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Interessante Neuigkeiten beim Expertenkreis Fußboden 2018

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSS-BODEN ATLAS®

Am 09. März 2018 fand bei der Unger Thermo-Boden GmbH in Unterschleißheim das internationale Treffen der Fußbodenexperten statt. Zahlreiche illustre Gäste waren der Einladung von Dr. A. Unger gefolgt. Das Besondere an diesem Treffen ist die Mischung aus Sachverständigen, Planern und Baupraktikern, welche in der Ausführung tätig sind.

1) Versuch einer Planung nach analytischer Bemessung von Fugen in Estrichen mit einem EDV-Programm
    Referent: Dipl.-Ing. Carlo Diliberto

Der Referent führte ein von ihm entwickeltes EDV-Programm vor, welches helfen soll, Bewegungsfugen in schwimmenden und Trennschichtkonstruktionen zu dimensionieren. Dieses macht Empfehlungen zu den jeweiligen Fugenabständen und Fugenbreiten.

Häufig befassen wir uns bei der Beurteilung schwimmender Estriche mit deren Biegezugfestigkeit. Oft ist jedoch der begrenzende Faktor die zentrische Zugfestigkeit, die zum Tragen kommt, wenn Estriche sich z. B. so verformen, dass der Mittelbereich nach oben und die Ränder nach unten kommen. Dann entsteht im mittleren Plattenbereich zentrischer Zug. Dieser entsteht auch beim normalen Schwinden von zementgebundenen Estrichen. Hier helfen auch keine Stahlfasern, da diese zwar gut Druck, aber kaum Zug aufnehmen. Estriche können meist quantitativ nur die Hälfte ihrer Biegezugfestigkeit an zentrischem Zug aufnehmen, weshalb es bei diesem Lastfall häufig zu Schäden kommt. Je höher die Reibung am Untergrund, desto mehr zentrischer Zug entsteht. Bei schwimmenden Estrichen liegt im Regelfall weniger Reibung am Untergrund vor, als bei Trennschichtestrichen. Weiche Dämmungen führen ebenfalls zu weniger Reibung als harte Dämmungen. Calciumsulfatfließestriche haben i. d. R. eine größere zentrische Zugfestigkeit als konventionelle Zementestriche. Durch ausreichend Bewegungsfugen kann man diese Thematik entschärfen.

Folgende Faktoren machen tendenziell mehr Fugen notwendig:

• Hohe Rauigkeit des Untergrundes
• Niedrige Estrichfestigkeit
• Niedrige Estrichdicke
• Hohe Verkehrslasten
• Sehr dünne Estriche
• Hohe thermische Unterschiede (vor allem bei Abkühlung)

Wer mehr zu diesem Programm wissen möchte, kann sich direkt mit Herrn Diliberto in Verbindung setzen: cd@glass.ag

2) Vorstellung des BTE-Lebensdauerkataloges einzelner Bauteile und Berechnung von Restnutzungszeiten
     Referent: Dr. A. Unger

Der Referent zeigte anhand von einem konkreten Beispiel auf, wie man die Lebensdauer von Bauteilen mit Hilfe des vorgenannten Kataloges abschätzen kann. Eine Bauherrin wollte gerne wissen, welche Lebensdauer einem auf einer Unterkonstruktion befindlichen Parkett zugeordnet werden kann. Das gegenständliche Parkett war bei dem Einzug 1995 bereits vorhanden. Hier ergab sich nun die Frage, welche Wertminderung zwischen 1995 und 2016 eingetreten war.

Gemäß dem BTE-Merkblatt war bei Hartholz (Punkt 4.3.3) gemäß Empfehlung der BTE-Arbeitsgruppe von 80 Jahren technische Lebensdauer als Mittelwert auszugehen. Daraus resultierend ließ sich errechnen, dass das Parkett (isoliert betrachtet) in diesem Zeitraum um 26,25% an Wert verloren hatte.

Rechenweg: 80 Jahre entsprechen 100%, 21 Jahre entsprechen 26,25%.

Diese Berechnung unterstellte, dass die Unterkonstruktion des Parketts mindestens die gleiche Lebensdauer wie das Parkett selbst gehabt hätte. Angabegemäß war das Parkett auf Spanplatten verlegt. Selbst wenn man für diese eine Dauerhaftigkeit wie bei einem Estrich ansetzt (was optimistisch ist), so ergab sich gemäß dem beiliegenden Merkblatt nur eine technische Lebensdauer von 50 Jahren.

Das Parkett war jedoch eine ‚Schicksalsgemeinschaft‘ mit der Unterkonstruktion eingegangen und konnte keine höhere technische Lebensdauer aufweisen, als es die Unterkonstruktion erlaubte.

Insofern ergab sich die Nutzungsdauer der Gesamtkonstruktion (Parkett und Unterkonstruktion) mit nur 50 (statt 80) Jahren.

Der Wertverlust der Gesamtkonstruktion ergab sich mit 42 %. Der Zeitwert in 2016 ergab sich mit 58 % des ursprünglichen Wertes bei der Erstellung 1995.

Rechenweg: 50 Jahre entsprechen 100%, 21 Jahre entsprechen 42%.

Online findet man den BTE-Lebensdauerkatalog unter:

http://www.bte-mitglieder.de

3) Grundlage oberflächenfertiger Estriche und Terrazzo- Estrich
     Referent: Bernd Greipel, Terrazzoexperte

Zunächst zeigte Hr. Greipel die Unterschiede zwischen einem Terrazzo, einem terrazzoähnlichen Estrich, einem geglätteten Estrich und Designspachtelmassen auf. Echte Terrazzi sind i.d.R. zweischichtig, terrazzoähnliche Estriche sind einschichtig und ihr Korn ist wie bei einem Terrazzo angeschliffen und damit freigelegt. Bei den geglätteten Estrichen ist das Korn nicht sichtbar, sondern es ist an der Oberfläche eine i.d.R. eingefärbte Verschleißschicht vorhanden. Bei den Designspachtelmassen kommt auf einen geeigneten Untergrund eine durchgefärbte Spachtelmasse zur Verlegung.

Bezüglich aller Techniken ist eine genaue Planung wichtig. Diese muss sich vor allem mit folgenden Themen auseinandersetzen:

• Konkrete Nutzung
• Farbkonzept
• Pflege
• Randausbildung
• Fugenausbildung
• Aufbringung evtl. auf Treppen
• Zeitschiene

Herr Greipel zeigte auch auf, dass bereits die Gesteinskörnung allein dem Estrich bei einem Schliff eine gewisse Farbe verleiht.

Weiterhin warnte der Referent davor, bei per Mörtelband auf die Dämmung oder Trennfolie gesetzten Fugenprofilen den Estrich im Bereich des Profils nicht zu unterbrechen. Unterlässt man dies, so läuft man Gefahr, dass der Estrich vom Profil wegschwindet und sich hier eine unschöne Lücke ergibt. Es ist in jedem Fall ein Einbau in der Form vonnöten, dass der schwindende Estrich den Profilschenkel ‚mitnimmt‘.

Die Teilnehmer diskutierten warum es bei manchen oberflächenfertigen Terrazzoestrichen verstärkt zu Rissen kommt. Herr Greipel wies darauf hin, dass seiner Erfahrung nach folgende Themen eine Rolle spielen können:

• Zu feine Körnung verwendet (z.B. 0-4 mm)
• Hoher Zementanteil
• Verwendung weicher Kalkgesteine als Zuschlag, die mehr saugen
• Luftzug während Ausführung

Wenn es zu Rissen kommt, so waren sich die Experten einig, dass eine wirksame Rissverpressung in erster Linie bei Verbundestrichen funktionieren kann, nicht jedoch bei Trennschichtestrichen oder solchen auf Dämmung. Hier entsteht an der Unterseite ein Hohlraum, wo das Fugenharz austreten könnte. Herr Greipel empfahl auf Grund der Porigkeiten, Terrazzo auf jeden Fall zwischenzuspachteln.

Im Anschluss diskutierte man über ein Objekt, bei welchem ein schwerer Gabelstapler immer wieder zu Rissen und Haftungsproblemen bei einem Verbundestrich geführt hatte. Hier wies Herr Thanner darauf hin, dass aus seiner Erfahrung Probleme durch den zu schweren Gabelstaplern sich in erster Linie direkt an der Oberfläche des Estrichs auswirken dürften und nicht zunächst in der Verbundzone. Herr Diliberto sah als mögliche Lösung die Verwendung einer Epoxidharzhaftbrücke zur Verbesserung des Haftverbundes. Dies kann speziell bei Altuntergründen ein Thema sein, die einerseits stark saugen und andererseits nicht mehr schwinden (im Gegensatz zum darauf befindlichen Verbundzementestrich).

4) Aktuelle Informationen zum Wärmeschutz
     Referent: Prof. Dr. Michael Günther

Generell ist die Fußbodenheizung weiterhin im Trend. In anderen Ländern sind sogar die Marktanteile noch höher als bei uns (z.B. in Korea 90%). Der Marktanteil der Fußbodenheizung wird für Deutschland im Wohnungsneubau auf mehr als 80 Prozent geschätzt.

Der Experte aus dem Hause Uponor zeigte zunächst aktuelle Probleme auf, wenn Fußbodenheizungsanbindeleitungen die Temperaturen z.B. in Fluren gefährlich erhöhen. Hier kann bei engen Rohrabständen eine Dämmung der Rohre allein nicht ausreichen. Dies kann zu überhöhten Raumtemperaturen von bis zu 28 Grad Celsius führen. Dies heißt letztendlich, dass die Raumtemperatur zu hoch ist, die Oberflächentemperatur in der Randzone jedoch möglicherweise laut Norm noch zulässig wäre. Übrigens benötigen Räume über 6 m2 nach EnEV einen eigenen Heizkreis. Dr. Günther stellte ein System vor, bei welchem die Heizrohre in eine Dämmungssystemplatte integriert werden und dann mit einer Kunststoffplatte überdeckt werden. Das Verlegen eines eigenen Heizkreises ist dann auf dieser Platte möglich.

Einige Einfrässysteme, bei denen für die Fußbodenheizungsleitungen entsprechende Kanäle in den Estrich eingeschnitten werden, sah der Referent als evtl. problematisch an, insbesondere dann, wenn sehr geringe Rohrabstände gewählt werden. Problematisch kann bei diesen die Belastbarkeit und die geringe Überdeckung in Verbindung mit einer hohen Vorlauftemperatur (im Altbau) sein. Es muss auch nach der Restlebensdauer eines Bestandsestrichs gefragt werden.

Das im Entwurf vorliegende Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird den Niedrigstenergie-Status (in Anlehnung an KfW 55), zunächst bei öffentlichen Gebäuden, vorschreiben. Bei Privatobjekten wird es noch etwas dauern. Generell gibt es eine Tendenz hin zum sogenannten ‚Effizienzhaus Plus‘, welche mehr Energie erzeugt als es verbraucht. – Das Energieeinspargesetz EnEG steht über der EnEV und auch über dem ‚Erneuerbare-Energie-Wärme-Gesetz‘ (EEWÄrmeG). Das GEG soll die genannten Vorgaben vereinen. Allerdings müssen Maßnahmen zur energetischen Verbesserung auch wirtschaftlich sein. Derzeit ist die Pellets-Heizung energetisch eine der günstigsten Lösungen, jedoch auch die teuerste. Als Energieträger der Zukunft sah Dr. Günther den Strom bei derzeitiger Sachlage, sofern Preisminderung und Effizienz der Stromerzeugung zunehmen. An ‚Power-to-heat-Konzepten‘ wird intensiv gearbeitet.

Wenn das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Entwurfsfassung käme, dann würde KfW55 zum Standard werden (dies würde bedeuten, 45% verschärfte Anforderung gegenüber EnEV 2009). Man wäre dann ungefähr bei einer Heizlastdichte von 40 Watt pro m2 mit Vorlauftemperaturen von ca. 35 Grad Celsius. Heute benötigen wir real teilweise noch bis zu 45 Grad Celsius und mehr an Vorlauftemperatur. Baukonstruktiv wird im Zuge des GEG erwartet, bei Decken gegenüber unbeheizten Räumen einen U-Wert von <= 0,25 W/m² x K vorzusehen (gegenüber bisher <= 0,35 W/m² x K).

Dr. Günther wies darauf hin, dass in schlecht gedämmten Altbauten häufig die Fußbodenheizung allein nicht ausreicht, um das Gebäude auf geeignete Temperaturen zu heizen.


Bild:   Vortragssaal mit den Experten
Quelle: A. Unger

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18. Internationales Sachverständigentreffen des Bundesverbands Estrich und Belag e.V. im November 2017

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten

Am 17. und 18. November 2017 fand die vom Bundesverband Estrich und Belag e.V. organisierte Veranstaltung im Mercure-Hotel in Schweinfurt statt. Wie immer war sie gut besucht und ihr Besuch empfehlenswert.

Nach einer kurzen Begrüßung durch den Obmann des Arbeitskreises Simon Thanner und den BEB-Vorsitzenden Michael Schlag gab es eine kurze, aber wichtige Information. Gemäß aktueller Sachlage wird es i.S. Emissionsprüfungen wohl keine Anforderungen an mineralische Estriche geben, auch wenn diesen entsprechende Zusatzmittel beigemischt werden. Dies ist ein relevantes Thema gerade auch für die Hersteller von Baustellenestrichen.

Ansonsten wurde Herr Leonhardt als langjähriger Geschäftsführer des BEB verabschiedet und ihm für seine gute Arbeit bedankt. Zudem wurden Umstrukturierungen im Bereich der Verbände (BEB/ZDB) angekündigt.

Zu den einzelnen Vorträgen:

I. Themenkomplex „Hygiene im Fußbodenbereich“
Schimmelpilzschäden – von der Probenentnahme bis zur Bewertung der Sanierungsfähigkeit
Referent: Dr.-Ing. Dipl.-Biol. Mario Blei

Der allseits bekannte Fachmann zeigte zunächst auf, dass Hygieia die griechische Göttin der Gesundheit war. Insofern verstehen wir unter dem Begriff ‚Hygiene‘ im Regelfall Maßnahmen zur Gesunderhaltung. Dr. Blei wies darauf hin, dass jedes Jahr sehr hohe Schäden durch Leitungswasserschäden entstehen, sodass es sich hier um einen wesentlichen Kostenpunkt für die Versicherungen handelt. Hier sind oft Sachverständige gefragt, festzustellen, ob neben einem aktuellen Schadensereignis auch Altschäden vorhanden sind, die z.B. Pilzwachstum oder Insektenbefall verursacht haben können. Spezialisierte Sachverständige können z.B. über Fraßgänge von Insekten abschätzen, dass der Schaden wohl etwas weiter zurück liegt, da derartige Maßnahmen länger dauern als z.B. Pilzwachstum.

Außerdem machte Herr Dr. Blei darauf aufmerksam, dass Raumluftmessungen in Innenräumen nur dann sinnvoll sind, wenn man auch eine Referenzmessung im Außenbereich vornimmt. Gerade im Herbst, bei intensivem Vorhandensein von Laub auf den Straßen, ist mit erhöhten Schimmelpilzwerten zu rechnen. Bei der Bewertung von Keimbelastungen innerhalb von Dämmungen sind auch die unterschiedlichen Dämmstoffe voneinander abzugrenzen. Hier gibt es völlig unterschiedliche Hintergrundbelastungen. Die Baustoffe Lehm und Stroh weisen z.B. immer eine relativ hohe Keimbelastung als Hintergrund auf, ohne dass sie feucht geworden wären.

In den USA wird eine Luftqualität als gut eingeordnet, wenn keine krankheitserregenden Faktoren feststellbar sind und 80% der Personen die Luftqualität als passend empfinden. Nicht selten kommt es zu Toxikopien, bei denen Patienten typische Krankheitsbilder entwickeln, obwohl die entsprechenden auslösenden Faktoren gar nicht vorhanden sind. Hier spielen häufig psychologische Komponenten eine wichtige Rolle. Ein Kunde, der davon überzeugt ist, dass seine Wohnung nicht gut für ihn ist, wird auch bei objektiv bester Luftqualität hier etwas zu beanstanden haben.

Dr. Blei wies darauf hin, dass es sich z.B. bei Legionellen, Salmonellen, etc. um Bakterien handelt, die Menschen intensiv schädigen können. Viele Pilze machen in erster Linie Probleme bei Menschen mit schlechten Abwehrsystemen, Allergikern und Asthmatikern. Sie können z.B. im ungünstigen Fall zu einer Lungenentzündung führen. Wichtig ist, zu wissen, dass es keine allgemein anerkannten gesetzlichen Grenzwerte für Schimmelpilzexpositionen gibt. Die Fachleute sind sich jedoch dahingehend einig, dass an Nichtaufenthaltsräume wie Keller und Dachböden reduzierte Anforderung an die Luftqualität nach einer Sanierung zu stellen sind. Beim Fußboden handelt es sich auch nicht um einen Wohnraum, vor allem, wenn dieser entsprechend abgekapselt wird.

Mögliche Sanierungsmethoden nach Schimmelbefall können sein: Reinigen, Desinfizieren, Abschotten und Rückbauen. Es können auch Kombinationen dieser Sanierungsmöglichkeiten sein. Wichtig ist letztendlich, immer die entsprechende Ursache zu beseitigen. Widersprüchliche Aussagen gibt es aus Sicht des Referenten von Seiten des Umweltbundesamtes. Hier sind einerseits Biozide zur Desinfektion unerwünscht, da deren Wirkung nicht nachgewiesen sei. Dr. Blei wies jedoch darauf hin, dass eine richtig durchgeführte Desinfektion die Keimanzahl in jedem Fall reduziert und insofern durchaus ein valides Mittel sein kann.

Eine Fragestellung, die in Zukunft häufiger auf die Sachverständigen zukommen wird, ist, ob ein Schimmelpilzbefall die direkte Folge eines vorliegenden Wasserschadens ist. Wenn dies nämlich nicht der Fall ist, dann könnte die Versicherung nur die Sanierung des Wasserschadens erstatten, nicht jedoch die Bekämpfung des Schimmelpilzes. Es ist davon auszugehen, dass es hierzu noch Grundsatzurteile in Zukunft geben wird.

Die häufig angetroffenen Sandwichbauweisen mit einer Vielzahl von Schichten bringen zahlreiche Probleme für eine Sanierung mit sich, da häufig hier eine Trocknung kaum möglich ist. Nochmals schwieriger wird es, wenn hier Holzbestandteile vorhanden sind.

Abschließend wies Dr. Blei darauf hin, dass sog. ‚Schimmelschnüffelhunde‘ aus seiner Sicht kein probates Mittel sind, um die Raumluft auf derartige Belastung zu untersuchen. Dies liegt daran, dass die Hunde oft falsch trainiert sind und z.B. beim Aussteigen aus dem Auto bei hohen Schimmelpilzaußenbelastungen bereits „mit einer vorbelasteten Nase“ in die entsprechenden Räumlichkeiten gehen.

I. Themenkomplex „Hygiene im Fußbodenbereich“
Flächendesinfektion in hygienerelevanten Bereichen
Referent: Dipl.-oec.-troph. Hans-Leo Fernschild

Herr Fernschild wies zunächst auf die unterschiedlichen Definitionen hin.

‚Desinfektion‘ beschreibt den Prozess, die Anzahl vermehrungsfähiger Mikroorganismen und Viren durch irreversible Inaktivierung auf ein sicheres Level zu reduzieren.Von ‚Desinfektion‘ spricht man bei einer Keimreduktion um einen Faktor von mindestens 105 (dies entspricht 99,999 %) – soll heißen: von ursprünglich 100.000 vermehrungsfähigen Keimen (sogenannte ‚koloniebildende Einheiten‘ – KBE) überlebt nicht mehr als ein Einziger. Ziel: Kreuzkontamination sowie Vermehrung reduzieren/verhindern, sodass das Risiko einer Infektion reduziert wird.

Mit ‚Sterilisation, Sterilisierung und Entkeimung‘ bezeichnet man Verfahren, durch die Materialien und Gegenstände von lebenden Mikroorganismen einschließlich ihrer Ruhestadien (z. B. Sporen) befreit werden. Den damit erreichten Zustand der Materialien und Gegenstände bezeichnet man als ‚steril‘. In der technischen Abgrenzung zur Desinfektion wird bei der Sterilisation in der Regel eine um eine Zehnerpotenz höhere Wahrscheinlichkeit der vollständigen Sterilisation gefordert. Die Sterilisation erfolgt durch physikalische (thermisch, Bestrahlung) oder chemische Verfahren.

Bei Bakterien handelt es sich um Lebewesen, die durch Zellteilung sehr schnell wachsen können. Diese kann man durch entsprechende Produkte abtöten.

Viren können sich nicht selbstständig vermehren. Da sie kein Zytoplasma und keine Ribosomen besitzen, können sie weder ihr Erbgut selbst kopieren, noch ihre Hülle selbst herstellen. Viren befallen daher fremde Zellen, die sogenannten ‚Wirtszellen‘, in die sie ihre eigene Erbinformation einschleusen.

Je nach Risikobereich, Anwendungsbereich und zu erwartender Kontamination wird die Maßnahme zur Reinigung und/oder Desinfektion bestimmt. In der Fachsprache werden 3 Arten der Desinfektion unterschieden: Routinemäßige bzw. laufende Desinfektion, gezielte Desinfektion und behördlich angeordnete Entseuchung.

Ob und wie ein Desinfektionsmittel wirkt, ist für den Anwender nicht offensichtlich zu erkennen, zumal Mikroorganismen mit dem bloßen Auge nicht wahrgenommen werden können. Aus diesem Grund haben sich Listen etabliert, in denen je nach Anwendungsbereich geprüfte Desinfektionsmittel zusammengestellt sind und dem Anwender eine Hilfestellung bei der Auswahl geben.

Die Häufigkeiten von Reinigung und Desinfektion müssen in Reinigungs- und Desinfektionsplänen festgelegt werden (auch bei Fremdvergabe, u. a. auch schon im Leistungsverzeichnis).

Reinigungsmittel bzw. Pflegemittel dürfen nur dann mit Desinfektionslösungen vermischt werden, wenn die mikrobiologische (per Gutachten) und anwendungstechnische Verträglichkeit nachgewiesen ist.

Um desinfizieren zu können, benötigt man eine glatte und abwischbare Oberfläche. Das entsprechende Substrat muss also feuchtebeständig sein und die Reinigungsflotte muss eine gewisse Zeit an der Oberfläche stehen, um die entsprechende Wirkstoffmenge ihren Dienst tun zu lassen. Eine nebelfeuchte Desinfektion ist nicht ausreichend, insofern kommen hier Beläge wie Parkett i.d.R. nicht in Frage.

In Bereichen, wo Desinfektionen notwendig sind, sind i.d.R. Dosierstationen vorhanden, da eine fertig einsetzbare Gebrauchslösung nur einen Tag verwendbar ist. Es gibt manche Desinfektionsmittel, die mit der Zeit einen Klebefilm auf dem Untergrund zurück lassen, den man mit handelsüblichen Reinigern wiederum entfernen kann. Manche Produkte enthalten Alkohole, welche bei Kontakt mit Plexiglas dazu führen, dass Letzteres trübe und brüchig werden kann. Zudem können lackierte Flächen oder Parkettversiegelungen bzw. Polymerbeschichtungen beschädigt werden. Dies ist z.B. bei Handdesinfektionsstationen häufig der Fall.

Beim Einsatz von hochalkalischen Reinigern kann es zu einem Angriff auf Linoleumbeläge kommen.

Nicht zu unterschätzen ist auch die Migration von Hautdesinfektionsprodukten und Medikamenten in die Belagsoberfläche. Einige Substanzen können in Kombination mit UV-Licht dunkle Flecken nach sich ziehen. Hier ist i.d.R. dann eine Intensivreinigung und ggf. der Einsatz von bleichenden Produkten notwendig. Problematisch sind auch offene Fugen im Bodenbelag, da hier keine effektive Reinigung möglich ist.

II. Themenkomplex „Estriche/Designestriche“
10 Jahre Erfahrungen mit Designestrichen: Entwicklung/Tendenzen Neues BEB-Hinweisblatt
Referent: Dipl.-Ing. (FH) Andreas Funke

Herr Funke räumte zunächst mit der Kalkulationsanleitung einiger Estrichleger auf, welche dahin geht, für Designestriche das doppelte als bei den normalen Estrichen zu verlangen. Dies wird häufig damit begründet, dass man dann einmal aus- und wiedereinbauen kann. Diese Beträge reichen jedoch i.d.R. für eine wirkliche Sanierung nicht aus.

Werden Designestriche dem Kunden teuer verkauft, dann entstehen daraus auch entsprechend hohe Ansprüche, die der Kunde befriedigt sehen möchte. Manche Architekten verstehen unter einem Designestrich einen ‚Sichtbeton für den Boden‘, was objektiv jedoch nicht zutreffend ist. Für Sichtbeton gibt es eindeutige Klassen und Kriterien, für den Boden jedoch nicht. Auch Bezeichnungen wie ‚Fleckschutz‘ führen beim Kunden zu Missverständnissen, da er meint, dass ein solcher Boden nicht mehr verflecken wird. Dies ist natürlich nur bei entsprechender Reinigung der Fall.

In Kürze wird das BEB-Hinweisblatt über Designfußböden herausgegeben. Hier wird z.B. empfohlen, ein genaues Bausoll zu vereinbaren. Außerdem enthält es grundlegende Informationen zu Designböden sowie das Muster einer Beschaffenheitsvereinbarung. Momentan befindet sich das Hinweisblatt im Gelbdruckstadium.

Als Musterprojekte sollten dem Kunden Flächen angeboten werden, welche ca. zwei Jahre in Nutzung sind und insofern auch bereits eine gewisse Patina erhalten haben. Wichtig ist auch, darauf hinzuweisen, dass die Oberfläche von Designböden in einer gewissen optischen Bandbreite variieren kann. Unrealistischen Ansprüchen von Planern wie ‚ein R 13 in hochglanzpoliert‘ sollte man bereits am Anfang deutlich widersprechen, um keine falschen Hoffnungen zu wecken. In keinem Fall handelt es sich bei Designböden um eine billige Alternative, um sich den Bodenbelag zu ersparen. Auch auf Seiten der Designbodenverleger wird man in letzter Zeit zunehmend kreativ. Craquelierungsrisse werden dem Kunden schon mal als ‚Ice-Crack-Effect‘ verkauft. Man sollte auch über Kriterien wie ‚Wolkigkeit, abweichende Randbereiche, Applikationsspuren des Oberflächenschutzes und Porigkeit‘ sprechen.

II. Themenkomplex „Estriche/Designestriche“
Dekorative Reaktionsharzböden
Referent: Dipl.-Ing. Artur Kehrle

Der Fachmann aus dem Hause KLB wies zunächst darauf hin, dass die Auswahl eines weißen Reaktionsharzbodens häufig zu Problemen führt, da es sehr unterschiedliche Weißtöne gibt und diese durchaus verschieden wirken können. Herr Kehrle zeigte auf, dass elastifizierte Beschichtungen i.d.R. dem Kunden einen erhöhten Trittkomfort bieten. Ein wichtiges Kriterium ist die Lichtstabilität. In der Fa. KLB versteht man unter ‚Granitoptik‘ eine grobkörnige Füllung, die einen gewissen optischen Effekt mit sich bringt. Erhöhte Verschleißfestigkeiten kann man durch Einstreuungen bzw. Abstreuungen erreichen.

Der Vortragende machte auch einen Abstecher zu den Quarzkieselböden. Hier handelt es sich um offene Beläge, die gerade von der Autoindustrie gerne im Bereich ihrer Autoübergabe genutzt werden, da es hier bei laufendem Motor zu interessanten akustischen Effekten kommt.

Normale Beschichtungen sind i.d.R. aus drei Komponenten aufgebaut: Grundierung, Spachtelung und Beschichtung. Bei dekorativen Beschichtungen sind jedoch mehr Schichten notwendig, die durchaus bis zur Zahl acht gehen können. Zusätzliche Schichten können hier z. B. weitere Versiegelungen und Schliffe sein.

Den Verlegern ist zuzuraten, in erster Linie matte Versiegelungen zu verwenden, da diese kleinere Unregelmäßigkeiten im Boden kaschieren können.

Nutzer stellen i.d.R. hohe Anforderungen an industrielle Beschichtungen, auch i.S. der Gleichmäßigkeit. Bunte Beschichtungen sind dazu geeignet, Verkratzungen in einem gewissen Rahmen zu kaschieren. Wichtig ist, zu wissen, dass Beschichtungen oft nicht auf kunststoffvergüteten Spachtelungen haften, da die Vergütung häufig an die Oberfläche wandert und dadurch zu Haftungsproblemen führen kann.

Als nächstes machte Herr Kehrle einen Exkurs in die verschiedenen Untergründe, welche für die Applikation von Beschichtungen geeignet sind. Er wies darauf hin, dass Substrate i.d.R. nicht segmentiert sein dürfen und dass sich Steinholzestriche mit Holzbestandteilen i.d.R. nicht als Untergrund für Beschichtungen eignen. Gussasphaltestriche kann man mit Polyurethan beschichten, nicht jedoch mit Epoxidharzen.

Die Verwendung von Acrylatbeschichtungen sah der Referent für dekorative Böden als kritisch, da diese häufig zu schnell fest werden. Epoxidharzbeschichtungen bieten sich in erster Linie für innen an, da es im Außenbereich zu Vergilbungen kommen kann. Epoxidharze sind i.d.R. hoch vernetzt, dadurch sehr hart und chemisch beständig. Polyurethane sind weniger vernetzt, flexibler und damit auch weniger chemisch beständig.

Eine Vergilbung ist ein rein optischer Effekt und hat keine Folgen auf die technische Tauglichkeit. Auch PU-Beschichtungen verkratzen; häufig verschwinden diese Kratzer jedoch mit der Zeit zum Teil durch den sog. ‚kalten Fluss‘. Eine gute Versiegelung wird i.d.R. die Kratzresistenz verbessern. Weißbrüche sind umso sichtbarer, je dunkler der Boden ist. Schützen kann man Beschichtungen durch eine Art ‚Steinbewehrung‘ mit Hilfe von Abstreuen.

Problematisch in Richtung Fleckenbildung sind häufig Wein, Kaffee und Senf. Außerdem wird oft eine Glanzgradveränderung der Beschichtung bemängelt. Matte Beschichtungen fangen dann in Teilbereichen an, zu glänzen und glänzende Beschichtungen werden in Teilbereichen matt. Dies hat häufig mit der Nutzung zu tun. Zudem wies Herr Kehrle darauf hin, dass es wichtig ist, Beschichtungen rückstandsfrei zu reinigen und weiche Stuhlrollen zu verwenden.

III. Themenkomplex „Systemböden“
Systemböden – Grundlagen und Merkmale
Referent: Staatl. geprüfter Techniker Christian Dirnberger

Herr Dirnberger von der Fa. Lindner wies zunächst darauf hin, dass schon die Griechen und Römer Systemböden für Fußbodenheizungen hatten. Damals wurde in Hohlräumen unter dem Boden warme Luft geführt.

Zunächst unterschied der Referent die Begrifflichkeiten ‚Doppelboden‘ und ‚Hohlboden‘. Bei Doppelböden liegen die Platten lose auf und bestehen häufig aus Calciumsulfat. Hier sind Maßnahmen im Hohlraum wie Heizen, Kühlen und Lüften möglich. Außerdem gibt es auch Deckplatten aus dem Material Holz, welches üblicherweise preisgünstiger sind. Genutzt werden Doppelböden i.d.R. für hochvariable Bereiche wie Flure und EDV-Räume.

Hohlböden sind nicht so variabel wie Doppelböden und weisen i.d.R. Schalungen aus Gipsmaterial auf. Darauf werden Calciumsulfatfließestriche platziert. Diese Maßnahme findet häufig in Bürobereichen Verwendung und es sind nahezu alle Beläge einsetzbar.

Ein Trockenhohlboden ist eine spezielle Konstruktion, bei welchem die Gipsschalung mit einem Fertigteilestrich kombiniert wird. Dies ist eine sehr schnelle Lösung und es wird kaum Feuchtigkeit eingebracht. Derartige Böden sind i.d.R. bereits nach einem Tag belegreif, jedoch sind nicht alle Beläge einsetzbar.

Genormt sind derartige Konstruktionen in DIN EN 13 213. Die üblichen Angaben in der als Eurocode bekannten DIN EN 1991 in Form von Nutzlast und Flächenlast sind für auf Stützen gelagerte Systemböden eher ungeeignet. Stattdessen wird hier eine Punktlast bzw. eine Nennpunktlast angegeben. Hierzu teilt man die Bruchlast in der Prüfung durch zwei, was den entsprechenden Sicherheitsfaktor darstellt. Teilweise werden auch Einzelbemessungen am Objekt durchgeführt. Neben dem Plattenbruch ist auch eine zu hohe Durchbiegung der Platte ein Problem. Die Lasttests werden üblicherweise in Plattenmitte, an einer Plattenecke und einmal am Rand der Platte (mittig) durchgeführt. Der schwächste Lastpunkt ist für die Dimensionierung entscheidend. Bei der Fragestellung, ob Fliesen auf Systemböden verlegbar sind, ist auch insbesondere die Durchbiegung zu beachten. Nicht immer ist eine Verlegung von keramischen Belägen möglich.

Eine Trittschallverbesserung ist u.a. durch die Auswahl eines weichen Bodenbelags möglich. Es ist zu beachten, dass es durch hohe Temperaturen oder niedrige Luftfeuchtigkeiten zu einer Schüsselung von Doppelbodenplatten kommen kann.

Die Metallstützen unter dem Boden sind mit einem Korrosionsschutz ausgestattet; bei hohen Feuchten aus dem Beton kann es jedoch trotzdem zu einem korrosiven Angriff kommen.

Werden Systemfüße auf dicken Bitumenabdichtungen platziert, so können diese sich in das Abdichtungsmaterial einsinken. Dann kann es zum Klappern von Doppelbodenplatten oder Rissen im Steinbelag kommen. Hier sollten insofern besser dünne alternative Abdichtungsbahnen verwendet werden.

Ist man sich über die Belastbarkeit eines bestehenden Systembodens unsicher, so kann man Tests vor Ort durchführen, wenn eine Spreizung gegen die Decke möglich ist. Bei entsprechender Notwendigkeit können auch Verstärkungsprofile platziert werden.

Kommen bewegte Lasten zum Einsatz (z.B. Hubwagen), dann müssen diese durch einen Faktor berücksichtigt werden.

Risse und Verformungen in Systemböden entstehen fast immer im Stützenbereich, wo sich auch der Plattenstoß befindet. Hier kommt es bei entsprechender Belastung zu Plattenverformungen, die dann oft Risse nach sich ziehen. In Plattenmitte ist dies hingegen sehr selten der Fall.

III. Themenkomplex „Systemböden“
Systemböden – Grundlagen und Merkmale
Referent: Staatl. geprüfter Techniker Christian Dirnberger

Herr Dirnberger von der Fa. Lindner wies zunächst darauf hin, dass schon die Griechen und Römer Systemböden für Fußbodenheizungen hatten. Damals wurde in Hohlräumen unter dem Boden warme Luft geführt.

Zunächst unterschied der Referent die Begrifflichkeiten ‚Doppelboden‘ und ‚Hohlboden‘. Bei Doppelböden liegen die Platten lose auf der Unterkonstruktion auf und bestehen meist aus Holzwerkstoff oder Calciumsulfat. Es sind Zusatzfunktionen wie Heizen, Kühlen und Lüften möglich. Genutzt werden Doppelböden i.d.R. für hochvariable Bereiche wie Flure, Bürobereiche und EDV-Räume.

Hohlböden sind nicht so variabel wie Doppelböden und weisen i.d.R. Schalungen aus Gipsmaterial auf. Darauf werden Calciumsulfatfließestriche platziert. Diese Maßnahme findet häufig in Bürobereichen Verwendung und es sind nahezu alle Beläge einsetzbar.

Ein Trockenhohlboden ist eine spezielle Konstruktion, bei welchem die Gipsschalung und der Estrich durch untereinander verklebte Plattenelemente ersetzt wird. Dies ist eine sehr schnelle Lösung und es wird keine zusätzliche Feuchtigkeit in den Baukörper eingebracht. Derartige Böden sind i.d.R. bereits nach einem Tag belegreif, die Belagseignung ist jedoch abhängig vom eingesetzten System.

Genormt sind derartige Konstruktionen in DIN EN 12 825 (Doppelböden) und
DIN EN 13 213 (Hohlböden) sowie in den für Deutschland gültigen Anwendungsrichtlinien zu den genannten Normen. Die üblichen Angaben in der als Eurocode 1 bekannten DIN EN 1991 in Form von Nutzlast und Flächenlast sind für auf Stützen gelagerte Systemböden nicht geeignet. Stattdessen wird hier eine Lastklasse bzw. eine Nennpunktlast angegeben. Hierzu wird die durch Prüfung ermittelte Bruchlast halbiert, was einem Sicherheitsfaktor von zwei entspricht. Neben dem Plattenbruch wird auch die System- bzw. Plattendurchbiegung während den Prüfungen betrachtet. Festgelegte Grenzwerte dürfen dabei nicht überschritten werden. Die Lasttests werden üblicherweise in Plattenmitte, an einer Plattenecke und Plattenrand (mittig) durchgeführt. Der schwächste Lastpunkt ist für die Dimensionierung entscheidend. Bei der Fragestellung, ob Fliesen auf Systemböden verlegbar sind, ist auch insbesondere die Durchbiegung zu beachten. Nicht auf allen Systemböden ist eine Verlegung von keramischen Belägen möglich.
Teilweise werden auch Einzelbemessungen am Objekt durchgeführt.

Eine zusätzliche Trittschallverbesserung ist u.a. durch die Auswahl eines weichen Bodenbelags, sowie schallentkoppelnde Zusatzmaßnahmen möglich.

Die Metallstützen, sowie alle anderen Bestandteile der Unterkonstruktion sind mit einem Korrosionsschutz ausgestattet; bei hohen Feuchten aus dem Beton kann es jedoch trotzdem zu einem korrosiven Angriff kommen.

Werden Systemfüße auf dicken Bitumenabdichtungen platziert, so können diese in das Abdichtungsmaterial einsinken. Bei Doppelböden führt dies zu einem Klappern der Platten, bei Hohlböden mit starren Belägen können Risse oder Belagsablösungen auftreten. Hier sollten insofern besser dünne alternative Abdichtungsbahnen, oder lastverteilende Ausgleichsestriche verwendet werden.

Ist man sich über die Belastbarkeit eines bestehenden Systembodens unsicher, so kann man Tests vor Ort durchführen, wenn eine Spreizung gegen die Decke möglich ist. Je nach vorhandenem System können belastungserhöhende Maßnahmen nachgerüstet werden. Kommen bewegte Lasten zum Einsatz (z.B. Hubwagen), dann müssen diese durch einen sog. Dynamikfaktor berücksichtigt werden.

Risse in den Oberbelägen auf Systemböden entstehen fast immer bei ungeeigneten Kombinationen aus Oberbelag und Bodensystem. Von den Herstellern für die jeweilige Belagsart freigegebene Systeme bieten hier die Sicherheit für schadensfreie Systembodenflächen.

V. Themenkomplex „Aktuelle Schadensfälle“
Messung der Oberflächenzugfestigkeit und Haftzugfestigkeit – aktuelle Untersuchungsergebnisse Neues BEB-Hinweisblatt
Referent: Dipl.-Ing. Egbert Müller

Zunächst wies Herr Müller darauf hin, dass Zementestriche zum Prüfzeitpunkt ihre Nennfestigkeit erreicht haben müssen. Dies ist lt. Merkblatt nach 28 Tagen der Fall. Bei feuchteempfindlichen Estrichen wie Calciumsulfat-, Calciumsulfatfließestrich und Magnesiaestrich ist zur Prüfung die Erreichung der Belegreife notwendig. Eine nach der Prüfungsdurchführung entstandene Ausfransung der Prüffläche darf auch bei der Überprüfung der Oberflächenzugfestigkeit nicht geschehen, weshalb derartige Prüfungen zu wiederholen sind.

Bei der Fragestellung der Genauigkeit von Handkurbelgeräten wies der Referent auf alte Untersuchungen hin, welche Ungenauigkeiten gegenüber Geräten mit elektrisch gesteuertem Kraftaufbau von 0,2 bis 0,3 N/mm2 nahe legen. Auf sehr glatten Untergründen haftet der Kleber oft nicht geeignet und es kommt zu einem Abriss in der Klebstofffuge. Bei sehr rauen Untergründen muss häufig sehr viel Klebstoff verwendet werden, was den entsprechenden Wert nach unten verfälschen kann. Dies ist insbesondere bei Acrylatklebstoffen der Fall, weshalb in solchen Fällen neuerdings der PU-Klebstoff MC Quicksolid verwendet werden kann. Hier hat man in der Zwischenzeit festgestellt, dass dieser ansonsten ähnliche Werte wie der Acrylatklebstoff zeitigt. Auf Dispersionsgrundierungen kann es zu Erhärtungsstörungen von Acrylatklebstoffen kommen.

In diesem Zusammenhang wies Herr Müller darauf hin, dass das Hinweisblatt über die Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden im Oktober 2017 neu herausgegeben wurde. Dort wurde nun auch der vorgenannte PUR-Klebstoff als Alternative zu dem Acrylatklebstoff aufgenommen. In dem Hinweisblatt gibt es auch einige gewichtige textliche Änderungen. Neu ist die Einordnung der elastischen und textilen Bodenbelägen sowie Keramik- und Naturstein mit einer Mindestanforderung bei der Oberflächenzugfestigkeit von ≥ 0,8 N/mm2 und im Bürobereich von ≥ 1 N/mm2.
Für alle Beläge mit Fahrbeanspruchung und/oder im Außenbereich gilt eine notwendige Oberflächenzugfestigkeit von ≥ 1,5 N/mm2.

Bei der Oberflächenzugfestigkeit von Beton gab es in der Vergangenheit die Anforderung, dass unter Magnesiaverbundestrich ein Wert von ≥ 0,8 N/mm2 erforderlich ist. Diese Regelung existiert nicht mehr.

Bei den Haftzugfestigkeiten von Verbundestrichen gelten im Innenbereich von Gebäuden ohne thermische Beanspruchung nach Erreichen der Ausgleichsfeuchte folgende Werte:

– Ohne Fahrbeanspruchung ≥ 0,8 N/mm2
– Mit Fahrbeanspruchung ≥ 1,0 N/mm2
– Im Außenbereich und thermisch beanspruchten Innenbereichen: Mindestanforderung ≥ 1,2 N/mm2

Bei den Orientierungswerten für die erreichbare Oberflächenzugfestigkeit von Estrichen hat es keine Änderungen gegeben. Es wird lediglich ergänzt, dass zur Erreichung der Anhaltswerte/Richtwerte in vielen Fällen weitergehende Maßnahmen notwendig werden, wie z.B. zusätzliche Untergrundvorbereitungen oder Verfestigungen. Diese sind vom Planer festzulegen und gesondert zu beauftragen.

Häufig wird argumentiert, dass die Oberflächenzugfestigkeit bei Zementestrichen nicht die richtige Prüfung für einen Estrich ist. Bei Verbundestrichen ist jedoch auszusagen, dass es im Bereich von Fugen durch Verformungstendenzen genau zu dieser Belastung kommt und insofern die Prüfung durchaus relevant ist. Es ist anzumerken, dass die Haftzugfestigkeit von Estrichen am Rand durch Schwindspannungen häufig schlechter ist als in Raummitte.

‚Oberflächenzug- und Haftzugfestigkeit von Fußböden‘, Stand: Oktober 2017.

V. Themenkomplex „Aktuelle Schadensfälle“
Elektrische Messung der Holzfeuchte noch zeitgemäß?
Referent: Thomas Allmendinger

Massivparkett muss im Mittel in unseren Breitengraden mit 9 Gewichtsprozent an Feuchtigkeit geliefert und verlegt werden (Ausnahme z.B. Tropenholz). Der Wert soll elektrisch gemessen werden, im Streitfall per Darrprüfung. Bei Fertigparkett gilt ein Wert von 7 Gewichtsprozent, welcher mit der Darrprüfung ermittelt werden soll. Elektrische Messungen stellen Schätzungen dar. Nun wollte Herr Allmendinger testen, ob es überhaupt möglich ist, Fertigparkette mit einer elektrischen Messung auf ihren Feuchtigkeitsgehalt hin zu untersuchen. Bei Fertigparkett rechnet man im Bereich der Nutzschicht mit ungefähr 8 Gewichtsprozent an Feuchtegehalt, im Bereich des Gegenzugs ungefähr mit 6 Gewichtsprozent. Probleme kann es geben, wenn der Gegenzug z.B. zu trocken angeliefert wird. Während die Nutzschicht bei idealen raumklimatischen Bedingungen und einer r.F. um 50 % keine Dimensionsänderung erfährt, kommt es bei der untertrockneten Trägerschicht bereits hier zu einer Holzfeuchtezunahme aus der Raumluft und zu positiven Dimensionsänderungen. Über luftfeuchtehohe Sommermonate führt der dann deutlich stärkere Quelldruck an der Unterseite des Parketts zu sichtbaren Wellenbildungen in der diesen Bewegungen entgegenwirkenden Nutzschicht des Parketts. Wird die Tragschicht mit zu hohem Feuchtegehalt und die Nutzschicht mit ordnungsgemäßem Feuchtegehalt angeliefert, kommt es vorwiegend über die luftfeuchtearmen Wintermonate zu extremen Fugenbildungen, Verwerfungen und Rissbildungen innerhalb der Nutzschicht des Parketts.

Allgemein bekannt war, dass die Feuchtewerte der Räuchereiche wegen des Ammoniakgehaltes elektrisch nicht prüfbar sind. Die Untersuchungen haben deutlich gemacht, dass der Holzfeuchtegehalt bei Mehrschichtparkett jedoch prinzipiell nicht mit elektrischen Messgeräten zuverlässig gemessen werden kann, was im Übrigen der Obmann der EN 13 489 – Mehrschichtparkett, auf schriftliche Nachfrage des Referenten bestätigt hatte. Trifft man einen Parkettfußboden an, der trotz passender Holzfeuchtigkeit eine deutliche Fugenbildung aufweist, so kann man davon ausgehen, dass vorher wohl die Feuchtigkeit noch höher gewesen sein muss.

Das Fazit des Referenten: Die zahlreichen von ihm gemessenen Fertigparkette deckten sich bei der elektrischen Messung mit Messgeräten führender Hersteller am Markt nicht mit den Darrprüfungen und es ließ sich auch kein entsprechendes Muster erkennen. Dies bedeutet für den Referenten, dass man Fertigparkett schlicht und einfach wegen der heterogenen Zusammensetzung der unterschiedlichen Schichten nicht zuverlässig elektrisch messen kann. Theoretisch könnte lediglich die Massivholzschicht orientierend gemessen werden, was der Grund für den Zusatz in der Norm darstellt. Allerdings ist dies bei Mehrschichtparkett jedoch nicht praktikabel und zuverlässig durchführbar, weshalb auch eine Prüfpflicht zur Feuchtekontrolle bei Anlieferung nicht existent sein kann. Es ist also an den Herstellern, die ordnungsgemäßen Holzfeuchtewerte für ihr geliefertes Parkett den Bodenlegern zu garantieren.

Erschreckendes Zusatzergebnis der Untersuchungen war, dass die Holzfeuchtigkeit der original verpackten und neu bestellten Ware von einem bei Schadensfällen vehement auf die Kontrollpflicht der Verleger verweisendem Hersteller, allesamt, zum Teil extrem, von den zulässigen Feuchtewerten abwichen. Lediglich die Vergleichsprobe eines anderen Herstellers, war mit dem richtigen und notwendigen Feuchtegehalt ausgeliefert worden.

VI. Themenkomplex „Technik“
Verbundabdichtungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik nach DIN 18534 und DIN 18531
Referent: Dipl.-Ing. Mario Sommer

Zunächst berichtete der Referent über die neue Struktur der Abdichtungsnormen.

DIN 18 531 behandelt die Abdichtung von genutzten und nicht genutzten Dächern. DIN 18 532 befasst sich mit der Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton. DIN 18 533 behandelt die Abdichtung von erdberührten Bauteilen, DIN 18 535 bespricht die Abdichtung von Behältern und Becken. Der wesentliche Vortragsbestandteil war die DIN 18 534, welche die Abdichtung von Innenräumen behandelt.

Es ist zu beachten, dass die neue Abdichtungsnorm bereits im Juli 2017 in Kraft getreten ist. Zunächst berichtete der Referent über die verschiedenen Materialien, mit denen die Abdichtungen in Zukunft hergestellt werden können. Bei flüssigen Materialien geht es insbesondere auch um die Erreichung der geeigneten Mindesttrockenschichtdicken. Im Anschluss ging es um bahnenförmige Fliesenverbundabdichtungen, deren Dichtigkeit häufig durch die Platte selbst erreicht wird. Flüssig aufzubringenden Abdichtungsstoffe im Verbund müssen in Innenräumen eine Wassersäule von 10 cm aushalten. Wichtig ist hier, dass grundsätzlich alle Systemkomponenten des Herstellers, wie z.B. Klebebänder verwendet werden.

Neu in DIN 18 534-1 ist die Einteilung nach den verschiedenen Wassereinwirkungsklassen: W 0-I betrifft geringe Wassereinwirkung, W 1-I mäßige, W 2-I hohe und W 3-I sehr hohe. Hier sind entsprechende Anwendungsbeispiele zugeordnet. Befindet man sich in Grenzbereichen kann es sinnvoll sein, diese der jeweils höheren Wassereinwirkungsklasse zuzuordnen. Ein wirksamer Spritzwasserschutz kann z.B. in Duschen i.d.R. nicht durch Vorhänge erreicht werden. Hier sind wahrscheinlich eher Glastüren, Abtrennungen oder Ähnliches vonnöten.

Bodengleiche Duschen werden der Wassereinwirkungsklasse W 2-I zugeordnet. Bei barrierefreier Bauweise ist immer auch zu beachten, dass in diesem Bereich dann auch das Wasser keine Barrieren hat und sich entsprechend ausbreiten kann. Ein häusliches Bad mit einem Ablauf soll nun auch der Wassereinwirkungsklasse W 1-I zugeordnet werden.

Schwimmbadbereiche und auch Großküchen kommen in die Klasse W 3-I. Schwimmbäder selbst werden wiederum von der DIN 18 535 ‚Behältnisse‘ geregelt. In Großküchen müssen Abdichtungen nicht nur chemisch beständig, sondern auch mechanisch belastbar sein (z.B. bei der Nutzung mit Hubwägen). Balkone und Terrassen werden in Zukunft in der DIN 18 531 ‚Dächer‘ geregelt. Bei der Verwendung von Verbundabdichtungen in Verbindung mit Fliesen und Platten sollten Letztere möglichst weitgehend vollflächig gebettet sein. Besser ist eine Verlegung auf Kreuzfuge. Die Mörtelstege unter den Fliesen sollten möglichst parallel ausgerichtet sein, um eine optimale Bettung zu erzielen.

Bei den Wassereinwirkungsklassen W 2-I und W 3-I müssen immer Abdichtungen verwendet werden. Bei Wassereinwirkungsklasse W 0-I ist eine wasserabweisende Oberfläche ausreichend. Ansonsten müssen auch hier Abdichtungen eingesetzt werden.

Abdichtungen müssen immer 20 cm über die höchste Wasserentnahmestelle hochgezogen werden. Auch Zementestriche müssen gemäß der entsprechenden Wassereinwirkungsklasse abgedichtet werden, da körperliches Wasser den Estrich durchdringen und auf die Dämmung laufen kann. Am Rand soll die Abdichtung mindestens 5 cm hochgeführt werden. Anstatt im gleichen Raum mit zwei verschiedenen Abdichtungsarten zu arbeiten, sollte man im Zweifelsfall die bessere Abdichtungsklasse durchziehen. Bei Wassereinwirkungsklasse W 0-I und Wassereinwirkungsklasse W 1-I können feuchtigkeitsempfindliche Baustoffe verwendet werden, bei höheren Einwirkungsklassen nicht.

Es ist zu beachten, dass wasserführende Ebenen Gefälle benötigen, außer das Wasser wird anders entfernt. Dies kann z.B. durch Wasserschieber erfolgen, wie dies häufig bei Großküchen der Fall ist, wo man ‚Berg- und Talbahnen‘ nicht wünscht. Für Durchdringungen sollten grundsätzlich die passenden Manschetten zum Einsatz kommen. Kleb- und Pressflansche müssen mindestens eine Breite von ≥ 5 cm aufweisen. Bei Flanschbreiten um die 3 cm ist die Verwendung von Spezialmaterialen wie z.B. Reaktionsharzen notwendig.

Es ist zu beachten, dass auf Polyethylen i.d.R. kaum ein Material hält. Hier sollte unter diesem Aspekt ein anderes Material, wie z.B. Edelstahl zum Einsatz kommen. Bei zwei Abdichtungsebenen muss jede extra entwässert werden. In der Vergangenheit kam es hier häufig zu einem Rückstau in der unteren Ebene und damit zu einer Überflutung dieses Bereiches. Hier erging die Empfehlung, in Zukunft die untere Ebene als Sicherheitsebene zu betrachten. Die Abdichtung wird dort verlegt, aber diese Ebene nicht an den Gully angeschlossen. Es ist insofern in der unteren Ebene kein Ablaufen in den Gully möglich, da das Rohr weiter nach oben geführt wird. Damit ist ein Rückstau in dieser Ebene nicht möglich. Lediglich die obere Abdichtung wird an den Gully angeschlossen.

Unter Bade- und Duschwannen dürfen sich nur noch z.B. die zur Entwässerung notwendigen Rohre befinden, um die Abdichtung zu erleichtern. Elastische Fugenbereiche sollte man sicherheitshalber mit Schnittschutzbändern ausrüsten, sodass bei einer Erneuerung hier keine Abdichtungsmaterialien durchgeschnitten werden. Auch in barrierefreien Bädern sollte ein kleines Wasserhindernis Verwendung finden. Bei der Wassereinwirkungsklasse W 3-I ist z.B. sogar eine Rinne zur Trennung vonnöten. Auf Rückfrage sagte der Referent, dass in W 3-I Bereichen bei aufgeständerten Böden keine feuchtigkeitsempfindlichen Materialien wie z.B. Calciumsulfat für Trägerplatten zum Einsatz kommen. Bei Wannen sollte man entweder seitlich andichten oder aber unter der Wanne.

VI. Themenkomplex „Technik“
Wirkungsweise von Grundierungen unter Spachtelmassen, Klebstoffen
Referent: Dr. Dipl.-Chem.-Ing. Jörg Sieksmeier

Das abschließende Thema“ wurde durch den sehr detaillierten und anwendungsbezogenen Vortrag von Dr. Jörg Sieksmeier (Leiter Forschung und Entwicklung der ARDEX GmbH) präsentiert. Kernpunkte waren die Wirkungen und chemischen Unterschiede von Grundierungen und hier insbesondere die Wasserdampfdiffusionsbremsen. Werden Untergründe gegen Restfeuchtigkeit abgesperrt, so wies der Referent darauf hin, dass häufig der erreichte Sperrwert solcher Produkte bei maximal 70 m sd liegt. Insofern funktionieren derartige Systeme gut, wenn z.B. ein weniger sperrender Kautschukbelag mit 40 m sd darauf zum Liegen kommt. Wenn manchmal Absperrprodukte mit niedrigeren sd-Werten als der Bodenbelag trotzdem funktionieren, dann liegt es oft daran, dass nicht nur ein Film an der Oberseite entsteht, sondern auch die Kapillaren des Estrichs bis zu einer gewissen Tiefe verstopft werden.

Zunächst fragte der Vortragende das Publikum, für welchen Zweck Grundierungen eingesetzt werden. Es kamen Argumente wie Staubbindung, Homogenisierung der Saugfähigkeit, Vermeiden des Verdurstens der Spachtelmasse, Verwendung als Haftbrücke zu schwierigen Untergründen wie Keramik, als Absperrung gegenüber Untergrundfeuchtigkeit und zur Untergrundverbesserung.

Dr. Sieksmeier wies darauf hin, dass auf saugfähigen mineralischen Untergründen häufig wässrige, alkalistabile Styrol-/Acrylatdispersionen eingesetzt werden. Auf nicht saugfähigen mineralischen Untergründen, wie z.B. Fliesen kommen häufig wässrige Spezialgrundierungen in hoher Konzentration oder reaktive Systeme zur Verwendung. Auf nicht saugfähigen und nicht mineralischen Untergründen wie z.B. Gussasphalt verwendet man Spezialgrundierungen oder reaktive Systeme. Auf sonstigen Untergründen wie z.B. feuchten Estrichen kommen reaktive Systeme zum Einsatz.

Bei einkomponentigen PU-Grundierungen zeigte der Referent auf , dass es sich im Grunde auch hier um 2K-Produkte handelt. Die zweite Komponente ist die Luftfeuchtigkeit oder die Feuchte aus dem Untergrund, durch welche es zur Erhärtung kommt. 1K-PU-Produkte sind nicht wässrige Komponenten. Bei Dispersionsgrundierungen ist eine Mindesttemperatur für die Verfilmung notwendig. Ist diese unterschritten, so wird die Dispersion schnell pulverförmig und funktioniert nicht. 1K-PU funktioniert nur, wenn auch tatsächlich eine ausreichende Luftfeuchtigkeit bzw. Untergrundfeuchtigkeit zur Verfügung steht. Bei 2K-PU-Produkten kommt ein Härter zum Einsatz. Hier ist wichtig, dass genau die richtige Härtemenge verwendet wird, da sowohl ein zu viel wie auch ein zu wenig zu Problemen führen kann.

Unerlässlich für eine mangelfreie Ausführung ist lt. Dr. Sieksmeier die Verwendung von Spachtelmassen, da die Saugfähigkeit und Ebenheitsanforderungen von Estrichen oft für eine mangelfreie Ausführung nicht ausreichend sind. Im System mit Grundierungen und Klebstoffen wies Dr. Sieksmeier insbesondere auf die Notwendigkeit von emissionskontrollierten Verlegewerkstoffen hin. Systemprodukte, die nach der GEV-Methode gemessen werden, erfüllen aus seiner Sicht höchste Ansprüche bezüglich der VOC- Minimierung (VOC = volatile organic compounds; flüchtige organische Bestandteile). Durch einen ‚Selbsttest‘ mit 10 Sachverständigen demonstrierte der Referent auch den ‚Sinn oder Unsinn‘ sogenannter Geruchsprüfungen in anschaulicher Weise.

Dr. Sieksmeier wies darauf hin, dass bei nachstoßender Feuchtigkeit keine Gipsspachtelmassen zum Einsatz kommen sollten. Zudem beinhalteten die heute verwendeten Spachtelmassensysteme immer weniger Portlandzement. Probleme kann es geben, wenn Weichmacher aus einem Klebstoff (z.B. Silan) in die Spachtelmasse penetrieren. Ist diese dann nicht ausreichend dick, dann kann es Reaktionen zwischen der Grundierung und den Weichmachern aus den Klebern geben, die das Gesamtsystem stören können.


Bild    Vortragssaal mit Publikum

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RenoScreed® EnergieSpar & SanierEstrich Fachverlegertreffen am 20.10.2017 in Frankfurt

Bericht verfasst von Dr. A. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Die Firma Glass AG als Vertriebspartner lud gemeinsam mit Systemgeber, Dr. Alexander Unger, die RenoScreed® SystemFachbetriebe zu einem Erfahrungsaustausch am 20.10.2017 in die Station Lounge in Frankfurt ein. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist eine wichtige Voraussetzung für eine weitere Zertifizierung der Firmen.

Man freute sich über eine rege Beteiligung und Frau Glass gab daraufhin zunächst das Wort an Herrn Werner Geib als zuständigen Leiter der Anwendungstechnik im Hause Glass.

Vortrag: Werner Geib, Leiter der Anwendungstechnik
über die Emissionszertifizierung, Aufnahme von
RenoScreed® in die Positivliste der Stadt Köln

Herr Geib berichtete davon, dass RenoScreed® auf Grund seiner günstigen Emissionszertifizierung in der Zwischenzeit in die Positivliste der Städte Köln/Bonn aufgenommen wurde. Dies ist eine große Auszeichnung, da diese Liste nicht nur im Raum Nordrhein-Westfalen, sondern deutschlandweit Beachtung findet. Nachdem die Anfragen zur physiologischen Verträglichkeit von Bauprodukten generell zunehmen, betonten die versammelten RenoScreed®-Verlegebetriebe, die Wichtigkeit dieses Dokumentes.

Vortrag: Herr Karl-Heinz Niebler, Fa. Bauernfeind
Herr Bert Orbanz, Fa. Orbanz & Lorenz
Erfahrungen aus der Praxis
(Anforderung/ Lösung/ Umsetzung)

Herr Karl-Heinz Niebler und Herr Bert Orbanz gestalteten den Vortrag gemeinsam. Sie teilten dem Publikum ihre aktuellen Erfahrungen mit dem System RenoScreed® in der Praxis mit und machten deutlich, dass sie ein sehr großes Potential in dem Produkt sehen. Wichtig war ihnen vor allem die Qualität der ausführenden Betriebe, verbunden mit der Bitte, das Produkt besonders im Raum Berlin noch bekannter zu machen, als es derzeit schon ist. Hierum wollte sich die Glass AG gemeinsam mit Dr. A. Unger annehmen.

Vortrag: Dr. Alexander Unger
Nachweisbarkeit von RenoScreed® sowie
den Einträgen von Objekten in die Referenzliste

Dr. Alexander Unger berichtete über einen Fall, bei welchem die Verlegekolonne vergaß, bei einem schwimmenden RenoScreed®-Estrich die Stahlfasern beizumischen. Nun hatte der Auftraggeber Zweifel, ob es sich tatsächlich um das ausgeschriebene Produkt handelte. Dr. Unger zeigte auf, dass es nicht ohne weiteres möglich sei, chemisch das Vorhandensein von Zusatzmitteln im abgebundenen Mörtel nachzuweisen. In diesem Zusammenhang sind typische Merkmale, wie gerade die speziellen RenoScreed®-Stahlfasern, ein gutes Kriterium. Gerade die waren aber im gegenständlichen Fall nicht beigefügt. Insofern wurde der Estrich auf seine technischen Werte hin untersucht. Anhand der sehr guten Biegezug- und Druckfestigkeitswerte in Verbindung mit Oberflächenzugfestigkeiten um die 2 N/mm2 konnte nachgewiesen werden, dass es sich um RenoScreed® oder zumindest um ein gleichwertiges Produkt handeln musste.

Dr. Unger wies nochmals auf die Wichtigkeit der Stahlfasern hin. Diese wirken als Rissversatzbewehrung, erhöhen die Wärmeleitfähigkeit in Heizestrichen, dienen der Nachweisbarkeit von RenoScreed® und können evtl. den Durchstanzschutz in Brandfällen verbessern. Abschließend bat Dr. Unger die Anwesenden, interessante Objektberichte und Referenzen in die Internetseite www.renoscreed.de einzubringen.

Vortrag: Herr Gücker
Vorstellung Fa. BSW Berleburger Schaumstoffwerke

Nach einer kurzen Vorstellung der Fa. BSW Berleburger Schaumstoffwerke referierte Herr Gücker zunächst über die Anwendungsmöglichkeiten von hochbelastbaren Trittschalldämmungen in Verbindung mit Rüttelböden. Die Glass AG hat hier ein entsprechendes Produkt mit dem Markennamen ‚VibroScreed® ‘ auf den Markt gebracht.

Im Anschluss ging es um die Kombination von ähnlichen Produkten in Verbindung mit RenoScreed®; die Tests erfolgten einmal auf Holzbalkendecken und anderseits auf dünnen Betonplatten. Es konnten hier sehr positive Trittschallverbesserungsmaße erreicht werden. Herr Gücker wies jedoch darauf hin, dass durch die Neuerung der DIN 4109 es in Zukunft etwas schwieriger sein wird, die Anforderungen zu erfüllen. Hier arbeitet die Fa. BSW derzeit an neuen Produkten, welche nochmals verbesserte Schallschutzeigenschaften aufweisen.

Vortrag: Fa. herotec
Vorstellung der Systeme der Fa. herotec und der
Zertifizierung zum Wärmebodentechniker

Herr Arnd Richarz stellte den Anwesenden ein interessantes Konzept vor, nach welchem die versammelten Estrichunternehmer auf entsprechenden Wunsch in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland zu herotec-Wärmebodentechnikern geschult werden können. Das Ziel ist in letzter Konsequenz eine Erweiterung des Angebotsspektrums des Estrichunternehmers. Diesem wird von der Fa. herotec im Rahmen einer Zertifizierung gezeigt, wie nicht nur die Befestigungsmaterialien oberhalb der Dämmung, sondern auch die Fußbodenheizungsrohre selbst verlegt werden können und an den Raumverteiler anzuschließen sind. Dies ist eine interessante Erweiterung der Leistungskapazität des Estrichunternehmers, da die Bauherren mittlerweile möglichst nur einen Ansprechpartner zum Thema ‚Fußboden‘ haben wollen. Wenn dann noch die Bodenbeläge ebenfalls von dieser Firma kommen, so hat der Bauherr in letzter Konsequenz fast nur noch einen Gewährleistungspartner für dieses Gewerk.

Vortrag: Herr Carlo Diliberto
Abschätzung von Trocknungszeiten, Dicken und Fugen
für RenoScreed® Estrich mit einem neuen EDV System
der Objektberatung der Glass AG

Ing. Carlo Diliberto stellte ein sehr interessantes computerbasiertes Berechnungsprogramm vor, mit welchem sowohl die Estrichtrockenzeiten, Estrichdicken und Estrichfestigkeiten je nach Lasteinwirkung und schließlich auch noch notwendige Fugen dimensioniert werden können.

Bei den Trocknungszeiten wies der Referent auf die Wichtigkeit hin, bereits während der Verlegung oder kurz nachher, Fenster zu kippen (ohne Luftzug). Dadurch kann im Zuge der Evaporation zu einem frühen Zeitpunkt Überschusswasser abgegeben werden, welches später nicht über lange Zeit austrocknen muss. Zudem machte Herr Diliberto darauf aufmerksam, dass einerseits natürlich die Estrichdicke eine wesentliche Rolle bei der Trocknungszeit habe, andererseits aber auch das Raumklima zu berücksichtigen sei. Bei ungünstigen Bedingungen können auch flüssige Trocknungsbeschleuniger möglicherweise nicht zum Ziel führen.

Mit seinem Berechnungsprogramm für die Lastaufnahmekapazität von Estrichen zeigte Herr Diliberto auf, wie man auch erhöhte Lasten erfassen und damit Estriche schadensfrei dimensionieren kann. Dieser Service ist natürlich rechtlich unverbindlich und muss vom Statiker bzw. Gebäudeplaner überprüft werden. In jedem Fall ergibt sich z.B. für das hochfeste RenoScreed® System die große Chance, dass auch hohe Lasten außerhalb der Norm über dieses Programm erfasst werden können.

Bei den Fugen gab es einige Faktoren, welche vermehrte Fugenmengen sowohl im Bereich von Scheinfugen als auch bei Bewegungsfugen erforderlich machen. Dies sind z.B.:

  • Geringe Estrichdicken
  • Geringe Estrichfestigkeiten
  • Erhöhte Verkehrslasten
  • Rauer Untergrund

Hier kann es z. B. durchaus auch ohne Fußbodenheizung notwendig sein, in eigentlich schwindarmen Calciumsulfatfließestrichen vermehrt Bewegungsfugen anzulegen, wenn die entsprechenden Randbedingungen (wie oben erwähnt) vorliegen.


Bild: Fr. Patricia Glass bei der Begrüßung


Bild: RenoScreed® Fachverleger

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Unger Raumgestaltung stolz auf Landessiegerin

Seit einigen Monaten verstärkt Alina Thiem als Raumausstatterin das Personal der Fa. Unger in Donauwörth. Die aus dem Raum Franken stammende Gesellin suchte ein neues Betätigungsgebiet im Raum Nordschwaben. Nun ist Frau Thiem eine besondere Ehrung zuteil geworden. Im Landeswettbewerb der Raumausstatter belegte sie den dritten Platz und ist somit bayernweit die drittbeste Raumausstatterin. Hierzu waren eine theoretische sowie eine praktische Prüfung vonnöten. Die praktische Prüfung dauerte eine Woche und behandelte die Bereiche Polstern, Bodenlegen, Dekoration von Vorhängen und Tapezieren von Wänden. Durch ihre besonders gute praktische Prüfung wurde Frau Thiem zur Kammersiegerin in Oberfranken. Von dort ging es zum Landeswettbewerb, zu welchem die Handwerkskammer einlud. Als Landessiegerin kommt sie in den Genuss einer besonders Begabtenförderung und wird nun in Kürze ihre Meisterausbildung im Raumausstatter-Handwerk beginnen.

Die Geschäftsleitung und die Kollegen der Unger Raumgestaltung sind stolz auf ihre Landessiegerin und gratulierten ihr recht herzlich zu dem tollen Erfolg. Derzeit befindet sich die Unger Raumgestaltung auf Expansionskurs und hat nun auch eine Innenarchitektin als Kooperationspartnerin, welche in Zukunft ganze Wohnkonzepte für Kunden entwerfen soll. Natürlich werden auch alle Planungsaufgaben im Zuge von Umbauten in diesem Zusammenhang übernommen und die entsprechenden Arbeiten im eigenen Haus durchgeführt.

Fr. Alina Thiem mit Urkunde

Bildquelle: Tobias Sanktjohanser

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Unger Firmengruppe baut mit am „Koloss auf Rügen“

In Prora auf der Insel Rügen entstand ab 1936 eine riesige Ferienanlage mit bis zu acht kolossalen Bettenhäusern. Die Anlage erstreckt sich über ganze 5 km am östlichen Strand der Ostseeinsel und beinhaltete 20.000 Betten. Während des zweiten Weltkriegs wurde das Objekt jedoch zunächst militärisch genutzt. Allein der Häuserblock ist 500 m lang und weist 30.000 m2 Fläche auf. Derzeit läuft die Renovierung der in die Jahre gekommenen und vom Verfall bedrohten Anlage.

Ein bautechnisches Problem bestand darin, dass die Räume nur knapp 2,50 m hoch sind und insofern wenig Platz für einen modernen Fußbodenaufbau zur Verfügung stand. Die Wärmeschutzvorschriften haben sich seit 1936 natürlich wesentlich verschärft. Aus diesem Grund kommt dort nun ein System aus dem Hause Unger zum Einsatz: Es handelt sich um den RenoScreed® EnergieSpar & SanierEstrich, der vom Firmeninhaber Dr. A. Unger entwickelt wurde. Der Estrich kann nicht nur deutlich dünner verlegt werden als herkömmliche Zementestriche, sondern man kann durch seine hohe Wärmeleitfähigkeit die Vorlauftemperaturen der Fußbodenheizung absenken und damit aktiv Energie sparen. In Kombination mit den besonders dünnen Heizrohren der Fa. Empur konnte schließlich die gewünschte Fußbodenhöhe ohne Komplikationen eingehalten werden. Die Unger Firmengruppe stellt hier nicht nur das System zur Verfügung, sondern verlegt dieses auch selbst handwerklich vor Ort.

Koloss von Prora

Bildquelle: ©EMPUR

 

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Veranstaltung über Sonderkonstruktionen geht in die zweite Runde

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Nach dem großen Erfolg der Veranstaltung im zurückliegenden Jahr entschied sich die Unger Firmengruppe gemeinsam mit Uzin für eine Neuauflage. Dieses Mal wurde mit der Fa. Anker ein neuer Partner ins Boot geholt, der eigene Themen mitbrachte. Nicht zuletzt deshalb war die Veranstaltung ein voller Erfolg, was sich an einem ausgebuchten Haus mit ingesamt nahezu 100 Personen zeigte.

Die Moderation übernahm in gewohnter Weise Dr. A. Unger als Vertreter der Unger Firmengruppe und Sprecher der drei veranstaltenden Firmen.

1) Emissionsverhalten von Baustoffen im Fußbodenbereich
Referent: Dr. Arnold (Uzin Utz AG)

Dr. Arnold, der gemeinsam mit Dr. A. Unger im Normenausschuss der DIN 18 560 sitzt, zeigte auf, wie Emissionen im Fußbodenbereich zu beurteilen sind.

Er veranschaulichte auch, dass es bei der Regulierung gewisse Logiklücken gibt. So bedürfen z.B. Bodenbeläge und Parkettversiegelungen einer Emissionsprüfung, während dies z.B. bei Grundierungen auf dem Estrich, Spachtelmassen oder Estrichen im Allgemeinen nicht der Fall ist. Lediglich bei Kunstharzestrichen ist ein entsprechender Test erforderlich. Zudem gibt es unterschiedliche Beurteilungsverfahren, wie z.B. den EMICODE, den Blauen Engel oder das AgBBSchema (Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten). Die beste Klasse beim EMICODE-Verfahren ist z. B. derzeit EC 1 plus. Interessant war, zu erfahren, dass Emissionen aus Pflegeprodukten nicht geregelt sind, obwohl diese durchaus relevant sein können.

Von wesentlicher Bedeutung ist auch die CO2 Konzentration in Räumlichkeiten, welche durch eine geeignete Lüftung reduziert werden kann. In der Zwischenzeit besteht die Problematik allerdings bereits darin, dass die Raumluft häufig weniger mit Schadstoffen belastet ist, als die Außenluft.

Die Zulassungspflicht gilt nur für Aufenthaltsräume und nicht für kleinflächige Anwendungen wie z.B. beim Verkleben von Sockelleisten. Der Hintergrund beim Blauen Engel ist, dass in erster Linie die ökologisch günstigen Produkte erfasst werden sollen und nicht der gesamte Markt. Träger ist das Umweltbundesamt.

Zuletzt ging der Referent auf die Bewertung von Gerüchen ein und stellte klar, dass man nicht von einem unangenehmen Geruch auf eine relevante Emission schließen könne. Die diesbezüglichen Überlegungen und teilweise schon erfolgten Regelungen in Bezug auf eine Beurteilung nach Geruchsintensität hielt Dr. Arnold für nicht zielführend.

2) Fugenplanung für Architekten
Referent: Dr. A. Unger (Sachverständiger und Autor des FUSSBODEN ATLAS®)

Der Architekt Dr. A. Unger zeigte zunächst die wesentlichen vier Fugenarten auf. Dabei handelt es sich um Tagesfugen, Randfugen, Schwindfugen und Bewegungsfugen, wobei in gewisser Weise die Randfuge eine Spezialform der Bewegungsfuge ist. Unger verwies auf die Notwendigkeit, Tagesfugen möglichst am Übergang zum nächsten Feld höhenmäßig zu arretieren, sodass es später dort nicht zu Versätzen kommt.

Bei den Randfugen plädierte der Referent dafür, diese generell etwas dicker zu gestalten, um einerseits gerade in Altbauten bei Heizestrichen keine Wärmebrücke zum Wandbereich hin zu riskieren. Andererseits wirkt sich eine dicke Randfuge sowohl schalltechnisch als auch in Bezug auf die Ausdehnungsmöglichkeit der Konstruktion positiv aus.

Bei den Bewegungsfugen unterschied Unger nach Baukörperbewegungsfugen und Fußbodenbewegungsfugen bei Heizestrichen. Bei Letzteren war es wichtig, dass diese über den gesamten Estrichquerschnitt durchgehen und Felder mit max. ca. 8 x 8 m entstehen. Generell plädierte er für den Einsatz von geeigneten Profilen. In Bezug auf die Schwindfugen zeigte Unger auf, in welcher Form insbesondere Zementestriche schwinden und empfahl als groben Anhaltspunkt die Anlage von gedrungenen Feldern mit ca. 5 x 5 m.

3) Farbenlehre der Polychromie Architecturale von Le Corbusier
Referent: Prof. Dr. Thomas Luippold (Präsident des Vorstands Les Couleurs Suisse AG)

Als nächstes kam der heiß ersehnte Vortrag über die Farbenlehre nach Le Corbusier.

Prof. Dr. Luippold zeigte zunächst den Werdegang des weltberühmten Architekten, Künstlers und Designers auf. Interessant war zu hören, wo überall Le Corbusier weltweit ein Vermächtnis mit seinen Bauten hinterlassen hat. In Zusammenarbeit mit einem Tapetenhersteller entwarf er 1931 und 1959 mit zwei Farbkollektionen die sog. ‚Polychromie Architecturale‘, mit der Entwürfe von Anfang an farbig gedacht werden konnten – die Farbe an Fläche und Objekt als Bestandteil der architektonischen Konzeption.

Im Mittelpunkt des Farbsystems stehen die räumlichen und menschlichen Wirkungen der spezifisch definierten Farbtöne, die Le Corbusier sehr gezielt einsetzte. Mit Weiß kommen Gebäude und Bauteile in ihrer Struktur sehr deutlich zur Wirkung. Mit den blauen Tönen können Wände und Objekte in die Ferne gerückt und Räume aufgelockert und in der Wahrnehmung vergrößert werden; die Stimmungen wirken beruhigend und vermitteln Empfindungen von Wasserlandschaft und Himmel. Die grünen Töne schaffen u.a. eine Verbindung zur Natur. Grau steht für Ruhe und Indifferenz; mit den hellen Grautönen kann (als Alternative zu Weiß) eine samtige Atmosphäre geschaffen werden, mit den dunkleren Nuancen lassen sich Objekte und Flächen in den Hintergrund versetzen. Die Umbra-Töne wirken sehr dezent, verziehen sich in den Schatten und entziehen sich der Aufmerksamkeit. Dagegen wirken die intensiven roten Nuancen stimulierend und vermitteln Kraft und Aktion; sie treten hervor und bekräftigen bzw. markieren einzelne Bauteile.

Die Umsetzung der Farblehre nach Le Corbusier ist in der Zwischenzeit bei einer ganzen Reihe von Herstellern gelungen, wie z.B. bei JUNG (Schalter und Steckdosen), bei ANKER (Teppichböden) und bei KEIM (Wandfarben).

4) Fußbodenaufbauten für großformatige Beläge aus Holz und Keramik
Referent: Dr. A. Unger (Sachverständiger und Autor des FUSSBODEN ATLAS®)

Derzeit ist eine architektonische Strömung dahingehend zu beobachten, dass die Belagselemente immer größer werden. Dies betrifft sowohl Parkettbeläge als auch keramische Fliesen und Platten sowie Naturstein. Dr. A. Unger wies darauf hin, dass größere Elemente deutlich höhere Anforderungen an die darunter befindlichen Lastverteilungsplatten stellen. Zunächst einmal müssen diese extrem eben sein und eine gute Oberflächenfestigkeit aufweisen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Massivparkettbeläge großer Dimensionen aufgebracht werden, welche bei Luftfeuchteschwankungen entsprechende Spannungen auf den Estrich übertragen. Ist eine Fußbodenheizung vorhanden, so ist bei breiten Parkettelementen mit entsprechend großen Fugenspalten zu rechnen.

Ein anderes Thema ist, dass sich der Estrich möglichst nicht bzw. nur gering verformen darf, wenn derartig großformatige Elemente aufgebracht werden. Ein Abschleifen von vorhandenen Verformungen führt regelmäßig zu späteren Absenkungen. Großer Wert ist in solchen Fällen auch auf eine fachgerechte Feuchtigkeitsmessung per CM-Gerät zu achten. Beinhalten die Estriche doch noch zu viel Feuchtigkeit, so kommt es durch die umfangreichen Dimensionen gerade bei Massivparketten sehr schnell zu extremen Verformungen, welche die Estrichstruktur überlasten. Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass im Fall von keramischen Platten und Naturstein alle Plattengrößen über 40 x 40 cm Sonderkonstruktionen darstellen und eine besondere ingenieurmäßige Planung benötigen. Hierzu gehören z.B. spezielle Klebstoffe, durchlaufende Kreuzfugen, Mindestfugenbreiten, etc. Möglicherweise ist es zusätzlich notwendig, den Estrich gegen Restfeuchte aus dem Klebstoff zu schützen, der auf Grund des geringen Fugenanteils nur langsam entweichen kann.

5) Raumgestaltung mit modularen textilen Bodenbelägen
Referent: Kai Kraemer (ANKER Gebr. Schoeller GmbH + Co. KG)

Mit einem Impulsvortrag zur Gestaltung von Innenräumen, speziell mit modularen textilen Bodenbelägen, schlug K. Kraemer den Bogen von den zuvor behandelten Themen der Anwendungstechnik und allgemeinen Wirkung von Farben und Oberflächen hin zu einer bewussten Integration in die Raumplanung. Dabei zeigte er zunächst die historische Entwicklung bei der Verwendung und Anordnung von farbigen Flächen in verschiedenen Architektur- und Kunstrichtungen auf. Beginnend bei den Mosaiken und Bodenarbeiten der Antike aus überwiegend keramischen Materialien und Steinarten hin zur Kunst und Architektur des Bauhaus zu Beginn des 20. Jahrhunderts, bei der die gerasterte Anordnung von Strukturen und Farbflächen Thema vieler Studien und Arbeiten war. Oftmals unbeachtet ist, dass selbst bis in die jüngste Moderne die bewusste Kombination von gerasterten Farbflächen aktueller denn je ist, so z.B. in Werken von Gerhard Richter oder Grafiken und Installationen der Pixel-Art im digitalen Zeitalter. Darauf aufbauend stellte K. Kraemer die vorherrschende Bodengestaltung in überwiegend monotonen, uniformen Bodenflächen kritisch zur Diskussion und griff auf seine jahrelange Erfahrung als Vertriebsleiter in der Beratung von Architekten sowie Bauherren und die Begleitung unzähliger Projekte zurück. So leitete er, über ausgewählte Gefühlswelten und Inspirationsmotive kommend, beispielhaft die Berücksichtigung des Bodens in der kreativen Raumgestaltung und Integration von Teppichbodenfliesen ab. Dabei konnten anhand von realisierten Objekten auch die veränderten Raumempfindungen in Bestandsgebäuden vor und nach der Umgestaltung dargestellt und so ein idealer Praxisbezug der bisherigen Vortragsthemen erreicht werden. Besonders interessant war, wie dabei produkttechnische Eigenschaften, z.B. die Florrichtung eines Velours, einfach und ohne aufwendige oder kostenintensive Sonderkonstruktionen durch gezielt eingesetzte Verlegetechniken die Umsetzungen in der Praxis ermöglichen und neue Gestaltungsimpulse geben können.

6) Dünnestriche und dünnschichtige Heizungs-Systeme (z. B. UZIN Turbolight®-System) in Sanierung und Neubau
Referent: Alexander Schneid (Uzin Utz AG) und Dr. A. Unger (Sachverständiger und Autor des FUSSBODEN ATLAS®)

Zunächst startete A. Unger mit dem Thema der Entwicklung eines speziellen EnergieSpar & SanierEstrich mit dem speziellen Namen RenoScreed®. Dieser Estrich kommt häufig dann zum Einsatz, wenn besonders niedrige Estrichdicken in Verbindung mit reduziertem Gewicht gefragt sind. Andererseits versprechen sich Bauherren von einer niedrigen Heizrohrüberdeckung abgesenkte Vorlauftemperaturen und eine gute Regelbarkeit. Bei unbeheizten Konstruktionen sind Dicken zwischen 30 und 35 mm möglich, bei beheizten Konstruktionen zwischen 45 bis 50 mm. Es handelt sich kurz gesagt um ein hochkunstharzmodifiziertes zementäres Sondersystem mit systemkonformen Stahlfasern und einer besonderen Verlegetechnik. Das diffusionsoffene Estrichsystem trocknet i.d.R. innerhalb einer Woche auf unter 2 CM% und kann im Fall von Fußbodenheizung bereits nach 72 Stunden aufgeheizt werden. Bei Heizestrichen ist eine Belegung i.d.R. 14 Tage nach Einbringung möglich. Weitere Vorteile des Systems bestehen z.B. in der Schwundreduzierung, dem feuchtigkeitsunempfindlichen Bindemittel, dem F90-Gutachten und einer guten Recyclingfähigkeit.

Den zweiten Teil des Vortrags übernahm Herr Schneid aus dem Hause Uzin, der in erster Linie über das Turbolight®-System sprach. Es handelt sich summiert um einen Leichtmörtel, der nach Zwischenlage eines Glasgeleges mit einem Dünnestrich versehen wird. Auf diese Weise können auch Aufbauhöhen unterhalb 3 bis 3,5 cm realisiert werden. Herr Schneid wies auf verschiedene Referenzobjekte hin und betonte auch die Kombinierbarkeit mit Fußbodenheizungen und diversen Bodenbelägen. Zudem empfahl er den Service seines Hauses zu nutzen, da Uzin auch gerne vor Ort an die Baustelle kommt und entsprechende Aufbauempfehlungen an die Hand gibt. Auf diese Weise steigt Uzin dann auch mit in die Gewährleistung ein.

Im Anschluss beschrieb Herr Schneid noch die Palette von Schnellzementsystemen aus dem Hause Uzin sowie ein Zusatzmittel, welches einer beschleunigten Trocknung dienen soll. Im Fall der Schnellzementestriche zeigte Herr Schneid auf, dass im Extremfall auch eine Komplettsanierung einzelner Bauteile innerhalb von vier Tagen möglich ist.

7) Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Urteile für Architekten und Bauleiter
Referent: Rechtsanwalt Dr. Hilmar Toppe (Bauinnung München)

Den letzten Vortragspart übernahm Rechtsanwalt Toppe. Die von ihm vorgetragenen Fälle waren speziell auf das Fachpublikum zugeschnitten.

Beim ersten Thema zeigte Herr Toppe auf, dass bei beidseitiger Missachtung der bestehenden Ausschreibungsregelungen für öffentliche Auftraggeber ein Planervertrag wegen eines Verstoßes gegen die guten Sitten durchaus nichtig sein könne. Der Planer könne bei Nichtigkeit aus diesem Grund allein das bereits erhaltene Honorar behalten, nicht aber Weiteres fordern.

Thema in einem anderen Fall war eine Ausschreibung, in der für die Abdichtung einer Bodenplatte ‚neuester Standard der Technik‘ vorgegeben wurde. Dabei handelt es sich um einen ungebräuchlichen Beschaffenheitsstandard. Was darunter zu verstehen ist, ist unklar und führt zu Risiken. Um diese zu vermeiden, sollten nur gebräuchliche Standards verwendet werden. Auch wurde vor Haftungsrisiken gewarnt, die Unterschreitungen der Mindeststandards mit sich bringen würden. Grundsätzlich sollten nicht die Mindestanforderungen der ‚allgemein anerkannten Regeln der Technik‘ unterschritten werden.

In der Folge zeigte Herr Rechtsanwalt Toppe anhand eines Falles auf, wann auf den Verwender von vorformulierten Vertragsbedingungen die Beweislast übergehe, dass für diese keine Mehrfachverwendungsabsicht bestehe. Die Frage der Mehrfachverwendungsabsicht sei relevant für die Einstufung als allgemeine Geschäftsbedingung (AGB), was Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Regelungen hätte. Schließlich gelten für die Wirksamkeit von AGB strengere Kriterien, die bei Nichtbeachtung zur Unwirksamkeit der Regelung führten. Zu einem Beweislastübergang könne es kommen, wenn eine Regelung einen allgemeinen und abstrakten Inhalt habe.

Danach kam ein Fall zur Sprache, bei dem zwischen zwei Parteien ein Vergleich geschlossen wurde, der zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche aus einem Bauvorhaben noch einen Zahlungsbetrag aufwies. Gegen diesen Zahlbetrag wurde dann mit einem Anspruch aus einem anderen Bauvorhaben die Aufrechnung erklärt. Das Gericht erklärte nach Auslegung des Vergleiches die Aufrechnung für unzulässig. Es sei ein tatsächlicher Geldfluss zugesagt worden. Es fehle ein ausdrücklicher Vorbehalt, der die Möglichkeit zur Aufrechnung gestatte. Die Empfehlung des Referenten ging in die Richtung, bereits bei Abschluss derartiger Vereinbarungen/Vergleiche ausdrücklich festzulegen, ob Aufrechnungen möglich sind. Schließlich seien Auslegungsfragen immer mit Rechtsunsicherheit verbunden.

Nachfolgend referierte der Jurist über die Thematik des Gesamtschuldnerausgleichs. Er empfahl den Planern in einem solchen Fall wegen Schäden an einem Gebäude sofort Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintritt der Verjährung bezüglich eines Gesamtschuldnerausgleichsanspruches auszuschließen. Keinesfalls sollte man abwarten, ob es dem Auftraggeber gelingt, Schadensersatzansprüche gegen den Planer durchzusetzen. In diesem Zusammenhang wurde kurz auf das ab dem 01.01.2018 geltende neue Bauvertragsrecht hingewiesen und das Zurückbehaltungsrecht des objektüberwachenden Planers aus dem neu eingeführten § 650 t BGB.

Zudem riet der Referent, Baukostenobergrenzen auf jeden Fall mit dem Auftraggeber verbindlich und eindeutig zu klären, da die Nichteinhaltung einer Kostenobergrenze einen Mangel darstelle, der möglicherweise ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund einräume.

Zudem wies Herr Toppe darauf hin, dass auch Planer eines Bauwerkes die Möglichkeit hätten, eine Sicherheit vom Bauherrn nach § 648a BGB einzuholen. Nicht möglich sei dies i.d.R. bei Einfamilienhausbauten mit Einliegerwohnung, wenn der Auftraggeber eine natürliche Person sei. Diese Ausnahme gelte selbst dann nach der Rechtsprechung des BGH, wenn eine kleine gewerbliche Zusatznutzung in Form eines Büros vorliege. Auch könne keine Sicherheit nach § 648a BGB von öffentlichen Auftraggebern verlangt werden.

Als letztes verwies der Rechtsanwalt auf ein aktuelles Urteil des BGH. Grundstückseigentümern sei es gestattet, auf ihren Grundstücken widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen zu lassen. Dies sei auf Baustellen häufig ein wichtiges Thema.

Im Anschluss verabschiedete Dr. A. Unger die Anwesenden in den wohlverdienten Feierabend, nicht ohne vorher detailliert nachzufragen, welche Themenvorstellungen für das nächste Jahr vorliegen.


Vortragssaal
Bild: Unger

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Interessante Neuigkeiten beim Expertenkreis Fußboden 2017

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Am 17. März 2017 fand bei der Unger Thermo-Boden GmbH in Unterschleißheim das internationale Treffen der Fußbodenexperten statt. Zahlreiche illustre Gäste waren der Einladung von Dr. A. Unger gefolgt. Das Besondere an diesem Treffen ist die Mischung aus Sachverständigen, Planern und Baupraktikern, welche in der Ausführung tätig sind.

1) Analytische Einschätzung von Estrichtrockenzeiten mit Hilfe einer EDV-basierten Programmlösung
Referent: Dipl.-.Ing. Carlo Diliberto / Glass AG

Herr Diliberto von der Glass AG zeigte ein sehr interessantes Berechnungsprogramm auf, mit dessen Hilfe man annäherungsweise die Trocknungszeit von Estrichen und gebundenen Schüttungen abschätzen kann. Er räumte mit den Mythen um bestehende Schätzungsverfahren auf, wie z.B. die Trocknung von einer Woche pro cm Estrichdicke.

Zunächst wies der Referent darauf hin, welche wichtige Rolle die Evaporation (Verdunstung) in der Estrichfrühphase hat. Hier ist es wichtig, dass Feuchtigkeit das System verlassen kann. Der Referent empfahl, nach der Begehbarkeit des Estrichs (ca. nach 24 Stunden) durch Lüftung ohne Zugentstehung dafür zu sorgen, dass Feuchtigkeit abgeführt wird und nach drei Tagen wieder zugfrei zu lüften. Die Verdunstung ist so wichtig, da zu einem späteren Zeitpunkt der Estrich nur noch per Diffusion trocknet, was deutlich länger dauert. So lässt sich auch erklären, warum manche Estriche zu einem gewissen Zeitpunkt kaum noch Feuchte an die Raumluft abgeben und es den Anschein macht, als sei die Trocknung zum Erliegen gekommen.

Herr Diliberto wies auch darauf hin, dass es lt. seiner Erfahrung nicht so ist, dass (z.B. mit Zement oder Calciumsulfat) gebundene Schüttungen dickenunabhängig in einem gewissen Zeitraum auf ihre Belegfeuchte trocknen. Je dicker desto länger dauert die Trocknungszeit, insofern nicht z. B. spezielle Schnellzemente zur Bindung herangezogen werden. Weiterhin wies der Referent darauf hin, wie wichtig es ist, das entsprechende Raumklima der späteren Nutzung in die Berechnung einzubeziehen. Ist diese z.B. auf Grund von Lüftungsanlagen sehr trocken, dann ergibt sich immer ein höherer Dampfdruckgradient aus dem Estrich in die Raumluft heraus. So lassen sich dann auch Schäden erklären, die bei Normalklimata nicht auftreten.

2) Neue Erkenntnisse zur Notwendigkeit von Dampfsperren mit bremsender Wirkung auf neuen Betonplatten
Referent: Dipl.-.Ing. Carlo Diliberto / Glass AG

In diesem Referat zeigte Herr Diliberto auf, wie wichtig es ist, eine geeignete dampfbremsende Maßnahme auf Oberkante Betonplatte vorzusehen. Auch hier spielt eine wesentliche Rolle, wie trocken das jeweilige spätere Bauklima ist. Je trockener umso höher der Gradient zum noch feuchten Restbeton. Wenn man auf die Verwendung von Dampfsperren verzichtet, dann kommt es sehr schnell zur Auffeuchtung von Dämmung und Belag. Bei dampfdichten elastischen Belägen kann dies zum Beispiel zu Schäden in Form von Blasen führen, etc. Im Fall von leitfähigen Kautschukbelägen kam es auch bereits zu relevanten Expansionen.

Herr Diliberto wies darauf hin, dass je nach Raumklima möglicherweise die Platzierung von zwei Lagen PE-Folie der Dicke jeweils 0,2 mm auf der Betonplatte nicht ausreichend sein kann. In Einzelfällen ist es möglichweise notwendig, eine richtige Dampfsperre mit sd ≥ 1.500 m zu platzieren. In letzter Konsequenz ist es Aufgabe des Planers, derartige Maßnahmen vorzusehen.

3) Vorstellung eines Schadenfalles, bei welchem eine ca. 1,5 cm dick aufgebrachte Spachtelmasse zu Schäden am darunter liegenden Calciumsulfatestrich führte
Referent: Dr. A. Unger / Leiter des europäischen Expertenkreises Fußboden innerhalb des FUSSBODEN ATLAS®

Dr. A. Unger schilderte einen Fall, bei welchem auf einem Calciumsulfatfließestrich über einem Hohlboden eine ca. 1,5 cm dicke Spachtelung als Höhenausgleich zum Einsatz kam. Diese wies einige Wochen nach ihrer Applikation deutliche Rissbildungen auf. Diese waren durch einen Schwindungsprozess der Spachtelmasse entstanden. Vor einer Sanierung der Risse wollte man die weitere Trocknung der Spachtelmasse in Verbindung mit einer Reduktion der Raumtemperatur abwarten, sodass danach keine zusätzlichen Formveränderungen der Spachtelmasse mehr zu erwarten waren. Dabei kam es zu derartigen Verformungen der Spachtelmasse, dass diese den darunter befindlichen Trennschichtestrich mit nach oben riss. Die Spachtelmasse verhielt sich in dem Zusammenhang wie ein schüsselnder Zementestrich, wobei die Risse in der Spachtelmasse als Randbereiche wirkten, sodass später die Randbereiche und die Risse gegenüber den Restflächen erhöht waren. Nach einer Schwindprüfung an neuem Spachtelmassenmaterial ergab sich, dass die geprüften Spachtelmasse eigentlich einen normalen Schwindwert im Bereich von 0,2 mm pro m aufwies. Möglicherweise hatte ein Materialfehler zu der extremen Schwindung der Spachtelmasse im Objekt geführt.

4) Ist der neu eingeführte Grenzwert bei beheizten Calciumsulfatestrichen mit 0,5 CM-% für die Belegung praxisgerecht?
Referent: Dr. A. Unger

Dr. A. Unger und sein Kollege Peter Erbertz wiesen darauf hin, dass nun in der DIN 18 560 ein neuer Grenzwert für beheizte Calciumsulfatkonstruktionen bei der CM-Messung festgelegt ist. Dieser liegt nun, wie für unbeheizte Calciumsulfate, bei 0,5 CM-%. A. Unger wies darauf hin, dass man beim Zementestrich vor einigen Jahren den Wert um 10% bei beheizten Konstruktionen schärfer fasste als bei unbeheizten Konstruktionen (von 2 auf 1,8%). Im Calciumsulfatbereich übernahm man die Differenz mit 0,2%, wobei es evtl. richtiger gewesen wäre, bei einer 10%igen Minderung den Wert von 0,5 auf 0,45 CM-% zu reduzieren. Trotzdem wies Dr. A. Unger darauf hin, dass seiner Erfahrung nach der Grenzwert von 0,3% bei beheizten Calciumsulfatestrichen i.d.R. erreicht wird. Bemängelt wurde von Seiten des Publikums, in welcher Art die Festlegung der neuen Grenzwerte in der Normenkommission der DIN 18 560 erfolgte. Man hätte dort die Bodenleger auf jeden Fall viel früher in eine derartige Entscheidungsfindung einbinden müssen. Allerdings unterliegen derartige Entscheidungen auch in Normengremien immer einer Abstimmung, bei der die Mehrheit ausschlaggebend ist.

5) Gutachtenfall, bei welchem eine glatte monolithische Betonplatte mit einem Zementverbundestrich versehen werden sollte
Referent: Dr. A. Unger

Dr. A. Unger referierte über einen Fall, bei welchem auf eine ausgeglättete monolithische Betonplatte aus Höhengründen ein Zementverbundestrich aufgebracht wurde. Dieser zeigte nun auf Teilflächen deutliche Risse und Hohlstellen. Bei näherer Untersuchung stellte sich heraus, dass mittels Kugelstrahlen die sehr glatte monolithische Betonplatte nicht geeignet aufgeraut und damit griffig gemacht wurde. Dadurch konnte die wahrscheinlich auch etwas zu spärlich aufgebrachte Haftbrücke nicht geeignet in den Porenraum und in die Zwischenräume des Betons eindringen. Insofern kam es zu keiner geeigneten Verbindung über die Haftbrücke zwischen Beton und Estrich. In letzter Konsequenz mussten Teilflächen wieder ausgebaut und neu eingebaut werden. Bestehende Hohlstellen und Risse mussten verharzt bzw. drucklos verpresst werden.

Aktuelle Stunde

Im Rahmen der aktuellen Stunde wies Herr Johann Geyer auf eine Untersuchung bei der technischen Universität Wien hin, aus welcher hervorging, dass Estrichmischungen sehr unterschiedliche Qualitäten haben können, wenn der Förderschlauch ausschließlich waagerecht liegt. Die Qualität wird dann verbessert, wenn der Schlauch immer wieder in gewissen Abständen überhöht wird.

Weiterhin brachte er einen Fall mit, bei welchem ein Terrazzoestrich deutliche Mängel im Fugenbereich aufwies und zusätzlich in erheblichem Umfang Risse gebildet hatte. Das versammelte Fachpublikum gab seine Einschätzung ab, inwiefern hier eine Sanierung sinnvoll sein konnte.

Herr Denzel wies als Experte für die Feuchtigkeitsmessung von Estrichen darauf hin, wie wichtig es ist, bei Aussagen zum Trocknungszustand von Baustoffen den letztendlichen Ausgleichsfeuchtezustand zu kennen, um profunde Aussagen treffen zu können, ob die festgestellte Feuchtigkeit im Bauteil noch schadensrelevant sein wird. Zudem zeigte er dem Publikum das aktuelle Exemplar seines Feuchtigkeitsmessgerätes.

Der Veranstalter Dr. A. Unger bedankte sich bei allen Beteiligten für ihre Anregungen und ihre Mitarbeit und verabschiedete die Teilnehmer in das wohlverdiente Wochenende.


Bild 1: Dipl.-Ing. Diliberto beim Vortrag

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Schall- und Blend- sowie Wärmeschutz mit geeigneten Vorhängen

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Am 06.02.2017 befand ich mich auf Einladung der Fa. Création Baumann auf einer Schulungsveranstaltung in München. Dort ging es insbesondere darum, wie man mit raumgestalterischen Mitteln die Thematik Akustik, Wärmeschutz und Blendschutz innerhalb von Objekten in den Griff bekommen kann.

Den Akustikteil übernahm Herr Stefan Schütz, um die Thematik von Blend- und Wärmeschutz kümmerte sich Frau Hornik.

Zu den einzelnen Vorträgen:

Akustik im Raum

Herr Schütz wies darauf hin, dass man mit Vorhängen nur den Schall beeinflussen kann, welcher innerhalb des Raumes entsteht, nicht jedoch z.B. den von außen eindringenden Schall. Je kürzer die Nachhallzeit ist, umso besser ist die Raumakustik in Bezug auf die Verständlichkeit von Sprache. Es kommt hier zu weniger Überlagerung von Schallwellen. Das Ziel ist, Reflexionen zu vermeiden. Will man erreichen, dass sich der Schall innerhalb z.B. eines langgezogenen Raumes nicht so weit ausbreitet, so sind Schallschotts erforderlich. Durch den Einbau von Schallabsorbern wird die Nachhallzeit verkürzt. Hierfür kommen Stoffpaneele, Akustikvorhänge, Teppichböden, gelochte Akustikdecken, Stoffe, Personen oder auch Bücherregale in Frage. Die unterschiedlichen Materialien haben natürlich ein abweichendes Absorptionsvermögen. Es geht in diesem Zusammenhang bis 100% Absorptionsgrad des Schalls, welcher auf den Stoff trifft.

Die Dichte und das Gewicht der Vorhänge sind nicht allein ausschlaggebend für den Absorptionsgrad. Die Akustik ist ganz besonders in Unterrichtsräumen oder Seniorenwohnanlagen ein wichtiges Thema. Mit zunehmendem Alter lässt das Gehör nach und der richtige Helligkeitsgrad ist entscheidend für das Verstehen von Sprache. Es gibt in diesem Zusammenhang zwar keine gesetzlichen Regelungen, aber einige VDI-Richtlinien. Spezielle Smartphone-Apps können uns helfen, Nachhallzeit und Schallpegel innerhalb eines Raumes orientierend zu messen. Für professionelle Messungen ist es natürlich besser, einen Schallsachverständigen einzuschalten.

Man kann einen Raum auch ‚überdämpfen‘, sodass es zu einer extrem niedrigen Nachhallzeit kommt. Dies kann dann durchaus negative Folgen haben.

Ein Stoff wirkt akustisch am besten, wenn er noch einen gewissen Abstand zur Wand aufweist. Auch Falten im Stoff wirken sich positiv aus. Es gibt verschiedene Schallabsorptionsklassen, wobei A mit ca. 1,0 die beste Klasse darstellt. 1,8 Sekunden ist z.B. eine hohe Nachhallzeit für ein Wohnzimmer. Mit einem geeigneten Stoff kann man auf ca. 0,6 s herunterkommen. Ein Soll im Wohnbereich wäre 0,5 bis 0,7 Sekunden. Günstig ist es, wenn die Textilien auch über die Raumecke gehängt werden.

Blendschutz/Wärmeschutz

Hier geht es darum, die störende Blendung z.B. in einem Büro zu minimieren. Blendung hat z.B. ermüdende Effekte, weshalb auch die meisten Arbeitgeber daran interessiert sein sollten, dass dies vermieden wird. Einen gewissen Wärmeschutz kann man über eine geeignete Metall-Bedampfung erreichen, die dann auf der Seite platziert wird, wo die Wärme eindringt. Für die metallische Bedampfung kommen verschiedene Materialien in Frage. Aluminium hat z.B. auf einem identischen, transparenten Grundgewebe den höchsten Lichtreflexionswert von 34% gegenüber Messing mit ca. 31%, Edelstahl von ca. 17% und Kupfer von ca. 15%. Es ist jedoch zu beachten, dass alubedampfte Vorhänge nicht gewaschen werden sollen.

Derartige Maßnahmen bieten jedoch keinen Schutz gegen Elektrosmog, da dafür die aufgebrachten Metall-Bedampfungen schlicht und einfach zu dünn sind.

Es ist zu beachten, dass der primäre Wärmeschutz durch die Anordnung des Gebäudes und z.B. Bäume erreicht werden soll, der sekundäre Wärmeschutz über außen liegende Beschattungsanlagen und erst der tertiäre Wärmeschutz über Maßnahmen wie entsprechende Vorhänge. Zu einem gewissen Konflikt kommt es, da einerseits die Sicht nach außen ermöglicht werden soll und andererseits Blendschutz gegeben sein muss.

Es gibt auch spezielle Vorhänge, welche die Funktionen Blendschutz/Wärmeschutz und Schallschutz verbinden.


Quelle: Création Baumann GmbH, Dietzenbach/Deutschland

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Seminar „Industrieböden aus Beton“ am 24.11.2016 in Augsburg aus der Reihe der Beton-Seminare 2016

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten.

Auf Einladung des InformationsZentrum Beton GmbH befand ich mich am 24. November 2016 im Ausbildungszentrum Baugewerbe in der Stätzlinger Str. 111 in Augsburg, um den entsprechenden Vorträgen beizuwohnen.

Vorab kann bereits gesagt werden, dass es ein sehr interessantes Seminar war, das mit kompetenten Referenten und einer guten Themenauswahl aufwartete. Auch der Seminarort mit dem Ausbildungszentrum ist aus meiner Sicht empfehlenswert.

Planung von Industrieböden aus Beton
Regelwerke, Expositionsklassen, Betontechnik
Dipl.-Ing. Thomas Bose

Der erste Vortrag befasste sich mit der Belastung von betongebundenen Industrieböden. Herr Dipl.-Ing. Bose wies darauf hin, dass in diesem Zusammenhang eine LKW-Überfahrt lastbezogen ungefähr 10.000 Überfahrten mit dem PKW entspräche. Dies ist ein Punkt, den man sich immer wieder vor Augen führen muss, wenn man die Nutzung überprüft und eine entsprechende Planung anfertigt. Kiesunterbauten unter derartigen monolithischen Betonplatten dürfen beim Einfahren mit dem LKW keine ‚Bugwelle‘ zeigen. Sonst ist dies ein Zeichen dafür, dass hier nicht geeignet verdichtet wurde. Bei diesen Unterbauten ist zu beachten, dass es sich um eine elastische Bettung handelt, die sich in einem gewissen Umfang setzen kann. Es ist wichtig, dass die Tragschicht (Kies, Schotter) über die Fundamte gezogen wird, sodass es nicht zu ungleichen Setzbewegungen kommt.

Herr Bose wies darauf hin, dass streng genommen, eine Bewehrung nicht notwendig ist, wenn das Bauteil selbst nicht statisch tragend oder aussteifend ist. Deshalb kommt sie häufig in Industrieböden nicht zum Einsatz. Als Beispiel werden Autobahnen aus Beton i.d.R. unbewehrt ausgeführt. Lediglich die Fugen werden zur Querkraftübertragung verdübelt. Trotzdem kann die Bewehrung in solchen Betonplatten durchaus sinnvoll sein und folgende Eigenschaften sicherstellen:

• Dickenreduzierung
• Querkraftübertragung
• Durchstanzschutz
• Rissbreitenbeschränkung

Setzt man hier eine geeignete Stahlfaserbewehrung ein, so hat man den Vorteil, dass man zur Einbringung des Betons in die Verlegefläche einfahren kann und keine Pumpe notwendig ist.

Der Referent warnte vor leichtgewichtigen Verunreinigungen im Zuschlag, wie z.B. Holz und Kohle. Diese schwimmen auf Grund ihrer geringeren Rohdichte auf und es kommt dann zu unschönen Betonoberflächen. Will man dies weitgehend verhindern, so sollte man auf ein gebrochenes Korn wechseln. Weiterhin wies Dipl.-Ing. Bose darauf hin, dass sich die Betonexpositionsklassen auf die natürlichen Umgebungsbedingungen (wie z.B. Frost beziehen) und nicht auf die Belastung im Zuge der Nutzung (wie z.B. Säuren). Zudem ist zu beachten, dass der Industrieboden einerseits die Kontaktpressung aus der Bereifung aufnehmen können muss. Hierfür ist in erster Linie die Festigkeit der Oberfläche entscheidend. Andererseits muss gewährleistet sein, dass die entsprechende Last von der monolithischen Betonplatte schadensfrei aufgenommen werden kann. Hier spielen Dicke, Lagerungszustand und Festigkeit eine wichtige Rolle. Es kann allerdings nicht Ziel sein, lediglich einen härteren Beton herzustellen. Dieser wird dann i.d.R. spröder und damit rissanfälliger.

Eine Bewehrung in solchen monolithischen Betonplatten kommt erst dann zur Wirkung, sobald Risse entstehen. Außerdem ist das Schwindmaß des Betons zu beachten. Hat dieser z.B. 0,4 mm pro m Schwindmaß, so bedeutet dies, dass sich bei einem 10 Meter-Feld eine Fuge von 4 mm bilden kann.

Das Einschneiden von Scheinfugen in monolithische Betonplatten ist abhängig von der Festigkeitsentwicklung und erfolgt i. d. R. im Sommer früher, im Winter später auf Grund der Umgebungstemperaturen. Hier ist es schwer, einen pauschalen Wert anzugeben.

Betonzusatzmittel und Nachbehandlungsmittel
im Industriebodenbau
Dr.-Ing. Jürgen Huber
BASF Construction Solutions GmbH, Mannheim

Der Experte für Zusatzmittel aus dem Hause BASF zeigte zunächst zum Erstaunen der Zuhörer auf, dass ‚Bluten‘ bei Industrieböden auch positiv sein kann. Einerseits wirkt das Wasser an der Oberfläche in einer gewissen Weise als Verdunstungsschutz. Wenn nun noch eine Hartkorneinstreuung zum Einsatz kommt, dann ist sichergestellt, dass auch ausreichend Wasser für deren Bindung und Einarbeitung vorhanden ist. Dr. Huber stellte fest, dass viele aktuelle Betonmischungen etwas zu trocken sind, um Einstreuungen geeignet einzubringen. Außerdem wies er darauf hin, dass heutzutage zur Sicherstellung des Frosthaushaltswiderstandes in den Betonen vermehrt Mikrokugeln zum Einsatz kommen, um das geeignete Maß an Porigkeit sicherzustellen.

Moderne Fließmittel verhindern die Klumpenbildung in der Mörtelmischung durch Dispergierung. Dies wird i.d.R. durch Ladungen erreicht, die sich gegenseitig abstoßen. Ein aktuelles Betonzusatzmittel als Fließmittel sind z.B. die PCE’s (Polycarboxilatether). Im Anschluss beschrieb Dr. Huber Fälle, bei denen es zur Bildung einer ‚Elefantenhaut‘ an der Betonoberfläche gekommen war. Dies bedeutet, dass die Oberfläche fest, die Schichten darunter jedoch noch weich und verformbar waren. Prüfte man dies mit einem Druckstempel, so zeigte dieser zunächst hohen Widerstand und danach weniger. Aus Erfahrung des Referenten neigen Betone bei Verwendung von PCE’s weniger zum Bluten.

Eine geeignete Nachbehandlung von Industrieestrichen bezeichnete der Referent als dringend notwendig. Direkt nach dem Einbau kommt es zu einer intensiven Verdunstung, die sich mit der Zeit verlangsamt. Ohne Nachbehandlung trocknet die Betonoberfläche aus und es kommt zu einer Behinderung des weiteren Wassertransportes aus den tieferen Schichten an die Oberfläche. Diese Feuchtigkeit muss dann über eine lange Zeit per Diffusion austreten und die Betonoberfläche hat nicht genügend Wasser für die Hydratation. Dies führt in letzter Konsequenz zu einer Randzone mit niedriger Oberflächenzugfestigkeit.

Dr. Huber wies darauf hin, dass Nachbehandlungsmittel i.d.R. die Haftung nachfolgender Beschichtungen nicht stören. Im Winter kann man aus Temperaturgründen Warmbeton bestellen. Dieser hat jedoch den Nachteil, dass er sich bei Kontakt mit dem kalten Un-tergrund abkühlt und sich dann möglicherweise verformt. In dieser Jahreszeit bietet sich die Verwendung geeigneter Fließmittel an, welche eine schnellere Hydratation mit sich bringen. Es gibt in diesem Zusammenhang sogar Produkte zur Reduzierung der Oberflächenspannung, mit denen man den Schwund in einem gewissen Maß reduzieren kann. Lässt sich die Estrichoberfläche nicht geeignet glätten, so empfahl der Referent, besser Glätthilfen anstatt von Wasser einzusetzen, um den Wasserzementwert der Oberfläche nicht ungünstig zu beeinflussen.

Faserbetone
Stahlfaserbeton, Beton mit Kunststoff- und Glasfasern
Dipl.-Ing. Markus Schulz
Schulz Concrete Engineering GmbH, Hamm

Der Bewehrungsexperte wies darauf hin, dass in Betonen kaum Kunststofffasern zum Einsatz kommen. Dies liegt primär an der fehlenden Anwendungsnorm bei den PP-Fasern. Es gibt mit der DIN EN 14 889-2 zwar eine Produktnorm, aber keine Norm zur Verwendung. Wenn Kunststofffasern verwendet werden, so erfolgt dies mit dem Ziel des Abplatzschutzes im Brandfall. Ziel eines Bewehrungseinsatzes ist es i.d.R. eine duktile Bauweise zu erzielen. Dies führt dazu, dass ein Bauteil aus Beton im Belastungsfall Risse bekommt, jedoch nicht versagt. Im Anschluss erläuterte Dipl.-Ing. Schulz die Verwendung von Stahlfasern in derartigen Produkten. Er wies darauf hin, dass Stahlfasern wenig bei Belastung durch zentrischen Zug ausrichten können. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Betonplatte schwindet. Auch können die Fasern wenig beitragen, wenn es z.B. im Zuge eines Erdbebens es zur Beanspruchung des Bauteils auf Zug kommt. Hingegen funktionieren die Stahlfasern sehr gut bei Druck von oben.

Bei Belastung werden die Hakenenden der Stahlfasern i.d.R. gerade gezogen. Es ist zu empfehlen, dass die Faserlänge größer als das Größtkorn des Zuschlags sein sollte, um Risse zwischen den Größtkörnern zu überspannen. Beim Einsatz verzinkter Fasern in Mörteln mit chromatreduziertem Zement kann es zur Entstehung von Wasserstoff kommen. Bei dieser Reaktion lagert sich der gasförmige Wasserstoff bevorzugt porenförmig an der Grenzfläche zwischen der Zinkschicht und dem umgebenden Beton/Estrich an.
Den Hauptvorteil bei der Verwendung von Stahlfasern sah Dipl.-Ing. Schulz in der Minimierung der Betondicke. Aus seiner Erfahrung bietet es sich auch häufig an, eine Kombination aus Betonstahl und Stahlfasern zu wählen, um die unterschiedlichen Anforderung abzudecken.

Thermisch aktivierte Betonböden
Prof. Dr.-Ing. Michael Günther, TU Dresden

Prof. Dr. Günther eröffnete sein Referat mit der Aussage, dass eine thermische Aktivierung nicht nur heizt, sondern eben auch das Kühlen entsprechender Bauteile beinhaltet. Eine aktuelle Thematik besteht darin, wie sich solare Gewinne in geeigneten Speichermedien (Sohlplatte, Wasser) festhalten lassen. Hier laufen derzeit eine ganze Reihe von Projekten. Auf Grund der aktuell gefassten neuen Klimaschutzziele ist zu erwarten, dass sich die Regelungenh der Energieeinsparverordnung nochmals verschärfen werden.

Für die Beheizung von größeren Hallen werden häufig Gasstrahler, Lufterhitzer (Konvektion), Deckenstrahlplatten und Fußbodenheizungen eingesetzt. Hier kann die Fußbodenheizung mit diversen Vorteilen aufwarten, die nicht zuletzt in der Möglichkeit einer Kühlung des Bauteils liegen. Für derartige Verwendungen wird in der Zwischenzeit sogar oft Grundwasser eingesetzt.

In der Vergangenheit verwendete man häufig Stahlrohre für thermisch aktivierte Betone. Hier kam es jedoch häufig zu Korrosion durch Sauerstoff in Folge der Befüllung mit Trinkwasser und hohen Betriebstemperaturen im Winter um die 50 Grad Celsius. Heute kommen i.d.R. geeignete Polyethylenrohre zur Verwendung, am günstigsten PEXa-Rohre mit geeigneter Vernetzung. Werden diese in Betonplatten verlegt, so ist es gemäß geltender Regel nicht notwendig, die Bauteildicke des Betons aus Lastgründen anzuheben, wenn die Rohre ca. 35 mm Abstand zum Untergrund haben.

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Bild   Herr Bose beim Vortrag

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17. Internationales Sachverständigentreffen des Bundesverbands Estrich und Belag e.V. im November 2016

Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den einzelnen Skripten

Am 25. und 26. November 2016 fand die vom Bundesverband Estrich und Belag e.V. organisierte Veranstaltung im ARCADIA-Hotel in Schweinfurt statt. Wie immer war sie gut besucht und ihr Besuch empfehlenswert.

Zu den einzelnen Vorträgen:

I. Themenkomplex „Neue Anforderungen an Bodenkonstruktionen – Emissionen in Innenräumen“
Folgen des EuGH-Urteils und die baupraktischen Konsequenzen
Referent: Dipl.-Ing. (FH) Andreas Eisenreich

Nach einer kurzen Einführung durch den Obmann des AK „Sachverständige“ Dipl.-Ing. Simon Thanner begann Hr. Eisenreich von der Fa. Chemotechnik mit seinem Vortrag. Er wies darauf hin, dass die Bauproduktenverordnung europaweit Gültigkeit habe und die Grundanforderungen an Bauwerk regele. Ziel ist ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes. Der Schutz der Bürger vor Gefahren durch Baustoffe ist Sache der einzelnen Staaten. In erster Linie sind die Leistungserklärung und das CE-Kennzeichen für Produkte entscheidend. Das DiBt hat die Aufgabe, tätig zu werden, wenn jemand eine falsche CE-Kennzeichnung anbringt. Ziel der Produktenverordnung ist es unter anderem, dass Baustoffe nach dem Abriss wiederverwendet oder recycelt werden. In Deutschland ist nach den letzten Gerichtsurteilen kein Ü-Zeichen als Verwendungsnachweis mehr erforderlich. Die in Deutschland bisher gültige Bauregelliste wird durch eine Musterverwaltungsvorschrift in Form einer technischen Baubestimmung ersetzt. In diesem Zusammenhang wird auch eine neue Musterbauordnung herausgegeben..

Fazit:

Durch den Wegfall des Ü-Zeichens werden nicht mehr im gleichen Umfang wie früher die Eigenschaften der in den Verkehr gebrachten Produkte überwacht werden.

I. Themenkomplex „Neue Anforderungen an Bodenkonstruktionen – Emissionen in Innenräumen“
Emissionsprüfung und hedonische Bewertung von Baumaterialien und Gewerken
Referent: Dr. Roland Augustin

Der neue Geschäftsführer des IBF, Dr. Roland Augustin, wies zu Eingang seines Vortrages hin, dass früher zum ‚Trockenwohnen‘ von Neubauten gerne Mieter eingesetzt wurden. Der Hintergrund bestand darin, dass die feuchten Kalkputze zum Abbinden CO2 benötigten, das durch die Mieter zur Verfügung gestellt wurde. Allerdings trugen diese häufig Erkrankungen, wie Tuberkulose davon. Nachdem wir uns zu ca. 80% unserer Zeit in Innenräumen aufhalten, ist es wichtig, dass die dort vorhandene Luft von geeigneter Qualität ist. Dies wird umso mehr relevant, als unsere Gebäudehülle immer dichter wird.

Die Qualität der Innenraumluft wird jedoch nicht nur durch evtl. Emissionen aus Bauprodukten beeinflusst, sondern z.B. auch durch Produkte, die seitens des Nutzers zum Einsatz kommen, wie z.B. Duftkerzen, Laserdrucker, etc.

Bei der Überprüfung der Raumluft geht es häufig um flüchtige organische Verbindungen (VOC’s). In diesem Zusammenhang wird eine Emissionsprüfung derzeit nur an einzelnen Produkten durchgeführt. Das AgBB-Schema zur Kontrolle der Emissionen stammt in diesem Zusammenhang vom Umweltbundesamt. Von Anfang an war eine sensorische Prüfung Bestandteil des Prüfschemas. Diese wurde jedoch nicht angewendet, da es kein validiertes Prüfverfahren gab. Was die Grenzwerte für Emissionen in Innenräumen angeht, so ist festzustellen, dass es sehr unterschiedliche Anforderungen in den europäischen Ländern gibt (z.B. in Bezug auf Formaldehyde).

Zu 22% ist der Grund für eine Messung der Innenraumluft in Bezug auf Schadstoffe ein unangenehmer Geruch in der entsprechenden Wohnung. Zu 37% sind es gesundheitliche Einschränkungen der Nutzer, welche zu diesem Schritt führen.

Erfolgt die Messung auf Grund eines anhaltend unangenehmen Geruchs, so wird häufig festgestellt, dass die Emissionen nach einer gewissen Zeit im Normbereich liegen, jedoch die Räumlichkeiten immer noch unangenehm riechen. Dies liegt einerseits daran, dass wir ein sehr gutes Geruchsgedächtnis haben, welches im limbischen System beheimatet ist. Andererseits hängen sich die Gerüche häufig an kleinste Partikel, die in den Räumen noch vorhanden sind. Der unangenehme Geruch ist insofern dann nicht gesundheitsschädlich, jedoch ein Stressfaktor für die Nutzer. Man hat festgestellt, dass eine hedonische Bewertung (wie angenehm ist die Luftqualität?) i.d.R. nicht zielführend ist. Dies liegt daran, dass es hier bei unterschiedlichen Beurteilenden zu variierenden Aussagen kommen wird. Zudem hat die Mehrzahl der Bauprodukte aus Nutzersicht eher eine negative Hedonik. Interessanterweise wurde der Geruch von Estrichen in diesem Zusammenhang von der Mehrzahl der Nutzer als angenehm beurteilt.

Auch wenn es keinen Zusammenhang zwischen der VOC-Konzentration und der Geruchsintensität gibt, wird in Zukunft die Geruchsintensität als Kriterium für die Qualität der Innenraumluft herangezogen.

Man hat festgestellt, dass Geruchserfahrene bis zu 20 g Aceton pro m3 Luft i. d. R. nicht wahrnehmen. Deshalb wurde dieser Wert mit 0 pi definiert. Der Grenzwert wurde insofern mit 7 pi festgelegt. Die Prüfung findet z.B. nach 28 Tagen statt und der gemessene Wert muss dann < 7 pi betragen. Die Anwendung dieser Prüfung z.B. im Blauen Engel für textile Bodenbeläge (UZ 128) könnte in Zukunft ein Problem werden. Im Schadensfall wird dann vor Ort gemessen.

Diesbezüglich kam es zu einer gewissen Diskussion im Publikum. Kohlenmonoxid ist z.B. ohne Zweifel ein wesentlicher Schadstoff, der jedoch gar nicht riecht und insofern auch bei einer sensorischen Prüfung nicht festgestellt würde. Es kann sich insofern hier bestenfalls um eine Ergänzung der bekannten Maßnahmen handeln.

II. Themenkomplex ,,Estriche“
Estriche mit beschleunigenden Zusatzmitteln – Untersuchungsergebnisse
Referenten: Dipl.-lng. Egbert Müller / Michael Ruhland

Der Institutsleiter des IBF, Dipl.-lng. Müller verabschiedete zunächst seinen langjährigen Kollegen Wolfgang Limp, der in Kürze aus dem Institut ausscheidet. Dies war für beide sichtlich ein bewegender Moment.

Im Anschluss stellte Hr. Müller die aktuellen Forschungserkenntnisse in Bezug auf einen mit Beschleuniger hergestellten Zementestrich vor. Zur Verwendung kam ein Zement des Typs CEM II mit einem WZ-Wert von 0,56 und einem festgestellten Luftporenanteil von ca. 4,5%. Er hatte eine Rohdichte von 2,3 und erreichte bei der Prismenprüfung die Güte C 45 – F 7. Es wurden Versuchsflächen mit diesem Mörtel angelegt, der eine Dicke von 45 mm aufwies.

Als Bodenbeläge kamen Kautschuk und lackierter Eichen- sowie Buchenparkett zum Einsatz. Die vorgenannten Beläge wurden auf den Versuchsflächen einerseits nach Erreichen von 3,2 CM-%, andererseits nach dem Erreichen von 2% verlegt. Der Hersteller des Beschleunigers gab einen Belegreifwert seines Produktes mit 3,2 CM-% an. Dieser Wert wurde nach fünf bis sieben Tagen erreicht, während der 2%-Wert sich nach 25 bis 27 Tagen einstellte. Bei einer Bestätigungsprüfung erreichte der Estrich ca. 3,3 N/mm2 Biegezugfestigkeit. In der Folge wurden die Estriche geschliffen, grundiert und gespachtelt. Als Klebstoff unter dem Parkett wurde ein 2 K-PUR-Klebstoff verwendet, um keine zusätzliche Feuchtigkeit einzutragen.

Fazit:

Es wurde festgestellt, dass der Estrich über einen Zeitraum von 240 Tagen nach Verlegung ständig trockener wurde, aber der Feuchtewert konstant in den unteren Schichten höher war als in den oberen. Dies war der Fall, obwohl teilweise ja nach sechs Tagen bereits der Belag aufgebracht wurde. Dipl.-lng. Müller führte diesen Effekt möglicherweise auf eine fortlaufende Hydratation zurück. Interessanterweise kam es auch bei den elastischen Belägen nicht zu einem Feuchteabgleich zwischen der unteren und der oberen Zone.

Es konnte festgestellt werden, dass das Holz nicht aufgefeuchtet war und auch keinen Schaden erlitten hatte. Möglicherweise lag dies jedoch auch an dem PUR-Klebstoff, der eine gewisse Feuchtesperrung aufweist. Es war feststellbar, dass in wesentlichen Zügen die Holzfeuchtigkeit der Raumluftfeuchte folgte.

Bei alten Proben ergab sich eine gewisse Rückbildung der ursprünglichen Verschüsselung von ca. 5 mm in Richtung der Nulllage.

Nach 60 Tagen konnten im Kautschukbelag bei dem Estrich, welcher mit 3,2 CM-% belegt wurde, mehrere Blasen festgestellt werden. Die Prüfungen dauern derzeit noch an und Dipl.-lng. Müller versprach beim nächsten Treffen darüber zu berichten.

II. Themenkomplex ,,Estriche“
Belegreife von Calciumsulfatestrichen
Referent: Dipl.-lng. Andres Seifert

Dipl.-Ing. Seifert aus dem Hause Knauf zeigte zunächst die grundsätzlichen Eigenschaften von Gips auf. Er wies darauf hin, dass Calciumsulfatfließestriche am Tag nach der Verlegung ungefähr 8 CM-% aufweisen. Wenn Feuchtigkeit in der Frühphase aus dem System herausgebracht wird, so gelingt eine relativ schnelle Trocknung. Funktioniert dies nicht, so dauert dieser Prozess i.d.R. deutlich länger. Das Hauptthema des Vortrags bestand in der Frage, ob die Anhebung des Belegreifgrenzwertes von beheizten Calciumsulfatestrichen von früher 0,3 auf jetzt 0,5 CM-% angemessen ist. Dipl.-Ing. Seifert wies darauf hin, dass in Frankreich und England schon seit Jahren der 0,5%-Grenzwert gelte. Er erklärte, dass Calciumsulfatfließestriche ungefähr eine Ausgleichsfeuchte von 0,2 CM-% haben und im beheizten Fall von ungefähr 0 CM-%.

Es kam in der Folge zu einer intensiven Diskussion zu diesem Thema. Herr Georg Mayrhofer, Bundesinnungsmeister der Bodenleger in Österreich, wies darauf hin, dass er eine ganze Reihe von Schäden in der Zukunft durch die Anhebung des Grenzwertes befürchte. Dagegen wurde vom SV Bernhard Lysser die Herabsetzung des Wertes von 0,5% auf 0,3% vor 20 Jahren in Frage gestellt, die er aufgrund der Erfahrungen in der Schweiz für nicht erforderlich ansieht.

Insbesondere wurde vom Publikum kritisiert, in welcher Form die Anhebung des Wertes erfolgte, nämlich ohne vorherige Rücksprache mit den anderen Verbänden. Zu beachten in diesem Zusammenhang aus meiner Sicht auch die Tatsache, dass unsere Raumluft durch die technische Wohnraumentlüftung im Winter immer trockener wird und sich dadurch ein ungünstiges Dampfdruckgefälle aus dem Estrich heraus in Richtung Raumluft bilden kann.

III. Themenkomplex ,,Abdichtung“
Neue Normen der Bauwerksabdichtung DIN 18531 – DIN 18535 als Ersatz für DIN 18195 – Bearbeitungstand der neuen E DIN 18533
Referent: Dipl.-lng. Gerhard Klingelhöfer

Der Referent wies zunächst darauf hin, dass grundsätzlich vor der Bauplanung ein Baugrundgutachten eingeholt werden soll, zumal der Grundwasserspiegel höhenmäßig deutlich variieren kann. Es geht darum, den Bemessungswasserspiegel in diesem Zusammenhang herauszufinden. Ist dies nicht möglich, so sehen die neuen Regelungen vor, dass die Geländeoberkante DOK oder der höchste Hochwasserstand als relevantes Niveau gegen drückendes Wasser anzusetzen ist. Nachdem die Bauregelliste in Zukunft entfallen wird, sind hier Vorgaben auf Ebene der Bundesländer zu erwarten. Dipl.-lng. Klingelhöfer zeigte einen Fall auf, bei welchem anstauendes Sickerwasser zu einem erheblichen Wasserschaden an einem Objekt führte.

Die neue DIN 18195 wird lediglich Begriffsdefinitionen enthalten. Neu aufgenommen wurden nun auch die Polymerbitumenbahnen mit Alueinlage (= Estrichbahnen). Man muss darauf hinweisen, dass die Estrichbahnen ‚bei bindigen Böden mit Drainagen nach momentaner Lage nicht zugelassen sind. Die Wassereinwirkungsklassen wurden von W1-E bis W4-E eingeordnet.

In Zukunft wird es keine Unterscheidung mehr nach Haftwasser, Sickerwasser, etc. geben. Wenn Wasser sich aufstaut, so handelt es sich um Druckwasser. Zudem ist zu beachten, dass zulässige Dichtungsschlämmen i.d.R. wenig Rissüberbrückung haben. Hier sind bahnenförmige Abdichtungen i. d. R. günstiger. Je höher die Anforderung an die Abdichtung, desto höher sollten auch die Anforderungen an die Rissüberbrückung sein.

Bei der Beurteilung der richtigen Abdichtungsmaßnahme wird es in Zukunft von wesentlicher Bedeutung sein, zu definieren, welche Ansprüche in einem Raum an z.B. Luftfeuchtegehalt gestellt werden. Dies ist insbesondere ein Thema bei erdangrenzenden Kellerräumen.

Zudem wies der Referent darauf hin, dass möglicherweise sich unter Betonplatten ansammelndes Wasser auch in die Drainage vordringen können muss. Hierfür sind z. B. entsprechende Ableitungen im Fundamentbereich erforderlich.

Auch in Zukunft wird es bei Bodenfeuchte ausreichend sein, die Abdichtungsbahn mit der Horizontalsperre zu überlappen, da es hier nur um eine Unterbindung des kapillaren Wassertransportes geht. Wasser in körperlicher Form darf hier nicht anstehen.

Nachdem die alte DIN 18195 weitgehend in die Neuregelungen übernommen wurde, geht Dipl.-lng. Klingelhöfer davon aus, dass die neue DIN 18533 Teil 1-3 nach ihrem Erscheinen als anerkannte Regel der Technik angesehen werden wird.

IV. Themenkomplex „Recht“
Änderung des Sachverständigenrechts in der ZPO- Rechtssprechung zur Haftung, Vergütung, Befangenheit
Referentin: RA’in Katharina Bleutge

RA’in Bleutge hatte die Ehre, den letzten Vortrag vor dem Abendessen zu referieren. Dies meisterte sie souverän in der ihr eigenen ‚kölnerischen Vortragsweise‘.

Zunächst zeigte sie einige Änderungen der ZPO auf. Vor Beauftragung von Sachverständigen können in Zukunft die Parteien gehört werden. Sachverständige müssen bereits im Vorfeld auf Interessenskonflikte hinweisen. Sonst drohen ihnen Vergütungsverlust und möglicherweise ein Ordnungsgeld. Richter müssen in Zukunft Fristen für die Gutachtenerstattung setzen. Ist diese vom Sachverständigen nicht einzuhalten, so muss er um Fristverlängerung bitten. Es wird in Zukunft kaum mehr Sachstandsanfragen mehr geben, sondern es werden relativ schnell Ordnungsgelder als Sollvorschrift bis zu 3.000 EUR erhoben werden. Die Erläuterung des Gutachtens kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die RA’in beruhigte jedoch die versammelten Sachverständigen mit der Aussage, dass bei unverschuldeten Fristversäumnissen kein Ordnungsgeld erhoben wird. Die vorgenannten Regelungen gelten seit dem 15.10.2016.

Sachverständige sollten auch insbesondere darauf achten, den Kostenvorschuss nicht zu überziehen. Überschreitet der Sachverständige diesen um mehr als 20-25% inkl. Steuern, so ist er in seiner Abrechnung auf die Höhe des Vorschusses reduziert. Nach der Rechtssprechung werden auch Fremdfotos gemäß JVEG mit 2 EUR vergütet.

Interessant war für die versammelten Sachverständigen auch zu hören, dass eine willkürliche Stundenkürzung durch Kostenbeamte nicht zulässig ist. Ein Gutachten mit wenigen Seiten bedeutet nicht automatisch, dass hierfür wenig Stunden aufgewendet wurden. Gemäß eines Erlasses des Justizministeriums  Bayern muss eine minutengenaue Abrechnung von Honoraren erfolgen.

Muss der Sachverständige einen weiteren Sachverständigen in einem Gerichtsgutachten hinzuziehen, so muss dies vom Gericht erfolgen. Hat der Sachverständige mit dem Gericht einen erhöhten Stundenlohn gemäß 13 JVEG vereinbart, so gilt dieser nicht automatisch für Folgeaufträge.
Abschließend empfahl die RA’in den Sachverständigen, möglichst keine Unterlagen beim Ortstermin von einer Partei anzunehmen, sondern sich diese über das Gericht zuleiten zu lassen.

Danach ging sie auf Regelungen bei Privatgutachten ein. Sollte ein Sachverständiger keinen Vertrag mit dem Auftraggeber abschließen, so gilt lt. Werkvertragsrecht die übliche Vergütung. Empfohlen werden kann diese Vorgehensweise natürlich nicht.

V. Themenkomplex „Sachverständigenwesen“
Vorführung Software: Gutachtenmanager und FixFoto
Referent: Andreas Waning

Als nächstes zeigte Andreas Waning ein Programm auf, welches Sachverständigen ihre Arbeit erleichtern soll. Zunächst müssen dort die Daten des jeweiligen Falles eingepflegt werden, wie z.B. zuständiges Gericht, Prozessbeteiligte und Rechtsanwälte. Weiterhin sind die Informationen bzgl. des Gutachtens (z.B. Beweisbeschluss) einzugeben. Ist das gemacht, so generiert das Programm eine ganze Reihe von praktischen Vordrucken wie z.B. Auftragsbestätigungen an das Gericht, Ladungen für die Parteien, Umladungen, Arbeitszettel für den Ortstermin und natürlich Grundlagen für das Gutachten selbst. Später kann man direkt daraus auch eine entsprechende Rechnung schreiben.

Ein weiterer Vorteil bestand darin, dass man Bilder direkt in das Gutachten einfügen kann. Ein Bildbearbeitungsprogramm ermöglicht das Einfügen von Pfeilen und ähnlichen Bearbeitungshilfen. Außerdem ist praktisch, dass man alle Informationen zu dem jeweiligen Fall mit dem entsprechenden Parteienschriftverkehr in der jeweiligen Datei speichern kann.

Andreas Waning bietet auch Hilfe bei der Erstinstallation an, sowie eine Hotline bei Fragen während dem Betrieb.

VI. Themenkomplex ,,Aktuelle Schadensfälle“
Elastische Klebstoffe für Parkett – augenblicklicher Zustand, Rückblick und Aufarbeitung
Referenten: Gert F. Hausmann und Ing. Georg Mayrhofer

Die Erfolgsgeschichte der Silanklebstoffe (= silanmodifizierten Polymerklebstoffe) ist schon einige Jahre alt. Der große Vorteil dieses Produktes liegt daran, dass man lösemittelfrei Parkett elastisch auf Untergründe verlegen kann. Es gab schon Fälle, in denen sich der Parkett durch Spannungen teilweise vom Untergrund gelöst hat und trotzdem durch den Silanklebstoff nach einer elastischen Verformung wieder auf dem Estrich anhaftete.

In letzter Zeit häufen sich jedoch die Reklamationen, bei denen elastische Kleber auf Silanbasis nach ca. acht Jahren versagen und sich der Parkett vom Untergrund löst. Nimmt man dann diesen auf, so stellt man häufig einen unangenehmen Geruch fest und der Klebstoff ist nur noch in Krümeln vorhanden. 2011 gab es eine Diplomarbeit, die sich damit befasste, das Alterungsverhalten von Silanklebstoffen unter hoher Temperatur zu untersuchen. Dabei konnte festgestellt werden, dass unter hohen Temperaturen der Klebstoff bereits nach kurzer Zeit seinen Dienst versagte.
Sachverständige, welche solche Fälle untersuchen, stellen häufig keine Dimensionsänderungen der Parkettelemente fest. Der Schaden wird häufig erst nach Ablauf der Gewährleistung festgestellt.

Bei der vorgenannten Diplomarbeit klebte man mit den Silanklebstoffen auf Calciumsulfatestriche. Bei den Weichmachern in den Klebstoffen kam es bei 75 Grad nach sieben Wochen zu Problemen. Beim Versagen des Materials wurde ein intensiver Geruch freigesetzt. Offensichtlich spielt der Sauerstoff in den Estrichporen eine wesentliche Rolle, um diese oxidativen Prozesse auszulösen. Außerdem scheinen weichmachende Öle an diesen Prozessen beteiligt zu sein.

Es ist zu beachten, dass es ein europäisches Produkthaftungsgesetz gibt. Lt. diesem kann der Kunde ca. zehn Jahre, nachdem ein Produkt auf den Markt gekommen ist, direkt gegen den Hersteller klagen, wenn entsprechende Mängel festgestellt werden.

In der Schweiz wurden derartige Schäden bereits zwei Jahre nach Einbau der Klebstoffe auf unterschiedlichen Untergründen festgestellt. Es ist auch wahrscheinlich, dass die residuale Feuchtigkeit im Estrich einen Einfluss hat.

Fazit:

Es scheint einerseits an den Komponenten in den Klebstoffen zu liegen, die eine gewisse Qualität haben müssen, um alterungsbeständig zu sein. Andererseits ist eine geeignete Grundierung notwendig, um den Klebstoff gegen oxidative Alterungsprozesse zu schützen. Die Elastikklebstoffe wurden im Schadensfall häufig direkt ohne Grundierung auf den Untergrund aufgebracht.

VI. Themenkomplex ,,Aktuelle Schadensfälle“
Entkopplungssysteme im Innen- und Außenbereich, Chancen und Grenzen
Referent: Walter Gutjahr

Entkopplungsmatten können die unterschiedlichsten Funktionen erfüllen wie z.B. abdichten, entlüften, Trittschall dämmen, vom Untergrund trennen, Spannungen abbauen, etc. Man muss wissen, dass die Mindesthaftwerte für Mörtel am Untergrund i.d.R. durch den Einsatz von Entkopplungsmatten unterschritten werden. Insofern ist häufig keine Eignung für gewerbliche Nutzungen vorhanden, da dort hohe Schlagfestigkeiten und Belastbarkeiten für Hubwägen, etc. gefragt sind. Die Haftzugfestigkeit der Beläge liegt häufig statt bei 0,5 N pro mm2 eher zwischen 0,2 bis 0,3 N pro mm2.

Walter Gutjahr stellte einen Versuch vor, bei welchem die Scherfestigkeit der Beläge unter Einsatz von Entkopplungsmatten auf Estrich gemessen wurde. Entkopplungen können in diesem Zusammenhang auch versteifende Wirkungen haben. Weiterhin wurden Stanztests durchgeführt, bei welchen festgestellt wurde, dass die Härte des Belags durch die Entkopplung zurückgeht.

Interessant war, festzustellen, dass die Verwendung von Entkopplungsmatten teilweise die Schlagfestigkeit gegenüber der Verwendung ohne Entkopplungsmatte sogar erhöht hat. Hier gab es beim Test mit der fallenden Stahlkugel teilweise weniger Spuren an den Fliesen. Hr. Gutjahr wies darauf hin, dass er trotzdem relativ weiche Entkopplungsmatten für gewerbliche Nutzungen wie Diskotheken nicht empfehlen würde. Zu erklären war dieser Effekt wegen der Dämpfung und Kraftabsorption durch die Matte.

Für die Verkrallung der Matten am Untergrund ist die unterseitige Profilierung von großer Wichtigkeit. Walter Gutjahr zeigte auch Fälle, in welchen Bewegungsfugen mit Hilfe von Entkopplungsmatten überspannt wurden. Dies hielt Walter Gutjahr für möglich, wenn eine Höhensicherung im Bereich der Fugen erfolgt. In Autohäusern hat sich die Verwendung von Entkopplungsmatten in der Zwischenzeit bewährt, da hier weiche Gummireifen vorhanden sind, die keine so hohen Pressungen auf den Untergrund übertragen.

VI. Themenkomplex ,,Aktuelle Schadensfälle“
Einfluss von Feuchtigkeit auf zementgebundene Spachtelmassen
Referent: Dipl.-lng. Horst Müller

Der Referent wies darauf hin, dass die aktuelle Spachtelmassentechnik Komponenten wie Zement, Zuschlag, Gips und Superverflüssiger kombiniert. Damit werden im Grundsatz auch nahezu durchweg positive Erfahrungen gemacht. Allerdings hatte es der Sachverständige mit einem Spachtelmassentyp zu tun, bei dem offensichtlich in der Mischung verhältnismäßig viel Gips bzw. latent reagierende Komponenten enthalten waren. Hier kam es dann im eingebauten Zustand zu Volumenvergrößerungen im Bereich der Spachtelmasse mit Schichtenbildung. Das Ende vom Lied war ein Kohäsionsbruch mit Spachtelmassen, die sich darstellten „wie ein Blätterteig“.

Offensichtlich spielte hier Wasser eine Rolle, die den Effekt auslöste. Es gab z.B. Feuchtenester bei sehr dicken Spachtelmassen und teilweise kam das Wasser aus Dispersionsklebstoffen von oben. Herr Altmann wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in derartigen Systemen der Gips komplett aufgebraucht werden muss. Ist das nicht der Fall, so kommt es zu einer Nachhydratation in Verbindung mit Volumenvergrößerung. Dies kann zu den angegebenen Schäden führen. Es ist zu erwarten, dass die versammelten Sachverständigen noch auf Fälle stoßen werden, wo das betreffende Produkt verbaut wurde und sollten deshalb auf die genannten Symptome achten.

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Bild    Vortragssaal mit Publikum

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