Dr. Estrich: Was der Handwerker über beheizte Fußbodenkonstruktionen wissen muss

Verfasser des Beitrags: Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®


Den Planer in die Pflicht nehmen

Welche Heizestrichbauarten gibt es? Wie verhält es sich mit Estrichdicken und -festigkeiten? Estrichleger und Architekt Dr. Unger fasst die wichtigsten Punkte aus Sicht des Praktikers zusammen.


Einbau eines Klimabodens in einem Einfamilienhaus.

Als Heizmedien werden in erster Linie mit Warmwasser befüllte Rohre oder alternativ elektrische Heizmatten verwendet. Die Rohre liegen bei der Mehrzahl der Systeme im Estrichquerschnitt, während sich die Heizmatten häufig unterhalb der Estrichplatte befinden. Natürlich kann man diese auch mittig in den Estrich einbetten, hier läuft man jedoch Gefahr, dass die Heizmatte als Trennschicht wirkt, wenn die nachfolgende Estrichschicht nicht wirklich „frisch auf frisch“ eingebracht wird. Wenn lediglich eine Fußbodentemperierung vorgesehen wird, ist es auch möglich, die Elektroheizmatten unterhalb der Fliesen und damit oberhalb des Estrichs zu platzieren. Dann spricht man jedoch nicht mehr von einem „Heizestrich“. Fußbodenheizungen haben gegenüber konventionellen Heizkörpern den Nachteil, dass es länger dauert, bis sich der Raum erwärmt, und damit die schnelle Regelbarkeit in einem gewissen Umfang eingeschränkt ist. Es wird versucht, dieses Manko durch dünnere und damit schneller aufheizbare Estrichkonstruktionen zu kompensieren. Außerdem geht man den Weg, die Heizrohre bei vielen Systemen dichter als früher zu verlegen, oder wählt so genannte „Klimaböden“, die mit einer heizmedienführenden Platte eine gleichmäßige Estrichdurchwärmung möglich machen.

Erste Schritte

Vor Verlegung der Dämmplatten ist es notwendig, den Untergrund zu prüfen, eventuell notwendige Dampfsperren/Abdichtungen einzubringen und ein Nivellement anzufertigen. Es ist deshalb empfehlenswert, die Verlegung der Dämmplatten im Leistungsbereich des Estrichlegers vorzusehen, da er auf diese Arbeiten eingestellt ist. In diesem Zusammenhang kann z.B. ein System gewählt werden, bei welchem der Estrichleger die Dämmplatten einschließlich Abdeckung einbringt. Im Anschluss verlegt der Heizungsbauer ein Gitter, welches zur Befestigung der Rohre dient. Alternativ können die Rohre auch auf einer festen Unterlage oberhalb der Dämmschichten befestigt werden. Meiner Meinung nach sollte generell Systemen der Vorzug gegeben werden, bei denen keine Hoch-/Tiefstruktur innerhalb des Estrichs erzeugt wird, wie dies bei einigen Noppenplatten der Fall ist. Letztere können die Entstehung von Spannungen innerhalb des Estrichquerschnitts fördern und bei manchen Systemen ist der Anschluss an den Randstreifen nicht geeignet gelöst. Zum Zeitpunkt der Estrichverlegung müssen die Heizrohre mit Wasser befüllt sein, um eventuelle Undichtigkeiten rechtzeitig zu bemerken. Die Wassertemperatur in den Heizrohren sollte der Raumtemperatur entsprechen, lediglich im Winter kann aus Frostschutzzwecken mit einer Vorlauftemperatur von 20 °C gearbeitet werden. Bei Estricheinbringung ist speziell darauf zu achten, die Heizungsrohre nicht zu beschädigen. Heizestriche werden in der Regel als schwimmende Estriche eingebracht. Während des Aufheizvorgangs ist es leicht nachzuvollziehen, dass sich der Estrich durch die Erwärmung in seiner Länge erweitern wird. Deshalb ist es bei Heizestrichen von elementarer Wichtigkeit, dass diese keinen Kontakt zu aufgehenden Bauteilen haben. Der Randstreifen sollte dicker dimensioniert werden als bei üblichen schwimmenden Estrichen. Eine Randstreifendicke von 1,0 bis 1,5 cm ist in jedem Fall angeraten. In Ausnahmefällen können sogar noch dickere Randstreifen nötig sein, wenn es sich um besonders große Räume handelt oder die Temperaturspreizung extrem ist. Bei Fußbodenheizungen soll der Wärmedurchlasswiderstand des Bodenbelags inklusive eventueller Unterlagen 0,15 (m2 x K/W) nicht übersteigen.

Estrichdicke und Bauarten

Wenn der Heizestrich auf unterkantig anschließende elektrische Heizmatten platziert wird, ist keine Erhöhung der Estrichdicke gegenüber unbeheizten Estrichen notwendig. Im Allgemeinen unterscheidet man heute drei Bauarten für Heizestriche Notwendige Dicken und Festigkeiten unbeheizter, schwimmender Estriche sind bezogen auf verschiedene Verkehrslasten in den einschlägigen Normen publiziert und können beispielsweise im FUSSBODEN ATLAS® nachgelesen werden. Bei Heizestrichen der Bauart A ist die jeweilige Estrichdicke um den maximalen äußeren Durchmesser der Heizungsrohre zu erhöhen. Bei den Bauarten B und C können die genannten Werte für die Lastverteilungsplatte herangezogen werden. Was die Rohrüberdeckung betrifft, so muss diese bei Vorliegen der Biegezugfestigkeit F4 bei konventionell hergestellten Estrichen mindestens 45 mm betragen. Handelt es sich um Fließ – estriche derselben Biegezugfestigkeit F4, so kann die minimale Rohrüberdeckung um 5 mm auf 40 mm gesenkt werden. Liegen höhere Biegezugfestigkeitswerte vor, so sind von den um den Rohraußendurchmesser bei Bauart A erhöhten Tabellen abweichende, geringere Dicken möglich. Es muss jedoch in jedem Fall eine Mindestrohrüberdeckung von 30 mm vorliegen und eine Prüfung auf Tragfähigkeit (der Prüfkörper darf unter einer Auflast von 400 N nicht zerbrechen) hin vorgenommen werden. Bei Stein- und keramischen Belägen ist zusätzlich die Durchbiegung in der Eignungsprüfung zu messen, wobei diese dann maximal 0,15 mm ausmachen darf. Diese Durchbiegungsgrenze gilt jedoch nicht nur für Heizestriche sondern generell. Bei Guss – asphaltheizestrichen sollten die folgenden Mindest-nenndicken bei einer Rohrüberdeckung von 15 mm zugrunde gelegt werden: Auslöser für Rissbildung in Heizestrichen sind. Eine Einzelfallprüfung unter Einbeziehung aller Beteiligten ist in jedem Fall notwendig. Ist ein Heizungssystemvertreiber der Meinung, mit seinem System seien auch geringere Estrichdicken machbar, so sollte er die Gewährleistung für die Gesamtkon – struktion inklusive Heizestrich übernehmen. Voraussetzung ist selbstverständlich eine handwerklich korrekte Ausführung seitens des Estrichverlegebetriebes.

Fugen in Heizestrichen

Durch die Ausdehnung des Estrichs während des Aufheizens ist es notwendig, Bewegungsfugen in Heizestrichen anzulegen. Heizkreise und Estrichfelder sind bei der Planung aufeinander abzustimmen. Heizelemente dürfen Bewegungsfugen nicht kreuzen. Müssen Anschlussleitungen die Fugen kreuzen, so sind Erstere mit geeigneten Mitteln zu schützen (z.B. durch Rohrhülsen mit einer Länge von 30 cm). Ab 8 m Feldlänge sollte üblicherweise eine Bewegungsfuge vorgesehen werden.

Bauart A
Schwimmende Estrichplatte mit Heizrohren innerhalb des Estrichs oberhalb der Dämmschicht. Der Abstand der Heizrohre zur Dämmung ist hier systembedingt unterschiedlich. Beachten: Die bisherige Unterteilung von Bauart A nach dem Abstand der Heizrohre zur Dämmung in A1 bis A3 entfällt in Zukunft.

Bauart B
Schwimmende Estrichplatte mit Heizrohren unterhalb des Estrichs innerhalb der Dämmschicht. Es ist bei dieser Bauart besonders wichtig, dass eine geeignete Wärmeabgabe (z.B. mit Hilfe von Leitblechen) an den Estrich erzielt wird. Beachten: Ein solches System kann auch mit einem Fertigteilestrich kombiniert werden.

Bauart C
Heizelemente in einem Ausgleichestrich, auf dem der Estrich als Lastverteilungsschicht auf einer zweilagigen Trennschicht (z.B. PE-Folie) aufgebracht wird. Die Dicke des Ausgleichestrichs sollte mindestens 20 mm größer sein als der Durchmesser der Heizelemente. Aufgrund von geringer Rohrüberdeckung können Risse im Ausgleichestrich entstehen, die i.d.R. die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, da sich die lastverteilende Schicht an anderer Stelle befindet. Handelt es sich um Calciumsulfatausgleichestrich, so muss dieser zum Zeitpunkt der Trennschichtaufbringung einen CM-Wert von <0,3 % aufweisen.

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Sonderkonstruktionen – Fluch oder Segen für Unternehmer?

Verfasser des Beitrags: Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Die Bayerische Bauakademie in Feuchtwangen lud am 09.03.2010 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Fliesenhandwerk zu der Fortbildungsveranstaltung „Sonderkonstruktionen“ ein. Die Moderation hatte Herr Sachverständige Christian Geyer als Leiter der Landesfachgruppe Fliesen und Natursteine in Bayern inne.

Bild 1 Teilnehmer der Fortbildungsveranstaltun

„Das haben wir schon immer so gemacht“ versus „Innovation“

Zunächst beleuchtete Herr Rechtsanwalt Hilmar Toppe von der Bauinnung München die Thematik aus rechtlicher Sicht. Schnell wurde deutlich, dass Sonderkonstruktionen ein heißes Eisen sind. Einerseits muss es solche Konstruktionen geben, da es ansonsten keinen technischen Fortschritt gäbe. Hätte die Menschheit immer nur juristisch korrekt das Bekannte und Bewährte eingebaut, so hätte Monier zwar im 19. Jahrhundert die Grundlagen für unseren heutigen Stahlbeton legen können, jedoch hätte man ihn nicht verwendet, da man ja keinerlei Erfahrungen mit ihm hatte.

Wir sind rechtlich gehalten, gemäß den anerkannten Regeln der Technik zu arbeiten – also Produkte einzusetzen, die sich in der Praxis über die letzten 5 bis 10 Jahre bewährt haben. Man geht davon aus, dass ca. zwei Gewährleistungsperioden von dem Produkt erfolgreich durchlaufen sein sollten. Baut man ein Fabrikat ein, welches diesen Anforderungen nicht genügt, so ist es notwendig, den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Dies ist unabhängig davon nötig, ob das Produkt vom Handwerker selbstständig angeboten wird, oder ob dieses in einer Ausschreibung enthalten ist. Weist der Unternehmer nicht darauf hin, so läuft er Gefahr, dass seine Leistung, unabhängig vom Vorliegen eines Schadens, als mangelhaft eingestuft wird. Dies ist nur deshalb der Fall, weil sie nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. In der Folge hat der Kunde häufig sogar Anspruch auf Ausbau und Austausch gegen eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Leistung. Dies wird von den Gerichten nur dann teilweise als nicht zumutbar angesehen, wenn die technische Gleichwertigkeit von einem Sachverständigen bestätigt ist. Viele Sachverständige werden sich jedoch dahingehend nicht sehr weit aus dem Fenster lehnen.

Untragbarer Zustand für Unternehmer

Ein großes Problem sah der Referent in der Tatsache, dass viele Produkthersteller bei Materiallieferungen einer reinen ‚Verkäuferhaftung’ unterliegen. Im Schadensfall sind sie oft nur verpflichtet, die gleiche Menge an mangelfreiem Material zur Verfügung zu stellen. Im Extremfall könnte dies wie folgt aussehen: Ein Unternehmer errichtet ein Haus und verwendet als unterste Steinreihe spezielle Betonelemente. Nachdem das Haus gebaut ist, stellt sich heraus, dass diese Betonelemente schadhaft sind. Wenn dies in seinen AGB entsprechend geregelt ist, so ist es möglich, dass der Hersteller nur neue Betonelemente zur Verfügung stellen muss und nicht oder nur zum Teil für Ein- und Ausbaukosten haftet. In diesem Zusammenhang spielt es auch eine Rolle, ob Mängelfolgeschäden vorliegen. Dieser aus Sicht der Bauunternehmer unerträgliche Zustand wird derzeit durch den europäischen Gerichtshof geklärt.

Fertigteilestriche und Entkopplungssysteme mit kleinen Macken

Als nächstes befasste sich Herr Dipl.-Ing. Peter Kunert, ö. b. u. v. Sachverständiger für Estriche mit den Sonderkonstruktionen in technischer Hinsicht. Er behandelte in diesem Zusammenhang in erster Linie Fertigteilestriche und Entkopplungssysteme. Bei den Fertigteilestrichen wies der Sachverständige darauf hin, dass diese in der Regel nicht für die Belegung mit keramischen Fliesen im Kleinformat <> 40 x 40 cm geeignet sind. Zudem sollte eine gewisse Fliesenmindestdicke vorliegen, sodass es bei Verformungen des Fertigteilestrichs nicht zu Brüchen kommt. Werden die Lastverteilungsplatten zu dünn, so kann es auch bei Verwendung geeigneter Trittschalldämmstoffe zu Schallproblemen kommen. Diese sind darauf zurückzuführen, dass die flächenbezogene Masse solcher Estriche häufig gering sein kann, was dann in der Folge zu Vibrationseffekten führt. Die Resonanzfrequenz lag bei einem gemeinsam berechneten Beispiel über 100 Herz, was bauakustisch ungünstig ist. Es ist sinnvoll, von dem Hersteller übergebene Prüfzeugnisse in dieser Hinsicht sehr genau zu lesen. Es besteht sonst die große Gefahr, dass der Unternehmer im Spannungsfeld der rechtlichen Interessen des Herstellers und des Auftraggebers auf der Strecke bleibt. Bei den Entkopplungssystemen entzündete sich eine Diskussion, wie weit die Prüfpflicht des Fliesenlegers geht, wenn dieser einen Altestrich mit einer Entkopplungsmatte versieht. Ist er überhaupt ohne Weiteres in der Lage, statisch die Tragfähigkeit einer vorhandenen Konstruktion zu beurteilen oder wäre dies nicht viel eher Aufgabe des Gebäudeplaners? Ist ein solcher bei kleineren Umbauten überhaupt greifbar? Häufig machen die Handwerker eigene Angebote auf direkte Bitte des Bauherrn und werden damit selbst planerisch tätig. Dadurch übernehmen sie automatisch eine höhere Verantwortung.

Teure Erfahrung

Wir selbst hatten in unserer Firma einen Fall, bei dem uns ein Bauherr bat, aus Gewichtsgründen einen Leichtestrich auf Fußbodenheizung oberhalb einer Holzbalkendecke einzubauen. Wir wiesen bereits schriftlich im Angebot darauf hin, dass solche Leichtestriche die Wärme nicht so gut weitergeben, wie dies z.B. bei konventionellen Nassestrichen der Fall ist. Der Natursteinleger platzierte im Anschluss seine Platten auf einem extrem porösen Mörtelbett und der Bauherr drapierte den Naturstein schließlich auch noch mit dicken orientalischen Teppichen. Es war also weiter kein Wunder, dass sich die Räumlichkeiten nicht ideal mit der Fußbodenheizung erwärmen ließen. Der Bauherr verlangte den für ihn kostenlosen Rück- und Neueinbau der Konstruktion, was wir natürlich mit Hinweis auf unsere schriftliche Warnung zurückwiesen. Es kam zu einem Prozess, in dessen Verlauf wir zur kompletten Übernahme des Schadens in Höhe von ca. 22.000,00 EUR verurteilt wurden. Begründung des Gerichtes war, dass die von uns angebotene beheizte Leichtestrichkonstruktion von vornherein untauglich war. Unsere Rechnungssumme belief sich übrigens nur auf 5.500,00 EUR netto! Dies Alles, obwohl der Estrich zu keinem Zeitpunkt einen Schaden aufgewiesen hatte.

Bild 2 poröses Mörtelbett unter Steinplatte

Bild 3 Temperaturmessung an dem beheizten Leistestrich

Wenn man von vornherein davon ausgeht, dass das Gewerk ohnehin nicht funktionieren kann, so hilft einem auch eine einfache Bedenkenanmeldung nicht weiter. Hier benötigt man eine ausdrückliche Haftungsfreistellung des Bauherrn. Verstößt der Einbau gegen gesetzliche Vorschriften (z.B. Brandschutz), dann muss man ganz von einem Einbau absehen, da man sich sonst möglicherweise strafbar macht oder sich zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter aussetzt.

Tragfähigkeit der Unterkonstruktion beachten

Bei Durchsicht verschiedener Werbeaussagen von Entkopplungsmattenherstellern stellte sich heraus, dass z.B. ein Produkt für 500 kg pro m2 Tragkraft ausgelobt war. Eine solche Aussage kann jedoch nur dann getroffen werden, wenn auch der Altuntergrund eine solche Tragfähigkeit aufweist. Dies ist häufig nicht der Fall. Zudem werden teilweise für Calciumsulfatestriche relativ hohe CM-Grenzwerte für die Belegung mit Entkopplungsmatten angegeben. Einerseits haben Calciumsulfatestriche mit hohem Feuchtegehalt noch eine geringere Festigkeit, andererseits besteht die Gefahr, dass es beim Einsperren der Feuchtigkeit zu Schäden kommt. Auch hier erhebt sich wiederum die Frage, wer für diese aufkommt, wenn es später zu einem Schaden kommt. Hier ist es Aufgabe des eingeschalteten Sachverständigen, scharf zwischen Verlegefehlern und Systemfehlern zu unterscheiden.

Gibt es in der Praxis eigentlich reine Notabläufe?

Als letzter Programmpunkt referierte der ö. b. u. v. Sachverständige Gregor Wiedemann über Neuerungen im Bereich der Verbundabdichtungen. Er stellte in diesem Zusammenhang das folgende ZDB-Merkblatt vor: „Verbundabdichtungen – Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitenden Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich“, Stand: Januar 2010.

Interessant war in diesem Zusammenhang, dass dieses Merkblatt auch beim Vorhandensein von nur sporadisch genutzten Bodenabläufen die Verwendung eines Calciumsulfatestrichs ausschließt. Es gibt Bestrebungen im Estrichsektor, bei nicht planmäßig genutzten Bodenabläufen Calciumsulfatestriche in Verbindung mit Verbundabdichtungen zuzulassen. Hier stellt sich allerdings die Frage, ob in der Realität vorhandene Abläufe nicht doch genutzt werden. Man muss sie ja z. B. allein wegen der Geruchsentwicklung von Zeit zu Zeit spülen. Hierzu besteht wohl noch Klärungsbedarf zwischen den Verbänden. Ansonsten wurde von den Anwesenden heiß diskutiert, ob es grundsätzlich notwendig sei, unter einer Badewanne abzudichten. Hier hätten sich einige Anwesende eine deutlichere Regelung durch das Merkblatt gewünscht. Wichtig war die Anmerkung von Herrn Kunert, dass der Installateur dafür verantwortlich ist, dass Bade- und Duschwannen fest installiert werden, sodass es später nicht zu Abrissen der Dichtbänder kommt.

Die Veranstaltung zum Thema „Sonderkonstruktionen“ war ein Erfolg und ich kann bei einer möglichen Wiederholung den Besuch derselben wärmstens empfehlen. Dann haben Sie selbst die Gelegenheit, festzustellen, ob Sonderkonstruktionen für Sie ein Fluch oder vielmehr ein Segen sind.

 

 

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Keine Innovation ohne Risiko

Verfasser des Beitrags: Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®

Entsprechen Sonderkonstruktionen nicht den anerkannten Regeln der Technik, geht der Handwerksunternehmer ein finanzielles Risiko ein, selbst wenn kein Schaden vorliegt. Das ist eine Erkenntnis des Seminars „Sonderkonstruktionen“, zu dem die Bayerische BauAkademie im März Sachverständige nach Feuchtwangen einlud.

Sonderkonstruktionen sind ein heißes Eisen . Das machte Rechtsanwalt Hilmar Toppe von der Bauinnung München zu Beginn der Fortbildungsveranstaltung für Sachverständige an der Bayerischen BauAkademie in Feuchtwangen klar. Wir sind rechtlich gehalten, gemäß den anerkannten Regeln der Technik zu arbeiten also Produkte einzusetzen, die sich in der Praxis über die letzten fünf bis zehn Jahre bewährt haben. Allerdings: Hätte die Menschheit immer nur juristisch korrekt das Bewährte eingebaut, so hätte Monier zwar im 19. Jahrhundert die Grundlagen für unseren heutigen Stahlbeton legen können, ob man diesen jemals angewendet hätte ist zweifelhaft, schließlich hatte bis dato niemand Erfahrungen mit diesem Baustoff gemacht.

Untragbarer Zustand

Man geht davon aus, dass etwa zwei Gewährleistungsperioden von dem Produkt erfolgreich durchlaufen sein sollten. Baut man ein Fabrikat ein, welches diesen Anforderungen nicht genügt, ist es notwendig, den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Dies ist unabhängig davon nötig, ob das Produkt vom Handwerker selbstständig angeboten wird, oder ob es in einer Ausschreibung enthalten ist. Weist der Unternehmer nicht darauf hin, so läuft er Gefahr, dass seine Leistung, unabhängig vom Vorliegen eines Schadens, als mangelhaft eingestuft wird.

Dies ist nur deshalb der Fall, weil sie nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. In der Folge hat der Kunde häufig sogar Anspruch auf Ausbau und Austausch gegen eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Leistung. Dies wird von den Gerichten nur dann teilweise als nicht zumutbar angesehen, wenn die technische Gleichwertigkeit von einem Sachverständigen bestätigt ist. Viele Sachverständige werden sich jedoch dahingehend nicht sehr weit aus dem Fenster lehnen.

Ein großes Problem sieht der Referent in der Tatsache, dass viele Hersteller bei Materiallieferungen einer reinen Verkäuferhaftung unterliegen. Im Schadensfall sind sie oft nur verpflichtet, die gleiche Menge an mangelfreiem Material zur Verfügung zu stellen. Im Extremfall könnte dies so aussehen: Ein Unternehmer errichtet ein Haus und verwendet als unterste Steinreihe spezielle Betonelemente. Nachdem es gebaut ist, stellt sich heraus, dass die Betonelemente schadhaft sind. Wenn dies in seinen AGB geregelt ist, so ist es möglich, dass der Hersteller nur neue Betonelemente zur Verfügung stellen muss und nicht oder nur zum Teil für Ein- und Ausbaukosten haftet. In diesem Zusammenhang spielt es eine Rolle, ob Mängelfolgeschäden vorliegen. Dieser aus Sicht der Bauunternehmer unerträgliche Zustand wird derzeit durch den europäischen Gerichtshof geklärt.

Systeme mit kleinen Macken

Peter Kunert, ö. b. u. v. Sachverständiger für Estriche, befasste sich mit den Sonderkonstruktionen in technischer Hinsicht. Er behandelte in erster Linie Fertigteilestriche und Entkopplungssysteme. Bei den Fertigteilestrichen wies er darauf hin, dass diese in der Regel nicht für die Belegung mit keramischen Fliesen im Kleinformat <10>40 u 40 cm geeignet sind. Zudem sollte eine gewisse Fliesenmindestdicke vorliegen, damit es bei Verformungen des Fertigteilestrichs nicht zu Brüchen kommt. Werden die Lastverteilungsplatten zu dünn, kann es auch bei Verwendung geeigneter Trittschalldämmstoffe zu Schallproblemen kommen. Denn die flächenbezogene Masse solcher Estriche kann häufig gering sein, was zu Vibrationseffekten führt. Die Resonanzfrequenz lag bei einem Beispiel über 100 Hz, was bauakustisch ungünstig ist. Es ist sinnvoll, von dem Hersteller übergebene Prüfzeugnisse in dieser Hinsicht sehr genau zu lesen. Es besteht sonst die große Gefahr, dass der Unternehmer im Spannungsfeld der rechtlichen Interessen des Herstellers und des Auftraggebers auf der Strecke bleibt.

Tragfähigkeit beachten

Bei den Entkopplungssystemen entzündete sich eine Diskussion, wie weit die Prüfpflicht des Fliesenlegers geht, wenn dieser einen Altestrich mit einer Entkopplungsmatte versieht. Ist er überhaupt in der Lage, statisch die Tragfähigkeit einer vorhandenen Konstruktion zu beurteilen, oder wäre dies nicht eher Aufgabe des Gebäudeplaners? Ist ein solcher bei kleineren Umbauten überhaupt greifbar? Häufig machen die Handwerker eigene Angebote auf direkte Bitte des Bauherrn und werden damit selbst planerisch tätig. Dadurch übernehmen sie automatisch eine höhere Verantwortung (siehe Kasten Seite 47).

Bei Durchsicht verschiedener Werbeaussagen von Entkopplungsmattenherstellern stellte sich heraus, dass z.B. ein Produkt für 500 kg pro Quadratmeter Tragkraft ausgelobt war. Eine solche Aussage kann jedoch nur dann getroffen werden, wenn auch der Altuntergrund eine solche Tragfähigkeit aufweist. Dies ist häufig nicht der Fall. Zudem werden teilweise für Calciumsulfatestriche relativ hohe CM-Grenzwerte für die Belegung mit Entkopplungsmatten angegeben. Einerseits haben Calciumsulfatestriche mit hohem Feuchtegehalt eine geringere Festigkeit, andererseits besteht die Gefahr, dass es beim Einsperren der Feuchtigkeit zu Schäden kommt. Hier stellt sich die Frage, wer für diese aufkommt, wenn es später zu einem Schaden kommt. Es ist die Aufgabe des eingeschaltenen Sachverständigen, scharf zwischen Verlegefehlern und Systemfehlern zu unterscheiden.

Als letzter Programmpunkt referierte der Sachverständige Gregor Wiedemann über Neuerungen im Bereich der Verbundabdichtungen. Dazu stellte er das ZDB-Merkblatt vor: „Verbundabdichtungen Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitenden Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich“, Stand: Januar 2010. Interessant war, dass dieses Merkblatt auch beim Vorhandensein von nur sporadisch genutzten Bodenabläufen die Verwendung eines Calciumsulfatestrichs ausschließt. Es gibt Bestrebungen im Estrichsektor, bei nicht planmäßig genutzten Bodenabläufen Calciumsulfatestriche in Verbindung mit Verbundabdichtungen zuzulassen. Hier stellt sich die Frage, ob in der Realität vorhandene Abläufe nicht doch genutzt werden. Man muss sie ja allein wegen der Geruchsentwicklung von Zeit zu Zeit spülen. Hierzu besteht wohl noch Klärungsbedarf zwischen den Verbänden. Ansonsten wurde von den Anwesenden diskutiert, ob es grundsätzlich notwendig sei, unter einer Badewanne abzudichten. Hier hätten sich einige Anwesende eine deutlichere Regelung durch das Merkblatt gewünscht. Wichtig war die Anmerkung von Kunert, dass der Installateur dafür verantwortlich ist, dass Bade- und Duschwannen fest installiert werden, damit es später nicht zu Abrissen der Dichtbänder kommt.

Die Veranstaltung zum Thema „Sonderkonstruktionen“ war ein Erfolg und ich kann bei einer möglichen Wiederholung den Besuch derselben wärmstens empfehlen.

 

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Dr.Estrich Als Handwerker in der Fremde, Teil II

Verfasser des Beitrags: Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®


Bauen wie Gott in Frankreich

Wer heute als Handwerker überleben will, dessen Horizont sollte nicht an der Landkreisgrenze aufhören. Dr. Unger berichtet in seiner Rubrik „Dr. Estrich“ exklusiv in bwd von seinen Auslandserfahrungen -Teil II: Evry, Frankr

Im Vergleich

Andere Länder, anderer Estricheich.

  Übliche Körnung Übliches Mischungsverhältnis (Massenanteile) Übliche Estrichdicke Wohnbau CT-S Übliche Estrichdicke Industriebau CT-T Feuchtigkeitsmessung
Deutschland

0 – 8 mm

1 : 6

45 mm

80 mm

CM Messung

England

0 – 4 mm

1 : 6

65 mm

75 mm

hygrisch/elektrisch

Frankreich

0 – 4 mm

1 : 6

45 mm

60 – 70 mm

elektrisch

Italien

0 – 8 mm

1 : 6

45 mm

60 – 70 mm

CM-Messung

Spanien

0 – 8 mm

1 : 6

45 mm

60 – 70 mm

Protimetergerät

 

,.Sand und Zementlieferungen innerhalb Frankreichs sind für uns überhaupt kein Problem!“ Diese erfreuliche Auskunft gab mir unser örtlicher Baustoffhändler auf die Frage, ob er eine Baustelle in Evry bei Paris beliefern könne. Ja, die Materialbeschaffung sei durch die Zugehörigkeit zu einem internationalen Konzern ein Leichtes…Schließlich sind wir ja in Europa!“ Ich war ehrlich erleichtert ob dieser Aussage. Zuvor hatte ich selbst versucht , Sand und Zement bei einem französischen Baustoffhändler vor Ort zu bestellen. Als dieser mir seine Preisvorstellungen nannte, die sich aufs Dreifache unseres örtlichen Tarifs beliefen, hatte ich mein Ansinnen aufgegeben. Anscheinend wollte der Gute mit einem unbekannten Kunden aus Deutschland ei n Schnäppchen machen. Nu r leider dauerte es bis zu m Rückruf des lokalen Baustoffpartners nicht lange. Sei­ ne Anfrage beim französischen Partnerunternehmen war daran gescheitert, dass die Ansprechpartnerin kein Deutsch oder Englisch verstand. Nach dreimaligem Weiterverbinden wurde das Gespräch beendet. Es würde also doch nicht so einfach werden. Ich sagte zu, die entsprechende Bestellung in französischer Sprache zu verfassen, so dass er sie per Fax versenden könne. Doch als die sprachliche Hürde gemeistert war, stellte sich heraus, dass unser Baustoffhändler nicht auf der autorisierten Bestellerliste des vermeintlichen Partnerunternehmens auftauchte. Dort fand sich nur dessen deutsche Zentrale. Weil schon am nächsten Tag mein Flug nach Paris anstand, um die Baustelle abzuwickeln, versprach er mir die unbürokratische Lösung des Problems. Sei n Anruf erreichte mich am Flughafen in Stuttgart. Er sagte mir, alles sei geregelt, die Lieferung treffe am nächsten Tag ein. Um sicher zu gehen, brach ich noch am gleichen Tag mit einem Mietwagen auf zum Baustoffhändler, schließlich wurden a m Folgetag Sand und Zement wirklich d ringend benötigt. Leider wusste man dort nichts von einer Bestellung, bot mir aber an, die Ware zu liefern, sofern ich – ohne jegliche offizielle Legitimation – die Bestellung im Auftrag unseres Lieferanten unterzeichnete. Die Baustellenbegehung war unkompliziert , es handelte sich um einen Trennschichtestrich. Im Unterschied zu Deutschland kommt diese Variante bei einem solchen Objekt in Frankreich oft zur Anwendung. Anscheinend bestehen Schallschutzanforderungen nicht in dem Maße wie bei uns, obschon es sich in Evry um ein Einkaufszentrum handelte. Ein Ansprechpartner des Auftraggebers hatte versprochen, mir ein Hotelzimmer zu besorgen. Ich könne wählen zwischen einer 30 beziehungsweise 50 Euro teuren Übernachtung. Da ich die Preise rund um Paris kenne, schien mir beides verdächtig günstig, also entschied ich mich für die 50-Euro-Kategorie. Plötzlich hieß es, das Hotel sei ausgebucht, so dass ich die billigere Alternative nehmen musste. Ich kam dort nachts an und stellte fest, dass der Portier hinter einer Art Antivandalismusgitter saß und auf Vorauszahlung für mein Zimmer bestand. Wände, Boden und scheinbar sogar die Decke waren dort mit Teppich belegt. Als ich die Bettdecke zurückschlug, schreckte ich ei n Insekt auf, das blitzschnell in der Matratze verschwand. Spät nachts klingelte plötzlich das Telefon. Der für uns tätige Estrich- Nachunternehmer wollte mir nicht vorenthalten, dass er ein Zimmer aufgetan hatte, das deutlich weniger als die von mir bereits bezahlten 30 Euro kostete. Ob ich wohl die Adresse wolle? Freundlich, aber entschieden lehnte ich ab.

 

Bitte nicht mehr anrufen

Tags darauf trafen der Nachunternehmer, der Sand- und Zementlieferant und ich am Morgen etwa um die gleiche Zeit auf der Baustelle ein. Es stellte sich heraus, dass Zement- sowie Gesteinskörnung für die Estrichverlegung gut geeignet waren. Ein Hoch auf die europäische Normung! Mit der Bitte, mich sofort anzurufen, falls Probleme auftreten sollten, verabschiedete ich mich in Richtung Flughafen. Keine zehn Minuten später blinkte die Nummer des Subunternehmers im Display meines

Mobiltelefons. Ich war beunruhigt! Er wollte mir aber nur sagen, dass die erste Meinung bestens laufe. Ich dankte ihm für diese Information, erinnerte ihn aber nochmals, er möge mich bitte künftig nur anrufen, wenn Probleme auftreten. Das hielt ihn nicht davon ab, mir in zwei weiteren Telefonaten mitzuteilen, dass auf der Baustelle alles problemlos funktioniere. Einerlei, jedenfalls schien in der Tat alles reibungslos zu verlaufen. Aus der Tatsache, dass der beschleunigte Estrich nach kurzer Zeit belegt wurde, schloss ich, dass es keine Beanstandungen gegeben hatte. Ein halbes Jahr verging, bis sich unser heimischer Baustoffhändler und sein Konzernpartner in Paris einigten, wie die Lieferung fakturiert würde. Natürlich erwartete ich von unserem bekannten Partner wesentlich bessere Konditionen im Vergleich zu einem uns völlig unbekannten Unternehmen in Paris. Entsprechend erstaunt war ich, als der örtliche Baustofflieferant stattdessen mehr Geld

verlangte, als die Pariser Firma vor Ort in der direkten Abwicklung mit uns. Ich wies die Forderung zurück und wir einigten uns auf ein gemeinsames Gespräch. Dabei wurde deutlich, dass offenbar der Mutterkonzern verfügt hatte, dass für transnationale Geschäfte zwischen den Partnern desselben Konzerns horrende Preise verlangt werden sollten. Ich sagte, dass wir sogar vor Ort in Paris als völlig unbekannter Kunde bessere Konditionen bekommen hätten. Endlich lenkte der Lieferant ein und war bereit, mir einen Freundschaftspreis zu machen. Überdies habe er versucht, mit dem für Deutschland verantwortlichen Kollegen in Frankreich die Sache zu besprechen, doch spreche dieser kein Deutsch. Offenbar ist dies in Frankreich kein Hinderungsgrund für die Berufung auf solch eine Stelle. Unser Gespräch war zu meiner Zufriedenheit beendet, der Geschäftsführer des Baustofflieferanten wandte sich zum Gehen. „Ach, Herr Unger, eines noch …“, hob er an . „Ja, bitte?“ Der Geschäftsführer rang mit den Worten: „Wenn Sie mal wieder eine Baustelle in Frankreich haben …“. „Ja?“ Dann sagte er:

.,Rufen Sie uns bitte nicht an! Es wird für uns zu teuer.“

Dr. Unger

info@lussbodenatlas.de

 

 

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Dr.Estrich Als Handwerker in der Fremde, Teil I

Verfasser des Beitrags: Dr. Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODEN ATLAS®


Auf die feine englische Art

Wer heute  a ls Handwerker überleben will, dessen Horizont sollte nicht an der Landkreisgrenze aufhören. Dr. Unger berichtet in seiner Rubrik „Dr. Estrich“ exklusiv in bwd von seinen Auslandserfahrungen -Teil I: Swindon, England.

Das Weitwinkel-Panoramabild zeigt die ganze Dimension des Objekts.

„Natürlich machen wir Estrich in England. Aber könnten das Firmen vor Ort nicht preisgünstiger ausführen?“ Das waren ungefähr meine Worte, als uns ein befreundetes Architekturbüro anrief, um zu f ragen, ob wir bereit wären, schwimmenden Estrich in einem Warenverteilerzentrum in Swindon nahe Bristol zu verlegen. Der Kunde war Aldi England. Unsere Frage wurde mit dem Hinweis auf nicht zufriedenst, ellende Estrichleistungen beim Vorprojekt beantwortet. Große Flächen mussten wieder ausgebaut werden. Es kam zu Zeitverzögerungen, verbunden mit enormen Kosten. Im Rückblick glaube ich, dass es in England leicht ist, eine Fachfirma für den Betoneinbau zu finden. Man tut sich aber schwer, eine solche für den Einbau schwimmenden Estrichs auf Dämmung aufzutreiben. Dies mag daran liegen, dass es in England kein vergleichbares Ausbildungssystem wie i n Deutschland gibt. So genannte Facharbeiter, die heute Estrich einbauen, haben oft vor ei n paar Tagen noch als Lkw-Fahrer oder als Bäcker gearbeitet.
Ich erklärte mich damals bereit, ein Angebot
für dieses Objekt zu erarbeiten. Mit meinen Fremdsprachenkenntnissen (Englisch, Italienisch, Französisch, Spanisch) ging ich davon aus, nicht au f Sprachbarrieren zu stoßen. Die Angebotsbearbeitung war jedoch viel komplizierter als ich mir dies gedacht hatte. Es waren steuerliche Aspekte zu klären; beispielsweise die Frage, ob man einem ausländischen Kunden die Mehrwertsteuer berechnet, wenn das Gewerk in England verbleibt. Dazu ergab sich die Schwierigkeit, dass wir beim Wareneinkauf in England die Mehrwertsteuer zwar bezahlen mussten, jedoch diese nur in einem ungemein komplizierten Verfahren zurückerstattet bekommen würden. Zu Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung für die Mitarbeiter, Transport des Lkw, der Pumpe sowie des Materials auf die Baustelle stellten sich weitere Fragen.

Schöner Sieg im Währungspoker

Viele Großhändler, bei denen wir diese Leistung anfragten, waren entweder nicht willens oder nicht in der Lage, alles per Spedition auf die Insel zu bringen. Diese und eine Reihe anderer Unsicherheiten waren meine Begleiter, als ich das Angebot mit einem flauen Gefühl in der Magengegend abgab. Es war realistisch kalkuliert, jedoch natürlich mit Aufschlag für die Tätigkeiten im Ausland. Danach härte ich erst mal ein halbes Jahr nichts mehr. Ich hatte die Angelegenheit schon fast zu den Akten gelegt, als der Ansprechpartner aus dem Architekturbüro mir mitteilte, dass man mir ein neues Leistungsverzeichnis (natürlich in englischer Sprache) übersenden würde, weil die Leistungen zwischenzeitlich modifiziert worden seien. Beim Ausfüllen des mit englischen Fachbegriffen gespickten Leistungsverzeichnisses sollte ich davon profitieren, dass ich meine estrichspezifische Dissertation auf Englisch verfasst hatte. Auf unser Angebot hin wurde ich kurzfristig zum Vergabetermin vor Ort nach Swindon geladen. Nachdem die Arbeiten bei Vergabe an uns sofort beginnen sollten, reiste ich mit einem Laser im Gepäck an. Tags darauf wurde ich mir mit den Verantwortlichen von Aldi England relativ zügig auf dem Verhandlungsweg einig. Es wurde vereinbart, die Währungsproblematik zu umgehen, indem statt in Pfund in Euro abgerechnet werden sollte; zum Umrechnungskurs am Tag der Vergabe. Dies sollte sich als günstige Lösung für uns herausstellen, da das Pfund im Zuge der Baustellenabwicklung im Vergleich zum Euro deutlich an Wert einbüßte und wir sonst um 15 bis 20 Prozent weniger Vergütung erhalten hätten. Wer solche Objekte angeht, dem kann ich diese Vergehensweise nur empfehlen. In England darf kurzfristig nur handwerklich tätig werden, wer vorher generalstabsmäßig festgelegt hat, welche Risiken bei der Ausführung der Arbeiten entstehen, was zur Vorbeugung unternommen wird und was, falls doch ei n Unfall passiert. Verlangt wurde ein Traktat von SO Seiten, alles auf Englisch. Darüber hinaus sollten wir sämtliche Datenblätter der einzubauenden Produkte bereitstellen. Dabei stellten wir fest, dass auch renommierte deutsche Hersteller nicht über englischsprachige Datenblätter verfügten. Manche Hersteller erklärten auf Anfrage, sie lieferten exklusiv für den deutschsprachigen Markt; und wer eine englische Übersetzung benötigt, der solle sich eben eine organisieren. Das zum Thema: Der Kunde ist König! Nachdem wir alle nötigen Unterlagen in aufwändiger Kleinarbeit besorgt hatten, konnten die Arbeiten beginnen. Bei der Unterbringung unserer Kolonne stellten wir fest, wie teueres in England ist, auch nur einfache Übernachtungsmöglichkeiten anzumieten. Und auf der Baustelle gab es rigide Sicherheitsvorkehrungen: Zutritt nur nach erfolgter Sicherheitseinweisung mit einem entsprechenden Ausweis.

Alarm, der Feuerlöscher ist weg!

Kontrolliert wurde das durch den Sicherheitsdienst. Auch Bauleiter mussten im gesamten Baustellen bereich zu jeder Zeit Helm, Warnweste, Sicherheitsschuhe tragen. Die Begeisterung der Estrichleger ob dieser Regelungen kann man sich vorstellen. Wer schon einmal versucht hat, Estrich mit Helm sowie Sicherheitsschuhen zu verlegen, der weiß, was ich meine. Interessant war ferner, dass es im gesamten Baustellenbereich untersagt war zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Der Bauherr wollte sich so die Schwierigkeit zusätzlichen Mülls ersparen. In jedem Baustellenabschnitt befanden sich Feuermelde- und Löschstationen, die vom permanent anwesenden Sicherheitsbeauftragten mit Argwohn beaufsichtigt wurden. Die deutschsprachigen Firmen allerdings konnten es sich gelegentlich nicht verkneifen, ihre kleinen Scherze mit dem Sicherheitsbeauftragten zu treiben. Als ich gemeinsam mit ihm die Begehung durchführte, stellte er plötzlich fest, dass eine seiner geliebten Feuerlöschstationen verschwunden war, und rief empört aus:

,.Bioody hell! They stole my firestation!“

Ein großes Problem war die Tatsache, dass in England nur die Verwendung elektrischer Geräte mit 110 Volt Spannung gestattet ist. Man kann allerdings selbst unter Verwendung von Adaptern ohnehin kein elektrisches Gerät mit 220 Volt betreiben, da es nicht die gewohnte Leistung erbringen würde. Die meisten Probleme in Sachen Estrichtechnik hatten wir allerdings mit dem i n England verfügbaren Sand. Die auf der Insel anzutreffenden Gesteinskörnungen sind in der Regel viel zu fein für einen brauchbaren Estrich. Es blieb mir nichts anderes übrig, als eine ganze Reihe Sandlieferanten zu treffen, um die Bau­ stelle vernünftig abwickeln zu können. Einer brachte mir schließlich ein Muster von Marinesand mit einer Unmenge von kleinen Muscheln. Als ich ihm sagte, dass wir den Sand in einer größeren Körnung benötigen, meinte er, das sei einfach zu bewerkstelligen, indem er lediglich ei n paar mehr Muscheln beigeben würde. Weil uns dieser Vorschlag wenig praktikabel erschien, behalfen wir uns schließlich mit einer Mischung aus feineren Sanden und gröberen Gesteinskörnungen.

Der Rest kam aus Deutschland

Nachdem wir alle anderen Materialien bis auf den Sand aus Deutschland angeliefert hatten, lief die Verlegung der Estriche unter Berücksichtigung der üblichen Baustellenschwierigkeiten zufriedenstellend. Prinzipiell gilt: Wer sich auf Auslandsbaustellen einlässt, der sollte sich von Beginn an klar darüber sein, welche Aufgabenstellungen ihn im spezifischen Fall erwarten.
An einem Abend wollte ich unserer wackeren Kolonne etwas Gutes tun und sie zum Essen in ein typisch englisches Pub einladen. Dort angekommen, stellten wir fest, dass sich innerhalb der zurückliegenden Jahrhunderte nur wenig verändert haben mochte. Wir betraten einen mit Bierdunst gefüllten, dunklen Raum und nahmen beherzt die speckige Karte zur Hand – mit der typisch englischen Empfehlung: Tagliatelle alla Veneziana! Da entschieden wir uns doch lieber landesüblich für Fish and Chips.

Dr. Unger
lnfo@fussbodenatlas.de

Ihr Werkzeug für die perfekte Auslandsbaustelle:

1. Muss die MwSt. dem Kunden berechnet werden?
Häufig wird die MwSt. nicht berechnet. Im Einzelfall fragen Sie am Besten Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.

2. Gibt es Einfuhrzölle auf in das Gastland verbrachte Waren?
Innerhalb der EU ist das häufig nicht der Fall. Hier hilft Ihnen das Zollamt in Deutschland weiter.

3. Sind Sie bei Tätigkeiten im Gastland haltpflichtversichert?
Aktuelle Versicherungsverträge beinhalten häufig bereits europaweite Leistungen (am besten beim Versicherungsagenten nachfragen). Außerhalb von Europa ist fast immer der Abschluss einer Zusatzversicherung vonnöten.

4. Kann ich meinen Lkw und die Pumpe im Gastland gegen Diebstahl versichern?
Das hängt sehr von dem entsprechenden Land ab. Häufig ist eine Versicherung jedoch nicht möglich, wenn es sich um potenziell ,unsichere‘ Länder handelt.

5. Muss ich meine Mitarbeiter bei Tätigkeiten im Gastland krankenversichern?
Dies ist sehr zu empfehlen und meist auch relativ günstig.

6. Soll man sich in Euro auszahlen lassen oder in der Landeswährung?
Ich empfehle, wenn möglich, eine Auszahlung in EUR bzw. die Festlegung eines fixen Wechselkurses.

7. Was ist in Sachen , Arbeitssicherheit‘ zu beachten?
Das hängt sehr vom entsprechenden Land ab. In den angelsächsischen Ländern sind üblicherweise die Sicherheitsvorschriften deutlich strenger als bei uns.

8. Kann ich meine elektrischen Werkzeuge ohne Weiteres im Gastland einsetzen?
Hier sollten Sie sich nach der entsprechenden Spannung im jeweiligen Gastland erkundigen. In angelsächsischen Ländern stehen häufig nur Lichtstromanschlüsse mit 110 V zur Verfügung.

9. Darf man im Gastland Alkohol trinken?
Hier sollte man vor allem in muslimisch geprägten Ländern sehr vorsichtig sein. Hier besteht teilweise strengstes Alkoholverbot, welches auch gegenüber Ausländern durchgesetzt wird.

10. Gibt es im Gastland geeignete Gesteinskörnungen zur Verlegung von Estrichen?
In vielen Ländern stehen nur sehr feine Sande zur Verfügung, die sich nicht für die Verlegung von Estrichen eignen. Dies gilt auch für Wüstensande! Im ungünstigsten Fall muss geeigneter Sand importiert werden.

11. Sind die Preise für Sand und Zement im Gastland ähnlich wie bei uns?
Je nach Region können die Preise deutlich abweichen. In Großstädten wie Paris verlangt man teilweise das Dreifache des bei uns bekannten Preises. Deshalb immer zunächst Angebote einholen.

12. Können in Deutschland tätige Baustoffhändler im Gastland Material anliefern?
Dies geht häufig über eine Spedition oder es gibt Firmen, die zu internationaltätigen Konzernen gehören – dann kann man evtl. auch direkt in Deutschland bestellen. Die Preise müssen jedoch deshalb nicht unbedingt günstiger sein.

13. Bestehen im Gastland die gleichen technischen Anforderungen an Fußböden wie bei uns?
Häufig sind die Anforderungen an Feuchteschutz, Schallschutz und Wärmeschutz deutlich geringer als bei uns. Dies ist aber aus meiner Sicht eine Chance für deutsches ’Know-How’.

14. Was macht man bei Mängeln an einer Leistung im Gastland?
Das kann sehr teuer werden: Ich empfehle eine Klausel, welche vorsieht, dass berechtigte Mängel kostenfrei behoben werden, die Anfahrt jedoch vom Auftraggeber zu bezahlen ist.

15. Welcher Gerichtsstand sollte bei Auslandsbaustellen vereinbart werden?
Wenn immer möglich, sollte als Gerichtsstand ein Ort in Deutschland und deutsches Recht vereinbart werden.

16. Was mache ich, wenn die Bauzeit länger wird als geplant?
Hier sollten Sie bereits beim Angebot Regelungen treffen. Vereinbaren Sie eine Mindestleistung pro Tag und Zuschläge für verlängerte Ausführungsfristen, wenn die Vorleistungen nicht rechtzeitig fertig sind. Vereinbaren Sie auch Preise für zusätzliche Anfahrten.

17. Soll man alle vom Auftraggeber gewünschten Vertragsbedingungen akzeptieren?
Das sollen Sie im Regelfall nicht tun. Schauen Sie genau durch, welche Punkte Sie akzeptieren können und welche gestrichen werden müssen.

18. Wie eng muss ich im Gastland kalkulieren?
Das hängt wiederum sehr von dem entsprechenden Land ab. Als Regel gilt: Auslandbau­ stellen müssen gut auskömmlich sein. Ein Risikozuschlag sollte in Ihren Preisen auf jeden Fall enthalten sein.

19. Woher weiß ich, ob mein ausländischer Auftraggebersolvent ist?
Dies ist häufig nicht immer ganz leicht herauszufinden. Es gibt jedoch auch hier entsprechende Auskunfteien, die Sie beauftragen können. Die Qualität der Information schwankt jedoch. Vereinbaren Sie am Besten Vorauszahlungen vor Baustelleneinrichtung und verein­ baren Sie einen Zahlungsplan.

20. Kann ich mit einem Ausländer die VOB vereinbaren?
Erkundigen Sie sich bei einem Rechtsanwalt! Man kann es zumindest versuchen, um eine rechtliche Basis für die Auftragsabwicklung zu erlangen.

21. Was mache ich bei nachträglichen Konstruktionsänderungen?
Vereinbaren Sie, dass die Kosten für solche Modifikationen vom Auftragnehmer zu tragen sind.

22. Wer führt am Besten Verharzungs- und Silikonierarbeiten durch?
Vereinbaren Sie mit dem Auftragnehmer, dass diese bauseits durchgeführt werden, da sie häufig zu einem deutlich späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn Ihre Mitarbeiter schon nicht mehr vor Ort sind.

23. Wie steht es mit der Abnahme der Arbeiten?
Vereinbaren Sie im Vertrag die Durchführung der Abnahme sofort gemeinsam nach Fertigstellung der Arbeiten.

24. Ist es günstig, ein LV des Auftraggebers auszufüllen oder besser ein eigenes Angebot zu machen?
Machen Sie besser ein eigenständiges Angebot, um für Sie ungünstige Regelungen zu vermeiden.

 

 

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