohen Einzellasten sollten auf Grund der Druckkegeltheorie dickere Beläge statt dünnen Beschichtungen zum Einsatz kommen.

Der Referent wies darauf hin, dass viele Beschichtungshersteller Untergründe bei ≤ 4 CM-% zur Beschichtung frei geben. Hier sollte man abklären, ob es sich tatsächlich um CM-% oder Masse-% handelt. Weiterhin stellte Herr Körber die Rautiefenprüfung mit Hilfe von feinem Quarzsand vor. Sollte zur Untergrundvorbereitung Flammstrahlen zum Einsatz kommen, so sollte man im Nachgang auch immer fräsen. Aus eigener Erfahrung stellte der Referent bei der Untergrundvorbehandlung mit Kugelstrahlen häufig höhere Oberflächenzugfestigkeitswerte fest, als mit dem Diamantschleifen. Er führte dies in letzter Konsequenz auf die verbleibende Rauigkeit beim Kugelstrahlen zurück.

Besonderen Wert legte der Sachverständige auf die Einhaltung der 3 Grad-Regel über dem Taupunkt, sodass im Zuge des Beschichtens keine Schäden durch Tauwasserbildung z.B. an PUR- und EP-Materialien auftreten, die dahingehend empfindlich sind. Wichtig war dem Referenten auch, dass Grundierungen generell die Kapillaren schließen müssen, um folgende Blasen zu vermeiden. Eine dichte und ausreichend dicke Grundierung kann in diesem Zusammenhang auch Osmose reduzieren. Man sollte unbedingt daran denken, die Gebinde umzutopfen, um Materialstörungen durch nicht homogenvermischte Komponenten zu vermeiden. Weiterhin sollten die folgenden Mindestdicken beachtet werden:

  • Kunstharzestrich ≥ 5 mm
  • Kunstharzversiegelung ≥ 0,10 mm
  • Kunstharzbeschichtung ≥ 0,5 mm
  • Kunstharzbeläge ≥ 2 mm

Herr Körber wies darauf hin, dass bei Ingenieurbauten Firmen möglichst keine freien Angebote abgeben sollten. Hier ist ein sachkundiger Planer einzuschalten, der mindestens einen SIVV-Schein vorweisen können sollte. Bei Pressfugen wies Herr Körber darauf hin, dass diese trotz der Tatsache, dass die Bewehrung durchgeht, wie Scheinfugen bewertet werden müssen. Insofern sollten hier entsprechende Fugen in der Beschichtung angelegt werden. Die Abweichung aus der Geraden von solchen Fugen darf ungefähr ± 3 mm betragen. Diesbezüglich ist sehr viel Information dem neu erarbeiteten BEB-Merkblatt ‚Industrieböden aus Reaktionsharz – Leitfaden für Fußbodenkonstruktionen im nassbelasteten Lebensmittelbereich -‘, Stand: Oktober 2015, BEB – Arbeitsblatt KH 6 zu entnehmen.

Nass belastete Lebensmittelbereiche, referiert von Herrn Peter Körber

In derartigen Flächen ist häufig nicht nur mit dem Einsatz von heißem Wasser, sondern auch mit Fetten, Milchsäuren und Desinfektionsmitteln zu rechnen. Gerade in Schlachthöfen werden z.B. auch regelmäßig die Wände desinfiziert. Standardbeschichtungen sind i.d.R. bis 60 Grad Celsius dauerhaft temperaturbeständig. Kurzfristig können es durchaus auch einmal 80 Grad Celsius sein. Benötigt man höhere Resistenzen, so sollte man z.B. auf PU-Beton zurückgreifen, der ca. bis 120 Grad Celsius beständig sein kann.

In derartigen Nutzungen sollten generell keine Bitumenbeschichtungen eingebracht werden, wenn mit Fett und Milchsäureanfall zu rechnen ist. Ein wichtiges Thema ist auch regelmäßig die Trittsicherheit. Bei Klassen ≥ R10 ist im Regelfall kein Wischen mehr möglich, sondern es müssen geeignete Reinigungsmaschinen eingesetzt werden. Bei schwimmenden Konstruktionen sollten auf Abdichtungen in nassbelasteten Lebensmittelbereichen grundsätzlich Drainage-Matten zum Einsatz kommen.

Hier gibt es generell die Diskussion, ob eher schwimmenden Aufbauten mit Abdichtungen oder Verbundkonstruktionen mit Verbundabdichtungen an der Oberseite der Vorzug gegeben werden sollte. Vom Aufbau sind die Verbundkonstruktionen etwas leichter einzubringen. Wenn es darum geht, dass das Wasser in Rinnen besonders schnell ablaufen soll, so kann man elektropolierte Materialien verwenden. Auf diese Weise wirkt die Temperatur kürzer auf den Boden ein.

Harze der Bauchemie, referiert von Herrn Stefan Großmann aus dem Hause Silikal

Der Beschichtungsexperte zeigte zunächst die grundsätzlichen Eigenschaften der verschiedenen Beschichtungsmaterialien auf.

Epoxidharz

Diese Materialien können in einem Temperaturbereich von 10 bis 35 Grad Celsius eingesetzt werden; die Härtung erfolgt zwischen zehn und 24 Stunden, die vollständige Durchhärtung ungefähr nach drei bis fünf Tagen. Die Reaktion erfolgt durch eine Polyaddition, bei der zwei Komponenten miteinander reagieren. Liegt die Temperatur unter 10 Grad Celsius, so kommt die Reaktion nicht geeignet zustande, auch, wenn es später wieder wärmer wird. Wenn Wasser in der Frühphase auf Epoxidharz einwirkt, so kommt es beim Zutritt von CO2 zu der Bildung von Carbonatsalz. Dies kann die Haftung zu darunter liegenden Schichten deutlich verschlechtern und es kommt zu einer Kreidung. Der Vorteil von Epoxidharz ist von jeher sein geringer Schrumpf und seine gute Haftung (auch auf Metallen). Eine gute chemische Beständigkeit ist besonders im alkalischen Bereich gegeben, sowie eine hohe Festigkeit. Leider neigt das Material zu einer gewissen Vergilbung, die einerseits durch Sonneneinstrahlung, andererseits aber auch bei Alterung auftreten kann. Epoxidharze sind i.d.R. kaum flexibel. Man sollte darauf achten, genau die richtige Menge Härter zuzugeben, damit die gewünschten Materialeigenschaften erzielt werden. Ein Mehr an Härter verbessert nicht die Qualität des Produktes.

Polyurethane

Diese Materialien können im Temperaturbereich zwischen 5 und 30 Grad Celsius verarbeitet werden, die Härtung dauert zehn bis 24 Stunden und eine vollständige Härtung drei bis fünf Tage. Bei der Reaktion handelt es sich um eine Polyaddition. Der Zutritt von Wasser in der Frühphase kann zu Schaumbildung und Blasen führen. Bei dem Material ist durch die Polyaddition mit wenig Schrumpf zu rechnen. Es haftet i.d.R. gut auf Untergründen und weist eine gute chemische Beständigkeit vor allem im sauren Bereich auf. Polyurethan kann gut flexibilisiert werden, wobei dies bei sehr weichen Produkten zu Lasten der Härte geht. Mit PUR können auch weitgehend vergilbungsfreie Produkte hergestellt werden. Auch dies kann jedoch ein wenig zu Lasten der Festigkeit gehen.

Acrylatbeschichtungen

Als ausgemachter Spezialist für Acrylatharzbeschichtungen befasste sich der Referent in der Folge insbesondere mit diesem Material. Dieses kann auch bei sehr niedrigen Temperaturen in einem Bereich zwischen -25 Grad Celsius bis ca. 30 Grad Celsius verarbeitet werden; die Härtezeit beträgt 20 bis 60 Minuten und eine vollständige Härtung ist nach zwei Stunden zu erwarten. Dies ist dann der Fall, wenn das Material nicht mehr warm ist und der sehr markante Geruch abgeklungen ist. Es handelt sich hier um eine Polymerisation, welche einen Aktivator benötigt.

Als Untergrund für diese Beschichtung sollte man calciumsulfatgebundene oder magnesitgebundene Untergründe meiden und in erster Linie hydraulisch gebundene Untergründe beschichten. In diesem Zusammenhang wies Herr Großmann noch darauf hin, dass Magnesiaestriche bei extremen Temperaturen durchaus untertrocknen können und dabei ihre Festigkeit verlieren. Deshalb versah man die Magnesiaestriche bereits damals mit einer Wachsschicht. Dies ist jedoch bei üblichen Raumtemperaturen kein Thema, sondern eher ein Fall für spezielle Klimata.

Das Aufbringen der Materialien auf Kunstharzestriche und Gussasphaltestriche ist möglich, es können im Ausnahmefall auch Fliesen und Metall beschichtet werden. Oberflächen müssen mindestens 1,5 N/mm2 an Oberflächenzugfestigkeit aufweisen, um mit Acrylat beschichtet werden zu können. Es ist immer eine Untergrundvorbehandlung z.B. durch Kugelstrahlen erforderlich. Nachfolgende Acrylatschichten lösen bestehende Acrylat-Materialien an und verbinden sich mit diesen.

Das Material ‚Acrylat‘ kennt man in fester Form als Plexiglas. Bei der Reaktion von MMA zu PMMA kommt es zu einem gewissen Schrumpf. Dieser muss jedoch durch die Oberflächenzone des festen Untergrunds abgetragen werden. Es kommt zu einer sehr schnellen Reaktion, die auch hohe Temperaturen freisetzt. Die Materialien haften sehr gut an Untergründen und weisen eine gute chemische Beständigkeit, besonders gegenüber organischen Säuren auf. Deshalb werden derartige Beschichtungen auch gerne im Lebensmittelbereich eingesetzt.

Der weitere Vorteil liegt in der schnellen Aushärtung der von MMA, was auch ‚Über- nachtsanierungen‘ möglich macht. Eine Flexibilisierung des Materials ist machbar und die Druckfestigkeit kann variabel eingestellt werden. Je nach Rezeptur kommt es zu einer gewissen Vergilbung, allerdings weniger als Epoxidharze und mehr als PUR. Bei hohen Umgebungstemperaturen kommt es zu sehr schnellen Reaktionen, was die Verarbeitung in warmen Räumen und Ländern zu einer sportlichen Angelegenheit macht.

Es sollte insbesondere darauf geachtet werden muss, dass der Aktivator feuergefährlich ist und bei Kontakt mit Funkenflug ein Brand entstehen kann. Insofern darf natürlich bei der Verarbeitung nicht geraucht werden und es dürfen auch keine leeren oder volle Fässer mit der Flex (Trennscheibe) angeschnitten werden. Acrylatbeschichtungen sind generell matt und können eher nicht glänzend ausgeführt werden.

Die Problematik bei Acrylat liegt an dem sehr intensiven Geruch. Der Arbeitsschutzwert liegt bei 50 ppm und eine dauernde Lüftung ist sicher zu stellen. Eine Überschreitung des Wertes macht in gewissen Fällen die Verwendung von Atemschutzgeräten notwendig. Die Explosionsgrenze liegt bei > 2100 ppm. Nachdem sich die Dämpfe nach unten absetzen, ist es besonders unangenehm, wenn man niedrig gelegene Bauteile bearbeitet. Der Vorteil besteht darin, dass die Reaktion relativ schnell verläuft und sich deswegen der Geruch auch bald wieder verzieht.

Luftsauerstoff stört die Reaktion des Materials; deswegen wird zum Schutz Paraffin beigesetzt, was den matten Oberflächeneindruck erklärt. Gerade auf Beton sind dicke Beschichtungen notwendig, damit von unten keine Luft zutritt. Aus diesem Grund eignet sich MMA auch nicht für Quarzkieselböden, da hier komplett eine Luftbenetzung vorhanden ist, da ja nur die einzelnen Körner verklebt sind. Wenn Wasser während der Reaktion hinzutritt, so wirkt dieses wie ein Stellmittel und das Material fließt kaum noch.

Ungesättigte Polyesterharze

Diese Materialien reagieren ebenfalls durch Polymerisation und beinhalten sehr viel Schrumpf. Deswegen werden diese in erster Linie mit einer Armierung eingebaut. Sie sind sehr gut chemisch beständig gegenüber Lösemitteln und Säuren, weshalb sie intensiv für Tankbeschichtungen verwendet werden. Es handelt sich um eine sehr schnelle Reaktion, die ähnlich wie bei Acrylatharzen verläuft.

PU-Betone
Polyurethanbetone

Es handelt sich um eine Kombination von Weißzement und Polyurethan, bei der drei bis vier Komponenten zusammengemischt werden. Diese starr eingestellten Materialien können zwischen 10 und 30 Grad Celsius verarbeitet werden und härten innerhalb von sechs bis 12 Stunden aus. Temperaturen über 30 Grad Celsius machen die Verarbeitung sehr schwierig. Eine vollständige Härtung ist innerhalb von drei bis vier Tagen zu erwarten. Insofern eignen sie sich nicht so gut für sehr schnelle Sanierungen, da der Weißzement etwas Zeit für die Härtung benötigt und zu einem hohen Schrumpf führt. Der Referent wies darauf hin, dass ca. 10 bis 15 cm vom Rand entsprechende Verankerungsschnitte als Nuten notwendig sind, sodass der Materialschwund und eine folgende Verformung vermieden werden.

Das Material ist gut thermisch beständig bis ungefähr 120 Grad Celsius. Es ist zu beachten, dass Fette z.B. durchaus über 100 Grad Celsius erreichen können. Eine gute chemische Beständigkeit ist gegeben, weshalb auch eine Verwendung in der Lebensmittelindustrie möglich ist. Die Festigkeit ist relativ hoch, aber es kommt zu einer gewissen Vergilbung, weshalb man nicht zu helle Farben für die Beschichtung wählen sollte. Die Mindestdicke beträgt 4 mm, da 2 mm dicke Beschichtungen auf Grund der Regel der dreifachen Körngröße nicht dauerhaft wären. Das Material ist häufig relativ teuer, was manche Nutzer abschreckt.

Praktische Vorführungen durch Herrn Großmann und Herrn Körber

Wir wechselten daraufhin in die in der Nähe gelegene Werkhalle für die praktischen Vorführungen.

Herr Körber zeigte nachfolgend die verschiedenen Vorprüfungen an Untergründen, die vor der Platzierung einer Beschichtung notwendig sind. Unter anderem kam der Hinweis, dass bei der CM-Messung das verbleibende Calciumcarbidgemisch nach der Messung feuergefährlich ist. Man sollte dies immer erst mit Wasser löschen und nicht einfach in den Müll werfen. Eine später in den Müll geworfene Zigarette kann bereits einen Brand verursachen.

Weiterhin zeigte Herr Körber weitere Techniken zur Feuchtigkeitsmessung wie z. B. dielektrische Verfahren und elektrische Methoden. Zudem führte er vor, wie Ritzprüfungen an Untergründen fachgerecht durchgeführt werden und zeigte eine ganze Reihe von interessanten Gerätschaften, welche die Untergrundprüfung erleichtern.

Herr Großmann applizierte Acrylat-Materialien als Grundierung, als Reparaturmörtel und als Versiegelung sowie Einstreuungen auf vorbereitete Untergründe.

Die Anwesenden waren erstaunt, zu sehen, wie flüssig Acrylatmörtel bei geeigneter Rezeptur sind, da sie nur wenig und relativ feines Korn enthalten.

k640_hr-koerber-mit-publikum-bei-der-praktischen-vorfuehrung
Bild 1                   Hr. Körber mit Publikum bei der praktischen Vorführung

 

k640_hr-grossmann-mit-publikum-bei-der-praktischen-vorfuehrung
Bild 2                   Hr. Großmann mit Publikum bei der praktischen Vorführung

Bookmark and Share

Internationaler Fußboden-Expertenkreis tagt bei der Unger Firmengruppe in Donauwörth

Dr. A. Unger lud als Leiter des europäischen Expertenkreises innerhalb des Fachbuchprojekts FUSSBODEN ATLAS® zahlreiche Kapazitäten zum Thema ‚Fußboden‘ aus ganz Europa nach Donauwörth ein. Der Kreis tagte am 19.02.2016 und war zusammengesetzt aus Experten verschiedener Fachrichtungen zum Thema ‚Bodenbelag, Estrich und Beschichtungen‘.

Der erste Redner des Tages war Herr Dipl.-Ing. Wolfgang Müller von der Kingspan Insulation GmbH & Co. KG. Er referierte über Spezialdämmstoffe, wie Phenolharzschäume und Vakuumdämmungen, welche ganz besonders hohe Dämmwerte erbringen. Außerdem wies er auf Neuerungen der Dämmstoffzulassung innerhalb des DIBt hin.

Den zweiten Vortrag referierte der Sachverständige Peter Erbertz, der gemeinsam mit Dr. Unger Mitglied der Normenkommission ‚Estrich‘ innerhalb des DIN ist. Sein Vortrag hatte die aktuell eingebrachten Änderungen innerhalb der Estrichnorm DIN 18 560-1 zum Inhalt. Diskutiert wurden von den Teilnehmern die auf 0,5 CM-% erhöhten Belegreifwerte bei beheizten Calciumsulfatestrichen.

Nach einer Kaffeepause sprach der Chemiker Dr. Joachim Raddatz über einige typische Schäden an Beschichtungen. Dabei ging es um wiederkehrende Themen wie Vergilbungen, Blasenbildung und Ablösungen. Besonders interessant war ein Fall, bei dem es zu Wellenbildung in Form von Schlangenlinien in einer Beschichtung gekommen war. Dies war letztlich auf die erhöhte Ausdehnung des Rissharzes zurückzuführen.

In der Folge befasste sich der Gastgeber Dr. Unger mit einem Schaden in einer Seniorenwohnanlage, in welcher ein zu feuchter Estrich mit Hilfe einer PU-Grundierung abgesperrt worden war. Trotzdem kam es zur Entwicklung von Blasen und Ablösungen im Randbereich des Belags. Dr. A. Unger wies darauf hin, dass in solchen Fällen nicht nur handwerklich besonders exakt gearbeitet werden muss, sondern dass es auch nötig sei, derartige Konstruktionen daraufhin zu prüfen, ob nicht der Randbereich auch mit abgesperrt werden sollte.

Als nächstes referierte Frank Ruschke (Leiter der Anwendungstechnik der Fa. Glass) über die Abschätzung der Trockenzeit von Zementestrichen durch Anwendung der Diffusionstheorie. Er war für seinen kurzfristig erkrankten Kollegen Carlo Diliberto eingesprungen und räumte mit einigen Irrglauben zum Thema ‚Trocknung von Estrichen‘ auf. Insbesondere betonte er die Wichtigkeit der Betrachtung der Wasserdampfpartialdrücke zur Einordnung einer späteren Schadenswahrscheinlichkeit am Bodenbelag.

Als nächstes folgten einige von Dr. A. Unger moderierte Diskussionen zu den Themen, wie Risse und Oberflächenabweichungen in terrazzoähnlichen Estrichen zu beurteilen sind und zu aktuellen Entwicklungen im Bereich ‚Gussasphaltestrich‘.

Herr Dipl.-Ing. Wolfgang Limp vom Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung in Troisdorf übernahm den abschließenden Vortrag zum Thema ‚Eigenschaften verschiedener Zusatzmittel‘, welche in Estrichen Verwendung finden. Hier erstaunte die Teilnehmer die Tatsache, welche Menge Luftporen teilweise durch einige Zusatzmittelprodukte in den Mörtel eingebracht werden. Diese verbessern dann zwar die Verarbeitbarkeit, gehen jedoch zulasten der Festigkeit.

Gegen 17:00 Uhr endete die Veranstaltung, die von allen Beteiligten als technisch hochklassig und interessant eingestuft wurde. Die Unger Firmengruppe ist stolz darauf, eine solche Veranstaltung wiederkehrend im bayerischen Raum auszurichten.


Bild   Vortrag von Herrn Peter Ebertz vor dem Expertenkreis

Bookmark and Share

DEUTSCHER SACHVERSTÄNDIGENTAG 2016 für Parkett, Fußbodentechnik und Unterböden, ausgerichtet vom Zentralverband Parkett und Fußboden-technik

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Am 17.06.2016 hatte ich die Gelegenheit, den zweiten Tag der Vortragsveranstaltung des Deut-schen Sachverständigentags 2016 zu besuchen, welche sich intensiv mit den Themen ‚Parkett, Fußbodentechnik und Unterböden‘ befasste. Ich danke nochmals Herrn Weber und Hr. Fendt für die freundliche Einladung. Die Veranstaltung war, wie immer, gut besucht und bot im Foyer eine kleine Ausstellung.

 

Darrmessung / CM‐Messung / KRL‐Messmethode / Kapazitive
Messung ‐ Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Dr. Frank Radtke, Baar/Schweiz, www.radtke-messtechnik.com

Der Schweizer Experte Dr. Radtke zeigte in seinem Vortrag, wie tief er sich mit dieser Thematik befasst. Zunächst verglich er die Darr-Methode mit der Carbid-Methode, der kapazitativen Me-thode und der KRL-Messmethode (korrespondierende Luftfeuchtigkeit). Hier hatten die Anwe-senden auch die Möglichkeit zur Mitwirkung. Im Anschluss zeigte er Vor- und Nachteile der verschiedenen Techniken auf. Bei der kapazitativen Methode wies er darauf hin, dass Prüfgut-temperatur und Salz das Messergebnis beeinflussen können und dass das Gerät auf das jeweilige Messgut kalibriert sein muss. Nach Kenntnis des Referenten führt eine trockene Estrichoberfläche zu einer geringeren Eindringtiefe des Fühlers und damit zu möglichen Fehlmessungen.

Bei der korrespondierenden relativen Luftfeuchtigkeit wies Herr Dr. Radtke darauf hin, dass hö-here Temperaturen die Mobilität des Wassers erhöhen. Herr Dr. Radtke erklärte, dass Zemen-testriche kleinere Poren und damit eine größere innere Oberfläche aufweisen. Sie haben insofern mehr Möglichkeit zur Wasserspeicherung. Mit einer Wärmebildkamera kann man bei Heizestri-chen die kälteste und damit feuchteste Stelle vor Durchführung der CM-Messung feststellen. Nach der Zerkleinerung des Messguts empfahl der Referent eine maximale Kantenlänge von ca. 10 mm. Bei der Darr-Messung wies Herr Dr. Radtke darauf hin, dass die resultierenden Messwer-te auf Grund unterschiedlicher Klimadaten zwischen Sommer und Winter etwas abweichen kön-nen. Dies wird umso vernachlässigbarer, je höher die Darrtemperatur ist. Weiterhin ist bei der CM-Messung darauf zu achten, dass feines Carbid-Pulver schneller reagiert als gröberes. Eine massebezogene Erhöhung des Probematerials bei Zementestrichen führt zu einer langsameren Reaktion, da das Carbid mit mehr Material reagieren muss. Ein Estrich mit einem höheren Ze-mentleimgehalt kann mehr Wasser speichern und gibt insofern bei der Ofentrocknung bei 105°C auch mehr Wasser ab. Bei 40°C Trocknung im Darrofen ergibt sich bei Zementestrichen übli-cherweise keine bzw. nur eine geringe Abweichung zur CM-Messung, sofern die relative Luft-feuchte im Ofen nicht unter 15% relative Luftfeuchte fällt. Bei zementreichen Estrichen ergibt sich bei 105°C Darrung ein Differenzwert zur CM-Messung von ca. 1,6% – bei eher zementarmen Systemen eher ein Wert von 1%.

 

Grundlagen zur Bewertung mit dem Graumaßstab
SV Peter Schwarzmann, Bielefeld

Der Sachverständige Schwarzmann erläuterte die Verwendung des Graumaßstabs zur Bewertung der Änderung von Farben. Hierbei können nicht nur Farben, sondern Farbveränderungen, der Glanzgrad von Oberflächen und die Bewertung der Lichtbrechung von Textilien gemessen wer-den. Insofern kommt diese Technik gerade im Bereich der Bodenbelagsindustrie zur Beurteilung von Bahn zu Bahn zur Verwendung. Hierfür ist geschultes Personal mit einem guten Farberken-nungsvermögen erforderlich. Fehlsichtige Sachverständige sollten diese Prüfungen nicht durch-führen. In DIN 18 365 ist festgehalten, dass Farbabweichungen gegenüber Proben (z.B. Muster) nur geringfügig ausfallen dürfen. Die Verwendung des kleinen Graumaßstabes ist in diesem Zu-sammenhang nur orientierender Natur. Bei sachverständiger Prüfung sollte man die große Vari-ante verwenden. Hierbei wird z.B. der Ausschnitt auf den zu bewertenden Teppichboden im Nahtbereich aufgelegt und dann die Vergleichswerte aus dem Graumaßstab zur Bewertung der Änderung der Farbe herangezogen. Mit dem großen Halbstufenmaßstab wird die Beurteilung noch exakter. Nicht verwechselt werden sollte der Graumaßstab mit dem Blaumaßstab, welcher zur Beurteilung der Lichtechtheit bei der Prüfung mit der Xenon-Bogenlampe dient.

 

Vorstellung TKB‐Merkblatt 16
Anerkannte Regeln der Technik bei der CM‐Messung
Dr. Gahlmann, TKB Technische Kommission Bauklebstoffe

Rechtliche Aspekte der Untergrundfeuchtebestimmung
Rechtsanwalt Martin Kuschel, Attendorn

Das TKB-Merkblatt 16 befasst sich mit den anerkannten Regeln der Technik bei der CM-Messung. Es trägt das Datum ‚März 2016‘ und wurde von der technischen Kommission Baukleb-stoffe (TKB) im Industrieverband Klebstoffe e.V. Düsseldorf erstellt. Den ersten Teil des Vor-trags übernahm Dr. Gahlmann von der TKB (Technische Kommission Bauklebstoffe). Er befasste sich mit den technischen Inhalten des Merkblattes. Zunächst wies er darauf hin, dass die TKB hinter der CM-Messung als Prüfmethode steht. Er machte jedoch deutlich, dass die TKB einige Punkte anders sieht, als dies nun in der DIN 18 560-1 aktuell geregelt ist. Eine der divergierenden Aussagen im TKB-Merkblatt ist z.B. die Empfehlung, das Estrichprüfgut gleichmäßig über die untere Hälfte der Estrichdicke zu entnehmen, während die DIN 18 560 vielmehr die Entnahme über den ganzen Querschnitt vorschreibt. Hierzu kam aus dem Publikum das Argument, dass bei erhöhter Feuchtigkeit im oberen Estrichbereich (z.B. durch ausgeschüttete Flüssigkeiten) bei Anwendung der TKB-Messmethode diese Feuchtigkeit nicht erfasst würde. Dr. Gahlmann wies darauf hin, dass der Bodenleger zwar über die CM-Methode den Feuchtegehalt des Estrichs fest-stellen kann, jedoch die Belegreifefeuchte des Produkts häufig nicht kennt. Er zeigte in diesem Zusammenhang auch die Situation in anderen Ländern auf. In der Schweiz wird z.B. der CM-Wert nach 20 Minuten abgelesen, was i.d.R. zu höheren Werten führt. Aktuelle Strömungen bei den Fliesenlegern sehen eine Belegung von beheizten Zementestrichen bei 2 bis 2,5 CM-% als möglich, wenn der Estrich 28 Tage alt ist und kaum noch Verformungen zu erwarten sind.

Eine ganz andere Vorstellung hat die TKB in Bezug auf die neue Festlegung in DIN 18 560, dass beheizte Calciumsulfatestriche bei einem CM-Wert ≤ 0,5% belegt werden können. Hier empfahl der Referent dringend, bei dem Wert von 0,3 als Grenzwert zu bleiben und wies darauf hin, dass es noch zu wenig Erfahrungen über die Schadenswirksamkeit in diesem Zusammenhang bei be-heizten Calciumsulfatestrichen gäbe. Das neue TKB-Merkblatt sieht vor, dass der Auftraggeber den CM-Grenzwert vorgeben soll. Hierbei muss er sich i.d.R. dann wahrscheinlich beim Estrich-bauer oder Estrichhersteller erkundigen.

Danach leitete Dr. Gahlmann langsam zur rechtlichen Thematik über. Er wies noch darauf hin, dass DIN-Normen die Vermutung beinhalten, dass sie den aktuellen Stand der Technik abbilden. Anders sind in diesem Zusammenhang die Herstellervorschriften zu sehen. Werden diese miss-achtet, so kann, muss es sich aber nicht um einen Verstoß gegen die Regeln der Technik handeln. Herstellervorschriften müssen in erster Linie dann eingehalten werden, wenn sie vertraglich aus-drücklich vereinbart werden. Hier geht es wieder in erster Linie um das, was geschuldet wurde und den Erfolg. Verstößt ein Verleger gegen die Herstellervorschriften, erreicht jedoch trotzdem den gewünschten Erfolg und das vertragliche Soll, so ist i.d.R. hier kein Mangel an der Leistung zu sehen.

Im Anschluss befasste sich Hr. Rechtsanwalt Kuschel eingehend mit der Thematik der Regeln bei der CM-Messung. Er vertrat die These, dass die DIN 18 560-1 die Leistungspflichten des Estrichlegers regele. Der Bodenleger muss hingegen prüfen, ob er sich zutraut, auf dem Estrich seinen Bodenbelag mangelfrei zu verlegen. Er muss einerseits mehr prüfen als nur die Feuchtigkeit und andererseits aufgrund aller erforderlicher Prüfungen zu dem Ergebnis gekommen sein, dass er auf den Estrich aufbauen kann. Prüfungspflichten und gegebenenfalls erforderliche Bedenkenhinweise führen zu einer Risikoverlagerung („Wer hält den Kopf dafür hin?“).

Herr RA Kuschel vertrat die Meinung, dass wenn nach Erscheinen einer Norm derartige intensive Gegenreaktionen durch die Fachverleger erfolgten, man daran zweifeln kann, dass hier wirklich der aktuelle Stand der Technik korrekt abgebildet werde. Er empfahl den Bodenlegern, Bedenken gegenüber dem Auftraggeber anzumelden, wenn sie der Meinung sind, dass ein Estrich für die Belegung zu feucht ist. Dies gelte auch dann, wenn der Wert in einer DIN-Norm veran-kert sei.

 

Öle, Fette, Wachse ‐ Oberflächenbehandlungen
Dr. Thomas Brokamp, Bona

Herr Dr. Brokamp von Bona erklärte den Teilnehmern zunächst die Unterschiede zwischen Ölen, Fetten und Wachsen. Öle und Fette sind zunächst, chemisch gesehen, weitgehend identisch. Man spricht von ‚Öl‘, wenn das Produkt bei Raumtemperatur flüssig ist und von ‚Fett‘, wenn es bei Raumtemperatur fest ist. Kokosöl ist in warmen Ländern als Öl vorhanden, wird bei uns jedoch auf Grund unserer niedrigeren Temperaturen als fester Stoff verkauft. Dies liegt daran, dass sein Schmelzpunkt bei 24°C liegt. Es handelt sich insofern nur um einen unterschiedlichen Aggregat-zustand des gleichen Produktes.

Es gibt eine ganze Reihe verschiedener Fettsäuren, während interessanterweise Ölsäure wiederum eine bestimmte Fettsäure darstellt. Wachse sind bei Raumtemperatur feste Substanzen. Es handelt sich hier um Ester von Fettsäuren, allerdings von einfachen Alkoholen. Wachse wurden früher auf Parketten häufig verwendet, da sie zu einem effektiven Porenverschluss führten. Allerdings schmutzten sie auch relativ intensiv an und mussten dann nach einer gewissen Nutzungszeit wieder aufwändig entfernt werden.

Bei den Ölen ist darauf zu achten, dass es manche gibt, welche zum Verharzen neigen und ande-re, welche das nicht tun. Dies ist z.B. bei Maschinen ein wichtiger Aspekt. Mehrfach ungesättigte Fettsäuren neigen zu einer sehr guten Vernetzung. Bei Leinöl ist zu beachten, dass dieses relativ intensiv zur Vergilbung neigt. In diesem Zusammenhang erläuterte der Referent auch die Her-kunft von Terpentin, das als Verdünnung verwendet wird und aus dem Harz von Bäumen gewonnen wird. Als nächstes ging Herr Dr. Brokamp auf die Sikkative ein, welche man auch ‚Trockenstoffe‘ nennt. Allerdings handelt es sich hier nicht um eine physikalische Trocknung, sondern um eine chemische Katalyse. Nachdem viele Öle sehr lange zum Trocknen benötigen, werden die Sikkative gerne als Katalysator verwendet, um die Reaktion zu beschleunigen.

Der Referent wies darauf hin, dass Antioxidantien die Wirkung der Sikkative aufheben können. Er machte darauf aufmerksam, dass Holzwerkstoffe i.d.R. nicht gegen Ausbleichen geschützt sind. Diese Aufgabe übernimmt nicht das Holz im Innenbereich des Baumes, sondern vielmehr die Borke. Diese wäre weitgehend UV-stabil. Dr. Brokamp ging auch auf Schadstoffe in Anstri-chen ein. In den USA wurden z.B. häufig bleihaltige Anstriche verwendet, welche süßlich schmeckten. Hier kam es zu gefährlichen Situationen mit Kleinkindern, welche den Anstrich auf-grund des Bleis als süß empfanden und an diesem schleckten.

Die ersten Seifen entstanden aus einer Mischung zwischen Fett und Asche und wurden im alten Germanien häufig verwendet. Abschließend wies der Referent darauf hin, dass es sich bei UV-Öl im eigentlichen Sinn nicht um ein Öl handelt, sondern vielmehr um einen Lack. Insofern könne man diesen nicht nachbessern.

 

Der interessante Schadensfall 3
Ammoniak aus dem Untergrund
Prof. Dr. Andreas O. Rapp, Universität Hannover

Anschließend referierte Herr Prof. Dr. Rapp über eine dunkle Verfärbung an einem amerikani-schen Kirschbaumparkett. Diese Dunkelverfärbung konnte nicht im Lack, sondern vielmehr in der Holzschicht festgestellt werden. Tests konnten Ammoniakgas unter dem Parkett nachweisen. Weiterhin wiesen die Verfärbungen geometrische Muster auf und standen in Beziehung zum Auf-tragsmuster des Klebstoffs an der Belagsunterseite. Die Färbung war nur dort festzustellen, wo an der Unterseite kein Klebstoff vorhanden war. Es war auch erkennbar, dass eine ähnliche Verfärbung unterhalb der Holzsockelleiste vorhanden war. Es war also naheliegend, dass die Ammoniakquelle im Bereich der Unterkonstruktion (Estrich und Dämmung) lag. Herr Prof. Dr. Rapp forschte weiter nach und fand bei ähnlich gelagerten Schadensfällen einige Gemeinsamkeiten: Es handelte sich meist um relativ dicke und noch etwas feuchte Estriche, die möglicherweise auch etwas früh belegt wurden. Hierauf deuteten abgesunkene Ränder bei den Randleisten hin. Zudem war häufig ein intensiver Wärmeeinfluss (z. B. in Penthousewohnungen) vorhanden.

Als mögliche Quellen stellte der Referent folgende Faktoren zur Diskussion:

1. Mahlhilfen im Zement
2. Flugaschenbeimischungen innerhalb des Zementes
3. Biomasse in der Gesteinskörnung
4. Besondere Zusatzmittel im Zement
5. Besondere Leichtausgleichschichten unterhalb der Dämmung

Herr Prof. Dr. Rapp bat die versammelten Sachverständigen in diesem Zusammenhang, wachsam zu sein und mögliche Erkenntnisse bei der Untersuchung eigener Fälle an ihn heranzutragen.

 

Der interessante Schadensfall 5
Einbau von Lehm – ein Proble(h)m?
SV Peter Kummerhoff, München

Der Münchner Parkett-Experte Peter Kummerhoff stellte im Anschluss einen interessanten Scha-densfall vor, bei welchem ein ökologisch orientierter Bauherr eine Lehmgranulatschüttung unter-halb eines Parkettbodens zwischen Holzlagern einbauen ließ. In diesem Zusammenhang gab es bis zum Jahr 2013 in Deutschland keine validen Normen für Lehmbauten. Es kam zu einer Expansion des Holzes durch Auffeuchtung. Der praktische Feuchtegehalt in der Lehmschüttung wurde mit ca. 10 bis 12% ermittelt. Dies klingt zunächst nicht als besonders besorgniserregend, führte jedoch zu relativen Luftfeuchten unterhalb des Parkettbelages von ca. 95%. Die Lehmtro-ckenschüttung (die alles andere als trocken war) verursachte bei einer Einbauhöhe von 6 cm die Abgabe von ungefähr 6,5 Liter überschüssigen Wasserdampf pro m2 bis zum Erlangen einer Haushaltsfeuchte mit 50% relativer Luftfeuchtigkeit und 20°C. Für den Parkettleger war offen-sichtlich nicht erkennbar, dass die Schüttung derartige Mengen Feuchtigkeit enthielt. Bestellt wurde ‚Trockenschüttung für Innenräume‘, geliefert wurde offensichtlich ein Produkt, welches diese Anforderung nicht erfüllte.

 

Welche Auswirkungen hat das Ende der Zulassungspflicht des
DiBt für Parkett, Industrie, Handel und Institute
Dr. Roland Augustin, Troisdorf

Dr. Augustin vom Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung (IBF) stellte zunächst kurz das Tätigkeitsprofil des IBF vor. Anschließend erklärte er die Entstehungsgeschichte der AgBB-Prüfungen. Weiterhin wies er auf unzureichende Harmonisierung in den einzelnen Pro-duktnormen hin. Dies hat das DIBt dazu veranlasst, hier eine eigene Regelung basierend auf den AgBB-Grundsätzen und einer Rezepturprüfung einzuführen.Bisher gab es für derartig geregelte Produkte die Kombination aus CE-Zeichen in Kombination mit dem Ü-Zeichen für die entspre-chende Überwachung. Auf Grund eines EuGH-Urteils vom 16.10.2014 und einer entsprechenden Umsetzung der deutschen Behörden, können von der Bauaufsicht für Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung nach Bauproduktenverordnung keine nationalen Verwendbarkeits- und Überein-stimmungsnachweise verlangt werden.

Dies bedeutet für die Industrie, dass seit dem 31.01.2016 keine Zulassungen mehr für Parkette beantragt werden können. Die vorhandenen Zulassungen gelten jedoch weiter. Ab dem 15.10.2016 ist die Verwendung des Ü-Zeichens bei CE-gekennzeichneten Produkten (Parkett) nicht mehr zulässig. Parkettbeschichtungen, als nicht durch einen Produktstandard geregelte Ma-terialien, werden weiterhin vom DIBt zugelassen.

Das DIBt teilte Ende des letzten Jahres im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise mit, dass sich für eine Heranziehung geltender Zulassungen als technischer Nachweis die Einhaltung der Regelung zur Eigen- bzw. Fremdüberwachung empfiehlt, da nur so die Übereinstimmung des Bauproduktes mit den Regelungen der Zulassung sichergestellt werden kann.

Für die Institute bedeutet dies, dass deren Leistungen in dem Zusammenhang weiterhin erforder-lich sind. Für den Handel sind das CE-Zeichen und die Leistungserklärung wichtig.

Es besteht aber Unsicherheit bei Lagerware und Ü-Zeichen ab dem 15.10.2016. Ein Ausweichen auf andere Gütelabel wie z.B. ‚blauer Engel‘ ist festzustellen. Als Fazit sagte der Referent, dass der Gesundheitsschutz für Bauprodukte durch das DiBt revisioniert werden müsse, zumal Frank-reich und Belgien einfachere und industriefreundlichere Systeme haben. Dort ist z.B. auch keine Rezepturoffenlegung notwendig, wie dies beim DiBt bisher der Fall ist. Möglicherweise werden ETAs die Zukunft darstellen.

K800_Bild 38

Bild: Vortragssaal

Bookmark and Share

Das haben wir noch nie so gemacht!

Gemeinschaftsveranstaltung der Firmen Uzin Utz AG, Unger Firmengruppe und TOUCAN-T zum Thema ‚Optisch ansprechende und technisch ausgereifte Sonderlösungen im Fußbodenbereich‘

Am 28.04.2016 hatten die oben genannten Firmen viele Planer und Bauleiter aus dem Münchner Raum in die Allianz Arena geladen. Ganze 60 Teilnehmer folgten dem Ruf und sorgten für eine ausgebuchte Veranstaltung.

Die Begrüßung der Gäste übernahm Dr. A. Unger von der Unger Firmengruppe. Er stimmte das Publikum auf die Thematik von Sonderlösungen ein und bemühte dazu sogar Experimente aus dem verhaltenspsychologischen Sektor. Der Vergleich lief darauf hinaus, dass wir oft völlig unbegründet der festen Überzeugung sind, gewisse Dinge auf Grund von Tradition zu tun – ohne zu wissen warum.

Belegreife von Estrichen
Referent: Dr. Arnold (Uzin Utz AG)

Den ersten Fachvortrag des Tages gestaltete Dr. Arnold von Uzin. Er sprach über die Abgrenzung der Begriffe ‚Schnellestrich‘ und ‚beschleunigter Estrich‘. Den anwesenden Planern empfahl er, in der Ausschreibung deutlich zu machen, ob es sich z.B. um einen Schnellzementestrich oder aber um einen Estrich mit Trocknungsbeschleuniger handelt. Diesbezüglich wies er auf das TKB-Merkblatt 14 ‚Schnellzementestriche und Zementestriche mit Estrichzusatzmitteln‘ mit Stand vom 11. August 2015 hin, in welchem u.a. diese Begriffe definiert sind. Er wies darauf hin, dass i. d. R. flüssige Trocknungsbeschleuniger den Hydratationsprozess kaum beeinflussen können. Weiterhin erklärte er den Unterschied zwischen binären und ternären Schnellzement-Estrichsystemen. Binäre Systeme sind meist preislich etwas günstiger, schnellerhärtend und müssen noch physikalisch trocknen. Ternäre Systeme arbeiten i.d.R. mit einer beabsichtigten Ettringitbildung, was für eine kristalline Bindung des Anmachwassers sorgt. Er wies darauf hin, dass jedes System seine Berechtigung habe, man jedoch im Umgang mit dem Kunden ehrlich sein sollte, was diese leisten können

Oberflächenfertige Design-Estriche im Terrazzostil
Referent: Bernd Greipel (Geschäftsführer
Unger Thermo-Boden GmbH)

Im Anschluss berichtete Bernd Greipel über seine Erfahrungen mit Design-Estrichen. Der Referent kann über eine langjährige praktische Erfahrung bei der Verlegung dieser Systeme verweisen. Er wies darauf hin, dass echte Terrazzi im Unterschied zu terrazzoähnlichen geschliffenen Estrichen i. d. R. einen zweischichtigen Aufbau aufweisen. Als Bindemittel hat Herr Greipel insbesondere mit zementären System Erfahrung, wobei er darauf hinwies, dass in manchen Fällen auch Bitumen und Calciumsulfat zur Verwendung kommen. Hier sind dann jedoch noch zusätzliche Themen zu beachten (z.B. Punktlasten, Feuchtigkeitsanfall, etc.).

Herr Greipel wies darauf hin, dass für oberflächenfertige Design-Estriche eine besonders detaillierte Planung erforderlich sei, wie auch eine große Sorgfalt bei der Ausführung und der Baustellenabwicklung. Bei Elektrodosen zeigte er auf, dass ein komplettes Ausfüllen mit geschliffenem Estrich zu einer schweren Beweglichkeit der Deckel führen kann, was in letzter Konsequenz die Bedienbarkeit der Dosen einschränke. Großen Wert legte er auch auf den richtigen Schutz der Estriche nach der Verlegung. Hier sind i.d.R. dampfdiffusionsoffene Abdeckungen erforderlich, sodass es nicht zu einer unschönen Oberflächenoptik, z.B. durch Salzausblühungen kommt. Er wies auch darauf hin, wie wichtig die richtige Oberflächenbehandlung sei und welch großen Einfluss sie in letzter Konsequenz auf den visuellen Eindruck des Estrichs habe. Er zeigte eine große Zahl von Beispielen von erfolgreich ausgeführten Design-Estrichen durch die Firma Unger auf und ging insbesondere auf die große Variabilität derartiger Estriche ein. Herr Greipel betonte die Möglichkeit der Anlage von Randfriesen, der Einstreuung von Glas- und Metallbestandteilen, ja sogar von Fossilien. Als typische Anwendungsbeispiele listete er Mensen, Kindergärten, Museen, Verkaufsräume sowie private Nutzungen auf.

Wiederkehrende Fußbodenschäden aus der Sachverständigenpraxis
Referent: Dr. A. Unger (ö. b. u. v Sachverständiger und Autor des FUSSBODEN ATLAS®)

Nach einer Kaffeepause zeigte der Autor des FUSSBODEN ATLAS® auf, welch vielschichtigen Belastungen Estriche ausgesetzt sind. Hier geht es nicht nur um die rein körperlichen Lasten in Form von ruhenden und bewegten Gegenständen, welche sich auf dem Estrich befinden. Neben diesen statischen bzw. dynamischen Lasten ging er auch auf den Einfluss von Feuchtigkeit auf Estriche ein. Er wies darauf hin, dass die Einwirkung von leicht saurem Regen auf Dauer zur Beeinträchtigung alkalischer Strukturen im Außenbereich führen kann. Weiterhin wies er darauf hin, dass thermische Einflüsse in Form von sehr hohen oder niedrigen Temperaturen zu intensiven Verformungen und in letzter Konsequenz zu Schäden, z.B. in Form von Rissbildungen führen können. Nachfolgend ging er auf chemische Einflüsse, wie z.B. Chloride und verschiedener Chemikalien ein. Nachdem Fußböden häufig unterdimensioniert werden, führen die vorgenannten Belastungen häufig zu Schäden an derartigen Strukturen. Hinzu kommen die üblichen Toleranzen am Bauwerk, die gemeinsam mit einer manchmal schlampigen handwerklichen Verlegung den Estrich zu einem schadensanfälligen Bauteil machen. Wenn man dann die hohen Ansprüche der Bauherren hinzurechnet, so ergibt sich oft ein explosiver Cocktail.

Was können spezielle Sanierestriche im Altbaubereich leisten?
Referent: Dr. A. Unger (Entwickler von RenoScreed® EnergieSpar & SanierEstrich)

Hier ging hier insbesondere um den RenoScreed® EnergieSpar & SanierEstrich, der von dem Referenten im Zuge einer Dissertation entwickelt wurde. Es handelt sich ebenfalls um eine Sonderkonstruktion, weshalb das Thema gut zu der Vortragsveranstaltung passte. RenoScreed® hat den Vorteil, im Vergleich zu herkömmlichen Estrichen verhältnismäßig leicht und dünn zu sein. Dies wird durch eine hohe Biegezugfestigkeit kompensiert. Es können alle Standardbodenbeläge platziert werden. Das Gesamtsystem ist dampfdiffusionsoffen, was sich gerade auf Holzbalkenkonstruktionen als großer Vorteil herausstellt. Die niedrige Heizrohrüberdeckung in Verbindung mit der guten Leitfähigkeit des Estrichs (begünstigt durch die speziellen Stahlfasern) sorgt für eine schnelle Aufheizung der Fußbodenkonstruktion. Auf diese Weise können Vorlauftemperaturen, abhängig vom Bodenbelag, um 2 bis 5 °C reduziert werden. Auf diese Weise leistet der Estrich seinen Beitrag zur Energieeinsparung. Als zementäres System ist das Produkt nachhaltig und kann nach seiner Nutzungsdauer kostengünstig recycelt werden. Hier hat er deutliche Vorteile gegenüber anderen Bindemitteln. RenoScreed® bestand die Emissionsprüfung und ist als A1-Material nicht brennbar. Bei Einhaltung gewisser Bauteilbedingungen ist per Gutachten eine Feuerwiderstandsklasse F90 von oben nachgewiesen. Der schwindarme Estrich trocknet schneller und kann i.d.R. bereits nach einer Woche mit dem Bodenbelag versehen werden. Im Fall von Fußbodenheizung muss man ca. zwei Wochen Wartezeit bis zur Belegung einplanen.

Für die Estrichplanung relevante Normen, Schnellzementestriche UZIN SC 980 und UZIN SC 970
Referent: Alexander Schneid (Uzin Utz AG)

Nach einer kurzen Vorstellung der Uzin Utz AG erläuterte der Referent die in der DIN 18 560 niedergelegten Vorschriften für Estriche. Danach erklärte Herr Schneid, welche Vorteile mit der Verwendung der Uzin-eigenen Schnellzementestriche verbunden sind. Er wies insbesondere auf die Vorzüge der ternären Systeme hin:

  • Weitgehend schwund- und spannungsfrei, kristalline Wasserbindung – daher keine Aufschüsselungen oder Randabsenkungen
  • Sichere frühe, klima- und schichtdickenunabhängige Belegreife

Als nächstes zeigte Herr Schneid, wie mit Hilfe von Uzin-Schnellbaumaterialien bei großer Zeitnot eine komplette Neuverlegung von Schnellzementestrich inkl. Bodenbelag innerhalb von drei Tagen von statten gehen kann.

UZIN Turbolight®-System – Problemlöser für geringste Aufbauhöhen bei der Renovierung
Referent: Alexander Schneid (Uzin Utz AG)

Das Turbolight®-System bietet sich immer an, wenn sehr geringe Aufbauhöhen und/oder geringe Tragfähigkeit des Untergrundes vorhanden sind. Hier wird ein spezieller Leichtestrich im Verbund oder auf Trennschicht auf dem Altbauuntergrund aufgebracht. Im Anschluss wird ein Glasfaservlies platziert und darauf der Dünnestrich verlegt. Auf diese Weise wird ein sehr geringes Gewicht in Verbindung mit einer sehr dünnen Aufbauhöhe erreicht. Herr Schneid wies darauf hin, dass hierauf alle üblichen Oberbeläge, wie auch z.B. Massivholzdielen oder großformatige Fliesen, verlegt werden können. Die Firma Unger Thermo-Boden GmbH hatte bereits Erfahrung mit dem System gesammelt und konnte die positiven Schlussfolgerungen von Herrn Schneid durchaus bestätigen.

Optisch ansprechende Teppichböden als Plankenware für das Objekt
Referent: Volker Knieß (TOUCAN-T Carpet Manufacture GmbH)

Während in Deutschland die Verbraucher im textilen Bereich vornehmlich zu Bahnenware greifen, werden in anderen Ländern stattdessen mehr Teppichfliesen verwendet. Hierfür wird meist eine Größe von 50 x 50 zum Einsatz gebracht. TOUCAN-T wollte diesbezüglich neue Akzente setzen und brachte die genannte Plankenware mit den Maßen 100 cm x 25 cm auf den Markt. Optisch gestaltet wurden die in unterschiedlichen Designs zu erhaltenden Teppichfliesen von hochqualifizierten Designern, welche sich ihre Inspirationen mehr oder weniger aus Regionen quer über den Globus verteilt holten. Eine Ware lehnt sich optisch an eine Holzstruktur an. Für diese entschied sich z. B. eine Kanzlei in München, die den Holzcharakter gerne mit einem laufruhigen Teppichboden verbinden wollte. Ein anderes Design nimmt sich Betonstrukturen zum Vorbild und weist eine entsprechende Oberflächenstruktur auf. Eine andere Qualität mit Industriecharakter verbindet technische Elemente mit wildem Farbenspiel. Ein großer Vorteil der Plankenware besteht darin, dass man diese nahezu beliebig kombinieren kann und keinen speziellen Rapport einhalten muss. Zur Erreichung gewünschter akustischer Eigenschaften bietet die Fa. TOUCAN-T spezielle Beschichtungen an.

Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Urteile für Architekten und Bauleiter
Referent: Rechtsanwalt Hilmar Toppe
(Bauinnung München)

Als letzter Referent des Tages berichtete Herr Rechtsanwalt Hilmar Toppe zunächst über einen Fall, bei dem ein Architekt mit einem Kunden vereinbart hatte, dass ein Teil des Honorars in bar unter Vermeidung einer Steuerzahlung geleistet werden sollte. Als es später zu einem Rechtsstreit wegen Planungsmängeln kam, lehnte der Architekt eine Schadensersatzverpflichtung ab, weil der zugrundeliegende Vertrag wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig sei. Das Gericht gab dem Architekten Recht (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2015 – Az.: 10 U 14/15). Allerdings hatten sich Kunde und Architekt einer Steuerhinterziehung schuldig gemacht. Zudem wies er darauf hin, dass in Fällen von „Abreden ohne Rechnung“ auch kein Honoraranspruch bestehe. Insgesamt sei daher dringend von dahingehenden Vereinbarungen abzuraten.

Herr Rechtsanwalt Toppe stellte eine Entscheidung des BGH vor, in der es um die Frage ging, unter welchen Voraussetzungen eine Wohnungseigentümergemeinschaft in den Genuss der Verbraucherschutzrechte käme (BGH, Urteil vom 25.03.2015 – VIII ZR 243/13). Die damit verbundenen Konsequenzen wurden aufgezeigt, insbesondere das Widerrufsrecht. Dieses könne zur Folge haben, dass ein Architekt im Fall eines berechtigten Widerrufes weder Honorar noch eine Entschädigung für die bis dahin geleistete Arbeit erhalte. Herr Rechtsanwalt Toppe empfahl den versammelten Architekten und Bauleitern deshalb dringend, Planungsverträge unter Beachtung der seit dem 13.6.2014 geltenden gesetzlichen Neuregelungen zu Verbraucherverträgen so abzuschließen, dass kein Widerrufsrecht entstehe, z.B. bei einem Vertragsschluss innerhalb des Geschäftsräume des jeweiligen Planers. Dabei sei sicherzustellen, dass der Vertragsschluss an diesem Ort bewiesen werden könne.

Ein weiterer Schwerpunkt war die Frage der Mangelhaftigkeit von Planungsleistungen, wenn die Ursache für den Mangel aus der Sphäre anderer Baubeteiligter stamme.

Vorgestellt wurde das Urteil des OLG Köln vom 24.02.2016 – Az.: 16 U 50/15, in dem von einer gesamtschuldnerischen Haftung von Statiker und Architekten ausgegangen wurde, weil vom Statiker ohne tatsächliche Notwendigkeit eine Tiefgaragenstütze so versetzt wurde, dass ein Stellplatz, ohne die Inanspruchnahme eines anderen Stellplatzes, nicht mehr angefahren werden konnte. Die Verantwortlichkeit des Architekten wurde in der Entscheidung auf die fehlende Aufklärung des Bauherrn über die eingeschränkte Nutzbarkeit gestützt.

Besprochen wurde im Zusammenhang mit Aufklärungspflichten und Beschaffenheitsvereinbarungen auch das Urteil des OLG Karlsruhe vom 17.2.2015 – Az.: 19 U 32/13. In diesem ging es um die Frage von Schadensersatzansprüchen wegen einer nicht genehmigungsfähigen Planung wegen Schallemissionen. Der Architekt konnte sich in dem Fall nicht mit dem Argument durchsetzen, der Bauherr habe das Risiko übernommen. Nach Auffassung des Gerichtes fehlte es an der für eine Risikoübernahme notwendigen Kenntnis des Bauherrn über Umfang und Tragweite des übernommenen Risikos.

 

K800_Vortragssaal
Bild 1                   Vortragssaal

K800_Aussicht vom Vortragssaal aus
Bild 2                   Aussicht vom Vortragssaal aus

Bookmark and Share